Niederschrift (öffentlich)

über die 40. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 07.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr

Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Friedrich Fuß (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/2
Ralf Rüddenclau – 20/2
Ingo Visarius – 20/1
Markus Neuhaus – 21/FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jens Peick – 1/GB 1

Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/CIO
Frank Schulz – FB 3
Ulrike Jäger – 14/4
Aiko Wichmann – 19/FBL
Beate Siekmann – 32/FBL
Stefan Rey – 37/DL
Bernadette Weinberg – 40/1
Jörg Süshardt, 50/FBl
Ute Spreen – 52/4 – GBL
Holger Keßling – 53/FBL stellv.
Ludger Onnebrink – 65/1
Ulrich Dreiskämper – 67/2
Mario Niggemann – 70/BL

3. Gäste:

Herr Neukirchner (Deutsches Fußballmuseum)


Herr Dr. Berding (Deutsches Fußballmuseum)
Herr Pehlke (DSW21)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 40. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 07.11.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.2019

2. Finanzen

2.1 Vorstellung des aktuellen Haushaltsstandes
Mündlicher Bericht

2.2 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschllüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019" (DS-Nr. 15584-19)
Kenntnisnahme
Wird nachversandt.

2.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)

2.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15430-19)

2.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

2.6 Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

2.7 Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

2.8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15564-19)

2.9 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15686-19)

2.10 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)

2.11 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15719-19)

2.12 5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)

2.13 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)

2.14 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)

2.15 Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

2.16 Zukunftskonzept Fredenbaumpark
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2019
(Drucksache Nr.: 15009-19)


2.17 Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)

2.18 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15170-19)

2.19 Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

2.20 Haushaltsbeschluss Artenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15680-19)

2.21 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 19.09.2019 erhalten.

2.22 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 19.09.2019 erhalten.

2.23 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
(Drucksache Nr.: 14939-19)

2.24 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)

2.25 Ev. Kirchentag 2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15388-19-E2)

2.26 Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

2.27 Einnahmen aus der LKW-Maut
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14656-19-E2)

2.28 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

2.29 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 19.09.2019 erhalten.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14483-19-E1)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 19.09.2019 erhalten.

3. Beteiligungen

3.1 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)

3.2 Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

3.3 Beteiligungsbericht 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15417-19)
Die Anlage haben Sie bereits zur Sitzung des Rates am 26.09.2019 erhalten.

3.4 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)

3.5 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

3.6 Weiterentwicklung der DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15843-19)

3.7 Flughafen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15205-19-E2)

4. Liegenschaften

4.1 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)

4.2 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.

6. Sonstiges

6.1 Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)

6.2 Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
(Drucksache Nr.: 15000-19)

6.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)

6.4 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

6.5 Aktueller Bericht zur Grundsteuerreform
Mündlicher Bericht.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Düdder benannt.

zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen
gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)

Ich schlage vor, die Vorlage unter TOP 2.30 zu behandeln.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dort-
mund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15578-19)

Ich schlage vor, die Vorlage unter TOP 2.31 zu behandeln.
Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15567-19)
Ich schlage vor, die Vorlage unter TOP 3.8 zu behandeln.
Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15687-19)

Ich schlage vor, die Vorlage unter TOP 3.9 zu behandeln.

Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14923-19)


Ich schlage vor, die Vorlage unter TOP 4.3 zu behandeln.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erschließt sich nicht, weshalb der TOP 3.5 der nichtöffentlichen Sitzung „Berichterstattung zur aktuellen Lage des Deutschen Fußballmuseums und Perspektive“ nicht im öffentlichen Sitzungsteil behandelt werde. Sie bittet darum, diesen Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung aufzunehmen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass in der öffentlichen Sitzung nur Inhalte besprochen werden könnten, die öffentlich seien.

Der öffentliche Sitzungsteil wird um den TOP 3.10 mit dem folgenden Titel erweitert:

Berichterstattung zur aktuellen Lage des Deutschen Fußballmuseums und Perspektive

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen/Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.2019

Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.2019 wird genehmigt.




2. Finanzen

zu TOP 2.1
6. Vorstellung des aktuellen Haushaltsstandes

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) stellt den aktuellen Haushaltsstand mündlich vor.

zu TOP 2.2
7. Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates
8. vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15584-19)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ein Sachstand für die letzten drei Jahre mit den offenen Positionen hilfreich wäre, da die Maßnahmen unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch nähmen.

Herr Mehlgarten (20/3) führt aus, dass dies möglich sei, die Stadtkämmerei diese Informationen jedoch von den Fachbereichen einholen müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bestätigt dass die Bearbeitungsstände sehr unterschiedlich seien und dies an der Handhabung durch die Verwaltung läge.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Vorschlag von Herrn Kowalewski einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
9. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Bezugnehmend auf die aufgeführten überplanmäßigen Mehraufwendungen der Kulturbetriebe bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Einführung RFID in den Bibliotheken

In der Ausschusssitzung am 25.03., in der Herr Eichler (damalige Leiter Kulturbetriebe) die Einführung dieser Technik vorstellte, sagte dieser noch aus: „Es werde allerdings niemand entlassen und man versuche dann, die Kolleginnen und Kollegen in anderen Servicebereichen einzusetzen.“

Auf die Frage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 20.06.2018 hinsichtlich der Einführung von RFID, welche Vorteile für den Ausleihbetrieb mit diesem elektronischen System verbunden sei, gab die Verwaltung (Dr. Borbach-Jaene) zu Protokoll: „. . .Daraus könne beim Verbleib der personellen Ressourcen abgeleitet werden, ob es möglicherweise Erweiterungen der Öffnungszeiten oder weitere Serviceangebote geben werde. Das hänge auch davon ab, ob die personellen Ressourcen behalten werden können oder ob die Rationalisierungsgewinne aus der neuen Technikeinführung sich negativ hierauf auswirken würden.“
Frau Thiel (SPD-Fraktion) bedankte sich für die Beantwortung mit den Worten, sie bitte darum, am bestehenden Personalbestand nicht zu rütteln.

In der jetzigen Vorlage wird als eine Begründung für die überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2019 angeführt, dass durch die Einführung von RFID in den Bibliotheken 6 vzv. Stellen abgebaut werden sollten, was aber nicht möglich war.

Daraus ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die wir gerne zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 beantwortet haben möchten:

1. Wann wurde beschlossen, Stellen abzubauen, wenn in der Juni-Sitzung 2018 davon noch nicht die Rede war?
2. Aus welchen Gründen war es den Bibliotheken nicht möglich, Stellen abzubauen?

3. Bezüglich der Aussage, dass aufgrund der längeren Projektlaufzeit kein kassenwirksamer Stellenabbau erwartet wird möchte die CDU-Fraktion wissen,
· warum nunmehr vier Jahre nach Vorstellung der Technik im Kulturausschuss diese immer noch keine Anwendung findet,

· warum für die Kulturbetriebe nicht eher absehbar war, dass sich ein kassenwirksamer Stellenbau für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht einstellt.



Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum

Es wird erwähnt, dass die VHS aufgrund von dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen den Löwenhof räumen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet werden mussten.

Bereits am 17.05.2018 beschloss der Rat, dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen und Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet und, dass die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung solle die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 € belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion bittet um Erklärung, warum nunmehr weitere 355 T € Mehraufwendungen für die Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum anfallen.

Anpassung TVöD

Es wird ausgeführt, dass 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken höhergruppiert werden mussten und dadurch Mehrkosten von 75 T € entstanden sind.

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
· Welchen rechtlich zwingenden Grund gab es, 38 Mitarbeiter der Bibliothek höher zu gruppieren?
· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?

· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Einführung RFID in den Bibliotheken

Zu Frage 1:
Bei der Planung des Projektes zur Einführung der RFID-Verbuchung wurde zur Finanzierung der Projektkosten ein Einsparbeitrag der Bibliotheken im Umfang der Kosten von 6 Stellen der Entgeltgruppe 5 vereinbart. Dieser sollte nach der geplanten Umsetzung der Maßnahme ab dem Wirtschaftsjahr 2017 greifen. Der Stellenabbau steht allerdings entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat unter dem Vorbehalt einer nach Einführung der Maßnahme durchzuführenden Personalbemessung.

Die in der Juni-Sitzung 2018 diskutierte Serviceausweitung im Rahmen der RFID-Einführung stellt eine Handlungsalternative dar, bei der das als Ergebnis der Personalbemessung frei werdende Personal nicht abgebaut, sondern für eine Erweiterung der Servicezeiten eingesetzt wird. Hierfür wären dann allerdings ein entsprechender Beschluss und die damit einhergehende Rücknahme der Kürzung der Mittelzuweisung erforderlich.
Zu Frage 2:
Da der Abbau der Personalstellen entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat zur Einführung der RFID-Technik unter dem Vorbehalt einer Personalbemessung steht, kann diese erst nach Abschluss der Maßnahme umgesetzt werden. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, welcher Effizienzgewinn durch die RFID-Technik erreicht werden kann.
Zu Frage 3:

a) Die Einführung der RFID-Verbuchung bei der Stadt- und Landesbibliothek wird in drei Teilprojekten umgesetzt. Das erste Teilprojekt wurde zum 31.12.2014 fristgerecht umgesetzt. In diesem Projekt wurden die Medien der Zentralbibliothek und der vier beteiligten Stadtteilbibliotheken mit RFID-Etiketten versehen, um sie für die RFID-Verbuchung zu ertüchtigen.

Vor der Durchführung des zweiten Teilprojektes, bei dem die Selbstausleihe in der Zentralbibliothek und die Selbstausleihe und –rückgabe in den vier Stadtteilbibliotheken eingeführt werden sollte, musste in 2015 erst ein internes Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte erst im Sommer 2016 abgeschlossen werden. Durch Verzögerungen bei der Ausschreibung konnten die Selbstausleihgeräte erst im zweiten Halbjahr 2017 in Betrieb genommen werden. In dieser Teilausbaustufe ist die RFID-Technik seit diesem Zeitpunkt in Betrieb.

Die ersten beiden Teilprojekte wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 180.469,79 € gefördert.

Bei den Planungen zum dritten Teilprojekt, bei dem eine automatisierte Rückgabe- und Sortieranlage in der Zentralbibliothek eingebaut werden sollte, zeigte sich, dass der Eingriff in das Gebäude größer ist als ursprünglich angenommen. Daher war zunächst eine Vorstudie notwendig, die in 2018 durchgeführt wurde und auch Grundlage eines entsprechenden Förderantrages an das Land Nordrhein-Westfalen war. Die Beauftragung eines Büros zur Umsetzung der Maßnahme konnte erst nach Zugang des Landesmittelbescheides über 283.640 € im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Die Vergabe dieser Leistung befindet sich zurzeit in Endabstimmung mit FB 19. Die Umsetzung der Maßnahme muss entsprechend dem vorliegenden Förderbescheid in 2019 erfolgen.
b) Die Mehrbedarfe wurden für die Budgetgespräche zum Wirtschaftsplan 2019 angemeldet, eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses aber nicht gewährt.

Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum
a) Mehrbelastung in Höhe von 255.000 €
Bis zur Fertigstellung der reduzierten Brandschutzsanierung für die Interimsnutzung der Gebäudeteile „Stahlturm“ und „Gnadenort“ des Standortes Hansastr. 2-4 besteht die Auflage der 24-stündigen Überwachung des Hauses durch Brandwachen. Die Kosten für die Brandwachen belaufen sich auf ca. 255.000 € pro Jahr. Auf Grundlage der bereits angefallenen Kosten für die Brandwachen wurde der Mehrbedarf für 2020 angemeldet. Die beiden Gebäudeteile des Standortes umfassen eine Fläche von ca. 4.000 m². In 2019 finden rund 2000 Veranstaltungen an diesem Standort statt. Das Stahlhaus umfasst neben zwei Etagen mit Büroräumen im Erdgeschoss das Kundencenter. Zudem befinden sich in beiden Gebäudeteilen neben allgemeinen Unterrichtsräumen die kompletten IT-Fachräume und Gesundheits-Fachräume der VHS. Alternative Veranstaltungsräume mit der benötigten Ausstattung stehen nicht zur Verfügung. Es wird mit einer Fertigstellung der Brandschutzmaßnahmen zum Ende 2020 gerechnet, sodass die Kosten ab 2021 entfallen.
b) Mehrbelastung in Höhe von 100.000 €
Die VHS bezieht gemäß Ratsbeschluss bis zur Fertigstellung des neuen VHS- Gebäudes Teile der Kampstraße 47 als Kompensation für die weggefallenen Unterrichtsräume des Gebäudeteils „Löwenhof“ und des ehemaligen Gebäudes des Studieninstituts. Während der Bezugsplanung wurden die benötigten Büro- und Unterrichtsflächen der VHS aufgrund der Bedarfe der mit einziehenden anderen Stadtämter reduziert. Durch diese Entwicklung ist die VHS gezwungen vorerst 1/3 der Flächen des Mietobjektes Brückstraße weiter zu betreiben. Eine Mietpreisreduzierung im Objekt Kampstr. 47 zeichnet sich derzeit nicht ab, da inzwischen die tatsächlichen Flächenberechnungen des Architekten vorliegen. Für die Kalkulation der Mietmehrbedarfe für die Vorlage standen damals nur die Eckdaten der Unterlagen des damaligen Maklers zur Verfügung.

Anpassung TVöD

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung im Jahr 2017 waren die 38 Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 9 a übergeleitet worden. Von den Beschäftigten wurden aufgrund des Ergebnisses dieser Überleitung Anträge auf Neubewertung gestellt. Aufgrund dieser Anträge mussten für alle Stellen neue Stellenbeschreibungen erstellt und durch FB 11/1-1 geprüft und bewertet werden. Als Ergebnis dieser Neubewertung wurden im Mai 2018 die 38 Beschäftigten den entsprechenden neuen Entgeltgruppen 6 bzw. 9 b zugewiesen. Die Neueingruppierung wurde dabei rückwirkend zum Termin der Antragsstellung gefasst. Die Kosten der Höhergruppierung konnten bei der Wirtschaftsplanaufstellung nicht mehr berücksichtigt werden, wurden aber als Risiko angemeldet.

· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?
Wie bereits ausgeführt ergibt sich die Höhergruppierung aus dem Ergebnis der Bewertungsüberprüfung durch den FB 11/1-1 aus Mai 2018.


· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?
Die Mehraufwendungen wurden bereits frühzeitig als Risiko für den Wirtschaftsplan angemeldet.

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?
Für den Geschäftsbereich Bibliotheken sind zurzeit keine Risiken im Personalbereich für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 erkennbar. Die durch die Höhergrupperungen verursachten Mehraufwendungen sind bei der Planung berücksichtigt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.075.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion an.

zu TOP 2.4
10. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15430-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Amt 65 in Höhe von 1.500.000,- €


zu TOP 2.5
11. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.517.062 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 2.6


12. Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

zu TOP 2.7
13. Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
14. -StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss Kenntnis von der Einrichtung eines Grünflächenamtes nehmen.

Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die von der Verwaltung beabsichtigte organisatorische Maßnahme und wurde in den Prozess vollumfänglich eingebunden. Mit der Gründung des Grünflächenamtes erhoffen wir uns eine dauerhafte Verbesserung des Dortmunder Stadtbildes. In Zeiten des Klimawandels ist es zwingend geboten, alles Erforderliche zu veranlassen, um Grünflächen zu pflegen und erhalten. Bereits jetzt ist im Kreise unserer Beschäftigten, die gerade aus Liebe zu Pflanzen und Bäumen grünpflegerische Berufe ausgewählt haben, die für die Neugründung erforderliche Aufbruchsstimmung zu fühlen.

Sofern sich im Gründungsjahr 2020 herausstellen sollte, dass das zur Verfügung gestellte Personal für die Aufgabenerledigung nicht ausreichend ist, regt der Personalrat an, zeitnah die Personaldecke anzupassen.

Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
15. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15564-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2018 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 20.293.336,12 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.9
16. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15686-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2018 fest und entlastet das Kuratorium aus diesem geprüften Jahresabschluss.

zu TOP 2.10
17. Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in Anlage 1 enthaltenen Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS).



zu TOP 2.11
18. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15719-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2018 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2018.

zu TOP 2.12
19. 5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „5Gain – 5G Infrastrukturen für zellulare Energiesysteme unter Nutzung künstlicher Intelligenz“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Fördermaßnahme: Anwendungsorientierte nichtnukleare FuE im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung im Förderbereich: Digitalisierung der Energiewende sofort umzusetzen.
2. Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 ff.
3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.12.2019 - 31.11.2022

zu TOP 2.13
20. Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat zum Doppelhaushalt 2020/21 nachfolgenden Antrag beschlossen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.

Begründung:

In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanke/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab:

„Bei Vermüllung auf privatem Gelände (Hinter- und Innenhöfe)wird bei Versagen der üblichen Maßnahmen , wenn angemessen, eine Lösung über einen sprachkompetenten Kontakt zu den Bewohnern versucht. Geeignete Personen hierzu können ggf. das Quartiersmanagement oder andere geeignete Netzwerke vermitteln. - Die auf den Seiten11 und 12 geschilderten Anforderungen an das Personal tragen dem beschriebenen Aufgabenbereich nicht Rechnung.

Begründung:

Zutreffend werden in der Vorlage „Desinteresse an der Umwelt, gleichgültiger Umgang mit den öffentlichen Räumen, abnehmendes Rechtsbewusstsein, kriminelle Energie, Unwissenheit“ als wesentliche Faktoren für die Vermüllung und Verschmutzung des Öffentlichen Raumes genannt. - Ein Grenzfall ist die nicht selten zu beobachtende misslingende Entsorgung auf privatem Gelände, wie sie sich in überquellenden Mülleimern und daneben abgestelltem Müll äußert. -
Neben anderen Faktoren ist in solchen Fällen auch immer mangelnde Sprachkompetenz als Grund in Erwägung zu ziehen. – Bewohner verstehen das System der Mülltrennung nicht, veranlassen Fehlbefüllungen, die von der EDG mit einer Verweigerung der Leerung und einem erläuternden Anschreiben an den Vermieter beantwortet werden. – Dieses Verfahren führt erkennbar nicht zu einer Entspannung der Situation.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.

2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.

Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.


Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.

Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.

AUSW, 06.11.2019:

Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube,
dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.

Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.


In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Maßnahme f´ür ein gutes Projekt. Für ihn sei allerdings die Messbarkeit des Erfolges nicht ersichtlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LI(NKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage zugestimmt habe.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage hinsichtlich des Antrages der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auch geschoben werden könne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Vorlage seiner Auffassung heute getroffen werden könnte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PRATEN und Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste an.

Der Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Doppelhaushalt wird in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 verschoben.

zu TOP 2.14
21. Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2018 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2020 anzuwenden.

zu TOP 2.15
22. Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von
zwei vzv. Projektstellen befristet für drei Jahre mit dem Wirtschaftsplan 2020/2021.
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erweiterung des Stellenplans, der Besetzung der Stellen und beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.


zu TOP 2.16
23. Zukunftskonzept Fredenbaumpark
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2019

(Drucksache Nr.: 15009-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 15009-19):

„Zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 3. September 2019 stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. zur Entwicklung und Pflege des Fredenbaumparks ein „Zukunftskonzept“ zu erarbeiten. Das Konzept ist auszurichten an der historisch gewachsenen Funktion des Fredenbaumparks als „Grüne Lunge“ der Nordstadt, als Stätte für Erholung, Spiel, Sport und Freizeit, als Ort von Veranstaltungen und der Begegnung.

2. für den Fredenbaumpark im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle mit eigenem Budget zu schaffen, die dem stadtbedeutsamen Charakter des Parks gerecht wird.



Begründung

Der Fredenbaumpark ist die älteste Dortmunder Parkanlage, in ihrer Größe durchaus vergleichbar mit dem Westfalenpark und dem Rombergpark. Als grüne Lunge der Nordstadt, kommt dem Fredenbaumpark als Lebensraum zwischen den hochverdichteten Wohnquartieren der Nordstadt und den angrenzenden Industriegebieten eine ganz besondere Bedeutung zu. Den Park im einwohnerstärksten Dortmunder Stadtbezirk nachhaltig zu sichern und planvoll weiterzuentwickeln ist eine stadtbedeutsame Aufgabe. Nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes. Wie für den Rombergpark und den Westfalenpark sollte auch für den Fredenbaumpark ein „Zukunftskonzept“ erarbeitet werden, mit dessen Hilfe der Park unter Erhalt seines historisch gewachsenen Charakters konzeptionell weiterentwickelt und zukunftsfähig aufgestellt wird. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es eines mit eigenen Mitteln ausgestatteten zentralen Ansprechpartners im neu zu schaffenden Grünflächenamt.“



ABVG 03.09.2019:

Man einigt zunächst darauf, den Teil bzgl. der „zentralen Ansprechstelle“ aus Punkt 2 des o. a. Antrages zu Punkt 1 hinzuzufügen und den somit gekürzten Punkt 2 heute nicht zu beschließen, sondern im Rahmen der Haushaltberatungen zu berücksichtigen und insofern als eingebracht zu betrachten.

Demnach erfolgt die Beschlussfassung zum somit geänderten Punkt 1 wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt,

1. zur Entwicklung und Pflege des Fredenbaumparks ein „Zukunftskonzept“ zu erarbeiten. Das Konzept ist auszurichten an der historisch gewachsenen Funktion des Fredenbaumparks als „Grüne Lunge“ der Nordstadt, als Stätte für Erholung, Spiel, Sport und Freizeit, als Ort von Veranstaltungen und der Begegnung.

Ergänzung: Für den Fredenbaumpark ist im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle zu schaffen.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist Punkt 2 des o. a. Antrages zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass er die damalige Diskussion aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün so versstanden habe, dass bei Pkt. 1 großer Konsens bestanden habe, bei Pkt. 2 seien fiskalische Folgen gesehen worden. Von daher sei es eine Möglichkeit, den Pkt. 2 in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 zu schieben, wo auch Planstellen noch einmal eine Rolle spielen. Er sei der Auffassung, dass eine Anlaufstelle notwendig sei. Dies sei im Antrag auch argumentativ dargelegt worden. Ihm stelle sich jedoch die Frage, was die bisherige Pflege im Fredenbaumpark gekostet habe. Es wäre sinnvoll, diese Frage zu den Haushaltsberatungen am 28.11.2019 für eine sachgerechte Diskussion geklärt zu haben. Die CDU-Fraktion werde zu den Haushaltsberatungen voraussichtlich auch ein eigenes Budget beantragen, über deren Höhe noch diskutiert werde.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass er das notwendige Budget auch sehe. Wenn es hierzu Zahlen gebe, könne dies in den Haushaltsberatungen entsprechend gewürdigt werden. Zu Pkt. 1 führt er aus, dass bei der Konzepterstellung eine aktive Bürgerbeteiligung sehr wichtig sei. Der Fredenbaumpark werde von sehr verschiedenen Menschengruppen, so dass die Beteiligung der Bürger an dieser Stelle auch gerechtfertigt sei.

Herr Mader führt aus, dass seine Fraktion die Bürgerbeteiligung bisher offengehalten habe. Bisher habe man Informationen über Konzepte zum Rombergpark erhalten, vom Westfalenpark seien weniger Informationen gegeben worden. Für den Rombergpark sei ein Konzept notwendig, gerne auch mit der Beteiligung der Bürger.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu Pkt. 1 mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung über Pkt. 2 des Antrages in die Haushaltsberatungen des AFBL am 28.11.2019.

zu TOP 2.17
24. Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019
(Drucksache Nr.: 15299-19)
hierzu Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 05.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


„Personalaufstockung Außendienst Verkehrsüberwachung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert im Zuge der Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021 den Rat der Stadt Dortmund und die beteiligten Ausschüssen (namentlich Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und Ausschuss für öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ) auf, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und nachhaltige personelle Aufstockung erfährt.

Begründung:
Die durch den Verwaltungsvorstand am 09.07.19 verbreitete Pressemitteilung „Zwölf neue Stellen für den Außendienst der Verkehrsüberwachung„ ist aus Sicht der BV In-Ost der erste Schritt in die richtige und auch notwendige Richtung.
Diskussionsbeiträge von Anwohnern während der jüngsten Dialogveranstaltung zur Einführung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee am 11.07.2019 bestätigen die Wahrnehmung der BV In-Ost, dass viele Verkehrsteilnehmer ihre Kfz regelwidrig parken (z. B. am 06.02.19, als um 18.30 Uhr ein Feuerwehrwagen im Einsatz durch ein solches Parken an der Durchfahrt in der Landgrafenstraße gehindert wurde).
Augenscheinlich wird das regelwidrige Abstellen des Fahrzeugs mehr und mehr zur Normalität und führt, wie im vorliegenden Fall, sogar zur Gefährdung der Anwohner. Dies kann nur durch eine konsequente Verkehrsüberwachung mit entsprechender Sanktion bei Verstößen unterbunden werden.


Steigerung der Wohn- und Lebensqualität
Die intensive Parkraumüberwachung reduziert dabei nicht nur Verkehrsbehinderungen auf der Fahrbahn, sondern ermöglicht auch wieder die vorgesehene uneingeschränkte Nutzung der Bürgersteige, Fahrradwege etc. Es versteht sich von selbst, dass hierdurch eine Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit erzielt wird.
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ vom 31.07.2018 werden als Anhang zum Masterplan 2030 unter der Tz 3.3.1 Stufe 2 des Masterplans Mobilität 2030 folgende drei Teilkonzepte vorgestellt:
- Fußverkehr & Barrierefreiheit

- Radverkehr & Verkehrssicherheit

- Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum


Diese Teilkonzepte können ohne eine entsprechende Kontrolle nicht realisiert werden. Den chaotischen Parkverhältnisse im Innenstadtbereich (z. B. Kaiserstraßenviertel, Saarlandstraßenviertel) muss allerdings JETZT begegnet werden, nicht erst 2030.

Verbesserung der Luftreinheit in Wohngebieten
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ost – verpflichtet unter den Maßnahmen R 5 und D 17 die Stadt Dortmund, das Parkraummanagement insbesondere in den belasteten Gebieten zu optimieren. Auch diese Vorgabe macht eine effiziente Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich.

Toleranz der Einwohner und auch Einzelhändler erschöpft
Nach Aussage vieler Anwohner nimmt der Kfz-Individualverkehr in Innenstadt-Ost stetig zu. Die Beschwerden zum Thema Parkverstöße häufen sich immens. Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, die berechtigten Forderungen der Bewohner nach einer regelmäßigen sowie wirkungsvollen Verkehrsüberwachung aufzugreifen.
Bezeichnend ist in diesem Kontext die zunehmende Kontrolle von Einzelhandelsparkplätzen (z. B. Märkische Straße/Ecke Heiliger Weg) mit dem Ziel, vorhandene Stellplätze für Kunden und nicht für "Fremd- bzw. Dauerparker" vorzuhalten.

Umfang der Personalaufstockung der Verkehrsüberwachung
Entgegen der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 09.07.2019 kann die BV In-Ost „eine relative Kontrolldichte" im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht feststellen.
Die angekündigten zusätzlichen zwölf Planstellen bedeuten eine durchschnittliche Erhöhung um eine Planstelle je Stadtbezirk, was allenfalls nur zu einer marginalen Erhöhung des Kontrolldrucks führt.
Des Weiteren ist im Hinblick auf die im Grundsatzbeschluss zum Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich vorgesehenen neuen Bewohnerparkzonen (u. a. Hainallee) eine deutliche sowie nachhaltige Aufstockung der Verkehrsüberwachung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 absolut notwendig.“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nach ausführlicher Diskussion gegen die Stimmen von 6 Ausschussmitgliedern, bei Enthaltung von 7 Ausschussmitgliedern ab.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorliege.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Überweisung in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 zu schieben.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) spricht sich ebenfalls für ein Verschieben der Beratungen in die Sitzung am 28.11.2019.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Überweisung in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.

zu TOP 2.18
25. Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15170-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.19
26. Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO zur Kenntnis.

zu TOP 2.20
27. Haushaltsbeschluss Artenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15680-19)

Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

zu TOP 2.21
28. Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:

Der Rat beschließt die Umstellung der Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP) mit den dazu nötigen Anschaffungen zu einer Gesamtsumme von 1.995.630 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.

zu TOP 2.22
29. Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:

Der Rat beschließt den modularen Aufbau eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer Gesamtsumme von 930.000,00 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.









zu TOP 2.23
30. Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
hierzu Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 08.10.2019:
Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitische Netzwerkes (BPN), DS-Nr.: 14939-19-E1):
„Für das Behindertenpolitische Netzwerk bitte ich um eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um Punkt c) mit folgendem Inhalt:
Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14939-19-E2:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassungdes folgenden Antrags:
Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt.Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des IGA-Geländes bietet das Nordwärts-Projekt„Güterbahnhof Radweg“ eine sinnvolle Ergänzung. Der Radweg würde eine Radverbindungzwischen dem Dortmunder Hauptbahnhof (alter Güterbahnhof, Nordseite) und derKokerei Hansa in Huckarde ermöglichen. Laut Projektskizze könnte die Strecke zudemüber z.T. schon vorhandene, noch zu ertüchtigende Wege bis zum Straßenbahnmuseum Mooskamp verlängert werden. Damit ergibt sich auch die Chance für einen unabhängigvom Kfz-Verkehr geführten Radweg mit großem Potenzial für den Alltagsradverkehr bis in die Ortszentren von Huckarde und Mengede.“
hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019-Ergänzung der Beschlussvorlage

ABVG 08.10.2019:
Herr Rm Dudde teilt zum Antrag seiner Fraktion mit, dass man bei den vergangenen Berichterstattungen zum Thema „Nordwärtsprojekt“ festgestellt habe, dass mehrere „Radfahrprojekte“ aufgrund von u. a. mangelnden Personalressourcen zurückgestellt worden seien. Aus diesem Grund habe man innerhalb dieser „Radfahrprojekte“ im vorliegenden Antrag eine Priorisierung zum "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) vorgenommen. Diese Maßnahme sollte möglichst bis 2025 (mit einem „Puffer“ bis 2027) umgesetzt und mit Geld hinterlegt werden.

Frau Linnebach führt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Sie könne aber heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 14939-19-E2) einstimmig folgenden Beschluss:
„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“
Dem folgenden Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1) stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig zu:

„Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrungder Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Ergänzung aus dem Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1):

c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Ergänzung aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen(DS-Nr.: 14939-19-E2):

„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“

Weiter liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 –Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3):

Ergänzung der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19)

„…entgegen der in der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19) dargelegten Planung, kann die Durchführungsgesellschaft IGA Metropole Ruhr gGmbH erst frühestens Ende des Jahres gegründet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle der Durchführungsgesellschaft.

Da die Durchführungsgesellschaft, an der die Stadt Dortmund mit 14,4 % beteiligt sein wird, noch nicht gegründet ist, ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund als Ausloberin des Wettbewerbs auftritt, um die Planung der durch die Stadt zu finanzierenden, langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu beauftragen. Dies auch insofern, als dass die Einhaltung des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Projekte des Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ maßgeblich ist.

Dieses Verfahren konnte in verschiedenen Gesprächen mit dem RVR, dem städtischen Rechtsamt und mit dem Wettbewerbskoordinator erst nach Einbringung der Vorlage in den Gremiengang erörtert werden.

Aus der Rolle des Auslobers ergibt sich seitens der Stadt Dortmund eine Verpflichtung zur Beauftragung von Planungsleistungen an den ersten Preissieger. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bzw. vorbehaltlich einer Förderzusage auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und beziehen sich auf die Maßnahmen des Arbeitspakets B „Grünanger inkl. Brückenbauwerk Haldensprung“ (siehe Anlage 1, DS-Nr. 14939-19). Hierbei handelt es sich um die langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen als Teil des eintrittspflichtigen Ausstellungsbereichs, die seitens der Stadt umzusetzen sind. Die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 6 ist aufgrund von gesetzten Fristen (u.a. der Fördermittelgeber) erforderlich und förderunschädlich.

Die Kosten für diese Maßnahmen (inkl. Planungskosten) sind über den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 vom 27.09.2018 (DS.-Nr. 11741-18) in Höhe von insgesamt ca. 61 Mio. € (davon 50,7 Mio. € für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“) abgedeckt.

Um das Verfahren entsprechend der neuen Erkenntnisse weiterführen zu können, bitte ich um Ergänzung der Beschlüsse der Vorlage DS.-Nr. 14939-19 inkl. des bereits ergänzten Beschlussvorschlags des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.10.2019 (DS-Nr. 14939-19-E1) wie folgt:

Der Rat der Stadt
beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu den Beschlüssen der Vorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS.-Nr. 14939-19 inkl. DS-Nr. 14939-19-E1),
d) den internationalen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit auszuloben und als öffentliche Auftraggeberin das aus dem Wettbewerb resultierende Auftragsversprechen für die seitens der Stadt zu realisierenden und langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu erfüllen.

Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und können sich, vorbehaltlich einer Förderzusage, auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erhöhen.

Weiter liegt vor Anlage zum Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 –Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3):

„Anlage 1 zu DS-Nr. 14939-19 Auswirkungen im Haushalt und Finanzierung

Für die Teilfinanzrechnung des FB 67 ergeben sich folgende Auswirkungen:

Die Auszahlungen für den „Realisierungswettbewerb der IGA 2027“ sind unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ beim PSP-Element 67_00914014013AF00001 des FB 67 vorgesehen und sollen dort wie folgt bewirtschaftet werden:

Finanz-position
PSP-Element
2020
[Euro]
2021
[Euro]
2022
[Euro]
2023
[Euro]
2024
[Euro]
Summe
[Euro]
780810
Auszahlungen
für Tiefbau-maßnahmen
67_00914014013AF00001
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62
Summe:
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62

Die Mittel wurden insgesamt bereits in der Haushaltsplanung 2020/2021 ff. in der Teilfinanzrechnung des FB 67 unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ berücksichtigt. Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. werden die Mittel entsprechend der oben angegebenen Jährlichkeiten umgeplant. Der in 2020 und 2021 über den bisherigen Planansätzen liegende Bedarf (Mehrbedarf 2020: 123.746,51 € / Mehrbedarf 2021: 6.795,28 €) wird durch die Verlagerung investiver Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 kompensiert.

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets beim FB 67.

Die weiteren Auszahlungen i. H. v. 86.646,75 € entstehen im Haushaltsjahr 2025. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. entsprechend berücksichtigt.


Für die Teilergebnisrechnung des FB 66 ergeben sich folgende jährliche Auswirkungen:

Eine präzisere Kostenkalkulation des gesamten Teilprojektes wird erst während der Planungsphase möglich sein. Die Aktivierung nach der Fertigstellung und die Unterhaltung der Maßnahmen werden beim Tiefbauamt (FB 66) erfolgen. Die jährlichen ergebniswirksamen Belastungen durch die Investitionsmaßnahmen (z.B. die Aufwendungen für die Absetzungen für Abnutzungen -AfA-, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) und die Folgeaufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung lassen sich derzeit noch nicht darstellen. Diese werden im Rahmen der weiteren Projektqualifizierung erfolgen und in einem separaten Ausführungsbeschluss dargestellt.“


Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019:
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemängelt, dass Mengede auch in dieser Vorlage nicht in der Gebietskulisse enthalten sei. Weder das Projekt Emscher Nordwärts noch die Hochwasserrückhaltebecken würden erwähnt, obwohl die Verwaltung bereits Pläne gezeigt hätte, in denen diese Gebiete enthalten seien.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass hier ein Plan aus 2018 Grundlage sei und dieser noch nicht weiter entwickelt wurde. Es wird einen eintrittspflichtigen Bereich (IGA-Bereich) und einen weiteren Bereich geben (Projekt „Emscher nordwärts). Dieses Infrastrukturprojekt (von Mengede bis zum Phönixsee) soll in die IGA integriert werden. Es beinhaltet nicht nur den Radweg entlang der Emscher, sondern insbesondere für das Quartier Mengede das Gut Königsmühle, die „Mengeder City“, die Hochwasserrückhaltebecken,…
Daher gibt es zwei Stränge, einmal den Antrag zur IGA, welcher zeitlich drängt, und die weiteren Konzepte mit entsprechenden Investitionsmaßnahmen. Ein Mehrwehrt ergibt sich nur, wenn man die IGA und das Projekt „Emscher Nordwärts“ zusammen entwickelt.
Herr Flur (CDU-Fraktion) fragt, warum die Bezirksvertretung Mengede überhaupt zustimmen soll, wenn sie von der aktuellen Vorlage gar nicht betroffen ist. Immer wenn es hecktisch wird, sollen alle zustimmen ohne dass gemachte Zusagen verschriftlicht wurden.
Herr Uttecht (Fraktion B´90/Die Grünen) moniert, dass es im Bereich der IGA gar keine Parkplätze gebe und auch eine entsprechende Infrastruktur komplett fehle.
Frau Feldmann (SPD-Fraktion) fragt, ob auch der Bahnhof Mooskamp im Rahmen der IGA dann gebührenpflichtig sei, da er aktuell kostenlos besichtigt werden könne. Auch sei interessant, welche städtischen Arbeitskräfte für die IGA gebunden werden, da bereits heute Maßnahmen der Bezirksvertretung auf Grund von Kapazitätsmangel verschoben würden.
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemerkt, dass die Verwaltung viel mündlich erläutert hätte und fragt, warum dies nicht auch verschriftlicht worden sei. Als Frau Linnebach (Verwaltung) im März das Projekt IGA vorgestellt hat, war es für alles noch zu früh, daher sei der aktuelle Zeitdruck unverständlich. Im Verhältnis zur letzten Vorlage gibt es keine Änderungen, warum soll die Bezirksvertretung heute zustimmen?
Frau Nürenberg (Verwaltung) erläutert, dass Vorlagen einen entsprechenden Vorlauf haben. Mit der vorliegenden wurde bereits in 06/219 begonnen, daher gäbe es auch die entsprechenden Ergänzungen zur Vorlage. Mengede ist in der Vorlage durch den Zukunftsgarten „Emscher Nordwärts“ genauso vertreten wie andere Stadtbezirke auch (S.5 Abs. 2).
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem RVR. Daher wurde zunächst vom RVR eine Machbarkeitsstudie beauftragt, erst im Anschluss kann eine städtische Machbarkeitsstudie erfolgen.
Da die IGA aber auch Einnahmen generieren muss, sind besondere Projekte wie der Bahnhof Mooskamp, der Energiegarten u.a. eintrittspflichtig.
Das Projektes „Emscher Nordwärts“ erfolgt in Kooperation mit der Emschegenossenschaft. Diese wird die Federführung übernehmen und es wird geprüft werden, was man outsourcen kann. Dieses Projekt hat keinen Zeitdruck, im Gegensatz zum Brückenbauwerk, hier muss jetzt das Wettbewerbsverfahren angegangen werden. Die verwaltungsweite Umfrage zeigt jedoch, wie wichtig die Anbindung des Zukunftsgartens ist.
Frau Knappmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob ggf. im Zusammenhang mit dem neuen Landschaftsplan des RVR Probleme mit den Grundlagenentscheidungen entstehen können. Dies verneint die Verwaltung.

Die CDU- und die SPD-Fraktion haben die Befürchtung, wenn die Bezirksvertretung diese Vorlage empfiehlt, die mündlichen Zusagen, dass der Zukunftspark „Emscher Nordwärts“ im IGA-Jahr mit präsentiert wird, später unter Zeitdruck nicht umgesetzt werden.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass ein neuer erweiterter Plan zwar zur Verfügung gestellt werden können, dieser jedoch dann unvollständig gewesen wäre. Daher habe man den erweiterten Plan („Krokodil“) nicht genutzt. Ohne eine Empfehlung ist die IGA jedoch nicht mehr umsetzbar. Die nächste Vorlage (ca. in einem Jahr), würde das fertige Konzept beinhalten.
Die CDU lehnt eine Empfehlung ab.
Die SPD-Fraktion empfiehlt das „Brückenbauwerk Haldensprung“ (Anlage 1 Ziffer B3), um die IGA nicht zu gefährden, da dies aktuell der zeitliche Knackpunkt ist. Weitere Empfehlungen werden abgelehnt.
Die Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt die Vorlage in allen ihren Punkten, fordert jedoch, dass die bereits gemachten Zusagen für den Stadtbezirk Mengede im Rahmen des Zukunftsgartens „Emscher Nordwärts“ berücksichtigt werden und der Bezirksvertretung Mengede zeitnah zur erneuten Empfehlung vorgelegt werden.
Da sich die Faktionen nicht auf eine mehrheitsfähige Empfehlung einigen können, wird über die vorliegende Empfehlung wie folgt abgestimmt:
Empfehlung:Die Bezirksvertretung Mengede lehnt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund bei 3 Empfehlungen (Fraktion B´90/Die Grünen), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken&Piraten) und einer Enthaltung (SPD-Fraktion) mehrheitlich ab
a) den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis zu nehmen.
b) die Verwaltung zu beauftragen, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

AUSW, 06.11.2019:

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14939-19-E3) inkl. der Anlage sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen, unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG vom 08.10.2019, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte ) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

Ergänzungen:
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Außerdem soll unter Berücksichtigung der Anmerkung der Verwaltung, dass diese heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren könne, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse, das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) priorisiert und umgesetzt, die Fertigstellung zur Eröffnung der IGA geplant werden.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.



zu TOP 2.24
31. Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt das Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15143-19-E1) sowie die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage zum Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit durchlaufen zu lassen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage nicht durchlaufen zu lassen und ein Votum des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abzugeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschuss zu fassen:

Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

zu TOP 2.25
32. Ev. Kirchentag 2019
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15388-19-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 19.09.2019 vor:
Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An den DEKT e. V. wurden 2,7 Mio. € Zuschuss gezahlt.

2. Dem DEKT e. V. wurde eine zusätzliche Sachkostenerstattung i. H. v. 122.000,- € für
Beschilderungen und Abschrankungen, baurechtliche Genehmigungen, Feuersicherheits-wachen, Sondernutzung, Nutzung der digitalen Stadtkarte und den damit verbundenen Gebühren gewährt.

3. Personal- und Vorbereitungskosten wurden in Summe von den beteiligten
Fachbereichen per verwaltungsinterner Leistungsverrechnung (ViLV) an die
federführende Dortmund-Agentur verrechnet. Insgesamt rd. 692.000,- €.

4. Im städtischen Kirchentagsbüro sind zusätzlich rd. 195.000,- € Personalkosten sowie
8.426,85 € externe Vorbereitungskosten für Büroausstattung und Verbrauchsmaterialien
entstanden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass seinerzeit ein Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio. Euro gewährt worden sei. Wenn man nun die Zahlen addiere, ergäbe sich ein Betrag in Höhe von 3.7 Mio. Euro. Er sei bisher davon ausgegangen, dass das städtische Kirchentagsbüro für die Vorbereitung des Kirchentages zuständig gewesen sei. Der größte Teil der Arbeit sei aber wohl an anderen Stellen in der Verwaltung erfolgt. Ihm stell sich die Frage, welche Arbeiten das gewesen seien.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die erfolgten Bauunterbrechungen in der Antwort der Verwaltung nicht genannt worden seien. Seiner Auffassung nach hätte die Kirche jeweils die Kosten tragen müssen. Hierzu bittet er um Information.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es im Hinblick auf die Kosten für die Bauunterbrechungen keine Vollkostenbetrachtung gebe. Die Verwaltung habe die Bauunterbrechungen antizipatorisch abgearbeitet. Im Durchschnitt sei dann die gesamte Baulänge wieder dieselbe gewesen. Kostenmäßig sei das nicht erfasst worden. Im wesentlichen handele es sich bei den anderen gefilvten Leistungen um Personalleistungen, die von Hausmeistern, Schulsekretärinnen, Ordnungsdienst, vom Tiefbauamt etc. erbracht worden seien. Da es das Bestreben gewesen sei, diese Kosten komplett zu erfassen, seien sie gefilvt worden. Es handele sich um erbrachte Verwaltungsdienste, die dem Kostenzusammenhang zugeordnet worden seien. So ein Verfahren werde auch bei anderen Events angewandt. Es handelte sich also um Menschen, die sowieso bei der Stadt arbeiten und Geld kosten. Es sei kein zusätzliches Personal hierfür eingestellt worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.26
33. Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
34. in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival Klangvokal und das Vokalmusikzentrum NRW (VMZ) in Fortführung des Ratsbeschlusses DS.-Nr.:12371-18 vom 13.12.2018 unter dem gemeinsamen Management des Musikfestival-Teams als „Institut für Vokalmusik“ zusammenzubinden und dieses Institut den Kulturbetrieben organisatorisch zuzuordnen und dem Geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe direkt zu unterstellen. Dazu werden sämtliche Personalstellen des Musikfestivals Klangvokal in wertgleiche Planstellen im Eigenbetrieb Kulturbetriebe überführt und die Sachkostenansätze integriert. Die Umsetzung im Detail regelt eine Organisationsverfügung der Verwaltung.
2.) Der Rat beschließt weiter, dass der Direktor des Musikfestivals Klangvokal ab 01.01.2020 die Bezeichnung „Direktor des Instituts für Vokalmusik“ führt.

zu TOP 2.27
35. Einnahmen aus der LKW-Maut
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14656-19-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die noch ausstehenden Fragen im Zusammenhang mit dem zurückgezogenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 27.06.2019 vor:
Der zu Grunde liegende Antrag wurde im Rahmen der Ausschussberatung zurückgezogen, die Verwaltung wurde aber um weitere Informationen, insbesondere zur Prognose des Maut-
Aufkommens, gebeten.

Hierzu informiere ich Sie wie folgt:

Gem. § 11 III des BFStrMG (Bundesfernstraßenmautgesetztes) sind die zugewiesenen LKWMauteinnahmen „in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesstraßen zu verwenden“. Diese Formulierung lässt keinen
Interpretationsspielraum hinsichtlich der Verwendung der LKW-Maut für den Ausbau der
Infrastruktur von Rad- und Fußwegen oder anderen nicht bundesstraßenbezogenen
Maßnahmen.

Die bisher vereinnahmten Mittel für das 2. Halbjahr 2018 und das 1. Halbjahr 2019 sind für
die Unterhaltung der B1/A40 vorgesehen. Das Tiefbauamt arbeitet aktuell an der
Abstimmung und Vorbereitung der notwendigen Schritte für eine entsprechende
Deckensanierung.

Auf Initiative der Stadt Dortmund arbeitet die Bezirksregierung Arnsberg an einer neuen
Version des Luftreinhalteplans, zu dem auch das ganztägige Durchfahrtsverbot für LKW auf
der B1/A40 gehört. Dieses Verbot wird nach Einschätzung der Verwaltung voraussichtlich
im letzten Quartal 2019 umgesetzt. Damit würde sich der LKW-Verkehr auf der B1/A40 auf
Ziel- und Quellverkehr reduzieren, was wiederum zu einer Reduzierung der Mauteinnahmen
führen würde. Auch die zukünftige Übergabe einer Teilstrecke (östliche B1/A40) an
Straßen.NRW wird sich entsprechend mindernd auf die Mauteinnahmen auswirken. Eine
konkrete Größenordnung hierfür kann zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht beziffert werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass darauf abgehoben werden, dass es eine Bindung des Bundesstraßen gebe. Es gebe jedoch auch Radverkehr an Bundesstraßen. Sie frage sich, ob die LKW-Mautgebühren auch zweckgebunden seien für den Radverkehr an Bundesstraßen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt zu, dass diese Frage von der Verwaltung beantwortet werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.28
36. Stadtumbau Dorstfeld
37. Bürgerhaus Dorstfeld
38. Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

Herr Fuß (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) führt aus, dass es wohl ein Bodengutachten gebe und stellt sich die Frage, ob für die Kinder und Jugendlichen außerhalb des Gebäudes unbedenkliches Spielen möglich sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass seit geraumer Zeit auf dem hinteren Gelände eine Container-Jugendfreizeiteinrichtung betrieben werde. Hierbei seien bisher keine Besonderheiten aufgetaucht. Der Boden sei betrachtet worden, es sei davon auszugehen, dass auch in dem weiteren Bereich keine Besonderheiten auftauchen würden. Es wäre höchstens schwierig, wenn das Bürgerhaus ohne Gebäudesanierung betrieben würde. In diesem Zusammenhang müsse gesehen werden, dass in der Vergangenheit dort ein Motorradhandel betrieben worden sei, ggf. belasteter Boden würde ausgetauscht.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es sich um eine hohe Investitionssumme handele und das Projekt mietzinsfrei 20 Jahre mit Zweckbindung bereitgestellt würde.

Herr Stüdemann teilt mit, dass die IG Dorstfelder Vereine mit eingebunden sei. Ein weiteres positives Beispiel sei ein Projekt, das in Huckarde mit großem Engagement betrieben werde. Dies sei in Dorstfeld ähnlich.

Herr Fuß teilt mit, dass die Bezirksvertretung das Projekt Bürgerhaus mit großer Mehrheit begrüße und im Doppelhaushalt pro Jahr 10.000,-- € beisteuere.

Herr Rettstadt weist darauf hin, dass die Frequenz der Kinder und Jugendlichen deutlich geringer worden sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass es sich beim Bürgerhaus um ein gutes Vorhaben handele. Ein Vergleich mit Huckarde sei aus seiner Sicht jedoch fragwürdig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


1. vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes-/Bundesmitteln, den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €.

2. die mietzinsfreie Vermietung des Gebäudes durch den FB 23 (Fachbereich Liegenschaften) ab Fertigstellung (voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2021) an die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG als zukünftigen Betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung).

3. die mietzinsfreie Anmietung von Räumlichkeiten von der Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG durch den FB 51 (Jugendamt) im Bürgerhaus Dorstfeld. Zur Einrichtung des Kinder- und Jugendtreffs werden zusätzliche konsumtive Mittel i. H. v. 140.000,00 € und investive Mittel i. H. v. 70.000,00 € benötigt. Für den Betrieb der Einrichtung sind außerdem Mehraufwendungen i. H. v. jährlich 47.600,00 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zusätzlich eine Vollzeitkraft und zwei Unterstützungskräfte mit einem Stundenkontingent von jeweils 12,5 Std./Woche einzusetzen und die finanziellen Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

4. die Finanzierung eines Betriebskostenzuschusses über 20 Jahre (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung) für die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG zur Deckung der Betriebskosten des Bürgerhauses in Höhe von voraussichtlich 46.000,00 € je Kalenderjahr. Der Betriebskostenzuschuss erfolgt über den FB 51 und wird alle fünf Jahre durch den FB 51 überprüft. Sollte eine Anpassung der Höhe erforderlich werden, wird diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Für das erste Betriebsjahr erhält die Genossenschaft einen Betriebskostenzuschuss von zusätzlich 10.000,00 € zur Anschubfinanzierung. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung.

5. die durch die Revitalisierung des Gebäudes entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrerträge im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24 unter dem Auftrag 24150702VO00 für die Jahre 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Revitalisierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung des Amtes 24 in den Jahren 2023 ff. (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo mit voraussichtlich jährlich 68.758,00 € belastet (30.929,00 € in 2021, 61.858,00 € in 2022).


zu TOP 2.29


39. Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
40. hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14483-19-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis genommen und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, die Beratung zu der Überweisung des Rates in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 zu vertagen. Dort werde die Vorlage „Nette Toilette“ ebenfalls vorliegen.

Der von Herrn Stüdemann zugesagte Sachstand soll in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 gemeinsam mit der Vorlage DS-Nr. 15518-19 „Umsetzung des Konzepts ‚Nette Toilette‘ in den Dortmunder Stadtbezirken“ beraten werden.

Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

zu TOP 2.30
41. Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es sich bei der Maßnahme um sehr hohe Kosten handele. Er frage sich, ob die Kommune hierfür aufkommen müsse oder ob die Zahlung eines Lastenausgleichs durch den Bund möglich sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass es die zweite genannte Möglichkeit nicht gebe. Er weist darauf hin, dass die genannten Kosten mit den erforderlichen Arbeiten zusammenhängen und möglicherweise auch geringfügiger ausfallen könnten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass die Kampfmittelbeseitigung für einen Freitag vorgesehen sei. Zur geplanten Zeit befänden sich viele Menschen in den betroffenen Krankenhäusern. Er weist darauf hin, dass einige LWL-Abteilungen teilweise leerstünden, die man sicher anmieten könnte.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass es sich im Rahmen der Vorlage zunächst um eine Skizze handele. Der Krisenstab habe im Vorfeld zu dem Thema getagt und es habe bereits Gespräche mit den Kliniken gegeben. Auch der geplante Termin zur Kampfmittelräumung sei mit den Kliniken abgestimmt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Maßnahme bereits empfohlen habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich im vorliegenden Falle um Gefahrenabwehr handele und die fiskalische Betrachtung nachrangig sei.

Herr Rettstadt führt aus, dass er an dieser Stelle wohl etwas missverstanden worden sei. Er halte allerdings nicht alle geplanten Maßnahmen in der vorgeschlagenen Version für sinnvoll.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass an dieser Stelle nicht über ein Verfahren zu entscheiden sei. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe lediglich das Budget zur Verfügung zu stellen, das den worst case abdecken solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Be­reitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO in dem Teilergebnisplan von StA 32 in Höhe von 1 Mio. €.

zu TOP 2.31
42. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15578-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2020 und

- stellt den Wirtschaftsplan 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
43. Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Zu dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe hat die CDU-Fraktion an einigen Stellen Klärungsbedarf und bittet daher zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Vermögensplan sieht eine Steigerung von 2020 von 2,3 Mio auf 5,4 Mio in 2021 vor. Hängt das mit dem Erwerb der Stadt-und Landesbibliothek zusammen und von wem wird diese erworben?
2. Im Ergebnisplan steigen die Zuschüsse der Stadt Dortmund von 49 Mio (Ist 2018) auf 59,8 Mio (Plan 2024). Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede bereits vor stagnierenden Steuereinnahmen gewarnt. Wie können die Kulturbetriebe vorhersehbare Kürzungen der Zuschüsse auffangen?

3. Aus welchem Grund steigen die Personalaufwendungen von 2018 (Ist 27,1 Mio) auf 2019 (Plan 30,1 Mio) um 11%?

4. Im Folienvortrag der Kulturbetriebe in der letzten Sitzung wurde explizit auf die Steigerung der Umsatzerlöse der VHS hingewiesen (Ist 2018 4,635 Mio und lt. Plan 2020 3,814 Mio.) Eine Steigerung ist hier nicht zu erkennen. Woran liegt das?

5. Der Personalaufwand wird sich im BGL von 2018 (Ist 1,1 Mio) auf Plan 2020 1,84 Mio um rund 70% erhöhen. Welche Gründe liegen hier vor?

6. In der Anlage der Kulturbetriebe - Zusammenstellung- werden unter 9.k) Sonstige betr. Aufwendungen im Plan 2020 nur 1,25 Mio ausgewiesen nach Ist 2018 von 4,06 Mio. Wie kommt es zu dieser mehr als 70%igen Reduktion?

7. Die Stellenübersicht 2020 weist einen Anstieg vom 30.06.2019 auf 2020 von 66,80 Stellen aus. Auffällig sind hier insbesondere das Dietrich-Keuning-Haus mit einer Steigerung um 43% (7,64 Stellen) und das BGL mit einer Steigerung um 75% (8,76 Stellen). Wie wird dies begründet?

8. Eine Fluktuationsrate im Personalbereich kann u.E. nicht zu einer Stellenausweitung führen, da die "verlassene" Stelle ja bereits im Stellenplan vorhanden ist. Warum kommt es dennoch zu einer Stellenausweitung?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja, die Erhöhung im Vermögensplan hängt mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Zum möglichen Erwerb sind für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Der Verkäufer ist die DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KK. Das Gebäude soll in das Vermögen der Kulturbetriebe Dortmund eingebracht werden.

Zu Frage 2:
Änderungen im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe müssen laut deren Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Sollten Kürzungen notwendig sein, muss der Rat die Verwaltung mit der Erstellung von Kürzungsvorschlägen beauftragen und anschließend beschließen.

Es ist bereits heute anzumerken, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel auch eine Kürzung im Programm- und Aufgabenbereich der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe bedeuten würde. Eine Einsparung ohne Aufgabenreduzierung ist nicht möglich.

Zu Frage 3:
Die Steigerung der Personalkostenaufwendungen zwischen Ist 2018 (27,1 M€) und dem Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2019 (30,1 M€) in Höhe von 3 M€ erklärt sich folgendermaßen:
Für das Wirtschaftsjahr 2018 waren Personalaufwendungen in Höhe von 27,7 M€ geplant. Allerdings sind aufgrund von unbesetzten Stellen und Stellenanteilen lediglich 27,1 M€ (-0,6 M€) Personalaufwendungen angefallen.
Im Vergleich der Wirtschaftsplandaten 2018 mit 2019 ist somit ein Mehraufwand von 2,4 M€ feststellbar. In der Ratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2019 (DS-Nr. 11941-18) werden diese Daten mit der Stellenplanentwicklung, den tariflich bedingten Erhöhungen und der Fluktuation erläutert.

Zu Frage 4:
Die Volkshochschule berücksichtigt in ihren Planungen lediglich Einnahmen, die als sehr realistisch eingeschätzt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplanvorlage lagen die entsprechenden Bewilligungen für viele der Drittmittelprojekte noch nicht vor. Die Erfahrung zeigt, dass nicht immer mit allen Bewilligungen zu rechnen ist. Die Steigerung der Einnahmen geht jedoch immer einher mit einer Steigerung der Aufwände (Honorare und Sachkosten) für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Nettoeffekt auf das Spartenergebnis VHS ist gering.

Zu Frage 5:
Im Wirtschaftsjahr 2018 waren im BGL von 16,29 Planstellen lediglich 12,67 Planstellen besetzt. Folglich wurden vom Planansatz 0,3 M€ nicht verbraucht.
Im Vergleich der Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2018 (1,4 M€) mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (1,8 M€) verbleibt eine Nettosteigerung von 0,4 M€. Diese wurde dadurch verursacht, dass im BGL „für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln: Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows“ 3,5 Stellen 2019/2020 und 1 neue Stelle 2018/2019 für „die Veranstaltungssicherheit für alle Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund“ neu eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird die gesamtbetriebliche Einrichtung „Schauraum Comic und Cartoon“ mit 1 Stelle im BGL ausgewiesen.

Zu Frage 6:
Die Differenz in der Position 9.k) Sonstige betriebliche Aufwendungen zwischen dem Planansatz 2020 und dem Ist 2018 in Höhe von 2,8 M€ ergibt sich aus den im Ist 2018 ausgewiesenen Aufwendungen für die nicht planbaren außerperiodischen Aufwendungen. Dies sind zum Beispiel Nachzahlungen GEMA-Gebühren, Nachzahlungen Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden und das Nutzungsrecht Pink Floyd.

Zu Frage 7:
Die Stellenübersicht 2020 weist 451,24 Stellen aus. In der aktuellen Wirtschaftsplanvorlage wird die Entwicklung zwischen den Plänen 2019 und 2020 erläutert. Für das Wirtschaftsjahr 2019 weist die Stellenübersicht 2020 zum Stichtag 30.06.2019 aus, dass von den verfügbaren 423,04 Planstellen nur 384,44 Planstellen besetzt bzw. dass exakt zu diesem Stichtag 38,6 Planstellen nicht besetzt waren.
Für die Geschäftsbereiche DKH und BGL ergeben sich folgende Entwicklungen:
Im BGL sind für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln, Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows 3,5 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet worden. Im BGL waren 5,26 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Im DKH wurden für Pfortendienste 2 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet. Im DKH waren 5,64 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.

Zu Frage 8:
Die Kulturbetriebe Dortmund weisen eine Fluktuationsrate von 3 % nur im Erfolgsplan aus und mindern somit pauschaliert den Planaufwand im Personalbereich. Der eigentliche Stellenplan bleibt unverändert. Der Stellenplan entwickelt sich vornehmlich aus Bedarfen, die in den Wirtschaftsplänen genannt werden.

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung lediglich eine Tischvorlage war.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er heute keine Empfehlung aussprechen könne und sieht die Vorlage eher in den Haushaltsberatungen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage und auch die Vorlage zu TOP 4.2 zu schieben.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass auch ihre Fraktion Beratungsbedarf habe und möchte erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 über die Vorlage abstimmen lassen.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, bisher als Honorarkräfte bei der Stadt Dortmund beschäftigt gewesen seien. Er bittet die Verwaltung, nicht nur die Kosten, die zukünftig für diesen Personenkreis entstehen würden zur Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 nachzuliefern, sondern auch eine Gegenüberstellung zur Verfügung zu stellen, was diese Kräfte die Stadt Dortmund in der Vergangenheit gekostet hätten. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Mitglieder des Ausschusses, vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung über die Vorlage zu beschließen, zumal er der Betriebsausschuss sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt einstimmig die Beratung über die Vorlage in seine nächste Sitzung am 03.12.2019.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) stellt sich die Frage, weshalb die Kulturbetriebe nur für das Jahr 2020 einen Wirtschaftsplan aufgelegt haben. Andere Fachbereiche hätten das parallel zum Doppelhaushalt für zwei Jahre zusammengefasst. Aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sei ja für das 2. Jahr die Fördersumme für 2021 erkennbar gewesen, so dass auf der Basis der Wirtschaftsplan hätte ergänzt werden können.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin dass das durchaus möglich gewesen sei. Es sollte an dieser Stelle jedoch das Jährlichkeitsprinzip gewahrt werden. Die Zuschusshöhe 2021 sei allerdings im Doppelhaushalt zu finden und sei für beide Jahre abgestimmt. Es ändere sich jedoch 2021 sehr viel in den Kulturbetrieben. Der Wirtschaftsplan, der jetzt für 2021 erstellt worden wäre, würde in den Geschäftsbereichen in Teilbudgets hinterher ohnehin überarbeitet und man müsste diese Veränderungen dann einbringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.11.2019 (Fortsetzung 05.12.2019).

zu TOP 3.2
44. Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis:

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2020ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 14934-19).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2020ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 14934-19). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020/21 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2024,
4. legt für 2020/21 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
2020 2021
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 156.515.530,- Euro 161.032.644,- Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen 138.638.807,- Euro 142.209.869,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 50.508.173,- Euro 53.177.683,- Euro

Gesamtbetrag der Mittelverwendung 50.508.173,- Euro 53.177.683,- Euro
5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2020 auf 17.876.723,- Euro und für 2021 auf 18.822.775,- Euro fest,

6. beschließt für 2020 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.876.723,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2020 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.031.273,- Euro wieder zugeführt werden und für 2021 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2021 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.174.921,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2020 in Höhe von 17.792.017,- Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 8.130.849,- Euro fest,
8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 22.525.900,- Euro fest.
zu TOP 3.3
45. Beteiligungsbericht 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15417-19)

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Beteiligungsbericht 2018/2019 in seiner Sitzung am 26.09.2019 zur Kenntnis genommen und ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
46. Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Ergänzung des Hundebereichs im städtischen Tierheim im Tierschutzzentrum Dortmund, Hallerey 39 in Dortmund – Dorstfeld mit einem Volumen von 806.000 Euro.

zu TOP 3.5
47. Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2020 ersetzt.

zu TOP 3.6
48. Weiterentwicklung der DEW21
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15843-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2019 vor:

In dem am 11.12.2014 beschlossenen Konsortialvertrag zwischen der RWE AG und der DSW21 (DS-Nr.: 14364-14) wurde für den Fall der Übernahme des bisherigen Partners eine Change-of-Control-Klausel aufgenommen.
Die Europäische Kommission hatte Anfang 2019 den Weg für die Zusammenführung der RWE/Innogy SE und E.ON freigemacht. Damit würde zukünftig E.ON neuer Anteilseigner der DEW21, die Change-of-Control-Klausel könnte greifen.


Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Geschäftsführer der DSW21 hatte angekündigt, die Anwendung des § 3 „Change of Control“ des Konsortialvertrags im Zusammenhang mit der Übernahme der Innogy-Anteile durch E.ON zu prüfen.
Ist dies geschehen und wenn ja, welche Handlungsoptionen ergeben sich daraus für DSW21?

2. Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Anwendung der Change-of-Control-Klausel?

3. Welche Fristen gelten für die Rechtsausübung der Change-of-Control Klausel?

4. Wie gestaltet sich der weitere Prozess der Übernahme und der Verhandlungen mit E.ON?


Begründung:
Zurzeit hält Innogy den früheren RWE-Anteil an DEW21 von 39,9 Prozent. Ohne Nutzung der Change-of-Control-Klausel würde der Anteil mit der Innogy-Übernahme an E.ON übergehen. DSW21-Vorstandschef Guntram Pehlke hatte im Finanzausschuss im Mai 2018 erklärt, dass DSW21 durch die Anwendung der Change-of-Control-Klausel die Option nutzen könne, die Anteile neu zu sortieren. Denkbar wäre sowohl DEW21 komplett zu kommunalisieren als auch den E.ON-Anteil zu verringern.
Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) führt aus, dass die Change of Control-Klausel auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion ins Vertragswerk aufgenommen wurde, ermöglicht die Chance, die gesellschaftsrechtliche Position gegenüber dem neuen Eigentümer statt Innogy SE und E.ON zu verbessern. Der Vorstand der DSW21 hat nach dem amtlichen Wechsel beschlossen, E.ON anzuschreiben und deutlich zu machen, dass wir prüfen, ob wir die Change of Control-Klausel ziehen. Dies werde getan, um die Fristen aufzuhalten. Ansonsten hätte 1 – 1 ½ Jahre Zeit bestanden. In dem Moment, wo gesagt wird, dass eine Prüfung erfolgt, verlängert sich die Frist. Es gebe verschiedene Möglichkeiten und es werde nun geprüft, welcher Weg der beste sein wird. Eine Variante wäre es, die Anteile zu übernehmen und darauf zu hoffen, dass sie sich dann aus den erhöhten Ausschüttungen der DEW21 refinanzieren. Eine weitere Möglichkeit wäre es, sich mit einer Geldsumme abfinden zu lassen, wenn man die Change of Control-Klausel nicht zieht. Diesen Weg haben einige andere Städte gewählt. Weiterhin könne man sich E.ON-Aktien übertragen lassen, da die Klausel ein Wert sei. Desweiteren könnten Anteile in unterschiedlicher Höhe zurückgekauft werden und ggf. einen Teil kostenlos übertragen lassen, wobei es von der rechtlichen Situation her kein wesentlicher Unterschied sei, ob E.ON mit 39 % oder mit 25,1 % an der DEW21 beteiligt sei. Es gebe höchstens eine Auswirkung auf die Ausschüttung. Man sollte allerdings bedenken, dass auch die DEW21 mit ihrem Wirtschaftsplan zunehmend unter Druck gerate. Es könnte durchaus vernünftiger sein, z. B. E.ON-Aktien zu nehmen. Dies sei alles noch nicht geprüft. Der Rat und auch der Aufsichtsrat von DEW21 werden die Ergebnisse der Prüfung erhalten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt sich die Frage, ob die Frist mit der Ankündigung der Prüfung bereits verlängert sei und wann die Prüfung ungefähr abgeschlossen sein werde.

Herr Pehlke teilt zu der ersten Frage mit, dass mit dem Anschreiben die Frist ausgesetzt sei. Bis zur Sommerpause 2020 werde ein Vorschlag unterbreitet.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) möchte wissen, ob bei 25,1 % die Garantiedividende nicht mehr in dem Umfang gilt, wie bei einem anderen Prozentwert.

Herr Pehlke teilt mit, dass dies kein Automatismus sei. Es könne auch erreicht werden, dass die Garantiedividende schon bei einem Prozentsatz von ca. 37 % nicht mehr angewendet werden müsse.

Herr Grohmann (SPD-Fraktion) stellt sich die Frage, ob E.ON auch auf andere große oder auch kleinere Stadtwerkebeteiligungen zugehe oder ob es sich um ein Privileg handelt, dass auf Dortmund zugegangen werde.

Herr Pehlke führt aus, dass E.ON nicht nur auf DEW21 zugegangen sei. Es würden Gespräche bundesweit geführt.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) dankt Herrn Pehlke für seine Ausführungen.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mündlich beantwortet.

zu TOP 3.7
49. Flughafen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15205-19-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 19.09.2019 vor:
50.
51. Die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich nach Abstimmung mit der Flughafen Dortmund GmbH wie folgt:
Thema: UEFA Euro 2024

Zu Frage 1:
Mit der Bezirksregierung Münster sind bezogen auf den Gegenstand der Frage keine Vereinbarungen getroffen worden.

Zu Frage 2:

Eine Schadensersatzansprüche auslösende Verpflichtungserklärung ist nicht abgegeben worden.

Zu Frage 3.1:
Die Leistungsfähigkeit der Flughafeninfrastruktur ermöglicht grundsätzlich die Abfertigung von Flugzeugen der genannten Klassengrößen und Anzahl in einem Zeitfenster von 2 Tagen innerhalb der genehmigten Betriebszeiten.

Zu Frage 3.2:

Der Flughafen verfügt außerhalb des GAT-Bereichs (General Aviation Terminal) über 13 Abstellpositionen für Linien- und Charterflüge. Bauliche Veränderungen im Rahmen der UEFA Euro 2024 sind nicht vorgesehen.

Zu Frage 4:
Entscheidungen über Ausnahmen vom Nachtflugverbot trifft ausschließlich die zuständige Luftfahrtbehörde (Bezirksregierung Münster).

Thema: Verrechnung der Feuerwehrkosten zwischen dem Flughafen Dortmund und der Stadt Dortmund

Zu Frage 1:
Ab dem Wirtschaftsjahr 2018.

Zu Frage 2:

Ab dem 01.01.2018 erhebt der Flughafen Mieten in Höhe von ca. 430.000 € (netto) p.a. gegenüber der Stadt Dortmund.

Zu Frage 3:
Die Mieterträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in gleicher Höhe ausgewiesen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
52. Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15567-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Parkpflege des Revierparks Wischlingen auf die Revierpark Wischlingen GmbH übertragen und dafür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 300.000 € gezahlt wird.

zu TOP 3.9
53. Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15687-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

54. das Raumkonzept und den damit verbundenen Kauf der Objekteinrichtungen und der Einrichtungs­ge­gen­stän­de,

55. sowie gem. §83 Absatz 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 zur Verstärkung des Investitionszuschusses an die Wirtschafts­­för­de­rung zum Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Str. 2-8, 44147 Dortmund, in Höhe von 342.417,92 € für die Möblierung der Arbeitsplätze, 304.873,22 € für Kunden- und Funktionsflächen und 68.175,10 € für die sonstigen Einrichtungen (Summe: 715.466,24 €) auf der Finanzstelle 80_01506014001 (Zuschuss an EB 80 Wirt­schafts­­förderung) mit der Finanzposition 780700 (Auszahlung Erwerb von Finanz­an­la­gen). Die Deckung der unter dem Punkt finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe aus dem Fachbereich 66.



zu TOP 3.10
56. Berichterstattung zur aktuellen Lage des Deutschen Fußballmuseums und Perspektive
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 15960-19)

Herr Neukirchner (Sprecher der Geschäftsführung, Deutsches Fußballmuseum) und Herr Dr. Berding (Kaufmännischer Geschäftsführer Deutsches Fußballmuseum) geben einen Überblick über die aktuelle Lage des Deutschen Fußballmuseums und seine Perspektive. Der Vortrag und die dazugehörige Studie werden der Niederschrift als Anlage 1 und 2 beigefügt.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass Fragen lediglich zu öffentlichen Bereichen gestellt und beantwortet werden können.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass er es für gut halte, dass zum Thema Fußballmuseum eine ausführliche Berichterstattung mit wesentlichen Aussagen durch Herrn Neukirchner und Herrn Berding im öffentlichen Sitzungsteil erfolgt sei. Die Verwaltung habe hierzu vom Rechtsamt der Stadt Dortmund eine Stellungnahme erarbeiten lassen, welche Bereiche und Themenfelder in öffentlicher und welche in nichtöffentlicher Sitzung angesprochen werden können. Dies sei für ein rechtssicheres Handeln erforderlich gewesen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass in den beiden Vorträgen für ihn interessante Aussagen insbesondere bei der finanziellen und bilanziellen Betrachtung gemacht worden seien. Er weist darauf hin, dass die Situation des Fußballmuseums ähnlich sei wie die des Flughafens in Dortmund. Er frage sich, wieviele Besucher beispielsweise anlässlich des Kirchentages den Weg ins Fußballmuseum gefunden hätten.

Herr Neukirchner führt aus, dass dies ca. 5.000 Besucher mehr gewesen seien, ähnlich wie bei internationalen Spielen des BVB. Dies sei ein Vorteil von großen Museen, die touristische Hotspots seien.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion seit 2015 einen jährlichen Bericht zum Fußballmuseum eingefordert habe. Dies trage zu Transparenz und Öffenheit bei. Die Stadt zahle für andere Museen finanzielle Zuschüsse, hierfür sei sie allein verantwortlich. Dies sei aber nicht mit der Situation am Fußballmuseum und dem finanzstarken Partner DFB vergleichbar. Die Stadt Dortmund werde in den nächsten Jahren immer stärker in die Verlustabdeckung einsteigen müssen. In den Vorträgen habe es so geklungen, als wenn die hohen Abschreibungen plötzlich und unerwartet aufgetaucht seien und dass regelmäßiger Substanzerhalt erfolgen müsse. Das habe man jedoch vorher wissen müssen. Die Stadt Dortmund hat sich aus ihrer Sicht am Zustandekommen und am Unterhalt des Museums eingebracht. Es sei in der Vergangenheit immer wieder geäußert worden, dass man sich im Hinblick auf die unterschiedliche Verlustabdeckung keine Gedanken machen müsse. Sie frage sich, wo die Verlustabdeckung für die Stadt Dortmund enden werde, zumal die Stadt in einer finanziell schlechteren Position sei als der DFB.

Herr Stüdemann führt aus, dass die Stadt Dortmund eine Einrichtung bekommen habe, die von der politischen Ebene unterstützt worden sei. Es handele sich um einen Gegenwert von ca. 40 Mio. €, in die das Grundstück und eine Geschäftsführerstelle eingebracht worden seien. Für den Ausbau des Grundstücks habe das Land 70 % Fördermittel gezahlt. Das Land habe insgesamt 18,5 Mio. € und die Städtebauförderungsmittel für die Entwicklung des Außengeländes aufgebracht. Es gebe die Regelung, dass bei einem Verlust in Höhe bis zu 500.000,-- € beide Gesellschafter einen Verlust in gleicher Höhe tragen. Ab einem Verlust in Höhe von 500.000,-- € Verlust übernehme die Stadt Dortmund den Verlustausgleich. Dieses Verfahren im Rahmen der Vertragslage sei auch politisch legitimiert. Nach drei Jahren bestehe die Möglichkeit, dass die Gesellschafter ggf. über eine andere Struktur Gespräche führen. Dass dies unabweisbar in eine dauerhafte defizitäre Situation führe, könne daraus nicht geschlossen werden. Man müsse sich jedoch die Frage stellen, wie das Fußballmuseum weiter begleitet werden solle, was unternommen werden und ob der DFB eine größere Rolle spielen könne. Es sei auf jeden Fall zu erkennen, dass auf Seiten des DFB das Führungspersonal in sehr kurzer Zeit einige Male gewechselt habe und sich dies nicht positiv auf die Situation ausgewirkt habe. Weiterhin sei festzustellen, dass der Zuspruch für die Institution Fußballmuseum gleichbleibend hoch sei und das Museum einen positiven Anklang bei den Besuchern finde. Dies sei gut für die Stadt. Er weist darauf hin, dass man die Situation in Dortmund auch mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen Städten sehen müsse.

Herr Neukirchner führt aus, dass sich verschiedene Städte beworben hätten, als das Fußballmuseum eingerichtet werden sollte. Der DFB habe nach der Fußballweltmeisterschaft 2006 einen dauerhaften öffentlichen Kulturort schaffen. Es hätten sich viele – auch touristenstarke – Städte beworben. Das Ruhrgebiet habe sich authentisch gezeigt, daher habe sich der DFB für Dortmund als Standort entschieden und 36 Mio. € an finanziellen Mitteln eingebracht. 18,5 Mio. € seien vom Land als Zuschuss geflossen. Der DFB habe 17 Mio. mehr als die Stadt Dortmund investiert. Dortmund habe hierdurch einen Imagegewinn erzielt und könne von diesem Alleinstellungsmerkmal profitieren. Jetzt sei die Situation eingetreten, dass die Stadt Dortmund eine stärkere Beteiligung zeigen müsse.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Kultur nicht allein unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachtet werden könne. Er halte das Fußballmuseum auf jeden Fall für eine sehr gute Einrichtung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass jedes Jahr eine Anfrage gestellt worden sei. Es sei jedoch nie ein Risiko gesehen worden. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften müsse die finanzielle Situation auf jeden Fall im Blick behalten und bittet darum, mit offenen Karten zu spielen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass die P9olitik den Vertrag und den Passus „Verlustausgleiche“ gekannt habe und dass die Möglichkeit von Nachverhandlungen gestehe. Er weist darauf hin, dass beim Fußballmuseum jedoch das Marketing zurückgefahren worden sei, dass es weniger besondere Veranstaltungen gebe, das Interesse sich verringert habe und daher die Preise an der einen oder anderen Stelle gesenkt worden seien.




4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
57. Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt -vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“- die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 04532-11 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – von 800.000,00 Euro auf 1.050.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – in Höhe von 1.050.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

zu TOP 4.2
58. Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.


Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:


“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“

wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“

Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.

AUSW, 06.11.2019:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung am 04.12.2019.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die abschließende Bewertung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abzuwarten und sich anschließend mit der Vorlage zu befassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage in seine Sitzung am 06.02.2020.

zu TOP 4.3
59. Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14923-19)

Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass er das Verfahren im Hinblick auf die Beratungsfolge und das Votum des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 für nicht in Ordnung befinde. Informationen hierzu zu einem früheren Zeitpunkt wären hilfreich gewesen. Er bittet darum, dass die Entscheidung daher im Rat getroffen werden solle ohne Votum des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
60. Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
61. hierzu Umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
(Drucksache Nr.: 14712-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:13909-19-E1):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich umweltorientierter Beschaffung vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19), deren Beantwortung nunmehr unter 3.6 der TO vorliegt:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


Begründung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.10.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19-E1) zur Anfrage der CDU-Fraktion im AUSW vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19) geht hervor, dass es durchaus Maßnahmen gibt, die eine weitere Optimierung umweltorientierter Beschaffung mit sich bringen würden.


Neben dem Hinweis der Verwaltung, dass es offensichtlich auch verwaltungsintern noch Handlungsbedarf bei den Standards der Fachbereiche gibt, die eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung hemmen, gilt dies auch insbesondere für die städtische Energieversorgung.
Konnte der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 zwar kontinuierlich gesenkt werden, so ist der Stromverbrauch im Zeitraum 1990 bis 2016 in etwa gleich geblieben. 2016 betrug der Stromverbrauch 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die Straßenbeleuchtung. Bei einer vollständigen Umstellung der städtischen Stromversorgung auf Ökostrom würde die Verwaltung ihren CO2-Ausstoß um rund 35.000t verringern und somit nahezu halbieren.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung, dass mit keiner anderen Maßnahme die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt werden können. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen, die der CO2-Einsparung dienen, sind notwendige Kosten als eher gering einzuordnen.

AUSW, 06.11.2019:

Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch den Punkten 1. und 3. des CDU-Antrages zustimmen werde.
Zu Punkt 2. des CDU-Antrages erinnert er daran, dass es hierzu bereits einen entsprechenden Ratsbeschluss aus 2007 gebe, welcher nun endlich umgesetzt werden sollte. Daher schlage er folgende Modifikation zu Punkt 2. vor:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden. .

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass er die Vorlage und auch den Antrag ablehnen werde u. a. weil es bei der Beschaffung von Arbeitskleidung in erster Linie um die Zweckmäßigkeit gehen sollte und nicht um die Erfüllung von irgendwelchen „ verquarzten“, ideologischen Vorstellungen. Außerdem erwarte er von der Verwaltung einer Deutschen Stadt, dass diese auch darauf achten sollte, dass bei der Beschaffung Arbeitsplätze im eignen Land gefördert würden.
Hiernach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Fraktion (Drucksache Nr.: 13909-19-E1):
Unter Einbeziehung der heutigen mündlichen Ergänzung durch Herrn Rm Dudde zu Punkt 2. dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) hierzu folgenden, ergänzten Beschluss:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

Ergänzung:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor, die mit dem Vorlage DS-Nr. 13909-19 „Nachhaltige Beschaffung“ korreliert:
Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14712-19):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung zu den letztgenannten Punkten (6. und 7.):
1. Hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Strategie bei der Beschaffung, welche den in der Begründung genannten Aspekten der Umweltorientierung entspricht?
2. Wenn ja, welche Strategie ist das, wie läuft der Abstimmungsprozess in der Stadtverwaltung hierzu und welche vorrangigen Bereiche wurden hierbei definiert?
3. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung, ob die Stadt Dortmund durch eine Strategie der umweltorientierten Beschaffung einen Beitrag dazu leisten kann, dass Ökologie und Ökonomie bei der Auftragsvergabe Hand in Hand gehen.
4. Sieht die Verwaltung noch Potenziale hinsichtlich einer umweltorientierten Beschaffung, zum Beispiel bei Produkten wie Papier, Papierprodukten, Multifunktionsgeräten, Büromöbeln, Farben oder Reinigungsmitteln, und welche könnten das sein?
5. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens, zum Beispiel bei der Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung etc., berücksichtigen. Sieht die Verwaltung bezüglich einer verstärkten umweltorientierten Beschaffung Hemmnisse, die sie dem Ausschuss vorstellen kann?
6. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung, wie hoch der Anteil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Dortmund ist und ob es gegebenenfalls einen Rahmenvertrag hierzu gibt.
7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Kosten-Nutzen-Darstellung einer umweltorientierten Beschaffung vorzustellen. Bei der Lebenszykluskostenrechnung sind neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs- und Wartungskosten sowie die Kosten zum Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen, damit sich diese Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen.




Begründung
Umweltorientierte Beschaffung oder Green Public Pro (GPP) durch öffentliche Verwaltungen stellt sich in vielen Städten als Prozess dar, in dessen Rahmen die öffentlichen Verwaltungen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit identischer Hauptfunktion.
Sie kann demnach ein strategisches Instrument sein, mit dem öffentliche Verwaltungen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales erreichen. Städte wie Malmö, Haarlem (NL) oder Barcelona weisen mit einer solchen Beschaffungsstrategie bereits Erfolge auf. Das Umweltbundesamt bietet hierzu verschiedene Veröffentlichungen zu Schulungskonzepten, Berechnungswerkzeugen für Lebenszykluskosten (LCC Tool) und aktuellen Rechtsgutachten zur umweltorientierten Beschaffung.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14712-19-E2):

…die Fragestellungen zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (Fragen 1-7) sind
zwischenzeitlich dem Vergabe- und Beschaffungszentrum zur Beantwortung zugeleitet
worden. Ich beantworte die Fragen wie folgt:

Zu 1.
Die Stadtverwaltung Dortmund setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und verfolgt in
der Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO) vom 19.07.2019 eine
Strategie zur nachhaltigen Beschaffung. Ziel ist die Berücksichtigung von sozialen,
umweltbezogenen, gesellschaftlichen sowie innovativen Aspekten innerhalb der
Vergabeverfahren (s. Ziffer 2.2 der VBO).
Als Anerkennung eines sozial verantwortlichen Beschaffungswesens wurde der Stadt
Dortmund der „Vergabepreis NRW 2014 - Wegweiser für sozial gerechte Beschaffung“
verliehen. Die Auszeichnung wird an öffentliche Kommunalverwaltungen in Nordrhein-
Westfalen vergeben, die im Sinne der Einhaltung internationaler Menschen- und
Arbeitsrechte handeln. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Prämierung als
„Deutschlands nachhaltigste Großstadt“ zu nennen, mit welcher die Stadt Dortmund 2014
aufgrund Kampagnen wie dem Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ oder der
Gründung eines Fördervereins „Energieeffizienz und Klimaschutz“ ausgezeichnet wurde.
Ferner trägt die Stadt Dortmund bereits seit 10 Jahren den Titel „Fairtrade Town“. Dieser
wurde ihr am 15. September 2009 als erste Stadt in der Metropole Ruhr verliehen. Für die
Auszeichnung können sich Kommunen bewerben unter der Voraussetzung, dass die von
TransFair vorgegebenen Kriterien erfüllt werden. Diese beinhalten u.a. die Verabschiedung
eines Ratsbeschlusses zur Unterstützung des fairen Handels sowie die Verwendung von
Kaffee und Tee aus fairem Handel bei allen Sitzungen im Rathaus.

Zu 2.
Im Hinblick auf umweltbezogene Aspekte sollen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Um diese Anforderung bei der Beschaffung einhalten zu können, sollen die Bedarfsträger im
Rahmen der Bedarfsanalyse und Bedarfsbeschreibung den Aspekt einer umweltfreundlichen
und energieeffizienten Lösung prüfen. Im Leistungsverzeichnis sollen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit Leistungs- oder Funktionsanforderungen hinsichtlich des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausdrücklich genannt werden. Hierzu sollen neben
den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips
insbesondere auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer - vor allem
die Kosten für den Energieverbrauch - sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
So werden beispielsweise seit der Gründung des Mobilitätszentrums im Januar 2015
ökologisch und ökonomisch erzielbare Verbesserungspotentiale des Mobilitätsbedarfs der
Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung untersucht. Ziel ist eine maximale Reduzierung von
Emissionen bei gleichzeitiger Senkung des Ressourceneinsatzes durch eine optimierte und
verbesserte Auslastung des Fahrzeugbestandes.
Bei der Ausgestaltung von sozialen Aspekten wird etwa durch das Service Center lokale
Arbeit (Dezernat 5) die Berücksichtigung von Langzeitarbeitslosen geprüft und diese, soweit
sinnvoll möglich, entsprechend in das Vergabeverfahren aufgenommen. Zudem ist der
gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember
2017 zur „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" in der jeweils geltenden Fassung
zu beachten. Hiernach werden Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bevorzugt
berücksichtigt.
Weiterhin werden bei Vergabeverfahren Gütezeichen (Siegel und Zertifikate) verwendet.
Exemplarisch wird bei der Beschaffung von Holzprodukten ein Nachweis gefordert
(Gütezeichen FSC und/oder PEFC), dass das verarbeitete Rohholz nachweislich aus legaler
und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Papier ist entsprechend der Vorgaben des
Landesabfallgesetzes grundsätzlich nur mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent zu
beschaffen. Ebenso wird bei der Beschaffung von Kleidung auf faire und nachhaltige
Produkte geachtet und bestimmte Anforderungen oder Zertifikate gefordert.

Zu 3.
Beim Vergabe- und Beschaffungszentrum wird großen Wert gelegt auf den Schutz der
Umwelt, die Beschaffung innovativer Produkte und die Förderung des Umweltbewusstseins –
sowohl bei den Mitarbeiter*innen im eigenen Amt als auch in den anfordernden
Fachbereichen. Das Potenzial einer nachhaltigen Beschaffung wird derzeit noch nicht
vollends ausgeschöpft. Der Bezug nachhaltiger Produkte erfolgt zwar bereits teilweise über
entsprechende Rahmenverträge, eine Ausweitung der Berücksichtigung von Öko- und
Sozialstandards wäre jedoch wünschenswert. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Auf die Hemmnisse wird unter Punkt 5 informiert.
Auf das Spannungsfeld, aber auch auf die Synergie zwischen Ökologie und Ökonomie bei der
Auftragsvergabe wird in der Beantwortung von Frage 7 in einigen Beispielen eingegangen.

Zu 4.
Wie unter Punkt 2 erläutert, werden bei der Beschaffung von Holzprodukten (Papier mit
100%igem Altpapieranteil, Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft) bestimmte
Anforderungen vorausgesetzt, sodass in diesem Segment die Potenziale einer
umweltorientierten Beschaffung berücksichtigt werden. Beispielsweise wird bei der
regelmäßig wiederkehrenden Vergabe des Rahmenvertrages über die Lieferung von
Fotokopierpapier im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung ausschließlich Recyclingpapier
mit dem Siegel „Blauer Engel“ ausgeschrieben (siehe Drucksache Nr. 15192-19).
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln ist es bei der letzten Ausschreibung des
Rahmenvertrages gelungen, für mehrere Positionen im Leistungsverzeichnis das Gütezeichen
„EU-Ecolabel - Wasch- & Reinigungsmittel“ oder eine gleichwertige Zertifizierung zu
fordern.
Die Potenziale einer nachhaltigen Beschaffung im IT-Bereich werden allerdings bei Weitem
noch nicht ausgeschöpft; hier steht die Verwaltung noch am Anfang.
Regelmäßig werden jedoch bereits Energie- und Umweltsiegel für umweltschonende
Produkte gefordert. Zur Einsparung des Energieverbrauchs sollte auf eine umweltorientierte
Beschaffung für den gesamten Produktkreislauf geachtet werden, um eine
ressourcenschonende Verwendung von Energie und Einsatzmaterialien über den gesamten
Lebenszyklus hinweg zu gewährleisten („Green IT“). Um dies zu erreichen, werden etwa bei
Vergaben von Multifunktionsgeräten nachfüllbare Druckerpatronen sowie ein
energiesparender Sleep-Modus vorausgesetzt, sodass teilweise auch teurere Komponenten mit
geringem Energieverbrauch die wirtschaftlichere Variante darstellen können.
Auch bei der Entsorgung und Wiederverwertung der Einsatzmaterialien finden
umweltschonende Verfahren Berücksichtigung.

Zu 5.
Als Hemmnis ist zunächst das Fehlen eindeutiger gesetzlicher Vorgaben zur
umweltorientierten Beschaffung zu nennen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) im März 2018 sind die Vorgaben zu
Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Das aktuelle TVgG
konzentriert sich nunmehr ausschließlich auf den Mindestlohn. Zudem sind die bisher
notwendigen Verpflichtungserklärungen entfallen und es ist nur noch eine vertragliche
Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig. Durch den
Entfall der klaren und zentralen Vorgaben wird die grundsätzliche Entscheidung, ob im
vorliegenden Beschaffungsvorgang Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden und wenn
ja, in welcher Tiefe, wieder auf eine Ermessensentscheidung im Einzelfall reduziert. Dadurch
wurde die gesetzliche Zielsetzung zur umweltorientierten Beschaffung weitestgehend
eingestellt und der Anreiz zur Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien – sowohl für die
Kommunen als auch für die Unternehmen – abgeschafft.
Um dies zu kompensieren, hat die Verwaltung eine Vorlage zur nachhaltigen Beschaffung
(Drucksache Nr. 13909-19) in den Gremienlauf eingebracht. Nach Befassung dieser Vorlage
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019 sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 soll der Rat am 14.11.2019
den Beschluss fassen, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Dortmund konsequent
fortzusetzen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen sollen nicht nur rein
ökonomische Kriterien betrachtet, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen in
Bezug auf ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
Derzeit werden bei der Beschaffung von Waren aus sensiblen Produktbereichen wie etwa
Textilien zur Einhaltung von nachhaltigen Kriterien, z.B. Sozialstandards, und zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen im Herstellungsprozess regelmäßig bestimmte Nachweise
innerhalb der Vergabeverfahren angefordert. Es zeigt sich jedoch, dass die Bewertung der von
den Unternehmen vorgelegten Nachweise teilweise problematisch ist.
Auch für den IT-Bereich gestaltet sich die Bewertung von „Siegeln“ schwierig, da die meisten
Umweltzeichen zur Energieeinsparung unterschiedliche Mindestanforderungen voraussetzen
und dadurch kein angemessener Vergleich bei der Angebotswertung möglich ist. Hieraus
ergibt sich die Notwendigkeit einheitlicher und unabhängiger Zertifikate. Zudem ist in
bestimmten Produktgruppen ein „Marktversagen“ festzustellen, wenn sich in diesem Segment
noch keine hinreichende Marktdurchdringung nachhaltiger Produkte eingestellt hat.
Teilweise stellen auch die Standards innerhalb der Fachbereiche ein Hemmnis für eine
umweltorientierte Beschaffung dar, z. B. wenn bei der Beschaffung von Kleidung bestimmte
Farben aus Sicherheitsgründen oder wegen interner Regelungen gefordert werden, wie etwa
die vorgeschriebene Farbe „marineblau“ für Dienstkleidung (Arbeitshosen). Häufig werden
bei der Produktion von Textilfarben Chemikalien mit umweltschädlichen Stoffen verwendet,
sodass der Markt an nachhaltiger Textilfarbe bisher beschränkt ist. Eine umweltorientierte
Beschaffung und Zertifizierung der von den Fachbereichen genannten Anforderungen ist
daher nicht immer möglich. Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
Kompromisse einzugehen und passable Lösungen zu finden. Als positives Beispiel ist die
Ausschreibung „Fair gehandelte Arbeitssicherheits-kleidung“ des Betriebshandwerkliche
Dienstes (BHD) der Städtischen Immobilienwirtschaft hervorzuheben, in welcher der
Farbcode der Kleidung von „himmelblau“ auf „grau“ angepasst wurde, um die Beschaffung
fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

Zu 6.
Die CO2-Emissionen der kommunalen Verwaltung betrugen im Jahr 2016 73.319 t. Davon
entfallen ungefähr jeweils die Hälfte auf den Stromverbrauch bzw. den Wärmebedarf.
Während der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 kontinuierlich gesenkt
werden konnte, ist der Stromverbrauch in diesem Zeitraum in etwa gleich geblieben. Im Jahr
2016 betrug er 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die
Straßenbeleuchtung.
Derzeit gibt es für den Stadthauskomplex inklusive Rathaus eine Sondervereinbarung mit der
DEW21 über den Bezug von Ökostrom auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung.
Darüber hinaus konnten an den Standorten Deggingstraße und Untere Brinkstraße bei dem
Aufbau von Ladeinfrastruktur einmalige Fördermittel aus den Programmen „progres.nrw“
und „Elektromobilität in Kommunen“ der Bezirksregierung Arnsberg akquiriert werden,
welche die Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur bis zu 75 % abdecken, da hier ebenfalls
Ökostrom, welcher eine Voraussetzung zur Fördermittelakquise darstellt, bezogen und zu
100% genutzt werden kann.
Die Mehrkosten für Ökostrom liegen zwischen 0,119 ct/KWh brutto (Sondervereinbarung mit
DEW21 für den Stadthauskomplex mit Rathaus) 0,48 ct/KWh brutto (DEW21-Tarif für den
Privatkunden) und 0,883 ct/KWh brutto (Ökostrom DEW21 fahre e für Ladesäulen).
Aufgrund der unterschiedlichen Verträge ist die Spannweite der Mehrkosten sehr hoch und
wird sich, vorbehaltlich von Verhandlungen und Vereinbarungen mit Stromlieferanten, in der
Gesamtsumme jährlich auf rund 350.000 - 400.000 € belaufen.
Der ökologische Effekt im Vergleich zum Mitteleinsatz wäre jedoch gewaltig. Die
kommunale Verwaltung würde ihren CO2-Ausstoß um rd. 35.000 t verringern und somit
halbieren. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen die der CO2-Einsparung dienen, sind die
oben genannten notwendigen Kosten als sehr gering einzuordnen.
Insgesamt ist die Umstellung der städtischen Stromversorgung auf zertifizierten Ökostrom aus
den zuvor genannten Gründen somit ausdrücklich zu befürworten. Mit keiner anderen
Maßnahme können die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt
werden.
Als Maßnahme zur Luftreinhaltung, Lärm- und CO2-Minderung hat der Verwaltungsvorstand
am 20.03.2018 beschlossen, den Prozess der Elektrifizierung der Pkw-Flotte weiter
voranzubringen. Ziel ist es bis zum Jahr 2022 eine Quote von rd. 80 % Elektrofahrzeuge zu
erreichen und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur aufzubauen. Eine weitere
Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und damit die Umsetzung bestehender
Beschlüsse zur Elektromobilität entfaltet nur ihre maximale ökologische Wirkung, wenn die
Fahrzeuge wie an den beiden oben genannten Standorten auch stadtweit mit Ökostrom
aufgeladen werden können.

Zu 7.
Ein sinnvoller Vergleich zwischen „konventionellen“ und nachhaltigen Produkten in Bezug
auf die Kosten ist nicht möglich. Ökologisch angebaute und fair gehandelte Produkte
zeichnen sich gegenüber „konventionell“ erzeugten Produkten durch verschiedene Vorteile
während ihres Produktionsprozesses aus. Beispielsweise setzt ökologische Landwirtschaft
weniger Energie ein und damit weniger CO2 frei. Zudem wird die Fruchtbarkeit der Böden
gestärkt, was zum Boden- und Wasserschutz beiträgt. Bei der Tierhaltung gelten strenge
Richtlinien für eine artgerechte Haltung und Fütterung, was einen Beitrag zum Tierschutz
bedeutet. Außerdem greift ein strenges Kontrollsystem, das garantiert, dass u. a. keine
Gentechnik, keine industriell-synthetischen Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizide und
Kunstdünger verwendet bzw. verarbeitet werden.
Durch den Einkauf fair gehandelter Produkte wird ausbeuterische Kinderarbeit und
Zwangsarbeit verhindert, kleinbäuerliche Strukturen und ein ressourcenschonender und
nachhaltiger Anbau gefördert und insgesamt globale Verantwortung übernommen. Aus diesen
Gründen sind für ökologisch produzierte und/oder fair gehandelte Lebensmittel i.d.R. höhere
Preise als für „konventionelle“ Produkte zu erwarten, bei denen die negativen Auswirkungen
des Herstellungsprozesses häufig externalisiert werden.
Ein anderes Beispiel zeigt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Mobilitätszentrum:
Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen zur Umsetzung des in Punkt 6 genannten
Konzeptes zur Elektrifizierung der Pkw-Flotte, gibt es derzeit verschiedene Förderprogramme
des Bundes und des Landes, aus denen bis zu 40% der Anschaffungskosten als Fördermittel
akquiriert werden können.
Bei einer Lebenszykluskostenrechnung bei welcher neben den Anschaffungskosten abzüglich
o.g. Förderung, auch die Nutzungs- und Wartungskosten von Elektro-Pkw betrachtet werden,
liegen diese Kosten auf einem ähnlichen Niveau mit denen eines vergleichbaren Verbrenner-
Fahrzeugs.
Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt Dortmund bereits am 17. Mai 2018 (Drucksache
Nr. 10684-18) zwei sofortige Investitionsmaßnahmen im Segment der leichten und schweren
Nutzfahrzeuge zur nachhaltigen Reduktion des Schadstoffausstoßes, bei denen einerseits eine
beschleunigte Erneuerung der leichten Nutzfahrzeuge stattfindet und andererseits schwere
Nutzfahrzeuge, welche über veraltete Abgasstandards verfügten, in einem Sofortprogramm
unverzüglich ausgetauscht werden.
Bei diesen beiden beschlossenen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um eine sukzessive
Verjüngung der Flotte der Nutzfahrzeuge, vielmehr handelt es sich unter wirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten um ein nachhaltiges Fuhrparkkonzept.
Durch die ständige Weiterentwicklung des verfügbaren Marktangebotes und dem
beschleunigten Austausch von Altfahrzeugen, welches eine Kostenreduktion insbesondere im
Hinblick auf die Reparatur- und Wartungskosten zur Folge hatte, konnten in den letzten
Jahren Kosten im Mobilitätszentrum eingespart werden, welche einerseits zu Verbesserungen
des Haushaltsmemorandums geführt haben und andererseits in die Erarbeitung eines
Konzeptes zur Weiterentwicklung der dienstlichen, möglichst ökologischen, Mobilität
fließen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit dass ihre Fraktion einen Ergänzungsantrag im Rat stellen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage „Nachhaltige Beschaffung“ einschließlich des CDU-Antrages einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage DS-Nr. 14712-19 „Umweltorientierte öffentliche Beschaffung“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
62. Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 08.10.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DS-Nr.: 15000-19-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung überprüft die konkrete Eignung der Dachflächen sanierter städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und beauftragt das Amt für Liegenschaften mit der Errichtung von PV-Anlagen, gemäß Haushaltsbeschluss zur regenerativen Energie (DS-Nr.: 12124-18-E10).

Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 wurde der Antrag der GRÜ-
NEN Fraktion beschlossen, die im Solarkataster ausgewiesenen vorhandenen Potentiale
an Dachflächen durch städtische Eigeninvestitionen in Photovoltaikanlagen weiter auszuschöpfen,
um den Anteil an regenerativ erzeugten Energien im Sinne des Klimaschutzes
und der nötigen CO2-Einsparungen in Dortmund zu steigern. In Kooperation mit der
DEW21 sollten dafür Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung
stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt
werden. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sollten im
Laufe des Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Das Tiefbauamt hatte schon im August
2017 in einer Stellungnahme zur DS-Nr.: 06226-16 eine erste Übersicht über sanierte
städtische Gebäude vorgelegt, deren Dachflächen sich grundsätzliche für die Aufstellung
weiterer Solaranlagen eignen könnten. Diese kann mit der nötigen Aktualisierung als Basis
genutzt werden, um die tatsächlichen Potenziale durch Überprüfungen und Berechnungen
der Statik zu qualifizieren.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an und nimmt den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
63. Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 14911-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Herr Grohmann bedankte sich für die Vorlage, in der die Diskussionen des Ausschusses der letzten eineinhalb Jahre, bezüglich der Finanzierung der Trägerpalette zusammengeführt seien. Zu dem Punkt 1 des Beschlusses merkte er jedoch an, dass für seine Fraktion zu den „Dortmunder Grundsätzen“ noch Beratungsbedarf bestehe, den Punkt 2 könne man mittragen.

Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass sie die Vorlage im Zusammenhang mit der Anfrage der CDU-Fraktion bewerten möchte und bat um Vertagung der Vorlage in die nächste Sitzung am 27.11.2019. Sie sieht drei Schwierigkeiten in der Vorlage, 1. die Definition dessen, was die Anerkennung eines Trägers sein soll, 2. habe man bei Punkt 2 ein Problem damit, dass städtische Grundstücke an Investoren verkauft werden sollen. Es gebe parallel Beratungen, dass das Erbbaurecht zugelassen werden solle, was 2011 auch in der Vorlage enthalten war und 3. die Fragestellung wie man mit Alteinrichtungen umgehe, wie dort die Übernahme der Eigenanteile geregelt sei und dazu benötige man aktuelle Zahlen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass es sich in dem ersten Absatz bei den Dortmunder Grundsätzen um die im Mai im AKJF beschlossenen Grundsätze handelt, die u.a. die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband voraussetzt. Die Vorlage sei nicht gedacht, das besprochene Trägerauswahlverfahren zu beantworten, dieses müsse noch in Abstimmung mit den Trägern entwickelt werden.

Frau Bornemann ergänzte, dass es für neue Einrichtungen eine 100%-Finanzierung an die Träger gehen solle, die die Anerkennung nach § 75 SGB VIII und die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband haben. Dies entspreche den im Mai beschlossenen Dortmunder Grundsätzen. Sie findet die Bedenken bezüglich des Verkaufs städtischer Grundstücke an Investoren verständlich, aber der Ausbau der Betreuungsplätze, der 2011 im Grundsatz vom Rat beschlossen wurde, sieht dieses Investorenmodell vor. Es gebe auch Ausbau in Eigenregie durch die Stadt Dortmund, dies sei ohne das Investorenmodell jedoch nicht ausreichend für die erreichten Ausbauquoten.

Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass die Vorlage um einen Satz zur Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband ergänzt werden sollte, mit dieser redaktionelle Änderung sei der 1. Teil des Beschlussvorschlages für sie in Ordnung, allerdings sei ihre Fraktion grundsätzlich gegen das Investorenmodell, deshalb würde sie sich wenn es zu einer Abstimmung komme enthalten.

Herr Bahr erklärte dass es Irritationen gab, ob bei dem letzten Absatz auf Seite 3 gemeint sei, dass Bewegungsräume der Einrichtungen, den Erweiterungsbauten zum Opfer fallen. Dazu antwortete Frau Bornemann, dass an dem Raumprogramm nichts geändert bzw. eingeschränkt werde.

Frau Schneckenburger erläuterte zum Hintergrund, dass es sich bei der Vorlage um eine Anpassung des Ratsbeschlusses von 2011, mit Blick auf die im Mai im AKJF beschlossenen „Dortmunder Grundsätze“ handelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verschiebt die Beratung über
die Vorlage einstimmig in die nächste Sitzung am 27.11.2019.

Da das Votum des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie noch nicht vorliegt, verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 28.11.2019.

zu TOP 6.4
64. Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis. Dieser beinhaltet:
· das bisherige Vorgehen zur Erarbeitung des Masterplans und die zugrundeliegende Digitalisierungsstrategie
· das bisherige Vorgehen zum weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung
(E-Akte) sowie zur Bereitstellung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)

zu TOP 6.5
65. Aktueller Bericht zur Grundsteuerreform

Herr Neuhaus (21/FBL) gibt einen aktuellen Bericht zur Grundsteuerreform an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt wird.




Monegel Düdder Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin


(See attached file: Vorlage_Finanzausschuss (1).pdf) (See attached file: Studie_Wirtschaftliche_Effekte_Fußballmuseum.pdf) (See attached file: Bericht Grundsteuerreform AFBL 07.11.2019.pdf)