Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15.05.2001 Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:10 Uhr


Ende: 17:45 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD) i.V. für Rm Wulf Erdmann
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Gabriele Schnittker (SPD) i.V.für Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Gertrud Gerszewski (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (Sozialverband Deutschland)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (Der Paritätische Wohlfahrtsverband)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch")


4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl (Sozialdezernat)
Dr. Annette Düsterhaus (Gesundheitsamt)
Winfried Evers (Sozialamt)
Dr. Udo Lepper (Gesundheitsamt)
Manfred Stankewitz (Sozialdezernat)
Jörg Süßhardt (Sozialamt)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger- eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001
Niederschrift wird nachversandt

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage -
Drucksache-Nr.: 00684-01

2.2 Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.01
(Zur weiteren Bearbeitung an den ASFG und den KJA vom Rat übersandt -
Ratssitzung vom 05.04.01)
Drucksache Nr.: 00859-01




3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Förderung der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 00777-01

3.2 Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
Sachstandsbericht durch die Verwaltung

3.3 Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.04.01
Drucksache Nr.: 00888-01
Unterlagen werden nachversandt

3.4 Sozialagenturen in NRW
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.04.01
Drucksache Nr.: 00889-01
Unterlagen werden nachversandt
4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Entwicklung der psychosozialen Versorgung in Dortmund
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.01
Drucksache Nr.: 00887-01


Vor Eintritt in die Tagesordnung weist die Vorsitzende darauf hin, dass die Fraktionssprecher(in) ein Schreiben des Krisenzentrums Hörde zu ihrer Kenntnis erhalten haben, mit dem der Ausschuss eingeladen wird, die Örtlichkeiten zu besichtigen und sich über die dort geleistete Arbeit zu informieren. Sie bittet die Fraktionen, davon nach Möglichkeit Gebrauch zu machen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr Rm Schneider benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Wegen des besonderen öffentlichen Interesses und der zahlreichen, anwesenden Gäste bittet die Vorsitzende darum, TOP 3.2 - Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund - nach vorn zu ziehen und unter 2.0 zu behandeln, damit der Ausschuss Gelegenheit hat, an zentraler Stelle und mit der gebotenen Ausführlichkeit über den Sachverhalt zu beraten. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Tagesordnung in der so geänderten Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 2.0
Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
Sachstandsbericht durch die Verwaltung

Die Vorsitzende erinnert daran, dass der Ausschuss anlässlich der durch die Presse publik gewordenen Liquiditätskrise des BDP in der letzten Sitzung darum gebeten hat, heute ausführlich über den Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt zu werden. Damit sei eine Diskussion um die Frage, wie die Grundversorgung von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen und die Hilfe zu deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gestaltet werden kann, wieder aufgenommen worden, die bereits seit 1997 läuft und auch im Ausschuss schon häufiger Thema war. Die Stadt tritt in diesen Fällen mit ergänzenden Leistungen zur Pflegeversicherung ein, die sich zum einen auf den Bereich der Hilfe zur Pflege, zum anderen auf den Bereich der Eingliederungshilfe beziehen. Jetzt gibt es eine Situation, in der es notwendig ist, sehr schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Sozialamt und dem Pflegedienst zu kommen, um zu gewährleisten, dass die 29 Kundinnen und Kunden des Pflegedienstes für sich eine gesicherte Zukunft sehen, in der ihre Bedürfnissen ihren Wünschen entsprechend aufgenommen werden können. Die Gespräche zwischen Sozialamt und BDP sind inzwischen sehr weit fortgeschritten, daher schlägt die Vorsitzende dem Ausschuss vor, an dieser Stelle den Sachstand darüber zur Kenntnis zu nehmen und welche Lösungsmöglichkeiten sich abzeichnen. Danach kann die Sitzung unterbrochen und den Betroffenen das Wort erteilt werden. In einer sich daran anschließenden Debatte kann festgestellt werden, welche Handlungsmöglichkeiten sich aus der aktuellen Situation ergeben. Diese Vorschläge nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.

Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass zwei Elemente in die öffentliche Berichterstattung transportiert worden sind, zum einen, wie es um die Liquidität und die Geschäftslage des BDP bestellt ist, und zum anderen ist über die Pflegelandschaft an sich und die Frage der Normen diskutiert worden. Er legt daher Wert auf die Feststellung, dass das Sozialamt der Stadt Dortmund keine reine Funktionspflege finanziert, sondern darüber hinaus Leistungen bereitstellt, die nach dem geltenden Recht der Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Bei den 29 Kunden des BDP handelt es sich um Personen im Alter von 26 bis 80 Jahren, von denen 48,2 % den Status "schwerstpflegebedürftig" im Sinne der Pflegeversicherung haben. Die Struktur dieser Klientel unterscheidet sich kaum von der anderer Dortmunder Pflegedienste, auch die Altersstruktur ist nicht atypisch. Die Frage der Leistungsnorm verbindet sich aber immer wieder mit dem, was an finanzieller Ausstattung bereitgestellt wird. Die notwendigen Leistungspakete werden individuell bemessen und bestehen im wesentlichen aus Leistungen für Grundpflege und Hauswirtschaft in Höhe von durchschnittlich 2271,00 DM pro Person, ergänzenden Leistungen nach dem BSHG nach verschiedenen Normen, die die Sozialverwaltung um durchschnittlich 3.190,00 DM pro Person aufstockt, aus Leistungen eines persönlichen Budgets für pflegeergänzende Assistenzleistungen, die im Schnitt um 1.752,00 DM pro Person aufgestockt werden, und aus Pflegegeldern für ehrenamtliche Pflegepersonen in der gesetzlich normierten Höhe zwischen 400,00 und 1.300,00 DM. Beim BDP handelt es sich um Gesamtleistungen im Wert von jährlich 2,5 Mio. DM, die zu 68 % kommunal aufgebracht werden. Die Stadt Dortmund ist ausdrücklich daran interessiert, dass die Pflegeverhältnisse so bestehen bleiben, wie sie existieren. Darüber hinaus will die Sozialverwaltung einen konstruktiven Beitrag leisten, um die pflegerischen Verhältnisse auch im Verhältnis des BDP zu seinen Kunden oder Dritten zu sichern.

Herr Evers informiert darüber hinaus, dass in der letzten Zeit mehrere Gespräche zwischen dem BDP e.V., der BDP - Soziale Dienste gGmbH, dem DPWV, dem Insolvenzverwalter und der Sozialverwaltung stattgefunden haben, die erfreulicherweise zu dem konkreten Ergebnis geführt haben, das Hilfsangebot zugunsten der Behinderten durch den BDP nach Möglichkeit auch zukünftig zu sichern. Die Sozialverwaltung ist bereit, alle 29 aktuellen Leistungsfälle noch einmal auf Art, Inhalt und Umfang aller individuellen notwendigen Sozialhilfeleistungen zu prüfen und ggf. Modifikationen vorzunehmen. Die BDP - Soziale Dienste gGmbH ist bereit, die Organisation ihres Pflege- und Betreuungsdienstes gemeinsam mit der Stadt Dortmund strukturell sowie mit Blick auf den Prozess der Leistungserbringung hin zu überprüfen und als notwendig erkannte Veränderungen vorzunehmen, um die betriebswirtschaftliche Basis für einen dauerhaften, finanziell gesicherten Dienstbetrieb zu schaffen. Der BDP-Projektbereich Behindertenarbeit e.V. erklärt als einziger Gläubiger der gGmbH in diesem Prozess, den vollständigen oder teilweisen Verzicht einer Darlehensforderung zu prüfen, um die Verschuldungssituation im vorläufigen Insolvenzverfahren für das Gericht positiv zu gestalten. Die Stadt Dortmund prüft im Gegenzug die Gestaltung einer finanziellen Unterstützung zur Milderung der aktuellen Liquiditätssituation der gGmbH, um auch insoweit einen Rückzug des Insolvenzantrages zu unterstützen bzw. möglich zu machen und den Geschäftsbetrieb für den anstehenden organisatorischen Neuaufbau des Dienstes zu sichern. Über diese Vereinbarungen besteht Konsens, wenn bei den Verhandlungen zusätzlich die Fachberatung des DPWV berücksichtigt wird. Darüber hinaus ist einhellig vorgeschlagen worden, dass Sozialverwaltung und BDPD sich gemeinsam verpflichten sollen, diese Verhandlungen bis zum 30.9. abzuschließen.

Die Vorsitzende unterbricht daraufhin um 14.30 Uhr die Sitzung und erteilt den Betroffenen das Wort.

Frau Schröder spricht für die Betroffenen und ruft in Erinnerung, dass diese in den letzten Tagen auf die Probleme aller Menschen mit schweren körperlichen und sonstigen Beeinträchtigungen aufmerksam gemacht und dabei viel Unterstützung seitens der Presse und vor allen Dingen der Bevölkerung erfahren haben. Alle schwer körperlich beeinträchtigten Menschen, die Assistenz in ihrem Leben brauchen, nicht nur die Klienten des BDP, fordern von der Stadt Dortmund eine Zusage über die zeitintensive Pflege und Versorgung, wobei die zeitliche Zusicherung für jeden Betroffenen speziell erfasst und zugesichert werden muss. Darüber hinaus muss die Hilfestellung des täglichen Lebens und der anderen Verrichtungen für alle Betroffenen individuell ausreichend finanziert und eine Stundensicherung gewährleistet sein. Außerdem wird eine ausreichende Finanzierung für eine Teilnahme am öffentlichen Leben gefordert.

Während der Aktionen haben die Betroffenen bei den Bürgern über 3000 Unterschriften gesammelt, die nun der Vorsitzenden überreicht werden. Nach Wortmeldungen gleichen Tenors schlägt die Vorsitzende vor, in bezug auf die konkrete Situation des BDP auch noch einmal dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben.


Frau Schobert führt daraufhin aus, dass es seit Bekanntwerden der Liquiditätsprobleme bei den Kunden der Mitgliedsorganisation, bei anderen ambulanten Pflegediensten, den Wohlfahrtsverbänden und anderen aus verständlichen Gründen viel Unruhe gegeben habe. Auf der anderen Seite habe es intensive, zum Teil sehr schwierige Verhandlungen zwischen der gemeinnützigen GmbH und dem Projektbereich Behindertenarbeit des BDP, der Stadt Dortmund, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband gegeben, die buchstäblich in letzter Minute ein für alle tragfähiges Ergebnis erzielt haben, womit die Voraussetzungen geschaffen wurden, den Insolvenzantrag zurückzuziehen. Für die Eckpunkte Einzelfallprüfung beim Hilfebedarf und ggf. Modifikation, Prüfung der Organisation und Struktur des ambulanten Pflege- und Hilfsangebotes der gGmbH mit dem Ziel, Lösungen für die betriebswirtschaftliche Basis eines dauerhaft finanziell gesicherten Dienstbetriebes zu schaffen, Prüfung der Möglichkeit einer finanziellen Zuwendung durch die Stadt Dortmund, um den Insolvenzantrag zurückziehen zu können und Prüfung eines ganzen oder teilweisen Verzichtes der Darlehensforderung durch den BDP Projektbereich Behindertenarbeit e.V. bittet sie um Zustimmung des Ausschusses und regt abschließend an, in absehbarer Zeit noch einmal grundsätzlicher über die adäquate Versorgung von schwerstbehinderten Menschen zu diskutieren.

Die Vorsitzende bittet um Verständnis, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden können. Der Ausschuss könne allerdings ausdrücklich und deutlich den Wunsch äußern, das Verfahren innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zum Abschluss zu bringen und dabei möglichst den Träger zu erhalten, damit die Menschen bei ihrem Pflegedienst bleiben können.

Herr Giese greift diesen Vorschlag gern auf und unterstreicht noch einmal, wie wichtig und wirksam die von den Betroffenen gestarteten Aktionen gewesen sind, weil es Tatsache ist, dass in der Abdeckung der Versorgung von Schwerstbehinderten in unserer Gesellschaft noch nicht das Optimale gefunden worden ist. Daran muss auch vor dem Hintergrund von leeren Kassen gearbeitet werden, selbst wenn die mit dem vorgelegten Papier des Sozialamtes aufgeführten Beispiele zeigen, dass es in Dortmund um die Dinge so ganz schlecht nicht steht. Für den Bereich BDP wünscht sich die SPD-Fraktion, dass der Vorschlag der Sozialverwaltung zum Tragen kommt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass bis zum 30.9. eine Lösung gefunden wird, die das Ganze langfristig wieder auf gesunde Beine stellt. Abschließend appelliert er an die Beteiligten, dass solche Abmachungen abernur mit einer einhergehenden Friedenspflicht zustande kommen können.

Dem Aktionskreis ist es nach Aussage des Herrn Steiner sehr wichtig, den Ausschuss ständig über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren.

Frau Unger ist froh, dass offensichtlich beide Seiten zu einem Konsens bereit sind. Wichtig ist für sie, dass auch die Insolvenzverwaltung in der Lage sein muss, sich aus diesem Verfahren zurückzuziehen, dann ist sie zuversichtlich, dass das Betreuungsproblem der Schwerstbehinderten gelöst werden kann.

Herr Hengstenberg bringt zum Ausdruck, dass sich der Ausschuss mit kaum einem Thema so intensiv beschäftigt hat wie mit diesem, und weil es um Menschen geht, hat man interfraktionell immer sehr stark und zielorientiert zusammengearbeitet. Die CDU-Fraktion hat heute genug positive Signale von der Verwaltung empfangen, so dass sie zuversichtlich ist, dass bis zum 30.9. eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden kann.




Herr Gora stellt fest, dass Einvernehmen in der Frage besteht, dass die Forderung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, berechtigt ist, und der Ausschuss zwei Fragen zu diskutieren hat, zum einen, welche soziale Sicherung man in Dortmund will, und zum anderen, welchen Betrag man zusätzlich investieren will, um diesen sozialen Standard zu halten.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beschreibt die Vorsitzende noch einmal zusammenfassend den Stand der Dinge und schlägt vor, zunächst die konkrete Situation des Leistungsanbieters zu klären und dabei die erforderlichen Gespräche so zu gestalten, dass sich eine konkrete Perspektive für den seinen Erhalt ergibt. Unter der Maßgabe, dass dieses Verfahren bis zum 30.9. läuft, muss dem Ausschuss rechtzeitig ein Bericht darüber vorgelegt werden, welche veränderte Praxis und welche Möglichkeiten es geben kann, Bedarfsgerechtigkeit in dem bekannten Umfang sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Da es keinen Sinn macht, diesen Zwischenbericht schon im Juni zu erhalten, wäre es nach der Sommerpause unproblematisch, eine Sondersitzung des Ausschusses anzuberaumen, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen. Herr Stadtrat Pogadl wird die Fraktionen über den Verlauf des Verfahrens unterrichten, so dass in den nächsten Wochen alle in intensivem Kontakt über den Umsetzungstand der Verhandlungen stehen können. Der beabsichtigte Zugriff auf eine dritte, neutrale Instanz, den Landesverband des DPWV, wird ebenfalls eine Möglichkeit sein, die Verhandlungen auf ein sicheres Gleis zu führen. Vor einigen Wochen bot ein Hearing zum Psychiatriebericht die Möglichkeit, mit Betroffenen und Fachleuten die Situation ambulant psychiatrischer Versorgung in Dortmund zu erörtern. Einen solchen Gedankenaustausch könnte man sich nach Absprache mit den Fraktionen und der Verwaltung im Grundsatz auch für den Bereich der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung vorstellen. Dann bittet sie die Betroffenen, ein Votum abzugeben, ob sie mit der vorgeschlagenen Praxis einverstanden sind und auch die Zuversicht haben, dass alles für eine gute Lösung getan wird.

Frau Schröder bekräftigt, dass die Aussage für den BDP in die richtige Richtung geht, sie fordert aber für alle Betroffenen noch einmal die Zusage, dass über Art, Inhalt und Umfang der Leistungen konkrete Gespräche stattfinden. Nachdem die Vorsitzende ihr dies zusichert, erklärt sich Frau Schröder im Namen aller Beteiligten mit dem weiteren Verfahren einverstanden.

Nach einer kurzen Pause wird die unterbrochene Sitzung des Ausschusses um 15.15 Uhr wieder aufgenommen.


zu TOP 2.1
Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage
Drucksache-Nr. 00684-01

Nach der Erläuterung der Vorlage durch Herr Stadtrat Pogadl schildern Frau Unger, Herr Giese und Herr Hengstenberg ausführlich und anschaulich die Eindrücke, die sie bei ihrer Teilnahme am Workshop zur Erarbeitung einer Familienpolitischen Leitlinie gewonnen haben. Aus dem Plenum werden nach einer regen Diskussion folgende Vorschläge gemacht:

a) bei der Erarbeitung der familienpolitischen Schwerpunkte sollen die Bedürfnisse der Familien mit behinderten Angehörigen stärker berücksichtigt werden,

b) der Ausschuss ist an den Reaktionen aus der Bevölkerung interessiert, die sich durch die Veröffentlichung im Internet ergeben haben - da nicht jeder Zugang zum Internet hat, zu einem Stichtag in schriftlicher Form,

c) an der Meinungsbildung sollen auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beteiligt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt diese Vorschläge zustimmend zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund mit den in der Vorlage genannten Schwerpunkten weiterzuentwickeln. Die Diskussionsergebnisse des Ausschusses sind entsprechend zu berücksichtigen.


zu TOP 2.2
Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.01
Drucksache Nr.: 00859-01

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass der Antrag in der Ratssitzung vom 5.4.2001 eingebracht und ausführlich beraten worden ist und von dort dem Fachausschuss zur Behandlung überwiesen wurde.

Herr Hengstenberg führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen kann, weil dieser nur Fragen aufwirft und keine konkreten Vorschläge enthält.

Daraufhin erläutert die Vorsitzende das Verfahren bis zum heutigen Tage. Auf Initiative der Grünen hat im September 2000 unter sehr breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit eine Veranstaltung zum Thema Kinderarmut stattgefunden, der ein Gespräch in kleinerem Rahmen folgte, in dem Ende letzten Jahres Konturen dieses Antrages beraten worden sind. Danach sei der Antrag in den Beratungsgang gegangen, mit dem Angebot an alle Fraktionen, diese Initiative gemeinsam zu tragen.

Frau Unger betont, wie wichtig es angesichts einer immer größer werdenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen am Rande der Armutsgrenze ist, dass die Verwaltung dem Rat im Herbst ein Maßnahmebündel vorlegt, mit dem anschließend an einer Verbesserung der Situation gearbeitet werden kann können.

Herr Giese räumt ein, dass es sich bei dem Antrag tatsächlich um ein aufzählendes Papier handelt, unterstreicht aber ebenfalls den für dieses Thema dringend notwendigen Handlungsbedarf, auch wenn von vornherein klar ist, wie schwierig es sein wird, gewisse Vorstellungen konkret umzusetzen. Die SPD-Fraktion möchte darüber hinaus, dass die Beratungsergebnisse in die familienpolitische Leitlinie eingehen.

Herr Stadtrat Pogadl versteht die Vorlage als einen Programmantrag, mit dem weniger ein Einzelfall aufgegriffen oder ein einzelnes Arbeitsfeld beschrieben wird, sondern programmatisch zum Ausdruck gebracht wird, wohin man Dinge entwickeln will. Der Ansatz ist interdisziplinär, da es um Querschnittsprozesse für die Gesamtverwaltung geht.

Daher ist die Einbringung eines Maßnahmebündels für den Herbst 2001 schon problematisch, weil das in dieser Allgemeinheit nicht erfüllt werden kann. Das Sozialdezernat wird im Sinne dieser Programmatik nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern als Permanenzprozess aber Dinge entwickeln und ins Verfahren einbringen, wobei neue Maßnahmen allerdings nur vorgeschlagen werden dürfen, wenn eine finanzielle Sicherung damit einhergeht.

Die Vorsitzende präzisiert, dass die jeweiligen Ausschüsse ab Herbst 2001 die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen beraten werden, die Bündelung muss dann im Rat erfolgen.

Herr Gora unterstützt den Antrag, den er als eine Leitlinie für die Gestaltung von Sozialpolitik bewertet. Er begrüßt auch die Zielsetzung des Antrags, die Anzahl eines bestimmten Kreises von Sozialhilfeempfängern zu halbieren.

Für Herrn Besserer ist es ein wichtiges Anliegen, Wege aus der Sozialhilfe zu öffnen und Wege in die Sozialhilfe zu vermeiden, ihm fehlen jedoch Vorschläge, dies praktisch umzusetzen.

Herr Böhm weist darauf hin, dass bei der Zielsetzung, die Zahl von Hilfeempfängern zu verkleinern, vordringlich ein wirtschaftliches Problem zu lösen ist, nämlich eine vernünftige Ansiedlung von mittelständischen Unternehmen zu realisieren. Die Rahmenbedingungen dafür müssen entschieden verbessert werden.

Frau Zupfer fordert den Ausschuss aufgrund dessen auf, den Antrag zu unterstützen und zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen beizutragen.

Darauf hin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 anzunehmen.


zu TOP 3.1
Förderung der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 00777-01

Nachdem Herr Stadtrat Pogadl in die Vorlage eingeführt hat, äußert Herr Hengstenberg die Überzeugung seiner Fraktion, dass das Angebot der Beratungsstelle nicht so spezifisch vorgebracht wird, wie es abgefordert wurde; deshalb wird sie dieser Vorlage nicht zustimmen.

Frau Weyer betont, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen wird, da der Träger hervorragende Arbeit leistet und die Stadt Dortmund sich nur zu einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Frau Unger ist sich sicher, dass die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt mit der Wohnungstauschberatungsstelle verwechselt, die aufgegeben worden ist, weil sie nicht entsprechend angefragt worden ist. Die Wohnraumanpassung in Zuständigkeit des Kreuzviertelvereins dagegen ist eine anerkannte und ausgezeichnete Beratungsstelle nach § 4 des Landespflegegesetzes.


Herr Herkelmann schließt sich den Worten seiner Vorrednerin an und findet es darüber hinaus schade, dass die Zusage zur Finanzierung nur für dieses Jahr gegeben werden kann.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass die Diskussion um die Zukunft der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung im Ausschuss schon mehrfach geführt worden ist. Weil die Kommune nur 1/3 der Kosten fördert, hängt das naturgemäß auch vom Landeszuschuss ab. Von daher wird kein anderes Verfahren möglich sein, als von Jahr zu Jahr über eine weitere kommunale Förderung zu entscheiden. Bislang war es allerdings einstimmige Meinung im Ausschuss, dass die Arbeit der Wohnraumanpassung ein ganz wichtiges Element ist, das den Verbleib von alten Menschen in ihren Wohnungen ermöglicht und damit eine frühe Unterbringung in einem Heim verhindert. Insofern ist die Vermutung, die CDU-Fraktion habe etwas verwechselt, durchaus berechtigt,

Herr Hengstenberg widerspricht dem erneut und verharrt auf dem Standpunkt, die CDU-Fraktion habe von je her gegen dieses Projekt gestimmt.
Herr Stadtrat Pogadl ruft in Erinnerung, dass es seinerzeit darum ging, ob der Kreuzviertelverein der adäquat richtige Partner war. Fakt ist, dass der Verein als einziger dieses Angebot macht, mit Wohnungsbaugesellschaften kooperiert und gerade deswegen auch die Förderung des Landes und der Pflegekassen bekommt.

Frau Schobert bittet die Fraktionen dringend, sich die Arbeit in der Wohnberatungsstelle direkt anzuschauen. Auf die Frage von Herrn Böhm nach Vermittlungszahlen führt sie aus, dass es auf keinen Fall allein um Vermittlungen geht, sondern tatsächlich um eine Wohnberatung in der Wohnung, in der die Menschen leben, damit sie nicht umziehen müssen.

Herr Evers informiert, dass die Sozialverwaltung sich mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege in einem intensiven Gespräch zur Entwicklung eines Netzwerkes der Beratungsstellen in Dortmund befindet. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände hat ausdrücklich akzeptiert, dass das Kreuzviertel im Rahmen dieses Netzwerkes eine Aufgabe und Funktion wahrnimmt. Die Arbeitsergebnisse des Kreuzviertelvereins sind dabei abhängig von bestimmten Ergebnissen, weil der Zuschuss der Pflegekassen nur fallbezogen gezahlt wird.

Frau Unger weist noch auf einen zweiten Aspekt hin, der noch nicht ausdrücklich benannt worden ist. Diese Wohnraumanpassung bedeutet auch eine Entlastung kommunaler Kassen, weil jede Person, die in ihrer Wohnung verbleiben kann und nicht vorzeitig in eine Heimeinrichtung umziehen muss, weniger kommunale Kosten bedeutet.

Herr Knoll führt aus, dass der Seniorenbeirat die Vorlage einstimmig unterstützt, weil es notwendig ist, dass eine solche Wohnberatung an zentraler Stelle für die ganze Stadt durchgeführt wird.

Herr Hengstenberg bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass so viele Beteiligte versucht haben, in die Diskussion mit der CDU-Fraktion zu treten, das sei eine neue politische Kultur. Eine politische Kultur sei es allerdings auch, sich dann der Argumente Dritter anzuschließen, von daher wird die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen, möchte allerdings auch das Angebot annehmen, sich die Arbeit des Kreuzviertelvereins vorstellen zu lassen.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit einer Gegenstimme folgenden



Beschluss:

Der Träger der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung (Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit Kreuzviertel Dortmund e. V.) erhält zur Durchführung der Wohnraumberatung nach § 4 Landespflegegesetz NW eine kommunale Förderung in Höhe von 77.200,00 DM für das Jahr 2001.


zu TOP 3.3
Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans
- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.01
Drucksache Nr.: 00888-01

Herr Giese begründet kurz den Antrag seiner Fraktion, die neugierig darauf ist, was sich durch die Regelungen des SGB IX an Erfordernissen für die Stadt Dortmund ergibt.

Herr Stadtrat Pogadl sichert daraufhin den angeforderten Bericht zu.

Frau Unger hält es für problematisch, dass noch nicht einmal die Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplanes vorliegt, ohne die Einarbeitung der Auswirkungen durch das SGB IX. Daher möchte Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt dieser Bericht vorgelegt werden kann.

Herr Evers unterrichtet den Ausschuss darüber, dass der Bundesrat dem SGB IX am 11. Mai 2001 zugestimmt, den Vorschlag des Bundestages aber in wesentlichen Punkten verändert hat. Die tatsächlich beschlossenen Veränderungen sind der Sozialverwaltung noch nicht bekannt. Sobald sie über den Gesetzestext verfügt, wird dieser ausgewertet. Nach der Sommerpause wird der Ausschuss dann über die Veränderungen informiert, damit entschieden werden kann, wie es mit dem Behindertenplan weitergeht. Unabhängig davon arbeitet die Fachabteilung weiter an der Bestandsaufnahme der Angebote und Einrichtungen für Behinderte in Dortmund.

Die Vorsitzende hält es für sinnvoll, das Verfahren geordnet auf die Schiene zu setzen. Für die Septembersitzung werden die Änderungen des SGB IX verwaltungsintern so verarbeitet sein, dass die Auswirkungen auf die kommunale Behindertenarbeit deutlich werden können. Sofern die Fraktionen dem zustimmen, wird sich der Ausschuss aber intensiver mit der Situation schwerstbehinderter Menschen in Dortmund beschäftigen, und das würde sich im Anschluss daran anbieten. Erst nach so einer Debatte wäre es sinnvoll, darüber zu reden, auf welcher Zeitschiene der Kommunale Behindertenplan erstellt werden kann und welche zusätzlichen Korrekturen oder Anforderungen evtl. noch einzuarbeiten sind.

Herr Steiner findet es wichtig, sich zum einen Klarheit darüber zu verschaffen, was das SGB IX bringt, und zum anderen einen Abschluss der Fortschreibung des Behindertenplans herbeizuführen. Ein Problem der gegenwärtigen Situation ist sicher auch, dass eine komplette Überarbeitung notwendig ist, weil die Zahlen gänzlich überholt sind.

Herr Hengstenberg führt aus, dass die CDU-Fraktion vor dem Gesichtspunkt dieser sinnvollen Zeitschiene diesem Antrag zustimmen wird.






Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2001 wird angenommen.


zu TOP 3.4
Sozialagenturen in NRW
- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.01
Drucksache Nr.: 00889-01


Herr Giese erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um entsprechende Aufklärung, welche politischen Auswirkungen sich aus den Plänen der Sozialverwaltung ergeben.

Frau Unger wird diesen Antrag mit ihrer Fraktion unterstützen, warnt aber davor, sich zu viele finanzielle Chancen dabei zu erhoffen, weil in dieser Stadt auf den verschiedensten Ebenen in Kooperation mit den Bereichen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Qualifizierung, Jugend in Arbeit, Jugend und Arbeit usw. schon relativ viel passiert. Nichtsdestotrotz sind in diesem Konzept bestimmte Dinge enthalten, die aufgebaut werden könnten, wobei es sehr wichtig wäre, wirklich die Beratung an einem Ort, in einer Hand auf den Weg zu bringen.

Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass die Sozialverwaltung wesentlich an der Erarbeitung dieses Tätigkeitsfeldes im Sozialministerium beteiligt war. Es sollte dort genau das konzeptionell entwickelt werden, was hier in Dortmund unter den Oberbegriffen "Wege aus der SH", "Hilfeplanung", "Fallmanagement" usw. läuft. In der nächsten Ausschusssitzung wird die Sozialverwaltung darauf konkret eingehen.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2001 wird angenommen.


zu TOP 4.1
Entwicklung der psychosozialen Versorgung in Dortmund
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.01
Drucksache Nr.: 00887-01

Frau Unger stellt dem Ausschuss den Antrag ihrer Fraktion vor, der aufgrund der während des Hearings zum Psychiatriebericht gewonnenen Erkenntnisse formuliert wurde, und bittet um Zustimmung dafür, ein ausstehendes Konzept für einen psychiatrischen Notfalldienst in Dortmund zu entwickeln, für die Beteiligten Möglichkeiten zu schaffen, sich zu beschweren und Selbsthilfegruppen im Psychiatriebereich stärker zu beteiligen.

Herr Giese stellt klar, dass seine Fraktion die Punkte 1 und 2 des Antrages unterstützen wird, bei Punkt 3 vertritt sie allerdings die Auffassung, dass es genügend Anbindungen der Selbsthilfegruppen an das Angebot gibt, und wird dem deshalb nicht zustimmen.

Auch Herr Hengstenberg wünscht für seine Fraktion eine Einzelabstimmung; Punkt 1 des Antrages erhält die Zustimmung seiner Fraktion, Punkt 2 und 3 nicht.

Frau Dr. Düsterhaus bestätigt, dass es im Bereich Psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung einen Handlungsbedarf gibt, allerdings braucht die Bevölkerung sich keine Sorgen darüber zu machen, dass diese Art der Versorgung nicht abgedeckt ist. Ein gewisses Problem besteht darin, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung auf den Standpunkt stellt, die psychiatrische Versorgung zu den normalen Geschäftszeiten könne durchaus von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden, nachts und am Wochenende solle sie aber vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt geleistet werden. Das steht im Widerspruch zu dem, was durch Erlasse im Zusammenhang mit dem PsychKG vom Ministerium geregelt ist, was aber wiederum für die Kassenärztliche Vereinigung nicht bindend ist. Die Gesundheitsverwaltung muss einige Gerichtsverfahren abwarten, um die psychiatrische ärztliche Versorgung letztendlich klären zu können, sitzt aber unabhängig davon am Runden Tisch mit den psychiatrischen Kliniken und der KV, um das System zu optimieren. Dann weist sie auf die bereits vorhandenen Beschwerdestellen beim Landschafts-verband, bei den Kliniken, bei der Bezirksregierung und auch beim Gesundheitsamt hin. Darüber hinaus gibt es in den Kliniken die sog. Staatliche Besuchskommission, die einmal pro Jahr in die Kliniken geht und kontrolliert, ob alles nach rechten Dingen zugeht. Der 3. Punkt des Antrages ist in der Tat erledigt, da die Gesellschaft für seelische Gesundheit bereits gebeten wurde, zur nächsten Tagung der Psychosozialen Konferenz einen Vertreter der Selbsthilfegruppen zu benennen.

Herr Knoll unterrichtet den Ausschuss, dass sich auch der Seniorenbeirat eingehend mit einer Vorlage über eine unabhängige Beschwerdestelle für den Bereich der Pflege und Gesundheit beschäftigt hat. Dabei sei man überein gekommen, dass vor einer weiteren Beratung und Beschlussfassung zunächst einmal das Pflegequalitätssicherungsgesetz und das Heimgesetz abgewartet werden.

Da die Forderung nach mehr Beteiligung der Selbsthilfegruppen gegenstandslos geworden ist, zieht Frau Unger Punkt 3 des Antrages zurück.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu Punkt 1 des Antrages einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Dortmunder Akteuren ein Konzept für einen psychiatrischen Notfalldienst zu entwickeln. Ziel ist die Erreichbarkeit kompetenter HelferInnen außerhalb regulärer Arbeitszeiten sowie die Sicherstellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Versorgung in Notfällen.

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu Punkt 2 des Antrages folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren ein Konzept für die Tätigkeit einer Beschwerdestelle für den Bereich Pflege und Gesundheit in freier Trägerschaft zu entwickeln und Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.


Die Vorsitzende dankt für die Beratungen und schließt die Sitzung um 17.45 Uhr





Schneckenburger
Schneider
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin

Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15.05.2001 Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:10 Uhr


Ende: 17:45 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD) i.V. für Rm Wulf Erdmann
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
Rm Gabriele Schnittker (SPD) i.V.für Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Gertrud Gerszewski (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (Sozialverband Deutschland)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (Der Paritätische Wohlfahrtsverband)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch")


4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl (Sozialdezernat)
Dr. Annette Düsterhaus (Gesundheitsamt)
Winfried Evers (Sozialamt)
Dr. Udo Lepper (Gesundheitsamt)
Manfred Stankewitz (Sozialdezernat)
Jörg Süßhardt (Sozialamt)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger- eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001
Niederschrift wird nachversandt

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage -
Drucksache-Nr.: 00684-01

2.2 Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.01
(Zur weiteren Bearbeitung an den ASFG und den KJA vom Rat übersandt -
Ratssitzung vom 05.04.01)
Drucksache Nr.: 00859-01




3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Förderung der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 00777-01

3.2 Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
Sachstandsbericht durch die Verwaltung

3.3 Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.04.01
Drucksache Nr.: 00888-01
Unterlagen werden nachversandt

3.4 Sozialagenturen in NRW
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 23.04.01
Drucksache Nr.: 00889-01
Unterlagen werden nachversandt
4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Entwicklung der psychosozialen Versorgung in Dortmund
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.01
Drucksache Nr.: 00887-01


Vor Eintritt in die Tagesordnung weist die Vorsitzende darauf hin, dass die Fraktionssprecher(in) ein Schreiben des Krisenzentrums Hörde zu ihrer Kenntnis erhalten haben, mit dem der Ausschuss eingeladen wird, die Örtlichkeiten zu besichtigen und sich über die dort geleistete Arbeit zu informieren. Sie bittet die Fraktionen, davon nach Möglichkeit Gebrauch zu machen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr Rm Schneider benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Wegen des besonderen öffentlichen Interesses und der zahlreichen, anwesenden Gäste bittet die Vorsitzende darum, TOP 3.2 - Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund - nach vorn zu ziehen und unter 2.0 zu behandeln, damit der Ausschuss Gelegenheit hat, an zentraler Stelle und mit der gebotenen Ausführlichkeit über den Sachverhalt zu beraten. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Tagesordnung in der so geänderten Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.03.2001 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 28.03.2001 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 2.0
Zukunft der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
Sachstandsbericht durch die Verwaltung

Die Vorsitzende erinnert daran, dass der Ausschuss anlässlich der durch die Presse publik gewordenen Liquiditätskrise des BDP in der letzten Sitzung darum gebeten hat, heute ausführlich über den Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt zu werden. Damit sei eine Diskussion um die Frage, wie die Grundversorgung von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen und die Hilfe zu deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gestaltet werden kann, wieder aufgenommen worden, die bereits seit 1997 läuft und auch im Ausschuss schon häufiger Thema war. Die Stadt tritt in diesen Fällen mit ergänzenden Leistungen zur Pflegeversicherung ein, die sich zum einen auf den Bereich der Hilfe zur Pflege, zum anderen auf den Bereich der Eingliederungshilfe beziehen. Jetzt gibt es eine Situation, in der es notwendig ist, sehr schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Sozialamt und dem Pflegedienst zu kommen, um zu gewährleisten, dass die 29 Kundinnen und Kunden des Pflegedienstes für sich eine gesicherte Zukunft sehen, in der ihre Bedürfnissen ihren Wünschen entsprechend aufgenommen werden können. Die Gespräche zwischen Sozialamt und BDP sind inzwischen sehr weit fortgeschritten, daher schlägt die Vorsitzende dem Ausschuss vor, an dieser Stelle den Sachstand darüber zur Kenntnis zu nehmen und welche Lösungsmöglichkeiten sich abzeichnen. Danach kann die Sitzung unterbrochen und den Betroffenen das Wort erteilt werden. In einer sich daran anschließenden Debatte kann festgestellt werden, welche Handlungsmöglichkeiten sich aus der aktuellen Situation ergeben. Diese Vorschläge nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.

Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass zwei Elemente in die öffentliche Berichterstattung transportiert worden sind, zum einen, wie es um die Liquidität und die Geschäftslage des BDP bestellt ist, und zum anderen ist über die Pflegelandschaft an sich und die Frage der Normen diskutiert worden. Er legt daher Wert auf die Feststellung, dass das Sozialamt der Stadt Dortmund keine reine Funktionspflege finanziert, sondern darüber hinaus Leistungen bereitstellt, die nach dem geltenden Recht der Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Bei den 29 Kunden des BDP handelt es sich um Personen im Alter von 26 bis 80 Jahren, von denen 48,2 % den Status "schwerstpflegebedürftig" im Sinne der Pflegeversicherung haben. Die Struktur dieser Klientel unterscheidet sich kaum von der anderer Dortmunder Pflegedienste, auch die Altersstruktur ist nicht atypisch. Die Frage der Leistungsnorm verbindet sich aber immer wieder mit dem, was an finanzieller Ausstattung bereitgestellt wird. Die notwendigen Leistungspakete werden individuell bemessen und bestehen im wesentlichen aus Leistungen für Grundpflege und Hauswirtschaft in Höhe von durchschnittlich 2271,00 DM pro Person, ergänzenden Leistungen nach dem BSHG nach verschiedenen Normen, die die Sozialverwaltung um durchschnittlich 3.190,00 DM pro Person aufstockt, aus Leistungen eines persönlichen Budgets für pflegeergänzende Assistenzleistungen, die im Schnitt um 1.752,00 DM pro Person aufgestockt werden, und aus Pflegegeldern für ehrenamtliche Pflegepersonen in der gesetzlich normierten Höhe zwischen 400,00 und 1.300,00 DM. Beim BDP handelt es sich um Gesamtleistungen im Wert von jährlich 2,5 Mio. DM, die zu 68 % kommunal aufgebracht werden. Die Stadt Dortmund ist ausdrücklich daran interessiert, dass die Pflegeverhältnisse so bestehen bleiben, wie sie existieren. Darüber hinaus will die Sozialverwaltung einen konstruktiven Beitrag leisten, um die pflegerischen Verhältnisse auch im Verhältnis des BDP zu seinen Kunden oder Dritten zu sichern.

Herr Evers informiert darüber hinaus, dass in der letzten Zeit mehrere Gespräche zwischen dem BDP e.V., der BDP - Soziale Dienste gGmbH, dem DPWV, dem Insolvenzverwalter und der Sozialverwaltung stattgefunden haben, die erfreulicherweise zu dem konkreten Ergebnis geführt haben, das Hilfsangebot zugunsten der Behinderten durch den BDP nach Möglichkeit auch zukünftig zu sichern. Die Sozialverwaltung ist bereit, alle 29 aktuellen Leistungsfälle noch einmal auf Art, Inhalt und Umfang aller individuellen notwendigen Sozialhilfeleistungen zu prüfen und ggf. Modifikationen vorzunehmen. Die BDP - Soziale Dienste gGmbH ist bereit, die Organisation ihres Pflege- und Betreuungsdienstes gemeinsam mit der Stadt Dortmund strukturell sowie mit Blick auf den Prozess der Leistungserbringung hin zu überprüfen und als notwendig erkannte Veränderungen vorzunehmen, um die betriebswirtschaftliche Basis für einen dauerhaften, finanziell gesicherten Dienstbetrieb zu schaffen. Der BDP-Projektbereich Behindertenarbeit e.V. erklärt als einziger Gläubiger der gGmbH in diesem Prozess, den vollständigen oder teilweisen Verzicht einer Darlehensforderung zu prüfen, um die Verschuldungssituation im vorläufigen Insolvenzverfahren für das Gericht positiv zu gestalten. Die Stadt Dortmund prüft im Gegenzug die Gestaltung einer finanziellen Unterstützung zur Milderung der aktuellen Liquiditätssituation der gGmbH, um auch insoweit einen Rückzug des Insolvenzantrages zu unterstützen bzw. möglich zu machen und den Geschäftsbetrieb für den anstehenden organisatorischen Neuaufbau des Dienstes zu sichern. Über diese Vereinbarungen besteht Konsens, wenn bei den Verhandlungen zusätzlich die Fachberatung des DPWV berücksichtigt wird. Darüber hinaus ist einhellig vorgeschlagen worden, dass Sozialverwaltung und BDPD sich gemeinsam verpflichten sollen, diese Verhandlungen bis zum 30.9. abzuschließen.

Die Vorsitzende unterbricht daraufhin um 14.30 Uhr die Sitzung und erteilt den Betroffenen das Wort.

Frau Schröder spricht für die Betroffenen und ruft in Erinnerung, dass diese in den letzten Tagen auf die Probleme aller Menschen mit schweren körperlichen und sonstigen Beeinträchtigungen aufmerksam gemacht und dabei viel Unterstützung seitens der Presse und vor allen Dingen der Bevölkerung erfahren haben. Alle schwer körperlich beeinträchtigten Menschen, die Assistenz in ihrem Leben brauchen, nicht nur die Klienten des BDP, fordern von der Stadt Dortmund eine Zusage über die zeitintensive Pflege und Versorgung, wobei die zeitliche Zusicherung für jeden Betroffenen speziell erfasst und zugesichert werden muss. Darüber hinaus muss die Hilfestellung des täglichen Lebens und der anderen Verrichtungen für alle Betroffenen individuell ausreichend finanziert und eine Stundensicherung gewährleistet sein. Außerdem wird eine ausreichende Finanzierung für eine Teilnahme am öffentlichen Leben gefordert.

Während der Aktionen haben die Betroffenen bei den Bürgern über 3000 Unterschriften gesammelt, die nun der Vorsitzenden überreicht werden. Nach Wortmeldungen gleichen Tenors schlägt die Vorsitzende vor, in bezug auf die konkrete Situation des BDP auch noch einmal dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben.


Frau Schobert führt daraufhin aus, dass es seit Bekanntwerden der Liquiditätsprobleme bei den Kunden der Mitgliedsorganisation, bei anderen ambulanten Pflegediensten, den Wohlfahrtsverbänden und anderen aus verständlichen Gründen viel Unruhe gegeben habe. Auf der anderen Seite habe es intensive, zum Teil sehr schwierige Verhandlungen zwischen der gemeinnützigen GmbH und dem Projektbereich Behindertenarbeit des BDP, der Stadt Dortmund, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband gegeben, die buchstäblich in letzter Minute ein für alle tragfähiges Ergebnis erzielt haben, womit die Voraussetzungen geschaffen wurden, den Insolvenzantrag zurückzuziehen. Für die Eckpunkte Einzelfallprüfung beim Hilfebedarf und ggf. Modifikation, Prüfung der Organisation und Struktur des ambulanten Pflege- und Hilfsangebotes der gGmbH mit dem Ziel, Lösungen für die betriebswirtschaftliche Basis eines dauerhaft finanziell gesicherten Dienstbetriebes zu schaffen, Prüfung der Möglichkeit einer finanziellen Zuwendung durch die Stadt Dortmund, um den Insolvenzantrag zurückziehen zu können und Prüfung eines ganzen oder teilweisen Verzichtes der Darlehensforderung durch den BDP Projektbereich Behindertenarbeit e.V. bittet sie um Zustimmung des Ausschusses und regt abschließend an, in absehbarer Zeit noch einmal grundsätzlicher über die adäquate Versorgung von schwerstbehinderten Menschen zu diskutieren.

Die Vorsitzende bittet um Verständnis, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden können. Der Ausschuss könne allerdings ausdrücklich und deutlich den Wunsch äußern, das Verfahren innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zum Abschluss zu bringen und dabei möglichst den Träger zu erhalten, damit die Menschen bei ihrem Pflegedienst bleiben können.

Herr Giese greift diesen Vorschlag gern auf und unterstreicht noch einmal, wie wichtig und wirksam die von den Betroffenen gestarteten Aktionen gewesen sind, weil es Tatsache ist, dass in der Abdeckung der Versorgung von Schwerstbehinderten in unserer Gesellschaft noch nicht das Optimale gefunden worden ist. Daran muss auch vor dem Hintergrund von leeren Kassen gearbeitet werden, selbst wenn die mit dem vorgelegten Papier des Sozialamtes aufgeführten Beispiele zeigen, dass es in Dortmund um die Dinge so ganz schlecht nicht steht. Für den Bereich BDP wünscht sich die SPD-Fraktion, dass der Vorschlag der Sozialverwaltung zum Tragen kommt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass bis zum 30.9. eine Lösung gefunden wird, die das Ganze langfristig wieder auf gesunde Beine stellt. Abschließend appelliert er an die Beteiligten, dass solche Abmachungen abernur mit einer einhergehenden Friedenspflicht zustande kommen können.

Dem Aktionskreis ist es nach Aussage des Herrn Steiner sehr wichtig, den Ausschuss ständig über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren.

Frau Unger ist froh, dass offensichtlich beide Seiten zu einem Konsens bereit sind. Wichtig ist für sie, dass auch die Insolvenzverwaltung in der Lage sein muss, sich aus diesem Verfahren zurückzuziehen, dann ist sie zuversichtlich, dass das Betreuungsproblem der Schwerstbehinderten gelöst werden kann.

Herr Hengstenberg bringt zum Ausdruck, dass sich der Ausschuss mit kaum einem Thema so intensiv beschäftigt hat wie mit diesem, und weil es um Menschen geht, hat man interfraktionell immer sehr stark und zielorientiert zusammengearbeitet. Die CDU-Fraktion hat heute genug positive Signale von der Verwaltung empfangen, so dass sie zuversichtlich ist, dass bis zum 30.9. eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden kann.




Herr Gora stellt fest, dass Einvernehmen in der Frage besteht, dass die Forderung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, berechtigt ist, und der Ausschuss zwei Fragen zu diskutieren hat, zum einen, welche soziale Sicherung man in Dortmund will, und zum anderen, welchen Betrag man zusätzlich investieren will, um diesen sozialen Standard zu halten.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beschreibt die Vorsitzende noch einmal zusammenfassend den Stand der Dinge und schlägt vor, zunächst die konkrete Situation des Leistungsanbieters zu klären und dabei die erforderlichen Gespräche so zu gestalten, dass sich eine konkrete Perspektive für den seinen Erhalt ergibt. Unter der Maßgabe, dass dieses Verfahren bis zum 30.9. läuft, muss dem Ausschuss rechtzeitig ein Bericht darüber vorgelegt werden, welche veränderte Praxis und welche Möglichkeiten es geben kann, Bedarfsgerechtigkeit in dem bekannten Umfang sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Da es keinen Sinn macht, diesen Zwischenbericht schon im Juni zu erhalten, wäre es nach der Sommerpause unproblematisch, eine Sondersitzung des Ausschusses anzuberaumen, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen. Herr Stadtrat Pogadl wird die Fraktionen über den Verlauf des Verfahrens unterrichten, so dass in den nächsten Wochen alle in intensivem Kontakt über den Umsetzungstand der Verhandlungen stehen können. Der beabsichtigte Zugriff auf eine dritte, neutrale Instanz, den Landesverband des DPWV, wird ebenfalls eine Möglichkeit sein, die Verhandlungen auf ein sicheres Gleis zu führen. Vor einigen Wochen bot ein Hearing zum Psychiatriebericht die Möglichkeit, mit Betroffenen und Fachleuten die Situation ambulant psychiatrischer Versorgung in Dortmund zu erörtern. Einen solchen Gedankenaustausch könnte man sich nach Absprache mit den Fraktionen und der Verwaltung im Grundsatz auch für den Bereich der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung vorstellen. Dann bittet sie die Betroffenen, ein Votum abzugeben, ob sie mit der vorgeschlagenen Praxis einverstanden sind und auch die Zuversicht haben, dass alles für eine gute Lösung getan wird.

Frau Schröder bekräftigt, dass die Aussage für den BDP in die richtige Richtung geht, sie fordert aber für alle Betroffenen noch einmal die Zusage, dass über Art, Inhalt und Umfang der Leistungen konkrete Gespräche stattfinden. Nachdem die Vorsitzende ihr dies zusichert, erklärt sich Frau Schröder im Namen aller Beteiligten mit dem weiteren Verfahren einverstanden.

Nach einer kurzen Pause wird die unterbrochene Sitzung des Ausschusses um 15.15 Uhr wieder aufgenommen.


zu TOP 2.1
Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage
Drucksache-Nr. 00684-01

Nach der Erläuterung der Vorlage durch Herr Stadtrat Pogadl schildern Frau Unger, Herr Giese und Herr Hengstenberg ausführlich und anschaulich die Eindrücke, die sie bei ihrer Teilnahme am Workshop zur Erarbeitung einer Familienpolitischen Leitlinie gewonnen haben. Aus dem Plenum werden nach einer regen Diskussion folgende Vorschläge gemacht:

a) bei der Erarbeitung der familienpolitischen Schwerpunkte sollen die Bedürfnisse der Familien mit behinderten Angehörigen stärker berücksichtigt werden,

b) der Ausschuss ist an den Reaktionen aus der Bevölkerung interessiert, die sich durch die Veröffentlichung im Internet ergeben haben - da nicht jeder Zugang zum Internet hat, zu einem Stichtag in schriftlicher Form,

c) an der Meinungsbildung sollen auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beteiligt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt diese Vorschläge zustimmend zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund mit den in der Vorlage genannten Schwerpunkten weiterzuentwickeln. Die Diskussionsergebnisse des Ausschusses sind entsprechend zu berücksichtigen.


zu TOP 2.2
Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.01
Drucksache Nr.: 00859-01

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass der Antrag in der Ratssitzung vom 5.4.2001 eingebracht und ausführlich beraten worden ist und von dort dem Fachausschuss zur Behandlung überwiesen wurde.

Herr Hengstenberg führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen kann, weil dieser nur Fragen aufwirft und keine konkreten Vorschläge enthält.

Daraufhin erläutert die Vorsitzende das Verfahren bis zum heutigen Tage. Auf Initiative der Grünen hat im September 2000 unter sehr breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit eine Veranstaltung zum Thema Kinderarmut stattgefunden, der ein Gespräch in kleinerem Rahmen folgte, in dem Ende letzten Jahres Konturen dieses Antrages beraten worden sind. Danach sei der Antrag in den Beratungsgang gegangen, mit dem Angebot an alle Fraktionen, diese Initiative gemeinsam zu tragen.

Frau Unger betont, wie wichtig es angesichts einer immer größer werdenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen am Rande der Armutsgrenze ist, dass die Verwaltung dem Rat im Herbst ein Maßnahmebündel vorlegt, mit dem anschließend an einer Verbesserung der Situation gearbeitet werden kann können.

Herr Giese räumt ein, dass es sich bei dem Antrag tatsächlich um ein aufzählendes Papier handelt, unterstreicht aber ebenfalls den für dieses Thema dringend notwendigen Handlungsbedarf, auch wenn von vornherein klar ist, wie schwierig es sein wird, gewisse Vorstellungen konkret umzusetzen. Die SPD-Fraktion möchte darüber hinaus, dass die Beratungsergebnisse in die familienpolitische Leitlinie eingehen.

Herr Stadtrat Pogadl versteht die Vorlage als einen Programmantrag, mit dem weniger ein Einzelfall aufgegriffen oder ein einzelnes Arbeitsfeld beschrieben wird, sondern programmatisch zum Ausdruck gebracht wird, wohin man Dinge entwickeln will. Der Ansatz ist interdisziplinär, da es um Querschnittsprozesse für die Gesamtverwaltung geht.

Daher ist die Einbringung eines Maßnahmebündels für den Herbst 2001 schon problematisch, weil das in dieser Allgemeinheit nicht erfüllt werden kann. Das Sozialdezernat wird im Sinne dieser Programmatik nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern als Permanenzprozess aber Dinge entwickeln und ins Verfahren einbringen, wobei neue Maßnahmen allerdings nur vorgeschlagen werden dürfen, wenn eine finanzielle Sicherung damit einhergeht.

Die Vorsitzende präzisiert, dass die jeweiligen Ausschüsse ab Herbst 2001 die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen beraten werden, die Bündelung muss dann im Rat erfolgen.

Herr Gora unterstützt den Antrag, den er als eine Leitlinie für die Gestaltung von Sozialpolitik bewertet. Er begrüßt auch die Zielsetzung des Antrags, die Anzahl eines bestimmten Kreises von Sozialhilfeempfängern zu halbieren.

Für Herrn Besserer ist es ein wichtiges Anliegen, Wege aus der Sozialhilfe zu öffnen und Wege in die Sozialhilfe zu vermeiden, ihm fehlen jedoch Vorschläge, dies praktisch umzusetzen.

Herr Böhm weist darauf hin, dass bei der Zielsetzung, die Zahl von Hilfeempfängern zu verkleinern, vordringlich ein wirtschaftliches Problem zu lösen ist, nämlich eine vernünftige Ansiedlung von mittelständischen Unternehmen zu realisieren. Die Rahmenbedingungen dafür müssen entschieden verbessert werden.

Frau Zupfer fordert den Ausschuss aufgrund dessen auf, den Antrag zu unterstützen und zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen beizutragen.

Darauf hin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 anzunehmen.


zu TOP 3.1
Förderung der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr.: 00777-01

Nachdem Herr Stadtrat Pogadl in die Vorlage eingeführt hat, äußert Herr Hengstenberg die Überzeugung seiner Fraktion, dass das Angebot der Beratungsstelle nicht so spezifisch vorgebracht wird, wie es abgefordert wurde; deshalb wird sie dieser Vorlage nicht zustimmen.

Frau Weyer betont, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen wird, da der Träger hervorragende Arbeit leistet und die Stadt Dortmund sich nur zu einem Drittel an den Kosten beteiligt.

Frau Unger ist sich sicher, dass die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt mit der Wohnungstauschberatungsstelle verwechselt, die aufgegeben worden ist, weil sie nicht entsprechend angefragt worden ist. Die Wohnraumanpassung in Zuständigkeit des Kreuzviertelvereins dagegen ist eine anerkannte und ausgezeichnete Beratungsstelle nach § 4 des Landespflegegesetzes.


Herr Herkelmann schließt sich den Worten seiner Vorrednerin an und findet es darüber hinaus schade, dass die Zusage zur Finanzierung nur für dieses Jahr gegeben werden kann.

Die Vorsitzende erinnert daran, dass die Diskussion um die Zukunft der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung im Ausschuss schon mehrfach geführt worden ist. Weil die Kommune nur 1/3 der Kosten fördert, hängt das naturgemäß auch vom Landeszuschuss ab. Von daher wird kein anderes Verfahren möglich sein, als von Jahr zu Jahr über eine weitere kommunale Förderung zu entscheiden. Bislang war es allerdings einstimmige Meinung im Ausschuss, dass die Arbeit der Wohnraumanpassung ein ganz wichtiges Element ist, das den Verbleib von alten Menschen in ihren Wohnungen ermöglicht und damit eine frühe Unterbringung in einem Heim verhindert. Insofern ist die Vermutung, die CDU-Fraktion habe etwas verwechselt, durchaus berechtigt,

Herr Hengstenberg widerspricht dem erneut und verharrt auf dem Standpunkt, die CDU-Fraktion habe von je her gegen dieses Projekt gestimmt.
Herr Stadtrat Pogadl ruft in Erinnerung, dass es seinerzeit darum ging, ob der Kreuzviertelverein der adäquat richtige Partner war. Fakt ist, dass der Verein als einziger dieses Angebot macht, mit Wohnungsbaugesellschaften kooperiert und gerade deswegen auch die Förderung des Landes und der Pflegekassen bekommt.

Frau Schobert bittet die Fraktionen dringend, sich die Arbeit in der Wohnberatungsstelle direkt anzuschauen. Auf die Frage von Herrn Böhm nach Vermittlungszahlen führt sie aus, dass es auf keinen Fall allein um Vermittlungen geht, sondern tatsächlich um eine Wohnberatung in der Wohnung, in der die Menschen leben, damit sie nicht umziehen müssen.

Herr Evers informiert, dass die Sozialverwaltung sich mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege in einem intensiven Gespräch zur Entwicklung eines Netzwerkes der Beratungsstellen in Dortmund befindet. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände hat ausdrücklich akzeptiert, dass das Kreuzviertel im Rahmen dieses Netzwerkes eine Aufgabe und Funktion wahrnimmt. Die Arbeitsergebnisse des Kreuzviertelvereins sind dabei abhängig von bestimmten Ergebnissen, weil der Zuschuss der Pflegekassen nur fallbezogen gezahlt wird.

Frau Unger weist noch auf einen zweiten Aspekt hin, der noch nicht ausdrücklich benannt worden ist. Diese Wohnraumanpassung bedeutet auch eine Entlastung kommunaler Kassen, weil jede Person, die in ihrer Wohnung verbleiben kann und nicht vorzeitig in eine Heimeinrichtung umziehen muss, weniger kommunale Kosten bedeutet.

Herr Knoll führt aus, dass der Seniorenbeirat die Vorlage einstimmig unterstützt, weil es notwendig ist, dass eine solche Wohnberatung an zentraler Stelle für die ganze Stadt durchgeführt wird.

Herr Hengstenberg bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass so viele Beteiligte versucht haben, in die Diskussion mit der CDU-Fraktion zu treten, das sei eine neue politische Kultur. Eine politische Kultur sei es allerdings auch, sich dann der Argumente Dritter anzuschließen, von daher wird die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen, möchte allerdings auch das Angebot annehmen, sich die Arbeit des Kreuzviertelvereins vorstellen zu lassen.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit einer Gegenstimme folgenden



Beschluss:

Der Träger der Beratungsstelle für Wohnraumanpassung (Verein für Gemeinwesen- und Sozialarbeit Kreuzviertel Dortmund e. V.) erhält zur Durchführung der Wohnraumberatung nach § 4 Landespflegegesetz NW eine kommunale Förderung in Höhe von 77.200,00 DM für das Jahr 2001.


zu TOP 3.3
Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans
- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.01
Drucksache Nr.: 00888-01

Herr Giese begründet kurz den Antrag seiner Fraktion, die neugierig darauf ist, was sich durch die Regelungen des SGB IX an Erfordernissen für die Stadt Dortmund ergibt.

Herr Stadtrat Pogadl sichert daraufhin den angeforderten Bericht zu.

Frau Unger hält es für problematisch, dass noch nicht einmal die Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplanes vorliegt, ohne die Einarbeitung der Auswirkungen durch das SGB IX. Daher möchte Sie wissen, zu welchem Zeitpunkt dieser Bericht vorgelegt werden kann.

Herr Evers unterrichtet den Ausschuss darüber, dass der Bundesrat dem SGB IX am 11. Mai 2001 zugestimmt, den Vorschlag des Bundestages aber in wesentlichen Punkten verändert hat. Die tatsächlich beschlossenen Veränderungen sind der Sozialverwaltung noch nicht bekannt. Sobald sie über den Gesetzestext verfügt, wird dieser ausgewertet. Nach der Sommerpause wird der Ausschuss dann über die Veränderungen informiert, damit entschieden werden kann, wie es mit dem Behindertenplan weitergeht. Unabhängig davon arbeitet die Fachabteilung weiter an der Bestandsaufnahme der Angebote und Einrichtungen für Behinderte in Dortmund.

Die Vorsitzende hält es für sinnvoll, das Verfahren geordnet auf die Schiene zu setzen. Für die Septembersitzung werden die Änderungen des SGB IX verwaltungsintern so verarbeitet sein, dass die Auswirkungen auf die kommunale Behindertenarbeit deutlich werden können. Sofern die Fraktionen dem zustimmen, wird sich der Ausschuss aber intensiver mit der Situation schwerstbehinderter Menschen in Dortmund beschäftigen, und das würde sich im Anschluss daran anbieten. Erst nach so einer Debatte wäre es sinnvoll, darüber zu reden, auf welcher Zeitschiene der Kommunale Behindertenplan erstellt werden kann und welche zusätzlichen Korrekturen oder Anforderungen evtl. noch einzuarbeiten sind.

Herr Steiner findet es wichtig, sich zum einen Klarheit darüber zu verschaffen, was das SGB IX bringt, und zum anderen einen Abschluss der Fortschreibung des Behindertenplans herbeizuführen. Ein Problem der gegenwärtigen Situation ist sicher auch, dass eine komplette Überarbeitung notwendig ist, weil die Zahlen gänzlich überholt sind.

Herr Hengstenberg führt aus, dass die CDU-Fraktion vor dem Gesichtspunkt dieser sinnvollen Zeitschiene diesem Antrag zustimmen wird.






Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2001 wird angenommen.


zu TOP 3.4
Sozialagenturen in NRW
- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.01
Drucksache Nr.: 00889-01


Herr Giese erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um entsprechende Aufklärung, welche politischen Auswirkungen sich aus den Plänen der Sozialverwaltung ergeben.

Frau Unger wird diesen Antrag mit ihrer Fraktion unterstützen, warnt aber davor, sich zu viele finanzielle Chancen dabei zu erhoffen, weil in dieser Stadt auf den verschiedensten Ebenen in Kooperation mit den Bereichen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Qualifizierung, Jugend in Arbeit, Jugend und Arbeit usw. schon relativ viel passiert. Nichtsdestotrotz sind in diesem Konzept bestimmte Dinge enthalten, die aufgebaut werden könnten, wobei es sehr wichtig wäre, wirklich die Beratung an einem Ort, in einer Hand auf den Weg zu bringen.

Herr Stadtrat Pogadl weist darauf hin, dass die Sozialverwaltung wesentlich an der Erarbeitung dieses Tätigkeitsfeldes im Sozialministerium beteiligt war. Es sollte dort genau das konzeptionell entwickelt werden, was hier in Dortmund unter den Oberbegriffen "Wege aus der SH", "Hilfeplanung", "Fallmanagement" usw. läuft. In der nächsten Ausschusssitzung wird die Sozialverwaltung darauf konkret eingehen.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2001 wird angenommen.


zu TOP 4.1
Entwicklung der psychosozialen Versorgung in Dortmund
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.01
Drucksache Nr.: 00887-01

Frau Unger stellt dem Ausschuss den Antrag ihrer Fraktion vor, der aufgrund der während des Hearings zum Psychiatriebericht gewonnenen Erkenntnisse formuliert wurde, und bittet um Zustimmung dafür, ein ausstehendes Konzept für einen psychiatrischen Notfalldienst in Dortmund zu entwickeln, für die Beteiligten Möglichkeiten zu schaffen, sich zu beschweren und Selbsthilfegruppen im Psychiatriebereich stärker zu beteiligen.

Herr Giese stellt klar, dass seine Fraktion die Punkte 1 und 2 des Antrages unterstützen wird, bei Punkt 3 vertritt sie allerdings die Auffassung, dass es genügend Anbindungen der Selbsthilfegruppen an das Angebot gibt, und wird dem deshalb nicht zustimmen.

Auch Herr Hengstenberg wünscht für seine Fraktion eine Einzelabstimmung; Punkt 1 des Antrages erhält die Zustimmung seiner Fraktion, Punkt 2 und 3 nicht.

Frau Dr. Düsterhaus bestätigt, dass es im Bereich Psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung einen Handlungsbedarf gibt, allerdings braucht die Bevölkerung sich keine Sorgen darüber zu machen, dass diese Art der Versorgung nicht abgedeckt ist. Ein gewisses Problem besteht darin, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung auf den Standpunkt stellt, die psychiatrische Versorgung zu den normalen Geschäftszeiten könne durchaus von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden, nachts und am Wochenende solle sie aber vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt geleistet werden. Das steht im Widerspruch zu dem, was durch Erlasse im Zusammenhang mit dem PsychKG vom Ministerium geregelt ist, was aber wiederum für die Kassenärztliche Vereinigung nicht bindend ist. Die Gesundheitsverwaltung muss einige Gerichtsverfahren abwarten, um die psychiatrische ärztliche Versorgung letztendlich klären zu können, sitzt aber unabhängig davon am Runden Tisch mit den psychiatrischen Kliniken und der KV, um das System zu optimieren. Dann weist sie auf die bereits vorhandenen Beschwerdestellen beim Landschafts-verband, bei den Kliniken, bei der Bezirksregierung und auch beim Gesundheitsamt hin. Darüber hinaus gibt es in den Kliniken die sog. Staatliche Besuchskommission, die einmal pro Jahr in die Kliniken geht und kontrolliert, ob alles nach rechten Dingen zugeht. Der 3. Punkt des Antrages ist in der Tat erledigt, da die Gesellschaft für seelische Gesundheit bereits gebeten wurde, zur nächsten Tagung der Psychosozialen Konferenz einen Vertreter der Selbsthilfegruppen zu benennen.

Herr Knoll unterrichtet den Ausschuss, dass sich auch der Seniorenbeirat eingehend mit einer Vorlage über eine unabhängige Beschwerdestelle für den Bereich der Pflege und Gesundheit beschäftigt hat. Dabei sei man überein gekommen, dass vor einer weiteren Beratung und Beschlussfassung zunächst einmal das Pflegequalitätssicherungsgesetz und das Heimgesetz abgewartet werden.

Da die Forderung nach mehr Beteiligung der Selbsthilfegruppen gegenstandslos geworden ist, zieht Frau Unger Punkt 3 des Antrages zurück.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu Punkt 1 des Antrages einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Dortmunder Akteuren ein Konzept für einen psychiatrischen Notfalldienst zu entwickeln. Ziel ist die Erreichbarkeit kompetenter HelferInnen außerhalb regulärer Arbeitszeiten sowie die Sicherstellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Versorgung in Notfällen.

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu Punkt 2 des Antrages folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren ein Konzept für die Tätigkeit einer Beschwerdestelle für den Bereich Pflege und Gesundheit in freier Trägerschaft zu entwickeln und Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.


Die Vorsitzende dankt für die Beratungen und schließt die Sitzung um 17.45 Uhr





Schneckenburger
Schneider
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin