Niederschrift
über die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 10.09.2008
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8


Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:20 Uhr
Anwesend sind:

Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD


Helmut Adden, Bezirksbürgermeister
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving

Nicht anwesend:
B90/Die Grünen
Ralph Laske
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel

Unterbrechung 16:35 – 16:40 Uhr (zu TOP 11.1)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g
für die 39. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 10.09.2008, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.08.2008
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - Keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Evinger Geschichtsvereines e.V. auf Unterstützung des Jazz Frühschoppens am 03.08.2008 Eingabe des Evinger Geschichtsvereines (Drucksache Nr.: 12557-08)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12384-08)
6.2 Renovierungsarbeiten in diverseren Bereichen in der Städtischen Verwaltungsstelle und Bereitstellung der notwendigen Mittel
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12749-08)
7. Schulen
7.1 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10806-08)
7.2 „Erster kommunaler Bildungsbericht für die Schulstadt Dortmund“
Sekundarstufe I – Ergänzungen und Aktualisierungen zur Organisation der Hauptschulen und Realschulen Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12474-08)
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - Keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 61/5-2-035484 und –035485
Vorbescheide für die Erhöhung der zugelassenen Besucherzahl der Veranstaltungshalle Burgweg 16-22 und der Veranstaltungshalle Mietbereich A1 und A2 Lindenhorster Straße 38-40 - Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 12272-08)
11.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12323-08)
11.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12418-08)
11.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12427-08)
11.5 Energiebericht 2007 - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12295-08)
11.6 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen, auf dem Grundstück Bramey 101 in Dortmund-Brechten, Gemarkung Brechten, Flur 4, Flurstück 6
61/ 5-2-035387 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss (Drucksache Nr.: 12678-08)
11.7 Vorbescheid für den Umbau und die Nutzungsänderung einer Remise zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Im Dorfe 16, in Dortmund Brechten, Gemarkung Brechten, Flur 2, Flurstück 812 61/5-2-035585 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 12677-08)
11.8 Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen an den Brückenbauwerken Brechtener Straße und Schiffhorst an der A2 - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12748-08)
11.9 Sachstandsbericht und Vorstellung des aktuellen Zeitplanes zur Realisierung der Rettungswache Kemminghausen - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12751-08)
11.10 Veranlassung des umgehenden Grünschnittes und Reinigung des Bürgersteiges, Buddenhofweg 3 – 7 - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12753-08)
11.11 Aufstellen eines Verkehrsschildes „Wildwechsel“ in Holthausen von Schiff­horst 42 bis Holthauser Straße - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12755-08)
11.12 Einrichtung von Sitzgelegenheiten (Parkbänken o.a.) stadtauswärts, westlicher Fußgängerweg von Grävingholz bis Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12757-08)
11.13 Kontrolle des ruhenden Verkehr in der Parkverbotszone in der Heitkampstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12759-08)
12. Mitteilungen
12.1 Erweiterung der Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung der Elisabeth-Grundschule
Stellungnahme nach § 14 GeschO (40) (Drucksache Nr.: 12080-08-E1)
12.2 Überprüfung der Straße Schiffhorst auf Straßenschäden
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11849-08-E1)
12.3 Aufnahme des Jugendtreffs Brechten in das Graffiti-Programm
Stellungnahme nach § 14 GeschO (40) (Drucksache Nr.: 11852-08-E1)
12.4 Einbau von Sperrriegeln an der Fußgängerbrücke in Brechten
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 12177-08-E2)
12.5 Maßnahmen gegen die erhöhten Lärmbelastungen durch den Ausbau der A 2
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 11964-08-E1)
12.6 Auskunft zum Bauzustand und zum sozialen Umfeld des Hauses Schillstr. 2 – 4
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12176-08-E1)
13. Anfragen
13.1 Personelle Situation im Seniorenbüro Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12617-08)

Der Bezirksbürgermeister Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kopkow benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.08.2008
Die Niederschrift der 38. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.08.2008 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Zustand der Grundstücke Buddenhofweg 3-7
(Drucksache Nr.: 12864-08)

Ein Anwohner im Bereich des Buddenhofweges stellt zum Tagesordnungspunkt 11.10 fest, dass lediglich das Grundstück Buddenhofweg 5 betroffen ist. Das Haus befindet sich in einem maroden Zustand, Müll und Unrat auf dem Grundstück haben bereits Ratten angezogen. Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – verweist auf die später folgenden Beratungen zum TOP 11.10.

3. Berichterstattung – Keine Berichterstattung






4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag des Evinger Geschichtsvereines e.V. auf Unterstützung des Jazz Frühschoppens am 03.08.2008
Eingabe des Evinger Geschichtsvereines (Drucksache Nr.: 12557-08)

Der Evinger Geschichtsverein e.V. hat am 03.08.2008 seinen jährlichen Jass-Frühschoppen im ehemaligen Wohlfahrtsgebäude am Nollendorfplatz durchgeführt und bittet die Bezirksvertretung Eving um Unterstützung der Veranstaltung aus Mitteln der Sparkasse Dortmund.
Folgende Kosten sind bei der Veranstaltung entstanden:
Honorar Musiker der Musikschule Dortmund: 600,00 €
GEMA-Gebühren: 22,47 €
Werbungskosten pauschal: 150,00 €
Insgesamt: 772,47 €

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Dem Evinger Geschichtsverein e.V. werden 772,47 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12384-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Renovierungsarbeiten in diversen Bereichen in der Städtischen Verwaltungsstelle und Bereitstellung der notwendigen Mittel
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12749-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, Renovierungsarbeiten in diversen Bereichen in der Städtischen Verwaltungs­stelle durchzuführen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.


Begründung:
Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2004 hatte die CDU-Fraktion bereits den Antrag zur Renovierung der Verwaltungsstelle gestellt, dieser Antrag wurde u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass die Renovierungsplanung bereits seitens der Ver­waltung eingeleitet und begonnen wurde.
Im Dezember 2007, also erst drei Jahre nach Ablehnung des CDU-Antrages, wurden lediglich die Bereiche der Sozialhilfedienste renoviert.
Ein weiterer Arbeitsauftrag liegt nach Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.3.2008 der Städtischen Immobilienwirtschaft nicht vor. Es wird deshalb die Weiterführung der Renovierungsarbeiten und die Bereitstellung der Mittel, insbesondere für die Räume der Bürgerdienste, beantragt.

7. Schulen
zu TOP 7.1
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10806-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Der unter der Nr. 11 (Anlage 1 / Seite 4) aufgeführte Pavillon der Osterfeld-Grundschule soll vorerst erhalten bleiben.
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wie lange der Pavillon noch ohne weitere kostenaufwändige Renovierungsarbeiten genutzt werden kann.

Begründung:
Die Osterfeld-Grundschule hat schriftlich darum gebeten, die Räume des Pavillons weiter nutzen zu können.
Das Raumkonzept für Grundschulen sieht vor, dass zusätzlich zu den Klassenräumen pro Jahrgangs­stufe ein Differenzierungsraum vorhanden sein muss. Das bedeutet für die zweizügige Osterfeldschule einen Bedarf von 12 Klassenräumen. Diese 12 Klassenräume sind vorhanden und werden auch ge­nutzt.
Für den muttersprachlichen Unterricht, ist kein eigener Raum vorhanden. Er muss wechselweise in verschiedenen Klassenräumen stattfinden.
Die Lagermöglichkeiten in den Kellerräumen sind durch den Wegfall eines Raumes und die Errich­tung eines Technikraumes äußerst begrenzt.
Aus diesen Gründen wäre es wünschenswert, wenn die Räume des Pavillons weiterhin genutzt werden könnten.

zu TOP 7.2
„Erster kommunaler Bildungsbericht für die Schulstadt Dortmund"
Sekundarstufe I – Ergänzungen und Aktualisierungen zur Organisation der Hauptschulen und Realschulen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12474-08)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Ergänzungen und Aktualisierungen für den Bereich der weiterführenden Schulen, Hauptschulen und Realschulen, zur Kenntnis.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Vorbescheide für die Erhöhung der zugelassenen Besucherzahl der Veranstaltungshalle Burgweg 16-22 und der Veranstaltungshalle Mietbereich A1 und A2 Lindenhorster Straße 38-40 - Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 12272-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und stimmt der Erhöhung der Besucherzahlen im Mietbereich Lindenhorster Straße 38-40 – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.

Eine Erhöhung der Besucherzahlen für die Veranstaltungshalle Burgweg 16-22 wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – abgelehnt.

Begründung der Ablehnung:
Nach massiven Bürgerbeschwerden in den vergangenen Jahren scheint im Bereich des Burgweges einigermaßen Ruhe eingekehrt zu sein. Die Zulassung von permanent erhöhten Besucherzahlen würde die Anwohner zukünftig stark belasten, die Parkplatzsituation weiter verschärfen und vermutlich erneut zu Protesten führen.
Bei der jetzt schon teilweise angespannten Parkplatzsituation wirkt der zugrunde gelegte Stellplatzschlüssel von 1/10 eher unrealistisch und wenig praxisnah. Der in der Nähe gelegene Park&Ride-Platz ist schon jetzt bei Veranstaltungen in den Hallen überfüllt und steht Nutzern des ÖPNV nicht zur Verfügung.

zu TOP 11.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12323-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12418-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 18),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - und der Begründung vom 01.08.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12427-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den am 10.06.1998 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - und den Ratsbeschluss zur Erweiterung des Planbereiches vom 26.08.1999 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches erneut zu verändern und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. den Entwurf des Bebauungsplanes Scha 131 – Gneisenau-Allee – und die Begründung vom 01.08.2008 erneut öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.



zu TOP 11.5
Energiebericht 2007
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12295-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.6
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen, auf dem Grundstück Bramey 101 in Dortmund-Brechten, Gemarkung Brechten, Flur 4, Flurstück 6
61/ 5-2-035387 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 12678-08)

Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die planungsrechtliche Zulassung aus, da ein ähnliches Bauvorhaben in der Wittichstraße von der Verwaltung bisher immer wieder abgelehnt wurde und nicht ersichtlich ist, warum hier verschiedene Maßstäbe angelegt werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

zu TOP 11.7
Vorbescheid für den Umbau und die Nutzungsänderung einer Remise zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Im Dorfe 16, in Dortmund Brechten, Gemarkung Brechten, Flur 2, Flurstück 812 61/5-2-035585 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 12677-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.8
Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen an den Brückenbauwerken Brechtener Straße und Schiffhorst an der A2
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12748-08)

Der folgende Antrag der SPD-Fraktion wird kontrovers diskutiert, da sich die CDU-Fraktion ausdrücklich für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes von Lärmschutzmaßnahmen für die neu ausgebaute Strecke der A 2 einsetzt und die Forderung nach immer neuen Einzelmaßnahmen für wenig sinnvoll hält. Zumal hier auch nicht gesichert ist, wie sich die von der SPD-Fraktion geforderten Maßnahmen dann tatsächlich auswirken.

Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW bisher keine Bereitschaft erkennen lässt etwas an der Lärmsituation zu ändern, geschweige denn ein Gesamtkonzept zur Lärmminderung zu erstellen, sieht die SPD-Fraktion nur die Chance die Anwohner durch Einzelmaßnahmen wenigsten punktuell etwas zu entlasten. Gleichzeitig stellt die SPD-Fraktion aber eindeutig fest, dass auch sie an der Forderung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung im Bereich der neuausgebauten Strecke der A 2 festhält.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen –:

Die Bezirksvertretung Eving beantragt die beiden Brücken über die A2, an der Brechtener Straße und Schiffhorst, mit zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auszustatten.

Begründung:
Nach der Erneuerung und Erweiterung der BAB A2 zwischen Dortmund Nord-Ost und Dortmund Mengede, ist die Lärmentwicklung für die Anwohner unzumutbar angestiegen. Besonders betroffen sind die Anwohner in den Bereichenden der Brückenbauwerke Brechtener Straße und Schiffhorst. Die SPD-Fraktion bittet deshalb die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die technische Mindestausstattung für Schallschutz, wie sie an der Brücke Evinger Straße gebaut wurde, auch für diese beiden Brücken umgesetzt wird.

zu TOP 11.9
Sachstandsbericht und Vorstellung des aktuellen Zeitplanes zur Realisierung der Rettungswache Kemminghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12751-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht und Vorstellung des aktuellen Zeitplanes zur Realisierung der Rettungswache Kemminghausen gebeten.

Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.8.08 wurde die Empfehlung der Vorlage zum Bau des Dortmunder Ausbildungszentrums für die Feuerwehr ausgesprochen. Da die Nachfrage zum Sachstand und des Zeitplanes der Realisierung der Rettungs­wache Kemminghausen in diesem Zusammenhang nicht zugelassen wurde, aber durch die Verwaltung über die Medien bereits Meldungen weitergegeben wurden, beantragt die CDU-Fraktion einen Sachstandsbericht und die Vorstellung des aktuel­len Zeitplanes.

zu TOP 11.10
Veranlassung des umgehenden Grünschnittes und Reinigung des Bürgersteiges, Buddenhofweg 3 - 7
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12753-08)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den umgehenden Grünschnitt sowie die Reini­gung des Bürgersteiges am Grundstück Buddenhofweg 5 zu veranlassen.

Begründung:
Von dem Grundstück Buddenhofweg 5 ragt der Überwuchs auf den Gehweg, hier ist dieser nicht mehr begehbar. Zudem handelt es sich auch um einen Kurvenbereich der fast keine Sichtmöglichkeit mehr hat. Die Eigentümer sind zur Behebung der Situation aufzufordern

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Nach einem Hinweis eines Evinger Bürgers in der Einwohnerfragestunde dieser Sitzung gehen die Störungen nur von dem Grundstück Buddenhofweg Nr. 5 aus.

zu TOP 11.11
Aufstellen eines Verkehrsschildes „Wildwechsel“ in Holthausen von Schiff­horst 42 bis Holthauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12755-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrsschildes „Wildwechsel“ in Holthausen von Schiff­horst 42 bis Holthauser Straße aufzustellen.

Begründung:
In dem vorgenannten Bereich wird die Straße vermehrt von Haarwild (Rehe) über quert. Gerade in den Abendstunden besteht in dem vorgenannten Bereich trotz „Tempo 50" eine erhöhte Unfallgefahr.

zu TOP 11.12
Einrichtung von Sitzgelegenheiten (Parkbänken o.a.) stadtauswärts, westlicher Fußgängerweg von Grävingholz bis Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12757-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, stadtauswärts am westlichen Fußgängerweg von Grävingholz bis Brechten Sitzgelegenheiten (Parkbänken o.ä.) einzurichten. Passend zu dem Motto „Dortmund eine saubere Stadt“ sollten im gleichen Zuge auch entsprechende Abfallbehälter aufgestellt werden.

Begründung:
Der vorhandene Fußgängerweg wird von den Bürgern stark frequentiert und als Spazierweg angenommen. Auf der gesamten Strecke ist keine Sitzgelegenheit zum Verweilen vorhanden. Dem vermehrten Bürgerwunsch sollte entsprochen und Sitzgelegenheiten {Parkbänke o.a.) aufgestellt werden.
zu TOP 11.13
Kontrolle des ruhenden Verkehr in der Parkverbotszone in der Heitkampstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12759-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Parkverbotszone in der Heitkampstraße zu kontrollieren.

Begründung:
In der Heitkampstraße wurde an der östlichen Seite der Sparkasse eine Parkverbotszo­ne eingerichtet, u.a. damit die Zufahrt zur Anlieferung des Plus konfliktfrei abgewickelt werden kann. Da die Parkverbotszone häufig missachtet wird, ist die regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs erforderlich.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Erweiterung der Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung der Elisabeth-Grundschule
Stellungnahme nach § 14 GeschO (40) (Drucksache Nr.: 12080-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp vom 13.08.2008 zur Kenntnis:

Die für die Offene Ganztagsschule erforderlichen Räume der Elisabeth-Grundschule wurden 2005 in enger Absprache mit der Schulleitung in der auf dem Schulgelände gelegenen ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte eingerichtet und in dieser Form auch aus dem Bundesprogramm „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ gefördert. Aus diesem Bundesprogramm geforderte Räume müsse aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien mindestens 20 Jahre in dieser Funktion genutzt werden. Andernfalls ist die Förderung dem Zuschussgeber zu erstatten.
Die im Rahmen des Bundesprogramms geschaffenen Räume werden im übrigen unabhängig von der Anzahl der gebildeten Gruppen bzw. der betreuten Kinder gesehen, da auch alle übrigen Räume des Schulgebäudes nach dem Ende des Unterrichts zur Verfügung stehen. In Abstimmung zwischen dem Schulverwaltungsamt, dem Familienprojekt und der Städtischen Immobilienwirtschaft, bestand daher auch keine Notwendigkeit, weitere Betreuungsräume bei der Planung des neuen Schulgebäudes für die Elisabeth-Grundschule zu berücksichtigen. Da die Planung bereits abgeschlossen ist, hätte eine Änderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine nicht unerhebliche Verzögerung der Bauphase zur Folge.
Eine Erweiterung des bestehenden OGS Gebäudes ist nach Auskunft der Städtischen Immobilienwirtschaft grundsätzlich denkbar. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Flächenausweitung um einen Raum von z.B. 50 qm nicht unter 100.000 € zu realisieren ist.
Um die Situation vor Ort zu optimieren schlägt die Städt. Immobilienwirtschaft vor, über eine Umorganisation der Raumnutzung nachzudenken. Möglicherweise können der Garderoben- und Bürobereich anders organisiert werden, sodass mehr Raum für die Betreuung gewonnen wird. Die Verwaltung wird sich hierzu mit der Elisabeth-Grundschule in Verbindung setzen.

zu TOP 12.2
Überprüfung der Straße Schiffhorst auf Straßenschäden
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11849-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Technischer Dienst Straße-Nord) vom 20.08.2008 zur Kenntnis:

Die punktuellen Schädigungen der Straße Schiffhorst sind nicht auf den Baustellenverkehr für den Ausbau der A 2 zurückzuführen. Die Reparatur wurde in das Arbeitsprogramm des Tiefbaubezirks Nord aufgenommen. Die Arbeiten werden im I/II. Quartal 2009 durchgeführt. Bis dahin wird die Verkehrssicherheit weiterhin durch die Tiefbauverwaltung gewährleistet

zu TOP 12.3
Aufnahme des Jugendtreffs Brechten in das Graffiti-Programm
Stellungnahme nach § 14 GeschO (40) (Drucksache Nr.: 11852-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 20.08.2008 zur Kenntnis:

Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Schäden durch Farbschmierereien hat sich das Jugendamt am 19.05.2008 mit der Städtischen Immobilienwirtschaft in Verbindung gesetzt, um durch eine Graffiti-Kunst-Aktion die Verunreinigungen zu beseitigen bzw. zukünftig zu vermeiden.
Das Jugendamt wurde durch die Städtische Immobilienwirtschaft in Kenntnis gesetzt, dass
- eine fachliche Ausführung vorausgesetzt - hinsichtlich der Fassadenfarbe keine besonderen Anforderungen an das verwendete Material gestellt werden. Um einem Verstoß gegen das Urheberrecht vorzubeugen wurde außerdem darauf hingewiesen, dass keine Signatur oder Unterschrift des Künstlers an der Fassade angebracht werden darf.
Die Umsetzung der geplanten Außengestaltung durch das Jugendamt wird nach dem Ende der Sommerferien erfolgen.

zu TOP 12.4
Einbau von Sperrriegeln an der Fußgängerbrücke in Brechten
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 12177-08-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgendes Schreiben des Tiefbauamtes (Abt. für Straßen- und Verkehrsrecht) vom 24.06.2008 sowie die darauf folgende Antwort des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 18.08.2008 zur Kenntnis.
Da die CDU-Fraktion eine Gefährdung der Fußgänger in diesem Bereich festgestellt hat, werden Sicherheitsmaßnahmen durch den Einbau von Sperrriegeln allerdings immer noch für erforderlich gehalten.
Schreiben des Tiefbauamtes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW
Die Bezirks Vertretung Eving hat an der o. g. Fußgängerbrücke die Verkehrsicherheit beanstandet und den Einbau von Mäandergängen beantragt.
Die Rampen zur Fußgängerbrücke über die A 2 wurden im Bereich der Lärmschutzwände baulich be­reits so angelegt, dass durch den mäanderförmigen Verlauf die Geschwindigkeiten der Radfahrer nachhaltig gesenkt werden.
Durch die vorhandenen, blickdichten Lärmschutzwände und die damit eingeschränkten Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern, ist ein gegenseitiges Erkennen erst spät möglich. Bei situati­onsgerechtem Verhalten ist dadurch die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt. Bei Fehlverhalten können - zumindest subjektiv - gefährliche Situationen entstehen.
Ein Verbesserung ist dieser Verkehrssituation ist nach m. E. nur durch den Einbau von transparenten Lärmschutzelementen möglich. Ich bitte um Stellungnahme.

Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW an die Bezirksvertretung Eving
Die Stadt Dortmund, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, ist der Meinung, dass Sperrriegel nicht geeignet sind, die dortige Situation zu verbessern. Durch Anlage der Lärm­schleusen wird der Radfahrer schon gezwungen, seine Geschwindigkeit den örtlichen Gegeben­heiten anzupassen.
Transparente Wände tragen nach diesseitiger Meinung nur unwesentlich zu einer Verbesserung bei.

zu TOP 12.5
Maßnahmen gegen die erhöhten Lärmbelastungen durch den Ausbau der A 2
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 11964-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 22.08.2008 zur Kenntnis:

zu 1.
Es gilt nach wie vor der Grundsatz, dass die Lärmwerte errechnet werden. Die Lärmwerte sind Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses. Die Planfeststel­lung ist bestandskräftig.
zu 2.
Die Festlegung der Wandhöhen ist das Ergebnis der lärmtechnischen Berechnung. Aufgrund der gegebenen Bebauungssituation auf der Südseite wurde es erforderlich, die Wand 2,0 Meter höher als auf der Nordseite zu errichten. Ein wichtiger Parameter bei der zugrundeliegenden Berechnung ist der Abstand der Bebauung zur Lärmschutzwand.
Bei der lärmtechnischen Berechnung wurde die Lärmschutzwand mit einem Absorpti­onsmaß von 8 dB berücksichtigt. Die in der Örtlichkeit gebauten Wände haben gemäß einem Gutachten ein Absorpti­onsmaß von 9 dB. Die Lärmreduzierung der Wände ist demnach größer als es die Berechnung erfordert.
zu 3.
Der Schallschutz im Bereich der Bauwerke Brechtener Straße und Schiffhorst ist wie berechnet ausgeführt worden.
zu 4.
Bei der Berechnung für den Schallschutz ist eine freie Geschwindigkeit für die Pkw und eine Geschwindigkeit von 80 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit) für die Lkw be­rücksichtigt worden. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sehe ich keinen Raum.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

zu TOP 12.6
Auskunft zum Bauzustand und zum sozialen Umfeld des Hauses Schillstr. 2 - 4
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12176-08-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (AZ: 61/5-2-035810) vom 26.08.2008 zur Kenntnis:
Die Recherche der Eigentumsverhältnisse erwies sich als ausgesprochen schwierig und langwierig, da der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Zwischenzeitlich ist es jedoch gelungen, einen Kontakt herzustellen. Nachdem zunächst informelle Abstimmungen nicht den erwünschten Erfolg brachten, wurde nunmehr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, den misslichen baulichen Zustand des Gebäudes, insbesondere die desolate Dachsituation an der Gebäuderückseite zu bereinigen. Raum für eine behördliche Ersatzvornahme bestand nicht, da nach statischer Überprüfung keine unmittelbare konkrete Gefahr vorlag. Nach weiterer Überprüfung wurde auch festgestellt, dass für den Betrieb des nicht genehmigten Wettbüros keine planungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen. Das Wettbüro ist nach der ständigen Rechtssprechung als Vergnügungsstätte anzusehen und als solche in einem Allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Gegen den Betreiber wurde zwischenzeitlich ein bauordnungsrechtliches Anhörungsverfahren eröffnet. Ziel ist es, die Nutzungseinstellung des Wettbüros durchzusetzen. Inwieweit eine Nutzungseinstellung des Wettbüros dazu beitragen kann, das angesprochene problematische soziale Umfeld positiv zu beeinflussen bzw. zu verändern, bleibt abzuwarten.
13. Anfragen
zu TOP 13.1
Personelle Situation im Seniorenbüro Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12617-08)
Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft, in welcher Weise die Verwaltung, den durch den krankheitsbedingten Ausfall des städtischen Mitarbeiters des Evinger Seniorenbüros, entstandenen personellen Engpass auffangen und die Bürozeiten aufrecht erhalten will. Existiert für diese Fälle ein „Springerpool“ oder bestehen Vertretungsregelungen zwischen den Seniorenbüros in den verschiedenen Bezirken?
Begründung:
Nachdem in der Anfangsphase die Arbeit des Seniorenbüros unter einer überdurchschnittlich hohen Fluktuationsrate der städtischen Mitarbeiter litt, hat sich die Situation durch den Einsatz eines neuen Mitarbeiters entscheidend stabilisiert. Dieser „neue“ Mitarbeiter hat sich innerhalb kürzester Zeit erstaunlich gut eingearbeitet und ist aufgrund seiner Freundlichkeit, Aufgeschlossenheit und Kompetenz bei den Senioren des Stadtbezirkes sehr beliebt. Durch seine kollegiale Art hat er sich auch sehr gut in die Strukturen der städtischen Bezirksverwaltungsstelle integriert.
Da dieser Mitarbeiter nun schon seit drei Monaten krankheitsbedingt ausfällt, muss eine flexible, praktikable – und vor allem schnelle – Lösung gefunden werden, um die Arbeit des Seniorenbüros in dieser Phase aufrecht zu erhalten und dem Mitarbeiter muss, nach seiner Genesung, die Möglichkeit geben werden, seine erfolgreiche Arbeit in Eving fortzusetzen.




Adden Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin