Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Schulausschusses


am 01.09.2021
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:18 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Annette Becker (CDU) i. V. f. RM Justine Grollmann (CDU)
RM F.-W. Weber (CDU) i. V. f. RM Michaela Uhlig (CDU)
sB Tanja Flur (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B‘90/Die Grünen) i. V. f. RM Pia Soldan-Bank (B’90/Die
Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste) i. V. f. RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)
sB Julia Rüding (DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Anke Starr (Stadteltern)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Rainer Peper (FB 23)
Heiko Langklotz (FB 23)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


5. Gäste

Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)

6. Abwesend:

Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Margit Dreischer
Anja Kästner Holger Nolte
Heike Raffalski
Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)








Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Schulausschusses,
am 01.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U,
Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 02.06.2021


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)

2.3 Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)

2.4 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

2.5 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

2.6 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21627-21)

2.7 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Umstellung des Systems der Schulgirokonten für die Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20524-21)

2.8 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

2.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)
2.10 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21333-21)

2.11 Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21057-21)

2.12 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

3.2 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

3.3 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

3.4 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

3.5 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

3.6 Zwischenbericht zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21622-21)

3.7 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)

3.8 Breitbandanschluss bei privaten Schulen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21182-21-E2)





4. Anträge / Anfragen

4.1 Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21837-21)

4.2 Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21906-21)


4.3 Luftfiltergeräte
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21931-21)

4.4 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21946-21)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Die Vorsitzende verabschiedete das beratende Mitglied Frau Anke Staar (Vorsitzende der Stadteltern) und bedankte sich für die Arbeit im Schulausschuss in den vergangenen Jahren.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Frau In Annette Bierbrodt als beratendes Mitglied des Schulausschusses von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE+ bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung:
Schulschwimmen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22191-21
Der Schulausschuss stimmt der Dringlichkeit einstimmig zu. Der TOP wird unter 4.5 auf die Tagesordnung genommen.

Die Fraktion DIE LINKE+ zieht den Tagesordnungspunkt
4.2 Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr. 21906-21)
zurück.

Der Schulausschuss folgt dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte
2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht,

4.1 Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21837-21) und

4.3 Luftfiltergeräte
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21931-21)
im Zusammenhang zu behandeln.

Mit diesen Änderungen und der Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 02.06.2021

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 02.06.2021 wird einstimmig genehmigt.











2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

Die Tagesordnungspunkte 2.1, 4.1 und 4.3 wurden im Zusammenhang behandelt.

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht
zu TOP 4.1
Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21837-21)
zu TOP 4.3
Luftfiltergeräte
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21931-21)


Es liegt folgender Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 01.09.2021 und die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu dem Thema „Verbesserung des Gesundheits- und Infektionsschutzes an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Dortmund“, der unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigt:
1. Tabellarische Übersicht aller seit Beginn der Corona-Pandemie angelaufenen Förderprogramme (EU, Bund, Land, Sonstige), die auf eine Verbesserung des Gesundheits- und Infektionsschutzes an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zielen.
2. Darstellung, welche Fördermöglichkeiten die Stadt Dortmund davon bereits in Anspruch genommen hat bzw. welche sie zukünftig in Anspruch zu nehmen gedenkt (Gegenstand/Ziel der Förderung; beantragte Fördermittel; genehmigte Fördermittelmittel; Zeitpunkt der Umsetzung).
3. Einschätzung, welche (technischen) Möglichkeiten über die bisher ergriffenen Maßnahmen und bestehende Förderprogramme hinaus gesehen werden, um den Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Dortmund zu verbessern.

Begründung
Bis zum heutigen Tage sind von verschiedenen politischen Ebenen bereits viele Förderrichtlinien angestoßen worden, die bei jeweils variierenden Schwerpunkten im Allgemeinen auf eine Verbesserung des Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zielen. Aufgrund der Vielfalt sowie der zeitlichen Parallelität der Programme wird es zunehmend schwieriger, einen genauen Überblick über die bestehende Förderlandschaft zu behalten. Zusätzlich kommen die in der medialen Presseberichterstattung diskutierten Maßnahmenvorschläge diverser Organisationen und Akteure hinzu, die zum Teil außerhalb der Förderprogramme liegen und einen klaren Überblick ebenfalls erschweren. Gleiches gilt für die berechtigten, drängenden Fragen, Vorschläge und Wünsche von Eltern, Lehrkräften und SuS, die sich in dieses zunehmend verworrene Gesamtbild einfügen.

Für einen besseren Überblick über die bestehenden Förderstrukturen bitten wir daher um einen aktuellen Sachstandsbericht, in dem die einzelnen Förderrichtlinien, die genauen Gegenstände der Förderungen, Förder- bzw. Bewerbungszeiträume, Zielgruppen, Fördervolumina, usw. in Tabellenform gegenübergestellt werden.“


Es liegt folgender Antrag zur TO der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… Corona ist auch im neuen Schuljahr eine Herausforderung. Dies gilt besonders in den Schulformen mit Kindern im Alter unter 12 Jahren, die vorerst nicht geimpft werden können. Gerade Luftfilter sind daher von besonderer Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler. Initiativen von Eltern und Schulvereinen wurde untersagt, eigene Geräte anzuschaffen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Anschaffung:
- die Entscheidung, dass die Elternschaften keine Geräte privat finanziert anschaffen dürfen, wird dahingehend geändert, dass die Fördervereine der Schulen Geräte auf eigenen Wunsch anschaffen dürfen
- der Katalog mit der Aufstellung der Räume, für die Geräte angeschafft werden können, wird erneut kritisch geprüft,
- die Verwaltung wird aufgefordert, den Schulen, an denen Fördervereine Luftfiltergeräte anschaffen möchten, exakte Vorgaben zu machen, welche Geräte benutzt werden dürfen

Wartung und Haftung
- für die Dokumentation und Kontrolle der Wartung und Haftung aller Geräte einen geeigneten Maßnahmenkatalog zu erstellen, der eine ordnungsgemäße Wartung und Haftung sicherstellt.

Sozialer Ausgleich
- die Stadt wird aufgefordert, über die Förderprogramme von Bund und Land hinaus in sozial schwachen Stadtteilen aus eigenen Mitteln die gleiche Zahl von Luftfiltern anzuschaffen wie Fördervereinen anderen Schulen Geräte privat finanzieren.“



Frau Schneckenburger gab einen Sachstand zur Corona-Situation.

Der Schulausschuss nahm den Bericht von Frau Schneckenburger dankend zur Kenntnis.


Herr Barrenbrügge fragte nach, wann und wie das Geld des Sofort-Programmes des Landes für Schulen bei diesen ankomme.

Frau Dr. Goll äußerte sich zur teilweise schwierigen Praxis-Einführung der Luftfilteranlagen. Habe der Fachbereich Schule das weiterhin im Blick und könne Hilfestellung bei anstehenden Fragen geben?

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Begehung der Schulen im Hinblick auf die Notwendigkeit von Luftfiltergeräten durch die beteiligten Verwaltungsbereiche innerhalb kurzer Zeit erfolgte. Für einen Teil der Räume wurden Luftfiltergeräte beschafft, bei anderen wurden mit den Fördermitteln z. B. Fenster repariert, damit diese zu öffnen sind. Die Schulleitungen werden die Anweisungen zu Luftfiltern und Lüftungsvorschriften kommunizieren.
Zum Extrageld könne Herr Hagedorn Stellung nehmen. Das Geld sei eingegangen.

Herr Hagedorn führte aus, dass die Gelder nach den Ausführungsbestimmungen des Landes an die Schulen verteilt werden. Der Fachbereich Schule sei dabei, dieses zu planen.

Frau Dr. Goll ging auf den TOP 4.1 ein und bat darum, bei der Beantwortung zu 3. insbesondere auf eine Entwicklung des Max-Planck-Institutes einzugehen, die kostengünstig und leicht in Klassenräume einzubauen sei und in Mainz bereits in vielen Klassenräume eingebaut wurde. Sie bat um Weiterleitung der Antwort der Verwaltung an die Bezirksvertretungen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


Zu TOP 4.3:
Herr Senga begründete kurz den Antrag seiner Fraktion.

Herr Spieß verwies auf die Zuständigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Klassenräume, für die Luftfilter erforderlich sind, wurden ausgestattet. Der Antrag erübrige sich damit.
Die Anschaffung den Fördervereinen zu überlassen, sei abhängig von den Geldmitteln, die diesen in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung stehen. Das sei eine unsoziale Komponente. Außerdem stelle sich die Frage nach Wartung und Haftung. Sein Fraktion lehne den Antrag ab.

Frau Lögering schloss sich den Ausführungen von Herrn Spieß an.

Frau Dresler-Döhmann lehnte den Antrag ebenfalls ab. Zusätzliches soziales Gefälle sollte nicht erzeugt werden.

Frau Remiszewski fragte, wie es bei künftigen Schulbauvorhaben gehandhabt werde.

Frau Schneckenburger erklärte, dass Dortmund im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten handle. Lüftung müsse auch bei Luftfiltern erfolgen. Raumlufttechnische Anlagen werden künftig berücksichtigt, im Bestand ist es nicht möglich, solche Anlagen nachträglich einzubauen.

Herr Senga äußerte sich zur Kostenbelastung von Fördervereinen. Eltern sollten eine Anschaffung möglich machen können, wenn es gewünscht sei.

Herr Jansen sprach die Veränderungen von Mitgliedern in Fördervereinen insbesondere an Grundschulen an. Ein derzeitiger Förderverein gebe die Verantwortung für die angeschafften Geräte an Mitglieder weiter, die jetzt noch gar nicht präsent sind. Auch die Wartung sei ein wichtiger Aspekt, damit die Luftfiltergeräte nicht irgendwann gesundheitsschädigend wirken.
Außerdem stelle sich die Frage, wer „sozial schwache Stadtteile“ definiere. Der Antrag sei nicht durchdacht und seine Fraktion könne dem nicht zustimmen.

Herr Klösel fasste die Diskussion zusammen und erklärte, der Ausschuss habe bereits im letzten Jahr die Schulbauleitlinien dahingehend geändert, dass alle Erfahrungen, die sich z. B. aus der Corona-Krise ergeben, in die neuen Schulbauleitlinien eingearbeitet werden.
Außerdem werde die Effektivität von bisher eingebauten Luftfiltergeräten mit einer Studie der TU Dortmund begleitet und evaluiert.

Der Schulausschuss lehnte den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich (1 Ja – FDP/Bürgerliste, 19 Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI, AfD, 1 DIE LINKE +, 1 Enthaltung – DIE LINKE+) ab.


zu TOP 2.2
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 17719-20)

Es liegen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom
02.06.2021:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit folgenden Hinweisen:
- In das Gebäude der Elsa Brandström Schule sollte wieder eine Grundschule einziehen
- Die Funke Grundschule entspricht nicht mehr den Anforderungen und sollte als Neuplanung in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen werden.“


Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021:

„Beschluss
Nach eingehender Diskussion gab es 2 Anträge zu Punkt 2.c des Beschlussvorschlags
1. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt gem. Punkt 2.c neben einer neuen Gesamtschule auch die Situation der Gymnasien zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: bei 12 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen abgelehnt
2. Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt bzgl. Punkt 2.c die Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule um 1 Jahr zu verschieben, um dann die Zahlen zu evaluieren.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung (Grüne), 4 Gegenstimmen (Grüne/Linke) und 12 Ja-Stimmen so beschlossen
3. Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit der Änderung – 2. Beschluss – zu beschließen:

Der Rat der Stadt
1.) nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
2.) beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunika-tiven und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben.
a. Dauerhafte Erweiterungen an vier Grundschulstandorten (Gerhart-Hauptmann-, Jungferntal-, Kerschensteiner-, Westholz-GS).
b. Temporäre Erweiterungen an fünf Grundschulstandorten (Brücherhof-, Dietrich-Bonhoeffer-, Erich-Kästner-, Herder-, Lieberfeld-GS).
c. Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule, ggf. durch Umwandlung von Schulen anderer Schulformen.
3.) beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (Grüne/Linke) so beschlossen

Herr Tillmann – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – gab folgende Erklärung ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nicht gegen die Vorlage gestimmt, weil man die Vorlage ablehnt, sondern gegen die Änderung der Vorlage.“


Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021:

Die Fraktion Die Linke/Die Partei stellt den mündlichen Antrag, die Vorlage unter Punkt 2 c) (unten rot kenntlich gemacht) abzuändern. Dieser Antrag wird mehrheitlich
(bei 2 SPD, 6 Bündnis 90/DIE Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme CDU, 1 Enthaltung AfD) beschlossen.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass er nicht gegen die Empfehlung/dem Antrag stimme, sondern gegen die Verbindung beider.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich (bei 2 SPD, 6 Bündnis 90/DIE Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme CDU, 1 Enthaltung AfD) folgende Beschlussfassung mit der ergänzenden Änderung unter Punkt 2 c):

„Der Rat der Stadt
4.) nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
5.) beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben.
d. Dauerhafte Erweiterungen an vier Grundschulstandorten (Gerhart-Hauptmann-, Jungferntal-, Kerschensteiner-, Westholz-GS).
e. Temporäre Erweiterungen an fünf Grundschulstandorten (Brücherhof-, Dietrich-Bonhoeffer-, Erich-Kästner-, Herder-, Lieberfeld-GS).
f. Prüfung des Bedarfs der Errichtung zweier neuer Gesamtschulen, davon eine in der Innenstadt-Nord, ggf. durch Umwandlung von Schulen anderer Schulformen.
beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.“


Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021:

„Die Bezirksvertretung Mengede weist darauf hin, dass der 4. Zug an der Schopenhauer Grundschule derzeit noch nicht umgesetzt wurde und derzeit einige Schüler abgelehnt werden. Der Rat der Stadt wird daher darum gebeten, auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass weitere Lehrkräfte für diese Schule zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der obigen Anmerkung ...“


Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021:

„Die CDU-Fraktion teilt mit, dass sie dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen kann, da ein Vertreter des Fachbereiches Schule bei einem Ortstermin mitgeteilt hat, dass ein weiterer Bedarf einer Gesamtschule in Dortmund besteht, aber, der Standort in Eving unwahrscheinlich ist, da die Gesamtschule der Nachbargemeinde genutzt wird.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Wrubel/Die Linke, Herr Sönmez/BVT, Herr Ryz/FDP, Herr Nebe/AfD und Herrn Bernhardt) und 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion) nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Wir fordern die Verwaltung auf, eine Gesamtschule in Dortmund Eving zu errichten.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat bereits im Jahr 2016 eine Prüfung beantragt, ob ein
Umbau des Hauptschulkomplexes „Am Externberg“ zu einer Gesamtschule realisierbar
ist.
In der o. g. Vorlage ist unter Punkt c. die Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen
Gesamtschule, ggf. durch Umwandlung von Schule anderer Schulformen explizit
aufgeführt.
Wir haben in unserem Schreiben vom 03.03.2019 bereits darauf hingewiesen, dass viele
Evinger Schüler beim Wechsel auf die weiterführende Schule auspendeln müssen.
In der Vorlage wird für den Bezirk Eving der höchste Anstieg der
Schulkinderzahlentwicklung prognostiziert. …
Mit der Nähe zum Evinger Hallenbad und dem Externberg Park (mit der geplanten
Parkour-Anlage) und der guten Anbindung an den ÖPNV ist der von uns vorgeschlagene
Standort geradezu prädestiniert für dieses Projekt.“

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Eving einstimmig nachfolgenden mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen empfehlen die Bildung von zusätzlichen Eingangsklassen der Herder-Grundschule durch die Nutzung des nahegelegenen Interimsgebäudes der Max-Wittmann-Förderschule (Gretelweg 35-37), sobald die Sanierung am Hauptstandort an der Oberevinger Straße fertiggestellt ist.“
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss unter Berücksichtigung der oben genannten Zusätze (SPD-Antrag und Antrag SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu fassen:
(Beschluss wie unten)“


Frau Dr. Goll fragte nach, wie Neubaugebiete in der Planung berücksichtigt wurden und ob das bei allen Schulformen gemacht wurde. Erwähnung finden die Neubaugebiete bei den Realschulen, nicht jedoch bei Hauptschulen. Werden auch Umzüge innerhalb Dortmunds berücksichtigt?
Bei Gymnasien und Gesamtschulen werden die Varianten Dynamisch und Status Quo dargestellt, bei Real- und Hauptschulen nur die dynamische Variante. Logisch und konsequent sei ihrer Meinung nach die Darstellung beider Varianten bei allen Schulformen.
Außerdem stelle ihre Fraktion den Antrag, den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde (Beschlussvorschlag 2) – „Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt bzgl. Punkt 2.c die Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule um 1 Jahr zu verschieben, um dann die Zahlen zu evaluieren.“ als Schulausschuss zu unterstützen, um nach einem Jahr mehr Informationen zu haben, wie der Bedarf aussehe und Veränderungen notwendig sind.

Frau Schneckenburger führte aus, das Gesamt-Instrumentarium sei neu aufgesetzt worden, um notwendige Entwicklungen in der Schulentwicklungsplanung abbilden zu können und Verschiebungen in der Stadt in den Blick nehmen zu können. Zu den Fragen könne Herr Willeke Stellung nehmen.
Zum Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Hörde erklärte sie, dass auch Abläufe und Planungsvorläufe in den Blick genommen werden müssten. Die würden sich bei Verschiebung um ein Jahr auch nach hinten verschieben.

Herr Willeke bezeichnete das Thema der Vorlage als sehr komplex. Man versuche, alle möglichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Die Baugebiete werden insbesondere im Primarbereich berücksichtigt. Nach dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ könne man davon ausgehen, dass sich am Standort der Baugebiete auch die Einzugsgebiete von Grundschulen befinden werden. Bei weiterführenden Schulen gibt es dieses Verhältnis 1:1 nicht, da nicht immer die weiterführende Schule am Wohnort gewählt wird.
Man gehe davon aus, dass sich Zu- und Abwanderungen bei den Grundschulen abbilden und im Rahmen des Übergangsverfahrens zu den weiterführenden Schulen mitgetragen werden. Würden Neubaugebiete auch 1:1 bei den weiterführenden Schulen eingesetzt, gebe es das Problem der Verteilung und es komme zu einer Doppelannahme der Baugebiete. Deshalb setze man diese nur einmal an.
Bei der Fluktuation im Stadtgebiet gehe man nicht davon aus, dass ein Neubaugebiet ausschließlich von außerhalb kommenden Personen bezogen werde, sondern es finde eine gewisse Binnenwanderung statt. Es werde ein Durchschnittswert von Zu- und Umzügen in ein Neubaugebiet eingesetzt in der Hoffnung, die Baugebiete so realistisch wie möglich einplanen zu können.
Die Varianten Status Quo und dynamisch werden primär im Bereich der weiterführenden Schulen benutzt. Man versuche, die Entwicklung der letzten Jahre zu beobachten und zu sehen, ob es sich um eine statische oder dynamische Variante handle. In der Regel werde versucht, die dynamische Variante anzuwenden. Bei Schulformen, die einen konkreten Handlungsbedarf im Rahmen der Schulentwicklungsplanung haben, werden beide Varianten dargestellt, um die zutreffende Variante zu erkennen. Bei Schulformen ohne konkreten Handlungsbedarf in Richtung Zügigkeitserweiterung (Real- und Hauptschulen) wurde nur eine Variante gewählt. Es sei aber möglich, künftig beide Varianten für alle Schulformen darzustellen.

Frau Dr. Goll hält beide Varianten für wichtig, da es immer Effekte gebe, die berechnet und einbezogen werden müssten. Auch abnehmende Schülerzahlen könnten Handlungsbedarf erfordern, z. B. in Form von Schulschließungen.

Herr Spieß lehnte für seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ab. Da auch andere Bezirksvertretungen Anträge beschlossen hätten, müssten diese auch berücksichtigt werden.

Frau Gövert äußerte Zustimmung zur Vorlage, den Antrag der CDU-Fraktion werde ihre Fraktion nicht unterstützen.

Frau Dr. Goll fragte nach, ob der Antrag der CDU getrennt von der Abstimmung der eigentlichen Vorlage behandelt werde.

Die Vorsitzende erklärte, dass zuerst der Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt werde, dann werde sie die Empfehlung der Vorlage abstimmen lassen.

Der Schulausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion, den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zu unterstützen
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt bzgl. Punkt 2.c die Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule um 1 Jahr zu verschieben, um dann die Zahlen zu evaluieren.“
mehrheitlich (5 Ja - CDU; 15 Nein – SPD, B‘90/Die Grünen, DIE LINKE+, DIE PARTEI, AfD, 1 Enthaltung – FDP/Bürgerliste) ab.

Frau Dr. Goll äußerte die Bitte, folgendes in den Beschlussvorschlag c. einzubeziehen:
- Klarheit über den Standort einer weiteren Gesamtschule
- Klarheit darüber, dass die derzeit bestehenden Probleme (Anmeldeüberhänge an 2 Schulen)
abgestellt werden.
- Auswirkungen der Gründung einer neuen Gesamtschule auf die anderen weiterführenden
Schulen im Einzugsbereich

Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass dieses Bestandteil der Prüfung ist. Es werde gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg betrachtet.


Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 5 Enthaltungen (CDU), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
1.)nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
2.)beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunika-tiven und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben.
a. Dauerhafte Erweiterungen an vier Grundschulstandorten (Gerhart-Hauptmann-, Jungferntal-, Kerschensteiner-, Westholz-GS).
b. Temporäre Erweiterungen an fünf Grundschulstandorten (Brücherhof-, Dietrich-Bonhoeffer-, Erich-Kästner-, Herder-, Lieberfeld-GS).
c. Prüfung des Bedarfs der Errichtung einer neuen Gesamtschule, ggf. durch Umwandlung von Schulen anderer Schulformen.
3.) beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.


zu TOP 2.3
Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund des geplanten Neubaus der Grundschule Kleine Kielstraße im Rahmen des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beschließt der Rat die temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße vom Standort Kleine Kielstr. 20 zum Standort Lange Str. 84 (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).


zu TOP 2.4
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.5 - Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft -.

Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.

Dem stimmte die Mehrheit des Ausschusses nicht zu.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Gesamtstrategie MINT gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.


zu TOP 2.5
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21139-21)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021
(Drucksache Nr.: 21139-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Es liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021:

„Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.“


Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021:

„Die Vorsitzende las die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der
gestrigen Sitzung vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine
nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum
in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in
der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.

Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht beraten habe.
Die personalwirtschaftliche Situation in der Vorlage sei nicht optimal und dementsprechend
gäbe es noch Klärungsbedarf. Da dies nicht der Fachausschuss sei, würde seine Fraktion sich
bei einer Abstimmung enthalten, könnte aber auch folgen, falls die Vorlage geschoben würde.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) begrüßte grundsätzlich die Inhalte der Vorlage. Da der
Antrag ihrer Fraktion zum Doppelhaushalt in der Vorlage aufgenommen wurde, könnten sie
auch eine Empfehlung abgeben. Sie könnte ebenfalls zustimmen, die Vorlage zu schieben
oder durchlaufen zu lassen. Es wäre aber bedenklich, wenn die Vorlage durch schieben in den
Oktober nicht mehr bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden könnte.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP) gab für seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf an
und würde sich bei einer Abstimmung enthalten.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob die Fraktionen mit Beratungsbedarf, diesen bis zur
Sitzung des Schulausschusses, der der Fachausschuss wäre, klären könnten. Sie würde
vorschlagen, da der AKJF nicht der Fachausschuss sei, die Vorlage ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an
die nachfolgenden Gremien durchlaufen.“


Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021:

„Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen durchlaufen
zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage ohne
Empfehlung durchlaufen.“


Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.

Zu TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem nicht zu.

Frau Schneckenburger erklärte zu TOP 2.5, dass hier bereits eine Stelle durch Ratsbeschluss eingerichtet sei, für die Koordination des Schulgärtenprogrammes. Der Verein schulinndo sei beauftragt worden, die Koordination der Entwicklung des Programms durchzuführen. Dafür seien Sachmittel für eine Personalstelle zur Verfügung gestellt worden.
Sollten keine Personalstellen für BNE gewünscht sein, müsste auch die vorgenannte Stelle zur Disposition gestellt werden.
Des Weiteren erläuterte sie, dass die Stadt Dortmund sich beim Bund um die Teilnahme im BiNaKom-Netzwerk beworben habe, ein Netzwerk des Bundesbildungsministeriums, um in den Kommunen das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ mit einer Qualifizierungsstrategie zu unterlegen. Das Programm richte sich an 51 Kommunen in Deutschland, diese werden in 3 Regionen in das Bildungsnetzwerk aufgenommen. Die Koordinierungsstelle für Dortmund sei in Osnabrück.
Bei Beteiligung der Stadt Dortmund werden folgende Aufgaben dazu gehören:
- Etablierung eines verwaltungsinternen Netzwerks, das geführt werden muss
- Strategie-Entwicklung
- Begrenzung der Zielgruppe auf 0-27 Jahre mit dem Ziel, Akteure*innen in Dortmund
zusammen zu binden und ein gemeinsames Zukunftsbild zu etablieren
- Akteure*innen auf unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und dieses Netzwerk zu
pflegen
- Prozesskoordination zu übernehmen
- Ansprechpartner*in im Regionalen Bildungsbüro als BNE-Servicestelle
- Handlungskoordination im Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen
- Interkommunaler Austausch im Rahmen von BiNaKom
- Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung mit Partnern*innen der Bildungslandschaft
- Erstellung einer Gesamtübersicht und Einrichtung einer Expertengruppe zur Begleitung
Dafür soll die zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.

Herr Klösel dankte für die Ausführungen und äußerte Zustimmung zur Vorlage.

Frau Dr. Goll stimmte ebenfalls zu unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Schneckenburger.

Die Vorsitzende bat um Zustimmung zu beiden Vorlagen, da die Inhalte der Vorlagen top seien und damit gut gearbeitet werden könne.

Herr Spieß, Frau Lögering und Frau Dresler-Döhmann stimmten ebenfalls zu.


Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 1 Enthaltung (FDP-Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.


zu TOP 2.6
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds für das Schuljahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21627-21)

Beschluss
Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2021/22 zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Umstellung des Systems der Schulgirokonten für die Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20524-21)

Frau Staar verwies auf die schriftlichen Fragestellungen zu dem Thema (liegen der Geschäftsführung nicht vor).

Frau Schneckenburger stellte kurz das Verfahren dar, das bereits in der vergangenen Ratsperiode eingerichtet wurde. Die jetzige Vorlage sei ein Sachstandsbericht eines implementierten Verfahrens.
In einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes seien einerseits Verfahrensschwierigkeiten im Umgang mit diesen Konten deutlich geworden, andererseits habe sich der Kämmerer aus Finanzgründen vorbehalten, auf den Schulgirokonten liegende überzahlte oder dort liegende Geldbeträge am Jahresende einzuziehen und im neuen Jahr das Schulbudget wieder zur Verfügung zu stellen. Oft habe sich nicht ausgegebenes Budget aufsummiert und die Stadt Dortmund gezwungen, dieses durch Kredite zu hinterlegen. Streitig war immer Punkt der Buchung in den Schulsekretariaten. Schwierig bleibe die Situation auch dadurch, dass Landesmittel, kommunale Mittel und von Eltern eingezahlte Beträge (z. B. f. Klassenfahrten) auf einem Konto mischen.

Herr Hagedorn sagte eine schriftliche Beantwortung der Fragestellung des Stadtelternrates zu.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Umstellung des Systems bei den Schulgirokonten der Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung und Umsetzung eines „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ mit dem Ziel, die bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-Pandemie für die beschriebene Zielgruppe in Dortmund abzumildern.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes für den Aktionsplan zu erschließen.
3. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, den Aktionsplan im Dialog mit Akteur*innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft auszuschärfen und umzusetzen. Dabei sind ggfls. Angebotslücken zu ermitteln, durch die Konzeption und Umsetzung weiterer bedarfsgerechter Angebote zu schließen und als Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen und Projekte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien erkennbar und verfügbar zu machen.


zu TOP 2.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2).



zu TOP 2.10
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21333-21)

Der Schulausschuss nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2020 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.11
Information zu Änderungen im Verfahren Schulbegleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21057-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21057-21-E2)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung nach §35a SGB VIII sind insgesamt für das laufende Schuljahr 2021/22 gestellt worden (Anträge für Kinder, die bereits eine Schulbegleitung hatten plus Neuanträge)?

2. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt?

3. Gab es bei der Bewilligung Teilgenehmigungen (z.B. ohne OGS)?
Wenn ja, wie viele?

4. Gab es bei Bestandsfällen eine Reduzierung oder einen Wegfall der bisherigen Leistungen? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Begründungen?

5. Nach welchen Kriterien wurden die Anträge entschieden?

6. Wie und auf welcher Grundlage sind diese Kriterien erarbeitet worden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Der Schulausschuss nimmt die Informationen zu den Änderungen Verfahren Schulbegleitung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung (5/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E2)
Stellungnahme der Verwaltung (8/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E3)


Es liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20 Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt werden.

Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen Fachausschüssen weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert zunächst über die Zuständigkeit dieses Antrages.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beteiligen sind.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt folgende Änderung vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau Altundal-Köse einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme.

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit wie möglich schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL behandelt werden.“


Dazu liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

Stellungnahme Dezernat 5:

Vorbemerkungen:
1.) In der Sitzung vom 15.06.2021 wurde zwischen den Teilnehmenden vereinbart, dass
die Stellungnahme soweit wie möglich zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet
wird. Seitens der SPD-Fraktion wurde ergänzt, dass es sich bei den Punkten 2 - 4 um
Prüfaufträge handelt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung, erfolgt die nachfolgende
schriftliche Stellungnahme, die gegebenenfalls im Anschluss an die Sitzung vom
31.08.2021 noch ergänzt werden kann.
2.) Bei der Beantwortung der Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass der
Schwerpunkt, unter Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes, auf die
Jugendlichen Dortmund abzielt. Somit erfolgt der Bezug, sofern nicht anders
ausgewiesen, auf diese Personengruppe.
3.) Der Beschluss, und somit auch die Punkte 2 – 4, wurde an alle Ratsausschüsse
weitergeleitet. Für die Punkte 2 und 3 sind unterschiedliche Dezernate und
Fachbereiche der Stadt Dortmund zuständig. Diese Punkte werden in den
entsprechenden Ausschüssen beraten und nachfolgend von den zuständigen
Dezernaten und Fachbereichen entsprechend bearbeitet.

Die im Rubrum genannten Fragen beantworte ich, auf der Grundlage einer Stellungnahme des
Jobcenters, wie folgt:
Zu 1a. In Dortmund beziehen ca. 12.000 Menschen zuzüglich zu ihrem Lohn soziale
Transferleistungen. Davon arbeiten ca. 5.000 Menschen im Minijob, weitere ca. 1.300
in Vollzeit nach Mindestlohnkriterien.

Zu 1b. In Dortmund gibt es ca. 84.000 Menschen in ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften die
nach SGB II Regelleistungsberechtigt sind. Ca. 11.000 der 84.000 Menschen sind im
Alter von 16 bis unter 25 Jahren. Im SGB III läuft sich die Zahl der
Leistungsberechtigten auf ca. 700.

Zu 1c. Zielsetzung der täglichen Arbeit mit den jungen Menschen ist es immer, diese an einen
Bildungsabschluss heranzuführen. Dabei steht die Heranführung an die
Ausbildungsreife und die spätere Ausbildung im Fokus. Da die Startvoraussetzungen
individuell und unterschiedlich sind, werden Förderketten gebildet, die das Vorhaben
beschleunigen sollen. Dazu stehen neben den im Integrationsprogramm U25
genannten Angeboten (vgl. Anhang, Integrationsprogramm für Jugendliche
2021, S. 11) folgende Angebote zur Verfügung:
 Qualifizierungschancengesetz
 Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

Das wichtigste Element allen voran ist jedoch die Beratungsarbeit von allen
Akteur*innen im Jugendberufshaus Dortmund mit der Zielgruppe, um sie von der
Teilnahme an den zielführenden Maßnahmen zu überzeugen und dafür zu motivieren.
Im Jugendberufshaus Dortmund bündeln die Agentur für Arbeit, das Jobcenter
Dortmund und die Jugendberufshilfe ihre Leistungen für die jungen Menschen.

Über die Jugendberufshilfe profitieren schulmüde und schulverweigernde junge
Menschen von einem Kontakt- und Beratungsverbund und Angeboten, die die
Reintegration in die Regelbeschulung bzw. den Aufbau einer beruflichen
Anschlussperspektive als Ziel haben.
Dazu zählen:
Beratungsangebot:
 Kontakt- und Beratungsverbund für schulmüde und schulverweigernde
Jugendliche
 Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStLearn
Schulersetzende Maßnahmen:
 („3 x 5“), Schülerwerkstatt, Train to Return
 Lernwerkstatt Multimedia

Werden von Seiten des SGB II und SGB III die jungen Menschen im
Jugendberufshaus bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres betreut, so ist die
Jugendberufshilfe auf der Grundlage des SGB VIII bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres Ansprechpartnerin für die jungen Menschen. Die Jugendberufshilfe
bietet jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, im
Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an. Diese Hilfen fördern die
schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die
soziale Integration. Die Angebote der Jugendberufshilfe sind unter anderem mit den
Maßnahmen der Schulverwaltung, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter
abgestimmt.

Dabei stehen unterschiedliche Beratungsangebote, Maßnahmen und
Drittmittelfinanzierte Projekte zur Verfügung:
 Start up (Jugendamt der Stadt Dortmund im Jugendberufshaus)
Zielgruppe: Careleaver aus dem Bereich der Vollzeitpflege, Beratungsangebot,
Übergangsbegleitung und Nachbetreuungsangebot
 Beratungsnetzwerk Dortmund
Zielgruppe: junge Menschen, Eltern, Lehrkräfte, Beratung in Fragen des
Übergangs Schule / Beruf
 KAUSA Servicestelle Dortmund
Zielgruppen u.a.: Förderung der Ausbildungsbereitschaft und Beratung von
Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund und Beratung und
Unterstützung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg
in die Ausbildung
 Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStDO
Zielgruppe: junge Menschen, denen eine Entkopplung vom Regelsystem
SGBII droht bzw. die multiple Problemlagen aufweisen, intensive Beratung /
Casemanagement
 Ausbildungscoaching für Zugewanderte
Zielgruppe: zugewanderte und geflüchtete junge Menschen
 Jobwinner
Zielgruppe: niederschwelliges Angebot für abgehängte junge Menschen, Ziel:
Andocken an die bestehenden Regelsysteme in Dortmund, Eröffnung von
Lebensperspektiven und Teilhabemöglichkeiten
 IDA / A.M.A Projekt
Zielgruppe: Junge Menschen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung und Interesse an Arbeitserfahrungen in anderen
Ländern haben
 Jugend(kultur)werkstatt, Jugendwerkstätten
Zielgruppe: junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, Ziel:
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Perspektiventwicklung.

Die Zielsetzung dieser Angebote besteht darin, berufliche und / oder schulische
Perspektiven gemeinsam mit den jungen Menschen zu entwickeln.
Durch die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme (BVB), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit
produktionsorientiertem Ansatz (BVB Pro), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
für Rehabilitanden (BVB Reha), Aktivierungshilfe für Migranten (AhfM) und die
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) können Schulabschlüsse
(bzw. bei BaE auch der Ausbildungsabschluss) erworben/zuerkannt werden.

Zu 1d. Vor der Unterbreitung eines Angebotes steht die Erhebung des Bedarfes. Ein Teil der
jungen Menschen hat nach seinem Schulabschluss sehr konkrete Vorstellungen von
seiner Zukunft und kann diese selbständig verwirklichen. Hier ist lediglich eine leichte
(bestätigende) Unterstützung durch beratende Aktivitäten, oder auch keine
Unterstützung, erforderlich.
Für junge Menschen allerdings, die noch über keine klare Zukunftsvorstellung nach
ihrer Schulzeit verfügen, stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Hier kann auf
individuelle und bedarfsorientierte Einzelangebote (Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine (AVGSMAT)) abgestellt werden. Alternativ stehen
Gruppenangebote zur Verfügung, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern sollen.
Hierfür greift das Jugendberufshaus insbesondere auf folgende Maßnahmen (Auszug
aus Integrationsprogramm für Jugendliche 2021, S. 11) zurück:
 Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB, BVB pro)
 Einstiegsqualifizierung (EQ)
Um die Bedarfe zielgerichtet mit den jungen Menschen erarbeiten zu können, verfügt
das Jugendberufshaus über entsprechend spezialisierte Teams in den Rechtskreisen
SGBII (Teams Ausbildung) und SGB III (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben,
Berufliche Rehabilitation, Teilhabe und Marktausgleich junge Menschen)

Zu 1e. Sämtliche durch das Jugendberufshaus initiierten Angebote sind auf die Zielgruppe der
jungen Menschen (bis 25 Jahre) speziell zugeschnitten.
Die Angebote werden durch die Mitarbeitenden (Beratung, Vermittlung und
Orientierung) in Kooperation mit den zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Die
Auftragnehmer werden im Rahmen von Ausschreibungen gemäß VOL/A gewonnen.
Hierzu zählen u.a. AA HWK, BIMS, Caritas, CJD, DAA, Dobeq, Grone, GrünBau,
Invia, Tertia, TÜV, TWBI, WBI, Werkhof.

Zu 1f. Im Rahmen der Kooperation des Jugendberufshauses ist der Erwerb höherwertiger
Schulabschlüsse möglich. So kann im Rahmen der BVB der Hauptschulabschluss
nach Klasse 9 erworben werden. Ebenfalls in der BVB werden
Qualifizierungsbausteine aus dem 1. Lehrjahr angeboten. Dies gilt ebenso für die
Einstiegsqualifizierung, in der unter anderem die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres
vermittelt werden.
Um die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, können darüber
hinaus bedarfsgerechte Teilqualifikationen/Weiterbildungen (z.B. Flurförderschein,
Auslieferungsfahrer*in, berufsfachliche Anpassungsqualifizierung auf
Helfer*inniveau) erfolgen.
Dabei stehen die Belange des jungen Menschen ebenso im Fokus wie die
arbeitsmarktlichen Erfordernisse. Bestehen sprachliche Barrieren, gibt es darüber
hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Sprachförderung.
Darüber hinaus werden soziale Schlüsselqualifikationen (Tagesstruktur,
Zuverlässigkeit, Soft Skills usw.) ebenso vermittelt wie PC-Kenntnisse oder kulturelle
Kompetenzen.

Zu 1g. Während eines Kalenderjahres nehmen regelmäßig ca. 5.000 vom Jugendberufshaus
betreute junge Menschen ein trägergestütztes Angebot wahr. Die Zahl schwankt leicht
von Jahr zu Jahr, da Angebotsplätze teilweise mehrfach besetzt werden können.
Zu 1h. Zur durchschnittlichen Beschäftigungsdauer liegen keine statistischen Auswertungen
vor. Die durchschnittliche Verweildauer in arbeitsmarktpolitischen Angeboten variiert
stark, da diese Angebote unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Somit gibt es Verweildauern von wenigen Tagen (Bewerberservice), über sechs
Monaten (Förderzentrum, Arbeitsgelegenheiten (AGH)) bis hin zu 3,5 Jahren
(geförderte Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen).

Zu 1i. In der Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen werden grundsätzlich vier Phasen
durchlaufen. Steht am Anfang das Auffangen und Herstellen einer Beziehung, folgt die
Stabilisierung, Qualifizierung und letztendlich die Integration in den Ausbildung- bzw.
Arbeitsmarkt. Abhängig von der individuellen Ausgangssituation ergeben sich die
entsprechenden Perspektiven.
Als Beispiel kann genannt werden, dass sich oft die geförderte
Beschäftigungsaufnahme einer geförderten Ausbildung anschließt, wodurch sich
junger Mensch und Arbeitgeber bereits kennen. So entsteht für den jungen Menschen
langfristig eine bessere Integrationschance durch den sogenannten „Klebeeffekt“.
Auch nach Auslaufen einer Förderung wird versucht, die Gründe für einen Misserfolg
zu eruieren und bei der nächsten Integrationschance mit zu betrachten. Das Wichtigste
für einen langfristigen Erfolg ist jedoch die Motivation des jungen Menschen.

Zu 1j. Gemäß der amtlichen Schulstatistik des Landes NRW gingen im Schuljahr 2019/20,
dem ersten von der Corona-Pandemie betroffenen Abgangsjahrgang, 426
Schüler*innen von den allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ab. Im
Schuljahr 2018/19 waren es insgesamt 466 Abgänger*innen.
Die Gruppe der Abgänger*innen ohne Hauptschulabschluss setzt sich zusammen aus
Abgänger*innen mit einem Abschlusszeugnis in einem Förderschwerpunkt (Lernen
bzw. Geistige Entwicklung) und Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss. Im
Schuljahr 2019/20 blieben 166 Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss (Vorjahr:
203), 260 Abgänger*innen erhielten ein Abschlusszeugnis in einem
Förderschwerpunkt (Vorjahr: 263). Ein Anstieg an Abgängen ohne
Hauptschulabschluss bzw. ohne (jeglichen) Abschluss war demnach im Vergleich der
Schuljahre 2018/19 und 2019/20 nicht zu verzeichnen.
Für das jetzt abgeschlossene Schuljahr 2020/21 liegen derzeit noch keine Daten vor. In
den vergangenen Jahren wurde der entsprechende Datensatz seitens des Landes NRW
den Kommunen im 1. Quartal des Folgejahres zur Verfügung gestellt.

Zu 1k. Da die Zielgruppe schon seit jeher besteht, existieren auch entsprechende Maßnahmen
(siehe Integrationsprogramm Jugendliche 2021, S. 11) bei allen drei Partnern des
Jugendberufshauses, die darauf ausgelegt sind, die Arbeitslosigkeit zu verhindern. In
der aktuellen Situation können diese entsprechend aufgestockt werden, um allen
jungen Menschen gerecht werden zu können. Über das Aktionsprogramm ergeben sich
zudem auch noch neue Möglichkeiten, so dass neben der Aufstockung auch andere
Angebote geschaffen werden können. Die Maßnahmen befinden sich in Erarbeitung.

Zu 1l. In Dortmund gibt es geschätzt ca. 300-400 junge wohnungslose Menschen, die von den
bestehenden Regelsystemen entkoppelt sind.
Über das Jobcenter Dortmund beziehen ca. 140 wohnungslose junge Menschen SGBII
Leistungen.
Für diesen Personenkreis werden folgende niederschwellige Maßnahmen angeboten:
Streetwork bzw. Straßensozialarbeit des Fachdienstes Streetwork (Jugendamt der
Stadt Dortmund) sowie weitere aufsuchende Angebote freier Träger, mit denen die
problembelasteten Zielgruppen, die nicht mehr in den herkömmlichen Hilfesystemen
angebunden sind, erreicht werden können.
Angebote zur Bewältigung des Alltags, der psychosozialen Beratung und der
Einzelfallhilfe können junge Entkoppelte in der Überlebenshilfeeinrichtung des
Fachdienstes Streetwork (Leopoldstraße) erhalten.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW, VSE e.V., hält die
Notschlafstelle „Sleep In Stellwerk“ mit insgesamt 10 Plätzen für Jugendliche von 14
bis 18 Jahren vor.
Die städtische Notschlafstelle für junge Erwachsene „gap jump“ bietet 20
Wohnungslosen im Alter von 18 bis 27 Jahren Unterkunft, Beratung und
Unterstützung an.
Die Off Road Kids Stiftung, ein überregionaler Zusammenschluss für die Arbeit mit
entkoppelten jungen Menschen, ermöglicht dieser Zielgruppe im Projekt „PREJOB“,
einen Schulabschluss nachzuholen.

Das Jugendberufshaus Dortmund (Jobcenter U 25) bietet auf der Grundlage des § 16 h
SGBII ein niederschwelliges und aufsuchendes Angebot für schwer erreichbare junge
Menschen mit einem möglichen SGB II Anspruch in Form von Dock 16 (Träger:
GrünBau) an. Ziel der niederschwelligen Angebote ist die Anbindung der
entkoppelten jungen Menschen an die bestehenden Regelsysteme. Durch die
eingeleiteten Unterstützungsangebote wird neben der Stabilisierung auch die soziale,
schulische und berufliche Integration der jungen Menschen angestrebt. Die
Verwaltung kooperiert im Sinne der jungen entkoppelten / wohnungslosen Menschen
intensiv rechtskreisübergreifend miteinander.“

Stellungnahme Dezernat 8:

„…zu der unten aufgeführten Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.06.2021 nehme ich wie folgt Stellung:

Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Das Personal- und Organisationsamt hat zum Einstellungsjahr 2018 die Federführung des Ausbildungsprojektes, das bis zu diesem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt (50/7) durchgeführt wurde, übernommen. Seitdem wird das Projekt im Rahmen der assistierten Ausbildung in enger Kooperation mit dem Jobcenter weitergeführt.
Zielgruppe der assistierten Ausbildung sind junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne weitere Unterstützungs- und Förderangebote nicht mögliche ist. Dabei wird die Stadt Dortmund von externen Bildungsträgern unterstützt, die über das Jobcenter akquiriert und über Kooperationsverträge gebunden werden.

Diese Ausbildungsstellen werden zusätzlich zu den Bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen angeboten. Ziel ist es, Jugendlichen mit Entwicklungspotential durch gezielte Förderung und intensive Betreuung während der Ausbildung eine berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den Ausbildungsverordnungen der angebotenen Ausbildungsberufe. Dabei werden alle Bewerbungen zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen zum geringstmöglichen Maß erfüllen.

Seit Beginn des Ausbildungsprojektes im Jahr 2015 konnten bereits 59 junge Menschen über das Projekt eine Ausbildung beginnen. Von diesen haben 32 ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurden größtenteils übernommen.
Der sozialen Verantwortung, jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive für berufliche Bildung und Teilnahme am Arbeitsleben zu schaffen, ist sich die Stadt Dortmund bewusst. Diese übernimmt sie nicht nur als Verwaltung, sondern auch als Arbeitgeberin gerne. Eine Ausweitung des Projektes ist daher seitens des Personal- und Organisationsamtes wünschenswert.
Für das Jahr 2021 ist das Einstellungsverfahren bereits abgeschlossen. Auf Grund der Kürze der Zeit ist eine Durchführung weiterer Einstellungsverfahren nicht mehr möglich.
Da die Durchführung des Ausbildungsprojektes ein wertvoller und wichtiger Beitrag für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf ist und insbesondere aufgrund der noch anhaltenden Pandemie, ist das Personal- und Organisationsamt bereit, im Jahr 2022 einmalig 20 Plätze anzubieten.
Eine entsprechende Ratsvorlage wird derzeit vom Personal- und Organisationsamt erstellt.


Der Schulausschuss nimmt die Überweisung sowie die Stellungnahmen aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 vor:

„Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.“


Der Schulausschuss leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 3.2
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.


2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere

a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
1.1 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
1.2 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
1.3 Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.


zu TOP 3.3
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.


zu TOP 3.4
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Es liegt folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Eingliederung von jungen Migranten und Migrantinnen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der Integration in unserer Stadt. Bereits 2015 hatte die Arbeitsagentur mehrere Projekte auf die Beine gestellt, um diese Aufgabe zu bewältigen. Hier sei u.a. der „Integration Point“ und „Early Intervention“ genannt. Die KAUSA-Servicestelle hat bisher das Angebot der Arbeitsagentur/Jobcenter ergänzt und unterstützt und konnte u.a. vielen Jugendlichen einen Job vermitteln.
Jobcenter und Arbeitsagentur haben sich in den letzten Jahren dahingehend deutlich weiterentwickelt, so dass auch hier jugendliche Migranten und Migrantinnen besondere Unterstützung bei dem Weg in das Arbeitsleben erfahren. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage bezüglich einer Verstetigung und Ausweitung von KAUSA nicht ausreichend begründet. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom
Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?

2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom
Jobcenter/Agentur für Arbeit nicht abgedeckt?

3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von
KAUSA aus?

4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des
Personals zu erwarten?

5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
6. In 2015 hatte die Arbeitsagentur den „Integration Point“ eröffnet. Ist dieser immer noch ein Bestandteil der Arbeit der Arbeitsagentur?
7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits verbindliche Absprachen gegeben?


Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Arbeit gut und lobenswert finde, er aber befürchte, dass hier Doppelstrukturen entstünden. Er bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und die Fragen seiner Fraktion bis dahin zu beantworten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die KAUSA sehr gute Arbeit mache und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie würde gern heute empfehlen und schlägt vor, die Fragen der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) geht auf die Fragen, die das Jobcenter betreffen ein. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass KAUSA keine Konkurrenz sei, sondern eine wichtige Ergänzung

Nach intensiver Diskussion hält der Ausschuss fest, dass man mehrheitlich für die Vorlage sei, heute aber nicht abstimmen wolle.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage durchlaufen und bittet darum, die Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 23.09.2021 zu beantworten.“

Frau Dr. Goll bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (19 Ja, 1 Nein - AfD, 1 Enthaltung – FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die KAUSA-Servicestelle befristet auf vier Jahre (2022-2025) zu verstetigen.





zu TOP 3.5
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den zuständigen Stellen (kassenärztliche Vereinigung u.a.) darauf hinzuwirken, dass die Versorgung mit Kinderärzt*innen in Dortmund insbesondere in den Sozialräumen absehbar verbessert wird.

Begründung:
Sachstandsbericht S. 23:
„Im Bereich der medizinischen Versorgung von nicht krankenversicherten Kindern und Jugendlichen bestand auch 2020 das zuvor identifizierte Problem fort: Familien, für die es gelingt, einen Krankenversicherungsschutz herzustellen, finden oftmals keine Kinderarztpraxis für anstehende Untersuchungen und Behandlungen. Die Gründe sind vielschichtig. Die Kinderärzt*innen sind überlastet; viele nehmen keine neuen Patient*innen mehr auf. Die betroffenen Familien werden somit erneut in der Sprechstunde vorstellig und wollen behandelt werden, weil sie keine niedergelassene Praxis finden, die sie als neue Patient*innen aufnimmt. Die Familien befinden sich in einer besonders prekären Situation: trotz des Anspruchs auf ärztliche Leistungen, finden sie keine behandelnden Ärzt*innen. Die Sprechstunden des Gesundheitsamtes sind aber nur für nicht krankenversicherte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Im Ergebnis haben die Kinder und Jugendlichen keine ärztliche Versorgung. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst behandelt deshalb diese Kinder und Jugendlichen mit Krankenversicherungsschutz seit April 2019 so lange weiter, bis sie ins Regelsystem vermittelt werden.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. (Die FRAKTION – Die PARTEI war bei der Abstimmung nicht anwesend.)“

Der Schulausschuss nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Zwischenbericht zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21622-21)
Der Schulausschuss nimmt den Zwischenbericht des Gesundheitsamtes zur Ausweitung des Programms Klasse2000 in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21068-21)

Der Schulausschuss nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Breitbandanschluss bei privaten Schulen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21182-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

Zu Pkt. 1 und Pkt. 4) Elf Schulen in freier Trägerschaft gelten gem. der Förderrichtlinien als unterversorgt und fallen unter die Adresspunkte „institutioneller Nutzer“ (siehe Anlage).

Zu Pkt. 2) Ja, alle Schulen im geförderten Breitbandausbau werden gleichrangig betrachtet.

Zu Pkt. 3) Nein, weil es auch nicht nötig ist. Sobald ein Cluster mit einer entsprechenden Schule erschlossen wird, wird die DOKOM21 mit der Grundstücks-/Gebäudeeigentümer*in frühzeitig in Kontakt treten, um die für die Erschließung zwingend erforderliche Nutzungsvereinbarung einzuholen.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Gesundheits- und Infektionsschutz an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21837-21)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.1 und TOP 4.3 behandelt.





zu TOP 4.2
Schulbegleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21906-21)

Der TOP wurde von der Fraktion DIE LINKE+ zurückgezogen.


zu TOP 4.3
Luftfiltergeräte
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21931-21)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.1 und TOP 4.1 behandelt.


zu TOP 4.4
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21946-21)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung/Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW gefassten Dringlichkeitsbeschluss zur „Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund“ genehmigt (Drucksache Nr.: 17105-20). Als Standort ist die ehemalige Hauptschule Am Ostpark vorgesehen. Ziel für die Aufnahme des Schulbetriebs ist nach der damaligen Beschlussvorlage spätestens das Schuljahr 2022/23.

Vor dem Hintergrund des bald anstehenden Anmeldeverfahrens zu Grundschulen für das kommende Schuljahr bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Wiedereinrichtung einer jüdischen Grundschule.“

Frau Schneckenburger äußerte sich direkt zu der Fragestellung:
Der Rat der Stadt Dortmund habe finanzielle Mittel für die Kulturellen Belange der jüdischen Gemeinde zur Verfügung gestellt. Diese selbst habe sich vorgenommen, Trägerin einer Ersatzschule in Dortmund zu werden und hat die Stadtverwaltung um Begleitung bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie bzw. einem geeigneten Standort in Dortmund gebeten. Die Gemeinde habe ein Angebot für ein Gebäude bekommen und sich dafür entschieden, es handelt sich um den Standort in der Innenstadt-Ost, Franziskus- und Berswordt Schule. Im weiteren Verfahren wurde zusammen mit der Hochbauverwaltung intensiv vor Ort geprüft, wie bauliche Bedarfe für eine Ersatzschule am Standort abgebildet werden können. Es handelt sich um den Standort zweier Grundschulen und den Standort einer ehemaligen Hauptschule, die zwischenzeitlich umgewidmet wurde zu einer Übergangseinrichtung für geflüchtete Menschen – allerdings mit Sanierungs- und auch Neubaubedarf. Die Verwaltung habe Planungen realisiert, die zunächst abzielten auf den Ursprungsgedanken der jüdischen Gemeinde, eine jüdische Grundschule als Ersatzschule zu gründen und als Träger dieser Ersatzschule aufzutreten.
Zwischenzeitlich hatte die jüdische Gemeinde andere Überlegungen angestellt, die stärker darauf abzielten, zwei Profilklassen unter dem Dach einer am Standort existierenden Grundschule einzurichten. Diese Profilklassen sind nicht genehmigungsbedürftig im Gegensatz zu einer Ersatzschule, die eines Genehmigungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg bedurft hätte.
Die Planungen der jüdischen Gemeinde sind nicht vollständig abgeschlossen, auch deswegen, weil es sich um ein unter Sicherheitsaspekten kompliziertes Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren handelt. Stand heute sei nicht abschließend geklärt, wie sich die Anmeldesituation für das Schuljahr 2022/23 gestalten kann. Abhängig sei dieses von Genehmigungen, die auf Ebene der Staatskanzlei NRW getroffen und dort im Zusammenhang von Sicherheitsfragen für diese Einrichtung bewertet werden. Sobald dieses geklärt ist, können die baulichen Fragen und damit auch die organisatorischen Fragen und welches Bildungsprofil ausgebildet werden soll, beantwortet werden.

Der Schulausschuss nahm die Ausführungen von Frau Schneckenburger dankend zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Schulschwimmen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22191-21)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Schulverwaltung um eine aktuelle Berichterstattung zur Umsetzung des Hygienekonzeptes für den Neustart des Schulschwimmens seit dem 30. August 2021.

Begründung:

In einem Artikel der Ruhrnachrichten vom 30. August 2021 wurden seitens eines Badbetreibers Bedenken zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes während des Schulschwimmens geäußert, da sich zu viele Schulklassen zur gleichen Zeit in einer zu engen Taktung im Schwimmbad aufhalten würden.

Die Dringlichkeit begründet sich u. a. auch mit der aktuellen Berichterstattung über die Überlastung des personell unterbesetzten Gesundheitsamtes und der daraus nun erfolgten Kapitulation bei der Nachverfolgung der vielen Kontakte bei der hohen Anzahl von an Corona erkrankten Kindern und Jugendlichen.“


Herr Hagedorn führte aus, dass zwei Richtlinien des Landes beachtet werden müssen. Zum einen die Schulmail, die besagt, Schulschwimmen sei zum neuen Schuljahr möglich.
Die zweite Richtlinie sei für den organisierten Sport durch die Staatskanzlei auf den Weg gebracht worden und besagt, dass für den organisierten Sport die Auflage für die einzelnen Verbände bestehe, im Rahmen der Pandemie entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen. Damit gebe es Restriktionen zum Ausmaß der Benutzung.
Der Fachbereich Schule habe sich vor Schuljahresbeginn mit der Schulaufsicht, dem Eigenbetrieb 32, der einen Teil der Bäder besitzt, sowie mit den Badbetreibern der anderen Bäder zusammen gesetzt, um über die einheitliche Organisation des Schwimmunterrichtes in Dortmund zu sprechen. Einige anstehende Fragen wurden zur Prüfung an das Rechts- und das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Man habe beschlossen, pünktlich zur 2. Schulwoche mit dem Schulschwimmen zu starten. Die Presseberichterstattung bezog sich auf einen Badbetreiber, der seine eigenen Hygieneregeln auch auf den Schulsport übertragen wollte, also nicht mehr Kinder ins Bad zu lassen als seine Hygieneregeln erlauben. Die Schulverwaltung habe darüber schon am Tag vorher Kenntnis erhalten und die entsprechenden Schulen informiert. In manchen Fällen sei es besser gewesen, das Schulschwimmen nicht stattfinden zu lassen, als nur eine geringe Anzahl Kinder ins Bad zu bringen.
Letztendlich sei für die Stadt Dortmund die entscheidende Instanz das Gesundheitsamt, es müsse final entschieden werden, welche Vorschrift anzuwenden ist. Problematisch sei, dass die Badbetreiber unterschiedliche Vorgaben machen. Der Krisenstab werde sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigen, um eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Frau Schneckenburger fasste abschließend zusammen, dass die Städte an die Corona-Schutzverordnung gebunden seien, Änderungen seien nur über die Landeregierung möglich.

Der Schulausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung dankend zur Kenntnis.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18.18 Uhr.








A l t u n d a l – K ö s e K l ö s e l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin