Niederschrift

über die 6. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.02.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Giese i. V. für Herrn RM Bogdahn
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Jostes
Herr RM Knieling
Herr RM Weber i. V. für Frau Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr RM Leniger i. V. für Herrn s. B: Wegener (entschuldigt)
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E: Ucar

b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr B. Schneider, 23/2
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

---

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Berndsen benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.99

2. Haushaltsberatungen
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000
Die Anlage 1 der Vorlage, die von den Bezirksvertretungen ggf. erstellten Veränderungsvorschläge zum Haushaltsplan-Entwurf mit den Stellungnahmen der Fachbereiche, wird nachgesandt, sobald sie vorliegt.
Ich bitte Sie, den Haushaltsplan-Entwurf 2000 zur Sitzung mitzubringen.

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Berichterstattung Hansa-Carré
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

4. Angelegenheiten des Umweltamtes
4.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel
- Ratsvorlage
5.2 Wohnbauflächenentwicklung "Apolloweg"
- Ausschussvorlage
5.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Straße
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
6.2 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
- (wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
- Auszug aus der Niederschrift des AUSW vom 17.11.99
- (wurde in der Sitzung am 19.01.2000 verteilt)
6.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einer Verkaufsstätte für Teppiche aller Art auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Die Ausschussvorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen am 08.09.99 behandelt. Sie ist nochmals beigefügt.
- Das Abstimmungsergebnis aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund ist der Rückseite von Blatt 1 zu entnehmen.

6.4 Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Im Weißen Feld 121 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschussvorlage

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße
- Ratsvorlage

Die Verwaltung hat die Ausschussvorlage Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße in Dortmund, Bebauungsplan InW 103, Antragsteller: Dogeplan, vorgelegt und bittet darum, die Tagesordnung um diesen Punkt als TOP 7.2 zu erweitern.

Herr RM Tech schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 2 mit TOP 2.1. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 als eingebracht zu betrachten. Aufgrund erheblichen Diskussionsbedarfes beantragt er, diesen TOP zu vertagen. Herr RM Jung bringt in Absprache mit den Fraktionen den Vorschlag ein, in der heutigen Sitzung die erste Lesung zu machen und in einem zusätzlichen Termin am 17.02.2000 das Thema Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr RM Brunstein stellt den Antrag, TOP 6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270, bis zum 23.02.2000 zu vertagen. Der Antrag wird mit Mehrheit beschlossen.

Der AUSW stellt die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.99
Die Niederschrift des AUSW wird mit Hinweis auf eine Änderung auf Seite 7 (richtig: Letter of Intent) beschlossen.

2. Haushaltsberatungen
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000
- Ausschussvorlage

Die Vorlage gilt als eingebracht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den TOP auf die Sondersitzung zum Thema "Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000" am 17.02.2000.

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Berichterstattung Hansa-Carré

Herr RM Jung verweist auf das Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Anträgen zum Thema "Hansa-Carré".

Herr StR Fehlermann erklärt, dass das Eigentum des Grundstücks Alter Markt/Hansaplatz am 16.12.99 an den Käufer übergeben wurde. Die dem Rat und der Öffentlichkeit bekannten Pläne sind Bestandteil des Kaufvertrages. Nachdem der Verwaltung bekannt wurde, dass der angrenzende Kaufhauskonzern sich für die Anmietung von Flächen für die eigene Nutzung interessiert und mit dem Käufer verhandelt, wurde der Grundstückseigentümer mehrfach auf die Einhaltung der Eckpunkte des Kaufvertrages hingewiesen. Dazu gehören die Erhaltung des städtebaulichen Entwurfs sowie die großzügige Passagenlösung in Ost/West- und Nord/Süd-Richtung und der Besatz des kleinteiligen Einzelhandels. Der Grundstückseigentümer hat inzwischen mitgeteilt, dass mit dem Kaufhauskonzern eine Übereinkunft erlangt werden konnte. Daraufhin hat die Verwaltung den Eigentümer gedrängt, die Pläne mit Funktionen, gestalterischen Inhalten und dem Erscheinungsbild vorzulegen, so dass in einer synoptischen Form eine Gegenüberstellung beider Entwürfe erfolgen ka

nn. Der Eigentümer hat zugesichert, die Informationen in den nächsten Wochen einzureichen, eine Beratung ist im AUSW und im Rat Ende Februar/März 2000 möglich.

Herr RM Krüger fordert, dass eine Information des Ausschusses frühzeitig erfolgt und nicht nachdem die Pläne der Investoren in der Presse dargestellt wurden. Er verdeutlicht, dass er in den in der Presse vorgestellten Planungen eine Verbesserung der ursprünglichen Pläne erkennen kann.

Herr StR Fehlemann sagt zu, dass die aktuellen Pläne des Grundstückseigentümers dem Ausschuss präsentiert werden, sobald sie der Verwaltung vorliegen. Die Eckpunkte dieses Entwurfs sind
- unabhängig von der Architektur - im Kaufvertrag festgelegt.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass mit den neuen Planungen der Teil des städtebaulichen Vertrages, der bisher als nicht so gelungen bezeichnet wurde, offenbar positiv verändert und die zum Multithemencenter geforderte Bipolarität des Hansa-Carrés zusammen mit dem Kaufhauskonzern hergestellt wird. Der AUSW muss nach Vorlage der Pläne und Modelle entscheiden, ob sie dem zustimmen wird.

Herr RM Krüger beabsichtigt, mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Investor das Zeichen zu geben, dass bei Verbesserung der jetzigen vereinbarten Situation die Politik die neuen Planungen mitträgt. Dies geschieht nach dem vorliegenden Antrag vorbehaltlich der Zustimmung zur detaillierten Planung für die Nutzung des Gebäudes. Er will keine Detailvorgaben machen.

Herr RM Tech schlägt vor, zunächst die Pläne des Investors abzuwarten.

Herr RM Drabig verweist auf die Ausschreibung für das Grundstück Hansa-Carré, die auch bereits die Grundvoraussetzungen für das Gebäude und die Nutzung festgelegt hat.

Herr RM Sauer beantragt Schluss der Beratung, dem entsprochen wird.

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich zu.

4. Angelegenheiten des Umweltamtes
4.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage

Frau RM Horitzky und Frau RM Lührs fordern die Verwaltung dazu auf, nach dem Testlauf dem AUSW einen Bericht zu geben, bevor eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird.

Diesen Erfahrungsbericht sagt Herr Grote für nach der Sommerpause 2000 zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel
- Ratsvorlage

Herr RM Sauer hält das Brückstraßenviertel nicht für ein Viertel mit Gutachtenbedarf und die Erarbeitung einer Gestaltfibel sogar eher für kontraproduktiv. Gerade die gestalterische Vielfalt und die Nutzungsvielfalt müssen an dieser Stelle wirken. Von dem Fehlen eines Gutachtens in gestalterischer Hinsicht verspricht er sich sogar mehr für das Erscheinungsbild. Als positives Beispiel nennt er die Schauburg. Der dargestellte Aufwand ist ihm zu hoch und die Vorlage unzureichend begründet. Die CDU-Fraktion wird die Erarbeitung einer Gestaltfibel ablehnen.

Herr RM Tech sieht in der Erarbeitung einer Gestaltfibel die Möglichkeit, daraus positive Impulse für eine Entwicklung zu ziehen und ein einheitliches Bild des Viertels zu erhalten. Im Namen der SPD-Fraktion begrüßt er den Vorschlag der Verwaltung, eine Gestaltfibel erstellen zu lassen.

Herr RM Krüger will bei den Vierteln differenzieren, die für eine Gestaltfibel in Frage kommen. Das Brückstraßenviertel hat die verschiedensten Erscheinungsformen. Er fragt sich, was mit einer Gestaltfibel gewollt ist, wenn nicht eine Gestaltungssatzung für einen festen Rahmen zu berücksichtigen ist. Er empfiehlt, als Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen. Bei den Haushaltsberatungen kann entschieden werden, ob diese Entscheidung Bestand haben soll und Vorrang genieße. Eine Zustimmung heute wäre für ihn daher nur vorläufig.

Herr Glaser erklärt, dass es innerhalb der City Bereiche gibt, in denen auf die Gestaltungsqualität über die Haushaltsmittel Einfluss auszuüben ist. Eine Gestaltungssatzung für den Westen- und Ostenhellweg ist derzeit noch in Bearbeitung unter Federführung des Bauordnungsamtes. Bei Reklamen, Fassadengestaltung, äußerem Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes ist auch in der Brückstraße Defizite erkennbar. In einer Gestaltfibel wird ein positiver Beitrag zur Verbesserung des Erscheinungsbildes gesehen. Die Eigentümer sollen Anregungen, Empfehlungen sowie einen Anreiz erhalten; die Gestaltfibel hat einen Aufforderungscharakter und wird von den Betroffenen im Quartier getragen.

Herr RM Sauer verdeutlicht, dass er gerade kein einheitliches Bild an der Brückstraße wünsche. Ein Gestaltungsbeirat ist in der Stadt gewollt, der Bereich Brückstraßenviertel könnte dann von diesem Beirat mit abgehandelt werden. Die Kosten-Nutzen-Seite ist ihm nicht schlüssig.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Entwicklung von Gestaltrichtlinien in Form einer Gestaltfibel für das Brückstraßenviertel mit Kosten in Höhe von 80.000,00 DM.
Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahmen nördl. City- zur Verfügung.
Der Auftrag darf nicht vergeben werden, bevor der Bewilligungsbescheid oder die Zustimmung der BR Arnsberg zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.

5.2 Wohnbauflächenentwicklung "Apolloweg"
- Ausschussvorlage

Frau s. B: Pohlmann-Rohr erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage unter der Voraussetzung zustimmt, dass als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb südlich des Apolloweges eine Freiflächenentwicklung vorzusehen ist.

Herr RM Zuch fordert dazu auf, aus zeitlichen Gründen keinen Ideenwettbewerb, sondern einen Architektenwettbewerb auszuloben. Außerdem weist er auf die Forderungen der Bezirksvertretung Aplerbeck hin, die zu beachten sind.

Herr RM Krüger bittet auch um Berücksichtigung der Beschlusslage der Bezirksvertretung Aplerbeck.

Herr RM Tech hat Bedenken bezüglich eines beschränkten Architektenwettbewerbes. Er ist der Meinung, dass ein städtebaulicher Gestaltungsentwurf für das neue Wohngebiet erarbeitet werden sollte.

Herr StR Sierau fragt nach der Zielrichtung eines Architektenwettbewerbs. Es ist geplant, im Ideenwettbewerb unter anderem städtebaulich ausarbeiten zu lassen, wie die Neugestaltung des Überganges zwischen bebautem Bereich und Freiraum aussehen kann. Auf dieser Grundlage kann die Ausgestaltung erfolgen und der Bebauungsplanentwurf entwickelt werden, um dann relativ schnell zu einer baulichen Nutzung zu kommen. Ein Ideenwettbewerb bedeutet für ihn keine Verzögerung.

Herr RM Brunstein fordert die Fraktionen dazu auf, bei den Beratungen darauf zu achten, nur solche Wohnbauflächen für eine Entwicklung vorzusehen, die unproblematisch verlaufen werden.

Herr RM Zuch kündigt die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Verwaltungsvorlage unter der Voraussetzung an, dass durch den Ideenwettbewerb keine Verzögerung entsteht.

Herr StR Sierau konkretisiert dahingehend, dass die Planungsverwaltung innerhalb eines halben Jahres den Ideenwettbewerb durchgeführt hat, voraussichtlich für September könne er den Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses zusagen.

Herr RM Drabig fragt, wie weit die Einschränkungen für die Wettbewerbsteilnehmer gehen werden und wer in der Jury zur Auswertung des Ideenwettbewerbs sein wird. Er bittet darum, den Ausschreibungstext für den Wettbewerb sowie einen Vorschlag für die Besetzung der Jury dem Ausschuss vorab vorzulegen.

Herr Glaser antwortet, dass das Wettbewerbsprogramm zusammen mit einem Besetzungsvorschlag für die Jury dem Ausschuss vorgestellt werden. Er ist der Meinung, dass bei bedeutenden und größeren Flächen - wie vorgeschlagen - eine präzise Ausschreibung durchgeführt werden sollte.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht einen städtebaulichen Ideenwettbewerb als positiv an. Sie regt an, in kleineren Bereichen auch andere Wohnformen als Reihen- und Einfamilienhäuser vorzusehen.

Herr RM Tech befürchtet, dass kein Investor gefunden werden kann, wenn bereits zu Beginn zu große Einschränkungen vorgegeben werden. Seines Erachtens sollten keine Einschränkungen erfolgen.

Beschluss:
Mit dem Zusatz, dass als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb südlich des Apolloweges eine Freiflächenentwicklung vorzusehen ist sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 01.02.2000 nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche "Apolloweg" zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines offenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu.

Der Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 01.02.2000 ist beigefügt (Anlage 1).

5.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Strasse
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Herr RM Harnisch fragt nach, ob die wasserrechtliche Genehmigung für die Nutzung der Erdwärme vorliegt.

Herr Grote erklärt, dass das Umweltamt derzeitig dabei ist, die wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Dies ist abhängig von einer gutachterlichen Aussage über das Verhältnis Geothermie zu Wasser- und Bodenverhältnissen. Herr Grote macht deutlich, dass das Umweltamt in hohem Maße an der Erdwärmenutzung unter CO2-Minderungsaspekten interessiert ist.

Herr RM Brunstein weist an dieser Stelle darauf hin, dass nur Grundstücke in das Programm zur Wohnbauflächenentwicklung aufgenommen werden sollten, die tatsächlich bebaut werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt einstimmig, den Beschluss vom 21.10.98 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 153 - Rittershofer Strasse hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

II. nimmt Kenntnis des vom unter Punkt 1.8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBL. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Strasse -.

III. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Mg 153 - Rittershofer Strasse - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 06.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 23.02.2000 zu vertagen.

6.2 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
- Auszug aus der Niederschrift des AUSW vom 17.11.99
(wurde in der Sitzung am 19.01.2000 verteilt)

Herr RM Zuch unterstützt den Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck. Im südlichen Bereich Teigelbrand sollten Bauvorhaben nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zugelassen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage ab, in der die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis genommen werden sollte.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einer Verkaufsstätte für Teppiche aller Art auf dem Grundstück Wulfshofstrasse 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Die Ausschussvorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen am 08.09.99 behandelt. Sie ist nochmals beigefügt.
- Das Abstimmungsergebnis aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund ist der Rückseite von Blatt 1 zu entnehmen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin der Vorlage nicht zustimmen wird.

Für die CDU-Fraktion lehnt auch Herr RM Sauer die Vorlage ab.

Herr RM Tech spricht sich für die SPD-Fraktion für die in der Vorlage dargestellte Nutzung durch großflächigen Einzelhandel aus.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion die Absicht der Verwaltung ab, den Vorbescheid zu erteilen.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.4 Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Im Weißen Feld 121 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstrasse
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Widmung der verlängerten Brennaborstrasse zwischen Sorbenweg und Hauert.

7.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße in Dortmund,
Bebauungsplan InW 103,
Antragsteller: Dogeplan

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund - Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB) vom 27.08.1997 ( BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 und dem Ratsbeschluss vom 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Fa. Dogeplan übertragen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung
um 16.35 Uhr.

J u n g B e r n d s e n S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Niederschrift

über die 6. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.02.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Giese i. V. für Herrn RM Bogdahn
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Jostes
Herr RM Knieling
Herr RM Weber i. V. für Frau Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr RM Leniger i. V. für Herrn s. B: Wegener (entschuldigt)
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E: Ucar

b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr B. Schneider, 23/2
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

---

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Berndsen benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.99

2. Haushaltsberatungen
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000
Die Anlage 1 der Vorlage, die von den Bezirksvertretungen ggf. erstellten Veränderungsvorschläge zum Haushaltsplan-Entwurf mit den Stellungnahmen der Fachbereiche, wird nachgesandt, sobald sie vorliegt.
Ich bitte Sie, den Haushaltsplan-Entwurf 2000 zur Sitzung mitzubringen.

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Berichterstattung Hansa-Carré
- Mündlicher Bericht der Verwaltung

4. Angelegenheiten des Umweltamtes
4.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel
- Ratsvorlage
5.2 Wohnbauflächenentwicklung "Apolloweg"
- Ausschussvorlage
5.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Straße
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
6.2 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
- (wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
- Auszug aus der Niederschrift des AUSW vom 17.11.99
- (wurde in der Sitzung am 19.01.2000 verteilt)
6.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einer Verkaufsstätte für Teppiche aller Art auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Die Ausschussvorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen am 08.09.99 behandelt. Sie ist nochmals beigefügt.
- Das Abstimmungsergebnis aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund ist der Rückseite von Blatt 1 zu entnehmen.

6.4 Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Im Weißen Feld 121 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschussvorlage

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstraße
- Ratsvorlage

Die Verwaltung hat die Ausschussvorlage Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße in Dortmund, Bebauungsplan InW 103, Antragsteller: Dogeplan, vorgelegt und bittet darum, die Tagesordnung um diesen Punkt als TOP 7.2 zu erweitern.

Herr RM Tech schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 2 mit TOP 2.1. Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000 als eingebracht zu betrachten. Aufgrund erheblichen Diskussionsbedarfes beantragt er, diesen TOP zu vertagen. Herr RM Jung bringt in Absprache mit den Fraktionen den Vorschlag ein, in der heutigen Sitzung die erste Lesung zu machen und in einem zusätzlichen Termin am 17.02.2000 das Thema Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr RM Brunstein stellt den Antrag, TOP 6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270, bis zum 23.02.2000 zu vertagen. Der Antrag wird mit Mehrheit beschlossen.

Der AUSW stellt die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.99
Die Niederschrift des AUSW wird mit Hinweis auf eine Änderung auf Seite 7 (richtig: Letter of Intent) beschlossen.

2. Haushaltsberatungen
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000
- Ausschussvorlage

Die Vorlage gilt als eingebracht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den TOP auf die Sondersitzung zum Thema "Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2000" am 17.02.2000.

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Berichterstattung Hansa-Carré

Herr RM Jung verweist auf das Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Anträgen zum Thema "Hansa-Carré".

Herr StR Fehlermann erklärt, dass das Eigentum des Grundstücks Alter Markt/Hansaplatz am 16.12.99 an den Käufer übergeben wurde. Die dem Rat und der Öffentlichkeit bekannten Pläne sind Bestandteil des Kaufvertrages. Nachdem der Verwaltung bekannt wurde, dass der angrenzende Kaufhauskonzern sich für die Anmietung von Flächen für die eigene Nutzung interessiert und mit dem Käufer verhandelt, wurde der Grundstückseigentümer mehrfach auf die Einhaltung der Eckpunkte des Kaufvertrages hingewiesen. Dazu gehören die Erhaltung des städtebaulichen Entwurfs sowie die großzügige Passagenlösung in Ost/West- und Nord/Süd-Richtung und der Besatz des kleinteiligen Einzelhandels. Der Grundstückseigentümer hat inzwischen mitgeteilt, dass mit dem Kaufhauskonzern eine Übereinkunft erlangt werden konnte. Daraufhin hat die Verwaltung den Eigentümer gedrängt, die Pläne mit Funktionen, gestalterischen Inhalten und dem Erscheinungsbild vorzulegen, so dass in einer synoptischen Form eine Gegenüberstellung beider Entwürfe erfolgen ka

nn. Der Eigentümer hat zugesichert, die Informationen in den nächsten Wochen einzureichen, eine Beratung ist im AUSW und im Rat Ende Februar/März 2000 möglich.

Herr RM Krüger fordert, dass eine Information des Ausschusses frühzeitig erfolgt und nicht nachdem die Pläne der Investoren in der Presse dargestellt wurden. Er verdeutlicht, dass er in den in der Presse vorgestellten Planungen eine Verbesserung der ursprünglichen Pläne erkennen kann.

Herr StR Fehlemann sagt zu, dass die aktuellen Pläne des Grundstückseigentümers dem Ausschuss präsentiert werden, sobald sie der Verwaltung vorliegen. Die Eckpunkte dieses Entwurfs sind
- unabhängig von der Architektur - im Kaufvertrag festgelegt.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass mit den neuen Planungen der Teil des städtebaulichen Vertrages, der bisher als nicht so gelungen bezeichnet wurde, offenbar positiv verändert und die zum Multithemencenter geforderte Bipolarität des Hansa-Carrés zusammen mit dem Kaufhauskonzern hergestellt wird. Der AUSW muss nach Vorlage der Pläne und Modelle entscheiden, ob sie dem zustimmen wird.

Herr RM Krüger beabsichtigt, mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Investor das Zeichen zu geben, dass bei Verbesserung der jetzigen vereinbarten Situation die Politik die neuen Planungen mitträgt. Dies geschieht nach dem vorliegenden Antrag vorbehaltlich der Zustimmung zur detaillierten Planung für die Nutzung des Gebäudes. Er will keine Detailvorgaben machen.

Herr RM Tech schlägt vor, zunächst die Pläne des Investors abzuwarten.

Herr RM Drabig verweist auf die Ausschreibung für das Grundstück Hansa-Carré, die auch bereits die Grundvoraussetzungen für das Gebäude und die Nutzung festgelegt hat.

Herr RM Sauer beantragt Schluss der Beratung, dem entsprochen wird.

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich zu.

4. Angelegenheiten des Umweltamtes
4.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage

Frau RM Horitzky und Frau RM Lührs fordern die Verwaltung dazu auf, nach dem Testlauf dem AUSW einen Bericht zu geben, bevor eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird.

Diesen Erfahrungsbericht sagt Herr Grote für nach der Sommerpause 2000 zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
- Auftragsvergabe zur Erarbeitung einer Gestaltfibel
- Ratsvorlage

Herr RM Sauer hält das Brückstraßenviertel nicht für ein Viertel mit Gutachtenbedarf und die Erarbeitung einer Gestaltfibel sogar eher für kontraproduktiv. Gerade die gestalterische Vielfalt und die Nutzungsvielfalt müssen an dieser Stelle wirken. Von dem Fehlen eines Gutachtens in gestalterischer Hinsicht verspricht er sich sogar mehr für das Erscheinungsbild. Als positives Beispiel nennt er die Schauburg. Der dargestellte Aufwand ist ihm zu hoch und die Vorlage unzureichend begründet. Die CDU-Fraktion wird die Erarbeitung einer Gestaltfibel ablehnen.

Herr RM Tech sieht in der Erarbeitung einer Gestaltfibel die Möglichkeit, daraus positive Impulse für eine Entwicklung zu ziehen und ein einheitliches Bild des Viertels zu erhalten. Im Namen der SPD-Fraktion begrüßt er den Vorschlag der Verwaltung, eine Gestaltfibel erstellen zu lassen.

Herr RM Krüger will bei den Vierteln differenzieren, die für eine Gestaltfibel in Frage kommen. Das Brückstraßenviertel hat die verschiedensten Erscheinungsformen. Er fragt sich, was mit einer Gestaltfibel gewollt ist, wenn nicht eine Gestaltungssatzung für einen festen Rahmen zu berücksichtigen ist. Er empfiehlt, als Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen. Bei den Haushaltsberatungen kann entschieden werden, ob diese Entscheidung Bestand haben soll und Vorrang genieße. Eine Zustimmung heute wäre für ihn daher nur vorläufig.

Herr Glaser erklärt, dass es innerhalb der City Bereiche gibt, in denen auf die Gestaltungsqualität über die Haushaltsmittel Einfluss auszuüben ist. Eine Gestaltungssatzung für den Westen- und Ostenhellweg ist derzeit noch in Bearbeitung unter Federführung des Bauordnungsamtes. Bei Reklamen, Fassadengestaltung, äußerem Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes ist auch in der Brückstraße Defizite erkennbar. In einer Gestaltfibel wird ein positiver Beitrag zur Verbesserung des Erscheinungsbildes gesehen. Die Eigentümer sollen Anregungen, Empfehlungen sowie einen Anreiz erhalten; die Gestaltfibel hat einen Aufforderungscharakter und wird von den Betroffenen im Quartier getragen.

Herr RM Sauer verdeutlicht, dass er gerade kein einheitliches Bild an der Brückstraße wünsche. Ein Gestaltungsbeirat ist in der Stadt gewollt, der Bereich Brückstraßenviertel könnte dann von diesem Beirat mit abgehandelt werden. Die Kosten-Nutzen-Seite ist ihm nicht schlüssig.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Entwicklung von Gestaltrichtlinien in Form einer Gestaltfibel für das Brückstraßenviertel mit Kosten in Höhe von 80.000,00 DM.
Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahmen nördl. City- zur Verfügung.
Der Auftrag darf nicht vergeben werden, bevor der Bewilligungsbescheid oder die Zustimmung der BR Arnsberg zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.

5.2 Wohnbauflächenentwicklung "Apolloweg"
- Ausschussvorlage

Frau s. B: Pohlmann-Rohr erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage unter der Voraussetzung zustimmt, dass als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb südlich des Apolloweges eine Freiflächenentwicklung vorzusehen ist.

Herr RM Zuch fordert dazu auf, aus zeitlichen Gründen keinen Ideenwettbewerb, sondern einen Architektenwettbewerb auszuloben. Außerdem weist er auf die Forderungen der Bezirksvertretung Aplerbeck hin, die zu beachten sind.

Herr RM Krüger bittet auch um Berücksichtigung der Beschlusslage der Bezirksvertretung Aplerbeck.

Herr RM Tech hat Bedenken bezüglich eines beschränkten Architektenwettbewerbes. Er ist der Meinung, dass ein städtebaulicher Gestaltungsentwurf für das neue Wohngebiet erarbeitet werden sollte.

Herr StR Sierau fragt nach der Zielrichtung eines Architektenwettbewerbs. Es ist geplant, im Ideenwettbewerb unter anderem städtebaulich ausarbeiten zu lassen, wie die Neugestaltung des Überganges zwischen bebautem Bereich und Freiraum aussehen kann. Auf dieser Grundlage kann die Ausgestaltung erfolgen und der Bebauungsplanentwurf entwickelt werden, um dann relativ schnell zu einer baulichen Nutzung zu kommen. Ein Ideenwettbewerb bedeutet für ihn keine Verzögerung.

Herr RM Brunstein fordert die Fraktionen dazu auf, bei den Beratungen darauf zu achten, nur solche Wohnbauflächen für eine Entwicklung vorzusehen, die unproblematisch verlaufen werden.

Herr RM Zuch kündigt die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Verwaltungsvorlage unter der Voraussetzung an, dass durch den Ideenwettbewerb keine Verzögerung entsteht.

Herr StR Sierau konkretisiert dahingehend, dass die Planungsverwaltung innerhalb eines halben Jahres den Ideenwettbewerb durchgeführt hat, voraussichtlich für September könne er den Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses zusagen.

Herr RM Drabig fragt, wie weit die Einschränkungen für die Wettbewerbsteilnehmer gehen werden und wer in der Jury zur Auswertung des Ideenwettbewerbs sein wird. Er bittet darum, den Ausschreibungstext für den Wettbewerb sowie einen Vorschlag für die Besetzung der Jury dem Ausschuss vorab vorzulegen.

Herr Glaser antwortet, dass das Wettbewerbsprogramm zusammen mit einem Besetzungsvorschlag für die Jury dem Ausschuss vorgestellt werden. Er ist der Meinung, dass bei bedeutenden und größeren Flächen - wie vorgeschlagen - eine präzise Ausschreibung durchgeführt werden sollte.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht einen städtebaulichen Ideenwettbewerb als positiv an. Sie regt an, in kleineren Bereichen auch andere Wohnformen als Reihen- und Einfamilienhäuser vorzusehen.

Herr RM Tech befürchtet, dass kein Investor gefunden werden kann, wenn bereits zu Beginn zu große Einschränkungen vorgegeben werden. Seines Erachtens sollten keine Einschränkungen erfolgen.

Beschluss:
Mit dem Zusatz, dass als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb südlich des Apolloweges eine Freiflächenentwicklung vorzusehen ist sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 01.02.2000 nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das beabsichtigte Verfahren zur Entwicklung der Fläche "Apolloweg" zur Kenntnis und stimmt der Durchführung eines offenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu.

Der Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 01.02.2000 ist beigefügt (Anlage 1).

5.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Strasse
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Herr RM Harnisch fragt nach, ob die wasserrechtliche Genehmigung für die Nutzung der Erdwärme vorliegt.

Herr Grote erklärt, dass das Umweltamt derzeitig dabei ist, die wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Dies ist abhängig von einer gutachterlichen Aussage über das Verhältnis Geothermie zu Wasser- und Bodenverhältnissen. Herr Grote macht deutlich, dass das Umweltamt in hohem Maße an der Erdwärmenutzung unter CO2-Minderungsaspekten interessiert ist.

Herr RM Brunstein weist an dieser Stelle darauf hin, dass nur Grundstücke in das Programm zur Wohnbauflächenentwicklung aufgenommen werden sollten, die tatsächlich bebaut werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt einstimmig, den Beschluss vom 21.10.98 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 153 - Rittershofer Strasse hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

II. nimmt Kenntnis des vom unter Punkt 1.8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBL. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Mg 153 - Rittershofer Strasse -.

III. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Mg 153 - Rittershofer Strasse - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 06.01.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)

Beschluss:
Der AUSW beschließt, den Tagesordnungspunkt auf den 23.02.2000 zu vertagen.

6.2 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
- Auszug aus der Niederschrift des AUSW vom 17.11.99
(wurde in der Sitzung am 19.01.2000 verteilt)

Herr RM Zuch unterstützt den Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck. Im südlichen Bereich Teigelbrand sollten Bauvorhaben nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zugelassen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage ab, in der die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis genommen werden sollte.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einer Verkaufsstätte für Teppiche aller Art auf dem Grundstück Wulfshofstrasse 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Die Ausschussvorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen am 08.09.99 behandelt. Sie ist nochmals beigefügt.
- Das Abstimmungsergebnis aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund ist der Rückseite von Blatt 1 zu entnehmen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin der Vorlage nicht zustimmen wird.

Für die CDU-Fraktion lehnt auch Herr RM Sauer die Vorlage ab.

Herr RM Tech spricht sich für die SPD-Fraktion für die in der Vorlage dargestellte Nutzung durch großflächigen Einzelhandel aus.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion die Absicht der Verwaltung ab, den Vorbescheid zu erteilen.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.4 Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Im Weißen Feld 121 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Widmung eines Teilabschnittes der Brennaborstrasse
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Widmung der verlängerten Brennaborstrasse zwischen Sorbenweg und Hauert.

7.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße in Dortmund,
Bebauungsplan InW 103,
Antragsteller: Dogeplan

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund - Bau der Stichstraße westlich der Kuithanstraße/Kreuzstraße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbauch (BauGB) vom 27.08.1997 ( BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 und dem Ratsbeschluss vom 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Fa. Dogeplan übertragen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung
um 16.35 Uhr.

J u n g B e r n d s e n S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)