-N i e d e r s c h r i f t



26. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 12.12.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Möckel, Petro
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis 17.55 Uhr-
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Dr. Hechler - Bauordnungsamt -
Herr Dr. Schoknecht - Umweltamt -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Herr Düssler - Rohstoffrecycling Dortmund GmbH -
d) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram - 16.40 – 17.55 Uhr-
e) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving –


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.55-18.05 Uhr (zu TOP 6.1)
Ende : 19.15 Uhr





Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
2. Einwohnerfragestunde
(maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg
3.2 Nutzung der im städtischen Besitz befindlichen Überhanggrundstücke an der B 54 (Evinger Straße) zwischen Grävingholzstraße und Brechten
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Schadstoffuntersuchung an der Theodor-Heuss-Realschule
(Eingabe der Schulpflegschaft)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)
6.2 Stimmbezirkseinteilung
(Drucksache Nr.: 01893-01)
6.3 Öffentliche Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen
(Antrag der CDU-Fraktion)
7. Schule
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Kulturförderung in den Stadtbezirken aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Heisenberg-Gymnasiums auf Förderung diverser Veranstaltungen des “Cooltourcafes” Heisenberg
9. Kinder und Jugend
9.1 Qualitätsverbesserung städtischer Kinderspielplätze
(Drucksache Nr.: 01668-01) – abschließende Beratung
9.2 Dortmund-Forum, Mitreden - Mitbestimmen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen -
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung von Straßen und Parkplätzen im Bereich der Evinger Straße in Dortmund-Eving
(Drucksache Nr.: 01837-01)

11.2 Benennung der Umgehungsstraße in Dortmund-Lindenhorst
– K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) –
(Drucksache Nr.: 07145-01)
11.3 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)
11.4 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)
11.5 Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
(Ergebnis des Ortstermines am 15.11.2001)
11.6 Wildwechselbeschilderung an Straßen im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion)
11.7 Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41
(Antrag der SPD-Fraktion)
11.8 Verkehrsführung und Verkehrssicherheit in der Oberadener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.9 Parksituation in der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.10 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen
12.1 Verstärkte Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Einleitung von Baumschnittmaßnahmen in der Straße “In der Esche”
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.3 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigung im Jahr 2000
hier: Änderung der Sperrmüllentsorgung
(Stellungnahme der Verwaltung)
13. Anfragen
13.1 Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage neben dem Restaurant Bayrische Straße 93
(Anfrage der SPD-Fraktion)
13.2 Kohlentransporte über die Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion)
13.3 Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Frau Leniger – benannt.

Zu TOP 1.2:

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 14: Bericht der Containerkommission

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 14.11.2001
Die Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 wird – einstimmig – genehmigt

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
Die Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Peter Migdalsky spricht die geplante Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg an. Gegen die Errichtung dieser Anlage sind bereits vier Klagen anhängig. Herr Migdalsky fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf, diese Klagen auf politischem Weg zu unterstützen und somit die 6.000 Bürgerinnen und Bürger in Lindenhorst und Deusen zu schützen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den heute anstehenden Tagesordnungspunkt zum Thema “Rohstoffrecyclinganlage”.
Eine abschließende Bewertung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden, da das Projekt den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der heutigen Sitzung zum ersten Mal vorgestellt wird und der Prozess der Meinungsbildung gerade erst einsetzt.
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Frau Bettina Lüecke fragt nach dem von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Gutachten zur Ansiedlung eines Gewerbegebietes in der Brechtener Niederung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass dieses Gutachten bisher nicht vorliegt, die Erstellung aber von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – unter Tagesordnungspunkt 13.3 angemahnt wird.


3. Berichterstattung


Zu TOP 3.1:
Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg

Als Berichterstatter sind Herr Düssler – Rohstoffrecycling Osnabrück sowie Herr Dr. Hechler
– Bauordnungsamt – und Herr Dr. Schoknecht – Umweltamt – anwesend.

Zunächst stellt Herr Düssler die Planungen seiner Firma zur Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg vor.
Die in Dortmund neu gegründete Firma Rohstoffrecycling Dortmund GmbH hat im September 2001 das Gelände zur Errichtung der Anlage von der Hafenverwaltung angemietet. Das Grundstück, das sich in einem Industriegebiet befindet, bietet durch seine Infrastruktur ideale Voraussetzungen zur Ansiedlung der Rohstoffrecyclinganlage. Hier sollen 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, 10 im Angestellten- und 40 im gewerblichen Bereich.
Zurzeit werden die Genehmigungsunterlagen für die Anlage zur Roheisenzerkleinerung vorbereitet. Die Zerkleinerung der Roheisenbeeren wird mittels Fallwerken (Sprengbunker) und Brennhauben erfolgen.
Für den Schrottplatz liegen die erforderlichen Genehmigungen bereits vor, die Lagerplätze sollen im März 2002 eingerichtet werden. Ein Gebäude, in dem sich früher eine Waschkaue befand, wird derzeit mit der erforderlichen Baugenehmigung zu einem Bürogebäude umgebaut, und soll im Januar 2002 bezugsfertig sein.
Da die Firma bereits eine Rohstoffrecyclinganlage in Osnabrück betreibt, sind ausreichend Erfahrungen im Bereich des Umwelt- und auch Lärmschutzes vorhanden. Alle geplanten technischen Einrichtungen entsprechen dem neuesten Standard, Belästigungen für die Anlieger der Dortmunder Anlage werden in keiner Weise erfolgen, Sorgen und Bedenken der Anwohner werden jedoch ernst genommen. Beteiligung wie auch Information der Anwohner werden kontinuierlich erfolgen.
Am 01.12.2001wurden gemeinsam mit einem Gutachter aus Berlin Schwingungsmessungen durchgeführt, um feststellen zu können, ob vom Fallwerk Immissionen die Nachbarschaft betreffend ausgehen. Sowohl in Lindenhorst wie auch in Deusen waren keinerlei Schwingungsimmissionen spürbar. Mit einem in Dortmund ansässigen Gutachter sollen in nächster Zeit Lärmmessungen durchgeführt werden.

Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet Herr Düssler noch folgende Nachfragen von Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:

§ Der Mietvertrag für das Gelände im Hafen wurde für eine Dauer von dreißig Jahren abgeschlossen, geplant sind Investitionen in einer Größenordnung von 20 Mio. DM.
§ Der bereits genehmigte Schrottplatz soll im Zwei-Schichtbetrieb (6.00-14.00 u. 14.00-22.00h) betrieben werden, während der Nachtschicht findet kein Schrottumschlag statt. Sonn- und Feiertage sind vom Betrieb ausgenommen, in Ausnahmefällen soll an Samstagen gearbeitet werden.
§ Angestrebt ist eine Jahrestonnage von 500.000 t, die verschifft werden soll.
§ Schrotttransporte zu den Gießereien sollen per Lkw abgewickelt werden. Das würde für den Bereich Lindenhorst ca. 40 Lkw Bewegungen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr pro Tag bedeuten.
Großteile wie Roheisenbeeren werden mit Schiffen an- und ausgeliefert. Alle Transporte zur Georgmarienhütte sind mit der Eisenbahn geplant.
§ Be- und Entladevorgänge werden mittels Greifer und Magnet durchgeführt. Die hierbei entstehenden Lärmimmissionen wurden im Genehmigungsverfahren für den Schrottplatz in einer Lärmprognose berücksichtigt. Das errechnete Lärmprofil liegt dabei im Rahmen des Erlaubten.
§ Der durch Lkws angelieferte Schrott wird zu Boden gekippt. Da dieser Vorgang im “Freien” stattfindet, wird der entstehende Lärm durch vier Meter hohe Boxenwände eingedämmt.
§ Im Rahmen der Genehmigung des Schrottplatzes wurde das Wasser- und Schifffahrtsamt in die Planungen mit einbezogen. Die Spundwand am Hardenberg-Hafen wurde 1989 erneuert, die Sohle des Hafens wird derzeit verstärkt. Diese Aktivitäten wurden mit der Dortmunder Hafen AG mietvertraglich vereinbart.
§ Absprachen mit – bzw. Zusagen von – genehmigenden Behörden gab es im Vorfeld nicht. Die Genehmigung, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wird, sieht in jedem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
§ Steuererleichterungen sind von der Firma Rohstoffrecycling Dortmund GmbH nicht eingeplant worden, die Finanzierung erfolgt durch die “Georgsmarienhütte Holding”.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen und Antworten des Herrn Düssler zur Kenntnis und bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist ausdrücklich darauf hin, dass die zurzeit stattfindende Auseinandersetzung nicht gegen die Planungen der Firma “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” gerichtet ist, sondern dass sich Kritik und Unmut hauptsächlich gegen die fehlende Informationspolitik der Verwaltung richten, die bereits Teilgenehmigungen erteilt hat, ohne die Mandatsträger “vor Ort” in Kenntnis zu setzen.
Der Vertreter des Bauordnungsamtes – Herr Dr. Hechler – erläutert im Anschluss an die Ausführungen des Vertreters der “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” die bauordnungsrechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens.

Herr Dr. Hechler führt zunächst aus, dass es sich bei den bereits erteilten Genehmigungen um ein normales Baugenehmigungsverfahren, in einem Industriegebiet, beurteilt nach § 34 Baugesetzbuch, handelt. Nach der, in den siebziger Jahren beschlossenen Delegationsverfügung des Rates der Stadt Dortmund, erfolgt bei Vorhaben dieser Art keine Beteiligung der politischen Gremien. Im Jahr werden ca. 4.000 Baugenehmigungsverfahren dieser Art durchgeführt.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt noch einmal ganz deutlich fest, dass ein Vorhaben dieser Größenordnung wie das von der Rohstoffrecycling Dortmund GmbH geplante, wohl nicht unbedingt mit “allen” anderen ca. 4.000 Baugenehmigungsverfahren im Jahr vergleichbar ist.
Gerade bei der geplanten Ansiedlung eines derartigen Betriebes, ist von der Verwaltung im Rahmen einer guten Zusammenarbeit mit der Politik und den Politikern “vor Ort” etwas mehr Sensibilität und vor allem Informationsbereitschaft zu erwarten. Es ist nicht akzeptabel, dass Mandatsträger in den Bezirken entweder von Bürgerinnen und Bürger oder von den öffentlichen Medien über geplante Großvorhaben unterrichtet werden, wenn zeitgleich die Bürgerinnen und Bürger bereits Aufklärung und Informationen von “ihren” gewählten Politikern erwarten. Konflikte dieser Art zwischen der “Politik vor Ort” und Verwaltung sind nicht nur kontraproduktiv und zeitraubend, sondern unnötig und durch frühzeitige Information leicht zu umgehen.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht auf die fehlende Sensibilität der Verwaltung in der Innenstadt im Umgang mit politischen Belangen im Stadtbezirk ein. Schon bei früheren, ähnlich gelagerten Fällen, hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving mehr und bessere Informationen bereits im Vorfeld der Entscheidungen eingefordert. Alle Fragen, Bedenken und auch Sorgen der Anwohner richten sich naturgemäß zunächst an “ihre” Bezirksvertreter. Da die Bevölkerung mit Recht davon ausgeht, dass die gewählten Mitglieder der Bezirksvertretung über mehr Hintergrundwissen und Informationen verfügen. Durch rechtzeitige Weitergabe von Informationen über das geplante Bauvorhaben an die verantwortlichen Politiker im Stadtbezirk hätten diese Politiker vorab ein Stück “Aufklärungsarbeit” leisten können, ohne sich selbst erst um Informationen bemühen zu müssen.

Einem Hinweis der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass keinesfalls der anwesende Berichterstatter – Herr Dr. Hechler – die Verantwortung für die gegenwärtige Informationspolitik der Verwaltung (bzw. das Nichtvorhandensein derselben) trägt, schließen sich SPD- und auch CDU-Fraktion an.
Es wird auch von den Vorrednern eindeutig festgestellt, dass keinesfalls die Absicht besteht, Herrn Dr. Hechler die Schuld für den mangelnden Informationsfluss seitens der Verwaltung zu geben. Hier sind vielmehr grundsätzliche Fragen – ggf. mit der “Verwaltungsspitze” – zu klären.
Der Vertreter des Umweltamtes – Herr Dr. Schoknecht – spricht zunächst noch einmal die bereits erteilten Genehmigungen an. Alle Genehmigungen wurden unter Mitwirkung der zuständigen Behörden (Umweltamt, Wasserbehörde, Baumschutz, Altlasten, Abfall und Umweltplanung) erteilt. Anträge, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, z.B. Fallwerk wurden bisher nicht gestellt, seitens des Umweltamtes ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Stellungnahme zu diesen Vorhaben nicht möglich.
Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – fragt nach, ob bei der Genehmigung des Schrottplatzes altes Recht oder bereits die seit August 2001 gültigen EU-Richtlinien angewandt wurden.
Die Frage wird von Herr Dr. Hechler beantwortet, da seine Behörde die Genehmigung für den Schrottplatz erteilt hat. Nach seiner Aussage wurde der Antrag für den Platz vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung, am 25.05 2001 gestellt und die Genehmigung am 20.09.2001 erteilt. Eine Anfrage des Bauordnungsamtes beim Staatlichen Umweltamt Hagen ergab, dass bereits begonnene Baugenehmigungsverfahren laut Überleitungsvorschriften nach “altem Recht” beschieden werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen zur Kenntnis und dankt allen Berichterstattern.
Gleichzeitig wird abschließend vereinbart, dass unmittelbar nach Abgabe des Antrages und Einleitung des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Firma “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” ihr Projekt in einer Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erneut vorstellt und zu diesem Termin auch Vertreter der zuständigen Behörden eingeladen werden.

Zu TOP 3.2:
Nutzung der im städtischen Besitz befindlichen Überhanggrundstücke an der B 54 (Evinger Straße) zwischen Grävingholzstraße und Brechten

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Tage der Sitzung folgendes Schreiben des Stadtbahnbauamtes zur Kenntnisnahme vorgelegt:

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stadtbahn und der B 54 soll die Nutzung der auf der Ostseite der Evinger Straße im städtischen Besitz befindlichen Restflächen geregelt werden.
Diese Flächen waren in früheren Jahren zum Zwecke des Straßenausbaus von der Stadt Dortmund erworben worden. Im Bereich zwischen den Straßen “Am Gulloh” und “Am Birkenbaum” wurden sie jetzt den hinterliegenden Eigentümern wieder angeboten. In anderen Bereichen werden kleine Restflächen dem Geh- Radweg zugeschlagen.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, auf diesen Restflächen zwischen der Straßengrenze und den Privatgrundstücken der Anlieger eine Grüngestaltung zu sichern bzw. vorzunehmen. Die Zufahrten zu den Privatgrundstücken werden im Zuge der Baumaßnahme verkehrssicher angelegt.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Einzelheiten der zurzeit anstehenden Grundstücksverhandlungen nicht in öffentlicher Sitzung diskutiert werden können.
Herr Weise – Stadtbahnbauamt – ist anwesend, um eventuell noch auftretende Frage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beantworten zu können.
Zunächst zeigt Herr Weise anhand ausgehängter Karten noch einmal den Bereich auf, in dem sich die fraglichen Restflächen befinden und erläutert kurz das der Bezirksvertretung vorliegende Schreiben.

Aufgrund einer Frage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – erklärt Herr Weise, dass die Anlegung von Parkplätzen nicht in Erwägung gezogen wurde, da in diesem Falle Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssten.
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – spricht sich dafür aus, aus Kostengründen auf die Einrichtung der vorgesehenen Grünflächen zu verzichten und die dafür vorgesehenen Bereiche zu pflastern.
Da aber auch durch die Unterhaltung der gepflasterten Flächen Kosten entstehen, plädieren die Vorsitzenden der SPD und CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – für eine Begrünung der zur Verfügung stehenden Bereiche. Dies vor allem auch im Hinblick auf die Tatsache, dass im Zuge des Ausbaus der B 54 viele zusätzliche Flächen versiegelt wurden. Die Möglichkeit, weiteres Straßenbegleitgrün anzupflanzen sollte daher genutzt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Ausführungen des Berichterstatters zur Kenntnis und beschließt –mehrheitlich bei einer Gegenstimme–:

Die Verwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Nutzung der Restflächen im Bereich der B 54 (Evinger Straße) durchzuführen.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Schadstoffuntersuchung an der Theodor-Heuss-Realschule
(Eingabe der Schulpflegschaft der Theodor-Heuss-Realschule vom 12.11.2001)

Mit ihrer Eingabe bittet die Schulpflegschaft der Theodor-Heuss-Realschule die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Feststellung der tatsächlichen PCB-Belastung der Schule.
Seit dem 31.10.2000 findet ein Schriftverkehr der Schulkonferenz mit dem Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund bzw. der Bezirksregierung Arnsberg statt.
Zwischen den Versuchen, das Schulverwaltungsamt zu einer Messung zu veranlassen, hat ein Lehrer der Theodor-Heuss-Realschule im Rahmen einer Projektwoche eine Messung durchführen lassen, die erschreckende Werte zu Tage brachte. Diese Messung hat er mit 1.000,00 DM selbst finanziert.
Bis dahin hat die Stadt – respektive das Schulverwaltungsamt – die Schulkonferenz damit vertröstet, dass eine baugleiche Schule im Dortmunder Süden nicht belastet ist, also soll die Theodor-Heuss-Realschule auch nicht belastet sein.
Kurz vor der geplanten Protestaktion der Eltern versprach die Stadt der Schulleitung, in den Osterferien 2001 endlich zu messen.
Dass dann diese Messung von einem Institut durchgeführt wurde, welches nicht als Prüfinstitut in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften erwähnt ist und so kurzfristig stattfand, dass weder Eltern- noch Schülervertreter anwesend waren (zufälligerweise war ein Lehrer zugegen) sei nur am Rande erwähnt. Darüber hinaus wurden die “gemessenen” Räume vorher gründlich gelüftet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Eingabe der Schulpflegschaft zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – :

Die Verwaltung (Schulverwaltungsamt) wird um Mitteilung des derzeitigen Sachstandes zur Schadstoffsanierung an der Theodor-Heuss-Realschule gebeten. Des Weiteren wird darum gebeten mitzuteilen, inwieweit das von der Schulpflegschaft vorgelegte “Schadstoffgutachten” die weitere Vorgehensweise der Verwaltung beeinflussen wird.

5. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1:
Kanalerneuerung Dammstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 15.10.2001 – Drucksache Nr.: 01729-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Dammstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 562.421,00 ■.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0805 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2001 9.459,00 ■
Ausgaben 2002 255.646,00 ■
Ausgaben 2003 297.316,00 ■

Die Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfes im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 05.11.2001 Drucksache Nr.: 01821-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen”
mit folgendem Beschlussentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Konzept und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –: Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” wird in dieser Form nicht akzeptiert.

Begründung der Ablehnung:
Auf der Seite 3, Punkt 3 – Ziele der Neuausrichtung – werden Rahmenbedingungen und das künftige Profil für die Stellen der Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen festgelegt. Die Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen sollen die Verwaltung im Stadtbezirk vertreten und Sprecher/innen der Verwaltung sein. Sie sollen darüber hinaus die Kompetenz besitzen, Vorhaben bzw. Initiativen der Verwaltung mit den politischen Diskussionen im Stadtbezirk (Plausibilität) abzugleichen und entsprechende Rückmeldungen in die Fachbereiche sicher zu stellen.

Sowohl der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – machen in ihren Redebeiträgen deutlich, dass sie in der Absicht, als Berichterstatter “nur” noch die Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen einzusetzen, eine “Schwächung” der Bezirksvertretungen sehen.
Es wird hier keinesfalls beabsichtigt, den Leiter/innen der Verwaltungsstellen die entsprechende Fachkenntnis abzusprechen. Allerdings erscheint es nur wenig wahrscheinlich, dass auf diesem Wege eine umfangreiche Berichterstattung für alle Fachbereiche der Stadt Dortmund gewährleistet werden kann. Ausführliche Informationen sind als Grundlage für eine fundierte Meinungsbildung und Entscheidung der Bezirksvertretung notwendig.
Des Weiteren werden Verzögerungen befürchtet, wenn während einer Sitzung weitergehende Fragen nicht sofort beantwortet werden können und Rückfragen bei der Verwaltung erforderlich werden. Beratungen und Beschlussfassungen könnten sich dann unter Umständen über mehrere Monate hinziehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving will weiterhin über den Umfang der Berichtererstattung selber entscheiden. Bei Bedarf muss auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen, fachkompetente Berichterstatter aus den zuständigen Stadtämtern zu Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einzuladen.

Zu TOP 6.2:
Stimmbezirkseinteilung
(Vorlage der Verwaltung – StA 12 – vom 08.11.2001 – Drucksache Nr.: 01893-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Das in der Vorlage enthaltene Verzeichnis der Wahllokale wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Entscheidung, welche Wahllokale letztendlich ausgewählt werden, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Zu TOP 6.3:
Öffentliche Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel “Hände weg von den Bezirksvertretungen” zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, die Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen sofort zu beenden. Gleichzeitig werden alle Bezirksvertretungen aufgefordert, ein gleichlautendes Votum abzugeben.

Begründung:
Nach den früheren Bürgerausschüssen wurden die Bezirksvertretungen als fester Bestandteil im Rahmen der Gemeindeordnung eingeführt. Damen und Herren einer wichtigen politischen Epoche haben zukunftsweisend die politische Lebenssituation unserer Bürgerinnen und Bürger erkannt.
Kreisangehörige Gemeinden wie Selm u.ä. kämen gar nicht auf den Gedanken, dass der Kreis Unna ihre Probleme vor Ort sach- und fachgerecht lösen kann.
Stärkung der Bezirksvertretungen, Stadtbezirksmarketing und mehr Bürgernähe werden mehr als unglaubwürdig.
Die Haushaltsmisere haben nicht die Bezirksvertretungen zu verantworten, sie haben ihren Etat, zugewiesen vom Rat.
Politische Fehler werden nicht in den Bezirksvertretungen gemacht, erinnert sei an die Schulsanierung, das Bäderkonzept und an den nicht rechtzeitig erkannten Strukturwandel.
Die Bezirksvertretungen greifen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger jeden Tag auf, halten dem Rat den Rücken frei, sie fangen die Politikverdrossenheit auf.
Sie jetzt zur “Schlachtbank” führen zu wollen, kann nur entschieden verneint werden. Wem das Wasser bis zum Hals steht, muss die Bezirksvertretungen als eigenen Rettungsanker verstehen. Niemand sägt den Ast ab, auf dem er selber sitzt, dass sollten sich die dreiundachtzig Damen und Herren gut überlegen!

7. Schule

Zu TOP 7.1:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Vorlage der Verwaltung – Städtische Immobilienwirtschaft – vom 20.11.2001 – Drucksache Nr.: 01937-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschließlich der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Heisenberg-Gymnasiums, Preußische Straße 225, in Dortmund-Eving mit Gesamtkosten von 8.991.067,59 ■ (17.585.000,00 DM)

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob geplant ist, bei einer eventuellen Verzögerung des Beginns der Maßnahme den Unterricht schon vorab in Containerräume zu verlagern, oder ob diese Verlagerung erst mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden soll.
Schüler und Lehrer sollen nicht länger als unbedingt notwendig den in den Schulräumen vorhanden Schadstoffen ausgesetzt sein.

8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Kulturförderung in den Stadtbezirken aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund
(Antrag des Heisenberg-Gymnasiums auf Förderung diverser Veranstaltungen des “Cooltourcafes” Heisenberg)

Das Heisenberg-Gymnasium bittet – wie auch in den vergangenen Jahren – um einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 DM für die Organisation und Durchführung des “Cooltourcafes” aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken.

Die zu erwartenden Kosten für die geplanten Veranstaltungen im Jahr 2002 beziehen sich im wesentlichen auf:
§ Künstlerhonorare
§ Material für Ausstellungen (auch Stellwände, Bilderrahmen etc.)
§ Ausstattung der Musik- und Tanzgruppen
§ Ergänzung der Ton- und Lichttechnik
§ Organisations- und Werbekosten.
Die Gesamtkosten werden ca. 9.000 bis 10.000 DM betragen.

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Tag der Sitzung ein Schreiben des Kulturbüros zur Kenntnisnahme vorgelegt, in dem mitgeteilt wird, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Förderung zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums aus Mitteln der Stadtsparkasse bestehen. Hiervon ausgeschlossen ist die im Antrag genannte Ergänzung der Ton- u. Lichttechnik, die laut Richtlinien nicht förderungswürdig ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Dem “Cooltourcafe” des Heisenberg-Gymnasiums werden für das Jahr 2002 zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen 1.000,00 DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

9. Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1.:
Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 06.11.2001 – Drucksache Nr.: 01668-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Kenntnisnahme vor:

Der Rat beschließt die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten städtischen Spielplätze und beauftragt die Verwaltung, die zukünftige Nutzung dieser Flächen – insbesondere auch unter dem Vermarktungsaspekt – zu prüfen.
Von den erwarteten Gesamterlösen in Höhe von 15 Mio. DM werden 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage “Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze” mit folgenden Einschränkungen und Zusätzen – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Schließung der folgenden Spielplätze im Stadtbezirk Dortmund-Eving ab und fordert die Verwaltung auf, diese Spielflächen zu erhalten:

§ Hagenauweg
Dieser Platz befindet sich in einem einigermaßen annehmbaren Zustand, alternative Spielmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung nicht vorhanden. Anwohner haben Mitgliedern der Bezirksvertretung in Gesprächen mitgeteilt, dass dieser Platz in den Sommermonaten gut besucht wird.
§ Hänselweg
Diese Spielfläche wird von den Kindern der Umgebung angenommen und ist meistens sehr gut besucht.
§ Evinger Berg (lt. Vorlage “Bergstraße”)
Der Spielplatz am Evinger Berg ist so gelegen, dass Eltern ihre Kinder von den umliegenden Wohnungen aus im Auge behalten können. Daher wird dieser Spielplatz, trotz seines schlechten Zustandes, in der Regel gut frequentiert.
Eine Überprüfung in welchem Umfang diese Spielflächen tatsächlich von Kindern genutzt werden, gestaltet sich zu dieser (kalten) Jahreszeit naturgemäß schwierig. Aber aus eigener Kenntnis und in Gesprächen mit Anwohnern konnte festgestellt werden, dass die o.g. Spielplätze in den Sommermonaten sehr gut angenommen werden.
Gegen eine Auflösung der Spielplätze Wrangelplatz und Zwergweg bestehen seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Einwände.
Die durch Vermarktung erwirtschafteten bzw. durch Schließung der Flächen eingesparten Mittel sind zur Qualitätsverbesserung der Spielplätze im Stadtbezirk Dortmund-Eving einsetzen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist daraufhin, dass einige neu eingerichtete Spielflächen, wie die in letzter Zeit umgestalteten Schulhöfe, im Stadtbezirk kaum bekannt sind. Eine verstärkte “Werbung” für diese Spielplätze wäre wünschenswert.
Nach einem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Zuständigkeit für Kinderspielplätze (und Entscheidungen zu deren Schließung) tatsächlich beim Rat der Stadt liegt, oder ob hier nicht vielmehr die Bezirksvertretungen zuständig sind.

Zu TOP 9.2:
Dortmund-Forum, Mitreden - Mitbestimmen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt folgendes Schreiben des Kinder- und Jugendausschusses vom 05.11.2001 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss geht mit dem DO-Forum in die 5. Runde. Die Beteiligung durch Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Jugendvereinsgruppen, Tageseinrichtungen für Kinder und Einzelzuschriften hat gezeigt, dass mit der Einrichtung des DO-Forums eine Möglichkeit initiiert wurde, jungen Menschen die Chance zu geben, auf ihre vielfältigen Fragen und Anliegen eine fundiert begründete Antwort und Erläuterung zu bekommen. Dies war und ist nur möglich durch eine intensive Kooperation mit weiteren Fachämtern, politischen Gremien und Institutionen.
Das DO-Forum findet statt am Mittwoch, den 20.02.2002 von 15.00 – 16.00 Uhr voraussichtlich im Saal Westfalia des Dortmunder Rathauses.
In den nächsten Tagen werden wieder alle Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendverbände und Jugendeinrichtungen ausführlich informiert und um Mitarbeit gebeten.

Mittlerweile gibt es in einigen Stadtbezirken Überlegungen und Diskussionen, ähnliche Foren bzw. Beteiligungsmodelle – kleinräumiger – vor Ort einzurichten. Exemplarisch sollen im Jahr 2002 in drei Dortmunder Stadtbezirken “Foren” eingerichtet werden.

Der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses bittet zunächst erneut um Kenntnisnahme, Mitwirkung und Unterstützung bei der Realisierung des 5. DO-Forums und hofft auf aktive Mitarbeit, wenn entsprechende Anfragen mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Bearbeitung weitergeleitet werden.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen –

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Widmung von Straßen und Parkplätzen im Bereich der Evinger Straße in Dortmund-Eving
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 09.11.2001 – Drucksache Nr.: 01837-01)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO-NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2, Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) werden, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, folgende Straßen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.

1. Die “Evinger Straße” (Ortsfahrbahn) von der Zufahrt der Hausgrundstückes “Evinger Straße” 452 bis zum dem Hausgrundstück “Evinger Straße” 422 ohne Beschränkung des Gemeingebrauches.
2. Die Straße “Liesenhoffweg” (erster Teilabschnitt) von der “Seilerstraße” bis zum Gebäude des Hausgrundstückes “Evinger Straße” Nr. 74 ohne Beschränkung des Gemeingebrauches.
3. Die Straße “Liesenhoffweg” (zweiter Teilabschnitt) vom Gebäude des Hausgrundstückes “Evinger Straße” Nr. 74 bis zur “Evinger Straße” mit Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr”.
4. Der Parkplatz an der “Evinger Straße” gegenüber der Einmündung der “Forsthausstraße” (ehemaliges Tankstellengelände) mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”.
5. Der Parkplatz an der “Evinger Straße” in Höhe der Haltestelle “Externberg” mit der Beschränkung mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”.
6. Der Park and Ride-Platz an der Kreuzung “Kemminghauser Straße / Evinger Straße” mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”. Gleichfalls wird der Parkplatz auch vom Anliegerverkehr des an diesem Platz liegenden Betriebsgebäudes genutzt.

Zu TOP 11.2:
Benennung der Umgehungsstraße in Dortmund-Lindenhorst
– K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) –
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 17.10.2001 – Drucksache Nr.: 01745-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die 994. projektierte Straße erhält den Namen “Fürst-Hardenberg-Allee”.
2. Der Name “Fürst-Hardenberg-Straße” wird aufgehoben.

Zu TOP 11.3:
Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 29.10.2001 – Drucksache Nr.: 01806-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis und beschließt dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher-Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren und umzusetzen.

Zu TOP 11.4:
Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 05.11.2001 – Drucksache Nr.: 01802-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis und beschließt dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologieprogramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 20100 in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen.

Zu TOP 11.5:
Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
Ergebnis des Ortstermines am 15.11.2001

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachfolgende Protokoll des Ortstermines am 15.11.2001 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 04.10.2001 – einstimmig – die Durchführung eines Ortstermines im Abschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu und im Bereich der Bahnstraße beschlossen.
Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund (Liegenschaftsamt, Immobilien Wirtschaft, Bauordnungsamt und Umweltamt) sowie der Polizei wurden um Teilnahme gebeten, um an Ort und Stelle die Zulässigkeit und eindeutige Beurteilungsmaßstäbe der dort neu angesiedelten Gewerbebetriebe festzustellen.

Mit dem Bau der Lindenhorster Straße – neu – hat es auf den Grundstücken an der Lindenhorster Straße und Bahnstraße eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben für die Instandsetzung und Verwertung von Gebrauchtwagen sowie Kühlschränken und ähnlichem gegeben, die nach Auffassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving umwelt- und gewerberechtlich so nicht zulässig sind.
Der derzeitige Zustand auf den Betriebsgeländen und im Umfeld der Betriebe ist für das Stadtbild sowie Sauberkeit und Ordnung unhaltbar und für die Anlieger so nicht hinnehmbar.
Darüber hinaus haben sich inzwischen – vermutlich illegale – Gartenanlagen angesiedelt, deren Betreiber teilweise Gebäude aus Altmaterial errichtet haben.

Während des Ortstermins wurde der desolate Zustand des Bereiches von allen Beteiligten festgestellt.
Die Einleitung folgender Maßnahmen wurde beschlossen:
§ Das Bauordnungsamt wird prüfen, ob die dort angesiedelten Betriebe entsprechende (gültige) Genehmigungen zur Führung ihres Gewerbes haben.
§ Das Liegenschaftsamt wird generell die Eigentumsverhältnisse in diesem Areal (Betriebe und Gartenanlagen) klären.
§ Das Umweltamt wird mittels einer Ordnungsverfügung die ansässigen Betriebe auffordern, den Abfall fachgerecht zu lagern bzw. fachgerecht zu entsorgen.

Von den anwesenden Vertretern der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes für den gesamten Bereich zu beantragen. Auf diese Weise könnten die tatsächlich teilweise unhaltbaren Zustände dauerhaft verbessert werden.
---------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das vorliegende Protokoll zur Kenntnis und beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung für den Bereich der Lindenhorster Straße (neu) sowie der Bahnstraße ein Sanierungskonzept auszuarbeiten und der Bezirksvertretung vorzulegen.

Zu TOP 11.6:
Wildwechselbeschilderung an Straßen im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Straßen eine Wildwechselbeschilderung anzubringen:

§ Neuholthauser Weg
§ Kamphecke
§ Wittichstraße (in Höhe des Hauses 183)
§ Holthauser Straße (Einmündung Wittichstraße)
§ Schiffhorst (in Höhe Ihländer Bach)
§ Schiffhorst / Brechtener Heide
§ Schwieringhauser Straße (Einmündung Alfred-Lange-Straße)
§ Schwieringhauser Straße (Richtung Dortmund-Ems-Kanal)
Begründung:
Die o.g. Straßen sollen mit den Schildern “Wildwechsel” versehen werden, da auf diesen Straßen in den Jahren 2000 und 2001 ca. 20 Rehe angefahren wurden. Diese Situation stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Mensch und Tier dar.

Zu TOP 11.7:
Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41
(Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41 zu veranlassen.

Begründung:
In letzter Zeit wurde durch die Evinger Bevölkerung eine erhebliche Zunahme der Personen festgestellt, die im Umfeld der Trafostation ihre Notdurft verrichten. Dieses führt zu erheblicher Geruchsbelästigung.

Zu TOP 11.8:
Verkehrsführung und Verkehrssicherheit in der Oberadener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor der Durchführung der Straßenerneuerungsarbeiten eine Stellungnahme zu folgenden Maßnahmenvorschlägen vorzulegen.

1. Abpfostung im Kurvenbereich, nordwestliche Seite in Richtung B 54
2. Abpfostung im Einmündungsbereich zur Bergstraße, östliche Seite

Begründung:
Die von der Bezirksvertretung beschlossene Erneuerung der Fahrbahndecke sollte gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die Verkehrsverhältnisse auf der Oberadener Straße sinnvoll zu verändern.
Die Festsetzung als Einbahnstraße würde viele gefährliche Situationen verhindern. In der Nordostkurve muss das Abpfosten in Teilbereichen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit überprüft werden. Zusätzlich ist das Abpfosten im Einmündungsbereich Bergstraße zwingend erforderlich. Besonders an den Wochenenden entstehen hier gefährliche Situationen durch unvorschriftsmäßiges Parken.

Zu TOP 11.9:
Parksituation in der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Ordnungsamt wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr auf den Gehwegen an der Bergstraße
– mit Augenmaß – zu überprüfen.

Begründung:
Im Bereich des Ärztehauses und der Gaststätte Minister-Stein besteht eine große Parkplatznot. Die vorhandenen Parkbuchten reichen nicht für eine kundenfreundliche Abwicklung der Geschäfte. Es ist zu beobachten, dass auch auf dem Gehweg geparkt wird, ohne dass es zu nennenswerten Behinderungen kommt. Die grundsätzlichen Probleme in diesem Bereich sind der Verwaltung und der Bezirksvertretung seit Jahren bekannt, eine zufriedenstellende Lösung kann es hier leider nicht geben. Es soll verhindert werden, dass auch noch die letzten deutschen Gewerbetreibenden die Bergstraße verlassen!
Die Verwaltung wird deshalb um Beachtung dieses Hinweises und um “Augenmaß” bei der Verteilung von “Knöllchen” gebeten.

Zu TOP 11.10:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 26.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung, hier insbesondere das Amt für Wohnungswesen sowie das Stadtplanungsamt werden um Stellungnahme zum hohen Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße gebeten und zur Einflussnahme auf den Eigentümer der Wohnungen, die Viterra, aufgefordert.
Kurzfristiges Ziel sollte es sein, eine bessere Belegung der Wohnungen zu erzielen sowie die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Siedlung voran zu treiben.

Begründung:
Bei einer Begehung musste festgestellt werden, dass hier zurzeit ca. 1/3 der Wohnungen längerfristig leer stehen. In einigen Gebäuden sind gerade mal 40 % der Wohnungen bewohnt. Dies führt u.a. zur Verwahrlosung des Wohnungsbestandes, zur weiteren Zerstörung sozialer Strukturen in der Siedlung, zur sozialen Polarisierung. Um diese Entwicklung abzufangen ist es dringend notwendig, auf die Viterra als Wohnungseigentümerin Druck auszuüben – von politischer Seite wie auch von Seiten der Verwaltung.

Zusatz:
Aufgrund eines Antrages des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Adden – beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –, zur Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 einen Vertreter der Viterra AG einzuladen.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving geht davon aus, dass bis zum 13.02.2002 die angeforderte Stellungnahme der Verwaltung vorliegt und gemeinsam mit einem Vertreter der Viterra AG diskutiert werden kann.
Gleichzeitig kann die Viterra AG Auskünfte über längerfristige Planungen und ggf. vorhandene Konzepte für den Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße geben.





12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1
Verstärkte Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 18.10.2001 zur Kenntnisnahme vor.

Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 13.12.2000 sind, nachdem die Verkehrsüberwachung aufgestockt wurde, Überwachungsmaßnahmen regelmäßig in Eving durchgeführt worden.
Schwerpunkte diese Maßnahmen sind die Evinger Mitte, hier die Evinger Straße mit den dort bestehenden Verkehrsregelungen, Schulen, Kindergärten und die Gehwege in den Tempo-30-Zonen.
Weitergehende Maßnahmen, wie in der Sitzung vom 04.10.2001 gefordert, sind rechtlich nur möglich, wenn von den ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen eine konkrete Behinderung ausgeht und die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zu diesem Zeitpunkt den Verkehrsverstoß feststellen.
Eine nochmalige Ausweitung der Überwachungszeiten im Stadtbezirk Eving ist, auch unter Berücksichtigung der Personalaufstockung in der Verkehrsüberwachung, nicht möglich.
---------------------------------------------
Der Satz “Weitergehende Maßnahmen, wie in der Sitzung vom 04.10.2001 gefordert, sind rechtlich nur möglich, wenn von den ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen eine konkrete Behinderung ausgeht und die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zu diesem Zeitpunkt den Verkehrsverstoß feststellenlöst bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Erstaunen und auch Unverständnis aus. Besonders, da bisher die Meinung bestand, dass allein der Tatbestand des “ordnungswidrigen Parkens” einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt und somit ausreichend für eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ist.

Ebenfalls kritisiert wird die Aussage, dass eine “nochmalige Ausweitung” der Überwachungszeiten nicht möglich ist. Nach Ansicht der Bezirksvertretung muss es der Verwaltung doch möglich sein, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung durch adäquate Kontrollen zu gewährleisten und ggf. Verstöße zu ahnden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Amt für öffentliche Ordnung wird gebeten, für die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 einen Berichterstatter zu entsenden, der den Mitgliedern der Bezirksvertretung die strittigen bzw. unverständlichen Punkte der Stellungnahme näher erläutert.

Zu TOP 12.2:
Einleitung von Baumschnittmaßnahmen in der Straße “In der Esche”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (Nord Grün) vom 25.10.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass in der Straße “In der Esche” keine im Eigentum der Stadt Dortmund befindlichen Bäume stehen.
Eine Überprüfung durch den zuständigen Verkehrssicherheitskontrolleur hat keine Beeinträchtigung des Verkehrsraumes der Straße und der Straßenleuchten durch die auf den Privatgrundstücken stehenden Bäume ergeben.
Die Privateigentümer können daher zurzeit nicht unter Bezug auf die “Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund” und das “Nachbarschaftsgesetz NW” zum Schnitt der Bäume aufgefordert werden.

Zu TOP 12.3:
Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigung im Jahr 2000

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 06.11.2001 zur Kenntnis.

Anlässlich des Berichtes zur Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 15.08.2001
1. die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung illegal abgeladenen Mülls beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte,
2. angeregt, das Umweltbewusstsein von Kindern und Jugendlichen durch gezielte Maßnahmen in Schulen zu schärfen.
3. darum gebeten, durch verstärkte Bemühungen für gepflegte und attraktive Containerstandorte zu sorgen.

Zu 1:
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die straßenweise Entsorgung von Sperrmüll aus Haushaltungen an so genannten Sperrmülltagen durch Ratsbeschluss vom 19.11.1973 auf eine Sperrmüllabfuhr pro Einzelhaushalt nach schriftlicher – später auch telefonischer – Bestellung und gegen Erhebung einer gesonderten Gebühr umgestellt wurde, da sich das bis dahin praktizierte System nicht bewährt hatte. Die auch heute noch gültigen Gründe waren u.a. die teilweise chaotischen Zustände, zu denen die straßenweise Sperrmüllsammlung geführt hatte:
§ Durch “Sperrmüllfledderer”, die auf der Suche nach brauchbaren Gegenständen waren, wurden die Abfälle im weiten Umfeld, teilweise bis auf die Fahrbahnen verstreut. Hierdurch wurde das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigt. Außerdem wurden ganze Straßen für den Fahrzeugverkehr unpassierbar.
§ Die Verladung des Sperrmülls führt wegen der enormen Mengen und den nahe beieinander liegenden Haltepunkten in einer Straße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
§ Es wurden Abfälle aus den umliegenden Kommunen bereit gestellt, weil Entsorgungstermine und gebührenfreie Abfuhr auch in den Nachbarstädten bekannt waren.
§ Der gesamte Sammlungsbezirk musste im Anschluss an die Sperrmüllabfuhr durch die Straßenreinigung aufwändig gesäubert werden, weshalb erhöhte Reinigungskosten anfielen.
§ Die Sperrmüllabfuhr wurde von den Abfallerzeugern / -besitzern in zunehmendem Maße in eine gebührenfreie Abfuhr für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle umfunktioniert.

Die vorgenannten Gründe haben auch in der heutigen Zeit ihre Gültigkeit, weshalb nach Erkenntnissen der EDG immer mehr Kommunen von der gebührenfreien, straßenweisen Sperrmüllentsorgung auf eine Sperrmüllentsorgung für Einzelhaushalte umstellen. Im Übrigen haben nach Aussagen der EDG Erfahrungen und Auswertungen anderer Gemeinden, in denen eine gebührenfreie Abgabe des Sperrmülls möglich ist, ergeben, dass diese Regelung zu keiner Verringerung von “wilden Müllkippen” führt. Trotz der gebührenfreien Sperrmüllabgabe waren unerlaubte Abfallablagerungen in nicht unerheblichem Maße festzustellen.
Zum Anteil von Sperrmüll an den unerlaubten Abfallablagerungen in Dortmund decken sich die langjährigen Erfahrungen der EDG und des Umweltamtes der Stadt Dortmund mit den Erhebungen des Rheinisch-Westfälischen TÜV aus dem Jahr 1999 zum Wegwerfverhalten der Bundesbürger. Die Ergebnisse dieser Studie sind naturgemäß Durchschnittswerte, die im Einzelnen von den tatsächlichen Verhältnissen in Dortmund abweichen können. Gleichwohl sind sie geeignet, das Verhältnis der jeweiligen Abfallarten zueinander und das der Gesamtheit zum Sperrmüll mit hinreichender Genauigkeit abzubilden.
Die in der o.g. Studie vorgestellte Auswertung der bundesweit in 167 von 517 Kreisen und kreisfreien Städten erhobenen Daten hat ergeben, dass das Spektrum der gefundenen Abfälle alle denkbaren Abfallarten mit nachstehenden Anteilen an den sichtbaren Abfallablagerungen umfasst.

Verpackungsmaterialien: 47,4 %
Zeitungen / Papier: 19,9 % Sonstige Kunststoffe: 1,1 %
Grünabfälle: 9 % Säcke: 1,1 %
Sperrmüll: 9 % Bauschutt: 0,8 %
Textilien: 6,4 % Fahrzeugteile: 0,7 %
Restmüll: 3,2 % Sondermüll: 0,5 %
Bausstellenmischabfälle: 1,8 % Flachglas: 0,2 %
Gefüllte Säcke: 1,7 % Sonstige Metalle: 0,2 %

Diese Aufstellung zeigt, dass der Sperrmüll nur zu verhältnismäßig geringen Anteilen an der Verschmutzung der Landschaft beteiligt ist (weniger als 10 % gegenüber mehr als 70 % bei Verpackungen, Zeitungen, Papier und Grünabfall). Eine Änderung der Modalitäten der Sperrmüllabfuhr würde daher nicht in einem spürbaren Umfang zur wünschenswerten Reduzierung der unerlaubten Abfallablagerungen beitragen können.
Für die Beseitigung so genannter Schmierstellen in Dortmund müssen derzeit jährlich rund 1 Mio. DM aufgebracht werden. Nach Berechnungen der EDG ergibt sich eine maximale Einsparung von 100.000 DM bei der Schmierstellenbeseitigung, wenn der Anteil des Sperrmülls von ca. 9 % an den unerlaubten Abfallablagerungen in Relation zu den Gesamtaufwendungen von 1 Mio. DM gesetzt wird.
Zu den angefragten Kostensenkungen führt die EDG weiter aus:
“Bei einer Wiedereinführung so genannter Sperrmülltage würde die vorgenannte Kosteneinsparung von rd. 100.000 DM zweifelsfrei um ein mehrfaches an zusätzlichen Kosten überschritten.” So müsste zunächst auch bei Einführung der straßenweisen Sammlung eine flexible, auf Anforderung reagierende Sperrmüllabfuhr erhalten bleiben.
Darüber hinaus würde, wie bereits ausgeführt, die straßenweise Sperrmüllsammlung einen zusätzlichen Kostenaufwand mit sich bringen, da nach den heutigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu den Sperrmüllfahrzeugen auch noch ein Restmüllfahrzeug, ein Schadstoffmobil und die Straßenreinigung eingesetzt werden müssten.

Zu 2:
Die Abfallberaterinnen und –berater der EDG sind seit nahezu 10 Jahren verstärkt in Kindergärten und Schulen tätig. In der Regel findet im Anschluss an eine Informationsveranstaltung, in denen die Entsorgungswege für einzelne Abfallarten erläutert werden, eine Säuberungsaktion unter Beteiligung der Kinder und der Pädagogen statt. Darüber stellt die EDG Kindergärten und Schulen umfangreiches Informationsmaterial sowie Filme und Spiele zur Verfügung und bietet Besichtigungen der Dortmunder Abfallentsorgungsanlagen an.

Zu 3:
Die Containerstandorte werden im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Straßenreinigung gesäubert. Soweit erforderlich erfolgen zusätzliche, außerplanmäßige Reinigungen. Zudem werden sammlungsspezifische Abfälle bei der Leerung der Container mitentsorgt.
Eine Gestaltung weiterer Containerstandorte – über die bereits in den Jahren 1997 und 1998 in Abstimmung mit der Bezirksvertretung gestalteten hinaus – kann nur noch für einzelne wenige Containerstandorte unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit sowie der Aspekte “Dringlichkeit und Notwendigkeit” (z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes) in Absprache mit der Bezirksvertretung vorgenommen werden. Für entsprechende Abstimmungen vor Ort ist die EDG gerne bereit.
Auch für weitergehende Erläuterungen zu den o.g. Punkten stehen Mitarbeiter der EDG zur Verfügung.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage neben dem Restaurant Bayrische Straße 93
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.11.2001)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu folgender Anfrage der SPD-Fraktion gebeten:

Das türkische Restaurant, Bayrische Straße 93, 44339 Dortmund, hat die ehemalige Garage, die als Nebengebäude zu dem genannten Ladenlokal gehört durch massive Umbauarbeiten einer anderen Nutzung als der einer Garage zugeführt.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, inwieweit die ehemalige Garage eine Umnutzung erfahren hat.

Begründung:
Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die Umbaumaßnahme der ehemaligen Garage auf der Bayrischen Straße 93 aufgefallen, da die Garage durch den Umbau ihren Charakter vollständig verloren hat. Vielmehr ist das Garagentor entfernt und durch Fensterscheiben ersetzt worden, was eine Nutzungsänderung der Garage vermuten lässt. Diese ist der Bezirksvertretung allerdings durch die Verwaltung nicht bekannt gemacht worden.

Zu TOP 13.2:
Kohlentransporte über die Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zu folgender Anfrage der CDU-Fraktion gebeten:

Wiederholte Bürgerhinweise machen darauf aufmerksam, dass Kohlenschwertransporte seit geraumer Zeit über die zurzeit nur in Richtung Norden befahrbare Straße getätigt werden. Es kommt neben der erheblichen Verkehrsbelastung zu zusätzlichen Erschütterungen. Über die RAG wird um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten.





Zu TOP 13.3:
Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 26.11.2001)
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgender Anfrage der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen gebeten.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 wurde die Verwaltung aufgefordert, “die Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung” in Auftrag zu geben und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzulegen”.
Weder ist dies bisher erfolgt, noch hat die Bezirksvertretung eine Bestätigung erhalten, dass eine solche Begutachtung in Arbeit ist.
Aus diesem Grunde wird um eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung gebeten.

Zu TOP 14:
Bericht der Containerkommission
Herr Möckel berichtet von den Ergebnisses des ersten Treffens der Containerkommission am 11.12.2001. Gemeinsam mit Frau Pumpe (EDG) und einigen Anwohnern haben die Mitglieder der Kommission – Frau Leniger und Herr Möckel – einige umstrittene Containerstandorte im Stadtbezirk aufgesucht.
§ Möckernstraße / Dennewitzstraße
Für diese Werkstoffcontainer wurde ein neuer Standort gefunden. Die Container sollen auf einen Platz zwischen Großbeerenstraße und Katzbachstraße (östlich Haus Nr. 12) verlagert werden. Dieser Platz bietet die Möglichkeit einer Standortgestaltung.
Es ist an dieser Stelle ausreichend Platz für die Entsorgungsfahrzeuge der EDG vorhanden. Vor einer endgültigen Verlegung sind allerdings noch die ordnungsrechtlichen bzw. verkehrlichen Belange zu prüfen.
§ Lindenhorster Straße an der Eisenbahnlinie
Bei diesem Standort handelt es sich um ein Provisorium, am ursprünglichen Standort finden zurzeit Bautätigkeiten statt. Hier soll zunächst die Beendigung der Bauarbeiten abgewartet und dann geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht die Container wieder an die “alte” Stelle zurück zu verlegen.
§ Evinger Berg
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hier geforderte Gestaltung des Standortes ist aufgrund der Örtlichkeiten (Hanglage) nicht möglich.
§ Schwarzenbergstraße
An diesem Containerstandort lässt die Fußwegbreite eine Gestaltung nicht zu. Die Gestaltungsfläche ist hier zu gering.
§ Oberadener Straße
Hier ist durch den Bewuchs des hinter dem Containerstandort liegenden Grundstückes eine Verlagerung nicht möglich. Ein anderer Standort konnte im Umfeld nicht gefunden werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt der Containerkommission.


Böttger Leniger Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

-N i e d e r s c h r i f t



26. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 12.12.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Möckel, Petro
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - bis 17.55 Uhr-
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Dr. Hechler - Bauordnungsamt -
Herr Dr. Schoknecht - Umweltamt -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Herr Düssler - Rohstoffrecycling Dortmund GmbH -
d) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram - 16.40 – 17.55 Uhr-
e) Schriftführerin:
Gutzmerow, Heike - Bezirksverwaltungsstelle Eving –


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.55-18.05 Uhr (zu TOP 6.1)
Ende : 19.15 Uhr





Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
2. Einwohnerfragestunde
(maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg
3.2 Nutzung der im städtischen Besitz befindlichen Überhanggrundstücke an der B 54 (Evinger Straße) zwischen Grävingholzstraße und Brechten
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Schadstoffuntersuchung an der Theodor-Heuss-Realschule
(Eingabe der Schulpflegschaft)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)
6.2 Stimmbezirkseinteilung
(Drucksache Nr.: 01893-01)
6.3 Öffentliche Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen
(Antrag der CDU-Fraktion)
7. Schule
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Kulturförderung in den Stadtbezirken aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Heisenberg-Gymnasiums auf Förderung diverser Veranstaltungen des “Cooltourcafes” Heisenberg
9. Kinder und Jugend
9.1 Qualitätsverbesserung städtischer Kinderspielplätze
(Drucksache Nr.: 01668-01) – abschließende Beratung
9.2 Dortmund-Forum, Mitreden - Mitbestimmen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen -
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Widmung von Straßen und Parkplätzen im Bereich der Evinger Straße in Dortmund-Eving
(Drucksache Nr.: 01837-01)

11.2 Benennung der Umgehungsstraße in Dortmund-Lindenhorst
– K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) –
(Drucksache Nr.: 07145-01)
11.3 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)
11.4 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)
11.5 Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
(Ergebnis des Ortstermines am 15.11.2001)
11.6 Wildwechselbeschilderung an Straßen im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion)
11.7 Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41
(Antrag der SPD-Fraktion)
11.8 Verkehrsführung und Verkehrssicherheit in der Oberadener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.9 Parksituation in der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.10 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen)
12. Mitteilungen
12.1 Verstärkte Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Einleitung von Baumschnittmaßnahmen in der Straße “In der Esche”
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.3 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigung im Jahr 2000
hier: Änderung der Sperrmüllentsorgung
(Stellungnahme der Verwaltung)
13. Anfragen
13.1 Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage neben dem Restaurant Bayrische Straße 93
(Anfrage der SPD-Fraktion)
13.2 Kohlentransporte über die Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion)
13.3 Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Frau Leniger – benannt.

Zu TOP 1.2:

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 14: Bericht der Containerkommission

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 14.11.2001
Die Niederschrift der 25. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 wird – einstimmig – genehmigt

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001
Die Niederschrift der 25. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Peter Migdalsky spricht die geplante Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg an. Gegen die Errichtung dieser Anlage sind bereits vier Klagen anhängig. Herr Migdalsky fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf, diese Klagen auf politischem Weg zu unterstützen und somit die 6.000 Bürgerinnen und Bürger in Lindenhorst und Deusen zu schützen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den heute anstehenden Tagesordnungspunkt zum Thema “Rohstoffrecyclinganlage”.
Eine abschließende Bewertung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden, da das Projekt den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der heutigen Sitzung zum ersten Mal vorgestellt wird und der Prozess der Meinungsbildung gerade erst einsetzt.
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Frau Bettina Lüecke fragt nach dem von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Gutachten zur Ansiedlung eines Gewerbegebietes in der Brechtener Niederung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass dieses Gutachten bisher nicht vorliegt, die Erstellung aber von der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – unter Tagesordnungspunkt 13.3 angemahnt wird.


3. Berichterstattung


Zu TOP 3.1:
Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg

Als Berichterstatter sind Herr Düssler – Rohstoffrecycling Osnabrück sowie Herr Dr. Hechler
– Bauordnungsamt – und Herr Dr. Schoknecht – Umweltamt – anwesend.

Zunächst stellt Herr Düssler die Planungen seiner Firma zur Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage im Hafen Fürst-Hardenberg vor.
Die in Dortmund neu gegründete Firma Rohstoffrecycling Dortmund GmbH hat im September 2001 das Gelände zur Errichtung der Anlage von der Hafenverwaltung angemietet. Das Grundstück, das sich in einem Industriegebiet befindet, bietet durch seine Infrastruktur ideale Voraussetzungen zur Ansiedlung der Rohstoffrecyclinganlage. Hier sollen 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, 10 im Angestellten- und 40 im gewerblichen Bereich.
Zurzeit werden die Genehmigungsunterlagen für die Anlage zur Roheisenzerkleinerung vorbereitet. Die Zerkleinerung der Roheisenbeeren wird mittels Fallwerken (Sprengbunker) und Brennhauben erfolgen.
Für den Schrottplatz liegen die erforderlichen Genehmigungen bereits vor, die Lagerplätze sollen im März 2002 eingerichtet werden. Ein Gebäude, in dem sich früher eine Waschkaue befand, wird derzeit mit der erforderlichen Baugenehmigung zu einem Bürogebäude umgebaut, und soll im Januar 2002 bezugsfertig sein.
Da die Firma bereits eine Rohstoffrecyclinganlage in Osnabrück betreibt, sind ausreichend Erfahrungen im Bereich des Umwelt- und auch Lärmschutzes vorhanden. Alle geplanten technischen Einrichtungen entsprechen dem neuesten Standard, Belästigungen für die Anlieger der Dortmunder Anlage werden in keiner Weise erfolgen, Sorgen und Bedenken der Anwohner werden jedoch ernst genommen. Beteiligung wie auch Information der Anwohner werden kontinuierlich erfolgen.
Am 01.12.2001wurden gemeinsam mit einem Gutachter aus Berlin Schwingungsmessungen durchgeführt, um feststellen zu können, ob vom Fallwerk Immissionen die Nachbarschaft betreffend ausgehen. Sowohl in Lindenhorst wie auch in Deusen waren keinerlei Schwingungsimmissionen spürbar. Mit einem in Dortmund ansässigen Gutachter sollen in nächster Zeit Lärmmessungen durchgeführt werden.

Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet Herr Düssler noch folgende Nachfragen von Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:

§ Der Mietvertrag für das Gelände im Hafen wurde für eine Dauer von dreißig Jahren abgeschlossen, geplant sind Investitionen in einer Größenordnung von 20 Mio. DM.
§ Der bereits genehmigte Schrottplatz soll im Zwei-Schichtbetrieb (6.00-14.00 u. 14.00-22.00h) betrieben werden, während der Nachtschicht findet kein Schrottumschlag statt. Sonn- und Feiertage sind vom Betrieb ausgenommen, in Ausnahmefällen soll an Samstagen gearbeitet werden.
§ Angestrebt ist eine Jahrestonnage von 500.000 t, die verschifft werden soll.
§ Schrotttransporte zu den Gießereien sollen per Lkw abgewickelt werden. Das würde für den Bereich Lindenhorst ca. 40 Lkw Bewegungen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr pro Tag bedeuten.
Großteile wie Roheisenbeeren werden mit Schiffen an- und ausgeliefert. Alle Transporte zur Georgmarienhütte sind mit der Eisenbahn geplant.
§ Be- und Entladevorgänge werden mittels Greifer und Magnet durchgeführt. Die hierbei entstehenden Lärmimmissionen wurden im Genehmigungsverfahren für den Schrottplatz in einer Lärmprognose berücksichtigt. Das errechnete Lärmprofil liegt dabei im Rahmen des Erlaubten.
§ Der durch Lkws angelieferte Schrott wird zu Boden gekippt. Da dieser Vorgang im “Freien” stattfindet, wird der entstehende Lärm durch vier Meter hohe Boxenwände eingedämmt.
§ Im Rahmen der Genehmigung des Schrottplatzes wurde das Wasser- und Schifffahrtsamt in die Planungen mit einbezogen. Die Spundwand am Hardenberg-Hafen wurde 1989 erneuert, die Sohle des Hafens wird derzeit verstärkt. Diese Aktivitäten wurden mit der Dortmunder Hafen AG mietvertraglich vereinbart.
§ Absprachen mit – bzw. Zusagen von – genehmigenden Behörden gab es im Vorfeld nicht. Die Genehmigung, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wird, sieht in jedem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
§ Steuererleichterungen sind von der Firma Rohstoffrecycling Dortmund GmbH nicht eingeplant worden, die Finanzierung erfolgt durch die “Georgsmarienhütte Holding”.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen und Antworten des Herrn Düssler zur Kenntnis und bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist ausdrücklich darauf hin, dass die zurzeit stattfindende Auseinandersetzung nicht gegen die Planungen der Firma “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” gerichtet ist, sondern dass sich Kritik und Unmut hauptsächlich gegen die fehlende Informationspolitik der Verwaltung richten, die bereits Teilgenehmigungen erteilt hat, ohne die Mandatsträger “vor Ort” in Kenntnis zu setzen.
Der Vertreter des Bauordnungsamtes – Herr Dr. Hechler – erläutert im Anschluss an die Ausführungen des Vertreters der “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” die bauordnungsrechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens.

Herr Dr. Hechler führt zunächst aus, dass es sich bei den bereits erteilten Genehmigungen um ein normales Baugenehmigungsverfahren, in einem Industriegebiet, beurteilt nach § 34 Baugesetzbuch, handelt. Nach der, in den siebziger Jahren beschlossenen Delegationsverfügung des Rates der Stadt Dortmund, erfolgt bei Vorhaben dieser Art keine Beteiligung der politischen Gremien. Im Jahr werden ca. 4.000 Baugenehmigungsverfahren dieser Art durchgeführt.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt noch einmal ganz deutlich fest, dass ein Vorhaben dieser Größenordnung wie das von der Rohstoffrecycling Dortmund GmbH geplante, wohl nicht unbedingt mit “allen” anderen ca. 4.000 Baugenehmigungsverfahren im Jahr vergleichbar ist.
Gerade bei der geplanten Ansiedlung eines derartigen Betriebes, ist von der Verwaltung im Rahmen einer guten Zusammenarbeit mit der Politik und den Politikern “vor Ort” etwas mehr Sensibilität und vor allem Informationsbereitschaft zu erwarten. Es ist nicht akzeptabel, dass Mandatsträger in den Bezirken entweder von Bürgerinnen und Bürger oder von den öffentlichen Medien über geplante Großvorhaben unterrichtet werden, wenn zeitgleich die Bürgerinnen und Bürger bereits Aufklärung und Informationen von “ihren” gewählten Politikern erwarten. Konflikte dieser Art zwischen der “Politik vor Ort” und Verwaltung sind nicht nur kontraproduktiv und zeitraubend, sondern unnötig und durch frühzeitige Information leicht zu umgehen.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht auf die fehlende Sensibilität der Verwaltung in der Innenstadt im Umgang mit politischen Belangen im Stadtbezirk ein. Schon bei früheren, ähnlich gelagerten Fällen, hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving mehr und bessere Informationen bereits im Vorfeld der Entscheidungen eingefordert. Alle Fragen, Bedenken und auch Sorgen der Anwohner richten sich naturgemäß zunächst an “ihre” Bezirksvertreter. Da die Bevölkerung mit Recht davon ausgeht, dass die gewählten Mitglieder der Bezirksvertretung über mehr Hintergrundwissen und Informationen verfügen. Durch rechtzeitige Weitergabe von Informationen über das geplante Bauvorhaben an die verantwortlichen Politiker im Stadtbezirk hätten diese Politiker vorab ein Stück “Aufklärungsarbeit” leisten können, ohne sich selbst erst um Informationen bemühen zu müssen.

Einem Hinweis der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass keinesfalls der anwesende Berichterstatter – Herr Dr. Hechler – die Verantwortung für die gegenwärtige Informationspolitik der Verwaltung (bzw. das Nichtvorhandensein derselben) trägt, schließen sich SPD- und auch CDU-Fraktion an.
Es wird auch von den Vorrednern eindeutig festgestellt, dass keinesfalls die Absicht besteht, Herrn Dr. Hechler die Schuld für den mangelnden Informationsfluss seitens der Verwaltung zu geben. Hier sind vielmehr grundsätzliche Fragen – ggf. mit der “Verwaltungsspitze” – zu klären.
Der Vertreter des Umweltamtes – Herr Dr. Schoknecht – spricht zunächst noch einmal die bereits erteilten Genehmigungen an. Alle Genehmigungen wurden unter Mitwirkung der zuständigen Behörden (Umweltamt, Wasserbehörde, Baumschutz, Altlasten, Abfall und Umweltplanung) erteilt. Anträge, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, z.B. Fallwerk wurden bisher nicht gestellt, seitens des Umweltamtes ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Stellungnahme zu diesen Vorhaben nicht möglich.
Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – fragt nach, ob bei der Genehmigung des Schrottplatzes altes Recht oder bereits die seit August 2001 gültigen EU-Richtlinien angewandt wurden.
Die Frage wird von Herr Dr. Hechler beantwortet, da seine Behörde die Genehmigung für den Schrottplatz erteilt hat. Nach seiner Aussage wurde der Antrag für den Platz vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung, am 25.05 2001 gestellt und die Genehmigung am 20.09.2001 erteilt. Eine Anfrage des Bauordnungsamtes beim Staatlichen Umweltamt Hagen ergab, dass bereits begonnene Baugenehmigungsverfahren laut Überleitungsvorschriften nach “altem Recht” beschieden werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen zur Kenntnis und dankt allen Berichterstattern.
Gleichzeitig wird abschließend vereinbart, dass unmittelbar nach Abgabe des Antrages und Einleitung des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Firma “Rohstoffrecycling Dortmund GmbH” ihr Projekt in einer Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erneut vorstellt und zu diesem Termin auch Vertreter der zuständigen Behörden eingeladen werden.

Zu TOP 3.2:
Nutzung der im städtischen Besitz befindlichen Überhanggrundstücke an der B 54 (Evinger Straße) zwischen Grävingholzstraße und Brechten

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Tage der Sitzung folgendes Schreiben des Stadtbahnbauamtes zur Kenntnisnahme vorgelegt:

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stadtbahn und der B 54 soll die Nutzung der auf der Ostseite der Evinger Straße im städtischen Besitz befindlichen Restflächen geregelt werden.
Diese Flächen waren in früheren Jahren zum Zwecke des Straßenausbaus von der Stadt Dortmund erworben worden. Im Bereich zwischen den Straßen “Am Gulloh” und “Am Birkenbaum” wurden sie jetzt den hinterliegenden Eigentümern wieder angeboten. In anderen Bereichen werden kleine Restflächen dem Geh- Radweg zugeschlagen.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, auf diesen Restflächen zwischen der Straßengrenze und den Privatgrundstücken der Anlieger eine Grüngestaltung zu sichern bzw. vorzunehmen. Die Zufahrten zu den Privatgrundstücken werden im Zuge der Baumaßnahme verkehrssicher angelegt.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Einzelheiten der zurzeit anstehenden Grundstücksverhandlungen nicht in öffentlicher Sitzung diskutiert werden können.
Herr Weise – Stadtbahnbauamt – ist anwesend, um eventuell noch auftretende Frage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beantworten zu können.
Zunächst zeigt Herr Weise anhand ausgehängter Karten noch einmal den Bereich auf, in dem sich die fraglichen Restflächen befinden und erläutert kurz das der Bezirksvertretung vorliegende Schreiben.

Aufgrund einer Frage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – erklärt Herr Weise, dass die Anlegung von Parkplätzen nicht in Erwägung gezogen wurde, da in diesem Falle Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssten.
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – spricht sich dafür aus, aus Kostengründen auf die Einrichtung der vorgesehenen Grünflächen zu verzichten und die dafür vorgesehenen Bereiche zu pflastern.
Da aber auch durch die Unterhaltung der gepflasterten Flächen Kosten entstehen, plädieren die Vorsitzenden der SPD und CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – für eine Begrünung der zur Verfügung stehenden Bereiche. Dies vor allem auch im Hinblick auf die Tatsache, dass im Zuge des Ausbaus der B 54 viele zusätzliche Flächen versiegelt wurden. Die Möglichkeit, weiteres Straßenbegleitgrün anzupflanzen sollte daher genutzt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Ausführungen des Berichterstatters zur Kenntnis und beschließt –mehrheitlich bei einer Gegenstimme–:

Die Verwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Nutzung der Restflächen im Bereich der B 54 (Evinger Straße) durchzuführen.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Schadstoffuntersuchung an der Theodor-Heuss-Realschule
(Eingabe der Schulpflegschaft der Theodor-Heuss-Realschule vom 12.11.2001)

Mit ihrer Eingabe bittet die Schulpflegschaft der Theodor-Heuss-Realschule die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Feststellung der tatsächlichen PCB-Belastung der Schule.
Seit dem 31.10.2000 findet ein Schriftverkehr der Schulkonferenz mit dem Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund bzw. der Bezirksregierung Arnsberg statt.
Zwischen den Versuchen, das Schulverwaltungsamt zu einer Messung zu veranlassen, hat ein Lehrer der Theodor-Heuss-Realschule im Rahmen einer Projektwoche eine Messung durchführen lassen, die erschreckende Werte zu Tage brachte. Diese Messung hat er mit 1.000,00 DM selbst finanziert.
Bis dahin hat die Stadt – respektive das Schulverwaltungsamt – die Schulkonferenz damit vertröstet, dass eine baugleiche Schule im Dortmunder Süden nicht belastet ist, also soll die Theodor-Heuss-Realschule auch nicht belastet sein.
Kurz vor der geplanten Protestaktion der Eltern versprach die Stadt der Schulleitung, in den Osterferien 2001 endlich zu messen.
Dass dann diese Messung von einem Institut durchgeführt wurde, welches nicht als Prüfinstitut in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften erwähnt ist und so kurzfristig stattfand, dass weder Eltern- noch Schülervertreter anwesend waren (zufälligerweise war ein Lehrer zugegen) sei nur am Rande erwähnt. Darüber hinaus wurden die “gemessenen” Räume vorher gründlich gelüftet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Eingabe der Schulpflegschaft zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – :

Die Verwaltung (Schulverwaltungsamt) wird um Mitteilung des derzeitigen Sachstandes zur Schadstoffsanierung an der Theodor-Heuss-Realschule gebeten. Des Weiteren wird darum gebeten mitzuteilen, inwieweit das von der Schulpflegschaft vorgelegte “Schadstoffgutachten” die weitere Vorgehensweise der Verwaltung beeinflussen wird.

5. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1:
Kanalerneuerung Dammstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 15.10.2001 – Drucksache Nr.: 01729-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Dammstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 562.421,00 ■.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0805 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2001 9.459,00 ■
Ausgaben 2002 255.646,00 ■
Ausgaben 2003 297.316,00 ■

Die Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfes im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 05.11.2001 Drucksache Nr.: 01821-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen”
mit folgendem Beschlussentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Konzept und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –: Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” wird in dieser Form nicht akzeptiert.

Begründung der Ablehnung:
Auf der Seite 3, Punkt 3 – Ziele der Neuausrichtung – werden Rahmenbedingungen und das künftige Profil für die Stellen der Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen festgelegt. Die Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen sollen die Verwaltung im Stadtbezirk vertreten und Sprecher/innen der Verwaltung sein. Sie sollen darüber hinaus die Kompetenz besitzen, Vorhaben bzw. Initiativen der Verwaltung mit den politischen Diskussionen im Stadtbezirk (Plausibilität) abzugleichen und entsprechende Rückmeldungen in die Fachbereiche sicher zu stellen.

Sowohl der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – machen in ihren Redebeiträgen deutlich, dass sie in der Absicht, als Berichterstatter “nur” noch die Leiter/innen der Bezirksverwaltungsstellen einzusetzen, eine “Schwächung” der Bezirksvertretungen sehen.
Es wird hier keinesfalls beabsichtigt, den Leiter/innen der Verwaltungsstellen die entsprechende Fachkenntnis abzusprechen. Allerdings erscheint es nur wenig wahrscheinlich, dass auf diesem Wege eine umfangreiche Berichterstattung für alle Fachbereiche der Stadt Dortmund gewährleistet werden kann. Ausführliche Informationen sind als Grundlage für eine fundierte Meinungsbildung und Entscheidung der Bezirksvertretung notwendig.
Des Weiteren werden Verzögerungen befürchtet, wenn während einer Sitzung weitergehende Fragen nicht sofort beantwortet werden können und Rückfragen bei der Verwaltung erforderlich werden. Beratungen und Beschlussfassungen könnten sich dann unter Umständen über mehrere Monate hinziehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving will weiterhin über den Umfang der Berichtererstattung selber entscheiden. Bei Bedarf muss auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen, fachkompetente Berichterstatter aus den zuständigen Stadtämtern zu Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einzuladen.

Zu TOP 6.2:
Stimmbezirkseinteilung
(Vorlage der Verwaltung – StA 12 – vom 08.11.2001 – Drucksache Nr.: 01893-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Das in der Vorlage enthaltene Verzeichnis der Wahllokale wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Entscheidung, welche Wahllokale letztendlich ausgewählt werden, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Zu TOP 6.3:
Öffentliche Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel “Hände weg von den Bezirksvertretungen” zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, die Diskussion zur Zusammenlegung bzw. Auflösung der Bezirksvertretungen sofort zu beenden. Gleichzeitig werden alle Bezirksvertretungen aufgefordert, ein gleichlautendes Votum abzugeben.

Begründung:
Nach den früheren Bürgerausschüssen wurden die Bezirksvertretungen als fester Bestandteil im Rahmen der Gemeindeordnung eingeführt. Damen und Herren einer wichtigen politischen Epoche haben zukunftsweisend die politische Lebenssituation unserer Bürgerinnen und Bürger erkannt.
Kreisangehörige Gemeinden wie Selm u.ä. kämen gar nicht auf den Gedanken, dass der Kreis Unna ihre Probleme vor Ort sach- und fachgerecht lösen kann.
Stärkung der Bezirksvertretungen, Stadtbezirksmarketing und mehr Bürgernähe werden mehr als unglaubwürdig.
Die Haushaltsmisere haben nicht die Bezirksvertretungen zu verantworten, sie haben ihren Etat, zugewiesen vom Rat.
Politische Fehler werden nicht in den Bezirksvertretungen gemacht, erinnert sei an die Schulsanierung, das Bäderkonzept und an den nicht rechtzeitig erkannten Strukturwandel.
Die Bezirksvertretungen greifen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger jeden Tag auf, halten dem Rat den Rücken frei, sie fangen die Politikverdrossenheit auf.
Sie jetzt zur “Schlachtbank” führen zu wollen, kann nur entschieden verneint werden. Wem das Wasser bis zum Hals steht, muss die Bezirksvertretungen als eigenen Rettungsanker verstehen. Niemand sägt den Ast ab, auf dem er selber sitzt, dass sollten sich die dreiundachtzig Damen und Herren gut überlegen!

7. Schule

Zu TOP 7.1:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Vorlage der Verwaltung – Städtische Immobilienwirtschaft – vom 20.11.2001 – Drucksache Nr.: 01937-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschließlich der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Heisenberg-Gymnasiums, Preußische Straße 225, in Dortmund-Eving mit Gesamtkosten von 8.991.067,59 ■ (17.585.000,00 DM)

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob geplant ist, bei einer eventuellen Verzögerung des Beginns der Maßnahme den Unterricht schon vorab in Containerräume zu verlagern, oder ob diese Verlagerung erst mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden soll.
Schüler und Lehrer sollen nicht länger als unbedingt notwendig den in den Schulräumen vorhanden Schadstoffen ausgesetzt sein.

8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Kulturförderung in den Stadtbezirken aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund
(Antrag des Heisenberg-Gymnasiums auf Förderung diverser Veranstaltungen des “Cooltourcafes” Heisenberg)

Das Heisenberg-Gymnasium bittet – wie auch in den vergangenen Jahren – um einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 DM für die Organisation und Durchführung des “Cooltourcafes” aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken.

Die zu erwartenden Kosten für die geplanten Veranstaltungen im Jahr 2002 beziehen sich im wesentlichen auf:
§ Künstlerhonorare
§ Material für Ausstellungen (auch Stellwände, Bilderrahmen etc.)
§ Ausstattung der Musik- und Tanzgruppen
§ Ergänzung der Ton- und Lichttechnik
§ Organisations- und Werbekosten.
Die Gesamtkosten werden ca. 9.000 bis 10.000 DM betragen.

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Tag der Sitzung ein Schreiben des Kulturbüros zur Kenntnisnahme vorgelegt, in dem mitgeteilt wird, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Förderung zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums aus Mitteln der Stadtsparkasse bestehen. Hiervon ausgeschlossen ist die im Antrag genannte Ergänzung der Ton- u. Lichttechnik, die laut Richtlinien nicht förderungswürdig ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Dem “Cooltourcafe” des Heisenberg-Gymnasiums werden für das Jahr 2002 zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen 1.000,00 DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

9. Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1.:
Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 06.11.2001 – Drucksache Nr.: 01668-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Kenntnisnahme vor:

Der Rat beschließt die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten städtischen Spielplätze und beauftragt die Verwaltung, die zukünftige Nutzung dieser Flächen – insbesondere auch unter dem Vermarktungsaspekt – zu prüfen.
Von den erwarteten Gesamterlösen in Höhe von 15 Mio. DM werden 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage “Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze” mit folgenden Einschränkungen und Zusätzen – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Schließung der folgenden Spielplätze im Stadtbezirk Dortmund-Eving ab und fordert die Verwaltung auf, diese Spielflächen zu erhalten:

§ Hagenauweg
Dieser Platz befindet sich in einem einigermaßen annehmbaren Zustand, alternative Spielmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung nicht vorhanden. Anwohner haben Mitgliedern der Bezirksvertretung in Gesprächen mitgeteilt, dass dieser Platz in den Sommermonaten gut besucht wird.
§ Hänselweg
Diese Spielfläche wird von den Kindern der Umgebung angenommen und ist meistens sehr gut besucht.
§ Evinger Berg (lt. Vorlage “Bergstraße”)
Der Spielplatz am Evinger Berg ist so gelegen, dass Eltern ihre Kinder von den umliegenden Wohnungen aus im Auge behalten können. Daher wird dieser Spielplatz, trotz seines schlechten Zustandes, in der Regel gut frequentiert.
Eine Überprüfung in welchem Umfang diese Spielflächen tatsächlich von Kindern genutzt werden, gestaltet sich zu dieser (kalten) Jahreszeit naturgemäß schwierig. Aber aus eigener Kenntnis und in Gesprächen mit Anwohnern konnte festgestellt werden, dass die o.g. Spielplätze in den Sommermonaten sehr gut angenommen werden.
Gegen eine Auflösung der Spielplätze Wrangelplatz und Zwergweg bestehen seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Einwände.
Die durch Vermarktung erwirtschafteten bzw. durch Schließung der Flächen eingesparten Mittel sind zur Qualitätsverbesserung der Spielplätze im Stadtbezirk Dortmund-Eving einsetzen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist daraufhin, dass einige neu eingerichtete Spielflächen, wie die in letzter Zeit umgestalteten Schulhöfe, im Stadtbezirk kaum bekannt sind. Eine verstärkte “Werbung” für diese Spielplätze wäre wünschenswert.
Nach einem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Zuständigkeit für Kinderspielplätze (und Entscheidungen zu deren Schließung) tatsächlich beim Rat der Stadt liegt, oder ob hier nicht vielmehr die Bezirksvertretungen zuständig sind.

Zu TOP 9.2:
Dortmund-Forum, Mitreden - Mitbestimmen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt folgendes Schreiben des Kinder- und Jugendausschusses vom 05.11.2001 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss geht mit dem DO-Forum in die 5. Runde. Die Beteiligung durch Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Jugendvereinsgruppen, Tageseinrichtungen für Kinder und Einzelzuschriften hat gezeigt, dass mit der Einrichtung des DO-Forums eine Möglichkeit initiiert wurde, jungen Menschen die Chance zu geben, auf ihre vielfältigen Fragen und Anliegen eine fundiert begründete Antwort und Erläuterung zu bekommen. Dies war und ist nur möglich durch eine intensive Kooperation mit weiteren Fachämtern, politischen Gremien und Institutionen.
Das DO-Forum findet statt am Mittwoch, den 20.02.2002 von 15.00 – 16.00 Uhr voraussichtlich im Saal Westfalia des Dortmunder Rathauses.
In den nächsten Tagen werden wieder alle Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendverbände und Jugendeinrichtungen ausführlich informiert und um Mitarbeit gebeten.

Mittlerweile gibt es in einigen Stadtbezirken Überlegungen und Diskussionen, ähnliche Foren bzw. Beteiligungsmodelle – kleinräumiger – vor Ort einzurichten. Exemplarisch sollen im Jahr 2002 in drei Dortmunder Stadtbezirken “Foren” eingerichtet werden.

Der Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses bittet zunächst erneut um Kenntnisnahme, Mitwirkung und Unterstützung bei der Realisierung des 5. DO-Forums und hofft auf aktive Mitarbeit, wenn entsprechende Anfragen mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Bearbeitung weitergeleitet werden.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen –

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Widmung von Straßen und Parkplätzen im Bereich der Evinger Straße in Dortmund-Eving
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 09.11.2001 – Drucksache Nr.: 01837-01)

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO-NRW) i.V.m. § 15 Abs. 2, Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) werden, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, folgende Straßen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.

1. Die “Evinger Straße” (Ortsfahrbahn) von der Zufahrt der Hausgrundstückes “Evinger Straße” 452 bis zum dem Hausgrundstück “Evinger Straße” 422 ohne Beschränkung des Gemeingebrauches.
2. Die Straße “Liesenhoffweg” (erster Teilabschnitt) von der “Seilerstraße” bis zum Gebäude des Hausgrundstückes “Evinger Straße” Nr. 74 ohne Beschränkung des Gemeingebrauches.
3. Die Straße “Liesenhoffweg” (zweiter Teilabschnitt) vom Gebäude des Hausgrundstückes “Evinger Straße” Nr. 74 bis zur “Evinger Straße” mit Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr”.
4. Der Parkplatz an der “Evinger Straße” gegenüber der Einmündung der “Forsthausstraße” (ehemaliges Tankstellengelände) mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”.
5. Der Parkplatz an der “Evinger Straße” in Höhe der Haltestelle “Externberg” mit der Beschränkung mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”.
6. Der Park and Ride-Platz an der Kreuzung “Kemminghauser Straße / Evinger Straße” mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart “nur für den ruhenden Verkehr”. Gleichfalls wird der Parkplatz auch vom Anliegerverkehr des an diesem Platz liegenden Betriebsgebäudes genutzt.

Zu TOP 11.2:
Benennung der Umgehungsstraße in Dortmund-Lindenhorst
– K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) –
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 17.10.2001 – Drucksache Nr.: 01745-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die 994. projektierte Straße erhält den Namen “Fürst-Hardenberg-Allee”.
2. Der Name “Fürst-Hardenberg-Straße” wird aufgehoben.

Zu TOP 11.3:
Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 29.10.2001 – Drucksache Nr.: 01806-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis und beschließt dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher-Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren und umzusetzen.

Zu TOP 11.4:
Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Vorlage der Verwaltung – StA 60 – vom 05.11.2001 – Drucksache Nr.: 01802-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage – einstimmig – zur Kenntnis und beschließt dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologieprogramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 20100 in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen.

Zu TOP 11.5:
Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
Ergebnis des Ortstermines am 15.11.2001

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachfolgende Protokoll des Ortstermines am 15.11.2001 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 04.10.2001 – einstimmig – die Durchführung eines Ortstermines im Abschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu und im Bereich der Bahnstraße beschlossen.
Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund (Liegenschaftsamt, Immobilien Wirtschaft, Bauordnungsamt und Umweltamt) sowie der Polizei wurden um Teilnahme gebeten, um an Ort und Stelle die Zulässigkeit und eindeutige Beurteilungsmaßstäbe der dort neu angesiedelten Gewerbebetriebe festzustellen.

Mit dem Bau der Lindenhorster Straße – neu – hat es auf den Grundstücken an der Lindenhorster Straße und Bahnstraße eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben für die Instandsetzung und Verwertung von Gebrauchtwagen sowie Kühlschränken und ähnlichem gegeben, die nach Auffassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving umwelt- und gewerberechtlich so nicht zulässig sind.
Der derzeitige Zustand auf den Betriebsgeländen und im Umfeld der Betriebe ist für das Stadtbild sowie Sauberkeit und Ordnung unhaltbar und für die Anlieger so nicht hinnehmbar.
Darüber hinaus haben sich inzwischen – vermutlich illegale – Gartenanlagen angesiedelt, deren Betreiber teilweise Gebäude aus Altmaterial errichtet haben.

Während des Ortstermins wurde der desolate Zustand des Bereiches von allen Beteiligten festgestellt.
Die Einleitung folgender Maßnahmen wurde beschlossen:
§ Das Bauordnungsamt wird prüfen, ob die dort angesiedelten Betriebe entsprechende (gültige) Genehmigungen zur Führung ihres Gewerbes haben.
§ Das Liegenschaftsamt wird generell die Eigentumsverhältnisse in diesem Areal (Betriebe und Gartenanlagen) klären.
§ Das Umweltamt wird mittels einer Ordnungsverfügung die ansässigen Betriebe auffordern, den Abfall fachgerecht zu lagern bzw. fachgerecht zu entsorgen.

Von den anwesenden Vertretern der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes für den gesamten Bereich zu beantragen. Auf diese Weise könnten die tatsächlich teilweise unhaltbaren Zustände dauerhaft verbessert werden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das vorliegende Protokoll zur Kenntnis und beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung für den Bereich der Lindenhorster Straße (neu) sowie der Bahnstraße ein Sanierungskonzept auszuarbeiten und der Bezirksvertretung vorzulegen.

Zu TOP 11.6:
Wildwechselbeschilderung an Straßen im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Straßen eine Wildwechselbeschilderung anzubringen:

§ Neuholthauser Weg
§ Kamphecke
§ Wittichstraße (in Höhe des Hauses 183)
§ Holthauser Straße (Einmündung Wittichstraße)
§ Schiffhorst (in Höhe Ihländer Bach)
§ Schiffhorst / Brechtener Heide
§ Schwieringhauser Straße (Einmündung Alfred-Lange-Straße)
§ Schwieringhauser Straße (Richtung Dortmund-Ems-Kanal)
Begründung:
Die o.g. Straßen sollen mit den Schildern “Wildwechsel” versehen werden, da auf diesen Straßen in den Jahren 2000 und 2001 ca. 20 Rehe angefahren wurden. Diese Situation stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Mensch und Tier dar.

Zu TOP 11.7:
Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41
(Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Einzäunung der Trafostation Schwarzenbergstraße 37-41 zu veranlassen.

Begründung:
In letzter Zeit wurde durch die Evinger Bevölkerung eine erhebliche Zunahme der Personen festgestellt, die im Umfeld der Trafostation ihre Notdurft verrichten. Dieses führt zu erheblicher Geruchsbelästigung.

Zu TOP 11.8:
Verkehrsführung und Verkehrssicherheit in der Oberadener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor der Durchführung der Straßenerneuerungsarbeiten eine Stellungnahme zu folgenden Maßnahmenvorschlägen vorzulegen.

1. Abpfostung im Kurvenbereich, nordwestliche Seite in Richtung B 54
2. Abpfostung im Einmündungsbereich zur Bergstraße, östliche Seite

Begründung:
Die von der Bezirksvertretung beschlossene Erneuerung der Fahrbahndecke sollte gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die Verkehrsverhältnisse auf der Oberadener Straße sinnvoll zu verändern.
Die Festsetzung als Einbahnstraße würde viele gefährliche Situationen verhindern. In der Nordostkurve muss das Abpfosten in Teilbereichen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit überprüft werden. Zusätzlich ist das Abpfosten im Einmündungsbereich Bergstraße zwingend erforderlich. Besonders an den Wochenenden entstehen hier gefährliche Situationen durch unvorschriftsmäßiges Parken.

Zu TOP 11.9:
Parksituation in der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Ordnungsamt wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr auf den Gehwegen an der Bergstraße
– mit Augenmaß – zu überprüfen.

Begründung:
Im Bereich des Ärztehauses und der Gaststätte Minister-Stein besteht eine große Parkplatznot. Die vorhandenen Parkbuchten reichen nicht für eine kundenfreundliche Abwicklung der Geschäfte. Es ist zu beobachten, dass auch auf dem Gehweg geparkt wird, ohne dass es zu nennenswerten Behinderungen kommt. Die grundsätzlichen Probleme in diesem Bereich sind der Verwaltung und der Bezirksvertretung seit Jahren bekannt, eine zufriedenstellende Lösung kann es hier leider nicht geben. Es soll verhindert werden, dass auch noch die letzten deutschen Gewerbetreibenden die Bergstraße verlassen!
Die Verwaltung wird deshalb um Beachtung dieses Hinweises und um “Augenmaß” bei der Verteilung von “Knöllchen” gebeten.

Zu TOP 11.10:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 26.11.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung, hier insbesondere das Amt für Wohnungswesen sowie das Stadtplanungsamt werden um Stellungnahme zum hohen Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße gebeten und zur Einflussnahme auf den Eigentümer der Wohnungen, die Viterra, aufgefordert.
Kurzfristiges Ziel sollte es sein, eine bessere Belegung der Wohnungen zu erzielen sowie die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Siedlung voran zu treiben.

Begründung:
Bei einer Begehung musste festgestellt werden, dass hier zurzeit ca. 1/3 der Wohnungen längerfristig leer stehen. In einigen Gebäuden sind gerade mal 40 % der Wohnungen bewohnt. Dies führt u.a. zur Verwahrlosung des Wohnungsbestandes, zur weiteren Zerstörung sozialer Strukturen in der Siedlung, zur sozialen Polarisierung. Um diese Entwicklung abzufangen ist es dringend notwendig, auf die Viterra als Wohnungseigentümerin Druck auszuüben – von politischer Seite wie auch von Seiten der Verwaltung.

Zusatz:
Aufgrund eines Antrages des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Adden – beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –, zur Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 einen Vertreter der Viterra AG einzuladen.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving geht davon aus, dass bis zum 13.02.2002 die angeforderte Stellungnahme der Verwaltung vorliegt und gemeinsam mit einem Vertreter der Viterra AG diskutiert werden kann.
Gleichzeitig kann die Viterra AG Auskünfte über längerfristige Planungen und ggf. vorhandene Konzepte für den Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße geben.





12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1
Verstärkte Kontrollen im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 18.10.2001 zur Kenntnisnahme vor.

Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 13.12.2000 sind, nachdem die Verkehrsüberwachung aufgestockt wurde, Überwachungsmaßnahmen regelmäßig in Eving durchgeführt worden.
Schwerpunkte diese Maßnahmen sind die Evinger Mitte, hier die Evinger Straße mit den dort bestehenden Verkehrsregelungen, Schulen, Kindergärten und die Gehwege in den Tempo-30-Zonen.
Weitergehende Maßnahmen, wie in der Sitzung vom 04.10.2001 gefordert, sind rechtlich nur möglich, wenn von den ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen eine konkrete Behinderung ausgeht und die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zu diesem Zeitpunkt den Verkehrsverstoß feststellen.
Eine nochmalige Ausweitung der Überwachungszeiten im Stadtbezirk Eving ist, auch unter Berücksichtigung der Personalaufstockung in der Verkehrsüberwachung, nicht möglich.
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Der Satz “Weitergehende Maßnahmen, wie in der Sitzung vom 04.10.2001 gefordert, sind rechtlich nur möglich, wenn von den ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen eine konkrete Behinderung ausgeht und die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zu diesem Zeitpunkt den Verkehrsverstoß feststellenlöst bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Erstaunen und auch Unverständnis aus. Besonders, da bisher die Meinung bestand, dass allein der Tatbestand des “ordnungswidrigen Parkens” einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt und somit ausreichend für eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ist.

Ebenfalls kritisiert wird die Aussage, dass eine “nochmalige Ausweitung” der Überwachungszeiten nicht möglich ist. Nach Ansicht der Bezirksvertretung muss es der Verwaltung doch möglich sein, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung durch adäquate Kontrollen zu gewährleisten und ggf. Verstöße zu ahnden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Amt für öffentliche Ordnung wird gebeten, für die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 einen Berichterstatter zu entsenden, der den Mitgliedern der Bezirksvertretung die strittigen bzw. unverständlichen Punkte der Stellungnahme näher erläutert.

Zu TOP 12.2:
Einleitung von Baumschnittmaßnahmen in der Straße “In der Esche”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (Nord Grün) vom 25.10.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass in der Straße “In der Esche” keine im Eigentum der Stadt Dortmund befindlichen Bäume stehen.
Eine Überprüfung durch den zuständigen Verkehrssicherheitskontrolleur hat keine Beeinträchtigung des Verkehrsraumes der Straße und der Straßenleuchten durch die auf den Privatgrundstücken stehenden Bäume ergeben.
Die Privateigentümer können daher zurzeit nicht unter Bezug auf die “Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund” und das “Nachbarschaftsgesetz NW” zum Schnitt der Bäume aufgefordert werden.

Zu TOP 12.3:
Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigung im Jahr 2000

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 06.11.2001 zur Kenntnis.

Anlässlich des Berichtes zur Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 15.08.2001
1. die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung illegal abgeladenen Mülls beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte,
2. angeregt, das Umweltbewusstsein von Kindern und Jugendlichen durch gezielte Maßnahmen in Schulen zu schärfen.
3. darum gebeten, durch verstärkte Bemühungen für gepflegte und attraktive Containerstandorte zu sorgen.

Zu 1:
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die straßenweise Entsorgung von Sperrmüll aus Haushaltungen an so genannten Sperrmülltagen durch Ratsbeschluss vom 19.11.1973 auf eine Sperrmüllabfuhr pro Einzelhaushalt nach schriftlicher – später auch telefonischer – Bestellung und gegen Erhebung einer gesonderten Gebühr umgestellt wurde, da sich das bis dahin praktizierte System nicht bewährt hatte. Die auch heute noch gültigen Gründe waren u.a. die teilweise chaotischen Zustände, zu denen die straßenweise Sperrmüllsammlung geführt hatte:
§ Durch “Sperrmüllfledderer”, die auf der Suche nach brauchbaren Gegenständen waren, wurden die Abfälle im weiten Umfeld, teilweise bis auf die Fahrbahnen verstreut. Hierdurch wurde das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigt. Außerdem wurden ganze Straßen für den Fahrzeugverkehr unpassierbar.
§ Die Verladung des Sperrmülls führt wegen der enormen Mengen und den nahe beieinander liegenden Haltepunkten in einer Straße zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
§ Es wurden Abfälle aus den umliegenden Kommunen bereit gestellt, weil Entsorgungstermine und gebührenfreie Abfuhr auch in den Nachbarstädten bekannt waren.
§ Der gesamte Sammlungsbezirk musste im Anschluss an die Sperrmüllabfuhr durch die Straßenreinigung aufwändig gesäubert werden, weshalb erhöhte Reinigungskosten anfielen.
§ Die Sperrmüllabfuhr wurde von den Abfallerzeugern / -besitzern in zunehmendem Maße in eine gebührenfreie Abfuhr für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle umfunktioniert.

Die vorgenannten Gründe haben auch in der heutigen Zeit ihre Gültigkeit, weshalb nach Erkenntnissen der EDG immer mehr Kommunen von der gebührenfreien, straßenweisen Sperrmüllentsorgung auf eine Sperrmüllentsorgung für Einzelhaushalte umstellen. Im Übrigen haben nach Aussagen der EDG Erfahrungen und Auswertungen anderer Gemeinden, in denen eine gebührenfreie Abgabe des Sperrmülls möglich ist, ergeben, dass diese Regelung zu keiner Verringerung von “wilden Müllkippen” führt. Trotz der gebührenfreien Sperrmüllabgabe waren unerlaubte Abfallablagerungen in nicht unerheblichem Maße festzustellen.
Zum Anteil von Sperrmüll an den unerlaubten Abfallablagerungen in Dortmund decken sich die langjährigen Erfahrungen der EDG und des Umweltamtes der Stadt Dortmund mit den Erhebungen des Rheinisch-Westfälischen TÜV aus dem Jahr 1999 zum Wegwerfverhalten der Bundesbürger. Die Ergebnisse dieser Studie sind naturgemäß Durchschnittswerte, die im Einzelnen von den tatsächlichen Verhältnissen in Dortmund abweichen können. Gleichwohl sind sie geeignet, das Verhältnis der jeweiligen Abfallarten zueinander und das der Gesamtheit zum Sperrmüll mit hinreichender Genauigkeit abzubilden.
Die in der o.g. Studie vorgestellte Auswertung der bundesweit in 167 von 517 Kreisen und kreisfreien Städten erhobenen Daten hat ergeben, dass das Spektrum der gefundenen Abfälle alle denkbaren Abfallarten mit nachstehenden Anteilen an den sichtbaren Abfallablagerungen umfasst.

Verpackungsmaterialien: 47,4 %
Zeitungen / Papier: 19,9 % Sonstige Kunststoffe: 1,1 %
Grünabfälle: 9 % Säcke: 1,1 %
Sperrmüll: 9 % Bauschutt: 0,8 %
Textilien: 6,4 % Fahrzeugteile: 0,7 %
Restmüll: 3,2 % Sondermüll: 0,5 %
Bausstellenmischabfälle: 1,8 % Flachglas: 0,2 %
Gefüllte Säcke: 1,7 % Sonstige Metalle: 0,2 %

Diese Aufstellung zeigt, dass der Sperrmüll nur zu verhältnismäßig geringen Anteilen an der Verschmutzung der Landschaft beteiligt ist (weniger als 10 % gegenüber mehr als 70 % bei Verpackungen, Zeitungen, Papier und Grünabfall). Eine Änderung der Modalitäten der Sperrmüllabfuhr würde daher nicht in einem spürbaren Umfang zur wünschenswerten Reduzierung der unerlaubten Abfallablagerungen beitragen können.
Für die Beseitigung so genannter Schmierstellen in Dortmund müssen derzeit jährlich rund 1 Mio. DM aufgebracht werden. Nach Berechnungen der EDG ergibt sich eine maximale Einsparung von 100.000 DM bei der Schmierstellenbeseitigung, wenn der Anteil des Sperrmülls von ca. 9 % an den unerlaubten Abfallablagerungen in Relation zu den Gesamtaufwendungen von 1 Mio. DM gesetzt wird.
Zu den angefragten Kostensenkungen führt die EDG weiter aus:
“Bei einer Wiedereinführung so genannter Sperrmülltage würde die vorgenannte Kosteneinsparung von rd. 100.000 DM zweifelsfrei um ein mehrfaches an zusätzlichen Kosten überschritten.” So müsste zunächst auch bei Einführung der straßenweisen Sammlung eine flexible, auf Anforderung reagierende Sperrmüllabfuhr erhalten bleiben.
Darüber hinaus würde, wie bereits ausgeführt, die straßenweise Sperrmüllsammlung einen zusätzlichen Kostenaufwand mit sich bringen, da nach den heutigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu den Sperrmüllfahrzeugen auch noch ein Restmüllfahrzeug, ein Schadstoffmobil und die Straßenreinigung eingesetzt werden müssten.

Zu 2:
Die Abfallberaterinnen und –berater der EDG sind seit nahezu 10 Jahren verstärkt in Kindergärten und Schulen tätig. In der Regel findet im Anschluss an eine Informationsveranstaltung, in denen die Entsorgungswege für einzelne Abfallarten erläutert werden, eine Säuberungsaktion unter Beteiligung der Kinder und der Pädagogen statt. Darüber stellt die EDG Kindergärten und Schulen umfangreiches Informationsmaterial sowie Filme und Spiele zur Verfügung und bietet Besichtigungen der Dortmunder Abfallentsorgungsanlagen an.

Zu 3:
Die Containerstandorte werden im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Straßenreinigung gesäubert. Soweit erforderlich erfolgen zusätzliche, außerplanmäßige Reinigungen. Zudem werden sammlungsspezifische Abfälle bei der Leerung der Container mitentsorgt.
Eine Gestaltung weiterer Containerstandorte – über die bereits in den Jahren 1997 und 1998 in Abstimmung mit der Bezirksvertretung gestalteten hinaus – kann nur noch für einzelne wenige Containerstandorte unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit sowie der Aspekte “Dringlichkeit und Notwendigkeit” (z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes) in Absprache mit der Bezirksvertretung vorgenommen werden. Für entsprechende Abstimmungen vor Ort ist die EDG gerne bereit.
Auch für weitergehende Erläuterungen zu den o.g. Punkten stehen Mitarbeiter der EDG zur Verfügung.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage neben dem Restaurant Bayrische Straße 93
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.11.2001)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zu folgender Anfrage der SPD-Fraktion gebeten:

Das türkische Restaurant, Bayrische Straße 93, 44339 Dortmund, hat die ehemalige Garage, die als Nebengebäude zu dem genannten Ladenlokal gehört durch massive Umbauarbeiten einer anderen Nutzung als der einer Garage zugeführt.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, inwieweit die ehemalige Garage eine Umnutzung erfahren hat.

Begründung:
Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die Umbaumaßnahme der ehemaligen Garage auf der Bayrischen Straße 93 aufgefallen, da die Garage durch den Umbau ihren Charakter vollständig verloren hat. Vielmehr ist das Garagentor entfernt und durch Fensterscheiben ersetzt worden, was eine Nutzungsänderung der Garage vermuten lässt. Diese ist der Bezirksvertretung allerdings durch die Verwaltung nicht bekannt gemacht worden.

Zu TOP 13.2:
Kohlentransporte über die Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.11.2001)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zu folgender Anfrage der CDU-Fraktion gebeten:

Wiederholte Bürgerhinweise machen darauf aufmerksam, dass Kohlenschwertransporte seit geraumer Zeit über die zurzeit nur in Richtung Norden befahrbare Straße getätigt werden. Es kommt neben der erheblichen Verkehrsbelastung zu zusätzlichen Erschütterungen. Über die RAG wird um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten.





Zu TOP 13.3:
Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 26.11.2001)
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgender Anfrage der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen gebeten.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 wurde die Verwaltung aufgefordert, “die Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Fläche “Brechtener Niederung” in Auftrag zu geben und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzulegen”.
Weder ist dies bisher erfolgt, noch hat die Bezirksvertretung eine Bestätigung erhalten, dass eine solche Begutachtung in Arbeit ist.
Aus diesem Grunde wird um eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung gebeten.

Zu TOP 14:
Bericht der Containerkommission
Herr Möckel berichtet von den Ergebnisses des ersten Treffens der Containerkommission am 11.12.2001. Gemeinsam mit Frau Pumpe (EDG) und einigen Anwohnern haben die Mitglieder der Kommission – Frau Leniger und Herr Möckel – einige umstrittene Containerstandorte im Stadtbezirk aufgesucht.
§ Möckernstraße / Dennewitzstraße
Für diese Werkstoffcontainer wurde ein neuer Standort gefunden. Die Container sollen auf einen Platz zwischen Großbeerenstraße und Katzbachstraße (östlich Haus Nr. 12) verlagert werden. Dieser Platz bietet die Möglichkeit einer Standortgestaltung.
Es ist an dieser Stelle ausreichend Platz für die Entsorgungsfahrzeuge der EDG vorhanden. Vor einer endgültigen Verlegung sind allerdings noch die ordnungsrechtlichen bzw. verkehrlichen Belange zu prüfen.
§ Lindenhorster Straße an der Eisenbahnlinie
Bei diesem Standort handelt es sich um ein Provisorium, am ursprünglichen Standort finden zurzeit Bautätigkeiten statt. Hier soll zunächst die Beendigung der Bauarbeiten abgewartet und dann geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht die Container wieder an die “alte” Stelle zurück zu verlegen.
§ Evinger Berg
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hier geforderte Gestaltung des Standortes ist aufgrund der Örtlichkeiten (Hanglage) nicht möglich.
§ Schwarzenbergstraße
An diesem Containerstandort lässt die Fußwegbreite eine Gestaltung nicht zu. Die Gestaltungsfläche ist hier zu gering.
§ Oberadener Straße
Hier ist durch den Bewuchs des hinter dem Containerstandort liegenden Grundstückes eine Verlagerung nicht möglich. Ein anderer Standort konnte im Umfeld nicht gefunden werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt der Containerkommission.


Böttger Leniger Gutzmerow
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin