Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 02.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Albrecht Winterhoff i.V. für Rm Balzer
Rm Schmidt i.V. für Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Naumann i.V. für Rm Renkawitz

Rm Schnittker - abwesend -
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Kopkow i.V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tenbensel i.V. für sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat - abwesend -

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/FBL
Herr Plätz, 11/FBL
Herr Müller, 11/stv. FBL
Herr Schulz, FB3
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Bachmann, 11/3

Frau Hülsmann, 11/2
Herr Jödicke, 11/2
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Herr Kruse, 33/FBL
Herr Aschenbrenner, 37/FBL
Frau Ellwein, 1/III

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 02.02.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 17.11.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)
3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06529-16)

3.1.2 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06666-17)

3.1.3 Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06233-16-E2)
Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 17.11.2016

3.1.4 Ausbildung in Teilzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06778-17)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
nicht besetzt


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06601-16)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)

4.2.2 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06589-16)

4.2.3 Organisation der Bürgerdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05748-16-E1)

4.2.4 Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden

Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 folgende Vorlage zur Empfehlung an den APO überwiesen:

Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
(Drucksache Nr.: 06584-16)


Die Vorlage wird unter TOP 2.2 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 17.11.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 17.11.2016 wird genehmigt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 30.11.2016 vor:

Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald,
dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die
Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens
u. a. noch nicht beantwortet wurde.

Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede Folgendes einstimmig:

Empfehlung
Der Rat nimmt
a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium
ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten
„Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration (25 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem
01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten
Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten
Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu
qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder
in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die
Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.


Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es eine Möglichkeit gäbe, gezielter als nach dem Zufallsprinzip eine solche Bürgerbefragung durchzuführen. Weiterhin fragt er, ob im Vorfeld das Interesse zur Teilnahme an einer Befragung abgefragt wurde. Laut Vorlage seien 500 Bürger ausgewählt worden, von denen sich dann 40-60 beteiligt hätten. Dies sehe er als steigerungsfähig.
Bezüglich der Inverstorenwerbung interessieren ihn die Ergebnisse und bittet um mögliche Auskunft.

Frau Ellwein (FB1) erläutert, dass sich das Auswahlverfahren nach dem Zufallsprinzip ausschließlich auf die Bürgercafés beziehe. Als Beteiligungsverfahren habe es in allen Stadtbezirken das sogenannte „Nordforum“ gegeben. Leider haben an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Akteure und Multiplikatoren von Nordwärts teilgenommen, sodass man sich entschlossen habe für die Bürgercafés die Bürgerinnen und Bürger mithilfe des Zufallsprinzips einzuladen.
Bezüglich der Inverstorengewinnung sei es ihnen gelungen, den Fokus der potenziellen Inverstoren auf den Norden zu lenken. Allerdings sei es so, dass die Investoren solche Projekte nicht spontan realisieren würden, sondern einen gewissen Vorlauf der Planung und Abwägung benötigen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.










zu TOP 2.2
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017
(Drucksache Nr.: 06584-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung am 31.01.2017, sowie die Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung am 25.01.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2017:

„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache
Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates
wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms
informiert.
Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter
entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um
eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten,
sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des
Förderprogramms informiert werden.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen
mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates
wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms
informiert.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-
16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem
Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur
nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung
flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden
Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits
planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber
hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B.
WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl
die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon
angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im
Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische
Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 –
2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht
ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine
regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein
Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket
abgearbeitet werden kann.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein –
CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter
Einbeziehung der o. g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus dem Schulausschuss mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen erfolgen soll.
Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.

APO am 02.02.2017:

Der Ausschuss für Personal und Organisation bedauert, dass eine Empfehlung des Ausschusses trotz personeller Auswirkungen innerhalb der Vorlage nicht im Beratungsgang vorgesehen sei.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen. Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .

c) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn

- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.


Änderungen werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06529-16)


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 08.12.2016 nachträglich zur Kenntnis.

1. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Herrn Klaus-Peter Bartow als Vorsitzenden und Herrn Ulrich Dettmann als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2016 bis 2020.

2. Seitens der Dienststelle werden als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer die Beigeordneten, der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung, die Fachbereichsleitungen 10 und 11, die geschäftsführende Direktorin „Theater Dortmund“ sowie der Geschäftsführer „Kulturbetriebe Dortmund“ benannt.

3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, bei Anrufung der Einigungsstelle dem Vorsitzenden jeweils drei Beisitzer/innen und ihre Vertreter/innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen.

4. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle soll weiterhin die Leitung des Geschäftsbereiches „Rat, Bürgermeister, Repräsentation, Zentrale Dienste“ übernehmen.







zu TOP 3.1.2
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06666-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06233-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur der Anfrage der AfD-Fraktion, aus der Sitzung vom 17.11.2016 vor:

zum Ausbildungsmodul „Dortmund gegen Rechts“ im Rahmen des internen Unterrichts für
unsere städtischen Auszubildenden nehme ich wie folgt Stellung:
Dortmund befasst sich im Kampf gegen politischen Extremismus bisher im Schwerpunkt mit
dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Hier ist mit dem Aktionsplan gegen Rechts ein umfassendes städtisches Handlungskonzept für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in Dortmund erarbeitet worden.
Andere politisch motivierte und/oder religiöse extremistische Strömungen, die unser grundgesetzlich geschütztes Rechtssystem angreifen und die Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Wertvorstellungen in Frage stellen, dürfen dabei nicht aus den Augen verloren werden.
Wir reagieren im Ausbildungsbereich immer auf aktuelle Themen. Die Inhalte sind umfassende Informationen über die Formen des politischen und/oder religiösen motivierten Extremismus.
In dem Baustein „Dortmund gegen Rechts“ vermitteln wir aktuell Informationen
zum Thema Salafismus.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion nach Unterrichtsinhalten zum Thema Rechtsextremismus gefragt habe und mit der Beantwortung durch die Verwaltung unzufrieden sei.
Er wünsche sich, dass die Fragen nochmals in hinreichender Form beantwortet würden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass in der Antwort durchaus auf den Aktionsplan gegen Rechts verwiesen werde. Sollte die AfD-Fraktion weitergehende Fragen haben, so bitte er die Fraktion diese erneut zu stellen.

Herr Bohnhof kündigt an, dass er dies tun werde.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Ausbildung in Teilzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06778-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06778-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06778-17-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Angebots „Ausbildung in Teilzeit“ und den weiteren Planungen.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Für welche Bereiche der städtischen Ausbildungsberufe wird derzeit eine Teilzeitberufsausbildung angeboten?

2. Wie häufig wurde das Angebot nachgefragt und wie viele Auszubildende sind aktuell in Teilzeit beschäftigt?

3. Welche Erfahrungen hat die Stadt mit dem Angebot?

4. Was sind die häufigsten Gründe für die Aufnahme einer Teilzeitausbildung?

5. Gibt es entsprechende Angebote auch in den städtischen Tochterunternehmen?


Begründung:
Seit 2011 bietet die Stadt Dortmund Ausbildung auch in Teilzeit an. Eine Teilzeitberufsausbildung kann helfen, Kinderbetreuung/Pflege und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, eine Ausbildung abzuschließen, oder zum Beispiel eine Ausbildung auch bei Betreuung eines Familienangehörigen zu beginnen.
Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2005 entschieden, Betrieben und Auszubildenden, denen eine Vollzeitausbildung aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen verwehrt ist, die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen. In der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes wurde dies auch für die Kommunen und ihre städtischen Töchter verbindlich geregelt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragstellungen im Hinblick auf die Ausbildung in Teilzeit bei der Stadtverwaltung Dortmund nehme ich wie folgt Stellung:
1. Für welche Bereiche der städtischen Ausbildungsberufe wird derzeit eine Teilzeitberufsausbildung angeboten?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in jedem Ausbildungsberuf einen Antrag auf Teilzeitausbildung zu stellen. Beschränkungen seitens der Ausbildungsabteilung gibt es keine. Im Einzelfall ist abzuwägen, inwieweit dem Antrag stattgegeben werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass auch mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit eine adäquate und ausbildungsgerechte Wissensvermittlung in den verbleibenden Stunden vor Ort gegeben ist.

2. Wie häufig wurde das Angebot nachgefragt und wie viele Auszubildende sind aktuell in Teilzeit beschäftigt?

Bisher wurde das Angebot viermal nachgefragt. In drei Fällen konnte dem Antrag stattgegeben werden. Lediglich in einem Fall musste aus dienstlichen Gründen von einer Ausbildung in Teilzeit abgesehen werden.

Gegenwärtig befinden sich zwei Auszubildende in einer Teilzeitausbildung im Ausbildungsberuf zum/ zur Verwaltungsfachangestellen (3jährige Ausbildung).

3. Welche Erfahrungen hat die Stadt mit dem Angebot?

Bisher können keine negativen Erfahrungen berichtet werden. Mit drei Auszubildenden konnte eine Vereinbarung über den Abschluss einer Teilzeitausbildung erzielt werden. Während der Ausbildungszeit sind bisher aufgrund der reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit keine Probleme aufgetreten.

Die Stadt Dortmund hat sich der Dortmunder Bildungs-, Entwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft, die in Dortmund Teilzeitberufsausbildungen begleitet, angeschlossen, dass als Richtschnur eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 30 Stunden nicht unterschritten werden sollte. Innerhalb dieses Zeitrahmens können sich Auszubildende bei der Stadt Dortmund mit den wesentlichen Betriebsabläufen vertraut machen und in die betriebliche Praxis eingebunden werden.

4. Was sind die häufigsten Gründe für die Aufnahme einer Teilzeitausbildung?

In drei der vier Anfragen auf Teilzeitausbildung lagen krankheitsbedingte Anlässe zu Grunde, die es den Auszubildenden nicht ermöglichte, die Ausbildung in Vollzeit weiterzuführen.

In einem Fall hatte sich die Auszubildende bereits im Rahmen des Auswahlverfahrens in Teilzeit beworben. Hintergrund der Teilzeitausbildung war hier die bessere Sicherstellung der
Kinderbetreuung.

5. Gibt es entsprechende Angebote auch in den städtischen Tochterunternehmen?

Diese Frage sollte von den jeweiligen städtischen Beteiligungen beantwortet werden.



Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sich für Ihre Fraktion noch eine Zusatzfrage ergeben habe.
Sie fragt nach, ob es möglich sei, von einer in Teilzeit begonnen Ausbildung in eine Vollzeitausbildung zu wechseln, oder andersherum?

Herr Jödicke (11/2) teilt mit, dass eine solche Möglichkeit grundsätzlich bestehe.

Frau Brunsing fragt weiterhin nach den Gründen, warum es laut der Stellungnahme der Verwaltung in einem Fall nicht möglich gewesen sei dem Wunsch eines Auszubildenden nachzukommen.

Herr Jödicke gibt an, dass es sich in diesem speziellen Fall um eine bereits verkürzte Ausbildung (2 Jahre) im Bereich des Dialogmarketings gehandelt habe. In Teilzeit hätten die Ausbildungsinhalte nicht ausreichend vermittelt werden können.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
nicht besetzt










4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06601-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06601-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zum neuen IT-Konzept der Stadt Dortmund hat unsere Fraktion noch einige Fragen und Ergänzungswünsche.
Wir bitten Sie, diese bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 9. März schriftlich beantworten zu lassen. Vielen Dank!

S. 9 – Strategische Neuausrichtung StA 10
Die Hälfte des Projekt-Zeitraums ist bereits vorbei. Bislang wurden „nur“ Ziele konkretisiert und Aufgabenblöcke gebildet. Reicht die verbleibende Zeit von nur noch acht Monaten aus, um diese Projektziele und Aufgaben umzusetzen?

S. 13 – Glasfaseranbindung Dortmunder Schulen

Werden bei dem Projekt auch die Berufskollegs miteingebunden? (Auf Seite 17 werden die Berufskollegs ausdrücklich aufgeführt.)


S. 19 – Green IT
Im Jahr 2016 sollte die Umsetzbarkeit der Maßnahmen überprüft werden, die immerhin seit 2014 feststellen. Fünf dieser Maßnahmen wurden laut IT-Konzept überprüft. Unsere Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um einen aktuellen Sachstandsbericht.

S. 21 – Einführung einer elektronischen Personalakte Stufe 2
Für die neuen Azubis wurde 2016 laut vorliegendem IT-Konzept die Personalakte Stufe 1 in Betrieb genommen. Gibt es zu dieser Stufe 1 bereits einen Abschlussbericht, wie er in der vorletzten Zeile für Stufe 2 angekündigt ist (Evaluierung). Falls ja, bitten wir um Nachreichung.
Wie viel Personal wird durch diese Digitalisierung gebunden?

S. 22 – Einsatz digitaler Rechnungseingang
Als Grundlage für die Einführung wird ein Beschluss des Bundeskabinetts (2016) angegeben. Gibt es auch einen Beschluss des Bundestages?

S. 27 – Einführung eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon

Die investiven Mittel sind mit Null angegeben. Was kostet das Vorhaben? Wer trägt die Kosten? Bedeuten die fehlende Angabe investiver Mittel die geplante Realisierung mit Hilfe eines PPP-Projekts?

S. 29 – SoPart-Optimierungspaket
Das Projekt wurde augenscheinlich am 31.12.2015 beendet. Was konkret wurde bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt? Was geschah 2016? Wieso kann die für 2017 angekündigte Funktionserweiterung ohne investive Mittel durchgeführt werden?
S. 31 – Einführung einer Lagersoftware (…)
Für das Lager- und Instandhaltungsprogramm sind in diesem Jahr keine investiven Mittel vorgesehen. Welche Kosten kommen im Jahr 2018 auf die Stadt zu?

S. 32 – Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Werden die Daten nach Abschluss aller Arbeiten auch öffentlich einsehbar sein?

S. 37: Spam/Schad-E-Mails
Zwischen nervigen Spam-Mails und gefährlichen Schad-Mails besteht ein großer Unterschied. Unsere Fraktion bittet um eine Differenzierung. Wie viele Spam-Mails gab es? Wie viele Schad-Mails wurden gezählt?

S. 38 – Ermittelte Bedrohungen
Sind durch die ermittelten Bedrohungen Ausfallzeiten entstanden, und wenn ja: welche? Wie hoch (in Euro) war ein möglicherweise entstandener Schaden?
S. 39 – Dokumentierte Vorfälle
Im Jahr 2016 wurde ein Vorfall dokumentiert. Worum handelte es sich? Welcher Schaden ist entstanden?

S. 41 – Das virtuelle Rathaus
Welche Angebote umfasst der „Produktkatalog“? Was genau ist das „IKS-Portal“?

S. 42 – Einwohnermeldewesen
Wir bitten um eine Differenzierung der Bürger*innen aus Dortmund und Bochum.
Sind bei den Zahlen die Zugriffe der städtischen Mitarbeiter*innen enthalten?

Zählen ausschließlich einzelne Personen oder werden Mehrfachzugriffe mitgezählt?

Wie ist der große Unterschied zwischen Zugriffsberechtigten (950.000) und Zugriffen (deutlich unter 3.000) zu erklären?


S. 43 – Serverwachstum
Die Verfügbarkeit von 99,9927 Prozent bedeutet immerhin noch einen Ausfall von etwa 36 Minuten in 2016. Ist das eine gute oder weniger gute Zeit? Gibt es Vergleichszahlen aus den Vorjahren?
S. 47 – Daten- und Telefonanschlüsse
Handelt es sich bei den genannten 625 Gebäuden um ALLE städtischen Gebäude? Falls nein: Wie viele städtische Gebäude gibt es?
Werden die genannten 10.800 Telefonanschlüsse zusätzlich bereitgestellt oder handelt es sich vielmehr um die Zahl der vorhandenen Anschlüsse? Sind diese wegen VoIP bereits in Datenanschlüssen enthalten?

S. 48 und 49
Können noch Vergleichszahlen aus dem Vorjahr nachgeliefert werden?


Herr Bartel (10/FBL) erläutert das „IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2017“ anhand einer PowerPoint Präsentation und nimmt zu den Anfragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wie folgt Stellung:
S. 9 – Strategische Neuausrichtung StA 10
Die Hälfte des Projekt-Zeitraums ist bereits vorbei. Bislang wurden „nur“ Ziele konkretisiert und Aufgabenblöcke gebildet. Reicht die verbleibende Zeit von nur noch acht Monaten aus, um diese Projektziele und Aufgaben umzusetzen?



Antwort:
Ja, der Zeitraum ist ausreichend. Mit Projektabschluss werden Potenziale aufgezeigt. Die konkreten Maßnahmen werden im Anschluss umgesetzt. Im Aufgabenumfeld der SAP-Basis Administration wurden bereits identifizierte Potentiale mit konkreten Maßnahmen versehen.

S. 13 – Glasfaseranbindung Dortmunder Schulen
Werden bei dem Projekt auch die Berufskollegs miteingebunden? (auf Seite 17 werden die Berufskollegs ausdrücklich aufgeführt.)
Antwort:
Alle Berufskollegs sind über Glasfaser oder Richtfunk angebunden.

S. 19 – Green IT
Im Jahr 2016 sollte die Umsetzbarkeit der Maßnahmen überprüft werden, die immerhin seit 2014 feststellen. Fünf dieser Maßnahmen wurden laut IT-Konzept überprüft. Unsere Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um einen aktuellen Sachstandsbericht.
Antwort:
Die wesentlichen CO2-Einsparungen werden über die Themen „Rechenzentrum“, „dezentrale Technikräume“ und „PC-Systeme“ erzielt. Durch entsprechende energieeffiziente Maßnahmen (insbesondere Serverkonsolidierung und -virtuali-sierung) wurden im Rechenzentrum Hörde bisher ca. 990 Tonnen CO2 eingespart. Zusätzliche CO2-Einsparungen können über weitere energieeffiziente Maßnahmen in dezentralen Technikräumen erzielt werden.

S. 21 – Einführung einer elektronischen Personalakte Stufe 2
Für die neuen Azubis wurde 2016 laut vorliegendem IT-Konzept die Personalakte Stufe 1 in Betrieb genommen. Gibt es zu dieser Stufe 1 bereits einen Abschlussbericht, wie er in der vorletzten Zeile für Stufe 2 angekündigt ist (Evaluierung). Falls ja, bitten wir um Nachreichung. Wie viel Personal wird durch diese Digitalisierung gebunden?
Antwort:
Die Evaluierung ist noch nicht beendet. Geplant ist ein Abschlussbericht zum Ende des ersten Quartals 2017.

S. 22 – Einsatz digitaler Rechnungseingang
Als Grundlage für die Einführung wird ein Beschluss des Bundeskabinetts (2016) angegeben. Gibt es auch einen Beschluss des Bundestages?
Antwort:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses – Drucksache 18/10287 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen – Drucksache 18/9945 – unverändert angenommen.

S. 27 – Einführung eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon
Die investiven Mittel sind mit Null angegeben. Was kostet das Vorhaben? Wer trägt die Kosten? Bedeuten die fehlende Angabe investiver Mittel die geplante Realisierung mit Hilfe eines PPP-Projekts?
Antwort:
Die Kosten auf Seiten der Stadt werden zurzeit im Projekt ermittelt. Das Projekt ist derzeit im Präqualifizierungsverfahren.

S. 29 – SoPart-Optimierungspaket
Das Projekt wurde augenscheinlich am 31.12.2015 beendet. Was konkret wurde bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt? Was geschah 2016? Wieso kann die für 2017 angekündigte Funktionserweiterung ohne investive Mittel durchgeführt werden?
Antwort:
Alle fachlichen Anforderungen wurden erfüllt. Die Schnittstelle (IST-Soll-Daten) zwischen SoPart und SAP (Kasse) ist in Realisierung, Abschluss 30.04.2017.
S. 31 – Einführung einer Lagersoftware (…)
Für das Lager- und Instandhaltungsprogramm sind in diesem Jahr keine investiven Mittel vorgesehen. Welche Kosten kommen im Jahr 2018 auf die Stadt zu?
Antwort:
Die Implementierung der Lager- und Instandhaltungssoftware erfolgt voraussichtlich mit eigenen Ressourcen. Im Jahr 2018 ist lediglich mit Investitionen von ca. 8.000 € für Hardware (Tablets und Handscanner für drei Lager) zu rechnen. Konkrete Angaben können erst nach Abschluss des Präqualifizierungsverfahrens gemacht werden.

S. 32 – Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Werden die Daten nach Abschluss aller Arbeiten auch öffentlich einsehbar sein?
Antwort:
Die städtischen Baumkatasterdaten liegen zum einen als Geodaten vor und sind in der städtischen Planumgebung (mit den Daten wie unten beschrieben) für alle frei zugänglich.
Beim anderen Teil der Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, da hier die Kontrolldurchgänge mit Namen der Mitarbeiter, Datum, Uhrzeit etc. hinterlegt sind.
Diese Daten sind nicht frei zugänglich.

S. 37: Spam/Schad-E-Mails
Zwischen nervigen Spam-Mails und gefährlichen Schad-Mails besteht ein großer Unterschied. Unsere Fraktion bittet um eine Differenzierung. Wie viele Spam-Mails gab es? Wie viele Schad-Mails wurden gezählt?
Antwort:
Es wird unterschieden nach (1) Content Filtering (2) Malware, (3) Invalid recipients, (3) Bad reputation, (4) Spam und unwanted mail, (6) disarmed messages. Die Werte für 2016:

Content Filtering:
0,06%
Malware:
0,97%
Invalid recipients:
4,22%
Bad reputation:
89,27%
Spam and unwanted mail:
5,15%
Disarmed messages
0,33%

Der größte Teil der eingehenden E-Mails wird direkt durch die Anti-Virus-Lösung abgewiesen („Bad reputation“).

S. 38 – Ermittelte Bedrohungen
Sind durch die ermittelten Bedrohungen Ausfallzeiten entstanden, und wenn ja: welche? Wie hoch (in Euro) war ein möglicherweise entstandener Schaden?
Antwort:
Die ermittelten Bedrohungen wurden durch den Virenscanner auf den PC-Endgeräten gefunden, isoliert und beseitigt.
S. 39 – Dokumentierte Vorfälle
Im Jahr 2016 wurde ein Vorfall dokumentiert. Worum handelte es sich? Welcher Schaden ist entstanden?
Antwort:
In der lokalen Presse wurde der Standort des Rechenzentrums erwähnt. Es ist kein Schaden entstanden.



S. 41 – Das virtuelle Rathaus
Welche Angebote umfasst der „Produktkatalog“? Was genau ist das „IKS-Portal“?
Antwort:
In der Drucksache Arbeitsprogramm 2017 ist im Zusammenhang mit dem virtuellen Rathaus ein Fehler aufgetreten: Es handelt sich um ein Portlet, nicht um ein Portal. Diese Anwendung listet alle doMap-Transaktionen eines definierten Zeitraums auf.
Der Produktkatalog umfasst die:
· Erfassung aller Dienstleistungen, Fachbereichsinformationen und Öffnungszeiten in einer Notes-DB
· Unterteilung von Dienstleistungen/ Produkten nach Lebenslagen
· Suche von Dienstleistungen und Produkten
· Anzeige von Produkten, Dienstleistungen, Ämtern und Öffnungszeiten im virtuellen Rathaus
· ggf. Einstiegspunkt für online Formulare/ Anwendungen (z.B. Wunschkennzeichen)
· Übersicht nach Fachbereichen

S. 42 – Einwohnermeldewesen
Wir bitten um eine Differenzierung der Bürger*innen aus Dortmund und Bochum.
Sind bei den Zahlen die Zugriffe der städtischen Mitarbeiter*innen enthalten?
Zählen ausschließlich einzelne Personen oder werden Mehrfachzugriffe mitgezählt?
Wie ist der große Unterschied zwischen Zugriffsberechtigten (950.000) und Zugriffen (deutlich unter 3.000) zu erklären?

Antwort:
Im Einwohnermeldeprogramm werden die ca. 600.000 Bürger/-innen in Dortmund und ca. 350.000 Bürger/-innen in Bochum verwaltet.
Es handelt sich bei den Zahlen um die Anzahl der Benutzer. Die Benutzer mit Zugriff auf den „OK.Ewo Client“ arbeiten in den Dortmunder Bürgerdiensten bzw. im Einwohneramt Bochum. Bei den Benutzern mit Zugriff „Web-Auskunft“ handelt es sich um sonstige städtische Mitarbeiter/-innen sowie externe Benutzer. Die Zugriffe auf das Einwohnermeldewesen sind nicht dargestellt, sondern nur die Anzahl der Benutzer.

S. 43 – Serverwachstum
Die Verfügbarkeit von 99,9927 Prozent bedeutet immerhin noch einen Ausfall von etwa 36 Minuten in 2016. Ist das eine gute oder weniger gute Zeit? Gibt es Vergleichszahlen aus den Vorjahren?
Antwort:
Der Prozentsatz 99,9927 ist ein sehr guter Wert. Von mehreren hundert Servern ist nur ein Server für 36 Minuten ausgefallen.
Verfügbarkeit seit 2012:
2012: 97,324 %
2013: 99,808 %
2014: 99,972 %
2015: 99,959 %
S. 47 – Daten- und Telefonanschlüsse
Handelt es sich bei den genannten 625 Gebäuden um ALLE städtischen Gebäude?
Falls nein: Wie viele städtische Gebäude gibt es?
Werden die genannten 10.800 Telefonanschlüsse zusätzlich bereitgestellt oder handelt es sich vielmehr um die Zahl der vorhandenen Anschlüsse? Sind diese wegen VoIP bereits in Datenanschlüssen enthalten?
Antwort:
Die 625 städtischen Liegenschaften sind aus Sicht der IT relevant. Diese sind technisch in das städtische Datennetz integriert.
Bei den 10.800 Telefonanschlüssen handelt es sich um alle städtischen TK-Anschlüsse sowie die Anschlüsse, die über eigene und dezentrale TK-Anlagen verfügen (z.B. in Schulen oder Kitas). Hierzu gehört auch VoIP. Die VoIP-Anschlüsse befinden sich im städtischen Datennetz.

S. 48 und 49
Können noch Vergleichszahlen aus dem Vorjahr nachgeliefert werden?
Antwort:
Für den Bereich „Schulung“ ist für 2015 kein seriöser und vergleichbarer Wert vorhanden, da dieser Bereich erst seit 07/2015 in StA10 integriert ist.

Massendruck 2015:

MD_001
Massendruck - gedruckte Seiten StA 11
Anzahl
227.580
MD_002
Massendruck - gedruckte Seiten StA 21
Anzahl
2.786.368
MD_003
Massendruck - gedruckte Seiten StA 30
Anzahl
1.405.382
MD_004
Massendruck - gedruckte Seiten StA 32
Anzahl
73.807
MD_005
Massendruck - gedruckte Seiten StA 33
Anzahl
161.683
MD_006
Massendruck - gedruckte Seiten StA 37
Anzahl
2.025
MD_007
Massendruck - gedruckte Seiten StA 40
Anzahl
10.672
MD_008
Massendruck - gedruckte Seiten StA 41
Anzahl
15.179
MD_009
Massendruck - gedruckte Seiten StA 42
Anzahl
13.035
MD_010
Massendruck - gedruckte Seiten StA 50
Anzahl
816.402
MD_011
Massendruck - gedruckte Seiten StA 51
Anzahl
20.138
MD_012
Massendruck - gedruckte Seiten StA 52
Anzahl
845
MD_013
Massendruck - gedruckte Seiten Städtische Gesellschaften
Anzahl
151.819
MD_014
Massendruck - gedruckte Seiten Sonstige Fachbereiche
Anzahl
116.350


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dankt Herrn Bartel für die Ausführungen. Ihre Fraktion halte das Konzept für umfassend und gut.
Weiterhin fragt sie nach, wie viele Stufen die Einführung der elektronischen Personalakte umfasse?

Herr Bartel erklärt, dass es sich um zwei Stufen handele. Die Stufe 2 sei auf der Seite 21 genauer erläutert.

Herr Gruowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt hervor, dass erfreulicherweise die Anzahl der Fehlermeldungen bei steigender Anwenderzahl gesunken sei.
Für das ok.EWO sei ein Versionswechsel für Mitte des Jahres angekündigt. Ihn interessiere, ob damit die geforderte Revisionssicherheit hergestellt werde und auch die fehlende Kassenschnittstelle nachgerüstet werde?

Herr Bartel gibt an, dass der Begriff der Revisionssicherheit in diesem Bereich noch nicht definiert sei, sodass er diese Frage nicht pauschal beantworten könne. Für die Gebührenschnittstelle werde derzeit die Testinstallation ok.CASH geprüft.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt nach der weiteren Planung des Themas Ausfallsicherheit.

Herr Bartel antwortet, dass das Konzept für den 2. Standort bis Anfang Juli erstellt sei.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Rückblick auf das Jahr 2016 und das Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 des StA 10 zur Kenntnis.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06330-16)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 08.12.2016 nachträglich zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt ermächtigt die Feuerwehr, ein Sachverständigenbüro mit der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Erweiterungsanbau/Umbau der Rettungswache 11, Ruhrallee 90 (RW 11), zu beauftragen und auf dieser Basis die Leistungsphasen 3-8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an einen Generalunternehmer zu vergeben.


zu TOP 4.2.2
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06589-16)

1. Der Ausschuss Personal und Organisation nimmt den Sachstand zur weiteren Entwicklung der Bürgerdienste zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss Personal und Organisation nimmt den Projektplan zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.3
Organisation der Bürgerdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05748-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 17.11.2016 vor:

Die Gefährdungsbeurteilung in allen Bereichen der Bürgerdienste wurde im 2. Halbjahr 2016
durchgeführt. Das Ergebnis wird nunmehr auf mögliche Gefährdungen ausgewertet. Im weiteren Prozess wird erörtert, welche Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung denkbar sind und wie diese in geeigneter Weise umgesetzt werden können.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, dass der Ausschuss eine laufende Berichterstattung zu diesem Thema bekomme. Enthalten solle sein, welche Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung denkbar seien.

Frau Jägers (Stadträtin) sagt einen jährlichen Bericht zum Ende des Jahres zu. Weiterhin werde ein Ausblick enthalten sein, wie die Reorganisation der Bürgerdienste vorrangehe.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2.4
Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
immer wieder und verstärkt richten sich Gewalt, Aggression und Beleidigungen gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes auch auf kommunaler Ebene.
Insbesondere in Verwaltungsbereichen mit publikumsintensiven Kontakten wie z.B. Jobcenter, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bürgerdienste, Sozialamt, Jugendamt, Vollstreckung oder Außendienst des Ordnungsamtes kommen solche Übergriffe nicht selten vor.
Sogar bei der Ausübung von Hilfsmaßnahmen für sich in Not befindende Menschen werden Hilfskräfte daran gehindert und ebenfalls beleidigt, angepöbelt oder gar verletzt.
Beschäftigte in Behörden werden bedroht, obwohl sie lediglich ihre Arbeit verrichten.
Gewalt gegen Personen ist nicht hinnehmbar - niemals.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion nachfolgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt jede Art der Gewalt ab.
Die Beschäftigten der Stadtverwaltung haben den Respekt und die Achtung ihrer Arbeit verdient.
Der Fachausschuss unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die Gesellschaft und unser Zusammenleben und erkennt die Leistung des städtischen Personals an.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass bereits mehrere Maßnahmen zum Schutz des städtischen Personals unternommen worden sind, um deren Sicherheit zu garantieren.
So verfügen Fachbereiche über Sicherheitskonzepte und Zugangskontrollen sind in vielen Publikumsbereichen installiert.
Seit dem 18.11.2016 gibt es die Dienstvereinbarung zum Sicherheitskonzept bei der Stadtverwaltung Dortmund.
Dem städtischen Personal stehen Fortbildungsmaßnahmen zum Konfliktmanagement zur Verfügung.
Aktuell läuft eine „Respektkampagne“ im Feuerwehrbereich.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen wenn nötig im Dialog mit dem Personalrat weiter auszubauen.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes, eine Strafzumessung in § 46 Abs. 2 StGB einzuführen.
Ziel ist, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften bei jedem strafbaren Verhalten gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger, Ehrenamtliche oder Nothelferinnen
und Nothelfer strafschärfend die hinter der Tat stehende Gesinnung berücksichtigen, wenn diese durch die Tat ausgedrückt wird.
Weiter soll diese Strafschärfung auch nicht erst bei körperlichen Angriffen greifen, sondern bereits bei Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Bedrohungen.

4. Nicht selten kommt es vor, dass Bedienstete im öffentlichen Dienst bei Ausübung ihrer Tätigkeit verletzt werden, sie den Schädiger oder die Schädigerin auf Schadensersatz verklagen und nach einem ergangenen Urteil eine Zahlung unterbleibt, weil Schädiger oder Schädigerin mittellos sind.
Der Fachausschuss begrüßt die Absicht der Landesregierung, für den Beamtenbereich des Landes einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, demgemäß das Land künftig für diejenigen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt worden sind, über die Unfallfürsorge hinaus, auch einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger oder die Schädigerin übernimmt.
Der Fachausschuss erwartet, dass diese zukünftigen Regelungen auch auf
kommunale Beamtinnen und Beamte Anwendung finden.
Genauso muss es auch Regelungen für die Tarifbeschäftigten in den Kommunen geben.
5. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen hat die Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ihrem städtischen Personal kostenfrei Rechtsbeistand zu gewähren, soweit vorrangige Ansprüche nicht bestehen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Schilff (Vorsitzender) bittet Herrn Rosen um eine allgemeine Einschätzung der derzeitigen Lage.

Herr Rosen (2/Dez-BAGM) erklärt, dass es zu dem Thema Sicherheitskonzept eine Dienstvereinbarung vom 18.11.2016 gibt. Daraus ergibt sich eine standardisierte Erfassung der Vorfälle, die es zuvor in dieser Form nicht gegeben habe. Bisher seien noch keine Vorgänge seit Beginn des Jahres eingegangen, allerdings gehe er davon aus, dass sich Zeitnah die praktischen Erfahrungen bezüglich des Rücklaufes einstellen werden.
Die Fachbereiche werden in den kommenden Wochen genau über den Aufbau des Sicherheitskonzeptes und die Durchführung informiert. Parallel werden die Auszubildenden des Ausbildungsjahrgangs 2017 geschult.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist auf die Wichtigkeit des Themas hin und unterstreicht die Führsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie halte es für sinnvoll erst abzuwarten, bis der von der Landesregierung angekündigte Gesetzesentwurf verabschiedet sei.
Weiterhin sei in dem Antrag der SPD-Fraktion der klare Beschlusstext nicht ganz erkennbar.
Eine kostenmäßige Bewertung könne auch erst erfolgen, wenn die Auswirkungen der Landesinitiative bekannt seien. Ihre Fraktion würde es bevorzugen, heute nicht über den Antrag zu beschießen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Stackelbeck an. Er erklärt, dass man den Punkten 1-3 des Antrages guten Gewissens zustimmen könne. Zu den Punkten 4 und 5 gibt er an, dass seine Fraktion dazu derzeit keine Entscheidung treffen könne.

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion es bevorzuge, in einer der nächsten Sitzungen von der Verwaltung eine Einschätzung zu erhalten in welchem Rahmen die Sicherheitsmaßnahmen derzeit besehen und zukünftig ausgebaut werden.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihrer Fraktion ebenfalls der konkrete Beschlusstext, in dem hier vorliegenden Antrag, nicht erkennbar sei. Das Thema sei von besonderer Bedeutung.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass es eine Reihe von Vorfällen bereits gegeben habe. Die reichen von Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitnehmern bis hin zur körperlichen Gewalt.
Das Thema müsse von allen Seiten bewertet werden. Für die Verwaltungsgebäude, welche sich derzeit in der Renovierung befinden, würde eine bauliche Verbesserung der Sicherheit ebenfalls angestrebt.
Er sagt zu, das gesamte Thema breit aufzubereiten und dem Ausschuss vorzustellen, um eine gute Grundlage der Bewertung zu schaffen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1 und 3 zustimmen könne. Zu den Punkten 2, 4 und 5 werde sich seine Fraktion enthalten. Er befürworte allerdings ebenfalls eine Bewertung des Themas erst in einer der kommenden Sitzungen.

Herr Suck bitte die aktuelle Dienstvorschrift der Niederschrift beizufügen (Anlage 1).

Herr Schilff schlägt vor, den Antrag heute als eingebracht anzusehen. Die Verwaltung wird zur übernächsten Sitzung einen kompletten Sachstandbericht zu dem Thema vorstellen. Danach werde der Antrag dann wieder aufgegriffen.

Frau Stackelbeck befürwortet diesen Verfahrensvorschlag und bitte dazu ebenfalls um rechtliche Bewertung.

Frau Jägers (Stadträtin) erklärt, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen rechtlich unterstützt werden. In Fällen, in denen ein Anwaltszwang besteht, werde eine Kostenübernahme durch die Personalverwaltung zugesichert. Die bestmögliche Unterstützung sei gewährleistet.

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt den Antrag der SPD-Fraktion in seine übernächste Sitzung.




5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt





Schilff Weber Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Dienstvereinbarung Sicherheitskonzept 2016 Gesamt.pdf)