Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 17:55 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Glaser, 6/MTC zu TOP 2.1
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL ab 15.35 Uhr
Herr Fischer, StA 67 zu TOP 12.4
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Freudenau - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.01.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (39. öffentliche Sitzung), der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.11.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02121-02)


2.2 Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02101-01)

2.3 Fassung eines Beschlusses zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde.
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 02069-01)
(wird nachversandt)

2.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02059-01)

2.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02060-01)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Hinweisschilder für den Naturschutz im NSG Hohensyburg und an Straßen
Bitte um Stellungnahme und Antrag der Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 02129-02)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01237-01)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beifügung einer Begründung; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02039-01)

4.3 Vergabe eines Auftrages zur Fortschreibung der Verkehrsnachfragematrizen für den Masterplan Mobilität und die Lärmminderungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02095-01)

4.4 Aktueller Sachstandsbericht Hafen Minister Achenbach
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02089-01)

4.5 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01812-01)
Anlage:
Marktuntersuchungen zum autofreien Wohnen in Nordrhein-Westfalen des Institutes für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen von Oktober 2001


4.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Bilderflut
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02063-01)

4.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Konfliktvermittlung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02067-01)

4.8 Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02142-02)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-4-27521
Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Teiles des Vereinsheimes eines Kleingartenvereines auf dem Grundstück Abteistraße 29 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02015-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
hier: Gehwegüberdachung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 02148-02)
(wird nachversandt)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Nutzungskonzept der Plätze in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02057-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01800-01)

9.2 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen in Dortmund Innenstadt-Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01982-01)


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Dortmund, Baulos 55b von südlich Haltestelle Parsevalstraße bis östlich Schloß Westhusener Straße.
hier: Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02061-01)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01668-01)
- wurde zur Sitzung des AUSW am 28.11.2001 versandt -
Als Anlagen sind beigefügt:
- Zusammenstellung der Niederschriften der Bezirksvertretungen zur Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze" vom 06.11.2001
- Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze" vom 06.11.2001
hier: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen, Stand: 08.01.2002;
Stellungnahme der Verwaltung, Stand: 08.01.2002
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01668-01St)
- Schreiben der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG Innenstadt-Ost vom 03.12.2001 zur Ratsvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze"

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Aplerbeck
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01630-01)

12.3 Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2001
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2001
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02130-02)

Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2001
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2001
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02130-02AT)

12.4 Maßnahmen gegen Entenfüttern: Totschießen oder Informationstafeln?
Bitte um Stellungnahme und Antrag der Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 02126-02)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist. Auf die Frage, ob die Ausschussmitglieder Bedenken gegen eine Tonbandaufnahme der Sitzung durch die Presse haben, werden keine Bedenken erhoben, so dass Tonbandaufnahmen durchgeführt werden können.

N i e d e r s c h r i f t

über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.01.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 17:55 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Glaser, 6/MTC zu TOP 2.1
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL ab 15.35 Uhr
Herr Fischer, StA 67 zu TOP 12.4
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Freudenau - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.01.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (39. öffentliche Sitzung), der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.11.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02121-02)


2.2 Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02101-01)

2.3 Fassung eines Beschlusses zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde.
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 02069-01)
(wird nachversandt)

2.4 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02059-01)

2.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02060-01)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Hinweisschilder für den Naturschutz im NSG Hohensyburg und an Straßen
Bitte um Stellungnahme und Antrag der Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 02129-02)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01237-01)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beifügung einer Begründung; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02039-01)

4.3 Vergabe eines Auftrages zur Fortschreibung der Verkehrsnachfragematrizen für den Masterplan Mobilität und die Lärmminderungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02095-01)

4.4 Aktueller Sachstandsbericht Hafen Minister Achenbach
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02089-01)

4.5 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01812-01)
Anlage:
Marktuntersuchungen zum autofreien Wohnen in Nordrhein-Westfalen des Institutes für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen von Oktober 2001


4.6 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Bilderflut
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02063-01)

4.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Konfliktvermittlung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02067-01)

4.8 Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02142-02)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-4-27521
Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Teiles des Vereinsheimes eines Kleingartenvereines auf dem Grundstück Abteistraße 29 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02015-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
hier: Gehwegüberdachung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 02148-02)
(wird nachversandt)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Nutzungskonzept der Plätze in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02057-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01800-01)

9.2 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen in Dortmund Innenstadt-Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01982-01)


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Dortmund, Baulos 55b von südlich Haltestelle Parsevalstraße bis östlich Schloß Westhusener Straße.
hier: Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02061-01)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01668-01)
- wurde zur Sitzung des AUSW am 28.11.2001 versandt -
Als Anlagen sind beigefügt:
- Zusammenstellung der Niederschriften der Bezirksvertretungen zur Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze" vom 06.11.2001
- Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze" vom 06.11.2001
hier: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen, Stand: 08.01.2002;
Stellungnahme der Verwaltung, Stand: 08.01.2002
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01668-01St)
- Schreiben der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG Innenstadt-Ost vom 03.12.2001 zur Ratsvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze"

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Aplerbeck
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01630-01)

12.3 Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2001
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2001
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02130-02)

Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2001
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2001
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02130-02AT)

12.4 Maßnahmen gegen Entenfüttern: Totschießen oder Informationstafeln?
Bitte um Stellungnahme und Antrag der Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 02126-02)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

Auf die Frage, ob die Ausschussmitglieder Bedenken gegen eine Tonbandaufnahme der Sitzung durch die Presse haben, werden keine Bedenken erhoben, so dass Tonbandaufnahmen durchgeführt werden können.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Reuter benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StR Sierau bittet mit Schreiben vom 16.01.2002 darum, die Tagesordnung aus Gründen der Dringlichkeit um die Vorlage Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm /Westfalendamm - (B 1), hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beiderseits des Rheinlanddamm/Westfalendamm - (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236 n (Drucksache-Nr. 2166-01) zu erweitern.

Der AUSW stimmt diesem Vorgehen zu, so dass die Vorlage
TOP 2.6 der Tagesordnung wird.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (39. öffentliche Sitzung), der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.11.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (39. öffentliche Sitzung), der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.11.2001.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2001.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 02121-02)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2001 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 02121-02AT)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02121-02AT)


Frau RM Reuter begründet Punkt 1 und 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2001.

Herr RM Jostes begrüßt die Qualifizierung der Nord- und Süd-Seite des Bahnhofs und stellt die Besonderheiten beider Seiten heraus.

Herr RM Harnisch fragt nach, ob der Verfahrensabschluss im Juli 2002 sich nicht mit dem Zeitablauf bei der Bahnhofsentwicklung beißt, da es erforderlich sei, die Gestalt des Bahnhofs zu kennen, um das Umfeld gestalten und profilieren zu können. Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann aus Sicht der SPD-Fraktion zugestimmt werden, bei Punkt 1 macht Herr RM Harnisch dies davon abhängig, ob Mehrkosten entstehen.

Herr StR Sierau erklärt, dass bei dem nach Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten Verfahren Mehrkosten entstehen. Eine Deckung kann von der Verwaltung nicht genannt werden und der Investor wird die Kosten voraussichtlich nicht mittragen wollen. Zur ersten Frage des Herrn RM Harnisch stellt Herr StR Sierau fest, es sei sinnvoll, ein zweites Kolloquium im Rahmen des Wettbewerbes zu geben. Dadurch kann eine Rückkopplung zwischen dem Arbeitsablauf, der aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.12.2002 notwendig ist, und dem Qualifizierungsverfahren erfolgen. Zudem wird auch die heutige Beratung noch in den Auslobungstext einfließen, der den beteiligten Büros zur Verfügung gestellt wird. Ein Auftaktkollquium ist in der Woche vom 18. - 22.02.2002 geplant. Es erfolgt auf jeden Fall eine Zusammenführung des Projektes. Die beiden Prozesse werden voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni soweit abgeschlossen sein, dass die Verwaltung die entsprechenden Vorlagen für die politischen Gremien fertigen kann. An Herrn RM Jostes gewandt erläutert Herr StR Sierau, dass es Abstimmungsbedarf bezüglich des Nord-Parkes bzw. des Platzes gibt. Es besteht eine Abhängigkeit zwischen der Entscheidung Park oder Platz und der Positionierung des Hotels und der Weiterentwicklung des 3do. Anfang Dezember 2001 ist in einem Abstimmungsgespräch Konsens dahingehend erzielt worden, dass je nach Weiterentwicklung sich die Ausgestaltung der nördlichen Umfeldsituation von 3do eher an einem städtischen Platz orientiert. Dies ist noch konkreter festzulegen. Dabei wird zu beachten sein, dass der Platz belebt werden soll, eine entsprechende Erlebnis- und Aufenthaltsqualität ist zu schaffen.

Herr Glaser merkt an, dass die Liste der Fachpreisrichter (Seite 9 der Vorlage) und die Liste der Sachpreisrichter (Seite 10 der Vorlage) zur Sitzung des Rates am 31.01.2002 aktualisiert wird und bezieht sich unter anderem auf Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2001 (Drucksache-Nr. 02121-02AT) sowie den Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2002 (Drucksache-Nr. 02121-02AT). Auch bei den Teilnehmern hat es noch Veränderungen gegeben.

Zu Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt Herr Glaser an, dass bei dem vorgeschlagenen Verfahren erhöhte Kosten durch die Herausgabe weiterer Unterlagen entstehen und zudem müsste aufgrund der zu erwartenden hohen Beteiligung zusätzlich ein Verfahrensmanagement installiert werden. Hierzu müsste ein externes Büro eingeschaltet werden, so dass mit Kosten in Höhe von ca. 40.000,-- Euro zu rechnen wäre. Außerdem könnte der Wettbewerb jetzt noch nicht gestartet werden, da sich die Ausgangssituation verändert und z. B. eine EU-weite Ausschreibung bei einem offenen Wettbewerb durchzuführen wäre. Das bedeute einen Zeitverlust von mindestens drei Monaten.

Frau sB Pohlmann-Rohr schlägt ein Auswahlverfahren für Architekturbüros vor, so dass eine überschaubare Anzahl an Büros ausgewählt werden kann und das Management nicht zu groß wird. Es sollte über die benannten Büros hinaus weiteren Büros die Chance gegeben werden, sich zu bewerben.

Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2001 (Drucksache-Nr. 02121-02AT) wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2001 (Drucksache-Nr. 02121-02AT):

"Im Abschnitt Gestaltungsansprüche (S. 7/8 der Vorlage) wird beim zweiten Spiegelstrich folgende Ergänzung hinter dem letzten Satz eingefügt:

Um die Durchlässigkeit des Bahnhofs in der Nord-Süd-Achse auch für RadfahrerInnen und RollstuhlfahrerInnen zu gewährleisten, sollen die Zugänge trotz der Höhendifferenzen barrierefrei (z.B. durch Rampen) gestaltet werden."

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Erlangung alternativer Entwürfe für die städtebauliche Neugestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes.

Er beauftragt die Verwaltung, das Verfahren vorzubereiten und durchzuführen.
Dem Rat sind nach Abschluss des Gutachterverfahrens geeignete gesamte Entwürfe bzw. teilräumliche Gestaltungskonzepte zur Entscheidung vorzulegen als Basis für die weitere Projektoptimierung und Fixierung der stadträumlichen Gestaltung in der Bauleitplanung.

Die haushaltsmäßige Bereitstellung erfolgt aus dem Haushaltssoll 2002 bei der HSt 6160.9401.0001 - Planung MTC -.

zu TOP 2.2
Metrorapid NRW, 37. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm, im Bereich der Stadt Dortmund und der Gemeinde Holzwickede (Drucksache Nr.: 02101-01)

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die Finanzierung des Metrorapid noch nicht klar ist. Für die Trasse westlich vom Hauptbahnhof von Bochum bis zum Hauptbahnhof schließt er sich der Verwaltungsvorlage an, Richtung Flughafen Dortmund sieht er im Moment noch keinen Entscheidungsbedarf.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass das Naturschutzgebiet Hallerey vom Land mit ca. 2 Mio. DM gefördert wurde. Sollte die Trasse die Bahnböschung am Naturschutzgebiet tangieren oder daran entlang führen, komme es zu irreparablen Schäden. Herr RM Münch empfiehlt, bereits in diesem Frühjahr zu schauen, wieviele Amphibien aus diesem Bahndamm entlang des Naturschutzgebietes wandern, um die Zahlen angeben zu können. Er geht von ca. 5.000 wandernden Amphibien aus.


Herr RM Münch stellt mündlich den Antrag, dass der Punkt 4.2 der Vorlage wie folgt ergänzt wird:
"Eine Inanspruchnahme der Bahnböschungen am überregional bedeutenden Naturschutzgebiet Hallerey würde zur Vernichtung des dort befindlichen Amphibien-Winterlebensraumes, u. a. mit der FFH-Art Kammmolch, führen."

Frau RM Reuter sieht die Knackpunkte an der Hallerey, in der Bebauung in Dorstfeld an der Rheinischen Straße/Beuthstraße und die Überwindung/Kreuzung/Unterquerung o. ä. des Bahngleises nach Gelsenkirchen. Den Bereich östlich des Bahnhofs zum Flughafen bezeichnet sie als unwirtschaftlich. Aus diesem Grund lehnt sie im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, dem GEP-Änderungsverfahren zuzustimmen. Insgesamt kann Frau RM Reuter der Vorlage nicht zustimmen, da die Weiterführung des Metrorapid über den Dortmunder Hauptbahnhof hinaus bereits von ihrer Fraktion abgelehnt wird.

Herr RM Harnisch befürwortet den Metrorapid und sieht ihn als Chance. Er hält es für natürlich, dass es ohne Einschnitte nicht gehen wird. Er folgt der Anregung des Herrn RM Jostes, über die Trasse ab Hauptbahnhof Richtung Flughafen noch nicht zu entscheiden. Herr RM Harnisch geht davon, dass ein UVP-Verfahren durchgeführt werde und lehnt daher den Antrag des Herrn RM Münch ab.

Zum GEP-Änderungsverfahren erklärt Herr Ostholt, dass es darum gehe, zu einer im Gebietsentwicklungsplan im Maßstab 1 : 50.000 dargestellten Trasse Stellung zu nehmen. Fragen der Wirtschaftlichkeit oder Sinnhaftigkeit des Projektes stehen in diesem Verfahren nicht zur Diskussion. Der Maßstab bedingt, dass Fragen zum Fortbestand des Kammmolches nicht zu beantworten sind, dies kann erst im Planfeststellungsverfahren und in der begleitenden Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Hierbei wird auch geprüft, ob die bisherige Trasse, die auch das Naturschutzgebiet Hallerey tangiert, bleiben kann oder verändert werden muss. Zur Weiterführung der Strecke ab Hauptbahnhof nach Osten könnte es sinnvoll sein, über die weitere Streckenführung nachzudenken, falls es zu einer Erweiterung zu einem Ringverkehr über Köln kommen soll.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die Vorlage als eingebracht an und wird sie in seiner Sitzung am 27.02.2002 erneut behandeln.


zu TOP 2.3
Fassung eines Beschlusses zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde.
(Drucksache Nr.: 02069-01)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 22.01.2002
- Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02069-01AT)


Herr RM Knieling begrüßt die Vorlage und bittet, den Appell der Bezirksvertretung Hörde im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Frau sB Pohlmann-Rohr macht weiteren Informationsbedarf geltend und begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass der Diskussionsbedarf vor Ort abgewartet werden sollte. Ansonsten könne er der Vorlage so zustimmen.

Herr Ostholt erläutert, dass erst vorbereitende Untersuchungen stattfinden werden. Das bedeutet nicht, dass nach deren Abschluss das Sanierungsgebiet so groß sein muss, wie es zum jetzigen Zeitpunkt dargestellt wird. Außerdem wird es nicht möglich sein, kurzfristig die Konsequenzen aufzuzeigen, die für die Anwohner im Bereich der Weingartenstraße, der Straße Am Remberg und des angrenzenden Wohnbereiches durch die Einleitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen entstehen werden.

Herr RM Drabig nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2002 (Drucksache-Nr. 02069-01AT) wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen:

I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. für Hörde, innerhalb des in der
Anlage 1 dargestellten Untersuchungsbereiches, vorbereitende Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB durchzuführen. Diese Untersuchungen werden durchgeführt um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, die Auskunft geben über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und der Durchführung einer
- städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder
- einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kombiniert mit einem Umlegungsverfahren, oder
- einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
1.1 die Bereitstellung der für die vorbereitende Untersuchung notwendiger Finanzmittel in Höhe von 125.000 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme ist bei der Finanzposition 61 00 94 02 00 01
- Ausgaben für besondere stadtentwicklungspolitische Projekte - veranschlagt.

2. die als
Anlage 2 beigefügte Satzung zur Ausübung des "besonderen Vorkaufsrechtes" entsprechend § 25 BauGB.

II. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, weiterhin konsensorientierte Gespräche, zur Umsetzung der Rahmenplanung Hörde / Phoenix - Ost mit den berührten Eigentümern zu führen.

zu TOP 2.4
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg"
(Drucksache Nr.: 02059-01)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 02059-01AT)


Frau sB Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Ostholt verdeutlicht, dass eine Sanierungssatzung aufgehoben werden sollte, wenn die Sanierungsziele soweit erreicht wurden. Dies sei hier der Fall. Für weitere Maßnahmen ist keine Sanierungssatzung erforderlich. Er hält das Durchführen verkehrlicher Maßnahmen in diesem Bereich für nicht sinnvoll, da Maßnahmen im Bereich Phoenix-Ost und -West Rückwirkungen auf das gesamte Straßensystem haben werden.

Herr RM Tech stellt dar, dass die Anwohner viele Maßnahmen auch kritisch und mit viel Engagement begleitet haben. Er stimmt im Namen der SPD-Fraktion dieser Vorlage zu.

Herr RM Knieling lehnt für die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2002 (Drucksache-Nr. 02059-01AT) wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und die SPD-Fraktion abgelehnt.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg" vom 21. Oktober 1994.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2002 (Drucksache-Nr. 02059-01AT) wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und die SPD-Fraktion abgelehnt.
zu TOP 2.5
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
(Drucksache Nr.: 02060-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hörde am 22.01.2002

Auf die Frage des Herrn RM Knieling erläutert Herr RM Jung, dass aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Hörde der Geltungsbereich der Satzung verändert werden müsste.

Herr StR Sierau macht den Vorschlag, aufgrund des Bezirksvertretungsbeschlusses den Geltungsbereich zu überprüfen und anschließend über das Ergebnis zu informieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage ein und wird sie am 27.02.2002 anhand des dann vorliegenden Prüfungsergebnisses erneut behandeln.

zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beiderseits des Rheinlanddammes - / Westfalendammes (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236 n
(Drucksache Nr.: 02166-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 09.12.2003 für den unter Punkt 2. dieser Vorlage genannten Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 3.1
Hinweisschilder für den Naturschutz im NSG Hohensyburg und an Straßen
(Drucksache Nr.: 02129-02)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02129-02St)

Herr RM Münch begründet den Antrag der Bürgerliste. Er hält es für sinnvoll darauf hinzuweisen, dass das Klettern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bestraft werden kann. Den Antrag zu a) hält er ansonsten für erledigt.

Herr Dr. Grote stellt den Sachverhalt zu Buchstabe a) des Antrages dar und erläutert, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd durch Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig wird. Danach werden im Naturschutzgebiet Hohensyburg Schilder aufgestellt. Es wird auch der Hinweis erfolgen, dass das Klettern in Naturschutzgebieten verboten ist. Zu b) des Antrages wird aufgrund der Erfahrungen des Umweltamtes der Straßenverkehrsbehörde nicht empfohlen, weitere Schilder - auch an anderen als den genannten Straßen - wegen der mangelnden Wirksamkeit und der Kosten aufzustellen.

Herr RM Münch hält den Antrag zu Buchstabe b), u. a. zum Schutz der Autofahrer, aufrecht.

Herr Dr. Grote sieht durch die Frühjahrsamphibienwanderung keine Unfallgefährdung in Dortmund. Das Umweltamt verfolgt in dieser Frage des Artenschutzes das Konzept, mit Patenschaften zu arbeiten. Ein Teil der Patenschaften bezieht sich darauf, dass bestimmte Anliegerstraßen über das Problem der Amphibienwanderung aufgeklärt werden. Herr Dr. Grote bietet an, dass er im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde initiiert, eine solche Patenschaft und Information der engeren Anlieger einzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Buchstabe b) des Antrages der Bürgerliste vom 04.01.2002 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz im Naturschutzgebeit Hohensyburg und an Straßen" einstimmig ab.

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 02129-02St)

Herr RM Münch begründet den Antrag der Bürgerliste. Er hält es für sinnvoll darauf hinzuweisen, dass das Klettern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und bestraft werden kann. Den Antrag zu a) hält er ansonsten für erledigt.

Herr Dr. Grote stellt den Sachverhalt zu Buchstabe a) des Antrages dar und erläutert, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd durch Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig wird. Danach werden im Naturschutzgebiet Hohensyburg Schilder aufgestellt. Es wird auch der Hinweis erfolgen, dass das Klettern in Naturschutzgebieten verboten ist. Zu b) des Antrages wird aufgrund der Erfahrungen des Umweltamtes der Straßenverkehrsbehörde nicht empfohlen, weitere Schilder - auch an anderen als den genannten Straßen - wegen der mangelnden Wirksamkeit und der Kosten aufzustellen.

Herr RM Münch hält den Antrag zu Buchstabe b), u. a. zum Schutz der Autofahrer, aufrecht.

Herr Dr. Grote sieht durch die Frühjahrsamphibienwanderung keine Unfallgefährdung in Dortmund. Das Umweltamt verfolgt in dieser Frage des Artenschutzes das Konzept, mit Patenschaften zu arbeiten. Ein Teil der Patenschaften bezieht sich darauf, dass bestimmte Anliegerstraßen über das Problem der Amphibienwanderung aufgeklärt werden. Herr Dr. Grote bietet an, dass er im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde initiiert, eine solche Patenschaft und Information der engeren Anlieger einzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Buchstabe b) des Antrages der Bürgerliste vom 04.01.2002 mit der Bezeichnung "Hinweisschilder für den Naturschutz im Naturschutzgebeit Hohensyburg und an Straßen" einstimmig ab.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
(Drucksache Nr.: 01237-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt die Verlegung des Standortes für die ökologische Ausgleichsmaßnahme, ausgelöst durch die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108.

zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beifügung einer Begründung; III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02039-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan Hö 235 - Silberhecke - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern - Änderung Nr. 3 -.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 die Begründung vom 06.12.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 4.3
Vergabe eines Auftrages zur Fortschreibung der Verkehrsnachfragematrizen für den Masterplan Mobilität und die Lärmminderungsplanung
(Drucksache Nr.: 02095-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung den Auftrag zur Fortschreibung von Verkehrsnachfragematrizen vergibt.
Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf 127.412 Euro. Abzüglich der Förderung durch das Land NW im Rahmen der Lärmminderungsplanung für Dortmund verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 82.346 Euro. Die erforderlichen Mittel stehen im Budget des Dezernates 6 bereit.


zu TOP 4.4
Aktueller Sachstandsbericht Hafen Minister Achenbach
(Drucksache Nr.: 02089-01)


Frau RM Kröger-Brenner weist darauf hin, dass der Hafen Minister Achenbach im Grünzug F liegt. Dies ist für sie ein Widerspruch zum Masterplan Umwelt, der gerade erstellt wird. Die beschlossenen Umweltqualitätsziele zum Freiraumschutz sehen für diesen Bereich keine Wohnbebauung, sondern eine Entsiegelung und Ausweitung von Grünbereichen vor. Sie hält diese Planung für eine Fehlplanung, da keine Anbindung an Wohnbebauung besteht und keine Infrastruktur vorhanden sei. Konflikte zwischen den Ruderern und den Motorbootfahrern seien vorprogrammiert, da beide Gruppen sicherlich zum gleichen Zeitpunkt - am Wochenende - den Kanal nutzen werden. Aus Sicht der Ruderer müsse es zu einer Entspundung und Kanalverbreiterung kommen. Frau RM Kröger-Brenner erinnert daran, dass das Ruderleistungszentrum mit Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln gefördert wurde. Diese Mittel müssten ggf. zurückgezahlt werden, wenn der Betrieb des Ruderleistungszentrums gefährdet würde. Planungen, die dies auslösen könnten, werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Frau RM Kröger-Brenner hebt insbesondere den Lärm und die Schadstoffbelastungen, die von Motorbooten ausgehen, hervor.

Herr RM Jung erklärt, dass ein Antrag zu stellen sei, wenn aufgrund der Vorlage die Meinung entsteht, dass umzusteuern sei.

Herr RM Brunstein spricht den Zusammenhang zur Aufstellung des Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplanes an. Bei der Aufstellung könnte geprüft werden, inwieweit es zur Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung im Hafen kommen kann. Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Stadt sich in Sachen Marina positionieren sollte. Entweder ist die Stadt Dortmund so stark, dass solch ein Projekt aufgrund Ratsbeschluss nach Dortmund geholt wird oder es sei zu beenden. Die einseitige Entspundung, Erhöhung des Freizeitanteils und die Nutzung des Kanals durch die gewerbliche Schifffahrt am Kanal hält er für sehr wichtig. Ggf. könnte von den Fraktionen ein Antrag gestellt werden, dass das Projekt Marina nach Dortmund kommen soll, evtl. auch ohne Wohnbebauung. Bisher habe Herr RM Brunstein in keinem der vielzähligen Gespräche eine negative Äußerung über das Projekt Marina gehört, er sieht die Marina als Aufwertung für die Stadt Dortmund.

Herr RM Brunstein fragt nach dem weiteren Vorgehen der Verwaltung. Er stellt dar, dass die Hafen AG als Projektgesellschaft gern entlang der Kanalschiene aktiv werde, aber nur auf eigenen Grundstücken. Das Projekt Marina solle endlich aus den Startlöchern heraus kommen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die gewünschte Schnelligkeit oft nicht erreicht werden kann, weil bestimmte Schritte zusammen mit Kooperationspartnern gegangen werden müssen. Der Sachstandsbericht wurde gegeben, um zu zeigen, wie es aktuell in diesem Projekt aussieht. Zur Frage, wie es zu einem Miteinander der Nutzungen kommen kann, erklärt Herr StR Sierau, dass am 09.08.2001 ein Gespräch mit Herrn Walkenhorst (Leiter Olympiastützpunkt), Herrn Freisenhausen (Ehrenvorsitzender RC Hansa) und Frau Brenke (Sprecherin des Vorstandes RC Hansa) stattgefunden habe. Herr Walkenhorst hat in diesem Gespräch verdeutlicht, dass er die Marina Achenbach kritisch sehe. Auf die Frage des Herrn StR Sierau, ob aus Sicht des Ruderleistungszentrums ein Bootsanleger gegenüber dem Hafenamt toleriert werden könnte, wurde ihm geantwortet, dass es vorstellbar sei, dass Boote an den Bootsanleger fahren, wenn diese sich an die Geschwindigkeit von sieben Knoten halten.
Für die Verwaltung ist ein Bewirtschaftungskonzept durchaus vorstellbar, dies sei mit den Beteiligten noch abzustimmen. Der Ruderstützpunkt sollte in seiner Existenz nicht durch eine Ansiedlung eines Investors tangiert werden.

Herr RM Münch gibt die Anregung, bei den Planungen den ökologischen Wert des Gebietes, das in der FFH-Schattenliste stehe, zu beachten, insbesondere weil dort eines der wertvollsten Feuchtbiotope des Stadtbezirks Mengede zwischen Hafen und Bahnlinie liege.

Herr RM Harnisch bejaht im Namen der SPD-Fraktion die Marina, hält aber Wohnbebauung für nicht vorstellbar. Die Entspundung des Kanals und die Kanalverbreiterung wird gesehen. Beim Hafen Minister Achenbach ist aber die Kanalverbreiterung noch nicht klar, so dass jede vorher durchgeführte Baumaßnahme nicht als sinnvoll angesehen werden kann. Es ist aber zu beachten, dass Dortmund Austragungsort für Olympia werden soll. Ein wichtiger Punkt bei dem Zuschlag ist, wie die Kommune mit ihren Sportvereinen umgehe und wie diese unterstützt werden. Solange die Bewerbung für Olympia im Raume steht, sollten die Ruderer nicht verärgert werden.

Herr RM Zuch erinnert daran, dass der Kanal für den Lastentransport für die Binnenschifffahrt gebaut wurde. Mit einem Führerschein, dürfen Motorboote rechtlich gesehen bis in den Hafen gefahren werden. Mit dem Konzerthaus, den Schulen und auch einer Marina kann in Dortmund etwas geschaffen werden, das für das dortmund-project ein Pluspunkt sei.

Herr Ostholt stellt fest, im Rahmen des Flächennutzungsplanaufstellungsverfahrens werde zu diskutieren sein, dass Teilbereiche von regionalen Grünzügen für bauliche Nutzungen in Anspruch genommen werden. Solange die Freiflächenbilanz sich nicht weiter verschlechtert, hält er dies für unbedenklich. Zum Konflikt hinsichtlich der Kanalnutzungen verdeutlicht Herr Ostholt, dass verschiedene Nutzungen durch Interessensausgleich ermöglicht werden müssen. Zur Attraktivität einer Marina gibt er an, er wohne neben der Marina Bergkamen-Rünthe, wo es unter ungünstigeren Rahmenbedingungen als in Dortmund, zu einem verträglichen Nebeneinander zwischen Schwimmern, Motorbootfahrern, dem Frachtschiffverkehr und allen anderen Nutzungen kommt.
Zum weiteren Verfahren der Erstellung des Gebietsentwicklungsplanes muss die Stadt Dortmund bis Mai 2002 der Bezirksregierung Arnsberg eine Stellungnahme zuleiten. Der Entwurf für die Stellungnahme wird den politischen Gremien ab April zukommen. Zur Anlage einer Marina können in diesem Zusammenhang die Fraktionen auch Stellung nehmen.

Herr RM Drabig zeigt auf, dass seit 1996 die Stadt Dortmund über die Freizeitwirtschaft Wasser gesprochen hat. Seitdem hat sich in diesem Bereich viel verändert. Es sind die zweite Ausbaustufe des Hafens Bergkamen-Rünthe und die Marinas Duisburg und Dorsten entstanden bzw. die in Lünen wird entstehen etc. In Fachzeitschriften wird angegeben, wo etwas passiert sei. Dortmund gehöre nicht dazu. Jeder, der einen Sportbootführerschein hat und dessen Boot registriert ist, kann auf dem Dortmund-Ems-Kanal bis in den Hafen fahren. Nach Angaben des Herrn RM Drabig wird gar nicht viel mit dem Boot gefahren, sondern die Freizeit wird auf dem Boot verbracht. Auf dem Kanal darf in der Regel mit 12 km/h, d. h. 6,4 Knoten, gefahren werden. Durch die beidseitige Verspundung wird der Wellengang für die Ruderer verstärkt. Die Geschwindigkeit ist zu vermindern, sobald andere behindert oder belästigt werden. Ziel der Freizeitwirtschaft Wasser war auch, dafür zu sorgen, die ökologischen Aspekte, die das saubere Wasser des Kanals mit sich bringt, positiv umzusetzen. Herr RM Drabig macht den Vorschlag, in den Fraktionen die Vorlage noch einmal zu beraten. Seines Erachtens ist ein Kompromiss zwischen Rudersport und Freizeitbootfahren möglich. Er verdeutlicht, dass es in fünf oder zehn Jahren keinen Markt mehr für eine Marina geben wird und ohne Fördergeld sicherlich keine gewerbliche Marina gebaut werde, da ein Betreiber nur bei wasserseitigem Ausbau etwas daran verdienen kann. Ansonsten müsste man sich in Dortmund von einer solchen Planung verabschieden.

Herr RM Jung stellt den Schluss der Rednerliste fest.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
(Drucksache Nr.: 01812-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 01812-01AT)

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht sich für die Vorlage aus und begründet in dem Zusammenhang den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2002.

Herr RM Grote lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Er spricht sich gegen den Stellplatzschlüssel aus, da die Gegend bereits jetzt hochverdichtet sei. Bei Erhöhung der Stellplatzzahl könne er der Vorlage zustimmen.

Herr Wilde erläutert aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2002, dass es bisher vorgesehen war, die Arbeitsschritte nicht wie beantragt von einem externen Büro, sondern von der DBImm in Unterstützung durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen. Städtischerseits stehen für einen Auftrag an ein externes Büro keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Sollte die DBImm sich bereit erklären, einen Auftrag zu vergeben oder nach Förderung die städtischen Eigenanteile unter der Voraussetzung zu tragen, dass das Land zu einer Förderung bereit wäre, könnte ein externes Büro das Projekt begleiten.
Herr Wilde weist darauf hin, dass durch Erhöhung der Stellplatzzahlen das Projekt zu einem normalen Wohnungsbauprojekt würde, nur dass die Stellplätze am Rande des Quartieres angesiedelt wären. Das sei nicht das Modell "Autoarme Siedlung", in dem das Klientel wohnt, das auf ein Auto weitestgehend verzichtet.

Frau RM Lührs hebt hervor, dass es hier um "Autoarmes Wohnen" gehe und eine Stellplatzerhöhung daher nicht in Frage komme. Sie stimmt im Namen der SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, insbesondere da zunächst die Verwaltung um Prüfung gebeten wird, inwieweit Fördermittel in Frage kommen.

Herr RM Follert hält das Verdrängen der Autos in einem Wohngebiet für wirklichkeitsfremd. Es sei damit zu rechnen, dass z. B. bei Eigentümerveränderung die Anzahl der Stellplätze später nicht mehr ausreichen könnte. Herr RM Follert spricht sich für die Stellplatzerhöhung aus. Sollte eine höhere Anzahl zunächst nicht benötigt werden, könnte diese zur Reduzierung des Parddrucks in diesem Bereich genutzt werden.

Herr RM Berndsen gibt den Hinweis, dass das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft bei der Planung wegen der notwendigen Parkplätze nicht vergessen werden dürfen.

Herr Freudenau hält das vorgeschlagene System für sehr flexibel und macht darauf aufmerksam, dass bereits heute die in diesem Bereich lebende Bevölkerung zu 40 % kein Auto besitzt. Von diesem Wert kann auch bei diesem Projekt ausgegangen werden. Heute ist es möglich, eine Stellplatzanlage in Sandwich-Bauweise zu errichten, um diese bei Bedarf aufstocken zu können. Zu den Fördermöglichkeiten erklärt er, dass der Fördererlass vom Land zum autofreien Wohnen sich auf die Partizipation und die Öffentlichkeit beziehe. Ob die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschriebenen Fördermöglichkeiten bestehen, ist zu prüfen.


Herr RM Tech ist der Meinung, dass der Realisierungszeitraum zu lang ist. Dieser muss verkürzt werden, um Akzeptanz zu finden. Hier sollte der Versuch gewagt werden, das Projekt zu wagen. Vieles spricht für den Standort.

Beschluss:
Der AUSW stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2002 (Drucksache-Nr. 01812-01AT) mit der Bezeichnung "Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost" mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und beschließt in Ergänzung zur Beschlussvorlage folgendes Vorgehen:

"Die Projektentwicklung wird von einem Büro begleitet und moderiert, das mit einer derartigen Aufgabenstellung vertraut ist.

Ziel muss es sein, die DBImm und Stadt bei der Suche nach Entwicklungsträgern/Investoren und der Ansprache von Interessenvertretungen zu unterstützen.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das MSWKS Fördermittel für diese vorgezogene Phase der BürgerInnen- und Akteursbeteiligung zur Verfügung stellen kann.

Über die Ergebnis der Ermittlung der Nachfrage sowie nach geeigneten Projektentwicklern wird zeitnah im Ausschuss berichtet."


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt unter Berücksichtigung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2002 (Drucksache-Nr. 01812-01AT) mit der Bezeichnung "Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost" die vom ILS erstellte Querauswertung der Marktuntersuchungen zum
autofreien Wohnen in Nordrhein-Westfalen sowie die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis (Anlage) und stimmt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der weiteren Vorgehensweise (Pkt. 3 der Begründung) zu:

- Die DBImm als Vertreterin der Hauptgrundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, im

Bereich "Stadtquartier Ost" die Möglichkeit des autofreien/autoarmen Wohnens zu prüfen. Das Fakultative Konzept eines autoarmen Wohnens (siehe Anlage ILS-Untersuchung) soll zugrunde gelegt werden.

- Autoarmes Wohnen wird ein Bestandteil der weiteren Entwicklungs- und Aquisitionsbemühungen der DBImm. Die Stadt wird die DBImm bei der Suche nach Entwicklungsträgern/Investoren unterstützen.

- DBImm und Stadt werden die Nachfrage durch eine gezielte Ansprache von
Interessenverbänden, Vereinen etc. über das Ergebnis der ILS-Untersuchung hinaus weiter konkretisieren.

- Der vom AUSW beschlossene "Rahmenplan Stadtquartier Ost" soll für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes bis zur Hamburger Straße unter Einbeziehung der Option Autoarmes Wohnen und als Grundlage für die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens zu einem städtebaulichen Entwurf durch die DBImm in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt weiterentwickelt werden.

- Sollte sich das Ergebnis der Untersuchung Autoarmes Wohnen hinsichtlich Vermarktung und Akzeptanz bei Entwicklungsträgern und Investoren oder hinsichtlich einer Nachfrage negativ gestalten, werden derartige Überlegungen nicht mehr verfolgt werden.
zu TOP 4.6
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Bilderflut
(Drucksache Nr.: 02063-01)


Auf die Frage von Frau RM Horitzky erklärt Herr StR Sierau, dass das Projekt zunächst bis 2003 mit der Option der Verlängerung des Projektes bis Mitte 2006 geplant sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Inhalte des Fortführungsprojekts "Bilderflut" sowie die Regelung zur Durchführung dieses Projekts zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Konfliktvermittlung
(Drucksache Nr.: 02067-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Inhalte des Fortführungsprojektes "Konfliktvermittlung" sowie die Regelung zur Durchführung dieses Projektes zur Kenntnis.
zu TOP 4.8
Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02142-02)
- Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2001 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02142-02AS)


Frau RM Kröger-Brenner erläutert, dass der Stadtteiltest Wickede des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" Anlass für die Anforderung der Stellungnahme war.

Herr StR Sierau gibt an, dass es aufgrund dieser Stadtteiltests immer wieder Kontakte mit dem Aktionskreis gegeben habe. Herr Steiner hat auch schon auf diesem Wege Testergebnisse vermittelt, denen dann von der Verwaltung nachgegangen wurde. Die Thematik betrifft häufig das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr sowie in Zusammenhang mit dem ÖPNV das Stadtplanungsamt. Themen, wie die behindertengerechte Umrüstung von Wohnungen, konnten in Gesprächen bisher nur angesprochen werden.


Herr StR Sierau sagt zu, dass aufgrund der Anforderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme abgegeben werden wird.


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes


zu TOP 5.1
63/2-4-27521
Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Teiles des Vereinsheimes eines Kleingartenvereines auf dem Grundstück Abteistraße 29 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02015-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
zu TOP 7.1
Stadterneuerung Brückstrassenviertel
Neugestaltung der Stubengasse, hier: Gehwegüberdachung
(Drucksache Nr.: 02148-02)


Frau RM Reuter spricht sich wegen der Haushaltslage der Stadt Dortmund gegen die Neugestaltung der Stubengasse aus.

Herr StR Sierau erklärt auf die Frage des Herrn RM Jung, dass in den nächsten zwei Wochen geklärt werde, ob Busse aufgrund ihres Wendekreises überhaupt dort drehen können. Die Überdachung ist für die Menschen gedacht, die mit dem Bus anreisen, zu Fuß kommen und die im in der Nähe liegenden Parkhaus ihr Fahrzeug abstellen.

Herr RM Sauer spricht sich dafür aus, die Gäste des Konzerthauses durch eine Überdachung trockenen Fußes zum Konzerthaus gelangen zu lassen.

Herr RM Harnisch stimmt dem Vorschlag im Namen der SPD-Fraktion zu.

Aufgrund der Frage des Herrn RM Harnisch nach der Reinigung der Gehwegüberdachung verweist Herr StD Fehlemann auf die Zusage der Kultur und Projekte GmbH, die Reinigungsfolgekosten des Daches zu übernehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Überdachung des südlichen Gehweges der Stubengasse zwischen Kuckelke und Eingang Konzerthaus mit Gesamtkosten von 400.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
6150 9411 0269



400.000,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Nutzungskonzept der Plätze in der City
(Drucksache Nr.: 02057-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 02057-01AT)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02057-01AT), gestellt zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, zur Information


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage zusammen mit

- dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2002 (Drucksache-Nr. 02057-01AT), gestellt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
- dem gleichlautenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2002 (Drucksache-Nr. 02057-01AT), gestellt zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, und
- dem Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2002 (Drucksache-Nr. 02057-01AT), auch gestellt zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,

ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2001/2002
(Drucksache Nr.: 01800-01)


Herr RM Münch regt an, im Rahmen der Durchführung von Waldpflegemaßnahmen auch Waldtümpel frei zu schneiden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Waldbauplanung für das Winterhalbjahr 2001/2001 zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen in Dortmund Innenstadt-Ost
(Drucksache Nr.: 01982-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 22.01.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachverhalt im Hinblick auf die stadtgestalterische Bedeutung zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
zu TOP 10.1
Stadtbahn Dortmund, Baulos 55b von südlich Haltestelle Parsevalstraße bis östlich Schloß Westhusener Straße.
hier: Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette.
(Drucksache Nr.: 02061-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 936.000 Euro (1,8 Mio. DM).
Der Beschluss des Rates vom 20.09.91 zum Verknüpfungsbahnhof Westerfilde wird geändert. Die Fußgängerrampen werden nicht realisiert.
Die Kosten werden gedeckt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 8200 9511 120.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
(Drucksache Nr.: 01668-01)

Als Anlagen sind beigefügt:
- Zusammenstellung der Niederschriften der Bezirksvertretungen zur Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze" vom 06.11.2001
- Beschlussvorlage "Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze" vom 06.11.2001
hier: Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen, Stand: 08.01.2002;
Stellungnahme der Verwaltung, Stand: 08.01.2002
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01668-01St)

- Schreiben der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG Innenstadt-Ost vom 03.12.2001 zur Ratsvorlage "Qualitätsverbesserung städt. Spielplätze"

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 01668-01AT)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck am 22.01.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage sowie die vorgenannten vorliegenden Anlagen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
zu TOP 12.1.1
zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 01630-01)


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung zur Kenntnis.
zu TOP 12.3
- Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2001
(Drucksache Nr.: 02130-02)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt den Antrag ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung weiter.
- Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2001 (Drucksache Nr.: 02130-02AT)
- Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2001
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Anträge ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung weiter.

zu TOP 12.4
Maßnahmen gegen Entenfüttern: Totschießen oder Informationstafeln?
(Drucksache Nr.: 02126-02)


Herr Fischer gibt an, dass im Umkreis der Aussichtsplattform am Mastbruchteich Plastiktüten, Flaschen etc. liegen, so dass eine häufige Reinigung erfolgen muss. Die Plattform ist so gut wie zerstört bzw. baufällig, so dass diese wegen Unfallgefahr abzureißen ist. Der Bezirksvertretung Mengede wurde der Rückbau empfohlen, der Bau eines Zaunes gegen den Vandalismus wurde von der Bezirksvertretung Mengede abgelehnt. Am Mastbruchteich werden die Enten oft gefüttert, was dem Naturschutzgedanken widerspricht. Nach Mitteilung des gewässerökologischen Gutachters ist das Fütterungsverbot der Enten durch eine Beschilderung nicht zu unterstützen, da die Schilder abgerissen und zerstört werden. Das Entenfüttern kann nur dadurch eingeschränkt werden, dass die Entenpopulation reduziert wird. Aus gewässerökologischen Gründen ist es daher sinnvoll, weiterhin Enten zu jagen. Um das Gewässer im Naturschutzbereich nicht zu stark zu beunruhigen, wird die Jagd im Landschaftsplan für die Zeit vom 15.02. - 30.04. und vom 01.09. - 30.11. ausgeschlossen. In 2001 hat am 19.12.2001 eine Jagd stattgefunden, bei der drei Enten erlegt wurden. Die künftigen Jagdtermine werden zukünftig der Polizei und der Bezirksvertretung mitgeteilt.
Zur Beschilderung des Naturschutzgebietes gibt Herr Fischer außerdem an, dass neben einer neuen Beschilderung im Naturschutzgebiet auf Vorschlag des Umweltamtes auch Klappkästen errichtet werden, in denen Informationsmaterialien zu den ökologischen Folgen des Entenfütterns ausliegen.

Am 22.01.2002 hat sich nach Angaben des Herrn Fischer die Bezirksvertretung Mengede dafür ausgesprochen, eine neue Plattform am Mastbruchteich zu errichten. Herr Fischer informiert darüber, dass im Bereich des Bärenbruchteiches Richtung Castrop-Rauxel ein Damm rückgebaut wird, so dass dort eine eine nicht im Wasser stehende Aussichtsplattform errichtet werden könnte. Die Bezirksvertretung Mengede wird die Verwaltung um Prüfung bitten, mit welchem Kostenaufwand diese Idee realisiert werden kann.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass das Gebiet Mastbruch als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, weil dort schützenswerte Naturabläufe waren. Sollte die Entwicklung weiter dahin gehen, dass sich die Anzahl Besucher so stark erhöht, muss innerhalb der Stadtverwaltung entschieden werden, ob der Status des Naturschutzgebietes aufrecht erhalten bleibt. Der Mastbruchteich kann nicht für Erholungssuchende geöffnet werden und gleichzeitig bleibt der Status als Naturschutzgebiet erhalten.

Herr RM Münch sieht das Problem im Entenfüttern. Durch das Schießen der Enten werde das Problem nicht gelöst. Nach Meinung des Herrn RM Münch ist ein anderes Verfahren zu finden. Es sollte entschieden werden, ob ein Zaun um den Teich kommt und ob eine Aussichtsplattform aufgestellt wird. Herr RM Münch begründet den Antrag der Bürgerliste.

Der Antrag der Bürgerliste vom 02.01.2002 mit der Bezeichnung "Maßnahmen gegen Entenfüttern: Totschießen oder Informationstafeln?" wird einstimmig abgelehnt.

Zum Schluss der Sitzung weist Herr RM Jung auf folgendes hin:

a) Die Ausschussfahrt nach Barcelona würde erheblich teurer werden als der pro Ausschussmitglied zur Verfügung gestellte Betrag von 1.000,-- DM plus Eigenbeteiligung von 200,-- DM, so dass ein anderes Ziel für die Ausschussfahrt gesucht werden sollte.
Eine Ausschussfahrt nach Wien wäre möglich, nur wäre dies nicht in dem Zeitraum vom 27.09. - 30.09.2002 möglich, weil dann dort ein Kongress stattfindet.

Herr RM Jung bittet darum, in den Fraktionen bis zum 31.01.2002 festzustellen, ob eine Ausschussfahrt am anschließenden Wochenende (d. h. ab 04.10.2002) in Frage kommt.

Sowohl Herr RM Tech als auch Herr RM Sauer machen darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport plant, im April 2002 nach Wien zu fahren. Im gleichen Jahr zwei Ausschüsse nach Wien fahren zu lassen, halten diese insbesondere aufgrund des erhöhten Eigenanteils und der Personalüberschneidungen für unglücklich. Für Herrn RM Sauer kommen auch Städte in Frage, die keine Metropolen sind.

b) Am 12.07.2002 ist eine Tagesfahrt nach Zanstaad/Niederlande vorgesehen.





J u n g R e u t e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)