Niederschrift (öffentlich)
über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 13.05.2015
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Sitzungsdauer: 16:00-18:35 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Laurissa Janine Ahrenhöfer
Ute Franz
Doris Giebel
Gabriele Hammacher
Andrea Hüsken
Dagmar Wally Elfriede Prange
Peter Räther
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Reinhold Paul Czarnetzki
Petra Frommeyer stellv. Bezirksbürgermeisterin
Alexander Leidag
Gotthard Ploch
Michaela Uhlig
B90/Die Grünen
Christian Krause
Mia Krause
Die Linke
Sylvia Wrubel
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Nicht anwesend:
FBI
Detlef Münch
Unterbrechung: 16:50-17:10 Uhr (nach TOP 4.3)
17:35-17:40 Uhr (TOP 7.2)
18:15-18:25 Uhr (TOP 11.9)






Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 13.05.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.03.2015
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Berichterstattung DOGEWO21 über Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk Eving - Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01275-15)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken (Transferaufwendungen)
4.1.1 Antrag des Heimatvereines Holthausen auf Unterstützung diverser Veranstaltungen
Beschluss (Drucksache Nr.: 00881-15)
4.1.2 Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine (IEV) auf Unterstützung der Veranstaltung „Wir in Eving“ im Jahr 2015 - Beschluss (Drucksache Nr.: 00888-15)
4.1.3 Antrag des VfL Kemminghausen auf Unterstützung des Feier zum 90-jährigen Bestehen des Vereines- Beschluss (Drucksache Nr.: 01169-15)
4.2 Verkehrsberuhigung Preußische Straße - Bürgereingabe (Drucksache Nr.: 00871-15)
4.3 Verwendung der Mittel Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken hier: Antrag des Kulturvereines Brechten auf Förderung der Veranstaltungen Faszination Musik und Hubertusmesse (Drucksache Nr.: 01209-15)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Jahresabschlussbericht 2014 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel - hier: Beschluss „Grünanlage Burgholz, II. Bauabschnitt“ vom 10.12.2014 und Umschichtung der Mittel zur Finanzierung Mehrbedarf Sportboden Turnhalle Osterfeldgrundschule - Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP(CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00476-15-E1)
5.2 Jahresabschlussbericht 2014 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
hier: Anschaffung neues Spielgerät Waldspielplatz Grävingholz

Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP(CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00476-15-E2)
5.3 Anschaffung von zwei Bolzplatztoren für die Theodor-Heuss-Realschule
Eingabe Theodor-Heuss-Realschule (Drucksache Nr.: 01168-15)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule Kenntnisnahme (Dr. Nr.: 00111-15)
7.2 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00549-15)
7.3 Neuer Fassadenanstrich am Alt-Gebäude des OGS Elisabeth Grundschule
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01273-15)
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00311-15)
10.2 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00529-15)
10.3 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00807-15)
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Sachstandsbericht Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung - Schienenverkehr Bund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00652-15)
11.2 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00337-15)
11.3 Errichtung einer Fußballgolfanlage mit Gastronomie, Am Zechenbahnhof 1, Gemarkung Dortmund, Flur 50, Flurstück 1130 - 61/5-2-042138 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 01194-15)
11.4 Prüfung von Maßnahmen zur Entspannung der Verkehrssituation in der Hessischen Straße auf dem Teilstück zwischen Osterfeldstraße und Bauernkamp
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01270-15)

11.5 Versetzung des Schildes „Anlieger und Fahradfahrer/Innen frei“, Badische Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01271-15)
11.6 Umgestaltung der Begrenzung im Kreisverkehr Am Scharfen Eck, Brechten durch ein Abschrägen des Innenbereiches
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01274-15)
11.7 Installierung einer öffentlichen Toilette in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle
„Brechten Zentrum“ Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01277-15)

11.8 Instandsetzung der Fahrbahn im Teilbereich Preußische Straße zwischen Deutsche Straße und Osterfeldstraße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01278-15)
11.9 Instandsetzung der Fahrbahn im Bereich Brechtener Straße von B 54 bis Wulfskamp unter Einbeziehung einer Vorfahrtsregelung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01279-15)

11.10 Ersatzbepflanzung von Baumscheiben entlang des Grünzuges an der Derner Straße in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Schulte-Rödding bis zur U-Bahn-Haltestelle Bauernkamp
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01280-15)

11.11 Erweiterung des Park&Ride-Angebots im Bereich der U-Bahnlinie U41
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01287-15)
11.12 Installation Straßenbeleuchtung im Wulfskamp zwischen Rauher Kamp und Brechtener Straße Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01288-15)
11.13 Optimierung Wahrnehmbarkeit Fußgängerampel Evinger Mitte (Saturn-Markt)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01289-15)

11.14 Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Zebrastreifen auf der Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01290-15)
12. Mitteilungen
12.1 Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Antrag Seniorenbeirat Dortmund-Eving

Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12493-14-E3)
12.2 Instandsetzung des Basketball-Feldes, der Sprunggrube und der Laufbahn an der Hauptschule Am Externberg Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 13476-14-E1)
12.3 Bedarfsanalyse Pflegeeinrichtungen für Senioren im Stadtbezirk Eving sowie konkret für den Ortsteil Brechten Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00574-15-E1)
12.4 Konzeptionelle Spielplatzgestaltung Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00170-15-E1)
12.5 Inbetriebnahme bzw. Instandsetzung der Signalanlage „Grüner Pfeil“ Bergstraße / Ecke
Evinger Straße Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12962-14-E1)

12.6 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10932-13-E4)

12.7 Überprüfung der Verkehrssicherheit der Gebäude: Bergstraße 67, Bayrische Straße 143 und Lindenhorster Straße 29 auf die Verkehrssicherungspflicht
(Drucksache Nr.: 00616-15-E1)

12.8 Edeka in Dortmund Brechten
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06644-12-E9)
12.9 Nachnutzung ehemaliges „Aldi-Gebäude“ Lindenhorster Str. 165
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00576-15-E1)
13. Anfragen
13.1 Gestaltung von Außengeländen von freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen in Dortmund
hier: Kindertageseinrichtung Osterfeldstr. 131, Träger: Stadtteilschule e.V.

Gemeins. Anfrage zur TO(SPD-Fraktion, Die Linke) (Drucksache Nr.: 01266-15)
13.2 Mitteilung über die Erneuerung von Baumscheibenbepflanzungen entlang der Evinger Straße Teilstück Evinger Straße/Ecke Am Birkenbaum bis Evinger Straße/Ecke Kemminghauser Straße Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01267-15)
13.3 Mitteilung über den Sachstand des Bauvorhabens, Brechtener Straße 1
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01268-15)
13.4 Erhalt und Restaurierung historischer Grabstätten Nordfriedhof
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01281-15)
13.5 Erneuerung Verkehrs- und Straßenschilder im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01283-15)
13.6 Parkkonzept Neubaugebiet Brechtener Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01284-15)
13.7 Rodungsarbeiten Ellinghauser Straße/ An den Bootshäusern
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01285-15)
13.8 Schwerpunkte und Maßnahmen gegen illegale Müllansammlungen im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01286-15)
14. Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
hierzu -> Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01292-15)

Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Mia Krause benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Uhlig, erklärt ihre Befangenheit zum Tagesordnungspunkt 4.1.2.
Sie nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil, verlässt nach Aufruf des Tagesordnungspunktes das Gremium und hält sich im Zuschauerraum auf.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.03.2015

Die Vertreterin der Partei Die Linke beanstandet, dass ihre kritischen Anmerkungen zur Vorlage „Projekt Nordwärts“ TOP 3.1 der Sitzung am 11.03.2015 nicht in die Niederschrift aufgenommen wurden und somit „der Sachverhalt falsch dargestellt wurde“.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen –, die heute von der Vertreterin der Partei Die Linke zur Vorlage vorgebrachte Erklärung zusätzlich in den Tagesordnungspunkt 3.1 der Niederschrift der Sitzung am 11.03.2015 aufzunehmen:
„Die Linken haben aber kritische Anmerkungen geäußert, dass die Finanzierung, die Art und Weise des Projektes und die Beschäftigung.“

Während der Erörterung dieses Punktes übergibt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – die Versammlungsleitung an die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin – Frau Frommeyer –.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.03.2015– einstimmig bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.



2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Linienführung Buslinie 414

Ein erst kürzlich ausgeschiedenes Mitglied des Seniorenbeirates, die sich seit einiger Zeit mit der Linienführung und dem Einsatz von Großbussen der Buslinie 414 beschäftigt hat, erläutert den derzeitigen Sachstand und liest einen an sie gerichteten Brief der DSW 21 vor. Da sie seit der Wahl nicht mehr dem Seniorenbeirat angehört, bittet sie die Bezirksvertretung Eving darum, sie zu beauftragen, auch weiterhin an den Verhandlungen mit der DSW 21 beteiligt zu werden.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass er derzeit keine Aussage dazu abgeben könne, ob die Möglichkeiten besteht, das ehemalige Mitglied des Seniorenbeirates auch künftig an den Verhandlungen zu beteiligen, will die Frage aber weitergeben.

zu TOP 2.2
Verkehrsberuhigung Preußische Straße

Ein Evinger Bürger, dessen Eingabe zur Verkehrsberuhigung in der Preußischen Straße in der heutigen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 4.2 behandelt wird, fragt nach, ob zusätzlich die alternative Möglichkeit besteht, die obere Hessische Straße wieder zu öffnen?
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass er die Frage aufgenommen hat und verweist auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 4.2 der heutigen Sitzung.

zu TOP 2.3
Folgenutzung Minister Stein-Schule

Eine Evinger Bürgerin fragt nach der Folgenutzung des Gebäudes der Minister Stein-Schule nach Schließung der Schule. Zurzeit kursieren Gerüchte, nach denen auf dem Grundstück entweder der Bau von Einfamilienhäusern oder die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft geplant sind.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass ihm zurzeit keine Information über eine mögliche Folgenutzung vorliegen und er der Eingeberin in vorangegangenen Gesprächen schon mehrfach zugesagt hat, dass die Bürgerinnen und Bürger zeitnah informiert werden sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

zu TOP 2.4
Aufstellung eines Abfallbehälters für Hundekotbeutel

Eine Evinger Bürgerin fragt nach, wo Abfallbehälter für Hundekotbeutel aufgestellt sind. Laut einer, nach ihren Angaben von der Stadt Dortmund herausgegebenen Broschüre, sollen derartige Abfallbehälter im Stadtgebiet geben.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass ihm diese Broschüre und somit auch die Standorte der Abfallbehälter nicht bekannt sind, sagt aber zu, sich sachkundig zu machen.
zu TOP 2.5
Geruchbelästigungen in der Osterfeld-Grundschule

Eine Sprecherin, die stellvertretend für einige Eltern der Osterfeld-Grundschule spricht, erklärt, dass sie am 05.05.2015 Eltern der Schüler aufgerufen haben, an der heutigen Einwohnerfragestunde zu teilzunehmen um die Geruchbelästigungen in der Schule zu thematisieren. Dieser Aufruf wurde von „rechten Bewegungen“ weiterverbreitet. Die Elterninitiative distanziert sich von diesem Missbrauch ihres Anliegens.

Von den Toilettenanlagen der Osterfeld-Grundschule geht eine starke Geruchbelästigung aus, ein Schulraum ist von Schimmel befallen. Mehrere Gespräche mit der Schulleitung und Messungen des Gesundheitsamtes haben bisher nicht zu Verbesserungen geführt. Die Eingeberin fragt nach, wann geeignete Maßnahmen durchgeführt werden um die Geruchbelästigung abzustellen.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erläutert, dass bei zwei Messungen des Gesundheitsamtes kein Schimmelpilzbefall festgestellt werden konnte.
Mittlerweile sind alle zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund tätig geworden und arbeiten daran Lösungsmöglichkeiten zu finden. Welche konkreten Maßnahmen notwendig sind und letztendlich durchgeführt werden, ist dem Bezirksbürgermeister zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Berichterstattung DOGEWO21 über Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk Eving
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01275-15)
Da kein Berichterstatter anwesend ist, vertagt die Bezirksvertretung Eving die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 10.06.2015

4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken (Transferaufwendungen)
zu TOP 4.1.1
Antrag des Heimatvereines Holthausen auf Unterstützung diverser Veranstaltungen
Beschluss (Drucksache Nr.: 00881-15)

Der Heimatverein Holthausen bittet die Bezirksvertretung Eving um Unterstützung diverser Veranstaltungen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Dem Heimatverein werden zur Unterstützung der Vereinsarbeit aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken (Transferaufwendungen) 500,-- € zur Verfügung gestellt.


zu TOP 4.1.2
Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine (IEV) auf Unterstützung der Veranstaltung „Wir in Eving“ im Jahr 2015
Beschluss (Drucksache Nr.: 00888-15)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine auf Unterstützung der Veranstaltung „Wir in Eving“ im Jahr 2015 vor:

Hiermit stellen wir, die Interessengemeinschaft Evinger Vereine (IEV), einen Antrag auf Vereinsförderung. Die IEV setzt sich im Besonderen mit seiner öffentlichen Veranstaltung “Wir in Eving“ und weiteren Aktivitäten für das Gemeinwohl des Stadtbezirkes ein und trägt somit mit großem Engagement zur Bereicherung des Evinger Gemeinschafts - und Kulturlebens bei.
Aufgrund unserer Erfahrungen mit den zurückliegenden Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass sich auch zukünftige Veranstaltungen nicht kostendeckend durchführen lassen, da insbesondere die Grundkosten für die Austragung öffentlicher Veranstaltungen, wie Versicherung, Platzgebühren, Energiekosten, Toilettenwagen und die Gema-Gebühren erheblich gestiegen sind.
Uns ist es jedoch ein Anliegen, auch weiterhin durch unsere Aktivitäten zu gewährleisten, dass der Stadtbezirk Eving belebt und aktiv gestaltet wird.
Infolgedessen möchten wir hiermit gerne eine Gesamtsumme von 2000,00 Euro zur weiteren Verwendung beantragen. Die Mittel werden insbesondere für die Ausrichtung der Veranstaltung „Wir in Eving“ verwendet.
Die Veranstaltung „Wir in Eving“ gilt als gemeinsame Gestaltungsbasis, die unter den jeweiligen Mitgliedsvereinen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig die Bereitschaft fördert auch weiterhin für den Stadtbezirk Eving aktiv zu werden.
Um auch zukünftig, wie gewohnt, die beschriebene Veranstaltung in Eving anbieten zu können, hoffen wir, auf Ihre Unterstützung und Beihilfe und würden uns über eine Bewilligung von Förderungsbeiträgen zur Deckung der entstehenden Kosten sehr freuen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine werden 2.000,-- € aus Mitteln der Bezirksvertretung Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken für die Durchführung der Veranstaltung „Wir in Eving“ im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt.

zu TOP 4.1.3
Antrag des VfL Kemminghausen auf Unterstützung des Feier zum 90-jährigen Bestehen des Vereines
Beschluss (Drucksache Nr.: 01169-15)

Der VfL Kemminghausen 1925 e.V. beantragt für eine Feier zum 90-jährigen Bestehen des Vereines am 04.09 und 05.09.2015 Mittel der Bezirksvertretung Eving zur Vereins- und Kulturförderung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung am 10.06.2015 zu vertagen.
Begründung:
Der VfL Kemminghausen 1925 e.V. hat in seinem Antrag nicht mitgeteilt, welche Veranstaltungen zur Feier des 90-jährigen Bestehens des Vereines aus Fördermitteln durchgeführt werden sollen. Des Weiteren fehlen Aufstellungen zu den geplanten Ausgaben und den zu erwartenden Einnahmen.
Die Bezirksvertretung Eving kann nicht feststellen, ob die Veranstaltungen nach den Richtlinien für die Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving förderungsfähig sind.

zu TOP 4.2
Verkehrsberuhigung Preußische Straße
(Drucksache Nr.: 00871-15)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Bürgereingabe zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Petition für mehr Verkehrsberuhigung
Gemäß Artikel 17 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Die gegenwärtige Verkehrssituation in der Preußische Straße zur Osterfeldstraße und auch umgekehrt, ist hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, massiver Geschwindigkeitsübertretungen, der Lärmbelastung und Feinstaubbelastung und damit einhergehender Gefahren des Straßenverkehrs und der Bürger nicht länger hinnehmbar.
Der Durchgangsverkehr hat in den letzten 2 Jahren um 300 % zu genommen. Tendenz steigend. Des Weiteren steigt der Lkw Verkehr obwohl die Preußische Straße für Lkw gesperrt ist. An das Tempolimit 30 Km/h hält sich so gut wie keiner, ca. 80- 85 % der Autofahrer fahren zu schnell.
Ich fordere aus diesen Gründen folgende Maßnahme umzusetzen:
1. Die Preußische Straße als Einbahnstraße umzusetzen. Damit mehr Verkehrsberuhigung Verkehrsaufkommen und anderer Belastungen zu verringern.
2. Eine bessere Ausschilderung als Tempo 30 Zone.
3. Die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Lärm und zu hohe Feinstaubbelastung machen Krank.
Ich fordere daher wirksame Verkehrsmaßnahmen um zu setzen und diese Petition auf die Tagesordnung für die BV Sitzung am 13.05.2015 zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und die Bezirksvertretung Eving über ggf. mögliche bzw. notwendige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu unterrichten.

zu TOP 4.3
Verwendung der Mittel Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Kulturvereines Brechten auf Förderung der Veranstaltungen Faszination Musik und Hubertusmesse (Drucksache Nr.: 01209-15)

Im Zuge der Förderung der „Kulturarbeit in den Stadtbezirken“ stellt der Kulturverein Brechten e.V. einen Antrag auf Förderung der nachstehenden Veranstaltungen:
„Faszination Musik 2015" - erwarteter Verlust i.H.v. 1.140 €
Konzert des Jugendsinfonieorchesters der Stadt Dortmund - unter der Leitung von Achim Fiedler - am Sonntag, den 19. September 2015, um 17.00 Uhr in der St.-Johann-Baptist-Kirche, Widumer Platz i in 44339 Dortmund -Brechten. Nach unserer Recherche stammen mehrere Instrumentalisten aus dem Stadtbezirk Eving, sodass unseres Erachtens diese Veranstaltung aus Mitteln der „Kulturarbeit in den Stadtbezirken" gefördert werden könnte.

„Hubertus-Messe 2015" - erwarteter Verlust i.H.v. 390 €
mit dem Parforcehorncorps der Kreisjägerschaft Dortmund e.V. voraussichtlich am Freitag, den 06. November 2015, um 19.00 Uhr in der St.-Johann-Baptist-Kirche, Widumer Platz 1, 44339 Dortmund-Brechten. Sollte wegen der anstehenden Restaurierung des Deckenfreskos im Altarraum evtl. die ev. Kirche nicht genutzt werden können, wird geprüft, ob die Veranstaltung in der kath. St. Antonius Kirche, Im Dorfe 25 in 44339 Dortmund -Brechten abgehalten werden kann.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Dem Kulturverein Brechten werden zur Durchführung der o.g. Veranstaltungen aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken 1.530,-- € Verfügung gestellt.


5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Jahresabschlussbericht 2014 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
hier: Beschluss „Grünanlage Burgholz, II. Bauabschnitt“ vom 10.12.2014 und Umschichtung der Mittel zur Finanzierung Mehrbedarf Sportboden Turnhalle Osterfeldgrundschule
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP(CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00476-15-E1)

Folgender Antrag, der als Zusatz- / Ergänzungsantrag bereits in die Sitzung am 11.03.2015 eingebracht und in die heutige Sitzung vertagt wurde, wird seitens des Eingebers, der CDU-Fraktion, zurückgezogen.
Die Bezirksvertretung beschließt:
1. Aufhebung des Beschlusses zur Wegesanierung Grünanlage Burgholzstraße, II. Bauabschnitt in Höhe von 15.000,- € (konsumtiver Haushalt)
2. Finanzierung des Mehrbedarfs zur Erneuerung des Sportbodens Turnhalle Osterfeldgrundschule in Höhe von 13.500,- € (konsumtiver Haushalt)
Begründung:
Da der I. Bauabschnitt zur Sanierung der Grünanlage Burgholzstraße aufgrund von Sturmschäden derzeit nicht durchgeführt werden kann (Beschluss vom 09.11.2011), werden die Mittel für den II. Bauabschnitt momentan nicht zwingend benötigt (Beschluss vom 10.12.2014).
Mit den freiwerdenden Mitteln kann der Mehrbedarf zur Erneuerung des Sportbodens an der Osterfeldgrundschule (Beschluss 13.11.2013) ausgeglichen werden, um die Durchführung der Maßnahme ohne weitere Verzögerungen sicherzustellen.


zu TOP 5.2
Jahresabschlussbericht 2014 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
hier: Anschaffung neues Spielgerät Waldspielplatz Grävingholz
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP(CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00476-15-E2)

Die CDU-Fraktion hat folgenden Antrag als Zusatz- / Ergänzungsantrag in die Sitzung am 11.03.2015 eingebracht. Während der Beratung hat die Bezirksvertretung Eving beschlossen, diesen Antrag in die heutige Sitzung zu vertagen.
Die Bezirksvertretung beschließt:
1. Übertragung der konsumtiven Restmittel von 4.313,13 € lt. Jahresabschlussbericht 2014 und von 1.500,- € aus der Aufhebung des Beschlusses zum II. Bauabschnitt der Wegesanierung im Burgholz in den investiven Haushalt
2. Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Waldspielplatz Grävingholz von den Restmitteln aus dem investiven Haushalt (5.813,13 € lt. Übertragung aus dem konsumtiven Haushalt + 2.320,39 € lt. Jahresabschlussbericht 2014) in Höhe von 8.133,52 €
Begründung:
Der Spielplatz im Grävingholz wird aufgrund seiner ruhigen, geschützten Lage im Wald von zahlreichen Familien als beliebtes Freizeitangebot genutzt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Spielplätzen ist eine hohe Auslastung gegeben.
Die großzügige Freifläche bietet ausreichend Möglichkeiten für das Aufstellen eines weiteren Spielgerätes, um die Attraktivität auch über den Stadtbezirk Eving hinaus weiter zu steigern.
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Da sich aufgrund der Rücknahme des Antrages zum Tagesordnungspunkt 5.1 die Summe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geändert hat, schlägt die CDU-Fraktion vor, die laut Vorlage vorhandenen Restmittel wie folgt zu verwenden.
Anschaffung von zwei Fußballtoren für die Theodor-Heuss-Realschule 3.600,00 €
Anschaffung eines neuen Spielgerätes Waldspielplatz im Grävingholz 3.033,52 €

Die SPD-Fraktion beantragt mit einer Tischvorlage folgende Verwendung der Mittel:
Anschaffung von zwei Fußballtoren für die Theodor-Heuss-Realschule 3.600,00 €
Anschaffung eines neuen Spielgerätes Waldspielplatz im Grävingholz 3.033,52 €

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei dreizehn Stimmenthaltungen –, die Anträge der SPD- und der CDU-Fraktion gemeinsam zur Abstimmung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, den zuständigen Fachämtern folgende Haushaltsmittel bzw. Restmittel im konsumtiven und investiven Haushalt für die Durchführung der nachstehenden Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Anschaffung von zwei Fußballtoren für die Theodor-Heuss-Realschule 3.600,00 €
Anschaffung eines neuen Spielgerätes Waldspielplatz im Grävingholz 3.033,52 €
Sollte es sich um Maßnahmen im investiven Bereich handeln, wird um Übertragung der entsprechenden Haushaltsmittel vom konsumtiven in den investiven Bereich gebeten.
zu TOP 5.3
Anschaffung von zwei Bolzplatztoren für die Theodor-Heuss-Realschule
Eingabe Theodor-Heuss-Realschule (Drucksache Nr.: 01168-15)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Eingabe der Theodor-Heuss-Realschule zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Theodor-Heuss-Realschule verfügt über einen Bolzplatz, es fehlen jedoch die Tore.
Aus eigenen Mitteln ist es sehr schwer die Tore zu beschaffen, deshalb möchte ich die
Bezirksvertretung um Unterstützung bei der Beschaffung dieser Tore bitten.
Wir denken an vollverschweißte Bolzplatztore, die es bei der Fa. Sport Thieme für
1.800,00 € pro Stück gibt. Die Tore haben die Maße 3 x 2 m und sind geeignet für
öffentliche Schulanlagen.
Durch die wachsende Übermittagsbetreuung und die 45minütige Mittagspause ist ein
großer Bedarf entstanden, sich in der Mittagspause und den übrigen Pausen zu betätigen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Der Theodor-Heuss-Realschule werden 3.600,-- € aus Haushaltsmitteln (Restmitteln) der Bezirksvertretung Eving zur Anschaffung von zwei Bolzplatztoren zur Verfügung gestellt. (s. hierzu auch TOP 5.2 der heutigen Sitzung)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00111-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem, vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.05.2015 gefassten Beschluss, zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der Baukostenobergrenze in Höhe von 1.850.000 € die weitere Sanierungsplanung der Max-Wittmann-Förderschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.957.005 € (Planungsbeschluss).
Bereits im Jahr 2014 sind Kosten in Höhe von 59.167,50 € auf die bestehende Anlage im Bau (12000115) gebucht worden.
Die Auszahlungen für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40E00301060101, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2014:
59.167,50 €
Haushaltsjahr 2015:
93.095,10 €
Haushaltsjahr 2016:
137.272,10 €
Haushaltsjahr 2017:
1.560.465,30 €
Gesamt
1.850.000,00 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 1.790.832,50 € stehen im Budget des Amtes 40 unter der vorgenannten Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.
Für das Haushaltsjahr 2015 werden Mittel in Höhe von 93.095,10 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 107.005 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2014 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 14.097,88 € berücksichtigt.
Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 27.786,30 €.
Die Mittel für die Mehraufwendungen ab 2018 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) aus den vorhandenen Immobilienansätzen bereitzustellen.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI) sowie der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis der Genehmigungsplanung.
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Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beanstandet, dass das Empfehlungsrecht der Bezirksvertretung Eving nicht beachtet und die Gremienfolge nicht eingehalten wurde und der Bezirksvertretung Eving die Vorlage erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
zu TOP 7.2
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00549-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem, vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.05.2015 gefassten Beschluss, zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit), Finanzposition 780 800:
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.
Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.
Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.
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Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, künftig die Beratungsfolge einzuhalten und die Empfehlungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Eving zu beachten.
Begründung:
Schon bei der Vorlage „Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule“ (TOP 7.1 der heutigen Sitzung) wurde die Beratungsfolge nicht eingehalten und die Vorlage der Bezirksvertretung Eving erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gehören die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen….. zu den originären Aufgaben der Bezirksvertretungen.
Um das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen nicht erheblich zu verzögern wird die Vorlage heute zur Kenntnis genommen.
Diese Verfahrensweise, die eine Schwächung der Bezirksvertretungen zur Folge hat, ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar.
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Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, die barrierefrei Umgestaltung einer weiteren, nicht konfessionellen, Grundschule im Stadtbezirk Eving, zu beschließen.
Begründung:
Bei der Elisabeth-Grundschule handelt es sich um eine konfessionelle Schule mit einer katholischen Ausrichtung und Erziehung. Die Neutralität des Staates bzw. der Stadt in religiösen Belangen ist nicht gewährleistet, wenn im gesamten Stadtbezirk nur eine barrierefreie Grundschule zur Verfügung steht, die konfessionell gebunden ist.
Kinder mit Behinderungen werden gezwungen eine katholische Schule zu besuchen.

zu TOP 7.3
Neuer Fassadenanstrich am Alt-Gebäude des OGS Elisabeth Grundschule
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01273-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, einen neuen Fassadenanstrich am Alt-Gebäude des OGS Elisabeth Grundschule zu veranlassen.

Begründung:
Der neue Anbau des OGS Elisabeth GS ist im Dezember 2014 fertig gestellt worden und hat einen schönen Fassadenanstich bekommen. Das „Altgebäude“ verfügt über einen Fassadenanstrich, der „in die Jahre gekommen ist“ und daher u.E. durch einen Neuanstrich an den neuen Anbau angeglichen werden muss.

8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00311-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 10.2
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00529-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00807-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Sachstandsbericht Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung - Schienenverkehr Bund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00652-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00337-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Errichtung einer Fußballgolfanlage mit Gastronomie, Am Zechenbahnhof 1, Gemarkung Dortmund, Flur 50, Flurstück 1130
- 61/5-2-042138 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss
(Drucksache Nr.: 01194-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulässigkeit des Vorhabens.

zu TOP 11.4
Prüfung von Maßnahmen zur Entspannung der Verkehrssituation in der Hessischen Straße auf dem Teilstück zwischen Osterfeldstraße und Bauernkamp
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01270-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur Entspannung der Verkehrssituation in der Hessischen Straße auf dem Teilstück zwischen Osterfeldstraße und Bauernkamp zu prüfen.

Begründung:
Das o.g. Teilstück auf der Hessischen Straße wird einseitig von Pkws beparkt. Dadurch wird die Fahrbahn erheblich verengt. Daraus ergeben sich bei entgegenkommenden Pkw erhebliche Engpässe und Problemsituationen, da oftmals ein Ausweichen nicht möglich ist. Besonders die Kleinbuslinie leidet unter dieser Verkehrssituation. Daher wird die Verwaltung gebeten, für dieses Teilstück auf der Hessischen Straße Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und der Bezirksvertretung Eving zur Beratung vorzustellen. Als einen möglichen Lösungsansatz sehen wir das Absenken des Bordsteins entlang der Kleingartenanlage KGA Bauernkamp, um hier etwas Entlastung für die sich begegnenden Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

zu TOP 11.5
Versetzung des Schildes „Anlieger und Fahradfahrer/Innen frei“, Badische Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01271-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Schild „Anlieger und Fahradfahrer/Innen frei“ in der Badischen Straße zu versetzen.
Begründung:
Das vormals aufgestellte Schild befand sich nicht in der Mitte des Gehweges, sondern am Rand des Gehweges, wo es auch hingehört. Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Schild Beschädigungen aufwies, die so gravierend waren, dass dieses Schild neu aufgestellt wurde, nur leider in der Mitte des Gehweges, was zu Behinderungen führt (ein Kinderwagen kommt dort nicht vorbei). Daher wird die Versetzung an den Rand des Gehweges hier beantragt.

zu TOP 11.6
Umgestaltung der Begrenzung im Kreisverkehr Am Scharfen Eck, Brechten durch ein Abschrägen des Innenbereiches
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01274-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Begrenzung im Kreisverkehr Am Scharfen Eck, Brechten durch ein Abschrägen des Innenbereiches mit Kopfsteinpflaster (s. Kreisverkehr Lindenhorst) umzugestalten.
Begründung:
Die sich im Kreisverkehr „Am Scharfen Eck“, Brechten befindliche Abgrenzung zur Fahrbahn wurde in der Vergangenheit immer wieder von Pkw/Lkw durch das Überfahren der Randbegrenzungen zerstört und wieder erneut, bis die Begrenzungen wieder starke Beschädigungen aufwiesen.
Aktuell sind die Stein-Begrenzungen wieder verschoben und die Randbegrenzungen zur Fahrbahn kaputt- und überfahren. Durch das Überfahren der Randsteine wurden tiefe Reifenabdrücke in die Begrünung des Kreisverkehrs getrieben.
Daher ist eine Umgestaltung des Randbereiches durch ein Abschrägen des Innenbereiches mit Kopfsteinpflaster zur Fahrbahn hin u.E. nach sinnvoll, um den immer wieder aufkommenden Beschädigungen entgegenzuwirken bzw. diese erheblich zu minimieren.
zu TOP 11.7
Installierung einer öffentlichen Toilette in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle
„Brechten Zentrum“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01277-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Installierung einer öffentlichen Toilette in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle „Brechten Zentrum“ zu veranlassen.
Begründung:
Das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger eine öffentliche Toilette in diesem „Zentrum“ zu installieren sehen wir als notwendig an, da im umliegenden Bereich mehrere Einzelhandelsgeschäfte ansässig sind bzw. aufgesucht werden. Der sich unmittelbar dort befindende P & R Platz ist voll ausgelastet, ebenso wie die U-Bahn-Haltestelle „Brechten Zentrum“.
Eine öffentliche Toilette, analog zum Standort Bayrische Straße/Ecke Waldecker Straße würde für den Ortsteil Brechten sinnvoll sein. Als möglichen Standort, bitten wir die Verwaltung, die Rasenfläche unmittelbar neben dem Fahrradständer gegenüber der U-Haltestelle „Brechten Zentrum“ zu überprüfen.

zu TOP 11.8
Instandsetzung der Fahrbahn im Teilbereich Preußische Straße zwischen Deutsche Straße und Osterfeldstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01278-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrbahn im Teilbereich Preußische Straße, zwischen Deutsche Straße und Osterfeldstraße, instand zu setzen.
Begründung:
Das o.g. Teilstück im unteren Teil der Preußischen Straße zur Osterfeldstraße weist eine völlig marode Fahrbahndecke auf einer Länge von ca. 50 – 70 m. Die Fahrbahn muss dringend in diesem Teilstück erneuert- bzw. instandgesetzt werden. Durch die marode Fahrbahnoberfläche weichen viele Verkehrsteilnehmer in die Fahrbahn des Gegenverkehrs aus, um diese zu umgehen. Daher ist hier schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen.

zu TOP 11.9
Instandsetzung der Fahrbahn im Bereich Brechtener Straße von B 54 bis Wulfskamp unter Einbeziehung einer Vorfahrtsregelung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01279-15)
Nach einem Hinweis der CDU-Fraktion, dass im Zuge der geplanten Bebauung in diesem Bereich mit weiteren Beschädigungen der Fahrbahn zu rechnen ist, zieht der Eingeber, SPD-Fraktion, folgenden Antrag zurück:
Instandsetzung der Fahrbahn im Bereich Brechtener Straße, von B 54 bis Wulfskamp, unter Einbeziehung einer Vorfahrtsregelung.


Begründung:

Das o.g. Teilstück auf der Brechtener Straße weist eine völlig marode Fahrbahndecke ohne Randbegrenzung aus. Die Fahrbahn muss dringend in diesem Teilstück erneuert- bzw. instandgesetzt werden. Des Weiteren muss an der Kreuzung Brechtener Straße/Ecke Wulfskamp eine klare Vorfahrtsregelung erfolgen, da die sich in der Kreuzungsmitte befindliche sogenannte Aufpflasterung bei den Verkehrsteilnehmern immer wieder zu Irritationen führt.

zu TOP 11.10
Ersatzbepflanzung von Baumscheiben entlang des Grünzuges an der Derner Straße in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Schulte-Rödding bis zur U-Bahn-Haltestelle Bauernkamp
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01280-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, Ersatzbepflanzungen von Baumscheiben entlang des Grünzuges an der Derner Straße, in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Schulte-Rödding bis zur U-Bahn-Haltestelle Bauernkamp, vorzunehmen.
Begründung:
Auf dem o.g. Teilstück der Derner Straße sind auf dem Grünstreifen mehrere Bäume teilweise ganz entfernt und teilweise so abgeholzt worden, das die Vermutung besteht, das nur noch eine Aushebung des verbliebenen Stumpfes nebst Wurzelentfernung durchgeführt wird. Daher ist eine Ersatzbepflanzung in diesen Bereichen des Grünzuges umgehend vorzunehmen.

zu TOP 11.11
Erweiterung des Park&Ride-Angebots im Bereich der U-Bahnlinie U41
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01287-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, mögliche Potenziale zur Erweiterung der Park&Ride-Plätze im Bereich der U-Bahnlinie U41 im Stadtbezirk Eving zwischen den Haltestellen Brechten-Zentrum und Güterstraße festzustellen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Eving vorzustellen.
Begründung:
Entlang der U-Bahnlinie U41 im Stadtbezirk Eving stößt das Angebot der Park&Ride-Plätze
an die Belastungsgrenze. Vermehrt werden die Parkplätze verschiedener Gewerbetreibender (z.B. Lebensmittelanbieter) sowie Anwohnerstraßen dahingehend zweckentfremdet.
Die nachvollziehbaren Maßnahmen zur Vermeidung dieser „Fremdnutzung“ (Rewe, Real)
verschärft die Situation im Einzugsbereich der U-Bahnlinie U41.
Die Erweiterung des Park&Ride-Angebots ist, auch im Hinblick auf die Umweltaspekte,
unausweichlich.
Zu berücksichtigen ist auch eine Erweiterung im Bereich Kemminghauser Straße / Evinger Straße und die Nutzung von Freiflächen entlang der Evinger Straße.

zu TOP 11.12
Installation Straßenbeleuchtung im Wulfskamp zwischen Rauher Kamp und Brechtener Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01288-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Wulfskamp, zwischen Rauher Kamp und Brechtener Straße, eine ausreichende Straßenbeleuchtung anzubringen.
Begründung:
An der Straße Wulfskamp zwischen Rauher Kamp und Brechtener Straße ist inzwischen
nahezu durchgängig (einseitige) Wohnbebauung entstanden.
Leider ist die Straße nach wie vor nicht vernünftig saniert, ein Gehweg ist nicht vorhanden.
Weiterhin wird dieser als „Schleichweg“ von Pkws relativ hoch frequentiert, die sich dort
befindlichen Container der EDG erhöhen ebenfalls die Zahl der Anfahrten sowie die fußläufige Nutzung dieses Bereichs.
Zur Verbesserung der Fußgängersicherheit ist die Ausleuchtung der Straße als ein erster
Schritt erforderlich.

zu TOP 11.13
Optimierung Wahrnehmbarkeit Fußgängerampel Evinger Mitte (Saturn-Markt)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01289-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die zur Verbesserung der Wahrnehmung des Signals an der Fußgängerampel Evinger Mitte (stadteinwärts, U-Bahn-Haltestelle zum Saturnmarkt) für Kraftfahrzeuge beitragen und gegebenenfalls den derzeitigen Zustand zu optimieren.
Begründung:
In der Evinger Mitte befinden sich in kurzen Abständen mehrere Ampelanlagen zur
Regelung des Verkehrs.
Insbesondere stadteinwärts an der Fußgängerampel von der U-Bahn-Haltestelle zum
Saturn-Markt ist es bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen.
Diese begründen sich mutmaßlich darin, dass Kraftfahrzeugsführer in der Absicht, die
Grünphase der unmittelbar dahinterliegende Ampel u.a. zum Abbiegen zu nutzen in ihrer
Wahrnehmung das Signal der davorliegenden Fußgängerampel übersehen.
Zu Überprüfen ist z. B. die Möglichkeit, die Schaltung der Ampeln zu harmonisieren oder
möglicherweise die Größe des Signals zu erhöhen.

zu TOP 11.14
Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Zebrastreifen auf der Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01290-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Holthauser Straße, zwischen Hausnummer 155 und Einmündung Südblick auf Höhe der Reithalle des Stalles Rohleder, einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen zu errichten.
Sollte die Installierung eines Zebrastreifen nicht realisierbar sein, wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung Eving andere Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich vorzulegen.
Begründung:
Die an der Holthauser Straße angebrachten Schilder (Tempo 30 und Gefahrenzeichen Reiter),
welche die Sicherheit bei der Überquerung der Straße zwischen den Stallungen und der Reithalle erhöhen sollen, werden von vielen Autofahrern missachtet. Dabei sind insbesondere immer wieder die gleichen Fahrer zu beobachten, die auch auf Ansprache nicht reagieren. Vor allem die Kurve auf Höhe Rundstraße erschwert den Einblick auf den genannten Straßenabschnitt, so dass ein Autofahrer bei Tempo 50 kaum rechtzeitig halten kann.
Ein Zebrastreifen an dieser Stelle würde die Sicherheit von Mensch und Tier verbessern

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Antrag Seniorenbeirat Dortmund-Eving -
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12493-14-E3)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Zoerner vom 18.03.2015 zur Kenntnis:
Zu Frage 1 und 2:
Die Nachbesetzung der Leitungsstelle im Städtischen Seniorenbegegnungszentrum Eving ist bereits in die Wege geleitet. Seit dem 19.01.2015 ist die Stelle verwaltungsintern ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft am 06.02.2015 ab. Danach erfolgt bei entsprechenden Bewerbungen ein Auswahlverfahren. Mit der Nachbesetzung ist frühestens im März/April 2015 zu rechnen. Bis dahin ist vom Fachdienst für Senioren des Sozialamtes eine Vertretungsregelung sichergestellt.

zu TOP 12.2
Instandsetzung des Basketball-Feldes, der Sprunggrube und der Laufbahn an der Hauptschule Am Externberg
Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 13476-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den folgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes vom 18.03.2015 zur Kenntnis:
Die gesamte Sportanlage der Hauptschule „Am Externberg“ ist abgespielt. Die notwendigerweise durchzuführenden Arbeiten können vom Unterhaltungsbezirk des Tiefbauamtes nicht mehr in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen ausgeführt werden. An der Hauptschule sollten die Laufbahn und das Spielfeld von Grund auf überplant und neu errichtet werden. Dazu ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel notwendig.





zu TOP 12.3

Bedarfsanalyse Pflegeeinrichtungen für Senioren im Stadtbezirk Eving sowie konkret für den Ortsteil Brechten
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00574-15-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin vom 19.03.2015 zur Kenntnis:

Zu Frage 1:
Die neue Pflegeeinrichtung Brechtener Heide (Nelly-Sachs-Straße/ Ecke Selma Lagerlöf Straße) wird voraussichtlich zum 01.08.2015 den Betrieb aufnehmen.
Zu Frage 2 und 3:
Mit dem neuen Alten- und Pflegegesetz NRW besteht für die Kommunen die Möglichkeit einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung. Davon hat der Rat der Stadt Dortmund mit Beschluss vom 27.03.2015 Gebrauch gemacht. Nach der nunmehr angestellten Bedarfsberechnung ergibt sich für die Stadt Dortmund aktuell und bis einschließlich 2017 eine Bedarfsdeckung hinsichtlich vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Es besteht insgesamt kein zusätzlicher Bedarf für weitere stationäre Pflegeeinrichtungen. Dies gilt auch für die kleinräumige Versorgung in den zwölf Dortmunder Stadtbezirken, da die rein rechnerisch unterversorgten Stadtbezirke direkt an Nachbarstadtteilen mit einer überhöhten Versorgungsquote liegen und somit sozialräumlich betrachtet die Unterdeckung ausgeglichen wird. Im Bedarfsplan wird überwiegend auf Daten bis zum Jahre 2020 Bezug genommen. Es wird deutlich, dass auch bis dahin das Angebot einschließlich der heute bereits geplanten und in diesem Zeitraum erstellten Neubauten (selbst unter Berücksichtigung des fiktiv angenommenen Wegfalls von Pflegeplätzen zur Anpassung an die Einbettzimmerquote in den Bestandseinrichtungen) voraussichtlich in etwa ausreichen wird.
Zu Frage 4:
Um die Lebensbedingungen älterer Menschen in ihren Wohnquartieren ggf. anzupassen, wurden bereits im Rahmen von Quartiersanalysen in ausgewählten Stadtteilen sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die Gestaltung des öffentlichen Raumes und auf Wohnraumanpassungen ab.

zu TOP 12.4
Konzeptionelle Spielplatzgestaltung Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00170-15-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Zoerner vom 10.03.2015 zur Kenntnis:

1.
Das Jugendamt, Büro für Kinderinteressen, führt gemeinsam mit dem Planungsamt und den Unterhaltern/Unterhalterinnen und Planern/Planerinnen des Tiefbauamtes, Bereich Grün, jährlich Spielplatzbereisungen in den Dortmunder Stadtbezirken durch. Bei den Ortsbesichtigungen wird der Zustand der Spielflächen und Spielgeräte in Augenschein genommen und ein möglicher Veränderungsbedarf geprüft. Darüber hinaus wird anhand von statistischem Datenmaterial überprüft, ob eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur im Umfeld eines vorhandenen Spielplatzes auch zu einer Veränderung der Ziel- und Nutzergruppen des Spielplatzes führt.
Die tatsächliche Umgestaltung eines Spielplatzes erfolgt dann unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, die den Spielplatz nutzen. Ihre Anregungen, Ideen und Wünsche als „Experten / Expertinnen in eigener Sache“ fließen in den Planungsprozess für eine Neugestaltung ein.
Der Umfang der Ausstattung eines Spielplatzes mit Spielgeräten hängt auch vom vorhandenen Budget ab. Bei der Auswahl der Spielgerätehersteller werden die Kosten, sowie die Erfahrungen der Unterhalter und Spielplatzbetreiber berücksichtigt.
2.
Die letzte Spielplatzbereisung - wie unter Pkt. 1 beschrieben - erfolgte im Stadtbezirk Eving zuletzt im Oktober 2013. Derzeit werden noch an verschiedenen Standorten im Stadtbezirk Spielgeräte ausgetauscht und erneuert. Eine erneute Bereisung aller Spielplätze im Stadtbezirk Eving soll im Sommer 2015 erfolgen. Die Ergebnisse dieser Bereisung werden der BV zur Kenntnis gegeben.
3.
Geänderte Altersstrukturen der Nutzer / Nutzerinnen eines Spielplatzes fließen in die Vorbereitung des oben beschriebenen Beteiligungs- und Planungsprozesses ein, ebenso die Spielwünsche der potentiellen Nutzergruppen. Durchschnittlich werden Spielgeräte auf Kinderspielplätzen bis zu 15 Jahre eingesetzt. Bevor eine komplette Neuplanung und Umgestaltung erfolgt, ist ein entsprechender Beschluss des zuständigen Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einzuholen.
4.
Der Planungs- und Umsetzungsprozess berücksichtigt geschlechtsspezifisches Spielverhalten bei der Gestaltung und Modellierung der Anlage und bei der Auswahl der Spielgeräte.
5.
Die Entscheidung, welche Spielgeräte angeschafft werden, wird nach Abschluss des o.g. Planungsprozesses nach fiskalischen Grundsätzen und auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts durch das Jugendamt getroffen.
Die Zuständigkeit von Kinderspielplätzen auf dem Außengelände von Tageseinrichtungen für Kinder liegt bei dem jeweiligen Träger der Einrichtung, für Schulen beim Fachbereich Schule und für Parkanlagen beim Tiefbauamt, Bereich Grünplanung.
6.
Das Planungsverfahren zur Überprüfung und Umgestaltung städtischer Spielplätze erfolgt wie unter Pkt 1 beschrieben. In jedem Verfahren werden die individuellen Gegebenheiten des Sozialraumes und die Lage des Spielplatzes ebenso beachtet, wie die Anforderungen der am Prozess beteiligten Personen. Ein Rahmenkonzept zur Spielraumplanung wurde vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 15.11.1995 beschlossen.

zu TOP 12.5
Inbetriebnahme bzw. Instandsetzung der Signalanlage „Grüner Pfeil“ Bergstraße / Ecke
Evinger Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12962-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Tiefbauamtes vom 16.04.2015 zur Kenntnis:

Die Lichtsignalanlage Evinger Straße / Bergstraße wird verkehrsabhängig geschaltet,
d. h., die Freigabe der Signale erfolgt abhängig von der Verkehrssituation. Das zusätzliche Signal für die Rechtsabbieger aus der Bergstraße wurde beim seinerzeitigen Umbau der Evinger Straße eingerichtet, um alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsablaufs auszunutzen. Es wird aber nur geschaltet, wenn das Signal für die Linksabbieger von der Evinger Straße in die Bergstraße freigegeben ist und zugleich keine Fußgänger die westliche Fahrbahn der Evinger Straße zur Haltestelle in der Mitte der Straße queren wollen. In manchen Stunden ist daher das Signal nur selten zu sehen.
Bei der Überprüfung der Daten der Anlage konnte in den letzten Monaten keine Störung der Anlage festgestellt werden (mögliche Störungsursachen für eine dauerhafte Deaktivierung des Signals könnten beispielsweise ein defekter Fußgängertaster oder eine defekte Glühlampe sein). Auch eine aktuell durchgeführte Überprüfung vor Ort erbrachte keine Hinweise auf eine Störung.

zu TOP 12.6
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10932-13-E4)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 22.04.2015 zur Kenntnis:

Allgemeiner Überblick über Verfahrensstand
Mit der Vorlage Drucksache Nr. 05756-11 fasste der Rat der Stadt am 15.12.2011 den Beschluss, das Stadtgebiet erneut zur Ermittlung von geeigneten Flächen für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen untersuchen zu lassen. Dazu wurde vom Gutachterbüro Ökoplan – Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen, ein gesamtstädtisches Plankonzept mit möglichen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zur Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund erstellt. Zudem wurde durch das Gutachterbüro Ökoplan eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Stufe 1 der Eignungsgebiete durchgeführt. Über die Ergebnisse wurde mit der Vorlage Drucksache Nr. 10932-13 Ende 2013/Anfang 2014 informiert. Ebenfalls wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 01.07.2014 über die Ergebnisse des Gutachtens, die empfohlenen Konzentrationszonen und das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt. Bei dieser Bürgerinformationsveranstaltung und den weiteren Veranstaltungen, zu denen gezielt die Flächeneigentümer/-innen der potenziellen Konzentrationszonen eingeladen wurden, hatten die Bürger/-innen und Flächeneigentümer/-innen Gelegenheit, Fragen und Anregungen zu äußern. Diese Anregungen wurden geprüft und haben zum Teil zu einer Überarbeitung des gesamtstädtischen Plankonzepts geführt. Die wesentlichsten Punkte bei der Überarbeitung des gesamtstädtischen Plankonzepts waren der Umgang mit Abständen zu Naturschutzgebieten sowie Veränderungen bei der Festlegung von weichen Tabukriterien. Die überarbeiteten Gutachten (gesamtstädtisches Plankonzept und Artenschutzprüfung der Stufe 1) liegen der Verwaltung seit März 2015 im Entwurf vor und befinden sich aktuell in der Abstimmung mit dem Umwelt- und Rechtsamt. Über die Ergebnisse der überarbeiteten Gutachten sowie die weitere Vorgehensweise zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund werden die politischen Gremien im zweiten Halbjahr 2015 ausführlich informiert.
Anlässlich von Schreiben der Bürgerinitiative Brechtener Niederung sowie einer weiteren Brechtener Bürgerin fand auf Einladung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes im April 2015 ein Treffen mit Brechtener Bürgern/-innen statt, bei dem ein Austausch über das Thema Windenergieanlagen erfolgte sowie die Hintergründe und der Verfahrensstand, insbesondere im Hinblick auf die potenziellen Konzentrationszonen in der Brechtener Niederung, erläutert wurden.
Zu Ihren konkreten Fragen kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Drucksache Nr. 10932-13-E3:
1. Sind bereits weitere Aktivitäten zur Umsetzung der Planungen unternommen worden?
Aktuell befindet sich der Prozess zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan noch in der Planungsphase (s.o.). Nach Vorliegen des endgültigen gesamtstädtischen Plankonzepts wird dies im Rahmen einer Vorlage in die politischen Gremien eingebracht und beraten. Letztendlich beschließt der Rat der Stadt Dortmund, für welche Flächen ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung dieser Flächen als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen erfolgen soll. Als weitere Schritte folgen dann
§ bei Bedarf die Durchführung einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 für einzelne Flächen,
§ ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
§ sowie das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans.
Mit Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ist in den Konzentrationszonen die Errichtung von Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich möglich. Allerdings heißt das nicht, dass diese Flächen auch tatsächlich dafür genutzt werden müssen. Diese Entscheidung obliegt den Flächeneigentümern/-innen. Durch die Darstellung von Konzentrationszonen ist im übrigen Außenbereich die Nutzung durch Windenergieanlagen ausgeschlossen. Um Windenergieanlagen in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen errichten zu können, bedarf es einer baurechtlichen Genehmigung (Ausnahme: Kleinwindanlagen < 10 m Gesamthöhe). Für die Genehmigung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe > 50 m ist ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen. Die Genehmigung setzt voraus, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften des Planungsrechts, Landschafts- und Artenschutzes, Baurechts, Immissionsschutzes, Wasserrechts und Verkehrsrechts nicht entgegenstehen. Die Prüfung obliegt der unteren Immissionsschutzbehörde (Hagen).
Für eine potenzielle Konzentrationszone außerhalb des Stadtbezirks Eving wurde vom Eigentümer der Fläche eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 durchgeführt. Im weiteren Verfahren muss für diese Fläche, wie für die anderen potenziellen Konzentrationszonen auch, das oben beschriebene Flächennutzungsplanänderungsverfahren sowie ein Genehmigungsverfahren (wenn eine Windenergieanlage auf dieser Fläche errichtet werden soll) durchgeführt werden.
Weitere Aktivitäten von potenziellen Investoren sind der Verwaltung nicht bekannt.
2. Wurde inzwischen ein Umweltgutachten in Auftrag gegeben?
Abgesehen von der oben genannten Artenschutzprüfung der Stufe 2 wurde bisher kein Umweltgutachten beauftragt. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist lediglich die Durchführung einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 notwendig, wenn Ergebnis der Artenschutzprüfung der Stufe 1 ist, dass artenschutzrechtliche Konflikte bestehen, die sich zulassungshemmend auf die Windenergieanlagenplanung auswirken können und durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu lösen sind. Darüber hinaus ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung vorgesehen.

3. Ist wie angeregt das Gesundheitsamt in die Planungen involviert worden?
Wie in der Bürgerveranstaltung am 01.07.2014 vereinbart, wurde das Gesundheitsamt in den Planungsprozess einbezogen und insbesondere um eine Stellungnahme zum Thema Infraschall gebeten. Die vom Gesundheitsamt erstellte Stellungnahme ist auf der Internetseite des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes für die Öffentlichkeit zugänglich (http://www.dortmund.de/media/p/stadtplanungs_und_bauordnungsamt/stadtplanung_bauordnung_downloads/stadtplanung_1/stadtentwicklung/windenergie/Ausfuehrungen_zum_Infraschall.pdf).
4. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit für den Standort Brechten durchgeführt?
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit obliegt potenziellen Investoren/Betreibern. Bei der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergienlagen sind Kommunen nicht verpflichtet, die wirtschaftlich optimalen Flächen – bezogen auf die Windhäufigkeit – darzustellen. Auf den Konzentrationszonen muss nur generell ein wirtschaftlicher Betrieb realisierbar sein. Eine Windstärke ab 6 m/sec. in einer Höhe von 135 m wird dafür als ausreichend angesehen. Diese wird laut Klimaatlas NRW überwiegend in Dortmund erreicht. Kleinflächig treten mittlere Geschwindigkeiten von > 5,75 bis 6,00 m/sec. auf. Auf allen im gesamtstädtischen Plankonzept ermittelten Potenzialflächen ist in einer Höhe von
135 m eine Windstärke > 6 m/sec. gegeben.
5. Wann ist mit neuen Erkenntnissen zu dem Vorhaben zu rechnen?
Über den aktuellen Verfahrensstand und die weitere Vorgehensweise zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan werden die politischen Gremien im Rahmen einer Vorlage im zweiten Halbjahr 2015 informiert.
6. Inwieweit kommen die im neuen Windenergieerlass des Landes NRW vom 14.11.2014 veränderten Vorschriften auch für das Vorhaben in Brechten zum Tragen?
Für November 2014 bzw. Januar 2015 war die Veröffentlichung eines neuen Windenergieerlasses des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt. Die Veröffentlichung ist bisher allerdings noch nicht erfolgt und nach Auskunft der Energieagentur.NRW (Stand April 2015) ist mit einer Veröffentlichung des neuen Windenergieerlasses frühestens im zweiten Halbjahr 2015 zu rechnen. Erst nach Inkrafttreten des neuen Windenergieerlasses kann geprüft werden, ob auf ggf. veränderte Vorschriften reagiert werden muss/kann.
7. Gab es weitere Aktivitäten der Stadt oder der Investoren seit Sommer 2014?
Abgesehen von den oben beschriebenen Aktivitäten der Verwaltung und dem Eigentümer einer potenziellen Konzentrationszone sind der Verwaltung keine weiteren Aktivitäten von potenziellen Investoren seit Sommer 2014 bekannt.
8. Wann ist mit neuen Informationen zu diesem Thema zu rechnen?
Mit einem ausführlichen Sachstand zum Verfahren und zum weiteren Vorgehen ist im Rahmen einer Vorlage im zweiten Halbjahr 2015 zu rechnen.

zu TOP 12.7
Überprüfung der Verkehrssicherheit der Gebäude: Bergstraße 67, Bayrische Straße 143 und Lindenhorster Straße 29 auf die Verkehrssicherungspflicht
(66) (Drucksache Nr.: 00616-15-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Geschäftsbereich Bauaufsicht, AZ 61/5-2-042293) vom 24.04.2015 zur Kenntnis:

Bergstraße 67
Das Gebäude Bergstraße 67 weist augenscheinlich derzeit in keinem Geschoss eine Nutzung auf. An dem Gebäude konnten äußerlich keine Mängel festgestellt werden, welche eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrufen.
Zum Zeitpunkt der Besichtigung des Objekts (14.04.2015) wurden im Erdgeschoss Fliesenarbeiten durchgeführt. Da keine der drei anwesenden Personen der deutschen Sprache mächtig war, konnte nicht ermittelt werden, welche neue Nutzung in den Räumlichkeiten der ehemaligen Apotheke geplant ist.

Bayrische Straße 143
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde im Herbst 2011 aufgrund einer Nachbarbeschwerde einer eingehenden Überprüfung durch die Bauaufsicht unterzogen. Seinerzeit konnten keine Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung und keine Standsicherheitsmängel festgestellt werde. Eine Ortskontrolle am 14.04.2015 ließ weder einen weiteren Baufortschritt gegenüber dem Zustand von 2011 erkennen noch eine Verschlechterung des baulichen Zustandes. Somit ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde rechtfertigen würden.

Lindenhorster Straße 29
Zu dem Gebäude wurde bereits im Januar dieses Jahres, auf einen Hinweis des Ordnungsamtes hin, ein bauordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Aufgrund der festgestellten nicht unerheblichen baulichen Mängel wurde im Februar eine Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer erlassen, mit der Aufgabe, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden baurechtswidrigen Zustände binnen Monatsfrist zu beseitigen. Da die Forderungen aus der Ordnungsverfügung nicht erfüllt wurden, wurde Ende März ein Zwangsgeld unter Androhung weiteren Zwangsgeldes festgesetzt.
Anfang März sprach ein Vertreter des Bauherrn bei der Bauaufsicht vor und erkundigte sich nach dem Prozedere eines Abbruches des Gebäudes. Es wird daher erwartet, dass der Eigentümer einen Antrag auf Abbruch des Gebäudes stellen wird.

zu TOP 12.8
Edeka in Dortmund Brechten
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 06644-12-E9)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Geschäftsbereich Bauaufsicht, AZ 61/5-2-41752) vom 22.04.2015 zur Kenntnis:
Frage: Gibt es bereits Interessenten für eine weitere Verpachtung und/oder
Vermietung?
Es gibt mehrere Interessenten. Absichten des Eigentümers zu eventuellen Folgenutzungen sind nicht bekannt.
Frage: Bleibt das Gebäude bestehen oder ist eine Nutzungsänderung für den Standort
bzw. ein Neubau beantragt?
Es liegen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Geschäftsbereich Bauauf-
sicht - keine entsprechenden Anträge vor.
Frage: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Verwahrlosung des Gebäudes
und des Geländes zu verhindern?
Das Gebäude mit dem Grundstück wird durch die Mitarbeiter des zuständigen
Bauaufsichtsbezirks Dortmund Nord regelmäßig kontrolliert. Bei einem eventuellen
gefahrdrohenden Zustand wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.
Frage: Welche Vermarktungsansätze sind vorgesehen oder bereits angelaufen?
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund steht in Kontakt zu den Interessen
ten und zur Eigentümerseite. Konkrete Absichten sind nicht bekannt.

zu TOP 12.9
Nachnutzung ehemaliges „Aldi-Gebäude“ Lindenhorster Str. 165
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00576-15-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung) vom 24.04.2015 zur Kenntnis:

Im Zusammenhang mit der Schließung des Aldi-Marktes hat die Verwaltung Kontakt mit dem Eigentümer der Flächen aufgenommen. Dieser ist bereits mit mehreren Interessenten zu einer möglichen Nachnutzung der Immobilie im Gespräch. Konkrete Aussagen lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht machen.
Im Bezug auf weitere Leerstände ergab eine Erfassung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes im April 2015, dass im Gebäude des ehemaligen Aldi-Marktes eine weitere kleinere Gewerbeeinheit leer steht. Eine zwischenzeitlich geschlossene Spielhalle ist wieder eröffnet. Eine Überplanung der Flächen ist derzeit nicht vorgesehen.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Gestaltung von Außengeländen von freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen in Dortmund
hier: Kindertageseinrichtung Osterfeldstr. 131, Träger: Stadtteilschule e.V.
Gemeins. Anfrage zur TO(SPD-Fraktion, Die Linke) (Drucksache Nr.: 01266-15)

Im Stadtbezirk Eving befinden sich zukünftig mehrere freie Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen. Das Model Investor baut und vermietet die Immobilie dann an die Kindertageseinrichtungsträger, findet Anklang. In § 10 Sonstige Nebenbestimmungen aus den sogenannten Verdingungsunterlagen bezüglich der Ausstattung des Außengeländes durch den Investor ist folgender Passus enthalten:
„Die Erstausstattung der Außenanlage und Spielgeräte wird vom „Vermieter“ Kind- und spielgerecht und auf eigene Kosten mit der folgenden Erstausstattung hergerichtet bzw. bereitgestellt:
§ befestigte Flächen und Zuwegungen,
§ Terrassenzutritte und Terrassen,
§ Einfriedungen des Grundstücks mit einem Zaun, sofern keine anderen Festsetzungen im Bebauungsplan genannt sind,
§ Rasenflächen,
§ Sandmulden oder Sandkisten,
§ ggf. einen begrünten Spielhügel, wenn das Grundstück es zulässt und
§ ein Kombinationsspielgerät mit einer vorbereiteten Fläche mit Fallschutzzone
Die eingebauten Geräte und Außenanlagen entsprechen den Anforderungen der Unfallklasse,
der DIN EN 1176 und sind TÜV abgenommen.“
Der Betreiber kann darüber hinaus weitere Landes- und oder Bundesmittel für die Ausstattung des Außengeländes beantragen, sofern das am jeweiligen Standort möglich ist.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Ob sich bei jedem Investor/Betreiber -Vertrag ein sogenannter Passus, wie oben aufgeführt, befindet, der eine sogenannte Grundausstattung zusichert?
§ Oder ob es auch andere Vertragsformen gibt, die die Grundausstattung der Kindertageseinrichtung absichern?
In der o.g. Kindertageseinrichtung Osterfeldstraße 131, erbitten wir Auskunft darüber:
§ Ob der Investor seiner Verpflichtung nachgekommen ist (Grundausstattung Außengelände)?
§ Und ob der Betreiber ggf. Mittel beantragt, aber nicht bewilligt bekommen hat?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

zu TOP 13.2
Mitteilung über die Erneuerung von Baumscheibenbepflanzungen entlang der Evinger Straße
Teilstück Evinger Straße/Ecke Am Birkenbaum bis Evinger Straße/Ecke Kemminghauser Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01267-15)
Im laufenden Jahr sind entlang der Evinger Straße viele Ersatzpflanzungen vorgenommen worden. Auf dem o.g. Teilstück befinden sich ca. 25 Baumscheiben, die bislang noch nicht erneuert worden sind.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Wann die Bepflanzung der bislang fehlenden Baumscheiben auf dem o.g. Teilstück erfolgt?
§ Und/oder welche Hinderungsgründe zurzeit ggf. bestehen die Bepflanzung durchzuführen?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zum Thema.

zu TOP 13.3
Mitteilung über den Sachstand des Bauvorhabens, Brechtener Straße 1
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01268-15)
Seit ca. 3-4 Jahren befindet sich auf dem Grundstück Brechtener Straße 1 ein Einfamilienhaus im Bau. Das Baugrundstück ist frei zugänglich und ein Fortschreiten des Einfamilienhauses ist seit langem nicht mehr erkennbar.
Die Verwaltung wird daher gebeten Auskunft über den Sachstand des Bauvorhabens mitzuteilen.

zu TOP 13.4
Erhalt und Restaurierung historischer Grabstätten Nordfriedhof
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01281-15)
Der Nordfriedhof wird bereichert durch eine Vielzahl historischer, erhaltenswerter Grabstätten mit zum Teil denkmalwürdigen Grabsteinen. Neben der Nutzung als Friedhof handelt es sich auch um eine großzügig gestaltete Parkanlage mit Naherholungswert.
Wir bitten um Aufklärung zu folgenden Sachverhalten:
1. Wie viele und welche Grabmäler befinden sich bereits im Status „Denkmal“?
2. Aus welchen Mitteln sind notwendige Maßnahmen zum Erhalt, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und ggf. zur Restaurierung zu leisten?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Grabstein/Grabmal als Denkmal einzustufen?

Konkret bitten wir um Auskunft zur „Madonnafigur“ auf dem Grabmal „Schehmann“ am Hauptweg des Nordfriedhofes, welche sich in einem sehr schlechten Zustand befindet:
1. Wer ist für den Erhalt und die notwendigen Reparaturmaßnahmen zuständig?
2. Welche finanziellen Fördermittel, eventuell auch überstädtische, können in Anspruch genommen werden?
3. In welcher Größenordnung bewegen sich erfahrungsgemäß die entstehenden Kosten?
4. Wenn erforderlich: Welche Summe ist für einen Kostenvoranschlag zu leisten?

zu TOP 13.5
Erneuerung Verkehrs- und Straßenschilder im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01283-15)
In der Sitzung vom 10.12.14 wurde die Verwaltung per Beschluss aufgefordert, u.a. die
Straßenschilder „Holthauser Straße“ und „Ellinghauser Straße“ zu erneuern, da diese
kaum noch lesbar sind und der Bereich auch von Ortsunkundigen viel befahren wird.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem Zeitrahmen werden Verkehrs- und Straßenschilder auf deren Zustand überprüft und bei Bedarf ausgewechselt?
2. Finden insbesondere bei wichtigen, verkehrsregelnden Schildern kontinuierlich Kontrollen statt (auch im Hinblick aus Sichtsperren durch z.B. Grünwuchs)?
3. Erfolgt dieses aufgrund einer Prioritätenliste?
4. Wann konkret ist mit der Erneuerung der benannten Schilder zu rechnen?

zu TOP 13.6
Parkkonzept Neubaugebiet Brechtener Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01284-15)
Im Hinblick auf die begonnene Vermarktung des 3. Bauabschnittes Brechtener Heide sowie in Anbetracht der Veränderungen zur ursprünglich angedachten Bebauungsstruktur des gesamten Neubaugebiets Brechtener Heide bitten wir um Beantwortung folgender Fragen.
1. Welche Berechnungsvorgaben liegen der Ausweisung von Parkplätzen im Wohngebiet Brechtener Heide zu Grunde (z.B. Mehrfamilienhäuser, Senioreneinrichtung, Kita)?
2. Inwieweit hat sich der Bedarf an Parkraum durch veränderte Bebauung erhöht?
3. Wurde ein ganzheitliches Parkkonzept entwickelt bzw. dieses entsprechend überarbeitet, welches das komplette Baugebiet berücksichtigt? Wie gestaltet sich dieses?

zu TOP 13.7
Rodungsarbeiten Ellinghauser Straße/ An den Bootshäusern
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01285-15)
Im Bereich des Wäldchens zwischen „Ellinghauser Straße“ und „Alte Ellinghauser Straße“/ „An den Bootshäusern“ in der Nähe des Kanals wurden großräumig Bäume gerodet.
1. Wir bitten um Aufklärung zu den Hintergründen?
2. Besteht ein Zusammenhang mit den dort wiederholt auftretenden Müllabladungen?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung der Anfrage des Herrn Stadtrates Wilde vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Im Wald südlich der Ellinghauser Straße, nördlich der Bootshäuser wurden durch den Sturm „Ela“ am 09.06.2014 überwiegend Pappeln und Robinien geworfen und gebrochen. Die vom Sturm geschädigten Bäume wurden gefällt, entastet, in marktübliche Sortimente eingeteilt und aus dem Waldbestand gezogen.
Ein Zusammenhang mit den dort wiederholt auftretenden Müllabladungen gibt es nicht.

zu TOP 13.8
Schwerpunkte und Maßnahmen gegen illegale Müllansammlungen im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 01286-15)
Im Hinblick auf die Problematik illegaler Müllabladungen und einer subjektiven Zunahme an Verunreinigungen in einigen Bereichen im Stadtbezirk Eving, bitten wir um Aufklärung zu folgenden Gesichtspunkten:
1. Wie oft muss die EDG durchschnittlich illegale Müllansammlungen (außerhalb der turnusgemäßen Reinigung) im Stadtbezirk Eving entfernen?
2. Wie wird die EDG auf diese aufmerksam (Bürger, gezielte Kontrollen …)?
3. Gibt es Schwerpunktbereiche, welche immer wieder dahingehend auffällig werden?
4. Mit welchen Maßnahmen versucht die Stadt Dortmund der Problematik gezielt entgegenzutreten?
5. Wird versucht, die Urheber der illegalen Müllabladungen ausfindig zu machen und wie oft gelingt dieses prozentual gesehen?

14. Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
zu TOP 14.1
Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01292-15)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgenden Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem zur Kenntnis:

Gehwegabsenkung Steckestraße / Ecke Alte Ellinghauser Straße, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 10.12.2014 (Drucksache Nr.: 14600-14)
Sachstandsfortschreibung Tiefbauamt
66/6-1-2 prüft ob eine Gehwegabsenkung, nach dem Winter, im II Quartal 2015 gebaut werden kann.

Sicherung des Schulweges an den Straßenbahnübergängen Evinger Straße in Brechten, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 12.12.2012 (Drucksache Nr.: 08490-12)
Abschlussbericht Tiefbauamt 23.03.20015
Zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schulwegen hat die DSW21 bereits vor längerer Zeit die Geschwindigkeit der Stadtbahnen im Bereich Am Birkenbaum herabgesetzt. Generell wird an den Lichtsignalanlagen an der Evinger Straße in Brechten die Freigabe der Fußgänger über die Fahrbahn und das gleichzeitige Zeigen des gelben Springlichtes im Gleisbereich nach Möglichkeit vermieden, wenn die Wege in einer Flucht liegen. Beim Übergang auf Höhe der Luerwaldstraße an der Haltestelle Brechten Zentrum sind die Querung der Gleise und die Querung der Straße deutlich gegeneinander versetzt. Hier kann eine Freigabe der Straßenquerung durchaus mit dem Zeigen der gelben Springlichter erfolgen, ohne dass sich nach den Beobachtungen der DSW21 und des Tiefbauamtes hieraus eine Gefährdungslage ergibt.

Einsatz von „Großbussen“ bei der Buslinie 414, Einwohnerfragestunde, Sitzung 11.03.2015, (Drucksache Nr.: 00862-15)
Abschlussbericht Tiefbauamt 23.03.20015
Der Vorgang wird zur Beantwortung an die DSW21 weitergeleitet.

Ausbau des Radweges Holthauser Straße und Alfred-Lange-Straße, Antrag Fraktion B'90/Die Grünen, Sitzung 04.02.2015 (Drucksache Nr.: 00197-15)
Abschlussbericht Tiefbauamt 07.04.2015
Es kristallisiert sich eine sinnvolle Alternative heraus. Das Wasser- und Schifffahrtsamt beabsichtigt, den östlichen Unterhaltungsweg des Kanals durchgängig zu einem kanalbegleitenden Fuß- Radweg zu ertüchtigen und hat aus Gründen der Personalkapazität die Stadt gebeten, die Arbeiten zu übernehmen. Das wir die Stadt übernehmen.

Überprüfung des Zustands der Kunstwerke im Kreisverkehr Lindenhorst (Bergstraße / Lindenhorster Straße) und Rückschnitt des sich auf dem Kreisverkehr befindlichen Grüns, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 05.11.2014 (Drucksache Nr.: 14217-14)
Sachstandsfortschreibung Tiefbauamt 18.03.2015
Die letzte Kontrolle des Kunstwerkes ergab keine Mängelfeststellungen. Weitergabe an 66/6-Nord-Grün



Stens Mia Krause Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin