N i e d e r s c h r i f t

über die 75. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 10.03.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:30 Uhr

Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Harnisch (SPD), stellv. Vorsitzender
Frau RM Uhrmann (CDU)i. V. für Herrn RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Brunstein (CDU)bis 18.20 Uhr
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)bis 17.45 Uhr
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Leniger (CDU)i. V. für Herrn RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)bis 18.20 Uhr
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)i. V. für Herrn RM Drabig (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)i. V. für Herrn RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)bis 19.00 Uhr
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr sE Oshege - Seniorenbeiratbis 18.35 Uhr
Herr sE Ucar - Ausländerbeiratbis 18.30 Uhr
Herr Quittek - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Glaser - 6/MTC
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Sagolla - 61/3
Herr Meißner - 61/3
Herr Nickisch - 61/5
Herr Kalischewski – 62/AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schulte – StA 66
Frau Trentz – StA 66
Herr Schließler - 69/AL
4. Gäste:
Herr Dr. Nissen – Sonae West Shopping AGzu TOP 2.1
Herr Grobe – Sonae West Shopping AGzu TOP 2.1
Herr Ruhfus – Vereinsvorsitzender „Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V.“ zu TOP 3.10
Herr Cramer – Quartiermanager Brückstraßenviertel zu TOP 3.10
Frau Schulte-Bories – Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 5.1
Herr Wagenhäuser – Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 5.1


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 75. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 10.03.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 a) Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
Der Antrag wurde am 18.06.2003 im AUSW beschlossen.

b) 3do - Überbauung Hauptbahnhof
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05567-04-ASC)
(wurde in der AUSW-Sitzung am 18.02.2004 vertagt)

c) 3do - Überbauung Hauptbahnhof
Schreiben der Sonae West Shopping AG vom 18.02.2004
(Drucksache Nr.: 05567-04-ASCE)
(wurde in der AUSW-Sitzung am 18.02.2004 vertagt)

2.2 Masterpläne
- Die Vorlagen und die Masterpläne wurden bereits zur AUSW-Sitzung am 18.02.2004 zur Verfügung gestellt und in der Sitzung eingebracht.

2.2.1 Masterplan Mobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05157-03)
Anlage: Masterplan Mobilität - Schlussbericht

2.2.2 Masterplan Einzelhandel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05277-03)
Anlage: Masterplan Einzelhandel

Die Nahversorgungskonzepte wurden inzwischen
- den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in die Schließfächer im Rathaus gelegt
- den beratenden Mitgliedern und der Verwaltung per Post zugesandt.

2.2.3 Masterplan Wirtschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05332-03)
Anlage: Masterplan Wirtschaftsflächen

2.2.4 Masterplan Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-03)
Anlage: Masterplan Umwelt

2.2.5 Masterplan Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05287-03)
Anlage: Masterplan Wohnen

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05486-04)

3.2 Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05509-04)


3.3 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-04)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05578-04)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05534-04)

3.6 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05663-04)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05428-04)

3.8 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Offenlegungsbeschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05656-04)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05634-04)


3.10 Stadterneuerung Brückstraßenviertel; Erfolgsbericht des Vereins "Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V."
- mündlicher Bericht

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-29418
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Alter Mühlenweg 3 / Hohe Straße 54, 54a, 54b, Saarlandstraße 117, Gemarkung Dortmund, Flur 7, Flurstücke 837 und 838.
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05415-04)

4.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Halbjahr 2003 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05623-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Jahresbericht 2003 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
Bericht
(Drucksache Nr.: 05692-04)
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

5.2 Bericht zum Stand des Projektes "Energiepass als Instrument zur Forcierung der Althaussanierung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05610-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Ausbau der Hohen Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05544-04)

8.2 Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05547-04)

8.3 Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05546-04)


8.4 Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05267-03)

8.5 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge des Bolmker Weges über die Eisenbahnstrecke der DB - Haltepunkt Dortmund-Westfalenhallen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04768-03)

8.6 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05581-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
Zur Beantwortung der Fragen zur Vorlage unter TOP 12.1 "Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)" (Drucksache Nr.: 05449-04):

a) Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 24.02.2004 zu MetroExpress
(Drucksache Nr.: 05449-04BA)

b) Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 24.02.2004 zum weiteren Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben "Errichtung eiens Büro-, Betriebs- und Laborgebäudes - MST.factory (1. Bauabschnitt) auf dem Gelände Phoenix-West in Dortmund-Hörde, Vorlage in der Sitzung des AUSW vom 08.10.2003 (Drucksache-Nr. 04889-03)
(Drucksache Nr.: 05449-04BA)

Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn RM Helmut Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Weikert benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Harnisch als stellv. Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung um die Vorlage Errichtung eine Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75 – 79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165, - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Drucksache-Nr. 05726-04) als TOP 4.3 zu erweitern. Auf das Schreiben des Herrn StR Sierau zur Dringlichkeit wird verwiesen.

Außerdem schlägt Herr RM Harnisch vor, die Sitzung zunächst mit TOP 2, d. h. TOP 2.1
3do – Überbauung Hauptbahnhof und TOP 2.2 Masterpläne, zu beginnen. Danach sollten
TOP 5.1 mit dem Jahresbericht 2003 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW - (Drucksache Nr.: 05692-04) und anschließend TOP 3.10, ein mündlicher Bericht zur „Stadterneuerung Brückstraßenviertel; Erfolgsbericht des Vereins "Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V.", vorgezogen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt die Tagesordnung in der geänderten Form einstimmig fest.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
a) Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof – Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
b) 3do - Überbauung Hauptbahnhof – Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05567-04-ASC)
c) 3do - Überbauung Hauptbahnhof – Schreiben der Sonae West Shopping AG vom 18.02.2004
(Drucksache Nr.: 05567-04-ASCE)

Herr Dr. Nissen berichtet mit Hilfe einer Präsentation über den aktuellen Stand des Projektes. Am 16.02.2004 fand ein Treffen der Beteiligten des Projektes 3do statt. Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW, des Eisenbahnbundesamtes, der Deutschen Bahn (DB) AG – Station & Service -, der DB – Netz – und der Sonae Imobiliaria waren anwesend. Von allen wurde das verbindliche Engagement für das Projekt bestätigt, die Bereitstellung der notwendigen Fördergelder wurde zugesichert bzw. wurde erklärt, die offenen Fragen hierzu zu klären.

Zwischen der DB AG – Station & Service – und der Sonae Imobiliaria wurde im Dezember 2003 eine Grundsatzvereinbarung unterschrieben, die die wesentlichen Eckpunkte für die noch abzuschließenden Verträge beinhaltet. Die daraus folgenden Verträge zur Festlegung der wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien werden derzeitig verhandelt.

Die Qualität des 3do ist im städtebaulichen Vertrag festgelegt. Mit eventuellen Mietern werden zur Zeit Gespräche geführt, weitere Informationen können noch nicht gegeben werden.

Auf die Präsentation des Herrn Dr. Nissen, die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt ist, wird verwiesen. Der vorläufige Rahmenterminplan zeigt, dass u. a. die meisten der Bahnsteige zur FußballWM 2006 fertig sein werden. Es gibt drei unterschiedliche Machbarkeitsstudien. Die Projektabwicklung wird anhand des von Bilfinger und Berger dargestellten Bauverfahrens von Herrn Dr. Nissen vorgestellt. Die Konstruktion der Plattform wird in vier Phasen erfolgen. Im September 2006 ist geplant, dass der gesamte Rohbau über dem Bahnhof fertig ist.

Die Konzeptpläne zeigen, was den Besucher zur WM 2006 erwartet. Es wird Bereiche geben, die sich im Bau befinden, andere werden funktionsfähig sein, wieder andere werden ganz fertig sein. Der Zugang zur U-Bahn wird voraussichtlich benutzbar sein, die Tunnelbereiche sollten funktionsfähig sein. Im Süden wird eine Baustelleneinrichtungsfläche liegen, im Norden wird der Rohbau fertig sein, der Innenausbau dagegen noch nicht. Die Parkhäuser im Norden und Süden werden erst zum Schluss gebaut. Die nördlichen Bahnsteige werden fertig sein, die anderen Bahnsteige verbleiben im heutigen Zustand und werden erst nach der FußballWM umgebaut. Im Süden ist die Bahnstation für die DB zum Teil bezugsfertig. Es ist so geplant, dass die Konstruktion, die Rolltreppen und Wege zu den Bahnsteigen fertig sind und funktionieren. Die Treppenanlage zum Norden wird noch nicht fertig sein, da der gesamte Nordplatz erst zum Schluss entstehen wird. Die Platte über den Bahnsteigen wird soweit fertiggestellt sein, die Fassaden dagegen nur zum Teil.

Während der Bauzeit wird die Baustelle mit einem Bauzaun umrandet sein. Die Anlieferung wird über je zwei Be- und Entladebereiche im Norden und Süden über eine Baustraße erfolgen (siehe Anlage 1, „Baustellenlogistik“). Voraussichtlich wird ein Anlieferpunkt, gesteuert von einem Logistikunternehmen, entstehen. Die Belastung der Innenstadt mit Lkw’s soll minimiert werden.

Es wird auch Behinderungen geben. Für die Dortmunder wird gravierend sein, dass der Zugang zwischen der U-Bahn-Station und dem neuen Bahnhof umgebaut wird, um den Bahnhof großzügiger zu gestalten. Die Treppen werden verbreitert, die Rolltreppen modernisiert, ein Behindertenlift wird eingebaut. Die Gesamttunnelbreite muss vergrößert werden. Dies wird voraussichtlich nur mit einer Sperrung von ca. 150 Tagen einhergehen können. Der Umweg führt durch den neuen Tunnel zum Bahnsteig oder über den Vorplatz über den zweiten Tunnel. Die Zuwegbarkeit ist gewährleistet. Die Sperrung werde nicht zur Zeit der FußballWM sein.

Aufgrund der Fördergelder besteht eine Bindung an die Vergaberichtlinien. Unter Beachtung dieser Richtlinien und wenn keine Preiserhöhung dadurch entsteht, ist Sonae bereit, das örtliche Baugewerbe bei gleicher Eignung einzubinden.

Abschließend stellt Herr Dr. Nissen die Voraussetzungen und Randbedingungen für den Terminplan auf (siehe Anlage 1).

Herr RM Follert verweist auf den Beschluss des AUSW vom 18.06.2003, nachdem alle zwei Monate über das Projekt zu berichten ist. Er stellt heraus, dass die Bahnhofsüberbauung zu einer Verbesserung zwischen ÖPNV und DB führen muss.
Herr RM Follert verspricht sich u. a. von diesem Projekt eine Stärkung der Wirtschaftskraft im Handel.

Herr Dr. Nissen erklärt, dass es aufgrund der Option für zwei weitere Gleise im U-Bahnhof im Zusammenhang mit der Bahnhofsüberbauung nicht möglich ist, eine Stütze für den Hauptbahnhof in die mögliche Erweiterung der U-Bahn zu stellen.
Die Verbesserung der Beziehungen zwischen der U-Bahn und der S-Bahn ist nach Meinung des Herrn Dr. Nissen in der Kosten-Nutzen-Analyse, der dem Förderantrag zugrunde lag, dokumentiert. Die Verbesserung des Verkehrsflusses wurde versucht zu monetisieren. Es ist geplant, die S-Bahnsackbahnsteige aufzuheben und durchzubinden und im Norden werden zusätzliche Bahnsteige und Gleise für die zukünftige Erweiterung gestellt.
Herr Dr. Nissen will dem Eisenbahnbundesamt in Sachen Planfeststellungsbeschluss nicht vorgreifen. Nach Beendigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde von der Bezirksregierung Arnsberg die Frage aufgeworfen, was passiere, wenn Gefahrgüter durch den Bahnhof in Dortmund fahren. Hierzu wurden noch einmal alle Träger öffentlicher Belange gehört. Derzeitig stehe noch eine zusammenfassende Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zur Wahrscheinlichkeit solcher Transporte aus. Nun müsse das Eisenbahnbundesamt zu einer Entscheidung kommen.

Frau RM Reuter bezeichnet den Bericht des Herrn Dr. Nissen als einen Rückzug von den Versprechungen, einen fertigen Bahnhof oder auch nur eine Bahnstation bis zur WM 2006 zu bauen. Sie sieht Schwierigkeiten für die Menschen bei der WM, bei der Linienbusführung und bei der Tunnelverbindung zwischen Stadtbahn und Bahnhof. Der Dortmunder Bahnhof werde offenbar eine Baustelle sein.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Hotel im Dortberghaus muss ihres Erachtens das vorgesehene Hotel im Norden des Bahnhofs gesehen werden. Frau RM Reuter stellt in Frage, dass nach der WM noch Interesse an einem solchen Hotel bestehen könnte.

Herr StR Sierau stellt heraus, dass zur WM 2006 ein funktionsfähiger Bahnhof entstanden sein wird. Auch sei durch die Komplexität die Baumaßnahme für die Situation der Fahrgäste nicht immer erfreulich, dies gehöre aber zur Infrastrukturverbesserung dazu. Herr StR Sierau geht davon aus, dass das Projekt realisiert wird.

Herr RM Sauer merkt an, dass es zur FußballWM eine Großbaustelle in der City geben werde. Er fordert einen regelmäßigen Bericht.

Frau RM Lührs will das Projekt nicht kaputt reden, der Terminplan wird aus Sicht der SPD-Fraktion einigermaßen eingehalten. Die Herstellung der Funktionsfähigkeit zur WM 2006 sei zunächst das Wichtigste. Frau RM Lührs macht deutlich, dass die SPD-Fraktion Wert darauf legt, dass örtliche Bauträger an diesem Projekt beteiligt werden.

Herr Dr. Nissen erläutert auf verschiedene Fragen, dass sich in den nächsten Monaten entscheidet, ob neben Sonae noch ein weiterer Investor in das Projekt aufgenommen wird. Zum Hotel stellt er fest, dass die FußballWM für keinen Betreiber ein Entscheidungskriterium für Dortmund darstellt. Er hält fest, dass auch hier zur Zeit Verhandlungen geführt werden.
Zum Radverkehr wird dargestellt, dass ein durchfahrbarer Tunnel an den Betriebskosten scheitert, so dass voraussichtlich die Fahrräder nur durch den Bahnhof geschoben werden können.

Herr RM Tech hat Vertrauen in das Projekt und geht davon aus, dass inzwischen so viel darin investiert wurde, dass es umgesetzt werden wird.

Herr StR Sierau gibt an, dass die Frage des Fahrradtunnels weiterentwickelt werden wird.
Den Bahnhof mit allen Nutzungen hält Herr StR Sierau für einen wichtigen Impulsgeber für das unmittelbare Umfeld und verweist auf verschiedene Baumaßnahmen im Umkreis.

Frau RM Reuter fragt nach, wie Sonae die Konkurrenz des Hotels im Dortberghaus beurteilt und wie die Situation im Norden des Bahnhofs sein wird, wenn kein Hotelbetreiber gefunden wird.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass sich alle Betreiber von Hotelketten sich den Standort Dortmund anschauen werden. Dortmund sei gut beraten, das Hotel im Dortberghaus neben einem 5-Sterne-Hotel im Bahnhof zu sehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung des Herrn Dr. Nissen zur Kenntnis.


2.2 Masterpläne

Herr RM Follert bittet darum, die Masterpläne zu vertagen, da auch der Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan noch keine Beratung dringend erforderlich mache und die Beratung der Masterpläne in den Bezirksvertretungen abgewartet werden sollte.

zu TOP 2.2.1
Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 05157-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 24.02.2004 (wurde nachversandt
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 25.02.2004 (wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 03.03.2004 (wurde nachgereicht)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 28.04.2004 beraten.

zu TOP 2.2.2
Masterplan Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05277-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 24.02.2004 (wurde nachversandt
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 25.02.2004 (wurde nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 03.03.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 28.04.2004 beraten.

zu TOP 2.2.3
Masterplan Wirtschaftsflächen
(Drucksache Nr.: 05332-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 03.03.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 28.04.2004 beraten.

zu TOP 2.2.4
Masterplan Umwelt
(Drucksache Nr.: 05237-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 03.03.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 28.04.2004 beraten.

zu TOP 2.2.5
Masterplan Wohnen
(Drucksache Nr.: 05287-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 18.02.2004 (wurde nachversandt
- Auszug der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 03.03.2004 (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 28.04.2004 beraten.

zu TOP 5.1
Jahresbericht 2003 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache Nr.: 05692-04)

Laut Herrn Wagenhäuser gibt es die Abfall- und Umweltberatung in Dortmund seit 17 Jahren. Zu zwei Dritteln wird die Stelle des Abfall- und Umweltberaters über die Abfallgebühren, d. h. über die Entsorgung Dortmund GmbH, refinanziert. Derzeitig finden wegen der Fortführung der Finanzierung bereits Gespräche statt.

Hauptthemen der Nachfrage in der Beratungsstelle sind gesundheitsinitiierte Themen, wie Schimmel, Schadstoffe in Wohnräumen. Weitere Themen sind die Kostensenkung in den Haushalten, der Klimaschutz und die Verbraucherpolitik, hier z. B. die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte. Die Beratungszahlen sind dem Jahresbericht zu entnehmen.

Herr RM Tech bezeichnet die Funktion der Verbraucher-Zentrale als wichtig und sieht insbesondere den positiven Beitrag, der für die Bürgerinnen und Bürger geleistet wird.

Angesprochen auf den Umzug der Verbraucher-Zentrale in das Brückstraßenviertel stellt Frau Schulte-Bories dar, dass der Umzug nicht aus Gründen der Nachfragesteigerung erfolgt ist. Die Entscheidung für das Viertel war gut, es sei nicht zu einem Rückgang gekommen.

Herr sB Weikert stellt im Zusammenhang mit der Verbraucher-Zentrale als positiv heraus, dass die Abfall- und Umweltberatung der Schonung der Umwelt diene und im finanziellen Bereich den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellungen angeboten wurden.

Auf die Fragen der Frau sB Pohlmann-Rohr, wie oft Fragen zum Mobilfunk kommen und welche Beratung möglich ist, erläutert Herr Wagenhäuser, dass durch gesetzliche Änderungen es fast unmöglich geworden sei, den Standort einer Mobilfunkanlage zu verhindern. Die Verbraucher-Zentrale kann Empfehlungen zur Minimierung der Einstrahlung geben, gebe Beratungshilfen zu Messungen und Abschirmmaßnahmen und außerdem können schriftliche Ratgeber herausgegeben werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den schriftlichen und den ergänzenden mündlichen Bericht zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.10
Stadterneuerung Brückstraßenviertel; Erfolgsbericht des Vereins "Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V."
- mündlicher Bericht

Herr Ruhfus, der Vorsitzende des Vereins „Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V.“, berichtet über das älteste Viertel Dortmunds, das Brückstraßenviertel. Im März 1995 hat der Rat einen Grundsatzbeschluss gefasst, um das Viertel wieder in Ordnung zu bringen. Das Brückstraßenviertel wurde 1997 in das Landesprojekt Stadtmarketing, das der Verödung der Innenstädte entgegenwirken wollte, aufgenommen.

Inzwischen wurde das Viertel als junges Viertel mit Flair neu positioniert. Die Finanzierung sollte zu 80 % (seit 2003: 70 %) über das Land und zu je 10 % (seit 2003: je 15 %) über die Stadt und die Privaten erfolgen. In über sechs Jahren sind insgesamt 900.000,-- € investiert worden. Für diese Neupositionierung wurde der Verein „Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V.“gegründet und ein Quartiermanager, der aus der Wirtschaft stammt, benannt. Herr Cramer als Quartiermanager bildet die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Privaten im Viertel. Ziel war es, Anstöße für private Aktivitäten zu geben und diese mit anderen abzustimmen. Die Stadt Dortmund ist eines von ca. 30 Vereinsmitgliedern.

Anhand von zwei Fotos wird gegenübergestellt, wie es 1994 im Viertel aussah und heute wirkt.

Herr Cramer stellt vor, dass die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger 1994 zu 48 % das Viertel mit Drogen in Verbindung brachten und 21 % der Meinung waren, dass der Bereich heruntergekommen sei und einen schlechten Ruf habe. Im Vergleich dazu besuchen 2003 nun 29 % das Viertel häufiger als früher. Ins Viertel kommen heute insbesondere junge Menschen (fast 50 %). Freie Meinungsäußerungen sehen an erster Stelle als positiv die Nutzung des Konzerthauses (30 %), als nächstes wurde mit 22 % die Sicherheit genannt. Vermisst werden mehr Geschäfte (10 %), insgesamt 38 % fällt nichts ein. 24 % bewerten das Viertel auf einer Skala von 1 bis 6 als gut, 44 % als befriedigend. Das Konzerthaus wird von den Dortmundern zu 25 % als sehr gut und zu 41 % als gut bezeichnet. Von der Brückstraßenviertel-Werbung sind zu 44 % die Berichte in der Zeitung und zu 31 % die Großplakatierung mit dem lachenden Gesicht aufgefallen.

In der Zukunft tritt das Viertel mit dem Motto auf:„Schlemmen, shoppen und mehr – ein Viertel lebt auf“.

Herr Ruhfus weist auf die Viertelzeitung mit einer Auflage von 10.000 Stück hin. Entscheidend für das Viertel war die Entscheidung aus 2000, das Konzerthaus zu bauen. Es war der maßgebliche Impuls für Anwohner und Investoren. Es entstand ein günstiges Klima für Investitionen. Auch der Fassadenwettbewerb hatte eine positive Resonanz und es wurde ein Mitzieheffekt ausgelöst. Das Wohnen im Viertel ist wieder attraktiver geworden.
Die Förderung läuft am 30.06.2004 aus.

Herr Ruhfus fasst zusammen, dass der Weg richtig, aber noch nicht beendet sei. Das Ziel sei noch nicht erreicht, es gibt noch unbebaute Grundstücke und Leerstände. Eine begleitende Steuerung ist erforderlich. Das Konzept der Gastronomie ist noch nicht ganz umgesetzt. Der Ruf der gesamten City nach außen kann gefährdet werden, wenn das Viertel nicht funktioniert, da es Teil der City ist. Der geplante Boulevard Kampstraße ist wichtig für die Anbindung des Viertels. Viertel und Konzerthaus sind untrennbar verbunden, Umfeld und Sicherheit müssen stimmen.
Herr Ruhfus bittet die Mitglieder des Ausschusses darum, dass die Stadt sich weiter aktiv an der Entwicklung des Viertels beteiligt. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung sollte fortgesetzt werden, an der Schnittstelle wird der Quartiermanager benötigt. Die erforderlichen Mittel der Stadt werden von Herrn Ruhfus auf 40.000,-- € pro Jahr geschätzt.

Herr RM Follert hebt das Engagement des Vereins „Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V.“ heraus. Ein Problem sieht er in der Restauration der Konzerthausbesucher. Die Gastronomie zeigt inzwischen eine qualitativ hochwertige Belegung.

Frau sB Pohlmann-Rohr erkennt sichtbar die positive Entwicklung des Viertels an den Fassaden, nur an der Immobilie an der Ecke Gerberstraße müsse etwas passieren. Insbesondere Jugendliche kaufen in diesem Viertel ein.

Herr RM Sauer sieht im Konzerthaus die letzte, große Anschubinvestition für das Brückstraßenviertel. Die Sekundärwirkung des Konzerthauses ist besonders wichtig. Auch das Straßenbild wurde von der Verwaltung positiv verändert.
Herr RM Sauer gibt zu bedenken, dass die Stadt in ihren Mitteln beschränkt sei und daher der Verein Geld in die Hand nehmen müsse. Das Viertel sei Beispiel für andere Quartiere, z. B. das Rosenquartier.

Für Frau RM Lührs hat sich im Brückstraßenviertel das Sicherheitsgefühl deutlich verbessert. Die Struktur der Läden spiegelt wider, dass es sich heute um ein junges Viertel handelt. Ihres Erachtens funktioniere das Marketing.
Über die Vertragsverlängerung werde zunächst in den Fraktionen diskutiert werden.

Herr RM Tech hat nicht erwartet, dass die Entwicklung im Viertel so schnell und gut laufe. Er ist erfreut, dass die meisten Geschäfte dort geblieben seien.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau spricht sich inzwischen herum, dass man im Brückstraßenviertel ganz gut wohnen könne. Es gibt eine zunehmende Nachfrage im Viertel, einmal von denen, die dort wohnen wollen und denen, die dort geschäftlich tätig sind.
Das Brückstraßenviertel sei eine Erfolgsgeschichte. Daher hat sich die Stadtverwaltung mit dem Brückstraßenviertel am Difa-Award 2004, einem Immobilienpreis, beteiligt. Der Preis wird auf der Expo Real in München verliehen. Insgesamt haben sich 62 Städte mit ca. 100 Beiträgen aus 15 Ländern beteiligt. Ein Preisgeld wäre eine gute Werbung für die Stadt.

Herr Ruhfus erklärt, dass die Vielfalt des Viertels erhalten bleiben soll. Bei manchen Eigentümern ist es schwierig, diese zu animieren, in ihre Gebäude zu investieren.
Herr Ruhfus hält die Stadt für gut beraten, Mittel in begrenztem Umfange für das Viertel zur Verfügung zu stellen, um damit den Privaten zu zeigen, dass die Stadt hintern ihnen steht.

Auf Fragen zur Bewohnerstruktur und Wohnnutzung informiert Herr Cramer darüber, dass innerhalb des Walles 3.300 Menschen wohnen, von denen 1.500 im Brückstraßenviertel leben. Optisch ist ein Leerstand in manchen Häusern erkennbar. Das Umfeld muss somit so hergerichtet werden, dass die Eigentümer dieser Häuser ohne Investitionen nichts mehr verdienen.
Es müssen die Menschen ins Viertel geholt werden, die dort hinein passen, voraussichtlich Single-Haushalte, kleinere Einheiten.

Abschließend erläutert Herr Cramer, dass es eine Werbegestaltungssatzung für das Brückstraßenviertel gebe. Es liegt seiner Meinung nach nicht an der Außengestaltung, wenn das Geschäft nicht läuft, sondern daran, wie es geführt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht des Vereinsvorsitzenden, Herrn Ruhfus, und des Quartiermanagers, Herrn Cramer, zur Kenntnis.

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Anordnung einer Umlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung;
(Drucksache Nr.: 05486-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 25.02.2004 (wurde nachversandt)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2004 zum ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 25.02.2004 (Drucksache-Nr. 05486-04St) (wurde nachgereicht)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I a. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 1 des
Bebauungsplanes In W 103 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
den Anregungen zu Punkt 6 zu folgen und den Änderungsentwurf zu
modifizieren

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023)

I b. hat die im Rahmen des nach § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten eingeschränkten Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, diesen aus den unter Punkt 7.1 genannten Gründen nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 Nr. 3 BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die Anordnung einer Umlegung;

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 BauGB

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 für den unter Punkt 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.07.2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 103 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 23.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung über Werbeanlagen, Vor- und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westen- und Ostenhellweges
(Drucksache Nr.: 05509-04)

Herr RM Sauer vergleicht die noch bestehende Gestaltungssatzung mit der vorgelegten. Er erkennt in der Verwaltungsvorlage eine Regulierungssucht auf der Basis eines Harmonie- und Ästhetikverständnisses der Verwaltung. Nach Meinung des Herrn RM Sauer wird versucht, die Werbeanlagen auf der wichtigsten Dortmunder Einkaufsstraße in eine Harmonie zu pressen, indem behauptet wird, dass die Architektur im Gegensatz zur Werbung stehe.
Die Werbung auf dem Westenhellweg sollte liberal gesehen werden. Es müsse nicht alles geregelt werden.

Dagegen sieht Frau RM Reuter in der Gestaltungssatzung die Chance, der Innenstadt Dortmunds ein unverwechselbareres Gesicht, als sie es derzeitig hat, zu geben. Viele Häuser des Westenhellwegs haben alte Fassaden, nur ist die Architektur durch die Werbung verstellt. Die Attraktivität des Westenhellwegs soll erhöht werden, der Einzelhandel wurde bei der Diskussion einbezogen. Es sollte überlegt werden, ob die Gestaltungssatzung auf den gesamten Innenstadtbereich ausgeweitet werden könne. Frau RM Reuter stimmt der Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau RM Lührs hält es nicht für positiv, die vorhandenen schönen Fassaden zu verschandeln. Hier wäre eine Eingrenzung gut. Frau RM Lührs befürwortet die Reduzierung der Werbeflächen und die Transparenz der Vordächer und spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, die Vorlage zu beschließen.
Nach Angaben des Herrn StR Sierau wurde die Gestaltungssatzung aufgestellt, weil der Rat in 2000 die Verwaltung dazu aufgefordert hatte. Seines Wissens hatte ca. 1997 der Einzelhandelsverband die Stadt gebeten, zusammen mit den Einzelhändlern in der Innenstadt etwas für die Aufwertung der Gestaltqualität der Innenstadt zu tun. Den Einzelhändlern wurde im Januar 2003 der Satzungsentwurf vorgestellt. Anschließend fanden verschiedene Gespräche statt. Der Gestaltungsbeirat hat sich für die Gestaltungssatzung ausgesprochen, da sie neuere Entwicklungen in der Innenstadt und neue Investitionen und auch Umbauten bestehender Gebäude aufgreift.
Heute ist eher eine gewisse Transparenz bzw. Leichtigkeit gewünscht, die die Gebäude wieder sichtbar werden lässt. Die Satzung sieht ein Gestaltungshandbuch vor, das viele Anwendungsbeispiele nennt. Bisher habe es in der Beratungspraxis keine Konflikte gegeben. Im Konfliktfall kann die Satzung herangezogen werden. Bei der Satzung musste darauf geachtet werden, dass sie rechtsbeständig ist. Die Satzung aus 1967 spricht verschiedene Fälle aus der heutigen Zeit gar nicht an, so dass sie ersetzt werden sollte.

Herr RM Follert schlägt vor, die Satzung heute zunächst einzubringen. Die Kritikpunkte und die Antworten der Verwaltung aus der öffentlichen Diskussion interessieren ihn. Herr RM Follert fordert Stellungnahmen aus den Diskussionsterminen.

Herr StR Sierau verweist auf Seite 3 der Vorlage, auf der der Hinweis erfolgt, dass das Gestaltungshandbuch zur Sitzung ausgelegt wird. Dieses liege während der Sitzung aus. Die Verwaltung habe die Unterlagen ausreichend dargestellt. Der Vorlage sind die Kernpunkte, die behandelt wurden, zu entnehmen. Der Gestaltungsbeirat habe die Satzung ausführlich erörtert.

Herr RM Harnisch stellt zusammenfassend fest, dass die CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend gemacht habe. Die Wortmeldung des Herrn sB Weikert habe sich dadurch offenbar erledigt.

Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, aufgrund der Anmeldung des Beratungsbedarfs die Debatte zu beenden und lässt daraufhin die Wortmeldung des Herrn RM Münch nicht mehr zu.

Herr RM Münch widerspricht diesem Vorgehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 05512-04)

Herr RM Münch kritisiert den durch den Bebauungsplan entstehenden massiven Eingriff in den Freiraum. Positiv ist, dass die Ausgleichsflächen im Gebiet des Bebauungsplanes direkt liegen.

Herr RM Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt

I. hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide - für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.10.2003 offen gelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 138 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 30.01.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage
genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - als Satzung

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. nimmt zur Kenntnis, das mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ev 138 - Brechtener Heide - die unter Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW Nr. 41, S. 568, SGV NRW 791).

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
(Drucksache Nr.: 05578-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig
I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße -) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag (Anlage 2 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 -Am Mühlenwinkel / Mohnweg-
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05534-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 13.10.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.02.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 137 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter Ziffer 14 dargestellten textlichen Ergänzung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark";
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05663-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:
IV. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 144 "nördlich Fredenbaumpark“ als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
hier: I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg -
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 05428-04)

Frau RM Kröger-Brenner sieht die Bebauung als kritisch an. Einerseits ist sie positiv, da die Bebauung zentrumsnah erfolgt und der Belebung der Evinger Mitte dient. Andererseits ist die vorgesehene Bebauung groß für diese Fläche und es besteht die Befürchtung, dass sie zu nah an das Biotop herankommt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Aufstellungsbeschluss zustimmen, aber im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, dass die Bebauung nicht zu nah an das Biotop gerät und ein ausreichender Streifen frei bleibt.

Herr Quittek macht Bedenken des Beirates der unteren Landschaftsbehörde geltend. Eine moderate Bebauung sei machbar, aber ein angemessener Abstand zum Biotop müsse eingehalten werden. Notfalls müsse die Bebauung reduziert werden. Die Bebauung des Ascheplatzes am Eckey wird ausdrücklich begrüßt. Wünschenswert wäre es, zunächst dort und dann erst die Fläche am Winterkampweg zu bebauen.

Herr RM Münch weist auf den dort bestehenden Feuchtraum und die Lebewesen hin, die dort einen Landlebensraum brauchen.

Herr RM Berndsen gibt an, dass es einen Termin der Bezirksvertretung Eving mit dem Umweltamt gegeben habe, in dem der Abstand zum Biotop festgelegt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I den Bebauungsplan Ev 143 - Winterkampweg - für den unter Punkt 1.3 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.8
142. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Offenlegungsbeschluss zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 05656-04)

Frau RM Reuter erklärt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie nicht bereit ist, die Bebauung mit Hilfe des Bebauungsplanes nachträglich zu genehmigen. Der Vorlage wird nicht zugestimmt werden.

Herr RM Knieling erklärt, dass es ein derartiges Bauverfahren nicht noch einmal geben darf, und erwartet mehr Gerechtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Im Namen der CDU-Fraktion macht er deutlich, dass hier Toleranz gezeigt wird, um das Verfahren zu heilen und abzuschließen. Als problematisch bezeichnet er den Verkehrszu- und -abfluss.

Herr RM Knieling gibt zur Niederschrift, dass zur Vermeidung eines zukünftigen Gefahrenschwerpunktes an dieser Stelle die Einrichtung einer Druckknopfsignalanlage erforderlich sei, wie es auch z. B. am Haus Overkamp im weiteren Verlauf der Wittbräucker Straße eine Signalanlage gebe. Die Aufweitung der Einmündung Schirrmannweg ist ebenfalls notwendig. Hier reiche eine verbesserte Ausrundung der Bordsteinführung (Seite 10 der Begründung) nicht zur Bewältigung des Verkehrs aus. Außerdem sei die neue Einmündung der Gartenstraße auf die Wittbräucker Straße zu groß dimensioniert. Herr RM Knieling fordert hier eine Nachbesserung.

Die Argumente zur Tiefgarage können nach Auffassung des Herrn RM Knieling für jede andere Tiefgarage an jedem Standort in Dortmund gelten und jede Tiefgarage verhindern. Für ihn sind die Baukosten entscheidend.

Herr Quittek sieht die verkehrlichen Randbedingungen und die Infrastruktur insgesamt als Problem an. Er würde sich wünschen, dass die Verwaltung und die Politik das Objekt und das Umfeld im Auge behält, weil er Belastungen des Naturhaushaltes befürchtet.

Herr RM Tech stimmt zu, dass der Vorgang nicht beispielhaft gelaufen sei. Durch das Bauordnungsamt wurde das Verfahren nachträglich geheilt. Herr RM Tech ist nicht davon überzeugt, dass eine solche Verkehrsmenge entstehen wird. Der Vorlage wird aus Sicht der SPD-Fraktion zugestimmt werden.

Auch Herr RM Münch erwartet die befürchteten Verkehre.

Herr Nickisch erläutert, dass bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Verkehrsgutachten eingeholt wurde und danach sei ein Linksabbieger erforderlich. Eine Signalisierung wurde weder vorgeschlagen noch als notwendig angesehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan lässt für die Zukunft nur das zu, was aufgrund der Verwaltungsvorlage beschlossen wird.

Herr StR Sierau sieht die Möglichkeit, im Wege der Offenlage abzuwarten, ob Einwendungen, Anregungen etc. kommen. Er macht den Vorschlag, das Gutachten aufgrund ggf. im. Rahmen der Offenlegung vorgetragener Anregungen und Bedenken daraufhin noch einmal zu prüfen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - geprüft und beauftragt die Verwaltung, diese Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und den Erläuterungsbericht vom 16.02.2004 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 41 GO NRW.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 16.02.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05634-04)

Herr sB Weikert macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage der Forderung der Bürgerinnen und Bürger aus einer Bürgerversammlung vom 29.01.2003 entspricht.

Herr Nickisch erläutert, dass die geplanten 17 Einfamilienhäuser Fahrbeziehungen mit sich bringen, die vernachlässigt werden können und verkehrstechnisch keine große Belastung nach sich ziehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -.

II. beschließt, den Beschluss vom 06.11.2002 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle - für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 09.02.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 3.10
Stadterneuerung Brückstraßenviertel; Erfolgsbericht des Vereins "Quartiermarketing Brückstraßenviertel e. V."
- mündlicher Bericht

TOP 3.10 ist im Anschluss an TOP 2 nach TOP 5.1 behandelt worden.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-29418, Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Alter Mühlenweg 3 / Hohe Straße 54, 54a, 54b, Saarlandstraße 117, Gemarkung Dortmund, Flur 7, Flurstücke 837 und 838
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05415-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 24.02.2004 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Durchführungsplanes Nr. 14 (Abweichung von Fluchtlinien und der festgesetzten Nutzung "öffentliche Verkehrsfläche") zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt ihr einstimmig zu.

zu TOP 4.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Halbjahr 2003 behandelt worden sind.
(Drucksache Nr.: 05623-04)

Herr Hofmeister merkt an, dass es
- auf Seite 1 der Anlage für den Monat Juni 2003, Datum: 04.06.2003: Vorbescheid für die Errichtung eines SB-Marktes auf dem Grundstück Bärenbruch 36 – 44, DO-Marten,
- Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB – und
- auf Seite 3 der Anlage für den Monat Juli 2003, Datum: 23.06.2003: Vorbescheid für den Umbau, die Erweiterung und die Nutzungsänderung eines Autohauses zu einem Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück Bärenbruch 36 – 44, DO-Marten, - Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB -
in beiden Fällen in der Spalte „Ergebnis“ heißen muss:

“Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Zurückstellung des Vorhabens.“

Beschluss:
Unter Hinweis auf die genannte Änderung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Aufstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
63/2-1-30769, Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75-79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05726-04)
- Das Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau wurde beigefügt (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Jahresbericht 2003 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache Nr.: 05692-04)

TOP 5.1 ist im Anschluss an TOP 2 behandelt worden.

zu TOP 5.2
Bericht zum Stand des Projektes "Energiepass als Instrument zur Forcierung der Althaussanierung in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05610-04)

Auf eine Frage des Herrn Quittek nach den Möglichkeiten der Einflussnahme eines Mieters erläutert Herr StR Sierau, dass ein Mieter die Möglichkeit habe, die Wohnungsbaugesellschaft anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass es das Projekt gibt. Auch könne ein Mieter an die Öffentlichkeit oder auch an die Verwaltung herantreten.
Herr StR Sierau hat den Eindruck, dass die Wohnungsunternehmen alle in Sachen Energieeffizienz bemüht sind und wird dieses Projekt im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohnungsunternehmen ansprechen.

Nach Angaben des Herrn Höing können Mieter nur indirekt Einfluss auf ein solches Projekt nehmen. Das Projekt richte sich vorrangig an die Eigentümer. Am 09.03.2004 ist bereits die Jury zusammengetreten, um Projekte auszuwählen, die besonders prämiert werden sollten. Hier wurde der Fokus insbesondere auf die Mehrfamilienhäuser gelegt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt einstimmig der Fortsetzung des Projektes zur Einführung des Energiepasses zu.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Ausbau der Hohen Straße
(Drucksache Nr.: 05544-04)

Die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 und 8.5 werden unter TOP 8.1 zusammen behandelt.

Bevor die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 und 8.5 behandelt werden, stellt Herr Keune unter TOP 8.1 eine Übersicht der Maßnahmen und den Zeitplan im Rahmen der FußballWM 2006 vor. Der Bereich der Westfalenhallen und des –stadions liegt gut zwischen den Bundesfernstraßen und den Autobahnen. Die Anbindungen an die öffentlichen Verkehrsmittel sind auch gut.

Das vorhandene Parkleitsystem wird um ein Verkehrsleit- und –informationssystem ergänzt werden, das von Herrn Keune mit Hilfe von Beispielen beschrieben wird (siehe Anlagen zu TOP 8.1 – Ausbau der Hohen Straße). Dieses System ist hilfreich insbesondere bei Mehrfachveranstaltungen und führt zielgerichtet auf die entsprechenden Parkplätze.

Frau Trentz informiert über die zusätzlichen Parkplatzzufahrten und –ausfahrten. Es sind neue Zufahrten zu Parkplatz F, zu D, zu H und zu K geplant. Diese Zufahrten entlasten die vorhandenen Anlagen und es kommt zur Beschleunigung der Beschickung der Parkplätze. Zukünftig erfolgt die Anfahrt nicht nur über Neben-, sondern auch über die Hauptrouten. Bezüglich der Zu- und Ausfahrten zu den Parkplätzen wird auf die Anlagen zur Vorlage „Ausbau der Hohen Straße“ verwiesen. Den Plänen kann die Streifigkeit der Zu- und Ausfahrten entnommen werden.
Die geplante Taxiabstellanlage Im Rabenloh wird 50 Taxen Platz bieten, so dass die derzeitige Verkehrsgefährdung vermieden wird. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Verkehrsabläufe.

Weitere Maßnahmen sind zur Steigerung der Attraktivität im Geh- und Radwegeverkehr vorgesehen. Z. B. ist der Ausbau der Straße Im Rabenloh geplant. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlängerung der Strobelallee zu sehen.

Herr Keune gibt Informationen über die Geh- und Radwegebrücken, u. a. über die Ardeystraße und die B 54 (siehe Anlagen zu TOP 8.3). Die Brücken werden mit 6 % bzw. 8 % Steigerung der Rampen versehen. Der Weg zum Stadion wird durch die Brücken erheblich verkürzt. Es wird eine attraktive Wegeverbindung für alle geschaffen.

Beim Ausbau der Hohen Straße (siehe Unterlagen zu TOP 8.1) wurden die Beschlüsse der Gremien zugrunde gelegt, z. B. zur Vierspurigkeit. Anhand von Bildern wird die Hohe Straße heute im Vergleich zur Planung dargestellt.

Herr RM Follert bezeichnet die Planung der Hohen Straße als städtebaulich ansprechend. Die Hohe Straße wird nach dem Umbau ihrer verkehrlichen Bedeutung, aber auch ihrer Wohn- und Arbeitsbedeutung gerecht werden, in dem alle Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander bestehen.
Bei der Anbindung zum Parkplatz H sieht Herr RM Follert den Eingriff in das Grün als zu massiv an. Dieser Eingriff sollte nur erfolgen, wenn der Parkplatz wirklich häufig ausgenutzt werden kann.
Anschließend erläutert er den Hintergrund der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.03.2004 und bittet darum, die Fragen zu beantworten.

Für Frau RM Lührs ist der Umbau der Hohen Straße ein altes Thema. Sie geht davon aus, dass die Hohe Straße nach ihrem Umbau mehr Lebensqualität als z. B. die Märkische Straße haben wird. Die Umgestaltung ist langfristig gut für die Stadt. Sie kann nur im Zusammenhang mit der FußballWM 2006 durch den Einsatz nichtstädtischer Gelder durchgeführt werden.
Zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion geht Frau RM Lührs wie folgt ein:
- Die Toiletten auf den Parkplätzen werden ihres Erachtens nicht genutzt werden.
- Ein Wohnmobilstellplatz wäre wünschenswert. Sie verweist auf die Diskussion zu den Lkw-Stellplätzen, die bewirtschaftet werden müssten und dadurch recht kostenträchtig würden. Bevor für die WM eine Wohnmobilstellplatz eingerichtet wird, sieht sie einen Lkw-Stellplatz als vorrangig notwendig an.
- Zum Herausnehmen der Straßenbahnschienen verweist Frau RM Lührs auf Beschlüsse der Bezirksvertretung und bittet um Auskunft, ob dies machbar sei.

Frau RM Reuter lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage zum Ausbau der Hohen Straße ab, da diese Maßnahme insgesamt- und auch weil sie nichts mit der WM 2006 zu tun habe - abzulehnen sei.
Das Einzige, was im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion dem Anspruch auf Ökologie nahe kommt, sei die Fahrradstation, für die aber nur ein geringer Betrag der Investition genutzt wird.
Die Rad- und Gehwegebrücken werden leider nicht aus Radverkehrsgesichtspunkten vorgesehen, sondern zur besseren Ausnutzung der Parkplätze. Hierfür würde ihre Fraktion nicht den geplanten Betrag ausgeben.
Der Vorlage zur Brücke Bolmker Weg stimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Zur Beantwortung verschiedener Fragen und Anregungen macht Herr Keune deutlich, dass die Anbindung aus einem Knotenpunkt heraus zum Parkplatz H bei stockendem Verkehr nach entsprechender Information über das Verkehrsleit- und Informationssystem erfolgen soll. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Anbindung als „Bypass“ genutzt werden.

Im Übrigen versteht Herr Keune die Bitte um Stellungnahme als Prüfauftrag. Vom Organsitionskomitee der WM wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, zwischen der Bolmke und der B1 alles in Ordnung zu bringen. Dies wird aus finanzieller Sicht nicht gehen, aber bei Realisierung von Kanalbaumaßnahmen in diesem Bereich wird es ggf. möglich sein, in diesem Zusammenhang an der Oberfläche oder den Grünanlagen auch etwas zu erledigen, um das Gesamtbild ohne große Kosten zu verbessern.

Nach Angaben des Herrn Keune wird sich die Stadt Dortmund zur WM entsprechend präsentieren, insbesondere zu den Fan-Treffs. Z. B. könnte es sein, dass Fans zu Fuß vom Friedensplatz zum Stadion gehen. Dafür biete sich eine umgestaltete Hohe Straße an.

Über Toiletten an der einen oder anderen Stelle sollte nachgedacht werden. Dazu müssen die Anschlüsse vorhanden sein. Die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes sollte geprüft werden, aber dieser sollte nicht nur für die WM bereit sein.
Zum Herausnehmen der Schienen erläutert Herr Keune, dass dies in Dortmund dann passiert, wenn die Straße umgestaltet werde. In diesem Bereich sei die Beurhausstraße in noch ganz gutem Zustand, so dass die Schienen nicht kurzfristig entfernt werden. Schienen sollten dort entfernt werden, wo sie behindern oder gefährden.

Zur Frage der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion, warum die Erweiterung der Stadtbahnanlage durch eine Vergrößerung des Tunnels im Maßnahmenkatalog nicht mehr enthalten sei, erklärt Herr Schließler, dass sowohl Umfang als auch Finanzierung der Maßnahme noch nicht geklärt sei. Hinsichtlich des Umfanges der Erweiterung des Fußgängertunnels gibt es zwei Varianten. Eine barrierefreie Gestaltung mit sehr langen Rampen ist baulich sehr aufwendig. Der Haltestellenzugang auf der Nordseite kann nicht barrierefrei gestaltet werden, da es hier nur eine Treppe zum Mittelbahnsteig gebe. Von der Südseite her ist die Haltestelle barrierefrei. Die zweite Variante sieht eine weniger aufwendige Verbreiterung der Unterführung vor, belässt es aber bei der vorhandenen Westrampe und östlichen neuen Treppen.

Das Argument für eine günstigere Lösung nur mit Treppen lautet, dass im Alltag eine barrierefreie Lösung bestehe und es im Veranstaltungsfall eine südliche Umgehung der Haltestelle über die Schleife gibt, die in Zukunft als barrierefreie Wegeverbindung zum Stadion im Rahmen einer neuen Gesamtwegweisung durchgängig beschildert wird.

Die geplanten Verbesserungen der Haltestelle selbst zielen darauf ab, den Südzugang wesentlich aufzuwerten, damit zukünftig z. B. beim Einsatz von Vier-Wagen-Zügen eine gleichmäßige Auslastung und schnellere Abfertigung erreicht werden kann. Hier geht es um die Modernisierung der südlichen Unterführung, d. h. um Geländer, Licht, Wegweiser und Fernhinweise etc. Eine Überdachung nur für Veranstaltungen ist nicht sinnvoll.

Zur Finanzierung gibt Herr Schließler an, dass die Maßnahme in der Finanzplanung der Jahre 2005 und 2006 enthalten ist. Die Fördermöglichkeit hat sich zerschlagen. Um überhaupt Verbesserungen erreichen zu können, müssen die Kosten deutlich reduziert werden. Ein Cofinanzier, z. B. die Dortmunder Stadtwerke, wird gesucht. Die Verwaltung werde einen Vorschlag unterbreiten, um das Wünschenswerte und das Machbare überein zu bringen.

Für die Fahrrad-Station wurden laut Herrn Keune Fördermittel beantragt. Zusagen für eine Förderung liegen noch nicht vor. Die Planung sieht ca. 400 Fahrradstellplätze vor.

Herr RM Follert fordert, vor Beschlussfassung über die Fahrrad-Station Pläne vorzustellen.

Herr StR Sierau findet es erfreulich, dass in der finanziellen Lage der Stadt Mittel aufgrund der WM nach Dortmund fließen, und gibt die Information, dass der ADFC fordert, diese Fahrradstellanlage zu verlagern. Der zur Zeit vorhandene Stellplatz war nur Behelf und ist zu klein. Ein größeres Angebot ist notwendig. Der Standort sollte nördlich der Rosenterrassen sein, aber die Rosenterrassen nicht tangieren.

Zur Frage der Parkangelegenheiten für Wohnmobile macht Herr StR Sierau darauf aufmerksam, dass für die von der CDU benannte Fläche in der Nähe der B 54 östlich des „Eintracht-Hauses“ der rechtskräftige Bebauungsplan 139 besteht. Dieser Bebauungsplan sieht für die Fläche eine öffentliche Grünfläche/Sportanlage vor. Eine Stellplatzanlage für Wohnmobile wäre mit den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes nicht zu vereinbaren. Ggf. müsste eine Befreiung erfolgen. Die Erschließungs- und Angebotqualität müsste stimmen. Evtl. gibt es geeignetere Standorte. Es müsste zunächst geklärt werden, ob die Stellplatzanlage nur für die WM benötigt wird oder ob diese darüber hinaus bestehen solle. Mit Blick auf die Haushaltslage sollte nicht die Stadt die Realisierung übernehmen, sondern der WM-Beauftragte, Herr Kolbe, könnte dieses Thema mit der FIFA klären.
Ggf. müsste der Ratsbeschluss zum städtebaulichen Rahmenplan des Veranstaltungszentrums geändert werden, da der Rahmenplan an dieser Stelle Grünfläche und keinen Stellplatz für Wohnmobile vorsieht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Umbau der Hohen Straße vom Südwall bis zum Neuen Graben und von der Mittelstraße bis zur Markgrafenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.700.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0204 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 100.000,-- €
Ausgaben 2005 3.200.000,-- €
Ausgaben 2006 1.200.000,-- €
Ausgaben 2007 200.000,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.




zu TOP 8.2
Bauliche Maßnahmen Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion
(Drucksache Nr.: 05547-04)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.03.2004 (Drucksache-Nr. 05547-04-ASC) (wurde nachversandt)

Die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 und 8.5 werden zusammen unter TOP 8.1 behandelt.

Herr RM Harnisch fasst zusammen, dass durch die mündlichen Berichte der Verwaltung die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion erledigt ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat folgende Beschlussfassung:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat die Realisierung der baulichen Maßnahmen im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen / -stadion mit einem Kostenaufwand in Höhe von 14.135.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0919 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 3.875.476,-- € (einschl. beantragte Haushaltreste)
Ausgaben 2004 2.000.000,-- €
Ausgaben 2005 6.600.000,-- €
Ausgaben 2006 1.500.000,-- €
Ausgaben 2007 159.524,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

zu TOP 8.3
Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystr. und B 54
(Drucksache Nr.: 05546-04)

Die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 und 8.5 werden zusammen unter TOP 8.1 behandelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Fußballweltmeisterschaft 2006 beschließt der Rat den Neubau der Geh- und Radwegebrücken über die Ardeystraße und B 54 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 8.000.000,-- €.

Die Finanzierungen sind wie folgt vorgesehen:

Finanzposition: 6300 9511 0835 (Ardeystraße) 6300 9511 0866 (B 54)

Gesamtkosten: 4.300.000,-- € 3.700.000,-- €
Finanziert bis Ende 2003 536.322,-- € 93.040,-- €
Ausgaben 2004 500.000,-- € 500.000,-- €
Ausgaben 2005 3.000.000,-- € 2.800.000,-- €
Ausgaben 2006 263.678,-- € 306.960,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit dem Bauvorhaben erst dann begonnen, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

zu TOP 8.5
Abriss und Neubau der Brücke im Zuge des Bolmker Weges über die Eisenbahnstrecke der DB
- Haltepunkt Dortmund-Westfalenhallen -
(Drucksache Nr.: 04768-03)

Die Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 und 8.5 werden zusammen unter TOP 8.1 behandelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der vorhandenen Straßenbrücke im Zuge des Bolmker Weges (Haltepunkt Westfalenhallen) über die Eisenbahnstrecke Dortmund - Unna - Lippstadt einschließlich der erforderlichen Straßenanschlussarbeiten mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca.1.300.000,-- Euro. Da die DB Veranlasser der Baumaßnahme ist, sind aufgrund einer Vereinbarung diese Baukosten von der DB zu tragen.

Neben dieser kostenneutralen Finanzierung hat die DB einen Anspruch auf einen Vorteilsausgleich für die neue Brücke gegenüber der Stadt in Höhe von 810.000,-- Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verrechnung dieses Betrages mit den von der DB zu übernehmenden Baukosten von 1,3 Mio Euro. Die Restsumme von 490.000,-- Euro wird in 2005 von der DB erstattet.

Die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 1.300.000,--Euro ist bei der Finanzposition 6300 9511 0921 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 600.000,-- Euro
Ausgaben 2005 700.000,-- Euro

Abzüglich der Einnahmen in 2005 von 490.000,-- Euro ergibt sich für diese Maßnahme ein städt. Eigenanteil in Höhe von 810.000,-- Euro.

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.4
Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) - II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 05267-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Straßenbaumaßnahme "Verlegte Lindenhorster Straße" (Fürst-Hardenberg-Allee) beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 20.399.709,-- € die Durchführung des zweiten Bauabschnitts - von der Kolberger Straße bis zur Holthauser Straße - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 15.652.275,-- €. Zusammen mit den bis Ende 2003 finanzierten Kosten von 4.747.434,-- € für den ersten Bauabschnitt ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 20.399.709,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 4.747.434,-- €
Ausgaben 2004 5.000.100,-- €
Ausgaben 2005 3.985.000,-- €
Ausgaben 2006 3.200.000,-- €
Ausgaben 2007 3.467.175,-- €

Entsprechend dem Baufortschritt werden die Haushaltsmittel nach Bedarf vorgezogen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung, insbesondere in 2007, erfolgt dann im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegen.

zu TOP 8.6
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 05581-04)

Frau RM Lührs bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -


Zum Abschluss der Sitzung weist Herr RM Harnisch darauf hin, dass allen Mitgliedern des Ausschusses eine Dokumentation der Zwischenbilanzveranstaltung am 13.12.2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen zur Information vorliegt.


H a r n i s c h
W e i k e r t
S k o d z i k
Stellv. Vorsitzender
sachkundiger Bürger
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlagen:

(See attached file: 3do Präsentation Anlage 1 zur Niederschrift vom 10.03.2004.pdf)