Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 18:20 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar- Ausländerbeirat
Reinhold Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Dickgreber zu TOP 8.1
Herr Terschek, StA 66 zu TOP 8.1
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schneider, Sta 23
Herr Schwenzfeier, StA 23 zu TOP 2.0
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste

Herr Janzen - Fa. Rheinbau Entwicklung
Herr Gerber - Gerber Architekten
Herr Prof. Krenz - Prof. Krenz Architekten
Herr Damm - Schulze Planungsgruppe
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.02.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.01.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02060-01)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau ist beigefügt (Drucksache-Nr. 02060-01St)

Die Vorlage wurde zur Sitzung des AUSW am 23.01.2002 versandt und ist nochmals den Unterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2002 und den Rat am 07.03.2002 beigefügt.

2.2 Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02101-01)
- wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat die Vorlage am 22.01.2002 einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 23.01.2002
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 23.01.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 24.01.2002


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes- Peter-Hille-Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, VI. Beifügung einer Begründung, VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, VIII. Satzungsbeschluss, IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02084-01)

3.2 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02165-02)

3.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169 - Märkische Straße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; III. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; V. Beifügung einer Begründung zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02255-02)

3.4 Tiefgarage Brüderweg
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02256-02)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung am 31.01.2002

3.5 Umgestaltung der Provinzialstraße zwischen Stadtgrenze Castrop-Rauxel und Stadtgrenze Bochum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-02)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB); III. Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01256-01)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Veränderung des Planbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 166; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; VI. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01232-01)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Erweiterung des Änderungsbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01294-01)

3.9 EU-Gemeinschafstinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Wichern"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02112-01)
Hinweis:
Bei den Beträgen auf Seite 12 der Vorlage handelt es sich um Beträge in Euro.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-3-29868 Nutzungsänderung eines Teiles einer bestehenden Halle in einen Versammlungsraum und Kirchenraum für die Hinduistisch-Tamilische Gemeinde Dortmund auf dem Grundstück Kieferstraße 24 in 44225 Dortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02219-02)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Umweltpreis: - Euroumstellung, - Sponsoring des Jugendumweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02229-02)

5.2 Förderantrag Lärmminderungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02000-01)

5.3 Ergänzende Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an einem Standort im Stadtgebiet von Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02134-02)

5.4 "Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02294-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Sachstandsbericht B 1/A 40
- mündlicher Bericht

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Weitere Vorgehensweise bei der Fortentwicklung des Stadtbahnbetriebskonzeptes / KARO-Gutachten
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02296-02)

12.2 "Autofreier Tag"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01461-01AT)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.02.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:20 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar- Ausländerbeirat
Reinhold Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Dickgreber zu TOP 8.1

Herr Terschek, StA 66 zu TOP 8.1
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schneider, Sta 23
Herr Schwenzfeier, StA 23 zu TOP 2.0
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste

Herr Janzen - Fa. Rheinbau Entwicklung
Herr Gerber - Gerber Architekten
Herr Prof. Krenz - Prof. Krenz Architekten
Herr Damm - Schulze Planungsgruppe


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.02.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.01.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02060-01)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau ist beigefügt (Drucksache-Nr. 02060-01St)

Die Vorlage wurde zur Sitzung des AUSW am 23.01.2002 versandt und ist nochmals den Unterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2002 und den Rat am 07.03.2002 beigefügt.

2.2 Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02101-01)
- wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat die Vorlage am 22.01.2002 einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 23.01.2002
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 23.01.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 24.01.2002


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes- Peter-Hille-Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, VI. Beifügung einer Begründung, VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, VIII. Satzungsbeschluss, IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02084-01)

3.2 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02165-02)

3.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169 - Märkische Straße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; III. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; V. Beifügung einer Begründung zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02255-02)

3.4 Tiefgarage Brüderweg
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02256-02)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung am 31.01.2002

3.5 Umgestaltung der Provinzialstraße zwischen Stadtgrenze Castrop-Rauxel und Stadtgrenze Bochum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-02)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB); III. Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01256-01)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Veränderung des Planbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 166; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; VI. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01232-01)

3.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Erweiterung des Änderungsbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01294-01)

3.9 EU-Gemeinschafstinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Wichern"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02112-01)
Hinweis:
Bei den Beträgen auf Seite 12 der Vorlage handelt es sich um Beträge in Euro.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-3-29868 Nutzungsänderung eines Teiles einer bestehenden Halle in einen Versammlungsraum und Kirchenraum für die Hinduistisch-Tamilische Gemeinde Dortmund auf dem Grundstück Kieferstraße 24 in 44225 Dortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02219-02)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Umweltpreis: - Euroumstellung, - Sponsoring des Jugendumweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02229-02)

5.2 Förderantrag Lärmminderungsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02000-01)

5.3 Ergänzende Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an einem Standort im Stadtgebiet von Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02134-02)

5.4 "Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02294-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Sachstandsbericht B 1/A 40
- mündlicher Bericht

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Weitere Vorgehensweise bei der Fortentwicklung des Stadtbahnbetriebskonzeptes / KARO-Gutachten
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02296-02)

12.2 "Autofreier Tag"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01461-01AT)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Sauer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StD Fehlemann hat mit Schreiben vom 15.02.2002 darum gebeten, die Tagesordnung um die Vorlage Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West (Drucksache-Nr. 02260-02) als TOP 7.1 im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.

Außerdem wird darum gebeten, die Vorlage
Einziehung der Fläche "Platz von Rostow am Don" (Drucksache Nr. 02161-02) als TOP 2.0 im Wege der Dringlichkeit erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Aufgrund des AUSW-Beschlusses vom 13.02.2002 ist vorgesehen, die Entwürfe für den Platz "Rostow am Don" vorzustellen.

Herr RM Jung schlägt vor,
TOP 8.1 Sachstandsbericht B 1/A 40, - mündlicher Bericht, in der Reihenfolge der Tagesordnung nach vorne zu ziehen und direkt nach TOP 2.0 zu behandeln.

Der AUSW ist mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden und die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.01.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt die Niederschrift einstimmig.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.0
Einziehung der Fläche "Platz von Rostow am Don"
(Drucksache Nr.: 02161-02)

Es werden drei Entwürfe zur Bebauung der Fläche "Platz Rostow am Don" vorgestellt:

1. Herr Prof. Gerber von Gerber Architekten stellt anhand von Bildern den Entwurf für die Bebauung des Platzes vor und verweist auf die Nähe zum Ellipson. Er sieht keine Abhängigkeiten zur Bahn vor und ist der Meinung, dass ein Platz mit Leben entstehen soll, u. a. auch mit Restaurants und Läden. Er beschreibt die stadträumliche Situation mit der Ensemblewirkung und die Blickbeziehung zu den Stadthausarkaden. Zum Parken erläutert er, dass eine Tiefgarage auch unter dem Hochhaus über mehrere Geschosse gebaut werden könne.

Herr Janzen vom Investor Fa. Rheinbau macht deutlich, dass eine Flächeneffizienz für ihn sehr wichtig sei. Er geht davon aus, dass die Flächen vermietet werden können, da die Raumgrößen beliebig bestimmt werden können.

2. Herr Prof. Krenz von Krenz Architekten geht auf die umliegenden Gebäude und die im Umfeld vorhandenen Trassen der U- und der S-Bahn anhand von Bildern ein. Der Entwurf lässt sowohl zu, die vorhandenen Platanen stehen zu lassen als auch diese wegzunehmen. Der Entwurf des Herrn Prof. Krenz sieht ein Ensemble mit einem hohen Gebäude über der U-Bahn ohne Platanen vor. Die Zielsetzung für das Gebäude sieht ein modernes, technisches, hochrüstbares Gebäude mit viel Grün vor. Für den Haltepunkt besteht seines Erachtens die Chance, ein Terminal zu entwickeln, für das die Deutsche Bahn eingebunden werden kann. Der Entwurf zeigt eine transparente Architektur mit Büros zwischen 30 und 150 - 250 qm Fläche .

3. Herr Damm von der Schulze Planungsgruppe zeigt Modellfotos, die einen Eindruck vom Gebäude hinterlassen. Das Gebäude hat einen Torcharakter mit Hauptzugang vom Süden zur City, der großzügige Vorplatz mit den Platanen sollte erhalten bleiben. Der Durchgang durch das Gebäude soll öffentlich sein, um den Bahnhof immer erreichbar sein zu lassen. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Läden und Gastronomie denkbar, evtl. auch Außengastronomie unter der Platanengruppe. Die Stellplätze im HDI-Gebäude können mitgenutzt werden, außerdem besteht durch die U-Bahn und S-Bahn eine gute Anbindung an den ÖPNV, ggf. könnte noch eine Tiefgarage ergänzt werden. Für das Haus ist ein öffentlich zugänglicher Dachgarten mit Restauration vorgesehen. Im Kern werden die Sicherheitsfunktionen untergebracht. Es sind flexible, frei aufteilbare Büroflächen geplant.

Herr RM Jung verweist auf die Absprache, dass die entwickelten Vorschläge der Öffentlichkeit und dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden sollen.

Herr RM Sauer fragt Herrn Prof. Gerber nach dem Verhältnis qm Bürofläche zu Einstellplätzen und ob der Investor schon einen Mieter hat. Außerdem ist ihm aufgefallen, dass man durch das Gebäude nicht durchgehen kann. An der südlichen Seite kann man nicht um das Gebäude herum gehen, da das Gebäude bis zur Straße geht.

Auf Herrn RM Harnisch haben die Pläne nicht so gewirkt wie die vorgestellten Modelle. Zum ersten Entwurf betont er, dass ein guter Zugang in den Tunnelbereich, d. h. in den S-Bahn-Bereich, vorhanden sein muss und unterstützt die Kritikpunkte des Herrn RM Sauer. Herr RM Harnisch geht davon aus, dass in seiner Fraktion noch eine rege Diskussion über die verschiedenen Modelle erfolgen wird.

Herr Steiner spricht im Namen des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" zwei Punkte an. Als erstes weist er darauf hin, dass die S-Bahn, die in der Ost-West-Richtung die Vororte an die Innenstadt anbindet, mit dem Rollstuhl nicht zu passieren ist. Hier fehlt eine Lösung für die Zugänglichkeit der S-Bahn-Trasse in Verbindung mit den Plänen, ggf. ist Druck auf die Deutsche Bahn auszuüben, um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Der zweite Punkt ist die Planung, im Erdgeschoss jeweils Gastronomie, Cafés und Läden einzuplanen. Hierbei sollten Rollstuhltoiletten vorgesehen werden.

Für Herrn RM Drabig hat der Platz derzeitig wenig Aufenthaltsqualität. Die Architekturen beschreibt er als sehr unterschiedlich, die Büros sind flexibel und zeigen eine nutzer- und investorenfreundliche Architektur. Er erwartet Aufenthaltsqualität mit Gastronomie und kleinen Läden. Der Gestaltungsbeirat muss auch darauf achten, ob das Gebäude insgesamt auch funktioniert, u. a. ist also auf die Parkplätze achten. Das Thema der Stellplätze muss seines Erachtens wegen des Parkdrucks nachbearbeitet werden. Er verlangt eine ordentliche Architektur, Infrastruktureinrichtungen und vernünftige Abläufe für diesen Standort, der genutzt werden sollte und für den Mieter gefunden werden können. Auch der Haltepunkt muss annehmbar angebaut werden. Er appelliert an den AUSW, die Platanen nicht zu einem K.o.-Kriterium für eine zweistellige Investition werden zu lassen.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht an, dass das Projekt nicht ohne eine Überplanung des Stadtbahnbahnhofes erfolgen sollte. Dadurch, dass zwei Entwürfe den Erhalt der Platanen vorgesehen haben, kann die Bebauung des Platzes nicht an diesen Bäumen scheitern. Sie spricht sich für den Erhalt der Bäume aus und regt an, hohe Anforderungen an die Umsetzung des "ökologischen Dortmunds" zu stellen und ggf. die Beratung der Uni Dortmund zu nutzen. Zudem hält sie die Nord-Süd-Anbindung für sehr wichtig.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass HDI auf den Südbad-Parkplatz ein Gebäude setzt, das eine Tiefgarage hat. Diese Tiefgarage soll die Stellplätze des Südbad-Parkplatzes zu einem Teil ersetzen und für die Entwicklungskapazitäten im Bereich Saarlandstraße, Märkische Straße, Ruhrallee und der Bahnhof Stadthaus wurden 150 Stellplätze gebaut, die einzeln gebaut wurden, logistisch aber eine Einheit sind. Dieser Wert sollte kurzfristig zurückgefordert werden, um damit wieder investieren zu können. Die Tiefgarage ist nicht nur zur Deckung der Stellplätze für dieses Projekt vorgesehen.

Herr Neugebauer spricht die Platanen an. Ein Bauprojekt sollte nicht an wenigen Bäumen scheitern, aber er weist darauf hin, dass zwei Entwürfe zeigen, das die Platanen erhalten werden können. Die Platanen sind innerstädtisch landschaftsgeschützter Bestandteil, so dass er zum Erhalt der Baumgruppe auffordert. Er gibt zu bedenken, dass bei Glasfassaden durch Maßnahmen der Vogelanflug möglichst ausgeschlossen bzw. zumindest gemindert werden muss.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass sich am 21.03.2002 der Gestaltungsbeirat die Entwürfe und wegen des Zusammenhangs auch den Vorschlag zur Eckbebauung Ruhrallee/Südwall anschauen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die Vorlage als eingebracht an. Eine Entscheidung über die Vorlage wird erfolgen, wenn die Entwürfe für den Platz "Rostow am Don" in der Beratungsfolge den AUSW durchlaufen.


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Sachstandsbericht B 1/A 40
(Drucksache Nr.: 02414-02)

Herr Dickgreber hat zuletzt am 04.04.2001 einen mündlichen Sachstandsbericht im AUSW abgegeben, der den Mitgliedern in Form einer Broschüre anschließend zugegangen ist. In dieser Broschüre war der weitere Planungsablauf für den Ausbau der Tunnellage dargestellt.

Herr Dickgreber zeigt den Ablauf der bisherigen Planungen auf, die vorsahen, dass Fachgutachten von externen Ingenieurbüros eingeleitet wurden. Bis September 2001 stimmte der Terminplan mit der Umsetzung der Planungen überein. Dann kam ein kritisches Fachgutachten zum Thema der Belüftung des Tunnels, das auch Brandfälle abdeckt und die Basis für die tunnelbautechnische und die sicherheitstechnische Ausstattung des Tunnels definiert. Nach Erstellung des Erstentwurfs ergab sich, dass die für dieses Gutachten maßgebliche Richtlinie für den Ausbau von Tunnelanlagen im Rahmen eines Novellierungsverfahrens in wesentlichen Parametern geändert wurde, z. B. auch die Brandlast und auch die Stausituation. Das Lüftungsgutachten musste nun aktualisiert werden. Die Stauhäufigkeit und die Anzahl der LKW mussten hinterfragt werden.

Auf den am 27.02.2002 im AUSW verteilten Bericht zum "Ausbau der A 40 in Tunnellage in Dortmund - Stand der Bearbeitung -" vom 25.02.2002 wird verwiesen.

Herr Dickgreber erläutert, dass jetzt eine andere Entlüftungsanlage vorgesehen sei, diese sei mit Land und Bund noch abzustimmen. Das bedeutet, dass die Fachgutachten und auch die zu erwartenden Baukosten zu überarbeiten und vom Bund zu verabschieden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Herbst erfolgen kann. Nur müssen Land und Bund dies unterstützen. Die sachlichen Voraussetzungen für einen positiven Bescheid sind weitestgehend erfüllt. Parallel zu den Fortschritten der Planung und dem Ablauf des Planfeststellungsverfahren muss der Bund einen Finanzierungsweg finden.

Herr RM Jung macht an einem Beispiel deutlich, dass je schlechter die Luft in einem Tunnel ist, die Attraktivität des Tunnels diesen zu durchzufahren, abnimmt.

Auf die Frage des Herrn RM Tech erklärt Herr Dickgreber, dass die Planung vorsieht, in Abständen von 150 Metern die beiden Tunnelröhren miteinander zu verbinden. Die Sicherheitsvorkehrungen sehen ein Wechseln von einer Röhre in die andere vor. Nach den Sicherheitssystemen soll die nicht betroffene Röhre als Luftröhre benutzt werden. Beide Tunnelröhren können separat gesperrt und die Verkehre umgeleitet werden. Die hier vorgesehenen Sicherheitsaspekte liegen über den von Richtlinien geforderten Anforderungen. Zur Beleuchtung gibt Herr Dickgreber an, dass im Tunnelbereich eine allmähliche Anpassung mit wechselnder Lichtstärke installiert werden wird. Ein gewisses Helligkeitsniveau über die ganze Tunnelstrecke ist vorgesehen, nur muss der Kraftfahrer bei Befahren des Tunnels am Kraftfahrzeug das Licht einschalten.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachstandsbericht B 1/A 40 zur Kenntnis.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1


Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
(Drucksache Nr.: 02060-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 22.01.2002
- Die Vorlage wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
(Drucksache Nr.: 02060-01St)

Die Vorlage wurde zur Sitzung des AUSW am 23.01.2002 versandt und war nochmals den Unterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2002 und den Rat am 07.03.2002 beigefügt.

Frau sB Pohlmann-Rohr macht darauf aufmerksam, dass der Bereich Piepenstockplatz auch in Zukunft eine Eingangssituation für Phoenix-West sein wird. Sie bittet um Auskunft darüber, welches Verfahren für diesen Bereich in Frage kommt, wenn es nicht weiter als Sanierungsgebiet bestehen bleiben sollte.

Herr Wilde erläutert, dass die Gestaltung des Piepenstockplatzes nie eine Maßnahme des Sanierungsgebietes gewesen sei, so dass es sinnvoll ist, die Sanierungssatzung aufzuheben. Der Bereich, der für die vorbereitenden Untersuchungen für Phoenix-Ost dargestellt wurde, zeigt, dass die Grenze direkt am Piepenstockplatz vorbeiläuft.
Herr Wilde schlägt vor, die Umgestaltung bzw. künftige Nutzung Piepenstockplatz in die Untersuchung einzubeziehen und das Ergebnis im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen Phoenix-Ost dem AUSW erneut vorzustellen und dann anzugeben, wie mit dem Platz zukünftig umgegangen werden kann.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt".
zu TOP 2.2
Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede
(Drucksache Nr.: 02101-01)
- wurde in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 eingebracht -
- Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat die Vorlage am 22.01.2002 einstimmig beschlossen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 23.01.2002
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 23.01.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 24.01.2002
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.02.2002

- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.02.2002
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02101-01AT-B)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 26.02.2002
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02101-01AT)

Es liegt ein mündlich von Herrn RM Münch in der Sitzung des AUSW am 23.01.2002 gestellter Antrag mit folgendem Wortlaut vor:
"Punkt 4.2 der Vorlage sollte wie folgt ergänzt werden:
Eine Inanspruchnahme der Bahnböschungen am überregional bedeutenden Naturschutzgebiet Hallerey würde zur Vernichtung des dort befindlichen Amphibien-Winterlebensraumes, u. a. mit der FFH-Art Kammmolch führen."


Herr RM Jung macht den Vorschlag, die Vorlage zusammen mit den Auszügen und den Anträgen an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.1
Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes- Peter-Hille-Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, VI. Beifügung einer Begründung, VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, VIII. Satzungsbeschluss, IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
(Drucksache Nr.: 02084-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße geprüft und beschließt, die Anregungen unter den Ziffern 9.1 bis 9.7 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 17.07.2001 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 16.01.2002 der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes - Peter-Hille-Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 17.07.2001, entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 10.1 und 10.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.01.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 115. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

IX. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
(Drucksache Nr.: 02165-02)


Herr RM Drabig erinnert an den Beschluss zur Schaffung eines alternativen Standortes für ein Ortsteilzentrum. Er regt an, die Fläche gegenüber der jetzt vorhandenen Stadtsparkasse und südlich der Stadtbahn-Haltestelle Gleiwitzstraße durch das Stadtplanungsamt hierfür überprüfen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 29.09.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße - um ein Jahr bis zum 19.06.2003 zu verlängern.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169 - Märkische Straße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; III. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177; V. Beifügung einer Begründung zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169
(Drucksache Nr.: 02255-02)

Frau RM Reuter gibt die Anregung, den Gehweg dadurch freizuhalten, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gehweges durch eine Pflasterung den Gehweg zu markieren.

Herr RM Drabig hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 1.12.1 und 1.12.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 06.09.2001 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.13 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169 - Märkische Straße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 06.09.2001 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.13
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 05.02.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 169 - Märkische Straße - die Begründung vom 05.02.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Tiefgarage Brüderweg
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02256-02)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung am 31.01.2002

Frau RM Kröger-Brenner hält den Bau einer Tiefgarage nicht für sinnvoll. Sie ist der Meinung, dass die Tiefgaragen der City, außer an wenigen Tagen im Jahr, nicht ausgelastet sind. Tiefgaragen tragen sich in der Regel nicht, so dass städtische Zuschüsse zu zahlen wären.

Herr RM Sauer begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Parkplätze sind seines Erachtens für die Attraktivität von Standorten sehr wichtig. Er macht auf die Entwicklung des Karstadt-Sporthauses aufmerksam, eine starke Benachteiligung des östlichen City-Bereiches wird immer deutlicher. Ein neuer Mieter werde auf Parkplätze achten.

Herr RM Harnisch bleibt bei der Zustimmung der SPD-Fraktion zu einer Tiefgarage in diesem Bereich und hält eine Tiefgarage dort für erforderlich.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.01.2002 mit der Bezeichnung "Tiefgarage Brüderweg" und empfiehlt mit Mehrheit dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, den Bau einer Tiefgarage unterhalb der Straßen Brüderweg und Kuckelke zu planen und einen Investor für dieses Projekt zu gewinnen.


zu TOP 3.5
Umgestaltung der Provinzialstraße zwischen Stadtgrenze Castrop-Rauxel und Stadtgrenze Bochum (Drucksache Nr.: 02194-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.02.2002

Herr RM Neumann appelliert an die Mitglieder des AUSW, zunächst die von der Bezirksvertretung geplante Einwohnerversammlung am 15.03.2002 abzuwarten. Die Provinzialstraße ist die einzige Nord-Süd-Verbindung in dem Bereich. Er beschreibt, dass zu bestimmten Zeitpunkten Verkehrsstaus entstehen und hält eine andere Verwendung des Geldes als für die Umgestaltung der Straße für sinnvoller.

Frau RM Schilling begrüßt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage und bittet darum, diese zu beschließen. Sollten in der Einwohnerversammlung Bürgeranregungen kommen, könnten diese ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einfließen und vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erledigt werden. Frau RM Schilling regt an, im Zuge der Verbreiterung der Bürgersteige Wartehäuschen an den Haltestellen aufzustellen.

Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, Details in der Einwohnerversammlung zu klären und verschiedene Details zu optimieren, ansonsten den Beschluss aber im AUSW schon zu fassen. Sie spricht sich für die Interessen der Fußgänger und Radfahrer aus.

Herr Keune erklärt, dass beim Ausführungsentwurf Details, wie das Wartehäuschen, eingearbeitet werden können. Mit den Radfahrverbänden wird eine für alle Verkehrsteilnehmer möglichst optimale Führung der Radwege vereinbart werden können. Die alten Kanäle in diesem Straßenzug werden von voraussichtlich 2003 - 2007 erneuert werden müssen. Die Maßnahmen des Kanal- und Straßenbaus sollten koordiniert und zusammen durchgeführt werden. Das heißt, es muss vorher klar sein, wie die Provinzialstraße aussehen soll.

Herr RM Harnisch regt an, einvernehmlich zu einem Grundsatzbeschluss zu kommen.

Der Antrag des Herrn RM Neumann auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der Umgestaltungsmaßnahme.



zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB); III. Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich
(Drucksache Nr.: 01256-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 19.02.2002
- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 01256-01AT)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2002. Er sieht die Notwendigkeit, dass neben der beschlossenen Umsiedlung des Kleingartenvereins (KGV) Ardeyblick zur Stockumer Straße der Reiterverein aus dem Veranstaltungsbereich weg muss, um die Erweiterungsmöglichkeiten nutzen zu können. Bei der durchzuführenden Untersuchung sind vorrangig die Interessen der Kleingärtner zu sehen, erst danach die des Reitervereins.

Frau RM Kröger-Brenner macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass eine Verlegung des Kleingartenvereins und auch des Reitervereins nicht erforderlich ist. Ihr fehlt noch das schlüssige Konzept zur Westfalenhallenerweiterung und eine Kosten-Nutzen-Analyse für den Bau weiterer Hallen. Eine Verlegung des KGV Ardeyblick und des Reitervereins in die Bolmke, ein Naherholungsgebiet, ist für sie aus ökologischen Gründen nicht tragbar.


Herr RM Jostes ist der Meinung, dass es ein Nebeneinander von Kleingartenverein und Reiterverein geben kann. Die Planungen bleiben abzuwarten, der Vorlage wird aus Sicht der CDU-Fraktion zugestimmt.

Herr Ostholt stellt dar, dass für den Komplex Westfalenhallen/-stadion drei Verfahren anstehen:

- für den westlichen Bereich bis zur Wittekindstraße der BPlan Hom 123, der im AUSW beschlossen wurde,
- für den Kleingarten- und den Reiterverein der BPlan Hom 266 und
- die verlängerte Strobelallee.

Das Verfahren zum Ausbau der Strobelallee wird voraussichtlich als erstes zum Abschluss gebracht werden müssen. Hiervon sind 19 der Kleingärten aus dem KGV Ardeyblick betroffen. Das führt dazu, dass in diesem Verfahren wie auch beim BPlan Hom 123 in einem Verfahren festgestellt wird, ob in der Bolmke KGV und Reiterverein einen Platz finden können. Aus zeitlichen Gründen geht es vorab darum, Platz für die Kleingärtner zu finden. Die Entscheidung wegen der Umsiedlung des Reitervereins kann noch abgewartet werden. Die in Auftrag gegebene Rahmenplanung wird voraussichtlich in zwei Wochen dem Verwaltungsvorstand und in Kürze dem AUSW vorgelegt. Dieser Rahmenplanung können die Einzelheiten zur Verlagerung im Hinblick auf die zeitliche Abfolge und die verkehrlichen Maßnahmen entnommen werden.

Herr Wilde gibt auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner an, dass für den gesamten Bereich des Veranstaltungszentrums und durch die Verlagerung des KGV und des Reitervereins ausgelösten Auswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach EU-Norm durchgeführt wird. Die UVP sieht einen Umweltbericht vor, der zum Zeitpunkt des Beteiligungsverfahrens erfolgt. Der Umweltbericht wird das Verfahren mit durchlaufen, öffentlich ausgelegt und Gegenstand des Stzungsbeschlusses sein. Der gesamte Prozess durchläuft die UVP.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2002 mit der Bezeichnung "Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -" (Drucksache-Nr. 01256-01AT), den III. Teil des Beschlussvorschlages um den fett gedruckten Teil zu ergänzen:

"III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planungsbereich, den Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtung Renninghausen -
unter der Prämisse, vorrangig Kompensationsraum für die Kleingartendaueranlage Ardeyblick vorzuhalten - aufzustellen."

Unter der Maßgabe der Ergänzung des III. Teils des Beschlussvorschlages fasst der AUSW mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 266 - Freizeitbad Bolmke - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung vom 18.06.1998 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich, den Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen -
unter der Prämisse, vorrangig
Kompensationsraum für die Kleingartendaueranlage Ardeyblick vorzuhalten
-
aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (106. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 266) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Veränderung des Planbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 166; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; VI. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Drucksache Nr.: 01232-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Umwelt trifft einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um die Grundstücke Bövinghauser Dorfstraße 124, 128 und 148,

- Reduzierung um die Grundstücke Provinzialstraße 300 und 310 sowie das Flurstück 964 (Gemarkung Bövinghausen, Flur 1). Von dem Grundstück Provinzialstraße 300 verbleibt lediglich eine ca. 50 qm große Teilfläche an der Südwestecke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes,

- Erweiterung um die Einmündungsbereiche der geplanten Erschließungsstraßen in die Bövinghauser Dorfstraße und die Provinzialstraße,

- Erweiterung um den westlichen Teil des Flurstückes 936 (Gemarkung Bövinghausen,

Flur 1) östlich des Holter Weges.

Der veränderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.09.2001, BGBl. I, S.2376, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 28.01.2002 sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis, dass der Landschaftsplan Dortmund-Mitte entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7 dieser Beschlussvorlage mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - außer Kraft tritt.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Erweiterung des Änderungsbereiches; III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; IV. Offenlegungsbeschluss; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 01294-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Umwelt trifft einstimmig folgende Beschlüsse:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - um die nachfolgenden Bereiche zu ändern:

- die Erweiterung um eine ca. 6 m breite und ca. 350 m lange Fläche für die Abwasserbeseitigung einschließlich einer Fläche nahe der Dünnebecke zur Rückhaltung und gedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser im Bereich des Zaunes (Flurstücke 50, 54, 57, 58 und 62, alle teilweise, Gemarkung Kley, Flur 4) aus Richtung Wirtschaftsweg "Kleyer Feld" in westlicher Richtung zum Bachlauf "Dünnebecke",

- Erweiterung um eine ca. 4,50 m breite Fläche parallel zur Nordseite der Straße "Am Zitter" im Bereich des Flurstückes 1243 (Gemarkung Kley, Flur 5),

- Erweiterung der Ausgleichsfläche entlang der Stadtgrenze zu Witten, Flurstücke 181 teilweise und 182 teilweise (Gemarkung Kley, Flur 4),von 15 m auf 17,50 m Breite.

Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.09.2001, BGBl. I, S. 2376, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 28.01.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Landschaftsschutzgebiet Nr. 19 Somborn-Kley" für Teilflächen der Erweiterungsbereiche mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 außer Kraft tritt (siehe Ziffer 8 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

zu TOP 3.9
EU-Gemeinschafstinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Quartierszentrum "Wichern"
(Drucksache Nr.: 02112-01)
Hinweis: Bei den Beträgen auf Seite 12 der Vorlage handelt es sich um Beträge in Euro.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt auf der Basis von Ziff. IV Nr. 5 des Ratsbeschlusses vom 29.11.2001 über die Durchführung des Projekts vor der nunmehr anstehenden operativen Umsetzung die in der Anlage dargestellte Projektbeschreibung einschl. der Planunterlage zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-3-29868 Nutzungsänderung eines Teiles einer bestehenden Halle in einen Versammlungsraum und Kirchenraum für die Hinduistisch-Tamilische Gemeinde Dortmund auf dem Grundstück Kieferstraße 24 in 44225 Dortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02219-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Umweltpreis: - Euroumstellung, - Sponsoring des Jugendumweltpreises
(Drucksache Nr.: 02229-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die vorgeschlagene Anpassung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises an den EURO.
2. den Jugendumweltpreis grundsätzlich für Sponsoren zu öffnen.
3. dass, die Stadt oder Mitglieder der Jury auf potenzielle Sponsoren zugehen und dass mit den zusätzlichen Mitteln projektbezogene Maßnahmen gefördert werden.

zu TOP 5.2
Förderantrag Lärmminderungsplanung
(Drucksache Nr.: 02000-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass Umwelt- und Planungsamt die erste Stufe der Lärmminderungsplanung als gemeinsames Projekt bearbeiten.
zu TOP 5.3
Ergänzende Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an einem Standort im Stadtgebiet von Dortmund
(Drucksache Nr.: 02134-02)

Auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner erläutert Herr Dr. Grote, dass die Werte, die an der Faßstraße festgestellt wurden, nicht plausibel waren. Einzelmessungen hatten sich unterhalb der zuerst gefundenen Werte gezeigt. Jetzt wurde noch einmal nach einer vorgeschriebenen Methodik nachgemessen und die jetzt festgestellten Werte sind plausibel. Nach fachlicher Auffassung sollte die Messung nun beendet sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
"Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02294-02)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 20.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 02294-02AT)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr sB Weikert begrüßt im Namen der CDU-Fraktion den Vorschlag der Abfallverwertung und macht auf den Nutzen aufmerksam. Er bittet den Antrag auf Seite 2, vorletzter Absatz, wie folgt zu ergänzen:
"Über die verfahrensbedingten Schadstoffe ist ebenfalls über Art und Höhe Bericht zu erstatten."

Frau sB Pohlmann-Rohr steht dem Antrag positiv gegenüber und fragt, welche Einsatzbereiche für eine energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien in Frage kommen, evtl. unter Einsatz von Fördermitteln in Schulen.

Herr Dr. Grote merkt an, dass bei Biomaterialien eine landwirtschaftliche Komponente zu sehen ist. Evtl. ergeben sich für Landwirte Zusatzeinnahmen. Herr Dr. Grote erläutert, dass bereits z. B. die Möglichkeit genutzt wird, statt Mais Pappeln anzupflanzen, die alle drei Jahre geerntet werden. Dies ist eine Klimaschutzmaßnahme und der Umgang mit nachwachsenden Rohstoffen sollte in Dortmund voran getrieben werden.

Herr StD Fehlemann macht darauf aufmerksam, dass der Stadt Dortmund fast keine Heizungsanlage mehr gehört. Die Anlagen wurden an die DEW verkauft, die DEW ist einer der Hauptakteure und auch der Hauptansprechpartner. Aufgrund der Besitzstände kann die Stadt Dortmund nur Moderator sein.

Herr RM Harnisch regt an, weitere Neubaugebiete, die mit Erdwärme geheizt werden, zu schaffen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion sowie die mündlich durch Herrn sB Weikert vorgetragene, in fett dargestellte Ergänzung:

"Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der DEW und der EDG Rahmenbedingungen für die energetische Verwertung von Holz und anderer Biomasse darzulegen.

Dabei sollten in einem ersten Bericht dargelegt werden:

- erfolgreiche Beispiele aus anderen Gemeinden,
- die jährlich anfallenden Rohstoffe in der Stadt Dortmund und
- technische Varianten für die Verwertung dieser Rohstoffe.

Über die verfahrensbedingten Schadstoffe ist ebenfalls über Art und Höhe Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus sollten Rentabilitätseinschätzungen zum Einsatz dieser Technik erfolgen und dann ggf. beispielhafte Einsatzstandorte vorgeschlagen werden."



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Hochbaus
zu TOP 7.1
Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West.
(Drucksache Nr.: 02260-02)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 15.02.2002
- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.02 mit der o. g. Bezeichnung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit (Drucksache-Nr. 02260-02AT) zur Kenntnis
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 26.02.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage mit den vorliegenden Unterlagen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Sachstandsbericht B 1/A 40
(Drucksache Nr.: 02414-02)


Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.0 behandelt.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 12.1
"Weitere Vorgehensweise bei der Fortentwicklung des Stadtbahnbetriebskonzeptes / KARO-Gutachten"
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02296-02)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02296-02AT)

Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Ostholt erläutert zu den einzelnen Punkten:

zu 1. DB-Haltepunkt Phoenix-West:
Dieser Haltepunkt bietet die Möglichkeit, Phoenix-West mit dem ÖPNV anzubinden. Der VRR wurde bereits gebeten, die Kosten zu ermitteln und den zusätzlichen Haltepunkt bei der Ausschreibung der Betriebsleistungen auf der Hellweg-Bahn zu berücksichtigen.

zu 2. Umbau Haltepunkt Rombergpark und Anbindungsfunktion Phoenix-West-Gelände:
Die Planung eines Stadtbahnanschlusses auf Phoenix-West wird derzeitig nicht weiter verfolgt. Der Haltepunkt Rombergpark wird so umzubauen sein, dass man leichter auf die Phoenix-West-Fläche kommen kann. Die ÖPNV-Anbindung von Phoenix-West würde in einem neu zu schaffenden Haltepunkt an der DB-Strecke Hellweg-Bahn bestehen und in dem DB-Haltepunkt Rombergpark.

zu 3. Zukunft der "KARO-Ideen" im Bereich Veranstaltungszentrum:
Die Ergebnisse des KARO-Gutachtens sind so aufgebaut, dass ein schrittweises Vorgehen in verschiedenen Zeitstufen möglich ist. Szenarien für die Weiterentwicklung des ÖPNV und den schienengebundenen Nahverkehr sind im Gutachten dargestellt, die Szenarien entfalten eine hohe Verkehrswirksamkeit und können eigenständig weiter verfolgt werden. Der DSW-Vor- stand hatte sich in der Presse gegen die Realisierung des Szenarios 4 ausgesprochen, in dem integrierte Netze von lokalem ÖPNV und regionalem SPNV zugrunde gelegt sind. In Szenario 4 sind die Möglichkeiten für den Regionalstadtbahnbetrieb analysiert und im Hinblick auf die technischen, betrieblichen und finanziellen Auswirkungen quantifiziert. Ein derartiger Systemsprung fordert neben umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen im gesamten DB-Netz die Anschaffung einer neuen Fahrzeugflotte mit zwei neuen Systemfahrzeugen bei den Dortmunder Stadtwerken. Statt dessen soll das Szenario 1 mit eigenständiger Verbesserung der Systeme von lokalem und regionalem ÖPNV in getrennten Netzen weiterverfolgt werden, d. h. dass das System der Stadtbahn und das des DB-Regionalverkehrs für sich ausgebaut, verknüpft und angeschlossen wird. Dafür enthält die KARO-Untersuchung wesentliche Konzepte, Daten, verkehrliche, betriebliche Grundlagen und Kostenberechnungen. In einzelnen Fällen sind systemübergreifende Angebote nicht ausgeschlossen.

Zur Zeit wird laut Herrn Ostholt das Konzept regional abgestimmt. Die Vertreter der umliegen- den Gebietskörperschaften haben grundsätzlich zugestimmt, das Szenario 1 weiter zu verfolgen. Zum Veranstaltungszentrum erläutert Herr Ostholt, dass das bestehende Erschließungssystem so dargestellt ist, wie es derzeitig ist. Ggf. kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Netzverknüpfung.

Frau sB Pohlmann-Rohr akzeptiert nicht, dass es keine ÖPNV-Anbindung mit dem Gelände Phoenix-West gibt. Sie fragt nach oberirdischen Möglichkeiten.

Herr RM Harnisch bittet darum, den städtebaulichen Rahmenplan für Phoenix-West vorzustellen.

Herr RM Jung stellt fest, dass die äußere Erschließung und die Finanzierung des Geländes noch nicht klar sind.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass für eine Rahmenplanung bereits Vorgaben oder auch Wünsche benannt werden müssen.

Herr RM Jostes bestätigt, dass es sich um eine Anfrage handelt und diese mit dem Bericht und der Darstellung des Verfahrens erledigt ist.


Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Ostholt erläutert zu den einzelnen Punkten:

zu 1. DB-Haltepunkt Phoenix-West:
Dieser Haltepunkt bietet die Möglichkeit, Phoenix-West mit dem ÖPNV zu verbinden. Der VRR wurde bereits gebeten, die Kosten zu ermitteln und den zusätzlichen Haltepunkt bei der Ausschreibung der Betriebsleistungen auf der Hellweg-Bahn zu berücksichtigen.
zu 2. Umbau Haltepunkt Rombergpark und Anbindungsfunktion Phoenix-West-Gelände:
Die Planung eines Stadtbahnanschlusses auf Phoenix-West wird derzeitig nicht weiter verfolgt. Der Haltepunkt Rombergpark wird so umzubauen sein, dass man leichter auf die Phoenix-West-Fläche kommen kann. Die ÖPNV-Anbindung von Phoenix-West würde in einem neu zu schaffenden Haltepunkt an der DB-Strecke Hellweg-Bahn bestehen und in dem DB-Haltepunkt Rombergpark.

zu 3. Zukunft der "KARO-Ideen" im Bereich Veranstaltungszentrum:
Die Ergebnisse des KARO-Gutachtens sind so aufgebaut, dass ein schrittweises Vorgehen in verschiedenen Zeitstufen möglich ist. Szenarien für die Weiterentwicklung des ÖPNV und den schienengebundenen Nahverkehrs sind im Gutachten dargestellt, die eine hohe Verkehrswirksamkeit entfalten und eigenständig weiterverfolgt werden können. Der DSW-Vorstand hatte sich in der Presse gegen die Realisierung des Szenarios 4 ausgesprochen, in dem integrierte Netze von lokalem ÖPNV und regionalem SPNV zugrunde gelegt sind. In Szenario 4 sind die Möglichkeiten für den Regionalstadtbahnbetrieb analysiert und im Hinblick auf die technischen, betrieblichen und finanziellen Auswirkungen quantifiziert. Ein derartiger Systemsprung fordert neben umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen im gesamten DB-Netz die Anschaffung einer neuen Fahrzeugflotte mit zwei neuen Systemfahrzeugen bei den Dortmunder Stadtwerken voraussetzt. Statt dessen soll das Szenario 1 mit eigenständiger Verbesserung der Systeme von lokalem und regionalem ÖPNV in getrennten Netzen weiterverfolgt werden, d. h. dass das System der Stadtbahn und das des DB-Regionalverkehrs für sich ausgebaut, verknüpft und angeschlossen wird. Dafür enthält die KARO-Untersuchung wesentliche Konzepte, Daten, verkehrliche, betriebliche Grundlagen und Kostenberechnungen. In einzelnen Fällen sind systemübergreifende Angebote nicht ausgeschlossen.

Zur Zeit wird laut Herrn Ostholt das Konzept regional abgestimmt. Die Vertreter der umliegenden Gebietskörperschaften haben grundsätzlich zugestimmt, das Szenario 1 weiter zu verfolgen.
Zum Veranstaltungszentrum erläutert Herr Ostholt, dass das bestehende Erschließungssystem so dargestellt ist, wie es derzeitig ist. Ggf. kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Netzverknüpfung kommen.

Frau sB Pohlmann-Rohr akzeptiert nicht, dass es keine ÖPNV-Anbindung mit dem Gelände Phoenix-West gibt. Sie fragt nach oberirdischen Möglichkeiten.

Herr RM Harnisch bittet darum, den städtebaulichen Rahmenplan für Phoenix-West vorzustellen.

Herr RM Jung stellt fest, dass die äußere Erschließung und die Finanzierung des Geländes noch nicht klar sind.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass für eine Rahmenplanung bereits Vorgaben oder auch Wünsche benannt werden müssen:

Herr RM Jostes bestätigt, dass es sich um eine Anfrage handelt und diese mit dem Bericht und der Darstellung des Verfahrens erledigt ist.

zu TOP 12.2
"Autofreier Tag"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 01461-01AT)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 01461-01ATAT)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch Frau RM Reuter spricht sich für den "Autofreien Tag" aus.

Herr RM Jung macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem vorgesehenen Tag, dem 22.09.2002, um den Sonntag der Bundestagswahl handelt.

Herr RM Harnisch hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass kein Geld für die Durchführung des "Autofreien Tages" vorhanden ist. Deckungsvorschläge konnten nicht gefunden werden. Er trägt daher den Antrag nicht weiter mit und regt an, den im Juni/Juli in NRW stattfindenden Agenda-Tag zu nutzen, um das Thema "autofrei" zu unterstützen. Er schlägt vor, ggf. einen Haushaltsansatz für den "Autofreien Tag" im Rahmen des Aufstellens des Haushaltsplans einzurichten.

Herr Ostholt erklärt, dass er kein Geld für ein solches Projekt, wie "Autofreier Tag", habe. Bereits in 2001 wurden Sponsoren genutzt, z. B. für den Druck des Flyers. Verschiedene Sponsoren haben sich mit Sachleistungen eingebracht, Bargeld wollten sie nicht für das Projekt zahlen. Auch in 2002 wurde versucht, Sponsorengelder zu erhalten. Sollte der "Autofreie Tag" in 2002 durchgeführt werden, so müsste das Geld jetzt zur Verfügung stehen. Dies ist leider nicht der Fall.

Herr RM Sauer erklärt, dass Dortmund darauf angewiesen ist, Besucher zum Einkauf herzulocken. Daher könne die CDU-Fraktion den Antrag nicht unterstützen.

Beschluss:
Der AUSW lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2002 mit der Bezeichnung "Autofreier Tag" mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab.




J u n g S a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)