Niederschrift

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 07.12.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:23 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz i. V. f. Ulrich Bösebeck
Kordula Leyk
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Elisabeth Beschorner
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Annette Kreisköther (JobCenterDortmund) bis 16.45 Ihr
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund) ab 16.45 Uhr
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Daniel Binder


Norbert Drüke
Ingo Prewitz
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO
Markus Klein-Vehne StA 65
Beate Reder StA 23


4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)

Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 07.12.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
‚Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
(Die Vorlage, der Entwurf des Hausplanes und die Lesehilfe wurden bereits für die Ratssitzung am 29.09.2011 bzw. zur Ausschuss-Sitzung am 19.10.2011 zur Vergügung gestellt)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E3)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E4)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E5)
hierzu -> Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2011 bis 2014
Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05447-11-E2)
(Die Änträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. der Vertreter der Jugendverbände wurden bereits für die Sitzung am 16.11.2011 verteilt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 16.11.2011 verteilt)


5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
- unbesetzt -



7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Andreas Gora benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Wunsch des Vorsitzenden wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.2 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im
Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05568-11

TOP 2.3 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05860-11

TOP 2.4 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Kenntnisnahme (Empfehlung)
Drucksache Nr.: 05847-11


TOP 2.5 Kostenerstattungsansprüche – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge -
- mdl. Bericht -


Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.6 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertages- pflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfrei- stellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend ab 01.08.2011
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05999-11


TOP 5.1 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Bitte um Stellungnahme (Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände
Dr. Nr. 06057-11


außerdem Beantwortung der Bitten um Stellungnahme aus der Sitzung des AKJF am 16.11.2011 zur Brandanlage im FZW
Vorschlag zu TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Dr. Nr. 06045-11
-> hierzu: Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011
Drucksache Nr.: 05803-11-E2

Herr Sohn wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste Fragen gestellt wurden, die im anschließenden nichtöffentlichen Teil behandelt werden müssen.

Herr Barrenbrügge bat darum, auch die Vorlage „Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes IN N 106 – Uniongelände/Kalte Seite – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.....“, Drucksache Nr.: 05644-11, dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

Herr Sohn wies darauf hin, dass er bereits im Vorfeld versuche, darauf zu achten, dass den Ausschuss berührende Vorlagen auch in den Ausschuss kommen. Sofern anderen Mitgliedern entsprechende Vorlagen auffallen, bat er um entsprechende Unterrichtung.


Die Tagesordnung wurde mit diesen Ergänzungen/Änderungen einstimmig festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.6
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05999-11)

Der TOP 2.6 wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden vor TOP 2.1 behandelt.

Herr Sohn bat um kurze Erläuterung, welche Änderungen in die Satzung aufgenommen wurden.

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein.

Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer führte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz aus, mit der Satzungsänderung habe man sich der landesgesetzlichen Regelung angeschlossen.
§ 3 Abs. 7 der Satzung bedeute, die Kinder, die tatsächlich eingeschult werden, erhalten die Beitragsfreiheit nur bis zur Einschulung. Damit natürlich auch die Geschwisterkinder. Wenn die angemeldeten Kinder dann doch nicht eingeschult werden, erhalten sie sie für maximal 12 Monate.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den beigefügten Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund“.


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)
Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E5)
Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05447-11-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E12)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E10)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04868-11-E16)
Prüfung der Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen bei Gewährung von Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - PB 39/2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05747-11)
zu TOP 2.5
Kostenerstattungsansprüche - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge –
- mdl. Bericht -

Einleitend wies Herr Sohn darauf hin, dass die jeweiligen Anträge nacheinander beraten und abgestimmt werden sollen.

Die Mitglieder kamen überein, die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04868-11-E10) im Zusammenhang mit TOP 2.5 unter TOP 2.1 zu behandeln.

Frau Liedschulte ging zunächst allgemein auf den Haushalt ein.
Sie sei immer für eine ausreichende Ausstattung des Jugendetats eingetreten – auch gegen Widerstände aus ihrer eigenen Fraktion -. Nach ihrer Auffassung sei das Einsetzen einer frühzeitigen Hilfe auf Dauer gesehen letztlich immer noch kostengünstiger. Allerdings entziehe ihr die Nachricht über die ausstehenden Kostenerstattungsansprüche in Millionenhöhe jegliche Argumentationsgrundlage und auch Motivation.
Sie wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf hinsichtlich des Haushaltsplanentwurfes habe und sich bei der Abstimmung über den Haushalt enthalten werde.
Abschließend ging sie noch kurz auf den Antrag ihrer Fraktion zum TOP 4.1 Erlebniswelt Fredenbaum .... ein.

Frau Schütte begründete die drei Anträge ihrer Fraktion.
Sie signalisiert Zustimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion – bis auf den Punkt Erzieherische Hilfen.

Frau Pieper brachte ihre Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „Sunrise“ zum Ausdruck, hinsichtlich des Antrages „Hilfen zur Erziehung“ verwies auf den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Becker erläuterte sein Abstimmungsverhalten:
Den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kinderstuben und Hilfen zur Erziehung – werde er zustimmen, „Sunrise“ lehne er ab.
Den Antrag der SPD-Fraktion lehne er in Gänze ab.
Den Antrag der Vertreter der Jugendverbände werde er ebenfalls ablehnen, obwohl er ihn inhaltlich nachvollziehen könne. Aber eine automatische Erhöhung könne er nicht mittragen.
Auch der Haushaltsplanentwurf werde abgelehnt. Größter Kritikpunkt sei dabei die Sache mit den 7,8 Mio. €. Auch wenn er durchaus positiv feststelle, dass ab dem 01.04.2010 durch verschiedene kleinere Maßnahmen gegengesteuert wurde und nach der vorliegenden Stellungnahme alle Förderanträge fristgerecht bearbeitet werden können. Fakt sei, dass sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite im Auge behalten werden müsse.


Herr Oppermann begründete den Antrag der Vertreter der Jugendverbände


Auf die Nachfrage von Frau Pieper teilte Frau Bonekamp mit, nach dem Beschluss des Rates sollen die Betreuungsplätze zu 70 % in Tageseinrichtungen für Kinder und 30 % in Kindertagespflege geschaffen werden. Dieses Kontingent sei fest verplant. Für die zusätzlichen Kinderstuben müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Herr Burkholz ergänzte, bei 3 neuen Kinderstuben (insgesamt 27 Plätze) würden zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 250.000 € entstehen.

Herr Burkholz und Herr Lohmann sagten auf Wunsch von Herrn Barrenbrügge zu, bis zur Ratssitzung am 15.12.2011 die Kostenstruktur für einen Kindertagesstättenplatz und für einen Kinderstubenplatz nachzuliefern.


Es lagen folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

- Drucksache Nr.: 04868-11-E3
„.....die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o .g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Zusätzlich zu den vorhandenen drei und den von FABIDO geplanten zwei neuen Kinderstuben werden weitere Kinderstuben unter Einbeziehung freier Träger eingerichtet.

2) Das Jugendamt wird aufgefordert, im Rahmen der Tagespflegesätze Möglichkeiten zu schaffen, um weitere Träger für Kinderstuben zu gewinnen. Dazu ist das Kontingent an Tagespflege der entsprechenden Träger zu erhöhen.

3) Zielsetzung ist die Schaffung von jährlich jeweils drei weiteren Kinderstuben insbesondere in der Nordstadt bis 2015.


Begründung:

Die drei existierenden Kinderstuben sind ein Vorzeigemodell für wohnortnahe Kinderbetreuung in einem schwierigen sozialen Umfeld. Sie sind 2009 in Wohnungen in der Heiligegartenstraße sowie der Bornstraße als Maßnahmen der frühkindlichen Förderung eröffnet worden. Gemeinsam mit dem Verein Kinderlachen e.V. hatten das Jugendamt und FABIDO dieses einzigartige Projekt der frühkindlichen Förderung im Wohnblock entwickelt. Die Wohnungen werden dabei von Wohnungsgesellschaften kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Jugendamt sorgt im Rahmen des Platzkontingents bei FABIDO für die Tagesmütter. In den Kinderstuben werden Kinder ab zwei Jahren direkt in ihrem Wohnumfeld früh individuell gefördert und insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Die Eltern werden zusätzlich durch unterschiedliche Angebote in die Bildungsarbeit einbezogen und bei Bedarf ebenfalls individuell begleitet und beraten. In den drei Einrichtungen stehen insgesamt 24 Plätze zur Verfügung. Alle Plätze sind belegt. Nach Aussage der Verwaltung umfasst die Warteliste für die Kinderstuben derzeit ca. 40 Kinder. Um den vorhandenen Bedarf zu reduzieren, hat FABIDO angekündigt, zwei weitere Kinderstuben zu eröffnen. Das alleine reicht aber nicht aus. Um den weiteren Ausbau der Kinderstuben zu beschleunigen, ist es deshalb sinnvoll, auch andere Träger einzubeziehen. Dafür muss das Tagespflegekontingent entsprechend erhöht werden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam auf Vorschlag von Frau Pieper überein, den o. a. Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

- Drucksache Nr.: 04868-11-E4
„... die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Haushaltsansatz „Hilfen zur Erziehung“ wird um fünf Millionen Euro angehoben.
Begründung:
Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung lagen in 2010 und absehbar in 2011 jeweils bei ca. 88 Millionen Euro. Die Ausgaben sind damit nicht gestiegen, sondern aufgrund gleichbleibender Fallzahlen konstant geblieben.
Allerdings entsprachen die im jeweiligen Haushalt von der Kämmerei angesetzten Planwerte mit ca. 83 Millionen Euro nicht den erforderlichen Ausgaben. Sowohl in 2010 als auch in 2011 mussten deshalb gegen Ende des Jahres jedes Mal die Ansätze des Haushalts um ca. fünf Millionen Euro aufgestockt werden. Auch im Entwurf des Haushalts 2012 sind erneut nur ca. 83 Millionen Euro für die Hilfen zur Erziehung vorgesehen. Es ist absehbar, dass dieser Ansatz wie in den Vorjahren nicht ausreichen wird.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (8 Ja, 6 Enthaltungen) den o. a. Antrag.


- Drucksache Nr.: 04868-11-E5:
„... die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Beratungsarbeit der Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise wird mit zusätzlich 15.000 Euro jährlich unterstützt. Die entsprechenden Summen sind in den Haushalt 2012 sowie in die Finanzplanung aufzunehmen.
Begründung:
Sunrise ist die Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung des SLADO – Schwul-Lesbischer-Arbeitskreis Dortmund e.V.
Nach vorsichtigen Schätzungen leben in Dortmund über 30.000 lesbische und schwule Frauen und Männer, etwa 1.500 davon im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Untergebracht ist Sunrise im FHH, gefördert vom Jugendamt als Offene Einrichtung. Die von Sunrise erbrachten Beratungsleistungen sind inhaltlich vorgegeben, finanziell bisher aber nicht entsprechend hinterlegt.
Für die unbestritten notwendige und wichtige Arbeit mit jugendlichen Schwulen und Lesben ist deshalb eine zusätzliche finanzielle Unterstützung notwendig.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen) den o. a. Antrag.


Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 05447-11-E2):

...wir begrüßen die Vorlage des neuen Kinder- und Jugendförderplans für Dortmund und sehen darin eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung in Dortmund.

Um die finanzielle Ausstattung als eine wesentliche Rahmenbedingung zu gewährleisten, stellen wir den folgenden Änderungsantrag:

Unter Ziffer 9.4. Förderung der Kinder und Jugendarbeit des öffentlichen Trägers entfällt der dritte Absatz („Das Budget des Bereiches Kinder- und Jugendförderung ist zwischen den Jahren 2006 und 2011 von 11,1 Mio. € auf 8,9 Mio. € gesunken …).

Der vollständige Text dieses Absatzes wird unter der neuen Ziffer 9.5 Finanzielle Ausstattung übernommen. Somit lautet dieses Kapitel:

9.5 Finanzielle Ausstattung

Das Budget des Bereiches Kinder- und Jugendförderung ist zwischen den Jahren 2006 und 2011 von 11,1 Mio. € auf 8,9 Mio. € gesunken. In dieser Summe sind die Förderung der freien Träger (2,8 Mio. € in 2011) und die Personalaufwendungen (ca. 5 Mio. € in 2011) enthalten. Darüber hinaus entstehen Sachaufwendungen für die Durchführung von spezifischen Angeboten einschließlich der dafür erforderlichen Honorarkosten für nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Aufwendungen betragen jährlich rund 625.000 €.

Für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014, für die dieser Kinder- und Jugendförderplan aufgelegt ist, werden jährlich mindestens 8,9 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendförderung bereitgestellt.

Diese Summe wird angesichts der im Kinder- und Jugendförderplan formulierten Anforderungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen und –beschlüsse bedarfsgerecht erhöht.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen) den o. a. Antrag der Vertreter der Jugendverbände


Frau Pieper begründete nacheinander die einzelnen Punkte des Antrages ihrer Fraktion.

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 04868-11-E12
(es erfolgte Einzelabstimmung)

„...als Empfehlung für den AFBL am 08.12.2011 beschließt der Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie folgende Anträge zum HH 2012:

Brücke e.V.
Zuschuss 50.000 €
Kümmert sich um und betreut straffällig gewordene Jugendliche. Organisiert u. a. Täter-Opfer-Ausgleiche.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)
Sunrise
Zuschuss: 15.000 €
Das Beratungsangebot richtet sich an schwule und lesbische Jugendliche, die Hilfe brauchen, um mit negativen Erfahrungen nach ihrem Comming Out (Verstoßen durch Eltern, Mobbing im Freundes- und Bekanntenkreis) umgehen zu können.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)
Schwangerschaftskonfliktberatung
Donum Vitae e.V. und AWO
Zuschuss: 29.000 €
Mit den zusätzlichen Mitteln soll der kommunale Anteil finanziert werden, der notwendig ist, 2 Landesstellen in Dortmund zu installieren.
Schwerpunkt: Beratung von jugendlichen Roma/Bulgarinnen und Rumäninnen
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (8 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen, Herr Sohn und Herr Gora nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil)
Projekt „Mein Körper gehört mir“
Zuschuss: 10.000 €
Theaterprojekt zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das sich aus Spenden finanziert. Die große Nachfrage der Schulen (z. Z. 70 Förderanträge) nach Bezuschussung kann mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr befriedigt werden.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)
Berufsvorbereitung Jugendwerkstätten
der AWO und Grünbau
Zuschuss: 30.000 €
Hier soll der kommunale Anteil finanziert werden, um 100.000 € Landesmittel zu akquirieren.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (8 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen, Herr Sohn und Herr Gora nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil)
Spielplätze
1. Das Jugendamt wird aufgefordert, auf Basis der Bespielbarkeit und der Nachfragesituation eine Konzeption für die Bestandssicherung städtischer Spielplätze zu entwickeln. Bei der Bedarfsermittlung sollen die wohnortnahen privaten Spielplätze mit einbezogen werden und die Betreiber für eine Gesamtkonzeption gewonnen werden.
2. Die für die Umsetzung des Spielplatz-Konzeptes erforderlichen Mittel sollen innerhalb des gesamtstädtischen Haushaltes umgeschichtet werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (11 Ja, 3 Enthaltungen)
Fachbereich Erzieherische Hilfen im Jugendamt
Die Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen im Fachbereich Hilfen zur Erziehung sollen zusammengefasst, ausgewertet und kontrolliert umgesetzt werden.
Dazu soll im Jahr 2012 eine Fachkonferenz unter Beteiligung der bisherigen Prüfungs- und Beratungsorgane durchgeführt werden mit dem Ziel, Steuerungssysteme und Handlungsmöglichkeiten zu optimieren und die belastbaren Bedarfe sowie den Nachsteuerungsbedarf für die Folgejahre zu ermitteln.“

Vor der Abstimmung wiederholte Frau Rabenschlag ihren Wunsch, dass sich der Ausschuss im nächsten Jahr intensiv mit dem Thema Erzieherische Hilfen beschäftigt.

Abstimmung
: mehrheitlich beschlossen (5 Ja, 2 Nein, 7 Enthaltungen)
Unter Einbeziehung der vorstehenden Beschlüsse empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015.



Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor (Drucksache Nr.: 04868-11-E10):

„....wie der zur Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss vorliegenden Verwaltungsvorlage (DS-Nr. 05747-11) zur Prüfung der Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen bei der Gewährung von Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu entnehmen ist, belaufen sich die offenen Erstattungsansprüche für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 30.6.2011 auf insgesamt 7,8 Mio. €.

Dass diese offenen Ansprüche in vollem Umfang im Nachhinein geltend gemacht werden können, ist nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) ausgeschlossen. Damit weicht das RPA von der Einschätzung des Oberbürgermeisters ab, nach der das Geld nicht verloren sei.

Da es sich bei dem Sachverhalt um eine wesentliche Angelegenheit des Jugendamtes handelt, ist es erforderlich, dass eine Beratung dieser Verwaltungsvorlage ebenfalls im zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu behandeln ist.



Die Verwaltung wird daher gebeten, die Verwaltungsvorlage (DS-Nr. 05747-11) zum Gegenstand der Ausschusssitzung am 7.12.2011 zu machen und in einem Sachstandbericht zu den Umständen, die zu den Feststellungen des RPA geführt haben, detailliert Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere auch auf eine Beteiligung des Rechtsamtes sowie auf die Höhe der jetzt noch zu realisierenden Kostenerstattungsansprüche und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt einzugehen.“


Dazu wurde folgende Stellungnahme der Verwaltung verteilt (Drucksache Nr.: 04868-11-E16):

„...der politisch durchsichtige Versuch der o. g. Fraktion, einen scheinbaren Widerspruch zwischen dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und den Aussagen des Oberbürgermeisters zu konstruieren, läuft ins Leere. Zur Klarstellung gebe Ihnen deshalb einen Überblick über die heutige und damalige Personalausstattung des betroffenen Sachgebietes der Hilfeleistungen für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF):

Laut Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes haben sich die Fallzahlen der Hilfeleistungen für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) im Zeitraum 2007 – 2010 mehr als vervierfacht. Konkret stieg die Fallzahl von ca. 70 auf ca. 600 Fälle an. In dem Zeitraum – vom 01.01.2008 bis zum 30.06.2010 – erfolgte die Abrechnung lediglich durch eine Vollzeitbeschäftigte und eine Halbtagskraft. Erschwerend kam hinzu, dass das Sachgebiet krankheitsbedingt zeitweise unbesetzt blieb.

Seitens des Jugendamtes wurde gegenüber dem Personalamt in 2009 die Dringlichkeit des Personalbedarfs in diesem Sachgebiet nicht geltend gemacht. Zwar wurde das Personalamt mit Schreiben vom 17.09.2009 im Rahmen der Stellenplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2010 gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung von 19,0 Stellen durch verwaltungsinterne Verlagerung möglich ist - u. a. wurden hier 4 Stellen für den Bereich UMF reklamiert, davon drei Stellen für die Sozialarbeit -. Aus der generellen Anforderung von Planstellen war die Dringlichkeit des Personalbedarfs für das Sachgebiet UMF jedoch nicht ableitbar.

Eine entsprechende Organisationsverfügung wurde durch das Personalamt in 2009 angefordert.

Nach meiner Wiederwahl als Oberbürgermeister am 18.05.2010, habe ich in meiner Funktion als Personaldezernent eine Personalaufstockung zur Verbesserung der Situation im Bereich des Jugendhilfedienstes veranlasst. Dazu gehörte als erste Maßnahme die zusätzliche Einrichtung einer Dienstleitung am 01.09.2010, von der die o. g. Organisationsverfügung dann im Oktober 2010 vorgelegt wurde.

Der Bereich Hilfe für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) wurde insgesamt wie folgt verstärkt:
· Ab 01.04.2010 wurde ein zusätzlicher Mitarbeiter aus dem Jobcenter eingesetzt.
· Eine weitere Verwaltungskraft kam ab dem 05.07.2010 hinzu, seit Februar 2011 nimmt diese die Aufgabe ‚Einnahmerealisierung in Sonderfällen’ wahr.
· Ab Februar 2011 kam darüber hinaus eine weitere Mitarbeiterin als Verstärkung hinzu.
· Zur Aufarbeitung der Kostenerstattung wurde ab März 2011 überplanmäßig ein weiterer Mitarbeiter dem Sachgebiet zugewiesen.
· Zuletzt genehmigte die Clearingstelle in der Sitzung am 18.10.2011 eine zusätzliche überplanmäßige Kraft zur Beschleunigung der Kostenerstattung, die aber bislang noch nicht besetzt werden konnte.
Nach der Zuweisung der ‚Wirtschaftlichen Jugendhilfe’ in das Team UMF ab August 2010 sind die eklatanten personellen Mängel erst richtig deutlich geworden, es wurde Kostensicherung betrieben und die Ansprüche genau beziffert.

Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.11.2011 belaufen sich die noch offenen Kostenerstattungsansprüche auf mindestens 7,8 Millionen €. Das Rechnungsprüfungsamt führt in seinem Bericht weiterhin aus, dass noch offene Kostenerstattungsansprüche in Höhe von rd. 502.300 € nicht in vollem Umfange nachträglich geltend gemacht werden könnten.

Es ist davon auszugehen, dass ca. 97.500 € wegen Fristüberschreitungen nicht mehr realisiert werden können.

Aufgrund von Nichtanerkennung von Kostenerstattungsansprüchen durch die Kostenträger konnte ein Betrag in Höhe von 356.000 € bisher nicht realisiert werden. Strittig ist zwischen dem Jugendamt und den überörtlichen Trägern, ob in diesen Fällen erstattungspflichtige Jugendhilfemaßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII vorliegen. Die Realisierung der Kostenerstattungen ist fraglich. Es erfolgen Einzelfallprüfungen im Hinblick auf Klagemöglichkeiten durch das Rechtsamt der Stadt Dortmund.

Offene Kostenerstattungsansprüche i. H. v. rd. 48.800 EUR nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und nach § 86 Abs. 4 i.V.m. 89 SGB VIII stehen noch im Raum.

Die übrigen aufgewendeten Kosten für Jugendhilfeleistungen werden jetzt abgerechnet. Es handelt sich hier um gesicherte Ansprüche, die noch innerhalb von 4 Jahren nach Eintritt des Anspruchszeitpunktes geltend gemacht werden können. Mit der nun vorhandenen Personalausstattung ist dies durchführbar.“

Außerdem lag den Mitgliedern der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor („Prüfung der Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen bei Gewährung von Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – PB 39/2011“; Drucksache Nr.: 05747-11)

Frau Bonekamp teilte folgendes mit:
Mit der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAB) 2007 in Dortmund stieg die Zahl der Fälle sprunghaft von ca. 70 jungen Flüchtlingen auf jetzt 592 Fälle an. Die jungen Menschen haben oft eine sehr erschütternde Vergangenheit, lange Reisestrecken hinter sich, sind oft nicht ausreichend ernährt, in sehr labiler psychischer Verfassung.
Dieser rapide Anstieg der Fallzahlen konnte nicht vorhergesehen werden. Innerhalb kürzester Zeit musste die Jugendhilfe auf drei Ebenen reagieren:
- es musste Personal zur Betreuung der jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden (überwiegend Sozialarbeiter)
- Amtsvormünder mussten bestellt werden
- Personal zur Kostenerstattung musste bereitgestellt werden
Mit der Unterstützung der freien Träger konnten innerhalb von kurzer Zeit 250 Plätze geschaffen werden.
Die daraus resultierenden Kosten mussten getragen werden, wobei die „Kostenerstatter“ die Ansprüche sehr unterschiedlich beurteilen (z. B. Therapiekosten, Dolmetscherkosten).
Aufgrund der Rahmenbedingungen (Krankheitsausfälle und Wiederbesetzungssperre) war die Anpassung des Personals nur zeitversetzt möglich. Zunächst wurde das pädagogische Personal aufgestockt, um die tatsächliche Betreuung der jungen Menschen sicherstellen zu können.
Zum heutigen Zeitpunkt steht eine ausreichende Personalausstattung von 13 Stellen zur Verfügung, um auch zukünftig alle Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen. Die drei Aufgabenbereiche (Inobhutnahme, Vormundschaften, Kostenerstattungen) wurden in einem Sachgebiet zentralisiert, um somit auch Synergieeffekte erzielen zu können.
Die noch ausstehenden 7,8 Mio. € sind nicht verloren gegangen, sie sind noch einholbar (Frist von 4 Jahren) und angemeldet.
Mit großer Verwunderung habe sie das heutige Anschreiben des Oberbürgermeisters zur Kenntnis genommen, das in dieser Form nicht mit ihr abgesprochen war. Die Ausführungen hinsichtlich des nicht angemeldeten Personalbedarfs könne sie nicht nachvollziehen. In mehreren Schreiben wurde Personal angefordert:
- 17.09.2009 4 neu zu schaffende Planstellen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angefordert
- 28.05.2010 3 Mitarbeiter/innen überplanmäßig angefordert
- 25.11.2010 dringliches Schreiben an den OB mit Hinweis, welche finanziellen Ausfälle entstehen, welche Gefahren und Risiken bestehen

Frau Schütte-Haermeyer stellte fest, klar sei inzwischen, dass nicht mehr von einem Verlust in Höhe von 7,8 Mio. € auszugehen ist, der größte Teil der Ansprüche sei nicht verloren. Das Rechnungsprüfungsamt gehe in seinem Bericht davon aus, dass nach momentanen Erkenntnissen ein Einnahmeverlust von 500.000 € entstanden ist, davon könne noch ein großer Teil geltend gemacht werden. Übrig bliebe zum jetzigen Zeitpunkt ein definitiver Einnahmeverlust wegen Fristüberschreitung von 97.500 €. Dieser Sachstand rechtfertige in keiner Weise die öffentliche Aufregung. Natürlich zähle jeder Cent im Kinder- und Jugendbereich. Daher sei es nicht hinnehmbar, dass Erstattungsansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht werden und damit im Haushalt fehlen. Aber es gehe nicht an, dass in der Öffentlichkeit von verschiedenen Seiten Zahlen genannt werden, die sich aus dem Prüfungsbericht nicht ergeben, und somit eine Vorverurteilung herbeigeführt wird.
Sie rügte die öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters über die Jugenddezernentin, die nicht inhaltlich begründet seien, und für die er sich entschuldigen sollte.
Auf Unverständnis stoße, dass in einem derart wichtigen Bereich des Jugendamtes über Monate Personalstellen nicht besetzt werden und damit Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht werden konnten.
Die mediale Aufregung zu diesem Thema, die auch den Ausschuss als Teil des Jugendamtes beschädige, finde sie unsäglich.

Ergänzend zu den Ausführungen von Frau Bonekamp teilte Herr Weirauch mit, bei den im Bericht des Rechnungsprüfungsamt bzw. Anschreiben des Oberbürgermeisters genannten ca. 500.000 €, die nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden könnten, müsse man folgendes berücksichtigen:
Ein großer Teil der Summe umfasse die bereits von Frau Bonekamp erwähnten strittigen Fälle (Dolmetscherkosten, Therapiekosten u. a.).
Eine Inobhutnahme kann nach dem SGB in einer Pflegefamilie, Einrichtung oder bei sonstigen Personen erfolgen. Aufgrund der besonderen Notsituation (es standen keine Plätze in Heimeinrichtungen zur Verfügung) wäre eine Unterbringung am Westfalendamm erfolgt, obwohl klar war, dass das keine Einrichtung ist, die in der Form gewollt ist. Es wurde aber dafür gesorgt, dass die Betreuung dort sichergestellt werden konnte. Kostenerstattungspflichtig ist das Land. Das bedeute aber nicht das Land NRW und somit nur ein Ansprechpartner, sondern vielmehr die Mittelbehörden der Bundesländer, i. d. R. die Landesjugendämter. Das Jugendamt müsse in jedem Einzelfall die jeweils vom Bundesverwaltungsamt benannte Behörde - bundes-weit – anschreiben. Einige Mittelbehörden würden eine Erstattung mit dem Hinweis ablehnen, es handele sich nicht um eine Inobhutnahme im Regelbetrieb.
Er berichtete abschließend kurz von der gestrigen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft beim Familienministerium, die sich mit dem Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen beschäftigt. Es sei darauf hingewiesen worden, dass es in Ausnahmefällen durchaus möglich ist, eine Inobhutnahme in der o. a. Weise durchzuführen (nach einer Richtlinie des Europäischen Rates, in der diese Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten festgelegt ist – Art. 19). Es werde jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommen müssen.

Herr Becker verdeutlichte, als Mitglied des Ausschusses erwarte er, dass der Verwaltungsvorstand bzw. die Verwaltung sich auf eine Sprachregelung – über Parteigrenzen hinaus - einigen. Insofern stimme er Frau Schütte-Haermeyer zu.
Auch wenn jetzt „nur“ 97.500 € tatsächlich fehlen, die man beispielsweise gut für die ein oder andere - in der vorhergehenden Haushaltsberatung geforderten - Maßnahme hätte verwenden können, so richte sich seine Kritik gegen die seiner Meinung nach vorherrschende Mentalität, bei der Einnahme-Seite nicht genug Druck auszuüben.
Er nehme zur Kenntnis, dass Frau Bonekamp am 28.05.2010 schriftlich auf den personellen Engpass hingewiesen habe, allerdings müsse man dann entsprechend improvisieren. Das kenne er jedenfalls aus seinem beruflichen Umfeld.

Herr Gora sprach sich dafür aus, das Thema auf einer sachlichen Ebene zu diskutieren. Für ihn als „Mitglied“ des Jugendamtes und somit auch als sich verantwortlich fühlende Person könne es nur um die Frage gehen, sind die personellen Ressourcen und die Kompetenzen in diesem Amt so organisiert, dass die Amtsleitung, das Dezernat und letztlich auch der Ausschuss in der Lage sind, solche Fehler zu vermeiden und für die Zukunft auszuschließen. Alles andere erscheine ihm nicht zielführend.

Herr Burkholz sah es als logisch nachvollziehbar an, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Übertragung einer neuen Aufgabe, drastischer Anstieg der Fallzahlen) die Verwaltung zunächst eine gewisse Zeit für eine adäquate Abarbeitung brauche. Seit 2010 habe die Verwaltung umgesteuert, so dass man jetzt in der Lage sei, alle Ansprüche realisieren zu können.
Für diese Tätigkeit würden aber Fachleute gebraucht, die auch bei einem so großen Amt wie dem Jugendamt nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden und durch Stellenausschreibung in der Gesamtverwaltung gefunden werden müssten. Ansonsten wären Fehler vorprogrammiert.
Anschließend ging er noch einmal kurz auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ein, aus dem auch hervorgehe, dass sich die Einnahmeseite in den vergangenen Jahren auch im Verhältnis zur Ausgabenseite gesteigert habe. Es sei völlig unbestritten, dass immer eine gewisse Summe aus den Vorjahren übrig bleibe. Eine Erstattung der Ausgaben zu 100 % sei nie möglich, denn frühestens nach ½ Jahr könnten nach Übereinkunft mit den überörtlichen Trägern überhaupt Finanzmittel geltend gemacht werden.
Bis zum 30.06.2011 lag die Kostenerstattung bei rund 4,5 Mio. €. Im November 2011 liege die Erstattung bei 8,2 Mio. €. Von daher sei er überzeugt, dass die Verwaltung auf einem guten Weg sei, allerdings immer nur unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einem weiteren sprunghaften Anstieg der Fallzahlen komme.

Herr Oppermann dankte Herrn Burkholz für seine Ausführungen.
Aus der bisherigen Diskussion ergebe sich für ihn, dass die Ansprüche in Höhe von 97.500 € aller Wahrscheinlichkeit nicht einholbar sind, weil die Gesamtverwaltung nicht in der Lage war, entsprechend zu reagieren und das fehlende Personal zur Verfügung zu stellen. Das sei ein grundsätzliches Problem, das auch schon an anderen Stellen aufgetreten sei. Letztlich bleibe festzuhalten, das Jugendamt habe das getan, was zur Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dringend notwendig war, und zwar gut.

Frau Bonekamp ging noch einmal auf die Anmerkungen von Herrn Becker und Herrn Gora ein. Natürlich wurde auch innerhalb des eigenen Dezernates nach dem Anstieg der Fallzahlen für eine Verstärkung durch zwei überplanmäßige Mitarbeiter gesorgt. Wobei immer auch die fachlichen Voraussetzungen eine große Rolle spielen. Das dürfe dabei nicht vergessen werden.
Sie betonte, dass sie den Verlust von ca. 100.000 € sehr bedauere.
Abschließend berichtete sie kurz von dem gemeinsamen Besuch mit dem Vorsitzenden in einer Einrichtung und verwies auf drei Fallbeispiele.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.03.2012 zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift:
Herr Barrenbrügge äußerte die Bitte, die unter TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012 zugesagte und bereits zugeleitete Kostenstruktur für einen Kindertagesstättenplatz und einen Kinderstubenplatz auch als Anlage zu der Niederschrift zu nehmen.
(s. Anlage)



zu TOP 2.2
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05568-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 30.09.2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05860-11)

Frau Bonekamp führte kurz in die Vorlage ein.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 31.10.2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05847-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.900.000 Euro für den Bereich:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen, Sachkonto 533550 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Der Rat beschließt die erforderlichen Mittelverlagerungen wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt vorzunehmen.


zu TOP 2.5
Kostenerstattungsansprüche - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge –
- mdl. Bericht -

Die Mitglieder kamen überein, den TOP 2.5 im Zusammenhang mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (s. TOP 2.1 – Drucksache Nr.: 04848-11-E10) unter TOP 2.1 zu behandeln.


zu TOP 2.6
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05999-11)

Der TOP 2.6 wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden vor TOP 2.1 behandelt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05611-11-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05611-11-E4)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 05611-11-E3):

„...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Sanierung des Big Tipis und die damit verbundenen Kosten in Höhe von 600.000 Euro ab.

Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Bezirksregierung Arnsberg zu verhandeln mit dem Ziel, dass die bei der Errichtung des Big Tipis geflossenen Fördergelder nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückgezahlt werden müssen.

Aus Sicht des Rates ist es insbesondere nicht nachzuvollziehen, warum die Fördermittel des zweiten Bauabschnittes (Festbauten rund um das Indianerzelt) zurückgezahlt werden müssten, wenn das Big Tipi nicht saniert werden würde.

Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich.“




Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 05611-11-E4):

„...die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat geht davon, dass der Rückforderungsanspruch des Landes aufgrund der
Koppelung des Big Tipi mit der Förderung des umliegenden Gebäudekomplexes
und der Außenanlagen verhandelbar ist. Der Rat ist der Auffassung, dass eine Sanierung des Big Tipi unter den gegebenen Umständen nicht vorgenommen werden sollte, bis die Ansprüche des Landes zweifelsfrei geklärt sind.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Gespräche umgehend aufzunehmen.“


Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Roshol verwies auf die Sitzung des Ausschusses am 01.06.2011, in der dem Rat einstimmig der Erhalt des Big Tipi empfohlen wurde. Grundlage waren seinerzeit 600.000 € für die Sanierung, wobei zunächst geprüft werden sollte, ob es nicht eine kostengünstigere Variante geben würde. Vom Grundsatz her bestand aber die Auffassung, die Sanierung in diesem Rahmen vor dem Hintergrund der Rückforderungsansprüche von ca. 1 Mio. € durchzuführen. Im Prinzip werde durch die jetzige Vorlage nur bestätigt, dass es für 600.000 € möglich ist, das Angebot zu erhalten. Insofern gebe es nichts mehr zu klären.

Auch Herr Gora konnte nicht nachvollziehen, was sich seit dem Sommer verändert haben sollte, um jetzt inhaltlich zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Es dränge sich ihm die Frage auf, wie verlässlich der Ausschuss mit seinem Abstimmungsverhalten und wie verbindlich die getroffenen Absprachen sind. Er vertrete nach wie vor die Auffassung, das Big Tipi in der bestehenden Form zu erhalten. Er bat darum, ernsthaft zu überlegen, ob es sich der Ausschuss leisten könne, innerhalb von einem halben Jahr einen Meinungsprozess zu verändern, der nach seiner Meinung nach langer Diskussion in großem Einvernehmen gefällt wurde.

Herr Becker verwies darauf, dass der erwähnte Beschluss in der Juni-Sitzung nur aus einer Notsituation heraus gefasst werden musste (entweder Sanierung für 600.000 € oder Rückzahlung der Fördermittel in Millionenhöhe).
Den beiden vorliegenden Anträgen könne er zustimmen, da er keine großen Unterschiede sehe.
Sein Wunsch wäre es, man könne mit den Fördergebern in Verhandlungen treten, evtl. auch erfolgreich einen Rechtsstreit führen, um im Endeffekt eine Sanierung mit geringeren Kosten durchführen und diese Einrichtung – nicht zwingend in der jetzigen architektonischen Form - als Jugendeinrichtung erhalten zu können.

Herr Sohn machte auf die in seinen Augen wesentlichen Unterschiede der vorliegen Anträgen aufmerksam.

Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion.

Herr Gora brachte seine ablehnende Haltung gegenüber den Anträgen zum Ausdruck. Er sprach sich noch einmal nachdrücklich dafür aus, dass der Ausschuss die im Sommer gefasste Entscheidung beibehält. Er fände es nicht korrekt, wenn sich durch die Anträge der Rat gegen eine Sanierung entscheiden würde.

Herr Niermann und Frau Rabenschlag stimmten den Ausführungen von Herrn Gora zu.

Frau Pieper teilte mit, dass ihre Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Die SPD-Fraktion sei nach wie vor für den Erhalt des Big Tipi.

Frau Schütte-Haermeyer ging noch einmal auf den Antrag ihrer Fraktion sein.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja, 10 Nein) o. a. Antrag der CDU-Fraktion ab.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (2 Ja, 9 Nein, 3 Enthaltungen) o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (9 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Big Tipis nach der Variante A und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Maßnahme.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Bitte um Stellungnahme (Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände)
(Drucksache Nr.: 06057-11)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände vor:

„...in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände bitten wir Sie als Mit­glieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, die Tagesordnung für die Sitzung am 07.12.2011 aus Gründen der Dringlichkeit zu erweitern.
Die Dringlichkeit ist aus unserer Sicht gegeben, da durch das laufende Ausschreibungs­verfahren Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Am 26.05.2011 hat der Rat der Stadt Dortmund den Ausbau für Betreuungsangebote be­schlossen. Grundlage dieses Beschlusses waren vorbereitende Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt der Stadt Dortmund und den Freien Trägern in Dortmund über diesen Ausbau. Hier haben die Freien Träger grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, sich an dem Ausbau zu beteiligen. In einer Sitzung im Jugendamt am 23.11.2011 wurden wir darüber informiert, dass die Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtungen, nicht wie in den vergangenen Jahren praktiziert, zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsver­bände und der Stadt Dortmund ausgehandelt wurde, sondern die Betriebsträgerschaft so­wie der Bau von Einrichtungen durch die Stadt Dortmund ausgeschrieben wird. Auf unsere Einlassung anlässlich dieses Gespräches wurde uns mitgeteilt, aufgrund bestehender eu­ropäischer Gesetzgebung sei eine Ausschreibung der Betriebsträgerschaft zwingend er­forderlich.
Die Dortmunder Verbände erklären ihr Unverständnis über dieses Verfahren und für die ver­spätete Information über die angeblich einzuhaltenden rechtlichen Bedingungen. Über Jahrzehnte war es selbstverständlich, dass in Dortmund die Versorgung von Kindern mit Betreuungsplätzen im Einvernehmen zwischen Verbänden und dem Jugendamt organisiert wurde. In erheblichem Maße waren die Verbände bereit, Eigenmittel zur Finanzierung die­ser Betreuungsangebote aufzuwenden. Das jetzige Verfahren bedeutet nicht nur, dass Ju­gendhilfemaßnahmen ausgeschrieben werden – was allein schon für Sprengstoff sorgt –, sondern versetzt uns als freie Träger ganz in’s Hintertreffen, da die privaten Investoren zu­künftig darüber entscheiden, welche Träger Kindertageseinrichtungen in Dortmund betrei­ben werden.

Uns ist nicht bekannt, dass im SBG Gesetzesänderungen beschlossen wurden, die eine Vergabe der Betriebsträgerschaft erforderlich macht. Uns ist auch nicht bekannt, dass von Seiten des zuständigen Ausschusses oder von Seiten des Rates ein Wettbewerbsverfah­ren bei der Sicherung der Versorgungsplätze gefordert wurde.

Ich bitte Sie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss diesen Vorgang zu erörtern und fol­gende Fragen zu beantworten:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die zwingende Ausschrei­bung der Betreuungseinrichtung für Kinder? Gilt diese Grundlage nur bei Einrichtungen auf öffentlichem Grund oder auch bei Einrichtungen auf Privatgrundstücken.

2. Liegt hierzu ein Gutachten vor und ist dieses dem Jugendamt bekannt.

3. Muss damit gerechnet werden, dass zukünftig auch andere Maßnah­men der Jugendhilfe ausgeschrieben werden. Gibt es dazu bereits Planungen.“


Herr Sohn verwies auf die verteilte Vorlage (Ratsbeschluss 21.07.2011,Vergabe von Grundstücken für den Ausbau für Kinderbetreuung, Drucksache Nr.: 04838-11).

Herr Gora erläuterte die Bitte um Stellungnahme.

Frau Rabenschlag ergänzte, in den Gesprächen mit anderen Diakoniegeschäftsführern wurde ihr bestätigt, dass es das hier praktizierte Verfahren in keiner anderen Stadt gibt.
In der Vorlage sei ein Vergabeverfahren beschrieben, nach dem das alleinige Zuschlagskriterium der Preis ist. Wenn das zukünftig das Kriterium sein soll, nach dem Jugendhilfe organisiert wird, Qualität anscheinend überhaupt keine Rolle mehr spielt, stelle sich ihr die Frage, weshalb man in diesem Ausschuss noch zusammenkommt.

Herr Schade-Homann erinnerte daran, dass die freien Träger seinerzeit der Bitte der Stadt Dortmund gefolgt sind, bei der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im Rahmen des U3-Ausbaus behilflich zu sein. Bei der Konferenz vor gut einem Jahr seien andere Absprachen getroffen worden als jetzt scheinbar umgesetzt werden sollen.
Er berichtete von einem Ausschreibungsverfahren, in das er als Träger eingebunden ist. Das gestalte sich derart, dass er einen Mietvorvertrag mit einem Investor eingehen müsse, ohne eine Rechtsvereinbarung mit der Stadt Dortmund über den Betrieb dieser Einrichtung (mit Förderung) vorliegen zu haben. Das bringe ihn als Träger in eine äußerst schwierige Situation, da man überhaupt nicht abschätzen könne, wie das Bieterverfahren letztlich laufe.

Frau Reder führte aus, es gebe offensichtlich Gesetzgebungen, die nicht wirklich gut zusammen passen. Die Liegenschaftsverwaltung sei gehalten, Grundstücksverkäufe rechtssicher durchzuführen. Die Vergabeanforderungen an die öffentliche Hand hätten sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Die neue Konstruktion, die auch rechtlich abgeklärt wurde, sei selbstverständlich nicht gewählt worden, um den Trägern in irgendeiner Weise zu schaden, sondern um letztlich das Ergebnis zu erzielen, zu dem die Stadt gesetzmäßig verpflichtet sei. Die von den Trägern aufgezeigten Probleme seien sozusagen der Gesetzgebung geschuldet, die auf der einen Seite Anforderungen und Vorgaben mache und auf der anderen Seite andere Anforderungen an die öffentliche Hand stelle.
Sie könne aus ihrer eigenen Erfahrung nur davor warnen, in das ausgesprochen komplexe Vergabeverfahren einzugreifen. Schon kleinste Fehler könnten ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Folge haben und somit eine Verzögerung, deren zeitliches Ende im Prinzip nicht absehbar ist.

Herr Sohn teilte mit, wenn er das Verfahren richtig verstanden habe, verkaufe die Liegenschaftsverwaltung Grundstücke und der Grundstückseigentümer suche sich einen aus seiner Sicht geeigneten Träger aus. Es sei ein Widerspruch in sich, dass die bewährten Träger jetzt durch unbekannte Träger ersetzt werden sollen, die von Grundstückseigentümer gewünscht sind, die aber hier überhaupt nicht bekannt sind, und dem Ausschuss außerdem jegliche Entscheidungsmöglichkeit genommen wird. Der Unmut der hiesigen freien Träger, die der Stadt Dortmund über viele, viele Jahre geholfen hätten, sei für ihn nachvollziehbar. Auch hege er persönlich Zweifel, ob die Kopplung Grundstückseigentümer / Betreiber zwingend nach der Gesetzeslage erforderlich ist. Das sei nach seiner Auffassung auch noch nicht ausreichend beantwortet.

Herr Gora verwies darauf, dass es hier um die Frage der Zuständigkeit der Jugendhilfe gehe, das Planverfahren bei der Jugendhilfe und die Regelung des SGB.
Er sehe es als Aufgabe des Ausschusses an, dafür zu sorgen, dass das Verfahren in dieser Form nicht weiter praktiziert wird. Es könne nicht sein, dass der Ausschuss rechtlich entmachtet wird. In der rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Spieker & Jäger stehe kein Wort über die Frage der Trägerstruktur. Es werde immer nur darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Grundstücke bestimmten gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen habe.
Ihn interessiere, wer verlangt habe, dass auch die Frage des Trägers Bestandteil des Verfahrens wird und damit eines der ureigensten Rechte des Ausschusses außer Kraft gesetzt wird, nämlich zu entscheiden, wer in Dortmund solche Aufgaben übernimmt.
Außerdem bat er nachdrücklich darum, dass zukünftig derartige rechtliche Informationen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Es könne nicht sein, dass innerhalb der Verwaltung grundlegende Rechte von bisher praktizierten Verfahren „nebenbei“ aufgrund einer rechtlichen Information, die auch noch deutlich interpretationswürdig ist, ausgehebelt werden. Die Bundesregierung habe 2007 aufgrund einer Anfrage eindeutig gesagt, ein Wettbewerbsverfahren in der Jugendhilfe gibt es nicht.
Besonders interessant fand er auch die Mitteilung der Liegenschaftsverwaltung in dem Gespräch im November, dass dieses praktizierte Verfahren nur für Grundstücke der öffentlichen Hand gilt. Bei Privatgrundstücken ist der Vergabeansatz nicht gegeben, was völlig irrational sei.
Er bitte um rechtliche Prüfung. Der Ausschuss solle das Recht für sich reklamiert, darüber zu entscheiden, wer Jugendhilfeträger in Dortmund an welcher Stelle ist. Außerdem solle dafür gesorgt werden, dass das Verfahren rechtssicher organisiert ist. Denn die jetzige Handhabung führe seiner Auffassung nach dazu, das Verfahren in Frage zu stellen.

Herr Sohn verwies noch einmal auf die Beschluss des Rates (Drucksache Nr.: 04838-11), der ohne Beteiligung des Ausschusses erfolgt ist. Er habe wahrscheinlich seinerzeit auch zugestimmt in der festen Annahme, dass eine ordentliche Prüfung erfolgt ist. Aufgrund der geführten Diskussion sei ihm allerdings klar geworden, in welchem Dilemma man stecke.

Herr Niermann berichtete, der Fachberater des Paritätischen habe zunächst landesweit in anderen Städten nachgefragt. Lediglich in Köln würden Baumaßnahmen ausgeschrieben.
Bei der bundesweiten Abfrage konnte kein vergleichbares Verfahren gefunden werden.
Er hätte sich gewünscht, dass die Verwaltung auf die Träger zugekommen wäre und die bestehenden Probleme geschildert hätte. Dann hätte man gemeinsam - in gewohnter partnerschaftlicher Weise - versuchen können, einen Weg zu finden. Er sei sehr verärgert darüber, dass jetzt sozusagen einfach verbindliche Festlegungen geschaffen wurden.

Herr Schade-Hohmann machte deutlich, dass die Stadt die Ausschreibung der Grundstücke rechtssicher machen wolle, sei überhaupt nicht das Problem. Aber die Erklärung des Mitarbeiters der Liegenschaftsverwaltung in dem November-Gespräch, es werde die gleiche Notwendigkeit gesehen, die Ausschreibung für den Träger rechtssicher zu machen, sei eine Verkehrung der Verhältnisse. Es gebe keinen Wettbewerb der Träger untereinander.

Für Frau Schütte-Haermeyer war aus der gesamten Debatte ersichtlich, dass das Verfahren auf jeden Fall geändert werden muss.

Frau Dr. Tautorat sah in dem vorliegenden Verfahren ein klassisches PPP-Modell. Ihre Fraktion lehne PPP-Modell grundsätzlich ab, weil die Gefahren und Risiken immer zu Lasten des öffentlichen Trägers gehen.
Auch sie habe große Zweifel an der Zulässigkeit des vorgesehenen Koppelgeschäftes und stimme den Ausführungen des Schreibens der Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände uneingeschränkt zu.
Ob das eingeschlagene Verfahren noch rückholbar sei, wisse sie nicht. Aber man sollte rechtlich darauf drängen, die Entkoppelung von Investor und Betreiber herbeizuführen. Das sehe sie als die „kleinere“ Variante an. Die „größere“ Variante wäre die Rückholung des gesamten Beschlusses. Sie plädierte dafür, beides zu prüfen.

Frau Rabenschlag sah die Notwendigkeit, dass der Ausschuss festlegt, zukünftig in alle Beratungen von Vorlagen mit einer derartigen Themenstellung einbezogen zu werden.
Wenn es die einhellige Auffassung gebe, dass die Kopplung der Ausschreibung einer Verkaufsmaßnahme mit einer sozialen Dienstleistung im Prinzip unzulässig ist, gebe es nur einen sauberen Weg: Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung.

Herr Barrenbrügge sah den Rat frei in seiner Entscheidung, gefasste Beschlüsse auch wieder aufzuheben. Zunächst sollte aber auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt erfolgen.

Herr Burkholz führte aus, der Rat habe sich aufgrund der rechtlichen Expertise für die Umsetzung dieses Verfahrens entschieden, um der gesetzlichen Verpflichtung zum Ausbau der Betreuungsplätze für U3 schnellstmöglich nachzukommen. Die Fragestellung, ob das auf Dauer so sein muss, könne sicherlich - angeregt durch den Ausschuss - noch einmal diskutiert werden. Allerdings warne er davor, die laufenden Verfahren zu stoppen, da ansonsten eine jahrelange Verzögerung zu befürchten ist.

Herr Gora stellte klar, es gehe nicht um die Frage des Baus und des Grundstücksverkaufs oder ob PPP-Modelle gut oder schlecht sind. Er stelle in Frage, woher die Notwendigkeit genommen wurde, die Träger- mit der Investorenfrage zu verknüpfen. Das gehe aus der Ratsvorlage nicht hervor.
Wenn das tatsächlich gesetzlich so geregelt wäre, müsse man das akzeptieren. Allerdings stelle sich dann die Frage, was passiert dann mit den weiteren Jugendhilfemaßnahmen - mit allen Konsequenzen.
Wenn dem nicht so ist, dann dränge sich die Frage auf, wer hat das entschieden, so zu verfahren. Der Rat habe beschlossen, dass die Grundstücksvergabe ausgeschrieben wird und ein geeigneter Träger aktiv sein muss, ohne dass der aber Verfahrensbestandteil wird. Aber das jetzt praktizierte Ausschreibungsverfahren sei so organisiert, dass ein Investor mit einem verbindlich vereinbarten Träger im Rahmen einer Vertragsvereinbarung in das Wettbewerbsverfahren geht.
Er finde es ärgerlich, dass zum einen der Ausschuss in dem Beratungsverfahren nicht beteiligt wurde. Zum anderen gebe es Rahmenbedingungen in der Ausschreibung, die mit den Trägern nicht abgestimmt wurden. Beispielsweise die rechtliche Bindung von 25 oder 30 Jahren des Trägers an den Investor mit Preissteigerungen. Es könne nicht sein, dass aufgrund einer Interpretation der VOB, VOL derartig langfristige Vereinbarungen festgelegt und in die Ausschreibung aufgenommen werden, ohne den Ausschuss zu beteiligen.
Er bitte noch einmal um rechtliche Prüfung, ob in der rechtlichen Stellungnahme tatsächlich diese Kopplung als notwendig aufgeführt ist oder sich ausschließlich auf die Frage der rechtlichen Vergabe bezieht.
Außerdem wolle er wissen, welche Konsequenzen sich ergäben, wenn es tatsächlich so wäre, dass solche Maßnahmen demnächst ausgeschrieben werden müssen. Denn das gelte nicht nur für Jugendhilfeeinrichtungen, sondern für alle Maßnahmen.

Herr Schade-Hohmann erläuterte anhand einiger Beispiele die massive Kritik der Wohlfahrtsverbände an dem Verfahren:
Ihm lägen zwei Mietvorverträge vor, die z. B. in der Frage der Außenspielgeräte völlig unterschiedlich gestaltet sind. In dem einen würden die Geräte vom Investor gestellt, in dem anderen müsse der Träger dafür sorgen. Das könnte die Konsequenz haben, dass bereits im Mietvorvertrag die Bestellung von Außenspielgeräten ein Kriterium wäre, um das Ausschreibungsverfahren zu gewinnen.
In den Mietvorverträgen stünde ein bindender Beginn, der die Träger zu einer Mietzahlung verpflichtet. Dabei gebe es zum Teil noch nicht einmal Planungsrecht. Die finanzielle Festlegung für die Träger sei ebenfalls eine große Schwierigkeit, die er vom Ausschuss in dieser Detailliertheit wahrgenommen wissen möchte.

Herr Niermann wies darauf hin, dass mit jedem weiteren ausgeschriebenen Grundstück die Möglichkeiten des Ausschusses, im Rahmen einer gemeinsamen Jugendhilfeplanung einen Träger auszusuchen, weiter beschnitten werden. Der Paritätische sei nach wie vor an einer vernünftigen und im Konsens gefundenen Lösung interessiert, wobei auch weitere Schritte letztlich bei Beibehaltung des Verfahrens und einer Benachteiligung des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen dann nicht ausgeschlossen werden könnten.
Von daher sollte man nach seiner Auffassung möglicherweise 3, 4 Verfahren zurückholen und gemeinsam - in bewährter Weise - die daraus evtl. entstehenden Konsequenzen tragen.

Frau Reder ging noch einmal auf die Zielsetzung der getroffenen Regelung ein. Um zu gewährleisten, dass zum einen die gesetzlichen Vorgaben zur Schaffung von Betreuungsplätzen erfüllt werden und zum anderen auch ein Träger die Einrichtung betreibt, der den Anforderungen genügt, wurden die entsprechenden Regelungen in den Vertrag aufgenommen.

Herr Oppermann dankte für die Ausführungen. Er habe der Vorlage entnommen, dass es mit der Regelung vor allen Dingen darum ging - wie eben dargelegt -, dem vom Ausschuss formulierten Anspruch nachzukommen, beim Verkauf eines Grundstückes den Bau einer Tageseinrichtung sicherzustellen. Allerdings umfasst das nicht die Frage der Trägerschaft. Das sei seiner Auffassung nach der Punkt, an dem die Vorlage definitiv zu verändern ist. Es könne nicht angehen, dass der Investor den Träger „mitliefert“. Die Entscheidung über den Betreiber einer Einrichtung obliege dem Ausschuss.

Nach Ansicht von Herrn Sohn müsse zwar die Vergabe der Grundstücke nach bestimmten Vorgaben geschehen, das schließe aber nicht die Frage des Betreibers mit ein und sei auch in der Form nicht vom Rat beschlossen worden. Von daher müsste diese Kopplung Investor/Betreiber vom Rechtsamt noch einmal geprüft und dann dem Ausschuss berichtet werden.

Herr Burkholz teilte auf die Nachfrage von Herrn Sohn mit, wie in der vom Rat beschlossenen Vorlage ausgeführt, sollen im lfd. Jahr 2011 weitere Ausschreibungen erfolgen.
Abschließend wies er darauf hin, dass nach seinen Informationen genau dieses Koppelgeschäft in dem Gutachten mit geprüft wurde - mit einer positiven Entscheidung.


Nach Abschluss der angeregten Diskussion bestand Einvernehmen bei den Mitgliedern des Ausschusses über folgendes Vorgehen:

- Das Rechtsamt soll für die Sitzung des Ausschusses am 01.02.2012 eine rechtliche Stellungnahme hinsichtlich des Kopplungsgeschäftes Investorenausschreibung mit Vergabe von Jugendhilfemaßnahmen erarbeiten und in der Sitzung den Mitgliedern vorstellen.

- Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist immer zu beteiligen, wenn Jugendhilfeleistungen ausgeschrieben werden sollen.

- Es werden keine weiteren Ausschreibungen vorgenommen, bis die Stellungnahme des Rechtsamtes vorliegt und eine Entscheidung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie getroffen wurde.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
- unbesetzt -



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Übersandt wurde:
-> Selbsthilfe-Forum vom Paritätischen, 2. Halbjahr





Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.23 Uhr.




Sohn Gora Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: AKJF_07.12.11_Anlage zu TOP 2.1doc.pdf)