N i e d e r s c h r i f t



über die 2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 27.06.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Sagolla - Stadtplanungsamt -
Herr Schnabel - Stadtplanungsamt -
Frau Tech - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
c) Sachverständige:
Herr Krämer - Interessengemeinschaft der Evinger Vereine -
d) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram - bis 17.25 Uhr -
e) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Ehlert, Enrico
Jäkel, Jasmin
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.40 – 17.55 Uhr
Ende : 18.50 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n – Eisenstraße –
hier:
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Bebauungsplan Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75.);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203;
In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI: Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
2.2 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n – östlich Bornstraße –
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur
35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße – und
zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße –;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung –östlich Bornstraße–)
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 – östlich Bornstraße – (neu) aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
2.3 Bauleitplanung; 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
– Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen –
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 129
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
2.4 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
2.5 Radverkehr in Dortmund – 5-Jahresplan (2001-2005)
2.6 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
3. Eingaben an die Bezirksvertretung
3.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
3.2 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Antrag des Stadtsportbundes auf finanzielle Unterstützung der “Basketball um Mitternacht”-Tour 2000/2001
3.3 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Gospel-Chors Eving bei der Anschaffung von Gospelroben
3.4 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Jugendfreizeitstätte Eving bei der Durchführung der “Breakdance Meisterschaft”
3.5 Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium
3.6 Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. bei der Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander” am 01.09.2001
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Frau Hüsken – SPD-Fraktion – erklärt, dass bei ihr bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 3.6 (Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V.) Ausschließungsgründe gem. §§ 43 Abs. 2, 31 GO und entsprechender Fassung von § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vorliegen.
Frau Hüsken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil, sie hält sich währenddessen in dem für die Zuschauer bestimmten Bereich des Sitzungssaales auf.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Fliege wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte:
TOP 4 : Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtbahn Dortmund, Baulos 86
Dortmund-Brechten, HST Brechten bis Stadtgrenze (Brambauer Straße)
hier: Verkehrsführung während der Gleisbauarbeiten.
TOP 5: Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
Der Tagesordnungspunkt 5 wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 2.6 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.06.2001 genehmigt.
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Zu TOP 2.1:
Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n – Eisenstraße –
hier:
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Bebauungsplan Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75.);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203;
In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI: Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 29.03.2001 – Drucksache Nr.: 00766-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innenstadt-Nord –
(Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung)
b) Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 – Eisenstraße – (Aufstellungsbeschluss u. Be-
schluss zur Bürgerbeteiligung)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) zur 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes In N 212 n Westfalen-Einkauf-Zentrum (WEZ)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern. (75. Änderung –Eisenstraße–)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB
IV. den Bebauungsplan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 n – Eisenstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.2:
Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n – östlich Bornstraße –
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur
35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße – und
zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße –;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung –östlich Bornstraße–)
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 – östlich Bornstraße – (neu) aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 30.03.2001 – Drucksache Nr.: 00770-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße (Ände-
rungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgeranhörung);
b) zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss zur Neuauf-
stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die Bürgerbeteiligung);
vom 29.02.1996
a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des Flächennut-
zungsplanes / Bebauungsplan In N 210;
b) Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung – östlich Bornstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB
III. den Bebauungsplan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 – östlich Bornstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.3:
Bauleitplanung; 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
– Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen –
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 129
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 18.05.2001 – Drucksache Nr.: 01002-01)

Zu Beginn der Beratungen gibt die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – folgende Erklärung bzw. grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage zu Protokoll:
“Grundsätzlich stimmen wir natürlich der Änderung des Flächennutzungsplanes oder der Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Bereich zu, auch zum Zwecke dieser gewerblichen Ansiedlung. Grundsätzlich gibt es aber unserer Meinung nach ein paar Kritikpunkte.
Erstens möchten wir, dass auf die Stellungnahmen des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde eingegangen wird, dass also im nördlichen Bereich eine Pufferzone eingerichtet wird – zum Naturschutzgebiet.
Zweitens ist unserer Meinung nach zu überprüfen, in welcher Form eine Bürgerbeteiligung stattfinden sollte. Hier in dem Schreiben ist nur drin, dass es zwei Wochen ausgehängt wird. Also, man sollte sich vielleicht noch einmal grundsätzlichere Gedanken machen, in welcher Form oder dass eine Bürgerversammlung vor Ort stattfinden soll.
Drittens bitte ich an die Verwaltung weiterzugeben, dass zu prüfen ist, wie die Belastung des Knotenpunktes an der Ellinghauser Straße sich in Zukunft gestalten wird, das heißt, der Bereich der heutigen “Haldenzufahrt” also jetzt auf dem Plan dieser südliche Bereich, weil wir glauben, dass es da zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird, und dass auch die angrenzenden Stadtteile Eving bzw. Lindenhorst, Holthausen usw. verstärkte Belastungen durch Verkehre danach hin nehmen müssen. Das bitten wir zu prüfen und ansonsten war das alles.”
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stimmt den vorangegangenen Ausführungen der Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen grundsätzlich zu. Er weist aber daraufhin, dass sich die angesprochene Fläche zum größten Teil auf dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksvertretung Mengede befindet. Die verkehrliche Anbindung und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Verkehre für den Stadtbezirk Eving werden auch seitens der SPD-Fraktion mit Sorge betrachtet. Um so wichtiger hier der zügige Fortgang der Arbeiten zur Verlegung der Lindenhorster Straße – auch im zweiten Bauabschnitt –, da nur so eine Entspannung der Verkehrsituation zu erreichen ist.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal auf die Wichtigkeit der Verlegung der Lindenhorster Straße, besonders im zweiten Bauabschnitt, hin. Die CDU-Fraktion sieht hier Probleme, da die Realisierung dieses zweiten Bauabschnittes bisher nicht über das Planungsstadium hinaus gekommen ist.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (128. Änderung – Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen –);
Rechtgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
II. den Bebauungsplan Mg 159 – Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023
III. die Bürgerinnen und Bürger and der Bauleitplanung ( 128 Änderung des Flächennutzungsplanen, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.4:
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.04.2001 – Drucksache Nr.: 00891-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die beabsichtigte Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 30.11.2000 – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 2.5:
Radverkehr in Dortmund – 5-Jahresplan (2001-2005)
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 66 u. 61 – vom 30.04.2001 – Drucksache Nr.: 00902-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Beschlussvorlage zur Beratung und Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001-2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmund zur Kenntnis.
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Zunächst erläutert der anwesende Berichterstatter – Herr Sagolla – Stadtplanungsamt beide Teile der Vorlage, die sich aus einem Rechenschaftsbericht (erstellt vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) und dem Maßnahmenprogramm zum Radverkehr (erstellt vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und Stadtplanungsamt) zusammensetzt.
Bei dem Maßnahmenprogramm handelt es sich um ein stadtweites Programm. Durch dieses Maßnahmenprogramm soll voranging eine Verknüpfung der schon heute bestehenden Radwege auf Hauptrouten erreicht werden, um so möglichst durchgehende, lange Strecken für den Radverkehr anbieten zu können.
Aus diesem Grund konnten einige der von den einzelnen Bezirksvertretungen gewünschten und auch bereits beschlossenen Radwege keine Berücksichtigung finden, da sie sich nicht in das geplante durchgängige Radwegenetz einfügen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche Routen auf Beschluss der Bezirksvertretungen aufzunehmen. Aus Kostengründen würden dann aber für die zusätzlich aufgenommenen Radwege, andere in der jetzigen Planung vorgesehene Radwege entfallen.
Zu dem von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen Rad- und Fußweg über die A2 erklärt Herr Sagolla auf Nachfrage, dass mit konkreten Planungen erst begonnen werden kann, wenn absehbar ist, dass Fördermittel zur Verfügung stehen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Da grundsätzlich noch Beratungsbedarf besteht, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage findet in der Sitzung der Bezirksvertretung am 12.09.2001 statt.

Zu TOP 2.6:
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 11.05.2001 – Drucksache Nr.: 00973-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.
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Herr Schnabel, der anwesende Berichterstatter des Stadtplanungsamtes, gibt zunächst einen Überblick über die der Vorlage zugrunde liegende Strategie.
Grundsätzlich wird das bereits seit 15 Jahren verfolgte Konzept der Entwicklung von Wirtschaftsflächen auf Brachgeländen weiterverfolgt. Seit Bestehen des jetzigen Flächennutzungsplanes wurden mehr als 85 % der Wirtschaftsflächen auf Brachen realisiert.
Sollten alle in der Vorlage dargestellten Flächen – wie vorgeschlagen – in den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan eingehen, würde dieser neue Flächennutzungsplan durch Reduzierung ca. 400 ha weniger Wirtschaftsflächen auf Brachgeländen enthalten. Hier soll die Chance genutzt werden, durch eine entsprechende städtebauliche Planung sowie Anlage von Grünflächen, ein “ungesundes” Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu entflechten.
Eine wesentliche Grundlage für die Bedarfsflächenermittlung ist das “Dortmund Projekt”. Hier ist die Verwaltung gehalten, notwendige Flächen von unterschiedlichster Qualität und Quantität bereitzustellen.
Besonders großer Flächenbedarf besteht zurzeit – nicht nur in Dortmund – bei Unternehmen der Logistikbranche. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die momentan zur Verfügung stehenden Flächen in Dortmund und den Nachbarkommunen in den nächsten 10 – 15 Jahren nicht ausreichen werden.

Aus diesem Grund wurden in die Vorlage sogenannte “Suchräume” aufgenommen. Bei den “Suchräumen” handelt es sich um bisher nicht abgeprüfte Flächen, weder die genaue Größe noch die exakte Lage stehen bisher endgültig fest. Ebenso fand eine Abstimmung mit anderen Ämtern (z.B. ökologische Überprüfungen durch das Umweltamt) bisher nicht statt. Diese Flächen werden nur vorgehalten, falls sich in naher Zukunft ein tatsächlicher Bedarf ergibt, erst in diesem Fall werden die notwendigen Prüfungen und die genaue Festlegung der Flächen (Größe, Lage usw.) durch die Verwaltung eingeleitet. Sollten diese Prüfungen positiv ausfallen und sich die bisher als “Suchräume” dargestellten Flächen als geeignet erweisen, kann eine Bereitstellung durch die politischen Gremien erfolgen.

Mit der Brechtener Niederung befindet sich einer dieser Suchräume in Eving. Geeignet wäre diese Fläche der Brechtener Niederung für ein interkommunales Gewerbegebiet gemeinsam mit anderen Nachbarkommunen. In der Realisierung von interkommunalen Gewerbegebieten wird derzeit nicht nur auf Bundes- auf Landesebene, sondern auch seitens der Bezirksregierung Arnsberg ein Schwerpunkt der Wirtschaftsflächenentwicklung gesehen.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Schnabel konzentrieren sich die folgenden Redebeiträge der Mitglieder der Bezirksvertretung hauptsächlich auf die Darstellung der Brechtener Niederung als “Suchraum”.
In ihren Redebeiträgen bringen sowohl die Redner der SPD- wie auch der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen deutlich zum Ausdruck, dass eine wie auch immer geplante Entwicklung bzw. Nutzung der Brechtener Niederung als interkommunales Gewerbegebiet oder sonstige Wirtschaftsfläche abgelehnt wird. Weitere Eingriffe in die Brechtener Niederung, wie bereits durch den Bau der B 236 geschehen, werden kategorisch abgelehnt. Vielmehr ist die Brechtener Niederung – wenn auch durch den Bau der B236 schon in ihrem ökologischen Gleichgewicht gestört – in ihrer jetzigen Form und vor allem Größe und Ausdehnung als unerlässlicher Naturraum, Naherholungsgebiet und wichtige Frischluftschneise – nicht nur für den Stadtbezirk Eving – zu erhalten.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind einhellig der Ansicht, dass die “Suche” nach Gewerbeflächen an geeigneterer Stelle – vor allem nicht in relativ intakten Naturräumen – erfolgen muss. Die Brechtener Niederung als “Suchraum” ist daher aus der Vorlage zu streichen.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters und die darauf folgende Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving einstimmig :

Die Vorlage wird in die heutige Sitzung eingebracht, da grundsätzlich noch weiterer Beratungsbedarf besteht. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 erfolgen.

Der in der Vorlage enthaltene Vorschlag, die Brechtener Niederung als Standort für ein interkommunales Gewerbegebiet als Suchraum auszuweisen, wird bereits heute – einstimmig – von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat durch Beschlüsse in der Vergangenheit – bei anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplanes – bereits mehrfach deutlich gemacht, dass dieser Bereich als Frischluftschneise unbedingt zu erhalten ist.
Zu TOP 3.1:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.05.2001)

Die IEV richtet seit fünf Jahren “Wir in Eving” und seit drei Jahren den “Evinger Adventmarkt” aus. Immer wieder hat es sich gezeigt, wie notwendig eine Bühne für diverse sportliche oder kulturelle Vorführungen ist. Es geht hier um die Aussicht auf die Darbietung – denn jeder Zuschauer möchte in der “ersten Reihe” stehen. Da diese Bühne dringend benötigt wird, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Anschaffung gebeten.
Die Bühne sollte aus etlichen unterschiedlichen Elementen bestehen, die je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden können.
Die Bühne soll zentral im von der IEV angemieteten Keller gelagert werden und allen Vereinen im Evinger Raum gegen geringe Mietkosten ausgeliehen werden. Das “Mietgeld” soll separat verbucht und für Wartung und Reparatur verwendet werden.
Die Anschaffung der Bühne würde ca. 10.000,-- DM kosten.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – sieht durchaus die Notwendigkeit einer Bühne, z.B. bei der Großveranstaltung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine “Wir in Eving” auf dem Evinger Platz. Nachfragen bei Vereinen haben jedoch ergeben, dass einzelne Vereine kein Interesse oder keinen Bedarf an einer Bühne für ihre Vereinsveranstaltungen haben. Für nur ganz wenige Veranstaltungen im Jahr erscheinen Herrn Adden die Anschaffungskosten für eine Bühne in Höhe von 10.000,-- DM als zu hoch.
Die SPD-Fraktion hält die Errichtung einer festinstallierten “Naturbühne” im Zuge des Umbaus des Evinger Platzes für wesentlich sinnvoller und eventuell auch kostengünstiger.

Für die CDU-Fraktion betont der Vorsitzende – Herr Neumann – ebenfalls noch einmal die Wichtigkeit einer Bühne gerade für Veranstaltungen auf dem Evinger Platz. Sollte die Installierung einer “Naturbühne” auf dem Evinger Platz möglich sein, muss diese Bühne bestimmte Bedingungen (Anschlüsse, evt. besonderer, abnehmbarer Bodenbelag usw.) erfüllen.
Die CDU-Fraktion beantragt für eine eventuell benötigte Zusatzausstattung der Bühne 5.000,-- DM aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung in den Stadtbezirken zurückzulegen und zum gegebenen Zeitpunkt einzusetzen.

Der anwesenden Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine – Herr Krämer – macht deutlich, dass ein Teil des Erfolges der letzten “Wir in Eving” Veranstaltung auch auf die extra für diesen Termin beschaffte Bühne zurückzuführen ist. Die Installierung einer “Naturbühne” auf dem Evinger Platz wird daher auch von ihm befürwortet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Rahmen des Aus- bzw. Umbaus des Evinger Platzes möglich ist, eine “Naturbühne” fest zu installieren.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stellt aus Mitteln der Vereinsförderung 5.000,-- DM zurück, um eine eventuell benötigte Zusatzausstattung (Dach, Bodenbelag, Anschlüsse etc.) dieser Bühne mitzufinanzieren.


Zu TOP 3.2:
Verwendung der Mittel Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Antrag des Stadtsportbundes auf finanzielle Unterstützung der “Basketball um Mitternacht”-Tour 2000/2001
(Eingabe des Stadtsportbundes vom 04.05.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Stadtsportbundes zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Stadtsportbund Dortmund e.V. ist ab der Saison 2001/2002 nicht mehr die verantwortliche Stabsstelle für die Fortsetzung der “Basketball um Mitternacht”-Tour.
In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern werden nun mögliche Modelle für eine Fortführung der Tour überdacht. Zum jetzigen Planungsstand können leider noch keine Aussagen über den Umfang der Veranstaltungen getroffen werden. Der Stadtsportbund bittet jedoch die Bezirksvertretung, schon jetzt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 1.500,00 DM im Etat zu berücksichtigen, da ohne diese Unterstützung eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe, möglicherweise unter anderer Leitung, nicht möglich ist.
Um eine verbindliche Aussage wird bis zum 18.06.2001 gebeten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Antrag des Stadtsportbundes auf Förderung der Veranstaltung “Basketball um Mitternacht” wird abgelehnt.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Veranstaltung “Basketball um Mitternacht” in den vergangenen beiden Jahren großzügig unterstützt. Abrechnungen über die Verwendung der Mittel wurden aber seitens des Stadtsportbundes nie vorgelegt. Die tatsächliche Kostenstruktur ist daher unklar.
Da bisher weder feststeht, wer die Veranstaltungen in welchem Umfang in Zukunft durchführt, und wie die Mittel der Vereinsförderung im einzelnen verwendet werden sollen, sieht sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving außerstande, momentan eine Zusage zur Förderung dieser Veranstaltung zu geben.

Zu TOP 3.3:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Gospel-Chors Eving bei der Anschaffung von Gospelroben
(Eingabe Gospel-Chor Eving vom 18.04.2001)

Der Gospel-Chor Eving wurde vor einem Jahr von der evangelischen Segensgemeinde ins Leben gerufen. Nach der einjährigen Erprobungsphase, die sehr erfolgreich verlaufen ist, besteht der Wunsch Gospelroben anzuschaffen. Der Chor umfasst ca. 40 Mitglieder, wovon 35 einen beständigen Kern bilden. Es fanden bereits etliche Auftritte statt, die den Zuhörerinnen und Zuhörern sehr viel Freude gemacht haben. Diese Aktionen werden geplant, um einen Teil dazu beizutragen, dass der Vorort Eving kulturell bereichert wird.
Anliegen des Gospel-Chores ist es, Sponsoren für die Anschaffung der Roben zu finden. Recherchen haben ergeben, dass das Selbstanfertigen der Roben nicht günstiger wäre, als sie direkt aus Amerika liefern zu lassen. Ein Gospelunternehmen in Philadelphia liefert für einen Sonderpreis von 75$ pro Robe zzgl. Verschiffungskosten.
Benötigt werden 40 Roben, die dann im Besitz der evangelischen Segensgemeinde bleiben würden, da es in einem Chor immer Fluktuationen gibt und jeder in den Genuss kommen soll in einer Robe aufzutreten.
Geplant ist im Rahmen einer Pressekonferenz zur Überreichung der Roben die jeweiligen Sponsoren zu benennen.
Der Gospel-Chor bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, sich an der Anschaffung der Roben zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt grundsätzlich die Gründung des Gospel-Chores, besonders im Hinblick auf die kulturelle Bereicherung für den Stadtbezirk Eving.
Obwohl die Bezirksvertretung den Gospel-Chor sehr gerne – zumindest mit einer Anschubfinanzierung – fördern würde, wird auf Grund der Richtlinien zur Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving keine Möglichkeit hierzu gesehen. Nach Punkt 4.2 dieser Richtlinien ist nur ein Verein und in diesem Verein nur der Vorsitzende antragsberechtigt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Gospel-Chores auf Unterstützung bei der Anschaffung von Roben ist abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist selbstverständlich bereit, über einen den Richtlinien entsprechenden Antrag erneut zu beraten.
Sollte dann die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegeben sein, wird aber darum gebeten, exakt mitzuteilen, wie diese Mittel verwendet werden sollen und wie sich der Gospel-Chor die restliche Finanzierung der Roben vorstellt.

Zu TOP 3.4:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Jugendfreizeitstätte Eving bei der Durchführung der “Breakdance Meisterschaft”
(Eingabe Jugendfreizeitstätte Eving vom 25.04.2001)

Die Jugendfreizeitstätte Eving plant am 25.08.2001 gemeinsam mit dem Verein zur Förderung des Jugendfußballs e.V. die Durchführung der Breakdance Meisterschaft im Gebäude der Jugendfreizeitstätte .
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, die Veranstaltung mit Mitteln in Höhe von 1.500,00 DM zu unterstützen.
Die Mittel werden benötigt für die Betreuung der TeilnehmerInnen, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Jury, Pokale oder andere Preise und Musik (DJ).

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen –:
Als Unterstützung zur Durchführung der Breakdance Meisterschaft stellt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving 1.000,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung.

Zu TOP 3.5:
Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium
(Eingabe der Chorgemeinschaft Eving vom 11.02.2001)

Die Chorgemeinschaft Eving veranstaltet am 24.11.2001 ein Konzert im Heisenberg-Gymnasium.
Dabei werden folgende Kosten entstehen:

Chorleiter-Honorar:
500,00 DM
Honorar für "Ma-Ko-Ge":
800,00 DM
Honorar für Solisten:
500,00 DM
Leihgebühr Podeste:
300,00 DM
Transportkosten Podeste:
100,00 DM
Leihgebühr Medientechnik:
150,00 DM
GEMA:
350,00 DM
Honorar für Kapelle:
2.000,00 DM
Druck Plakate u. Eintrittskarten:
200,00 DM
Rettungs-Sanitäter:
200,00 DM
Raummiete Gymnasium
350,00 DM
Insgesamt:
5.450,00 DM

Die Chorgemeinschaft Eving bittet um wohlwollende Prüfung ihres Antrages.
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In der Beratung über diesen Antrag wird von Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beanstandet, dass die Chorgemeinschaft Eving der Bezirksvertretung in den vergangenen Jahren niemals spezifizierte Abrechnungen über die Verwendung der Fördermittel vorgelegt hat. Auch in dem heute vorliegenden Antrag werden lediglich die Ausgaben aufgeführt und nicht die z.B. durch Eintrittsgelder zur erwartenden Einnahmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Chorgemeinschaft Eving wird aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Verfügung gestellt. Mit diesem Betrag soll die Durchführung eines Konzertes der Chorgemeinschaft am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium unterstützt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine detaillierte Abrechnung, die sowohl Einnahmen als auch Ausgaben enthält, vorzulegen.
(Herr Tokarski – Bürgerliste – war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 3.6:
Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. bei der Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander” am 01.09.2001
(Eingabe des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. vom 31.05.2001)

Der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. veranstaltet am 01.09.2001 auf dem Gelände der Brechtener Grundschule an der Evinger Straße 600 ein großes Sommerfest unter dem Motto “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt”. An diesem Fest beteiligen sich fast alle Brechtener Vereine und viele Organisationen. Es wurde bereits ein attraktives Programm aufgestellt. Die beteiligten Kindergärten richten viele Spiele für Kinder aus.
Daneben wird es ein Street Kick Turnier, Musik- und Tanzdarbietungen geben sowie eine Ausstellung von Arbeiten der Grundschüler zum Thema Toleranz, die zurzeit im Dortmunder Stadtgebiet unterwegs ist.
Außerdem erhalten die Brechtener Vereine Gelegenheit, sich den Besuchern ausführlich darzustellen. Dadurch sollen neue Mitglieder für Vereinsarbeit gewonnen werden und so ein Beitrag für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in Brechten geleistet werden.
Um möglichst viele Besucher anzuziehen, muss auch eine attraktive “Zugnummer” in das Programm aufgenommen werden. Solch eine Programmgestaltung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Das Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird zum großen Teil durch die meist ehrenamtliche Arbeit der Vereine und Verbände der Brechtener und Holthauser Vereine, die Angebote der Kindergärten, der Schule und des Fanprojektes Dortmund bestritten. Brechtener Gewerbetreibende haben ebenfalls ihre Unterstützung zugesagt.
Für die Veranstaltung stehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen “Bündnis für Toleranz und Zivilcourage; gegen die Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit” 5.000,00 DM zur Verfügung, die durch den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund – Herrn Dr. Langemeyer / Ältestenrat – zugesagt wurden.

Um den gewünschten, zusätzlichen Auftritt eines Kabaretts oder eine gute Live-Band zu ermöglichen, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, die Veranstaltung “Brechten feiert miteinander – Toleranz für Jung und Alt” im Rahmen der Kulturförderung mit 1.000,00 DM zu unterstützen.
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Der Vertreter der Deutschen Volksunion (DVU) – Herr Stanko – gibt folgenden Antrag zur Aufnahmen in die Niederschrift ab:

“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving möge beschließen:
Jegliche Unterstützung solcher oder ähnlicher Feste, Projekte oder Feiern wird abgelehnt. Finanzielle oder sonstige Unterstützungen solcher wie der hier genannter Veranstaltungen “Brechten feiert miteinander” können aus Gründen der Verantwortung der Politiker aller Parteien für die Einwohner der Stadt Dortmund nicht gewährt werden, weil mit dieser Form von Veranstaltungen weder Toleranz im engeren noch im weiteren Sinne, auch nicht Toleranz für “Jung und Alt” gefördert werden.
Ganz im Gegenteil werden durch solche Veranstaltungen nicht unerhebliche Anteile der Dortmunder Einwohner, also junge Dortmunder, bewusst diskriminiert und ausgegrenzt.
Das wäre für unsere Stadt kontraproduktiv. Wenn man die Folgen einseitiger Bevorzugung z.B. von Linksextremisten bedenkt – siehe vor einigen Tagen die Ausschreitungen in Göteborg oder jetzt möglicherweise Salzburg, kann Toleranz nur durch die Einbeziehung aller Richtungen gepflegt und gefördert werden.
Daher lehnen Sie, meine Damen und Herren, diese Förderung des Projektes “Brechten feiert miteinander”, also die Förderung von Intoleranz ab. Stellen Sie hier konkret keine Mittel zur Ausgrenzung großer Einwohnerteile Dortmunds zur Verfügung.”
Dieser Antrag des Vertreters der DVU wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.
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In ihren Redebeiträgen sprechen sich sowohl die SPD- wie auch die CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen für eine Unterstützung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt” aus. Gleichzeitig wird das der Veranstaltung zugrunde liegende Konzept und das Engagement aller Beteiligten ausdrücklich begrüßt. Besondere Zustimmung findet vor allem die Tatsache, dass es sich hier um ein Fest handelt, das durch die Teilnahme ganz unterschiedlicher Vereine und Organisationen alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen anspricht und zur Teilnahme bzw. zum Besuch einlädt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Dem Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. wird als Zuschuss zur Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt” am 01.09.2001 ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtbahn Dortmund, Baulos 86
Dortmund-Brechten, HST Brechten bis Stadtgrenze (Brambauer Straße)
hier: Verkehrsführung während der Gleisbauarbeiten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die folgende am 18.06.2001 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Die Umleitung des Kfz-Verkehrs aus Richtung Brambauer über die Oetringhauser Straße - Freie Scholle - Schiffhorst bis zur Evinger Straße. Der Verkehr in Richtung Brambauer wird im Baubereich einspurig aufrecht erhalten.

Zu TOP 5:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hatte mit Beschluss vom 13.09.2000 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg aus Mitteln der Stellplatzablöse möglich ist. Die daraufhin von der Verwaltung angestellten Planungen zur Errichtung des Parkplatzes sahen Gesamtkosten in Höhe von 1.700.000,-- DM vor.
Wie sich kurzfristig ergeben hat, stehen bei der Haushaltsstelle 6300 9511 0678 – IBA (Neue Evinger Mitte verlegte Deutsche Straße) noch Mittel aus Haushaltsresten zur Verfügung.
Frau Tech – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – ist als Berichterstatterin erschienen, um die neueste Planungen zur Errichtung des Parkplatzes vorzustellen, die aus diesen Haushaltsresten finanziert werden kann.
Auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg bestand bereits eine zum Teil befestigte Stellplatzfläche, die nun wiederhergestellt werden soll. Die Zufahrt, die mit einer relativ hohen Böschung versehen ist, muss neu befestigt, die Bordsteine angepasst werden. Die eigentlichen Stellplatzflächen die bisher nicht asphaltiert sind, sollen jetzt hergerichtet werden. An den schon jetzt asphaltierten Fahrwegen, werden keine Änderungen vorgenommen. Des Weiteren ist es erforderlich “wilden Grünbewuchs” zu entfernen und kleinere Arbeiten (z.B. Kanalreinigung) vorzunehmen.
Nachdem sich das Umweltamt in die Planungen eingeschaltet hat, sollen jetzt auch aus Umweltgründen, die schadstoffbelasteten Flächen, die bisher nicht befestigt waren, asphaltiert werden.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden sich auf ca. 200.000,-- DM belaufen. Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes.
Die Diskrepanz zwischen den zunächst ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.700.000,-- DM und den jetzt veranschlagten Kosten von 200.000,-- DM ergibt sich daraus, dass in die vorangegangenen Planungen noch Mittel für Straßenbau und die Erstellung einer Fußgängerbrücke etc. eingeplant waren. Da momentan nicht mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll aus den vorhandenen Mitteln zunächst lediglich der eigentliche Stellplatz errichtet werden.

Ein umgehender Baubeschluss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist erforderlich, da sich zur Zeit die Firma, die die Arbeiten zur Verlegung der Deutschen Straße durchgeführt hat noch auf dem Gelände befindet und bereit ist, die Errichtung des Parkplatzes zu günstigen Konditionen durchzuführen und schnellstmöglich zu beginnen.
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In ihren Redbeiträgen stellen sowohl SPD- wie auch CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen ganz deutlich klar, dass ein heute gefasster Baubeschluss für den eigentlichen Parkplatz keinesfalls den Verzicht auf den Bau einer Fußgängerbrücke bedeutet. Der Bau einer Fußgängerbrücke wird auch weiterhin für unbedingt erforderlich gehalten, um den Parkplatz an die Neue
Evinger Mitte anzubinden. Die Errichtung dieser Brücke ist schnellstmöglich zu realisieren.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Anlage eines Parkplatzes Deutsche Straße / Grubenwehrweg mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 200.000,-- DM. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2001 aus Resten bei der Finanzposition 6300 9511 0678 – Neue Evinger Mitte verlegte Deutsche Straße.
Durch diese Maßnahme entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Einrichtung des Parkplatzes die Möglichkeit besteht, eine weitere Treppenanlage zu errichten, die der bereits vorhanden Treppe gegenüber liegt.






Böttger Fliege Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 2. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 27.06.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Sagolla - Stadtplanungsamt -
Herr Schnabel - Stadtplanungsamt -
Frau Tech - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
c) Sachverständige:
Herr Krämer - Interessengemeinschaft der Evinger Vereine -
d) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram - bis 17.25 Uhr -
e) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Ehlert, Enrico
Jäkel, Jasmin
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.40 – 17.55 Uhr
Ende : 18.50 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n – Eisenstraße –
hier:
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Bebauungsplan Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75.);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203;
In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI: Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
2.2 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n – östlich Bornstraße –
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur
35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße – und
zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße –;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung –östlich Bornstraße–)
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 – östlich Bornstraße – (neu) aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
2.3 Bauleitplanung; 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
– Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen –
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 129
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
2.4 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
2.5 Radverkehr in Dortmund – 5-Jahresplan (2001-2005)
2.6 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
3. Eingaben an die Bezirksvertretung
3.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
3.2 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Antrag des Stadtsportbundes auf finanzielle Unterstützung der “Basketball um Mitternacht”-Tour 2000/2001
3.3 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Gospel-Chors Eving bei der Anschaffung von Gospelroben
3.4 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Jugendfreizeitstätte Eving bei der Durchführung der “Breakdance Meisterschaft”
3.5 Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium
3.6 Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. bei der Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander” am 01.09.2001
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Frau Hüsken – SPD-Fraktion – erklärt, dass bei ihr bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 3.6 (Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V.) Ausschließungsgründe gem. §§ 43 Abs. 2, 31 GO und entsprechender Fassung von § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vorliegen.
Frau Hüsken nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil, sie hält sich währenddessen in dem für die Zuschauer bestimmten Bereich des Sitzungssaales auf.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Fliege wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte:
TOP 4 : Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtbahn Dortmund, Baulos 86
Dortmund-Brechten, HST Brechten bis Stadtgrenze (Brambauer Straße)
hier: Verkehrsführung während der Gleisbauarbeiten.
TOP 5: Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
Der Tagesordnungspunkt 5 wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 2.6 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.06.2001 genehmigt.
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Zu TOP 2.1:
Bauleitplanung; 75. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n – Eisenstraße –
hier:
I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen;
III. Beschluss, den Bebauungsplan Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75.);
IV. Beschluss, den Bebauungsplan In N 215 n aufzustellen;
V. Beschluss, den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203;
In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
VI: Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 29.03.2001 – Drucksache Nr.: 00766-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innenstadt-Nord –
(Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung)
b) Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 – Eisenstraße – (Aufstellungsbeschluss u. Be-
schluss zur Bürgerbeteiligung)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) zur 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes In N 212 n Westfalen-Einkauf-Zentrum (WEZ)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern. (75. Änderung –Eisenstraße–)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB
IV. den Bebauungsplan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. den Bebauungsplan 205 zu ändern, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215 n – Eisenstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.2:
Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 n – östlich Bornstraße –
hier:
I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur
35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße – und
zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße –;
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung –östlich Bornstraße–)
III. Beschluss, den Bebauungsplan In N 210 – östlich Bornstraße – (neu) aufzustellen;
IV. Beschluss, die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern;
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 30.03.2001 – Drucksache Nr.: 00770-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich Bornstraße (Ände-
rungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bürgeranhörung);
b) zum Bebauungsplan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss zur Neuauf-
stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die Bürgerbeteiligung);
vom 29.02.1996
a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des Flächennut-
zungsplanes / Bebauungsplan In N 210;
b) Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I.S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung – östlich Bornstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB
III. den Bebauungsplan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. die Bebauungspläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes In N 210 – östlich Bornstraße –)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.3:
Bauleitplanung; 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
– Güterverteilzentrum Dortmund-Ellinghausen –
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 129
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 18.05.2001 – Drucksache Nr.: 01002-01)

Zu Beginn der Beratungen gibt die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – folgende Erklärung bzw. grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage zu Protokoll:
“Grundsätzlich stimmen wir natürlich der Änderung des Flächennutzungsplanes oder der Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Bereich zu, auch zum Zwecke dieser gewerblichen Ansiedlung. Grundsätzlich gibt es aber unserer Meinung nach ein paar Kritikpunkte.
Erstens möchten wir, dass auf die Stellungnahmen des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde eingegangen wird, dass also im nördlichen Bereich eine Pufferzone eingerichtet wird – zum Naturschutzgebiet.
Zweitens ist unserer Meinung nach zu überprüfen, in welcher Form eine Bürgerbeteiligung stattfinden sollte. Hier in dem Schreiben ist nur drin, dass es zwei Wochen ausgehängt wird. Also, man sollte sich vielleicht noch einmal grundsätzlichere Gedanken machen, in welcher Form oder dass eine Bürgerversammlung vor Ort stattfinden soll.
Drittens bitte ich an die Verwaltung weiterzugeben, dass zu prüfen ist, wie die Belastung des Knotenpunktes an der Ellinghauser Straße sich in Zukunft gestalten wird, das heißt, der Bereich der heutigen “Haldenzufahrt” also jetzt auf dem Plan dieser südliche Bereich, weil wir glauben, dass es da zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird, und dass auch die angrenzenden Stadtteile Eving bzw. Lindenhorst, Holthausen usw. verstärkte Belastungen durch Verkehre danach hin nehmen müssen. Das bitten wir zu prüfen und ansonsten war das alles.”
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stimmt den vorangegangenen Ausführungen der Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen grundsätzlich zu. Er weist aber daraufhin, dass sich die angesprochene Fläche zum größten Teil auf dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksvertretung Mengede befindet. Die verkehrliche Anbindung und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Verkehre für den Stadtbezirk Eving werden auch seitens der SPD-Fraktion mit Sorge betrachtet. Um so wichtiger hier der zügige Fortgang der Arbeiten zur Verlegung der Lindenhorster Straße – auch im zweiten Bauabschnitt –, da nur so eine Entspannung der Verkehrsituation zu erreichen ist.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal auf die Wichtigkeit der Verlegung der Lindenhorster Straße, besonders im zweiten Bauabschnitt, hin. Die CDU-Fraktion sieht hier Probleme, da die Realisierung dieses zweiten Bauabschnittes bisher nicht über das Planungsstadium hinaus gekommen ist.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (128. Änderung – Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen –);
Rechtgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
II. den Bebauungsplan Mg 159 – Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023
III. die Bürgerinnen und Bürger and der Bauleitplanung ( 128 Änderung des Flächennutzungsplanen, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Zu TOP 2.4:
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.04.2001 – Drucksache Nr.: 00891-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die beabsichtigte Herstellung der Erschließungsanlage “Gärtnerstraße” auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 30.11.2000 – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 2.5:
Radverkehr in Dortmund – 5-Jahresplan (2001-2005)
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 66 u. 61 – vom 30.04.2001 – Drucksache Nr.: 00902-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Beschlussvorlage zur Beratung und Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001-2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmund zur Kenntnis.
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Zunächst erläutert der anwesende Berichterstatter – Herr Sagolla – Stadtplanungsamt beide Teile der Vorlage, die sich aus einem Rechenschaftsbericht (erstellt vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) und dem Maßnahmenprogramm zum Radverkehr (erstellt vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und Stadtplanungsamt) zusammensetzt.
Bei dem Maßnahmenprogramm handelt es sich um ein stadtweites Programm. Durch dieses Maßnahmenprogramm soll voranging eine Verknüpfung der schon heute bestehenden Radwege auf Hauptrouten erreicht werden, um so möglichst durchgehende, lange Strecken für den Radverkehr anbieten zu können.
Aus diesem Grund konnten einige der von den einzelnen Bezirksvertretungen gewünschten und auch bereits beschlossenen Radwege keine Berücksichtigung finden, da sie sich nicht in das geplante durchgängige Radwegenetz einfügen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche Routen auf Beschluss der Bezirksvertretungen aufzunehmen. Aus Kostengründen würden dann aber für die zusätzlich aufgenommenen Radwege, andere in der jetzigen Planung vorgesehene Radwege entfallen.
Zu dem von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen Rad- und Fußweg über die A2 erklärt Herr Sagolla auf Nachfrage, dass mit konkreten Planungen erst begonnen werden kann, wenn absehbar ist, dass Fördermittel zur Verfügung stehen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Da grundsätzlich noch Beratungsbedarf besteht, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage findet in der Sitzung der Bezirksvertretung am 12.09.2001 statt.

Zu TOP 2.6:
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 11.05.2001 – Drucksache Nr.: 00973-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.
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Herr Schnabel, der anwesende Berichterstatter des Stadtplanungsamtes, gibt zunächst einen Überblick über die der Vorlage zugrunde liegende Strategie.
Grundsätzlich wird das bereits seit 15 Jahren verfolgte Konzept der Entwicklung von Wirtschaftsflächen auf Brachgeländen weiterverfolgt. Seit Bestehen des jetzigen Flächennutzungsplanes wurden mehr als 85 % der Wirtschaftsflächen auf Brachen realisiert.
Sollten alle in der Vorlage dargestellten Flächen – wie vorgeschlagen – in den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan eingehen, würde dieser neue Flächennutzungsplan durch Reduzierung ca. 400 ha weniger Wirtschaftsflächen auf Brachgeländen enthalten. Hier soll die Chance genutzt werden, durch eine entsprechende städtebauliche Planung sowie Anlage von Grünflächen, ein “ungesundes” Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu entflechten.
Eine wesentliche Grundlage für die Bedarfsflächenermittlung ist das “Dortmund Projekt”. Hier ist die Verwaltung gehalten, notwendige Flächen von unterschiedlichster Qualität und Quantität bereitzustellen.
Besonders großer Flächenbedarf besteht zurzeit – nicht nur in Dortmund – bei Unternehmen der Logistikbranche. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die momentan zur Verfügung stehenden Flächen in Dortmund und den Nachbarkommunen in den nächsten 10 – 15 Jahren nicht ausreichen werden.

Aus diesem Grund wurden in die Vorlage sogenannte “Suchräume” aufgenommen. Bei den “Suchräumen” handelt es sich um bisher nicht abgeprüfte Flächen, weder die genaue Größe noch die exakte Lage stehen bisher endgültig fest. Ebenso fand eine Abstimmung mit anderen Ämtern (z.B. ökologische Überprüfungen durch das Umweltamt) bisher nicht statt. Diese Flächen werden nur vorgehalten, falls sich in naher Zukunft ein tatsächlicher Bedarf ergibt, erst in diesem Fall werden die notwendigen Prüfungen und die genaue Festlegung der Flächen (Größe, Lage usw.) durch die Verwaltung eingeleitet. Sollten diese Prüfungen positiv ausfallen und sich die bisher als “Suchräume” dargestellten Flächen als geeignet erweisen, kann eine Bereitstellung durch die politischen Gremien erfolgen.

Mit der Brechtener Niederung befindet sich einer dieser Suchräume in Eving. Geeignet wäre diese Fläche der Brechtener Niederung für ein interkommunales Gewerbegebiet gemeinsam mit anderen Nachbarkommunen. In der Realisierung von interkommunalen Gewerbegebieten wird derzeit nicht nur auf Bundes- auf Landesebene, sondern auch seitens der Bezirksregierung Arnsberg ein Schwerpunkt der Wirtschaftsflächenentwicklung gesehen.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Schnabel konzentrieren sich die folgenden Redebeiträge der Mitglieder der Bezirksvertretung hauptsächlich auf die Darstellung der Brechtener Niederung als “Suchraum”.
In ihren Redebeiträgen bringen sowohl die Redner der SPD- wie auch der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen deutlich zum Ausdruck, dass eine wie auch immer geplante Entwicklung bzw. Nutzung der Brechtener Niederung als interkommunales Gewerbegebiet oder sonstige Wirtschaftsfläche abgelehnt wird. Weitere Eingriffe in die Brechtener Niederung, wie bereits durch den Bau der B 236 geschehen, werden kategorisch abgelehnt. Vielmehr ist die Brechtener Niederung – wenn auch durch den Bau der B236 schon in ihrem ökologischen Gleichgewicht gestört – in ihrer jetzigen Form und vor allem Größe und Ausdehnung als unerlässlicher Naturraum, Naherholungsgebiet und wichtige Frischluftschneise – nicht nur für den Stadtbezirk Eving – zu erhalten.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind einhellig der Ansicht, dass die “Suche” nach Gewerbeflächen an geeigneterer Stelle – vor allem nicht in relativ intakten Naturräumen – erfolgen muss. Die Brechtener Niederung als “Suchraum” ist daher aus der Vorlage zu streichen.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters und die darauf folgende Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving einstimmig :

Die Vorlage wird in die heutige Sitzung eingebracht, da grundsätzlich noch weiterer Beratungsbedarf besteht. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 erfolgen.

Der in der Vorlage enthaltene Vorschlag, die Brechtener Niederung als Standort für ein interkommunales Gewerbegebiet als Suchraum auszuweisen, wird bereits heute – einstimmig – von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat durch Beschlüsse in der Vergangenheit – bei anstehenden Änderungen des Flächennutzungsplanes – bereits mehrfach deutlich gemacht, dass dieser Bereich als Frischluftschneise unbedingt zu erhalten ist.
Zu TOP 3.1:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.05.2001)

Die IEV richtet seit fünf Jahren “Wir in Eving” und seit drei Jahren den “Evinger Adventmarkt” aus. Immer wieder hat es sich gezeigt, wie notwendig eine Bühne für diverse sportliche oder kulturelle Vorführungen ist. Es geht hier um die Aussicht auf die Darbietung – denn jeder Zuschauer möchte in der “ersten Reihe” stehen. Da diese Bühne dringend benötigt wird, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Anschaffung gebeten.
Die Bühne sollte aus etlichen unterschiedlichen Elementen bestehen, die je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden können.
Die Bühne soll zentral im von der IEV angemieteten Keller gelagert werden und allen Vereinen im Evinger Raum gegen geringe Mietkosten ausgeliehen werden. Das “Mietgeld” soll separat verbucht und für Wartung und Reparatur verwendet werden.
Die Anschaffung der Bühne würde ca. 10.000,-- DM kosten.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – sieht durchaus die Notwendigkeit einer Bühne, z.B. bei der Großveranstaltung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine “Wir in Eving” auf dem Evinger Platz. Nachfragen bei Vereinen haben jedoch ergeben, dass einzelne Vereine kein Interesse oder keinen Bedarf an einer Bühne für ihre Vereinsveranstaltungen haben. Für nur ganz wenige Veranstaltungen im Jahr erscheinen Herrn Adden die Anschaffungskosten für eine Bühne in Höhe von 10.000,-- DM als zu hoch.
Die SPD-Fraktion hält die Errichtung einer festinstallierten “Naturbühne” im Zuge des Umbaus des Evinger Platzes für wesentlich sinnvoller und eventuell auch kostengünstiger.

Für die CDU-Fraktion betont der Vorsitzende – Herr Neumann – ebenfalls noch einmal die Wichtigkeit einer Bühne gerade für Veranstaltungen auf dem Evinger Platz. Sollte die Installierung einer “Naturbühne” auf dem Evinger Platz möglich sein, muss diese Bühne bestimmte Bedingungen (Anschlüsse, evt. besonderer, abnehmbarer Bodenbelag usw.) erfüllen.
Die CDU-Fraktion beantragt für eine eventuell benötigte Zusatzausstattung der Bühne 5.000,-- DM aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung in den Stadtbezirken zurückzulegen und zum gegebenen Zeitpunkt einzusetzen.

Der anwesenden Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine – Herr Krämer – macht deutlich, dass ein Teil des Erfolges der letzten “Wir in Eving” Veranstaltung auch auf die extra für diesen Termin beschaffte Bühne zurückzuführen ist. Die Installierung einer “Naturbühne” auf dem Evinger Platz wird daher auch von ihm befürwortet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es im Rahmen des Aus- bzw. Umbaus des Evinger Platzes möglich ist, eine “Naturbühne” fest zu installieren.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stellt aus Mitteln der Vereinsförderung 5.000,-- DM zurück, um eine eventuell benötigte Zusatzausstattung (Dach, Bodenbelag, Anschlüsse etc.) dieser Bühne mitzufinanzieren.


Zu TOP 3.2:
Verwendung der Mittel Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Antrag des Stadtsportbundes auf finanzielle Unterstützung der “Basketball um Mitternacht”-Tour 2000/2001
(Eingabe des Stadtsportbundes vom 04.05.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Stadtsportbundes zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Stadtsportbund Dortmund e.V. ist ab der Saison 2001/2002 nicht mehr die verantwortliche Stabsstelle für die Fortsetzung der “Basketball um Mitternacht”-Tour.
In Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern werden nun mögliche Modelle für eine Fortführung der Tour überdacht. Zum jetzigen Planungsstand können leider noch keine Aussagen über den Umfang der Veranstaltungen getroffen werden. Der Stadtsportbund bittet jedoch die Bezirksvertretung, schon jetzt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 1.500,00 DM im Etat zu berücksichtigen, da ohne diese Unterstützung eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe, möglicherweise unter anderer Leitung, nicht möglich ist.
Um eine verbindliche Aussage wird bis zum 18.06.2001 gebeten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Antrag des Stadtsportbundes auf Förderung der Veranstaltung “Basketball um Mitternacht” wird abgelehnt.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Veranstaltung “Basketball um Mitternacht” in den vergangenen beiden Jahren großzügig unterstützt. Abrechnungen über die Verwendung der Mittel wurden aber seitens des Stadtsportbundes nie vorgelegt. Die tatsächliche Kostenstruktur ist daher unklar.
Da bisher weder feststeht, wer die Veranstaltungen in welchem Umfang in Zukunft durchführt, und wie die Mittel der Vereinsförderung im einzelnen verwendet werden sollen, sieht sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving außerstande, momentan eine Zusage zur Förderung dieser Veranstaltung zu geben.

Zu TOP 3.3:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Gospel-Chors Eving bei der Anschaffung von Gospelroben
(Eingabe Gospel-Chor Eving vom 18.04.2001)

Der Gospel-Chor Eving wurde vor einem Jahr von der evangelischen Segensgemeinde ins Leben gerufen. Nach der einjährigen Erprobungsphase, die sehr erfolgreich verlaufen ist, besteht der Wunsch Gospelroben anzuschaffen. Der Chor umfasst ca. 40 Mitglieder, wovon 35 einen beständigen Kern bilden. Es fanden bereits etliche Auftritte statt, die den Zuhörerinnen und Zuhörern sehr viel Freude gemacht haben. Diese Aktionen werden geplant, um einen Teil dazu beizutragen, dass der Vorort Eving kulturell bereichert wird.
Anliegen des Gospel-Chores ist es, Sponsoren für die Anschaffung der Roben zu finden. Recherchen haben ergeben, dass das Selbstanfertigen der Roben nicht günstiger wäre, als sie direkt aus Amerika liefern zu lassen. Ein Gospelunternehmen in Philadelphia liefert für einen Sonderpreis von 75$ pro Robe zzgl. Verschiffungskosten.
Benötigt werden 40 Roben, die dann im Besitz der evangelischen Segensgemeinde bleiben würden, da es in einem Chor immer Fluktuationen gibt und jeder in den Genuss kommen soll in einer Robe aufzutreten.
Geplant ist im Rahmen einer Pressekonferenz zur Überreichung der Roben die jeweiligen Sponsoren zu benennen.
Der Gospel-Chor bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, sich an der Anschaffung der Roben zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt grundsätzlich die Gründung des Gospel-Chores, besonders im Hinblick auf die kulturelle Bereicherung für den Stadtbezirk Eving.
Obwohl die Bezirksvertretung den Gospel-Chor sehr gerne – zumindest mit einer Anschubfinanzierung – fördern würde, wird auf Grund der Richtlinien zur Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving keine Möglichkeit hierzu gesehen. Nach Punkt 4.2 dieser Richtlinien ist nur ein Verein und in diesem Verein nur der Vorsitzende antragsberechtigt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Gospel-Chores auf Unterstützung bei der Anschaffung von Roben ist abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist selbstverständlich bereit, über einen den Richtlinien entsprechenden Antrag erneut zu beraten.
Sollte dann die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegeben sein, wird aber darum gebeten, exakt mitzuteilen, wie diese Mittel verwendet werden sollen und wie sich der Gospel-Chor die restliche Finanzierung der Roben vorstellt.

Zu TOP 3.4:
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung zur Vereinsförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Jugendfreizeitstätte Eving bei der Durchführung der “Breakdance Meisterschaft”
(Eingabe Jugendfreizeitstätte Eving vom 25.04.2001)

Die Jugendfreizeitstätte Eving plant am 25.08.2001 gemeinsam mit dem Verein zur Förderung des Jugendfußballs e.V. die Durchführung der Breakdance Meisterschaft im Gebäude der Jugendfreizeitstätte .
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, die Veranstaltung mit Mitteln in Höhe von 1.500,00 DM zu unterstützen.
Die Mittel werden benötigt für die Betreuung der TeilnehmerInnen, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Jury, Pokale oder andere Preise und Musik (DJ).

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen –:
Als Unterstützung zur Durchführung der Breakdance Meisterschaft stellt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving 1.000,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung.

Zu TOP 3.5:
Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium
(Eingabe der Chorgemeinschaft Eving vom 11.02.2001)

Die Chorgemeinschaft Eving veranstaltet am 24.11.2001 ein Konzert im Heisenberg-Gymnasium.
Dabei werden folgende Kosten entstehen:

Chorleiter-Honorar:
500,00 DM
Honorar für "Ma-Ko-Ge":
800,00 DM
Honorar für Solisten:
500,00 DM
Leihgebühr Podeste:
300,00 DM
Transportkosten Podeste:
100,00 DM
Leihgebühr Medientechnik:
150,00 DM
GEMA:
350,00 DM
Honorar für Kapelle:
2.000,00 DM
Druck Plakate u. Eintrittskarten:
200,00 DM
Rettungs-Sanitäter:
200,00 DM
Raummiete Gymnasium
350,00 DM
Insgesamt:
5.450,00 DM

Die Chorgemeinschaft Eving bittet um wohlwollende Prüfung ihres Antrages.
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In der Beratung über diesen Antrag wird von Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beanstandet, dass die Chorgemeinschaft Eving der Bezirksvertretung in den vergangenen Jahren niemals spezifizierte Abrechnungen über die Verwendung der Fördermittel vorgelegt hat. Auch in dem heute vorliegenden Antrag werden lediglich die Ausgaben aufgeführt und nicht die z.B. durch Eintrittsgelder zur erwartenden Einnahmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Chorgemeinschaft Eving wird aus Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Verfügung gestellt. Mit diesem Betrag soll die Durchführung eines Konzertes der Chorgemeinschaft am 24.11.2001 im Heisenberg-Gymnasium unterstützt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine detaillierte Abrechnung, die sowohl Einnahmen als auch Ausgaben enthält, vorzulegen.
(Herr Tokarski – Bürgerliste – war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 3.6:
Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund zur Kulturförderung im Stadtbezirk
hier: Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. bei der Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander” am 01.09.2001
(Eingabe des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. vom 31.05.2001)

Der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. veranstaltet am 01.09.2001 auf dem Gelände der Brechtener Grundschule an der Evinger Straße 600 ein großes Sommerfest unter dem Motto “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt”. An diesem Fest beteiligen sich fast alle Brechtener Vereine und viele Organisationen. Es wurde bereits ein attraktives Programm aufgestellt. Die beteiligten Kindergärten richten viele Spiele für Kinder aus.
Daneben wird es ein Street Kick Turnier, Musik- und Tanzdarbietungen geben sowie eine Ausstellung von Arbeiten der Grundschüler zum Thema Toleranz, die zurzeit im Dortmunder Stadtgebiet unterwegs ist.
Außerdem erhalten die Brechtener Vereine Gelegenheit, sich den Besuchern ausführlich darzustellen. Dadurch sollen neue Mitglieder für Vereinsarbeit gewonnen werden und so ein Beitrag für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in Brechten geleistet werden.
Um möglichst viele Besucher anzuziehen, muss auch eine attraktive “Zugnummer” in das Programm aufgenommen werden. Solch eine Programmgestaltung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Das Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird zum großen Teil durch die meist ehrenamtliche Arbeit der Vereine und Verbände der Brechtener und Holthauser Vereine, die Angebote der Kindergärten, der Schule und des Fanprojektes Dortmund bestritten. Brechtener Gewerbetreibende haben ebenfalls ihre Unterstützung zugesagt.
Für die Veranstaltung stehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen “Bündnis für Toleranz und Zivilcourage; gegen die Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit” 5.000,00 DM zur Verfügung, die durch den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund – Herrn Dr. Langemeyer / Ältestenrat – zugesagt wurden.

Um den gewünschten, zusätzlichen Auftritt eines Kabaretts oder eine gute Live-Band zu ermöglichen, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, die Veranstaltung “Brechten feiert miteinander – Toleranz für Jung und Alt” im Rahmen der Kulturförderung mit 1.000,00 DM zu unterstützen.
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Der Vertreter der Deutschen Volksunion (DVU) – Herr Stanko – gibt folgenden Antrag zur Aufnahmen in die Niederschrift ab:

“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving möge beschließen:
Jegliche Unterstützung solcher oder ähnlicher Feste, Projekte oder Feiern wird abgelehnt. Finanzielle oder sonstige Unterstützungen solcher wie der hier genannter Veranstaltungen “Brechten feiert miteinander” können aus Gründen der Verantwortung der Politiker aller Parteien für die Einwohner der Stadt Dortmund nicht gewährt werden, weil mit dieser Form von Veranstaltungen weder Toleranz im engeren noch im weiteren Sinne, auch nicht Toleranz für “Jung und Alt” gefördert werden.
Ganz im Gegenteil werden durch solche Veranstaltungen nicht unerhebliche Anteile der Dortmunder Einwohner, also junge Dortmunder, bewusst diskriminiert und ausgegrenzt.
Das wäre für unsere Stadt kontraproduktiv. Wenn man die Folgen einseitiger Bevorzugung z.B. von Linksextremisten bedenkt – siehe vor einigen Tagen die Ausschreitungen in Göteborg oder jetzt möglicherweise Salzburg, kann Toleranz nur durch die Einbeziehung aller Richtungen gepflegt und gefördert werden.
Daher lehnen Sie, meine Damen und Herren, diese Förderung des Projektes “Brechten feiert miteinander”, also die Förderung von Intoleranz ab. Stellen Sie hier konkret keine Mittel zur Ausgrenzung großer Einwohnerteile Dortmunds zur Verfügung.”
Dieser Antrag des Vertreters der DVU wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.
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In ihren Redebeiträgen sprechen sich sowohl die SPD- wie auch die CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen für eine Unterstützung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt” aus. Gleichzeitig wird das der Veranstaltung zugrunde liegende Konzept und das Engagement aller Beteiligten ausdrücklich begrüßt. Besondere Zustimmung findet vor allem die Tatsache, dass es sich hier um ein Fest handelt, das durch die Teilnahme ganz unterschiedlicher Vereine und Organisationen alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen anspricht und zur Teilnahme bzw. zum Besuch einlädt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Dem Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brechten e.V. wird als Zuschuss zur Durchführung des Sommerfestes “Brechten feiert miteinander; Toleranz für Jung und Alt” am 01.09.2001 ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 4:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtbahn Dortmund, Baulos 86
Dortmund-Brechten, HST Brechten bis Stadtgrenze (Brambauer Straße)
hier: Verkehrsführung während der Gleisbauarbeiten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die folgende am 18.06.2001 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Die Umleitung des Kfz-Verkehrs aus Richtung Brambauer über die Oetringhauser Straße - Freie Scholle - Schiffhorst bis zur Evinger Straße. Der Verkehr in Richtung Brambauer wird im Baubereich einspurig aufrecht erhalten.

Zu TOP 5:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hatte mit Beschluss vom 13.09.2000 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg aus Mitteln der Stellplatzablöse möglich ist. Die daraufhin von der Verwaltung angestellten Planungen zur Errichtung des Parkplatzes sahen Gesamtkosten in Höhe von 1.700.000,-- DM vor.
Wie sich kurzfristig ergeben hat, stehen bei der Haushaltsstelle 6300 9511 0678 – IBA (Neue Evinger Mitte verlegte Deutsche Straße) noch Mittel aus Haushaltsresten zur Verfügung.
Frau Tech – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – ist als Berichterstatterin erschienen, um die neueste Planungen zur Errichtung des Parkplatzes vorzustellen, die aus diesen Haushaltsresten finanziert werden kann.
Auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg bestand bereits eine zum Teil befestigte Stellplatzfläche, die nun wiederhergestellt werden soll. Die Zufahrt, die mit einer relativ hohen Böschung versehen ist, muss neu befestigt, die Bordsteine angepasst werden. Die eigentlichen Stellplatzflächen die bisher nicht asphaltiert sind, sollen jetzt hergerichtet werden. An den schon jetzt asphaltierten Fahrwegen, werden keine Änderungen vorgenommen. Des Weiteren ist es erforderlich “wilden Grünbewuchs” zu entfernen und kleinere Arbeiten (z.B. Kanalreinigung) vorzunehmen.
Nachdem sich das Umweltamt in die Planungen eingeschaltet hat, sollen jetzt auch aus Umweltgründen, die schadstoffbelasteten Flächen, die bisher nicht befestigt waren, asphaltiert werden.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden sich auf ca. 200.000,-- DM belaufen. Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes.
Die Diskrepanz zwischen den zunächst ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.700.000,-- DM und den jetzt veranschlagten Kosten von 200.000,-- DM ergibt sich daraus, dass in die vorangegangenen Planungen noch Mittel für Straßenbau und die Erstellung einer Fußgängerbrücke etc. eingeplant waren. Da momentan nicht mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll aus den vorhandenen Mitteln zunächst lediglich der eigentliche Stellplatz errichtet werden.

Ein umgehender Baubeschluss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist erforderlich, da sich zur Zeit die Firma, die die Arbeiten zur Verlegung der Deutschen Straße durchgeführt hat noch auf dem Gelände befindet und bereit ist, die Errichtung des Parkplatzes zu günstigen Konditionen durchzuführen und schnellstmöglich zu beginnen.
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In ihren Redbeiträgen stellen sowohl SPD- wie auch CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen ganz deutlich klar, dass ein heute gefasster Baubeschluss für den eigentlichen Parkplatz keinesfalls den Verzicht auf den Bau einer Fußgängerbrücke bedeutet. Der Bau einer Fußgängerbrücke wird auch weiterhin für unbedingt erforderlich gehalten, um den Parkplatz an die Neue
Evinger Mitte anzubinden. Die Errichtung dieser Brücke ist schnellstmöglich zu realisieren.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Anlage eines Parkplatzes Deutsche Straße / Grubenwehrweg mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 200.000,-- DM. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2001 aus Resten bei der Finanzposition 6300 9511 0678 – Neue Evinger Mitte verlegte Deutsche Straße.
Durch diese Maßnahme entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Einrichtung des Parkplatzes die Möglichkeit besteht, eine weitere Treppenanlage zu errichten, die der bereits vorhanden Treppe gegenüber liegt.






Böttger Fliege Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin