Niederschrift
über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 03.02.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Hoffmann
Rm Lüders
Rm Lührs
Rm Pieper
Rm Pöting
Rm Taranczewski i. V. für Rm Radtke
Rm Zupfer
sB Sigges
sB Steins

CDU
Rm Horitzky
Rm Knieling
Rm Krause
Rm Michenbach
Rm Strucker
Rm Uhrmann
sB Gierok

B90/Die Grünen
Rm Krüger-Sandkamp
sB Neumann

FDP/Bürgerliste
Rm Becker i. V. für Rm Dr. Reinbold

b) Verwaltung
StK Dr. Uthemann, 2/Dez
Herr Schäfer, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Frau Dorka, StA 33
Herr Harries, StA 37
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Keune, StA 66
Herr Meißner, StA 61
Herr Dr. Mühlhofer, StA 41
Frau Güntürk, 3/Dez-Integrationsbüro

c) Gäste
Herr Weingardt, Deutsches Rotes Kreuz
Herr Buff, Arbeiter Samariter Bund
Herr Kleff, Johanniter Unfallhilfe
Herr Krix, Malteser Hilfsdienst
Herr Castillo Romero, Malteser Hilfsdienst




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 31. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 03.02.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.12.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2008
(Drucksache Nr.: 12266-08)
dazu erhalten Sie:
- Stellungnahme des OB Dr. Langemeyer
(Drucksache Nr.: 12266-08-E4)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12266-08-E5)
(siehe Auszug aus dem Rat)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom
27.11.2008
(Drucksache Nr.: 12266-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom
02.12.2008
(Drucksache Nr.: 12266-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2009
(Drucksache Nr.: 12266-08)


3. Beratung von Eingaben

3.1 Ausbau der Straße "Am Heisterbach"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13664-08)

3.2 Parksituation in der Mittelstraße/Parken mit Anwohnerparkausweisen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13403-08)

3.3 Mahntafel an der Eintrachtstraße/Hainallee
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13704-08)


4. Anträge

4.1 Besetzung von Stellen beim Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13870-09)

4.2 Winterdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13869-09)


5. Vorlagen der Verwaltung

5.1 Oberbrandmeister Mehmet Aslan
- Infofilm der Gruppe Potentiale NRW -
Präsentation

5.2 "Masterplan Integration"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13270-08)

5.3 Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"
Präsentation

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Zupfer - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dirk Goosmann (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in der veröffentlichten Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.12.2008

Rm Krause bat darum mit Rm Dr. Reinbold zu klären, ob die Niederschrift in Bezug auf seine Äußerungen zum Rettungsdienst (TOP 4.1) korrekt sei.

Unter Vorbehalt einer möglichen Änderung wird die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung. Anregungen und Beschwerden am 02.12.2008 genehmigt.

Nach Rücksprache mit Rm Dr. Reinbold wird die Niederschrift auf Seite 9 wie folgt ergänzt:
...
Auf Rückfrage von Rm Dr. Reinbold stellte Herr Aschenbrenner dar, dass der private Dienstleister seine Beteiligung am Rettungsdienst gerichtlich eingeklagt hatte und aufgrund einer bestehenden Versorgungslücke am Rettungsdienst beteiligt wurde. Diese Lücke solle nun durch die Verlegung der Rettungswachen geschlossen werden, so dass die erneute Vergabe an einen privaten Dienstleister überflüssig wird.

Rm Dr. Reinbold stellte fest, dass per Gesetz ohnehin vorgeschrieben sei, primär den Rettungsdienst an die Feuerwehr und die ehrenamtlich tätigen Hilfsdienste und nicht an private Dienstleister zu vergeben.
...

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2008
(Drucksache Nr.: 12266-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen ergänzend zur Vorlage folgende Unterlagen vor:
- Stellungnahme des OB Dr. Langemeyer
(Drucksache Nr.: 12266-08-E4)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12266-08-E5)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.01.2009
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B´90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12266-08-E7)

Rm Zupfer begrüßte die anwesenden Vertreter der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen, die als Sachverständige zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen wurden.

Herr Weingardt stellte für die Hilfsorganisationen dar, dass sie bereits seit 1972 aktiv zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzt sind und diese Beteiligung stetig ausgebaut wurde. Derzeit werden 11 Rettungswagen, 12 Krankenwagen sowie 4 Notarzteinsatz-fahrzeuge von den Hilfsorganisationen betrieben. Die Aufgabenwahrnehmung erfolge in Kombination sowohl mit hauptamtlichen als auch mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, die über eine sehr hohe sachliche und fachliche Qualifikation verfügen. Dies werde auch dadurch belegt, dass vermehrt Einsätze über die Grenzen von Dortmund hinaus erfolgen.

Rm Krause beklagte, dass Rm Zupfer ihre Aufgabe als Ausschussvorsitzende nicht souverän wahrgenommen habe, in dem sie der Presse gegenüber die Beweggründe der anderen Fraktionen zur späteren Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes falsch dargestellt und bewertet habe.

In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass die CDU-Fraktion in der Ratssitzung den Antrag gestellt habe, den Beschluss zum Einsatz des Kinder-NEF zu fassen.

Sie bat um Antwort, warum der Rettungsdienst nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – bereits nach 4 Jahren, sondern erst nach nunmehr fast 7 Jahren fortgeschrieben werde. Auch sei es wünschenswert, die Auswertungen der Feuerwehr zur Einhaltung der Hilfsfristen zu erhalten.

Darüber hinaus stellte Rm Krause noch einmal die bereits in der Sitzung am 02.12.2008 geäußerten Kritikpunkte zum vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan dar.

Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen sollten bei der Umsetzung des Bedarfsplanes einbezogen werden.

Rm Krause betonte, dass die Hilfsorganisationen für den Rettungsdienst unverzichtbar seien, es aber auf Unverständnis stoße, unbedingt auf den einzigen privaten Dienstleister verzichten zu wollen.

Auch habe das Unternehmen bereits Investitionen für Dinge getätigt, die nun von der Feuerwehr selbst auch noch einmal angeschafft werden müssten.

Abschließend stellte Rm Krause dar, dass es nicht nachzuvollziehen sei, dass 17 Rettungsfahrzeuge als ausreichend angesehen werden, wo doch gerade in den letzen Wochen, wenn auch z. T. witterungsbedingt, bis zu 22 Fahrzeuge eingesetzt wurden.

Rm Zupfer entgegnete auf die Anmerkungen zur ihrem Handeln, dass sie sehr wohl um ihre Neutralität als Ausschussvorsitzende wisse, die Aussagen in den Medien aber als Ratsmitglied der SPD-Fraktion getätigt habe, welches seit mehr als 20 Jahren intensiv mit dieser Materie befasst sei. Auch habe die SPD-Fraktion bereits in der Ausschuss-Sitzung am 02.12.2008 darauf verwiesen, dass der Beschluss zum Kinder-NEF dringend noch im Jahr 2008 erfolgen müsse.

StK´in Dr. Uthemann wies die Vorwürfe, die Vorlage sei fehlerhaft, zum wiederholten Male zurück.
Es sei richtig, dass die Nummerierung der Management- und der Langfassung nicht identisch gewesen seien, die Stellungnahme des Oberbürgermeister habe jedoch in keiner Weise zu einer Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes geführt.

Sie wies darauf hin, dass das Rettungsdienstgesetz eine Priorisierung zur Beteiligung am Rettungsdienst enthält, nämlich dass zuerst der Träger des Rettungsdienstes (Feuerwehr), dann die Hilfsorganisationen und erst danach private Dienstleister einzubinden sind.

Die Krankenkassen hätten der geplanten Neuordnung der Standorte zugestimmt und werden die Kosten dafür auch tragen.
Insgesamt enthalte der Rettungsdienstbedarfsplan alle Dinge, die einerseits medizinisch notwendig, andererseits aber auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund z. B. beziehe sich aber nicht auf den Rettungsdienst, sondern auf die Einbindung des privaten Dienstleisters bei den Krankentransporten, was zwei unterschiedliche Dinge seien.

Rm Lüders zeigte auf, dass die Fragen der CDU-Fraktion bereits durch das Schreiben von
OB Dr. Langemeyer (Drucksache Nr.: 12266-08-E4) beantwortet sind. Beim Antrag der
CDU-Fraktion sei außer Acht gelassen worden, dass die von Frau Dr. Uthemann vorgestellte Priorisierung aufgrund der gesetzlichen Regelung zwingend anzuwenden sei.

Rm Becker zeigte auf, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste zwar prinzipiell die Bedenken der CDU-Fraktion zur Einbindung privater Dienstleister teile, in dem vorliegenden Fall jedoch zu einer anderen Entscheidung gekommen sei.
Im Übrigen sei es auch zu vertreten gewesen, wenn man dem Privaten ebenfalls die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung gegeben hätte.

Rm Zupfer entgegnete, dass die Einladung an die Hilfsorganisationen erfolgt sei, weil diese – anders als das private Unternehmen - bereits seit Jahren in den Rettungsdienst eingebunden und bereits Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplanes sind.

StK´in Dr. Uthemann wies darauf hin, dass der Bedarfsplan den Soll-Zustand beschreibe. Nach den heute vorliegenden Erkenntnissen gehe man davon aus, dass 17 Fahrzeuge bei der Verlegung der Rettungswachen ausreichend seien. Besondere Witterungsbedingungen hingegen stellten eine außergewöhnliche Gefährdungssituation dar, die es nicht rechtfertige, Fahrzeuge in voller Höhe für diese Spitzenzeiten vorzuhalten.

Bei der Umsetzung des bisherigen Bedarfsplanes hätten sich, z. B. durch Probleme bei der Standortauswahl oder erforderlichen Bürgerbeteiligungen, Verzögerungen ergeben.

Der Zuschnitt der Einsatzgebiete sei modellhaft simuliert worden. Sollten sich die geplanten Änderungen als nicht ausreichend herausstellen, müssten neue Überlegungen zu Nachsteuerungen angestellt werden.

Herr Aschenbrenner ergänzte die Aussagen von StK´in Dr. Uthemann dahingehend, dass der private Dienstleister sich nicht in den Rettungsdienst eingeklagt habe, sondern dass er im Rahmen eines Vergleiches eine Genehmigung zur Betätigung in der Notfallrettung erhalten habe. Dies sei notwendig geworden, weil zum damaligen Zeitpunkt aufgrund eines mangelnden statistischen Verfahrens nicht nachgewiesen werden konnte, den Erreichungsgrad von 90 % sicherzustellen.

Diese Genehmigung erlösche bei Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes.

Rm Lüders stellte dar, dass die Ausführungen der Feuerwehr verdeutlichen, dass der private Dienstleister nie Bestandteil des Rettungsdienstes im eigentlichen Sinne war, sondern eingesetzt wurde, weil verwaltungsseitig nicht belegt werden konnte, dass ohne diese Beteiligung die Hilfsfristen eingehalten werden können.

Rm Krause wies darauf hin, dass der letzte Absatz aus dem Antrag der CDU-Fraktion nicht mehr zur Abstimmung stehe, da dieser bereits vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.12.2008 beschlossen wurde.

Nach ausführlicher Diskussion fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Beschlüsse:

1. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12266-08-E5)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass

- umfangreiche Maßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Dezember 2002 nicht umgesetzt wurden, insbesondere die Fertigstellung neuer Rettungswachen bisher nicht erfolgte.

- das Erreichen der beschlossenen Hilfsziele – Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am Notfallort in einem Rahmen von 5 bis 8 Minuten und im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten – nicht logisch nachvollziehbar ist. Ebenso ist ein Erreichungsgrad von 87,5 % bzw. neu von 89,44 % nicht plausibel dargelegt.

- bei objektiver Betrachtung mindestens 18 RTW (statt der vorgesehenen 17 RTW) im Regeldienst der Notfallrettung erforderlich sind und über deren Betrieb mit der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Krankenkassen Einvernehmen erzielt werden könnte.

- dem Rat der Einsatz eines 18. RTW im Regeldienst seit mehreren Jahren
– betrieben von einem privaten Rettungsdienstunternehmen nach
§ 18 RettG NRW – nicht zur Kenntnis gebracht wurde, obwohl dies für die Beschlussfassung über den Rettungsdienstbedarfsplan von großer Bedeutung ist.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- Stadtamt 37 – setzt die im Rettungsdienstbedarfsplan vom Dezember 2002 beschlossenen Maßnahmen nun zeitnah um. Für zwei nach Rettungsdienstbedarfsplan beschlossene Rettungswachen gab es erst fast zum Ende des Jahres 2008 den ersten Spatenstich. Eine Fertigstellung wird jetzt für Oktober 2009, 7 Jahre nach Beschlussfassung, in Aussicht gestellt. Die Feuerwehr wird künftig den politisch zuständigen Gremien nicht vorgesehene bzw. wirtschaftlich nicht darstellbare Maßnahmen/Aktionen – wie z. B. die Anschaffung und Indienststellung eines Fahrzeuges zur Beförderung adipöser Patienten oder eines Fahrzeuges für die Notfallrettung von Tieren vor Auftragserteilung zur Kenntnis geben.

- Stadtamt 37 wird dem Rat vor Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes eine zuverlässige und prüfbare Darstellung über das Erreichen der beschlossenen Hilfsziele liefern. Die Ist-Darstellung der vorhandenen Standorte und Rettungsmittel ist zu überarbeiten und dem Rat neu vorzulegen.

- Stadtamt 37 wird der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen und den anderen an der Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes Beteiligten mitteilen, dass mit 17 RTW die vom Rat beschlossenen Hilfsziele nicht zu erreichen sind und 18 RTW eingesetzt werden müssen. Auf die Verlegung und den Neubau von zwei Rettungswachen kann dann verzichtet werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen hatte im März 2006 bereits erklärt, dass sie von dieser Maßnahme keine Verbesserung der Situation erwarte, dass vielmehr zusätzliche Investiv- und laufende Unterhaltungskosten entstehen würden und die Feuerwehr eine Kostenwirksamkeit des Vorschlages nicht beziffern könne. Die Notwendigkeit, wie bisher 18 RTW vorzuhalten, ergibt sich ebenfalls aus der Tatsache, dass die Anzahl der Rettungseinsätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist, wie die statistischen Darstellungen der Feuerwehr eindeutig belegen. Es ist absolut unlogisch, eine höhere Zielerreichung bei mehr Einsätzen mit weniger Fahrzeugen zu prognostizieren.

- Der zur Zeit bestehende Vertrag mit einem privaten Rettungsdienstunternehmen zum Betrieb eines RTW wird gemäß dessen Bitte verlängert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen die Leistungen kostengünstiger erbringt, als die ansonsten eingesetzten Rettungsfahrzeuge. Gemäß der vom Rat beschlossenen Gebührenordnung rechnet die Stadt Dortmund pro Einsatz eines RTW 275 € mit den Krankenkassen ab. Für den Einsatz des privaten Unternehmens verbleiben
55 € pro Einsatz bei der Stadt (zur Finanzierung der Leitstellenkosten).

- Die Qualität der vom privaten Unternehmen erbrachten Leistungen ist in jeder Hinsicht gleichwertig und wird von der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen ausdrücklich gelobt. Außerdem wird es voraussichtlich schon in Kürze eine gravierende Änderung bei der Vergabe im Bereich von Rettungsdienstleistungen geben. Die Europäische Kommission hat bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht erhoben.

2. gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion B´90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12266-08-E7)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

1) Die im Bedarfsplan aufgeführten Maßnahmen, die unter dem Vorbehalt einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes stehen, werden erst dann umgesetzt, wenn die
damit verbundene übliche Finanzierung durch die Krankenkassen gewährleistet ist.
Eine Vorfinanzierung dieser Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt findet nicht
statt.
Davon nicht berührt ist die bereits beschlossene Weiterführung des Baby-NAW als
Kinder-NEF.
2) Bei Änderungen des Rettungsdienstbedarfsplans mit finanziellen Auswirkungen auf
den städtischen Haushalt ist der Ausschuss unverzüglich und umfassend zu informieren.

3. Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 12260-08)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rettungsdienstbedarfsplan 2008 der Stadt
Dortmund.

Rm Krause merkte zur Geschäftsordnung an, dass weder die von ihr gestellte Frage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes beantwortet noch signalisiert wurde, dass die Auswertungen zur Erreichung der Hilfsfristen zur Verfügung gestellt werden.

Herr Harries entschuldigte sich für dieses Versehen und stellte die Zahlen in Aussicht (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).
Er erinnerte daran, dass durch umfangreiche Beteiligung an Großereignissen wie z. B. der Fußballweltmeisterschaft 2006 und der Loveparade 2008 die planerischen Kapazitäten der Feuerwehr nahezu ausgereizt waren.
Des weiteren waren noch nicht alle Maßnahmen aus dem bestehenden Bedarfsplan umgesetzt.



3. Beratung von Eingaben


zu TOP 3.1
Ausbau der Straße "Am Heisterbach"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13664-08)

Herr Keune stellte dar, dass ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes während der gesamten Bauphase regelmäßig vor Ort für Rückfragen der Anwohner zur Verfügung gestanden habe.
Es sei richtig, dass Anpassungsarbeiten an der rechten Grundstücksgrenze erfolgt seien. In diesem Zusammenhang wurde das Schild leicht beschädigt und zwischenzeitlich erneuert.
Herr Keune signalisierte, dass der zuständige Mitarbeiter Kontakt zu der Petentin aufnehmen werde, um eventuelle Fragen vor Ort noch einmal klären zu können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Parksituation in der Mittelstraße/Parken mit Anwohnerparkausweisen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13403-08)

Der Petent führte aus, dass sich die Parksituation für die Anwohner der Mittelstraße sehr unbefriedigend darstelle, da eine starke Frequentierung des zur Verfügung stehenden Parkraumes von Außenstehenden erfolge. Dies sei auch insbesondere an Tagen, an denen der BvB spiele oder Veranstaltungen in den Westfallenhallen stattfinden, festzustellen.
Hinzu komme noch, dass ein ehemaliger Imbiss nun auch über Sitzplätze verfüge, was dazu führe, dass die Speisen vor Ort verzehrt werden und die Gäste ebenfalls die Stellplätze beanspruchen.

Rm Lührs stellte dar, dass eine Ausweitung der Gebiete mit Parklizensierung abgelehnt werde. Da die gesetzlichen Regelungen vorsähen, dass auch für Besucher und Gewerbetreibende ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen müssten, wäre die Mittelstraße allein ein zu kleines Gebiet.
Darüber hinaus stoße es auf Unverständnis bei den Anwohnern, wenn sie einen finanziellen Beitrag leisten müssen, ohne eine Stellplatzgarantie zu erhalten.
Das Schräg-Parken sowie eine mögliche Ausweisung als Einbahnstraße sollte von der Verwaltung überprüft werden.
Insgesamt sei aber die Bezirksvertretung Innenstadt-West für diese Angelegenheiten zuständig, so dass sie vorschlug, die Eingabe dorthin zu verweisen.

Auch sB Gierok bezeichnete die Parklizensierung nicht als Lösung für die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Er appellierte daran, die Möglichkeit zur Errichtung von Quartiersgaragen einzurichten, da nur diese zu einer Entspannung beitragen könnten.

Aus Sicht von Rm Krüger-Sandkamp werde eine Einbahnstraßenregelung nur zu erhöhtem Park-Such-Verkehr führen, nicht aber das Problem an sich lösen. Auch das Schräg-Parken berge weitere Probleme mit sich, dass nämlich die Bürgersteige zu großen Teilen abgeschafft werden.
Eine Besonderheit des Kreuzviertels sei es nun einmal, dass es zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als es noch keine Autos gab. Dies spiegele sich nun in der Verkehrssituation wieder.

Herr Meißner bestätigte die Aussage von Rm Lührs, dass seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2002 tagsüber nur noch 50 % der zur Verfügung stehenden Stellplätze für Anwohner reserviert werden dürften. Diese Einschränkung sei im Kreuzviertel nicht zu vertreten.
Die Errichtung von Quartiersgaragen werde verwaltungsseitig unterstützt, jedoch hätten Befragungen in anderen Bereichen ergeben, dass bei den Anwohnern kaum Bereitschaft besteht, die von einem privaten Betreiber benötigten Kostenbeiträge in Höhe von ca. 75 € monatlich zu zahlen.
Er wies auf die bestehenden Parkhäuser in der näheren Umgebung hin, bei denen auch Anwohnern die Möglichkeit zur Anmietung eines Stellplatzes unterbreitet wird (z. B.
Städt. Kliniken oder Ellipson).

Herr Keune bestätigte, dass durch das Schräg-Parken bis zu 20 weitere Stellplätze geschaffen werden könnten, teilte aber auch die von Rm Krüger-Sandkamp vorgetragenen Bedenken.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung an die Bezirksvertretung Innenstadt-West.

zu TOP 3.3
Mahntafel an der Eintrachtstraße/Hainallee
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13704-08)

Der Petent begründete ausführlich, warum eine Mahntafel an der von ihm vorgeschlagenen Stelle angebracht werden sollte.

Herr Dr. Mühlhofer entgegnete, dass es keine hinreichenden Quellen gebe, die bestätigen, dass die Reichskanzlerschaft Hitlers Gegenstand des Treffens war. Aus diesem Grund sei die Anbringung einer Tafel z. Zt. nicht zu befürworten.
StR Stüdemann habe aber in seiner Stellungnahme an den Ausschuss darauf hingewiesen, dass diese Thematik im Rahmen eines wissenschaftlichen Kolloquiums aufgegriffen werde und in die Ausstellung Widerstand und Verfolgung integriert werden soll.

Rm Krüger-Sandkamp wies darauf hin, dass es wichtig sei, eine Diskussion zu diesem Thema zu führen, allerdings müssten die Hinweise, die zur Anbringung einer solchen Gedenktafel führen, korrekt belegbar sein.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Anträge


zu TOP 4.1
Besetzung von Stellen beim Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13870-09)

Auf die ergänzende Rückfrage von Rm Becker stellte Herr Schäfer dar, dass viele der aus der Elternzeit zurückkehrenden Mitarbeiterinnen nur teilzeitbeschäftigt sind und somit aufgrund der Dienstplangestaltung nicht im Streifendienst eingesetzt werden können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Winterdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13869-09)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses vorgelegt.

Rm Krüger-Sandkamp bat darum, die Bitte um Stellungnahme dahingehend zu erweitern, warum die Radwege in den Winterdienst nicht einbezogen werden.




5. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 5.1
Oberbrandmeister Mehmet Aslan
- Infofilm der Gruppe Potentiale NRW -

Dem Ausschuss wurde der Informationsfilm der Gruppe Potenziale NRW vorgestellt.

Herr Harries merkte ergänzend an, dass bei der Berufsfeuerwehr eine Vielzahl der unterschiedlichsten Nationalitäten vertreten sind.

Rm Krause begrüßte die vorgestellte Integrationsarbeit. Es sei auch wünschens- und empfehlenswert, bereits bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren mit der Werbung für die Arbeit der Feuerwehr zu werben.

Herr Aschenbrenner stellte dar, dass der deutsche Feuerwehrverband ebenfalls reagiert habe und Programme zur Integration ausländischer MitbürgerInnen, aber auch zur Einbindung von Frauen bei den Feuerwehren gestartet wurden.
In Dortmund habe man z. B. damit begonnen, Einladungen zu Festen von ausländischen Gemeinden anzunehmen, um dort das Interesse an der Arbeit der Feuerwehr zu wecken.

sB Neumann zeigte sich positiv überrascht, dass auch lernbehinderte Jugendliche in die freiwilligen Feuerwehren integriert werden.

zu TOP 5.2
"Masterplan Integration"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13270-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen sowohl Auszüge aus den Sitzungen des Ausländerbeirates, des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit sowie des Kinder- und Jugendausschusses als auch ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

SB Neumann begründete den vorgelegten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen. Die kurzfristig in den Medien vorgestellte Studie belege, dass in Dortmund eine Bündelung von Integrationsmaßnahmen notwendig sei, auch unter Einbindung der Migranten selbst.
Die Einrichtung eines Integrationsrates stelle ein Zeichen für die Migranten dar, dass deren politisches Engagement gewünscht und akzeptiert werde.

Rm Lüders äußerte ihre Unzufriedenheit mit der Vorlage, auch seien die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen nicht hinreichend dargestellt.
Insbesondere bei der Sprachförderung, die einen Grundbaustein für die Integration darstelle, sei die Arbeit der Projektgruppe nicht zu erkennen.

Rm Becker wies die Kritik aus dem vorliegenden Antrag, dass die Experimentierklausel (§ 126 GO NRW) in NRW keine Anwendung gefunden habe, zurück. In 60 Kommunen des Landes sei diese Klausel angewandt und davon in 56 Kommunen ausprobiert worden. Erst nach Abschluss der Evaluierung, was voraussichtlich in Kürze der Fall sein werde, eine Entscheidung zur weiteren Nutzung dieses politischen Mittels getroffen werden könne.

Auch Rm Knieling bestätigte die Kritik von Rm Lüders. Darüber hinaus seien auch die erarbeiteten Zielsetzungen der Projektgruppen nicht enthalten.
Er bat um getrennte Abstimmung der beiden Punkte des gemeinsamen Antrages von
SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasste mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegende Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.03.07 im Rahmen des masterplanes Integration fünf Projektgruppen zu den Themenschwerpunkten „Schule/Ausbildung/Beschäftigung“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“, „Sprachförderung“, „Kinder und Jugendliche“, „politische Partizipation von Migranten“ und „interkulturelle Öffnung“ eingerichtet, deren Projektarbeit zum größten Teil schon in 2008 beendet sein sollte.
Der Fachausschuss bittet die Verwaltung zur Ausschusssitzung um entsprechende Schlussberichte und Zwischenberichte zur Arbeit in den fünf Projektgruppen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, zur ursprünglichen Vorgehensweise eines beteiligungsorientierten und publikumsoffenen Verfahrens, wie in der Vorlage „Masterplan Integration – Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007“ (Drucksache Nr.: 07553-07) beschrieben, zurückzukehren.

Dabei ist die Einbindung aller relevanten Akteure, insbesondere des Ausländerbeirates und der freien Träger, unerlässlich.
Im weiteren Masterplan-Prozess sind die bereits erzielten Ergebnisse aus den Projektgruppen in 2007 und den folgenden Arbeitsgremien dem Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen vor der Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Darüber hinaus fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

2. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt fest, dass die Landesregierung bis heute die Einrichtung von sog. Integrationsräten in den Städten verhindert.
Das Land NW hat weder den § 27 GO NW entsprechend verändert, noch hat das Innenministerium der Stadt Dortmund zwischenzeitlich die Anwendung der Experimentierklausel aus § 129 GONW in dieser Angelegenheit gestattet.
Um die erforderlichen Änderungen in der Gemeindeordnung zur Einrichtung von Integrationsräten für die nächsten Wahlen wirksam werden zu lassen, empfiehlt der Fachausschuss dem Rat der Stadt die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 GO NW vorzulegen, der die vom Rat der Stadt auf Anregung des Ausländerbeirates der Stadt Dortmund bereits beschlossenen Mindestanforderungen an einen Integrationsrat für Dortmund enthält.

zu TOP 5.3
Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer
"Organisatorische und finanzielle Konsequenzen aus der Teilnahme am Pilotprojekt"

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Vorstellung des Projektes zur Kenntnis.

Der Folienvortrag von Herrn Spaenhoff ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses wurde um 17:10 Uhr von der Vorsitzenden
Rm Zupfer beendet.



Zupfer Goosmann Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: Anlage 1 zur Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste.pdf) (See attached file: Präsentation Projekt D115.pdf)