Niederschrift

über die 7. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 11.05.2005
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:45 Uhr
Anwesend sind:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hubert Scheuer
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
DVU
Waldemar Stanko
b) Verwaltung
Frau Lindemann-GütheBezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau BökenkampBezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr HausmannTiefbauamt
Herr SchirmerTiefbauamt
Herr GötzmannTiefbauamt
Herr LennertzTiefbauamt
Herr WienhöferSport- und Freizeitbetriebe Dortmund
c) Sachverständige
Herr Langensiepen EDG
Herr BiehlEDG

Nicht anwesend:
FDP/Bürgerliste
Katrin Westermann
Unterbrechung der Sitzung
17:05 bis 17:15 UhrTOP 3.1
18:40 bis 18:45 UhrTOP 11.10

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 11.05.2005, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentlicher Teil:

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.04.2005
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (Drucksache Nr.: 01653-05)
3.2 Berichterstattung zur Ausbauplanung der Evinger Mitte
hier: Das Grundstück der gesamten Gasfeinreinigungsanlage der ehemaligen Kokerei Minister-Stein inklusive des ehemaligen Maschinenhauses.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01917-05)
3.3 Berichterstattung über den Bau eines Jugendsportheimes auf dem Sportplatz am Gretelweg – Stand des Genehmigungsverfahrens bzw. der Baumaßnahme
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02055-05)

4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner der Straße Wulfskamp
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01453-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 09.03.2005 versandt
4.2 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01313-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 09.03.2005 versandt
4.3 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und Katzbachstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01649-05)
4.4 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Brehtonweg
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01688-05)
4.5 Antrag auf Wiederaufnahme der Straßenreinigung in der Siedlung Hardenberg
Antragsteller: Anwohner Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01685-05)
4.6 Aufstellung einer Mahntafel am Eingang der neuen Sportanlage Probstheidastraße in Dortmund-Eving - Eingabe eines Vereines (Drucksache Nr.: 01949-05)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Abschlussbericht zur Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01606-05)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste "Grün-Straße-Forst" des Tiefbauamtes im Stadtbezirk Eving für das Jahr 2005
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01837-05)
11.2 Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00653-04)
11.3 Auflösung des Containerstandortes "Lindenhorster Straße / Bahnübergang"
Beschluss (20) (Drucksache Nr.: 02029-05-E1)
11.4 Freigabe der vorhandenen Busspur an der Haltestelle Minister Stein für den öffentlichen Verkehr - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02065-05)
11.5 Straßenschutt und Lehmablagerung an der Fürst Hardenberg Allee
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02066-05)
11.6 Fertigstellung der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02072-05)
11.7 Bau von Stichstraßen östlich der Straße Süggelweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02142-05)
11.8 Aufbringung eines „Zebrastreifens“ an der Friesenstraße, westlich St. Barbara Kirche, östlich Vereinshaus
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02148-05)
11.9 Versetzen des Abfallbehälters an der Bushaltestelle vor dem Seniorenheim Deutsche Straße - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02149-05)
11.10 Regelmäßige Entfernung von Müll und Dreck im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02151-05)
11.11 Durchführung eines Ortstermines am Kreisverkehr in Dortmund-Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02152-05)
11.12 Berichterstattung zur Erhebung von Anliegergebühren an der Oberadener Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02153-05)
11.13 Geschwindigkeitsüberprüfungen in Brechten im Bereich Widumer Platz / Widumer Straße - Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02102-05)
11.14 Endausbau der Straßen Dieckmannweg, Klütingweg und Süggelberg
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02114-05)
11.15 Aufstellung von Sitzgelegenheiten an dem Betriebsweg „Zum Stadtwald“ am Waldrand Grävingholz
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02116-05)
11.16 Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40 - Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Drucksache Nr.: 02133-05
12. Mitteilungen
12.1 Parken von Schwerlastfahrzeugen auf dem Gehweg am Mobil-Imbissstand Lindenhorster Straße/Seilerstrasse
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 00887-05-E1)
12.2 Herrichtung der Fahrbahndecke „Schiffhorst“ ab Autobahnbrücke in westlicher Richtung - Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01444-05-E1)
12.3 Beseitigung der Vermüllung in der Seilerstraße im Bereich des Wendehammers oberhalb der Haus Nr. 13 und etwa 30m vor der Einmündung der Lindenhorster Straße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01452-05-E1)
12.4 Reinigung des Ziegelofenwegs - Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01231-05-E1)
12.5 Beseitigung der Vermüllung auf dem Gelände an der Evinger Straße, zwischen Kemminghauser Straße und Grävinghoffweg in Richtung Lünen
Stellungnahme (60) (Drucksache Nr.: 01450-05-E1)
12.6 Aufstellung eines neuen „Stoppschildes“ an der Preußischen Straße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01442-05-E1)
12.7 Fußgängerweg im Bereich Wülferichstraße zwischen Brechtener Straße und Widumer Platz - Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01440-05-E1)
12.8 Abstellen von LKWs auf der Bayrischen Strasse zwischen Deutsche Straße und Württemberger Strasse - Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01436-05-E1)
12.9 Abmarkierung des Radweges Osterfeldstraße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01460-05-E1)
12.10 Ansiedlung von Betrieben auf der Lindenhorster Straße – hier insbesondere der Gebrauchtfahrzeughandel / Schrottplätze
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01227-05-E1)
12.11 Sachstandsbericht zur Radwegeführung in der Kurve des Kreisverkehrs in Dortmund-Brechten – westliche Richtung
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 01428-05-E2)
13. Anfragen
13.1 Bericht zur Arbeit des „DO-Forums“ des Kinder- und Jugendausschusses
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02100-05)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kopkow benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 3.2 (Berichterstattung zur Ausbauplanung der Evinger Mitte) wird abgesetzt und aufgrund der zu beratenden Grundstücksangelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 3 behandelt.

Die Tagesordnungspunkte 11.6, 11.7 und 11.14 werden gemeinsam behandelt.

Der Tagesordnungspunkt 11.16 (Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40) wird abgesetzt, da die Vorlage nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.04.2005
Zur Genehmigung der Niederschrift gibt der Vertreter der DVU – Herr Stanko – folgende Erklärung zur Aufnahme in die heutige Niederschrift ab:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
Zum Protokoll der letzten Sitzung, gebe ich zu Protokoll, dass auf Seite 15 unter 7.1 – so genanntem Familien-Projekt – Angaben nicht ganz richtig sind – und zwar, schreibt die Protokollführerin dort: Da mit Ausnahme des Redners mittlerweile alle Mitglieder der Bezirksvertretung Eving den Sitzungssaal verlassen haben, unterbricht der Bezirksvorsteher – Herr Adden – die Sitzung.
Das ist also schon mal ein Widerspruch in sich selbst. Denn Herr Adden ist auch genau Mitglied der Bezirksvertretung Eving wie alle anderen auch. Also, der war drin. Zweitens war die Frau Kopkow drin, es waren noch zwei weitere Personen außer mir im Raume. Ich möchte das doch bitten, richtig zu stellen und beantrage darüber hinaus festzustellen, dass die Feststellung der Beschlussunfähigkeit von Ihnen erfolgt ist, weil das hier im Protokoll so nicht steht. Das hört sich an, als hätten Sie eigenmächtig die Sitzung unterbrochen. Das ist also irgendwie nicht richtig.“
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – unterbricht den Redebeitrag an dieser Stelle und erklärt, dass er die Sitzung mit der Begründung unterbrochen hat, dass die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist, da sich, seiner Erinnerung nach, nur noch drei oder vier Mitglieder der Bezirksvertretung Eving im Sitzungssaal befanden.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – fährt mit seinem Redebeitrag wie folgt fort:
„Es geht auch nur darum, dass das Protokoll richtig ist und wenn hier steht: alle Mitglieder der BV, dann hätte ich hier ja alleine gesessen. Ich wollte ja nur darauf hinweisen, dass wir das noch mit aufnehmen.“
Der Antrag, die Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.04.2005 zu ändern, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen – abgelehnt.

Mit diesem Protokollzusatz wird die Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.04.2005 – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde

Herr Heinrich Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, beschwert sich über die Baustelle zwischen Bahnsteig und Bergstraße. Hier werden, seinen Angaben nach, von Januar bis voraussichtlich Juni, Wasserrohre von der westlichen auf die östliche Bürgersteigseite verlegt. Herr Olendorf erklärt, dass nach Schätzungen „anderer Fachleute“, die ihm vorliegen eine Bauzeit von sechs Wochen ausreichend gewesen wäre.
Herr Olendorf fragt nach, warum den Anwohnern diese Baustelle mit den davon ausgehenden Belästigungen, wie z.B. Sandhaufen und Baugruben usw. über diesen Zeitraum zugemutet wird.
Des Weiteren beanstandet Herr Olendorf, dass die provisorische Abdeckung von Fahrbahnaufbrüchen mit „Blechplatten“, besonders in den Nachtstunden, Lärm und Erschütterungen erzeugen. Daher sollte auf diesem Straßenteilstück, von Bahnübergang bis Bergstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden, bis die Fahrbahndecke wieder hergestellt ist.
Auch die „Staubproblematik“ an der Baustelle wurde, nach Ansicht des Herrn Olendorf, nicht beachtet. Der beim Auffräsen der Fahrbahn entstandene Asphaltstaub, der wie Herr Olendorf weiter ausführt hochkrebserregend ist, wurde nicht „weggewässert bzw. weggespült“, sondern durch den Wind in alle Richtungen getragen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – sagt zu, sich der Problematik anzunehmen.

zu TOP 2.2
Einwohnerfragestunde

Herr Hans Werner Swiadek, wohnhaft Walstattstraße 16, beanstandet, dass die EDG nach Grünpflegemaßnahmen im Bereich der Walstattstraße, den dabei entstandenen Erdaushub nicht ausreichend entfernt hat und die Anwohner selber die Straße fegen mussten.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – sagt zu, die Beschwerde an die EDG weiterzurreichen.
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Da keine weiteren Wortmeldungen aus der Bürgerschaft vorliegen, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Adden – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde und gibt den neu gewählten Mitgliedern des Ausländer- und Seniorenbeirates (Herrn Sönmez und Herrn Figur) die Möglichkeit, sich den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving und den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger
(Drucksache Nr.: 01653-05)
Aufgrund der Vielzahl der Anträge, mit denen Anwohner um Übertragung der Reinigungspflicht und des Winterdienstes bitten, hat sich die Bezirksvertretung Eving in ihrer Sitzung am 09.03.2005 darauf verständigt, Vertreter des zuständigen Tiefbauamtes der Stadt Dortmund sowie der Entsorgung Dortmund GmbH einzuladen, um sich eingehend über die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zu informieren.

Als Berichterstatter sind Herr Langensiepen und Herr Biehl von der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) sowie Herr Hausmann und Herr Schirmer vom Tiefbauamt der Stadt Dortmund anwesend.

Herr Langensiepen, bei der EDG für den Bereich Straßenreinigung verantwortlich, erläutert zunächst, dass die EDG die Straßenreinigung im Auftrag der Stadt Dortmund durchführt. Nach dem Straßenreinigungsgesetz besteht der Grundsatz der gemeindlichen Reinigungspflicht, die Möglichkeit, Reinigungspflichten als Ausnahme zu übertragen, ist gegeben, wenn dies unter Berücksichtigung der Verkehrslage zumutbar ist.
In die Reinigungspflicht der Anlieger wurden durch politischen Beschluss seit 1980 Straßen übergeben, deren ökonomische Reinigung nicht möglich war. Die damals vorhandenen Großkehrmaschinen konnten in viele der oft engen Anliegerstraßen nicht einfahren bzw. wenden, die Reinigung hätte in manueller Handarbeit erfolgen müssen. Da diese manuellen Reinigungsarbeiten kostenintensiv sind, hätten die Gebühren entsprechend angepasst werden müssen.
Heute verfügt die EDG über einen variablen Fahrzeugpark, mit 48 Kehrmaschinen unterschiedlicher Größe, mit denen in fast allen Straßenbereichen eine kostengünstige, maschinelle Reinigung gewährleistet werden kann.

Herr Hausmann (Tiefbauamt) erörtert eingangs seiner Berichterstattung die rechtliche Grundlage der Straßenreinigung.
Nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes NRW besteht an Gemeindestraßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, eine Reinigungspflicht.
Diese Reinigungspflicht kann auf Anlieger übertragen werden und wurde, wie Herr Langensiepen bereits ausgeführt hat, in der Vergangenheit in den Fällen übertragen, in denen die damals vorhandenen Großkehrmaschinen nicht eingesetzt werden konnten.
Da heute, mit neuen, kleineren Kehrmaschinen fast alle Straßenbereiche gereinigt werden können, ist es sinnvoll der EDG die Reinigungspflicht wieder zu übertragen. Die anfallenden Straßenreinigungsgebühren können dann im Sinne der Solidarität und des Gleichheitsgrundsatzes gerecht auf alle Anlieger verteilt und die Gebühren somit für alle entsprechend reduziert werden. Jede weitere Übertragung der Reinigungspflicht auf Anlieger, wird zu einer Gebührenerhöhung für die Anlieger führen, die in der stadtseitigen Reinigung verbleiben.
Nicht zu vernachlässigen sind bei der Übertragung der Reinigungspflicht haftungsrechtliche Aspekte. Die Anlieger haften in diesen Fällen für Schäden, die durch mangelhafte Reinigung bzw. ungenügende Durchführung des Winterdienstes entstehen.

Herr Hausmann beendet hier seine Berichterstattung und beantwortet gemeinsam mit Herrn Langensiepen die Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.
Ein „Bestandsschutz“ für Anlieger, die aus der Straßenreinigung entlassen wurden, existiert nicht; eine Rückführung wäre durch politischen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund möglich.
Aus der Tatsache, dass seit 1980 viele Straßen aus der Straßenreinigung entlassen wurden, diese Praxis aber vor ca. zwei Jahren geändert wurde und Entlassungen nicht mehr vorgenommen werden, lässt sich keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ableiten, da die bereits genannten Entlassungsgründe entfallen sind und seit dieser Zeit Anliegeranträge auf Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht grundsätzlich abgelehnt werden.

Die Straßenreinigungsgebühren werden, den Haushaltsvorschriften entsprechend, in voraussichtlich anfallender Höhe erhoben, eine eventuell notwendiger Ausgleich kann im nächsten Haushaltsjahr vorgenommen werden.

Seitens der EDG verdeutlicht der Berichterstatter – Herr Biehl – noch einige Punkte.
Die EDG ist von der Stadt Dortmund mit der Straßenreinigung beauftragt. Durch Satzungsbeschluss bestimmt somit der Auftraggeber, die Stadt Dortmund, Art und Umfang der Reinigungsarbeiten. Bezüglich auftretender Bürgerbeschwerden, verweist Herr Biehl auf ein extra für diese Fälle eingerichtetes Servicecenter der EDG.
Zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren wird nochmals dargelegt, dass anfallende allgemeine Kosten lediglich auf die Gebührenzahler umgelegt werden, deren Beiträge sich dadurch erhöhen, während die Anlieger, die von Straßenreinigung und Winterdienst befreit sind, diese Kosten nicht mittragen.
Die Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Wege und Plätze (ca. 24 %) werden von der Stadt Dortmund getragen.
Sollten alle, bisher von den Straßenreinigungsgebühren befreiten Straßen wieder in die Satzung aufgenommen werden, wird dies die Gebühren entsprechend senken. Um welchen Betrag es sich für jeden Gebührenzahler genau handelt, wird durch eine Kostenkalkulation zu ermitteln sein. Exakte Aussagen können daher im Vorfeld nicht getroffen werden.

Auf eine Frage des Bezirksvorstehers zur haftungsrechtlichen Seite bei der Selbstreinigung der Straßen durch die Anlieger erläutert Herr Biehl, dass Versicherungen in der Regel bei „grob fahrlässigem Verhalten“ nicht in Haftung treten und die Anwohner entstandene Schäden aller Voraussicht nach, selber tragen müssen.

Nach einer von der SPD-Fraktion zur Beratung vorgeschlagenen Unterbrechung der Sitzung, beantragt der Vorsitzende – Herr Unterkötter – die Beratung und endgültige Beschlussfassung der Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.5 in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen. Seitens der SPD-Fraktion besteht Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben.

Die Bezirksvertretung Eving stimmt dem Antrag auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.5 in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.06.2005 – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.

zu TOP 3.2
Berichterstattung zur Ausbauplanung der Evinger Mitte
hier: Das Grundstück der gesamten Gasfeinreinigungsanlage der ehemaligen Kokerei Minister-Stein inklusive des ehemaligen Maschinenhauses.

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01917-05)
Die Berichterstattung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung unter TOP 3

zu TOP 3.3
Berichterstattung über den Bau eines Jugendsportheimes auf dem Sportplatz am Gretelweg – Stand des Genehmigungsverfahrens bzw. der Baumaßnahme
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02055-05)

Die SPD-Fraktion hat die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung vorgeschlagen:

Berichterstattung über den Bau eines Jugendsportheimes auf dem Sportplatz am Gretelweg – Stand des Genehmigungsverfahrens bzw. der Baumaßnahme

Begründung:
Auf dem o.g. Sportplatz soll neben dem vorhandenen Jugendsportheim ein weiteres errichtet werden (?) Sollte das zutreffen ergeben sich folgende Fragen:
§ Wer hat die Genehmigung erteilt?
§ Warum wurde die Bezirksvertretung nicht informiert?
§ Wie soll die Baustelle erreicht werden und wie soll die zukünftige Anlieferung des Heimes erfolgen?
Das bestehende Jugendheim wird schon jetzt verbotswidrig über Waldwege (Krampeloer Wald) beliefert /versorgt.
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Als Berichterstatter ist Herr Wienhöfer, Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, anwesend.

Wie Herr Wienhöfer eingangs ausführt, besteht die Sportanlage Gretelweg aus einem Fußballfeld und einer leichtathletischen Anlage und wird derzeit vom VfL Kemminghausen und dem TuS Rot-Weiß Obereving genutzt. Auf der Anlage befinden sich neben einem städtischen Umkleidegebäude mehrere vereinseigene Anlagen, ein Verkaufsstand mit einem Aufenthaltsraum des VfL Kemminghausen, ein Geräteraum mit einem Verkaufsstand und ein Jugendaufenthaltsraum.
Anfang des Jahres hat sich der VfL Kemminghausen mit der Bitte an die Sportverwaltung gewandt, auf dem Gelände einen neuen Geräteraum mit Verkaufsstand zu errichten. Es ist geplant, den alten Verkaufsstand und den Geräteraum (neben dem städtischen Umkleidegebäude) nach Errichtung des neuen Gebäudes abzureißen.
In der Regel werden diese Aufbauten im Rahmen eines Gestattungsvertrages genehmigt, die Stadt Dortmund stellt hierbei einen Teil des Grundstückes für den Bau des Gebäudes zur Verfügung, behält sich aber vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Pacht zu erheben.
Ein Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem VfL Kemminghausen soll in Kürze unterschrieben werden. Da es sich bei derartigen Vertragsabschlüssen um „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ handelt, ist eine Beteiligung der Bezirksvertretungen nicht vorgesehen. Um die Information der politischen Gremien vor Ort sicherzustellen und eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, wird – wie in der Vergangenheit auch – gemeinsam mit dem Vertrag das Anschreiben unterschrieben, mit dem die Bezirksvertretung über den Sachstand unterrichtet wird.

Zur Frage der Baustelleneinrichtung erläutert Herr Wienhöfer, dass man davon ausgehen kann, dass der Bauherr hier die Laufbahn nutzen wird, und dass diese bei eventuellen Beschädigungen auch durch den Bauherrn wieder herzurichten ist.
Die verbotswidrige Anlieferung durch den Wald war den Sport- und Freizeitbetrieben bisher nicht bekannt, Herr Wienhöfer sagt aber zu, den Verein darauf hinzuweisen, dass eine derartige Nutzung nicht gestattet ist.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – sowie auch Herr Scheuer (SPD-Fraktion) und der Bezirksvorsteher – Herr Adden – kritisieren in ihren Redebeiträgen die Praxis, die Bezirksvertretung erst nach Vertragsabschluss zu unterrichten.
Da viele Mitglieder der Bezirksvertretung Eving neben der Ausübung ihrer politischen Mandate auch in Sportvereinen im Stadtbezirk tätig sind, werden sie teilweise bereits seit Wochen auf die geplante Baumaßnahme auf dem Sportplatz Gretelweg angesprochen und auch um Auskunft über Einzelheiten gebeten.
Die Argumentation, dass es sich bei der Genehmigung von Aufbauten auf Sportplätzen um „laufende Geschäfte der Verwaltung“ handelt, die eine Beteiligung der Bezirksvertretungen nicht vorsehen, kann seitens der Bezirksvertretung Eving nicht nachvollzogen werden, da hier die Ansicht besteht, dass die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Sportplätze eine bezirkliche Angelegenheit ist.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving sind durch die, ihrer Ansicht nach, mangelnde Informationspolitik der Verwaltung nicht in der Lage, die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes Eving adäquat und frühzeitig über wichtige Baumaßnahmen in ihrem Ortsteil zu unterrichten.
Des Weiteren wird der Bezirksvertretung Eving jede Möglichkeit genommen, an der Gestaltung von Baumaßnahmen bereits im Vorfeld mitzuwirken und ggf. durch Ortsnähe vorhandene Kenntnisse einzubringen.

Herr Wienhöfer erklärt, dass durchaus die Möglichkeit besteht, die Bezirksvertretung Eving schon über Anträge zu unterrichten, die bei der Sportverwaltung eingehen.
Hier ist dann allerdings nicht absehbar, ob und in welcher Form diese beantragten Maßnahmen dann auch tatsächlich realisiert werden. Aus diesem Grund haben die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund die Bezirksvertretungen immer erst dann über anstehende Maßnahmen informiert, wenn alle Fragen wie die der Finanzierung, Baugenehmigung und die Standortwahl geklärt waren und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter – Herrn Wienhöfer – und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner der Straße Wulfskamp
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01453-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner der Straße Wulfskamp vor, mit dem um Übertragung der Reinigungspflicht gebeten wird.
„Wie schon vor einigen Jahren, Sie erinnern sich sicherlich, so haben die Anlieger den Wunsch, das o.g. Straßenstück selbst zu reinigen. Damals war uns die Möglichkeit dazu nicht gegeben, da wir den Winterdienst, der für uns unmöglich durchzuführen war, nicht leisten konnten.
Aber ab dem Jahr 2004 ist die Situation eine andere. Für diesen Straßenabschnitt ist der Winterdienst nicht mehr vorgesehen. Die Anlieger des o.g. Straßenstückes möchten daher den ihrem Grundstück zugeordneten Bereich selbst reinigen. Und zwar wie im Gebührenbescheid angegeben ohne Winterdienst.
Wie Sie wissen, hat das Straßenstück keinen Bürgersteig. Die nördliche Straßenseite grenzt mit dem Graben direkt an Ackerfelder, die südliche Straßenseite ist teilweise von einem nicht begehbaren Grasstreifen begrenzt, der nur von den Hauseinfahrten und bzw. deren Befestigungen unterbrochen ist.
Uns wurde erst jetzt bekannt, dass von den Eigentümern der angrenzenden Äcker keine Straßenreinigungsgebühren erhoben werden.
Gründe für die Reinigung von den Anliegern hierfür sind:
§ Hohe Kosteneinsparung für jeden Anlieger.
§ Da die Straße an den Rändern nicht durch Bordsteine befestigt ist, sondern die Fahrbahndecke kontinuierlich in den Grünstreifen übergeht, ist die Reinigung mit dem Reinigungsfahrzeug überhaupt nicht erforderlich.
Die eventuell auf dem Grün- bzw. Randstreifen weggeworfenen Dosen, Papier usw. werden schon heute von den Anliegern weggeräumt, da diese von den mechanischen Kehrgeräten nicht erfasst werden können.
§ Ab Wulfskamp 23 hat die Straße bis zur Stadtgrenze Lünen den gleichen Aufbau und die gleichen Randbedingungen wie vorher beschrieben. Dieser Teil der Straße ist nicht im Reinigungsplan und dennoch ist dieses Straßenstück auf seiner gesamten Länge immer sauber auch ohne Befahren mit dem Reinigungswagen.
Die Anlieger bitten Sie, in der Bezirksvertretung darauf hinzuwirken, dass das o.g. Straßenstück aus der Straßenreinigung sobald wie möglich herausgenommen wird.
Wenn Sie noch einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, so benachrichtigen Sie mich bitte.“

Beschluss:
Da nach der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.1 (Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger) noch Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben, besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen und dort abschließend zu behandeln.

zu TOP 4.2
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01313-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“ vor:
„wir haben am 09.02.2005, bei der Stadtkasse Dortmund, Widersprach gegen den Grundsteuer- und Gebührenbescheid 2005, bezüglich der Straßenreinigungsgebühr, eingelegt. Diese Gebühr wurde in diesem Jahr erstmalig erhoben und ärgert uns sehr. Wir wohnen seit 7 ½ Jahren in unserer ruhigen, sauberen Siedlung und haben bisher noch keine Schwierigkeiten mit verunreinigten Straßen gehabt. Alle Anwohner sind, wie in der Vergangenheit auch, in Zukunft für die Straßenreinigung
selbst verantwortlich. Daher ist es nicht notwendig ist, in unserer Anliegerstraße (Sackgasse) ein Straßenreinigungsfahrzeug zu beauftragen einmal wöchentlich durch unsere Siedlung zu fahren. Im Lüttgenberg, Spielbrink sowie auch im Bockenbrink rollt ausschließlich Anliegerverkehr, sodass eine Straßenreinigung nicht notwendig ist.
Wir bitten Sie um Unterstützung in dieser Angelegenheit.“
Beschluss:
Da nach der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.1 (Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger) noch Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben, besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen und dort abschließend zu behandeln.

zu TOP 4.3
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und Katzbachstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01649-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt ein Schreiben der Anwohner des Bereiches Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und Katzbachstraße vor, die erneut die Übertragung der Straßenreinigung und des Winterdienstes beantragen.

Beschluss:
Da nach der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.1 (Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger) noch Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben, besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen und dort abschließend zu behandeln.

zu TOP 4.4
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren Antragsteller: Anwohner Brehtonweg
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01688-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner des Brehtonweg vor:
„anbei erhalten Sie unseren Brief vom 30.01.05 an den Herrn Oberbürgermeister. Die Anliegergemeinschaft Brehtonweg hat Widerspruch gegen die Gebührenbescheide 2005 bezüglich der Straßenreinigungsgebühr eingelegt, da die Gebühren für 2005 erstmalig erhoben werden.
In der Vergangenheit wurde die Straße (Sackstrasse) von den Anliegern gereinigt und es gab nie Beanstandungen.
Die nun von der EDG eingesetzten Reinigungsmaschinen fegen nur teilweise den Rinnstein, in Teilbereichen ist dies auch gar nicht möglich, und nicht wie die Anliegergemeinschaft die ganze Straße.
Weiterhin ist bei ähnlichen Sackgassen in unmittelbarer Nachbarschaft, wie z.B. der Wiedehopfweg in Brechten, die Straßenreinigung weiterhin den Anliegern übertragen.
Die Anliegergemeinschaft bittet Sie, in der Bezirksvertretung darauf hinzuwirken, dass die Straßenreinigung im Brehtonweg sobald wie möglich wieder den Anliegern übertragen wird.
Wenn Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, so benachrichtigen Sie uns bitte.“
Beschluss:
Da nach der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.1 (Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger) noch Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben, besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen und dort abschließend zu behandeln.

zu TOP 4.5
Antrag auf Wiederaufnahme der Straßenreinigung in der Siedlung Hardenberg
Antragsteller: Anwohner Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01685-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner der Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75 vor:

Die Anwohner der Siedlung Hardenberg beantragen die Wiederaufnahme der Straßenreinigung in Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75.
Diese Straßen wurden aus der Straßenreinigung herausgenommen da sie für die damaligen Kehrmaschinen zu eng, bzw. im Falle der Herrekestr. 66 und 66a noch nicht asphaltiert waren. Alle Häuser befinden sich im Besitz der THS, es ist daher nicht mit Widersprüchen von Privatanrainern zu rechnen.

Beschluss:
Da nach der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.1 (Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger) noch Beratungsbedarf über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen, die eine Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger zum Ziel haben, besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 08.06.2005 zu vertagen und dort abschließend zu behandeln.

zu TOP 4.6
Aufstellung einer Mahntafel am Eingang der neuen Sportanlage Probstheidastraße in Dortmund-Eving
Eingabe eines Vereines (Drucksache Nr.: 01949-05)
Der Evinger Geschichtsverein beabsichtigt an oben genannter Stelle eine kleine Mahn­tafel aufzustellen. Die Tafel soll an Krieg, Terror und Gewalt erinnern. Anlass war der Luftangriff auf den Luftschutzbunker mit vielen Todesopfern, der sich an dieser Stelle während des 2. Weltkrieges befand.
Der Evinger Geschichts- und Kulturverein bittet, um eine Genehmigung des Vorhabens durch die Bezirksvertretung. Mit den städtischen Behörden (Mit der unteren Denkmalbehörde – Herrn Rossman und Herrn Rüppel –) ist das Vorhaben bereits abgestimmt. Es wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –: Der Aufstellung der Mahntafel wird zugestimmt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schulen – keine Vorlagen – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Abschlussbericht zur Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01606-05)

Beschluss:
Da weiterer Beratungsbedarf besteht, beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 08.06.2005 abschließend zu beraten.
Um noch offene Fragen klären zu können, soll zu dieser Sitzung die Jugendreferentin des Stadtbezirkes – Frau Jaschewski – eingeladen werden.
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – bittet die Fraktionen bereits im Vorfeld einen Fragenkatalog zu erstellen, damit sich die Berichterstatterin entsprechend vorbereiten kann.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste "Grün-Straße-Forst" des Tiefbauamtes im Stadtbezirk Eving für das Jahr 2005
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01837-05)

Als Berichterstatter sind Herr Götzmann, stellvertretender Amtsleiter des Tiefbauamtes, und der Kundenbereichsleiter des Geschäftsbereiches Nord-Grün des Tiefbauamtes, Herr Lennertz, anwesend.

Herr Götzmann erläutert, dass mit der heute zu beratenden Vorlage eine Zielvereinbarung über die Grünpflege im Stadtbezirk Eving für das Jahr 2005 getroffen werden soll.
Diese Vereinbarung soll, trotz „knapper Kassen“, eine Steigerung der Qualität in der öffentlichen Grünpflege und somit ein bürgerfreundliches Stadtbild gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verantwortliche Stadtbezirksteams gebildet, die eine bessere Identifikation mit dem Stadtbezirk versprechen. Der Bezirksvertretung Eving und auch den Bürgerinnen und Bürgern wird künftig kein anonymes Stadtamt mit diffusen Zuständigkeiten gegenüber stehen, sondern ein Stadtbezirksteam mit einem Kundenbereichsleiter als konkretem Ansprechpartner.

Über die üblichen Standardleistungen hinaus, sollen in jedem Jahr Zusatzleistungen zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbildes vereinbart werden.
Für dieses Jahr schlägt das Stadtbezirksteam folgende Maßnahmen vor:
§ Teilweise Neuanlage des Mittelstreifens der Bayrischen Straße
§ Umgestaltung der Pflanzflächen im Bereich der Widumer Straße

Auf Fragen zur Häufigkeit der Pflege des Straßenbegleitgrüns antwortet Herr Götzmann, dass hier Maßnahmen zur Verkehrssicherung eindeutig Priorität besitzen. An zweiter Stelle stehen notwendige Arbeiten zur Substanzerhaltung. Erst an dritter Stelle können optische „Verschönerungen“ des Stadtbildes erfolgen. Aufgrund der bekannten Haushaltslage ist es hier jedoch nicht möglich, alle Grünflächen in einen optimalen Zustand zu versetzen und zu halten.
Herr Götzmann schlägt vor, hier vorrangig stark frequentierte Standorte (Kirchen, Vereinsheime etc.) bei der Grünpflege zu berücksichtigen. In etwas „ländlicher anmutenden“ Gegenden, sollte der Natur etwas mehr Raum gegeben werden.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht den desolaten Zustand des Grünen Platzes an. Sowohl die vor einigen Jahren angepflanzten Bäume wie auch die Rasensaat sind nicht richtig angegangen. Der Grüne Platz bietet somit nicht die angestrebte Aufenthaltsqualität.
Herr Lennertz weist hier auf die, für Bepflanzungen höchst ungünstigen Bodenverhältnisse hin, erklärt sich aber bereit, gemeinsam mit Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving vor Ort praktikable Maßnahmen, die sich in einem finanzierbaren Rahmen bewegen, zu erörtern.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Zielvereinbarung über die Grünpflege der Technischen Dienste „Grün-Straße-Forst“ des Tiefbauamtes im Stadtbezirk Eving für das Jahr 2005 zur Kenntnis und stimmt den, in der Vorlage vorgeschlagenen, Maßnahmen zu.

zu TOP 11.2
Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00653-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis, dass
§ der Masterplan Umwelt mit den jährlichen Schwerpunkten Klimaschutz (2005/2006), Ökologischer Umbau Emscher-Lippe-System (2006/2007), Lärmminderung (2007/2008) und Rückgewinnung von Landschaft (2008/2009) fortgeführt wird,
§ mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet und
§ finanzielle Aufwendungen in Höhe von 20.000,- € im Jahr 2005, in Höhe von 19.000,- € im Jahr 2006 und in Höhe von 9.000,- € pro Jahr in den Folgejahren 2007 bis 2009 für die Durchführung des Masterplans Umwelt entstehen.

Zusatzbeschluss:
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving– mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:
Der für die Jahre 2007/2008 terminierte Schwerpunkt Lärmminderung soll in das Jahr 2005 vorverlegt werden, mit einer Umsetzung sollte schnellstmöglich begonnen werden.

Zusatzanfrage:
Die Verwaltung wird gebeten der Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, ob die für die Jahre 2008/2009 geplante Rückgewinnung von Landschaft auch Flächen im Stadtbezirk Eving betrifft – und falls dies der Falls sein sollte, um welche Flächen es sich hierbei handelt.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – verweist in diesem Zusammenhang auf die, schon seit den ersten Beratungen der Masterpläne erhobenen, Forderungen der CDU-Fraktion, die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld an allen Verfahrensschritten, welche den Stadtbezirk Eving betreffen, zu beteiligen.

zu TOP 11.3
Auflösung des Containerstandortes "Lindenhorster Straße / Bahnübergang"
Vorlage Verwaltung (20) (Drucksache Nr.: 02029-05-E1)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, den Containerstandort „Lindenhorster Straße / Bahnübergang“ aufzulösen.

zu TOP 11.4
Freigabe der vorhandenen Busspur an der Haltestelle Minister Stein für den öffentlichen Verkehr
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02065-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die vorhandene Busspur bis zu einem gewissen Bereich für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann.

Begründung:
Nach der Fertigstellung des Kreuzungsbereiches Deutsche Straße / Evinger Straße (Elektromarkt Saturn), wurde die Rechtsabbieger-Ampel abmontiert. Seitdem bildet sich ein Stau auf der Deutschen Straße für die nach Saturn Fahrenden und für die rechts in nördliche Richtung Abbiegenden.
In diesem Stau befinden sich auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Abhilfe könnte hier die vorhandene Busspur bei Freigabe für Rechtsabbieger sein.
Verweisen möchten wir hier auf unserem Antrag vom 14.10.2004, beschlossen in der Bezirksvertretersitzung am 10.11.2004 unter Top 11.11 „Auf Optimierung der Ampelschaltung für den gesamten Bereich.“

zu TOP 11.5
Straßenschutt und Lehmablagerung an der Fürst Hardenberg Allee
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02066-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den o.g. Zustand an der Fürst Hardenberg Allee (westlich) abzuändern und die Bezirksvertretung Eving über die Beschaffenheit des o.g. Materials in Kenntnis zu setzen.

Begründung:
In dem o.g. Bereich wird Straßenaushub und Lehmboden gelagert bzw. für die Geländenivellierung eingesetzt. Da uns nicht bekannt ist, um welches Material es sich dort handelt, bitten wir um Aufklärung des Sachverhaltes.

zu TOP 11.6
Fertigstellung der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02072-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die unverzügliche Fertigstellung der o.g. Straßen zu veranlassen.

Begründung:
Die fertiggestellten Eigenheime sind seit ca. fünf Jahren bezogen und bis heute sind die Anliegerstraßen nicht fertiggestellt, weder durch den Bauträger ENDO-BAU noch die
DOGEWO.
Die Anwohner haben ihren finanziellen Beitrag geleistet, eine Fertigstellung der Straßen erfolgte bisher nicht. Da es Gerüchte gibt, dass die Firma ENDO-BAU nicht mehr am Verfahren beteiligt ist, sind die Anlieger besorgt, dass unter diesen Umständen eine Fertigstellung der Straßen noch weiter verzögert wird. Das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand.

zu TOP 11.7
Bau von Stichstraßen östlich der Straße Süggelweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02142-05)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung, Tiefbauamt, wird aufgefordert, im oben beschriebenen Bereich endlich für den Ausbau der Stichstrassen zu sorgen und diese umgehend zu realisieren.
Begründung:
Seit mehr als sechs Jahren befindet sich die „Solarsiedlung“ in ihrer Ausführung. Der Politik kommt es vor, als handelt es sich um „Niemandsland“. Den Bewohnern ist es nicht länger zuzumuten, mit dieser unvollständigen Siedlungssituation zu leben. Weiter ist unverständlich, dass unter Beteiligung einer städtischen Wohnungsgesellschaft die Stadtbildpflege seit Jahren nicht umgesetzt wird.

zu TOP 11.8
Aufbringung eines „Zebrastreifens“ an der Friesenstraße, westlich St. Barbara Kirche, östlich Vereinshaus
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02148-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung, Tiefbauamt, wird gebeten, im oben beschriebenen Bereich einen Zebrastreifen auf die Fahrbahn aufzubringen.

Begründung:
Im letzten Jahr wurde hier für viel Geld eine Querungshilfe gebaut. Die Fahrzeuge aus nördlicher Richtung fahren weiter schnell an den Kreuzungsbereich zur Bergstraße heran, gleiches gilt für das Einbiegen von der Bergstraße in die Friesenstraße. Hinzu kommt, dass bereits Ketten der Abpfostung entfernt wurden, somit befinden sich der alte wie der neue Überweg eng nebeneinander. Die neue Querung schützt die Fußgänger nur dann, wenn die Ketten erneuert werden und der beantragte Zebrastreifen aufgebracht wird.

zu TOP 11.9
Versetzen des Abfallbehälters an der Bushaltestelle vor dem Seniorenheim Deutsche Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02149-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abfallbehälter an der Bushaltestelle vor dem Seniorenheim Deutsche Straße zu versetzen.

Begründung:
Der Abfallbehälter ist mittig auf dem Bürgersteig angeordnet. Fußgänger müssen Slalom-
Laufen um den Weg in Richtung Evinger-Mitte benutzen zu können. In der Dunkelheit ist hier eine zusätzliche Gefährdung festzustellen. Benutzer von Rollatoren und Rollstühlen haben an dieser Stelle keine Chance den Abfallbehälter zu umfahren, somit ist für sie der Gehweg nicht nutzbar. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Abfallbehälter ordnungsgemäß angeordnet.

zu TOP 11.10
Regelmäßige Entfernung von Müll und Dreck im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02151-05)

Da sich die Bezirksvertretung Eving in einer der letzten Sitzungen darauf verständigt hat, nicht immer wieder Anträge zur Entfernung von Müll und Dreck an den verschiedensten Stellen im Stadtbezirk Eving einzubringen, sondern notwendige Müllbeseitigungen durch die einzelnen Mitglieder der Bezirksvertretung telefonisch und damit zeitnah veranlasst werden sollen, zieht die CDU-Fraktion den nachstehend aufgeführten Antrag zurück.
Gleichzeitig kündigt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – eine Anfrage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Eving an, mit der geklärt werden soll, warum eine regelmäßige, unaufgeforderte Reinigung wie in den Innenstadtbezirken, nicht auch im Stadtbezirk Eving durchgeführt wird.

Die Verwaltung wird gebeten, die regelmäßige Entfernung von Dreck und Müll im gesamten Stadtbezirk Eving zu veranlassen.

Begründung:
Das Motto: „Unsere Stadt soll schöner werden“ scheint für unseren Stadtbezirk nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Man muss nicht auf die Suche gehen, um z.B. genug Arbeit für
„DoDis“ (Dortmunder Dienste) zu finden.
Einige neuralgische Punkte:
§ Freifläche Bayrische Straße /Ecke Osterfeldstraße, gegenüber Neukauf,
§ gesamte Lütge Heidestraße,
§ immer wieder Ziegelhofweg,
§ das Straßenbegleitgrün, die U-Bahn-Haltestellen von Brechten bis Güterstraße, Bergstraße, Lüdinghauser Straße etc.
Die Aufzählung könnte beliebig erweitert werden. Täglich werden durch die „DoDis“ die Innenstadt-Bezirke von noch so kleinen Papierschnipseln gereinigt, die letzte Zigarettenkippe und das letzte Laub beseitigt.
Auch unsere Evinger Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf einen sauberen Stadtbezirk.

zu TOP 11.11
Durchführung eines Ortstermines am Kreisverkehr in Dortmund-Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02152-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Durchführung eines Ortstermines am Kreisverkehr Brechten

Begründung:
Nach Abschluss der Ausbauarbeiten der B 54 kommt es weiterhin zu Zerstörungen der Mittelinsel des Kreisverkehrs. Zunächst wurden die Bruchsteine, die einen Kantenschutz bilden sollten, zerfahren. Dann wurden die neuen, härteren Steine aufgebracht, diese wurden in den Innenkreis gedrückt. Jetzt werden auch die Kantensteine der Kreisverkehrsinsel zerstört. Unabhängig davon ergibt sich ein ständiger Aufwand zur Instandsetzung der Kreisverkehrsinsel. Mit diesem Antrag soll eine dauerhafte Lösung und damit eine Minimierung der Kosten erreicht werden.
----------------------------
Da sowohl der SPD-Fraktion wie auch der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Situation am Kreisverkehr in Brechten, auch aufgrund bereits dort durchgeführter Ortstermine, bestens bekannt ist, wird eine erneute Ortsbesichtigung für wenig sinnvoll erachtet.

Die CDU-Fraktion zieht daher ihren Antrag zurück und die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, das Thema in der Sitzung am 08.06.2005 erneut zu behandeln und zu dieser Sitzung einen Berichterstatter des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund einzuladen um dann gemeinsam mit der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten zu finden.

zu TOP 11.12
Berichterstattung zur Erhebung von Anliegergebühren an der Oberadener Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02153-05)

Nach einem Hinweis der SPD-Fraktion, dass sich die Bezirksvertretung Eving bereits zweimal mit diesem Thema beschäftigt hat und einer Straßeninstandsetzung mit anschließender Erhebung der Anliegergebühren, in Anerkennung der Gesetzeslage, zugestimmt hat, zieht die CDU-Fraktion folgenden Antrag zurück:

Die Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.06.2005 um eine Berichterstattung zur Erhebung von Anliegergebühren an der Oberadener Straße gebeten.

Begründung:
Nach Abschluss der Ausbauarbeiten wurde die Oberadener Str. wieder hergestellt. Im Zuge
des Ausbaus der B 54 wurde die Oberadener Str. von Baufahrzeugen benutzt, gleichzeitig war
sie ein „Schleichweg“, der offiziell nicht als Umleitungsstrecke ausgewiesen war. Jetzt werden Anliegergebühren erhoben die für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar sind.

zu TOP 11.13
Geschwindigkeitsüberprüfungen in Brechten im Bereich Widumer Platz / Widumer Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02102-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen im o.g. Siedlungsbereich zu veranlassen bzw. die Weitergabe dieser Forderung an die zuständigen Stellen durchzuführen.

Begründung:
Von Anwohnern der Straßen sowie von Besuchern der Kirchengemeinde und ihrer Einrichtungen wurde in der Öffentlichkeit auf eine Gefährdung von Fußgängern in diesem Bereich durch zu schnelles Fahren aufmerksam gemacht. Bündnis 90 / Die Grünen konnten sich davon mehrfach selbst überzeugen. Da es sich in diesem Bereich um eine städtebaulich sehr unübersichtliche Zone mit sensiblen Nutzungen (u.a. Kindergarten) handelt, fordern wir dringend die Kontrolle der einzuhaltenden Schrittgeschwindigkeit in diesem Bereich.


zu TOP 11.14
Endausbau der Straßen Dieckmannweg, Klütingweg und Süggelberg
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02114-05)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Endausbau der Straßen Dieckmannweg, Klütingweg und Süggelberg zu veranlassen.

Begründung:
Die meisten der Anlieger haben bereits vor sechs Jahren die Gebühren für den Endausbau der Straßen entrichtet und sind bisher immer wieder vertröstet worden. Auch durch die Änderung des Bebauungsplanes Ev 119 und in die Zusage, dass nach der Vermarktung der anliegenden Grundstücke, der Endausbau erfolgen soll, besteht bei den Anliegern kein Vertrauen auf eine baldige Fertigstellung der Straßen.
Der Hinweis, dass bei einem positiven Vertriebserfolg in 2005 mit dem ersten Bauabschnitt
gerechnet werden kann ist kein Argument, nicht mit einem sofortigen Endausbau der
oben genannten Straßen zu beginnen. In anderen Baugebieten im Stadtgebiet Dortmund wurden die Straßen vor dem Häuserbau erstellt. (Beispiel: Erdbeerfeld Dortmund Mengede)

zu TOP 11.15
Aufstellung von Sitzgelegenheiten an dem Betriebsweg „Zum Stadtwald“ am Waldrand Grävingholz
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02116-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, am Betriebsweg „Zum Stadtwald“ am Waldrand Grävingholz Sitzgelegenheiten aufzustellen.

Begründung:
An diesem Waldrand ist eine der wenigen Stellen mit einem freien Blick
auf die Felder in Holthausen. Hier könnten Spaziergänger auf einer Bank, bei schönem Wetter die Sonne von mittags bis abends genießen.

zu TOP 11.16
Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Drucksache Nr.: 02133-05
abgesetzt – Die Vorlage wurde von der Verwaltung nicht eingereicht



12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Parken von Schwerlastfahrzeugen auf dem Gehweg am Mobil-Imbissstand Lindenhorster Straße/Seilerstrasse
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 00887-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 487) vom 08.03.2005 zur Kenntnis:
In der Sitzung am 26.01.2005 hat die Bezirksvertretung Eving gebeten, ein Haltverbot auf der Lindenhorster Straße im Bereich Seilerstraße anzuordnen, um das Gehwegparken von LKW vor dem Imbiss zu verhindern.

Stellungnahme:
Ein Haltverbot (Zeichen 283 Straßenverkehrsordnung) verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Daher verspricht das beantragte Haltverbot keinen Erfolg. Um letztendlich das heute praktizierte, aber verbotene Gehwegparken tatsächlich zu unterbinden, ist eine Abpfostung des Gehweges erforderlich.
Ich bitte um Mitteilung, ob eine Gehwegabpfostung im Bereich Seilerstraße erwünscht ist.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt eine Gehwegabpfostung auf der Lindenhorster Straße im Bereich Seilerstraße ab.

Begründung der Ablehnung:
Eine Abpfostung dieses Teilbereiches wird die problematische Situation vermutlich nicht lösen, sondern eher auf andere Straßenabschnitte verlagern.
Eine verstärkte Kontrolle sowie eine strikte Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung sind, nach Ansicht der Bezirksvertretung Eving, besser geeignet, das verbotswidrige Parken auf den Gehwegen zu unterbinden.

zu TOP 12.2
Herrichtung der Fahrbahndecke „Schiffhorst“ ab Autobahnbrücke in westlicher Richtung
Stellungnahme (66)
(Drucksache Nr.: 01444-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 22.03.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten durch die Gelsenwasser AG die Fahrbahn der Straße Schiffhorst teilweise aufgebrochen wurde.
Günstige Witterung vorausgesetzt, erfolgt eine Wiederherstellung ab der 12. KW 2005

zu TOP 12.3
Beseitigung der Vermüllung in der Seilerstraße im Bereich des Wendehammers oberhalb der Haus Nr. 13 und etwa 30m vor der Einmündung der Lindenhorster Straße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01452-05-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 22.03.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving die Vermüllung auf Veranlassung der Tiefbauverwaltung durch die EDG beseitigt wurde.

zu TOP 12.4
Reinigung des Ziegelofenwegs
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01231-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 22.03.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Eving der Ziegelofenweg auf Veranlassung der Tiefbauverwaltung durch die EDG gesäubert wurde. Weitere Reinigungen erfolgen nach Bedarf.

zu TOP 12.5
Beseitigung der Vermüllung auf dem Gelände an der Evinger Straße, zwischen Kemminghauser Straße und Grävinghoffweg in Richtung Lünen
Stellungnahme (60) (Drucksache Nr.: 01450-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Umweltamtes zur Kenntnis:

Die o.g. Örtlichkeit wurde am 24.03.2005 besichtigt.
Auf dem Grundstück lagern: 1 Videorekorder, 1 Eisenfass, Steine, Plastikreste, Flaschen und Papier. Der dort abgestellte Bauwagen ist kein Abfall im Rechtssinn.
Da die Fläche für die Allgemeinheit frei zugänglich ist, wurde die Entsorgung Dortmund GmbH am 04.04.2005 beauftragt, das Grundstück zu säubern.

zu TOP 12.6
Aufstellung eines neuen „Stoppschildes“ an der Preußischen Straße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01442-05-E1)

Das Tiefbauamt teilt mit, dass die ordnungsgemäße Anbringung des Stopschildes angeordnet wurde.

zu TOP 12.7
Fußgängerweg im Bereich Wülferichstraße zwischen Brechtener Straße und Widumer Platz
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01440-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/S-2) vom 18.05.2005 zur Kenntnis:

Wie bereits in der Sitzung der BV Eving am 13.04.2005 mündlich vorgetragen hier noch einmal eine schriftliche Zusammenfassung:
Der Ausschnitt mit der Übergangslösung zeigt den westlichen Abschnitt der Wülferichstraße mit der vorläufigen Ausführung der Einmündung Wülferichstraße in die Brechtener Straße.
Hier ist zu erkennen, dass im Anschluss an den von der Brechtener Straße in die Wülferichstraße auslaufendem Gehwegbordes erstmals ein gesicherter Fußgängerbereich in Form einer abgrenzenden Fahrbahnrandmarkierung (rot dargestellt) anschließt.
Diese ermöglicht dem Fußgänger eine räumliche Abtrennung vom fließenden Verkehr. Die
neue Fahrbahnrandmarkierung wird auch an Engstellen auf der nördlichen Seite einen Abstand zu den neu errichteten Garagen von l ,00m nicht unterschreiten. Im weiter westlichen Verlauf der Straße wird der Fußgänger wieder auf die bereits heute noch unbefestigte Fläche geführt.
Auf der gegenüberliegenden östlichen Straßenseite treten im Bezug zur Fußgängerführung
keine Änderungen auf.

zu TOP 12.8
Abstellen von LKWs auf der Bayrischen Strasse zwischen Deutsche Straße und Württemberger Strasse
(66) (Drucksache Nr.: 01436-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 199) vom 05.04.2005 zur Kenntnis:

In der Sitzung am 09.03.2005 hat die Bezirksvertretung Eving die Verwaltung gebeten, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um das Par­ken von LKW in der Bayrischen Straße zwischen der Deutschen und Württemberger Straße zu un­terbinden.

Stellungnahme:
Aufgrund des Antrages wurden die Verkehrsverhältnisse vom Tiefbauamt zu „normalen" Ge­schäftszeiten überprüft; es waren keine bzw. fast keine LKW zu ermitteln. LKW werden vorzugs­weise nach Feierabend und am Wochenende abgestellt.
Belästigungen durch abgestellte LKW treten vor allem durch die frühmorgendlichen Startvorgänge auf. Systembedingt müssen die Luftdruckbremsen der LKW erst einen gewissen Druck aufbauen, um die Bremse lösen zu können. Leider entstehen durch diesen Vorgang Geräuschbelästigungen, durch die vor allem Menschen mit leichtem Schlaf geweckt werden können.

Die StVO sieht vor, dass das regelmäßige Parken von Fahrzeugen über 7,5t sowie mit Kraftfahr­zeuganhängern über 2t zulässigem Gesamtgewicht ist in der Zeit von 22 bis 6 h und an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist, allerdings ist diese Vorschrift in der Praxis nur sehr aufwändig kontrol­lierbar. Für die Polizei und das Ordnungsamt ist es sehr schwierig, den Nachweis der Regelmäßig­keit zu führen.
Aus Gründen des Anwohnerschutzes wurde in Scharnhorst-Ost versuchsweise ein eingeschränktes Zonenhaltverbot für LKW ausgewiesen. Sollte diese neue Beschilderung Erfolg haben, wird für den angesprochenen Bereich ebenfalls ein Zonenhaltverbot für LKW angeordnet.



zu TOP 12.9
Abmarkierung des Radweges Osterfeldstraße
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01460-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6) vom 13.04.2005 zur Kenntnis:

Wie aus dem Antrag der Bezirksvertretung Eving zu entnehmen, scheint es Unklarheiten bezüglich der Bevorrechtigung der Verkehrsteilnehmer zu geben.
Nach den geltenden Vorschriften muss der Radverkehr bei der dort vorliegenden Verkehrssituation durch das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ untergeordnet werden, da der Radweg deutlich von der Osterfeldstraße abgesetzt ist. Die unterordnenden Verkehrszeichen für beide Richtungen für den Radverkehr sowie die zusätzlich angebrachten Zeichen „Radweg-Ende“ sind seit Jahren vorhanden.
Um eine eindeutige Verkehrregelung zu erzielen, werden di in der Badischen- und Preußischen Straße markierten Furten entfernt, um so Missverständnisse zu vermeiden.
Das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ auf der Badischen Straße westlich der Einmündung Osterfeldstraße wird näher zum Einmündungsbereich versetzt.
Bei der Hessischen Straße werden keine Veränderungen vorgenommen. Das Befahren der Hessischen Straße für Pkws ist durch Pfosten und Beschilderung untersagt.

zu TOP 12.10
Ansiedlung von Betrieben auf der Lindenhorster Straße – hier insbesondere der Gebrauchtfahrzeughandel / Schrottplätze
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01227-05-E1)

Das Bauordnungsamt teilt mit:
Das Bauernhaus Lindenhorster Straße 103 wird schon seit Wochen in kleinen Schritten abgebrochen. Steht dieses alte Bauernhaus unter Denkmalschutz?
Das Gebäude Lindenhorster Straße 103, das zwar teilweise noch aus Fachwerkkonstruktion besteht, ist nicht in die Denkmalliste eingetragen. Nach einem Brand in dem Gebäude wurde zur Gefahrenabwehr aufgrund der mangelnden Standsicherheit ein Teilabbruch des Dachstuhls gestattet. Zwischenzeitlich liegt ein Abbruchantrag vor.

Hat die Verwaltung Einfluss auf die Gestaltung dieser Fläche hier insbesondere auf die Straßenfront?
Das Grundstück Lindenhorster Straße 103 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 110 – Änderung Nr. 4 - mit den Festsetzungen Industriegebiet GI, GRZ 0,8, BMZ 9,0, 5 m nicht überbaubare Fläche entlang der Lindenhorster Straße, Traufhöhe 6,00 bis 13,00 m in einem anschließenden 15 m Streifen. Für den Bereich gilt bis zum 31.12.2005 eine Veränderungssperre, die der Rat der Stadt Dortmund am 20.11.2003 beschlossen hat.

Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere die Freihaltung der nicht überbaubaren Fläche an der Lindenhorster Straße, kann im Baugenehmigungsverfahren gefordert werden.

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen genehmigungspflichtige Maßnahmen, wie die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Abbruch von baulichen Anlagen, nicht durchgeführt und wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, auch wenn sie genehmigungsfrei sind, nicht vorgenommen werden. Es können aber Ausnahmen von dieser Veränderungssperre erteilt werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Handelt es sich bei dem Betrieb, der sich dort ansiedelt, um einen Autohandel oder einen Schrottplatz?
Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gerüstbaubetriebes Lindenhorster Straße 103 in einen Gebrauchtwagenhandel mit Aufstellung eines Verkaufscontainers vor.
Werden dort alle Auflagen für einen solchen Betrieb erfüllt?
Der Antragsteller wurde aufgefordert, den geplanten Verkaufscontainer aus dem Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche an der Lindenhorster Straße nach Osten zu verschieben. Auflagen, die sich aus den angeforderten Stellungnahmen des Umweltamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr ergeben, werden in eine eventuelle Baugenehmigung übernommen.
Dient die Ansiedlung solcher Betriebe als neues Image der Lindenhorster Straße?
Grundsätzlich ist ein Gebrauchtwagenhandel im GI-Gebiet zulässig. Nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung werden beide Anträge wegen der rechtskräftigen Veränderungssperre der Bezirksvertretung in einer Vorlage vorgestellt.

zu TOP 12.11
Sachstandsbericht zur Radwegeführung in der Kurve des Kreisverkehrs in Dortmund-Brechten – westliche Richtung
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 01428-05-E2)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamt (66/S-1) vom 14.04.2005 zur Kenntnisnahme vor:
Das Tiefbauamt teilt mit dass, der angesprochene Radweg bereits mit dem ersten Abschnitt der umfangreichen Bauarbeiten im Bereich „Scharfes Eck“, der Verlegung der Gleise aus dem Straßenbereich und dem Ausbau der Haltestelle „Brechten Zentrum“ gebaut wurde.
Die Positionierung des Radweges erfolgte zur Konfliktvermeidung unter Fußgängern und Radfahrern.
§ Ein Großteil der Fußgänger hat das Stadtbahnhaltestelle
§ Ein Großteil der Radfahrer hat das Ziel Schule und Fahrradabstellanlage.
Um Konfliktsituationen mit sich kreuzenden Fußgängern und Radfahrern zu minimieren, wurde der Radweg an die Grundstücksgrenze gelegt.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Bericht zur Arbeit des „DO-Forums“ des Kinder- und Jugendausschusses
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02100-05)
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der BV Eving bitten die Verwaltung um einen kurzen Bericht zu dem o.g. Forum des Kinder- und Jugendausschusses.
Von Interesse sind u.a., wie oft sich dieses Forum auf Antrag von Kindern und Jugendlichen hin getroffen hat, mit welchen Fragen es sich beschäftigt hat und ob sich aus den behandelten Themen Handlungsansätze ergeben haben.
Dabei sind allgemeine Themen, aber auch besonders Fragen, die sich auf unseren Stadtbezirk beziehen oder aus ihm heraus gekommen sind, wissenswert.



Adden Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin