N i e d e r s c h r i f t

über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 02.05.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Rüthers - Grünflächenamt -
c) Sachverständige
Herr Derwald - Eigentümer Fredenbaumhallen Burgweg -
Ehel. Capraz - Pächter Fredenbaumhallen Burgweg -
Herr Prof. Beckmann - Rechtsbeistand Ehel. Capraz -
Frau Senöc - Mitarbeiterin Fredenbaumhallen Burgweg -
Frau Otto - Bürgerinitiative Burgweg -
d) Ratsvertreter
Frebel, Wolfram - bis TOP 3.3 (20.00 Uhr) -
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Fliege, Hildegard
Sichelschmidt, Gisela
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.45 – 19.00 Uhr (zu TOP 2)
Ende : 20.55 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.03.2001
1.5 Feststellung der Tagesordnung
2. Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg
hier: Ergebnisse des Ortstermines am 29.03.2001
3. Vorlagen
3.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)
3.2 Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)
3.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
3.4 Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40)
3.5 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten am 27.05.01, 29.07.01 und 30.09.01 auf dem Gelände der Firma extra Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund
4. Stellungnahmen
4.1 Reitwege-Planung in Dortmund-Eving
4.2 Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
hier: Berechnungsgrundlage für die Stellplätze des Sportstudios und der Postverteilstelle
4.3 Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
4.4 Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”
4.5 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger des Grundstückes Schiffhorst 219
4.6 Signalisierung der Kreuzungsbereiche Evinger Straße / Schiffhorst und Evinger Straße / Bergstraße
5. Anträge der Fraktionen
5.1 Antrag der SPD-Fraktion
5.1.1 Rahmenplan Evinger Mitte
hier: Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe
5.2 Anträge der CDU-Fraktion
5.2.1 Signalisierung im Kreuzungsbereich B 54 / Rauher Dorn / Am Birkenbaum
5.2.2 Sachstandsbericht zur Ansiedlung im Service- und Gewerbepark
6. Anfrage der CDU-Fraktion
6.1 Planungen zum Bau eines Yachthafens an der Kanalzone
7. Errichtung eines Lagerraumes auf der Sportplatzanlage Grävingholz
8. Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
9. Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving
9.1 Bericht der Entsorgung Dortmund GmbH über Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
9.2 Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes in der Siedlung “An den Teichen”
10. Eingaben an die Bezirksvertretung
10.1 Vereinsförderung in Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving auf Unterstützung des “Evinger Kurzbahnmarathons am 20.05.2001
10.2 Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001
10.3 Parkplatzprobleme der Mieter der Brambauer Straße 6

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher, Herrn Werner Böttger, eröffnet und geleitet.

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Fischer wohnhaft in der Kulmstraße 2, 44339 Dortmund, erklärt, dass er gehört habe, dass die Viterra beabsichtigt, im Bereich der Kulmstraße / Jahnstraße zu bauen. Er fragt an, ob der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diesbezüglich Informationen vorliegen und ob bekannt sei, was mit den in diesem Bereich befindlichen Kleingärten geschehen soll.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, sich bei der Verwaltung zu erkundigen, ob dieses Bauvorhaben dort bekannt ist.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Buchloh wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 04.04.2001

Anmerkungen bzw. Zusätze zu folgenden Tagesordnungspunkten der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001:

Zu TOP 3.1:
(Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving)
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass er mehrfach Berichte der Vorsitzenden des Dortmunder Tierschutzvereines im Radio gehört hat, in denen u.a. auch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgeworfen wurde, dass sie “schon zum wiederholten Male die Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving blockiert habe”.
Diese Aussage wird zurückgewiesen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Ablehnung des von der Verwaltung als Standort für die Hundewiese vorgeschlagenen Areals hinreichend begründet. Des weiteren ist die Bezirksvertretung bemüht, ein adäquates Gelände für eine Hundeauslauffläche im Stadtbezirk zu finden und die Hundewiese dann schnellstmöglich einzurichten.

Zu TOP 7:
(Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”)

Seitens der CDU-Fraktion beanstandet der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass dieser Tagesordnungspunkt unvollständig in der Niederschrift wiedergegeben wurde.

1. Ein Wechsel der Sitzungsleitung vom Bezirksvorsteher, Herr Böttger, auf die stellvertretende Bezirksvorsteherin, Frau Leniger, wurde nicht protokolliert.
2. Die eingangs der Beratung kontrovers diskutierte und beanstandete Rolle des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – im Vorfeld der Planungen zur Bebauung westlich Evinger Straße findet, ebenso wie die Erwiderung des Bezirksvorstehers darauf, in der Niederschrift keine Erwähnung.

Zu 1)
Die Seite drei der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 wird wie folgt geändert:

“Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Während des Tagesordnungspunktes 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) leitet die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – die Sitzung.”
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die geänderte – dritte Seite – der Niederschrift über die 19. Sitzung ist dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt, bitte die Seite austauschen.

Zu 2)
Eine Änderung bzw. ausführlichere Protokollierung zu diesen Punkt wird mit der Abstimmung über die Genehmigung der Niederschrift – mehrheitlich – abgelehnt.
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Das Mitglied der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – beantragt, ein Schreiben des Ältestenrates vom 23.04.2001 mit dem Titel “Geschäftsordnungsangelegenheiten in der Bezirksvertretung Eving” der Niederschrift über die heutige, 20. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, zur Dokumentation beizufügen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt diesem Antrag, mehrheitlich bei einer Gegenstimme, zu.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Das Schreiben des Ältestenrates ist dieser Niederschrift als Anhang II beigefügt.
Mit diesen Anmerkungen und Zusätzen wird die Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 04.04.2001, mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen, genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 27.03.2001

Die Niederschrift über die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 27.03.2001 wird, einstimmig, genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 11: Vorstellung der Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule
Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 2 behan-
delt.
TOP 12: Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger
Platz


Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 genehmigt.

Zu TOP 2:
Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgendes Protokoll des Ortstermines am 29.03.2001 in der Kleingartenanlage “Fredenbaum” als Diskussionsgrundlage und zur Kenntnisnahme vor:
Protokoll des Ortstermines im Kleingartenverein “Fredenbaum” am 29.03.2001
hier: Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg
“Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Eving – Herr Böttger – der die Moderation dieses Ortstermines übernommen hat, begrüßt zunächst die Anwesenden und bittet die Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund um einen kurzen Überblick zum derzeitigen Sachstand.

Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – erläutert für die Anwesenden den Umfang des Genehmigungsverfahrens:
Im Mai 1999 wurde eine Genehmigung erteilt, die Veranstaltungen – in einer der beiden Hallen – mit maximal 500 Personen zulässt.
Bisher wurden, von einer Ausnahme abgesehen, bei Kontrollen auch nicht mehr als die zulässige Personenzahl festgestellt.
Der Betreiber hat mittlerweile beantragt, auch die andere Halle in Betrieb zu nehmen. Da dieser Antrag abgelehnt wurde, läuft zurzeit das Widerspruchsverfahren.
Der Vertreter des Ordnungsamtes – Herr Berger – berichtet, dass seitens der Pächter der Halle eine Genehmigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes sowie Ausschankgenehmigung beantragt wurden. Vor Entscheidung dieser Anträge ist das bauordnungsrechtliche Verfahren abzuwarten.
Herr Murawski – Leiter Polizeiwache Dortmund-Eving – erklärt, dass sich die Polizei bereits im Vorfeld bemüht, Konflikte zu vermeiden. Schon vor stattfindenden Veranstaltungen werden die Pächter der Fredenbaumhallen, die diese Hallen lediglich an die Veranstalter vermieten, regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Personen auf 500 beschränkt ist. In der jüngsten Zeit wurden daraufhin drei Veranstaltungen abgesagt bzw. fanden an anderen Orten statt.
Dr. Tanke – Leiter des Museums für Naturkunde – spricht die Probleme an, die sich bei Veranstaltungen und Feiern für das Museum ergeben. Der öffentliche Parkplatz, der auch für Museumsbesucher gedacht ist, wird vollständig zugeparkt und in einem völlig verdreckten Zustand mit Müllbergen hinterlassen. Der Versuch mit Hilfe des Pächters der Hallen eine Änderung herbeizuführen, verlief bisher ergebnislos. Wesentliche Verbesserungen der Situation sind nicht festzustellen. Regelnde Vereinbarungen – auch schriftliche – werden vom Pächter nicht eingehalten.
Die Anwohner und Anlieger der Fredenbaumhallen schildern ebenfalls ihre Probleme, die sich aus der Nähe zu der Veranstaltungshalle ergeben.
Frau Otto – Bürgerinitiative Burgweg – erklärt, dass sich – nach Ansicht der Bürgerinitiative – entgegen der Aussagen der Polizei und des Ordnungsamtes fast regelmäßig mehr als 500 Personen bei Veranstaltungen in der Halle aufhalten.
Ungeachtet der Besucherzahlen ergeben sich bei nahezu allen Veranstaltungen folgende Probleme:
  • Die Lärmbelästigung ist enorm, da – nach Ansicht der Anwohner – Auflagen zur Lärmisolierung nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Während stattfindender Veranstaltungen werden Türen und Fenster geöffnet, sodass auch eine ordnungsgemäße Lärmschutzisolierung ihren Sinn verfehlt.

  • Eine weitere Lärmbelästigung – vor allem in Nachtstunden – entsteht durch an- und abfahrende Besucher.
  • An Veranstaltungstagen werden Bürgersteige und teilweise die Straße mit Pkws und auch Bussen zugeparkt. Eine Benutzung des Bürgersteiges ist kaum noch möglich.
  • Der zur Veranstaltungshalle gehörende Parkplatz ist teilweise durch parkende Lkws blockiert.
  • Weitere Belästigungen werden durch die geplante Anlage von neuen Parkplätzen, direkt gegenüber der Wohnbebauung im Burgweg, befürchtet.
  • Die Besucher der Feiern und Veranstaltungen hinterlassen nicht nur in großen Mengen Müll, sondern benutzen das Umfeld der ehemaligen Tennishalle als Toilette.
  • Wie der Bürgerinitiative bekannt geworden ist, ist für den 14.04.2001, Karfreitag, eine Veranstaltung geplant. Obwohl der Karfreitag ein “stiller” Feiertag ist, wird wieder mit Lärmbelästigungen durch laute Musik und an- und abfahrende Besucher gerechnet.
  • Ein weiteres großes Ärgernis und auch eine Belästigung für die Anwohner und Anlieger stellt die regelmäßige Absperrung des Burgweges durch private “Ordner” dar. Anwohner und Besucher des Kleingartenvereines können an Veranstaltungstagen den Burgweg mit ihren Pkws nicht befahren, um zu ihren Wohnungen bzw. Gärten zu gelangen. Für die Pächter des Lokals im Kleingartenverein hat diese Situation bereits existenzbedrohende Züge angenommen.
  • Die anwesenden Anwohner und Anlieger, für die die Situation schon jetzt nicht mehr haltbar ist, befürchten nun auch noch die Eröffnung der zweiten Halle für Veranstaltungszwecke. Dies würde die bereits jetzt bestehenden Probleme noch weiter steigern.

Zur Problematik des entstehenden Lärms bzw. ungenügenden Lärmschutzes erklärt Herr Dr. Hechler, dass vor Erteilung der Nutzungsgenehmigung ein Schallschutzgutachten erstellt wurde, und seines Wissens die Auflagen zur Lärmschutzisolierung erfüllt wurden. Herr Berger – Ordnungsamt – regt eine unangekündigte Lärmmessung während einer Veranstaltung durch das Umweltamt an.
Der Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving – Herr Murawski – sagt zu, auch alle weiteren stattfindenden Veranstaltungen – wie bisher selbstverständlich auch schon im Vorfeld – polizeilich zu begleiten und zu beobachten. Verstärkte Aufmerksamkeit wird die Polizei zukünftig auch der Sperrung des Burgweges widmen. Herr Murawski gibt die Telefonnummer seiner Dienststelle bekannt und fordert die Anwesenden auf, sich bei entstehenden Problemen an ihn zu wenden.
Die anwesenden Vertreter der Parteien in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sagen den Anwohnern und Anliegern jegliche Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu.
Es wird vereinbart, die bestehenden Probleme im Umfeld der Fredenbaumhallen und eventuelle Lösungsmöglichkeiten in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 erneut zu beraten.
Neben den heute Anwesenden, die der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – zur Sitzung einlädt, sollen auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord eingeladen werden, da auch dieser Bezirk tangiert wird.
Um die derzeitige Konfliktsituation möglichst schnell zu entspannen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten (besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass einige der Anwesenden vehement die sofortige Schließung der Veranstaltungshalle fordern), sollen zu dieser Sitzung auch der Pächter der Veranstaltungshalle sowie der Eigentümer des Grundstückes eingeladen werden.

Sollte sich, auch nach der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Lage für die Anwohner und Anlieger nicht verbessern, wird ein erneutes Treffen (nach den Sommerferien) in der Kleingartenlange “Fredenbaum” vereinbart.”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das Protokoll des Ortstermines vom 29.03.2001 zur Kenntnis.
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Zum heutigen Tagesordnungspunkt sind der Eigentümer des Grundstückes der Fredenbaumhallen
– Herr Derwald –, die Pächter der Hallen – Eheleute Capraz mit ihrem Rechtsbeistand – Herrn Professor Beckmann – und der Mitarbeiterin Frau Senöc – sowie Mitglieder der Bürgerinitiative “Burgweg” – u.a. Frau Otto erschienen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – gibt zunächst den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern und ihre Meinung darzulegen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht in seinem Redebeitrag noch einmal auf die bereits bekannten – und im Protokoll des Ortstermines niedergelegten – Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen ein.
Die Halle I, für die bisher eine Betriebserlaubnis vorliegt, fasst wesentlich mehr Personen als sich bei Veranstaltungen zulässigerweise dort aufhalten dürfen. Daher liegt die Gefahr nahe, dass dann auch tatsächlich mehr Personen die Veranstaltungen besuchen. Herr Adden berichtet, dass ihm persönlich bekannt ist, dass sich dort bei einer Hochzeit bereits ca. 1.500 Personen aufgehalten haben. Zurzeit gibt es Bestrebungen der Pächter auch die zweite Halle in Betrieb zu nehmen, obwohl diese Halle schon jetzt bei Veranstaltungen – ohne Genehmigung – mit genutzt werden soll.
Besonders kritisiert wird noch einmal, dass private Ordner bei Veranstaltungen den Burgweg für den öffentlichen Verkehr absperren und so niemand mehr die Straße befahren kann und auch die Gaststätte des Kleingartenvereines nicht mehr per Pkw zu erreichen ist.
Herr Adden bestätigt, dass eine Veranstaltungshalle mit derartigen Kapazitäten für den Stadtbezirk Eving auf jeden Fall eine Bereicherung darstellen könnte, da gerade Hallen und Säle in dieser Größenordnung im Stadtbezirk rar sind. Voraussetzung ist aber hier, dass die Fredenbaumhallen für Veranstaltungen aller Art offen stehen und auch in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz finden.
Abschließend stellt Herr Adden ganz deutlich klar, dass dringend eine Änderung des derzeitigen Zustandes herbeigeführt werden muss. Gemeinsam mit allen Beteiligten muss versucht werden, schnellstmöglich die vorliegenden Probleme, wenn nicht vollständig zu lösen, so doch zumindest die Lage zu entschärfen. Eine engere Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörden und Polizei ist hier auf jeden Fall erforderlich.

Ergänzend führt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – aus, dass es sich bei den vorliegenden Beschwerden nicht nur um Klagen von Anwohnern handelt, die sich in ihrer “Ruhe gestört” fühlen, sondern mehrere Störfaktoren in diesem Umfeld zusammentreffen und den Kreis der Betroffenen erweitern.
Der Leiter des Naturkundemuseums – Herr Dr. Tanke – beschwerte sich beim Ortstermin darüber, dass der Parkplatz, der für Besucher des Museums vorgesehen ist, vollgeparkt und in einem verdreckten Zustand hinterlassen wird.
Auf den öffentlichen Parkplätzen sind alte und teilweise verrostete Tieflader zum Teil sogar in Rabatten anscheinend dauerhaft abgestellt.
Herr Neumann geht auch noch einmal auf die problematische Situation der Pächter des Lokals in der Kleingartenanlage ein. Hier mussten bereits schwere Umsatzeinbußen hingenommen werden, da private Ordner bei Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen den Burgweg absperren und die Kleingartenanlage mit dem Pkw nicht mehr zu erreichen ist.
Die Vielzahl von Problemen am Burgweg, die nicht nur durch den Betrieb der Fredenbaumhallen ausgelöst werden, ist nach Ansicht des Herrn Neumann nicht weiter hinnehmbar.
Sollte eine schnelle Lösung der Probleme nicht möglich sein, befürchtet Herr Neumann eine weitere Eskalation des Konfliktes, der dann kaum noch zu entschärfen sein wird. Es muss auf jeden Fall der Versuch unternommen werden, alle Beteiligten schnellstmöglich zusammen zu bringen, um dann zu versuchen gemeinsam einen Konsens zu erreichen, der allen Betroffenen gerecht wird. Sollte es nicht möglich sein, für alle Beteiligten tragbare – und ertragbare – Zustände herzustellen, muss unter Umständen auch als letzte Möglichkeit der Rechtsweg in Kauf genommen werden.

Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – berichtet, dass ihm persönlich, als er seinen Pkw auf einem “Park and Ride” Parkplatz im genannten Bereich abstellen wollte, nicht nur von privaten Ordnern die Zufahrt zum Burgweg verweigert wurde, sondern dass es ihm auch nicht möglich war, einen anderen öffentlichen Parkplatz zu finden, da alle Stellplätze bereits voll waren. Um von der Möglichkeit des “Park and Ride” Gebrauch zu machen musste Herr Unterkötter bis zum Lortzing-Platz fahren und konnte erst, nachdem er dort einen freien Parkplatz gefunden hatte, mit dem ÖPNV weiterfahren.
Auch dieses Problem kann nicht nur Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen angelastet werden. Der “Park and Ride” Parkplatz ist zu einem großen Teil beinahe ständig von Kraftfahrzeugen einer in der Nähe liegenden Autovermietung belegt.
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Im Anschluss an die Redebeiträge der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhalten die Pächter der Fredenbaumhallen – Familie Capraz – sowie der Eigentümer des Grundstückes – Herr Derwald – die Gelegenheit zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Der Anwalt der Familie Capraz – Herr Prof. Beckmann – legt zunächst den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgendes Schriftstück zur Information und Kenntnisnahme vor:
  • “Bei den Betreibern der ehemaligen Tennishallen, der Familie Capraz, handelt es sich um eine aus der Türkei stammende angesehene Familie, die in Dortmund ihre Heimat gefunden hat und daher auch die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
  • Ende der 90-iger Jahre hat die Familie Capraz vom Eigentümer Derwald die beiden leerstehenden Tennishallen angemietet; nicht – wie Gerüchte glauben machen wollten – um eine Moschee zu errichten, sondern um ganz normale Veranstaltungen durchzuführen.
  • Dafür liegt eine Genehmigung vor. Alle bauplanungs-, bauordnungs-, ordnungsrechtlichen und polizeilichen Auflagen werden peinlichst genau eingehalten. So fanden z.B. im Jahre 2000 nur 18 Veranstaltungen statt; und zwar nur bis 24.00 Uhr, obwohl eine darüber hinausgehende Berechtigung besteht; die Veranstaltungen machen insgesamt einen Umfang von ca. 100 h/pro Jahr insgesamt aus; Also, z.B. viel weniger als die benachbarten Kirmesveranstaltungen.

  • Zu keinem Zeitpunkt wurde von den zuständigen Behörden ein Abweichen von der Genehmigung festgestellt.
  • Die Einnahmen werden ordnungsgemäß versteuert. Die Familie Capraz kann somit in keiner Weise nachvollziehen, warum ihr bei ihren Investitionen im brach liegenden Dortmunder Norden, also in ihrer Heimat, so viele Steine in den Weg gelegt werden.
  • Im einzelnen zu den Vorwürfen:
  • Lärm: Die Lärmwerte werden eingehalten (es wurden für ca. 60.000,-- DM Messgeräte unmittelbar an der Tonanlage installiert, die eine jederzeitige Kontrolle ermöglichen).
  • Parken: Die Ordner stellen immer sicher, dass ein Zuparken nicht stattfindet; der Parkplatz ist nicht durch parkende Lkws blockiert; weitere Belästigungen der Anwohner sind nicht zu befürchten.
  • Müll: Es findet anerkanntermaßen immer eine ordnungsgemäße Reinigung statt – im Gegenteil z.B. bei der Kirmesveranstaltung.
  • Karfreitag: Am Karfreitag findet nichts statt und wird nichts stattfinden; nicht nur “immer öfter”, sondern “immer”
  • Absperrung Burgwerg: Ungeachtet der Tatsache, dass auch hier das Problem bei der Kirmesveranstaltung größer ist, wurde dieses Problem gelöst.
  • Erweiterung: Eine eventuell Erweiterung würde keine Probleme mit sich bringen.”

Herr Prof. Beckmann begrüßt zunächst den Vorschlag und bekräftigt die Bereitschaft der Familie Capraz gemeinsam mit allen Betroffen, an einem Tisch, eine Lösung der Probleme herbeizuführen.
Anschließend geht Herr Prof. Beckmann auf die schriftlich vorgelegten (oben abgedruckten) Informationen ein. Er erklärt noch einmal, dass die Familie Capraz bisher alle polizeilichen, ordnungsrechtlichen und sonstigen Auflagen (wie auch die Anzahl der Personenkapazitäten) eingehalten hat.
- Die durch private Ordner durchgeführte Verkehrsregelung dient ausschließlich zur Verhinderung von widerrechtlichem Parken.
- Alle stattfindenden Veranstaltungen werden im Vorfeld sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt angemeldet.
- Interessenten, die Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen durchführen wollen, werden von den Pächtern abgewiesen.
Zur Lösung der Parkplatzproblematik wird vorgeschlagen, für die Stellplätze neben der Kleingartenanlage über eine andere Zufahrtsmöglichkeit nachzudenken. Herr Prof. Beckmann bekräftigt noch einmal, dass die Betreiber bereit sind, über verschiedene Optionen zur Lösung des Konfliktpotentials nachzudenken und diese auch mit den Anwohnern abzusprechen. Auf Seiten der Anwohner sei man bis jetzt jedoch auf keinerlei Gesprächsbereitschaft getroffen.

Frau Senöc, Mitarbeiterin der Eheleute Capraz, bedauert, dass Kontakte und Gespräche mit den Beschwerdeführern aus dem Burgweg bisher nicht möglich waren. Sie gibt an, dass Versuche mit den Anwohnern über Probleme zu reden bisher alle an der ablehnenden Haltung dieser Anwohner gescheitert seien.

Der Eigentümer des Grundstückes – Herr Derwald – gesteht durchaus zu, dass es bei Veranstaltungen zu Beeinträchtigungen der Anwohner kommen kann. Er führt jedoch Beispiele von “zufriedenen” Bewohnern und Mietern des Burgweges an, die sich bei weitem nicht so stark belästigt fühlen. Herr Derwald gibt an, dass er bei Veranstaltungen auch schon selbst vor Ort war, und nichts feststellen konnte, was den Beschreibungen der Beschwerdeführer auch nur nahe kam.
Ein Gesprächsangebot sowie der Vorschlag von Herrn Derwald Frau Otto bei einem Umzug behilflich zu sein, wurden von Frau Otto nicht angenommen.
Zur Stellplatzfrage erklärt Herr Derwald, dass ein anderer im Burgweg ansässiger Gewerbebetrieb (Firma Nollau) an veranstaltungsfreien Tagen, seine Lkws auf den zu den Fredenbaumhallen gehörenden Parkplätzen abstellt. Im Einzelfall kann es auch vorkommen, dass vereinzelt diese Lkws bei Veranstaltungen nicht rechtzeitig entfernt werden. Eine Störung des Veranstaltungsbetriebes kann durch diese Lkws jedoch nicht gesehen werden. Herr Derwald bestätigt, dass seiner Ansicht nach, genügend Parkraum (auch nach Wegfall einiger früher zugesagter Parkflächen in der Umgebung) zur Verfügung steht und sich die Situation durch die eingesetzten privaten Ordnungskräfte entschärft hat.
Abschließend bekräftigt Herr Derwald sein Angebot, allen die umziehen wollen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.
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Nach den vorangegangenen Redebeiträgen bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Vorsitzende der “Bürgerinitiative Burgweg” – Frau Otto –, noch einmal die Lage aus ihrer Sicht zu verdeutlichen.
Frau Otto schildert, dass sie seit über zwanzig Jahren im Burgweg wohnt; bis zur Eröffnung der Fredenbaumhallen habe es dort niemals Probleme gegeben. Wunsch und Ziel der “Bürgerinitiative Burgweg” ist es lediglich die “Ruhe” der Anwohner – vor allem an Wochenenden – wieder herzustellen. Nach Angaben der Frau Otto besuchen bis zu 2.000 Personen Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen. Die Veranstaltungen sollen auch schon jetzt in beiden Hallen stattfinden, obwohl für die zweite Halle noch keine Betriebsgenehmigung vorliegt. Die Gäste verursachen während und nach den Veranstaltungen Lärm, hinterlassen nicht nur ihren Müll, sondern benutzen auch die Straße als Toilette.
Die geplante Einrichtung eines weiteren Parkplatzes gegenüber den Wohnhäusern im Burgweg wird von der Bürgerinitiative abgelehnt, da hier vermehrt Beeinträchtigungen der Bewohner befürchtet werden.
Zu dem oben erwähnten Gespräch erklärt Frau Otto, dass dieser Termin von Herrn Derwald abgesagt wurde, nach dem Frau Otto dort nicht allein, sondern in Begleitung des CDU-Fraktionsvorsitzenden – Herr Neumann – erscheinen wollte.
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Nachdem alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge darlegen konnten, gibt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nun die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Zunächst drücken die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, wie auch das Ratsmitglied – Herr Frebel – ihr Unverständnis über die Tatsache aus, dass der Eigentümer des Grundstückes
langjährigen Mietern lapidar, als Lösungsmöglichkeit, den Umzug anbietet.

In Beantwortung mehrerer Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung sowie des RM Frebel werden von Herrn Derwald, Herrn Prof. Beckmann und Frau Senöc folgende Antworten bzw. Stellungnahme abgegeben:

- Die als Parkplatz geplante Fläche gegenüber der Wohnhäuser im Burgweg wurde nicht von der Firma Derwald angemietet.
- Der Pachtvertrag für die Fredenbaumhallen hat nach Wissen des Herrn Derwald eine Laufzeit von 15 Jahren.
- Die Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen liegt seit Mai 1999 vor, vor diesem Zeitpunkt wurden keine Veranstaltungen durchgeführt.
- Die privaten Ordner wurden mit Genehmigung des Ordnungsamtes zur Regelung des Verkehrs und damit zum Schutz der Anwohner eingesetzt.
- Die Verträge die vom Pächter (Fam. Capraz) mit den Mietern der Halle abgeschlossen werden, begrenzen die Anzahl der Gäste auf 500. Verträge für größere Veranstaltungen – mit voraussichtlich mehr Besuchern – werden nicht abgeschlossen.
- Für eine Tonanlage wurden von der Familie Capraz 60.000,-- DM investiert. Mit dieser computergesteuerten Anlage kann und wird der Lärmpegel reduziert.
- Für den Karfreitag dieses Jahres war keine Veranstaltung geplant, und wird auch in künftigen Jahren keine Veranstaltung stattfinden.
- Alle bisherigen Aussagen beziehen sich auf die Nutzung der Halle I. Die zweite Halle wurde bisher nicht für Veranstaltungen genutzt.
In der zweiten Halle befinden sich noch weitere Toilettenanlagen, die bei starkem Andrang in der Halle I mit benutzt werden.
- Es stehen 9.000 qm als Parkfläche zur Verfügung. Das ergibt mehr als 400 Parkplätze.

Zur Frage der Stellplätze entwickelt sich an dieser Stelle eine erneute Diskussion.
Bei der Berechnung der Parkfläche wird seitens der Betreiber der Fredenbaumhallen stets auch öffentlicher Parkraum mit einbezogen. Die eigentlich den Veranstaltungshallen zuzuordnenden 120 Parkplätze befinden sich direkt vor den Hallen und auf den ehemaligen Außentennisplätzen. Dieser Parkraum müsste bei ordnungsgemäßem Ablauf der Veranstaltungen – mit nicht mehr als 500 Personen – auch ausreichend sein. Trotzdem werden bei Veranstaltungen auch der Parkplatz des Naturkundemuseums und der “Park and Ride” Parkplatz von Besuchern mit genutzt. Die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Parkflächen stehen somit ihrem eigentlichen Zweck (Museumsbesuch, “Park and Ride”) nicht mehr zur Verfügung.
Die Eheleute Capraz haben eine Vereinbarung mit dem ehemaligen Leiter des Naturkundemuseums – Herrn Dr. Homann – getroffen, nachdem die Parkplätze des Museums unter bestimmten Voraussetzungen (unentgeltlich) mit benutzt werden können.
Hier wird vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herr Neumann – die Frage aufgeworfen, ob der Leiter eines Museums berichtigt war bzw. ist, öffentlichen Parkraum einer anderweitigen Nutzung zuzuführen und inwieweit diese Vereinbarung rechtlich bindend ist.
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Zur Frage des anfallenden Mülls erklärt Frau Senöc, dass eine eigens angestellte Reinigungskraft den gesamten Burgweg bis zum Naturkundemuseum nach Veranstaltungen reinigt. Mit weggeräumt wird selbstverständlich auch der Müll, der nicht von Besuchern der Fredenbaumhallen verursacht wurde.
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Frau Süßmilch – CDU-Fraktion – beantragt eine erneute Zusammenkunft aller Beteiligten, um alle
Konfliktpunkte in aller Ruhe durchzugehen und Lösungsmöglichkeiten zu finden, die allen Betroffenen gerecht werden.
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Im Anschluss an die heutige Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

- Die Halle II der Fredenbaumhallen darf nicht zur Nutzung freigegeben werden. Es ist des weiteren sicher zu stellen, dass die Halle auch nicht ohne Genehmigung genutzt wird.

- Im Rahmen eines Ortstermines soll erneut versucht werden, die problematischen Sachlage zu bereinigen und bestehende Konflikte zu lösen. Zu diesem Termin werden alle Betroffenen und Beteiligten eingeladen.
(Bezirksvertretungen Dortmund-Eving und Innenstadt-Nord, Eigentümer und Pächter des Grundstückes, Bürgerinitiative Burgweg, Polizeiwache Dortmund-Eving, zuständige Fachämter der Stadt Dortmund)

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Dieser Termin findet am 21.06.2001, 16.00 Uhr - vermutlich in den Fredenbaumhallen statt. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der noch folgenden Einladung.

Zu TOP 3.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 21.02.2001 – Drucksache Nr.: 00591-01)
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlagen beigefügten Neufassungen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.




Zu TOP 3.2:
Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 26.02.2001 – Drucksache Nr.: 00605-01)
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)

Da die CDU-Fraktion bei dieser Vorlage noch Beratungsbedarf sieht, beantragt der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, die Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu vertagen.

Dieser Antrag wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – abgelehnt.

Begründung:
Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund” wurde bereits in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 eingebracht und fristgemäß versandt. Für Beratungen und Vorbereitung der Beschlussfassung stand somit ausreichend Zeit zur Verfügung.
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Nach Ablehnung einer weiteren Vertagung beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie folgt:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt nach Beratung in den Bezirksvertretungen und den entsprechenden Fachausschüssen die als Anlage beigefügte Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.

Zu TOP 3.3:
Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Vorlage der Verwaltung – 52/1 – vom 13.03.2001 – Drucksache Nr.: 00681-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Beschlussvorschlag des Sportamtes an den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vor:

1. Der Rat der Stadt nimmt die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Projektierungen zu ihrer Weiterverfolgung voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Investitionsvorhaben für die einzelnen Hallenbäder konzeptionsreif zur Beschlussvorlage vorzulegen. Modelle des Anlage- und Energiecontractings, Förderungsmöglichkeiten und privatwirtschaftliche Investorenmodelle sind in die Bearbeitung mit einzubeziehen, um die finanziellen Belastungen, die aus dem Herrichtungsaufwand der Bäder resultieren, für die Stadt Dortmund zu minimieren.
In den Jahren 2002 bis 2004 werden die Hallenbäder Aplerbeck, West und Nord saniert. Die Bäder Eving, Scharnhorst, Brackel, Lütgendortmund und Mengede folgen darauf. Es ist anzustreben, vom Jahre 2002 bis 2009 eine jährliche städtische Investitionssumme von 2,4 Mio. DM nicht zu überschreiten.
Das Westbad und das Nordbad werden weiter für den Bereich “öffentliches Schwimmen” profiliert. So erhält das Westbad die Ausrichtung eines Schwimmbades für Familien mit kleineren Kindern bei einem Investitionsvolumen von 4,5 Mio. DM (inkl. Sanierung). Das Nordbad wird neben der Grundsanierung mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen, die im Detail noch zu definieren sind, der Öffentlichkeit stärker zugänglich gemacht (Investitionsbedarf rd. 2 Mio. DM).
Die Investitionsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
3. Bis zum Jahr 2005 hat die Verwaltung den Prüfungsauftrag dem Rat der Stadt Konzepte zur Optimierung des Bäderangebotes südlich des Westfalendamms unter Einbeziehung des Südbades zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Südbad und die Hallenbäder Hombruch und Hörde werden bis zur Fertigstellung dieser Konzeption in betriebssicherem Zustand gehalten.
4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zunächst, die in der “Entwicklungsplanung Hallenbäder” als Modell 3 dargestellte Vorgehensweise umzusetzen. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Reduzierung der Wasserfläche erfolgt. Es ist auch zu prüfen, inwieweit einzelne Hallenbäder an Private übertragen werden können. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes/NW zu beachten.
5. Zur stetigen Angebotsanpassung und –verbesserung wird ab sofort je Hallenbad ein Qualitätszirkel eingerichtet, der bestehend aus Beschäftigten sowie Nutzerinnen und Nutzern des Bades, die Profilierung des Betriebes weiterentwickelt.
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Während der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt kritisiert der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, dass in der Vergangenheit von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefasste Beschlüsse zur Attraktivitätssteigerung und somit zum langfristigen Erhalt des Evinger Hallenbades (08.03.00 u. 17.01.01) in der Vorlage nicht berücksichtigt werden.
Gerade diese Beschlüsse sollten bewirken, dass das Evinger Hallenbad – gerade im Hinblick auf das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung – für breite Teile der Einwohnerschaft und besonders auch für Familien wieder an Anziehungskraft gewinnt. Es wird befürchtet, dass mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenem Konzept, Besucherzahlen und Einnahmen weiter sinken werden und sich eine Schließung des Evinger Hallenbades auf lange Sicht nicht vermeiden lässt.
Des weiteren kritisieren sowohl Frau Hüsken als auch Herr Unterkötter – SPD-Fraktion –, dass die Vorlage als bevorzugtes Gebiet für eine künftige Entwicklung der Bäderlandschaft das Areal südlich des Westfalendamms bis zum Phoenix-Gelände angibt. Hier wird eine deutliche Benachteiligung des Dortmunder Nordens gesehen.
Die SPD-Fraktion sieht sich außerstande, der vorliegenden “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zuzustimmen, da dieses Konzept nicht mit den bereits gefassten Beschlüssen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in Einklang zu bringen ist.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – gibt in seinem Redebeitrag zu bedenken, dass eine Ablehnung der Vorlage das Evinger Hallenbad eventuell erneut zur Disposition stellen würde. Trotz einiger kritikwürdiger Punkte im vorgelegten Konzept, wird zumindest beabsichtigt, das Bad in Eving zu sanieren. Eine generelle Ablehnung der Vorlage ist daher nach Ansicht der CDU-Fraktion eher kontraproduktiv.

Herr Frebel – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus – weist daraufhin, dass die Vorlage “Entwicklungsplanung Hallenbäder” die Sanierung des Evinger Hallenbades vorsieht. Die für die Sanierung vorgesehenen Mittel geben der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Möglichkeit, die Sanierungsarbeiten – zumindest teilweise – nach ihren Wünschen zu beeinflussen und Vorstellungen zur notwendigen Steigerung der Attraktivität mit einfließen zu lassen.
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Im Anschluss an die Beratung zur Verwaltungsvorlage “Entwicklungsplanung Hallenbäder” stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie folgt ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Vorlage – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – ab und fordert die Einarbeitung der nachfolgenden Beschlüsse der Bezirksvertretung in die Vorlage zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder”:
  • Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der 7. Sitzung am 08.03.2000
Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades

“Die SPD-Fraktion hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bäderkonzept im Rat der Stadt Dortmund “gekippt” wurde."
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert, dass das Evinger Bezirkshallenbad in der Priorität der neu zu gestaltenden Hallenbäder in Dortmund ganz oben steht.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Evinger Bezirkshallenbad so umzubauen, dass es den heutigen Ansprüchen entspricht
2. die Parkanlage “Externberg” ist mit in die Planungen einzubeziehen und
3. die Öffnungszeiten müssen verändert werden.
Begründung:
Das Evinger Hallenbad wurde vor ca. 30 Jahren als eines der ersten Bezirkshallenbäder gebaut. Das Bad entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die gesamte Anlage muss neu überplant werden. Ein Schwimmbecken im Außenbereich, Fitnessräume und Außengastronomie gehören zu einer modernen Anlage. Schul- und Vereinssport muss gewährleistet sein. Das Bad muss für die Evinger Bevölkerung so attraktiv sein, dass sie nicht mehr die weiten Wege zu den Bädern außerhalb von Dortmund fahren müssen. Die Tagesöffnungszeiten sind so zu verändern, dass alle (Kinder, Berufstätige, Rentner) die Möglichkeit haben, das Bad zu besuchen. Turnusmäßige Schließungen (Oster-Sommerferien) darf es künftig nicht mehr geben.”
  • Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der 16. Sitzung am 17.01.2000
Erhalt des Evinger Hallenbades und Steigerung der Attraktivität

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur deutlichen Signalsetzung zum Erhalt des Evinger Hallenbades die sofortige Einstellung von 1.000.000,00 DM in den Haushalt des Jahres 2001 zu veranlassen.
Für die nächsten Jahre wird jährlich die gleiche Summe gefordert, bis die Sanierungskosten in Höhe von zurzeit 5.100.000,00 DM abgearbeitet sind.
Zur Steigerung der Attraktivität im Innen- und Außenbereich werden ab dem Haushaltsjahr 2001 zusätzlich 150.000,00 DM gefordert, bis das vorgegebene Volumen von 680.000,00 DM dieses Ziel erreicht hat.
Eine Steigerung der Attraktivität beinhaltet u.a. auch die Aufhebung der Blockschließungszeiten und eine Änderung der Öffnungszeiten, wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.05.2000 beschlossen.”
(Herr Tokarski – Vertreter der Bürgerliste – war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)



Zu TOP 3.4:
Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40)
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 19.03.2001 – Drucksache Nr.: 00629-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt denn Bericht zu den Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40) – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 14.03.2001 beschlossen hat, die für den Bau der Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2) notwendigen Planungskosten aus eigenen Mitteln (im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2002) zur Verfügung zu stellen, wird darum gebeten, die Bezirksvertretung über den Fortgang bzw. Stand der Planungen zu informieren.
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 wird um einen Sachstandsbericht gebeten.

Zu TOP 3.5:
Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten am 27.05.01, 29.07.01 und 30.09.01 auf dem Gelände der Firma extra Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 32 – vom 18.04.2001 – Drucksache Nr.: 00858-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der o.g. Jahrmärkte der Veranstaltungsagentur Ostwald, Selkamp 14, 44287 Dortmund, auf dem Gelände der Firma extra SB Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund, – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – zu.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dabei zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung des Antragseinganges und des Ein-Monat-Abstandes sowie der Anwendung des Rotationsverfahrens eine Veränderung der Veranstaltungstermine eintreten kann, die eine erneute Beschlussfassung der Bezirksvertretung erforderlich machen.

Zu TOP 4.1:
Reitwege-Planung in Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau – 6/Dez – vom 15.03.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 12.12.1991 beschlossen hat, für das Reiten
- Wegetrassen,
- verbindende Wegetrassen zu anderen Reiterhöfen und –ställen,
- stadtgebietsübergreifende Wegetrassen zu den in den Nachbargemeinden vorhandenen Reitvereinen
untersuchen zu lassen, um dem gewachsenen Bedürfnis des Reitens als neuem Sport- und Freizeitwert nachzukommen.
Der Bau von Reitwegen wird zu 100 % von Seiten des Landes NW aus der Reitabgabe finanziert. Auf keinen Fall darf die Finanzierung gemäß des oben zitierten Ratsbeschlusses zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.
Reiten ist erlaubt
- auf allen öffentliche Wegen und Straßen entsprechend dem Straßenverkehrsrecht,
- auf allen privaten Wegen und Straßen in der freien Landschaft,
- auf gekennzeichneten Wegen und Straßen (Reitwege),
- auf allen privaten Wegen und Straßen im Wald, die als Reitwege gekennzeichnet sind, es sei denn, ein Verbot ist explizit ausgesprochen worden (Reitverbotsschild)
Reiten ist verboten
- im Wald; hierzu gehören auch die Waldwege, sofern sie nicht als Reitwege gekennzeichnet sind.
Das verbotswidrige Reiten im Walde stellt neuerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Landesforstgesetz geahndet wird. Zuständig hierfür ist die untere Forstbehörde (Forstamt Schwerte).
Die Intention der Verwaltung zur Reitwege-Planung konzentriert sich augenblicklich auf eine für alle Parteien befriedigende Lösung für das Reiten im Wald. Gerade das Reiten im Wald auf vorhandenen Wanderwegen schafft Konfliktsituationen, weil,
- für das Wandern hergerichtete Wege zerritten werden, die nur mit erheblichem Kostenaufwand, dann zu Lasten des städtischen Haushaltes, instandgesetzt werden müssen
- Ängste bzw. Respekt vor den Pferden bestehen, weil oft nicht eingeschätzt werden kann, wie sich Pferd und Reiter im Begegnungsverkehr mit dem Fußgänger (z.B. mit Hund, Kinderwagen, größerer Personengruppe, Läufer / Jogger) oder Radfahrer verhalten.
- Rückzugsbereiche wildlebender Tiere und Standorte seltener Pflanzengesellschaften beunruhigt oder gar zerstört werden können,
- es zu Störungen des Wildes in seinen Tageseinständen kommen kann.

Für den Stadtbezirk Eving ist zwischen dem Neuholthauser Weg und der Wittichstraße am westlichen Waldrand des Grävingholzes ein Reitweg gebaut worden. Die gängige Reitwege-Breite beträgt 2,0 m.
Eine Reitwege-Trasse entlang des Dortmund-Ems-Kanals ist von der Verwaltung nicht vorgesehen.
Ob den Reiterinnen und Reitern ein ausreichendes Reitwegenetz abseits der vorhandenen Wege und Straßen angeboten werden kann, hängt im wesentlichen davon ab, ob die Reitervereine – insbesondere die Landwirte mit Reitställen – zu einer verstärkten Mitarbeit bereit sind. Insbesondere die Landwirte müssen mehr Reitwege auf eigenen Flächen; – z.B. entlang der Feldaußenränder – kostenneutral zur Verfügung stellen. Die Verwaltung ist allen nicht in der Lage, für ein geschlossenes Reitwegenetz im Stadtbezirk zu sorgen. Hierzu wird es zu weiteren Gesprächen mit Reitervereinen – auch im Stadtbezirk Eving – kommen.
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Während der Diskussion dieser Stellungnahme berichtet Herr Bromba – SPD-Fraktion –, dass in letzter Zeit verstärkt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an ihn herangetragen wurden, die sich zunehmend durch Reiter belästigt fühlen und “Reitschäden” an Wegen beklagen.

Da die Anzahl der Reiter in letzter Zeit stetig zuzunehmen scheint, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie viele Pferde tatsächlich in Ställen im Stadtbezirk Eving untergebracht sind. Des weiteren wird die Verwaltung darum gebeten, verstärkt zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese Pferde ordnungsgemäß angemeldet sind. Durch die bei der Anmeldung vergebene “Kopfnummer” können Verstöße leichter geahndet und den Bürgerinnen und Bürgern eventuell ein gewisses “Sicherheitsgefühl” vermittelt werden.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beantragt, dass alle Stallbesitzer, die im Stadtbezirk Eving Stellplätze für Pferde vermieten darauf hingewiesen werden (um anschließend ihre Mieter informieren zu können), dass “verbotswidriges Reiten” auf Waldwegen, die nicht als Reitwege ausgewiesen sind, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach Landesforstgesetz geahndet wird.
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Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zeitnah und schnellstmöglich über die Ergebnisse der in der Stellungnahme erwähnten Gespräche mit den Reitervereinen im Stadtbezirk Eving zu unterrichten.
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Mit diesen Anmerkungen und Zusätzen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
hier: Berechnungsgrundlage für die Stellplätze des Sportstudios und der Postverteilstelle

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 27.03.2001 zur Kenntnis.

Zur Stellplatzfrage wird mitgeteilt, dass die Berechnungsgrundlage auf der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO NRW) – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.10.2000 beruht. In der Anlage zu Nr. 51.11 VVBauO NRW “Richtzahlen für den Stellplatzbedarf” ist als Bedarf für “Fitnesscenter” ein Stellplatz je 15 m2 Sportfläche angegeben. Nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Antrag hat das Sportstudio eine Fläche von 235 m2. Demnach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 16 Stellplätzen.
Für die Nutzung als Postverteilstelle liegt noch kein Antrag vor. Nach den Richtzahlen ist bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze bei Lagerräumen entweder die Nutzfläche (1 Stellplatz je 80-100 m2) oder die Zahl der Beschäftigen (1 Stellplatz je 3 Beschäftigte) maßgebend. Der konkrete Bedarf kann erst nach Vorliegen eines Antrages ermittelt werden.
Bei den in der o.g. Vorlage erwähnten 10-15 Parkplätzen handelt es sich um einen Schätzwert, da zum damaligen Zeitpunkt hierfür keine konkreten Bauvorlagen zur Prüfung vorlagen.

Zu TOP 4.3
Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 05.04.2001 zur Kenntnis.

Laut Mitteilung ist es richtig, dass die Fläche am “Krampelowald” im Rahmen des Bäderkonzeptes für den Bau eines Freizeitbades als Ausgleichsfläche vorgesehen wurde. Die vorgeschlagene Fläche am “Krampelowald” ist als Ausgleichsfläche für den südlich daran anschließenden Badstandort sehr gut geeignet. Das Bäderkonzept ist zurzeit zwar zurückgestellt worden, die vorgeschlagene Ausgleichsfläche soll jedoch weiterhin vorgehalten und der Stadtentwicklungsplanung für diesen Bereich nicht vorgegriffen werden. Ausschlaggebend ist jedoch, dass diese Fläche sich in Privatbesitz befindet und die Stadt somit kurzfristig keinen Zugriff auf die Fläche hat.
Die geplante Baumaßnahme an der Oetringhauser Straße wird von einem privaten Vorhabenträger durchgeführt, der den Ausgleich auf einem ihm zur Verfügung stehenden Grundstück nachweisen will. Ein solches Zugeständnis kann aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht verweigert werden. Es steht dem Investor frei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb von Eving durchzuführen, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das Umweltamt hat das vom Investor vorgeschlagene Grundstück als geeignet für ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingestuft, sodass die Planungsverwaltung dem Rat der Stadt die vom Investor vorgeschlagene Fläche, die nur rund 3,3 km vom Änderungsbereich und nur ca. 0,7 km vom Stadtbezirk Eving entfernt liegt, als Ersatzfläche zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Der Rat ist durch Beschluss vom 01.03.01 der Empfehlung der Verwaltung gefolgt.
Unabhängig von der Festsetzung dieser Ersatzfläche wird das Umweltamt dem Stadtbezirk Eving eine der o.g. Ausgleichsmaßnahme äquivalenten Betrag (67.000,-- DM – Maßnahme inklusive Grunderwerb) aus dem “Fond Ausgleichszahlungen” (Einnahmen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Landschafts- und Naturschutzes für eine entsprechenden Naturschutzmaßnahme, die im einzelnen noch mit der Bezirksvertretung abgestimmt wird, zur Verfügung stellen.
Zu TOP 4.4:
Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau – 6/Dez – vom 05.04.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Zu 1) die Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM ist am 02.01.01 bei der Stadt Dortmund eingegangen.

Zu 2) Die Verwaltung ist in jedem Fall bemüht, das Ersatzgeld für Maßnahmen im Stadtbezirk Eving zu verwenden; allerdings hängt dies wesentlich von den zur Verfügung stehenden Grundstücken ab. In einer der Stellungnahme beigefügten Tabelle sind die seit 1998 im Stadtbezirk aus Ersatzgeldmitteln durchgeführten Projekte aufgeführt. (Summe der verausgabten Mittel seit 1998 256.952,00 DM).
Insbesondere wird auf die umfangreichen Baumpflanzungen auf der Ostseite des Dortmund-Ems-Kanals hingewiesen.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beantragt, die o.g. Summe in Höhe von 102.119,00 DM zur Aufforstung des Krampelowaldes zu verwenden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Teile des Krampelowaldes sich in städtischem befinden und für Aufforstungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
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Mit diesem Zusatz nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme – einstimmig– zur Kenntnis.

Zu TOP 4.5:
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger des Grundstückes Schiffhorst 219

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.03.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass der Feldbrandweg im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung 2001 mit einer stadtseitigen Reinigung pro Woche ausgewiesen ist. Gleiches ist hier auch für die Straße Schiffhorst festgeschrieben.
Mit Wirkung vom 07.05.1999 wurde der ca. 24 m lange Verbindungsweg von der Straße Schiffhorst bis zum Feldbrandweg mit der Beschränkung des Gemeingebrauchs auf die Benutzungsarten “ nur für den Fußgänger- und Radverkehr” für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Dieser Verbindungsweg wird daher folgerichtig nicht durch das Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung erfasst.
Vielmehr handelt es sich hier folglich um einen fußläufigen Verbindungsweg innerhalb geschlossener Ortslage, der gem. § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung durch die Anlieger zu reinigen und im Winter zu warten ist.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Reinigungspflicht für diesen Verbindungsweg nicht auf die Anlieger übertragen werden muss, da diese die Verpflichtung zur Reinigung bereits aufgrund des Widmungsinhaltes und der Straßenreinigungssatzung bestand und besteht.
Nach telefonischer Rücksprache des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr hat die EDG seit etwa 14 Tagen von dieser Problematik Kenntnis gehabt.
Die Stadtkasse und Stadtsteueramt wurden bereits in der letzten Woche durch die EDG entsprechend informiert. Eine dortige Rücksprache ergab, dass der Gebührenbescheid der Eheleute Stober berichtigt wird. Die Eheleute werden durch die Stadtkasse und Stadtsteueramt eine Änderungsmitteilung erhalten.

Zu TOP 4.6:
Signalisierung der Kreuzungsbereiche Evinger Straße / Schiffhorst und Evinger Straße / Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.04.2001 zur Kenntnis.

Lichtsignalanlage (LSA) Evinger Straße / Schiffhorst
Die hier installierte LSA stellt nur einen Bauzwischenzustand dar. Um verlorene Kosten durch mehrfaches Umbauen zu vermeiden, erfolgt die vollständige Signalisierung erst nach dem endgültigen Ausbau der Kreuzung im Zuge des Stadtbahnbaus. Das wird voraussichtlich zum Jahresanfang 2002 der Fall sein.
Bis dahin hat sich durch die Stadtbahnbaustelle die Situation für die querenden Fußgänger sicherlich entspannt, da zurzeit im Zuge des Umbaus der Evinger Straße nur der Nord-Süd-Verkehr zugelassen ist. Zudem steht seit dem Bau des Kreisverkehrs Brechten die südlich auf Höhe der Luerwaldstraße gelegene signalisierte Fußgängerquerung insbesondere für die Schulkinder zur Verfügung.
Lichtsignalanlage (LSA) Evinger Straße / Bergstraße
Die Problematik an dieser Kreuzung ist der Verwaltung bekannt. Sie bemüht sich daher seit geraumer Zeit gemeinsam mit dem mit der Signalplanung beauftragten Ingenieurbüro um Abhilfe. Die zur Optimierung der Signalsteuerung vorbereiteten Programmänderungen sollen in Kürze realisiert werden.
Das Problem der Überstauung der Linksabbiegespur in die Bergstraße wird sich dadurch voraussichtlich noch nicht lösen lassen. Von der Verwaltung werden nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der nördlichen Evinger Straße und auf der Lindenhorster Straße die Verteilungsspielräume und die Optimierungsmöglichkeiten kritisch geprüft.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Signalisierung dahingehend zu ändern, dass durch Installierung eines “Rechtsabbiegerpfeiles” von der Evinger Straße in die Bergstraße ebenfalls Vorfahrt gewährt wird.



Zu TOP 5.1.1:
Rahmenplan Evinger Mitte
hier: Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe
(Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Arbeits- bzw. Projektgruppe zur Ausführung des Rahmenplanes Evinger Mitte einzurichten.
Begründung:
Nachdem im Rahmen eines Workshops der Rahmenplan für die Evinger Mitte erstellt wurde, hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 08.11.2000 die Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe beschlossen. Diese Einrichtung der Projektgruppe wurde bereits bei der Vorstellung des Rahmenplanes angedacht.
Die zu bildende Arbeits- bzw. Projektgruppe soll die im Rahmenplan dargestellten Maßnahmen umsetzen. (Beschaffung von Geldern usw.)
In der Gruppe sollten die Fraktionsvorsitzenden, Vertreter der Verwaltung und Investoren vertreten sein.

Zu TOP 5.2.1:
Signalisierung im Kreuzungsbereich B 54 / Rauher Dorn / Am Birkenbaum
(Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten im Zuge des Ausbaus der B 54 zu überprüfen, ob eine regelmäßige – zeitgleiche Umschaltung der Signalisierung im o.g. Kreuzungsbereich erforderlich ist.

Begründung:
Die B 54 hat Vorrang vor den Einfädelungen aus den Nebengebieten und muss als Bundesstraße ihre besondere Bedeutung behalten.
Häufig kann festgestellt werden, dass Straßenbenutzer in diesem Kreuzungsbereich halten müssen, ohne dass aus den Nebenbereichen – östlich und westlich – Fahrzeugen in diesen Kreuzungsbereich einfahren. Dieses ist besonders in den frühen Morgenstunden sowie in den Abendstunden zu beobachten.
Das unnötige Anhalten kann durch eine Kontaktschwelle zur Bedarfsanforderung vermieden werden. Die Umweltbelastung würde geringer und der Benzinkostenverbrauch eingeschränkt.

Zu TOP 5.2.2:
Sachstandsbericht zur Ansiedlung im Service- und Gewerbepark
(Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird in Verbindung mit der MGG aufgefordert, einen konkreten Sachstandsbericht zur Gewerbeansiedlung im Service- und Gewerbepark Minister-Stein abzugeben.



Begründung:
Es ist erforderlich, dass die Bezirksvertretung regelmäßig, mindestens in Abständen von sechs Monaten, über die Gesamtentwicklung informiert wird.
Allgemein wird die Ansiedlung als sehr schleppend und wenig erfolgreich bewertet.

Zu TOP 6.1:
Yachthafen an der Kanalzone
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die CDU-Fraktion bittet darum, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 aufzunehmen und die Verwaltung mit einer schriftlichen Antwort zu beauftragen.

Die Verwaltung wird zur Abgabe eines aktuellen Sachstandsberichtes über die Planung eines
Yachthafens außerhalb des Stadtbezirkes Eving aufgefordert. Den Medien war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass Verhandlungen mit dem Land NRW bestehen, danach soll in Kürze ein Investor mit dem Bau außerhalb des Stadtbezirkes beginnen.

Zu TOP 7:
Errichtung eines Lagerraumes auf der Sportplatzanlage Grävingholz

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Mitteilung des Sportamtes vom 02.04.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Auf der Sportplatzanlage Grävingholz, Dortmund-Eving, beabsichtigt der Verein Eving Selimiye Spor e.V., einen Lagerraum in Form von zwei Baucontainern zu errichten.
Gegen die Errichtung des Gebäudes bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken. Ein entsprechender Gestattungsvertrag liegt dem Verein zur Unterschrift vor.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –:

Die Aufstellung weiterer – zusätzlicher – Baucontainer auf dem Sportplatz Grävingholz wird abgelehnt.

Begründung:
Auf dem Gelände befinden sich bereits mehrere Container, u.a. zwei Baucontainer, die früher vom Verein “Bisons” genutzt wurden. Dieser Verein trainiert nicht mehr auf der Sportplatzanlage und hat die besagten Container – die jetzt nicht mehr benutzt werden – zurückgelassen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Verein Eving Selimiye Spor e.V. die “alten” Container der “Bisons” zur Verfügung gestellt werden können.
Sollte eine Nutzung der vorhandenen Container nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die “alten” Container der “Bisons” vor der Aufstellung neuer entfernt werden.


Zu TOP 8:
Ausschreibung von städtischen Hallenbädern

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachstehende Schreiben der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Geschäftbereich Sport – vom 05.04.2001 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 05.04.2001 die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit verschiedenen Arbeiten beauftragt. U.a. wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit einzelne Hallenbäder in andere Trägerschaft übertragen werden können. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, drei Hallenbäder zum Verkauf auszuschreiben. An dieser Ausschreibung können sich private Investoren aus der ganzen Bundesrepublik beteiligen.
Ziel ist es, durch die privatrechtliche Betriebsform die Belastungen für den städtischen Haushalt zu senken. Im Rahmen einer vertraglichen Ausgestaltung mit einem privaten Investor wird seitens der Stadt versucht, bisherige Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport aufrecht zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, für das in Eving liegende Hallenbad zu überprüfen, ob aus Sicht der Bezirksvertretung die Ausschreibung des Bades sinnvoll ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um Stellungnahme gebeten, ob sie einer solchen Ausschreibung zustimmen kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Die Ausschreibung des Evinger Hallenbades, mit dem Ziel dieses Bad in eine andere Trägerschaft zu übergeben, wird abgelehnt.

Begründung:
Der Verkauf des Evinger Hallenbades an einen privaten Investor, würde den politischen Gremien jegliche Einflussmöglichkeit auf die Führung des Bades nehmen.
Es wird befürchtet, dass vertragliche Vereinbarungen und Zusagen (Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport) mit Hinweis auf eine wirtschaftliche Führung des Bades später nicht eingehalten werden. Die Einführung von Nutzungsgebühren für den Schul- und Vereinssport sowie eine starke Erhöhung der Eintrittsgelder für Privatbesucher können dann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Grundsätzliches Ziel der Bezirksvertretung ist es, das Bad nicht nur für den Schul- und Vereinssport (ohne Nutzungsgebühren) und die Evinger Bevölkerung zu erhalten, sondern den Badebetrieb attraktiver zu gestalten und damit in Zukunft eine breitere Bevölkerungsschicht anzusprechen. Inwieweit sich diese Vorstellungen mit denen eines privaten Betreibers vereinbaren – und bei Vertragsabschluss durchsetzen lassen – ist nicht absehbar.

Zu TOP 9.1:
Bericht der Entsorgung Dortmund GmbH über Containerstandorte im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) vom 06.04.2001 zur Kenntnisnahme vor. In diesem Schreiben beantwortet die EDG die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001 unter TOP 6.1.1 gestellten Fragen wie folgt:
Zur Frage 1
Im Stadtbezirk Eving stehen den Bürgern 69 öffentlich zugängliche und von der Bezirksvertretung beschlossene Depotcontainerstandorte zur Verfügung. Eine Liste mit den eingerichteten Containerstandorten, den dort aufgestellten Glas- und Papiercontainern sowie die Gestaltung der Standorte ist dem Schreiben der EDG beigefügt.
Zur Frage 2
Der Schlüssel, ein Standort pro 500 Einwohner, ist immer noch aktuell und basiert auf den in den Sitzungen vom 17.05.90 und 07.06.90 vom Rat der Stadt Dortmund gefassten Beschlüsse.
Zur Frage 3
Folgende Standorte werden nach derzeitigem Kenntnisstand der EDG von den Anwohnern nicht akzeptiert:
“Oberadener Straße / Husarenstraße”
Von mehreren Anwohnern der Oberadener Straße wird die Auflösung des Standortes verlangt. Mit der Wiedereinrichtung des Standortes haben sich die ständigen Müllablagerungen erneut eingestellt. Der Beschlussvorschlag der EDG zur ersatzlosen Standortauflösung liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor.
“Im Dorfe /Im Löken”
Frau Stachowiak und Frau Schröder haben mehrfach Beschwerden zur Standortsauberkeit der EDG vorgetragen. Die Stellungnahme der EDG vom 12.02.2001 liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor.
“Dennewitzstraße / Möckernstraße”
Die Anwohnerbeschwerde wurde direkt in die Sitzung am 17.01.2001 an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gerichtet. Die Stellungnahme der EDG vom 23.02.2001 wurde von der Bezirksvertretung in der Sitzung am 14.03.2001 mit dem Hinweis auf die Gründung einer interfraktionellen Kommission akzeptiert.
Wie in dem EDG-Schreiben vom 26.01.2001 erwähnt, ist an vereinzelten Containerstandorten durch ständige artfremde Nutzung ein erhöhter und aufwendigerer Reinigungsaufwand erforderlich. Davon betroffen sind die Standorte:
- Schwarzenbergstraße zw. Husarenstraße und Forsthausstraße
- Bergstraße / Oberadener Straße
- Bergstraße / Schleifenstraße
- Graf-Konrad-Straße / Schiffstraße
Zur Frage 4
Es werden Leerungsfolgen und Füllstände zu jedem Container festgehalten und entsprechend durch individuelle, differierende Leerungsfrequenzen und Behältervolumen die geforderte Entsorgung sichergestellt.
Zur Frage 5
Über das festgelegte Kontingent an Containerstellplätzen, die in den Jahren 1997 und 1998 in Abstimmung mit der Bezirksvertretung soweit technisch und rechtlich möglich mit dem von EDG entwickeltem System gestaltet worden sind, können darüber hinaus, heute nur noch nach Abwägung der Notwendigkeit (z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes usw.) und technischen Voraussetzungen entsprechend der Dringlichkeit einzelne wenige Standorte gestaltet werden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes wird die Bezirksvertretung gebeten, der EDG Vorschläge für die Standortgestaltung zu benennen. Die EDG ist gerne bereit, diese im Rahmen einer gemeinsamen Begehung festzulegen.
Zur Frage 6
Die Containerstandorte werden im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Straßenreinigung und zusätzlich, soweit erforderlich, außerplanmäßig gesäubert. Zudem werden sammlungsspezifische Abfälle bei der Leerung der Container mitentsorgt.
Zu den der Bezirksvertretung vorliegenden Beschwerden, wie z.B. Standort zu nahe an Wohngebieten, Lärm während der Entsorgung, Belästigung bei der Entleerung der Container, möchte die EDG vorab schon folgenden Hinweis geben:
Nach dem Gerichtsurteil des Oberwaltungsgerichtes Münster vom 20.08.1992 AZ: 7 A 2237/91 sind Altglascontainer eine unabdingbare Notwendigkeit und müssen dort aufgestellt werden, wo Altglas tatsächlich anfällt. Letzteres geschieht auch und gerade in privaten Haushalten, sodass Altglascontainer bestimmungsgemäß auch in Wohngebieten aufzustellen sind. Die gehören damit zu den für Wohngebiete grundsätzlich sozialadäquaten Anlagen. Die von ihnen bei bestimmungsgemäßer Benutzung ausgehenden Geräusche als solche sind daher auch von den Bewohnern von Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, selbst wenn die Geräusche deutlich bemerkbar sind und subjektiv als Störung empfunden werden.

Betonen möchte die EDG nochmals, dass sie gerne bereit ist gemeinsam mit der Bezirksvertretung die in die Kritik geratenen Containerstandorte im Rahmen einer Begehung erneut zu beurteilen und die für die Gestaltung von der Bezirksvertretung benannten Stellplätze festzulegen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH vom 06.04.2001 zur Kenntnis.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Wiedereinsetzung einer interfraktionellen “Containerkommission”.
Mitglieder dieser Kommission – die in nächster Zeit benannt werden – sind je ein Vertreter der SPD und CDU-Fraktion sowie ein Abgesandter der Vertreter von Bündnis '90 / Die Grünen, Die Bürgerliste und DVU.
Für die CDU-Fraktion hat sich bereits die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – zur Mitarbeit in der “Containerkommission” bereit erklärt.
Aufgabe der Kommission wird es sein, anhand der von der EDG vorgelegten Liste die Containerstandorte, deren Qualität und Umfeld neu zu bewerten und Beschwerden von Anwohnern über bestimmte, einzelne Standorte nachzugehen und diese zu klären.

Zu TOP 9.2:
Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes in der Siedlung “An den Teichen”

In der neuerbauten Wohnsiedlung “An den Teichen” ist von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Standort für den Containerstellplatz zu beschließen.
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Plan vor, in dem die Lage des Standortes eingezeichnet ist, an dieser Stelle ist bereits eine Pflasterung vorhanden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes – an der im Plan gekennzeichneten Stelle – in der Siedlung “An den Teichen”


Zu TOP 10.1:
Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving auf Unterstützung des “Evinger Kurzbahnmarathons am 20.05.2001

Im Bezirkshallenbad Eving findet am 20.05.2001 ein Kurzbahnmarathon statt. Die, eigens für diesen Tag gegründete Schwimmgemeinschaft, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung dieser Veranstaltung aus Mitteln der Vereinsförderung.

Zeitgleich mit dem Kurzbahnmarathon finden im Schwimmbereich des Hallenbades Vorführungen wie Aqua-Jogging und Tauch-Aktivitäten statt.
Die Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes haben Gelegenheit, sich aktiv an diesem Schwimmen zu beteiligen oder zuzuschauen. Die Kleinsten können an diesem Tage ihre “See-Pferdchen-Prüfung” ablegen.
Außerhalb des Bades finden weitere Aktivitäten statt. So soll den Parteien und politischen Gruppen Gelegenheit gegeben werden, ihre Konzepte zum Erhalt des Hallenbades vorzustellen und mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen.
Die Finanzierung dieses Tages erfolgt durch eine Startgebühr für den Marathon. Diese kann von den Teilnehmern selbst entrichtet werden bzw. sie wird von Förderern übernommen.
Dieser Tag bietet den Bewohnern des Stadtbezirkes die Möglichkeit, das Evinger Hallenbad “wieder kennen zu lernen” sie bekommen einen Eindruck des Sanierungsbedarfes und können sich mit Vorschlägen zur Erneuerung einbringen.

Die Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Eving stellt den Antrag an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, für diesen Tag eine Fördersumme von 500,-- DM zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Schwimmgemeinschaft Eving werden 500,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung in den Stadtbezirken zur Durchführung des “Evinger Kurzbahnmarathons” am 20.05.2001 zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 10.2:
Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001

Die Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” stellt einen Antrag auf einen Zuschuss für ihr öffentliches Sommerfest am 23.06.2001.
Die Feier ist Kinder- und Sommerfest zugleich. Für die Kinder und Erwachsenen aus Eving und Lindenhorst sind einige Aktivitäten und Aktionen geplant. (z.B. Zauberer und Jongleur, Kinderschminken, Kinderjuxralley, Tanz). Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Die Umsetzung dieses Festes inklusive der Logistik (Miet-WC, Feuerwehrlöschzug, Zelte) wird einiges kosten, deshalb würde sich die Siedlergemeinschaft über einen Zuschuss sehr freuen.
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Dem Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001 kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu ihrem Bedauern nicht entsprechen.

Begründung:
Mittel der Vereins- und Kulturförderung werden im Regelfall von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht an “Siedlergemeinschaften” vergeben.
Als Ausnahme wurde der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” im letzten Jahr zu ihrem 1-jährigen Bestehen einmalig ein Zuschuss in Höhe von 200,-- DM zur Durchführung dieser besonderen Feier gewährt.

Zu TOP 10.3:
Parkplatzprobleme der Mieter Brambauer Straße 6
(Eingabe der Eheleute Hans u. Anneliese Borisch Brambauer Straße 6, 44339 Dortmund vom 06.04.2001)

Die Eheleute Borisch teilen mit, dass sich die Parkplatzsituation für die Mieter ihres Hauses (Brambauer Straße 6) in letzter Zeit drastisch verschlechtert hat.
Im Zuge der Umgestaltung der Brambauer Straße haben die Eheleute Borisch, wie viele andere Grundstücksbesitzer, Teile ihres Grundstückes an die Stadt Dortmund verkaufen müssen. Die verkaufte Grundfläche wurde bis dahin von den Mietern des Hauses Brambauer Straße 6 als Parkfläche genutzt.
Auf Anfrage teilten Vertreter der Stadt Dortmund mit, dass in den Planungen Ersatz für diese Parkplätze vorgesehen wäre. Leider musste nach Abschluss der Arbeiten festgestellt werden, dass dies nicht verwirklicht worden war.
Auf eine erneute Anfrage hin wurde angeboten, dass die Mieter die Parkplätze auf der dem Haus gegenüberliegenden Straßenseite (Parkplätze vor der Sparkasse / PLUS Supermarkt) nutzen können.
Nachdem sich jedoch dieser Parkplatz zu einem Pendlerparkplatz entwickelt hatte, wurde die Parkdauer mittels Parkscheibe auf zwei Stunden begrenzt. Diverse Kontrollen der Polizei hatten zur Folge, dass die Mieter mehrfach kostenpflichtig verwarnt wurden.
Hier besteht nach Ansicht der Eingeber dringender Handlungsbedarf.

Die Eingeber beantragen die Einrichtung von zwei Parkplätzen direkt vor dem Haus Brambauer Straße 6 oder alternativ die Zuweisung von zwei Anwohnerscheinen für den gegenüberliegenden Parkplatz.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Eheleute Borisch wird mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an die Verwaltung weitergeleitet.

Zu TOP 11:
Vorstellung der Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule

Herr Rüthers – beim Grünflächenamt u.a. zuständig für Schulhofgestaltung – ist als Berichterstatter anwesend, um die Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule im dritten Bauabschnitt vorzustellen.

Die ersten beiden Bauabschnitte im Bereich der Außenanlagen wurden bereits im Herbst der Jahre 1999 und 2000 fertiggestellt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in den Haushaltsberatungen im Januar 2001 beschlossen, für die Umgestaltungsmaßnahmen 100.000,-- DM aus ihren Mitteln zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden verwendet um eine im zweiten Bauabschnitt noch fehlende Seilspielkombination einzubauen und den Bauabschnitt damit fertig zu stellen.
Im dritten Bauabschnitt wird der mit einer Rutsche, einem Spielhäuschen und einem Kletteraufgang versehene, vorhandene Bereich ergänzt durch eine Fallschutzfläche, die mit verschiedenen Spielgeräten (u.a. Drehschaukel, Turnreck) versehen werden soll. Die Auswahl der Spielgeräte, die auf die Bedürfnisse der behinderten Kinder abgestimmt ist, fand in Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Förderverein statt. Im unteren Bereich des Geländes ist ein “offenes Klassenzimmer” mit Sitzsteinen geplant, für kleinere Spielgeräte wie z.B. Hüpfplatten und eine Balancierstrecke findet sich ebenfalls noch Platz.
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellten 100.000,-- DM werden wie folgt verwendet.
Seilspielkombination inkl. Montage ca.: 30.000,-- DM
Gärtnerische Gestaltung ca.: 45.000,-- DM
Geräteausstattung ca.: 35.000,-- DM
Der Förderverein wird nicht nur den hier fehlenden Betrag in Höhe von 10.000,-- DM übernehmen, sondern noch weitere 10.000,-- für andere noch benötigte Geräte, wie Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen.
Bei einem geplanten Baubeginn im September 2001 ist mit der Fertigstellung bis zum Jahresende zu rechnen.
Die Frage des RM der Bündnis '90 / Die Grünen im Rathaus – Herrn Frebel –, ob alle Bereiche des Schulhofes und der Spielflächen von Rollstuhlfahrern selbstständig, ohne fremde Hilfe, erreicht werden können, kann von Herr Rüthers nicht abschließend beantwortet werden. Die Pläne wurden größtenteils von seiner Vorgängerin im Amt erstellt, die für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung steht.
Herr Rüthers sagt zu, diese Frage zu klären und die Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechend zu informieren.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Antwort zur Erreichbarkeit aller Spielflächen, auch für gehbehinderte Kinder, nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die vorgestellten Planungen zustimmend zur Kenntnis.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Der Aktenvermerk über ein Telefongespräch mit Herrn Rüthers, die Erreichbarkeit der Spielflächen betreffend, ist dieser Niederschrift als Anhang III beigefügt.

Zu TOP 12:
Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 11.04.2001)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet um die Genehmigung, die Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz durchführen zu können.
Zeitplan:
ab 8.00 Uhr Aufbau
11.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung (danach Vorführungen der Vereine und Musikgruppen)
18.00 Uhr Ende der Veranstaltung
bis 22.00 Uhr Abbau und aufräumen. Es wird darum gebeten, die Genehmigung bis 22.00 Uhr auszustellen. Folgende Verkaufs- und Informationsstände sind geplant:
1 X Bierstand
2 X Bratwurst- und Grillstände
3 X Kuchen, Waffeln und Kaffe
1 X belegte Brötchen und Salate
1 X Reibekuchen und Pommes frites
15X Informationsstände
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der Veranstaltung “Wir in
Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz – einstimmig – zu.







B ö t t g e r B u c h l o h K l e y e r
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin




N i e d e r s c h r i f t

über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 02.05.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Rüthers - Grünflächenamt -
c) Sachverständige
Herr Derwald - Eigentümer Fredenbaumhallen Burgweg -
Ehel. Capraz - Pächter Fredenbaumhallen Burgweg -
Herr Prof. Beckmann - Rechtsbeistand Ehel. Capraz -
Frau Senöc - Mitarbeiterin Fredenbaumhallen Burgweg -
Frau Otto - Bürgerinitiative Burgweg -
d) Ratsvertreter
Frebel, Wolfram - bis TOP 3.3 (20.00 Uhr) -
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Fliege, Hildegard
Sichelschmidt, Gisela
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.45 – 19.00 Uhr (zu TOP 2)
Ende : 20.55 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.03.2001
1.5 Feststellung der Tagesordnung
2. Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg
hier: Ergebnisse des Ortstermines am 29.03.2001
3. Vorlagen
3.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)
3.2 Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)
3.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
3.4 Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40)
3.5 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten am 27.05.01, 29.07.01 und 30.09.01 auf dem Gelände der Firma extra Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund
4. Stellungnahmen
4.1 Reitwege-Planung in Dortmund-Eving
4.2 Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
hier: Berechnungsgrundlage für die Stellplätze des Sportstudios und der Postverteilstelle
4.3 Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
4.4 Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”
4.5 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger des Grundstückes Schiffhorst 219
4.6 Signalisierung der Kreuzungsbereiche Evinger Straße / Schiffhorst und Evinger Straße / Bergstraße
5. Anträge der Fraktionen
5.1 Antrag der SPD-Fraktion
5.1.1 Rahmenplan Evinger Mitte
hier: Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe
5.2 Anträge der CDU-Fraktion
5.2.1 Signalisierung im Kreuzungsbereich B 54 / Rauher Dorn / Am Birkenbaum
5.2.2 Sachstandsbericht zur Ansiedlung im Service- und Gewerbepark
6. Anfrage der CDU-Fraktion
6.1 Planungen zum Bau eines Yachthafens an der Kanalzone
7. Errichtung eines Lagerraumes auf der Sportplatzanlage Grävingholz
8. Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
9. Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving
9.1 Bericht der Entsorgung Dortmund GmbH über Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
9.2 Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes in der Siedlung “An den Teichen”
10. Eingaben an die Bezirksvertretung
10.1 Vereinsförderung in Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving auf Unterstützung des “Evinger Kurzbahnmarathons am 20.05.2001
10.2 Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001
10.3 Parkplatzprobleme der Mieter der Brambauer Straße 6

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher, Herrn Werner Böttger, eröffnet und geleitet.

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Fischer wohnhaft in der Kulmstraße 2, 44339 Dortmund, erklärt, dass er gehört habe, dass die Viterra beabsichtigt, im Bereich der Kulmstraße / Jahnstraße zu bauen. Er fragt an, ob der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diesbezüglich Informationen vorliegen und ob bekannt sei, was mit den in diesem Bereich befindlichen Kleingärten geschehen soll.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, sich bei der Verwaltung zu erkundigen, ob dieses Bauvorhaben dort bekannt ist.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Buchloh wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 04.04.2001

Anmerkungen bzw. Zusätze zu folgenden Tagesordnungspunkten der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001:

Zu TOP 3.1:
(Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving)
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass er mehrfach Berichte der Vorsitzenden des Dortmunder Tierschutzvereines im Radio gehört hat, in denen u.a. auch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgeworfen wurde, dass sie “schon zum wiederholten Male die Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving blockiert habe”.
Diese Aussage wird zurückgewiesen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Ablehnung des von der Verwaltung als Standort für die Hundewiese vorgeschlagenen Areals hinreichend begründet. Des weiteren ist die Bezirksvertretung bemüht, ein adäquates Gelände für eine Hundeauslauffläche im Stadtbezirk zu finden und die Hundewiese dann schnellstmöglich einzurichten.

Zu TOP 7:
(Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”)

Seitens der CDU-Fraktion beanstandet der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass dieser Tagesordnungspunkt unvollständig in der Niederschrift wiedergegeben wurde.

1. Ein Wechsel der Sitzungsleitung vom Bezirksvorsteher, Herr Böttger, auf die stellvertretende Bezirksvorsteherin, Frau Leniger, wurde nicht protokolliert.
2. Die eingangs der Beratung kontrovers diskutierte und beanstandete Rolle des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – im Vorfeld der Planungen zur Bebauung westlich Evinger Straße findet, ebenso wie die Erwiderung des Bezirksvorstehers darauf, in der Niederschrift keine Erwähnung.

Zu 1)
Die Seite drei der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 wird wie folgt geändert:

“Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Während des Tagesordnungspunktes 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) leitet die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – die Sitzung.”
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die geänderte – dritte Seite – der Niederschrift über die 19. Sitzung ist dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt, bitte die Seite austauschen.

Zu 2)
Eine Änderung bzw. ausführlichere Protokollierung zu diesen Punkt wird mit der Abstimmung über die Genehmigung der Niederschrift – mehrheitlich – abgelehnt.
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Das Mitglied der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – beantragt, ein Schreiben des Ältestenrates vom 23.04.2001 mit dem Titel “Geschäftsordnungsangelegenheiten in der Bezirksvertretung Eving” der Niederschrift über die heutige, 20. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, zur Dokumentation beizufügen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt diesem Antrag, mehrheitlich bei einer Gegenstimme, zu.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Das Schreiben des Ältestenrates ist dieser Niederschrift als Anhang II beigefügt.
Mit diesen Anmerkungen und Zusätzen wird die Niederschrift über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 04.04.2001, mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen, genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 27.03.2001

Die Niederschrift über die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 27.03.2001 wird, einstimmig, genehmigt.

Zu TOP 1.5:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 11: Vorstellung der Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule
Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 2 behan-
delt.
TOP 12: Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger
Platz


Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 genehmigt.

Zu TOP 2:
Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgendes Protokoll des Ortstermines am 29.03.2001 in der Kleingartenanlage “Fredenbaum” als Diskussionsgrundlage und zur Kenntnisnahme vor:
Protokoll des Ortstermines im Kleingartenverein “Fredenbaum” am 29.03.2001
hier: Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen, Burgweg
“Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Eving – Herr Böttger – der die Moderation dieses Ortstermines übernommen hat, begrüßt zunächst die Anwesenden und bittet die Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund um einen kurzen Überblick zum derzeitigen Sachstand.

Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – erläutert für die Anwesenden den Umfang des Genehmigungsverfahrens:
Im Mai 1999 wurde eine Genehmigung erteilt, die Veranstaltungen – in einer der beiden Hallen – mit maximal 500 Personen zulässt.
Bisher wurden, von einer Ausnahme abgesehen, bei Kontrollen auch nicht mehr als die zulässige Personenzahl festgestellt.
Der Betreiber hat mittlerweile beantragt, auch die andere Halle in Betrieb zu nehmen. Da dieser Antrag abgelehnt wurde, läuft zurzeit das Widerspruchsverfahren.
Der Vertreter des Ordnungsamtes – Herr Berger – berichtet, dass seitens der Pächter der Halle eine Genehmigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes sowie Ausschankgenehmigung beantragt wurden. Vor Entscheidung dieser Anträge ist das bauordnungsrechtliche Verfahren abzuwarten.
Herr Murawski – Leiter Polizeiwache Dortmund-Eving – erklärt, dass sich die Polizei bereits im Vorfeld bemüht, Konflikte zu vermeiden. Schon vor stattfindenden Veranstaltungen werden die Pächter der Fredenbaumhallen, die diese Hallen lediglich an die Veranstalter vermieten, regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Personen auf 500 beschränkt ist. In der jüngsten Zeit wurden daraufhin drei Veranstaltungen abgesagt bzw. fanden an anderen Orten statt.
Dr. Tanke – Leiter des Museums für Naturkunde – spricht die Probleme an, die sich bei Veranstaltungen und Feiern für das Museum ergeben. Der öffentliche Parkplatz, der auch für Museumsbesucher gedacht ist, wird vollständig zugeparkt und in einem völlig verdreckten Zustand mit Müllbergen hinterlassen. Der Versuch mit Hilfe des Pächters der Hallen eine Änderung herbeizuführen, verlief bisher ergebnislos. Wesentliche Verbesserungen der Situation sind nicht festzustellen. Regelnde Vereinbarungen – auch schriftliche – werden vom Pächter nicht eingehalten.
Die Anwohner und Anlieger der Fredenbaumhallen schildern ebenfalls ihre Probleme, die sich aus der Nähe zu der Veranstaltungshalle ergeben.
Frau Otto – Bürgerinitiative Burgweg – erklärt, dass sich – nach Ansicht der Bürgerinitiative – entgegen der Aussagen der Polizei und des Ordnungsamtes fast regelmäßig mehr als 500 Personen bei Veranstaltungen in der Halle aufhalten.
Ungeachtet der Besucherzahlen ergeben sich bei nahezu allen Veranstaltungen folgende Probleme:
  • Die Lärmbelästigung ist enorm, da – nach Ansicht der Anwohner – Auflagen zur Lärmisolierung nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Während stattfindender Veranstaltungen werden Türen und Fenster geöffnet, sodass auch eine ordnungsgemäße Lärmschutzisolierung ihren Sinn verfehlt.

  • Eine weitere Lärmbelästigung – vor allem in Nachtstunden – entsteht durch an- und abfahrende Besucher.
  • An Veranstaltungstagen werden Bürgersteige und teilweise die Straße mit Pkws und auch Bussen zugeparkt. Eine Benutzung des Bürgersteiges ist kaum noch möglich.
  • Der zur Veranstaltungshalle gehörende Parkplatz ist teilweise durch parkende Lkws blockiert.
  • Weitere Belästigungen werden durch die geplante Anlage von neuen Parkplätzen, direkt gegenüber der Wohnbebauung im Burgweg, befürchtet.
  • Die Besucher der Feiern und Veranstaltungen hinterlassen nicht nur in großen Mengen Müll, sondern benutzen das Umfeld der ehemaligen Tennishalle als Toilette.
  • Wie der Bürgerinitiative bekannt geworden ist, ist für den 14.04.2001, Karfreitag, eine Veranstaltung geplant. Obwohl der Karfreitag ein “stiller” Feiertag ist, wird wieder mit Lärmbelästigungen durch laute Musik und an- und abfahrende Besucher gerechnet.
  • Ein weiteres großes Ärgernis und auch eine Belästigung für die Anwohner und Anlieger stellt die regelmäßige Absperrung des Burgweges durch private “Ordner” dar. Anwohner und Besucher des Kleingartenvereines können an Veranstaltungstagen den Burgweg mit ihren Pkws nicht befahren, um zu ihren Wohnungen bzw. Gärten zu gelangen. Für die Pächter des Lokals im Kleingartenverein hat diese Situation bereits existenzbedrohende Züge angenommen.
  • Die anwesenden Anwohner und Anlieger, für die die Situation schon jetzt nicht mehr haltbar ist, befürchten nun auch noch die Eröffnung der zweiten Halle für Veranstaltungszwecke. Dies würde die bereits jetzt bestehenden Probleme noch weiter steigern.

Zur Problematik des entstehenden Lärms bzw. ungenügenden Lärmschutzes erklärt Herr Dr. Hechler, dass vor Erteilung der Nutzungsgenehmigung ein Schallschutzgutachten erstellt wurde, und seines Wissens die Auflagen zur Lärmschutzisolierung erfüllt wurden. Herr Berger – Ordnungsamt – regt eine unangekündigte Lärmmessung während einer Veranstaltung durch das Umweltamt an.
Der Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving – Herr Murawski – sagt zu, auch alle weiteren stattfindenden Veranstaltungen – wie bisher selbstverständlich auch schon im Vorfeld – polizeilich zu begleiten und zu beobachten. Verstärkte Aufmerksamkeit wird die Polizei zukünftig auch der Sperrung des Burgweges widmen. Herr Murawski gibt die Telefonnummer seiner Dienststelle bekannt und fordert die Anwesenden auf, sich bei entstehenden Problemen an ihn zu wenden.
Die anwesenden Vertreter der Parteien in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sagen den Anwohnern und Anliegern jegliche Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu.
Es wird vereinbart, die bestehenden Probleme im Umfeld der Fredenbaumhallen und eventuelle Lösungsmöglichkeiten in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 erneut zu beraten.
Neben den heute Anwesenden, die der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – zur Sitzung einlädt, sollen auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord eingeladen werden, da auch dieser Bezirk tangiert wird.
Um die derzeitige Konfliktsituation möglichst schnell zu entspannen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten (besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass einige der Anwesenden vehement die sofortige Schließung der Veranstaltungshalle fordern), sollen zu dieser Sitzung auch der Pächter der Veranstaltungshalle sowie der Eigentümer des Grundstückes eingeladen werden.

Sollte sich, auch nach der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Lage für die Anwohner und Anlieger nicht verbessern, wird ein erneutes Treffen (nach den Sommerferien) in der Kleingartenlange “Fredenbaum” vereinbart.”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das Protokoll des Ortstermines vom 29.03.2001 zur Kenntnis.
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Zum heutigen Tagesordnungspunkt sind der Eigentümer des Grundstückes der Fredenbaumhallen
– Herr Derwald –, die Pächter der Hallen – Eheleute Capraz mit ihrem Rechtsbeistand – Herrn Professor Beckmann – und der Mitarbeiterin Frau Senöc – sowie Mitglieder der Bürgerinitiative “Burgweg” – u.a. Frau Otto erschienen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – gibt zunächst den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern und ihre Meinung darzulegen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht in seinem Redebeitrag noch einmal auf die bereits bekannten – und im Protokoll des Ortstermines niedergelegten – Probleme bei Veranstaltungen im Umfeld der Fredenbaumhallen ein.
Die Halle I, für die bisher eine Betriebserlaubnis vorliegt, fasst wesentlich mehr Personen als sich bei Veranstaltungen zulässigerweise dort aufhalten dürfen. Daher liegt die Gefahr nahe, dass dann auch tatsächlich mehr Personen die Veranstaltungen besuchen. Herr Adden berichtet, dass ihm persönlich bekannt ist, dass sich dort bei einer Hochzeit bereits ca. 1.500 Personen aufgehalten haben. Zurzeit gibt es Bestrebungen der Pächter auch die zweite Halle in Betrieb zu nehmen, obwohl diese Halle schon jetzt bei Veranstaltungen – ohne Genehmigung – mit genutzt werden soll.
Besonders kritisiert wird noch einmal, dass private Ordner bei Veranstaltungen den Burgweg für den öffentlichen Verkehr absperren und so niemand mehr die Straße befahren kann und auch die Gaststätte des Kleingartenvereines nicht mehr per Pkw zu erreichen ist.
Herr Adden bestätigt, dass eine Veranstaltungshalle mit derartigen Kapazitäten für den Stadtbezirk Eving auf jeden Fall eine Bereicherung darstellen könnte, da gerade Hallen und Säle in dieser Größenordnung im Stadtbezirk rar sind. Voraussetzung ist aber hier, dass die Fredenbaumhallen für Veranstaltungen aller Art offen stehen und auch in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz finden.
Abschließend stellt Herr Adden ganz deutlich klar, dass dringend eine Änderung des derzeitigen Zustandes herbeigeführt werden muss. Gemeinsam mit allen Beteiligten muss versucht werden, schnellstmöglich die vorliegenden Probleme, wenn nicht vollständig zu lösen, so doch zumindest die Lage zu entschärfen. Eine engere Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörden und Polizei ist hier auf jeden Fall erforderlich.

Ergänzend führt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – aus, dass es sich bei den vorliegenden Beschwerden nicht nur um Klagen von Anwohnern handelt, die sich in ihrer “Ruhe gestört” fühlen, sondern mehrere Störfaktoren in diesem Umfeld zusammentreffen und den Kreis der Betroffenen erweitern.
Der Leiter des Naturkundemuseums – Herr Dr. Tanke – beschwerte sich beim Ortstermin darüber, dass der Parkplatz, der für Besucher des Museums vorgesehen ist, vollgeparkt und in einem verdreckten Zustand hinterlassen wird.
Auf den öffentlichen Parkplätzen sind alte und teilweise verrostete Tieflader zum Teil sogar in Rabatten anscheinend dauerhaft abgestellt.
Herr Neumann geht auch noch einmal auf die problematische Situation der Pächter des Lokals in der Kleingartenanlage ein. Hier mussten bereits schwere Umsatzeinbußen hingenommen werden, da private Ordner bei Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen den Burgweg absperren und die Kleingartenanlage mit dem Pkw nicht mehr zu erreichen ist.
Die Vielzahl von Problemen am Burgweg, die nicht nur durch den Betrieb der Fredenbaumhallen ausgelöst werden, ist nach Ansicht des Herrn Neumann nicht weiter hinnehmbar.
Sollte eine schnelle Lösung der Probleme nicht möglich sein, befürchtet Herr Neumann eine weitere Eskalation des Konfliktes, der dann kaum noch zu entschärfen sein wird. Es muss auf jeden Fall der Versuch unternommen werden, alle Beteiligten schnellstmöglich zusammen zu bringen, um dann zu versuchen gemeinsam einen Konsens zu erreichen, der allen Betroffenen gerecht wird. Sollte es nicht möglich sein, für alle Beteiligten tragbare – und ertragbare – Zustände herzustellen, muss unter Umständen auch als letzte Möglichkeit der Rechtsweg in Kauf genommen werden.

Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – berichtet, dass ihm persönlich, als er seinen Pkw auf einem “Park and Ride” Parkplatz im genannten Bereich abstellen wollte, nicht nur von privaten Ordnern die Zufahrt zum Burgweg verweigert wurde, sondern dass es ihm auch nicht möglich war, einen anderen öffentlichen Parkplatz zu finden, da alle Stellplätze bereits voll waren. Um von der Möglichkeit des “Park and Ride” Gebrauch zu machen musste Herr Unterkötter bis zum Lortzing-Platz fahren und konnte erst, nachdem er dort einen freien Parkplatz gefunden hatte, mit dem ÖPNV weiterfahren.
Auch dieses Problem kann nicht nur Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen angelastet werden. Der “Park and Ride” Parkplatz ist zu einem großen Teil beinahe ständig von Kraftfahrzeugen einer in der Nähe liegenden Autovermietung belegt.
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Im Anschluss an die Redebeiträge der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhalten die Pächter der Fredenbaumhallen – Familie Capraz – sowie der Eigentümer des Grundstückes – Herr Derwald – die Gelegenheit zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Der Anwalt der Familie Capraz – Herr Prof. Beckmann – legt zunächst den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgendes Schriftstück zur Information und Kenntnisnahme vor:
  • “Bei den Betreibern der ehemaligen Tennishallen, der Familie Capraz, handelt es sich um eine aus der Türkei stammende angesehene Familie, die in Dortmund ihre Heimat gefunden hat und daher auch die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
  • Ende der 90-iger Jahre hat die Familie Capraz vom Eigentümer Derwald die beiden leerstehenden Tennishallen angemietet; nicht – wie Gerüchte glauben machen wollten – um eine Moschee zu errichten, sondern um ganz normale Veranstaltungen durchzuführen.
  • Dafür liegt eine Genehmigung vor. Alle bauplanungs-, bauordnungs-, ordnungsrechtlichen und polizeilichen Auflagen werden peinlichst genau eingehalten. So fanden z.B. im Jahre 2000 nur 18 Veranstaltungen statt; und zwar nur bis 24.00 Uhr, obwohl eine darüber hinausgehende Berechtigung besteht; die Veranstaltungen machen insgesamt einen Umfang von ca. 100 h/pro Jahr insgesamt aus; Also, z.B. viel weniger als die benachbarten Kirmesveranstaltungen.

  • Zu keinem Zeitpunkt wurde von den zuständigen Behörden ein Abweichen von der Genehmigung festgestellt.
  • Die Einnahmen werden ordnungsgemäß versteuert. Die Familie Capraz kann somit in keiner Weise nachvollziehen, warum ihr bei ihren Investitionen im brach liegenden Dortmunder Norden, also in ihrer Heimat, so viele Steine in den Weg gelegt werden.
  • Im einzelnen zu den Vorwürfen:
  • Lärm: Die Lärmwerte werden eingehalten (es wurden für ca. 60.000,-- DM Messgeräte unmittelbar an der Tonanlage installiert, die eine jederzeitige Kontrolle ermöglichen).
  • Parken: Die Ordner stellen immer sicher, dass ein Zuparken nicht stattfindet; der Parkplatz ist nicht durch parkende Lkws blockiert; weitere Belästigungen der Anwohner sind nicht zu befürchten.
  • Müll: Es findet anerkanntermaßen immer eine ordnungsgemäße Reinigung statt – im Gegenteil z.B. bei der Kirmesveranstaltung.
  • Karfreitag: Am Karfreitag findet nichts statt und wird nichts stattfinden; nicht nur “immer öfter”, sondern “immer”
  • Absperrung Burgwerg: Ungeachtet der Tatsache, dass auch hier das Problem bei der Kirmesveranstaltung größer ist, wurde dieses Problem gelöst.
  • Erweiterung: Eine eventuell Erweiterung würde keine Probleme mit sich bringen.”

Herr Prof. Beckmann begrüßt zunächst den Vorschlag und bekräftigt die Bereitschaft der Familie Capraz gemeinsam mit allen Betroffen, an einem Tisch, eine Lösung der Probleme herbeizuführen.
Anschließend geht Herr Prof. Beckmann auf die schriftlich vorgelegten (oben abgedruckten) Informationen ein. Er erklärt noch einmal, dass die Familie Capraz bisher alle polizeilichen, ordnungsrechtlichen und sonstigen Auflagen (wie auch die Anzahl der Personenkapazitäten) eingehalten hat.
- Die durch private Ordner durchgeführte Verkehrsregelung dient ausschließlich zur Verhinderung von widerrechtlichem Parken.
- Alle stattfindenden Veranstaltungen werden im Vorfeld sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt angemeldet.
- Interessenten, die Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen durchführen wollen, werden von den Pächtern abgewiesen.
Zur Lösung der Parkplatzproblematik wird vorgeschlagen, für die Stellplätze neben der Kleingartenanlage über eine andere Zufahrtsmöglichkeit nachzudenken. Herr Prof. Beckmann bekräftigt noch einmal, dass die Betreiber bereit sind, über verschiedene Optionen zur Lösung des Konfliktpotentials nachzudenken und diese auch mit den Anwohnern abzusprechen. Auf Seiten der Anwohner sei man bis jetzt jedoch auf keinerlei Gesprächsbereitschaft getroffen.

Frau Senöc, Mitarbeiterin der Eheleute Capraz, bedauert, dass Kontakte und Gespräche mit den Beschwerdeführern aus dem Burgweg bisher nicht möglich waren. Sie gibt an, dass Versuche mit den Anwohnern über Probleme zu reden bisher alle an der ablehnenden Haltung dieser Anwohner gescheitert seien.

Der Eigentümer des Grundstückes – Herr Derwald – gesteht durchaus zu, dass es bei Veranstaltungen zu Beeinträchtigungen der Anwohner kommen kann. Er führt jedoch Beispiele von “zufriedenen” Bewohnern und Mietern des Burgweges an, die sich bei weitem nicht so stark belästigt fühlen. Herr Derwald gibt an, dass er bei Veranstaltungen auch schon selbst vor Ort war, und nichts feststellen konnte, was den Beschreibungen der Beschwerdeführer auch nur nahe kam.
Ein Gesprächsangebot sowie der Vorschlag von Herrn Derwald Frau Otto bei einem Umzug behilflich zu sein, wurden von Frau Otto nicht angenommen.
Zur Stellplatzfrage erklärt Herr Derwald, dass ein anderer im Burgweg ansässiger Gewerbebetrieb (Firma Nollau) an veranstaltungsfreien Tagen, seine Lkws auf den zu den Fredenbaumhallen gehörenden Parkplätzen abstellt. Im Einzelfall kann es auch vorkommen, dass vereinzelt diese Lkws bei Veranstaltungen nicht rechtzeitig entfernt werden. Eine Störung des Veranstaltungsbetriebes kann durch diese Lkws jedoch nicht gesehen werden. Herr Derwald bestätigt, dass seiner Ansicht nach, genügend Parkraum (auch nach Wegfall einiger früher zugesagter Parkflächen in der Umgebung) zur Verfügung steht und sich die Situation durch die eingesetzten privaten Ordnungskräfte entschärft hat.
Abschließend bekräftigt Herr Derwald sein Angebot, allen die umziehen wollen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.
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Nach den vorangegangenen Redebeiträgen bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Vorsitzende der “Bürgerinitiative Burgweg” – Frau Otto –, noch einmal die Lage aus ihrer Sicht zu verdeutlichen.
Frau Otto schildert, dass sie seit über zwanzig Jahren im Burgweg wohnt; bis zur Eröffnung der Fredenbaumhallen habe es dort niemals Probleme gegeben. Wunsch und Ziel der “Bürgerinitiative Burgweg” ist es lediglich die “Ruhe” der Anwohner – vor allem an Wochenenden – wieder herzustellen. Nach Angaben der Frau Otto besuchen bis zu 2.000 Personen Veranstaltungen in den Fredenbaumhallen. Die Veranstaltungen sollen auch schon jetzt in beiden Hallen stattfinden, obwohl für die zweite Halle noch keine Betriebsgenehmigung vorliegt. Die Gäste verursachen während und nach den Veranstaltungen Lärm, hinterlassen nicht nur ihren Müll, sondern benutzen auch die Straße als Toilette.
Die geplante Einrichtung eines weiteren Parkplatzes gegenüber den Wohnhäusern im Burgweg wird von der Bürgerinitiative abgelehnt, da hier vermehrt Beeinträchtigungen der Bewohner befürchtet werden.
Zu dem oben erwähnten Gespräch erklärt Frau Otto, dass dieser Termin von Herrn Derwald abgesagt wurde, nach dem Frau Otto dort nicht allein, sondern in Begleitung des CDU-Fraktionsvorsitzenden – Herr Neumann – erscheinen wollte.
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Nachdem alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge darlegen konnten, gibt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nun die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Zunächst drücken die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, wie auch das Ratsmitglied – Herr Frebel – ihr Unverständnis über die Tatsache aus, dass der Eigentümer des Grundstückes
langjährigen Mietern lapidar, als Lösungsmöglichkeit, den Umzug anbietet.

In Beantwortung mehrerer Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung sowie des RM Frebel werden von Herrn Derwald, Herrn Prof. Beckmann und Frau Senöc folgende Antworten bzw. Stellungnahme abgegeben:

- Die als Parkplatz geplante Fläche gegenüber der Wohnhäuser im Burgweg wurde nicht von der Firma Derwald angemietet.
- Der Pachtvertrag für die Fredenbaumhallen hat nach Wissen des Herrn Derwald eine Laufzeit von 15 Jahren.
- Die Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen liegt seit Mai 1999 vor, vor diesem Zeitpunkt wurden keine Veranstaltungen durchgeführt.
- Die privaten Ordner wurden mit Genehmigung des Ordnungsamtes zur Regelung des Verkehrs und damit zum Schutz der Anwohner eingesetzt.
- Die Verträge die vom Pächter (Fam. Capraz) mit den Mietern der Halle abgeschlossen werden, begrenzen die Anzahl der Gäste auf 500. Verträge für größere Veranstaltungen – mit voraussichtlich mehr Besuchern – werden nicht abgeschlossen.
- Für eine Tonanlage wurden von der Familie Capraz 60.000,-- DM investiert. Mit dieser computergesteuerten Anlage kann und wird der Lärmpegel reduziert.
- Für den Karfreitag dieses Jahres war keine Veranstaltung geplant, und wird auch in künftigen Jahren keine Veranstaltung stattfinden.
- Alle bisherigen Aussagen beziehen sich auf die Nutzung der Halle I. Die zweite Halle wurde bisher nicht für Veranstaltungen genutzt.
In der zweiten Halle befinden sich noch weitere Toilettenanlagen, die bei starkem Andrang in der Halle I mit benutzt werden.
- Es stehen 9.000 qm als Parkfläche zur Verfügung. Das ergibt mehr als 400 Parkplätze.

Zur Frage der Stellplätze entwickelt sich an dieser Stelle eine erneute Diskussion.
Bei der Berechnung der Parkfläche wird seitens der Betreiber der Fredenbaumhallen stets auch öffentlicher Parkraum mit einbezogen. Die eigentlich den Veranstaltungshallen zuzuordnenden 120 Parkplätze befinden sich direkt vor den Hallen und auf den ehemaligen Außentennisplätzen. Dieser Parkraum müsste bei ordnungsgemäßem Ablauf der Veranstaltungen – mit nicht mehr als 500 Personen – auch ausreichend sein. Trotzdem werden bei Veranstaltungen auch der Parkplatz des Naturkundemuseums und der “Park and Ride” Parkplatz von Besuchern mit genutzt. Die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Parkflächen stehen somit ihrem eigentlichen Zweck (Museumsbesuch, “Park and Ride”) nicht mehr zur Verfügung.
Die Eheleute Capraz haben eine Vereinbarung mit dem ehemaligen Leiter des Naturkundemuseums – Herrn Dr. Homann – getroffen, nachdem die Parkplätze des Museums unter bestimmten Voraussetzungen (unentgeltlich) mit benutzt werden können.
Hier wird vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herr Neumann – die Frage aufgeworfen, ob der Leiter eines Museums berichtigt war bzw. ist, öffentlichen Parkraum einer anderweitigen Nutzung zuzuführen und inwieweit diese Vereinbarung rechtlich bindend ist.
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Zur Frage des anfallenden Mülls erklärt Frau Senöc, dass eine eigens angestellte Reinigungskraft den gesamten Burgweg bis zum Naturkundemuseum nach Veranstaltungen reinigt. Mit weggeräumt wird selbstverständlich auch der Müll, der nicht von Besuchern der Fredenbaumhallen verursacht wurde.
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Frau Süßmilch – CDU-Fraktion – beantragt eine erneute Zusammenkunft aller Beteiligten, um alle
Konfliktpunkte in aller Ruhe durchzugehen und Lösungsmöglichkeiten zu finden, die allen Betroffenen gerecht werden.
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Im Anschluss an die heutige Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

- Die Halle II der Fredenbaumhallen darf nicht zur Nutzung freigegeben werden. Es ist des weiteren sicher zu stellen, dass die Halle auch nicht ohne Genehmigung genutzt wird.

- Im Rahmen eines Ortstermines soll erneut versucht werden, die problematischen Sachlage zu bereinigen und bestehende Konflikte zu lösen. Zu diesem Termin werden alle Betroffenen und Beteiligten eingeladen.
(Bezirksvertretungen Dortmund-Eving und Innenstadt-Nord, Eigentümer und Pächter des Grundstückes, Bürgerinitiative Burgweg, Polizeiwache Dortmund-Eving, zuständige Fachämter der Stadt Dortmund)

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Dieser Termin findet am 21.06.2001, 16.00 Uhr - vermutlich in den Fredenbaumhallen statt. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der noch folgenden Einladung.

Zu TOP 3.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 21.02.2001 – Drucksache Nr.: 00591-01)
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlagen beigefügten Neufassungen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.




Zu TOP 3.2:
Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 26.02.2001 – Drucksache Nr.: 00605-01)
(Eingebracht in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001)

Da die CDU-Fraktion bei dieser Vorlage noch Beratungsbedarf sieht, beantragt der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, die Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu vertagen.

Dieser Antrag wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – abgelehnt.

Begründung:
Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund” wurde bereits in die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 eingebracht und fristgemäß versandt. Für Beratungen und Vorbereitung der Beschlussfassung stand somit ausreichend Zeit zur Verfügung.
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Nach Ablehnung einer weiteren Vertagung beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie folgt:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt nach Beratung in den Bezirksvertretungen und den entsprechenden Fachausschüssen die als Anlage beigefügte Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund.

Zu TOP 3.3:
Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Vorlage der Verwaltung – 52/1 – vom 13.03.2001 – Drucksache Nr.: 00681-01)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Beschlussvorschlag des Sportamtes an den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vor:

1. Der Rat der Stadt nimmt die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Projektierungen zu ihrer Weiterverfolgung voranzutreiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Investitionsvorhaben für die einzelnen Hallenbäder konzeptionsreif zur Beschlussvorlage vorzulegen. Modelle des Anlage- und Energiecontractings, Förderungsmöglichkeiten und privatwirtschaftliche Investorenmodelle sind in die Bearbeitung mit einzubeziehen, um die finanziellen Belastungen, die aus dem Herrichtungsaufwand der Bäder resultieren, für die Stadt Dortmund zu minimieren.
In den Jahren 2002 bis 2004 werden die Hallenbäder Aplerbeck, West und Nord saniert. Die Bäder Eving, Scharnhorst, Brackel, Lütgendortmund und Mengede folgen darauf. Es ist anzustreben, vom Jahre 2002 bis 2009 eine jährliche städtische Investitionssumme von 2,4 Mio. DM nicht zu überschreiten.
Das Westbad und das Nordbad werden weiter für den Bereich “öffentliches Schwimmen” profiliert. So erhält das Westbad die Ausrichtung eines Schwimmbades für Familien mit kleineren Kindern bei einem Investitionsvolumen von 4,5 Mio. DM (inkl. Sanierung). Das Nordbad wird neben der Grundsanierung mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen, die im Detail noch zu definieren sind, der Öffentlichkeit stärker zugänglich gemacht (Investitionsbedarf rd. 2 Mio. DM).
Die Investitionsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
3. Bis zum Jahr 2005 hat die Verwaltung den Prüfungsauftrag dem Rat der Stadt Konzepte zur Optimierung des Bäderangebotes südlich des Westfalendamms unter Einbeziehung des Südbades zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Südbad und die Hallenbäder Hombruch und Hörde werden bis zur Fertigstellung dieser Konzeption in betriebssicherem Zustand gehalten.
4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zunächst, die in der “Entwicklungsplanung Hallenbäder” als Modell 3 dargestellte Vorgehensweise umzusetzen. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Reduzierung der Wasserfläche erfolgt. Es ist auch zu prüfen, inwieweit einzelne Hallenbäder an Private übertragen werden können. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes/NW zu beachten.
5. Zur stetigen Angebotsanpassung und –verbesserung wird ab sofort je Hallenbad ein Qualitätszirkel eingerichtet, der bestehend aus Beschäftigten sowie Nutzerinnen und Nutzern des Bades, die Profilierung des Betriebes weiterentwickelt.
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Während der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt kritisiert der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, dass in der Vergangenheit von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefasste Beschlüsse zur Attraktivitätssteigerung und somit zum langfristigen Erhalt des Evinger Hallenbades (08.03.00 u. 17.01.01) in der Vorlage nicht berücksichtigt werden.
Gerade diese Beschlüsse sollten bewirken, dass das Evinger Hallenbad – gerade im Hinblick auf das geänderte Freizeitverhalten der Bevölkerung – für breite Teile der Einwohnerschaft und besonders auch für Familien wieder an Anziehungskraft gewinnt. Es wird befürchtet, dass mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenem Konzept, Besucherzahlen und Einnahmen weiter sinken werden und sich eine Schließung des Evinger Hallenbades auf lange Sicht nicht vermeiden lässt.
Des weiteren kritisieren sowohl Frau Hüsken als auch Herr Unterkötter – SPD-Fraktion –, dass die Vorlage als bevorzugtes Gebiet für eine künftige Entwicklung der Bäderlandschaft das Areal südlich des Westfalendamms bis zum Phoenix-Gelände angibt. Hier wird eine deutliche Benachteiligung des Dortmunder Nordens gesehen.
Die SPD-Fraktion sieht sich außerstande, der vorliegenden “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zuzustimmen, da dieses Konzept nicht mit den bereits gefassten Beschlüssen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in Einklang zu bringen ist.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – gibt in seinem Redebeitrag zu bedenken, dass eine Ablehnung der Vorlage das Evinger Hallenbad eventuell erneut zur Disposition stellen würde. Trotz einiger kritikwürdiger Punkte im vorgelegten Konzept, wird zumindest beabsichtigt, das Bad in Eving zu sanieren. Eine generelle Ablehnung der Vorlage ist daher nach Ansicht der CDU-Fraktion eher kontraproduktiv.

Herr Frebel – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus – weist daraufhin, dass die Vorlage “Entwicklungsplanung Hallenbäder” die Sanierung des Evinger Hallenbades vorsieht. Die für die Sanierung vorgesehenen Mittel geben der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Möglichkeit, die Sanierungsarbeiten – zumindest teilweise – nach ihren Wünschen zu beeinflussen und Vorstellungen zur notwendigen Steigerung der Attraktivität mit einfließen zu lassen.
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Im Anschluss an die Beratung zur Verwaltungsvorlage “Entwicklungsplanung Hallenbäder” stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie folgt ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Vorlage – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – ab und fordert die Einarbeitung der nachfolgenden Beschlüsse der Bezirksvertretung in die Vorlage zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder”:
  • Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der 7. Sitzung am 08.03.2000
Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades

“Die SPD-Fraktion hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bäderkonzept im Rat der Stadt Dortmund “gekippt” wurde."
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert, dass das Evinger Bezirkshallenbad in der Priorität der neu zu gestaltenden Hallenbäder in Dortmund ganz oben steht.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Evinger Bezirkshallenbad so umzubauen, dass es den heutigen Ansprüchen entspricht
2. die Parkanlage “Externberg” ist mit in die Planungen einzubeziehen und
3. die Öffnungszeiten müssen verändert werden.
Begründung:
Das Evinger Hallenbad wurde vor ca. 30 Jahren als eines der ersten Bezirkshallenbäder gebaut. Das Bad entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die gesamte Anlage muss neu überplant werden. Ein Schwimmbecken im Außenbereich, Fitnessräume und Außengastronomie gehören zu einer modernen Anlage. Schul- und Vereinssport muss gewährleistet sein. Das Bad muss für die Evinger Bevölkerung so attraktiv sein, dass sie nicht mehr die weiten Wege zu den Bädern außerhalb von Dortmund fahren müssen. Die Tagesöffnungszeiten sind so zu verändern, dass alle (Kinder, Berufstätige, Rentner) die Möglichkeit haben, das Bad zu besuchen. Turnusmäßige Schließungen (Oster-Sommerferien) darf es künftig nicht mehr geben.”
  • Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der 16. Sitzung am 17.01.2000
Erhalt des Evinger Hallenbades und Steigerung der Attraktivität

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur deutlichen Signalsetzung zum Erhalt des Evinger Hallenbades die sofortige Einstellung von 1.000.000,00 DM in den Haushalt des Jahres 2001 zu veranlassen.
Für die nächsten Jahre wird jährlich die gleiche Summe gefordert, bis die Sanierungskosten in Höhe von zurzeit 5.100.000,00 DM abgearbeitet sind.
Zur Steigerung der Attraktivität im Innen- und Außenbereich werden ab dem Haushaltsjahr 2001 zusätzlich 150.000,00 DM gefordert, bis das vorgegebene Volumen von 680.000,00 DM dieses Ziel erreicht hat.
Eine Steigerung der Attraktivität beinhaltet u.a. auch die Aufhebung der Blockschließungszeiten und eine Änderung der Öffnungszeiten, wie bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.05.2000 beschlossen.”
(Herr Tokarski – Vertreter der Bürgerliste – war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)



Zu TOP 3.4:
Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40)
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 19.03.2001 – Drucksache Nr.: 00629-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt denn Bericht zu den Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2), “Am Hartweg / Universitätsgelände” (A 40) und “Vogelpothsweg” (südl. A 40) – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 14.03.2001 beschlossen hat, die für den Bau der Fuß- und Radwegebrücken “Heuweg / In den Weidbüschen” (A 2) notwendigen Planungskosten aus eigenen Mitteln (im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2002) zur Verfügung zu stellen, wird darum gebeten, die Bezirksvertretung über den Fortgang bzw. Stand der Planungen zu informieren.
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 wird um einen Sachstandsbericht gebeten.

Zu TOP 3.5:
Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten am 27.05.01, 29.07.01 und 30.09.01 auf dem Gelände der Firma extra Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 32 – vom 18.04.2001 – Drucksache Nr.: 00858-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der o.g. Jahrmärkte der Veranstaltungsagentur Ostwald, Selkamp 14, 44287 Dortmund, auf dem Gelände der Firma extra SB Warenhaus, Evinger Straße, 44339 Dortmund, – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – zu.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dabei zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung des Antragseinganges und des Ein-Monat-Abstandes sowie der Anwendung des Rotationsverfahrens eine Veränderung der Veranstaltungstermine eintreten kann, die eine erneute Beschlussfassung der Bezirksvertretung erforderlich machen.

Zu TOP 4.1:
Reitwege-Planung in Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau – 6/Dez – vom 15.03.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 12.12.1991 beschlossen hat, für das Reiten
- Wegetrassen,
- verbindende Wegetrassen zu anderen Reiterhöfen und –ställen,
- stadtgebietsübergreifende Wegetrassen zu den in den Nachbargemeinden vorhandenen Reitvereinen
untersuchen zu lassen, um dem gewachsenen Bedürfnis des Reitens als neuem Sport- und Freizeitwert nachzukommen.
Der Bau von Reitwegen wird zu 100 % von Seiten des Landes NW aus der Reitabgabe finanziert. Auf keinen Fall darf die Finanzierung gemäß des oben zitierten Ratsbeschlusses zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.
Reiten ist erlaubt
- auf allen öffentliche Wegen und Straßen entsprechend dem Straßenverkehrsrecht,
- auf allen privaten Wegen und Straßen in der freien Landschaft,
- auf gekennzeichneten Wegen und Straßen (Reitwege),
- auf allen privaten Wegen und Straßen im Wald, die als Reitwege gekennzeichnet sind, es sei denn, ein Verbot ist explizit ausgesprochen worden (Reitverbotsschild)
Reiten ist verboten
- im Wald; hierzu gehören auch die Waldwege, sofern sie nicht als Reitwege gekennzeichnet sind.
Das verbotswidrige Reiten im Walde stellt neuerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Landesforstgesetz geahndet wird. Zuständig hierfür ist die untere Forstbehörde (Forstamt Schwerte).
Die Intention der Verwaltung zur Reitwege-Planung konzentriert sich augenblicklich auf eine für alle Parteien befriedigende Lösung für das Reiten im Wald. Gerade das Reiten im Wald auf vorhandenen Wanderwegen schafft Konfliktsituationen, weil,
- für das Wandern hergerichtete Wege zerritten werden, die nur mit erheblichem Kostenaufwand, dann zu Lasten des städtischen Haushaltes, instandgesetzt werden müssen
- Ängste bzw. Respekt vor den Pferden bestehen, weil oft nicht eingeschätzt werden kann, wie sich Pferd und Reiter im Begegnungsverkehr mit dem Fußgänger (z.B. mit Hund, Kinderwagen, größerer Personengruppe, Läufer / Jogger) oder Radfahrer verhalten.
- Rückzugsbereiche wildlebender Tiere und Standorte seltener Pflanzengesellschaften beunruhigt oder gar zerstört werden können,
- es zu Störungen des Wildes in seinen Tageseinständen kommen kann.

Für den Stadtbezirk Eving ist zwischen dem Neuholthauser Weg und der Wittichstraße am westlichen Waldrand des Grävingholzes ein Reitweg gebaut worden. Die gängige Reitwege-Breite beträgt 2,0 m.
Eine Reitwege-Trasse entlang des Dortmund-Ems-Kanals ist von der Verwaltung nicht vorgesehen.
Ob den Reiterinnen und Reitern ein ausreichendes Reitwegenetz abseits der vorhandenen Wege und Straßen angeboten werden kann, hängt im wesentlichen davon ab, ob die Reitervereine – insbesondere die Landwirte mit Reitställen – zu einer verstärkten Mitarbeit bereit sind. Insbesondere die Landwirte müssen mehr Reitwege auf eigenen Flächen; – z.B. entlang der Feldaußenränder – kostenneutral zur Verfügung stellen. Die Verwaltung ist allen nicht in der Lage, für ein geschlossenes Reitwegenetz im Stadtbezirk zu sorgen. Hierzu wird es zu weiteren Gesprächen mit Reitervereinen – auch im Stadtbezirk Eving – kommen.
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Während der Diskussion dieser Stellungnahme berichtet Herr Bromba – SPD-Fraktion –, dass in letzter Zeit verstärkt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an ihn herangetragen wurden, die sich zunehmend durch Reiter belästigt fühlen und “Reitschäden” an Wegen beklagen.

Da die Anzahl der Reiter in letzter Zeit stetig zuzunehmen scheint, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie viele Pferde tatsächlich in Ställen im Stadtbezirk Eving untergebracht sind. Des weiteren wird die Verwaltung darum gebeten, verstärkt zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese Pferde ordnungsgemäß angemeldet sind. Durch die bei der Anmeldung vergebene “Kopfnummer” können Verstöße leichter geahndet und den Bürgerinnen und Bürgern eventuell ein gewisses “Sicherheitsgefühl” vermittelt werden.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beantragt, dass alle Stallbesitzer, die im Stadtbezirk Eving Stellplätze für Pferde vermieten darauf hingewiesen werden (um anschließend ihre Mieter informieren zu können), dass “verbotswidriges Reiten” auf Waldwegen, die nicht als Reitwege ausgewiesen sind, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach Landesforstgesetz geahndet wird.
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Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zeitnah und schnellstmöglich über die Ergebnisse der in der Stellungnahme erwähnten Gespräche mit den Reitervereinen im Stadtbezirk Eving zu unterrichten.
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Mit diesen Anmerkungen und Zusätzen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
hier: Berechnungsgrundlage für die Stellplätze des Sportstudios und der Postverteilstelle

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 27.03.2001 zur Kenntnis.

Zur Stellplatzfrage wird mitgeteilt, dass die Berechnungsgrundlage auf der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO NRW) – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.10.2000 beruht. In der Anlage zu Nr. 51.11 VVBauO NRW “Richtzahlen für den Stellplatzbedarf” ist als Bedarf für “Fitnesscenter” ein Stellplatz je 15 m2 Sportfläche angegeben. Nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Antrag hat das Sportstudio eine Fläche von 235 m2. Demnach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 16 Stellplätzen.
Für die Nutzung als Postverteilstelle liegt noch kein Antrag vor. Nach den Richtzahlen ist bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze bei Lagerräumen entweder die Nutzfläche (1 Stellplatz je 80-100 m2) oder die Zahl der Beschäftigen (1 Stellplatz je 3 Beschäftigte) maßgebend. Der konkrete Bedarf kann erst nach Vorliegen eines Antrages ermittelt werden.
Bei den in der o.g. Vorlage erwähnten 10-15 Parkplätzen handelt es sich um einen Schätzwert, da zum damaligen Zeitpunkt hierfür keine konkreten Bauvorlagen zur Prüfung vorlagen.

Zu TOP 4.3
Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 05.04.2001 zur Kenntnis.

Laut Mitteilung ist es richtig, dass die Fläche am “Krampelowald” im Rahmen des Bäderkonzeptes für den Bau eines Freizeitbades als Ausgleichsfläche vorgesehen wurde. Die vorgeschlagene Fläche am “Krampelowald” ist als Ausgleichsfläche für den südlich daran anschließenden Badstandort sehr gut geeignet. Das Bäderkonzept ist zurzeit zwar zurückgestellt worden, die vorgeschlagene Ausgleichsfläche soll jedoch weiterhin vorgehalten und der Stadtentwicklungsplanung für diesen Bereich nicht vorgegriffen werden. Ausschlaggebend ist jedoch, dass diese Fläche sich in Privatbesitz befindet und die Stadt somit kurzfristig keinen Zugriff auf die Fläche hat.
Die geplante Baumaßnahme an der Oetringhauser Straße wird von einem privaten Vorhabenträger durchgeführt, der den Ausgleich auf einem ihm zur Verfügung stehenden Grundstück nachweisen will. Ein solches Zugeständnis kann aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht verweigert werden. Es steht dem Investor frei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb von Eving durchzuführen, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das Umweltamt hat das vom Investor vorgeschlagene Grundstück als geeignet für ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingestuft, sodass die Planungsverwaltung dem Rat der Stadt die vom Investor vorgeschlagene Fläche, die nur rund 3,3 km vom Änderungsbereich und nur ca. 0,7 km vom Stadtbezirk Eving entfernt liegt, als Ersatzfläche zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Der Rat ist durch Beschluss vom 01.03.01 der Empfehlung der Verwaltung gefolgt.
Unabhängig von der Festsetzung dieser Ersatzfläche wird das Umweltamt dem Stadtbezirk Eving eine der o.g. Ausgleichsmaßnahme äquivalenten Betrag (67.000,-- DM – Maßnahme inklusive Grunderwerb) aus dem “Fond Ausgleichszahlungen” (Einnahmen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Landschafts- und Naturschutzes für eine entsprechenden Naturschutzmaßnahme, die im einzelnen noch mit der Bezirksvertretung abgestimmt wird, zur Verfügung stellen.
Zu TOP 4.4:
Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau – 6/Dez – vom 05.04.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Zu 1) die Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM ist am 02.01.01 bei der Stadt Dortmund eingegangen.

Zu 2) Die Verwaltung ist in jedem Fall bemüht, das Ersatzgeld für Maßnahmen im Stadtbezirk Eving zu verwenden; allerdings hängt dies wesentlich von den zur Verfügung stehenden Grundstücken ab. In einer der Stellungnahme beigefügten Tabelle sind die seit 1998 im Stadtbezirk aus Ersatzgeldmitteln durchgeführten Projekte aufgeführt. (Summe der verausgabten Mittel seit 1998 256.952,00 DM).
Insbesondere wird auf die umfangreichen Baumpflanzungen auf der Ostseite des Dortmund-Ems-Kanals hingewiesen.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beantragt, die o.g. Summe in Höhe von 102.119,00 DM zur Aufforstung des Krampelowaldes zu verwenden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Teile des Krampelowaldes sich in städtischem befinden und für Aufforstungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
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Mit diesem Zusatz nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme – einstimmig– zur Kenntnis.

Zu TOP 4.5:
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger des Grundstückes Schiffhorst 219

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.03.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass der Feldbrandweg im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung 2001 mit einer stadtseitigen Reinigung pro Woche ausgewiesen ist. Gleiches ist hier auch für die Straße Schiffhorst festgeschrieben.
Mit Wirkung vom 07.05.1999 wurde der ca. 24 m lange Verbindungsweg von der Straße Schiffhorst bis zum Feldbrandweg mit der Beschränkung des Gemeingebrauchs auf die Benutzungsarten “ nur für den Fußgänger- und Radverkehr” für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Dieser Verbindungsweg wird daher folgerichtig nicht durch das Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung erfasst.
Vielmehr handelt es sich hier folglich um einen fußläufigen Verbindungsweg innerhalb geschlossener Ortslage, der gem. § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung durch die Anlieger zu reinigen und im Winter zu warten ist.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Reinigungspflicht für diesen Verbindungsweg nicht auf die Anlieger übertragen werden muss, da diese die Verpflichtung zur Reinigung bereits aufgrund des Widmungsinhaltes und der Straßenreinigungssatzung bestand und besteht.
Nach telefonischer Rücksprache des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr hat die EDG seit etwa 14 Tagen von dieser Problematik Kenntnis gehabt.
Die Stadtkasse und Stadtsteueramt wurden bereits in der letzten Woche durch die EDG entsprechend informiert. Eine dortige Rücksprache ergab, dass der Gebührenbescheid der Eheleute Stober berichtigt wird. Die Eheleute werden durch die Stadtkasse und Stadtsteueramt eine Änderungsmitteilung erhalten.

Zu TOP 4.6:
Signalisierung der Kreuzungsbereiche Evinger Straße / Schiffhorst und Evinger Straße / Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.04.2001 zur Kenntnis.

Lichtsignalanlage (LSA) Evinger Straße / Schiffhorst
Die hier installierte LSA stellt nur einen Bauzwischenzustand dar. Um verlorene Kosten durch mehrfaches Umbauen zu vermeiden, erfolgt die vollständige Signalisierung erst nach dem endgültigen Ausbau der Kreuzung im Zuge des Stadtbahnbaus. Das wird voraussichtlich zum Jahresanfang 2002 der Fall sein.
Bis dahin hat sich durch die Stadtbahnbaustelle die Situation für die querenden Fußgänger sicherlich entspannt, da zurzeit im Zuge des Umbaus der Evinger Straße nur der Nord-Süd-Verkehr zugelassen ist. Zudem steht seit dem Bau des Kreisverkehrs Brechten die südlich auf Höhe der Luerwaldstraße gelegene signalisierte Fußgängerquerung insbesondere für die Schulkinder zur Verfügung.
Lichtsignalanlage (LSA) Evinger Straße / Bergstraße
Die Problematik an dieser Kreuzung ist der Verwaltung bekannt. Sie bemüht sich daher seit geraumer Zeit gemeinsam mit dem mit der Signalplanung beauftragten Ingenieurbüro um Abhilfe. Die zur Optimierung der Signalsteuerung vorbereiteten Programmänderungen sollen in Kürze realisiert werden.
Das Problem der Überstauung der Linksabbiegespur in die Bergstraße wird sich dadurch voraussichtlich noch nicht lösen lassen. Von der Verwaltung werden nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der nördlichen Evinger Straße und auf der Lindenhorster Straße die Verteilungsspielräume und die Optimierungsmöglichkeiten kritisch geprüft.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Signalisierung dahingehend zu ändern, dass durch Installierung eines “Rechtsabbiegerpfeiles” von der Evinger Straße in die Bergstraße ebenfalls Vorfahrt gewährt wird.



Zu TOP 5.1.1:
Rahmenplan Evinger Mitte
hier: Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe
(Antrag der SPD-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Arbeits- bzw. Projektgruppe zur Ausführung des Rahmenplanes Evinger Mitte einzurichten.
Begründung:
Nachdem im Rahmen eines Workshops der Rahmenplan für die Evinger Mitte erstellt wurde, hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 08.11.2000 die Einrichtung einer Arbeits- bzw. Projektgruppe beschlossen. Diese Einrichtung der Projektgruppe wurde bereits bei der Vorstellung des Rahmenplanes angedacht.
Die zu bildende Arbeits- bzw. Projektgruppe soll die im Rahmenplan dargestellten Maßnahmen umsetzen. (Beschaffung von Geldern usw.)
In der Gruppe sollten die Fraktionsvorsitzenden, Vertreter der Verwaltung und Investoren vertreten sein.

Zu TOP 5.2.1:
Signalisierung im Kreuzungsbereich B 54 / Rauher Dorn / Am Birkenbaum
(Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten im Zuge des Ausbaus der B 54 zu überprüfen, ob eine regelmäßige – zeitgleiche Umschaltung der Signalisierung im o.g. Kreuzungsbereich erforderlich ist.

Begründung:
Die B 54 hat Vorrang vor den Einfädelungen aus den Nebengebieten und muss als Bundesstraße ihre besondere Bedeutung behalten.
Häufig kann festgestellt werden, dass Straßenbenutzer in diesem Kreuzungsbereich halten müssen, ohne dass aus den Nebenbereichen – östlich und westlich – Fahrzeugen in diesen Kreuzungsbereich einfahren. Dieses ist besonders in den frühen Morgenstunden sowie in den Abendstunden zu beobachten.
Das unnötige Anhalten kann durch eine Kontaktschwelle zur Bedarfsanforderung vermieden werden. Die Umweltbelastung würde geringer und der Benzinkostenverbrauch eingeschränkt.

Zu TOP 5.2.2:
Sachstandsbericht zur Ansiedlung im Service- und Gewerbepark
(Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird in Verbindung mit der MGG aufgefordert, einen konkreten Sachstandsbericht zur Gewerbeansiedlung im Service- und Gewerbepark Minister-Stein abzugeben.



Begründung:
Es ist erforderlich, dass die Bezirksvertretung regelmäßig, mindestens in Abständen von sechs Monaten, über die Gesamtentwicklung informiert wird.
Allgemein wird die Ansiedlung als sehr schleppend und wenig erfolgreich bewertet.

Zu TOP 6.1:
Yachthafen an der Kanalzone
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.04.2001)

Die CDU-Fraktion bittet darum, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001 aufzunehmen und die Verwaltung mit einer schriftlichen Antwort zu beauftragen.

Die Verwaltung wird zur Abgabe eines aktuellen Sachstandsberichtes über die Planung eines
Yachthafens außerhalb des Stadtbezirkes Eving aufgefordert. Den Medien war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass Verhandlungen mit dem Land NRW bestehen, danach soll in Kürze ein Investor mit dem Bau außerhalb des Stadtbezirkes beginnen.

Zu TOP 7:
Errichtung eines Lagerraumes auf der Sportplatzanlage Grävingholz

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Mitteilung des Sportamtes vom 02.04.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Auf der Sportplatzanlage Grävingholz, Dortmund-Eving, beabsichtigt der Verein Eving Selimiye Spor e.V., einen Lagerraum in Form von zwei Baucontainern zu errichten.
Gegen die Errichtung des Gebäudes bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken. Ein entsprechender Gestattungsvertrag liegt dem Verein zur Unterschrift vor.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –:

Die Aufstellung weiterer – zusätzlicher – Baucontainer auf dem Sportplatz Grävingholz wird abgelehnt.

Begründung:
Auf dem Gelände befinden sich bereits mehrere Container, u.a. zwei Baucontainer, die früher vom Verein “Bisons” genutzt wurden. Dieser Verein trainiert nicht mehr auf der Sportplatzanlage und hat die besagten Container – die jetzt nicht mehr benutzt werden – zurückgelassen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Verein Eving Selimiye Spor e.V. die “alten” Container der “Bisons” zur Verfügung gestellt werden können.
Sollte eine Nutzung der vorhandenen Container nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die “alten” Container der “Bisons” vor der Aufstellung neuer entfernt werden.


Zu TOP 8:
Ausschreibung von städtischen Hallenbädern

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachstehende Schreiben der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Geschäftbereich Sport – vom 05.04.2001 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 05.04.2001 die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit verschiedenen Arbeiten beauftragt. U.a. wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit einzelne Hallenbäder in andere Trägerschaft übertragen werden können. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, drei Hallenbäder zum Verkauf auszuschreiben. An dieser Ausschreibung können sich private Investoren aus der ganzen Bundesrepublik beteiligen.
Ziel ist es, durch die privatrechtliche Betriebsform die Belastungen für den städtischen Haushalt zu senken. Im Rahmen einer vertraglichen Ausgestaltung mit einem privaten Investor wird seitens der Stadt versucht, bisherige Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport aufrecht zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, für das in Eving liegende Hallenbad zu überprüfen, ob aus Sicht der Bezirksvertretung die Ausschreibung des Bades sinnvoll ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um Stellungnahme gebeten, ob sie einer solchen Ausschreibung zustimmen kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Die Ausschreibung des Evinger Hallenbades, mit dem Ziel dieses Bad in eine andere Trägerschaft zu übergeben, wird abgelehnt.

Begründung:
Der Verkauf des Evinger Hallenbades an einen privaten Investor, würde den politischen Gremien jegliche Einflussmöglichkeit auf die Führung des Bades nehmen.
Es wird befürchtet, dass vertragliche Vereinbarungen und Zusagen (Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport) mit Hinweis auf eine wirtschaftliche Führung des Bades später nicht eingehalten werden. Die Einführung von Nutzungsgebühren für den Schul- und Vereinssport sowie eine starke Erhöhung der Eintrittsgelder für Privatbesucher können dann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Grundsätzliches Ziel der Bezirksvertretung ist es, das Bad nicht nur für den Schul- und Vereinssport (ohne Nutzungsgebühren) und die Evinger Bevölkerung zu erhalten, sondern den Badebetrieb attraktiver zu gestalten und damit in Zukunft eine breitere Bevölkerungsschicht anzusprechen. Inwieweit sich diese Vorstellungen mit denen eines privaten Betreibers vereinbaren – und bei Vertragsabschluss durchsetzen lassen – ist nicht absehbar.

Zu TOP 9.1:
Bericht der Entsorgung Dortmund GmbH über Containerstandorte im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) vom 06.04.2001 zur Kenntnisnahme vor. In diesem Schreiben beantwortet die EDG die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001 unter TOP 6.1.1 gestellten Fragen wie folgt:
Zur Frage 1
Im Stadtbezirk Eving stehen den Bürgern 69 öffentlich zugängliche und von der Bezirksvertretung beschlossene Depotcontainerstandorte zur Verfügung. Eine Liste mit den eingerichteten Containerstandorten, den dort aufgestellten Glas- und Papiercontainern sowie die Gestaltung der Standorte ist dem Schreiben der EDG beigefügt.
Zur Frage 2
Der Schlüssel, ein Standort pro 500 Einwohner, ist immer noch aktuell und basiert auf den in den Sitzungen vom 17.05.90 und 07.06.90 vom Rat der Stadt Dortmund gefassten Beschlüsse.
Zur Frage 3
Folgende Standorte werden nach derzeitigem Kenntnisstand der EDG von den Anwohnern nicht akzeptiert:
“Oberadener Straße / Husarenstraße”
Von mehreren Anwohnern der Oberadener Straße wird die Auflösung des Standortes verlangt. Mit der Wiedereinrichtung des Standortes haben sich die ständigen Müllablagerungen erneut eingestellt. Der Beschlussvorschlag der EDG zur ersatzlosen Standortauflösung liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor.
“Im Dorfe /Im Löken”
Frau Stachowiak und Frau Schröder haben mehrfach Beschwerden zur Standortsauberkeit der EDG vorgetragen. Die Stellungnahme der EDG vom 12.02.2001 liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor.
“Dennewitzstraße / Möckernstraße”
Die Anwohnerbeschwerde wurde direkt in die Sitzung am 17.01.2001 an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gerichtet. Die Stellungnahme der EDG vom 23.02.2001 wurde von der Bezirksvertretung in der Sitzung am 14.03.2001 mit dem Hinweis auf die Gründung einer interfraktionellen Kommission akzeptiert.
Wie in dem EDG-Schreiben vom 26.01.2001 erwähnt, ist an vereinzelten Containerstandorten durch ständige artfremde Nutzung ein erhöhter und aufwendigerer Reinigungsaufwand erforderlich. Davon betroffen sind die Standorte:
- Schwarzenbergstraße zw. Husarenstraße und Forsthausstraße
- Bergstraße / Oberadener Straße
- Bergstraße / Schleifenstraße
- Graf-Konrad-Straße / Schiffstraße
Zur Frage 4
Es werden Leerungsfolgen und Füllstände zu jedem Container festgehalten und entsprechend durch individuelle, differierende Leerungsfrequenzen und Behältervolumen die geforderte Entsorgung sichergestellt.
Zur Frage 5
Über das festgelegte Kontingent an Containerstellplätzen, die in den Jahren 1997 und 1998 in Abstimmung mit der Bezirksvertretung soweit technisch und rechtlich möglich mit dem von EDG entwickeltem System gestaltet worden sind, können darüber hinaus, heute nur noch nach Abwägung der Notwendigkeit (z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes usw.) und technischen Voraussetzungen entsprechend der Dringlichkeit einzelne wenige Standorte gestaltet werden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes wird die Bezirksvertretung gebeten, der EDG Vorschläge für die Standortgestaltung zu benennen. Die EDG ist gerne bereit, diese im Rahmen einer gemeinsamen Begehung festzulegen.
Zur Frage 6
Die Containerstandorte werden im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Straßenreinigung und zusätzlich, soweit erforderlich, außerplanmäßig gesäubert. Zudem werden sammlungsspezifische Abfälle bei der Leerung der Container mitentsorgt.
Zu den der Bezirksvertretung vorliegenden Beschwerden, wie z.B. Standort zu nahe an Wohngebieten, Lärm während der Entsorgung, Belästigung bei der Entleerung der Container, möchte die EDG vorab schon folgenden Hinweis geben:
Nach dem Gerichtsurteil des Oberwaltungsgerichtes Münster vom 20.08.1992 AZ: 7 A 2237/91 sind Altglascontainer eine unabdingbare Notwendigkeit und müssen dort aufgestellt werden, wo Altglas tatsächlich anfällt. Letzteres geschieht auch und gerade in privaten Haushalten, sodass Altglascontainer bestimmungsgemäß auch in Wohngebieten aufzustellen sind. Die gehören damit zu den für Wohngebiete grundsätzlich sozialadäquaten Anlagen. Die von ihnen bei bestimmungsgemäßer Benutzung ausgehenden Geräusche als solche sind daher auch von den Bewohnern von Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, selbst wenn die Geräusche deutlich bemerkbar sind und subjektiv als Störung empfunden werden.

Betonen möchte die EDG nochmals, dass sie gerne bereit ist gemeinsam mit der Bezirksvertretung die in die Kritik geratenen Containerstandorte im Rahmen einer Begehung erneut zu beurteilen und die für die Gestaltung von der Bezirksvertretung benannten Stellplätze festzulegen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH vom 06.04.2001 zur Kenntnis.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Wiedereinsetzung einer interfraktionellen “Containerkommission”.
Mitglieder dieser Kommission – die in nächster Zeit benannt werden – sind je ein Vertreter der SPD und CDU-Fraktion sowie ein Abgesandter der Vertreter von Bündnis '90 / Die Grünen, Die Bürgerliste und DVU.
Für die CDU-Fraktion hat sich bereits die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – zur Mitarbeit in der “Containerkommission” bereit erklärt.
Aufgabe der Kommission wird es sein, anhand der von der EDG vorgelegten Liste die Containerstandorte, deren Qualität und Umfeld neu zu bewerten und Beschwerden von Anwohnern über bestimmte, einzelne Standorte nachzugehen und diese zu klären.

Zu TOP 9.2:
Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes in der Siedlung “An den Teichen”

In der neuerbauten Wohnsiedlung “An den Teichen” ist von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Standort für den Containerstellplatz zu beschließen.
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Plan vor, in dem die Lage des Standortes eingezeichnet ist, an dieser Stelle ist bereits eine Pflasterung vorhanden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Einrichtung eines Wertstoffcontainerstandortes – an der im Plan gekennzeichneten Stelle – in der Siedlung “An den Teichen”


Zu TOP 10.1:
Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft Eving auf Unterstützung des “Evinger Kurzbahnmarathons am 20.05.2001

Im Bezirkshallenbad Eving findet am 20.05.2001 ein Kurzbahnmarathon statt. Die, eigens für diesen Tag gegründete Schwimmgemeinschaft, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung dieser Veranstaltung aus Mitteln der Vereinsförderung.

Zeitgleich mit dem Kurzbahnmarathon finden im Schwimmbereich des Hallenbades Vorführungen wie Aqua-Jogging und Tauch-Aktivitäten statt.
Die Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes haben Gelegenheit, sich aktiv an diesem Schwimmen zu beteiligen oder zuzuschauen. Die Kleinsten können an diesem Tage ihre “See-Pferdchen-Prüfung” ablegen.
Außerhalb des Bades finden weitere Aktivitäten statt. So soll den Parteien und politischen Gruppen Gelegenheit gegeben werden, ihre Konzepte zum Erhalt des Hallenbades vorzustellen und mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen.
Die Finanzierung dieses Tages erfolgt durch eine Startgebühr für den Marathon. Diese kann von den Teilnehmern selbst entrichtet werden bzw. sie wird von Förderern übernommen.
Dieser Tag bietet den Bewohnern des Stadtbezirkes die Möglichkeit, das Evinger Hallenbad “wieder kennen zu lernen” sie bekommen einen Eindruck des Sanierungsbedarfes und können sich mit Vorschlägen zur Erneuerung einbringen.

Die Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Eving stellt den Antrag an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, für diesen Tag eine Fördersumme von 500,-- DM zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Der Schwimmgemeinschaft Eving werden 500,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung in den Stadtbezirken zur Durchführung des “Evinger Kurzbahnmarathons” am 20.05.2001 zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 10.2:
Vereinsförderung im Stadtbezirk Eving
hier: Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001

Die Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” stellt einen Antrag auf einen Zuschuss für ihr öffentliches Sommerfest am 23.06.2001.
Die Feier ist Kinder- und Sommerfest zugleich. Für die Kinder und Erwachsenen aus Eving und Lindenhorst sind einige Aktivitäten und Aktionen geplant. (z.B. Zauberer und Jongleur, Kinderschminken, Kinderjuxralley, Tanz). Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Die Umsetzung dieses Festes inklusive der Logistik (Miet-WC, Feuerwehrlöschzug, Zelte) wird einiges kosten, deshalb würde sich die Siedlergemeinschaft über einen Zuschuss sehr freuen.
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Dem Antrag der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” auf einen Zuschuss zum öffentlichen Sommerfest am 23.06.2001 kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu ihrem Bedauern nicht entsprechen.

Begründung:
Mittel der Vereins- und Kulturförderung werden im Regelfall von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht an “Siedlergemeinschaften” vergeben.
Als Ausnahme wurde der Siedlergemeinschaft 12/213 “Grafschaftweg” im letzten Jahr zu ihrem 1-jährigen Bestehen einmalig ein Zuschuss in Höhe von 200,-- DM zur Durchführung dieser besonderen Feier gewährt.

Zu TOP 10.3:
Parkplatzprobleme der Mieter Brambauer Straße 6
(Eingabe der Eheleute Hans u. Anneliese Borisch Brambauer Straße 6, 44339 Dortmund vom 06.04.2001)

Die Eheleute Borisch teilen mit, dass sich die Parkplatzsituation für die Mieter ihres Hauses (Brambauer Straße 6) in letzter Zeit drastisch verschlechtert hat.
Im Zuge der Umgestaltung der Brambauer Straße haben die Eheleute Borisch, wie viele andere Grundstücksbesitzer, Teile ihres Grundstückes an die Stadt Dortmund verkaufen müssen. Die verkaufte Grundfläche wurde bis dahin von den Mietern des Hauses Brambauer Straße 6 als Parkfläche genutzt.
Auf Anfrage teilten Vertreter der Stadt Dortmund mit, dass in den Planungen Ersatz für diese Parkplätze vorgesehen wäre. Leider musste nach Abschluss der Arbeiten festgestellt werden, dass dies nicht verwirklicht worden war.
Auf eine erneute Anfrage hin wurde angeboten, dass die Mieter die Parkplätze auf der dem Haus gegenüberliegenden Straßenseite (Parkplätze vor der Sparkasse / PLUS Supermarkt) nutzen können.
Nachdem sich jedoch dieser Parkplatz zu einem Pendlerparkplatz entwickelt hatte, wurde die Parkdauer mittels Parkscheibe auf zwei Stunden begrenzt. Diverse Kontrollen der Polizei hatten zur Folge, dass die Mieter mehrfach kostenpflichtig verwarnt wurden.
Hier besteht nach Ansicht der Eingeber dringender Handlungsbedarf.

Die Eingeber beantragen die Einrichtung von zwei Parkplätzen direkt vor dem Haus Brambauer Straße 6 oder alternativ die Zuweisung von zwei Anwohnerscheinen für den gegenüberliegenden Parkplatz.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Eheleute Borisch wird mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an die Verwaltung weitergeleitet.

Zu TOP 11:
Vorstellung der Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule

Herr Rüthers – beim Grünflächenamt u.a. zuständig für Schulhofgestaltung – ist als Berichterstatter anwesend, um die Planungen zum Umbau des Schulhofes der Max-Wittman-Schule im dritten Bauabschnitt vorzustellen.

Die ersten beiden Bauabschnitte im Bereich der Außenanlagen wurden bereits im Herbst der Jahre 1999 und 2000 fertiggestellt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in den Haushaltsberatungen im Januar 2001 beschlossen, für die Umgestaltungsmaßnahmen 100.000,-- DM aus ihren Mitteln zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden verwendet um eine im zweiten Bauabschnitt noch fehlende Seilspielkombination einzubauen und den Bauabschnitt damit fertig zu stellen.
Im dritten Bauabschnitt wird der mit einer Rutsche, einem Spielhäuschen und einem Kletteraufgang versehene, vorhandene Bereich ergänzt durch eine Fallschutzfläche, die mit verschiedenen Spielgeräten (u.a. Drehschaukel, Turnreck) versehen werden soll. Die Auswahl der Spielgeräte, die auf die Bedürfnisse der behinderten Kinder abgestimmt ist, fand in Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Förderverein statt. Im unteren Bereich des Geländes ist ein “offenes Klassenzimmer” mit Sitzsteinen geplant, für kleinere Spielgeräte wie z.B. Hüpfplatten und eine Balancierstrecke findet sich ebenfalls noch Platz.
Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellten 100.000,-- DM werden wie folgt verwendet.
Seilspielkombination inkl. Montage ca.: 30.000,-- DM
Gärtnerische Gestaltung ca.: 45.000,-- DM
Geräteausstattung ca.: 35.000,-- DM
Der Förderverein wird nicht nur den hier fehlenden Betrag in Höhe von 10.000,-- DM übernehmen, sondern noch weitere 10.000,-- für andere noch benötigte Geräte, wie Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen.
Bei einem geplanten Baubeginn im September 2001 ist mit der Fertigstellung bis zum Jahresende zu rechnen.
Die Frage des RM der Bündnis '90 / Die Grünen im Rathaus – Herrn Frebel –, ob alle Bereiche des Schulhofes und der Spielflächen von Rollstuhlfahrern selbstständig, ohne fremde Hilfe, erreicht werden können, kann von Herr Rüthers nicht abschließend beantwortet werden. Die Pläne wurden größtenteils von seiner Vorgängerin im Amt erstellt, die für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung steht.
Herr Rüthers sagt zu, diese Frage zu klären und die Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechend zu informieren.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Antwort zur Erreichbarkeit aller Spielflächen, auch für gehbehinderte Kinder, nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die vorgestellten Planungen zustimmend zur Kenntnis.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Der Aktenvermerk über ein Telefongespräch mit Herrn Rüthers, die Erreichbarkeit der Spielflächen betreffend, ist dieser Niederschrift als Anhang III beigefügt.

Zu TOP 12:
Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 11.04.2001)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet um die Genehmigung, die Veranstaltung “Wir in Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz durchführen zu können.
Zeitplan:
ab 8.00 Uhr Aufbau
11.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung (danach Vorführungen der Vereine und Musikgruppen)
18.00 Uhr Ende der Veranstaltung
bis 22.00 Uhr Abbau und aufräumen. Es wird darum gebeten, die Genehmigung bis 22.00 Uhr auszustellen. Folgende Verkaufs- und Informationsstände sind geplant:
1 X Bierstand
2 X Bratwurst- und Grillstände
3 X Kuchen, Waffeln und Kaffe
1 X belegte Brötchen und Salate
1 X Reibekuchen und Pommes frites
15X Informationsstände
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der Veranstaltung “Wir in
Eving” am 09.06.2001 auf dem Evinger Platz – einstimmig – zu.







B ö t t g e r B u c h l o h K l e y e r
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin