N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 27.04.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Schneider (CDU)i. V. für Herrn sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Bluhm – 3/Dez.-Büro
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Deimel – 63/2
Herr Keune - 66/AL
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Keßeler - 6/MTC
Herr Morher – 6/MTC
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
Herr Dr. Nissen – Sierra Development Germany zu TOP 2.1
Herr Thomsen – Deutsche Bahn AG – Station & Service zu TOP 2.1
Herr Waschk – Arbeitsgemeinschaft Wenzel und Waschk Consulting zu TOP 2.2


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 27.04.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 5) und der Bezirksvertretung Innenstadt-West (Nr. 5) am 09.03.2005

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
Der Antrag wurde zuletzt zur Sitzung am 16.02.2004 versandt.

2.2 63/2-1-31200; Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-05)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01008-05)

3.2 Innenstadt- Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01537-05)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 01591-05)

3.4 Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01610-05)

3.5 Rahmenplanung Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01503-05)
Anlage: Erläuterungsbericht



3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01559-05)
- Schreiben des Herrn Sierau vom 11.04.2005 zur Korrektur der Begründung und der Offenlegungsvorlage (Drucksache Nr.: 01559-05-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom
12.04.2005 (Drucksache Nr.: 01559-05)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01590-05)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01609-05)

3.9 Sachstandsbericht zum Planungs- und Finanzierungshorizont von Straßenbaumaßnahmen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01930-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-0322007
Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes in ein Hotel mit 9 Stellplätzen auf dem Grundstück Katharinenstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 292 und 293
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01629-05)
Anlage: Lageplan 1:1000

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -






7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Reinigung aus einer Hand
Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
(Drucksache Nr.: 01719-05)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 12.04.2005 (Drucksache Nr.:
01719-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00653-04)

10.2 CO2-Bilanz 2003 als Bericht zum Stand des Klimaschutzes in Dortmund / Siebte Fortschreibung zum Energieversorgungskonzept von 1998 (EVK)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01189-05)
Die Vorlage wurde zur Sitzung des AUSW am 06.04.2005 versandt und in der Sitzung vertagt.

10.3 Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01656-05)

10.4 Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen;SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01929-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 "Überdachung" der Brückstraße
Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
(Drucksache Nr.: 00346-04)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 12.04.2005 (Drucksache Nr.:
00346-04)

13. Anfragen
- unbesetzt -


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Follert benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Münch beantragt im Rahmen der Dringlichkeit, folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen:
“Der AUSW beauftragt die Verwaltung, umgehend Maßnahmen gegen das Reiten und Mopedfahren im Rombergpark zu ergreifen.“

Herr RM Hengstenberg lässt über die Dringlichkeit abstimmen, die einstimmig abgelehnt wird. Somit wird der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Frau RM Reuter bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage unter TOP 3.7 - Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord, hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich (Drucksache Nr.: 01590-05) - von der Tagesordnung abzusetzen.

Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss einstimmig.

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 5) und der Bezirksvertretung Innenstadt-West (Nr. 5) am 09.03.2005

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 5) und der Bezirksvertretung Innenstadt-West (Nr. 5) am 09.03.2005.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2005

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.03.2005 wird vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)

Herr RM Hengstenberg gibt bekannt, dass das Eisenbahn-Bundesamt in Essen mit Schreiben vom 08.04.2005 mitgeteilt hat, dass zum Verfahrensstand der Planfeststellung keine aktuellen Informationen vorliegen. Herr Hansen von der Deutschen Bahn AG ist aufgrund einer Vorstandssitzung verhindert.

Herr Dr. Nissen gibt den Stand der Projektentwicklung wieder. Aus Sicht der Sonae Sierra Development sind die Forderungen des Eisenbahn-Bundesamtes zum Planfeststellungsbeschluss erfüllt, die angeforderten Unterlagen – auch die Gefahrgutanalyse - wurden beigebracht. Im Dezember 2004 ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Entwicklung des nördlichen Bahngeländes vom Rat gefasst worden.
Herr Dr. Nissen stellt insgesamt den Stand der Verträge vor. Das Vertragspaket zwischen der Deutschen Bahn AG und Sonae sei endverhandelt. Es stehen die letzten Gremienentscheidungen des DB Holding Vorstands aus. Der Vorstand der Sonae Sierra in Portugal entscheide heute über das Projekt.
Als nächste Arbeitsschritte sind eine Bestandsaufnahme von bestimmten Bahnhofsteilen, z. B. der Signal– und Oberleitungstechnik, durchzuführen.
In den nächsten drei bis vier Monaten ist das Vertragspaket zu harmonisieren. Die Arbeiten an der Entwicklung der nördlichen Bahnflächen sind weiterzuführen, die Ausschreibungs- und die Baugenehmigungsunterlagen sind zu erstellen, die Ausführung der Bahnanlagen sind fertig zu stellen. Zum Schluss ist der gesamte Bahnhof zu entmieten.
Der Beginn der Genehmigungsplanung wird den Entscheidungen der entsprechenden Gremien folgen. Auch die Baustelleneinrichtung muss noch erfolgen. Zunächst soll kein Einfluss auf den laufenden Bahnhofsbetrieb entstehen. Der Baubeginn ist nach der Fußball-WM 2006 vorgesehen, die Fertigstellung für 2009.

Auf Nachfragen erklärt Herr Dr. Nissen, dass die Verträge für die Grundstücksankäufe im Entwurf bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten Zeithorizonte von Baubeginn und Fertigstellung eingehalten werden, liegt nach seinen Angaben bei ca. 80 – 90 %.

Laut Herrn Thomsen wird der Vorstand der DB AG über das Projekt befinden, sobald die notwendigen Voraussetzungen für eine Einigung mit Bund und Land erfüllt sind.
Die Fragen nach der Entmietung des Bahnhofes beantwortet Herr Thomsen damit, dass es gewollt sei, während der Fußball-WM den Händlern ihr Geschäft zu ermöglichen. Die heutigen Mieter werden Angebote erhalten, nach dem Umbau des Hauptbahnhofes im Bahnhof weiter ein Geschäft betreiben zu können.

Auf weitere Nachfragen u. a. zum Hotel erläutert Herr Dr. Nissen, dass die geplante Landmarke entstehen soll. Es sind drei Studien gemacht worden, die den Hotelstandort Dortmund und den Büromarktstandort untersuchen. Voraussichtlich werde es ein gemischtes Objekt oder ein Bürogebäude werden. Es sei absehbar, dass nicht der gewünschte Vorvermietungsstand vor Baubeginn erreicht werden wird, so dass es einen zeitlichen Verzug zwischen dem Baubeginn des Bahnhofs und dieses Gebäudes geben werde. Vor einem Baubeginn steht entweder ein Investor oder eine Vorvermietung von mindestens 50 % der Fläche fest. Herr Dr. Nissen geht davon aus, dass es erst möglich sein wird, einen Investoren oder Büroanmieter für 2009 zu finden, wenn die Verträge zum 3do unterschrieben sind.

Herr Thomsen macht deutlich, dass er nur die Fakten zum Projekt angeben kann. Die letzte Entscheidung der Bahn wird im Holding-Vorstand getroffen werden. Woher z. T. falsche Pressemitteilungen kommen, kann er nicht erklären.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
63/2-1-31200; Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-05)

Herr Hengstenberg weist darauf hin, dass in einem gemeinsamen Schreiben vom 21.04.2005 die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum gebeten haben, zu diesem Tagesordnungspunkt einen Gutachter einzuladen.

Herrn Waschk aus der Arbeitsgemeinschaft Wenzel und Waschk Consulting stellt das Entertainmentkonzept für das Projekt 3do vor. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde die Wirtschaftlichkeit und auch die Wirkung in einem Einkaufszentrum geprüft. Herr Waschk geht die der Vorlage beigefügten Unterlagen durch und hebt hervor, dass die Ausgangslage für das Projekt durch die Region und das Potenzial an Menschen und Konsumenten gut sei. Es wurde überprüft, welche Anlagetypen im Wettbewerb in Dortmund eine Chance hätten (s. Seite 7 der Anlage zur Vorlage). Entscheidend ist die Kompetenz des Betreibers und welche Erfahrungen er habe. Der Konzeptansatz sieht verschiedene Möglichkeiten des Entertainmentbetriebs vor. Die Frage der Wirkung, auch in die Region, sieht eine Abstufung zwischen den Nutzungskriterien (s. S. 12) vor.
Bei der Frage nach den Hauptattraktionen wurden das Miniaturwunderland und Wannado-City als Highlights gefunden.

Herr RM Follert zeigt sich darüber überrascht, dass es möglich sei, vier bis fünf Jahre vor Eröffnung die Entertainmentbereiche vorzustellen. Bisher sei immer erklärt worden, dass Entertainment eine kurzlebige Angelegenheit sei, so dass an sich keine konkreten Angaben möglich sind. Sorgen mache ihm die Einhaltung des städtebaulichen Vertrages, für die CDU-Fraktion gebe es keine Alternative zu den dort genannten Festlegungen. Z. B. müsse es sich bei der Landmarke nicht unbedingt um ein Hotel handeln, aber die Landmarke sei geplant gewesen und die Architektur müsse stimmen, genau wie die Parkplätze kommen müssen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die Grundlage für den Vorbescheid der Bebauungsplan sei, der im Dezember 2003 im Rat beschlossen wurde. Im Bebauungsplan werden auch die vereinbarten Einzelhandelsflächen genannt. Im Konsultationskreis Einzelhandel wurde im Rahmen ihrer professionellen Betrachtung des Einzelhandels bestätigt, dass das Konzept des 3do ausreichend professionell sei und dem Grundanliegen des Einzelhandels in Dortmund Rechnung trage, in der Region Kaufkraft für die gesamte Dortmunder Innenstadt zu generieren.
Zur Frage, warum heute bereits ein Entertainmentkonzept vorgestellt werden könne, gibt Herr StR Sierau an, dass ein Vorbescheid vor dem Hintergrund des landesplanerischen Anpassungsverfahrens Angaben zum voraussichtlichen Konzept erfordert. Ggf. könnte es hier noch zu Modifizierungen kommen. Sollte einer der Bausteine entfallen, hat der Investor einen gleichwertigen Ersatz zugesagt. Zu einem Verschieben des Mengengerüstes zwischen Einzelhandel und Entertainment werde es nicht kommen.
Die Bezirksregierung hat inzwischen erklärt, dass dieses Konzept dem entspreche, was in der Erlasslage formuliert wurde.
Im Rahmen des noch anstehenden Baugenehmigungsverfahren werden viele Fragestellungen noch detailliert zu betrachten und abzustimmen sein, darunter z. B. die Stellplätze.
Sonae werde als Betreiber z. B. eines Hotels nicht selbst antreten, hat aber Interesse daran, einen Betreiber zu finden.
Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion soweit zu.

Auf die Frage, ob Kontakte zu anderen Freizeitparks aufgenommen wurden, erklärt Herr Waschk, dass Trends aufgegriffen werden. Mit professionellen Betreibern, die an mehreren Standorten arbeiten, wurden Gespräche geführt.

Frau RM Reuter sieht durch das Konzept eher die Skepsis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt. Ihre Fraktion wolle nicht die Vorlage ablehnen, aber Frau RM Reuter fordert weiterhin einen neuen, kundenfreundlichen Bahnhof mit Verbesserungen der Verkehrssituation, der für die Stadt und den Einzelhandel verträglich ist. Das begonnene Verfahren müsse nun zu Ende gebracht werden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich nicht querstellen, damit es schnellstmöglich zum Planfeststellungsbeschluss kommen kann.

Herr RM Follert sieht bei den Gebäuden eine Entwicklung. Anfangs sei das Hotel integral im 3do verankert gewesen, anschließend war es als Modul gezeichnet worden. Er befürchtet Abweichungen zum abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag.

Zur Frage der Frau Dr. Hetmeier erläutert Herr Waschk die Wettbewerbsanalyse. Z. B. die Größe des Bereiches, der für Bowling vorgesehen sei, sei sinnvoll und nicht groß. Solche Bereiche funktionieren nach Aussage des Herrn Waschk nur im Zusammenhang, z. B. mit den Kinderspielen. Eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann nicht für ein einzelnes Modul angestellt werden, nur im Nutzungsmix haben solche Betrachtungen ihren Sinn.

Herr RM Carl findet das Konzept überzeugend, da Marktlücken versucht werden zu schließen und nicht vorrangig ein Verdrängungswettbewerb stattfindet.

Auf die Frage nach dem Auftraggeber stellt Herr Waschk heraus, dass Sonae Sierra der Auftraggeber sei und seine Firma in diesem Aufgabenfeld bereits seit 15 Jahren arbeite. Mit allen Beteiligten wurde vereinbart, dass ein Risiko darin bestehe, die Firma auf den Markt losgehen zu lassen. Es ging hier nicht um die Erstellung eines theoretischen Gutachtens, sondern das vorgestellte Konzept sei ein Marktabbild. Am Ende müsse, laut Herrn Waschk, ein messbares Ergebnis stehen.

Für die Bürgerliste lehnt Herr RM H. Fischer das Projekt ab. Er bezeichnet die Konzeption als überzogen und befürchtet, dass sich das Projekt nicht in das Innenstadtleben integrieren lassen wird und dass Auswirkungen auf die anderen Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt entstehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme des Herrn RM H. Fischer dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigte Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid unter Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 120 zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01008-05)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 5 dieser Vorlage nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 5 für den unter Ziffer 1. genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 die Begründung vom 18.01.2005
beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.2
Innenstadt- Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01537-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW i. H. v. 58.500 € = 90 % einschließlich des dazugehörigen städtischen Eigenanteils i. H. v. 6.500 € = 10 % an den Depot e.V. zur umfassenden kultur- und betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und Beratung des Vereins in den Jahren 2005 und 2006. Ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde liegt vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01591-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 30.09.2004 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01610-05)

Herr RM Carl spricht sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste für die Vorlage aus.

Auch Frau RM Kröger-Brenner bringt trotz der Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbe-hörde und des BUND die Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck, da sie keine andere Möglichkeit sieht, in diesem Bereich die Nahversorgung zu verbessern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den am 08.10.2003 gefassten Beschluss zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße / SB-Markt - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 7.1 bis 7.5 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen.




Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße / SB-Markt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 15.07.2004 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7. und Punkt 8. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße / SB-Markt - die modifizierte/ aktualisierte Begründung vom 15.03.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beauftragt die Verwaltung, einen Nachtrag zum Durchführungsvertrag – Teil B - entsprechend der Ausführungen unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Rahmenplanung Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01503-05)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2005 (Drucksache-Nr. 01503-05-E1) (wurde nachgereicht)

Frau RM Lührs erklärt, für die SPD-Fraktion sei wichtig, dass die Menschen sich in diesem Bereich wohl fühlen. Dazu gehört, dass Straßen und Plätze mit Aufenthaltsqualität versehen werden, die Architektur mit Augenmaß betrieben, ein Grünkonzept erarbeitet und die Fuß- und Radwegeverbindung geschaffen wird sowie eine gute fußläufige Versorgungslage entsteht. Diese Ansprüche müssen an die Anforderungen, die die Gesamtstadt an diesen Bereich hat, gekoppelt werden. Frau RM Lührs fordert die Bevölkerung auf, sich einzubringen und mit den Einzelplanungen zu beschäftigen. Punkt 1 und 2 des CDU-Antrages könnte die SPD-Fraktion zustimmen, aber die Förderung zählt für sie zum einfachen Geschäft der laufenden Verwaltung.

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Den Hinweis auf die Fördersystematik sieht er als Erinnerung an die Verwaltung. Er begründet dies damit, dass Stadtumbau nicht alleine aus dem städtischen Haushalt heraus möglich ist.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht Frau RM Reuter deutlich, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wichtig sei. Den Antrag der CDU-Fraktion hält sie für überflüssig.

Herr StR Sierau bezeichnet die vorgelegte Rahmenplanung als einen von der Verwaltung entwickelten Entwurf. U. a. im Zusammenhang mit der Diskussion um den Flächennutzungsplan und den Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepten gab es Fokussierungen im Hinblick auf den Handlungsbedarf der Stadt in einzelnen Bereichen. Die Rahmenplanung sei ein informelles Instrument mit dem Ziel des Dialogs zwischen allen Beteiligten und dazu da, Zielsetzungen festzulegen. Ggf. könnte der Bereich zum Programm „Soziale Stadt“ angemeldet werden oder es könnte ein Stadtumbau nach § 171 Baugesetz-buch erfolgen. Es könnte sinnvoll sein, hier öffentliche Mittel einzusetzen, es könnte aber auch genügend privates Engagement geben. Die Erfahrung zeigt, dass sich ohne öffentliche Vorlauffinanzierung privates Geld nicht einstellt. Der Deutsche Städtetag hat zum Zusammenhang zwischen öffentlicher Förderung und privater Investition dargestellt, dass ein öffentlich investierter Euro ca. sechs Euro privates Geld nach sich ziehe. Dies verdeutlicht, dass sich Investitionen der öffentlichen Hand lohnen. Beispielhaft für öffentliche Förderung nennt er das Stadterneuerungsprogramm 2005, Dortmund habe hier nach Essen den größten Städtebauförderbetrag in Höhe von ca. 7 Mio. € erzielen können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die „Rahmenplanung Rheinische Straße“ als eine gute Diskussionsgrundlage für die verkehrliche und städtebauliche Aufwertung dieser wichtigen Ost-West-Magistrale.

Er stellt dabei fest, dass insbesondere der südliche Bereich des „Teilbereich West“ (zwischen Rheinischer Straße, Emscher, DB-Trasse und Dorstfelder Brücke) unter- oder mindergenutzt ist und dringend einer Umstrukturierung bedarf.

Im Sinne eines nachhaltigen Stadtumbaus, der insbesondere auch die demographischen Entwicklungen berücksichtigt, beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, den „Rahmenplan Rheinische Straße“ frühzeitig in die Fördersystematik von Bund und Land einzubetten und Stadtentwicklungs-, Städtebauförderungs- und Stadtumbaumittel zu akquirieren.

Unter Berücksichtigung dieses Antrages nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Entwurf zur städtebaulichen Rahmenplanung Rheinische Straße zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem vorliegenden Entwurf der Rahmenplanung eine Bürgerbeteiligung (Aushang und öffentliche Veranstaltung) durchzuführen.

zu TOP 3.6


Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01559-05)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 11.04.2005 zur Korrektur der Begründung und der Offenlegungsvorlage (Drucksache-Nr.: 01559-05-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.04.2005 (wurde nachversandt)

Frau RM Brauer stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion unter Berücksichtigung der Korrektur durch die Verwaltung zu, aber bittet die Verwaltung darum, die Erhöhung der Traufhöhe so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Die vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde genannten Ausgleichsmaßnahmen sollten von der Verwaltung überprüft und ihnen sollte möglichst gefolgt werden.

Herr RM Münch stellt mündlich den Antrag, die Traufhöhe entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung bei 143 m zu belassen.

Für Herrn RM Follert handelt es sich um einen laufenden Prozess. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Investor umplanen müsste, wenn die Traufhöhe nicht erhöht wird, spricht er sich für die Erhöhung der Traufhöhe aus.

Herr Prof. Dr. Finke verweist auf den vorliegenden Beschluss des Beirates bei der unteren Landschafts-behörde und auf die Forderungen und die Empfehlungen des Beirates.

Herr Ostholt erklärt auf Nachfrage des Herrn RM Carl, dass bei den Gebäudevorplanungen die Dachgestaltung noch nicht eindeutig feststand. Die jetzige Architektur sieht ein Flachdach mit Ausbildung einer Attika in einer Höhe von 20 cm vor. Für die angrenzende Wohnbebauung gebe es keine größere Beeinträchtigung. Die Traufhöhe von 143,5 m ist gewählt worden, um einen Spielraum zu schaffen. Zu den Anregungen des Beirates erklärt Herr Ostholt, dass es derzeitig um die Offenlegung und nicht um den Satzungsbeschluss gehe. Die Anregungen können zum Teil in das Verfahren einfließen. Sollte den Forderungen des Beirates gefolgt werden, könne die Planung aufgegeben werden.

Herr RM Münch zieht nach den Ausführungen des Herrn Ostholt seinen mündlich gestellten Antrag, die Traufhöhe entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung bei 143 m zu belassen, zurück.
Er beantragt anschließend mündlich, folgenden Forderungen des Beirates zu folgen:
“Der Beirat fordert
· die Reduzierung der Bebauung auf die derzeitige Wiesenfläche
· die Verschiebung und Verschwenkung des Gebäudes an die Selzerstraße
· den Erhalt des Baum- und Strauchbestandes im Bereich des Grabelandes
· die Reduzierung der Gebäudehöhe von derzeit 15 m (zum Lohbachtal hin) auf max. 8 Meter.“

Frau RM Kröger-Brenner hat den Eindruck, dass die Verwaltung den Versuch unternommen habe, den Freiraum möglichst zu erhalten. Insgesamt hält sie das Vorhaben für sinnvoll und notwendig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, die vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde genannten folgenden Ausgleichsmaßnahmen zu prüfen und möglichst zu übernehmen:

· Freilegung des verrohrten Lohbachabschnittes
· Naturbelassene Gestaltung der Randbereiche mit Heckenstrukturen und Wildkrautsäumen.
· Die Hecken sollten in einer Länge von 10-15 Metern als Niedrighecke (1-2 Meter hohe Sträucher; Bruthabitat für Vögel) angelegt werden.
· Die Zwischenräume sind mit höheren Sträuchern, Stein- und Totholzhaufen zu versehen.
· Die Wildkrautsäume sind in 4 - 10 Meter Breite an der Südseite der Hecken anzulegen (Sonnenseite, Windschutz; Lebensräume für Insekten und Vögel).
· Anlage eines dauerhaften Kleingewässers im Lohbachtal.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst auf dieser Grundlage einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Änderungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- um die Flurstücke 922 und 302, Gemarkung Berghofen, Flur 9 südlich der Straße Iltisweg zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen. Der gesamte Änderungsbereich sowie die Gründe für die Erweiterung sind unter der Ziffer 1 und 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 233 Abs.1 und 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (jetzt frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 25.02.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
Dieser Beschluss wird unter Beachtung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 11.04.2005 zur Korrektur der Begründung und der Offenlegungsvorlage (Drucksache-Nr. 01559-05-E1), das folgenden Inhalt hat, gefasst:

„Die Begründung und die Offenlegungsvorlage sind auf nachfolgend genannten Seiten zu korrigieren:

Auf Seite 7, Absatz 3 unter Ziffer 6.2 der Begründung:
In der Begründung ist eine max. Traufhöhe von 143 m ü NN angegeben. Mit Konkretisierung der architektonischen Planung zeigt sich, dass diese Höhe in Teilen etwas überschritten werden könnte. Um den Planungsspielraum nicht zu eng zu fassen, wird empfohlen, die Traufhöhe um 0,5 m auf 143,5 m zu erhöhen. Auch mit dieser marginalen Erhöhung bleiben die städtebaulichen Ziele, wie z.B. Integration in das Siedlungsbild und Anpassung an die vorhandene Wohnbebauung gewahrt.

Auf Seite 14 der Beschlussvorlage, Ziffer 15.6:
Der Baubeginn der Einrichtung ist derzeit für Mitte November 2005 geplant. In der Vorlage ist unter Punkt 15.6 auf Seite 14 irrtümlicherweise für die Kündigung der Grabelandflächen der Zeitpunkt Ende 2006 genannt. Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Es muss heißen: "Eine Kündigung der Pachtverhältnisse erfolgt voraussichtlich Ende 2005."

In Absprache mit dem Vorhabenträger könnten die im Randbereich gelegenen Grabeländer auch bis 2006 bis zur Herstellung der Ausgleichsflächen an dem Standort verbleiben, da sich die Baumaßnahme vorrangig auf den Wiesenbereich beschränkt.

Die vorgenannten Änderungen in Form dieser Tischvorlage werden als Ergänzung zur Offenlegungsvorlage nachgereicht. Die Seite 7 der Begründung ist mit der entsprechenden Änderung auszutauschen.“

Außerdem fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Begründung vom
25.02.2005 einschließlich der in dieser Tischvorlage enthaltenden Aktualisierungen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01590-05)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.04.2005 (wurde nachversandt)

Frau RM Reuter hat im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung – darum gebeten, die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab und wird sie am 25.05.2005 beraten.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01609-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 14.04.2005 (wurde nachversandt)

Herr RM Ollech macht den Vorschlag, die Vorlage zu vertagen und am 25.05.2005 zu behandeln, so dass die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Huckarde in die Beratung einfließen kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in seiner Sitzung am 25.05.2005 beraten.

zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zum Planungs- und Finanzierungshorizont von Straßenbaumaßnahmen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01930-05)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.04.2005 (Drucksache-Nr. 01930-05-E1) (wurde nachversandt)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.04.2005 (Drucksache-Nr. 01930-05-E3) (wurde nachgereicht)

Herr Ostholt gibt den Planungsstand der Straßenmaßnahmen stichpunktartig wieder:

Zu 1. OW IIIa von Asselburgstraße bis Stadtrand Unna:

Für diese Straße ist das Land Baulastträger. Es liegen Ratsbeschlüsse der betroffenen Gebietskörperschaften vor, die Maßnahme ist zum integrierten Gesamtverkehrsplan angemeldet. Im Flächennutzungsplan, auch der Stadt Unna, ist die Straße gesichert. Es handelt sich um eine Landesmaßnahme, so dass voraussichtlich geringe städtische Eigenanteile einzusetzen sind.

Zu 2. NS IX von Kortental bis Emil-Figge-Straße:

Für diese Straße gibt es Planrecht, die Realisierung ist abhängig vom sechsstreifigen Ausbau der B 1 zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund-West und der Wittekindstraße, Baulastträger ist die Stadt Dortmund. Der Bau/Umbau könnte voraussichtlich ab 2007 laufen.

Zu 3. Gneisenau-Allee von Gewerbegebiet Gneisenau bis B 236n:

Für den westlichen Teilabschnitt befindet sich ein Bebauungsplan in Aufstellung, der östliche Teilabschnitt ist fertiggestellt. Baulastträger ist die Stadt Dortmund. Der Bau/Umbau wird ca. ab 2008 erfolgen.

Zu 4.-6: Verbindung auf dem Gelände der Westfalenhütte zwischen Borsigplatz und Springorumknoten/B236n, Verbindung zwischen Schulte-Rödding und Springorumknoten/B236n und Nordspange“ über das Gelände der Westfalenhütte von verschwenkter Brackeler Straße zur Bornstraße/Hildastraße:

Hier liegen erste Unsuchungen vor, vertiefende Verkehrsuntersuchungen werden im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für die Westfalenhütte durchgeführt. Gemeinsam mit den Grundbesitzern der Westfalenhütte besteht eine laufend tagende Arbeitskonferenz, in der die städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Westfalenhütte vorbereitet werden. Der Baulastträger wird die Stadt Dortmund sein. Zum Zeithorizont kann Herr Ostholt keine Aussage treffen.

Zur erweiterten Bitte um Stellungnahme:

Verlängerung der Hannöverschen Straße über das Klönne-Gelände und Körnebachstraße zur Weißenburger Straße:

Bisher gibt es eine Sicherung im Flächennutzungsplan. Baulastträger wird voraussichtlich die Stadt Dortmund sein. Der zeitliche Horizont für den voraussichtlichen Bau und Umbau kann nicht konkretisiert werden.

Herr Ostholt sagt eine detailliertere schriftliche Stellungnahme zu.

Herr RM Follert hat besonderes Interesse am Zeit- und Finanzierungsplan und bittet hier um Konkretisierung, da die genannten Straßen wichtig für die Leistungsfähigkeit der Stadt sind.

Beschluss:


Die mündliche Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die schriftliche Stellungnahme bleibt abzuwarten.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-0322007
Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes in ein Hotel mit 9 Stellplätzen auf dem Grundstück Katharinenstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 292 und 293
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01629-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 106 (Abweichung von der max. zulässigen Anzahl der Geschosse und Überschreitung der Geschoss- und Grundflächenzahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Reinigung aus einer Hand
Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
(Drucksache Nr.: 01719-05)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 12.04.2005

Herr RM Pisula begründet den Antrag der CDU-Fraktion, der im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.04.2005 gestellt worden war. Im Zusammenhang mit der WM 2006 müsse eine saubere Stadt präsentiert werden. Der Antrag ziele darauf hin, die Schnittstellen, die es im Bereich der Reinigung gibt, zu definieren, zu prüfen und den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen, wer für welche Reinigung zuständig sei. Einbezogen werden sollten auch die Behinderten-verbände.

Frau RM Zupfer hebt hervor, dass die Reinigung aus einer Hand positiv sei, aber nicht zu einer Gebührenerhebung für die Bürgerinnen und Bürger führen darf. Zunächst sei erforderlich, dass die Verwaltung eine Aufstellung machen müsse, wer was reinige und an welchen Stellen Verbesserungen möglich sind.

Herr RM Hengstenberg macht darauf aufmerksam, dass im AUSW entweder ein Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt werden oder die Entscheidung über Änderungen im Bereich der Reinigung im Rat erfolgen müsse.

Herr StD Fehlemann sagt zu, dass die Schnittstellen aufgezeigt und die Ergebnisse mitgeteilt werden, wo, was, für welchen Betrag wie viel gepflegt werde. Er bittet darum, über den Antrag nicht abzustimmen, sondern zunächst abzuwarten, bis die Verwaltung die Fakten vorgelegt habe.

Herr Pisula ist im Namen der CDU-Fraktion damit einverstanden, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zunächst abwartet.

Herr RM Hengstenberg fasst zusammen, dass es eine Verständigung darüber gibt, die Verwaltung zu beauftragen, Fakten zusammenzustellen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erklärt sich damit einverstanden, zunächst die Stellungnahme der Verwaltung abzuwarten, bevor über den Antrag der CDU-Fraktion entschieden wird.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Masterplan Umwelt - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00653-04)

Frau RM Lührs bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, im Rahmen der Schwerpunktsetzung den Klimaschutz und die Lärmminderung hintereinander zu setzen und in den Jahren 2005 bis 2007 zu behandeln und anschließend die Ökologische Umgestaltung Emscher-Lippe-System und die Rückgewinnung von Landschaft vorzusehen.

Herr StR Steitz bietet an, die Schwerpunktthemen „Ökologische Umgestaltung Emscher-Lippe-System“ und „Lärmminderung“ in den Jahren 2006 bis 2008 parallel im Masterplan Umwelt zu bearbeiten.

Herr RM Münch schlägt dagegen vor, es bei der Reihenfolge zu belassen, da die abwechselnde Reihenfolge eines abiotischen und eines biotischen Themas vorzuziehen sei.

Herr Dr. Grote gibt den Hinweis, dass der Masterplan Luft parallel begonnen werde. Die Masterpläne Luft und Lärm haben im Grundlagenteil bestimmte Gemeinsamkeiten, z. B. bestimmte Verkehrsdaten. Gleichzeitig läuft der Emscherumbau.

Der Antrag des Herrn RM Münch wird einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Unter Hinweis auf die in den Jahren 2006 bis 2008 parallel zu bearbeitenden Schwerpunktthemen „Ökologische Umgestaltung Emscher-Lippe-System“ und „Lärmminderung“ nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass
· der Masterplan Umwelt mit den jährlichen Schwerpunkten Klimaschutz (2005/2006), Ökologischer Umbau Emscher-Lippe-System und Lärmminderung (2006 bis 2008) sowie Rückgewinnung von Landschaft (2008/2009) fortgeführt wird,
· mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet und
· finanzielle Aufwendungen in Höhe von 20.000,- € im Jahr 2005, in Höhe von 19.000,- € im Jahr 2006 und in Höhe von 9.000,- € pro Jahr in den Folgejahren 2007 bis 2009 für die Durchführung des Masterplans Umwelt entstehen.

zu TOP 10.2
CO2-Bilanz 2003 als Bericht zum Stand des Klimaschutzes in Dortmund / Siebte Fortschreibung zum Energieversorgungskonzept von 1998 (EVK)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01189-05)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2005 (Drucksache-Nr. 01189-05-E1) (wurde nachgereicht)

Frau RM Pohlmann-Rohr begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.04.2005, der auf erforderlichen Handlungsbedarf der Kommune basiert. Durch den Antrag sollen Entwicklungen angestoßen werden, sie verweist hierzu auf die aktuellen Zeitungen, die Artikel über Themen der Energie gebracht haben.

Frau RM Lührs spricht den Klimabündnisbeitritt im Jahre 1993 und das erste Energieversorgungskonzept von 1996 an und gibt den Hinweis, dass entsprechende Klimaschutzmaßnahmen Arbeitsplätze sichern und auch schaffen. Sie ist der Meinung, dass die Zahlen des Energieversorgungskonzeptes für sich sprechen, aber in Dortmund müsse noch viel getan werden.

Herr RM Hengstenberg unterbricht die Sitzung von 17.40 – 17.45 Uhr.

Herr RM Pisula sieht im vorgelegten Antrag den Beweis einer Zwangskultur. Wenn jemand regenerative Energien nutzen möchte, so solle er dies tun und er sollte dabei auch unterstützt werden. Herr RM Pisula streicht hervor, dass die CDU-Fraktion sich nicht damit einverstanden erklären kann, dass dies vorgeschrieben werde. Das ursprüngliche Ziel Dortmunds bestand darin, Bürgerinnen und Bürger nach Dortmund zu holen. Mit den im Antrag genannten Maßnahmen werde dieses Ziel konterkariert. Herr RM Pisula lehnt im Namen der CDU-Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Frau RM Horitzky sieht in dem Antrag ein Verkaufshemmnis beim Verkauf von Dortmunder Grund-stücken.

Herr RM Münch befürwortet den Klimaschutz, aber er fragt sich, ob der Antrag kontraproduktiv sei. Den Bürgerinnen und Bürgern dürfen keine Zwangsmaßnahmen aufgebürdet werden.

Herr RM H. Fischer hält es für unbestritten, dass etwas für den Klimaschutz getan werden müsse. Den Antrag findet er bedenkenswert, aber die Formulierungen zu Punkt 3 und 5 des Antrages führen seines Erachtens zu Zwangsmaßnahmen. Er sieht eher Möglichkeiten durch Überzeugungsarbeit in der Förderung oder darin, Anreize zu bieten. Aus der Verpflichtung in den Punkten 3 und 5 müssten Empfehlungen werden.

Herr RM Follert verweist auf das dortmund-project, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Dortmund bringen soll. Sollte der Antrag beschlossen werden, führe dies zu Mehrkosten für Häuslebauer und dies ggf. zu der Entscheidung, nicht in Dortmund zu bauen. Nach Angaben des Herrn RM Follert ist z. B. eine technische Umrüstung der Busse nicht möglich, es müsste dann zu Neuanschaffungen kommen.

Frau RM Pohlmann-Rohr verdeutlicht, dass zunächst Konzepte der Verwaltung gefragt seien.

Anschließend hebt Herr RM Harnisch hervor, dass es mit dem Antrag gelungen sei, über das Thema Klima zu diskutieren. Gewollt ist, das Energieversorgungskonzept fortzuschreiben und zu verbessern. Selbstverständlich werde im AUSW erst über einen Satzungsbeschluss eine Beschlussfassung herbeigeführt, daher sehe er z. B. in Punkt 3 des Antrages keinen Zwang.
Vor Beschlussfassung müssen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger, des Umweltamtes und des Planungsamtes eingeholt werden. Mit diesem Antrag soll ein Abwägungsinstrument entstehen, um die Politik in die Lage zu versetzen, über jedes Baugebiet Entscheidungen zu treffen. Sollten die in Punkt 3 des Antrages genannten Ansätze sich nicht realisieren lassen, ist neu zu prüfen. Herr RM Harnisch erwartet Vorschläge für die Investoren, die ggf. dann darauf eingehen können. Ziel ist, Positives für den Klimaschutz zu tun; über Einzelmaßnahmen sei später zu sprechen.
Die Vorschläge zu den städtischen Töchtern, wie DEW, EDG, stehen laut Herrn RM Harnisch alle unter einem wirtschaftlichen Vorbehalt.
Es sollte in Dortmund darüber nachgedacht werden, wie Ökologie weitergeführt wird und darüber muss zunächst eine Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.

Herr RM Carl gibt nochmals den Hinweis, dass bei Beschlussfassung über Punkt 3 und 5 des Antrages die Investitionsfreiheit genommen werde. Eine verbindliche Festschreibung bestimmter Maßnahmen hält er für falsch.

Auch Herr RM Follert und Herr RM Pisula sprechen sich gegen den Antrag aus, da es zu Zwangsmaß-nahmen führen müsse.

Herr Prof. Dr. Finke sieht Klimaschutz als sachlich geboten an, Dortmund müsse seinen Teil dazu beitragen. Es sollte eine Einigung auf Gemeinsames erfolgen.

Der Antrag wird ohne Änderung zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Ausschuss fordert die Immobilienverwaltung auf, einen Pool von Dachflächen zu bilden, die sich aufgrund ihrer Größe und Lage oder wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen in besonderer Weise für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie Solarthermieanlagen eignen. Ziel ist die Installation entsprechender Anlage entweder als städtische Maßnahme, im Contracting mit der DEW, mit Bürgersolarfonds oder mit privaten Investoren.

2. Bei der zukünftigen Sanierung von Dächern im städtischen Immobilienbesitz werden die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Anbringung von Solaranlagen obligatorisch geschaffen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage des geänderten Baugesetzbuches die Nutzung regenerativer Energien (z. B. Sonne, Erdwärme, nachwachsende Rohstoffe) bzw. die Kraftwärmekopplung für Nahwärmeversorgung zur Auflage für alle neuen Baugebiete zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Regelung Vorschläge zu unterbreiten, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und die Vorgaben für Solarsiedlungen NRW berücksichtigen.

4. Um zusätzliche Anreize zur Erreichung der Klimaschutzziele zu geben, werden die Bezirksvertretungen quartalsweise über die Energieverbräuche in den Immobilien ihres Stadtbezirks informiert. Erfolgreiche Anstrengungen, die Energieverbräuche zu senken, werden prämiert. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Vorschlag für ein entsprechendes, einfaches Anreizsystem zu entwickeln.

5. Der Ausschuss hält es für dringend erforderlich, den hohen Anteil verkehrsbedingter CO2-Emissionen am Gesamtaufkommen zu reduzieren. Hierzu ist neben verkehrsmindernden Maßnahmen auch die Umstellung von Fahrzeugen auf alternative Kraftstoffe zu forcieren. Der Ausschuss beschließt in einem ersten Schritt, dass der Fuhrpark der Stadt und ihrer Töchter (z. B. EDG) auf Erdgas und/oder gegebenenfalls auf andere klimaschonende Kraftstoffarten umgestellt und eine entsprechende Infrastruktur mit zusätzlichen Erdgastankstellen – z. B. durch die DEW – aufgebaut wird. Dieser Grundsatz gilt für alle Neuanschaffungen und den Abschluss von Leasingverträgen.

6. Eine Nachrüstung aller dieselbetriebenen Fahrzeuge des Konzerns Stadt mit Rußpartikelfiltern wird angestrebt. Die technische Realisierbarkeit wird geprüft. Die Verwaltung wird aufgefordert, im dritten Quartal 2005 über das Ergebnis der Prüfung sowie über den aktuellen Stand der Technik bei der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zu berichten.

Auf dieser Grundlage nimmt der AUSW den Bericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird im Zuge eines Masterplans Umwelt – Schwerpunkt Klimaschutz – ein abgestimmtes Handlungsprogramm für den Klimaschutz 2005 bis 2010 vorlegen.









zu TOP 10.3
Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01656-05)
- Antrag des Herrn RM Münch vom 21.04.2005 (Drucksache-Nr. 01656-05-E1) (wurde nachversandt)
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.04.2005 (wurde nachversandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2005 (Drucksache-Nr. 01656-05-E3) (wurde nachgereicht)

Für Herrn RM Münch ist die Vorlage ein Baustein zum Projekt, die ökologisch wertvollsten Flächen in Dortmund dauerhaft zu sichern. Anschließend begründet er seinen Antrag.

Frau RM Reuter begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie erklärt sich bereit, dem von Herr StR Steitz vorgeschlagenen Kompromiss zu folgen. Es sei wichtig, dass weitere Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.

Herr RM Pisula erklärt, dass die CDU-Fraktion versucht, verschiedene widerstrebende Ziele zu vereinen. Dortmund als Ballungsgebiet benötige auch Naturschutzgebiete. Er fordert einfache, nachvollziehbare und einheitliche Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger in den Erholungs- und Naturschutzgebieten.

Herr RM Follert befürchtet aufgrund des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Flächen, die Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung bieten, kaputt gemacht werden. Dies sei ein Antrag zum Schaden der Stadt.

Herr Prof. Dr. Finke verweist auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde. Nach längerer Diskussion sei der Beirat zur Erkenntnis gekommen, dass das Wesentliche in der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes liegt, um dafür zu sorgen, dass die Naturschutzgebiete in den Gebietsentwicklungsplan aufgenommen werden. Zur Hundeanleinpflicht kann aus Sicht des Beirates nicht mehr Quantität, d. h. mehr Naturschutzgebiete, durch Qualitätsverlust, Entfallen der bestehenden Anleinpflicht in den vorhandenen Waldgebieten, ersetzt werden. Wenn Einheitlichkeit gewollt ist, muss gleiches Recht in allen Gebieten gelten, d. h. in allen Waldgebieten müsste eine Anleinpflicht bestehen. Auch im Ballungsraum sind Naturschutzgebiete als Erholungsgebiete nutzbar zu machen.

Herr StR Sierau erklärt zum Zusammenhang, die Diskussion im Beirat bei der unteren Landschaftsbe-hörde habe sich vor dem Hintergrund der Beschlussfassungen in den Gremien mit der Frage der Gebietskulisse für Naturschutz in der Stadt Dortmund befasst. Der Flächennutzungsplan und die Änderung der Landschaftspläne wurden am 23.09.2004 im Rat zusammen mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen.
Auch die Landschaftspläne wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, genehmigt wurden die Gebietskulisse und die Regelungskataloge.

Vor dem Hintergrund des Gebietsentwicklungsplans (GEP) wurde aus Arnsberg mitgeteilt, dass eine Genehmigung der Gebiete, deren Festsetzung der Rat als Naturschutzgebiet beschlossen hat, nicht möglich sei, da der GEP diese Gebiete nicht als Naturschutzgebiete vorsehe.
Herr StR Sierau stellt heraus, dass die Erhöhung der Naturschutzgebiete geschaffen werden sollte, weil in Dortmund ein erheblicher Flächenanteil Naturschutzqualität habe. Die Diskussion sei rein sachlich zu führen. U. a. der zuständige Fachdezernent bei der Bezirksregierung in Arnsberg teile die Auffassung der Stadt Dortmund, dass die Flächen in Dortmund trotz des Erholungsdrucks Naturschutzqualität erlangt haben. Es ist die Frage, wie die Weiterentwicklung der Flächen aussehen kann. Die Vorlage zeigt den Zusammenhang auf, dass zunächst Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlages erfolgen müssen, bevor als dritter Punkt das erforderliche Landschaftsplan-Änderungsverfahren zur Neuaufnahme der benannten Flächen als Naturschutzgebiete sowie zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für Naturschutzge-biete durchgeführt wird. Die Hundeanleinpflicht ist nur ein Punkt aus dem Regelungskatalog. Die Verwaltung bemühe sich hier um einen Interessenausgleich. Der Ratsbeschluss vom 23.09.2004 zur Änderung der Landschaftspläne sah einen Prüfauftrag vor, der abzuarbeiten war. Daher lege die Verwaltung derzeitig einen Zwischenbericht vor. Herr StR Sierau wäre erfreut, wenn es möglich wäre, alles zur Erhöhung der Umwelt- und auch Lebensqualität in der Stadt zu schaffen.

Herr RM Mause beantragt im Rahmen der Geschäftsordnung Schluss der Debatte.

Nach Gegenrede durch Herrn RM Münch, dass dieses Thema wichtig für Dortmund sei, wird einstimmig dem Antrag auf Schluss der Debatte gefolgt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den Antrag des Herrn RM Münch mit folgendem Wortlaut ab:
„Der AUSW empfiehlt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in allen Dortmunder Naturschutzgebieten.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2005:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Änderungsantrag zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) zu folgenden Bereichen auf den Weg zu bringen:

1. Gewerbegebiet Groppenbruch

Die Darstellung als GIB (Gewerbe- und Industriegebiet) entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf "Regionaler Grünzug" und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung" ersetzt. Entsprechende textliche Anpassungen sind in Kap. 2.2.3 "Regional besonders bedeutsame Gewerbe- und Industriestandorte" (Ziel 11 (3)) vorzunehmen.

2. Marina Achenbach

Die Darstellung "Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen- Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen" entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf "Regionaler Grünzug" und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung" (bis nördlich zur Autobahn A 2) ersetzt. Eine entsprechende Änderung im Textteil (Kap. 2.5 "Großflächige Freizeiteinrichtungen" - Ziel 15 (4)) ist vorzunehmen.

3. Gewerbegebiet Asseln-Süd

Die GIB-Darstellung wird zurückgenommen und entsprechend den Festsetzungen im FNP durch die Darstellung "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung" ersetzt.

4. Verlängerung Stadtbahn nach DO-Lanstrop

Die Darstellung entfällt, da sie nicht mehr Ziel der Stadt Dortmund ist (nicht mehr im FNP Dortmund enthalten).

5. Darstellung einer Stadtbahnlinie über Phoenix-West

Analog zum FNP-Erläuterungsbericht (S. 234) wird ein Abzweig der Strecke 83 über Phoenix-West und Hörde Bf nach Berghofen dargestellt.



6. Freiraumzug Kleinholthausen (westlich Gotthelfstraße)
Die Darstellung "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" wird ergänzt um die Darstellung "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung".

Zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für die Naturschutzgebiete, bitten wir folgende Änderungsanträge beraten und abstimmen zu lassen:

1. Der bisherige Ge- und Verbotskatalog für die älteren Naturschutzgebiete bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes bestehen.

2. Für die neuen (Wald-)Naturschutzgebiete ist in den folgenden zwei Jahren zu prüfen, ob die in die Landschaftspläne übernommene Regelung des Landesforstgesetzes eingehalten wird und es zu keinen Konflikten mit den Nutzern des Waldes (Spaziergänger, Kindern, Jogger, Radfahrer) kommt.


Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung über die Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete zur Kenntnis;
2. beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme der Gebiete Wickeder Holz, Bodelschwingher und Westerfilder Wald, Bittermark und Niederhofer Holz als Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) in den GEP zu beantragen;
3. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Landschaftsplan-Änderungsverfahren zur Neuaufnahme der unter 2. benannten Flächen als Naturschutzgebiete sowie zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für Naturschutzgebiete durchzuführen.

zu TOP 10.4
Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen;SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01929-05)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2005 (Drucksache-Nr. 01929-05-E2) (wurde nachgereicht)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2005 (Drucksache-Nr. 01929-05-E3) (wurde nachgereicht)

Herr StR Steitz erläutert zu Punkt 1 des im Beschluss dargestellten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Berechnungen des Landesumweltamtes aufschlussreich sind. Es war versucht worden zu quantifizieren, welche Grundlast an Feinstaub grund-sätzlich in Dortmund besteht. Dazu wurde eine Unterteilung zwischen Grund- und Spitzenlast sowie eine Abschätzung vorgenommen, welche Verkehrssperre die Spitzenlast soweit reduzieren kann, dass Dortmund unter die 35 Überschreitungen pro Jahr kommen kann. Von einer Grundlast von 20 bis 25 Tagen pro Jahr ist in Dortmund auszugehen, selbst an Straßen, an denen kein Verkehr fließt. Das bedeutet gleichzeitig, dass relativ viel zu unternehmen ist, um nur auf die Grundlast zu kommen. Die Berechnungen haben ergeben, dass durch die Pförtnerampel und das Aussperren des Schwerlastver-kehrs in einer Richtung die Anzahl der Überschreitungen halbiert werden könnte. Wenn von ca. 90 Überschreitungen jährlich auszugehen ist, könnte eine Halbierung auf 45 erfolgen. Um knapp unter die 35 Überschreitungen zu gelangen, müsste eine Sperrung in beide Richtungen für alle Dieselfahrzeuge durchgeführt werden, nur Benzin- oder Dieselfahrzeuge mit Filter dürften noch verkehren. Diese theore-tischen Berechnungen werden in den nächsten drei Monaten überprüft, nach drei Monaten könne eine Reduzierung des Gewichts der betroffenen Fahrzeuge auf 3,5 t oder 2,8 t oder ein Aussperren aller Dieselfahrzeuge erfolgen. Auch könnte als Maßnahme das Sperren beider Richtungen ins Auge gefasst werden. Hierbei ist vorausgesetzt, dass für Dieselfahrzeuge ohne Filter gesperrt werden kann. Hierfür werden aber Schilder für das Absperren und Plaketten für die Fahrzeuge mit Filter benötigt.
Seit dem 27.04.2005 gebe es nach Angaben des Herrn StR Steitz einen ersten Entwurf einer Verordnung des Bundes über ein Plakettensystem. Er geht davon aus, dass die Plaketten nach dem Erprobungszeit-raum von drei Monaten in Dortmund vorliegen werden.
Bis dahin erwartet Herr StR Steitz, dass es in den nächsten drei Monaten auch bereits ein bundeseinheitliches Verkehrsschild für die Sperrung von Dieselverkehr ohne Filter geben werde.

In den nächsten drei Monaten werde laut Herrn StR Steitz ein Vergleich zwischen der Messstation an der Brackeler Straße und einer Referenzstation gezogen werden können. Das Verhältnis müsste sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen schon verändert haben.
Insgesamt sei entscheidend, unbestimmte Feinstaubpartikel nicht entstehen zu lassen, d. h. es muss kurzfristig ermöglicht werden, Fahrzeuge mit Filter zu kaufen. Fahrzeuge mit einem hohen Partikelaus-stoß müssen von der Straße gebracht werden.

Auf die Frage des Herrn RM Münch nach den Möglichkeiten einer Klage und wer hier gefordert sei, erklärt Herr StR Steitz, dass ein Kläger konkrete Maßnahmen benennen müsse. Er ist der Meinung, dass die machbaren und zielführenden Schritte umgesetzt werden, so dass eine sinnvolle Klage seines Erachtens nicht auf die Stadt Dortmund zukommen werde.

Herr RM Harnisch macht darauf aufmerksam, dass der CDU-Antrag die gleiche Richtung habe wie Punkt 3 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der CDU-Fraktion gehe es offenbar um andere, nämlich außermotorische Feinstaubquellen.

Herr RM Pisula sagt zu, dass bei der durch Herrn RM Harnisch vorgetragenen Interpretation des CDU-Antrages eine Beschlussfassung über folgenden Antrag nicht mehr erforderlich sei:
“Die Stadt Dortmund führt, wo notwendig in Zusammenarbeit mit der staatlichen Umweltverwaltung, ein Messprogramm durch, in dem neben der Menge des Feinstaubs auch dessen Zusammensetzung analysiert wird. Auf Grund der Ergebnisse der ersten Messreihen sind zur genaueren Identifizierung der Feinstaub-Quellen nötigenfalls weitere Messpunkte einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Kooperationspartner für dieses Projekt zu gewinnen.“
Der CDU-Antrag ist mit Punkt 3 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgedeckt.

Herr RM Hengstenberg fasst zusammen, dass unter Punkt 3 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Feststellung der anderen, nämlich außermotorischen Feinstaubquellen abgedeckt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst aufgrund des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, inwieweit damit zu rechnen ist, dass nach Ablauf von drei Monaten weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstäube an der Brackeler Straße notwendig sind und welche Maßnahmen gegebenenfalls eingeleitet werden sollen. Darüber hinaus bittet der Ausschuss um Auskunft, welche Auswirkungen die Verlagerung des LkW-Verkehrs über 7,5 t auf die Umgehungen hat.

=> einstimmig beschlossen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, anhand des aktuell aufgelegten LKW-Stadtplans zu prüfen, inwieweit durch eine entsprechende Beschilderung eine Umsetzung der Anforderungen des Plans erfolgen kann. Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert darzulegen, wie eine effektive Verbreitung des LKW-Stadtplanes und die Einhaltung der vorgesehenen Hauptrouten gewährleistet werden kann.

=> einstimmig beschlossen.

3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bis Ende des Jahres 2005, eine gesamtstädtische Grobbewertung weiterer, aufgrund der Lage und des Verkehrsaufkommens in Bezug auf Feinstäube und Stickoxide, kritische Straßenzüge sowie möglicher negativer Verdrängungseffekte vorzunehmen.

=> einstimmig unter Berücksichtigung des CDU-Antrages, auch die anderen, nämlich außermotorischen Feinstaubquellen zu untersuchen, beschlossen.


11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
"Überdachung" der Brückstraße
Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
(Drucksache Nr.: 00346-04)
- Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 12.04.2005

Nach Diskussion erklären Herr RM Harnisch, Frau RM Reuter, Herr RM Follert und Herr RM H. Fischer für ihre jeweilige Fraktion, dass sie dem Vorschlag der Überdachung der Brückstraße nicht folgen werden.

Laut Herrn StR Sierau ist dies keine für den Charakter der Brückstraße geeignete städtebauliche Maßnahme.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, dem Petenten mitzuteilen, dass derzeitig der Vorschlag nicht realisierbar sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dem Vorschlag auf Überdachung der Brückstraße nach städtebaulicher Beurteilung nicht zu folgen.


13. Anfragen
- unbesetzt -




H e n g s t e n b e r g
F o l l e r t
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)