Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 28.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder - nicht anwesend -
Rm Meyer

Rm Neumann-Lieven
Rm Renkawitz i. V. für Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Mause
Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Dr. Brunsing i. V. für Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Lahn, StA 11
Frau Linneweber, StA 11
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Kerschek, StA 60
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, FB 1



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E4)

3.2 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)

3.3 Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08580-12)

3.4 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

3.5 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
hierzu -> Auszug des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

3.6 Modellprojekt für die Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09153-13)

4. Organisation
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Vorlage zu erweitern:
-
Vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013 (Drucksache Nr.: 09177-13) als TOP 3.7. Die Dringlichkeit ist im Text der Vorlage begründet.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig der Dringlichkeit der Vorlage zu.


Zudem hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme vom 28.02.2013 vorgelegt:
-
Interne Stellenausschreibung „Geschäftsführer/in des Eigenbetriebes „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ (Lfd. Nr. Ba 31/13) vom 21.02.2013“ (Drucksache Nr.: 09352-13) als TOP 3.8.

Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit allgemein an.

Die Tagesordnung wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig bei Erweiterung um die beiden genannten Punkte einstimmig festgestellt.

Herr Rm Berndsen macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf zu TOP 3.3 – Aufgabenkritik im Umweltamt (Drucksache Nr.: 08580-12) – geltend und bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung am 11.04.2013 zu schieben.

Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, parallel die Vorlage auch in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu geben und dort Fragen zur Vorlage zu beantworten und die Vorlage zu beraten.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

zu TOP 3.1
Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E4)
zu TOP 3.2
2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)


TOP 3.1 - Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07878-12-E4) – und TOP 3.2 - 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -, Kenntnisnahme (Drucksache
Nr.: 07829-12) – werden zusammen behandelt.

Auf die als
Anlage zur Niederschrift angehängte Präsentation wird verwiesen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht für die Zukunft die Erforderlichkeit, diszipliniert auf neue Stellen zu verzichten. Die Aufgabenkritikverfahren in den Fachbereichen bleiben abzuwarten. Den Forderungen der Politik ist nachgekommen worden.

Herr OB Sierau ist davon überzeugt, dass der Rat der Stadt aufgrund der Transparenz der Managementberichte über Beschlussfassungen stärker gezwungen ist nachzudenken. Nur müssten neben den Personalkosten auch die Sachkosten gesehen werden. Auf Nachfrage des Herrn Rm Berndsen (SPD-Fraktion) informiert Herr OB Sierau, nach zwei Jahren des Prozesses sei erkennbar, dass es mehr Transparenz in verschiedensten Sachzusammenhängen gibt. Ein Lernprozess wurde ausgelöst, bei dem deutlich wurde, dass der Neuorientierungsprozess und die Personalkosten kein Allheilmittel für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes sind. Das System werde weiter optimiert werden. Auf die Frage, wo die Stadtverwaltung Dortmund stehe, wenn die Maßnahmen in den letzten zwei Jahren nicht durchgeführt worden wären, antwortet Herr OB Sierau, dass keine Reduzierung um 160 Stellen erfolgt wäre. Die Kosten wären weiter gestiegen, insgesamt seien Eingriffe in die Arbeitsprozesse erkennbar. Auch die Bezirksregierung sei der Meinung, dass die Anstrengungen bei den Einsparungen erhöht werden müssen.
Aufgabenkritik sei laufend gemacht werden, auch wurden Neuorganisationen durchgeführt. Jetzt werden systematisch einzelne Fachbereiche beleuchtet, Herr OB Sierau warnt vor zu großen Hoffnungen. Die freiwilligen Leistungen werden betrachtet, aber gleichzeitig müssen die Qualitäten sichergestellt werden.

Herr P. Meyer stellt aufgrund der Frage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), wie der Personalrat zum Verfahren von NEO stehe und wie es mit der Mitarbeit zum Leitbild aussehe, fest, dass der Bericht der Frau Linneweber sehr positiv sei. Gleichzeitig sei er richtig, weil auf die Schwierigkeiten und Reibungsverluste innerhalb der Politik hingewiesen wurde. Genau die Reibungsverluste können der Belegschaft nicht vermittelt werden, diese nimmt nur wahr, dass die Politik Einsparungen über 2 % fordert. Herr OB Sierau versuche, den Abwärtstrend aufzuhalten. In diesem Spannungsfeld lebe der Personalrat. Als klaren Erfolg der Neuorientierung sieht er das Umdenken, das installiert wurde, an. Der Reibungsverlust zwischen den Aufgabenzuwächsen und der Reduzierung des Stammpersonals führe zu menschlichen und gesundheitlichen Verlusten. Es hat sich einiges bewegt, aber ohne den Rat und die Politik sowie den Personalrat, der auf die Problematik hinweist, werde dies für die Stadt Dortmund nicht gelingen.
Zum Leitbild gibt Herr P. Meyer als persönliche Meinung an, dass er das Thema liebe noch geschoben hätte, da viele Bereiche von Beschäftigten noch nicht dabei sind. Die Kritik der Mitarbeiterschaft lande eher beim Personalrat als beim OB.

Frau Rm Dr. Tautorat hält es für eine Leitbilddebatte für besser, wenn die Lage klarer geworden ist und breiter diskutiert und gestreut wurde.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) meint, ein Leitbild-Prozess sollte als Instrument, in einen umfassenden Diskussionsprozess mit den Beschäftigte einzusteigen, genutzt werden.

Herr OB Sierau erklärt, dass der Leitbild-Prozess kein top-down-Prozess gewesen sei. Der Prozess werde von den Beschäftigten bestritten. Er nehme wahr, dass andere Einrichtungen, wie die Sparkasse, inzwischen ein Leitbild entwickelt hätten. Probleme, die anstehen, stehen in jedem Unternehmen und in jeder Einrichtung trotz widriger Rahmenbedingungen zur Lösung an. Beispielhaft nennt er das Finanzsystem, das überarbeitet werden müsse.


Herr Dr. Potthoff konkretisiert, dass der fertige Entwurf für ein Leitbild bereits vorhanden ist, der Impuls für die Schaffung des Leitbildes sei aus dem Kreis der Beschäftigten gekommen. Im Sommer 2011 wurde festgestellt, dass es keinen Sinn mache, gegen die vom Personalrat geäußerten Bedenken den Entwurf weiter zu bearbeiten. Seines Erachtens könne ein Leitbild nur durch eine intensive Beteiligung der Beschäftigten entstehen und weiterentwickelt werden. Da der Zeitpunkt aus Sicht des Personalrates dafür nicht gekommen sei, die Beteiligung gemeinsam durchzuführen, wurde beschlossen, das Leitbild ruhen zu lassen. Ein Ergebnis könne laut Herrn Dr. Potthoff nur aus der Beteiligung heraus erreicht werden.

Beschluss zu 3.1:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012 zur Kenntnis.

Beschluss zu 3.2:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die 2-Jahres-Bilanz zur Neuorientierung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08580-12)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08580-12-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2013 (Drucksache Nr.: 08580-12-E1) zur Sitzung vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beantwortung der

nachfolgenden Fragen:
1. Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabenkritik ab?
2. Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen.
Inwieweit wurden die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik
für das Umweltamt berücksichtigt?
3. In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben handelt
es sich konkret?
Da wir weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema in den Fachausschüssen sehen, beantragen
wir zudem die Vorlage in den AUSWI zu verweisen.“

Bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wird das Einvernehmen des Ausschusses signalisiert, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) zu überweisen und anschließend noch einmal im Ausschuss für Personal und Organisation zu behandeln.

Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass bei möglichen Einsparungen des Umweltamtes zunächst der Gesamtzusammenhang gesehen werden sollte. Sie bittet um Auskunft nach den Inhalten bzw. Aufgaben der wegfallenden Planstellen und schlägt vor, die Vorlage wegen der inhaltlichen Diskussion an den AUSWI zu überweisen.

Herr OB Sierau macht deutlich, dass die Grundlage für diese Vorlage der Ratsbeschluss zur Aufgabenkritik sei. Die Vorlage zeige, was vertretbar sei. Es könne nicht sein, dass die Konsolidierung des Haushaltes gefordert werde und die anschließenden Vorschläge der Verwaltung passen dann nicht. Zur Frage des Zeitpunktes der Einsparungen von Frau Rm Pohlmann gefragt, erläutert Herr OB Sierau, dass es sich um die Gegenwart handle. Bei aller Aufgabenkritik, die notwendig sei, müsse er die Leistung des Umweltamtes hervorheben, deren Renommee und Leistungen hoch seien, der Fachbereich sei bei der Stadt und der Bevölkerung, den Interessensgruppen und Kooperationspartnern gut angesehen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein gewisser Vertrauensvorschuss gegeben werden müsse. Ob die vorgeschlagene Lösung optimal im Rahmen der Aufgabenkritik sei, könne nicht beantwortet werden.

Anschließend erklärt Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion), dass die Fachausschüsse Vorlagen zur Aufgabenkritik zur Kenntnis erhalten sollen, aber der Ausschuss für Personal und Organisation habe aufgrund der Vorschläge der Verwaltung zu entscheiden. Es sei anzunehmen, dass die Fachausschüsse möglicherweise alle vorgeschlagenen Einsparungsvorschläge ablehnen werden.

Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, dass die Politik inhaltliche Veränderungen der Fachbereiche nachvollziehen bzw. ggf. auch noch diskutieren können müsse.

Herr OB Sierau spricht die Zuständigkeiten des OB und des Rates der Stadt an. Er habe ein hohes Interesse an Transparenz und einem Meinungsbildungsprozess der Politik. Eine Diskussion sollte in dem Bewusstsein erfolgen, dass die Konsolidierung des Haushaltes mit der Aufgabenkritik verbunden ist.

Im Anschluss gibt Herr Dr. Grote an, dass zu den freiwilligen Aufgaben z. B. die innere Verwaltung des Amtes, wie Personalangelegenheiten und Beschaffung, gehören. Die sieben Sonderordnungsbehörden zählen zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Zu Frage 1 der Bitte um Stellungnahme erläutert er, dass die Aufgabenkritik jetzt stattfinde. Das Amt habe im Rahmen der Aufgabenkritik drei Planstellen vorgeschlagen, es sind die im Bereich der Wasserbehörde, der Landschaftsbehörde und des Forstbetriebes. Bereits vor zwei Jahren wurde mit der Kämmerei vereinbart, dass auf die Stellen verzichtet werde und die Aufgaben entfallen.
In der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde das Klimaschutzgesetz genannt. Das Umweltamt werde dem AUSWI eine Vorlage über das Gesetz geben, um über die Konsequenzen des Gesetzes diskutieren zu können. Das Aufgabenspektrum des Umweltamtes ändere sich ständig. Immer wieder gebe es Gespräche mit der Personalverwaltung wegen dadurch entstehenden Personalbedarfs.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass darzustellen sei, aufgrund welcher Zuständigkeit der Ausschuss für Personal und Organisation beteiligt werde. Außerdem sei es sicherlich erforderlich, im Rahmen der Aufgabenkritik genauer hinzuschauen. Zudem weist er darauf hin, dass gemäß Seite 2 (letzter Absatz) der Vorlage die Aufhebung von Ratsbeschlüssen bzw. die Zustimmung politischer Gremien erforderlich ist. Demnach können im Ausschuss für Personal und Organisation keine fachübergreifenden Entscheidungen gefällt werden.

Herr OB Sierau erklärt, die Aufgabenkritik sei ein Thema dieses Ausschusses, der Aufgabeninhalt sei im AUSWI zu besprechen und der Rat könnte die aufgabenkritischen Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist die Vorlage zusammen mit der Bitte um Stellungnahme zunächst an den AUSWI und wird die Vorlage anschließend im Ausschuss für Personal und Organisation erneut behandeln.


zu TOP 3.4
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
- Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
- Bildung von Handwerkerpools an Schulen
- Überleitung der Personal- und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
- Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
- Auszug des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 06456-12-E2)


Folgende Unterlagen liegen dem Ausschuss zum Thema „Inklusion in Dortmund“ vor:

- der Antrag der SPD-Fraktion, überwiesen aus dem Rat der Stadt vom 15.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1):

„...
die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und
bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat
und das behindertenpolitische Netzwerk :

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen vergleichbarer Großstädte

Begründung :
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.

Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen.

Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen,
sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft
für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt.

Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt.

Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter
der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.
Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht
wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt
schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität.

Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten.
Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder
Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen
Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar
sind.“

In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen.

Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich
von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in
den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.“

- Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 05.02.2013:

„Herr Herkelmann weist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion hin, der zur Beratung in die Ausschüsse und Beiräte verwiesen wurde. Er hat als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks darum gebeten, die Stellungnahme „Inklusionsplan in Dortmund“ mit zu beraten, was in den Ausschüssen auch nachvollzogen wurde. Eine abschließende Beratung des SPD-Antrags ist voraussichtlich für die März-Sitzung des Rates geplant.


Die anwesenden beratenden Mitglieder der Ausschüsse, in denen beide Vorlagen bereits beraten wurden, berichten übereinstimmend von einem grundsätzlich positiven Votum zum SPD-Antrag unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Herr Dückering regt an, für die Vorlage des Inklusionsplans einen Termin zu nennen, um die Verbindlichkeit des Verfahrens zu erhöhen.

Herr Herkelmann stellt den nachfolgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Initiative aus der Mitte des Rates zum Thema „Inklusion in Dortmund“. Das Netzwerk bittet darum, den Antrag der SPD-Fraktion um folgende Punkte zu erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des Berichtes einbezogen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund eingebunden werden kann.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.

Der Antrag mit der vorgenannten Ergänzung wird einstimmig verabschiedet und als Empfehlung an die nachberatenden Gremien weiter gegeben.“

- mit Schreiben vom 15.01.2013 bat Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks (BNP) darum, nachfolgende Stellungnahme des BNP vom 14.02.2011 (Drucksache Nr.: 06456-12) in die Beratungen einzubeziehen:

„Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen
Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher
Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität
voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
- die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,

- die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
- entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund
- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur
Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund -

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds.

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das
Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt.
Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen.
Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.
Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.“


Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) wirbt darum, den Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen, da das Thema Inklusion alle Bereiche, auch den Personalbereich, betrifft.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen vergleichbarer Großstädte.“


zu TOP 3.6
Modellprojekt für die Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09153-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 09153-13-E1)


Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation haben folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2013 (Drucksache Nr.: 09153-13-E1) erhalten:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation regt an, bei der Auswahl von Auszubildenden
für die Stadtverwaltung im Rahmen eines Modellprojekts bewusst ca. 10 % an Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen, deren Abschlusszeugnis den bislang festgelegten Voraussetzungen nicht entspricht.
2. Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert den Bereich Personalentwicklung und Ausbildung auf, ein entsprechendes Konzept für die Auswahl und die während der Ausbildungszeit ggf. notwendige fördernde Maßnahmen zu entwickeln.
3. Das Personaldezernat soll zudem prüfen, welche Kooperationsmöglichkeiten mit Kommunen, Jobcenter oder auch Unternehmen bestehen und, ob finanzielle Fördermittel z.B. beim Land beantragt werden können.

Begründung:
Die Stadt Dortmund gehört mit 120 Neueinstellungen bei Auszubildenden (2012) in rund 30 Ausbildungsberufen zu einem der größten Ausbildungsbetriebe in Dortmund. Die städtischen
Auszubildenden erzielen bei ihren Abschlüssen in der Regel gute bis sehr gute Noten. Zudem wurde die Stadt für ihre Ausbildungsleistung durch die IHK ausgezeichnet. Dieses tragfähige System ist aus unserer Sicht gut geeignet, in einer bestimmten Anzahl von Fällen von der bisher praktizierten Auslese der Besten abzuweichen, um auch Schülerinnen und Schülern mit unterdurchschnittlichen Zeugnisnoten einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen.

Neben der Sicherung von Chancengleichheit ist es auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nötig, leistungsschwache Schulabgänger in die Ausbildungsfähigkeit zu führen und in die Arbeitswelt zu integrieren. Projekte dieser Art werden in einigen Unternehmen wie RWE und Telekom, hier vor Ort z.B. von Fa. Kassen Gant-Henke GmbH, schon jetzt erfolgreich praktiziert. Damit schaffen die Unternehmen frühzeitig die nötigen Strukturen, um auch bei zukünftig deutlich weniger Bewerbern, genügend qualifizierte Nachwuchskräfte ausbilden zu können. Mit dem Modellprojekt würde die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht, gerade benachteiligten Jugendlichen ganz konkret Brücken ins Berufsleben zu bauen und zugleich zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen.“


Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) macht den Vorschlag, aus dem Antrag einen Prüfauftrag zu machen mit der Bitte, Bericht zu erstatten, wie die Stadt derzeitig im Bereich Ausbildung tätig ist und wo Möglichkeiten vorhanden sind, die Bemühungen zu intensivieren. Zudem sollte überlegt werden, ob Kooperationen mit anderen Trägern zusätzlich in Frage kommen. Hierbei müssen sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen betrachtet werden, ob z. B. Fördergelder genutzt werden können und ob das Personal, das für zusätzliche Ausbildungsplätze benötigt wird, vorhanden ist.

Herr Plätz erklärt, dass zur Sitzung am 23.05.2013 eine Fortschreibung der Fortbildungskonzeption geplant sei. Er schlägt vor, dazu dem Ausschuss die Ausbildungskonzeption und das Auswahlverfahren der Stadt Dortmund vorzustellen. Dazu zählt unter anderem, welche Kooperationen die Stadt Dortmund mit anderen Trägern in Sachen Ausbildung eingegangen sei, z. B. gebe es ein Programm mit dem JobCenter, das ein Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss vorsieht. Die Verwaltung könnte den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht umsetzen. Herr Plätz bittet darum, den Antrag nur im Zusammenhang mit dem Wortbeitrag des Herrn Rm Tölch zu sehen. Im Mai könnten die Fragen zum Thema Ausbildung insgesamt behandelt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung unter Berücksichtigung des Wortbeitrages des Herrn Rm Tölch:

„1. Der Ausschuss für Personal und Organisation regt an, bei der Auswahl von Auszubildenden für die Stadtverwaltung im Rahmen eines Modellprojekts bewusst ca. 10 % an Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen, deren Abschlusszeugnis den bislang festgelegten Voraussetzungen nicht entspricht.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert den Bereich Personalentwicklung und Ausbildung auf, ein entsprechendes Konzept für die Auswahl und die während der Ausbildungszeit ggf. notwendige fördernde Maßnahmen zu entwickeln.
3. Das Personaldezernat soll zudem prüfen, welche Kooperationsmöglichkeiten mit Kommunen, Jobcenter oder auch Unternehmen bestehen und, ob finanzielle Fördermittel z.B. beim Land beantragt werden können.“

zu TOP 3.7
Vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09177-13)


Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) bittet wegen Beratungsbedarfs darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) erläutert Herr OB Sierau, dass es bei der Vorlage um eine vorläufige Lösung bis Anfang Mai 2013 handle. Der Bereich Personal wird gemäß Ratsbeschluss Anfang Mai 2013 an das Dezernat 2 gehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Interne Stellenausschreibung „Geschäftsführer/in des Eigenbetriebes „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ (Lfd. Nr. Ba 31/13) vom 21.2.2013
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09352-13)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt mit Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2013 folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 09352-13) vor:

„… im Zuge der Dringlichkeit bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung.


Aufgrund der jetzt vorliegenden Stellenausschreibung bitten wir die Verwaltung im heutigen Ausschuss für Personal und Organisation um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Ist es richtig, dass die zu besetzende Stelle bisher nicht als eigenständige Planstelle vorhanden war?
2. Gibt es eine Stellenbewertung? Wenn ja: Welche Dotierung lässt sich daraus für diese Stelle ableiten und aus welchem Budget soll sie finanziert werden?
3. Welche Auswirkung hat die Schaffung dieser Stelle auf das Personalbudget insbesondere vor dem Hintergrund der Personalkostenreduzierungen im Haushaltsplan 2013?
4. Warum wurden die jeweiligen Fachausschüsse nicht über die Schaffung einer neuen Stelle informiert?
5. Warum weicht die Verwaltung von der bisherigen Vorgehensweise ab, entweder den zuständigen Sportdezernenten oder einen in den Geschäftsbereichen tätigen Mitarbeiter (w/m) nebenamtlich für diese Funktion vorzusehen?“

Herr OB Sierau erläutert unter Hinweis auf TOP 3.7, dass im Augenblick der Bereich der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund bereits auf Beschluss des Rates durch Dezernat 3 mit geleitet wird. Ab Mai 2013 wird dies durch Dezernat 5 erfolgen, für die Übergangszeit ist geplant, im Vorgriff auf den bestehenden Ratsbeschluss die Sport- und Freizeitbetriebe dem Dezernat 5 zuzuordnen.
Vor geraumer Zeit hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitbetriebe zu besetzen. Daraufhin hat der Rat der Stadt – anders als vorgeschlagen – mit Mehrheit einen Beschluss gefasst. Nun ist die Besetzung der Stelle zum Ausscheiden des Herrn StR Steitz vorgesehen, wozu es eine interne Stellenausschreibung gebe. Es handelt sich nicht um eine neue Stelle.

Herr Rm Dr. Brunsing bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung der Fragen. Er gehe davon aus, dass es sich um eine nebenamtliche Tätigkeit handelt, die neben einer hauptamtlichen Beschäftigung wahrgenommen wird.

Herr Plätz informiert darüber, dass es sich nicht um eine Planstelle handelt. Er weist auf die Stellenausschreibung hin, der zu entnehmen ist, dass die „Funktion“ vakant werde. Bei der Dotierung, von der in der Ausschreibung die Rede ist, ist eine tarifliche Zulage nach dem TVöD gemeint, die deutlich unter einem vierstelligen Betrag liege.


4. Organisation
- unbesetzt -



Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 17:15 Uhr.





S c h i l f f
G u r o w i e t z
S k o d z i k
Vorsitzender
sachkundiger Bürger
Schriftführerin