N i e d e r s c h r i f t



über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede am Mittwoch, dem 15.12.1999
um 16.00 Uhr in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Am Amtshaus 1,
44359 Dortmund



Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Herr Mause, Herr Bartsch, Frau Jockheck, Herr Kowalewski, Herr Kuck, Herr Langner, Herr Locker, Herr Paschke, Herr Reddig, Frau Schwalgin, Herr Tölch, Frau Winterstein, Herr Wisbar und Frau Zimmer.
An der Sitzung nahmen nicht teil: Herr Adam, Frau Althoff, Herr Genth, Herr Sobotta und Herr Strebel
b) Gem. § 36 Abs. 6 GO NW nahm an der Sitzung kein Ratsvertreter teil.

c) Gem. § 38 Abs. 3 GO NW und § 21 der Hauptsatzung (HS) der Stadt Dortmund nahmen an der Sitzung als Vertreter der Verwaltung teil:
Herr Dr. Striegler StA 53
Herr Schulz StA 40/2
Herr Folgmann StA 40/2
Herr Konrad 33/Mg
Herr Schardien 33/Mg
Frau Fichtenau 33/Mg

Die Sitzung wurde von Herrn Bezirksvorsteher Mause eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr Mause zunächst die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung sowie die Beschlußfähigkeit der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede fest. Die Öffentlichkeit der Sitzung war gewährleistet.


Tagesordnung
der Sondersitzung vom 15.12.1999



I. Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Sachstandsbericht der Verwaltung zur PCB-Belastung der Westhausen-Grundschule


3. Vorlage 40 und 65 zur Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Dortmund-Westerfilde, Wenemarstr. 11 – 13

- wird nachgereicht –


B e s c h l ü s s e der Bezirksvertretung:

I. Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g

1. Regularien

1.1 Zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift wurde Frau Jockheck benannt.

1.2 Herr Mause wies ausführlich auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Herr Bezirksvorsteher Mause erläuterte kurz die rechtlichen Grundlagen für die Einberufung der Sondersitzung, wies auf die verkürzten Einladungsfristen hin und stellte darüber hinaus fest, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung als Tischvorlage folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden: (siehe Anlage)

· Vorlage 40 und 65 zur Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Dortmund-Westerfilde, Wenemarstr. 11 - 13
(= TOP 3)

· Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 – Schule von 8 bis 13 – Betreuungsmaßnahmen an der Westhausen-Grundschule
(= TOP 4)
Mit den vorstehenden Ergänzungen wurde die Tagesordnung in der vorgelegten Form beschlossen.

2./ Sachstandsbericht der Verwaltung zur PCB-Belastung der Westhausen-Grundschule
3.
Unter Bezugnahme auf die Mitteilung 5/Dez. vom 29.11.1999 teilte Herr Schulz mit, dass durch den Defekt einer Lampe im Schulleiterzimmer PCB-Belastungen festgestellt wurden. Die Raummessungen ergaben, dass die festgestellten Belastungen nicht vom Vorschaltgerät der Lampe ausgingen. Daraufhin habe man Messungen im gesamten Gebäude vorgenommen. Hier wurden Meßwerte in Höhe von 70 ng/m3 bis 735 ng/m3 festgestellt. Meßwerte unter 300 ng/m3 werden toleriert und ab 300 ng/m3 bis 1000 ng/m3 ist eine mittelfristige (innerhalb von zwei Jahren) Sanierung vorgeschrieben. Die sofortige Sanierung sei darin begründet, dass die Hauptschule DO-Westerfilde die Schüler der Westhausen-Grundschule aufnehmen könne. Die Bauinstandhaltungsmaßnahmen werden zusammen mit der Sanierungsmaßnahme umgesetzt. Die Baumaßnahme wird ca. ein halbes Jahr dauern, so dass zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000) die Westhausen-Grundschule bezugsfertig sei.

Auf Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung gab Herr Schulz zu verstehen, dass bei der Beurteilung der baulichen Situation naturgemäß nur der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden könne. So seien zum Zeitpunkt der Errichtung des Schulgebäudes PCB und Asbest gängige Materialien gewesen. Das Schulverwaltungsamt habe vom Hochbauamt eine Liste aller Schulen im Stadtgebiet angefordert, um über Alter und Bauart der Schulen evtl. Rückschlüsse auf mögliche Belastungen ziehen zu können. Das gleiche gelte für Schulen mit Holzfußböden, um PAK-Belastungen feststellen zu können. Eine Untersuchung der Turnhalle sei bereits veranlaßt worden, die Meßergebnisse lägen allerdings noch nicht vor, würden aber nach Eingang der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich der gesundheitlichen Problematik teilte Herr Dr. Striegler mit, dass es bislang noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich PCB-Verwendung gebe. Man wisse allerdings, dass eine permanente PCB-Belastung das Krebsrisiko erhöhe und insofern evtl. Spätschäden nicht auszuschließen seien. Die in der Westhausen-Grundschule festgestellten Meßwerte begründeten aus seiner Sicht sofortige Sanierungsmaßnahmen – wenn auch allerdings unter dem Aspekt der Vorsorge.

Zur Frage, ob für Lehrkräfte, welche unter Umständen über Jahre der PCB-Belastung ausgesetzt seien, ein erhöhtes Risiko bestehe, bekräftigte Herr Dr. Striegler, dass die festgestellten Meßwerte nach heutiger Erkenntnis Maximalwerte darstellten und insofern ein erhöhtes Risiko ausgeschlossen werden könne.

CDU-Fraktionssprecher Paschke wies auf einen Artikel einer Zeitschrift des Gemeindeunfallversicherungsverbandes hin, indem aufgrund festgestellter PCB-Belastung in Lampenkondensatoren eine generelle Überprüfung gefordert wurde. Bezug nehmend auf einen Artikel der Schülerzeitung des Heinrich-Heine-Gymnasiums machte er deutlich, dass nicht auszuschließen sei, dass in der genannten Schule erhöhte Belastungswerte im Hinblick auf Asbest, Schimmelpilz etc. vorliegen könnten.

Auf Nachfrage erklärte Herr Schulz, dass die in der Beschlußvorlage aufgelisteten Kosten nicht die Gesamtfinanzierung der Maßnahme darstelle, da weitere 600.000,00 DM für Sanierungskosten hinzuzurechnen seien. Die Maßnahme werde aus dem für das Haushaltsjahr 2000 in Aussicht gestelltem Budget der zusätzlichen 20 Mio. DM für Schulen finanziert.

Durch Herrn Folgmann wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der vorgesehenen Gesamtsanierung der Westhausen-Grundschule auch die Sanierung der Toilettenanlage mit ausgeführt werde.

Der Vorlage StÄ 40 und 65 vom 10.12.1999 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstr. 11 – 13, stimmten die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig zu, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass die dargelegten Gesamtkosten um die Sanierungskosten in Höhe von 600.000,00 DM zu erhöhen seien. Die Schulverwaltung wurde ferner aufgefordert, denn Mitgliedern der Bezirksvertretung bis zur Sitzung am 26.01.2000 das Gutachten hinsichtlich der PCB-Belastung des Gebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstraße 11 – 13, zur Verfügung zu stellen.

4. Anträge der Fraktionen

4.1 Nach weiterer Erläuterung und Diskussion des Antrages der CDU-Fraktion vom 08.12.1999 wurde der nachstehende Beschluß gefaßt:
Die Verwaltung veranlaßt, dass in allen Schulen des Stadtbezirkes Mengede sofort Messungen auf Schadstoffe wie z. B. PCB und Formaldehyd stattfinden. Das Ergebnis der Messungen wird der Bezirksvertretung umgehend zugeleitet.

Auf Anregung von Herrn Bezirksvorsteher Mause soll die Thematik der Schadstoffbelastungen auch zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung auf die Tagesordnung genommen werden. Vor dem Hintergrund möglicher Belastungen in Kindergärten, Jugendfreizeitstätten oder anderen städt. Objekten sollen Berichterstatter des Umwelt- und Hochbauamtes eingeladen werden.


4.2 Zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 erläuterte BV-Mitglied Kowalewski, dass der Umzug der Grundschüler und die im Anbau verbleibenden Grundschüler der Westhausen-Grundschule eine zweite Betreuung von 8 bis 13 erforderlich mache. Der im Antrag irrtümlich ausgewiesene Betrag in Höhe von 4.000,00 DM sei auf 6000,00 DM zu korrigieren.
Nach dem Hinweis von CDU-Fraktionssprecher Paschke, wonach aus Landesmitteln unter bestimmten Voraussetzungen auch für mehr als eine Betreuungsgruppe je Schule einen Zuschuß in Höhe von 6.000,00 DM gewähre, wurde der Beschlußvorschlag der SPD-Fraktion wie folgt abgeändert:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, dass der Westhausen-Grundschule ein Zuschuß von weiteren 6.000,00 DM zur Sicherstellung einer zweiten Betreuungsgruppe für die Zeit von Januar 2000 bis zum Schuljahrsende 2000 aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt wird.

Dem vorstehenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 stimmten die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig zu.

Die Sondersitzung endete um 17.10 Uhr.



Mause Jockheck Konrad
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführer

N i e d e r s c h r i f t



über die Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede am Mittwoch, dem 15.12.1999
um 16.00 Uhr in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede, Am Amtshaus 1,
44359 Dortmund



Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Herr Mause, Herr Bartsch, Frau Jockheck, Herr Kowalewski, Herr Kuck, Herr Langner, Herr Locker, Herr Paschke, Herr Reddig, Frau Schwalgin, Herr Tölch, Frau Winterstein, Herr Wisbar und Frau Zimmer.
An der Sitzung nahmen nicht teil: Herr Adam, Frau Althoff, Herr Genth, Herr Sobotta und Herr Strebel
b) Gem. § 36 Abs. 6 GO NW nahm an der Sitzung kein Ratsvertreter teil.

c) Gem. § 38 Abs. 3 GO NW und § 21 der Hauptsatzung (HS) der Stadt Dortmund nahmen an der Sitzung als Vertreter der Verwaltung teil:
Herr Dr. Striegler StA 53
Herr Schulz StA 40/2
Herr Folgmann StA 40/2
Herr Konrad 33/Mg
Herr Schardien 33/Mg
Frau Fichtenau 33/Mg

Die Sitzung wurde von Herrn Bezirksvorsteher Mause eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr Mause zunächst die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung sowie die Beschlußfähigkeit der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede fest. Die Öffentlichkeit der Sitzung war gewährleistet.


Tagesordnung
der Sondersitzung vom 15.12.1999



I. Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Sachstandsbericht der Verwaltung zur PCB-Belastung der Westhausen-Grundschule


3. Vorlage 40 und 65 zur Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Dortmund-Westerfilde, Wenemarstr. 11 – 13

- wird nachgereicht –


B e s c h l ü s s e der Bezirksvertretung:

I. Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g

1. Regularien

1.1 Zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift wurde Frau Jockheck benannt.

1.2 Herr Mause wies ausführlich auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

1.3 Herr Bezirksvorsteher Mause erläuterte kurz die rechtlichen Grundlagen für die Einberufung der Sondersitzung, wies auf die verkürzten Einladungsfristen hin und stellte darüber hinaus fest, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung als Tischvorlage folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden: (siehe Anlage)

· Vorlage 40 und 65 zur Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in Dortmund-Westerfilde, Wenemarstr. 11 - 13
(= TOP 3)

· Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 – Schule von 8 bis 13 – Betreuungsmaßnahmen an der Westhausen-Grundschule
(= TOP 4)
Mit den vorstehenden Ergänzungen wurde die Tagesordnung in der vorgelegten Form beschlossen.

2./ Sachstandsbericht der Verwaltung zur PCB-Belastung der Westhausen-Grundschule
3.
Unter Bezugnahme auf die Mitteilung 5/Dez. vom 29.11.1999 teilte Herr Schulz mit, dass durch den Defekt einer Lampe im Schulleiterzimmer PCB-Belastungen festgestellt wurden. Die Raummessungen ergaben, dass die festgestellten Belastungen nicht vom Vorschaltgerät der Lampe ausgingen. Daraufhin habe man Messungen im gesamten Gebäude vorgenommen. Hier wurden Meßwerte in Höhe von 70 ng/m3 bis 735 ng/m3 festgestellt. Meßwerte unter 300 ng/m3 werden toleriert und ab 300 ng/m3 bis 1000 ng/m3 ist eine mittelfristige (innerhalb von zwei Jahren) Sanierung vorgeschrieben. Die sofortige Sanierung sei darin begründet, dass die Hauptschule DO-Westerfilde die Schüler der Westhausen-Grundschule aufnehmen könne. Die Bauinstandhaltungsmaßnahmen werden zusammen mit der Sanierungsmaßnahme umgesetzt. Die Baumaßnahme wird ca. ein halbes Jahr dauern, so dass zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000) die Westhausen-Grundschule bezugsfertig sei.

Auf Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung gab Herr Schulz zu verstehen, dass bei der Beurteilung der baulichen Situation naturgemäß nur der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden könne. So seien zum Zeitpunkt der Errichtung des Schulgebäudes PCB und Asbest gängige Materialien gewesen. Das Schulverwaltungsamt habe vom Hochbauamt eine Liste aller Schulen im Stadtgebiet angefordert, um über Alter und Bauart der Schulen evtl. Rückschlüsse auf mögliche Belastungen ziehen zu können. Das gleiche gelte für Schulen mit Holzfußböden, um PAK-Belastungen feststellen zu können. Eine Untersuchung der Turnhalle sei bereits veranlaßt worden, die Meßergebnisse lägen allerdings noch nicht vor, würden aber nach Eingang der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich der gesundheitlichen Problematik teilte Herr Dr. Striegler mit, dass es bislang noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich PCB-Verwendung gebe. Man wisse allerdings, dass eine permanente PCB-Belastung das Krebsrisiko erhöhe und insofern evtl. Spätschäden nicht auszuschließen seien. Die in der Westhausen-Grundschule festgestellten Meßwerte begründeten aus seiner Sicht sofortige Sanierungsmaßnahmen – wenn auch allerdings unter dem Aspekt der Vorsorge.

Zur Frage, ob für Lehrkräfte, welche unter Umständen über Jahre der PCB-Belastung ausgesetzt seien, ein erhöhtes Risiko bestehe, bekräftigte Herr Dr. Striegler, dass die festgestellten Meßwerte nach heutiger Erkenntnis Maximalwerte darstellten und insofern ein erhöhtes Risiko ausgeschlossen werden könne.

CDU-Fraktionssprecher Paschke wies auf einen Artikel einer Zeitschrift des Gemeindeunfallversicherungsverbandes hin, indem aufgrund festgestellter PCB-Belastung in Lampenkondensatoren eine generelle Überprüfung gefordert wurde. Bezug nehmend auf einen Artikel der Schülerzeitung des Heinrich-Heine-Gymnasiums machte er deutlich, dass nicht auszuschließen sei, dass in der genannten Schule erhöhte Belastungswerte im Hinblick auf Asbest, Schimmelpilz etc. vorliegen könnten.

Auf Nachfrage erklärte Herr Schulz, dass die in der Beschlußvorlage aufgelisteten Kosten nicht die Gesamtfinanzierung der Maßnahme darstelle, da weitere 600.000,00 DM für Sanierungskosten hinzuzurechnen seien. Die Maßnahme werde aus dem für das Haushaltsjahr 2000 in Aussicht gestelltem Budget der zusätzlichen 20 Mio. DM für Schulen finanziert.

Durch Herrn Folgmann wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der vorgesehenen Gesamtsanierung der Westhausen-Grundschule auch die Sanierung der Toilettenanlage mit ausgeführt werde.

Der Vorlage StÄ 40 und 65 vom 10.12.1999 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstr. 11 – 13, stimmten die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig zu, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass die dargelegten Gesamtkosten um die Sanierungskosten in Höhe von 600.000,00 DM zu erhöhen seien. Die Schulverwaltung wurde ferner aufgefordert, denn Mitgliedern der Bezirksvertretung bis zur Sitzung am 26.01.2000 das Gutachten hinsichtlich der PCB-Belastung des Gebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstraße 11 – 13, zur Verfügung zu stellen.

4. Anträge der Fraktionen

4.1 Nach weiterer Erläuterung und Diskussion des Antrages der CDU-Fraktion vom 08.12.1999 wurde der nachstehende Beschluß gefaßt:
Die Verwaltung veranlaßt, dass in allen Schulen des Stadtbezirkes Mengede sofort Messungen auf Schadstoffe wie z. B. PCB und Formaldehyd stattfinden. Das Ergebnis der Messungen wird der Bezirksvertretung umgehend zugeleitet.

Auf Anregung von Herrn Bezirksvorsteher Mause soll die Thematik der Schadstoffbelastungen auch zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung auf die Tagesordnung genommen werden. Vor dem Hintergrund möglicher Belastungen in Kindergärten, Jugendfreizeitstätten oder anderen städt. Objekten sollen Berichterstatter des Umwelt- und Hochbauamtes eingeladen werden.


4.2 Zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 erläuterte BV-Mitglied Kowalewski, dass der Umzug der Grundschüler und die im Anbau verbleibenden Grundschüler der Westhausen-Grundschule eine zweite Betreuung von 8 bis 13 erforderlich mache. Der im Antrag irrtümlich ausgewiesene Betrag in Höhe von 4.000,00 DM sei auf 6000,00 DM zu korrigieren.
Nach dem Hinweis von CDU-Fraktionssprecher Paschke, wonach aus Landesmitteln unter bestimmten Voraussetzungen auch für mehr als eine Betreuungsgruppe je Schule einen Zuschuß in Höhe von 6.000,00 DM gewähre, wurde der Beschlußvorschlag der SPD-Fraktion wie folgt abgeändert:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, dass der Westhausen-Grundschule ein Zuschuß von weiteren 6.000,00 DM zur Sicherstellung einer zweiten Betreuungsgruppe für die Zeit von Januar 2000 bis zum Schuljahrsende 2000 aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt wird.

Dem vorstehenden Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.1999 stimmten die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig zu.

Die Sondersitzung endete um 17.10 Uhr.



Mause Jockheck Konrad
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführer