Öffentliche Teil:
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Christiane Adomeit
RM Dr. Jürgen Brunsing bis 16:00 Uhr
RM Brunhilde Euchler
RM Dieter Schneider i. V. für RM Knud Follert
RM Reinhard Frank
RM Lucio Garcia-Martin
RM Ingeborg Kräft bis 16:40 Uhr
RM Konrad Weber i. V. für RM Siegfried Leniger
RM Rudolf Lütkehaus
RM Siegfried Mielicki
RM Heinz Neumann
RM Thomas Offermann
RM Brigitte Steins i. V. für RM Gabriele Schnittker
RM Friedhelm Siemund
RM Ute Uhrmann
RM Renate Weyer
RM Katja Wilken
RM Gertrud Zupfer
sB Lothar Volmerich i. V. für sB Olaf Radtke
sB Werner Georg Steden

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Peter-Paul Elisko
sE Mohamed Zeriouh


3. Verwaltung:

Stadträtin Greive 3/Dez.
Herr Schließler StA 69
Herr Schäfer StA 37
Herr Aschenbrenner StA 37
Herr Maas StA 81
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 19. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden,

am 23.10.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Raatssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2001


2. Beratung von Eingaben

2.1 Rollstuhlgerechte U-Bahnstation

2.2 Sperrung der Overhoffstraße im Ortsteil Oespel


3. Vorlagen der Verwaltung

3.1 Brandschutzbedarfsplan 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01483-01)

3.2 Feuerschutz;
Qualitätskriterien für die Feuerwehr und deren Finanzierung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01472-01)

3.3 Bericht "Partnerschaften für Dortmund 2001"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01692-01)


4. Anträge und Anfragen der Fraktionen

4.1 Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerde am 23.10.2001
TOP "Zukunft der Altstadtwache"

Vorschlag der SPD-Fraktion mit der Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 01690-01)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Heinz Neumann - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

für die 19. Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden,

am 23.10.2001
Raatssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Teil:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Christiane Adomeit
RM Dr. Jürgen Brunsing bis 16:00 Uhr
RM Brunhilde Euchler
RM Dieter Schneider i. V. für RM Knud Follert
RM Reinhard Frank
RM Lucio Garcia-Martin
RM Ingeborg Kräft bis 16:40 Uhr
RM Konrad Weber i. V. für RM Siegfried Leniger
RM Rudolf Lütkehaus
RM Siegfried Mielicki
RM Heinz Neumann
RM Thomas Offermann
RM Brigitte Steins i. V. für RM Gabriele Schnittker
RM Friedhelm Siemund
RM Ute Uhrmann
RM Renate Weyer
RM Katja Wilken
RM Gertrud Zupfer
sB Lothar Volmerich i. V. für sB Olaf Radtke
sB Werner Georg Steden

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Peter-Paul Elisko
sE Mohamed Zeriouh


3. Verwaltung:

Stadträtin Greive 3/Dez.
Herr Schließler StA 69
Herr Schäfer StA 37
Herr Aschenbrenner StA 37
Herr Maas StA 81

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 19. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden,

am 23.10.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Raatssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2001


2. Beratung von Eingaben

2.1 Rollstuhlgerechte U-Bahnstation

2.2 Sperrung der Overhoffstraße im Ortsteil Oespel


3. Vorlagen der Verwaltung

3.1 Brandschutzbedarfsplan 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01483-01)

3.2 Feuerschutz;
Qualitätskriterien für die Feuerwehr und deren Finanzierung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01472-01)

3.3 Bericht "Partnerschaften für Dortmund 2001"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01692-01)


4. Anträge und Anfragen der Fraktionen

4.1 Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerde am 23.10.2001
TOP "Zukunft der Altstadtwache"

Vorschlag der SPD-Fraktion mit der Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 01690-01)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Heinz Neumann - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Garcia benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2001

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird einstimmig genehmigt.

2. Beratung von Eingaben



zu TOP 2.1
Rollstuhlgerechte U-Bahnstation

Für die Errichtung einer neuen Stadtbahnhaltestelle im Bereich "Verkehrsknoten Gottesacker" sind verschiedene Rahmenbedingungen erforderlich. Die Planungen für die Untertunnelung der B1/A40 mit einer Neuplanung der Oberflächen für diesen Bereich sind dem Fachausschuss (AUSW) bereits vorgestellt worden.

Im Rahmen des Umbaus "Verkehrsknoten Gottesacker" wird es eine mobilitätsgerechte Zuwegung mit einem stufenlosen Einstieg vom Bahnsteig aus geben. Die Förderung einer solchen Baumaßnahme mit Bundes- und Landesmitteln kann jedoch nur einmal erfolgen, so dass eine zwischenzeitliche Lösung nur über eigene Mittel zu finanzieren wäre. Diese ist jedoch bei den notwendigen umfangreichen Planungsverfahren auch nicht realiserbar. Des weiteren ist eine provisorische Errichtung eines Aufzuges bei der vorhandenen Bahnsteigbreite nicht möglich.

Planungen der Dortmunder Stadtwerke (Verkehrsbetriebe) sehen bei einer Neuplanung von Haltestellen regelmäßig die Verwendung von sogenannten "Bus-Caps" vor.

Nach Fertigstellung des Umbaus "Verkehrsknoten Gottesacker" (in ca. 2 1/2 Jahren) soll die Stadtbahnhaltestelle endgültig errichtet werden. Voraussetzung ist dafür, dass eine separate Planung von der Planung zur Untertunnelung der B1/A40 erfolgen kann.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass die Verwaltung sicherstellt ein Gespräch mit den Verkehrsbetrieben zu führen, in dem darüber nachgedacht wird, für die Übergangszeit einen Pendelverkehr zu den nächstgelegenen Bushaltestellen (an der Stadtkrone-Ost/"Am Rosenplätzchen") einzurichten.


zu TOP 2.2
Sperrung der Overhoffstraße im Ortsteil Oespel

Die Zuständigkeit für die Sperrung von Straßen liegt bei den Bezirksvertretungen. Die BV Lütgendortmund wird den Einspruch bei der Beschlussfassung (voraussichtlich am 23.10.2001) berücksichtigen.

Von einer Behandlung dieser Eingabe wird abgesehen.

3. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Brandschutzbedarfsplan 2001
(Drucksache Nr.: 01483-01)


Herr Aschenbrenner (StA 37) erläutert ausführlich anhand eines Folienvortrages die Inhalte des vorgelegten Brandschutzbedarfsplanes.

Die Pflicht zur Aufstellung dieses Planes liegt in § 22 FSHG: "Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne [...] aufzustellen und fortzuschreiben.

Die Verwaltung stellt mit der vorgelegten Beschlussvorlage der Politik ein Konzept vor, wie der Brandschutz in Dortmund in den nächsten 10 Jahren so sicherzustellen ist, dass er auch der Risikolage der Stadt gerecht wird.

Herr Aschenbrenner (StA 37) geht in seinem Bericht auch auf die Begrifflichkeiten "Gefahrenpotential" und "Risiko" ein. Zur Ermittlung des abzudeckenden Risikos sei es insbesondere notwendig, die besonderen Gefahrenpotentiale der Stadt Dortmund herauszuarbeiten. Die Definition des Begriffes "Gefahrenpotential" besagt, dass es sich hierbei um die Tatsache handelt, dass ein System einen Zustand einnehmen kann, der Schaden für Menschen, Umwelt oder Sachen hervorruft.

Hier gibt es u.a. folgende Kategorien:

* kritische Objekte, wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Hochhäuser und Versammlungsstätten

* Handel, Gewerbe sowie Forschung und Lehre, wie z. B. Kaufhäuser, Produktionsstätten, Universität und Fachhochschule

*Industrie und Logistik, wie z. B. Tanklager, Güterverteilzentrum

*Verkehr, wie z. B. Straßen- und Luftverkehr

Der Begriff "Risiko" beschreibt den Zusammenhang zwischen der Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Schaden und dessen angenommener Göße. Der Begriff wird gesplittet in ein "abgesichertes Risiko" und ein "Restrisiko".

Die politische Entscheidung liegt im wesentlichen auch darin, bei einer akzeptablen Risikoabdeckung zu klären, ob das verbleibende Restrisiko vertretbar ist und ob die vorgeschlagenen Risikoabdeckung auch aus finanzieller Sicht zu vertreten ist.

Die umfangreichen Untersuchungsergebnisse, die der Erstellung des Bedarfsplanes zugrunde gelegen haben, sind der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen.

Kenrpunkt aller Überlegungen sei das hieraus resultierende wesentliche Schutzziel für Dortmund, das in Zusammenfassung der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplanes wie folgt definiert wird:

Die Feuerwehr garantiert zur Abdeckung der beschriebenen Risiken bei allen "kritischen" Schadensereignissen, dass sie die Einsatzstellen in 90 % aller Einsatzfälle mit einer "Grundschutzeinheit", bestehend aus einem Einsatzleitwagen, einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und einer Drehleiter mit insgesamt 10 Funktionen Besatzung in maximal 8 Minuten erreicht.

Dazu müsse der Rat der Stadt - zur Behebung der Defizite und zur Sicherstellung einer rechtskonformen und qualitativ angemessenen Aufgabenwahrnehmung - den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan beschließen. Die wesentlichen und entscheidungsrelevanten Punkte sind in den Anlagen 1.1 bis 3.8 der Managementfassung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Dortmund (Anlage zur Drucksache 01483-01) dargestellt.

Herr Schäfer (StA 37) weist auf Nachfrage von Herrn RM Brunsing (B´90) darauf hin, dass insbesondere in den Randgebieten eine Nachbarschaftshilfe mit den angrenzenden Städten und Gemeinden bestehe.

Frau Stadträtin Greive erläutert, dass die Finanzierung dieses Konzeptes in den vorliegenden Entwürfen zum Haushalt 2002 noch nicht enthalten seien. Aus diesem Grunde sei auch die Bechlussfassung im Rat der Stadt für den 20.12.2001 (zeitgleich mit der Beschlussfasung über den Haushalt 2002) vorgeschlagen. Sollten die im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzziele und fachlichen Standards, die durch Rechtsprechung abgesichert sind, jedoch nicht wie vorgeschlagen beschlossen werden, hieße es im Umkehrschluss, dass sich die Stadt Dortmund einem erhöhten Haftungsrisiko aussetze.

Die politischen Spielräume seien insbesondere im Stufenplan enthalten. Die dort aufgestellten Prioritäten zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes könnten aber auch einen Einfluss auf die Verteilung der finanziellen Auswirkungen (Zeitraum 10 Jahre) haben.

Nach ausführlicher Diskussion kommt der Ausschuss zu der Meinung, die Vorlage sei eingebracht. Über eine erneute Behandlung im Ausschuss werde in der nächsten Sitzung am 20.11.2001 noch einmal nachgedacht, wenn auch die bis dahin vorliegenden Ergebnisse aus den Beratungen in den Bezirksvertretungen beurteilt werden können. Sollte die Notwendigkeit bestehen, könne zu diesem Tagesordnungspunkt im Dezember eine Sondersitzung des Ausschusses einberufen werden. Ansonsten müsse die Diskusison über die politischen Handlungsspielräume in der Dezember-Sitzung des Rates erfolgen.













zu TOP 3.2
Feuerschutz;
Qualitätskriterien für die Feuerwehr und deren Finanzierung
(Drucksache Nr.: 01472-01)

Frau Stadträtin Greive erläutert, dass aufgrund der geänderten Förderstrukturen sich für den laufenden betrieb eine posititive Entwicklung ergebe, allerdings sei dadurch die Möglichkeit einer projektbezogenen Förderung (z. B. für den Neubau der Feuerwache 8) nicht mehr gegeben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Haltung des Innenministeriums NRW zu fachlichen Fragen der Brandschutzbedarfsplanung und die beabsichtigte Änderung der Förderung im Brandschutz zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Bericht "Partnerschaften für Dortmund 2001"
(Drucksache Nr.: 01692-01)

Frau Stadträtin Greive verdeutlicht den vorgelegten Bericht anhand von Kernaussagen:

1. Dortmund ist sauber und sicher!

Obwohl die objektiven Betrachtungen dieses bestätigen, erfolgt ein Bewußtseinswandel der Menschen in der Stadt mit ihrem subjektiven Sicherheitsgefühl erst innerhalb von 3 bis 5 Jahren.

2. Dortmund hat es geschafft, die Balance zwischen Hilfe und Sanktionen zu halten!

Die Wohlfahrtsverbände weisen in ihren Aussagen deutlich darauf hin, dass es nicht nur um die Einrichtung von sogenannten "Schwarzen Sheriffs" geht, sondern dass auch der Hilfeaspekt immer weiter ausgebaut werden konnte.

3. Der Aufbau eines guten, tragfähigen Netzwerkes ist gelungen!

Diese Aussage wird dadurch verstärkt, dass es eine Übereinkunft der Projektteilnehmer gibt, für die Ordnungspartnerschaften den Projektstatus zu verlasen und es als Daueraugabe zu etablieren.

Neue Themen für die Ordnungspartnerschaften liegen u. a. im Bereich der Entfernung von Graffittis sowie der Säuberung von Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG und der Dortmunder Stadtwerke. Ein weiterer Punkt ist die Ausdehung des Bereiches "ein sauberes Dortmund" in die Stadtbezirke. Als positiver Nebeneffekt ist zu bemerken, dass bereits mehr als die Hälfte der bisherigen ABM-Kräfte bereits dem ersten Arbeitsmarkt zugeführt werden konnten. Eine Verlängerung der AB-Maßnahme mit 50 weiteren Beschäftigen ist geplant.

Auf die Nachfrage von Frau RM Wilken (B´90) teilt Frau Stadträtin Greive mit, dass gerade der Bereich eventueller Schulverweigerer auch dadurch eingegenzt werde, dass entweder Computer während der Schulzeit für Kinder und Jugednliche nicht zugänglich sind, oder von den Mitarbeitern des Einzalhandels Kontrollen in diesen Bereichen vorgenommen werden. Dieses Verfahren wurde vom Jugendamt bereits für positiv befunden.

Im Anschluss an die Diskusion empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt einstimmig, den vorgelegten Bericht zu dem Projekt "Partnerschaften für Dortmund" zur Kenntnis zu nehmen.





4. Anträge und Anfragen der Fraktionen

zu TOP 4.1
Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerde am 23.10.2001
TOP "Zukunft der Altstadtwache"
(Drucksache Nr.: 01690-01)

Die Altstadtwache ist geplant als eine gemeinsame Wache von Polizei und Odnungsamt. Dieser Wunsch ist im Rahmen des Projektes "Ordnungspartnerschaften" entstanden. Die Einzelhändler und das Brückstraßenmanagement haben die Notwendigkeit einer solche Wache insbesondere auch damit begründet, dass nach dem Umzug der Polizeiwache aus der Silberstraße in das Landesbehördenhaus im innenren City-Bereich keine Polizeiwache mehr vorhanden ist.

Das Konzept besteht seit gut 1 1/2 Jahren darin, dass in einem Raum sowohl ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der auch Auskünfte zu Angelegenheiten der Stadtverwaltung geben kann, als auch ein Polizeibeamter, der z. B. Anzeigen aufnehmen kann, in dieser Wache anwesend sind. Die Beschaffenheit der Wache sieht räumlich vor, dass neben dem vorgenannten Raum noch weitere Räume vorhanden sind. In diesen sollen Vernehmungen und Durchsuchungen vorgenommen werden können, aber auch weitere Büroräumlichkeiten und Sozialräume für die Mitarbeiter/-innen der Ordnungspartnerschaften untergebracht werden.

Frau Stadträtin Greive verdeutlicht, dass der Aufbau dieser Altstadtwache allein an der Finanzierung gescheitert sei, als im Frühjahr 2001 die Haushaltskonsolidierung vorgenommen wurde. Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel, die sich voraussichtlich zwischen 100.000 und 150.000 DM belaufen, könne nun ausschließlich über eine politische Entscheidung erfolgen.

Sie werde im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung einen Bericht über den Stand der Verhandlungen über in Frage kommende Immobilien geben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.