N I E D E R S C H R I F T
über die 46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
17.03.2004, 15.00 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Brocks, Manfred
Dieckmann, Rudolf
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Krüger-Sandkamp, Manfred
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schlifka, Karl Hans
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid

nicht anwesend:
Himmelmann, Ralf
Rogoz, Peter

b) Rat

c) Mitglieder des Seniorenbeirats
Blind, Roselies

d) Verwaltung
Hollmann, Karl-Walter StA 33


Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 17.35 Uhr



Der Bezirksvorsteher eröffnet die 46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


Zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Krüger-Sandkamp wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -öffentlich- v. 25.02.2004

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -nichtöffentlich- v. 25.02.2004

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.5
Folgende Tagesordnung wird festgestellt:

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -öffentlich- v. 25.02.2004

1.4 Genehmigung der Niederschrift der 45. Sitzung -nichtöffentlich- v. 25.02.2004

1.5 Feststellung der Tagesordnung
2. Anregungen und Beschwerden
3. Finanzen und Liegenschaften

3.1 Haushaltsangelegenheiten

3.2 Sparkassenkulturmittel 2004
4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Anfrage Bündnis 90/Die Grünen
Kneipenlärm
5. Schule

5.1 Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
(Drucksache Nr.: 05616-04)

6. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen
7. Kinder und Jugend

7.1 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)

8. Soziales, Familie und Gesundheit

8.1 Familienprojekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)
9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

9.1 Radverkehr in Dortmund

9.2 Bauleitplanung;
13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 –Standortzentrum Dorstfeld-West-;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05669-04)

9.3 63/2-1-30769
Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125,130,158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05721-04)

9.4 63/2-1-30769
Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75-79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165

- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05726-04)
10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
10. Mitteilungen

Zu TOP 3.1
Haushaltsangelegenheiten

Bezirksvertretung 16.03.2003
Innenstadt-West
GF
F 22904

Umsetzung eines auf dem Gelände der JFS Adalbertstraße befindlichen Streetball-Ständers

Im vergangenen Jahr haben sich Anwohner der Adalbertstraße und anderer umliegenden Straßen massiv über die Lärmentwicklung durch den bespielten, auf dem Gelände der JFS Adalbertstraße befindlichen Streetball-Ständer beschwert.
Nach Überprüfung durch das Jugendamt und das Grünflächenamt ist objektiv eine Belastung und Belästigung der Anwohner gegeben. Ein weiteres Belassen des Streetball-Ständers am jetzigen Standort ist nicht vertretbar.

Jugendamt und Grünflächenamt haben gemeinsam einen neuen, vertretbaren Standort für das Sportgerät ausgewählt. Es handelt sich um einen Standort auf dem Bolzplatz Kortental.

Die Umsetzung des Streetball-Ständers incl. Anlegung
einer erforderlichen Pflasterfläche kostet ca. 6 000,-- €.

Der Bolzplatz ist jedoch durch intensiven Gebrauch in einem dringend überholungsbedürftigen Zustand. Die Verlegung des Streetball-Ständers
wird eine noch weitergehende Nutzung bewirken. Außerdem sei in die-
sem Zusammenhang daran erinnert, dass die Dorstfelder Jugendlichen
in persönlichen Gesprächen wie auch im Chat im Sommer 2001 im Rah-
men des Stadtbezirkmarketing die Überholung des Bolzplatzes, wie aber
auch Freiflächen zur Ausübung unorganisierten Sportes angemahnt hatten.

Eine Renovierung des Bolzplatzes Kortental würde
folgende Kosten verursachen:
Deckschicht und dynamische Schicht aufnehmen 3 600,-- €
Tragschicht verdichten und ausgleichen 1 300,-- €
Dynamische Schicht und Deckschicht erneuern 8 800,-- €
Fertigstellungspflege 1 600,-- €
Nebenarbeiten 700,-- €

insgesamt brutto 22 000,-- €

Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wäre ohne schwerwiegende Einschränkungen der Öffnungszeiten in Dorstfeld kaum zu bewirken.

Nach Rücksprache mit 65/KIM (Städt. Immobilienwirtschaft) kann die Verlegung und Renovierung nicht aus den laufenden Unterhaltungsmitteln finanziert werden.

Um nunmehr aber eine dringend erforderliche Lösung herbeizuführen, wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:

Die Bezirksvertretung hebt einen Teil ihres Beschlusses v. 12.11.2003 zum Vermögenshaushalt auf und zwar die Ziff. 6 des folgenden Teilbeschlusses:

„III. Antrag zur 41. Sitzung der BV – Vermögenshaushalt 2003/04

Die BV möge beschließen:
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel – Vermögenshaushalt:
Vermögenshaushalt 2003 69.967,77 €
Vermögenshaushalt 2004 378.100,00 €
Gesamtsumme 448.067,77 €
Ausgaben – Prioritätenliste:
Zum Vermögenshaushalt 2003/04 werden folgende Einzelmaßnahmen in Form einer Prioritätenliste beschlossen:
1. Hauptschule Innenstadt-West 265.000,00 €
Erneuerung der Fenster
2. TEK Friedrich-Henkel-Weg 8.000,00 €
Erhöhung des Zaunes
3. TEK Sengsbank 10.250,00 €
Außenspielgerät
4. Blindensignalanlage Lindemannstr./Wittekindstr. 10.000,00 €
5. Blindensinalanlage Beurhausstr./Wilhelmstr. 4.000,00 €
6. Arminiusstr.,Lange Fuhr u.a. 137.000,00 €
Strassenerneuerung, Gehwege
7. Herstellung einer Straßenbeleuchtung Nebenfahrbahn Wittener Straße 13.750,00 €
Summe 448.000,00 €

Der Antrag wird einstimmig so beschlossen.“

Die BV hat seinerzeit richtigerweise die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu 100% mit Beschlüssen belegt. Es stehen z.Z. zur tatsächlichen Ausgabe jedoch nur 80% im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Es müsste eine Entscheidung über nicht durchzuführende Maßnahmen in Höhe von 20% getroffen werden (20% v. 448.000,-- € = 89.600,--€). Da die Position 6 aus mehreren Einzelmaßnahmen besteht, eignet sie sich besonders zur Abrundung.
137.000,--€
- 89.600,--€
47.400,--€
22.000,--€ Verlagerung Streetball-Ständer und Renovierung Bolzplatz
25.400,--€ Straßenerneuerung, Gehwege in Dorstfeld

Eine Inanspruchnahme der Restsumme in Höhe von 89.600,--€ könnte nach evtl. Freigabe durch den Kämmerer erfolgen.

Im Übrigen war wegen der Zuordnung dieser möglichen Maßnahme die Kämmerei der Auffassung, dass hier Wertsteigerungen der Immobilie stattfinden und somit die Maßnahme aus dem Vermögenshaushalt zu bestreiten sei.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung hebt Ziff. 6 ihres o.a. Teilbeschlusses v. 12.11.2003 zum Vermögenshaushalt auf.
Der über die 20% hinausgehende Betrag in Höhe von 47.400,--€ wird bis zu einer Höhe von 22.000,--€ für die Verlagerung des Streetball-Ständers und die Renovierung Bolzplatz am Kortental bereitgestellt. Den derzeitigen Restbetrag in Höhe von 25.400,--€ verwendet das Tiefbauamt für die in der Position enthaltenen Maßnahmen nach Dringlichkeit.



Hollmann
Geschäftsführer

Die CDU-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung, da sie Beratungsbedarf hat. Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung stellt die CDU-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen.
„Für den Fall, dass die einzusparenden Mittel in Höhe von 20% freigegeben werden sollten, sollen sie für die übliche Zweckbindung verwendet werden.“

Die BV beschließt einstimmig, den Beschlussvorschlag mit der von der CDU-Fraktion beantragten Ergänzung zu beschließen.

Zu TOP 3.2
GF führt in das Thema Kulturförderung durch Sparkassenmittel ein. Der Vorschlag, zunächst über die Hälfte der Mittel (1.250,--€) für das von Frau Klaas und Frau Theren organisierte Programm im Schulte-Witten-Haus zu beschließen, findet Anklang.
Die BV beschließt einstimmig, die Hälfte der Sparkassenmittel 2004 = 1.250,--€ für die Veranstaltungen im Schulte-Witten-Haus herzugeben. Über die andere Hälfte wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

4 Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Zu TOP 4.1
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen; Kneipenlärm
B´ 90 / Die Grünen - Innenstadt West - Hopfenstr. 9, 44139 Dortmund
21.02.2004

Herrn Bezirksvorsteher
Hans Ulrich Krüger

Sehr geehrter Herr Krüger!

Wir bitten Sie, die folgende Anfrage an die Verwaltung weiterzuleiten.

Kneipenlärm

Die Problemlage


Nachbarn von Kneipen fühlen sich durch Lärm aus den Gaststätten oft belästigt. So auch in Dortmund. Zwei Wirte haben uns in letzter Zeit von ihren Konflikten berichtet, die Inhaber der Superfly-Lounge am Westentor und der Gaststätte Hirsch-Q in der Brückstraße. In beiden Fällen haben Nachbarn die Polizei aufgefordert, wegen nächtlicher Ruhestörung einzuschreiten. Mehrmals kam es deshalb zu Einsätzen der Polizei, die in die Gaststätten kamen und eine Minderung des Lärmpegels einforderten. Als der Inhaber der Superfly-Lounge sich weigerte, die Musik zu drosseln, weil seiner Meinung nach kein Grenzwert überschritten wurde, ist er in Gewahrsam genommen worden. Im Fall der Hirsch-Q sollte die Musik ganz ausgestellt werden. Der Inhaber weigerte sich und verlangte eine Lärmmessung, die die Nachbarn unter Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aber ablehnten. Die Polizei antwortete auf den Protest des Wirtes mit wiederholten Ausweiskontrollen der Kneipengäste und demonstrativen Überwachungsfahrten vor der Gaststätte.

Die Rechtslage


Gaststätten unterliegen unter anderem dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie gelten als nicht genehmigungspflichtige Anlagen und sind nach §22 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Relevant ist in diesem Zusammenhang vor allem der Lärm, der von der Gaststätte, den an- und abfahrenden Kraftfahrzeugen und dem Verhalten der Gäste vor dem Lokal erzeugt wird. Dafür kann es auf die Art des Lärms, die Zeit seiner Einwirkung und die bauliche Situation des Einwirkungsortes ankommen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) regelt als Verwaltungsvorschrift die Anwendung des BImSchG. Unter Nummer 6 sind Immissionsrichtwerte genannt, die den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung operationalisieren: So sind in Kerngebieten (Westentor und Brückstraße sind im Flächennutzungsplan als Kerngebiete gekennzeichnet) Lärmimmissionen von tags 60 dB(A) und nachts, also von 22 Uhr bis 6 Uhr, 45 dB(A) hinzunehmen. Die Art und der Ort der Messung der Lärmimmissionen sind ebenfalls in der TA Lärm geregelt: So ist zum Beispiel die Messung zur Straßenseite 50cm vor dem Fenster der betroffenen Wohnung durchzuführen.
Nach §5 Gaststättengesetz können Wirten zusätzlich Auflagen unter anderem zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG erteilt werden.

Fragen an das Ordnungsamt bzw. die Polizei



1. Ist es richtig, dass in Dortmund Anwohnerbeschwerden nachgegangen wird, ohne zu prüfen, ob diese berechtigt sind?
2. Wird Inhabern von Gaststätten mit dem Entzug der Konzession, der Räumung der Gaststätte usw. gedroht, obwohl unklar ist, ob sie gegen geltende Gesetze verstoßen haben?
3. Übernimmt die Polizei die Rolle der Judikative, indem sie ohne Verfahren den Wirt verurteilt und mit den Mitteln der obszessiven Ausweiskontrollen und Kontrollfahrten bestraft?
4. Gilt die Unschuldsvermutung Kneipeninhabern gegenüber nicht?
5. Sind in Dortmund in vergleichbaren Fällen schon Lärmmessungen durchgeführt worden?
6. Gibt es verlässliche Verfahrensvorschriften, wann Messungen durchgeführt werden und ob Wirte sie in Konfliktfällen einfordern können?

Aus gegebenem Anlass: Ich erwarte eine schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Krüger-Sandkamp
Fraktionsvorsitzender

5. Schule

Zu TOP 5.1
Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
(Drucksache Nr.: 05616-04)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Beschlussvorschlag zur Einrichtung „Stadtbezirksbezogener Schulkoordinierungskonferenzen“ zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen
7. Kinder und Jugend

Zu TOP 7.1
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

8. Soziales, Familie und Gesundheit

Zu TOP 8.1
Familienprojekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 9.1
Radverkehr in Dortmund

Die BV nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu TOP 9.2
Bauleitplanung;
13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Protokollnotiz:
Es wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass sich im Ortsteilzentrum nur ein Drogeriemarkt befindet.

Zu TOP 9.3
63/2-1-30769
Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125,130,158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05721-04)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem AUSW einstimmig, die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von der Festsetzung des Durchführungsplanes 18 (Abweichung von Baulinien) zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen und dem Vorhaben zuzustimmen.

Zu TOP 9.4
63/2-1-30769
Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Westenhellweg 75-79, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 86, 87 und 165
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05726-04)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt zur Kenntnis, dass der AUSW abweichend von § 4 der Geschäftsordnung bereits am 10.03.2004 die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen zur Kenntnis genommen und die Zulassung des Vorhabens beschlossen hat. Die Bezirksvertretung billigt das Vorhaben.


Hans-Ulrich Krüger Manfred Krüger-Sandkamp Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung