N i e d e r s c h r i f t

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.09.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Funke - Hochbauamt –
Frau Klemp - Jugendamt –
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -

c) Ratsvertreter: - ab Top 5.12 -
Frebel, Wolfram

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -


Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 18.50 Uhr . . .

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Witt, wohnhaft Deutsche Straße in Dortmund-Eving ist Anlieger des Grundstückes Deutsche Straße / Hessische Straße, auf dem die neue Moschee geplant ist.
Er beanstandet, dass die Anwohner nicht schon im Vorfeld über den geplanten Umzug unterrichtet und über die Änderungen informiert wurden, ebenso liegen keine Information darüber vor, wer der Käufer ist.
Nachdem der Antrag gestellt wurde, erfuhr Herr Witt bei einer Begehung des Gebäudes, an der zwei Mitglieder des Moscheevereins teilnahmen, dass geplant ist im Haus eine Leichenhalle mit Kühlanlage sowie einen Unterrichtsraum einzurichten. Des weiteren soll im Gebäude eine Wohnung ausgebaut werden. Zur Hofseite sind bisher Glasbausteine eingesetzt, diese sollen entfernt werden und durch ein “normales” Fenster ersetzt werden.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass seines Wissens die Firma Laske das Grundstück an den Moscheeverein (Evinger Straße 304) verkauft hat. Zur Beantwortung der weiteren Fragen sagt Herr Böttger zu, den Fragenkatalog an die Verwaltung weiterzuleiten.
---------------------------------------------
Herr Olendorf wohnhaft Lindenhorster Straße beanstandet die Raserei – auch durch Lkws – und nächtliche “Wettfahrten” auf der Lindenhorster Straße , Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei sind seiner Meinung nach hier dringend erforderlich.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Verkehrssituation Lindenhorster Straße, die in der heutigen Sitzung unter TOP 4.3 beraten werden soll.
---------------------------------------------

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet um 16.10 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1.:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Leniger wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 09.08.2000

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 09.08.2000 wird - einstimmig - genehmigt.


Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Auf einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:

TOP 5.1.4 Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg”

TOP 6.2.2 Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”

Der Antrag des Vertreters der DVU – Herrn Stanko – den Tagesordnungspunkt 2 “Rechtsradikalismus” im Stadtbezirk in “Extremismus und Gewalt im Stadtbezirk ” umzubenennen, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – abgelehnt.

---------------------------------------------
Dem Antrag der CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt 5.2.2 “Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe” im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu beraten, wird – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen – zugestimmt.
---------------------------------------------
Einem weiteren Antrag der CDU-Fraktion, die heutige Sitzung um 19.15 Uhr zu beenden, damit die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving an der heute stattfindenden Veranstaltung der Bürgerinitiative “Gegen Rechtsextremismus in Eving und Brechten” teilnehmen können, wird
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – zugestimmt.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:
1. Regularien


1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000

1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Rechtsradikalismus im Stadtbezirk
3. Vorlagen


3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
In N 213
3.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht

3.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-

3.4 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)-

3.5 Benennung einer neuen Straße in DO-Lindenhorst
(716. projektierte Straße südlich der “Graf-Konrad-Straße”)

3.6 Sportanlagen
hier: Belegungspläne für den Zeitraum 14.08.2000 bis 06.08.2001 (Schuljahr 2000/2001)

4. Stellungnahmen


4.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Zwischenbericht über verausgabte bzw. zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

4.2 Sachstandsbericht zur Einrichtung einer Jugendfreizeitstätte in Dortmund-Brechten
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

4.3 Verkehrssituation Lindenhorster Straße – Stellungnahme zum Ortstermin am 29.06.2000 –

4.4 Errichtung einer Querungshilfe auf der Bayrischen Straße in Höhe der Stadtsparkasse

4.5 Verkehrszählung an der Autobahnbrücke Schiffhorst

4.6 Graffiti-Schmierereien entlang der Evinger Straße

4.7 Verkehrsverhältnisse Parkplatz Brambauer Straße 1-19

4.8 Überprüfung des Verkehrsflusses und Unterbindung der Raserei auf der Forsthausstraße in Dortmund-Eving

4.9 Blumencenter Lindenhorster Straße 129

4.10 Bauordnungsrechtliche Überprüfung der Bausubstanz
hier: Jakobstraße 11–15 und Lindenhorster Straße 29

4.11 Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte
5. Anträge der Fraktionen


5.1 SPD

5.1.1 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

5.1.2 Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem) auf der Forsthausstraße

5.1.3 Schulwegsicherung Preußische Straße
hier: Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem)

5.1.4 Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände
“Biotop Winterkampweg”
5.2 CDU

5.2.1 Ergänzung der Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Bayrische Straße

5.2.2 Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe – wird im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung beraten –

5.3 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

5.3.1 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich “Evinger Mitte Amtsstraße” zwischen Deutscher Straße und Holtbeuteweg

5.4 Vertreter Die Bürgerliste

5.4.1 Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”
6. Anfragen der Fraktionen


6.1 CDU

6.1.1 Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte

6.1.2 Einrichtung einer Moschee im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße

6.2 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

6.2.1 Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten

6.2.2 Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
7. Bauvorhaben Amtsstraße / Holtbeuteweg

hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.04.2000 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung zur Erstellung eines Rahmenplanes


8. Aufstellung von Fahrgastunterständen in Dortmund-Eving
9. Instandhaltungsmaßnahme Brechtener Straße

hier: Eingabe an die Bezirksvertretung


---------------------------------------------
Zu TOP 2.:
Rechtsradikalismus im Stadtbezirk

Im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Brechten, hat sich in letzter Zeit eine Szene etabliert, die von der Polizei bzw. Staatsschutz als rechtsradikal eingestuft wird. Belästigungen der Anwohner durch rechtsradikale Aktionen und sogar Ausschreitungen haben stark zugenommen. Vorläufiger Höhepunkt waren zuletzt Angriffe auf Polizeibeamte.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000 haben der Bezirksvorsteher und der Verwaltungsstellenleiter angekündigt, dass diese problematische Entwicklung Beratungsgegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 sein wird.
Der folgende, von der CDU-Fraktion eingereichte Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.08.2000, der dieses Problem ebenfalls thematisieren sollte, wurde deshalb in der letzten Sitzung nicht behandelt, sondern als Beratungsunterlage und zur Vorbereitung für die heutige Sitzung entgegengenommen.

Mit Datum vom 08.08.2000 hat die CDU-Fraktion die Aufnahme der politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus im Stadtbezirk gefordert.
Gleichzeitig wurde ein Fragenkatalog vorgelegt bzw. wurde die Verwaltung gebeten, zu folgenden Punkten Stellungnahmen vorzulegen:
  • Stellungnahme der Behörden über das Ausmaß und die Keimzellen
  • Wer war bisher informiert ?
  • Welche Maßnahmen wurden eingeleitet ?
  • Warum wurde die Bezirksvertretung bisher nicht informiert ?
  • Erstellung eines Maßnahmekataloges zur Eindämmung und Ausbreitung rechtsradikaler Gruppen und Gefahrenvorbeugung für unsere Bürgerinnen und Bürger
Begründung:
Die Berichte über rechtsradikale Personen und Gruppen können in unserem Stadtbezirk nicht schweigend hingenommen werden. Wir, als einer der nördlichsten Stadtbezirke, leiden zudem nicht unter dem besten Ruf in dieser Stadt. Die Bezirksvertretung ist aufgefordert, eine politische Auseinandersetzung zu beginnen, damit mehr Mut zu öffentlicher Gegenwehr gezeigt wird.
---------------------------------------------
Die zuständige Stadträtin – Frau Greive – hat mit Datum vom 31.08.2000 wie folgt geantwortet:

Ausmaß und Keimzellen von Rechtsradikalismus müssen bei der Polizei bzw. Staatsschutz erfragt werden. Daher kann die Frage, wer bisher informiert war und welche Maßnahmen bisher eingeleitet worden sind, nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Polizei und des Staatsschutzes gegeben.
Maßnahmen zur Eindämmung rechtsradikaler Ausbreitung laufen zurzeit auf vielen Ebenen in der Stadt. So wird der Oberbürgermeister für den 07.09.2000 zu diesem Thema einen runden Tisch einrufen, um hier einen großen Dortmunder Konsens gegen Rechts einzuleiten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis. Gleichzeitig wird vereinbart, dass Polizei bzw. Staatsschutz gebeten werden sollen, die noch offenen, in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden, Fragen zu beantworten.
Diese Antworten bzw. Stellungnahmen sollen eine Grundlage für den zu erarbeitenden Maßnahmekatalog bilden.
---------------------------------------------
Um eindeutig Stellung zum Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus zu beziehen verlesen der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, die Vertreterin von Bündnis '90 / Die Grünen– Frau Sichelschmidt – sowie der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –Erklärungen, in denen sie sich schärfstens gegen rechtsradikale und ausländerfeindliche Tendenzen im Allgemeinen sowie auch gegen rechtsradikale Vorkommnisse und Ausschreitungen im Stadtbezirk Dortmund-Eving aussprechen und diese eindeutig verurteilen.

Für die CDU-Fraktion fordert der Vorsitzende – Herrn Neumann – die gemeinsame Erstellung eines Maßnahmekataloges zur Eindämmung rechtsextremer Gewalt. Dieser Maßnahmekatalog soll in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving oder in einer Sondersitzung auf breiter Basis unter Beteiligung der Evinger Bürgerinnen und Bürger und der zuständigen Dienststellen der Stadt Dortmund diskutiert werden.

Der von der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – schriftlich vorliegende Antrag, eine gemeinsame Resolution gegen Rechtsradikalismus zu beschließen, wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kontrovers diskutiert, zumal der Antrag keinen Adressaten erkennen lässt. Die Verabschiedung einer Resolution “als bloßes Lippenbekenntnis” ist nach Meinung der SPD- wie auch der CDU-Fraktion nicht ausreichend, vielmehr wird die Einleitung konkreter Maßnahmen gefordert.
Frau Sichelschmidt weist während der Diskussion daraufhin, dass neben der Einleitung konkreter Maßnahmen auch eine eindeutige gemeinsame – öffentliche – Erklärung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die, die Ablehnung und Verurteilung aller rechtsradikaler Tendenzen zum Inhalt hat, unbedingt notwendig ist.

Als der Vertreter der DVU – Herr Stanko – in seinem Redebeitrag zunächst die Anwendung des Begriffes “rechts” kritisiert und die exakte Definition geklärt wissen möchte, verlassen einige Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungssaal.
Zur Erklärung, in welchem Sinn der Begriff “rechts” in dieser Diskussion zu verstehen ist, verweist der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – auf die konkrete Situation in Brechten, die Thema der heutigen Beratung ist.
Da sich Herr Stanko bei der Fortsetzung seines Redebeitrages weiterhin mit dieser Begriffsdefinition beschäftigt, stellt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung.
Während der Vertreter der DVU von seinem Recht Gebrauch macht, Argumente gegen diesen Antrag vorzubringen, verlassen die Mitglieder der SPD- und CDU-Fraktion sowie die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen den Sitzungssaal.
Nachdem alle Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wieder im Sitzungssaal anwesend sind, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Schluss der Beratung wird zugestimmt.
Als Abschluss der heutigen Beratungen zum Umgang mit Rechtsradikalismus im Stadtbezirk beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützen jedwede Aktivität der rechtsstaatlichen Organe sowie der Politik und Bürgerschaft, die geeignet sind rechtsradikale Tendenzen und Gewalttaten zu verhindern bzw. zu unterbinden. Unterstützt wird vor allem auch die Arbeit der in Dortmund-Brechten gegründeten Bürgerinitiative “Gegen Rechtsextremismus in Eving und Brechten”.

Ebenfalls – einstimmig – wird beschlossen, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – auch hier unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte – gemeinsam an einem Maßnahmekatalog arbeiten wird, der zu Eindämmung des Rechtsradikalismus in diesem Stadtbezirk führen soll. Dieser Maßnahmekatalog soll in einer Sitzung (evtl. einer Sondersitzung) der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

Zu TOP 3.1:
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 22.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgende Vorlage ab:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. l, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – vorgebrachten Änderungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, den Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)– für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)– die modifizierte / aktualisierte Begründung vom 18.08.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

Abstimmungsergebnis:
Ablehnung - mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung -
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving spricht sich erneut nachdrücklich gegen die auf Dauer angelegte Verkehrsanbindung der Fläche über die Derner Straße / Walter-Kohlmann-Straße (L684) aus.
Unter den im Punkt 1.8 der Vorlage aufgeführten - im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen - finden die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keinerlei Beachtung, eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist nicht enthalten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihren Beschlüssen am 20.01.1999, 09.05.1999 und 08.03.2000 gefordert, die endgültige Verkehrsanbindung über die Rüschebrinkstraße (Springorumknoten) herzustellen. Die bisherige Verkehrsanbindung wurde immer als Provisorium bis zur Erstellung und Durchführung einer ausführungsreifen Planung betrachtet.
Beanstandet wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor allem, dass sich in der Vorlage kein Hinweis darauf findet, dass in naher Zukunft Änderungen der verkehrlichen Erschließung geplant sind und somit die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gewollte Verkehrsanbindung über die Derner Straße endgültig festgelegt wird.

Zusatz:
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, ob in letzter Zeit aufgetauchte Gerüchte der Wahrheit entsprechen, nach denen einige Kleingärten, die sich in der Fortsetzung des “Bauernkamp” im fraglichen Bereich befinden, einem geplanten Bahnanschluss weichen müssen.




Zu TOP 3.2:
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 03.08.2000)

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – ist als Berichterstatter anwesend und erläutert den vorliegenden Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138.
Zunächst gibt Herr Mehlem einen kurzen Überblick über die notwendig gewordenen Änderungen zu vorangegangenen Bebauungsplankonzepten.
Da das Plangebiet vom Holthauser Bergraben und diversen Nebenarmen durchzogen wird, besteht die Gefahr von Überschwemmungen. Das Wasserhaushaltsgesetz, das nach Hochwasserereignissen in den letzten Jahren deutlich verschärft wurde, hat Änderungen im Planungskonzept nötig gemacht. Nach einem Gutachten, das von der Stadt Dortmund aufgrund der geänderten Rechtslage in Auftrag gegeben wurde, müssen zwei Überschwemmungsgebiete im Norden und Süden des Plangebietes berücksichtigt werden.
Die Entwässerung in diesem Planbereich ist grundsätzlich sehr problematisch, da der Grundwasserspiegel sehr hoch liegt. Das Niederschlagswasser soll über Grünschneisen und den Holthauser Berggraben letztendlich in die Emscher geleitet werden, kleinere Änderung im Entwässerungskonzept sind hier aber noch möglich, haben aber keinen Einfluss auf die spätere Bebauung.
Vorgesehen ist nach neuestem Planungsstand, ein von Bebauung freizuhaltender Bereich von 40 m (jeweils 20 m rechts und links) des Holthauser Berggrabens, hier soll ein öffentlicher Grünzug entstehen. Dieser Grünzug “trennt” die geplante Bebauung in einen westlichen und einen östlichen Teil. Die Baustruktur im westlichen Bereich bleibt gegenüber früheren Planungen nahezu unverändert. Im östlichen Teil werden die Quartiere in ihrem Zuschnitt verändert.
Da sich die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in letzter Zeit verändert hat, wird in den neuen Planungen zugunsten von Eigenheimbauten auf einige ursprünglich vorgesehene Geschosswohnungsbauten verzichtet. Der Bebauungsplan ist so konzipiert, dass relativ flexibel auf weitere Veränderung auf dem Wohnungsbaumarkt reagiert werden kann, ohne Änderungen im Bebauungsplan vornehmen zu müssen.
Die jetzigen Planungen weisen in Einfamilienhäusern bzw. Reiheneigenheimen oder Doppelhäusern
ca. 550 bis 600 Wohneinheiten aus. Bei einem Bau von Geschosswohnungsbauten würden noch einmal zusätzliche 100 bis 150 Wohneinheiten entstehen.
Die tatsächliche Realisierung der Bebauung ist abhängig vom geplanten Ausbau der A 2. Wegen des Verkehrslärms sind auch noch Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Nach Informationen, die dem Stadtplanungsamt vorliegen, geht das Westfälische Landesstraßenbauamt davon aus, dass mit dem Ausbau der A 2 im Jahr 2003 begonnen werden kann, die Bauzeit wird dann ca. vier Jahre betragen.
---------------------------------------------
Befürchtungen bestehen bei der CDU-Fraktion in bezug auf die Tatsache, dass Einbußen bei der Wohnqualität zu erwarten sind, da wegen des hohen Grundwasserspiegels eine Unterkellerung der Häuser nicht – oder nur unter hohem Kostenaufwand – möglich ist.
Auch beim Zuschnitt der Wohneinheiten, der ca. 110 bis 120 qm Wohnfläche ermöglicht, werden Befürchtungen laut, dass hier wegen der zu geringen Größe keine Wohneigentum auf Dauer gegründet wird, sondern sich weiterentwickelnde und vergrößernde Familien früher oder später gezwungen sind zu verkaufen, da mehr Wohnraum benötigt wird.
Seitens der SPD-Fraktion wird die Frage aufgeworfen, ob die Absicht besteht, die im städtischem Besitz befindliche westliche Seite des Planungsbereiches im ersten Bauabschnitt vorrangig auszubauen, da die Grundstücke bereits zur Verfügung stehen.
Laut Herrn Mehlem geht man beim Planungsamt von einer Umsetzung des Gesamtkonzeptes aus. Das städtische Grundstück war und ist Bestandteil der Umlegungsmasse, obwohl anderslautende politische Beschlüsse möglich sind.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –– mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des überarbeiteten Plankonzeptes fortzuführen.

Zu TOP 3.3:
Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
(Vorlage der Verwaltung – 63-2-2-25663 – vom 03.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – zur Kenntnis.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 3.4:
Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – nicht zu.

Begründung der Ablehnung:

Die Anzahl der Moscheen bzw. Gebetsräume in islamischen Kulturzentren nimmt gerade in der Bergstraße immer mehr zu. Die Zahl der in diesem Bereich wohnenden muslimischen Gläubigen hat im Gegensatz dazu jedoch nicht - oder nur in unerheblichem Umfang - zugenommen.
Die Bergstraße war bisher immer eine wichtige Einkaufstraße für den angrenzenden Wohnbereich. Die verstärkte Umwandlung ehemaliger Geschäfts- oder Wohnhäuser in islamische Kulturzentren, in denen nicht nur religiöse sondern auch schulische, gewerbliche und sonstige soziale Aktivitäten stattfinden, führt zu einer Monostruktur.
Die angespannte Situation, die in der Bergstraße bereits jetzt besteht – nicht zuletzt bedingt durch die katastrophale Parkraumsituation – soll nicht weiter verschärft werden.

Zu TOP 3.5:
Benennung einer neuen Straße in DO-Lindenhorst
(716. projektierte Straße südlich der “Graf-Konrad-Straße”)
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 25.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – bei einer Stimmenthaltung:

Die 716. projektierte Straße erhält den Namen “Karl-Klose-Weg”

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat sich entschieden, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und der projektierten Straße den Namen “Kellerhoffweg” zu geben. Bei Karl Klose handelt es sich um einen Evinger Widerstandskämpfer, der 1945 von den Nationalsozialisten ermordet wurde, und an den mit dieser Benennung erinnert werden soll.

Zu TOP 3.6:
Sportanlagen
hier: Belegungspläne für den Zeitraum 14.08.2000 bis 06.08.2001 (Schuljahr 2000/2001)
(Vorlage der Verwaltung – 52/2- vom 27.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt – einstimmig – Kenntnis von der vorgesehenen Belegung der städtischen Sportanlagen für das Schuljahr 2000/Sportanlagen für das Schuljahr 2000/2001 Kenntnis.

Zu TOP 4.1:
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Zwischenbericht über verausgabte bzw. zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegen die folgenden Zwischenberichte über den Stand der Haushaltsmittel zur Kenntnisnahme vor.

Zwischenbericht Hochbau:

Das Hochbauamt hat, die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen im Verwaltungshaushalt sowie kurzfristige Maßnahmen aus möglichen Restmitteln 1998 und 1999 (Tabelle 1) und Hochbaumaßnahmen mit Mitteln des Vermögenshaushaltes (Tabelle 2) zusammengefasst.
Die jeweiligen Maßnahmenstände und mögliche Restmittel sind aus diesen Tabellen ersichtlich.

Besonderheiten:
Auf Basis der bestehenden BV-Beschlüsse auf den Jahren 1998, 1999 und 2000 sind im Stadtbezirk Eving im Jahre 2000 insgesamt 14 Hochbaumaßnahmen im Gesamtvolumen von über 1,5 Mio. DM abzuwickeln. 6 Maßnahmen konnten zwischenzeitlich fertiggestellt werden. Die restlichen 8 Maßnahmen liegen im Zeitplan und werden voraussichtlich ebenfalls noch in 2000 abschließend durchgeführt.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen im Verwaltungshaushalt derzeit (Rest-)Mittel aus abgerechneten Maßnahmen in Höhe von 18.582,78 DM zur Verfügung. Diese (und evtl. weitere) Restmittel können von der BV zur Durchführung von weiteren Maßnahmen beschlussmäßig gebunden werden.
Im Vermögenshaushalt stehen derzeit keine (Rest-)Mittel aus abgerechneten Maßnahmen zur Verfügung.
Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 288.900,-- DM

Zur Verfügung stehende Restmittel aus
bisher abgerechneten Maßnahmen: 6852,78 DM

Das Hochbauamt teilt in seinem Schreiben vom 27.07.2000 mit, dass Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen in Höhe von 18.852,78 DM vorhanden sind. Diese Restmittel sollten - nach Beschluss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving - für notwendige Innenanstricharbeiten in TEK Fröbelweg verwendet werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 09.08.2000 beschlossen,
12.000,-- DM dieser Restmittel für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Bayrischen Straße verwenden.
Die noch vorhandenen Restmittel reduzieren sich dadurch auf einen Betrag von 6852,78 DM. Dieser Betrag kann von Bezirksvertretung Dortmund-Eving – wie vom Hochbauamt vorgeschlagen – für notwendige Innenanstricharbeiten in TEK Fröbelweg eingesetzt werden oder auch anderweitig vergeben werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den 1. Zwischenbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, mit den vorhandenen Restmitteln in Höhe von 6.582,78 DM und evtl. noch weiteren Restmitteln aus abgerechneten Maßnahmen im Verwaltungshaushalt notwendige Innenanstricharbeiten in der TEK Fröbelweg 1–3 durchzuführen.
---------------------------------------------
Zwischenbericht Vermögenshaushalt:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 500.000,-- DM
Verpflichtungsermächtigungen 2000: 150.000,-- DM
Beschlossene Verpflichtungsermächtigungen: 0,00, DM
Zur Verfügung stehender Betrag:
(Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen) 0,00 DM
Stand der Maßnahmen die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Vermögenshaushalt 2000 in der Sitzung am 19.01.2000 beschlossen wurden:

1. Am Zechenbahnhof
Ausbau der “alten Bergestraße” von Burgholzstraße bis Gewerbepark
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 350.000,- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
2. Katzbachstraße
Umbau der Verkehrsinsel
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 30.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
3. Kirdorfsiedlung “Runder Platz”
Verbesserung der Beleuchtung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 35.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Bayrische Straße
Linksabbiegespur in die Straße “In der großen Heide”
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 25.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Planungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
5. TEK Fröbelweg
ISO-Fenster für Erker
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 7.800,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
6. TEK Fröbelweg
Renovierung der ehemaligen Hausmeisterwohnung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 30.500,-- DM
Die Maßnahme ist abgeschlossen aber noch nicht abgerechnet. Die endgültigen Kosten bzw.
eventuell entstehende Haushaltsreste sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
7. TEK Evinger Straße
Neue Eingangstür, neuer Fußbodenbelag, Garderobe umgestalten
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 21.700,-- DM
Die Umbaumaßnahmen sollen lt. Hochbauamt voraussichtlich im Oktober 2000 abgeschlossen werden, die anfallenden Kosten sind noch nicht bekannt. Diese Maßnahme ist anfinanziert, die Restfinanzierung soll durch noch anfallende Haushaltsreste des Vermögenshaushaltes erfolgen.

Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes stehen derzeit nicht zur Verfügung.
---------------------------------------------
Zwischenbericht Tiefbau:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 151.000,-- DM
Haushaltsreste aus Vorjahren: 117.273,-- DM
Haushaltsmittel 2000 : 268.273,-- DM

Zur Verfügung stehende Restmittel aus
bisher abgerechneten Maßnahmen: 22.136,22 DM


Stand der Tiefbaumaßnahmen die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Haushalt 2000 in der Sitzung am 19.01.2000 beschlossen wurden:

1. Peddenbrink
Instandsetzung der Straße (Fahrbahn stellenweise) von Wittichstraße bis Kamphecke.
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 151.000,-- DM.
Die bisher eingesetzten Haushaltsmittel in Höhe von 151.061,46 DM wurden teilweise aus Haushaltsresten des Jahres 1997 und 1999 finanziert. Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. abgerechnet. Angaben über die tatsächlich entstehenden Ausgaben sind zurzeit nicht möglich.
2. Körnerstraße
Teermakadamdecke von Nollendorfstraße bis Schillstraße
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 25.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich noch in der Planungs- bzw. Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuelle Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
3. Jakobstraße
Verkehrsberuhigung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 45.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuelle Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Bayrische Straße
Verkehrsberuhigung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 12.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase und soll je nach Witterungsbedingungen Ende September bzw. Anfang Oktober abgeschlossen werden. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Folgende Tiefbaumaßnahmen wurden bereits in Vorjahren von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen und teilweise begonnen:

1. Schiffhorst
Instandsetzung von Ihländer Bach bis Peddenbrink
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 151.100-- DM.
Hier handelt es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme, die im Jahre 1999 beschlossen wurde, bisher aber noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet ist. Die 1999 hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel wurden in das Jahr 2000 übertragen. Angaben über die tatsächlichen Kosten bzw. Haushaltsreste sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
2. Steiermarkstraße
Beleuchtung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 48.400-- DM.
Für diese Maßnahme standen Haushaltsmittel des Jahres 1998 in Höhe von 48.400,-- DM zur Verfügung. Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet. Insgesamt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 26.263,78 DM benötigt.

Es stehen hier noch Haushaltsmittel in Höhe von 22.136,22 DM zur Verfügung, über die die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verfügen kann.
---------------------------------------------

Zwischenbericht Grünpflege:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 306.700,-- DM
(Vorschlagsliste 1-3)

Zur Verfügung stehender Betrag:
(Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen) 0,00 DM

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat für den Haushalt 2000 keine Einzelmaßnahmen im Bereich der Grünpflege beschlossen.
In der Sitzung am 19.01.2000 hat die Bezirksvertretung die Vorschlagsliste der Verwaltung
– mit den Anlagen 1-3 zur Grünpflege im Stadtbezirk Eving – zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Ausführung dieser Grünpflegemaßnahmen ist auf den Zeitraum des gesamten Jahres ausgerichtet. Aussagekräftige Abrechnungen liegen daher noch nicht vor. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Ausgaben bzw. Haushaltsreste ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegenden Zwischenberichte zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2:
Sachstandsbericht zur Einrichtung einer Jugendfreizeitstätte in Dortmund-Brechten

Frau Klemp – Jugendamt – und Herr Funke – Hochbauamt – sind als Berichterstatter anwesend.

Zunächst beschreibt Frau Klemp den geplanten Standort in der Evinger Straße 600, nördlich der Wohnbebauung Schiffhorst.
Herr Funke – verantwortlicher Bezirksleiter beim Hochbauamt – erläutert den derzeitigen Planungsstand zur Einrichtung des Jugendtreffs in Dortmund-Brechten. Ausgangspunkt für alle Planungen war der zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 340.000,-- DM. Fest stand von Anfang an, dass hier die Errichtung eines “Provisoriums”, wie z.B. Pavillons oder Container nicht gewünscht ist. Für den zur Verfügung stehenden Betrag wäre die Anschaffung von Containern durchaus möglich gewesen. Eine weitere Überlegung war ein Gebäude in Leichtbauweise, auch dieser Plan soll nicht realisiert werden, da sich hier sehr hohe Nachfolge- bzw. Unterhaltskosten ergeben.
Letztendlich ist man gemeinsam mit dem Jugendamt zu dem Schluss gekommen, dass eine einfache, konventionelle Bauweise die beste Alternative ist. In der Diskussion standen mehrere Gestaltungsmodelle. Entschieden hat man sich letztendlich für ein Modell von ca. 15 x 9,24 m, eingeschossig und ohne Unterkellerung. Eine kleinere (billigere) Bauweise war nicht möglich, da genügend Platz für Aufenthalts- und Lagerräume sowie Waschräume vorhanden sein muss.
Problematisch ist allerdings die Finanzierung, für die die zur Verfügung stehenden 340.000,-- DM nicht ausreichen. Das Gebäude könnte zwar zu diesem Preis errichtet werden, aber aufgrund des Standortes müssen über ca. 30 bis 40 m Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Wärmeversorgung gelegt werden. Das Gelände befindet sich unterhalb der Wasserrückstauebene, sodass hier noch zusätzliche Kosten für die Entwässerung entstehen.
Die Finanzierung für das Gebäude ist mit den vorhandenen Mitteln gesichert. Nicht gesichert ist die Finanzierung der Erschließungskosten und weiterer anfallender Baunebenkosten.
Beim Versuch die Kosten zu reduzieren wurde bereits angedacht, Arbeiten wie z.B. Innenanstrich oder Innenarbeiten von den Jugendlichen selbst oder von Beschäftigungsinitiativen durchführen zu lassen. Die so errechneten Kosten belaufen sich auf 307.000.-- DM Bauwerkskosten einschließlich Haustechnik. Die Baunebenkosten werden mit ca. 89.000.-- DM veranschlagt, die Erschließungskosten mit 48.000,-- DM. Insgesamt belaufen sich somit die Kosten für den Jugendtreff auf 444.000,-- DM.
---------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis, und erwartet von der Verwaltung nunmehr die zügige Realisierung des seit langem geforderten Jugendtreffs.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – der auch Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist, dass er sich dort vehement für die Bereitstellung der jetzt noch fehlenden Finanzierungsmittel durch die Fachverwaltung einsetzen wird. Kann eine vollständige Finanzierung dort wider Erwarten nicht sichergestellt werden und die Ausführung der Baumaßnahme somit gefährdet sein, sollte sich auch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – an der Finanzierung beteiligen.

Zu TOP 4.3:
Verkehrssituation Lindenhorster Straße – Stellungnahme zum Ortstermin am 29.06.2000 –

In der Sitzung am 14.06.2000 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen, einen Ortstermin auf der Lindenhorster Straße durchzuführen. Während dieses Ortstermines wurde die Verwaltung gebeten, die Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu überprüfen.

Folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.07.2000 liegt der Bezirksvertretung jetzt zur Kenntnisnahme vor:

Der Bereich nördlich des Bahnüberganges bis zur Grävingholzstraße war aufgrund der schlechten Fahrbahnoberfläche seit 1993 mit VZ 274-53 (30 km/H) beschildert. Nach Erneuerung der Fahrbahnoberfläche im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung nach Rücksprache mit der Polizei und dem Tiefbaubezirk Nord aufgehoben. Auch nach erneuter Stellungnahme durch den Tiefbaubezirk Nord ergeben sich keine Anhaltspunkte, die aus straßenbaulicher Sicht eine Begrenzung der ortsüblichen Geschwindigkeit von 50 km/h rechtfertigen würde. Besondern im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen auf Dortmunder Stadtgebiet befindet sich der nördliche Abschnitt der Lindenhorster Straße in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Es ist leider unvermeidbar, dass sich an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße ein gewisser Lärmpegel einstellt.
Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dortmund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch Straßenführung, Fahrbahnzustand).
Da die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gem. StVO offensichtlich nicht vorliegen, ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit zu beschränken.
Der Straßenzustand der Lindenhorster Straße wird – wie vereinbart – durch den Tiefbaubezirk regelmäßig überprüft; notwendige Reparaturen werden zeitnah durchgeführt.

Der technische Defekt an der Fußgängersignalanlage Graf-Konrad-Straße wurde in der Zwischenzeit beseitigt.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis, in der Hoffnung, dass die von der Verwaltung angekündigte regelmäßige Überprüfung des Straßenzustandes tatsächlich stattfindet und notwendige Reparaturen zeitnah durchgeführt werden. Die Rücknahme der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird bedauert, da dies zu erhöhten Belastungen der Anwohner führt.

Zu TOP 4.3:
Errichtung einer Querungshilfe auf der Bayrischen Straße in Höhe der Stadtsparkasse
Der VdK Ortsverband Eving/Obereving hat in einer Eingabe an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die in der Sitzung am 14.06.2000 beraten wurde, bemängelt, dass es vor allem für ältere und behinderte Personen schwierig sei, die Bayrische Straße in Höhe der Stadtsparkasse zu überqueren.
Die Eingabe des VdK wurde an die Verwaltung mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme übersandt.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.07.2000 zur Kenntnis.

Die Verkehrssituation wurde am 17.07.2000 mit folgendem Ergebnis überprüft:
§ Beobachtungszeitraum: 16.05 bis 16.35 Uhr
§ Fahrzeugaufkommen: 275 Fahrzeuge (550 pro/h)
§ Querungen: 48 Passanten (96 pro/h)

Die festgestellten Fußgängerquerungen fanden im Teilstück zwischen dem Haus Nr. 147 und der Badischen Straße (ca. 60 m) statt. Durch die benachbarte Verkehrssignalanlage entstehen Zeitlücken im fließenden Verkehr, sodass die Fußgänger ohne besondere Schwierigkeiten die Straße überqueren konnten.
Um die Qualität für Fußgänger beim Überqueren der Bayrischen Straße zu verbessern, ist es grundsätzlich möglich, die Linksabbiegespur zu verkürzen und eine Mittelinsel zu bauen. Durch den Bau der Mittelinsel entfallen allerdings zwei Stellplätze für Pkw.
Da die Passanten nicht einen bestimmten Bereich für die Fahrbahnüberquerung nutzen, ist anzunehmen, dass sich durch den Bau der Mittelinsel die Querungen nicht auf den Bereich der Mittelinsel kanalisieren lassen, zumal sich in diesem Bereich mehrere Grundstücksüberfahrten befinden, die eine Lenkung der Fußgänger ausschließt.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Verkehrsignalanlage im Einmündungsbereich “Alter Heideweg” zu benutzen. Die Verkehrsignalanlage befindet sich nur ca. 70 m von der Sparkasse entfernt.

Zu TOP 4.4:
Verkehrszählung an der Autobahnbrücke Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (ohne Datum) zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Stadt am 18.04.2000 in Eving keine Verkehrszählung durchgeführt hat. Nachfragen beim Westfälischen Straßenbauamt Bochum und beim Autobahnamt Hamm waren ebenfalls negativ. Auch dem Tiefbaubezirk ist hiervon nichts bekannt.

Zu TOP 4.5:
Graffiti-Schmierereien entlang der Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Schreiben der Frau Stadträtin Greive vom 18.07.2000 als Antwort auf eine ergänzende Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 12.04.2000 vor.

Bei den 26 Jugendlichen, die sich zurzeit in der “Schadenswiedergutmachung” befinden, sind keine Evinger Jugendlichen dabei. Ob Evinger Jugendliche bei Graffiti-Schmierereien gefasst wurden, kann nicht beantwortet werden, da die Erfassung von Delikten bzw. die Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft nicht nach regionalem Bezug auf Stadtbezirke erfolgt. Eventuell kann diese Frage durch den Bezirksbeamten der Polizei beantwortet werden.
Eine Erhöhung der Anzahl der Personen in der Schadenswiedergutmachung für den Stadtbezirk Eving ist weder mit ja noch mit nein zu beantworten. Schadenswiedergutmachung wird in all den Fällen durchgeführt, bei denen der Geschädigte und auch der Täter dazu bereit sind. Es gibt dabei keinerlei Aufteilungen oder Quotierungen auf Stadtbezirke oder andere Merkmale. Schadenswiedergutmachung orientiert sich lediglich an der gegenseitigen Bereitschaft. Es besteht kein Anspruch auf Schadenswiedergutmachung, weder für die eine noch für die andere Seite.

Hinweis der Geschäftsführung:
Eine zur weitergehenden Information beigefügte Broschüre des Jugendamtes zur Schadenswiedergutmachung bei Graffitischäden liegt der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor und kann eingesehen werden.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 4.7:
Verkehrsverhältnisse Parkplatz Brambauer Straße 1-19

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 08.08.2000 zur Kenntnis.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass im Zuge der Beschilderung des vg. Bereiches durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes über die Einrichtung des Parkplatzes an der Brambauer Straße in Kenntnis gesetzt wurde.
Bei Kontrollen am 17. und 18.07.2000 zu unterschiedlichen Zeiten war der Parkplatz jedoch, möglicherweise aufgrund der Ferienzeiten, nur zu max. 30 % ausgelastet. Insgesamt wurden 12 gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.
Der vg. Parkraum wird, wie alle anderen Parkraumbewirtschaftungszonen auch, in den Prüfzyklus der Verkehrsüberwachung aufgenommen und im Rahmen der personellen Ressourcen in der Vorortüberwachung kontrolliert.

Zu TOP 4.8:
Überprüfung des Verkehrsflusses und Unterbindung der Raserei auf der Forsthausstraße in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 08.08.2000 – mit Hinweis auf den zur heutigen Sitzung vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion – zunächst zur Kenntnis.

In der Forsthausstraße wurden, nach Mitteilung des Ordnungsamtes, bereits im Jahre 1997 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Aufgrund des Fahrzeugaufkommens und der nur geringen Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen können die Beschwerden wegen zu schnellen Fahrens seitens der Verkehrsüberwachung nicht bestätigt werden.
Auch die u.a. aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving veranlassten erneuten Messungen ergaben diesbezüglich kein anders Bild. Nach Rücksprache mit der Polizei
- Wache Eving - liegen dort aktuell gleichfalls keine Beschwerden über zu schnelles Fahren bzw. Belästigungen durch Lkw oder Busse vor.
Die Forsthausstraße wurde während der Bauarbeiten an der Evinger Straße als “Schleichweg” benutzt. Nach Fertigstellung der Evinger Straße ist das Verkehrsaufkommen jedoch wieder zurückgegangen.


Zu TOP 4.9:
Blumencenter Lindenhorster Straße 129

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 08.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass für die Nutzung “Blumenladen” in dem südlichen Gewächshaus am 04.07.2000 eine Benutzungsgenehmigung erteilt wurde. Die Schlussabnahme kann erst erfolgen, wenn festgestellte Mängel aus der Rohbauabnahme abgestellt sind und die Außenanlagen entsprechend dem zur Baugenehmigung vom 12.12.1997 gehörenden Plan der Außenanlagen hergerichtet sind.

Zu TOP 4.10:
Bauordnungsrechtliche Überprüfung der Bausubstanz
hier: Jakobstraße 11–15 und Lindenhorster Straße 29

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 10.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, das gemäß einer örtlichen Kontrolle am 07.07.2000 die Häuser Jakobstraße 11 und 13 frisch renoviert und in einem guten Zustand sind.
Bei dem Gebäude Jakobstraße 15 handelt es sich um ein ursprünglich mehrgeschossiges Wohnhaus, das wegen Baufälligkeit vor einigen Jahren teilabgebrochen wurde. Das bestehende Restgebäude ist an das Nachbargebäude mit dem gleichen Gebäudequerschnitt angebaut. Einsturzgefährdete Bereiche konnten an dem Restgebäude nicht entdeckt werden. Das Grundstück steht in städtischem Eigentum. Das Liegenschaftsamt ist seit Jahren bemüht, das Grundstück an einen Wohnungsbauinvestor zu verkaufen, bisher allerdings ohne Erfolg. Zurzeit gibt es aber einen ernsthaften Interessenten.
Der Eigentümergemeinschaft des Hauses Lindenhorster Straße 29, das seit längerem leer steht, wurde mit Ordnungsverfügung vom 10.06.1998 aufgegeben, Sicherungsmaßnahmen an dem Gebäude vorzunehmen. Es sollten sämtliche zerbrochene Fensterscheiben an der Seiten- und Hinterfront aus den Rahmen entfernt werden und das Haus insgesamt unüberwindbar gegen das Betreten Unbefugter verschlossen werden. Gemäß einer Kontrolle am 13.07.1998 waren die Forderungen ausreichend erfüllt. Im Januar 2000 wurde bei einer Kontrolle erneut festgestellt, dass das Gebäude zugänglich war. Auf das Einwirken den Bauordnungsamtes hin wurde diese Gefahr inzwischen beseitigt. Darüber hinaus haben die Eigentümer mit Renovierungsarbeiten begonnen.

Zu TOP 4.11:
Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.08.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt hat die Firma Thyssen Krupp Stahl AG angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den nächtlichen Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte gebeten.

Mit Schreiben vom 04.08.2000 teilte die Firma mit, dass die Quelle der Geräuschimmissionen lokalisiert und Maßnahmen zur Reduzierung der Geräusche ergriffen wurden.
Seit Stilllegung des Hochofens 4 wird von den Verdichtern überschüssiger Wind erzeugt, der abgeblasen werden muss. Die dabei entstehenden Ausblasgeräusche führen bei südlicher Windrichtung zu den beanstandeten Geräuschimmissionen.
Zur Reduzierung der Geräuschimmissionen wird der überschüssige Wind nachts nicht mehr im Bereich der Verdichter sondern im Bereich der Winderhitzer abgeleitet. Es ist vorgesehen, diese lärmarme Betriebsweise bis zur endgültigen Einstellung der Roheisen- und Stahlproduktion

Zu TOP 5.1.1:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Erstellung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg (südlich der Polizeiwache Dortmund-Eving) mit der Erschließung durch eine Fußgängerbrücke über die Deutsche Straße zum “Grünen Platz” in der “Neue Evinger Mitte”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob diese dringlich erforderlichen Parkplätze aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden können.

Begründung:
Die umfangreichen Aktivitäten der in der “Evinger Mitte” angesiedelten Institute führt täglich zu erheblichem Parkdruck. Dieser Zustand führt werktags zu ständigen Auseinandersetzungen mit den Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Umfeld, deren Kunden- und Privatparkplätze werden rücksichtslos zugeparkt.

Zu TOP 5.1.2:
Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem) auf der Forsthausstraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Abstimmung vor:

Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Forsthausstraße werden auf der linken Seite (stadtauswärts) zwei zusätzliche Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung aufgestellt.
Ein Element soll auf der linken Seite mittig zwischen der Försterstraße und der Schwarzenbergstraße aufgebaut werden. Das zweite Element soll auf der Forsthausstraße zwischen den Einmündungen Grävingholzstraße und Wesselingweg installiert werden.

Begründung:
Die Forsthausstraße ist in der alten Kolonie eine der Straßen, die durch ihre Übersichtlichkeit und Fahrbahnbreite die Autofahrer zum “Schnellfahren” verleiten. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat sich daher in den letzten Jahren sehr intensiv bemüht durch bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen das “Rasen” auf der Forsthausstraße einzuschränken.
Folgende Maßnahme sind durchgeführt worden:
Einführung von Tempo 30, Abbau der Vorfahrtsberechtigung der Forsthausstraße und Wiedereinführung von “Rechts vor Links” Installation von drei Baumscheiben auf der rechten Seite (stadtauswärts) der Forsthausstraße. Die Baumscheiben auf der rechten Seite haben im Ergebnis leider bewirkt, dass einige Autofahrer jetzt mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der linken Seite der Forsthausstraße von der B 54 bis zur Grävingholzstraße durchfahren. Dadurch ist es in der Vergangenheit häufig zu Kfz-Unfällen – durch Nichtbeachtung von Rechts vor Links – gekommen. Außerdem werden Fußgänger, wie z.B. spielende Kinder, extrem gefährdet.
Das “Schnellfahren” auf der linken Seite kann nur durch zusätzliche Verkehrshindernisse auf der linken Seite (stadtauswärts) der Forsthausstraße, d.h. Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung, unterbunden werden.
Diese Elemente sind schnell zu installieren, um zukünftige Unfälle (mit Personenschäden) zu vermeiden.
---------------------------------------------
In der Diskussion über diesen Antrag ergibt sich, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung aus städtebaulicher Sicht eigentlich die Anlegung weiterer Baumscheiben favorisieren. In der Forsthausstraße sind bereits Baumscheiben vorhanden, die Aufstellung mobiler Verkehrsberuhigungselemente würde sich störend auf das gesamte Straßenbild auswirken.
Die Aufstellung der mobilen Elemente wurde nur im Hinblick auf die vermutlich niedriger ausfallenden Kosten und wegen der schnelleren Realisierung einer Verkehrsberuhigung angestrebt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Erhaltung eines einheitlichen Straßenbildes wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Anlegung weiterer Baumscheiben in der Forsthausstraße möglich ist und in welcher Höhe sich die Kosten für diese notwendige Verkehrsberuhigungsmaßnahme bewegen würden.
Sollte die Anlegung der Baumscheiben aus finanzieller Sicht nicht möglich sein, ist eine Verkehrsberuhigung durch den Einsatz der mobilen Elemente durchzusetzen.

Zu TOP 5.1.3:
Schulwegsicherung Preußische Straße
hier: Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Schulwegsicherung auf der Preußischen Straße, von der Bayrischen Straße bis zum Heisenberg-Gymnasium, vorzunehmen.

Begründung:
Die Preußische Straße ist eine “Sammelstraße” für die angrenzenden Siedlungen. Kindergarten, Gymnasium und eine Großturnhalle sind Anlieger der Straße. Das Verkehrsaufkommen ist enorm. Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die “mobilen Elemente” die die Verwaltung noch auf Lager hat, dafür geeignet sind.

Zu TOP 5.1.4
Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände
“Biotop Winterkampweg”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2000)

Biotop Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” vorzulegen.
Folgende Sachverhalte sind dringlich zu klären:

1. Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten und unerlaubte Abfallbeseitigung
2. Vorgesehene bauliche Maßnahmen zur Absicherung des Geländes
3. Zeitrahmen für erforderliche Sicherungsmaßnahmen
4. Betreuung und Bewachung des Geländes
5. Grünschnitt und Freihaltung der angrenzenden Wegeparzellen

Begründung:
Die vorhandene Einzäunung ist an vielen Stellen zerstört, dadurch besteht die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche das Gelände zu betreten, insbesondere an der Steilböschung Winterkampweg besteht erhebliche Unfallgefahr.
An den Stellen, an denen der Zaun durchbrochen ist, wird laufend Müll abgelagert. Die angrenzenden Wegeparzellen sind teilweise durch Strauchwerk, insbesondere Brombeerhecken, zugewuchert, sodass Fußgänger und Radfahrer gefährdet sind.
In den letzten Tagen hat es massive Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegeben.

Zu TOP 5.2.1:
Ergänzung der Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Bayrische Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Deutsche Straße zu ergänzen.

Begründung:
Nach Beendigung der Irreführung der Abbiegeregelung ergibt sich weiterer Handlungsbedarf. Der Kreuzungsbereich muss so markiert werden, dass der abbiegende Verkehr seine Haltepunkte im Mittelbereich gut erkennen kann. Beispielhaft sind hierfür die Kreuzungen B 54 / Immermannstraße und B 54 / Grävingholzstraße. Hier sind die notwendigen Ergänzungen vorzunehmen.

Zu TOP 5.2.2:
Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Beratung im – nichtöffentlichen – Teil der Sitzung.

Zu TOP 5.3.1:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich “Evinger Mitte Amtsstraße” zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.08.2000)

- Antrag von der Eingeberin zurückgezogen -

Zu TOP 5.4.1:
Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste ohne Datum)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”

Begründung:
Die o.g Straßen befinden sich einem desolaten Zustand. Außerdem wäre es dringend erforderlich einen Bürgersteig zu bauen. Am 15.08.00 wurde vom Vertreter der Bürgerliste in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving festgestellt, dass die ganze Verkehrssituation eine große Gefahrenquelle für Kinder und deren Eltern darstellt, die z.B. den Kindergarten erreichen wollen. Gerade Kinder deren Sichtfeld durch ihre Größe schon eingeschränkt ist, werden mit der Situation überfordert, die sich automatisch aus parkenden Autos und dem fließenden Verkehr ergibt.
---------------------------------------------
Im vorliegenden Fall hat es bereits mehrfach Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegeben. Daher wird – einstimmig – beschlossen, den vorliegenden Antrag in eine Anfrage zu ändern und die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Stand der Erstellung eines Bürgersteiges und einen Zeitrahmen für die Realisierung zu bitten.

Zu TOP 6.1.1:
Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um einen Zwischenbericht zum Planungsstand der Wohnbebauung in der Evinger Mitte gebeten, da zurzeit der aktuelle Sachstand nicht bekannt ist.

Zu TOP 6.1.2.:
Einrichtung einer Moschee im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, ob die Umbautätigkeiten an Gebäuden im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße das Ziel haben, hier einen Moscheestandort zu begründen. Wenn ja, handelt es sich um eine Standortverlagerung eins Moscheevereins? Sollte es sich nicht um Umbauten zu einer Moschee handeln wird um Auskunft über die zukünftige Nutzung gebeten.
---------------------------------------------
Die folgende schriftliche Antwort der Frau Stadträtin Greive vom 05.09.2000 auf die o.g. Anfrage wurde am 07.09.2000 den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Kenntnisnahme zugestellt.

Es wird mitgeteilt, dass der Moscheeverein “Eving Selimiye Moschee”, Evinger Straße 304 das Gebäude an der Oberevinger Straße / Hessische Straße (ehemals Laske) gekauft und beim Bauordnungsamt einen Antrag auf Nutzungsänderung für eine Moschee gestellt hat. Über den Antrag ist noch nicht beschieden, da die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Die zurzeit laufenden Arbeiten sind nach Auskunft des Moscheevereins Reparaturarbeiten, die nicht eine genehmigte Nutzungsänderung erfordern und lediglich der Erhaltung des Gebäudes dienen.
Nach den beim Dezernat 3 vorliegenden Informationen will der Moscheeverein mit dem neuen Objekt die bisherige Moschee an der Evinger Straße 304 aufgeben.
---------------------------------------------
Befremden bei der CDU-Fraktion löst die Tatsache aus, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bisher von der Verwaltung nicht über geplante Umzugsabsichten der Selimiye Moschee unterrichtet wurde. Zumal bei der Verwaltung durchaus bekannt ist, dass es sich hier um eine sehr sensible Thematik für den Stadtbezirk Eving handelt.

Die kontrovers geführte Diskussion, wird durch einen Antrag des Herrn Unterkötter – SPD-Fraktion– unterbrochen, der den Schluss der Beratung gemäß Geschäftsordnung beantragt. Nachdem Herr Frebel sich gegen diesen Geschäftsordnungsantrag geäußert hat, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –: “Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.”

Zu TOP 6.2.1:
Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten gebeten.
Mit der Verwaltung ist dem Ortstermin zum Jugendtreff Brechten vereinbart worden, dass eine entsprechende beschlussfähige Vorlage in der Septembersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgelegt wird, um endlich die Versprechen gegenüber den Jugendlichen in die Tat umzusetzen. Da dies bis heute nicht der Fall ist, fordern Bündnis '90 / Die Grünen, auch im Hinblick auf die neuesten rechtsextremistischen Geschehnisse vor Ort, eine eiligste Bearbeitung dieser Aufgabe durch die Verwaltung für die nächste Sitzung im Oktober.

Zu TOP 6.2.2
Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 13.09.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, zu den in der Presse erwähnten Absichten ein “interkommunales Gewerbegebiet” in der “Brechtener Niederung” einzurichten.

Begründung:
In o.g Presseberichten wurde die Absicht bzw. das Interesse an einer Entwicklung eines solchen Gewerbegebietes erklärt. Kontakte zwischen PlanerInnen der Städte Dortmund und Lünen würden bereits in der Sache bestehen. Aus diesem Grund halten wir es für dringend erforderlich, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den aktuellen Planungsstand zu informieren.

Zu TOP 7:
Bauvorhaben Amtsstraße / Holtbeuteweg
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.04.2000 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung zur Erstellung eines Rahmenplanes

In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000 wurde von der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, den am 12.04.2000 von der Bezirksvertretung gefassten Beschluss für den Bereich Evinger Mitte “Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg” einen Bebauungsplan aufzustellen, aufzuheben und die Verwaltung stattdessen aufzufordern, einen Rahmenplan für den genannten Bereich zu erstellen.
Die Beschlussfassung über diesen Antrag wurde – wegen weiteren Beratungsbedarfs – auf die heutige Sitzung vertagt.

Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – erläutert noch einmal die Gründe, die seine Fraktion bewogen haben, einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu stellen.
Ursprünglich war beabsichtigt durch den Bebauungsplan der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht im zweiten Bauabschnitt zu sichern. Mittlerweile wurden die Planungen für diesen zweiten Bauabschnitt vorgestellt und von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich – bis auf wenige Einzelheiten – akzeptiert. Zur Beschleunigung des Verfahrens und somit der gesamten Baumaßnahme ist die SPD-Fraktion daher der Ansicht, dass keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mehr besteht und die Erstellung eines Rahmenplanes ausreichend ist.
Bei Erstellung dieses Rahmenplanes sind die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits gefassten Beschlüsse für den Planbereich zu berücksichtigen.
Sollten nach Erstellung eines Rahmenplanes unerwünschte Änderungen durch den Architekten oder die Investoren vorgenommen werden, besteht für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving immer noch die Möglichkeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –:

Der am 12.04.2000 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, einen Bebauungsplan für den Bereich Evinger Mitte “Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg” aufzustellen, wird aufgehoben. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für den genannten Bereich einen Rahmenplan aufzustellen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzustellen.

Zu TOP 8:
Aufstellung von Fahrgastunterständen in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke vom 07.08.2000 zur Kenntnis.

Die Dortmunder Stadtwerke AG teilen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit, dass in den ersten August Wochen mit den Arbeiten für die Aufstellung von Fahrgastunterständen begonnen wird.
Das Ausbauprogramm sieht folgende Standorte vor:
1. Osterfeldstraße / An den Teichen
Haltestelle Nordfriedhof in Richtung Schulte-Rödding
2. Osterfeldstraße 164
Haltestelle Bayrische Straße in Richtung Eving Gewerbepark
3. Osterfeldstraße 117
Haltestelle Schwäbische Straße in Richtung Schulte Rödding
4. Osterfeldstraße neb. 157
Haltestelle Bayrische Straße in Richtung Schulte-Rödding
5. Deutsche Straße / Amtsstraße
Haltestelle Gärtnerstraße in Richtung Eving Gewerbepark

Zu TOP 9:
Instandhaltungsmaßnahme Brechtener Straße
hier: Eingabe an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Im Namen einiger Anwohner der Brechtener Straße bittet Frau Zachariou die Bezirksvertretung Dortmund-Eving dafür Sorge zu tragen, dass sich die Situation der Anwohner, insbesondere der Kinder, entlang der Brechtener Straße verbessert.
An der Brechtener Straße zwischen Wulfskamp und Ausbau-Ende (Haus Nr. 246) wurden Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Leider hat sich die Situation der Anwohner nur in Bezug auf die Lärmbelästigung verbessert. Die Gefährdung für den “nicht motorisierten Verkehr” bleibt weiterhin bestehen.
Dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr wurden in einem Schreiben die einzelnen Punkte mitgeteilt, die trotz Instandhaltungsmaßnahmen, bzw. erst wegen dieser Maßnahmen, als Probleme anzusehen sind.
Zu allen in diesem Schreiben aufgeführten Punkten bitten die Eingeber, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving als politischen Vertreter um eine schriftliche rechtsverbindliche Stellungnahme.
Die Beseitigung des Gefahrenpotentials an der Brechtener Straße ist nicht nur ein Anliegen der Anwohner, sondern auch vieler anderer Brechtener Bürger, die diese Straße benutzen.

Nach Kenntnis des Bezirksvorstehers wurden mittlerweile Schilder aufgestellt, die die Geschwindigkeit auf 30km/h begrenzen und somit das Gefährdungspotential “nicht motorisierten Verkehrs” verringern sollen.

N i e d e r s c h r i f t

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.09.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Funke - Hochbauamt –
Frau Klemp - Jugendamt –
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -

c) Ratsvertreter: - ab Top 5.12 -
Frebel, Wolfram

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -


Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 18.50 Uhr . . .

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Witt, wohnhaft Deutsche Straße in Dortmund-Eving ist Anlieger des Grundstückes Deutsche Straße / Hessische Straße, auf dem die neue Moschee geplant ist.
Er beanstandet, dass die Anwohner nicht schon im Vorfeld über den geplanten Umzug unterrichtet und über die Änderungen informiert wurden, ebenso liegen keine Information darüber vor, wer der Käufer ist.
Nachdem der Antrag gestellt wurde, erfuhr Herr Witt bei einer Begehung des Gebäudes, an der zwei Mitglieder des Moscheevereins teilnahmen, dass geplant ist im Haus eine Leichenhalle mit Kühlanlage sowie einen Unterrichtsraum einzurichten. Des weiteren soll im Gebäude eine Wohnung ausgebaut werden. Zur Hofseite sind bisher Glasbausteine eingesetzt, diese sollen entfernt werden und durch ein “normales” Fenster ersetzt werden.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass seines Wissens die Firma Laske das Grundstück an den Moscheeverein (Evinger Straße 304) verkauft hat. Zur Beantwortung der weiteren Fragen sagt Herr Böttger zu, den Fragenkatalog an die Verwaltung weiterzuleiten.
---------------------------------------------
Herr Olendorf wohnhaft Lindenhorster Straße beanstandet die Raserei – auch durch Lkws – und nächtliche “Wettfahrten” auf der Lindenhorster Straße , Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei sind seiner Meinung nach hier dringend erforderlich.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Verkehrssituation Lindenhorster Straße, die in der heutigen Sitzung unter TOP 4.3 beraten werden soll.
---------------------------------------------

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet um 16.10 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1.:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Leniger wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 09.08.2000

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 09.08.2000 wird - einstimmig - genehmigt.


Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Auf einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird die Tagesordnung wie folgt erweitert:

TOP 5.1.4 Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg”

TOP 6.2.2 Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”

Der Antrag des Vertreters der DVU – Herrn Stanko – den Tagesordnungspunkt 2 “Rechtsradikalismus” im Stadtbezirk in “Extremismus und Gewalt im Stadtbezirk ” umzubenennen, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – abgelehnt.

---------------------------------------------
Dem Antrag der CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt 5.2.2 “Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe” im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu beraten, wird – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen – zugestimmt.
---------------------------------------------
Einem weiteren Antrag der CDU-Fraktion, die heutige Sitzung um 19.15 Uhr zu beenden, damit die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving an der heute stattfindenden Veranstaltung der Bürgerinitiative “Gegen Rechtsextremismus in Eving und Brechten” teilnehmen können, wird
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – zugestimmt.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:
1. Regularien


1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000

1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Rechtsradikalismus im Stadtbezirk
3. Vorlagen


3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
In N 213
3.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht

3.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-

3.4 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)-

3.5 Benennung einer neuen Straße in DO-Lindenhorst
(716. projektierte Straße südlich der “Graf-Konrad-Straße”)

3.6 Sportanlagen
hier: Belegungspläne für den Zeitraum 14.08.2000 bis 06.08.2001 (Schuljahr 2000/2001)

4. Stellungnahmen


4.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Zwischenbericht über verausgabte bzw. zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

4.2 Sachstandsbericht zur Einrichtung einer Jugendfreizeitstätte in Dortmund-Brechten
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

4.3 Verkehrssituation Lindenhorster Straße – Stellungnahme zum Ortstermin am 29.06.2000 –

4.4 Errichtung einer Querungshilfe auf der Bayrischen Straße in Höhe der Stadtsparkasse

4.5 Verkehrszählung an der Autobahnbrücke Schiffhorst

4.6 Graffiti-Schmierereien entlang der Evinger Straße

4.7 Verkehrsverhältnisse Parkplatz Brambauer Straße 1-19

4.8 Überprüfung des Verkehrsflusses und Unterbindung der Raserei auf der Forsthausstraße in Dortmund-Eving

4.9 Blumencenter Lindenhorster Straße 129

4.10 Bauordnungsrechtliche Überprüfung der Bausubstanz
hier: Jakobstraße 11–15 und Lindenhorster Straße 29

4.11 Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte
5. Anträge der Fraktionen


5.1 SPD

5.1.1 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

5.1.2 Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem) auf der Forsthausstraße

5.1.3 Schulwegsicherung Preußische Straße
hier: Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem)

5.1.4 Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände
“Biotop Winterkampweg”
5.2 CDU

5.2.1 Ergänzung der Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Bayrische Straße

5.2.2 Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe – wird im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung beraten –

5.3 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

5.3.1 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich “Evinger Mitte Amtsstraße” zwischen Deutscher Straße und Holtbeuteweg

5.4 Vertreter Die Bürgerliste

5.4.1 Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”
6. Anfragen der Fraktionen


6.1 CDU

6.1.1 Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte

6.1.2 Einrichtung einer Moschee im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße

6.2 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

6.2.1 Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten

6.2.2 Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
7. Bauvorhaben Amtsstraße / Holtbeuteweg

hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.04.2000 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung zur Erstellung eines Rahmenplanes


8. Aufstellung von Fahrgastunterständen in Dortmund-Eving
9. Instandhaltungsmaßnahme Brechtener Straße

hier: Eingabe an die Bezirksvertretung


---------------------------------------------
Zu TOP 2.:
Rechtsradikalismus im Stadtbezirk

Im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Brechten, hat sich in letzter Zeit eine Szene etabliert, die von der Polizei bzw. Staatsschutz als rechtsradikal eingestuft wird. Belästigungen der Anwohner durch rechtsradikale Aktionen und sogar Ausschreitungen haben stark zugenommen. Vorläufiger Höhepunkt waren zuletzt Angriffe auf Polizeibeamte.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000 haben der Bezirksvorsteher und der Verwaltungsstellenleiter angekündigt, dass diese problematische Entwicklung Beratungsgegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 sein wird.
Der folgende, von der CDU-Fraktion eingereichte Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.08.2000, der dieses Problem ebenfalls thematisieren sollte, wurde deshalb in der letzten Sitzung nicht behandelt, sondern als Beratungsunterlage und zur Vorbereitung für die heutige Sitzung entgegengenommen.

Mit Datum vom 08.08.2000 hat die CDU-Fraktion die Aufnahme der politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus im Stadtbezirk gefordert.
Gleichzeitig wurde ein Fragenkatalog vorgelegt bzw. wurde die Verwaltung gebeten, zu folgenden Punkten Stellungnahmen vorzulegen:
  • Stellungnahme der Behörden über das Ausmaß und die Keimzellen
  • Wer war bisher informiert ?
  • Welche Maßnahmen wurden eingeleitet ?
  • Warum wurde die Bezirksvertretung bisher nicht informiert ?
  • Erstellung eines Maßnahmekataloges zur Eindämmung und Ausbreitung rechtsradikaler Gruppen und Gefahrenvorbeugung für unsere Bürgerinnen und Bürger
Begründung:
Die Berichte über rechtsradikale Personen und Gruppen können in unserem Stadtbezirk nicht schweigend hingenommen werden. Wir, als einer der nördlichsten Stadtbezirke, leiden zudem nicht unter dem besten Ruf in dieser Stadt. Die Bezirksvertretung ist aufgefordert, eine politische Auseinandersetzung zu beginnen, damit mehr Mut zu öffentlicher Gegenwehr gezeigt wird.
---------------------------------------------
Die zuständige Stadträtin – Frau Greive – hat mit Datum vom 31.08.2000 wie folgt geantwortet:

Ausmaß und Keimzellen von Rechtsradikalismus müssen bei der Polizei bzw. Staatsschutz erfragt werden. Daher kann die Frage, wer bisher informiert war und welche Maßnahmen bisher eingeleitet worden sind, nicht beantwortet werden. Hier ist die Zuständigkeit der Polizei und des Staatsschutzes gegeben.
Maßnahmen zur Eindämmung rechtsradikaler Ausbreitung laufen zurzeit auf vielen Ebenen in der Stadt. So wird der Oberbürgermeister für den 07.09.2000 zu diesem Thema einen runden Tisch einrufen, um hier einen großen Dortmunder Konsens gegen Rechts einzuleiten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis. Gleichzeitig wird vereinbart, dass Polizei bzw. Staatsschutz gebeten werden sollen, die noch offenen, in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden, Fragen zu beantworten.
Diese Antworten bzw. Stellungnahmen sollen eine Grundlage für den zu erarbeitenden Maßnahmekatalog bilden.
---------------------------------------------
Um eindeutig Stellung zum Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus zu beziehen verlesen der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, die Vertreterin von Bündnis '90 / Die Grünen– Frau Sichelschmidt – sowie der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –Erklärungen, in denen sie sich schärfstens gegen rechtsradikale und ausländerfeindliche Tendenzen im Allgemeinen sowie auch gegen rechtsradikale Vorkommnisse und Ausschreitungen im Stadtbezirk Dortmund-Eving aussprechen und diese eindeutig verurteilen.

Für die CDU-Fraktion fordert der Vorsitzende – Herrn Neumann – die gemeinsame Erstellung eines Maßnahmekataloges zur Eindämmung rechtsextremer Gewalt. Dieser Maßnahmekatalog soll in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving oder in einer Sondersitzung auf breiter Basis unter Beteiligung der Evinger Bürgerinnen und Bürger und der zuständigen Dienststellen der Stadt Dortmund diskutiert werden.

Der von der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – schriftlich vorliegende Antrag, eine gemeinsame Resolution gegen Rechtsradikalismus zu beschließen, wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kontrovers diskutiert, zumal der Antrag keinen Adressaten erkennen lässt. Die Verabschiedung einer Resolution “als bloßes Lippenbekenntnis” ist nach Meinung der SPD- wie auch der CDU-Fraktion nicht ausreichend, vielmehr wird die Einleitung konkreter Maßnahmen gefordert.
Frau Sichelschmidt weist während der Diskussion daraufhin, dass neben der Einleitung konkreter Maßnahmen auch eine eindeutige gemeinsame – öffentliche – Erklärung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die, die Ablehnung und Verurteilung aller rechtsradikaler Tendenzen zum Inhalt hat, unbedingt notwendig ist.

Als der Vertreter der DVU – Herr Stanko – in seinem Redebeitrag zunächst die Anwendung des Begriffes “rechts” kritisiert und die exakte Definition geklärt wissen möchte, verlassen einige Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungssaal.
Zur Erklärung, in welchem Sinn der Begriff “rechts” in dieser Diskussion zu verstehen ist, verweist der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – auf die konkrete Situation in Brechten, die Thema der heutigen Beratung ist.
Da sich Herr Stanko bei der Fortsetzung seines Redebeitrages weiterhin mit dieser Begriffsdefinition beschäftigt, stellt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung.
Während der Vertreter der DVU von seinem Recht Gebrauch macht, Argumente gegen diesen Antrag vorzubringen, verlassen die Mitglieder der SPD- und CDU-Fraktion sowie die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen den Sitzungssaal.
Nachdem alle Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wieder im Sitzungssaal anwesend sind, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Schluss der Beratung wird zugestimmt.
Als Abschluss der heutigen Beratungen zum Umgang mit Rechtsradikalismus im Stadtbezirk beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützen jedwede Aktivität der rechtsstaatlichen Organe sowie der Politik und Bürgerschaft, die geeignet sind rechtsradikale Tendenzen und Gewalttaten zu verhindern bzw. zu unterbinden. Unterstützt wird vor allem auch die Arbeit der in Dortmund-Brechten gegründeten Bürgerinitiative “Gegen Rechtsextremismus in Eving und Brechten”.

Ebenfalls – einstimmig – wird beschlossen, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – auch hier unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte – gemeinsam an einem Maßnahmekatalog arbeiten wird, der zu Eindämmung des Rechtsradikalismus in diesem Stadtbezirk führen soll. Dieser Maßnahmekatalog soll in einer Sitzung (evtl. einer Sondersitzung) der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

Zu TOP 3.1:
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier:
I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 22.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgende Vorlage ab:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. l, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – vorgebrachten Änderungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, den Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)– für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)– die modifizierte / aktualisierte Begründung vom 18.08.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 – östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) – als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

Abstimmungsergebnis:
Ablehnung - mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung -
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving spricht sich erneut nachdrücklich gegen die auf Dauer angelegte Verkehrsanbindung der Fläche über die Derner Straße / Walter-Kohlmann-Straße (L684) aus.
Unter den im Punkt 1.8 der Vorlage aufgeführten - im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen - finden die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keinerlei Beachtung, eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist nicht enthalten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihren Beschlüssen am 20.01.1999, 09.05.1999 und 08.03.2000 gefordert, die endgültige Verkehrsanbindung über die Rüschebrinkstraße (Springorumknoten) herzustellen. Die bisherige Verkehrsanbindung wurde immer als Provisorium bis zur Erstellung und Durchführung einer ausführungsreifen Planung betrachtet.
Beanstandet wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor allem, dass sich in der Vorlage kein Hinweis darauf findet, dass in naher Zukunft Änderungen der verkehrlichen Erschließung geplant sind und somit die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gewollte Verkehrsanbindung über die Derner Straße endgültig festgelegt wird.

Zusatz:
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, ob in letzter Zeit aufgetauchte Gerüchte der Wahrheit entsprechen, nach denen einige Kleingärten, die sich in der Fortsetzung des “Bauernkamp” im fraglichen Bereich befinden, einem geplanten Bahnanschluss weichen müssen.




Zu TOP 3.2:
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 03.08.2000)

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – ist als Berichterstatter anwesend und erläutert den vorliegenden Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138.
Zunächst gibt Herr Mehlem einen kurzen Überblick über die notwendig gewordenen Änderungen zu vorangegangenen Bebauungsplankonzepten.
Da das Plangebiet vom Holthauser Bergraben und diversen Nebenarmen durchzogen wird, besteht die Gefahr von Überschwemmungen. Das Wasserhaushaltsgesetz, das nach Hochwasserereignissen in den letzten Jahren deutlich verschärft wurde, hat Änderungen im Planungskonzept nötig gemacht. Nach einem Gutachten, das von der Stadt Dortmund aufgrund der geänderten Rechtslage in Auftrag gegeben wurde, müssen zwei Überschwemmungsgebiete im Norden und Süden des Plangebietes berücksichtigt werden.
Die Entwässerung in diesem Planbereich ist grundsätzlich sehr problematisch, da der Grundwasserspiegel sehr hoch liegt. Das Niederschlagswasser soll über Grünschneisen und den Holthauser Berggraben letztendlich in die Emscher geleitet werden, kleinere Änderung im Entwässerungskonzept sind hier aber noch möglich, haben aber keinen Einfluss auf die spätere Bebauung.
Vorgesehen ist nach neuestem Planungsstand, ein von Bebauung freizuhaltender Bereich von 40 m (jeweils 20 m rechts und links) des Holthauser Berggrabens, hier soll ein öffentlicher Grünzug entstehen. Dieser Grünzug “trennt” die geplante Bebauung in einen westlichen und einen östlichen Teil. Die Baustruktur im westlichen Bereich bleibt gegenüber früheren Planungen nahezu unverändert. Im östlichen Teil werden die Quartiere in ihrem Zuschnitt verändert.
Da sich die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in letzter Zeit verändert hat, wird in den neuen Planungen zugunsten von Eigenheimbauten auf einige ursprünglich vorgesehene Geschosswohnungsbauten verzichtet. Der Bebauungsplan ist so konzipiert, dass relativ flexibel auf weitere Veränderung auf dem Wohnungsbaumarkt reagiert werden kann, ohne Änderungen im Bebauungsplan vornehmen zu müssen.
Die jetzigen Planungen weisen in Einfamilienhäusern bzw. Reiheneigenheimen oder Doppelhäusern
ca. 550 bis 600 Wohneinheiten aus. Bei einem Bau von Geschosswohnungsbauten würden noch einmal zusätzliche 100 bis 150 Wohneinheiten entstehen.
Die tatsächliche Realisierung der Bebauung ist abhängig vom geplanten Ausbau der A 2. Wegen des Verkehrslärms sind auch noch Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Nach Informationen, die dem Stadtplanungsamt vorliegen, geht das Westfälische Landesstraßenbauamt davon aus, dass mit dem Ausbau der A 2 im Jahr 2003 begonnen werden kann, die Bauzeit wird dann ca. vier Jahre betragen.
---------------------------------------------
Befürchtungen bestehen bei der CDU-Fraktion in bezug auf die Tatsache, dass Einbußen bei der Wohnqualität zu erwarten sind, da wegen des hohen Grundwasserspiegels eine Unterkellerung der Häuser nicht – oder nur unter hohem Kostenaufwand – möglich ist.
Auch beim Zuschnitt der Wohneinheiten, der ca. 110 bis 120 qm Wohnfläche ermöglicht, werden Befürchtungen laut, dass hier wegen der zu geringen Größe keine Wohneigentum auf Dauer gegründet wird, sondern sich weiterentwickelnde und vergrößernde Familien früher oder später gezwungen sind zu verkaufen, da mehr Wohnraum benötigt wird.
Seitens der SPD-Fraktion wird die Frage aufgeworfen, ob die Absicht besteht, die im städtischem Besitz befindliche westliche Seite des Planungsbereiches im ersten Bauabschnitt vorrangig auszubauen, da die Grundstücke bereits zur Verfügung stehen.
Laut Herrn Mehlem geht man beim Planungsamt von einer Umsetzung des Gesamtkonzeptes aus. Das städtische Grundstück war und ist Bestandteil der Umlegungsmasse, obwohl anderslautende politische Beschlüsse möglich sind.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –– mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des überarbeiteten Plankonzeptes fortzuführen.

Zu TOP 3.3:
Vorbescheid für die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes, Errichtung eines Zwischentraktes sowie einer Garage, Wulfskamp 94, Gemarkung Brechten, Flur 03, Flurstück 31
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
(Vorlage der Verwaltung – 63-2-2-25663 – vom 03.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid positiv zu bescheiden, – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – zur Kenntnis.
(Frau Sichelschmidt war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend)

Zu TOP 3.4:
Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – nicht zu.

Begründung der Ablehnung:

Die Anzahl der Moscheen bzw. Gebetsräume in islamischen Kulturzentren nimmt gerade in der Bergstraße immer mehr zu. Die Zahl der in diesem Bereich wohnenden muslimischen Gläubigen hat im Gegensatz dazu jedoch nicht - oder nur in unerheblichem Umfang - zugenommen.
Die Bergstraße war bisher immer eine wichtige Einkaufstraße für den angrenzenden Wohnbereich. Die verstärkte Umwandlung ehemaliger Geschäfts- oder Wohnhäuser in islamische Kulturzentren, in denen nicht nur religiöse sondern auch schulische, gewerbliche und sonstige soziale Aktivitäten stattfinden, führt zu einer Monostruktur.
Die angespannte Situation, die in der Bergstraße bereits jetzt besteht – nicht zuletzt bedingt durch die katastrophale Parkraumsituation – soll nicht weiter verschärft werden.

Zu TOP 3.5:
Benennung einer neuen Straße in DO-Lindenhorst
(716. projektierte Straße südlich der “Graf-Konrad-Straße”)
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 25.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – bei einer Stimmenthaltung:

Die 716. projektierte Straße erhält den Namen “Karl-Klose-Weg”

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat sich entschieden, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und der projektierten Straße den Namen “Kellerhoffweg” zu geben. Bei Karl Klose handelt es sich um einen Evinger Widerstandskämpfer, der 1945 von den Nationalsozialisten ermordet wurde, und an den mit dieser Benennung erinnert werden soll.

Zu TOP 3.6:
Sportanlagen
hier: Belegungspläne für den Zeitraum 14.08.2000 bis 06.08.2001 (Schuljahr 2000/2001)
(Vorlage der Verwaltung – 52/2- vom 27.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt – einstimmig – Kenntnis von der vorgesehenen Belegung der städtischen Sportanlagen für das Schuljahr 2000/Sportanlagen für das Schuljahr 2000/2001 Kenntnis.

Zu TOP 4.1:
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Zwischenbericht über verausgabte bzw. zur Verfügung stehende Haushaltsmittel

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegen die folgenden Zwischenberichte über den Stand der Haushaltsmittel zur Kenntnisnahme vor.

Zwischenbericht Hochbau:

Das Hochbauamt hat, die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen im Verwaltungshaushalt sowie kurzfristige Maßnahmen aus möglichen Restmitteln 1998 und 1999 (Tabelle 1) und Hochbaumaßnahmen mit Mitteln des Vermögenshaushaltes (Tabelle 2) zusammengefasst.
Die jeweiligen Maßnahmenstände und mögliche Restmittel sind aus diesen Tabellen ersichtlich.

Besonderheiten:
Auf Basis der bestehenden BV-Beschlüsse auf den Jahren 1998, 1999 und 2000 sind im Stadtbezirk Eving im Jahre 2000 insgesamt 14 Hochbaumaßnahmen im Gesamtvolumen von über 1,5 Mio. DM abzuwickeln. 6 Maßnahmen konnten zwischenzeitlich fertiggestellt werden. Die restlichen 8 Maßnahmen liegen im Zeitplan und werden voraussichtlich ebenfalls noch in 2000 abschließend durchgeführt.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen im Verwaltungshaushalt derzeit (Rest-)Mittel aus abgerechneten Maßnahmen in Höhe von 18.582,78 DM zur Verfügung. Diese (und evtl. weitere) Restmittel können von der BV zur Durchführung von weiteren Maßnahmen beschlussmäßig gebunden werden.
Im Vermögenshaushalt stehen derzeit keine (Rest-)Mittel aus abgerechneten Maßnahmen zur Verfügung.
Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 288.900,-- DM

Zur Verfügung stehende Restmittel aus
bisher abgerechneten Maßnahmen: 6852,78 DM

Das Hochbauamt teilt in seinem Schreiben vom 27.07.2000 mit, dass Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen in Höhe von 18.852,78 DM vorhanden sind. Diese Restmittel sollten - nach Beschluss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving - für notwendige Innenanstricharbeiten in TEK Fröbelweg verwendet werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 09.08.2000 beschlossen,
12.000,-- DM dieser Restmittel für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Bayrischen Straße verwenden.
Die noch vorhandenen Restmittel reduzieren sich dadurch auf einen Betrag von 6852,78 DM. Dieser Betrag kann von Bezirksvertretung Dortmund-Eving – wie vom Hochbauamt vorgeschlagen – für notwendige Innenanstricharbeiten in TEK Fröbelweg eingesetzt werden oder auch anderweitig vergeben werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den 1. Zwischenbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, mit den vorhandenen Restmitteln in Höhe von 6.582,78 DM und evtl. noch weiteren Restmitteln aus abgerechneten Maßnahmen im Verwaltungshaushalt notwendige Innenanstricharbeiten in der TEK Fröbelweg 1–3 durchzuführen.
---------------------------------------------
Zwischenbericht Vermögenshaushalt:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 500.000,-- DM
Verpflichtungsermächtigungen 2000: 150.000,-- DM
Beschlossene Verpflichtungsermächtigungen: 0,00, DM
Zur Verfügung stehender Betrag:
(Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen) 0,00 DM
Stand der Maßnahmen die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Vermögenshaushalt 2000 in der Sitzung am 19.01.2000 beschlossen wurden:

1. Am Zechenbahnhof
Ausbau der “alten Bergestraße” von Burgholzstraße bis Gewerbepark
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 350.000,- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
2. Katzbachstraße
Umbau der Verkehrsinsel
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 30.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
3. Kirdorfsiedlung “Runder Platz”
Verbesserung der Beleuchtung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 35.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Bayrische Straße
Linksabbiegespur in die Straße “In der großen Heide”
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 25.000,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Planungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
5. TEK Fröbelweg
ISO-Fenster für Erker
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 7.800,-- DM
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
6. TEK Fröbelweg
Renovierung der ehemaligen Hausmeisterwohnung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 30.500,-- DM
Die Maßnahme ist abgeschlossen aber noch nicht abgerechnet. Die endgültigen Kosten bzw.
eventuell entstehende Haushaltsreste sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
7. TEK Evinger Straße
Neue Eingangstür, neuer Fußbodenbelag, Garderobe umgestalten
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 21.700,-- DM
Die Umbaumaßnahmen sollen lt. Hochbauamt voraussichtlich im Oktober 2000 abgeschlossen werden, die anfallenden Kosten sind noch nicht bekannt. Diese Maßnahme ist anfinanziert, die Restfinanzierung soll durch noch anfallende Haushaltsreste des Vermögenshaushaltes erfolgen.

Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes stehen derzeit nicht zur Verfügung.
---------------------------------------------
Zwischenbericht Tiefbau:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 151.000,-- DM
Haushaltsreste aus Vorjahren: 117.273,-- DM
Haushaltsmittel 2000 : 268.273,-- DM

Zur Verfügung stehende Restmittel aus
bisher abgerechneten Maßnahmen: 22.136,22 DM


Stand der Tiefbaumaßnahmen die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Haushalt 2000 in der Sitzung am 19.01.2000 beschlossen wurden:

1. Peddenbrink
Instandsetzung der Straße (Fahrbahn stellenweise) von Wittichstraße bis Kamphecke.
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 151.000,-- DM.
Die bisher eingesetzten Haushaltsmittel in Höhe von 151.061,46 DM wurden teilweise aus Haushaltsresten des Jahres 1997 und 1999 finanziert. Die Maßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. abgerechnet. Angaben über die tatsächlich entstehenden Ausgaben sind zurzeit nicht möglich.
2. Körnerstraße
Teermakadamdecke von Nollendorfstraße bis Schillstraße
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 25.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich noch in der Planungs- bzw. Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuelle Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
3. Jakobstraße
Verkehrsberuhigung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 45.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuelle Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.
4. Bayrische Straße
Verkehrsberuhigung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 12.000-- DM.
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführungsphase und soll je nach Witterungsbedingungen Ende September bzw. Anfang Oktober abgeschlossen werden. Angaben über endgültig entstehende Kosten bzw. eventuell entstehende Haushaltsreste sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Folgende Tiefbaumaßnahmen wurden bereits in Vorjahren von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen und teilweise begonnen:

1. Schiffhorst
Instandsetzung von Ihländer Bach bis Peddenbrink
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 151.100-- DM.
Hier handelt es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme, die im Jahre 1999 beschlossen wurde, bisher aber noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet ist. Die 1999 hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel wurden in das Jahr 2000 übertragen. Angaben über die tatsächlichen Kosten bzw. Haushaltsreste sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
2. Steiermarkstraße
Beleuchtung
Bereitgestellte Haushaltsmittel: 48.400-- DM.
Für diese Maßnahme standen Haushaltsmittel des Jahres 1998 in Höhe von 48.400,-- DM zur Verfügung. Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet. Insgesamt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 26.263,78 DM benötigt.

Es stehen hier noch Haushaltsmittel in Höhe von 22.136,22 DM zur Verfügung, über die die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verfügen kann.
---------------------------------------------

Zwischenbericht Grünpflege:

Mittelveranschlagung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2000:
Haushaltsansatz: 306.700,-- DM
(Vorschlagsliste 1-3)

Zur Verfügung stehender Betrag:
(Restmittel aus abgerechneten Maßnahmen) 0,00 DM

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat für den Haushalt 2000 keine Einzelmaßnahmen im Bereich der Grünpflege beschlossen.
In der Sitzung am 19.01.2000 hat die Bezirksvertretung die Vorschlagsliste der Verwaltung
– mit den Anlagen 1-3 zur Grünpflege im Stadtbezirk Eving – zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Ausführung dieser Grünpflegemaßnahmen ist auf den Zeitraum des gesamten Jahres ausgerichtet. Aussagekräftige Abrechnungen liegen daher noch nicht vor. Die Höhe der tatsächlich anfallenden Ausgaben bzw. Haushaltsreste ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegenden Zwischenberichte zur Kenntnis.

Zu TOP 4.2:
Sachstandsbericht zur Einrichtung einer Jugendfreizeitstätte in Dortmund-Brechten

Frau Klemp – Jugendamt – und Herr Funke – Hochbauamt – sind als Berichterstatter anwesend.

Zunächst beschreibt Frau Klemp den geplanten Standort in der Evinger Straße 600, nördlich der Wohnbebauung Schiffhorst.
Herr Funke – verantwortlicher Bezirksleiter beim Hochbauamt – erläutert den derzeitigen Planungsstand zur Einrichtung des Jugendtreffs in Dortmund-Brechten. Ausgangspunkt für alle Planungen war der zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 340.000,-- DM. Fest stand von Anfang an, dass hier die Errichtung eines “Provisoriums”, wie z.B. Pavillons oder Container nicht gewünscht ist. Für den zur Verfügung stehenden Betrag wäre die Anschaffung von Containern durchaus möglich gewesen. Eine weitere Überlegung war ein Gebäude in Leichtbauweise, auch dieser Plan soll nicht realisiert werden, da sich hier sehr hohe Nachfolge- bzw. Unterhaltskosten ergeben.
Letztendlich ist man gemeinsam mit dem Jugendamt zu dem Schluss gekommen, dass eine einfache, konventionelle Bauweise die beste Alternative ist. In der Diskussion standen mehrere Gestaltungsmodelle. Entschieden hat man sich letztendlich für ein Modell von ca. 15 x 9,24 m, eingeschossig und ohne Unterkellerung. Eine kleinere (billigere) Bauweise war nicht möglich, da genügend Platz für Aufenthalts- und Lagerräume sowie Waschräume vorhanden sein muss.
Problematisch ist allerdings die Finanzierung, für die die zur Verfügung stehenden 340.000,-- DM nicht ausreichen. Das Gebäude könnte zwar zu diesem Preis errichtet werden, aber aufgrund des Standortes müssen über ca. 30 bis 40 m Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Wärmeversorgung gelegt werden. Das Gelände befindet sich unterhalb der Wasserrückstauebene, sodass hier noch zusätzliche Kosten für die Entwässerung entstehen.
Die Finanzierung für das Gebäude ist mit den vorhandenen Mitteln gesichert. Nicht gesichert ist die Finanzierung der Erschließungskosten und weiterer anfallender Baunebenkosten.
Beim Versuch die Kosten zu reduzieren wurde bereits angedacht, Arbeiten wie z.B. Innenanstrich oder Innenarbeiten von den Jugendlichen selbst oder von Beschäftigungsinitiativen durchführen zu lassen. Die so errechneten Kosten belaufen sich auf 307.000.-- DM Bauwerkskosten einschließlich Haustechnik. Die Baunebenkosten werden mit ca. 89.000.-- DM veranschlagt, die Erschließungskosten mit 48.000,-- DM. Insgesamt belaufen sich somit die Kosten für den Jugendtreff auf 444.000,-- DM.
---------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis, und erwartet von der Verwaltung nunmehr die zügige Realisierung des seit langem geforderten Jugendtreffs.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – der auch Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist, dass er sich dort vehement für die Bereitstellung der jetzt noch fehlenden Finanzierungsmittel durch die Fachverwaltung einsetzen wird. Kann eine vollständige Finanzierung dort wider Erwarten nicht sichergestellt werden und die Ausführung der Baumaßnahme somit gefährdet sein, sollte sich auch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – an der Finanzierung beteiligen.

Zu TOP 4.3:
Verkehrssituation Lindenhorster Straße – Stellungnahme zum Ortstermin am 29.06.2000 –

In der Sitzung am 14.06.2000 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen, einen Ortstermin auf der Lindenhorster Straße durchzuführen. Während dieses Ortstermines wurde die Verwaltung gebeten, die Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu überprüfen.

Folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.07.2000 liegt der Bezirksvertretung jetzt zur Kenntnisnahme vor:

Der Bereich nördlich des Bahnüberganges bis zur Grävingholzstraße war aufgrund der schlechten Fahrbahnoberfläche seit 1993 mit VZ 274-53 (30 km/H) beschildert. Nach Erneuerung der Fahrbahnoberfläche im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung nach Rücksprache mit der Polizei und dem Tiefbaubezirk Nord aufgehoben. Auch nach erneuter Stellungnahme durch den Tiefbaubezirk Nord ergeben sich keine Anhaltspunkte, die aus straßenbaulicher Sicht eine Begrenzung der ortsüblichen Geschwindigkeit von 50 km/h rechtfertigen würde. Besondern im Vergleich zu anderen Hauptverkehrsstraßen auf Dortmunder Stadtgebiet befindet sich der nördliche Abschnitt der Lindenhorster Straße in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Es ist leider unvermeidbar, dass sich an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße ein gewisser Lärmpegel einstellt.
Die Lindenhorster Straße gehört aufgrund ihrer Funktion zum Vorbehaltnetz der Stadt Dortmund. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen auf bestimmten Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch Straßenführung, Fahrbahnzustand).
Da die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gem. StVO offensichtlich nicht vorliegen, ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit zu beschränken.
Der Straßenzustand der Lindenhorster Straße wird – wie vereinbart – durch den Tiefbaubezirk regelmäßig überprüft; notwendige Reparaturen werden zeitnah durchgeführt.

Der technische Defekt an der Fußgängersignalanlage Graf-Konrad-Straße wurde in der Zwischenzeit beseitigt.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis, in der Hoffnung, dass die von der Verwaltung angekündigte regelmäßige Überprüfung des Straßenzustandes tatsächlich stattfindet und notwendige Reparaturen zeitnah durchgeführt werden. Die Rücknahme der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird bedauert, da dies zu erhöhten Belastungen der Anwohner führt.

Zu TOP 4.3:
Errichtung einer Querungshilfe auf der Bayrischen Straße in Höhe der Stadtsparkasse
Der VdK Ortsverband Eving/Obereving hat in einer Eingabe an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die in der Sitzung am 14.06.2000 beraten wurde, bemängelt, dass es vor allem für ältere und behinderte Personen schwierig sei, die Bayrische Straße in Höhe der Stadtsparkasse zu überqueren.
Die Eingabe des VdK wurde an die Verwaltung mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme übersandt.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.07.2000 zur Kenntnis.

Die Verkehrssituation wurde am 17.07.2000 mit folgendem Ergebnis überprüft:
§ Beobachtungszeitraum: 16.05 bis 16.35 Uhr
§ Fahrzeugaufkommen: 275 Fahrzeuge (550 pro/h)
§ Querungen: 48 Passanten (96 pro/h)

Die festgestellten Fußgängerquerungen fanden im Teilstück zwischen dem Haus Nr. 147 und der Badischen Straße (ca. 60 m) statt. Durch die benachbarte Verkehrssignalanlage entstehen Zeitlücken im fließenden Verkehr, sodass die Fußgänger ohne besondere Schwierigkeiten die Straße überqueren konnten.
Um die Qualität für Fußgänger beim Überqueren der Bayrischen Straße zu verbessern, ist es grundsätzlich möglich, die Linksabbiegespur zu verkürzen und eine Mittelinsel zu bauen. Durch den Bau der Mittelinsel entfallen allerdings zwei Stellplätze für Pkw.
Da die Passanten nicht einen bestimmten Bereich für die Fahrbahnüberquerung nutzen, ist anzunehmen, dass sich durch den Bau der Mittelinsel die Querungen nicht auf den Bereich der Mittelinsel kanalisieren lassen, zumal sich in diesem Bereich mehrere Grundstücksüberfahrten befinden, die eine Lenkung der Fußgänger ausschließt.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Verkehrsignalanlage im Einmündungsbereich “Alter Heideweg” zu benutzen. Die Verkehrsignalanlage befindet sich nur ca. 70 m von der Sparkasse entfernt.

Zu TOP 4.4:
Verkehrszählung an der Autobahnbrücke Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (ohne Datum) zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Stadt am 18.04.2000 in Eving keine Verkehrszählung durchgeführt hat. Nachfragen beim Westfälischen Straßenbauamt Bochum und beim Autobahnamt Hamm waren ebenfalls negativ. Auch dem Tiefbaubezirk ist hiervon nichts bekannt.

Zu TOP 4.5:
Graffiti-Schmierereien entlang der Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Schreiben der Frau Stadträtin Greive vom 18.07.2000 als Antwort auf eine ergänzende Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 12.04.2000 vor.

Bei den 26 Jugendlichen, die sich zurzeit in der “Schadenswiedergutmachung” befinden, sind keine Evinger Jugendlichen dabei. Ob Evinger Jugendliche bei Graffiti-Schmierereien gefasst wurden, kann nicht beantwortet werden, da die Erfassung von Delikten bzw. die Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft nicht nach regionalem Bezug auf Stadtbezirke erfolgt. Eventuell kann diese Frage durch den Bezirksbeamten der Polizei beantwortet werden.
Eine Erhöhung der Anzahl der Personen in der Schadenswiedergutmachung für den Stadtbezirk Eving ist weder mit ja noch mit nein zu beantworten. Schadenswiedergutmachung wird in all den Fällen durchgeführt, bei denen der Geschädigte und auch der Täter dazu bereit sind. Es gibt dabei keinerlei Aufteilungen oder Quotierungen auf Stadtbezirke oder andere Merkmale. Schadenswiedergutmachung orientiert sich lediglich an der gegenseitigen Bereitschaft. Es besteht kein Anspruch auf Schadenswiedergutmachung, weder für die eine noch für die andere Seite.

Hinweis der Geschäftsführung:
Eine zur weitergehenden Information beigefügte Broschüre des Jugendamtes zur Schadenswiedergutmachung bei Graffitischäden liegt der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor und kann eingesehen werden.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 4.7:
Verkehrsverhältnisse Parkplatz Brambauer Straße 1-19

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 08.08.2000 zur Kenntnis.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass im Zuge der Beschilderung des vg. Bereiches durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes über die Einrichtung des Parkplatzes an der Brambauer Straße in Kenntnis gesetzt wurde.
Bei Kontrollen am 17. und 18.07.2000 zu unterschiedlichen Zeiten war der Parkplatz jedoch, möglicherweise aufgrund der Ferienzeiten, nur zu max. 30 % ausgelastet. Insgesamt wurden 12 gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.
Der vg. Parkraum wird, wie alle anderen Parkraumbewirtschaftungszonen auch, in den Prüfzyklus der Verkehrsüberwachung aufgenommen und im Rahmen der personellen Ressourcen in der Vorortüberwachung kontrolliert.

Zu TOP 4.8:
Überprüfung des Verkehrsflusses und Unterbindung der Raserei auf der Forsthausstraße in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 08.08.2000 – mit Hinweis auf den zur heutigen Sitzung vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion – zunächst zur Kenntnis.

In der Forsthausstraße wurden, nach Mitteilung des Ordnungsamtes, bereits im Jahre 1997 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Aufgrund des Fahrzeugaufkommens und der nur geringen Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen können die Beschwerden wegen zu schnellen Fahrens seitens der Verkehrsüberwachung nicht bestätigt werden.
Auch die u.a. aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving veranlassten erneuten Messungen ergaben diesbezüglich kein anders Bild. Nach Rücksprache mit der Polizei
- Wache Eving - liegen dort aktuell gleichfalls keine Beschwerden über zu schnelles Fahren bzw. Belästigungen durch Lkw oder Busse vor.
Die Forsthausstraße wurde während der Bauarbeiten an der Evinger Straße als “Schleichweg” benutzt. Nach Fertigstellung der Evinger Straße ist das Verkehrsaufkommen jedoch wieder zurückgegangen.


Zu TOP 4.9:
Blumencenter Lindenhorster Straße 129

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 08.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass für die Nutzung “Blumenladen” in dem südlichen Gewächshaus am 04.07.2000 eine Benutzungsgenehmigung erteilt wurde. Die Schlussabnahme kann erst erfolgen, wenn festgestellte Mängel aus der Rohbauabnahme abgestellt sind und die Außenanlagen entsprechend dem zur Baugenehmigung vom 12.12.1997 gehörenden Plan der Außenanlagen hergerichtet sind.

Zu TOP 4.10:
Bauordnungsrechtliche Überprüfung der Bausubstanz
hier: Jakobstraße 11–15 und Lindenhorster Straße 29

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 10.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, das gemäß einer örtlichen Kontrolle am 07.07.2000 die Häuser Jakobstraße 11 und 13 frisch renoviert und in einem guten Zustand sind.
Bei dem Gebäude Jakobstraße 15 handelt es sich um ein ursprünglich mehrgeschossiges Wohnhaus, das wegen Baufälligkeit vor einigen Jahren teilabgebrochen wurde. Das bestehende Restgebäude ist an das Nachbargebäude mit dem gleichen Gebäudequerschnitt angebaut. Einsturzgefährdete Bereiche konnten an dem Restgebäude nicht entdeckt werden. Das Grundstück steht in städtischem Eigentum. Das Liegenschaftsamt ist seit Jahren bemüht, das Grundstück an einen Wohnungsbauinvestor zu verkaufen, bisher allerdings ohne Erfolg. Zurzeit gibt es aber einen ernsthaften Interessenten.
Der Eigentümergemeinschaft des Hauses Lindenhorster Straße 29, das seit längerem leer steht, wurde mit Ordnungsverfügung vom 10.06.1998 aufgegeben, Sicherungsmaßnahmen an dem Gebäude vorzunehmen. Es sollten sämtliche zerbrochene Fensterscheiben an der Seiten- und Hinterfront aus den Rahmen entfernt werden und das Haus insgesamt unüberwindbar gegen das Betreten Unbefugter verschlossen werden. Gemäß einer Kontrolle am 13.07.1998 waren die Forderungen ausreichend erfüllt. Im Januar 2000 wurde bei einer Kontrolle erneut festgestellt, dass das Gebäude zugänglich war. Auf das Einwirken den Bauordnungsamtes hin wurde diese Gefahr inzwischen beseitigt. Darüber hinaus haben die Eigentümer mit Renovierungsarbeiten begonnen.

Zu TOP 4.11:
Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.08.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt hat die Firma Thyssen Krupp Stahl AG angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den nächtlichen Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte gebeten.

Mit Schreiben vom 04.08.2000 teilte die Firma mit, dass die Quelle der Geräuschimmissionen lokalisiert und Maßnahmen zur Reduzierung der Geräusche ergriffen wurden.
Seit Stilllegung des Hochofens 4 wird von den Verdichtern überschüssiger Wind erzeugt, der abgeblasen werden muss. Die dabei entstehenden Ausblasgeräusche führen bei südlicher Windrichtung zu den beanstandeten Geräuschimmissionen.
Zur Reduzierung der Geräuschimmissionen wird der überschüssige Wind nachts nicht mehr im Bereich der Verdichter sondern im Bereich der Winderhitzer abgeleitet. Es ist vorgesehen, diese lärmarme Betriebsweise bis zur endgültigen Einstellung der Roheisen- und Stahlproduktion

Zu TOP 5.1.1:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Erstellung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg (südlich der Polizeiwache Dortmund-Eving) mit der Erschließung durch eine Fußgängerbrücke über die Deutsche Straße zum “Grünen Platz” in der “Neue Evinger Mitte”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob diese dringlich erforderlichen Parkplätze aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden können.

Begründung:
Die umfangreichen Aktivitäten der in der “Evinger Mitte” angesiedelten Institute führt täglich zu erheblichem Parkdruck. Dieser Zustand führt werktags zu ständigen Auseinandersetzungen mit den Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Umfeld, deren Kunden- und Privatparkplätze werden rücksichtslos zugeparkt.

Zu TOP 5.1.2:
Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem) auf der Forsthausstraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Abstimmung vor:

Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Forsthausstraße werden auf der linken Seite (stadtauswärts) zwei zusätzliche Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung aufgestellt.
Ein Element soll auf der linken Seite mittig zwischen der Försterstraße und der Schwarzenbergstraße aufgebaut werden. Das zweite Element soll auf der Forsthausstraße zwischen den Einmündungen Grävingholzstraße und Wesselingweg installiert werden.

Begründung:
Die Forsthausstraße ist in der alten Kolonie eine der Straßen, die durch ihre Übersichtlichkeit und Fahrbahnbreite die Autofahrer zum “Schnellfahren” verleiten. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat sich daher in den letzten Jahren sehr intensiv bemüht durch bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen das “Rasen” auf der Forsthausstraße einzuschränken.
Folgende Maßnahme sind durchgeführt worden:
Einführung von Tempo 30, Abbau der Vorfahrtsberechtigung der Forsthausstraße und Wiedereinführung von “Rechts vor Links” Installation von drei Baumscheiben auf der rechten Seite (stadtauswärts) der Forsthausstraße. Die Baumscheiben auf der rechten Seite haben im Ergebnis leider bewirkt, dass einige Autofahrer jetzt mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der linken Seite der Forsthausstraße von der B 54 bis zur Grävingholzstraße durchfahren. Dadurch ist es in der Vergangenheit häufig zu Kfz-Unfällen – durch Nichtbeachtung von Rechts vor Links – gekommen. Außerdem werden Fußgänger, wie z.B. spielende Kinder, extrem gefährdet.
Das “Schnellfahren” auf der linken Seite kann nur durch zusätzliche Verkehrshindernisse auf der linken Seite (stadtauswärts) der Forsthausstraße, d.h. Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung, unterbunden werden.
Diese Elemente sind schnell zu installieren, um zukünftige Unfälle (mit Personenschäden) zu vermeiden.
---------------------------------------------
In der Diskussion über diesen Antrag ergibt sich, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung aus städtebaulicher Sicht eigentlich die Anlegung weiterer Baumscheiben favorisieren. In der Forsthausstraße sind bereits Baumscheiben vorhanden, die Aufstellung mobiler Verkehrsberuhigungselemente würde sich störend auf das gesamte Straßenbild auswirken.
Die Aufstellung der mobilen Elemente wurde nur im Hinblick auf die vermutlich niedriger ausfallenden Kosten und wegen der schnelleren Realisierung einer Verkehrsberuhigung angestrebt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Erhaltung eines einheitlichen Straßenbildes wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Anlegung weiterer Baumscheiben in der Forsthausstraße möglich ist und in welcher Höhe sich die Kosten für diese notwendige Verkehrsberuhigungsmaßnahme bewegen würden.
Sollte die Anlegung der Baumscheiben aus finanzieller Sicht nicht möglich sein, ist eine Verkehrsberuhigung durch den Einsatz der mobilen Elemente durchzusetzen.

Zu TOP 5.1.3:
Schulwegsicherung Preußische Straße
hier: Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen (Baukastensystem)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Schulwegsicherung auf der Preußischen Straße, von der Bayrischen Straße bis zum Heisenberg-Gymnasium, vorzunehmen.

Begründung:
Die Preußische Straße ist eine “Sammelstraße” für die angrenzenden Siedlungen. Kindergarten, Gymnasium und eine Großturnhalle sind Anlieger der Straße. Das Verkehrsaufkommen ist enorm. Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die “mobilen Elemente” die die Verwaltung noch auf Lager hat, dafür geeignet sind.

Zu TOP 5.1.4
Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände
“Biotop Winterkampweg”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2000)

Biotop Winterkampweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht über Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” vorzulegen.
Folgende Sachverhalte sind dringlich zu klären:

1. Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten und unerlaubte Abfallbeseitigung
2. Vorgesehene bauliche Maßnahmen zur Absicherung des Geländes
3. Zeitrahmen für erforderliche Sicherungsmaßnahmen
4. Betreuung und Bewachung des Geländes
5. Grünschnitt und Freihaltung der angrenzenden Wegeparzellen

Begründung:
Die vorhandene Einzäunung ist an vielen Stellen zerstört, dadurch besteht die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche das Gelände zu betreten, insbesondere an der Steilböschung Winterkampweg besteht erhebliche Unfallgefahr.
An den Stellen, an denen der Zaun durchbrochen ist, wird laufend Müll abgelagert. Die angrenzenden Wegeparzellen sind teilweise durch Strauchwerk, insbesondere Brombeerhecken, zugewuchert, sodass Fußgänger und Radfahrer gefährdet sind.
In den letzten Tagen hat es massive Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegeben.

Zu TOP 5.2.1:
Ergänzung der Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Bayrische Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich Derner Straße / Deutsche Straße zu ergänzen.

Begründung:
Nach Beendigung der Irreführung der Abbiegeregelung ergibt sich weiterer Handlungsbedarf. Der Kreuzungsbereich muss so markiert werden, dass der abbiegende Verkehr seine Haltepunkte im Mittelbereich gut erkennen kann. Beispielhaft sind hierfür die Kreuzungen B 54 / Immermannstraße und B 54 / Grävingholzstraße. Hier sind die notwendigen Ergänzungen vorzunehmen.

Zu TOP 5.2.2:
Vertretungsregelung bei Abwesenheit des Bezirksvorstehers und rechtzeitige Informationsweitergabe
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Beratung im – nichtöffentlichen – Teil der Sitzung.

Zu TOP 5.3.1:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich “Evinger Mitte Amtsstraße” zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.08.2000)

- Antrag von der Eingeberin zurückgezogen -

Zu TOP 5.4.1:
Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste ohne Datum)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Anlegen eines Bürgersteiges im Bereich der Straßen “Im Dorfe” bis “Im Löken”

Begründung:
Die o.g Straßen befinden sich einem desolaten Zustand. Außerdem wäre es dringend erforderlich einen Bürgersteig zu bauen. Am 15.08.00 wurde vom Vertreter der Bürgerliste in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving festgestellt, dass die ganze Verkehrssituation eine große Gefahrenquelle für Kinder und deren Eltern darstellt, die z.B. den Kindergarten erreichen wollen. Gerade Kinder deren Sichtfeld durch ihre Größe schon eingeschränkt ist, werden mit der Situation überfordert, die sich automatisch aus parkenden Autos und dem fließenden Verkehr ergibt.
---------------------------------------------
Im vorliegenden Fall hat es bereits mehrfach Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegeben. Daher wird – einstimmig – beschlossen, den vorliegenden Antrag in eine Anfrage zu ändern und die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Stand der Erstellung eines Bürgersteiges und einen Zeitrahmen für die Realisierung zu bitten.

Zu TOP 6.1.1:
Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um einen Zwischenbericht zum Planungsstand der Wohnbebauung in der Evinger Mitte gebeten, da zurzeit der aktuelle Sachstand nicht bekannt ist.

Zu TOP 6.1.2.:
Einrichtung einer Moschee im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, ob die Umbautätigkeiten an Gebäuden im Bereich Oberevinger Straße / Hessische Straße das Ziel haben, hier einen Moscheestandort zu begründen. Wenn ja, handelt es sich um eine Standortverlagerung eins Moscheevereins? Sollte es sich nicht um Umbauten zu einer Moschee handeln wird um Auskunft über die zukünftige Nutzung gebeten.
---------------------------------------------
Die folgende schriftliche Antwort der Frau Stadträtin Greive vom 05.09.2000 auf die o.g. Anfrage wurde am 07.09.2000 den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Kenntnisnahme zugestellt.

Es wird mitgeteilt, dass der Moscheeverein “Eving Selimiye Moschee”, Evinger Straße 304 das Gebäude an der Oberevinger Straße / Hessische Straße (ehemals Laske) gekauft und beim Bauordnungsamt einen Antrag auf Nutzungsänderung für eine Moschee gestellt hat. Über den Antrag ist noch nicht beschieden, da die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Die zurzeit laufenden Arbeiten sind nach Auskunft des Moscheevereins Reparaturarbeiten, die nicht eine genehmigte Nutzungsänderung erfordern und lediglich der Erhaltung des Gebäudes dienen.
Nach den beim Dezernat 3 vorliegenden Informationen will der Moscheeverein mit dem neuen Objekt die bisherige Moschee an der Evinger Straße 304 aufgeben.
---------------------------------------------
Befremden bei der CDU-Fraktion löst die Tatsache aus, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bisher von der Verwaltung nicht über geplante Umzugsabsichten der Selimiye Moschee unterrichtet wurde. Zumal bei der Verwaltung durchaus bekannt ist, dass es sich hier um eine sehr sensible Thematik für den Stadtbezirk Eving handelt.

Die kontrovers geführte Diskussion, wird durch einen Antrag des Herrn Unterkötter – SPD-Fraktion– unterbrochen, der den Schluss der Beratung gemäß Geschäftsordnung beantragt. Nachdem Herr Frebel sich gegen diesen Geschäftsordnungsantrag geäußert hat, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –: “Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.”

Zu TOP 6.2.1:
Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.08.2000)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten gebeten.
Mit der Verwaltung ist dem Ortstermin zum Jugendtreff Brechten vereinbart worden, dass eine entsprechende beschlussfähige Vorlage in der Septembersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgelegt wird, um endlich die Versprechen gegenüber den Jugendlichen in die Tat umzusetzen. Da dies bis heute nicht der Fall ist, fordern Bündnis '90 / Die Grünen, auch im Hinblick auf die neuesten rechtsextremistischen Geschehnisse vor Ort, eine eiligste Bearbeitung dieser Aufgabe durch die Verwaltung für die nächste Sitzung im Oktober.

Zu TOP 6.2.2
Stellungnahme zur beabsichtigten Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 13.09.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, zu den in der Presse erwähnten Absichten ein “interkommunales Gewerbegebiet” in der “Brechtener Niederung” einzurichten.

Begründung:
In o.g Presseberichten wurde die Absicht bzw. das Interesse an einer Entwicklung eines solchen Gewerbegebietes erklärt. Kontakte zwischen PlanerInnen der Städte Dortmund und Lünen würden bereits in der Sache bestehen. Aus diesem Grund halten wir es für dringend erforderlich, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den aktuellen Planungsstand zu informieren.

Zu TOP 7:
Bauvorhaben Amtsstraße / Holtbeuteweg
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.04.2000 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Beschlussfassung zur Erstellung eines Rahmenplanes

In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.08.2000 wurde von der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, den am 12.04.2000 von der Bezirksvertretung gefassten Beschluss für den Bereich Evinger Mitte “Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg” einen Bebauungsplan aufzustellen, aufzuheben und die Verwaltung stattdessen aufzufordern, einen Rahmenplan für den genannten Bereich zu erstellen.
Die Beschlussfassung über diesen Antrag wurde – wegen weiteren Beratungsbedarfs – auf die heutige Sitzung vertagt.

Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – erläutert noch einmal die Gründe, die seine Fraktion bewogen haben, einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu stellen.
Ursprünglich war beabsichtigt durch den Bebauungsplan der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht im zweiten Bauabschnitt zu sichern. Mittlerweile wurden die Planungen für diesen zweiten Bauabschnitt vorgestellt und von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich – bis auf wenige Einzelheiten – akzeptiert. Zur Beschleunigung des Verfahrens und somit der gesamten Baumaßnahme ist die SPD-Fraktion daher der Ansicht, dass keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mehr besteht und die Erstellung eines Rahmenplanes ausreichend ist.
Bei Erstellung dieses Rahmenplanes sind die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits gefassten Beschlüsse für den Planbereich zu berücksichtigen.
Sollten nach Erstellung eines Rahmenplanes unerwünschte Änderungen durch den Architekten oder die Investoren vorgenommen werden, besteht für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving immer noch die Möglichkeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –:

Der am 12.04.2000 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, einen Bebauungsplan für den Bereich Evinger Mitte “Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg” aufzustellen, wird aufgehoben. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für den genannten Bereich einen Rahmenplan aufzustellen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzustellen.

Zu TOP 8:
Aufstellung von Fahrgastunterständen in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke vom 07.08.2000 zur Kenntnis.

Die Dortmunder Stadtwerke AG teilen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit, dass in den ersten August Wochen mit den Arbeiten für die Aufstellung von Fahrgastunterständen begonnen wird.
Das Ausbauprogramm sieht folgende Standorte vor:
1. Osterfeldstraße / An den Teichen
Haltestelle Nordfriedhof in Richtung Schulte-Rödding
2. Osterfeldstraße 164
Haltestelle Bayrische Straße in Richtung Eving Gewerbepark
3. Osterfeldstraße 117
Haltestelle Schwäbische Straße in Richtung Schulte Rödding
4. Osterfeldstraße neb. 157
Haltestelle Bayrische Straße in Richtung Schulte-Rödding
5. Deutsche Straße / Amtsstraße
Haltestelle Gärtnerstraße in Richtung Eving Gewerbepark

Zu TOP 9:
Instandhaltungsmaßnahme Brechtener Straße
hier: Eingabe an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Im Namen einiger Anwohner der Brechtener Straße bittet Frau Zachariou die Bezirksvertretung Dortmund-Eving dafür Sorge zu tragen, dass sich die Situation der Anwohner, insbesondere der Kinder, entlang der Brechtener Straße verbessert.
An der Brechtener Straße zwischen Wulfskamp und Ausbau-Ende (Haus Nr. 246) wurden Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Leider hat sich die Situation der Anwohner nur in Bezug auf die Lärmbelästigung verbessert. Die Gefährdung für den “nicht motorisierten Verkehr” bleibt weiterhin bestehen.
Dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr wurden in einem Schreiben die einzelnen Punkte mitgeteilt, die trotz Instandhaltungsmaßnahmen, bzw. erst wegen dieser Maßnahmen, als Probleme anzusehen sind.
Zu allen in diesem Schreiben aufgeführten Punkten bitten die Eingeber, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving als politischen Vertreter um eine schriftliche rechtsverbindliche Stellungnahme.
Die Beseitigung des Gefahrenpotentials an der Brechtener Straße ist nicht nur ein Anliegen der Anwohner, sondern auch vieler anderer Brechtener Bürger, die diese Straße benutzen.

Nach Kenntnis des Bezirksvorstehers wurden mittlerweile Schilder aufgestellt, die die Geschwindigkeit auf 30km/h begrenzen und somit das Gefährdungspotential “nicht motorisierten Verkehrs” verringern sollen.