N i e d e r s c h r i f t



27. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 16.01.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Berkemeyer - Amt für öffentliche Ordnung -
Herr Fischer - Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei -

c) Schriftführer:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving –

Verhindert ist:
Sichelschmidt, Gisela


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.15 – 16.55 Uhr (nichtöffentliche Sitzung)
Ende : 18.45


Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.1.1 Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.1.2 Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen z.B. Ausbau B 54 - (Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.2 Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.3 Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving
(Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule)
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schule - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Grünzug “Externberg”, Grundsatzbeschluss
(Drucksache Nr.: 01830-01)
11.2 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
(Drucksache Nr.: 02076-01)
11.3 Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf die Fahrbahn der Wittichstraße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.4 Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
(Antrag der CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen
12.1 Verkehrsverhältnisse Evinger Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Fällung einer Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203
(Stellungnahme der Verwaltung)
13. Anfragen
13.1 Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der Linie U 49 ab Brechten Zentrum bis Brambauer Verkehrshof
(Anfrage der CDU-Fraktion)
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Möckel – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 11.5: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Lindenhorster Straße - neu
(Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2002)
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Mit Schreiben vom 14.01.2002 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die nichtöffentliche Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung “Interkommunale Gewerbegebiete” übersandt, die ebenfalls in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen und beraten werden soll.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diese Vorlage erst einen Tag vor der Sitzung erhalten haben. Obwohl die grundsätzliche politische Haltung zur Frage der Nutzung der Brechtener Niederung feststeht, ist der Zeitraum nicht ausreichend, um sich inhaltlich mit einer Vorlage auseinander zusetzen. Diskussionen und Abstimmung in den Fraktionen sind so nicht möglich.
Da Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits terminiert sind, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gezwungen, eine Entscheidung ohne ausreichenden Beratungsspielraum zu treffen. Dieser – nicht zum ersten Mal aufgetretene – schlechte Umgangsstil der Verwaltung mit den politischen Gremien wird von Herrn Neumann schärfstens kritisiert.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – schließt sich grundsätzlich der Kritik an der – auch schon in der Vergangenheit geübten – Vorgehensweise der Verwaltung an.
Obgleich bei dieser Vorlage kein großer Beratungsbedarf gesehen wird (Pläne zur Ausweisung der Brechtener Niederung als “Suchraum” zur Wirtschaftsflächenentwicklung wurden bereits zweimal von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt) ist es in der Regel erforderlich, ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben, sich in angemessener Form mit einer Vorlage zu beschäftigen.
Im Anschluss an diese Erklärungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Tagesordnung der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird wie folgt erweitert:
Der Tagesordnungspunkt 3.3 - Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving wird abgesetzt und in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 behandelt.

Unter Einbeziehung dieser Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.12.2001.
Die Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Schneider fragt nach, ob der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund aus der Sitzung am 20.12.2001 zur Bädersituation bekannt ist.

Herr Stanko (DVU), der Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ist, erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt seines Wissens abgesetzt und nicht behandelt wurde.
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Herr Roszak, wohnhaft Lindenhorster Straße 166, 44339 Dortmund, beanstandet – auch im Namen einiger Nachbarn – Lärmbelästigungen an der “neuen” Lindenhorster Straße. Die dort neu aufgebrachte Teerdecke weist große Unebenheiten auf. Besonders der Lkw-Verkehr verursacht, besonders nachts, starken Lärm. Eine Nachfrage bei der örtlichen Bauleitung ergab, dass die endgültige, letzte Teerdecke erst im Mai 2002 aufgebracht werden kann.
Im Namen der Anlieger bittet Herr Roszak die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Mithilfe bei der Lösung des Problems.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, sich im örtlichen Baubüro sachkundig zu machen und um Abhilfe zu bitten.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Wie der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – bei der örtlichen Bauleitung erfahren hat, wurden mittlerweile die aus der Straße herausragenden Deckel mit Gummimasse abgedichtet und die größten Löcher im Straßenbelag verfüllt. Obwohl die abschließende Teerdecke aus Haftungs- und Garantiegründen erst im Mai aufgebracht werden kann, sollten sich die Lärmimmissionen durch die durchgeführten Arbeiten auf ein erträgliches Maß verringern.
Der Eingeber – Herr Roszak – wurde durch Herrn Böttger telefonisch entsprechend informiert.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Zu TOP 3.1.1:
Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Sitzungstag folgendes Fax des Herrn Stadtrates Fehlemann zur Kenntnis gegeben:
Mit der Entwicklung von Aufforstungsflächen im gesamten Stadtgebiet befassen sich schwerpunktmäßig die StÄ 61 (Stadtplanungsamt) und 67 (Stadtgrün Dortmund). Zur Realisierung bestimmter Maßnahmen wird StA 67 mit einem entsprechenden Budget ausgestattet.
Aussagen zu beabsichtigten Flächenentwicklungen finden sich darüber hinaus in den unter Federführung des StA 61 und unter Beteiligung der Bezirksvertretung zu entwickelnden “Integrierten Stadtentwicklungskonzepten”.
Es ist sicherlich für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nachvollziehbar, dass aus den genannten Gründen ein Vertreter des StA 23 (Liegenschaftsamt) in der o.g. Sitzung nicht anwesend sein wird.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 14.02.2001 als Zusatz zur Beratung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße sowohl das Liegenschafts- wie auch das Stadtplanungsamt gebeten, Flächen im Stadtbezirk Eving zu benennen, die sich im städtischem Besitz befinden und sich für Ausgleichs- bzw. Aufforstungsmaßnahmen eignen.
Es ist für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beinahe unmöglich, vorhandene Mittel für Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk sinnvoll einzusetzen, da nicht bekannt ist welche Flächen sich in städtischem Eigentum befinden und eventuell für Ausgleichsmaßnahmen in Frage kommen. Von der Verwaltung vorgeschlagene Ausgleichsflächen müssen mangels Alternativen in den meisten Fällen akzeptiert werden.
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving angeforderte Liste der im städtischem Besitz befindlichen Grundstücke liegt bis heute nicht vor.
Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 anwesende Dezernent
– Herr Sierau – sagte zu, die Angelegenheit noch einmal aufzugreifen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.

Da der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die benötigten Informationen bis zur heutigen Sitzung nicht vorliegen, schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – vor, das Amt des Oberbürgermeisters um Hilfe und Vermittlung zu bitten.

Diesem Vorschlag stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – zu.

Zu TOP 3.1.2:
Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Als Berichterstatter ist Herr Fischer – Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei des Amtes Stadtgrün Dortmund – anwesend, der eingangs erklärt, dass im Zuge des Ausbaus der B 54 und des Stadtbahnbaus Waldflächen in erheblichem Umfang in Anspruch genommen wurden. Diese Flächen wurden in einem umweltpflegerischen Begleitplan bewertet, der Teil des Planfeststellungsverfahrens war. Bei Inanspruchnahme der Waldflächen wurde von der Unteren Forstbehörde ein Ausgleich von 1:3 gefordert. Dieses Verhältnis ergibt sich daraus, dass Neuanpflanzungen nicht sofort die Funktion eines teilweise 150 Jahre alten Baumbestandes übernehmen können.
Obwohl tatsächlich weniger Fläche in Anspruch genommen wurde, wurden Ausgleichsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 7,5 ha durchgeführt. In einem Teilbereich in der Nähe einer Wohnbebauung soll statt einer Aufforstung eine Streuobstwiese entstehen, die als Bestandteil des umweltpflegerischen Begleitplanes von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.
Da bei einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Unklarheit herrscht, ob eine Streuobstwiese ein adäquater Ersatz für die Inanspruchnahme von Wald- und Ackerflächen ist und ob die Obstbäume später durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, sagt Herr Fischer zu, sich sachkundig zu machen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.
Das Feuchtbiotop (gegenüber Hiddemann) wird trotz Inanspruchnahme durch den Stadtbahnbau teilweise erhalten und in westliche Richtung ausgebaut. Für die entfallene Fläche des Biotops wird durch Neuanlegung an anderer Stelle Ersatz geschaffen.
Die tatsächliche Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen verzögert sich durch Probleme im Ausschreibungsverfahren, soll aber in diesem Jahr erfolgen. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 140.000,00 DM für Neuanpflanzungen, Errichtung von Zäunen etc. gerechnet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 3.2:
Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zur Durchsetzung des Halteverbotes

Der beim Amt für öffentliche Ordnung u.a. für die Verkehrsüberwachung zuständige Abteilungsleiter – Herr Berkemeyer – ist als Berichterstatter anwesend, um die Problematik der Parksituation auf der Evinger Straße mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu diskutieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Herr Berkemeyer erläutert zunächst, dass es derzeit zwei unterschiedliche Verkehrsregelungen auf der Evinger Straße gibt, bis ca. 20 m vor der Einmündung der Amtsstraße ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286), von dort aus bis zur Amtsstraße ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283).
Im Jahre 2001 wurde gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving dieser Bereich verstärkt kontrolliert. Es wurden rund 280 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erteilt. Problematisch, vor allem aus personeller Sicht ist, dass das eingeschränkte Halteverbot mindestens 15 Minuten ununterbrochen beobachtet werden muss, um einen Parkverstoß nachweisen zu können.
In Bereichen, in denen ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist, darf grundsätzlich z.B. zum Be- und Entladen gehalten werden. Erst wenn ein Fahrzeug ununterbrochen länger als 15 Minuten abgestellt wird und dies von einer Überwachungskraft beobachtet wurde, ist eine Verwarnung möglich. Die Beweislast liegt in diesen Fällen beim Amt für öffentliche Ordnung. In einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot sind “weitergehende Maßnahmen” (abschleppen des Fahrzeuges) nur dann möglich, wenn eine konkrete Verkehrsbehinderung vorliegt. Dies ist auf der Evinger Straße in der Regel nicht der Fall, da eine zweite Fahrspur vorhanden ist. Ein sofortiges Einschreiten ist nur in Bereichen mit absolutem Halteverbot möglich.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bezweifelt den Sinn eines “eingeschränkten” Halteverbotes im Bereich der Evinger Straße zwischen städtischer Bezirksverwaltungsstelle bis ca. 20 m vor der Einmündung der Amtsstraße. Auch wenn nur kurzfristiges Halten (bis zu 15 Minuten) gestattet ist, so besteht doch die Möglichkeit, dass eine Fahrbahn der B 54 ständig, rund um die Uhr von immer wechselnden Fahrzeugen blockiert wird.
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) weist auf die enormen Kosten für den gerade erst erfolgten Ausbau der B 54 hin. Die Straße ist durch die derzeitige Parksituation praktisch nur noch einspurig, auf der Trasse der Straßenbahn, befahrbar. Verkehrsbehinderungen sind hier die Folge, da sich der “normale” Verkehr, Straßenbahn sowie auch Rettungs- und EDG-Fahrzeuge eine einzige Fahrbahn teilen müssen, die andere Fahrbahn ist durch parkende Pkws beinahe ständig blockiert.
Auch im Hinblick auf die Ausbaukosten, kann es nicht sinnvoll sein, eine Fahrbahn der B 54 “nur” als ständigen Parkplatz zu nutzen.
Gleichzeitig beanstandet Herr Unterkötter aber auch, dass das absolute Halteverbot vor der Einmündung der Amtsstraße von vielen Fahrzeugführern nicht beachtet wird, hier entstehen zum Teil sehr gefährliche Situationen.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt noch einmal ganz deutlich klar, dass die Anlegung von Parkplätzen “auf einer der Fahrspuren” der B 54 nie geplant war und aus Aspekten der Verkehrssicherheit auch nicht gewünscht ist. Durch die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes wurde in diesem, mit einem Millionenaufwand ausgebauten Straßenteilstück, eine Dauerparkfläche geschaffen. Da aus ordnungsrechtlicher Sicht hier keine Abhilfe geschaffen werden kann, sieht Herr Neumann lediglich die Möglichkeit, an Stelle des eingeschränkten, ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt noch einmal ausdrücklich, dass grundsätzlich beide Fahrbahnen der B 54 für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehen sollen. Da ein Parkverbot offensichtlich nur in Bereichen mit absolutem Halteverbot auch ordnungsbehördlich durchzusetzen ist, sieht auch Herr Adden keine andere Möglichkeit, als die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich zwischen der städtischen Bezirksverwaltungsstelle und der Einmündung der Amtsstraße. Allerdings wäre hier zu überlegen, den Fahrstreifen in den verkehrsruhigen Nachtstunden für Anlieger zum Parken freizugeben.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Bereich der B 54 (Evinger Straße) zwischen der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving (Evinger Platz 2-4) und der Einmündung der Amtsstraße ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) anzuordnen.

Zu TOP 3.3:
Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
- abgesetzt-
Die Berichterstattung findet in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 statt

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving
(Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule vom 16.11.2001)

In seiner Eingabe nimmt der Schulpflegschaftsvorsitzende der Elisabeth-Grundschule bezug auf das Schreiben der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, Geschäftsbereich Sport, vom 24.07.2001 über die Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving.
In diesem Schreiben beklagen die Verantwortlichen einen stetigen Rückgang der Besucherzahlen der Dortmunder Bäderlandschaft, der einen jährlichen Zuschussbedarf in Höhe von 11,8 Mio. DM im Bereich des Hallenbetriebes notwendig macht. In diesem Zusammenhang wird die Schule über den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 05.04.2001 über die Annahme des “Modell 3” zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder” informiert. Dieses Modell sieht als “markante” Maßnahme u.a. die Einführung eines weiteren Schließungstages im Hallenbad Dortmund-Eving vor.
Im Namen der Schulpflegschaft sowie der Eltern und Schüler der Elisabeth-Grundschule legt der Schulpflegschaftsvorsitzende mit diesem Schreiben Protest gegen die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund ein.
Die Gründe für diesen Protest werden wie folgt dargelegt:
Die Wichtigkeit des Schulsports für die Bekämpfung der gesellschaftlich bedingten Bewegungsarmut ist allen Verantwortlichen und Betroffenen bekannt. Die Gewährleistung eines richtliniengemäßen Sportunterrichtes hat deshalb hohe Priorität. Da eine maximale Auslastung der Hallenbäder während des Schulsports bereits erreicht ist (siehe Belegungsplan), führt ein Umschichten der Klassen von Donnerstag (vorgesehener Schließungstag) auf einen anderen Tag, zwangsläufig zu einer nicht akzeptablen Verschärfung dieser Situation. Eine Überbelegung führt zu bekannten und schwer beherrschbaren Konflikten zwischen den Schülern in den Sammelumkleiden, in den Kabinen und im Nassbereich.
Es ist weiterhin abzusehen, dass die Lehrtätigkeit im Bad nachteilig beeinflusst wird, da für den Schwimmunterricht oft nur noch eine Bahn zur Verfügung steht.
Der Schwimmunterricht ist jedoch in vielerlei Hinsicht wichtig für Kinder, er kann auch lebensrettend sein.
Mit notwendigem Verständnis für die finanzielle Situation der Stadt Dortmund, sollte das Argument, dass die Finanzierung der Bäder hinter den Erwartungen zurück bleibt, auf diese Situation nicht angewendet werden. Natürlich stellen Sport- und Freizeitbetriebe einen “Zuschussbetrieb” dar, der ohne eigene Kostendeckung funktionieren muss. Die finanzielle Förderung dieser Institution ist jedoch eine sinnvolle und wichtige Investition.
Über die schulischen Belange hinaus wird der Protest gegen den Beschluss des Rates mit weiteren allgemeinen Überlegungen, die als Bürger der Stadt Dortmund angestellt werden, begründet:
Das sinkende Freizeitangebot innerhalb des Stadtteils führt zu lokaler Abnahme der Attraktivität. Hiefür müsste dringend ein Ausgleich geschaffen werden. Eine weitere Abwanderung der Badegäste und weitergehend sinkende Besucherzahlen sind zu befürchten. Dadurch ginge dem Stadtteil ein wichtiges Potenzial verloren.
Schwimmen stellt doch einen beliebten Breitensport dar, der von der ganzen Familie betrieben wird. Es wird angeregt zu prüfen, ob die notwendige Attraktivität der Bäder unter Umständen durch ein erweitertes Angebot oder erweiterte Öffnungszeiten sogar gesteigert werden kann, anstatt das Angebot zu senken.
Die Aussage, dass die Vereinsnutzung des Hallenbades trotz Reduktion der Öffnungszeiten gewährleistet bleibt, kann nicht nachvollzogen werden.
Weiter wird angeregt zu prüfen, ob notwendige Bademeister und Aufsichtspersonal durch Vereine wie Wasserwacht oder DLRG als Ehrenamt zur Verfügung gestellt werden können.
Abschließend verleiht der Schulpflegschaftsvorsitzende der Elisabeth-Grundschule der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Protest bei den verantwortlichen Gremien einen Prozess in Gang setzt, der dazu führt, dass der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund noch einmal reflektiert und revidiert wird. Es muss für dieses Problem eine Lösung gesucht werden, die nicht zu Lasten der Kinder, Schulen und Familien geht.
In ihren Redebeiträgen verweisen die Vorsitzenden der SPD- und der CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – auf die zurzeit noch ungesicherte Lage der Bäderlandschaft im Stadtgebiet. Neue Konzepte werden derzeit zwar erarbeitet, sind aber der Bezirksvertretung noch nicht bekannt.

Um die Durchführung des Schulsports sicherzustellen, schließt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule an und bittet die Verwaltung, die Entscheidung zur Einführung eines weiteren Schließungstages im Hallenbad Eving noch einmal zu überprüfen.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – beantragt, dass ihm die Verwaltung die Bauunterlagen des Evinger Hallenbades sowie die zur Sanierung erstellten Kostenvoranschläge zur Verfügung stellt. Herr Tokarski will versuchen, für die notwendige Sanierung des Bades einen privaten Investor zu finden. Die von der Verwaltung errechneten Summen für die Sanierung des Bades sind nach Ansicht des Herrn Tokarski weit überhöht.
Da während der laufenden Sitzung nicht geklärt werden kann, ob dem Vertreter der Bürgerliste ein Recht auf Überlassung der geforderten Unterlagen oder lediglich auf Akteneinsicht zusteht, wird die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, die Rechtslage zu prüfen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen(GO NW) steht einem einzelnen von den Antragstellern zu benennenden Mitglied einer Bezirksvertretung ein Akteneinsichtsrecht nur aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung zu.
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –wurde entsprechend informiert.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen





11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1
Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Grünzug “Externberg”, Grundsatzbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 31.10.2001 – Drucksache Nr.: 01830-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – grundsätzlich die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen des Grünzuges “Externberg”, insbesondere die Herstellung einer Spielachse und stimmt der Planung der Spielbereiche zu.

Die Kosten für die Maßnahmen im Grünzug “Externberg” einschließlich der Einwohnerbeteiligung, insbesondere der Kinder- und Jugendbeteiligung betragen 750.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6150 9511 0256 – Wohnumfeldverbesserung Evinger Straße, IBA-Projekt – wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2002 = 20.000,00 DM
Ausgaben 2003 = 670.000,00 DM
Ausgaben 2004 = 60.000,00 DM

Die Einwohnerbeteiligung, insbesondere die Kinder- und Jugendbeteiligung, darf erst begonnen werden, wenn die Förderzustimmung zum Gesamtprojekt vorliegt.
Die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Förderbescheides begonnen werden.

Zu TOP 11.2:
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
(Vorlage der Verwaltung – StA 67/3 – vom 14.12.2001 – Drucksache Nr.: 02076-01)

Herr Fischer, Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei des Amtes Stadtgrün Dortmund der als Berichterstatter anwesend ist, erläutert detailliert alle in der Vorlage enthaltenen Waldpflegemaßnahmen für den Stadtbezirk Dortmund-Eving im Winterhalbjahr 2001/2002.
Besonders angesprochen wird von Herrn Fischer, die wie zuletzt im Krampelohwald verstärkt vorgenommene Fällung von Hybrid-Pappeln. Diese Hybrid-Pappeln gehören nicht zum originären Bestand der Weichholzauen, da sie schnellwachsend, eigens gezüchtet wurden um in den fünfziger Jahren schnell wieder einen Baumbestand aufzubauen. Damit die Auenbereiche wieder in einen naturnahen Zustand zurück geführt werden können, wird jetzt mit heimischen Bäumen wie z.B. Stieleichen, Eschen, Erlen und Birken aufgeforstet.
Im Anschluss daran erläutert Herr Fischer noch die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtbezirk Dortmund-Eving, hier kann es ganzjährig zur Fällung von nicht mehr verkehrssicheren Bäumen kommen.
Der Bau von neuen Waldwegen ist im Winterhalbjahr 2001/ 2002 nicht geplant, dagegen sind Wege in einer Länge von 1.300 m zu unterhalten.
Probleme für den Geschäftsbereich Forst entstehen immer wieder durch “wilde Müllkippen” an den Wald- und Wegerändern. Allein für diesen Bezirk wird mit einem Müllvolumen von ca. 50 t. gerechnet.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Waldbauplanung für das Winterhalbjahr 2001/ 2002 – einstimmig – zur Kenntnis.
Zu TOP 11.3:
Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf die Fahrbahn der Wittichstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Fahrbahn der Wittichstraße “Zone-30-Schilder” aufzubringen.

Begründung:
Das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße hat sich durch die Baumaßnahmen im Bereich der B 54 erheblich erhöht. Die Straße wird mit zum Teil hoher Geschwindigkeit befahren. Weiterhin sind keine Fußwege angelegt. Zur Sicherheit der Anlieger und Fußgänger ist die Maßnahme kurzfristig erforderlich.

Zusatzbeschluss:
Während der Diskussion dieses Antrages wird fraktionsübergreifend festgestellt, dass bedingt durch die winterliche Witterung, die auf der Fahrbahn aufgebrachten Piktogramme an fast allen Stellen im Stadtbezirk Dortmund-Eving kaum noch sichtbar sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sämtliche Fahrbahnmarkierung im Stadtbezirk sukzessiv zu
überprüfen und ggf. zu erneuern.
Des Weiteren wird um eine regelmäßige Überprüfung der Piktogramme nach den Wintermonaten gebeten.

Zu TOP 11.4:
Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
(Antrag der CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Der folgende Antrag der CDU-Fraktion wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Maßnahme einzuleiten, die das Zuparken des Wendehammers in der Straße Pfahlstück unterbinden.

Begründung:
Der Wendehammer wird, wie beschrieben, regelmäßig durch Dauerparker zugeparkt. Dadurch werden An- und Abfahrer stark behindert. Diese Situation muss aus Sicht der CDU-Fraktion umgehend beendet werden.

Begründung der Ablehnung:
In der Straße Pfahlstück wird schon seit Jahren in diesem Wendehammer geparkt. Die Anwohner fühlen sich durch diese Parksituation weder gestört noch belästigt, Beschwerden liegen bisher nicht vor. Die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sieht daher, auch im Hinblick auf rare Parkmöglichkeiten, keine Veranlassung die bestehende Situation zu ändern.


Zu TOP 11.5:
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Lindenhorster Straße - neu
(Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2002)

Im Bereich der verlegten – gerade fertiggestellten – Lindenhorster Straße werden bereits jetzt durch einen ansässigen Kfz-Betrieb, auf neu angelegten Gehwegen, nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Entfernung der Fahrzeuge anzuordnen und zukünftig weiteres widerrechtliches Parken zu verhindern.

Begründung:
Ein an der Lindenhorster Straße ansässiger Kfz-Betrieb nutzt den neuen Gehweg als Abstellplatz für teilweise nicht mehr zugelassene Fahrzeuge. Der Gehweg steht in großen Teilen den Fußgängern nicht mehr zur Verfügung, hier entstehen Behinderungen und Belästigungen.
Es wird befürchtet, dass durch nicht mehr verkehrstüchtige Fahrzeuge Umweltbelastungen entstehen. Ein schnelles Eingreifen ist hier unbedingt erforderlich, damit eventuell auslaufendes Öl nicht einsickert.



12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.11.2001 zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 12.09.2001 beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Evinger Straße von der Ortsgrenze Lünen bis zum Ortseingang Dortmund von zurzeit 70 km/h auf 60 bzw. 50 km/h zu reduzieren.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt dazu mit, dass der Gesetzgeber in § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) deutlich hervor hebt, dass alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten haben. Anordnungen von Verkehrszeichen dürfen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Grundsätzlich gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, Straßenschäden). Aufgrund der Verkehrssituation auf der Evinger Straße (Verkehrsaufkommen, Verkehrssignalanlage B 236 n) wurde die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt.
Darüber hinaus ist eine weitere Begrenzung der Geschwindigkeit gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Zudem ist aufgrund des guten Ausbauzustandes der Straße nicht zu erwarten, dass ein weiteres Tempolimit von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird. Der Straßenbaulastträger “Landesbetrieb Straßenbau NW” und die Polizei haben im Rahmen des Anhörverfahrens eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit abgelehnt.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass dem Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht entsprochen werden kann.
Zu TOP 12.2:
Fällung einer Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 07.12.2001 zur Kenntnis.

Die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt. Dazu wird folgendes mitgeteilt:
Nach langwierigen Verhandlungen ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine Fällgenehmigung für die unter die Baumschutzsatzung fallende Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203 erteilt worden. Als Ersatz sind in der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme zwei heimische Laubbäume I. Ordnung mit dem Baumschulmaß 20-25 cm Stammumfang anzupflanzen und langfristig zu erhalten.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der Linie U 49 ab Brechten Zentrum bis Brambauer Verkehrshof
(Anfrage CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Anfrage gebeten.

Die U-Bahnlinie 49 wird ab dem 06.01.2002 bis Verkehrshof Brambauer betrieben. Der zurzeit noch eingesetzte Bus zwischen Brechten Zentrum und Brambauer Verkehrshof entfällt. Zu diesem Zeitpunkt werden noch nicht die Haltepunkte Brambauer Krankenhaus, Herrentheystraße und Oetringhauser Straße angefahren, da sich die behindertengerechten Zugänge noch im Bau befinden. ÖPNV Nutzer haben dann sehr lange und weite Wege, z.B. von der unteren Oetringhauser Straße bis Brechten Zentrum zu gehen, gleiches gilt für Einpendler. Dieser Sacherverhalt ist sehr fahr-gastunfreundlich und nicht nachvollziehbar.
§ Wie lange muss mit diesem Zustand gerechnet werden?
§ Wann sind die genannten Haltepunkte betriebsbereit?
§ Warum wurde der Pendelbusverkehr nicht bis zur Fertigstellung beibehalten?
§ Warum zahlen Fahrgäste aus Richtung Brambauer ab Stadtgrenze Dortmund einen Monatskartenzuschlag von DM 40,00, auch wenn sie nur bis Haltestelle Oetringhauser Straße fahren?
(Das ist nur eine Haltestelle nach Lünener Gebiet)



Böttger Möckel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



27. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 16.01.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Berkemeyer - Amt für öffentliche Ordnung -
Herr Fischer - Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei -

c) Schriftführer:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving –

Verhindert ist:
Sichelschmidt, Gisela


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.15 – 16.55 Uhr (nichtöffentliche Sitzung)
Ende : 18.45


Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.1.1 Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.1.2 Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen z.B. Ausbau B 54 - (Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.2 Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.3 Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving
(Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule)
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schule - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Grünzug “Externberg”, Grundsatzbeschluss
(Drucksache Nr.: 01830-01)
11.2 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
(Drucksache Nr.: 02076-01)
11.3 Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf die Fahrbahn der Wittichstraße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.4 Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
(Antrag der CDU-Fraktion)
12. Mitteilungen
12.1 Verkehrsverhältnisse Evinger Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Fällung einer Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203
(Stellungnahme der Verwaltung)
13. Anfragen
13.1 Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der Linie U 49 ab Brechten Zentrum bis Brambauer Verkehrshof
(Anfrage der CDU-Fraktion)
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Möckel – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 11.5: Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Lindenhorster Straße - neu
(Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2002)
---------------------------------------------
Mit Schreiben vom 14.01.2002 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die nichtöffentliche Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung “Interkommunale Gewerbegebiete” übersandt, die ebenfalls in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen und beraten werden soll.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diese Vorlage erst einen Tag vor der Sitzung erhalten haben. Obwohl die grundsätzliche politische Haltung zur Frage der Nutzung der Brechtener Niederung feststeht, ist der Zeitraum nicht ausreichend, um sich inhaltlich mit einer Vorlage auseinander zusetzen. Diskussionen und Abstimmung in den Fraktionen sind so nicht möglich.
Da Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits terminiert sind, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gezwungen, eine Entscheidung ohne ausreichenden Beratungsspielraum zu treffen. Dieser – nicht zum ersten Mal aufgetretene – schlechte Umgangsstil der Verwaltung mit den politischen Gremien wird von Herrn Neumann schärfstens kritisiert.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – schließt sich grundsätzlich der Kritik an der – auch schon in der Vergangenheit geübten – Vorgehensweise der Verwaltung an.
Obgleich bei dieser Vorlage kein großer Beratungsbedarf gesehen wird (Pläne zur Ausweisung der Brechtener Niederung als “Suchraum” zur Wirtschaftsflächenentwicklung wurden bereits zweimal von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt) ist es in der Regel erforderlich, ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben, sich in angemessener Form mit einer Vorlage zu beschäftigen.
Im Anschluss an diese Erklärungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Tagesordnung der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird wie folgt erweitert:
Der Tagesordnungspunkt 3.3 - Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving wird abgesetzt und in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 behandelt.

Unter Einbeziehung dieser Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 12.12.2001.
Die Niederschrift der 26. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Schneider fragt nach, ob der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund aus der Sitzung am 20.12.2001 zur Bädersituation bekannt ist.

Herr Stanko (DVU), der Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ist, erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt seines Wissens abgesetzt und nicht behandelt wurde.
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Herr Roszak, wohnhaft Lindenhorster Straße 166, 44339 Dortmund, beanstandet – auch im Namen einiger Nachbarn – Lärmbelästigungen an der “neuen” Lindenhorster Straße. Die dort neu aufgebrachte Teerdecke weist große Unebenheiten auf. Besonders der Lkw-Verkehr verursacht, besonders nachts, starken Lärm. Eine Nachfrage bei der örtlichen Bauleitung ergab, dass die endgültige, letzte Teerdecke erst im Mai 2002 aufgebracht werden kann.
Im Namen der Anlieger bittet Herr Roszak die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Mithilfe bei der Lösung des Problems.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, sich im örtlichen Baubüro sachkundig zu machen und um Abhilfe zu bitten.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Wie der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – bei der örtlichen Bauleitung erfahren hat, wurden mittlerweile die aus der Straße herausragenden Deckel mit Gummimasse abgedichtet und die größten Löcher im Straßenbelag verfüllt. Obwohl die abschließende Teerdecke aus Haftungs- und Garantiegründen erst im Mai aufgebracht werden kann, sollten sich die Lärmimmissionen durch die durchgeführten Arbeiten auf ein erträgliches Maß verringern.
Der Eingeber – Herr Roszak – wurde durch Herrn Böttger telefonisch entsprechend informiert.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Zu TOP 3.1.1:
Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Sitzungstag folgendes Fax des Herrn Stadtrates Fehlemann zur Kenntnis gegeben:
Mit der Entwicklung von Aufforstungsflächen im gesamten Stadtgebiet befassen sich schwerpunktmäßig die StÄ 61 (Stadtplanungsamt) und 67 (Stadtgrün Dortmund). Zur Realisierung bestimmter Maßnahmen wird StA 67 mit einem entsprechenden Budget ausgestattet.
Aussagen zu beabsichtigten Flächenentwicklungen finden sich darüber hinaus in den unter Federführung des StA 61 und unter Beteiligung der Bezirksvertretung zu entwickelnden “Integrierten Stadtentwicklungskonzepten”.
Es ist sicherlich für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nachvollziehbar, dass aus den genannten Gründen ein Vertreter des StA 23 (Liegenschaftsamt) in der o.g. Sitzung nicht anwesend sein wird.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 14.02.2001 als Zusatz zur Beratung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße sowohl das Liegenschafts- wie auch das Stadtplanungsamt gebeten, Flächen im Stadtbezirk Eving zu benennen, die sich im städtischem Besitz befinden und sich für Ausgleichs- bzw. Aufforstungsmaßnahmen eignen.
Es ist für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beinahe unmöglich, vorhandene Mittel für Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk sinnvoll einzusetzen, da nicht bekannt ist welche Flächen sich in städtischem Eigentum befinden und eventuell für Ausgleichsmaßnahmen in Frage kommen. Von der Verwaltung vorgeschlagene Ausgleichsflächen müssen mangels Alternativen in den meisten Fällen akzeptiert werden.
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving angeforderte Liste der im städtischem Besitz befindlichen Grundstücke liegt bis heute nicht vor.
Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 anwesende Dezernent
– Herr Sierau – sagte zu, die Angelegenheit noch einmal aufzugreifen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.

Da der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die benötigten Informationen bis zur heutigen Sitzung nicht vorliegen, schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – vor, das Amt des Oberbürgermeisters um Hilfe und Vermittlung zu bitten.

Diesem Vorschlag stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – zu.

Zu TOP 3.1.2:
Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Als Berichterstatter ist Herr Fischer – Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei des Amtes Stadtgrün Dortmund – anwesend, der eingangs erklärt, dass im Zuge des Ausbaus der B 54 und des Stadtbahnbaus Waldflächen in erheblichem Umfang in Anspruch genommen wurden. Diese Flächen wurden in einem umweltpflegerischen Begleitplan bewertet, der Teil des Planfeststellungsverfahrens war. Bei Inanspruchnahme der Waldflächen wurde von der Unteren Forstbehörde ein Ausgleich von 1:3 gefordert. Dieses Verhältnis ergibt sich daraus, dass Neuanpflanzungen nicht sofort die Funktion eines teilweise 150 Jahre alten Baumbestandes übernehmen können.
Obwohl tatsächlich weniger Fläche in Anspruch genommen wurde, wurden Ausgleichsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 7,5 ha durchgeführt. In einem Teilbereich in der Nähe einer Wohnbebauung soll statt einer Aufforstung eine Streuobstwiese entstehen, die als Bestandteil des umweltpflegerischen Begleitplanes von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.
Da bei einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Unklarheit herrscht, ob eine Streuobstwiese ein adäquater Ersatz für die Inanspruchnahme von Wald- und Ackerflächen ist und ob die Obstbäume später durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, sagt Herr Fischer zu, sich sachkundig zu machen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.
Das Feuchtbiotop (gegenüber Hiddemann) wird trotz Inanspruchnahme durch den Stadtbahnbau teilweise erhalten und in westliche Richtung ausgebaut. Für die entfallene Fläche des Biotops wird durch Neuanlegung an anderer Stelle Ersatz geschaffen.
Die tatsächliche Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen verzögert sich durch Probleme im Ausschreibungsverfahren, soll aber in diesem Jahr erfolgen. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 140.000,00 DM für Neuanpflanzungen, Errichtung von Zäunen etc. gerechnet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 3.2:
Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zur Durchsetzung des Halteverbotes

Der beim Amt für öffentliche Ordnung u.a. für die Verkehrsüberwachung zuständige Abteilungsleiter – Herr Berkemeyer – ist als Berichterstatter anwesend, um die Problematik der Parksituation auf der Evinger Straße mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu diskutieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Herr Berkemeyer erläutert zunächst, dass es derzeit zwei unterschiedliche Verkehrsregelungen auf der Evinger Straße gibt, bis ca. 20 m vor der Einmündung der Amtsstraße ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286), von dort aus bis zur Amtsstraße ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283).
Im Jahre 2001 wurde gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving dieser Bereich verstärkt kontrolliert. Es wurden rund 280 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erteilt. Problematisch, vor allem aus personeller Sicht ist, dass das eingeschränkte Halteverbot mindestens 15 Minuten ununterbrochen beobachtet werden muss, um einen Parkverstoß nachweisen zu können.
In Bereichen, in denen ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist, darf grundsätzlich z.B. zum Be- und Entladen gehalten werden. Erst wenn ein Fahrzeug ununterbrochen länger als 15 Minuten abgestellt wird und dies von einer Überwachungskraft beobachtet wurde, ist eine Verwarnung möglich. Die Beweislast liegt in diesen Fällen beim Amt für öffentliche Ordnung. In einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot sind “weitergehende Maßnahmen” (abschleppen des Fahrzeuges) nur dann möglich, wenn eine konkrete Verkehrsbehinderung vorliegt. Dies ist auf der Evinger Straße in der Regel nicht der Fall, da eine zweite Fahrspur vorhanden ist. Ein sofortiges Einschreiten ist nur in Bereichen mit absolutem Halteverbot möglich.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bezweifelt den Sinn eines “eingeschränkten” Halteverbotes im Bereich der Evinger Straße zwischen städtischer Bezirksverwaltungsstelle bis ca. 20 m vor der Einmündung der Amtsstraße. Auch wenn nur kurzfristiges Halten (bis zu 15 Minuten) gestattet ist, so besteht doch die Möglichkeit, dass eine Fahrbahn der B 54 ständig, rund um die Uhr von immer wechselnden Fahrzeugen blockiert wird.
Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) weist auf die enormen Kosten für den gerade erst erfolgten Ausbau der B 54 hin. Die Straße ist durch die derzeitige Parksituation praktisch nur noch einspurig, auf der Trasse der Straßenbahn, befahrbar. Verkehrsbehinderungen sind hier die Folge, da sich der “normale” Verkehr, Straßenbahn sowie auch Rettungs- und EDG-Fahrzeuge eine einzige Fahrbahn teilen müssen, die andere Fahrbahn ist durch parkende Pkws beinahe ständig blockiert.
Auch im Hinblick auf die Ausbaukosten, kann es nicht sinnvoll sein, eine Fahrbahn der B 54 “nur” als ständigen Parkplatz zu nutzen.
Gleichzeitig beanstandet Herr Unterkötter aber auch, dass das absolute Halteverbot vor der Einmündung der Amtsstraße von vielen Fahrzeugführern nicht beachtet wird, hier entstehen zum Teil sehr gefährliche Situationen.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt noch einmal ganz deutlich klar, dass die Anlegung von Parkplätzen “auf einer der Fahrspuren” der B 54 nie geplant war und aus Aspekten der Verkehrssicherheit auch nicht gewünscht ist. Durch die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes wurde in diesem, mit einem Millionenaufwand ausgebauten Straßenteilstück, eine Dauerparkfläche geschaffen. Da aus ordnungsrechtlicher Sicht hier keine Abhilfe geschaffen werden kann, sieht Herr Neumann lediglich die Möglichkeit, an Stelle des eingeschränkten, ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt noch einmal ausdrücklich, dass grundsätzlich beide Fahrbahnen der B 54 für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehen sollen. Da ein Parkverbot offensichtlich nur in Bereichen mit absolutem Halteverbot auch ordnungsbehördlich durchzusetzen ist, sieht auch Herr Adden keine andere Möglichkeit, als die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich zwischen der städtischen Bezirksverwaltungsstelle und der Einmündung der Amtsstraße. Allerdings wäre hier zu überlegen, den Fahrstreifen in den verkehrsruhigen Nachtstunden für Anlieger zum Parken freizugeben.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Bereich der B 54 (Evinger Straße) zwischen der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving (Evinger Platz 2-4) und der Einmündung der Amtsstraße ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) anzuordnen.

Zu TOP 3.3:
Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
- abgesetzt-
Die Berichterstattung findet in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 statt

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving
(Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule vom 16.11.2001)

In seiner Eingabe nimmt der Schulpflegschaftsvorsitzende der Elisabeth-Grundschule bezug auf das Schreiben der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, Geschäftsbereich Sport, vom 24.07.2001 über die Belegung des Bezirkshallenbades Dortmund-Eving.
In diesem Schreiben beklagen die Verantwortlichen einen stetigen Rückgang der Besucherzahlen der Dortmunder Bäderlandschaft, der einen jährlichen Zuschussbedarf in Höhe von 11,8 Mio. DM im Bereich des Hallenbetriebes notwendig macht. In diesem Zusammenhang wird die Schule über den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 05.04.2001 über die Annahme des “Modell 3” zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder” informiert. Dieses Modell sieht als “markante” Maßnahme u.a. die Einführung eines weiteren Schließungstages im Hallenbad Dortmund-Eving vor.
Im Namen der Schulpflegschaft sowie der Eltern und Schüler der Elisabeth-Grundschule legt der Schulpflegschaftsvorsitzende mit diesem Schreiben Protest gegen die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund ein.
Die Gründe für diesen Protest werden wie folgt dargelegt:
Die Wichtigkeit des Schulsports für die Bekämpfung der gesellschaftlich bedingten Bewegungsarmut ist allen Verantwortlichen und Betroffenen bekannt. Die Gewährleistung eines richtliniengemäßen Sportunterrichtes hat deshalb hohe Priorität. Da eine maximale Auslastung der Hallenbäder während des Schulsports bereits erreicht ist (siehe Belegungsplan), führt ein Umschichten der Klassen von Donnerstag (vorgesehener Schließungstag) auf einen anderen Tag, zwangsläufig zu einer nicht akzeptablen Verschärfung dieser Situation. Eine Überbelegung führt zu bekannten und schwer beherrschbaren Konflikten zwischen den Schülern in den Sammelumkleiden, in den Kabinen und im Nassbereich.
Es ist weiterhin abzusehen, dass die Lehrtätigkeit im Bad nachteilig beeinflusst wird, da für den Schwimmunterricht oft nur noch eine Bahn zur Verfügung steht.
Der Schwimmunterricht ist jedoch in vielerlei Hinsicht wichtig für Kinder, er kann auch lebensrettend sein.
Mit notwendigem Verständnis für die finanzielle Situation der Stadt Dortmund, sollte das Argument, dass die Finanzierung der Bäder hinter den Erwartungen zurück bleibt, auf diese Situation nicht angewendet werden. Natürlich stellen Sport- und Freizeitbetriebe einen “Zuschussbetrieb” dar, der ohne eigene Kostendeckung funktionieren muss. Die finanzielle Förderung dieser Institution ist jedoch eine sinnvolle und wichtige Investition.
Über die schulischen Belange hinaus wird der Protest gegen den Beschluss des Rates mit weiteren allgemeinen Überlegungen, die als Bürger der Stadt Dortmund angestellt werden, begründet:
Das sinkende Freizeitangebot innerhalb des Stadtteils führt zu lokaler Abnahme der Attraktivität. Hiefür müsste dringend ein Ausgleich geschaffen werden. Eine weitere Abwanderung der Badegäste und weitergehend sinkende Besucherzahlen sind zu befürchten. Dadurch ginge dem Stadtteil ein wichtiges Potenzial verloren.
Schwimmen stellt doch einen beliebten Breitensport dar, der von der ganzen Familie betrieben wird. Es wird angeregt zu prüfen, ob die notwendige Attraktivität der Bäder unter Umständen durch ein erweitertes Angebot oder erweiterte Öffnungszeiten sogar gesteigert werden kann, anstatt das Angebot zu senken.
Die Aussage, dass die Vereinsnutzung des Hallenbades trotz Reduktion der Öffnungszeiten gewährleistet bleibt, kann nicht nachvollzogen werden.
Weiter wird angeregt zu prüfen, ob notwendige Bademeister und Aufsichtspersonal durch Vereine wie Wasserwacht oder DLRG als Ehrenamt zur Verfügung gestellt werden können.
Abschließend verleiht der Schulpflegschaftsvorsitzende der Elisabeth-Grundschule der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Protest bei den verantwortlichen Gremien einen Prozess in Gang setzt, der dazu führt, dass der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund noch einmal reflektiert und revidiert wird. Es muss für dieses Problem eine Lösung gesucht werden, die nicht zu Lasten der Kinder, Schulen und Familien geht.
In ihren Redebeiträgen verweisen die Vorsitzenden der SPD- und der CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – auf die zurzeit noch ungesicherte Lage der Bäderlandschaft im Stadtgebiet. Neue Konzepte werden derzeit zwar erarbeitet, sind aber der Bezirksvertretung noch nicht bekannt.

Um die Durchführung des Schulsports sicherzustellen, schließt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Eingabe der Schulpflegschaft der Elisabeth-Grundschule an und bittet die Verwaltung, die Entscheidung zur Einführung eines weiteren Schließungstages im Hallenbad Eving noch einmal zu überprüfen.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – beantragt, dass ihm die Verwaltung die Bauunterlagen des Evinger Hallenbades sowie die zur Sanierung erstellten Kostenvoranschläge zur Verfügung stellt. Herr Tokarski will versuchen, für die notwendige Sanierung des Bades einen privaten Investor zu finden. Die von der Verwaltung errechneten Summen für die Sanierung des Bades sind nach Ansicht des Herrn Tokarski weit überhöht.
Da während der laufenden Sitzung nicht geklärt werden kann, ob dem Vertreter der Bürgerliste ein Recht auf Überlassung der geforderten Unterlagen oder lediglich auf Akteneinsicht zusteht, wird die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, die Rechtslage zu prüfen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen(GO NW) steht einem einzelnen von den Antragstellern zu benennenden Mitglied einer Bezirksvertretung ein Akteneinsichtsrecht nur aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung zu.
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –wurde entsprechend informiert.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen





11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1
Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Grünzug “Externberg”, Grundsatzbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 31.10.2001 – Drucksache Nr.: 01830-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – grundsätzlich die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen des Grünzuges “Externberg”, insbesondere die Herstellung einer Spielachse und stimmt der Planung der Spielbereiche zu.

Die Kosten für die Maßnahmen im Grünzug “Externberg” einschließlich der Einwohnerbeteiligung, insbesondere der Kinder- und Jugendbeteiligung betragen 750.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6150 9511 0256 – Wohnumfeldverbesserung Evinger Straße, IBA-Projekt – wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2002 = 20.000,00 DM
Ausgaben 2003 = 670.000,00 DM
Ausgaben 2004 = 60.000,00 DM

Die Einwohnerbeteiligung, insbesondere die Kinder- und Jugendbeteiligung, darf erst begonnen werden, wenn die Förderzustimmung zum Gesamtprojekt vorliegt.
Die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Förderbescheides begonnen werden.

Zu TOP 11.2:
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
(Vorlage der Verwaltung – StA 67/3 – vom 14.12.2001 – Drucksache Nr.: 02076-01)

Herr Fischer, Geschäftsbereich Forst, Jagd, Fischerei des Amtes Stadtgrün Dortmund der als Berichterstatter anwesend ist, erläutert detailliert alle in der Vorlage enthaltenen Waldpflegemaßnahmen für den Stadtbezirk Dortmund-Eving im Winterhalbjahr 2001/2002.
Besonders angesprochen wird von Herrn Fischer, die wie zuletzt im Krampelohwald verstärkt vorgenommene Fällung von Hybrid-Pappeln. Diese Hybrid-Pappeln gehören nicht zum originären Bestand der Weichholzauen, da sie schnellwachsend, eigens gezüchtet wurden um in den fünfziger Jahren schnell wieder einen Baumbestand aufzubauen. Damit die Auenbereiche wieder in einen naturnahen Zustand zurück geführt werden können, wird jetzt mit heimischen Bäumen wie z.B. Stieleichen, Eschen, Erlen und Birken aufgeforstet.
Im Anschluss daran erläutert Herr Fischer noch die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtbezirk Dortmund-Eving, hier kann es ganzjährig zur Fällung von nicht mehr verkehrssicheren Bäumen kommen.
Der Bau von neuen Waldwegen ist im Winterhalbjahr 2001/ 2002 nicht geplant, dagegen sind Wege in einer Länge von 1.300 m zu unterhalten.
Probleme für den Geschäftsbereich Forst entstehen immer wieder durch “wilde Müllkippen” an den Wald- und Wegerändern. Allein für diesen Bezirk wird mit einem Müllvolumen von ca. 50 t. gerechnet.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Waldbauplanung für das Winterhalbjahr 2001/ 2002 – einstimmig – zur Kenntnis.
Zu TOP 11.3:
Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf die Fahrbahn der Wittichstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Fahrbahn der Wittichstraße “Zone-30-Schilder” aufzubringen.

Begründung:
Das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße hat sich durch die Baumaßnahmen im Bereich der B 54 erheblich erhöht. Die Straße wird mit zum Teil hoher Geschwindigkeit befahren. Weiterhin sind keine Fußwege angelegt. Zur Sicherheit der Anlieger und Fußgänger ist die Maßnahme kurzfristig erforderlich.

Zusatzbeschluss:
Während der Diskussion dieses Antrages wird fraktionsübergreifend festgestellt, dass bedingt durch die winterliche Witterung, die auf der Fahrbahn aufgebrachten Piktogramme an fast allen Stellen im Stadtbezirk Dortmund-Eving kaum noch sichtbar sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sämtliche Fahrbahnmarkierung im Stadtbezirk sukzessiv zu
überprüfen und ggf. zu erneuern.
Des Weiteren wird um eine regelmäßige Überprüfung der Piktogramme nach den Wintermonaten gebeten.

Zu TOP 11.4:
Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
(Antrag der CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Der folgende Antrag der CDU-Fraktion wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Maßnahme einzuleiten, die das Zuparken des Wendehammers in der Straße Pfahlstück unterbinden.

Begründung:
Der Wendehammer wird, wie beschrieben, regelmäßig durch Dauerparker zugeparkt. Dadurch werden An- und Abfahrer stark behindert. Diese Situation muss aus Sicht der CDU-Fraktion umgehend beendet werden.

Begründung der Ablehnung:
In der Straße Pfahlstück wird schon seit Jahren in diesem Wendehammer geparkt. Die Anwohner fühlen sich durch diese Parksituation weder gestört noch belästigt, Beschwerden liegen bisher nicht vor. Die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sieht daher, auch im Hinblick auf rare Parkmöglichkeiten, keine Veranlassung die bestehende Situation zu ändern.


Zu TOP 11.5:
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Lindenhorster Straße - neu
(Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2002)

Im Bereich der verlegten – gerade fertiggestellten – Lindenhorster Straße werden bereits jetzt durch einen ansässigen Kfz-Betrieb, auf neu angelegten Gehwegen, nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Entfernung der Fahrzeuge anzuordnen und zukünftig weiteres widerrechtliches Parken zu verhindern.

Begründung:
Ein an der Lindenhorster Straße ansässiger Kfz-Betrieb nutzt den neuen Gehweg als Abstellplatz für teilweise nicht mehr zugelassene Fahrzeuge. Der Gehweg steht in großen Teilen den Fußgängern nicht mehr zur Verfügung, hier entstehen Behinderungen und Belästigungen.
Es wird befürchtet, dass durch nicht mehr verkehrstüchtige Fahrzeuge Umweltbelastungen entstehen. Ein schnelles Eingreifen ist hier unbedingt erforderlich, damit eventuell auslaufendes Öl nicht einsickert.



12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.11.2001 zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 12.09.2001 beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Evinger Straße von der Ortsgrenze Lünen bis zum Ortseingang Dortmund von zurzeit 70 km/h auf 60 bzw. 50 km/h zu reduzieren.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt dazu mit, dass der Gesetzgeber in § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) deutlich hervor hebt, dass alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten haben. Anordnungen von Verkehrszeichen dürfen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Grundsätzlich gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, Straßenschäden). Aufgrund der Verkehrssituation auf der Evinger Straße (Verkehrsaufkommen, Verkehrssignalanlage B 236 n) wurde die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt.
Darüber hinaus ist eine weitere Begrenzung der Geschwindigkeit gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Zudem ist aufgrund des guten Ausbauzustandes der Straße nicht zu erwarten, dass ein weiteres Tempolimit von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird. Der Straßenbaulastträger “Landesbetrieb Straßenbau NW” und die Polizei haben im Rahmen des Anhörverfahrens eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit abgelehnt.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass dem Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht entsprochen werden kann.
Zu TOP 12.2:
Fällung einer Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau vom 07.12.2001 zur Kenntnis.

Die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt. Dazu wird folgendes mitgeteilt:
Nach langwierigen Verhandlungen ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine Fällgenehmigung für die unter die Baumschutzsatzung fallende Platane auf dem Grundstück Wittichstraße 203 erteilt worden. Als Ersatz sind in der ersten Pflanzperiode nach Beendigung der Baumaßnahme zwei heimische Laubbäume I. Ordnung mit dem Baumschulmaß 20-25 cm Stammumfang anzupflanzen und langfristig zu erhalten.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der Linie U 49 ab Brechten Zentrum bis Brambauer Verkehrshof
(Anfrage CDU-Fraktion vom 29.12.2001)

Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Anfrage gebeten.

Die U-Bahnlinie 49 wird ab dem 06.01.2002 bis Verkehrshof Brambauer betrieben. Der zurzeit noch eingesetzte Bus zwischen Brechten Zentrum und Brambauer Verkehrshof entfällt. Zu diesem Zeitpunkt werden noch nicht die Haltepunkte Brambauer Krankenhaus, Herrentheystraße und Oetringhauser Straße angefahren, da sich die behindertengerechten Zugänge noch im Bau befinden. ÖPNV Nutzer haben dann sehr lange und weite Wege, z.B. von der unteren Oetringhauser Straße bis Brechten Zentrum zu gehen, gleiches gilt für Einpendler. Dieser Sacherverhalt ist sehr fahr-gastunfreundlich und nicht nachvollziehbar.
§ Wie lange muss mit diesem Zustand gerechnet werden?
§ Wann sind die genannten Haltepunkte betriebsbereit?
§ Warum wurde der Pendelbusverkehr nicht bis zur Fertigstellung beibehalten?
§ Warum zahlen Fahrgäste aus Richtung Brambauer ab Stadtgrenze Dortmund einen Monatskartenzuschlag von DM 40,00, auch wenn sie nur bis Haltestelle Oetringhauser Straße fahren?
(Das ist nur eine Haltestelle nach Lünener Gebiet)



Böttger Möckel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin