Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 06.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:58 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)


Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Thomas Bahr (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
sB Janina Kleist (SPD)
sB Katharina Magerstedt (FDP/Bürgerliste)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewaki
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53

5. Gäste:

-


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.01.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Drogen, Suchtkrankenhilfe
Berichterstatter: Herr Niermann

mündlicher Bericht


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Deutschkenntnisse und Spracherwerb bei Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09693-17-E1)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Aktueller Stand
mündlicher Bericht


4.2 Altersarmut auf kommunaler und bundesgesetzlicher Ebene entgegenwirken und zeitgleich das praktische Ehrenamt ausbauen.
Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund (Positionsbeschreibung)

Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 09092-17)

Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 21.11.2017 erhalten.
Eine Information der Verwaltung erhalten Sie im Nachversand.

4.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)
Die Unterlagen haben Sie zur letzten Sitzung erhalten. Die Vorlage ist bereits empfohlen worden.
Hierzu sind noch offene Fragen zu beantworten.


4.4 Qualitätssicherung in städtischen Seniorenheimen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2018
(Drucksache Nr.: 09944-18)



5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Anfrage: Tuberkulose durch Migration
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09734-17-E1)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

6.2 Arbeitserlaubnis für Geduldete
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09868-18-E2)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10288-18)




Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Langhorst (B'90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Helferich (AfD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Vorlage, die für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen war, zurückgezogen wurde. Der nichtöffentliche Teil entfällt daher.

Weiterhin bittet die Fraktion Die LINKE & PIRATEN im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Versorgung von wohnungslosen Menschen bei eisigen Temperaturen
Antrag zur Tagesordnung/Fraktion Die LINKE & PIRATEN
(Drucksache-Nr.: 10460-18)

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass seit Mitte/Anfang des letzten Jahres die Neukonzeption in der Wohnungslosenhilfe in Arbeit sei. Sie bittet daher darum in der nächsten bzw. übernächsten Sitzung dazu einen Sachstandsbericht, wenn nicht sogar die Neukonzeption, zu bekommen. Die Dringlichkeit sehe ihre Fraktion nicht und somit würde sie diese auch ablehnen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass dieses Thema auch der CDU-Fraktion sehr wichtig sei. Auch sie verweist auf die Neukonzeption in der Wohnungslosenhilfe. Die Dringlichkeit werde aber auch von ihrer Fraktion nicht gesehen und damit abgelehnt.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) merkt an, dass sie sich der Aussage zur Neukonzeption anschließen würde. Weiter begründet sie die Dringlichkeit des Antrages ihrer Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.

Die Dringlichkeit wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.01.2018

Herr Langhorst (stellv. Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt einen Hinweis zu der Nachfrage von Frau Weyer (SPD-Fraktion) bzgl. des Umbaus der Begegnungsstätten, die sie in der letzten Sitzung zu diesem TOP gestellt hat. Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass eine Vorlage dazu in Arbeit sei und den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Mai erreichen solle.

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.01.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Drogen, Suchtkrankenhilfe
Berichterstatter: Herr Niermann

Herr Niermann (DPWV) berichtet heute nicht zum Thema Drogen, Suchtkrankenhilfe, sondern über das Thema Selbsthilfe, das zunächst für Herbst des Jahres vorgesehen war. Er erläutert die Hintergründe für die Themenänderung und berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 1). Im Anschluss beantwortet Herr Niermann die Nachfragen.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Thema auch in dem Handlungsfeld Sucht integriert sei und dort zusätzlich noch mal vorgestellt werde.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Deutschkenntnisse und Spracherwerb bei Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09693-17-E1)

Herr Helferich (Fraktion AfD) gibt an, dass die Fragen weitestgehend beantwortet seien. Da es keine statistischen Auswertungen zu den Leistungserfolgen des Integration Points gäbe, fragt er nach, ob dies nicht angeregt werden könnte. Das BAMF habe kürzlich veröffentlicht, dass die Sprachkurse zu 80 % nicht erfolgreich seien.

Die Antwort ist dieser Niederschrift (Anlage 2) beigefügt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Aktueller Stand
mündlicher Bericht

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt einen aktuellen Sachstand zum Thema Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Altersarmut auf kommunaler und bundesgesetzlicher Ebene entgegenwirken und zeitgleich das praktische Ehrenamt ausbauen.
Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund (Positionsbeschreibung)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2017
(Drucksache Nr.: 09092-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung aus dem Seniorenbeirat vor:
zu TOP 5.3
Altersarmut auf kommunaler und bundesgesetzlicher Ebene entgegenwirken und zeitgleich das praktische Ehrenamt ausbauen.
Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund (Positionsbeschreibung)
Antrag von Frau Löhken-Mehring
(Drucksache Nr.: 09092-17)
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Seniorenbeiratsmitgliedes Frau Löhken-Mehring vor:

der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die fachliche Positionsbeschreibung.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Positionsbeschreibung und die Handlungsempfehlungen zur Eingrenzung der Altersarmut auf kommunaler Ebene sowie die Aufforderung an den Bundesgesetzgeber, anrechnungsfreien Zuverdienst auf die Grundsicherung analog des steuerlichen Freibetrages gesetzlich zu regeln, zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung auf der kommunalen Ebene.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, auf Grundlage des Positionspapiers Verhandlungen zur finanziellen und personellen sowie konzeptionellen Zukunftssicherung der Begegnungsstätten zielgerichtet auf zu nehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Altenberichtserstattung um den Punkt Grundsicherungsbezieher/innen in den Stadtteilen zu erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, über den Städtetag auf den Bundesgesetzgeber einzuwirken, damit Aufwandsentschädigungen für praktische ehrenamtliche Arbeit anrechnungsfrei bei der Berechnung der Grundsicherung bleiben.
Der Rechtsanspruch auf Grundsicherung ist neu zu gestalten. Das derzeitige Antragsverfahren ist in eine Regelleistung nach Überprüfung von Amts wegen umzustellen.
Grundsicherung ist ein Rechtsanspruch. Dieser wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im hohen Maße nicht beantragt, weil Anspruchsberechtigte unwissend sind, Angst vor den bürokratischen Hürden haben, die Heranziehungspflicht unterhaltspflichtiger Angehörige fürchten oder sich einfach schämen.

Begründung
Altersarmut ist auch in Dortmund ein wachsendes Problem mit erheblichen Folgen für die individuell Betroffenen und die gesamte Stadtgesellschaft.
Im demografischen Wandel haben die Gestaltung und Sicherung der Generationensolidarität und der Generationengerechtigkeit hohe Priorität.
Eine solidarische Gesellschaft ist auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Ehrenamt ohne Unterstützungsstrukturen kann dauerhaft nicht etabliert werden.
Ältere Menschen im Grundsicherungsbezug sind hoch gefährdet, angesichts ihrer finanziellen Lage in die soziale Isolation zu geraten. Andererseits verfügen diese Menschen über wertvolle soziale und fachliche Kompetenzen, die in ehrenamtlichen Bereichen gefordert sind. Ihre materiell schwierige Situation versperrt ihnen jedoch Zugänge in das Ehrenamt. Kein Geld für Fahrkarten, Frisör oder Kleidung sind nur einige Hinderungsgründe. Hier sind im Rahmen der Grundsicherung rechtliche Regelungen erforderlich, damit geringe Aufwandsentschädigungen für das praktische Ehrenamt anrechnungsfrei bleiben. Nur so wird der wachsende Bedarf des ehrenamtlichen Engagements gesichert werden.
Die Begegnungsstätten in der Stadt Dortmund leisten im Verbund mit den guten Strukturen der Seniorenarbeit große Integrations- und Teilhabearbeit. Die bei den Kirchen und Freien Trägern angesiedelten Begegnungsstätten können entgegen der städtischen auf keine stabile hauptamtliche Struktur zurückgreifen. Der demografische Wandel wird hier ganz plastisch sichtbar. Die ehrenamtlichen Leiter/innen wachsen zusehends in die Hochaltrigkeit, die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist zunehmend schwierig. Die Bedarfe zur Erhaltung der vorhandenen Begegnungsstättendichte an Ehrenamtlichen können zunehmend nicht gedeckt werden. Daher sind Rahmenbedingungen zur Etablierung hauptamtlicher Arbeit in den Begegnungsstätten mit den Trägern zu verhandeln und finanziell dauerhaft zu sichern. Zur langfristigen Sicherung der Begegnungsstätten in den Quartieren sind dauerhafte und verlässliche Strukturen unerlässlich. Für die Begegnungsstätten erscheinen an vielen Stellen inhaltliche Neuausrichtungen nötig, ausgerichtet an den Bedarfen der nachwachsenden Seniorengenerationen.
Dazu zählen Vernetzungs- und Projektarbeit, die generationenübergreifende Ausrichtung und die Gewinnung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlich Engagierter.
Die kommunale Altenberichterstattung ist um den Bereich Altersarmut / Grundsicherungsbe zieher/innen stadtteilbezogen zu ergänzen. Niederschwellige Hausbesuche, Seniorenbegleitdienste und die Seniorenbüros können ohne grundlegende Informationen nicht zielgerichtet tätig werden.

Der Bundesgesetzgeber ist gefragt, Rahmenbedingungen für Grundsicherungsberechtigte einerseits und für die Gewinnung und Stabilisierung des Ehrenamtes aus diesem Personenkreis andererseits neu gesetzlich zu regeln.
Der Rechtsanspruch auf Grundsicherung ist neu zu gestalten. Das derzeitige Antragsverfahren ist in eine Regelleistung nach Überprüfung von Amts wegen umzustellen.
Grundsicherung ist ein Rechtsanspruch. Dieser wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im hohen Maße nicht beantragt, weil Anspruchsberechtigte unwissend sind, Angst vor den bürokratischen Hürden haben, die Heranziehungspflicht unterhaltspflichtiger Angehörige fürchten oder sich einfach schämen.
Eine anrechnungsfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des steuerfreien Freibetrages für das praktische Ehrenamt ist bundesgesetzlich zu regeln. So wird der Ausbau des Ehrenamtes realistischer, Menschen in Altersarmut erfahren einen gewinnbringenden Lebenssinn, Ausgrenzung und Isolation wird entgegengewirkt. Letztendlich entsteht eine Win-Win- Situation für die Stadtgesellschaft.

Das Konzept ist als Anhang beigefügt.
Der Seniorenbeirat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Empfehlung aus dem Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 21.11.2017 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zunächst um Prüfung der Punkte gebeten. Die Information der Verwaltung liegt inzwischen vor.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass mit der Beantwortung der Zusatzfrage zu den Stiftungsmitteln und durch die Stellungnahme der Verwaltung der Antrag eigentlich erledigt sei. Sie verweist auf die Aussage im ersten Absatz, „ist bundesgesetzlich bereits geregelt“. Demnach könne der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Antrag gar nicht beitreten, da er nach der Stellungnahme gesetzeswidrig sei. Ihre Fraktion werde daher den Antrag des Seniorenbeirates ablehnen.

Herr Kannenberg (Vorsitzender Seniorenbeirat) zeigt sich über die Aussage von Frau Weyer überrascht, da der Antrag sehr ausführlich gestellt worden sei und im Vorfeld mit dem Ausschussvorsitzenden abgesprochen sei. Er verweist dazu auf den Sachstandsbericht aus der Lenkungsgruppe Altersgerechte Stadt. Ihm ginge es darum, dass etwas Bewegung in die Sache käme. Man wolle nicht warten bis die Lenkungsgruppe Handlungsempfehlungen heraus gibt, was sich vielleicht bis in das Jahr 2019 ziehen könnte und erst dann mit der Umsetzung begonnen werde. Er geht noch mal auf den Antrag ein. Das Thema Grundsicherung habe sich im Laufe der Bearbeitung erledigt, was der Seniorenbeirat bei der Erstellung des Antrages noch nicht wissen konnte. Es seien aber noch weitere Dinge wie z. B. die finanzielle und personelle Ausstattung der Begegnungsstätten angesprochen. Hier werde es z. B. für dringend erforderlich gehalten, dass die dort tätigen Ehrenamtlichen begleitet würden. Letztlich sollte mit dem Antrag erreicht werden, dass die Bezieher von Leistungen nicht durch Hören-Sagen von Ansprüchen erfahren, sondern die Ämter konkrete Maßnahmen ergreifen würden, auf die Leute zugingen und ihnen die Sorge nehmen würden, dass möglicherweise Angehörige zu Leistungen herangezogen würden oder das sie sich schämen müssten, Leistungen zu beziehen. Es sei wünschenswert, hier aktiv auf die Leute zuzugehen. Dazu sei aktuell ein Flyer entwickelt worden. Er sehe aber noch einige Punkte, die abgearbeitet werden müssten und könne sich mit der Antwort daher so nicht zufrieden geben.

Herr Langhorst (stellv. Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt dazu, dass der Entwurf des angesprochenen Flyers als Tischvorlage verteilt worden sei.

Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihr das Anliegen des Seniorenbeirates sehr deutlich geworden sei, das Papier allerdings schwer zu Händeln sei. Sie fragt daher an, ob es nicht ratsam sei, die Verwaltung zunächst zu bitten, eine Synopse zu erstellen, was im Sozialausschuss beschlossen werden könne und was eher von übergeordneter Bedeutung sei. Das würde ihr sehr helfen und für mehr Klarheit sorgen. Sie habe Probleme damit, den Antrag abzulehnen, da es sich um ein gutes Anliegen handele.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt ebenfalls an, dass auch er Schwierigkeiten hatte, zu erfassen, was hier beantragt werde. Letztendlich sei seine Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass eigentlich nur das beantragt werde, was von der Verwaltung beantwortet worden sei. Das ganze Antragsschreiben mit Begründung gebe einen umfassenden Einblick in die Seniorenarbeit, wo es hakt, wo was getan werden müsse, ohne dass es explizit so beantragt werde. Er fände es schwierig, diesem Antrag in der Form zuzustimmen, da es in seinen Augen mehrere Anträge seien, über die man gesondert abstimmen müsse. Letztendlich sei das Kernanliegen bundesgesetzlich geregelt, daher sehe er aktuell keinen Handlungsbedarf mehr. Die anderen Punkte, die benannt seien, könnten behandelt werden, wenn sie explizit beantragt würden. Seine Fraktion würde sich daher der SPD-Fraktion anschließen und den Antrag in dieser Form ablehnen.

Frau Weyer geht auf den vorliegenden Flyer ein. Was dort zur Grundsicherung stehe, sei eigentlich Gesetzeslage und könne hier nicht beschlossen werden. Auch der Rechtsanspruch auf Grundsicherung sei eigentlich durch die Seniorenbüros geregelt. Dafür sei ausreichend Werbung gemacht worden. Zu den Begegnungsstätten sei am Anfang der Sitzung bereits mitgeteilt worden, dass vier Begegnungsstätten in diesem Jahr planungsreif seien. Auch damit sei sie zunächst zufrieden. Ihre Fraktion könne den Antrag daher so nicht mittragen.

Herr Kannenberg räumt ein, dass er die Schwierigkeiten beim Erfassen des Antrages nachvollziehen könne. Er habe daher im Vorfeld vorgeschlagen, diesen Antrag mit dem Vorsitzenden durchzusprechen und sei davon ausgegangen, dass der Antrag nun so in Ordnung sei. Dass erst jetzt die Rückmeldung komme, dass der Antrag zu umfangreich und schwer verständlich sei, obwohl dieser bereits im November vorgelegen habe, sei sehr schade.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf einige Punkte des Antrages ein. Sie gibt an, dass z. B. grundsätzlich zu klären sei, was mit konzeptioneller Zukunftssicherung gemeint sei. Dies sei sicherlich ein Thema, das man in diesem Ausschuss noch mal diskutieren könne. Momentan sehe sie sich aber nicht in der Lage, zu diesem Punkt in irgendeiner Form Verhandlungen aufzunehmen, da der Punkt noch präzisiert werden müsse. Für unproblematisch halte sie den Punkt, die Altenberichterstattung um den Punkt Grundsicherungsbezieher/innen in den Stadtteilen zu ergänzen. Hierauf könne man sicherlich eingehen. Auch Themen wie Grundsicherung mitzunehmen und im Städtetag zu beraten und sich dafür einzusetzen, sei gängige Praxis. Sie schildert die Probleme, die sie bei der Umsetzung des letzten Punktes des Beschlusses sehe und verweist abschließend auf den vorliegenden Entwurf des Flyers, der der Zeitschrift Senioren Heute beigefügt werden soll.

Frau Weyer schlägt Herrn Kannenberg vor, den Antrag zurückzuziehen mit der Ankündigung, die vier Punkte neu zu strukturieren und im Einklang mit dem Sozialamt neue Anträge zu stellen.

Herr Langhorst teilt mit, dass Herr Süshardt dem Seniorenbeirat ein Gespräch anbietet.

Herr Hendler (VdK) schlägt ebenfalls vor, dass er es für sinnvoll halte, dem Seniorenbeirat jemanden bei der Formulierung des Antrages zur Seite zu stellen.

Herr Kannenberg zieht den Antrag des Seniorenbeirates zunächst zurück.


zu TOP 4.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)

Die Verwaltungsvorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.01.2018 bereits beschlossen. Die noch offenen Fragen sollen in der heutigen Sitzung beantwortet werden.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) geht auf die offenen Fragen ein und beantwortet diese. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
Qualitätssicherung in städtischen Seniorenheimen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2018
(Drucksache Nr.: 09944-18)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung aus dem Rat der Stadt vor:

zu TOP 5.2
Qualitätssicherung in städtischen Seniorenheimen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09944-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten
vom 08.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E1) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Rat zu stellen. Bereits Ende Februar finden die Pflegesatz-Verhandlungen zwischen dem LWL und den städtischen Seniorenheimen statt, so dass eine Beratung im Fachausschuss aus Gründen der zeitlichen Abfolge nicht mehr möglich ist.

Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass in Deutschland ein Notstand in der Pflege herrscht. 70.000 Fachkräfte fehlen bereits jetzt bundesweit in der Krankenpflege. 40.000 zusätzliche Fachkräfte bräuchte es für eine qualitative Pflege zusätzlich in der Altenpflege, mit aus demografischen Gründen steigender Tendenz.

2) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die gute Qualität der Pflege im eigenen kommunalen Betrieb Seniorenheime Dortmund (SHDO). Diese Qualität gilt es angesichts der Herausforderungen zu verteidigen.

3) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt ferner, dass das sogenannte Fußnotenpersonal, das durch seine Zusatzausbildungen besonders qualifiziert für den Umgang mit Demenzerkrankten und anderen altersbedingten psychischen Veränderungen ist, über langfristige Vertragsverhältnisse mit SHDO verfügt. Betriebsbedingte Kündigungen sind auch in diesem Bereich ausdrücklich unerwünscht.
4) Der Rat der Stadt Dortmund ist froh über die gute Ausbildungsquote bei SHDO. Ausbildung von Fachpersonal in einem Segment, in dem Fachpersonal händeringend gesucht wird, stellt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicher.
5) Mit Sorge betrachtet der Rat der Stadt Dortmund die bevorstehenden Pflegesatz-Verhandlungen. Er stellt daher gegenüber der Dortmunder Stadtverwaltung klar, dass mögliche Personalkürzungen in der Pflege der Dortmunder Seniorenheime absolut inakzeptabel sind.
6) Der Rat der Stadt Dortmund erteilt daher ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat an die Geschäftsführung von SHDO, die Interessen der Beschäftigten in den Pflegesatz-Verhandlungen zu wahren und durch einen guten Personalschlüssel die Qualität der Pflege bei SHDO auch langfristig sicherzustellen.

Begründung:
Eine Kürzung zur Schonung der kommunalen Haushalte auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen und des eingesetzten Personals verstößt gegen fundamentale Menschenrechte.

Städtische Vorgabe in den Verhandlungen ist es erstmals, das sogenannte Fußnotenpersonal abzubauen. Dieses ist verantwortlich für die aktivierende Pflege von Menschen mit gerontopsychiatrischen Einschränkungen.

Natürlich ist es billiger, ältere Menschen weitgehend sich selbst zu überlassen, den ganzen Tag im Bett liegen zu lassen oder zu sedieren, wie dies in manchen privaten Häusern geschieht. Dies kann jedoch nicht der Weg sein, den kommunale Seniorenheime einschlagen. Daher ist es gut, wenn deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristige Verträge haben.

Im Rahmen von möglichen Personalkürzungen schwebt somit das Damoklesschwert der Sparaxt vor allem über den Auszubildenden der SHDO, da ihre Verträge nach dem Ende der Ausbildung einfach auslaufen würden. Doch dies wäre eine äußerst kurzsichtige Taktik. Ab 2020 wird der Bedarf an Pflegekräften aus demografischer Sicht enorm anziehen (die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration altern). Der Markt für Pflegekräfte ist aber heute schon mehr als ausgedünnt. Paradoxerweise hätte SHDO dann seine gut ausgebildeten Pflegenachwuchskräfte nach den aktuellen Forderungen entlassen müssen, um auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt keine geeigneten Pflegefachkräfte mehr finden zu können. Leiden würde darunter auch der gute Ruf der SHDO als Ausbildungsstätte.

Alles in allem bitten wir daher zur langfristigen Sicherstellung der Qualität der Pflege in der SHDO um Zustimmung zu vorgelegten Antrag.“
Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E2) lag dem Rat der Stadt vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat erteilt der Geschäftsführung der Seniorenheime Dortmund (SHDO) für die anstehenden Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband und den Pflegekassen ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat ohne inhaltliche Vorfestlegungen.
2. Die Geschäftsführung der SHDO wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der natürlichen Fluktuation ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal möglich ist.

Begründung:
Die Seniorenheime Dortmund leisten eine anerkannt gute Arbeit im Bereich der Pflege und Betreuung. Diese Arbeit darf nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Es muss in den kommenden Jahren bei absehbar steigenden Pflege- und Betreuungsfällen darum gehen, die hohe Qualität der Pflege weiter zu steigern und gleichzeitig die schon jetzt vorhandenen hohen Belastungen der Mitarbeiter*innen zu reduzieren. Um diese Zielsetzung zu erreichen, macht es Sinn, in die anstehenden Pflegesatzverhandlungen ohne Vorfestlegungen zu gehen, insbesondere hinsichtlich des geforderten Abbaus des sogenannten „Fußnotenpersonals“ bis 2020. Die SHDO sollten stattdessen prüfen, ob ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal im Rahmen der natürlichen Fluktuation möglich ist, ohne die Qualität der Arbeit zu gefährden.“

Rm Barrenbrügge (CDU) zeigte sein Erstaunen darüber, dass in dieser detaillierten Regelungstiefe in kommunale Unternehmen eingegriffen werden sollte. In der Sache sähe er keine Eile und machte den Vorschlag, die Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu überweisen.

Rm Weyer (SPD) schloss sich dem für ihre Fraktion an und verwies auf den nächsten Termin des ASAG am 06.03.2018. In beiden Anträgen sind originäre Aufgaben der Geschäftsführung beschrieben, sie hätte den Eindruck, dass die Geschäftsführung bisher ein gutes Geschäft erledigt hätte. Auch würden die Pflegesatzverhandlungen erst im Mai/Juni 2018 beginnen und die Gesetzgebung zum Entfesselungspaket bliebe abzuwarten. Die Anträge sollten in den ASAG überwiesen werden, das Thema werde auch im Aufsichtsrat am 15.03.2018 besprochen werden.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Anträge in das operative Geschäft der Unternehmen eingreifen, die nicht beschlossen werden könnten. Er müsste bei Beschlussfassung den Beschluss beanstanden. Er verstand die Anträge derart, als dass der Rat sich damit inhaltlich befassen wollte.


Rm Dr. Tenbensel Die Linke & Piraten) war der Auffassung, dass eine politische Entscheidung getroffen werden sollte. Die Altenpflege läge seiner Fraktion sehr am Herzen. Die Situation in der Pflege müsste verbessert werden. Die Verwaltung in Dortmund hätte vorgegeben, Personal abzubauen. Die gute Pflege dürfte nicht verschlechtert werden.

OB Sierau erklärte, dass nicht die Stadt Dortmund, sondern der Gesetzgeber Personal abbauen möchte. Seiner Darstellung nach ist Dortmund die Stadt des Vollsortimenters, was kommunale Unternehmen betrifft. In Dortmund gibt es eine gelebte und sachbezogene Form des Umgangs mit den Themen, die Unternehmen stehen inzwischen gesund da.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf ein Schreiben des Betriebsrates der Seniorenheime Dortmunds, auf der Grundlage hätte sich seine Fraktion mit dem Thema auseinandergesetzt. Seines Wissens hätten die Verhandlungen Ende Februar 2018 beginnen sollen. Wenn die Planung nun eine andere Zeitschiene vorsähe, wäre die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Überweisung in den ASAG einverstanden.

Rm Münch (FBI) gab an, dass die Interessen der Beschäftigten, aber auch die der Pflegebedürftigen zu sehen wären. Für ihn dürfte es keinen Personalabbau in den städtischen Seniorenheimen geben.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass die Seniorenheime Dortmund gut aufgestellt wären, darauf könnte die Stadt Dortmund stolz sein. Das Thema sollte im zuständigen Ausschuss besprochen werden, in das operative Geschäft sollte nicht – in der Form, wie es die Anträge

vorsähen - eingegriffen werden. Die Verhandlungen würden seines Wissens nach später geführt, so dass keine Eile bestünde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) war der Meinung, dass es Sache des Rates wäre, die städtischen Unternehmen zu steuern, nicht nur über den Aufsichtsrat. Der Antrag wäre nicht gegen die Geschäftsführung gestellt, sondern es sollte ein Schaden für Patienten und Mitarbeiter/-innen vermieden werden. Er hätte die Befürchtung, dass ein Schaden entstehen könnte.
Rm Kowalewski sprach sich für eine heutige Beschlussfassung im Rat aus.

Rm Taranczewski (SPD) hielt es für keine gute Idee, die beiden Anträge an den ASAG zu überweisen. Die Anträge bezögen sich auf das operative Geschäft, weder Rat noch Ausschuss wären dafür zuständig, da sie in die Befugnisse der Geschäftsführung der Seniorenheime eingriffen.

OB Sierau machte deutlich, dass es in der Sache darum ginge, die gute Position der städtischen Seniorenheime im Grundsatz zu erhalten und dass sie entsprechend ihrem Auftrag eine gute Arbeit machen können.
OB Sierau machte den Vorschlag, den Geschäftsführer der städtischen Seniorenheime in den Sonderältestenrat einzuladen und anschließend könnte eine Behandlung im ASAG erfolgen. Auch im Rat im nichtöffentlichen Teil könnte die Thematik behandelt werden, aber es dürfte nicht ins operative Geschäft der Geschäftsführung eingegriffen werden. Der Rat könnte Leitentscheidungen treffen, aber das Thema müsste auch im Aufsichtsrat reflektiert werden.
Die Anträge könnten so, wie sie gestellt sind, nicht beschlossen werden.

Rm Langhorst stellte fest, dass die Thematik im Fachausschuss aufgegriffen werden sollte.

OB Sierau merkte an, dass er dieses Thema in einer der nächsten Verwaltungsvorstandssitzungen ansprechen würde. Er würde auch Kontakt zum Geschäftsführer der Seniorenheime aufnehmen.
Bei allem müssten die Interessen der Unternehmen, der Beschäftigten und der Geschäftsführung gesehen werden, auch dürfte die Geschäftsführung nicht beschädigt werden.


Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E1) wurde gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abgelehnt.
- Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E2) wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen:
1. Der Rat erteilt der Geschäftsführung der Seniorenheime Dortmund (SHDO) für die
anstehenden Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband und den Pflegekassen ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat ohne inhaltliche Vorfestlegungen.

2. Die Geschäftsführung der SHDO wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der natürlichen Fluktuation ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal möglich ist.


Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zitiert aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 15.02.2018, in dem Herr Sierau (Oberbürgermeister) vorgeschlagen habe, den Geschäftsführer der städt. Seniorenheime in den Sonderältestenrat einzuladen. Erst danach könne eine Behandlung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erfolgen. Sie beantragt daher, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu schieben.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion sich damit nicht einverstanden erklären könne. In der letzten Ratssitzung sei der Antrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN eigentlich abgelehnt worden, da der Rat nicht die Geschäftsführung der Seniorenheime auffordern könne. Nur auf die vehemente Ansprache der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe der Oberbürgermeister die Abstimmung letztlich zugelassen. Sie könne versichern, dass die Qualität der Pflege in den städt. Seniorenheimen gesichert sei, deswegen könne ihre Fraktion dem Antrag nicht folgen und werde diesen ablehnen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Er halte es für selbstverständlich, dass die Seniorenheime so handeln würden.

Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass ein Beschluss des Rates der Stadt Dortmund gegenüber einer Geschäftsführung einer städtischen Tochter keine Bindungswirkung entfalten würde. Eine Mandatierung sei nicht notwendig, da ein Geschäftsführer sowieso mandatiert sei, im Rahmen von Recht und Gesetz Verhandlungen zu führen und dabei die finanziellen Gegebenheiten des Unternehmens im Auge zu behalten. Dies gelte für alle Geschäftsführungen sämtlicher städtischer Töchter. Eine ausführlichere Diskussion darüber im Ältestenrat halte sie nicht für verkehrt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlichen Antrag von Frau Schütte-Haermeyer, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, mit Mehrheit gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE & PIRATEN ab und lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 09944-18-E2) ab.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Anfrage: Tuberkulose durch Migration
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09734-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.





zu TOP 6.2
Arbeitserlaubnis für Geduldete
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09868-18-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10288-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10288-18-E1)

Nach Rücksprache mit der Fraktionsgeschäftsstelle handelt es sich bei dem eingereichten Antrag um eine Bitte um Stellungnahme.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung in einer Ausbildung (Schule/Beruf) sind von BAFÖG-leistungen und Leistungen nach SGB II sowie AsylbLG ausgeschlossen und müssen ihren Lebensunterhalt durch die Ausbildungsvergütung finanzieren.



Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage und um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Wie kann das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung, die sich in der Ausbildung befinden, gewährleistet werden?

Basierend auf die Beantwortung dieser Anfrage wird die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Begründung


Wie in der Einleitung bereits vorangestellt, sind Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung in einer Ausbildung (Schule/Beruf) von BAFÖG-Leistungen und Leistungen nach SGB II sowie AsylbLG ausgeschlossen. Sie müssen ihren Lebensunterhalt durch die Ausbildungsvergütung selbst finanzieren und verlieren ihr Anrecht auf Sozialleistungen. Bei Schülern steht nicht mal eine Ausbildungsvergütung zur Verfügung. Dies gefährdet das Anrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Hierzu hat das Sozialgericht in Dresden am 17.01.2018 (S20AY47/17 ER) die zuständige Behörde dazu verpflichtet Leistungen zumindest nach §3 AsylbLG auszuzahlen.
Eine erzwungener Schul- oder Ausbildungsabbruch wiederspricht internationalem Recht. So schreibt Art. 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) folgendes vor:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. (…) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts (…) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen (…).“


Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) erläutert die Bitte um Stellungnahme.

Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sie die Anfrage gern um zwei Fragen ergänzen würde und zwar darum, was die Verwaltung über den Umgang damit aus anderen Städten wisse wie beispielsweise Münster und ob es andere Möglichkeiten gäbe in Härtefällen zu reagieren als den § 22 Abs. 1 S. 2 im SGB XII.

Frau Zoerner (Stadträtin) verweist dazu auf das als Tischvorlage vorliegende Urteil des Landessozialgerichtes NRW, was sehr dezidiert darstelle, warum auch die Ausnahmen, die in einigen Städten gewährt würden, nicht rechtskonform seien. Vorweg stellt sie fest, dass man sich in der Sache einig sei. Die Regelung, die hier in den Gesetzen stünde sei eigentlich entbehrlich. Sie betreffe aber auch nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Regelung betreffe jeden, der eine Ausbildung mache und dessen Ausbildung für die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht auskömmlich sei. Schon vor einiger Zeit sei versucht worden, über den Städtetag, eine gesetzliche Änderung herbeizuführen. Menschen von der Ausbildung fern zu halten, wenn die Ausbildungsvergütung die Existenz nicht absichern könne, sei kontraproduktiv.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) geht auf das vorliegenden Urteil und die Hintergründe dazu ein. Der Bundesgesetzgeber müsse hier eine Änderung vornehmen.

Frau Schütte-Haermeyer gibt an, dass es nicht sein könne, dass die Verantwortung zwischen den verschiedenen Ebenen hin und her geschoben werde. Das Land hätte die Möglichkeit, per Erlass das anders zu regeln. Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein würden dies bereits tun. Nordrhein-Westfalen habe angekündigt, das nicht zu tun. Für die betroffenen Schüler sei das eine schwierige Entscheidung.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) merkt an, dass die Regelung zwar rechtlich richtig sei, aber fachlich massive Auswirkungen für die Menschen habe. Sie fragt nach, ob es nicht Sinn mache, eine Resolution zu machen, um eine Veränderung zu bewirken?

Herr Bahr (CDU-Fraktion) kritisiert, dass die Informationen für so ein komplexes Thema als Tischvorlage verteilt werden. Er bedankt sich für die Ausführungen von Frau Zoerner und Herrn Süshardt und gibt an, dass seine Fraktion heute darüber nicht entscheiden könne, falls es doch zu einer Abstimmung kommen sollte.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) weist darauf hin, dass es nicht für alle gelte. Es habe eine gesetzliche Änderung gegeben, dass sich Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen nicht widersprechen. Hier ginge es um geduldete Flüchtlinge, die einen Duldungsstatus hätten, aus nicht sicheren oder sicheren Herkunftsländern, beispielsweise Albanien kämen, sich hier aufhielten aber kein Recht für eine Ausbildung und auch keinen Zugang zum Sozialleistungssystem hätten. Er rät daher dazu, sich die Personengruppe genauer anzuschauen, da es bei Weitem nicht alle jungen Menschen in Ausbildung betreffe, bei denen die Ausbildungsvergütung nicht ausreiche, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Das habe es viele Jahre so gegeben, sei aber zwischenzeitlich angepasst worden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Anfrage als eingebracht zu betrachten, in der Fraktion weiter zu diskutieren und ggf. fraktionsübergreifend in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Resolution zu formulieren, um eine Gesetzesänderung zu bewirken.

Herr Langhorst (stellv. Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass auch er die Anfrage als Einstieg in die Befassung des Themas sehe.

Frau Zoerner teilt mit, dass die Verwaltung darüber nachdenken werde, wen man zu diesem Thema einladen könne, hier vorzutragen. In jedem Fall sei es sinnvoll, sich dazu zu positionieren und auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch er eine Resolution unterstützen würde. Er ergänzt, dass er es auch als eine Art von Entwicklungshilfe sehe, die hier geleistet würde, da die Menschen, die ausgebildet werden auch nicht alle hier bleiben wollen. Es sei daher vernünftig, wenn diese Menschen die Ausbildung hier auch beenden könnten.

Herr Helferich (Fraktion AfD) gibt dazu an, dass es nicht Aufgabe der Kommune sein könne, Entwicklungshilfe zu leisten.

Frau Weyer erklärt, dass sie gern zeitnah im nächsten Ausschuss einen Bericht dazu hätte und dann auch schon gesetzesfeste Texte vorliegen sollten, um eine Resolution einzubringen.

Herr Langhorst hält abschließend fest, den Punkt für die nächste Sitzung festzuhalten.





Langhorst
Helferich
Galbierz
Stellv. Vorsitzender
Sachkundiger Bürger
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.1

(See attached file: 2018-03-06 ASAG_Selbsthilfe_AGV.pdf)

Anlage 2 zu TOP 3.1

(See attached file: Anlage 2 zu TOP 3.1.pdf)