Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 09.09.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Heymann i. V. für Rm Tölch
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker

CDU
Rm Frank i. V. für Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing i. V. für sB Neuhaus – bis TOP 4.1 (bis 17.55 Uhr)
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat


c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Walther, StA 32
Herr Dr. Mühlhofer, StA 41
Frau Uehlendahl, StA 66
Frau Wittig-Flick, StA 61
Herr Dr. Falk, StA 70
Herr Sümer, StA 70
Frau Bluhm, 3/Dez.
Frau Wedemann, 3/Dez.

d) Gäste



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 09.09.2014, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretung
(Drucksache Nr.: 13371-14)

1.2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger)

1.3 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.4 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.5 Feststellung der Tagesordnung

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.05.2014

2. Beratung von Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

2.1 Anregung zur Seesatzung des PHOENIX-Sees
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12621-14)

2.2 Anregung zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
Mitteilung der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08705-12-E2)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13288-14)

3.2 Bezirksverwaltungsstelle Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12359-14-E2)

3.3 Erstaufnahme von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13357-14)

3.4 Ordnungspartnerschaften
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13358-14)

3.5 Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13362-14)

3.6 Stadtschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13364-14)

3.7 Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13365-14)

3.8 Situation Albertus-Magnus-Kirche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13363-14)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13127-14)

4.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)

4.3 Evaluationsbericht zum Projekt "gesamtstädtischer Traustandesbeamtenpool"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13210-14)

4.4 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

4.5 Jahresbericht 2013 der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13081-14)

4.6 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12802-14)

4.7 Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

4.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.06.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13218-14)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretung
(Drucksache Nr.: 13371-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt dem Beschlussvorschlag von Herrn Oberbürgermeister Sierau vom 11.08.2014 (Drucksache Nr.: 13371-14) und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bestellt Frau Christina Fichtenau zur Schriftführerin und Herrn Frank Pihl zum stellvertretenden Schriftführer.

zu TOP 1.2
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger)

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wird sB Uwe Wallrabe von der Ausschussvorsitzenden Rm Krause verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle Dortmunds zu erfüllen.

zu TOP 1.3
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bohnhof benannt.

zu TOP 1.4
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgenden Punkt erweitert:

TOP 3.9 Aplerbecker Apfelmarkt
Vorschlag zur Tagesordnung und Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13566-14).

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließen einstimmig die Dringlichkeit.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilen mit, dass sie ihren Vorschlag zur Tagesordnung TOP 3.8 „Situation Albertus-Magnus-Kirche“ (Drucksache Nr.: 13363-14) zurückziehen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.05.2014

Rm Noltemeyer bittet auf Seite 8 – zweiter Absatz- um Streichung des letzten Satzes „Eine Änderung würde zusätzliche Kosten nach sich ziehen“.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.05.2014 wird mit der oben genannten Änderung einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Anregung zur Seesatzung des PHOENIX-Sees
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12621-14)

Rm Noltemeyer teilt mit, dass es bei der Befahrung des Sees auf unmotorisierten Verkehr ankommt. Sie verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung, in dem die Idee mitgeteilt wird, ausschließlich Segelboote zuzulassen. Die Begründung dieser Idee liegt nicht vor. Gleichzeitig wird in dem Schreiben mitgeteilt, dass es keinen politischen Auftrag für eine Änderung gibt. Daher kann aus ihrer Sicht nicht nachvollzogen werden, warum nicht auch Ruder- und Paddelboote zugelassen und hierfür Stellplätze angeboten werden sollten. Hier bittet Rm Noltemeyer um Mitteilung der Begründung oder um Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.

Herr Sümer von der Stadtentwässerung informiert darüber, dass auf dem Phönixsee verschiedene Fahrzeuge, auch Ruder- und Paddelboote, zugelassen sind. Ruder- und Paddelboote erhalten keine Liegeplätze im Wasser. Dies war von Anfang an Zielsetzung, um den größeren Segelbooten einen Platz anbieten und somit entsprechend große Bootsboxen vorbereiten zu können. Ruder- und Paddelboote dürfen auf dem See fahren, müssen aber dann mit Handkarren oder dem PKW angefahren werden.
Auf die Nachfrage von Rm Noltemeyer teilt Herr Sümer mit, dass beim Gestaltungsaspekt des Hafenblickes in der Seesatzung Priorität auf Segelboote gelegt worden ist. An Land gibt es keine Möglichkeiten Bootboxen für Segel- und Paddelboote anzubieten.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden teilt Rm Noltemeyer mit, dass ihre Nachfrage damit beantwortet ist.
Rm Zweier hat festgestellt, dass Boxen frei stehen. Daher stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, die Satzung zu erweitern, um Leerstand zu vermeiden.

Herr Sümer bestätigt den Leerstand einiger Boxen. Dies ist darin begründet, dass die Liegeplätze erst neu vergeben wurden und noch nicht alle Bootseigner ihre Liegeplätze mit Booten belegt haben. Die Liegeplätze sind aber alle vergeben.

Rm Weber verweist auf die Wichtigkeit des gestalterischen Aspektes.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Anregung zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
Mitteilung der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08705-12-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Abschlussbericht der Verwaltung vom 13.08.2014 (Drucksache Nr.: 08705-12-E2) vor:

„Zum Beschluss des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden vom 12.03.2013 (Drucksache Nr. 08705-12) kann ich Ihnen heute folgenden
Abschlussbericht geben:

Nach Beauftragung sichtete das Stadtarchiv Dortmund die Dortmunder Straßennamen.
Hierbei zeigen sich die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Straßenbezeichnungen politisch
belastet. Es schlägt – oft auch Bezug nehmend auf aktuelle Diskussionen in anderen
Gemeinden – eine Umbenennung folgender Straßen vor:

1. Castellestraße (Stadtbezirk Innenstadt Ost) / benannt 1955
Namensgeber: Dr. Friedrich Castelle
* 30.04.1879 in Appelhülsen
† 15.01.1954 in Rheine

Mundart-Dichter, Herausgeber literarischer Werke, Rezitator, Redakteur, Rundfunk-
Sendeleiter und Intendant.

Bereits seit 1932 sind eindeutig positive Aussagen Friedrich Castelles zum
Nationalsozialismus nachzuweisen. Ab 1933 war er dann ein aktives Mitglied der NSKulturpolitik in Westfalen. Er wurde NSDAP-Parteimitglied und Obmann der NS2
Kulturgemeinde Warendorf. Auch eine hohe Geldspende Castelles an die SS-Führerschule
auf der Wewelsburg ist nachzuweisen. In seinen Schriften vereinnahmte er sowohl Hermann
Löns als auch Annette von Droste-Hülshoff für den Nationalsozialismus.
In Rheine wurde die Castellestraße 2012 umbenannt, 2013 in der Stadt Steinfurt.

2. Wagenfeldstraße (Stadtbezirk Innenstadt Ost) / benannt 1957
Namensgeber: Karl Wagenfeld
* 05.04.1869 in Lüdinghausen
† 19.12.1939 in Münster

Lehrer, Mundartdichter und Schriftsteller, Redakteur und Organisator des Westfälischen
Heimatbundes.




Karl Wagenfeld ließ sich im Laufe seines Lebens immer stärker politisieren. Ab Oktober
1933 gehörte er sowohl der NSDAP als auch dem nationalsozialistischen „Kampfbund für
deutsche Kultur“ als Mitglied an. Unabhängig von seiner formalen Mitgliedschaft in den
vorgenannten Organisationen hat Wagenfeld in seinen politischen Reden und Schriften immer
wieder und im Laufe der Jahre in zunehmendem Maße rassistische, nationalistische und
nationalsozialistische Ideologien propagiert.

Er vertrat hierin ein Menschenbild von hochwertigen und minderwertigen Menschen (u. a. bezeichnete er „Neger, Kaffer und Hottentotten“ als „Halbtiere“, „Fremdrassige“ als „Volksverderber und Schädlinge“, Menschen in „Krüppel- und Idiotenanstalten, in Fürsorgeheimen und Strafanstalten“ als „körperlich und geistig Minderwertige“). In der Fortpflanzung und Vermehrung der seines Erachtens minderwertigen Menschen sah Wagenfeld eine wachsende Bedrohung für Deutschland. Er setzte sich daher in seinen öffentlichen Vorträgen dafür ein, dass in dem von ihm geführten Westfälischen Heimatbund ein besonderer „Arbeitsausschuss für Eugenik“ gebildet wurde. Aus heutiger Sicht kann man Wagenfeld bei Betrachtung seiner kultur- und bevölkerungspolitischen Vorstellungen und Aussagen durchaus mit einigem Recht als einen geistigen Wegbereiter und Wegbegleiter des Nationalsozialismus bezeichnen. In Münster und Rheine wurde die Wagenfeldstraße 2012 umbenannt, 2013 in der Stadt Steinfurt.

3. Stehrstraße (Stadtbezirk Scharnhorst) / benannt 1964
Namensgeber: Hermann Stehr
* 16.02.1864 in Habelschwerdt
† 11.09.1940 in Oberschreiberhau, Schlesien
Volksschullehrer und Schriftsteller

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gehörte Hermann Stehr weiterhin der
„gesäuberten“ Akademie der Dichtung an. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von
Hindenburg rief Stehr im August mit anderen Kulturschaffenden dazu auf, eine
„Volksbefragung“ über die Zusammenlegung des Amts des Reichspräsidenten und
Reichskanzlers in der Person Hitlers durchzuführen. Ebenso schrieb er eine Rechtfertigung
zur Legalisierung der Morde anlässlich des Röhm-Putsches in der Deutschen Allgemeinen
3 Zeitung. Der nationalsozialistische Kulturbetrieb feierte Stehr als „Künder der deutschen
Seele“ und pries ihn wegen seiner „völkischen Erdverbundenheit“. Im Jahr 1935 wurde Stehr
in den Reichskultursenat aufgenommen, wozu ihm Goebbels persönlich gratulierte.
Die Stehrstraße wurde 2013 in der Stadt Steinfurt umbenannt.

Die Überprüfung der Carl-Duisberg-Straße basiert auf eine Bürgeranfrage zur Sitzung
der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 30.01.2013 / TOP 9.9.
4. Carl-Duisberg-Straße (Stadtbezirk Innenstadt West) / benannt 1974

Namengeber: Friedrich Carl Duisberg
* 29.09.1861 in Barmen (heute Wuppertal)
† 19.03.1935 in Leverkusen
Chemiker und Industrieller, Vorstandsvorsitzender

Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz
produziert. In Leverkusen wurde u. a. Phosgen produziert, ein Giftgas, das in einem Lehrbuch
folgendermaßen beschieben wird: „Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis
schließlich der Tod durch Ersticken eintritt.
Das volle Bewusstsein bleibt auch bei dem schwersten Verlauf bis zum letzten Augenblick erhalten. Der Phosgentod ist also als ein ganz allmähliches Ertrinken im eigenen Blutserum aufzufassen.“
Duisberg gehörte auch – zusammen mit Walther Rathenau und Hugo Stinnes – zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die – auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegrecht illegale – Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten.
Zudem war er maßgeblich an der Ausarbeitung des sogenannten „Hindenburg-Programms“ beteiligt, dem Wirtschafts- und Rüstungsprogramm der Dritten Obersten Heeresleitung von 1916, das die Fokussierung der gesamten Wirtschaft auf die Rüstungsproduktion vorsah.

Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch
lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner
der Weimarer Demokratie.
In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die
bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von
Carl Duisberg, eine Umbenennung.
In Leverkusen und Wuppertal gibt es seit vielen Jahren politische Debatten über die Person
Carl Duisbergs.

5. Nettelbeckstraße (Stadtbezirk Innenstadt Nord) / benannt vor 1928
Namensgeber: Joachim Christian Nettelbeck
* 20.09.1738 in Kolberg
† 29.01.1824 in Kolberg
Seefahrer, Verteidiger Kolbergs gegen Napoleon 1807

Nettelbeck war als Kapitän niederländischer Sklavenschiffe am Menschenhandel beteiligt und
wirkte jahrzehntelang als Kolonialpropagandist noch weit vor Beginn des deutschen
Kolonialismus. In der NS-Zeit war er hochgeehrt. Im Film „Kolberg“ von Veit Harlan wurde
er als ein zu allem entschlossener Siegesprophet gezeigt. Im Film sagt er, die Kolberger
würden sich „lieber unter Schutthaufen begraben lassen, als ihre Stadt zu übergeben“.

6. Speestraße (Stadtbezirk Innenstadt Nord) / benannt 1975
Namensgeber: Maximilian von Spee
* 22.06.1861 in Kopenhagen
† 08.12.1914 im Südatlantik
Marineoffizier der Kaiserlichen Marine

Zu Beginn des Ersten Weltkriegs führte er als Konteradmiral das Kreuzergeschwader nach
Südamerika. Spee schlug am 01.11.1914 in einer Seeschlacht ein englisches Geschwader bei
Coronel, unterlag aber bei den Falklandinseln. Er ging mit seinen Söhnen Otto Ferdinand
Maria Hubertus (1890–1914) und Heinrich Franz Irenäus Maximilian Hubertus (1893–1914)
auf dem Flaggschiff "Scharnhorst" unter.
Straßen wurden nach ihm vor allem während der NS-Zeit benannt, so in Berlin und Kiel
In Berlin wurde die General-Spee-Straße 1989 in Hiroshimastraße umbenannt.
Sollten die Straßenumbenennungen erfolgen, bleibt dies nicht ohne Konsequenzen für die
Eigentümer / Anwohner an diesen Straßen. Nach Auskunft des Einwohnermelderegisters
ergibt sich folgender Personendatensatz:

Castellestraße: 63 Anwohner
Wagenfeldstraße: 102 Anwohner
Stehrstraße: 129 Anwohner
Carl-Duisberg-Straße: Bildungseinrichtung
Nettelbeckstraße: 127 Anwohner
Speestraße: 71 Anwohner

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Bezirksvertretung Huckarde in ihrer Sitzung am
26.02.2014 die Umbenennung der Lenardstraße beschlossen hat, da es sich auch hier
nachweislich um einen Straßennamen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelte.

Der Ausschuss nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis und wird diesen an die jeweils
betroffenen Bezirksvertretungen weiterleiten (Entscheidungszuständigkeit für die Benennung
von Straßen, Wegen und Plätzen obliegt gem. § 20 Abs. 2 lit. e) den Bezirksvertretungen).“

Der Petent weist daraufhin, dass er seinerzeit in der Bezirksvertretung Innenstadt-West die Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße angeregt, jedoch die Behandlung der Anregung als nicht angenehm empfunden hat. Daraufhin hat er beschlossen, sich in dieser Angelegenheit an den Ausschuss zu wenden. Hier nicht nur bezogen auf die Carl-Duisberg-Straße, sondern auf weitere Straßen in Dortmund. Die Diskussion um die Umbenennung sowie die tatsächliche Umbenennung der Straßen selbst gehört aus seiner Sicht in den Zusammenhang des antifaschistischen Engagements dieser Stadt.

Rm Goosmann dankt der Verwaltung für das Abarbeiten und bittet mit diesen Erkenntnissen so umzugehen, wie im letzten Absatz der Stellungnahme vorgeschlagen.

Rm Weber stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu und stellt die Nachfrage, welche Kosten auf die Anwohner zu kommen können.

Rm Klausmeier schließt sich auch der vorgeschlagenen Verfahrensweise an und möchte noch die Anregung geben, dass ein Jahr lang beide Straßennamen bestehen bleiben, damit der Prozess der Umbenennung für die Anwohner möglichst schonend von statten geht.

Herr Dr. Mühlhofer vom Archiv teilt auf die Nachfrage von Rm Weber mit, dass er nicht beziffern kann, welche Kosten auf die jeweiligen Anwohner zukommen. Er teilt in diesem Zusammenhang weiterhin mit, dass es u. a. bei einigen Straßennamen die Idee gibt, Personen, die den gleichen Nachnamen tragen, zum neuen Widmungspartner der Stadt zu machen. Als Beispiel nennt er den Straßennamen Wagenfeld. Dann muss der Straßenname nur mit dem neuen Vornamen versehen werden. Derartige Anregungen werden vom Archiv gerne eingebracht, wenn dies die jeweilige Bezirksvertretung wünscht.

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließen einstimmig die im Abschlussbericht vorgeschlagene Verfahrensweise:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis und wird diesen an die jeweils betroffenen Bezirksvertretungen weiterleiten. (Entscheidungszuständigkeit für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen obliegt gem. § 20 Abs. 2 lit. e) den Bezirksvertretungen).

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2. Quartal 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13288-14)

Rm Dr. Schauenberg bittet um Mitteilung, worin die Grenzmarke für das Alter 15 Jahre begründet ist.

Rm Klausmeier bittet um Mitteilung zu den Zahlen in Huckarde, warum es eine erstaunliche Veränderung von Mai 2014 auf Juni 2014 um - 21,7 % gibt. Weiterhin würde sie es befürworten, wenn die Zahlen auch anderen Gremien zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu erläutern die Vorsitzende und Frau Stadträtin Jägers, dass die Zahlen auf Bitte und Konsens des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nur dem Ausschuss vorgelegt und im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden ist Rm Klausmeier mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die mündlichen Nachfragen werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bezirksverwaltungsstelle Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12359-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden haben folgende Mitteilungen von Herrn Oberbürgermeister Sierau (Drucksache Nr.: 12359-14-E2) vorgelegen:

Anschreiben an den Ausschuss:

„In der obigen Angelegenheit übersende ich Ihnen meinen Antwortbrief an die Mitglieder der Bezirksvertretung Brackel mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Über das Ergebnis der dort genannten Prüfungen und die sich daraus ergebenden Varianten zur Zukunft der Bezirksverwaltungsstelle Brackel wird die Verwaltung auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weiter berichten.“

Anschreiben an die Bezirksvertretung Brackel:

„Mit dem oben genannten Antrag hat die Bezirksvertretung Brackel die Verwaltung aufgefordert, zur Zukunft des Gebäudes der Bezirksverwaltungsstelle am Brackeler Hellweg 170 verschiedene Nutzungs-, Umbau- und ggf. auch Neubauvarianten zu prüfen und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

Im Vordergrund der Planungen sollen dabei insbesondere die Maßnahmen stehen, mit denen eine barrierefreie innere und äußere Erschließung des Gebäudes erreicht werden kann. Daneben sollen auch Möglichkeiten dargestellt werden, die erforderlichen Verbesserungen über einen Anbau an das städtische Bestandsgebäude zu gewährleisten.

Soweit es nach den Ergebnissen der Prüfungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint, ist alternativ auch ein Neubau an anderer geeigneter Stelle im Stadtbezirk in Erwägung zu ziehen. Eine solche Alternative kann es aus Sicht der Verwaltung allerdings nur dann geben, wenn für den jetzigen Standort der Verwaltungsstelle eine wirtschaftlich vertretbare und mit der örtlichen Bezirksvertretung abgestimmte Anschlussnutzung gefunden worden ist.

Die von Ihnen im obigen Antrag definierten Aufgabenstellungen werden in das dem Rat, seinen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen vorzulegende Jahresarbeitsprogramm für 2015 der zuständigen Fachbereiche Liegenschaften und Immobilienwirtschaft aufgenommen und bearbeitet.

Unabhängig hiervon werden die (nahezu) abgeschlossenen Maßnahmen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes und die Arbeiten zur Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden im Gebäude fortgeführt und fertig gestellt.

Der Vollständigkeit halber weise ich abschließend darauf hin, dass sich auch der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in seiner April-Sitzung mit der Bezirksverwaltungsstelle Brackel befasst hat.

Der zu Ihrer Information als Anlage beigefügte Antrag (Drucksache Nr.: 12359-14-E1) wurde so beschlossen. Die dort aufgeführten Vorschläge werden ebenfalls in die planerischen Überlegungen zur Zukunft der Verwaltungsstelle einfließen.

Die Mitglieder des Ausschusses haben deshalb eine Ablichtung des Briefes mit der Bitte um Kenntnisnahme erhalten.“
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Erstaufnahme von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13357-14)

Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13357-14-E1)

Den Mitgliedern des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Bericht der Verwaltung in der Ausschusssitzung zur aktuellen Belegungssituation in der EAE in
Hacheney.

Wir bitten dabei auch folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie haben sich die Belegungszahlen in der EAE in den letzten sechs Monaten
entwickelt?

2. Wie beurteilt die Verwaltung die Gesamtsituation in der EAE?

3. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung aktuell in Richtung
Bezirksregierung Arnsberg und MIK NW, um Entlastungen für Dortmund zu
erwirken?

4. Welche Auswirken hätte ein Ausfallen der Unterbringungskapazitäten in Unna-Massen?


Zu der Bitte um Stellungnahme nimmt Frau Stadträtin Jägers wie folgt Stellung:

Die Gesamtsituation in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney ist angespannt. Gegenwärtig sind in anderen zentralen Unterbringungseinrichtungen durch Windpocken und Masern 2360 Plätze weggebrochen. Für diese Plätze kann die Bezirksregierung Arnsberg zurzeit nur mühsam Ersatz schaffen. Erschwerend kommt hinzu, dass die ersten Winterflüchtlinge angekommen sind. Die Menschen werden aufgrund des Aufnahmestopps nur registriert und ein Asylverfahren eingeleitet. Das bundesweite Zuweisungsverfahren von Flüchtlingen nach NRW wird auf Betreiben des MIK für eine Woche ausgesetzt. Die Flüchtlinge werden nach Ablauf dieser Woche allerdings NRW wieder zugeführt.
In der Erstaufnahmeeinrichtung wird nur verzögert damit begonnen, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Sechsfachimpfung zu versehen. Frau Stadträtin Jägers richtet ihren Dank an die Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney und European Homecare für die geleistete Arbeit. Weiterhin teilt Frau Stadträtin Jägers mit, dass Briefe an das Innenministerium und an den Regierungspräsidenten mit der Bitte um Unterstützung geschrieben wurden.

Rm Goosmann hält eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung für zwingend erforderlich, da in Hacheney eine hohe Belastung besteht. Daher ist zwingender Handlungsbedarf gegeben, auch der höheren Instanzen. Sein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung.

Rm Weber sieht auch die Notwendigkeit des Handlungsbedarfes auf allen Ebenen. Sein Dank gilt ebenso allen beteiligten Akteuren.

Der Antragsteller teilt auf Nachfrage der Vorsitzenden mit, dass auf eine schriftliche Beantwortung verzichtet wird und die mündliche Berichterstattung ausreichend war.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Ordnungspartnerschaften
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13358-14)

Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13358-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Ordnungspartnerschaften.

Dabei sollen folgende Fragen Berücksichtigung finden:

1. Wie ist die aktuelle Personalsituation bei den Ordnungspartnerschaften?

2. In den Medien war kürzlich eine öffentliche Ausschreibung von freien Stellen bei den Ordnungspartnerschaften zu finden.
Ist es richtig, dass die Verwaltung beabsichtigt, bei den Ordnungspartnerschaften externes Personal einzustellen?
Was hat die Verwaltung unternommen, um internes Personal zu finden und für die
Ordnungspartnerschaften zu qualifizieren ?

3. Welche Schwerpunktaufgaben ergeben sich aktuell für die Ordnungspartnerschaften und wie gestaltet sich die Kooperation mit der Polizei?“

Herr Walther vom Ordnungsamt nimmt wie folgt zu den Fragen Stellung:

Die Sollzahlen belaufen sich auf 46 Einsatzkräfte bei den Ordnungspartnern und 2 MitarbeiterInnen, die
die Schichtleitung wahrnehmen. Die Personalsituation stellt sich so dar, dass Soll- und Ist-Zahlen
erheblich von einander abweichen. Das liegt daran, dass zurzeit Planstellen vakant sind. Darüber hinaus
gibt es MitarbeiterInnen, die keinen Außendienst mehr versehen können. Hinzu kommen noch die
Abwesenheitszeiten. Im Ergebnis liegt aktuell eine Soll-Zahl an MitarbeiterInnen vor, die nicht höher als
20 ist. Mit diesen Einsatzkräften muss stadtweit im Zweischichtdienst agiert werden. Es wird immer
wieder versucht, frei gewordene Stellen intern zu besetzen. Dies ist in den Anfängen der
Ordnungspartnerschaften ganz gut gelungen, fällt aber zunehmend schwerer. Bei den letzten internen
Stellenausschreibungen konnte kein geeignetes Personal gefunden werden und somit musste extern
eingestellt werden. Mitte des Jahres wurden sechs externe Besetzungen durchgeführt. Die
Auswahlverfahren sind abgeschlossen und zwei dieser MitarbeiterInnen haben ihren Dienst bereits
aufgenommen. Bis Anfang Dezember werden die weiteren vier MitarbeiterInnen ihren Dienst beginnen.
Es ist absehbar, dass weitere Vakanzen entstehen.

Aufgrund der Soll-Zahlen ist das Ordnungsamt gezwungen, Schwerpunktsetzungen vorzunehmen.
Die Schwerpunktsetzung soll, trotz des wenigen Personals, auch gezielt angegangen werden. Die
Doppelbestreifung von Polizei und Ordnungsamt ist geringer, denn den Schritt von 24 auf 48
MitarbeiterInnen hat die Polizei nicht mit vollzogen. Für den Dortmunder Norden ist die Partnerschaft von
Polizei und Ordnungsamt besonders wichtig.

Frau Stadträtin Jägers bekräftigt die Wichtigkeit der Doppelbestreifung des Dortmunder
Nordens.

Rm Goosmann betont, dass eine Doppelbestreifung durch Polizei und Ordnungsamt politisch
gewollt war, damit alle möglichen Vorkommnisse von A bis Z abgedeckt werden. Er betont
auch, dass an dieser Form der Ordnungspartnerschaft festgehalten werden soll. Er nimmt
die Erkenntnisse der Berichterstattung mit in den Polizeibeirat. Rm Goosmann stellt die Nachfrage, ob
eine Regelung gefunden wurde, dass extern eingestellte Personal an das Ordnungsamt zu binden.

Rm Noltemeyer teilt mit, dass Ordnungspartnerschaft nur in einer Doppelbestreifung von
Polizei und Ordnungsamt Sinn macht. Sie sieht die Handhabung von zwei Ordnungspartnern
als durchaus gering an, da nur dann auch alle Handhabungsrechte, die in Bezug auf Polizeiarbeit
notwendig sind, zur Verfügung stehen. Von daher stellt sich für sie die Frage, ob 48 Planstellen
notwendig sind. Sie hält es für erforderlich mit der Polizei über die Philosophie zu sprechen, damit die
Polizei erkennt, dass Doppelbestreifungen wichtig sind und Personal zur Verfügung stellt.
Sollte die Polizei kein Personal stellen, ist für sie der Stellenansatz für die Ordnungspartnerschaften
zurückzufahren.

Frau Stadträtin Jägers erläutert hierzu, dass eine Bestreifung durch zwei Ordnungspartner
sinnvoll ist. Sie brauchen die Verstärkung der Polizei, um die Nahtstelle Strafrecht zu schließen.

Herr Walther teilt zur Nachfrage von Rm Goosmann mit, dass eine Bindungsfrist von vier Jahren besteht.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden nehmen die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13362-14)

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13362-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„Die in Brünninghausen neu gebaute Gabionenwand, über die der Fuß- und Radweg vom Rombergpark in Richtung Phoenix-West laufen soll, ist von Graffitis übersäht. Aufgrund der Beschaffung der Wand – grobporige Steine – gestaltet es sich äußerst schwierig, die Graffitis zu entfernen.
Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass nach einer mühsamen Entfernung der Graffitis eine erneute Sachbeschädigung der Wand durch Graffitis stattfindet.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet daher die Verwaltung darzulegen, ob und welche Überlegungen es gibt
· Wände – wie die in Brünninghausen - von Graffitis zu reinigen,
· wie künftig (Gabionen)Wände vor Graffitis geschützt werden können,
· inwieweit eine komplette Begrünung der Wände – zur Vermeidung von Graffitis - mit Pflanzranken möglich ist.“


Rm Weber ergänzt mündlich noch, dass die Gabionenwand ein Einfahrtstor zur Stadt ist und von daher ansehnlich gestaltet sein sollte.

Herr Dr. Falk von der Stadtentwässerung informiert darüber, dass Gabionenwände sich eigentlich schlecht für Graffiti eignen, da die Oberfläche sehr uneben und unruhig ist. Es ist aber immer häufiger festzustellen, dass auch an diesen Wänden Graffiti vorzufinden ist. Eine Entfernung ist möglich, jedoch sehr kostenintensiv und aus seiner Sicht sinnlos.
Anfangs wurden die Graffitis entfernt und keine 48 Stunden später war die Wand wieder beschmiert. Eine Begrünung der Wand wäre möglich. Da die Wand eine Höhe von 16 m hat, hätte beim Bau die Gabionenwand mehr terrassenförmig angeordnet werden müssen, mit wirklichen Pflanzbeeten in der Mitte. Davon wurde wegen erheblicher Mehrkosten Abstand genommen. Der Ausblick ist, dass sich das Tal selbst begrünt und eine Vegetationshöhe von 10 m erreicht. Für den restlichen oberen Teil macht eine Entfernung des Graffitis aus seiner Sicht keinen Sinn.

Frau Uehlendahl vom Tiefbauamt teilt mit, dass Gabionenwände auch als Lärmschutzwände eingesetzt werden, wie z. B. am Brackeler Hellweg. Dort ist auch zwischenzeitlich mit Graffiti zu kämpfen. Hier wurde das Graffiti mit Steinfarbe übersprüht. Eine Beschichtung der Wand mit Antigraffitischutz ist aufgrund der Oberfläche und dem Versatz nicht möglich.

Rm Noltemeyer sieht die Gabionenwand auch als Eingangstor zur City und daher herrscht auch ein starker Gestaltungsdruck. Aus ihrer Sicht ist ein Antigraffitischutz vom Naturaspekt her sehr ungünstig. Sie stellt die Nachfrage, ob es Erfahrungswerte mit Moosspray gibt.

Hierzu teilt Herr Dr. Falk mit, dass eine Entfernung mit technischen Mitteln aus wasserrechtlichen Aspekten an der genannten Stelle nicht möglich ist. Die Anregung, die Bemoosung zu begünstigen, nimmt Herr Dr. Falk auf. Sollte eine solche Begünstigung der Begrünung in einem vertretbaren Kostenrahmen möglich sein, wird in Abstimmung mit dem Tiefbauamt die Möglichkeit verfolgt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die mündlichen Stellungnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Stadtschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13364-14)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13364-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Partei „Die Rechte“ hat öffentlich angekündigt, mit einem selbsternannten „Stadtschutz“ an bestimmten Plätzen der Stadt für Sicherheit sorgen zu wollen.
Dabei sollen T-Shirts mit der Aufschrift „Die RECHTE – Stadtschutz Dortmund“ getragen werden. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Münsters verstößt das Tragen der T-Shirts gegen das Uniformierungsverbot nach §3 Absatz des Versammlungsgesetzes. Ein Tragen der T-Shirts während der Kundgebung der Partei „DIE RECHTE“ am 28. August 2014 wurde deshalb untersagt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die Verwaltung unter um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Ankündigung der Partei „DIE RECHTE“, mit einem selbsternannten „Stadtschutz“ an bestimmten Plätzen der Stadt für Sicherheit sorgen zu wollen?
2. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit den o. g. Urteilen das Tragen der uniformierten T-Shirts insgesamt und nicht nur für den 28. August untersagt ist?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, grundsätzlich gegen die Pläne des selbsternannten „Stadtschutzes“ vorzugehen und sie rechtlich konsequent zu unterbinden?
4. Welche Absprachen mit der Polizei gibt es hinsichtlich der angekündigten Aktivitäten des „Stadtschutzes“?
5. Wie werden die Ordnungspartnerschaften sowie der Service- und Präsenzdienst für die Situation sensibilisiert? Welches Vorgehen ist abgesprochen, wenn die Einsatzkräfte auf Mitglieder des „Stadtschutzes“ treffen?
6. Wie wird die Bevölkerung darüber informiert, dass es sich beim sogenannten „Stadtschutz“ nicht um Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt, sondern um eine Truppe von zum Teil wegen Körperverletzung vorbestrafter Rassisten und Antisemiten handelt?

Mit einer eventuellen nichtöffentlichen Beantwortung einzelner Fragen sind wir einverstanden.“


Frau Stadträtin Jägers erläutert den aktuellen Sachstand bezüglich des Umganges im Bereich der Stadt Dortmund, z. B. bei den Friedhöfen. Sie bittet aber hierzu die Fragestellungen direkt an den Polizeipräsidenten zu richten, da es sich um den originären Kompetenzbereich der Polizei handelt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13365-14)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13365-14-E1)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche grundsätzlichen ordnungsrechtlichen Genehmigungen sind zur temporären Zwischennutzung von Gebäuden notwendig bzw. welche Auflagen müssen erfüllt sein?


2. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Genehmigungen und Auflagen von Zwischennutzungen bei gleicher Nachnutzung der Immobilie im Vergleich zu einer anderweitigen Nutzung?


3. Welche Unterschiede hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Genehmigungen und Auflagen gibt es bei einmaligen Veranstaltungen in einem Leerstand im Vergleich zu einer längerfristigen Nutzung?


4. Welche Kosten und Gebühren entstehen für die ZwischennutzerInnen für die notwendigen Genehmigungen?


5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ordnungsrechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung einer Zwischennutzung zu minimieren?

Begründung:



Immer häufiger gibt es von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen den Wunsch nach temporärer Zwischennutzungen leerstehender Räume und Immobilien, um das kreative Stadtentwicklungspotenzial der Stadt zu erhöhen. Dabei sollen Räume und Gebäude ohne große Veränderungen vor allem für künstlerische Aktivitäten genutzt werden. Die Zwischennutzung ist dabei eine win-win-Situation sowohl für die EigentümerInnen (die Immobilie wird weiter genutzt und gepflegt) als auch für die NutzerInnen (ihr Raumbedarf wird temporär erfüllt).“

Rm Noltemeyer fügt zur Begründung des Antrages hinzu, dass nach aktuellen Erkenntnissen auch von vielen Eigentümergesellschaften, die größere Leerstände in Dortmund betreuen, ein ordnungsrechtliches Problem gesehen wird. Die Eigentümergesellschaften gehen durchaus von einer Summe in Höhe von 30.000 Euro aus, die für Gutachten und Genehmigungen pro Veranstaltung verausgabt werden müssen. Daher ist ihr auch an der Beantwortung der Frage 5 gelegen, für welche Veranstaltungen die Hemmnisse verringert werden können, damit Zwischennutzungen möglich sind, die ein wichtiger Teil für die Stadtentwicklung sind.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird schriftlich vorgelegt.

zu TOP 3.8
Situation Albertus-Magnus-Kirche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13363-14)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht ihren Vorschlag zur Tagesordnung zurück.
(Siehe TOP 1.3)

zu TOP 3.9
Aplerbecker Apfelmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13566-14)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Hintergrund ist die aktuelle Berichterstattung über die Auflagen des Ordnungsamtes beim Aplerbecker Apfelmarkt.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Vorschriften sind Grundlage für hygienische Auflagen des Ordnungsamtes beim Verkauf von Lebensmitteln auf Dorf-, Gemeinde-, Schul- und ähnlichen Festen?
2. Welche Vorschriften sind Grundlage des Ordnungsamtes bei der Erteilung von Auflagen beim Aplerbecker Apfelmarkt gewesen?
3. Welche konkreten Auflagen wurden für den Aplerbecker Apfelmarkt erteilt?
4. Welchen Spielraum bieten die Vorschriften insbesondere für den Verkauf von Lebensmitteln, die von ehrenamtlich tätigen Privatpersonen - zumeist noch für einen guten Zweck - im Rahmen von oben genannten Festen verkauft werden?
5. Wie nutzt das Ordnungsamt eventuell vorhandene Spielräume?
6. Wie bewertet die Verwaltung das Vorgehen des Ordnungsamtes und die Auswirkungen für ehrenamtliches Engagement auf Veranstaltungen insgesamt?
7. Wie viele der o.g. Feste werden jährlich vom Ordnungsamt kontrolliert?
8. Welche Zitrusfrucht gehört für das Ordnungsamt aufgrund der geltenden Vorschriften in eine heimische Pflaumenmarmelade, damit sie nicht Brotaufstrich heißen muss?

Begründung:

Die Berichterstattung über Auflagen des Ordnungsamtes für den Aplerbecker Apfelmarkt erweckt den Eindruck, dass das Ordnungsamt vorhandene Spielräume für ehrenamtliches Engagement nicht nutzt. Um dies auch mit Blick auf anstehende Veranstaltungen zu korrigieren, ist die Dringlichkeit gegeben.“


Herr Walther vom Ordnungsamt informiert hierzu, dass die Pressemitteilungen nicht den Tatsachen entsprechen. Es hat zu keiner Zeit eine Untersagung des Verkaufs von Marmeladen etc. durch die Lebensmittelüberwachung oder den Außendienst des Ordnungsamtes gegeben. Das Ordnungsamt hat einen Ermessensspielraum dahingehend, wie Kennzeichnungen von Marmeladengläsern auszusehen haben. Hier hat das Ordnungsamt den Verbraucherschutz im Blick, aber auch die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Anbietern. Bei den nichtgewerblichen Anbietern werden nur Mindeststandards vorgenommen. Zu den Mindeststandards gehört es nicht, dass eine ausführliche Deklaration an den Gläsern vorgenommen werden muss. So wurden und sind Veranstalter und Teilnehmer auch vom Ordnungsamt informiert. Es wurde kein einziges Verwarngeld erhoben und auch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Herstellen von Backwaren in privaten Küchen ist für nichtgewerbliche Anbieter in diesem Rahmen möglich. Gewerbliche Anbieter werden anders beraten und eingefordert. Der Apfelmarkt ist durch das Ordnungsamt kontrolliert worden und es gab keine Beanstandungen. Aus Sicht des Ordnungsamtes war die Veranstaltung daher positiv.

Frau Stadträtin Jägers betont, dass auf Einladung der Lebensmittelüberwachung eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat, um solche Fragen zu klären.

Rm Noltemeyer ist froh über die Klarstellungen und stellt die Nachfrage, ob sich der Ermessensspielraum auf wenige Rechtsgrundlagen beschränken lässt.

Herr Walther betont nochmals, dass der Ermessensspielraum nur die Mindeststandards umfasst.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Rm Noltemeyer ist über die gesamte Vorgehensweise verwundert und bittet um Erklärung der Umstände, die zur jetzigen Verwaltungsvorlage geführt haben.

Frau Wittig-Flick vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Stadterneuerungsprogramm Nordstadt, führt hierzu aus, dass der Durchführungszeitraum „Soziale Stadt NRW“ 2014 endet. Im Jahre 2008 hat die Stadt eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen, ob eine Einrichtung platziert werden kann bzw. die Gebäudesubstanz so umzubauen ist, dass eine Umsetzung möglich ist.
Aufgrund der Verzögerung des Vorganges, die häufig bei baulichen Projekten auftritt, hatten sich die Träger zwischenzeitlich einer anderen Struktur bedient. Das ausgeschriebene Konzept konnte so nicht mehr umgesetzt werden. Überdies teilte der Förderträger mit, dass das Programm Soziale Stadt NRW reduziert werden muss. Das Land hat vorgegeben, dass die Projekte Priorität 1 haben und gefördert werden, die aus der Förderung Urban II resultieren und in die Verstätigung gelangen. Eine Priorität 2 erhalten vorbereitende Dinge und die Albertus-Magnus-Kirche fällt unter diese Priorität. In der jetzigen Haushaltssituation würde ein Eigenbeitrag in Höhe von 6,7 Mio. Euro jeden Rahmen sprengen. Deshalb kann nicht in eine Förderung eingestiegen werden. Darüber hinaus gehört das Gebäude der Kirche, die jetzt alle weiteren Schritte verantwortet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Beschlussfassung des Rates zur Kenntnis:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).

zu TOP 4.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12791-14)

Rm Weber sieht in der jetzigen Haushaltssituation, dass das Budget des Stadtbezirksmarketing eventuell zur Disposition stehen könnte. Es ist aus seiner Sicht wichtig, dass ein Rechenschafts- und Kassenbericht, eventuell in einer nichtöffentlichen Sitzung, abgegeben wird. In der Vorlage wird nur darauf hingewiesen, dass die Projekte im Rahmen des vorhandenen Vereinsbudgets 2013 durchgeführt worden sind. Es wäre interessant zu erfahren, ob alle Stadtbezirke Mittel abrufen, wenn ja, in welcher Höhe und was damit umgesetzt wird.

Rm Klausmeier schließt sich dieser Argumentation an. Sie würde darüber hinaus gerne wissen, wie die strukturellen Gegebenheiten für das Stadtbezirksmarketing sind, nach welchem Schlüssel beispielsweise das Geld verteilt wird. Eine weitere Nachfrage ist, wie sich das Stadtbezirksmarketing zusammensetzt und wer akquiriert, da es Unterschiede in den Stadtbezirken gibt.

Herr Spaenhoff von den Bürgerdiensten teilt mit, dass eine Präzisierung der Zahlen erfolgt. Zu dem Verteilerschlüssel gibt Herr Spaenhoff an, dass der Sockelbetrag durch die teilnehmenden Stadtbezirke geteilt und die restlichen Mittel nach der Einwohnerzahl der Stadtbezirke verteilt werden. Zur Zusammensetzung teilt er mit, dass der/die jeweilige BezirksbürgermeisterIn die Lenkungsrunden einberuft. Die Zusammensetzung in den Stadtbezirken ist unterschiedlich. Dies ist auch so gewollt, da es Ziel war, dass die Stadtbezirke sich in ihrer eigenen Identität entwickeln sollen. Gewünscht war zudem, dass die Zusammensetzung der Lenkungsrunde kein reines Spiegelbild der jeweiligen Bezirksvertretung ist, sondern möglichst viele ehrenamtliche Akteure des Stadtbezirkes vertreten sind.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Evaluationsbericht zum Projekt "gesamtstädtischer Traustandesbeamtenpool"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13210-14)


Rm Goosmann sieht den Traustandesbeamtenpool als Erfolgsgeschichte und die Erweiterung der Trauzeitenverlängerung an Samstagen als richtigen Weg an.

Rm Weber lobt den Traustandesbeamtenpool als sehr gutes Angebot für die Bürger.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Evaluationsbericht zum Projekt „gesamtstädtischer Traustandesbeamtenpool“ sowie die geplante Ausweitung der Trauzeiten an den Wochenenden zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Jahresbericht 2013 der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13081-14)

Rm Weber bedankt sich für die Unterstützung der Feuerwehr Dortmund beim Hochwasser in Niedersachsen und der Evakuierung in Hombruch beim Bombenfund.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen den Jahresbericht 2013 der Feuerwehr zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12802-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 4.7
Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.8
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2013 - 30.06.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13218-14)

Rm Noltemeyer stellt die Nachfrage, wie die Möglichkeiten von Eingaben an den Ausschuss beworben werden.

Hierzu teilt Frau Korbmacher mit, dass es eine separat geschaltete E-Mail-Adresse gibt. Weiterhin gibt es einen Hinweis auf der Internetseite der Stadt Dortmund. Eine Bewerbung erfolgt aktiv nicht.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2013 – 30.06.2014 zur Kenntnis.





Krause Bohnhof Fichtenau
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin