Niederschrift

über die 9. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.03.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Güclü

b) Beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Punge - Mieter und Pächter e. V.
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Ostholt, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

--

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Gerszeswki benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung:
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 02.02.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.02.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
3.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
4.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(wird nachversandt)
4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Maßnahmenänderung
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
5.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage

6. Angelegenheiten des Umweltamtes
6.1 Landwirtschaft in Dortmund
Entwicklungsperspektiven für das neue Jahrtausend
- Ausschussvorlage
6.2 Methangasnutzung
- Ausschussvorlage

7. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
7.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage
7.2 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz
- Ratsvorlage
7.3 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
- Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage - (Hinweis: neue Vorlage!)
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit der Bezeichnung "Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke" (ist zur Sitzung am 19.01.2000 versandt worden)

7.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
7.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
(ist zur Sitzung am 23.02.2000 versandt worden)
7.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land"
7.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
- Ausschussvorlage
7.8 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Gestaltung des Ortskerns Aplerbeck
- Ausschussvorlage

8. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
8.2 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufszentrums (WEZ), Bornstraße 160
Vorhaben gemäß § 34 (1) BauGB -
hier: Ergänzung zur Vorlage vom 30.11.99
- Ausschussvorlage
8.3 Errichtung eines Anbaues nach Abbruch eines vorhandenen Anbaues an das Wohnhaus Alfred-Lange-Straße 100, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 55
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
8.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
8.5 Vorbescheid für die Errichtung einer Lagerhalle mit Büro, einer Ausstellungsfläche für Kraftfahrzeuge, einer Tankstelle und einer Gasabfüllanlage mit Gastank auf dem Grundstück Flughafenstraße

- Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der Nutzung für einen Teil des Grundstücks
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
9.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungsbauförderung - Soziale Wohnungsbaumittel"
9.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"

10. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes, des Stadtplanungsamtes und der Stadtkämmerei
10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

11. Angelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung
11.1 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002
- Ratsvorlage
- abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.01.2000)
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Hörde (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.02.2000)

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlage Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei", - Abschlussbericht, als TOP 4.3 zu erweitern. Herr RM Grote und Herr RM Tech erklären übereinstimmend, dass die Vorlage eingebracht und in vier bis acht Wochen behandelt werden sollte.

Herr RM Brunstein bittet darum, TOP 8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270, - Ausschussvorlage, wegen Beratungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen. Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Verwaltung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Auftrag erhalten habe, der bisher nicht abgearbeitet werden konnte. Herr RM Krüger weist darauf hin, dass es Abhängigkeiten zwischen der Behandlung der Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss und im AUSW gibt. Zunächst sollte die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss abgewartet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 8.1 zu, so dass dieser TOP für die Tagesordnung des AUSW am 12.04.2000 vorzusehen ist.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Änderungen einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 02.02.2000
Der AUSW genehmigt die Niederschrift ohne Änderungen.
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.02.2000
Die Niederschrift des AUSW wird wie vorgelegt genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht
Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Grundstückseigentümer und ein Warenhaus um einen Termin bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer um einen Termin gebeten haben, so dass im Moment keine Neuigkeiten mitgeteilt werden können. Für die Sitzung des AUSW am 29.03.2000 ist eine aktuelle Berichterstattung geplant.

Herr RM Sauer fragt, ob die Verwaltung in der Lage ist, die Angelegenheit voranzutreiben.

Herr RM Krüger sieht den Punkt nicht mehr als Angelegenheit von besonderer Bedeutung an. Er fordert aktuelle Informationen.

Herr StR Fehlemann verdeutlicht dem Investor durch Aufnahme des Tagesordnungspunktes das Interesse der Stadt Dortmund, dass die Planungen voranschreiten und schlägt vor, es weiterhin als "Angelegenheit von besonderer Bedeutung" anzusehen.

Beschluss:
Der AUSW sieht den TOP für die nächste Sitzung des AUSW am 29.03.2000 vor.

3. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
3.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dass die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch - Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß
§ 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. 3B GrundstücksentwicklungsGmbH übertragen wird.

4. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
4.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(wurde nachversandt)
- Anträge der SPD-Fraktion vom 26.02.98 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Tierparks Dortmund" und vom 29.04.98 zum "Tierpark Dortmund"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.98 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Tierparks"

Herr RM Tech schlägt vor, dass die Vorlage zunächst eingebracht wird. Den beteiligten Bezirksvertretungen sollte die Vorlage auch zugeleitet werden.

Herr RM Krüger stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu, bittet aber vorab, die Fragen, ob die Ausgleichsflächen für die östliche Erweiterung des Zoos zusätzliche Aufwendungen nach sich ziehen werden und ob die Ausgleichsflächen städtischer Grundbesitz ist, zu beantworten.

Herr RM Drabig fragt nach, ob der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.1998, in dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine flächenhafte Erweiterung des Tierparks ausgesprochen hat, noch gilt.

Herr RM Krüger stellt dar, dass der Antrag aus 1998 noch einmal überarbeitet und ggf. korrigiert werde und dass insgesamt die Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden müssen.

Beschluss:
Die Vorlage wird als eingebracht betrachtet und den Bezirksvertretungen in Dortmund-Hörde und Dortmund-Hombruch ebenfalls zur Beratung zugeleitet.

4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Maßnahmenänderung
- Ratsvorlage
Auf verschiedene Fragen erklärt Herr Blume, dass die Veränderungen in Lütgendortmund insgesamt gesehen keine Erhöhung der Kosten nach sich ziehen, da es sich um Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme handelt. Die Arbeiten, die für einen Betrag von 70 000,-- DM im Bereich An den Teichen in Eving geplant sind, finden im östlichen Bereich des Sees statt. Dort liegen alte Grünbereiche, die neu gestaltet werden. Der Betrag von 600 000,-- DM für den Volksgarten Mengede wird für die Umgestaltung im Eingangs- und Spielplatzbereich eine Umgestaltung benötigt.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neugestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand von 15.905.000,-- DM beschlossen.
Die Durchführung erfolgt durch die "Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH" in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Vergabe von Aufträgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem o. g. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70.000,-- DM

Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmenliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten der AB-Maßnahme unberührt bleibt, kann der Austausch der o. g. Maßnahme kostenneutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)

Ausgaben:
Personalkosten: 11.450.000,-- DM
Sachkosten: 4.455.000,-- DM
Summe: 15.905.000,-- DM

Einnahmen:
Zuwendungen der Personalkosten: 11.150.000,-- DM
Zuwendungen der Sachkosten: 4.009.500,-- DM
Summe: 15.159.500,-- DM

Eigenanteil: 745.500,-- DM

Finanzpositionen: 4390 7150 0000 u. 4390 9850 0001

4.3 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
Beschluss:
Die Vorlage ist eingebracht und wird aufgrund des Beratungsbedarfs frühestens in vier Wochen behandelt.

5. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
5.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
Herr RM Krüger erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage nicht mittragen wird. Die Vorlage ist im Zusammenhang mit der Verkehrsbaumaßnahme Kreuzung B1/Gottesacker zu sehen. Herr RM Krüger meint außerdem, dass andere Schwerpunkte für Investitionen zu setzen sind.

Herr RM Tech bezeichnet den Haltestellenausbau mit Kosten in Höhe von 9,1 Mio. DM als kostspielig. Er fragt nach dem Grund für die Höhe dieser Kosten.

Herr StR Fehlemann weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vorlage um einen Grundsatzbeschluss handelt. Das heißt, dass die Anforderungen geprüft werden und anschließend ein Entwurf entsteht. Danach erfolgt der Baubeschluss, dem die tatsächlichen Kosten des Bauwerks zugrunde liegen.

Herr Schließler gibt an, dass die Gesamtsumme sich aus den Kosten für den Straßenteil und denen für den ÖPNV zusammensetzt. Die Kosten für den ÖPNV-Teil beinhalten auch die Kosten für ein Unterwerk, eine streckenbezogene Stromversorgungsanlage für die gesamte Stadtbahnstrecke. Es entsteht eine zeitgemäße ÖPNV-Verknüpfungsanlage mit einer P+R-Anlage, mindestens einem Aufzug, Überdachungen etc.

Herr RM Grote begrüßt den vorgeschlagenen Neubau.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht die im Zusammenhang stehende Straßenplanung im Zusammenhang mit der B1. Sie hält sie für überdimensioniert und gibt zu bedenken, dass sich hier auch ein Schulweg befindet.

Herr RM Krüger weist auf die Abhängigkeiten zwischen dem Neubau der Stadtbahn-Haltestelle und dem Kreuzungsumbau B1/Gottesacker hin.

Herr StR Fehlemann stellt das Ziel der Stadt Dortmund dar, die B1 in den vordringlichen Bedarf zu bringen.

Herr RM Drabig sieht im hohen Verkehrsaufkommen der B1 den Grund für den Kreuzungsumbau B1/Gottesacker. Er erklärt, dass detaillierte Ausführungsplanungen für einen Umbau die Grundlage für die Ausführung sind. Nur wenn diese vorhanden sind, können Förderungsmöglichkeiten genutzt werden. Kostenüberschreitungen sollten hierbei verhindert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B1/Gottesacker.

6. Angelegenheiten des Umweltamtes
6.1 Landwirtschaft in Dortmund
Entwicklungsperspektiven für das neue Jahrtausend
- Ausschussvorlage -
Frau RM Kröger-Brenner findet es sehr positiv, dass versucht wird, die ökologische Landwirtschaft zu fördern. Sie stellt zur Thematik die Fragen, wie viel Öko-Betriebe in Dortmund bestehen, ob es weitere Interessenten gibt, die auf ökologische Landwirtschaft umstellen wollen und wie diese Betriebe gefördert werden können.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für sinnvoll, Betriebe, die Öko-Produkte weiterverarbeiten, zu fördern und anzusiedeln und fragt, ob entsprechende Überlegungen angestellt werden. Sie schlägt vor, bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes festzuschreiben, dass bestimmte Flächen mit ökologischer Landwirtschaft betrieben werden.

Herr RM Grote sieht Probleme, wenn eine ganze Region ökologisch bewirtschaftet wird. Als Beispiel nennt er die Schädlingsbekämpfung.

Herr StR Sierau verweist auf die Veranstaltung, die vom 10.06. - 19.06.1999 stattfand und dazu diente, eine gute Kooperation mit der Landwirtschaft zu erreichen. Der im Beschlussvorschlag genannte Bericht, der bis zum Sommer 2000 vorzulegen ist, wird voraussichtlich im September 2000 vorgestellt werden und die gestellten Fragen damit beantwortet werden können.

Herr Dr. Mackenbach verdeutlicht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Dortmund auch für die Bevölkerung sinnvoll sind, u. a. können durch die Dortmunder Bürger, aber auch durch Großküchen, auf den Bauernhöfen die landwirtschaftlichen Produkte erworben werden. Eine wichtige Rolle spielt auch der Aspekt der Freizeitaktivität auf dem Bauernhof. Die Kenntnisse der Landwirte können außerdem als Dienstleitung für Landschaftspflege und Naturschutz genutzt werden. Sobald der AUSW die Vorlage beschlossen hat, kann das Umweltamt mit der Phase 2 beginnen. In der Phase 2 werden mit umliegenden Gemeinden, den Landwirtschaftsverbänden, den Landwirten und dem Kommunalverband Ruhrgebiet Voruntersuchungen durchgeführt und Modellprojekte entwickelt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in Phase 3.

Herr RM Berndsen fordert, dass die Bezirksvertretungen, die mit Landwirtschaft zu tun haben, die Vorlage erhalten.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, den Bezirksvorstehern die Vorlage zur Kenntnisnahme zuzuleiten und ihnen das weitere Vorgehen zu überlassen.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, in Konsultationen für ein interkommunales Praxisprojekt mit Nachbarstädten, Funktionsträgern der Landwirtschaft und dem Kommunalverband Ruhrgebiet einzutreten.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2000 über das Ergebnis der Beratungen Bericht zu erstatten und ggf. eine Projektskizze zur Beschlussfassung vorzulegen.

Den Bezirksvorstehern der Bezirksvertretungen, in deren Bezirk Landwirtschaft vorkommt, ist die Vorlage durch das Umweltamt zuzuleiten.

6.2 Methangasnutzung
- Ausschussvorlage
Frau RM Lührs begrüßt die sinnvolle Nutzung des austretenden Methangases. Wichtig ist der SPD-Fraktion, dass das Gas für Strom und Wärme genutzt wird, so dass auch bei Öl und Kohle eine Ersparnis eintritt und umgerechnet weniger Kohlendioxid produziert wird. Die Investition, die für die Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden müsste, wird außerdem in eine ökologisch sinnvolle Produktion gelenkt. Die DEW sollte die Variante Blockheizkraftwerk betreiben.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt nach dem weiteren Vorgehen und der zeitlichen Schiene.

Herr RM Krüger vermisst bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedene Zahlen, z. B. die Wartungsaufwände, und hinterfragt unterschiedliche Beträge, die bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Vorlage zunächst ein Einstieg in das Thema sein sollte. Die Berechnung zeigt die voraussichtlichen Zahlen. Er weist auf das Beispiel eines Blockheizkraftwerkes in Herne-Solingen hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

7.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 105 - Maienweg - in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen "Maienweg" und "Am Gulloh" bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. mit en §§ 7 und 41 GO.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg die Begründung vom 16.02.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

7.2 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz
- Ratsvorlage
7.3 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
- Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage - (Hinweis: neue Vorlage!)
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit der Bezeichnung "Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke" vom 18.01.2000(ist zur Sitzung am 19.01.2000 versandt worden)
TOP 7.2 und 7.3 werden zusammen behandelt.

Herr RM Tech stimmt im Interesse der entstehenden Arbeitsplätze im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Herr RM Krüger macht deutlich, dass zu entscheiden ist, was an zusätzlichem Einzelhandel in Hombruch zugelassen wird. Er stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, wartet aber noch das Votum der Bezirksvertretung in Dortmund-Hombruch ab.

Herr RM Zuch weist darauf hin, dass die Einzelhandelsfläche bereits reduziert werden konnte. Er hält es für einen Durchbruch, dass im Bereich der Firma Schroerbau die Wegeverbindung hergestellt wurde.

Für Herrn RM Krüger zeigt der Vergleich zwischen der damaligen und der heutigen Planung eine Verbesserung.

Beschluss zu TOP 7.2:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben. Dabei ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben.

Beschluss zu TOP 7.3:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - geprüft und beschließt,

- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 O

Durch diesen Beschluss hat sich der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2000 erledigt.

7.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
- Antrag der CDU-Fraktion 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
Herr RM Tech schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zu beraten.

Herr RM Knieling erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr StR Sierau hat das Projekt Phoenix-Ost in der gleichzeitig mit der AUSW-Sitzung stattfindenden Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer vorgestellt. Dort gab es eine einhellige positive Unterstützung. Das weitere Vorgehen sieht eine Machbarkeitsstudie vor. Eine Beteiligung der Bevölkerung ist im Rahmen einer Planungswerkstatt vorgesehen. Er verweist auf den Zusammenhang zur Rahmenplanung Hörde sowie auf die Werkstattgespräche zu Phoenix-West sowie auf die Gespräche zum Bahnhof. Das Projekt Phoenix-Ost beinhaltet die Idee des höherwertigen Wohnens mit Blick auf den See sowie die Entwicklung einer attraktiven Freizeitsituation. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie können die durch den Antrag aufgeworfenen Fragestellungen abgearbeitet werden, ggf. wird ein Gutachter- oder ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Planung für positiv, fordert aber dazu auf, die Bürger und Verbände einzubeziehen.

Herr RM Jung verweist auf eine Verwaltungsvorlage zum Thema Phoenix-Ost, die in die Sitzung des AUSW am 29.03.2000 eingebracht wird.

Herr RM Grote erklärt, dass die CDU-Fraktion in einem Treffen mit verschiedenen Unternehmern auch negative Rückmeldungen erhalten habe. Er fordert Alternativlösungen, um eine Beplanung der Grundstücke auf jeden Fall durchführen zu können.

Herr RM Krüger sieht Phoenix-Ost als Projekt. Es ist abzuwarten, wie es zum Leben erweckt werden kann.

Herr RM Tech wartet die geplante Vorlage für den 29.03.2000 ab.

Herr StR Sierau hält das geplante Projekt für eine wichtige Ergänzung für die Stadtlandschaft und plant die Entwicklung der Fläche. Bisher wurde viel Interesse am Phoenix-See festgestellt.

Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost" wird als eingebracht betrachtet und in der Sitzung des AUSW am 29.03.2000 beraten.

7.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
(ist zur Sitzung am 23.02.2000 versandt worden)

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich des westlich davor liegenden Teilstückes der Bövinghauser Dorfstraße und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125.

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen, Flur 1).

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Hauptschule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 geprüft und beschließt,

- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 31.03.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 a, 9.2, 9.3, 9.4 und 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.01.2000 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer II. aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal"- Teilgebiet Dortmund-).

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 und § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

7.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000
Herr RM Jung ruft den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 und den der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 zusammen auf.

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Er macht den Vorschlag, beide Anträge im Beschluss zusammenzufassen.

Herr RM Brunstein erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen kann. Auf allen Ebenen sollte es zu einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Hafenverwaltung, Planungsamt, Wirtschaftsförderung und der Liegenschaftsverwaltung kommen, um mittelfristig ein Erfolg zu kommen. Er hebt besonders hervor, dass der Aufsichtsrat der Hafen AG für jede Entwicklung im Hafenbereich in der Diskussion offen ist. Es ist dringend erforderlich, dass mit der Hafenverwaltung eine Bestandsaufnahme durchgeführt wird, um eine Vision zur Entwicklung und Umsetzung zu führen.

Herr RM Krüger stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beiden Anträgen zu. Er weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafens die Überlegungen zum Umbau des Dortmunder Ems-Kanals nicht weiter betrieben werden, weil es diesen Umbau nicht mehr geben wird. Er spricht die Haltung der Grundstückseigentümer im Bereich des Dortmunder Hafens an, aus der nicht erkennbar sei, inwieweit Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Bei Konkretisierung des Projektes muss die Gesamtfläche mit Hafengebiet, Infrastruktur, Erschließung sowie anderen Interessen, wie das Naturschutzgebiet Im Siesack, gesehen werden.

Herr RM Tech macht deutlich, dass die Unterstützung des Landes eingefordert werden muss.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land" zu:
"1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den Partnergemeinden der regionalen Initiative "Fluß-Stadt-Land" einen Förderantrag an die Landesregierung zu richten.
Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,-- DM ist von Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.
Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit nicht verbunden.

2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen."

Auch dem CDU-Antrag mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land" vom 07.03.2000
wird einstimmig zugestimmt:
"Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag wird wie folgt ergänzt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01. September 2000 dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen über die Eigentums- und Mietverhältnisse an Grundstücken im Bereich des Dortmunder Hafens. Dabei ist darzustellen, welche Flächen im Dortmunder Hafen in wessen Eigentum stehen, für welche Flächen Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von mehr als zwei Jahren bestehen, wobei die Restlaufzeiten anzugeben sind, für welche betriebliche Nutzungen derzeit wasserseitige Flächen benötigt werden, und auf welchen Flächen betriebliche Nutzungen vorhanden sind, die unter die Störfallverordnung fallen. Der Bericht ist in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2000 geeignete Schritte zur Entlassung der Halde Ellinghausen als LEP VI-Fläche aus der Landesbindung einzuleiten. In einem Bericht sind spätestens im Oktober 2000 die bislang eingeleiteten Maßnahme darzustellen.

c) Die Einrichtung eines Sportboothafens Achenbach in Schwieringhausen wird bauleitplanerisch gesichert. Die notwendigen Schritte, die dazu noch zu ergreifen sind, sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bis zum 07. Juni 2000 darzulegen.

7.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
- Ausschussvorlage
Frau RM Horitzky stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zu, ist aber der Meinung, dass der Geltungsbereich großzügiger betrachtet werden müsste, ein Gesamtkonzept sei zu erarbeiten.

Herr StR Sierau erklärt, dass die in der Vorlage dargestellte Maßnahme präventiven Charakter habe, die noch keine Aussage zur tatsächlichen Rahmenplanung enthalte. Das Gesamtkonzept wird derzeitig erarbeitet. Im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung in Sachen Fußballweltmeisterschaft werden mögliche Konsequenzen betrachtet.

Frau RM Kröger-Brenner fragt nach weiteren Planungen am Tassiloweg, insbesondere ob der Straßenbau bis zur Strobelallee weiterbetrieben werden soll. Eine Fuß- und Radwegverbindung ziehe sie hier vor.

Herr RM Tech bezeichnet es als weitreichende und vernünftige Entscheidung, einen Aufstellungsbeschluss aufzustellen, um zu verdeutlichen, dass diese Fläche eventuell als Vorratsfläche in Frage komme.

Herr StR Fehlemann macht deutlich, dass für die zukünftige Planung diese Fläche zu sichern ist.

Herr StR Sierau stellt die Anforderungen, die im Zusammenhang mit der FuballWM gestellt wurden, dar. Das Anforderungsprofil verändert sich entsprechend der Entscheidung, ob die Bundesrepublik Deutschland die WM ausrichten und Dortmund ein Spielstandort sein wird. Die Vorlage ist kein Einstieg in die Straßenplanung, sondern mit dem Hintergrund der Verlegung der Stadtbahnhaltestelle muss eine vernünftige Zuwegung für Fuß- und Radverkehr zur Strobelallee erfolgen. Auf Anregung der Liegenschaftsverwaltung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss geplant.

Herr RM Krüger fragt, wie die Weiterführung der geplanten Verkehrstrasse nach Osten aussieht.

Herr StR Sierau erläutert, dass es im Rahmen des Strukturkonzepts zu einer Klärung auch dieser Frage komme, eine breite Erschließungstrasse sei derzeitig nicht geplant.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

7.8 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Gestaltung des Ortskerns Aplerbeck
- Ausschussvorlage
Herr RM Zuch verweist auf die einstimmige Zustimmung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 07.03.2000 zu dieser Vorlage. Er begrüßt das weitere Verfahren und hofft, dass eine Zusammenführung der Vorstellungen der im städtebaulichen Gutachterverfahren beauftragten Büros erfolgen wird.

Frau RM Brauer findet nach Beginn der Nordumgehung in Aplerbeck eine Planung zum Ortskern Aplerbeck positiv, aber sie fordert die Verwaltung auf, beim Planungsbüro bei der Detailplanung eine qualitative Steigerung, insbesondere bei der Gestaltung des Marktplatzes, zu erwirken. Weitere Forderungen sind, dass bei der verkehrlichen Betachtung die Möglichkeit der Kreisverkehre in Betracht gezogen werden und bei der Planung das Kinderbüro mit einzubeziehen ist sowie die Belange der behinderten Menschen im Vorfeld zu berücksichtigen sind.

Herr StR Sierau greift die Vorschläge des Herrn RM Zuch und der Frau RM Brauer auf, wartet aber noch weitere Anregungen im Rahmen der öffentlichen Ausstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planungsvorschläge zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt auf den 12.04.2000.

8.2 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufszentrums (WEZ), Bornstraße 160
Vorhaben gemäß § 34 (1) BauGB -
hier: Ergänzung zur Vorlage vom 30.11.99
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 51 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.3 Errichtung eines Anbaues nach Abbruch eines vorhandenen Anbaues an das Wohnhaus Alfred-Lange-Straße 100, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 55
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
Herr RM Berndsen verdeutlicht, dass die Anzahl der Stellplätze zu gering ist. Nach seinen Informationen sind die drei Stellplätze nicht vorhanden. Er fordert die Verwaltung dazu auf, die Stellplätze und auch den Stellplatzschlüssel zu überprüfen.

Herr RM Tech fragt nach Kontrollen für solche Einrichtungen.

Herr Hofmeister stellt dar, dass im bauaufsichtlichen Verfahren nicht genehmigte Nutzungen geschlossen werden. Sobald ein Antrag gestellt wird und Rechtsgründe nicht dagegen sprechen, muss eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung erteilt werden. Es ist nicht zu prüfen, wie sich das Klientel zusammensetzt, eine Kontrolle findet nicht statt. Die drei Stellplätze sind über eine Zufahrt zwischen den Häusern Pfarrstraße 4 und 6 zu erreichen. Die Zahl der Stellplätze richtet sich nach der Zahl der Sitzplätze. Ob sich mehr Personen dort aufhalten als Sitzplätze vorhanden sind, ist schwer zu kontrollieren. Nur in geringem Umfang gibt es Kontrollen durch vier Außendienstmitarbeiter. In letzter Zeit gab es häufiger Hinweise, denen in einer gemeinsamen Aktion der Polizei, des Ordnungsamtes und des Bauordnungsamtes nachgegangen wurde. Herr Hofmeister weist darauf hin, dass es etliche genehmigungsfähige Einrichtungen gibt, die geschlossen bleiben, solange keine Anträge gestellt werden.

Herr s. E. Güclü erklärt, dass es richtig ist, bei Antragstellung nur die Rechtmäßigkeit zu prüfen und gibt an, dass es sich bei den Antragstellern in der Regel um Neudeutsche handele.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.5 Vorbescheid für die Errichtung einer Lagerhalle mit Büro, einer Ausstellungsfläche für Kraftfahrzeuge, einer Tankstelle und einer Gasabfüllanlage mit Gastank auf dem Grundstück Flughafenstraße
- Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der Nutzung für einen Teil des Grundstücks
- Ausschussvorlage
Herr RM Grote fragt nach den Gründen, warum die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zu 65 % gärtnerisch angelegt werden, während im Gewerbepark eine Festlegung von 50% erfolgt ist.

Herr StR Sierau stellt dar, dass diese Festsetzungen aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes fortwirken.

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage als eingebracht zu betrachten und in der Sitzung am 29.03.2000 abschließend zu behandeln.

Herr StR Sierau verweist darauf, dass dem Investor bereits Hinweise auf eine Verkürzung des Verfahrens gegeben wurden. Die geplante Nutzung passt seines Erachtens dorthin und setzt dort Akzente.

Frau RM Gerszewski verdeutlicht, dass der Investor unterstützt werden müsse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte bisher noch nicht abschließend fraktionsintern eine Meinungsbildung durchführen, Bedenken gegen eine abschließende Behandlung gibt es aber nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
9.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungsbauförderung - Soziale Wohnungsbaumittel"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000
Frau RM Horitzky erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000.

Herr RM Tech hält das beantragte Verwaltungshandeln für selbstverständlich und es bedarf seines Erachtens keiner Änderung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt, dass der Antrag der CDU-Fraktion von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genommen wurde, diesen zu erweitern. Sie fordert eine Imagekampagne für die Wohnanlagen des sozialen Wohnungsbaus, um den sozialen Wohnungsbau attraktiver zu machen.

Herr Neuhaus stellt dar, dass im Jahr 1999 erstmalig seit den 50er Jahren öffentliche Wohnungsbaumittel für den Mietwohnungsbau in der Größenordnung von rd. 100 Wohnungen zurückgegeben werden mussten. Die Gründe sind unterschiedlich, z. B. die mangelnde Akzeptanz vor Ort, die Zurückhaltung der ehemals gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und keine oder gering verfügbare Flächen für Geschoss- und sozialen Wohnungsbau. Die Mittel wurden bisher auch an Privatinvestoren gegeben. Er hofft, dass die öffentlichen Mittel in diesem Jahr wieder komplett abfließen können.

Frau RM Horitzky hält es für wichtig, dass "kleine" Bauwillige öffentliche Wohnungsbaumittel erhalten können.

Herr Neuhaus erläutert, dass es private Investoren auf dem sozialen Wohnungsmarkt und auch Interessenten bei Architekten und Betreuern gibt, die Kontakt zum Amt für Wohnungswesen halten. Viele Objekte mit vier bis acht Wohneinheiten werden gefördert.

Herr Punge sieht das Problem darin begründet, dass nicht genügend preiswerte Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau vorhanden sind. Es müssen mehr günstige Grundstücke für öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, so dass hier eher das Liegenschaftsamt als das Amt für Wohnungswesen gefragt ist.

Herr RM Grote stellt fest, dass große Wohnungsbaugesellschaften sich zurückziehen, wenn die Vermietung sich nicht rechnet, d. h. er hält es für ein Problem aus dem Wohnungsmarkt heraus.

Herr RM Krüger nimmt die Anträge zum Anlass, von der Verwaltung eine Darstellung zu fordern, aus der hervorgeht, was es bedeutet, wenn 60 % der Mittel an die Privatinvestoren vergeben werden. Er fragt nach den Ursachen. Er stellt die Frage, was mit der Aussage gemeint ist, dass die früheren 1 000 Wohneinheiten sich im sozialen Wohnungsbau auf 500 reduziert haben. Außerdem bittet er um Erläuterung der Aussage, dass die Probleme des sozialen Wohnungsbaus an der mangelnden Verfügbarkeit von Grundstücken liegen.

Nach Angaben der Frau s. B. Pohlmann-Rohr muss sich das Amt für Wohnungswesen um die Akzeptanz vor Ort und insbesondere bei Kleininvestoren bemühen.

Herr StR Sierau sagt zu, dass darüber nachgedacht werden wird, neue Wege zu gehen. Im Rahmen der Möglichkeiten des Wohnungsamtes wurden bereits verschiedene Aktivitäten entwickelt und umgesetzt, um das Image des sozialen Wohnungsbaus zu verbessern. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 gilt durch die Zusage des Herrn StR Sierau, dafür zu sorgen, dass die Fördermittel gänzlich abfließen werden, als erledigt.

Herr RM Drabig verdeutlicht, dass die Zeiten der Wohnungsbauprobleme der Vergangenheit angehören. Die Wohnungsnot in Dortmund gibt es nicht mehr, sondern es gibt andere, entwickeltere Segmente des Wohnungsbaus, beispielsweise sind in der Eigentumsquote Zuwächse festzustellen. Am Beispiel Hannibal zeigt er auf, dass hier eine Imagekampagne die Wohnungen nicht füllen könnte. Herr RM Drabig fragt nach der Zielrichtung, in die die Stadt Dortmund gehen soll. Preiswerter Wohnraum in hoher Qualität ist zu schaffen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass der untere Teil des Wohnungsmarktes nicht offen sei. In diesem Segment bestehe ein Bedarf an preiswerten Wohnungen. Bei der Imagekampagne sollte darauf gezielt werden, dass die Leerstände nicht das Bild des sozialen Wohnungsbaus bestimmen.

Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt.

9.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000
Beschluss:
Der Antrag wird als eingebracht betrachtet und in der Sitzung des AUSW am 29.03.2000 behandelt.

10. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes, des Stadtplanungsamtes und der Stadtkämmerei

10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
- Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 29.03.2000 zu vertagen.

11. Angelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung
11.1 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002
- Ratsvorlage
- abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.01.2000)
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Hörde (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 25.01.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Brackel (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 24.02.2000)

Herr RM Neumann fragt nach, warum die Vorlage in mehreren Gremien abgesetzt wurde, und stellt dar, dass die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnt und die ablehnenden Voten der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Brackel mitträgt. Er verweist auf den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 25.01.2000.

Herr RM Tech erklärt, dass die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen:

Auf Blatt 1 wird an den Beschlussvorschlag angefügt:
"Gleichzeitig werden verzichtbare Verkehrszeichen entfernt."

Auf Blatt 5 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatz eingefügt:
"Um die Akzeptanz zu erhöhen, werden bereits in der ersten Stufe alle Verkehrszeichen systematisch auf unnötige und verzichtbare Regelungen untersucht. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Vereinfachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Dortmund und stellt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor."

Der AUSW gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Empfehlung, unter Beachtung der zuvor beschlossenen Änderung wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage zu und fasst dazu folgenden Beschluss:

Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personalbestand der StÄ 32, 30 und 21 - wie in der Beschlussvorlage aufgeführt - aufgestockt. Das Personal- und Sachkostenbudget der StÄ 32, 30 und 21 wird um die ermittelten Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsinternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr.

J u n g G e r s z e w s k i S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Niederschrift

über die 9. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.03.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Güclü

b) Beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Punge - Mieter und Pächter e. V.
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Ostholt, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

--

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Gerszeswki benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung:
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 02.02.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.02.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
3.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
4.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(wird nachversandt)
4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Maßnahmenänderung
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
5.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage

6. Angelegenheiten des Umweltamtes
6.1 Landwirtschaft in Dortmund
Entwicklungsperspektiven für das neue Jahrtausend
- Ausschussvorlage
6.2 Methangasnutzung
- Ausschussvorlage

7. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
7.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage
7.2 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz
- Ratsvorlage
7.3 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
- Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage - (Hinweis: neue Vorlage!)
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit der Bezeichnung "Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke" (ist zur Sitzung am 19.01.2000 versandt worden)

7.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
7.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
(ist zur Sitzung am 23.02.2000 versandt worden)
7.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land"
7.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
- Ausschussvorlage
7.8 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Gestaltung des Ortskerns Aplerbeck
- Ausschussvorlage

8. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
8.2 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufszentrums (WEZ), Bornstraße 160
Vorhaben gemäß § 34 (1) BauGB -
hier: Ergänzung zur Vorlage vom 30.11.99
- Ausschussvorlage
8.3 Errichtung eines Anbaues nach Abbruch eines vorhandenen Anbaues an das Wohnhaus Alfred-Lange-Straße 100, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 55
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
8.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
8.5 Vorbescheid für die Errichtung einer Lagerhalle mit Büro, einer Ausstellungsfläche für Kraftfahrzeuge, einer Tankstelle und einer Gasabfüllanlage mit Gastank auf dem Grundstück Flughafenstraße

- Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der Nutzung für einen Teil des Grundstücks
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
9.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungsbauförderung - Soziale Wohnungsbaumittel"
9.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"

10. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes, des Stadtplanungsamtes und der Stadtkämmerei
10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

11. Angelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung
11.1 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002
- Ratsvorlage
- abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.01.2000)
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Hörde (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.02.2000)

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlage Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei", - Abschlussbericht, als TOP 4.3 zu erweitern. Herr RM Grote und Herr RM Tech erklären übereinstimmend, dass die Vorlage eingebracht und in vier bis acht Wochen behandelt werden sollte.

Herr RM Brunstein bittet darum, TOP 8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270, - Ausschussvorlage, wegen Beratungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen. Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Verwaltung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Auftrag erhalten habe, der bisher nicht abgearbeitet werden konnte. Herr RM Krüger weist darauf hin, dass es Abhängigkeiten zwischen der Behandlung der Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss und im AUSW gibt. Zunächst sollte die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss abgewartet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 8.1 zu, so dass dieser TOP für die Tagesordnung des AUSW am 12.04.2000 vorzusehen ist.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Änderungen einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 02.02.2000
Der AUSW genehmigt die Niederschrift ohne Änderungen.
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.02.2000
Die Niederschrift des AUSW wird wie vorgelegt genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
Mündlicher Bericht
Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Grundstückseigentümer und ein Warenhaus um einen Termin bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer um einen Termin gebeten haben, so dass im Moment keine Neuigkeiten mitgeteilt werden können. Für die Sitzung des AUSW am 29.03.2000 ist eine aktuelle Berichterstattung geplant.

Herr RM Sauer fragt, ob die Verwaltung in der Lage ist, die Angelegenheit voranzutreiben.

Herr RM Krüger sieht den Punkt nicht mehr als Angelegenheit von besonderer Bedeutung an. Er fordert aktuelle Informationen.

Herr StR Fehlemann verdeutlicht dem Investor durch Aufnahme des Tagesordnungspunktes das Interesse der Stadt Dortmund, dass die Planungen voranschreiten und schlägt vor, es weiterhin als "Angelegenheit von besonderer Bedeutung" anzusehen.

Beschluss:
Der AUSW sieht den TOP für die nächste Sitzung des AUSW am 29.03.2000 vor.

3. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
3.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 Baugesetzbuch für den Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße in Dortmund-Hombruch;
Bebauungsplan Hom 245, Antragsteller: 3B GrundstücksentwicklungsGmbH
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dass die Erschließung des Geländes in Dortmund-Hombruch - Bau der Stichstraße nördlich der Stockumer Straße einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß
§ 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. 3B GrundstücksentwicklungsGmbH übertragen wird.

4. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
4.1 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
- Ratsvorlage
(wurde nachversandt)
- Anträge der SPD-Fraktion vom 26.02.98 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Tierparks Dortmund" und vom 29.04.98 zum "Tierpark Dortmund"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.98 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Tierparks"

Herr RM Tech schlägt vor, dass die Vorlage zunächst eingebracht wird. Den beteiligten Bezirksvertretungen sollte die Vorlage auch zugeleitet werden.

Herr RM Krüger stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu, bittet aber vorab, die Fragen, ob die Ausgleichsflächen für die östliche Erweiterung des Zoos zusätzliche Aufwendungen nach sich ziehen werden und ob die Ausgleichsflächen städtischer Grundbesitz ist, zu beantworten.

Herr RM Drabig fragt nach, ob der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.1998, in dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine flächenhafte Erweiterung des Tierparks ausgesprochen hat, noch gilt.

Herr RM Krüger stellt dar, dass der Antrag aus 1998 noch einmal überarbeitet und ggf. korrigiert werde und dass insgesamt die Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden müssen.

Beschluss:
Die Vorlage wird als eingebracht betrachtet und den Bezirksvertretungen in Dortmund-Hörde und Dortmund-Hombruch ebenfalls zur Beratung zugeleitet.

4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
hier: Maßnahmenänderung
- Ratsvorlage
Auf verschiedene Fragen erklärt Herr Blume, dass die Veränderungen in Lütgendortmund insgesamt gesehen keine Erhöhung der Kosten nach sich ziehen, da es sich um Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme handelt. Die Arbeiten, die für einen Betrag von 70 000,-- DM im Bereich An den Teichen in Eving geplant sind, finden im östlichen Bereich des Sees statt. Dort liegen alte Grünbereiche, die neu gestaltet werden. Der Betrag von 600 000,-- DM für den Volksgarten Mengede wird für die Umgestaltung im Eingangs- und Spielplatzbereich eine Umgestaltung benötigt.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neugestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand von 15.905.000,-- DM beschlossen.
Die Durchführung erfolgt durch die "Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH" in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt bzw. durch Vergabe von Aufträgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem o. g. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme
- An den Teichen
mit Kosten in Höhe von 70.000,-- DM

Die bisher als Auftragsvergabe vorgesehene Maßnahme
- Kipsburg
wird als Eigenregiemaßnahme der Dortmunder Dienste durchgeführt.

Eine aktuelle Maßnahmenliste für die Vergabe von Aufträgen an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus ist als Bestandteil dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Da aufgrund von Kostenverschiebungen innerhalb der Maßnahme die Gesamtkosten der AB-Maßnahme unberührt bleibt, kann der Austausch der o. g. Maßnahme kostenneutral erfolgen.

Finanzierung:
(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschluss vom 26.06.1997)

Ausgaben:
Personalkosten: 11.450.000,-- DM
Sachkosten: 4.455.000,-- DM
Summe: 15.905.000,-- DM

Einnahmen:
Zuwendungen der Personalkosten: 11.150.000,-- DM
Zuwendungen der Sachkosten: 4.009.500,-- DM
Summe: 15.159.500,-- DM

Eigenanteil: 745.500,-- DM

Finanzpositionen: 4390 7150 0000 u. 4390 9850 0001

4.3 Beteiligungsprojekt "Verbesserung des Betriebsergebnisses der Stadtgärtnerei"
- Abschlussbericht
- Ausschussvorlage
Beschluss:
Die Vorlage ist eingebracht und wird aufgrund des Beratungsbedarfs frühestens in vier Wochen behandelt.

5. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
5.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 74
Neubau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge des Kreuzungsumbaus B1/Gottesacker
hier: Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
Herr RM Krüger erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage nicht mittragen wird. Die Vorlage ist im Zusammenhang mit der Verkehrsbaumaßnahme Kreuzung B1/Gottesacker zu sehen. Herr RM Krüger meint außerdem, dass andere Schwerpunkte für Investitionen zu setzen sind.

Herr RM Tech bezeichnet den Haltestellenausbau mit Kosten in Höhe von 9,1 Mio. DM als kostspielig. Er fragt nach dem Grund für die Höhe dieser Kosten.

Herr StR Fehlemann weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vorlage um einen Grundsatzbeschluss handelt. Das heißt, dass die Anforderungen geprüft werden und anschließend ein Entwurf entsteht. Danach erfolgt der Baubeschluss, dem die tatsächlichen Kosten des Bauwerks zugrunde liegen.

Herr Schließler gibt an, dass die Gesamtsumme sich aus den Kosten für den Straßenteil und denen für den ÖPNV zusammensetzt. Die Kosten für den ÖPNV-Teil beinhalten auch die Kosten für ein Unterwerk, eine streckenbezogene Stromversorgungsanlage für die gesamte Stadtbahnstrecke. Es entsteht eine zeitgemäße ÖPNV-Verknüpfungsanlage mit einer P+R-Anlage, mindestens einem Aufzug, Überdachungen etc.

Herr RM Grote begrüßt den vorgeschlagenen Neubau.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht die im Zusammenhang stehende Straßenplanung im Zusammenhang mit der B1. Sie hält sie für überdimensioniert und gibt zu bedenken, dass sich hier auch ein Schulweg befindet.

Herr RM Krüger weist auf die Abhängigkeiten zwischen dem Neubau der Stadtbahn-Haltestelle und dem Kreuzungsumbau B1/Gottesacker hin.

Herr StR Fehlemann stellt das Ziel der Stadt Dortmund dar, die B1 in den vordringlichen Bedarf zu bringen.

Herr RM Drabig sieht im hohen Verkehrsaufkommen der B1 den Grund für den Kreuzungsumbau B1/Gottesacker. Er erklärt, dass detaillierte Ausführungsplanungen für einen Umbau die Grundlage für die Ausführung sind. Nur wenn diese vorhanden sind, können Förderungsmöglichkeiten genutzt werden. Kostenüberschreitungen sollten hierbei verhindert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich den Neubau der Haltestelle Hauptfriedhof im Zuge der Niveaufreimachung der Kreuzung B1/Gottesacker.

6. Angelegenheiten des Umweltamtes
6.1 Landwirtschaft in Dortmund
Entwicklungsperspektiven für das neue Jahrtausend
- Ausschussvorlage -
Frau RM Kröger-Brenner findet es sehr positiv, dass versucht wird, die ökologische Landwirtschaft zu fördern. Sie stellt zur Thematik die Fragen, wie viel Öko-Betriebe in Dortmund bestehen, ob es weitere Interessenten gibt, die auf ökologische Landwirtschaft umstellen wollen und wie diese Betriebe gefördert werden können.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für sinnvoll, Betriebe, die Öko-Produkte weiterverarbeiten, zu fördern und anzusiedeln und fragt, ob entsprechende Überlegungen angestellt werden. Sie schlägt vor, bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes festzuschreiben, dass bestimmte Flächen mit ökologischer Landwirtschaft betrieben werden.

Herr RM Grote sieht Probleme, wenn eine ganze Region ökologisch bewirtschaftet wird. Als Beispiel nennt er die Schädlingsbekämpfung.

Herr StR Sierau verweist auf die Veranstaltung, die vom 10.06. - 19.06.1999 stattfand und dazu diente, eine gute Kooperation mit der Landwirtschaft zu erreichen. Der im Beschlussvorschlag genannte Bericht, der bis zum Sommer 2000 vorzulegen ist, wird voraussichtlich im September 2000 vorgestellt werden und die gestellten Fragen damit beantwortet werden können.

Herr Dr. Mackenbach verdeutlicht, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Dortmund auch für die Bevölkerung sinnvoll sind, u. a. können durch die Dortmunder Bürger, aber auch durch Großküchen, auf den Bauernhöfen die landwirtschaftlichen Produkte erworben werden. Eine wichtige Rolle spielt auch der Aspekt der Freizeitaktivität auf dem Bauernhof. Die Kenntnisse der Landwirte können außerdem als Dienstleitung für Landschaftspflege und Naturschutz genutzt werden. Sobald der AUSW die Vorlage beschlossen hat, kann das Umweltamt mit der Phase 2 beginnen. In der Phase 2 werden mit umliegenden Gemeinden, den Landwirtschaftsverbänden, den Landwirten und dem Kommunalverband Ruhrgebiet Voruntersuchungen durchgeführt und Modellprojekte entwickelt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in Phase 3.

Herr RM Berndsen fordert, dass die Bezirksvertretungen, die mit Landwirtschaft zu tun haben, die Vorlage erhalten.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, den Bezirksvorstehern die Vorlage zur Kenntnisnahme zuzuleiten und ihnen das weitere Vorgehen zu überlassen.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, in Konsultationen für ein interkommunales Praxisprojekt mit Nachbarstädten, Funktionsträgern der Landwirtschaft und dem Kommunalverband Ruhrgebiet einzutreten.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2000 über das Ergebnis der Beratungen Bericht zu erstatten und ggf. eine Projektskizze zur Beschlussfassung vorzulegen.

Den Bezirksvorstehern der Bezirksvertretungen, in deren Bezirk Landwirtschaft vorkommt, ist die Vorlage durch das Umweltamt zuzuleiten.

6.2 Methangasnutzung
- Ausschussvorlage
Frau RM Lührs begrüßt die sinnvolle Nutzung des austretenden Methangases. Wichtig ist der SPD-Fraktion, dass das Gas für Strom und Wärme genutzt wird, so dass auch bei Öl und Kohle eine Ersparnis eintritt und umgerechnet weniger Kohlendioxid produziert wird. Die Investition, die für die Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden müsste, wird außerdem in eine ökologisch sinnvolle Produktion gelenkt. Die DEW sollte die Variante Blockheizkraftwerk betreiben.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt nach dem weiteren Vorgehen und der zeitlichen Schiene.

Herr RM Krüger vermisst bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedene Zahlen, z. B. die Wartungsaufwände, und hinterfragt unterschiedliche Beträge, die bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Vorlage zunächst ein Einstieg in das Thema sein sollte. Die Berechnung zeigt die voraussichtlichen Zahlen. Er weist auf das Beispiel eines Blockheizkraftwerkes in Herne-Solingen hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

7.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 105 - Maienweg - in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 10);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg - (Reduzierung der Verkehrsfläche zwischen "Maienweg" und "Am Gulloh" bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des Allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. mit en §§ 7 und 41 GO.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 - Maienweg die Begründung vom 16.02.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

7.2 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz
- Ratsvorlage
7.3 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
- Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage - (Hinweis: neue Vorlage!)
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit der Bezeichnung "Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke" vom 18.01.2000(ist zur Sitzung am 19.01.2000 versandt worden)
TOP 7.2 und 7.3 werden zusammen behandelt.

Herr RM Tech stimmt im Interesse der entstehenden Arbeitsplätze im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Herr RM Krüger macht deutlich, dass zu entscheiden ist, was an zusätzlichem Einzelhandel in Hombruch zugelassen wird. Er stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, wartet aber noch das Votum der Bezirksvertretung in Dortmund-Hombruch ab.

Herr RM Zuch weist darauf hin, dass die Einzelhandelsfläche bereits reduziert werden konnte. Er hält es für einen Durchbruch, dass im Bereich der Firma Schroerbau die Wegeverbindung hergestellt wurde.

Für Herrn RM Krüger zeigt der Vergleich zwischen der damaligen und der heutigen Planung eine Verbesserung.

Beschluss zu TOP 7.2:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben. Dabei ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben.

Beschluss zu TOP 7.3:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - geprüft und beschließt,

- den unter den Punkten 10.1 bis 10.6 der Beschlussvorlage aufgeführten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 16.07.1999 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - einschließlich den unter der vorstehenden Ziffer IV. aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 O

Durch diesen Beschluss hat sich der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2000 erledigt.

7.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.02.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
- Antrag der CDU-Fraktion 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
Herr RM Tech schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zu beraten.

Herr RM Knieling erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr StR Sierau hat das Projekt Phoenix-Ost in der gleichzeitig mit der AUSW-Sitzung stattfindenden Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer vorgestellt. Dort gab es eine einhellige positive Unterstützung. Das weitere Vorgehen sieht eine Machbarkeitsstudie vor. Eine Beteiligung der Bevölkerung ist im Rahmen einer Planungswerkstatt vorgesehen. Er verweist auf den Zusammenhang zur Rahmenplanung Hörde sowie auf die Werkstattgespräche zu Phoenix-West sowie auf die Gespräche zum Bahnhof. Das Projekt Phoenix-Ost beinhaltet die Idee des höherwertigen Wohnens mit Blick auf den See sowie die Entwicklung einer attraktiven Freizeitsituation. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie können die durch den Antrag aufgeworfenen Fragestellungen abgearbeitet werden, ggf. wird ein Gutachter- oder ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden.

Frau RM Kröger-Brenner hält die Planung für positiv, fordert aber dazu auf, die Bürger und Verbände einzubeziehen.

Herr RM Jung verweist auf eine Verwaltungsvorlage zum Thema Phoenix-Ost, die in die Sitzung des AUSW am 29.03.2000 eingebracht wird.

Herr RM Grote erklärt, dass die CDU-Fraktion in einem Treffen mit verschiedenen Unternehmern auch negative Rückmeldungen erhalten habe. Er fordert Alternativlösungen, um eine Beplanung der Grundstücke auf jeden Fall durchführen zu können.

Herr RM Krüger sieht Phoenix-Ost als Projekt. Es ist abzuwarten, wie es zum Leben erweckt werden kann.

Herr RM Tech wartet die geplante Vorlage für den 29.03.2000 ab.

Herr StR Sierau hält das geplante Projekt für eine wichtige Ergänzung für die Stadtlandschaft und plant die Entwicklung der Fläche. Bisher wurde viel Interesse am Phoenix-See festgestellt.

Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost" wird als eingebracht betrachtet und in der Sitzung des AUSW am 29.03.2000 beraten.

7.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen -
Vereinfachte Änderung Nr. 3, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches;
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Satzungsbeschluss;
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte;
- Ratsvorlage
(ist zur Sitzung am 23.02.2000 versandt worden)

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 - Schulzentrum Bövinghausen - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um die Grundstücke Brache 121 bis 131 einschließlich des westlich davor liegenden Teilstückes der Bövinghauser Dorfstraße und einer ca. 15 m breiten Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße in Höhe der Grundstücke Brache 121 bis 125.

- Erweiterung um eine ca. 50 bis 60 m breite Fläche westlich der Bövinghauser Dorfstraße, Flurstück 967 teilweise (Gemarkung Bövinghausen, Flur 1).

- Erweiterung um die Grundstücke der Kindertagesstätte und der Hauptschule einschließlich der angrenzenden Teilflächen der Bövinghauser Dorfstraße und der Bövinghauser Straße sowie einer Verbindung zum Junoweg.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 und § 233 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 geprüft und beschließt,

- die Anregungen unter Punkt 9.5 und 9.6 nicht zu berücksichtigen sowie die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw. nicht zu berücksichtigen,

- die Anregungen unter Punkt 9.1 tlw., 9.2 bis 9.4 gänzlich sowie die unter Punkt 10 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 sowie § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 31.03.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 a, 9.2, 9.3, 9.4 und 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.01.2000 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer II. aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes "Ölbachtal"- Teilgebiet Dortmund-).

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 und § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 120 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

7.6 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000
Herr RM Jung ruft den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 und den der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 zusammen auf.

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Er macht den Vorschlag, beide Anträge im Beschluss zusammenzufassen.

Herr RM Brunstein erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen kann. Auf allen Ebenen sollte es zu einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Hafenverwaltung, Planungsamt, Wirtschaftsförderung und der Liegenschaftsverwaltung kommen, um mittelfristig ein Erfolg zu kommen. Er hebt besonders hervor, dass der Aufsichtsrat der Hafen AG für jede Entwicklung im Hafenbereich in der Diskussion offen ist. Es ist dringend erforderlich, dass mit der Hafenverwaltung eine Bestandsaufnahme durchgeführt wird, um eine Vision zur Entwicklung und Umsetzung zu führen.

Herr RM Krüger stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beiden Anträgen zu. Er weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafens die Überlegungen zum Umbau des Dortmunder Ems-Kanals nicht weiter betrieben werden, weil es diesen Umbau nicht mehr geben wird. Er spricht die Haltung der Grundstückseigentümer im Bereich des Dortmunder Hafens an, aus der nicht erkennbar sei, inwieweit Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Bei Konkretisierung des Projektes muss die Gesamtfläche mit Hafengebiet, Infrastruktur, Erschließung sowie anderen Interessen, wie das Naturschutzgebiet Im Siesack, gesehen werden.

Herr RM Tech macht deutlich, dass die Unterstützung des Landes eingefordert werden muss.

Beschluss:
Der AUSW stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land" zu:
"1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den Partnergemeinden der regionalen Initiative "Fluß-Stadt-Land" einen Förderantrag an die Landesregierung zu richten.
Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,-- DM ist von Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.
Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit nicht verbunden.

2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen."

Auch dem CDU-Antrag mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluß-Stadt-Land" vom 07.03.2000
wird einstimmig zugestimmt:
"Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag wird wie folgt ergänzt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01. September 2000 dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen über die Eigentums- und Mietverhältnisse an Grundstücken im Bereich des Dortmunder Hafens. Dabei ist darzustellen, welche Flächen im Dortmunder Hafen in wessen Eigentum stehen, für welche Flächen Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von mehr als zwei Jahren bestehen, wobei die Restlaufzeiten anzugeben sind, für welche betriebliche Nutzungen derzeit wasserseitige Flächen benötigt werden, und auf welchen Flächen betriebliche Nutzungen vorhanden sind, die unter die Störfallverordnung fallen. Der Bericht ist in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2000 geeignete Schritte zur Entlassung der Halde Ellinghausen als LEP VI-Fläche aus der Landesbindung einzuleiten. In einem Bericht sind spätestens im Oktober 2000 die bislang eingeleiteten Maßnahme darzustellen.

c) Die Einrichtung eines Sportboothafens Achenbach in Schwieringhausen wird bauleitplanerisch gesichert. Die notwendigen Schritte, die dazu noch zu ergreifen sind, sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bis zum 07. Juni 2000 darzulegen.

7.7 Bauleitplanung
Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
- Ausschussvorlage
Frau RM Horitzky stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zu, ist aber der Meinung, dass der Geltungsbereich großzügiger betrachtet werden müsste, ein Gesamtkonzept sei zu erarbeiten.

Herr StR Sierau erklärt, dass die in der Vorlage dargestellte Maßnahme präventiven Charakter habe, die noch keine Aussage zur tatsächlichen Rahmenplanung enthalte. Das Gesamtkonzept wird derzeitig erarbeitet. Im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung in Sachen Fußballweltmeisterschaft werden mögliche Konsequenzen betrachtet.

Frau RM Kröger-Brenner fragt nach weiteren Planungen am Tassiloweg, insbesondere ob der Straßenbau bis zur Strobelallee weiterbetrieben werden soll. Eine Fuß- und Radwegverbindung ziehe sie hier vor.

Herr RM Tech bezeichnet es als weitreichende und vernünftige Entscheidung, einen Aufstellungsbeschluss aufzustellen, um zu verdeutlichen, dass diese Fläche eventuell als Vorratsfläche in Frage komme.

Herr StR Fehlemann macht deutlich, dass für die zukünftige Planung diese Fläche zu sichern ist.

Herr StR Sierau stellt die Anforderungen, die im Zusammenhang mit der FuballWM gestellt wurden, dar. Das Anforderungsprofil verändert sich entsprechend der Entscheidung, ob die Bundesrepublik Deutschland die WM ausrichten und Dortmund ein Spielstandort sein wird. Die Vorlage ist kein Einstieg in die Straßenplanung, sondern mit dem Hintergrund der Verlegung der Stadtbahnhaltestelle muss eine vernünftige Zuwegung für Fuß- und Radverkehr zur Strobelallee erfolgen. Auf Anregung der Liegenschaftsverwaltung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss geplant.

Herr RM Krüger fragt, wie die Weiterführung der geplanten Verkehrstrasse nach Osten aussieht.

Herr StR Sierau erläutert, dass es im Rahmen des Strukturkonzepts zu einer Klärung auch dieser Frage komme, eine breite Erschließungstrasse sei derzeitig nicht geplant.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan In W 121 - Tassiloweg - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

7.8 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Gestaltung des Ortskerns Aplerbeck
- Ausschussvorlage
Herr RM Zuch verweist auf die einstimmige Zustimmung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 07.03.2000 zu dieser Vorlage. Er begrüßt das weitere Verfahren und hofft, dass eine Zusammenführung der Vorstellungen der im städtebaulichen Gutachterverfahren beauftragten Büros erfolgen wird.

Frau RM Brauer findet nach Beginn der Nordumgehung in Aplerbeck eine Planung zum Ortskern Aplerbeck positiv, aber sie fordert die Verwaltung auf, beim Planungsbüro bei der Detailplanung eine qualitative Steigerung, insbesondere bei der Gestaltung des Marktplatzes, zu erwirken. Weitere Forderungen sind, dass bei der verkehrlichen Betachtung die Möglichkeit der Kreisverkehre in Betracht gezogen werden und bei der Planung das Kinderbüro mit einzubeziehen ist sowie die Belange der behinderten Menschen im Vorfeld zu berücksichtigen sind.

Herr StR Sierau greift die Vorschläge des Herrn RM Zuch und der Frau RM Brauer auf, wartet aber noch weitere Anregungen im Rahmen der öffentlichen Ausstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planungsvorschläge zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
8.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt auf den 12.04.2000.

8.2 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufszentrums (WEZ), Bornstraße 160
Vorhaben gemäß § 34 (1) BauGB -
hier: Ergänzung zur Vorlage vom 30.11.99
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 51 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.3 Errichtung eines Anbaues nach Abbruch eines vorhandenen Anbaues an das Wohnhaus Alfred-Lange-Straße 100, Gemarkung Schwieringhausen, Flur 2, Flurstück 55
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
Herr RM Berndsen verdeutlicht, dass die Anzahl der Stellplätze zu gering ist. Nach seinen Informationen sind die drei Stellplätze nicht vorhanden. Er fordert die Verwaltung dazu auf, die Stellplätze und auch den Stellplatzschlüssel zu überprüfen.

Herr RM Tech fragt nach Kontrollen für solche Einrichtungen.

Herr Hofmeister stellt dar, dass im bauaufsichtlichen Verfahren nicht genehmigte Nutzungen geschlossen werden. Sobald ein Antrag gestellt wird und Rechtsgründe nicht dagegen sprechen, muss eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung erteilt werden. Es ist nicht zu prüfen, wie sich das Klientel zusammensetzt, eine Kontrolle findet nicht statt. Die drei Stellplätze sind über eine Zufahrt zwischen den Häusern Pfarrstraße 4 und 6 zu erreichen. Die Zahl der Stellplätze richtet sich nach der Zahl der Sitzplätze. Ob sich mehr Personen dort aufhalten als Sitzplätze vorhanden sind, ist schwer zu kontrollieren. Nur in geringem Umfang gibt es Kontrollen durch vier Außendienstmitarbeiter. In letzter Zeit gab es häufiger Hinweise, denen in einer gemeinsamen Aktion der Polizei, des Ordnungsamtes und des Bauordnungsamtes nachgegangen wurde. Herr Hofmeister weist darauf hin, dass es etliche genehmigungsfähige Einrichtungen gibt, die geschlossen bleiben, solange keine Anträge gestellt werden.

Herr s. E. Güclü erklärt, dass es richtig ist, bei Antragstellung nur die Rechtmäßigkeit zu prüfen und gibt an, dass es sich bei den Antragstellern in der Regel um Neudeutsche handele.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

8.5 Vorbescheid für die Errichtung einer Lagerhalle mit Büro, einer Ausstellungsfläche für Kraftfahrzeuge, einer Tankstelle und einer Gasabfüllanlage mit Gastank auf dem Grundstück Flughafenstraße
- Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der Nutzung für einen Teil des Grundstücks
- Ausschussvorlage
Herr RM Grote fragt nach den Gründen, warum die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zu 65 % gärtnerisch angelegt werden, während im Gewerbepark eine Festlegung von 50% erfolgt ist.

Herr StR Sierau stellt dar, dass diese Festsetzungen aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes fortwirken.

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage als eingebracht zu betrachten und in der Sitzung am 29.03.2000 abschließend zu behandeln.

Herr StR Sierau verweist darauf, dass dem Investor bereits Hinweise auf eine Verkürzung des Verfahrens gegeben wurden. Die geplante Nutzung passt seines Erachtens dorthin und setzt dort Akzente.

Frau RM Gerszewski verdeutlicht, dass der Investor unterstützt werden müsse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte bisher noch nicht abschließend fraktionsintern eine Meinungsbildung durchführen, Bedenken gegen eine abschließende Behandlung gibt es aber nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
9.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 mit der Bezeichnung "Wohnungsbauförderung - Soziale Wohnungsbaumittel"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000
Frau RM Horitzky erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000.

Herr RM Tech hält das beantragte Verwaltungshandeln für selbstverständlich und es bedarf seines Erachtens keiner Änderung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt, dass der Antrag der CDU-Fraktion von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genommen wurde, diesen zu erweitern. Sie fordert eine Imagekampagne für die Wohnanlagen des sozialen Wohnungsbaus, um den sozialen Wohnungsbau attraktiver zu machen.

Herr Neuhaus stellt dar, dass im Jahr 1999 erstmalig seit den 50er Jahren öffentliche Wohnungsbaumittel für den Mietwohnungsbau in der Größenordnung von rd. 100 Wohnungen zurückgegeben werden mussten. Die Gründe sind unterschiedlich, z. B. die mangelnde Akzeptanz vor Ort, die Zurückhaltung der ehemals gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und keine oder gering verfügbare Flächen für Geschoss- und sozialen Wohnungsbau. Die Mittel wurden bisher auch an Privatinvestoren gegeben. Er hofft, dass die öffentlichen Mittel in diesem Jahr wieder komplett abfließen können.

Frau RM Horitzky hält es für wichtig, dass "kleine" Bauwillige öffentliche Wohnungsbaumittel erhalten können.

Herr Neuhaus erläutert, dass es private Investoren auf dem sozialen Wohnungsmarkt und auch Interessenten bei Architekten und Betreuern gibt, die Kontakt zum Amt für Wohnungswesen halten. Viele Objekte mit vier bis acht Wohneinheiten werden gefördert.

Herr Punge sieht das Problem darin begründet, dass nicht genügend preiswerte Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau vorhanden sind. Es müssen mehr günstige Grundstücke für öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, so dass hier eher das Liegenschaftsamt als das Amt für Wohnungswesen gefragt ist.

Herr RM Grote stellt fest, dass große Wohnungsbaugesellschaften sich zurückziehen, wenn die Vermietung sich nicht rechnet, d. h. er hält es für ein Problem aus dem Wohnungsmarkt heraus.

Herr RM Krüger nimmt die Anträge zum Anlass, von der Verwaltung eine Darstellung zu fordern, aus der hervorgeht, was es bedeutet, wenn 60 % der Mittel an die Privatinvestoren vergeben werden. Er fragt nach den Ursachen. Er stellt die Frage, was mit der Aussage gemeint ist, dass die früheren 1 000 Wohneinheiten sich im sozialen Wohnungsbau auf 500 reduziert haben. Außerdem bittet er um Erläuterung der Aussage, dass die Probleme des sozialen Wohnungsbaus an der mangelnden Verfügbarkeit von Grundstücken liegen.

Nach Angaben der Frau s. B. Pohlmann-Rohr muss sich das Amt für Wohnungswesen um die Akzeptanz vor Ort und insbesondere bei Kleininvestoren bemühen.

Herr StR Sierau sagt zu, dass darüber nachgedacht werden wird, neue Wege zu gehen. Im Rahmen der Möglichkeiten des Wohnungsamtes wurden bereits verschiedene Aktivitäten entwickelt und umgesetzt, um das Image des sozialen Wohnungsbaus zu verbessern. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2000 gilt durch die Zusage des Herrn StR Sierau, dafür zu sorgen, dass die Fördermittel gänzlich abfließen werden, als erledigt.

Herr RM Drabig verdeutlicht, dass die Zeiten der Wohnungsbauprobleme der Vergangenheit angehören. Die Wohnungsnot in Dortmund gibt es nicht mehr, sondern es gibt andere, entwickeltere Segmente des Wohnungsbaus, beispielsweise sind in der Eigentumsquote Zuwächse festzustellen. Am Beispiel Hannibal zeigt er auf, dass hier eine Imagekampagne die Wohnungen nicht füllen könnte. Herr RM Drabig fragt nach der Zielrichtung, in die die Stadt Dortmund gehen soll. Preiswerter Wohnraum in hoher Qualität ist zu schaffen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass der untere Teil des Wohnungsmarktes nicht offen sei. In diesem Segment bestehe ein Bedarf an preiswerten Wohnungen. Bei der Imagekampagne sollte darauf gezielt werden, dass die Leerstände nicht das Bild des sozialen Wohnungsbaus bestimmen.

Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt.

9.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000
Beschluss:
Der Antrag wird als eingebracht betrachtet und in der Sitzung des AUSW am 29.03.2000 behandelt.

10. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes, des Stadtplanungsamtes und der Stadtkämmerei

10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
- Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 29.03.2000 zu vertagen.

11. Angelegenheiten des Amtes für öffentliche Ordnung
11.1 Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen
1. Stufe zum 01.01.2000
2. Stufe zum 01.01.2002
- Ratsvorlage
- abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.01.2000)
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Hörde (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 22.02.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 25.01.2000)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Brackel (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 24.02.2000)

Herr RM Neumann fragt nach, warum die Vorlage in mehreren Gremien abgesetzt wurde, und stellt dar, dass die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnt und die ablehnenden Voten der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Brackel mitträgt. Er verweist auf den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 25.01.2000.

Herr RM Tech erklärt, dass die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu folgen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen:

Auf Blatt 1 wird an den Beschlussvorschlag angefügt:
"Gleichzeitig werden verzichtbare Verkehrszeichen entfernt."

Auf Blatt 5 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatz eingefügt:
"Um die Akzeptanz zu erhöhen, werden bereits in der ersten Stufe alle Verkehrszeichen systematisch auf unnötige und verzichtbare Regelungen untersucht. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Vereinfachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Dortmund und stellt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor."

Der AUSW gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Empfehlung, unter Beachtung der zuvor beschlossenen Änderung wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage zu und fasst dazu folgenden Beschluss:

Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsüberwachung in Dortmund wird der Personalbestand der StÄ 32, 30 und 21 - wie in der Beschlussvorlage aufgeführt - aufgestockt. Das Personal- und Sachkostenbudget der StÄ 32, 30 und 21 wird um die ermittelten Beträge erhöht. Sofern der Personalmehrbedarf nicht im Rahmen des verwaltungsinternen Auswahlverfahrens sichergestellt werden kann, erfolgt ein externes Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel externer Einstellungen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr.

J u n g G e r s z e w s k i S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)