Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 19.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/2
Ralf Rüddenclau – 20/2
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann –21/AL stellv.
Jürgen Krause – 1/GB 1

Andreas Gerke – 10/T1
Dirk Müller – 11/FBL stellv.
Simone Hülsmann – 11/2
Dirk Aschenbrenner – 37/AL
Sandra Fitzen – 40/5
Ulrich Piechota – 50/Fachber. Koordinator
Holger Wiedemann – 50/3
Sven Robbert – 50/6
Corinna Hoffmann – 50/7
André Knoche – 52/1 GBL
Dr. Frank Brandstätter – 52/2
Sylvia Uehlendahl – 66/FBL

3. Gäste:

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Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 19.09.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.06.2019

2. Finanzen

2.2 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)

2.3 Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14703-19)

2.4 Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)

2.5 Neubau Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14876-19)

2.6 Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße - 2. Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14458-19)

2.7 AGH-Kräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15206-19)

2.8 Mehrbedarfe gem. § 83 Absatz 2 GO NRW für den Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14974-19)

2.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14976-19)

2.10 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14954-19)

2.11 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14914-19)

2.12 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)

2.13 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14984-19)

2.14 Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)

2.15 Ev. Kirchentag 2019
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15388-19)

2.16 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

2.17 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)

3. Beteiligungen

3.1 STEAG: Power to Gas
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 14739-19-E1)

3.2 Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15205-19)

3.3 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14989-19)

3.4 Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH
Hier: Abschaffung des fakultativen Aufsichtsrats zugunsten der Schaffung eines Beirats

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-19)

3.5 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14915-19)

3.6 4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)

3.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15181-19)

3.8 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15113-19)

3.9 Begrünung von Fahrgastunterständen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15387-19)

4. Liegenschaften

4.1 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Kaubomstraße im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 113; Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14963-19)

4.2 Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

4.3 Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14916-19)

5. Sondervermögen

nicht besetzt

6. Sonstiges

6.1 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

6.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)


6.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)

6.4 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

6.5 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

6.6 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15163-19)

6.7 Ergänzungs-/Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) zur Anpassung des Erschließungsvertrages II - PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14986-19)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Buchloh benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht folgende Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung unter TOP 3.9 zurück:
Begrünung von Fahrgastunterständen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15387-19)
Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
3. Managementbericht
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 15493-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.1 behandelt.
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15423-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.

Erhöhung der Fördermittel der Projekte "BackUp" und "CoBaYana"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15356-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.19 behandelt.

Durchführungsgesellschaft "IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH" - Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes und Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15136-19)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.10 behandelt.

Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15403-19)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.4 behandelt.

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15183-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 5.1 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen/Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.06.2019

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.06.2019 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 15493-19)

Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation. Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Managementbericht 2019 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14483-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:

Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:

- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann

20.05.2019

Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Be-hinderten)Toiletten in Dortmund

hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann

f.d.R. Christiane Vollmer

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Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN

Sitzungsart
Öffentlich

Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss

Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt, Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“

Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und an den Rat weiterzuleiten:

Antrag an den Rat der Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.

Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“

Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt haben, dass der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss fasst, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen ist.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehört auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.
In diesem Sinne haben beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hoffen, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.

Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2019 vor:
Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der AFBL stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss vom 20.09.2018 (DS-Nr. 11870-18-E1) bisher nicht umgesetzt hat. Ein Konzept für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen inkl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept liegt trotz steigendem Bedarf und wachsender Unzufriedenheit immer noch nicht vor.

Damit eine Berücksichtigung im Rahmen eines Doppelhaushalt 2020/2021 möglich ist, erwartet der AFBL von der Verwaltung eine beschlussfähige Vorlage zu seiner Sitzung am 07.11.2019.

Unter Beachtung der Bürgerbefragung zur Sauberkeit öffentlicher Toiletten mit 4,57 (+0,07) sollte dabei eine Ausdehnung der Hörder Modells „Nette Toilette“ berücksichtigt werden.

Begründung:

Bereits mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen vom 14.12.2017 (DS-Nr. 08581-17) hat der Rat auf Antrag der SPD Fraktion die Verwaltung beauftragt, Lösungen für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen aufzuzeigen und ein stadtbezirksübergreifendes Konzept für die Umsetzung und öffentlichkeitswirksame Vermarktung zu entwickeln.

Mit der Sachstandsberatung der Haushaltsbegleitschlüsse hat der AFBL am 20.09.2018 mit starker Betroffenheit festgestellt, dass es nicht gelungen ist, die Verwaltung für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren. Der AFBL fasste daher am 20.09.2018 folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Sachstand der vorgesehenen Lösungen inkl. Stadtbezirken inkl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept dem AFBL am 12.02.19 vorzustellen. Das Projekt „Nette Toilette“ aus dem Stadtbezirk Hörde sollte hierbei als Anregung dienen. Eine Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird empfohlen.“

Eine Antwort zum damaligen Beschluss liegt bis heute nicht vor. Die Sanitäreinrichtungen sollten eigentlich zu den Großveranstaltungen wie DEKT, Deutscher Städtetag und Pokemon „ da sein“. Angesichts wachsender Anforderungen von Menschen mit individuellen Bedürfnissen wie z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder und Senior*innen muss dringend Vorsorge getroffen werden.

Das Ergebnis der Bürgerbefragung 2018 zur Erreichbarkeit öffentlicher Toiletten hat mit 4,57 (Verschlechterung 0,07) einen neuen Tiefpunkt erreicht.



Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass er den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes nachvollziehen könne, da der AFBL das Thema seit Dezember 2017 mit Beschluss des entsprechenden Haushaltsbegleitantrages in Arbeit habe. Bis 2018 sollte ein Konzept vorgelegt werden. Dies auch vor dem Hintergrund von verschiedenen geplanten Großveranstaltungen. Seine Fraktion sei davon ausgegangen, dass die Verwaltung hierfür entsprechende Vorsorge treffen würde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass die Toilette am Nordmarkt eröffnet sei, die Benutzung jedoch nicht immer sachgerecht sei. Das Stadtbezirksmarketing arbeite gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung an diesem Thema – auch im Zusammenhang mit der „netten Toilette“, die über das ganze Stadtgebiet organisiert werden solle. Im Haushalt würden hierfür Vorkehrungen getroffen. Unter Federführung des Wirtschaftsförderers gebe es inzwischen hierzu ein Konzeptteam, dass auch einen Bericht erarbeiten würde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Nordmarkttoilette in einem schlechten Zustand sei. Aber es komme ja darauf an, welchen Anspruch man an das Thema habe. Aus dem Jahr 2017 sei noch ein Antrag offen im Hinblick auf eine zweite Nordmarkttoilette. Es gebe noch keinen Hinweis, dass für die Umsetzung des Beschlusses etwas getan werde. Er teilt mit, dass eine Information darüber, wann die Umsetzung erfolge, vor den Haushaltsberatungen hilfreich wäre. Dem Antrag der SPD-Fraktion könne seine Fraktion zustimmen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) führt aus, dass auch seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde. Er frage sich jedoch, welche Auswirkungen der Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates haben würde und weist darauf hin, dass eine schriftliche Antwort hierauf sinnvoll sei.

Herr Düdder weist darauf hin, dass all das, was im Dezember 2018 für den Haushalt 2019 zum Thema beschlossen worden sei, in einem schriftlichen Sachstandsbericht zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 vorgelegt werden sollte.

Herr Stüdemann sagt diesen Sachstandsbericht für die genannte Sitzung zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 2.3
Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14703-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines „Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen“ (ZAK) zur Bildung von 30 bzw. 50 Praxisplätzen für Nachwuchskräfte sowie weitere Maßnahmen der Personalentwicklung.

zu TOP 2.4
Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt auf Basis des genehmigten Schulversuchs durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund samt Geschäftsstelle nach § 25 SchulG NRW gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

zu TOP 2.5
Neubau Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14876-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 681.000 € (brutto) die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4 - 9 HOAI) des Neubaus der Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 2.6
Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße - 2. Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14458-19)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 17.09.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, die Beratung der Vorlage zu verschieben, um die Verwaltung zu bitten, erneut die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, über die Vorlage heute nicht abzustimmen. Die Bezirkisvertretung Aplerbeck schlage vor, die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit eines Kreisverkehrs zu prüfen. Dem wolle seine Fraktion gerne folgen. Er weist darauf hin, dass die ursprüngliche Vorlage von einem Betrag in Höhe von 100.000,-- € ausgegangen sei. Er halte die Steigerung mit Blick auf die jetzige Vorlage für sehr hoch. Der Betrag ließe sich auch nicht mehr mit einer Baukostensteigerung erklären.

Frau Uehlendahl (66/FBL) weist darauf hin, dass die Beschlusserhöhung auf dem tatsächlichen Submissionsergebnis beruhe. Es habe sich lediglich ein Anbieter an der Vergabe beteiligt. Das Angebot sei unwirtschaftlich gewesen. Es erfolge ein zweiter Anlauf. Sollte das zweite Submissionsergebnis ebenso hoch ausfallen, bestehe die Verpflichtung, die Politik zu informieren und es wäre die Bereitstellung der finanziellen Mittel in der tatsächlichen Höhe erforderlich.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass die Beratung der Vorlage wie von der Bezirksvertretung Aplerbeck gewünscht verschoben werden sollte. Wie von Frau Uehlendahl vorgetragen müsse die Ausschreibung erneut in Angriff genommen werden und es wäre dann vermutlich nicht zeitproblematisch, der Bitte der Bezirksvertretung nachzukommen. Der Fachbereich 66 solle die finanziellen Auswirkungen für einen Kreisverkehr mitteilen. Eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften solle hierüber am 07.11.2019 erfolgen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, über die Vorlage in der heutigen Sitzung abzustimmen. Der Hintergrund der Veränderungen im baulichen Bereich seien Probleme mit dem Einbindungsbereich gewesen, die es schon seit Jahren gebe. Wenn ein Kreisverkehr gebaut würde, müsse man neu in die Planung einsteigen, ggf. Grundstücksanteile hinzukaufen und es würde über Jahre keine Veränderung geben. Diese Diskussion hätte bereits vor einigen Jahren begonnen werden müssen. Bestehende Möglichkeiten seien weiterhin im ABVG häufig erörtert worden. Weiterhin gebe es eine Liste, in der machbare Kreisverkehre aufgeführt seien.



Herr Düdder (SPD-Fraktion) stelle sich die Frage, ob die bestehenden Fragen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 beantwortet werden können, auch unter Berücksichtigung des Beitrags von Herrn Mader.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Möglichkeit eines Kreisverkehres bereits im April 2015 geprüft worden sei. Dieser sei möglich, jedoch nur mit der Aufwendung von mehr Baukosten. Aus ihrer Sicht würden sich die Baukosten um ca. 1 Mio. € erhöhen und man müsse mit der Planung bei Null anfangen. Ein Baubeginn könne somit erst 2 – 3 Jahre später erfolgen.

Frau Reuter weist darauf hin, dass bei einem Verschieben der Beratung in den Rat am 26.09. auch noch rechtzeitig die Bezirksvertretung Aplerbeck über die Hintergründe informiert werden könnte.

Frau Uehlendahl führt aus, dass aus ihrer Sicht eine Ausschreibung in diesem Jahr erfolgen sollte, um im Frühjahr 2020 mit der Maßnahme beginnen zu können und man nicht auf die Haushaltsgenehmigung warten müsse.

Herr Düdder teilt mit, dass seine Fraktion nach den Antworten von Frau Uehlendahl der Vorlage heute zustimmen möchte. Er bittet darum, der Bezirksvertretung Aplerbeck einen Protokollauszug mit allen Beiträgen zur Kenntnis zu geben, damit dort der gleiche Informationsstand bestehe wie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Mit dem von Herrn Düdder vorgeschlagenen Vorgehen erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, das für den Umbau der Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06587-16 am 14.03.2017 und dann im Erhöhungsbeschluss mit der DS-Nr. 11683-18 am 30.10.2018 beschlossene Gesamtfinanzierungsvolumen in Höhe von 230.000,00 Euro um 160.000,00 Euro auf 390.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014604 – Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 290.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 90.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.920,00 Euro.

zu TOP 2.7
AGH-Kräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15206-19)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15206-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligen und Liegenschaften lag zu seiner Sitzung am 14.02.2019 (DS-Nr. 13423-19-E1) folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

während der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 wurde über eine berufliche Perspektive für die im Rahmen der Grünpflegeprojekte des Tiefbauamtes eingesetzten AGH-Kräfte diskutiert. Diesen vor allem im Garten- und Landschaftsbau eingesetzten Billigarbeitskräften sollte eine sozialversicherungspflichtige Perspektive im Rahmen des Organisationsverfahrens im Bereich Grünpflege eröffnet werden. Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN begrüßten dies. Die SPD-Fraktion stand dem Vorhaben grundsätzlich ebenfalls positiv gegenüber, wollte jedoch zunächst abwarten, welche Bereich der Grünpflege zur EDG ausgegliedert werden und welche nicht. Eine entsprechende Entscheidung ist diesbezüglich inzwischen getroffen worden. Die Wildkräuterbeseitigung ist zur EDG ausgegliedert worden. Die Pflege der städtischen Parks soll in einem neuen Grünflächenamt organisiert werden. Daher kommen wir nun auf die Diskussion der seinerzeitigen Haushaltsberatungen zurück und stellen den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung, eine Übernahme der eingesetzten AGH-Kräfte der in Vorlage 07333-17 dargestellten Projekte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen.

Begründung:

AGH-Stellen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn mit ihnen eine konkrete Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbunden ist. Ihre Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und dürfen nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass Menschen, die ohne eine ordentliche Bezahlung unter Sanktionsandrohung zur Arbeit angehalten werden, sich in ihrer Menschenwürde reduziert fühlen. Zudem sorgen nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung AGHs durch den sogenannten „Einsperreffekt“ für eine längere Verweildauer im SGB II-Bezug als ohne Arbeitseinsatz in einer AGH. Daher ist aus unserer Sicht erforderlich, dass mit dem AGH-Einsatz eine konkrete Übernahme in eine reguläre Beschäftigung in signifikanter Größenordnung verbunden ist.



Da eine Antwort bisher noch nicht erfolgt ist, liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende erneute Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 13.09.2019, vor:
Der AFBL hat in seiner Sitzung am 14.2.2019 einen Prüfauftrag an die Verwaltung mit folgendem Inhalt beschlossen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung, eine Übernahme der eingesetzten AGH-Kräfte der in Vorlage 07333-17 dargestellten Projekte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Thematik.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass es seiner Fraktion in diesem Falle, wo die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme noch nicht erfolgt sei, um Beschlusskontrolle gehe.

Frau Hoffmann (50/7) teilt mit, dass das Sozialamt mit seiner Fachstelle für Beschäftigungsförderung als Dienstleister für die Verwaltung bei der Bereitstellung von AGH-Kräften zur Verfügung stehe. Sie verweist auf die Vorlage zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie, die im Juli beschlossen worden sei und führt aus, dass im Laufe dieses Jahres die AGH-Stellen von insgesamt ca. 1.000 Stellen bei der Stadt reduziert auf etwas mehr als 500 AGH-Plätze. Die weggefallenen Stellen seien allerdings nicht ersatzlos gestrichen sondern zu einem großen Teil in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Insbesondere beim Tiefbauamt sei die Situation zur Zeit so, dass dort keine AGH-Kräfte mehr dort eingesetzt werden. Alle 92 AGH-Stellen, die damals dort verortet waren, seien in 60 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Hinsichtlich der Vorlage aus dem Jahr 2017 sei zu sagen, dass das Tiefbauamt an der Fachstelle vorbei selbst noch Projekte mit Beschäftigungsträgern durchführt, es handele sich um freiwillige Projekte. Inwieweit Gespräche geführt worden seien, nach denen diese Projekte möglicherweise eingestellt worden wären, könne sie nicht sagen. Aber auch Beschäftigungsträger hätten AGH-Stellen inzwischen teilweise umgewandelt.

Herr Kowalewski teilt mit dass es ihm um ganz konkrete Fälle gegangen bzw. Fälle des Tiefbauamtes gegangen sei, die an der Stelle fremdvergeben und mit einem Beschäftigungsträger abgearbeitet worden seien. Man habe sich darüber verständigt, dass diesen Menschen ein Angebot gemacht und eine Perspektive geboten werde, wenn das Thema Grünflächenamt aufgerufen würde

Frau Hoffmann bekräftigt, dass die Wildkrautbeseitigung zur EDG ausgegliedert worden sei, diese werde in Kooperation mit dem Servicecenter Lokale Arbeit erledigt. Das Projekt laufe noch bis Ende 2019. In diesem Projekt seien über 40 Menschen sozialversicherungspflichtig in Arbeit gebracht worden. Von diesen Menschen seien 11 in feste Arbeitsverhältnisse übernommen worden. Über die Fortführung sei noch nicht entschieden worden.

Frau Uehlendahl (66/FBL) weist darauf hin, dass im Ausschuss für Personal und Organisation eine gleichlautende Anfrage gestellt worden sei. Die Antwort werde zur Zeit schriftlich zwischen dem Personalamt und dem Tiefbauamt abgestimmt und erarbeitet. Sie schlägt vor, diese Antwort auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wurde mündlich beantwortet und wird um die Antwort auf die og. Anfrage in der nächsten Sitzung ergänzt.

zu TOP 2.8
Mehrbedarfe gem. § 83 Absatz 2 GO NRW für den Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14974-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Einzahlung in die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in Höhe von 1.358.951,05 € auf der Finanzstelle 70_01105010001 (EB Stadtentwässerung Dortmund) mit der Finanzposition 780700 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen).

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe der Finanzstellen 66L01202014676, 66I01202014577 und 66_01202014653, jeweils Finanzposition 780810.

zu TOP 2.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14976-19)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihm der Betrag von 2,5 Mio. € zusätzlich zu den geplanten 2,5 Mio. € ziemlich hoch erscheine. Er frage sich, ob die Erhebung der Gewerbesteuer nicht so steuern könne, dass die Erstattungszinsen niedriger ausfallen könnten.

Herr Kollmann (21/FBL stellv.) führt aus, dass der Erstattungszins mit 0,5 % pro Monat im Gesetz aufgeführt und daher auch von der Kommune zu zahlen sei. Es handele sich insoweit um die Veranlagungsergebnisse der Steuerpflichtigen. Die Betragshöhe werde konservativ geplant, weil ansonsten die Stadtkämmerei nicht zufriedengestellt werden könne. Würden mehr finanzielle Mittel benötigt, müsse der Rat hierüber entscheiden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach §233a AO in Höhe von 2,5 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei den Leistungen zur Grundsicherung Arbeitssuchender für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II.

zu TOP 2.10
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14954-19)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, bei solchen Baumaßnahmen in Stadtzentren mögliche archäologische Funde direkt als Zeitpuffer in die Planungen mit einzuplanen. Falls archäologische Funde nicht auftreten, könne man von dem Zeitpuffer profitieren und habe Kapazitäten in andere Richtungen. Weiterhin seien einige der aufgeführten Verzögerungen auf Aktivitäten der Bahn AG zurückzuführen. Es stelle sich die Frage, ob die Bahn AG nicht zumindest für einen Teil der entstandenen Kosten haftbar gemacht werden könne.

Frau Uehlendahl (66/FBL) teilt mit, dass archäologische Funde mit eingeplant würden und mit Ausfalltagen kenntlich gemacht und vergütet würden. Hinsichtlich des Haftbarmachens der Bahn AG weist sie darauf hin, dass es sich um eine schwierige Vertragslage handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, das am 15.11.2012 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07608-12 vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land beschlossene Gesamtinvestitions-volumen von 36.899.725,00 Euro auf 41.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 21.783.873,58 Euro
Haushaltsjahr 2019: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.716.126,42 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 516.814,97 Euro.

zu TOP 2.11
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14914-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.







zu TOP 2.12
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er für seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne.

Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 zeitlich ausreichend sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.

zu TOP 2.13
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14984-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beeiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 350.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 478.000,00 €.


zu TOP 2.14
Einsatzkonzeption Verkehrsüberwachung und Einrichtung von 12 Planstellen für den Außendienst und einer/eines Koordinatorin/Koordinators im ruhenden Verkehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15041-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Einsatzkonzeption der Verkehrsüberwachung und folgende Erweiterung der Planstellen für den ruhenden Verkehr zur Kenntnis:
1. Die Einrichtung von 12 zusätzlichen Planstellen für den ruhenden Verkehr und die Umwandlung von Stellenanteilen der Verkehrsüberwachung in eine Planstelle zur Teamkoordination des ruhenden Verkehrs,

2. die Besetzung der 12 Planstellen im Außendienst und die Koordinatoren*innen-Stelle im ruhenden Verkehr im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021,

3. die sofortige Freigabe der externen Besetzungsmöglichkeit für die 12 Außendienst-Stellen des ruhenden Verkehrs.

zu TOP 2.15
Ev. Kirchentag 2019
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15388-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 13.09.2019 vor:
Nach dem Kirchentag 2019 hat unsere Fraktion den Wunsch nach einer finanziellen Gesamtbilanz. Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie hoch war letztlich der ausgezahlte Zuschuss an den Kirchentag? Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem Ratsbeschluss und den auf der Homepage des Kirchentages ausgewiesenen Beträgen.

2) Wie hoch sind die von der Stadt getragenen Sachleistungen im Rahmen des Kirchentags zu beziffern?

3) Wie hoch sind die Personalkosten für die im Rahmen des Kirchentages erbrachten städtischen Leistungen?

4) Wie hoch waren die Vorbereitungskosten in der Verwaltung?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.16
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.09.2019 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019 vor:
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von dem Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW betroffen sei und daher weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen werde.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Die Vorlage an sich würde ausdrücklich begrüßt, aufgrund der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wolle er dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aber nicht vorgreifen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage inhaltlich heute zu empfehlen, vorbehaltlich der Finanzierung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch zu prüfen sei.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt für ihre Fraktion an, dass die Vorlage begrüßt werde und die Empfehlung dazu ausgesprochen werden könnte. Sie stellt mündlich den Antrag, über die Vorlage heute abzustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlich gestellten Antrag von Frau Weyer auf heutige Abstimmung gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die LINKE & PIRATEN, ohne Beteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es sich bei dem Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf um ein wichtiges Thema handele. Hierzu gebe es bereits Projekte wie beispielsweise die Hauptschule in Husen. Hinsichtlich des Erfolges anderer Projekte gebe es leider keine Aussagen. Er macht jedoch deutlich, dass der Betrag in Höhe von 669.000,-- € sehr viel Geld sei.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an. Das Thema habe für die Haushaltsberatungen noch keine Berücksichtigung gefunden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen könne. Wenn die Befassung mit der Vorlage in die Haushaltsberatungen geschoben würde, laufe man Gefahr, dass ein Jahrgang nicht in den Genuss der Maßnahme käme.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) führt aus, dass der Ausschuss für Personal und Organisation die Beratung der Vorlage bereits in die Haushaltsberatungen geschoben habe. Dort sei es auch der Wunsch der SPD-Fraktion gewesen, dies zu tun. Er könne nicht nachvollziehen, Zuschüsse an Eigenbetriebe mitten im Jahr neu zu definieren. Der Ausschuss habe die Vorlage inhaltlich diskutiert, sie sei jedoch dort nicht beratungsfähig gewesen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Fachausschuss keine Stellungnahme zum Inhalt der Vorlage abgegeben habe sondern die Verantwortung hierfür in die Haushaltsberatung gegeben habe. Es handele sich jedoch inhaltlich um ein wichtiges Projekt. Die Frage, ob die Aufgabe bei der Wirtschaftsförderung anzusiedeln sei, müsse bei einer anderen Auffassung hierzu ebenfalls im Fachausschuss diskutiert werden. Er halte die Wirtschaftsförderung für eine gute Lösung.

Frau Fitzen (40/5) teilt mit, dass sie den Fachbereich Schule zu diesem Projekt vertrete. Seit Jahren werde von dort aus das Übergangsmonitoring aus der Sek. 1 heraus vorgestellt. Die Zahlen der Schüler und die Hintergründe an jedem Standort seien bekannt und können messbar dargestellt werden. Die Koordinierung des Übergangs von der Schule in den Beruf sei ein Landesvorhaben. Seit 15 Jahren, als der Beschluss „Zeitgewinn“ beschlossen worden sei, werde dieser Übergang organisiert. Seit 10 Jahren werde dieser Übergang auch gemessen, so dass eine Evaluation möglich sei.

Herr Rettstadt erklärt, dass er dem Projekt durchaus positiv gegenüber stehe. Er stelle sich jedoch die Frage, ob es schädlich wäre, die Vorlage erst in den Haushaltsberatungen zu beschließen und dann im Januar zu starten.

Frau Fitzen teilt mit, dass das Monitoring Durchschnittswerte messe und die Ergebnisse von Einzelschulen nicht herausgegeben werden können und diese nur in anonymisierter Form dargestellt werden können. Ab Mai 2020 sollen ihrer Auffassung nach die finanziellen Mittel fließen, hierfür sei ein entsprechender Vorlauf erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.

zu TOP 2.17
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.

Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 zeitlich ausreichend sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.

zu TOP 2.18
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15423-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 13424-19 die Teilnahme am Förderprojekt PuLS – Parken und Laden in der Stadt - auch unter Einbringung des notwendigen Eigenanteils und beauftragt die Verwaltung das Projekt nach erfolgter Förderzusage unverzüglich umzusetzen.

zu TOP 2.19
Erhöhung der Fördermittel der Projekte "BackUp" und "CoBaYana"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15356-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 17.09.2019 vor:



Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgen Antrags:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, die durch die Stadt Dortmund gewährte institutionelle Förderung der Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ sowie des Vereins „BackUp – ComeBack e.V.“ zunächst bis zum 31.12.2024 um 10.000€ p.a. zu erhöhen. Die Aktionsfondsmittel werden somit von 90.000€ p.a. auf insgesamt 100.000€ p.a. erhöht.

Begründung
Die Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ leisten in Dortmund seit vielen Jahren überaus wertvolle und erfolgreiche Arbeit. Während das Projekt „Back Up“ den Opfern von rassistischer und rechtsextremer Gewalt hilft und diese umfänglich betreut, richtet sich das Projekt „CoBa-Yana“ an all jene, die aus der rechtsextremen Szene aussteigen wollen und dabei Hilfe sowie Rat benötigen. Am 04. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, dass der Verein „BackUp – ComeBack e.V.“ mit jährlich 20.000€, die Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ mit jeweils 35.000€ jährlich zunächst bis zum 31.12.2024 von der Stadt gefördert werden. Aus Sicht der CDU-Fraktion gilt es einerseits, die hervorragende Arbeit des Vereins sowie der beiden Projekte im Bereich der Rassismus- und Extremismusprävention, des Opferschutzes und der Opferhilfe anzuerkennen und entsprechend ihrer Erfolge zu würdigen. Da andererseits der (wachsende) Antisemitismus in Zukunft stärker in den Fokus dieser Arbeit rücken soll, ist eine dauerhafte Erhöhung der jährlichen Förderung durch die Stadt Dortmund um 10.000€ auf dann 100.000€ pro Jahr angemessen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Ausweitung der Betätigungsfelder sowie der damit verbundene Mehraufwand auch finanziell von den Projekten gestemmt werden können.


Der Antrag bezieht sich auf eine Verwaltungsvorlage aus dem Fachbereich 1 (Drucksache-Nr.: 14412-19). Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat zu der Vorlage eine Empfehlung ausgesprochen. Die Vorlage selbst ist am 04.07.2019 vom Rat beschlossen worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich daher einig, den Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Sicht seiner Fraktion in den Haushaltsberatungen am 28.11.2019 behandelt werden solle.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt diesem Vorschlag zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
STEAG: Power to Gas
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019

(Drucksache Nr.: 14739-19-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 26.06.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14739-19-E1):

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,



wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

1) Der Umweltausschuss (AUSW) der Stadt Dortmund nimmt mit Wohlwollen die Schließung der beiden Blöcke des Kohlekraftwerks Lünen der STEAG zum Jahresende 2018 zur Kenntnis. Mit diesem Schritt leistet STEAG einen Beitrag zur Energiewende.

2) Der Umweltausschuss bittet STEAG für die Entwicklung des genehmigten Kraftwerksstandort in Lünen eine „Power to Gas“ Anlage auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu prüfen.

Begründung


Der Standort in Lünen ist ein für den Betrieb von Kraftwerken genehmigter Standort. Im Rahmen der Energiewende ist es wünschenswert den Standort auch künftig zur Energieerzeugung zu nutzen und dabei erneuerbaren Energien den Vorzug zu geben. Von einer „Power to Gas“ Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe könnte auch Dortmund profitieren, beispielsweise bei der Versorgung von BHKW zum Betrieb des neuen Nahwärmenetzes der Stadt Dortmund mit nicht fossilen Brennstoffen. Dies wäre sowohl ein Beitrag zur Energiewende, als auch für eine Reduzierung von Emissionen wie NOx und Feinstaub in der Stadt

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass die STEAG zunächst Stellung nehmen und sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dann wieder mit der Angelegenheit beschäftigen sollte. Dann wäre es auch sinnvoll, den AUSW wieder mit einzubinden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter und dem Prüfauftrag an. Er bittet jedoch darum, im Text des Antrages unter Pkt. 1 die Worte „mit Wohlwollen“ herauszunehmen. Die weitere inhaltliche Befassung solle seiner Auffassung nach im AUSW erfolgen.

Herr Kowalewski erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.



29

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit der vorgenannten Änderung und dem Prüfauftrag für die Verwaltung einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 3.2
Flughafen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15205-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 17.09.2019 vor:

Wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen einerseits zur UEFA Euro 2024, andererseits zur Verrechnung der Feuerwehrkosten zwischen dem Flughafen Dortmund und der Stadt Dortmund.

Am 5.7.2017 hat der Oberbürgermeister gegenüber dem DFB die volle Erfüllung der Anforderungen für die UEFA Euro 2024 zugesagt. Darin enthalten ist eine Passage, die luftfahrtrechtliche Genehmigungen erfordert.

„Angesichts des besonderen Reiseverhaltens von Fußballfans müssen die Flughäfen 24 Stunden vor und nach den Spielen auch nachts in Betrieb bleiben und Fans beider Mannschaften auch räumlich voneinander trennen können“

Und an anderer Stelle heißt es: „Daher ist mit den zuständigen Stellen eine Lockerung der Zeitnischeneinschränkungen und Nachtflugverbote zu verhandeln, um auch diese Flüge pünktlich durchführen zu können“.

Nach unserer Kenntnis ist eine Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung über diesen Sachverhalt vor der Abgabe der Verpflichtungserklärung der Stadt Dortmund nicht erfolgt. Ein 24 Stunden Betrieb widerspricht aber den genehmigten Betriebszeiten des Flughafens Dortmund.

1) Ist im Nachgang eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der fraglichen Zeiten getroffen worden? Wie lautet diese?

2) Besteht das Risiko eines möglichen Schadensersatzes an die UEFA im Falle einer von der getroffenen Verpflichtungserklärung abweichenden Flugzeit entsprechend der genehmigten Betriebszeiten am Flughafen Dortmund? Wenn ja, in welcher Größenordnung?

3.1) Wie viele Maschinen könnten am Flughafen Dortmund in einem Zweitfenster von 2 Tagen maximal abgefertigt werden? Die Verpflichtungserklärung geht von über 100 Flugzeugen sämtlicher Klassengrößen (auch Klassen C und D) aus. Ist das bei einem als Regionalflughafen ausgelegtem Flughafen wie in Dortmund überhaupt denkbar? Besteht auch hier ein mögliches Schadensersatzrisiko?

3.2) Für wie viele Maschinen ist eine Parkmöglichkeit vorhanden? Sind bauliche Veränderungen notwendig, um weitere Maschinen abstellen zu können?

4) Inwieweit ist eine Genehmigung des Rates für solche weitreichenden Veränderungen der Betriebszeiten, nebst möglicherweise notwendigen baulichen Veränderungen vor der Selbstverpflichtung der Stadt Dortmund eingeholt worden?

Zu den veränderten Vertragsbedingungen hinsichtlich der Feuerwehr am Flughafen haben wir im Nachgang die folgenden Fragen:

1) Ab welchem Wirtschaftsjahr stellt die Stadt Dortmund bzw. die Feuerwehr Dortmund dem Flughafen die ca. 1 Mio. zusätzlichen Aufwendungen auf Basis gesetzlicher Anforderungen in Rechnung?

2) Ab welchem Jahr erhebt der Flughafen Mieten gegenüber der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Vermietung von Flächen an die Stadt Dortmund/Feuerwehr und wie hoch sind diese Mieten?

3) Warum werden die Mieterträge (siehe 2) nicht mit den zusätzlichen Aufwendungen (siehe 1) in der Gewinn- und Verlustrechnung miteinander verrechnet, also Erträge und Kosten jeweils ausgelöst durch die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.3
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14989-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese – Tapirstall, Nashornanlage II, Capybarastall, Mähnenwolfstall - und den Neubau der Toilettenanlage im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur weiteren Projektentwicklung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Rahmen der ermittelten Folgekosten.

zu TOP 3.4
Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH
Hier: Abschaffung des fakultativen Aufsichtsrats zugunsten der Schaffung eines Beirats
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14994-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH zu. Der fakultative Aufsichtsrat wird abgeschafft und stattdessen ein Beirat eingerichtet. Der Gesellschaftsvertrag wird so an neue gemeinderechtliche Anforderungen angepasst.

zu TOP 3.5
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14915-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Zur Bildung einer Entsorgungskooperation ab dem 01.01.2020 wird auf Basis des anliegenden Gesellschaftsvertrages ein Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform der GmbH zwischen der EDG Holding GmbH und der Stadt Solingen gegründet.

2. Im Rahmen dieser Kooperation mit der Stadt Solingen sollen zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit über die neu gegründete gemeinschaftliche Entsorgungs-gesellschaft 7.500 Mg/a gemischte Siedlungsabfälle und Sortierfraktionen aus Dortmund im Müllheizkraftwerk (MHKW) der Technischen Betriebe Solingen (TBS) entsorgt werden. Im Gegenzug soll die Stadt Solingen die EDG Entsorgung Dortmund GmbH mit der Entsorgung solcher Abfallfraktionen beauftragen, für die sie keine optimalen Entsorgungsmöglichkeiten im Stadtgebiet hat. Im ersten Schritt soll dies für die Abfallfraktion Sperrmüll in Höhe von 4.100 Mg/a erfolgen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsführungen im EDG-Unternehmens-verbund zu ermächtigen, die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit der Stadt Solingen zu tätigen.
zu TOP 3.6
4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF)

1. mit der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund Flur 55 Flurstücke 238, 171 und 172.

2. mit der anschließenden Durchführung des Verhandlungsverfahrens für die weitere Objektplanung.

zu TOP 3.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15181-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2018 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.

2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 15.399.275,31 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2018 von -15.063.775,31 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2019 zu beauftragen.

zu TOP 3.8
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15113-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung gemäß Anlage zu.

zu TOP 3.9
Begrünung von Fahrgastunterständen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15387-19)

Die Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung wurde von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.


zu TOP 3.10
Durchführungsgesellschaft "IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH" - Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes und Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15136-19)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass unter dem Punkt 1 kein Name eingetragen sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Fraktionen sich über diesen Namen einigen müssten. Dem Verfahren könne jedoch zugestimmt werden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarf zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung zum Rat durchlaufen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Kaubomstraße im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 113; Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14963-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 17.09.2019 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt -vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“- die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 15080-09 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohnbaugebietes Kaubomstraße im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 113 von 600.000,00 Euro auf 720.000,00 Euro (335.000,00 Euro - verkehrsmäßige Erschließung, 385.000,00 Euro - entwässerungstechnische Erschließung).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohnbaugebietes Kaubomstraße im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 113 in Höhe von 720.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamt-finanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung der verkehrsmäßigen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 82.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 193.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 60.000,00 Euro

Die entwässerungstechnische Erschließung ist bereits abgeschlossen, so dass keine weiteren Mittel notwendig sind.

Die Investition der verkehrsmäßigen Erschließung bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

zu TOP 4.2
Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
1) den Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule einschließlich der Turnhalle und der ehemaligen Ofenwerkstatt an der Burgholzstraße 150 (Gemarkung Innenstadt-Nord, Flur 50, Flurstück-Nr. 1154) sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für eine Interimslösung für entfallende Lagerflächen der Stadtteilwerkstatt des Sozialamts mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 3,32 Mio. € und ermächtigt den Fachbereich Liegenschaften die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge für den Abbruch zu erteilen.
2) die außerplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 GO NRW für die Beschaffung des Containers als Interimslager für die Stadtteilwerkstatt i. H. v. 19.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung in gleicher Höhe unter Finanzstelle 50_00507010002, Finanzposition 780800. Eine Budgetausweitung erfolgt nicht.






zu TOP 4.3
Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14916-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumens von 6.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014157 – Umbau Provinzialstraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 450.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 93.576,67 Euro.

zu TOP 4.4
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15403-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Empfehlung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ vom 03.09.2019 zur Kenntnis und beschließt, dieser Empfehlung zu folgen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15183-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2018 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 454.107.459,31 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 4.874.695,90 sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von € 4.874.695,90 wird mit einem Betrag in Höhe von € 2.500.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 2.374.695,90 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

zu TOP 6.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 04.09.2019 vor:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Des Weiteren bittet der Beirat in künftigen Vorlagen zum Zukunftsprogramm Dortmund auch auf die spezifische Umwelt- und Klimaproblematik einzugehen, da diese ebenfalls eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dortmund hat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt – wie auch der AUSW - die
Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde und den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.








zu TOP 6.3
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.

AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die nächste Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes
auf die Zielregion Innenstadt Ost/Innenstadt West.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr realisiert werden kann.

zu TOP 6.5
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15163-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.
zu TOP 6.7
Ergänzungs-/Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) zur Anpassung des Erschließungsvertrages II - PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14986-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung durch Abschluss eines 2. Ergänzungsvertrages, den Erschließungsvertrag II zur Erschließung des Geländes PHOENIX West in Ergänzung/Änderung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) anzupassen. Die 2. Ergänzung des Erschließungsvertrages II beinhaltet im Einzelnen folgende Punkte:

1. Der Bau der Brücke über die B 54 und des Aussichtspunktes Hympendahl so- wie des Eliassteges sind nicht mehr Gegenstand des Erschließungsvertrages II.

2. Die bisher erarbeiteten Planungen und Leistungsverzeichnisse zu 1. tritt die NRW.URBAN GmbH & Co. KG mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt Dortmund ab.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
3. Der Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) wird dahingehend geändert, dass der Bau der Südspange Hörde nicht mehr Gegenstand des Erschließungsvertrages II wird.




Monegel Buchloh Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin