Niederschrift

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 09.05.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU) i. V. f. RM Claudia Middendorf
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz i. V. f. Ulrich Bösebeck
Peter Prause (Richter)
Stefan Steinkühler (Agentur für Arbeit) i. V. f. Jürgen Koch
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Tobias Teepe (Stadtelternrat) bis 17:30 Uhr
Jürgen Böckler (Stadtelternrat) ab 17:30 Uhr

Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Michael Bonan
Erika Dreistein


Elisabeth Hoppe
Rainer Möller
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch
Stefan Woßmann


Jürgen Skaliks 57/FABIDO
Ulrike Sundermann StA 53




4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 09.05.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.03.2012


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Präsentation des Netzwerkes Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern in Dortmund (KAB-DO)
- mdl. Bericht -
hierzu -> Präsentation
(Drucksache Nr.: 07160-12)

2.2 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06270-12)

2.3 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Volksgarten Bövinghausen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06869-12)

2.4 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Tremoniapark, In-West

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06881-12)

2.5 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Stockumer Straße, Hombruch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06886-12)

2.6 Projekt „Nachhaltige Entwicklung von spezifischen Maßnahmen und Angeboten für Kinder und Jugendliche aus Spätaussiedlerfamilien und aus Familien mit dem Status Kontingentflüchtlinge und Initiierung von sozialräumlichen Netzwerken“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07156-12)
(Die Dokumentation lag zum Versand noch nicht in gedruckter Form vor)

2.7 Angebote der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07025-12)

2.8 Förderung von Einrichtungsgegenständen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt für neue Gruppen bzw. neue Kindertageseinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07090-12)

2.9 Baukostenzuschüsse für die katholischen Kindertageseinrichtungen St. Clemens Flughafenstraße 56a, St. Christophorus Basenachstraße 7a und St. Barbara Kappenberger Straße 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07092-12)

2.10 Bedarfserhebung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- mdl. Bericht -
hierzu -> Elternbefragung
(Drucksache Nr.: 07171-12)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt –
- unbesetzt -


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06690-12)

4.2 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)

4.3 Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)

4.4 Vertragsangelegenheiten FZW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06561-12-E2)

4.5 Sachstandsbericht zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Dortmund, zur Konzeption und zum Betrieb des Clearinghauses Dortmund-Brechten, Holzheck 16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06387-12)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)


5.2 Sachstandsbericht Big Tipi
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07053-12)

5.3 Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07059-12)

5.4 Weiterentwicklung der Elterninitiative Rappelkiste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07140-12)

5.5 Spielleitplanung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07141-12)

5.6 Stadtumbau Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07151-12)

5.7 Kita Blücherstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07153-12)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Pieper benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
hierzu: Aussprache zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und des Ausschussen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25. April 2012
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07238-12)

Herr Sohn wies zu TOP 5.7 Kita Blücherstraße, Drucksache Nr.: 07153-12 darauf hin, dass die Zuständigkeit des Betriebsausschusses FABIDO gegeben ist. Die Verwaltung habe aber trotzdem eine Stellungnahme erarbeitet.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, aufgrund der Aktualität die Tagesordnung zu erweitern um den

TOP 2.11 Haushaltssperre
- mdl. Bericht –

und den TOP vor 2.1 zu behandeln.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 07238-12):

„... wir bitten um die Berücksichtigung des o. g. Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 9. Mai 2012 im Wege der Dringlichkeit.

Die Aussprache soll zur Information der übrigen Ausschussmitglieder dienen, den Inhalt
wiedergeben und eine Bewertung der Veranstaltung beinhalten.“


Herr Sohn wies darauf hin, dass ihm wichtig sei, den Ausschuss über die Veranstaltung zu informieren. Daher habe er beabsichtigt, in der nächsten Sitzung am 06.06.2012 den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Dann hätten sowohl die Delegationsmitglieder als auch die übrigen Mitglieder die entsprechenden Unterlagen (Protokoll und Präsentationen), so dass nach einer ausreichenden Vorbereitung eine Diskussion im Ausschuss erfolgen könne

Herr Spangenberg teilte mit, die Vertreter der Jugendverbände hätten ebenfalls ein reges Interesse an der Teilnahme der Veranstaltung gehabt und wären verwundert, dass keine Einladung erfolgt ist.

Herr Sohn ging kurz darauf ein, dass ein Delegationsprinzip abgesprochen wurde.

Frau Bonekamp sicherte zu, die protokollierten Ergebnisse selbstverständlich allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Die Folien der Präsentationen seien bereits an die Veranstaltungsteilnehmer gesandt worden und würden natürlich an die Ausschussmitglieder weitergeleitet.

Die Mitglieder des Ausschusses lehnten mehrheitlich ( 4 Ja, 7 Nein, 3 Enthaltungen) die Aufnahme des Punktes „Aussprache zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.04.2012 - Fraktion Die Linke, Drucksache Nr.: 07238-12, s. v. - auf die Tagesordnung ab.

Frau Dr. Tautorat teilte in einer persönlichen Erklärung nachdrücklich ihren Unmut über die aus ihrer Sicht völlig unzureichende Veranstaltung mit (Räumlichkeiten, Sitzordnung, nicht lesbare/vorliegende Folien, Moderation).

Herr Sohn bat darum, zu dieser persönlichen Erklärung keine Kommentierung abzugeben, da sich ansonsten daraus eine Diskussion ergeben könnte, die zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden sollte.

Frau Bonekamp wies die Kritik von Frau Dr. Tautorat zurück und ging kurz auf die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung am 25.04.2012 ein.

Herr Sohn bedauerte, dass kein anderer Raum zur Verfügung stand, das sei aber terminlichen Gründen geschuldet. Auch habe er Aussagen der Mitarbeiter der Kämmerei vermisst, ob und in wie weit die Zahlen des Jugendamtes zutreffen würden.

Frau Rabenschlag zeigte sich erfreut über die klaren Aussagen des Jugendamtes zum Thema Relevanz der erzieherischen Leistungen. Auch wenn vielleicht die Veranstaltung nicht optimal gelaufen wäre, fände sie es sehr bedauerlich, wenn darunter die inhaltliche Diskussion zu diesem ausgesprochen wichtigen Thema leiden würde. Von daher schlug sie vor, sich auf das Wesentliche zu besinnen und im Ausschuss mit Blick nach vorn die weitere Debatte zu führen.


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag von Herrn Barrenbrügge, die TOP 2.3 (Kinder- und Jugendspielplatz Volksgarten, Drucksache Nr.: 06869-12), 2.4 (Kinderspielplatz Tremoniapark, Drucksache Nr.: 06881-12) und 2.5 (Kinder- und Jugendspielplatz Stockumer Straße, Drucksache Nr.: 06886-12) im Zusammenhang zu behandeln.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten zu, den TOP 5.7 Kita Blücherstraße trotz Zuständigkeit des BA FABIDO auf der Tagesordnung zu lassen, da auch schon die Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.


Mit den vorstehenden Veränderungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.03.2012

Auf die Nachfrage von Herrn Roshol zu TOP 4.2 - Seite 22, Abs. 1, letzter Satz – empfahl Herr Sohn, sich wegen evtl. Sonderkonditionen zunächst direkt mit der Leitung des Westfalenparks in Verbindung zu setzen.

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.03.2012 wurde genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.11
Haushaltssperre
- mdl. Bericht -


Der TOP 2.11 wurde vor TOP 2.1 behandelt.

Frau Bonekamp berichtete:
Im Verwaltungsvorstand wurde am 08.05.2012 vom Kämmerer eine hauswirtschaftliche Sperre für alle Fachbereiche in Höhe von 1,5 % bekannt gegeben. Anders als in den Vorjahren sollen die Fachbereiche selbst festlegen, an welchen Stellen Einsparungen möglich sind.
Pflichtleistungen (beispielsweise beim Jugendamt der gesamte Bereich der Hilfen zur Erziehung) bzw. Leistungen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen wurden von dieser Regelung bewusst ausgenommen. Der Kämmerer hat dem Jugendamt eine Pauschale von 2 Mio. € auferlegt. Ein entsprechender Auftrag an das Jugendamt, Vorschläge zu Einsparungen zu erarbeiten, wurde bereits erteilt. Sie bezweifelte, dass in dem vorgegeben Rahmen Einsparungen vom Jugendamt erbracht werden können, weil die gebundenen Mittel sehr hoch sind und nicht die – oft von anderer Seite angesehene – freie Spitze beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der vertraglichen Absicherung und der Personalbindungen zur Verfügung steht.
Die Einsparungsvorschläge sind dem Kämmerer bis zum 05.06.2012 vorzulegen. Der Rat soll in der Juni-Sitzung die Vorschlagsliste für die gesamte Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Sie halte es für dringend erforderlich, dass der Ausschuss diese Liste vorab beraten kann. Das werde sichergestellt.

Herr Sohn brachte seinen Unmut zum Ausdruck, dass immer von freiwilligen Leistungen gesprochen werde. Es sei allgemein bekannt, dass es sich bei den vom Jugendamt erbrachten Leistungen nicht um freiwillige handele, nur seien einige mit Finanzen belegt und andere nicht. Notwendig seien sie alle. Es gehe auch nicht nur um die 2 Mio. €, die das Jugendamt erbringen solle. Dazu kämen noch einmal rd. 307.000 € des Familien-Projekts. Wie das Städt. Institut für erzieherische Hilfen 33.000 € erwirtschaften solle, sei ihm schleierhaft.
Den kreativen Vorschlägen des Jugendamtes sehe er mit Spannung entgegen. Er gehe davon aus, dass der Ausschuss darüber beraten und dem Rat eine Empfehlung geben könne.

Herr Gora brachte zum Ausdruck, dass auch die Fragen gestattet sein müssten, inwieweit das vorgegebene Einsparvolumen angemessen ist im Verhältnis zum Gesamtbudget der Stadt, welche Leistungen in anderen Bereichen erbracht werden, die nach seiner Vermutung auch zu einem nicht unerheblichen Teil sog. freiwillige Leistungen darstellen, und welches die wichtigeren „freiwilligen“ Leistungen sind. Wie es zu einer Entscheidung kommen könne, dass z. B. eine Erziehungseinrichtung der Stadt, die der gleichen gesetzlichen und vertraglichen Bindung wie die Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände unterliege, sei ihm völlig unklar.
Er plädiere dafür, sich im Ausschuss noch einmal sehr differenziert mit den Zahlen auseinanderzusetzen und darüber hinaus auch die anderen Bereiche der Stadt mit zu betrachten.

Herr Sohn hielt folgende Vorgehensweise fest: Vor Entscheidung des Rates werden die Vorschläge der Verwaltung dem Ausschuss vorgelegt, um zu beraten, ob man ihnen folgen oder andere Vorschläge unterbreiten will. Die Vorgaben des Kämmerers sollen allen Mitgliedern zugeleitet werden.

Frau Schütte-Haermeyer ging kurz auf die Verabschiedung des Haushaltes im Dezember vorigen Jahres ein. Wäre man den Einsparvorschlägen ihrer Fraktion gefolgt, hätte man jetzt nicht diese Probleme. Ihre Fraktion werde keiner Kürzung im gesamten Jugendbereich zustimmen. Sie sei gern bereit, sich – wie von Herrn Gora vorgeschlagen - differenziert mit dem „Gesamtpaket“ im Ausschuss zu beschäftigen, allerdings glaube sie, dass das keinerlei Wirkung auf die größeren Parteien haben werde.


zu TOP 2.1
Präsentation des Netzwerkes Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern in Dortmund (KAB-DO)
- mdl. Bericht -
Präsentation
(Drucksache Nr.: 07160-12)

Frau Averbeck und Frau Sundermann stellten das Netzwerk vor (die Präsentation wurde mit den Sitzungsunterlagen übersandt).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Auch Frau Pieper begrüßte die Vorstellung, die anschaulich die Angebote und Möglichkeiten aufzeige.

Nach den Ausführungen von Frau Schütte-Haermeyer stoße das Angebot in eine riesige Versorgungslücke, auch im Sinne von Prävention.

Auf die Nachfragen von Frau Pieper, Frau Schütte-Haermeyer und Frau Rischer teilte Frau Averbeck mit:

- Finanzierung
Das
Forschungsprojekt wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales finanziert. Die FH in Paderborn hatte die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin für diesen Bereich zu finanzieren. Dortmund hat keinerlei Mittel bekommen.

- Implementierung in Regelsystem / Finanzierung der im Augenblick bestehenden Angebote
Im Netzwerk gebe es eine große Anzahl von Personen mit überragendem fachlichen Engagement, die gemeinsam versuchten, auch ohne eigenes Budget etwas zu tun. So wurden von Institutionen Fachkräfte freigestellt (z. B. für die Elterngruppe, Praktikantin zur Kinderbetreuung) oder Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Jugendamt und ein Träger stellen die Personalressourcen, damit die Elterngruppe durchgeführt werden kann.
Dem Netzwerk sei klar, dass intensiv überlegt werden muss, wie die Hilfen für die Kinder psychisch erkrankter Eltern in ein Regelversorgungssystem implementiert werden können. Aufgrund der jetzigen Haushaltssituation hätte es nur die Alternative gegeben, es bei einer rationalen Beschäftigung mit dem Thema zu belassen. Dies wäre von den Teilnehmern des Netzwerkes einheitlich abgelehnt worden. Vielmehr habe man gemeinsam überlegt, was trotz der finanziellen Realität auf den Weg gebracht werden kann.

- Beteiligung psychisch kranker Eltern
An der Veranstaltung im Westfalenpark haben 23 Eltern teilgenommen. Das war ein großer Erfolg. Diese Eltern hätten von sich aus den Wunsch geäußert, miteinander in Kontakt zu bleiben, sich über ihre Rolle als Eltern - und die Bedeutung für ihre Kinder – auszutauschen. Die seit Februar diesen Jahres bestehende Elterngruppe biete die wichtige Möglichkeit, in den Dialog mit den Betroffenen zu gehen und die Anregungen mit dem Netzwerk rückzukoppeln.

Frau Rabenschlag sah ein derartiges Vorgehen und Engagement - für eine Startphase - als ausgesprochen ehrenwert an und auch die unter diesen Rahmenbedingungen erzielten Ergebnisse als anerkennenswert. Aber es wäre wichtig, sich zu einem späteren Zeitpunkt über das Thema Verstetigung auszutauschen. Die Probleme würden nicht kleiner, daher müsse man einen Weg suchen, die Rahmenbedingungen für die Zukunft so zu gestalten, dass man seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werde.

Frau Schütte-Haermeyer bekräftigte die Aussagen von Frau Rabenschlag. Sie fände es wünschenswert, wenn bereits jetzt Vorstellungen entwickelt/Hinweise gegeben werden könnten, in welcher Form eine Weiterentwicklung erfolgen kann.

Frau Averbeck ging auf die Anmerkungen von Frau Rabenschlag und Frau Schütte-Haermeyer ein. Das Netzwerk beschäftige sich selbstverständlich mit der weiteren Finanzierung der notwendigen Hilfen. Es müsse letztlich mit Blick auf die Zukunft überlegt werden, welche Möglichkeiten der Mischfinanzierung es gibt (z. B. Jugendhilfe, Gesundheitshilfe u. a.).

Herr Sohn dankte noch einmal herzlich für die Ausführungen. Auch aus seiner Sicht sind Überlegungen hinsichtlich der Finanzierung erforderlich. Er wünschte dem Netzwerk weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 2.2
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06270-12)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, das Leistungsentgelt für das Intensivangebot des Städt. Institutes für erzieherische Hilfen mit Wirkung vom 01.01.2012 auf 119,00 EUR pro Tag zu erhöhen.


zu TOP 2.3
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Volksgarten Bövinghausen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06869-12)
zu TOP 2.4
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Tremoniapark, In-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06881-12)
zu TOP 2.5
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Stockumer Straße, Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06886-12)

Die TOP 2.3, 2.4 und 2.5 wurden im Zusammenhang behandelt und abgestimmt.


Frau Hoppe ging auf die Fragen von Frau Pieper, Herrn Barrenbrügge und Frau Rischer ein:

- Für die Vorlage wurden die fortgeschriebenen demografischen Zahlen verwandt.

- Die vorgesehene Kategorie der Spielplätze erfolgte unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Altergruppen.

- Die Öffentlichkeitsarbeit werde sehr breit angelegt (Pressemitteilungen, Verteilung von Flyern an die Anwohner – Briefkästen -).

- Die erforderlichen Mittel stünden bereit. Die ersten Mittel würden über das Planverfahren abgerufen, danach erfolge die Ausschreibung. Es sei zugesichert, dass die Verfahren sehr kurzfristig erfolgen werden. Ansonsten müssten die Mittel in das folgende Jahr übertragen werden, um die Spielplatzmaßnahmen zu Ende zu finanzieren.

Herr Bonan ergänzte, die Haushaltssperre erstrecke sich bislang nur auf die konsumtiven Mittel, bei den zur Beschlussfassung anstehenden Spielplätzen handele es sich um Investitionsmaßnahmen, die bislang ausgenommen seien.

Nach Auffassung von Frau Rischer würden Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen eine besondere Ansprache brauchen, beispielsweise ein Hinweis auf dem Handzettel, an wen man sich wenden kann, wenn man Unterstützungsbedarf habe. Sie bot an, bei der Gestaltung behilflich zu sein.

Herr Sohn hielt fest, dass die Anregung von Frau Rischer sicherlich von der Verwaltung aufgenommen und ein Erfahrungsaustausch stattfinden wird. Frau Hoppe signalisierte Zustimmung.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

- TOP 2.3, Drucksache Nr.: 06869-12


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes im Volksgarten Bövinghausen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2012 von 120 000,-- €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2013 in Höhe von
8 500,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


- TOP 2.4, Drucksache Nr.: 06881-12

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Kinderspielplatzes im Tremoniapark, In-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2012 von 100 000,-- €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2013 in Höhe von
7 000,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


- TOP 2.5, Drucksache Nr.: 06886-12

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Stockumer Straße in Hombruch mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2012 von 100 000,-- €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2013 in Höhe von
7 000,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.6
Projekt „Nachhaltige Entwicklung von spezifischen Maßnahmen und Angeboten für Kinder und Jugendliche aus Spätaussiedlerfamilien und aus Familien mit dem Status Kontingentflüchtlinge und Initiierung von sozialräumlichen Netzwerken“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07156-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die beigefügte Dokumentation zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Angebote der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07025-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07025-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„... unter dem Titel „Modellprojekte mit rechtsextremen Jugendlichen“ haben die Abgeordneten des Bundestags Ulla Jelpke u. a. eine kleine Anfrage eingebracht. (Bundestagsdrucksache 17/8968)
In diesem Zusammenhang wird auch das Projekt ‚Dortmund den Dortmundern’ der multilateral academy ggmbh aus Dortmund thematisiert.

In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/9134) heißt es auf Seite 3, Antwort auf Frage 5:

‚Die Stadt Dortmund hat sich im Rahmen des bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens mit zwei Schreiben (Jugendamt und Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters) ausdrücklich für das Modellprojekt und damit für die methodische Ausgestaltung des Projekts eingesetzt.’

Weiter heißt es auf Seite 5, Antwort auf Frage 8:

‚Darüber hinaus wurde in einem fachlichen Votum des Jugendamtes der Stadt Dortmund die methodischen Ansätze des Projekts aus fachlicher Sicht als geeignet bezeichnet.’
Gemeint ist hier jeweils das o. g. Projekt.

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Was ist der Inhalt der angesprochenen Briefe?
- Wer hat entschieden, sich an dem erwähnten Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen?
- Warum hat sich Dortmund (Jugendamt und Amt des OB) daran beteiligt?
- Wie wurde damals aus fachlicher Sicht die Eignung des Projektes begründet?
- Soll dieses Projekt oder ein ähnlich angelegtes weiter verfolgt werden?
In der Sitzung des Respektbüros am 20.03.12 ließ das Jugendamt verlautbaren, dass ein Treffen mit der multilateral academy zur Besprechung eines neuen Konzeptes für den 02.04.12 terminiert sei. Das Jugendamt wollte in Folge die Ausschussmitglieder informieren. Da dies bis heute nicht geschehen ist, bitten wir auch um einen aktuellen Sachstand hierzu.“


Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich erfreut über die Vorlage, aus der ersichtlich werde, dass es eine große Anzahl von Angeboten gebe.

Frau Dr. Tautorat ging kurz auf die Bitte um Stellungnahme ein.

Frau Rischer betonte, es sei ihr wichtig, in der Kinder- und Jugendförderung nicht nur Rechtsextremismus und Rassismus besonders in den Fokus zu nehmen, sondern auch Menschen mit Behinderungen.

Frau Hoppe griff die Anregung auf und lud Frau Rischer zu einem gemeinsamen Gespräch ein.


Die Bitte um Stellungnahme wird schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012 beantwortet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Förderung von Einrichtungsgegenständen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt für neue Gruppen bzw. neue Kindertageseinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07090-12)

Auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit:

- Wie auch schon zu GTK-Zeiten stehen jährlich nicht ausreichend Mittel auf Landesseite zur Verfügung.
Der Städtetag hat in den Gesprächen mit dem Land wiederholt die Forderung erhoben, auch die Kosten für die über 3-Jährigen-Plätze bei den Konnexitätsausgleichszahlungen zu berücksichtigen. Bisher allerdings ohne Erfolg. Aber der Punkt werde vom Städtetag weiter verfolgt sowohl bei der Revision des KiBiz als auch den weiteren Verhandlungen zum Konnexitätsausgleich.

- Die tatsächliche Höhe der Zuschüsse hänge von der Realisierung der geplanten neuen Einrichtungen und Gruppen ab.
Kalkuliert werden könne für die jetzt angemeldeten 9 Einrichtung für das Kindergartenjahr 2012/13 für die damit 788 zu schaffenden Plätze für über 3 Jahre ein Zuschuss i. H. v. 1,3 Mio. €. Im nächsten Kindergartenjahr 2013/14 sollen 10 Einrichtungen vorgezogen an den Start gehen (kalkulierter Zuschuss: 2013 – 1 Mio. €, ab 2014 – 1,3 Mio. €).
- Die Zuschussbeträge wurden in den Ausbauplanungen und Finanzsteigerungen eingeplant.

Frau Bonekamp teilte auf die Nachfrage von Herrn Sohn mit, eine Beteiligung/Mitzeichnung der Kämmerei sei nicht erforderlich, wenn im eigenen Haushalt die Ressourcen noch zur Verfügung stehen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder bei der Schaffung neuer Gruppen mit einem Zuschuss von bis zu 1.700.-- € pro Platz für Kinder ab 3 Jahren für Einrichtungsgegenstände zu bezuschussen.

Er ermächtigt die Verwaltung des Jugendamtes, die entsprechenden Zuschüsse im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Antrag durch die Träger zu gewähren.

Dem Ausschuss wird jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres – erstmals 2013 - eine Liste der im Vorjahr erfolgten Bewilligungen vorgelegt.


zu TOP 2.9
Baukostenzuschüsse für die katholischen Kindertageseinrichtungen St. Clemens Flughafenstraße 56a, St. Christophorus Basenachstraße 7a und St. Barbara Kappenberger Straße 16
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07092-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Träger mit einem Zuschuss zu den Bau – und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der folgenden katholischen Kindertageseinrichtungen
- Dortmund Brackel, Flughafenstr. 56 a in Höhe von 54.604,-- €
- Dortmund Huckarde, Basenachstr. 7 a in Höhe von 206.236,-- €
- Dortmund Eving, Kappenberger Str. 16 in Höhe von 179.865,-- €

zu unterstützen.


zu TOP 2.10
Bedarfserhebung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
- mdl. Bericht -
Elternbefragung

(Drucksache Nr.: 07171-12)

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Fragen von Frau Dr. Tautorat, Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Barrenbrügge und Herrn Böckler ein:

- Die teilnehmenden Kommunen könne er nicht benennen. Das Dt. Jugendinstitut hatte über den Dt. Städtetag angeboten, diese Befragung bundesweit einheitlich durchzuführen. Die Kommunen wurden aufgefordert, sich daran zu beteiligen. 15 Kommunen bundesweit in unterschiedlichen Größenordnungen nehmen teil. In der Größenordnung der Stadt Dortmund gebe es seines Wissens noch zwei weitere Kommunen. Die Kommunen könnten zur nächsten Sitzung nachgereicht werden.

- Die Gesamtkosten für die Leistungen des Dt. Jugendinstituts – inklusive der Auswertung – belaufen sich auf 29.300 € zuzüglich 7 % MWSt zuzüglich Portokosten. Es wurden 14.000 Fragebogen an die Familien für jedes betroffene Kind unter 3 Jahren versandt.

- Aussagen zum Rücklauf sind zur Zeit noch nicht möglich, da das Verfahren noch läuft. Ggf. könne in der nächsten Sitzung nähere Auskunft gegeben werden.

- Die Befragung auch in anderen Sprachen anzubieten, wurde aufgrund der gemachten Erfahrungen bei der eigenen Befragung im Jahr 2001 in Verbindung mit dem damaligen Amt für Statistik und Wahlen als nicht zielführend angesehen. Den Eltern bekämen Unterstützung sowohl in den Einrichtungen vor Ort als auch im Jugendamt selbst.

- Schwangere können bei der Bedarfserhebung nicht berücksichtigt werden, weil das über die Meldedaten nicht erfasst ist.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.


zu TOP 2.11
Haushaltssperre
- mdl. Bericht -


Der TOP 2.11 wurde vor TOP 2.1 behandelt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -




4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06690-12)

Frau Bonekamp ging einleitend kurz auf die Vorlage ein.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage bzw. den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 29.03.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)

Herr Prause zeigte sich sehr angetan von der Broschüre. Allerdings vermisste er die sozialpädagogische Zeugenbegleitung in Jugendschutzverfahren. Unter dem Begriff „Beratung und Hilfe“ sei er jedenfalls nicht fündig geworden.
Bei den Sprachhinweisen machte er darauf aufmerksam, dass es im Kurdischen mindestens zwei Sprachzweige gebe, Kurdisch als Sprache gebe es nicht.

Frau Rischer bewertete es positiv, dass Hinweise auf die Zugänglichkeit für rollstuhlfahrende
Eltern und Kinder aufgenommen wurden, allerdings nur im Text selbst. Sie sah es als wünschenswert an, wenn dieser Hinweis auch aus den Werbeseiten der Träger oder Verbände ersichtlich würde.
Bei den Sprachhinweisen fand sie es überlegenswert, auch noch die Möglichkeit für Gebärdendolmetschen oder kommunikative Unterstützung aufzuführen.

Herr Sohn hielt fest, dass die Anregungen an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Vorlage auf seinen Wunsch dem Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden soll.

Frau Dr. Tautorat fand es auffällig, dass in dem Sachstand ausschließlich Ordnungsmaßnahmen aufgeführt wurden und keine sozialen Angebote, bis vielleicht im weitesten Sinne die auf S. 3 angeführte Sprechstunde zur Versorgung von nicht krankenversicherten Kindern.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht über die Entwicklungen und die durchgeführten Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt im Zusammenhang mit der Schließung des Straßenstrichs sowie der Erweiterung des Sperrbezirkes zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Vertragsangelegenheiten FZW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06561-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...die Fraktion Die Linke hat in der Sitzung am 07.03.2012 zum TOP ‚Vertragsangelegenheiten FZW’ um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Haben seit der Inbetriebnahme durch die FZW event GmbH sogenannte Flat-Rate-Partys,
Schaumpartys oder ähnliche Veranstaltungen stattgefunden, die dem ursprünglichen Sinn
des Ratsbeschlusses zum Betrieb des FZW zuwiderlaufen und ggf. nicht mit dem Jugendschutz
vereinbar sind. Wenn ja, zu welchen Terminen und zu welchen Themen?
Begründung:
Da mit der FZW event Gmbh lediglich ein Pachtvertrag und kein Betreibervertrag besteht,
gibt es keine inhaltlichen Auflagen für den Betreiber, so dass die Gefahr besteht, dass die
Einrichtung nicht im Geiste des Ratsbeschlusses geführt wird.

Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Unterpächterin, die FZW GmbH, nach Feststellung durch das Amt für Liegenschaften-Immobilienentwicklung keine derartigen Veranstaltungen durchgeführt hat.
Da für die Einhaltung des Jugendschutzes das Amt für Öffentliche Ordnung zuständig ist, wurde zu der Frage von dort eine Stellungnahme eingeholt, mit dem Ergebnis, dass dort keine Kenntnisse über die Durchführung der genannten Veranstaltungen vorliegen. Allerdings sind solche Veranstaltungen auch nicht anzeigepflichtig.
Ergänzend weist das Amt für Öffentliche Ordnung darauf hin, dass es im Rahmen einer Nachtkontrolle keine Beanstandungen gab.

Ich hoffe, die Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.“



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Sachstandsbericht zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Dortmund, zur Konzeption und zum Betrieb des Clearinghauses Dortmund-Brechten, Holzheck 16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06387-12)

Die Nachfragen von Herrn von Kölln, Frau Pieper, Frau Dr. Tautorat und Herrn Barrenbrügge beantwortete Herr Weirauch wie folgt:

- In Dortmund gebe es im Moment 40 Plätze (inklusive der 8 zusätzlichen Plätze des Caritasverbandes). In der Einrichtung am Holzheck werde in den nächsten Monaten die dort befindliche Regelgruppe ausziehen. Diese frei werdenden Kapazitäten sollen in Absprache mit der Einrichtung als Reserveplätze für das Clearing vorgehalten werden.
Wenn sich die Zuwanderung der jungen Flüchtlinge weiter so darstellt wie im Moment, gehe er davon aus, die die Plätze ausreichend sind. Allerdings entziehe sich die Zuwanderung jeglicher Beeinflussung und hänge von weltpolitischen Ereignissen ab.
- Nach dem SGB VIII entfällt der Kostenerstattungsanspruch, wenn eine Jugendhilfeleistung länger als 3 Monate unterbrochen war. Beispielsweise werden bei Aufnahme eines Jugendlichen – unter „normalen“ Bedingungen – 100 % der Kosten erstattet, die an die Einrichtung gezahlt werden, allerdings nicht die Personalkosten des Jugendamtes. Wenn der Jugendliche dann für 4 Monate verschwindet, nach Ablauf dieser Zeit wieder in der Einrichtung auftaucht und weiterhin ein erheblicher Jugendhilfebedarf festgestellt wird, dann erfolgt keine Erstattung des Landes. Das bedeutet, bis zum 18. Lebensjahr gehen diese Kosten zu Lasten der Kommune. Ein weiterer – finanziell kleinerer - Bereich sind Dolmetscherkosten.
Nach den bisherigen Erfahrungswerten muss von einem Ausfall von 20 % der Kosten ausgegangen werden. Selbstverständlich werde versucht, diese Quote zu drücken, aber eine 100%-ige Erstattung werde nicht gelingen.
Derzeit liege dem Dt. Bundestag ein Gesetzentwurf vor, der sich mit der Betreuung von UMF befasse. Dieser sei von der fachlichen Intention her sehr zu begrüßen. Allerdings verbiete er ausdrücklich den Kommunen, sich in Notsituationen Sonderregelungen einfallen zu lassen (beispielsweise sprunghafter Anstieg der Zuwanderung von UMF, keine Clearingplätze mehr frei, daher Unterbringung im Grevendicks Feld -> Erstattung für zusätzliches pädagogisches Personal erfolgt nicht mehr, da es keine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist).
- Der Schlüssel 1 : 50 ist im neuen Vormundschaftsgesetz ausdrücklich festgehalten. Bei den UMF und deren Vormündern gebe es zwei Besonderheiten. Zum einen werde die Arbeit erleichtert, da man sich nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen muss. Zum anderen gebe es die Erschwernis, sich in eine andere Kultur hineinzudenken, um Missverständnissen vorzubeugen, und die ausländerrechtlichen Besonderheiten. Die angeführte Gesetzes-änderung sieht vor, dass eine Ergänzungspflegsschaft beantragt werden soll, weil der Bereich des Asylverfahrens eine besondere Rolle spielt und die Vormünder ganz häufig überfordert sind.

- Bei den Ausfallkosten muss man von ca. 2 Mio. € im Jahr ausgehen.
Frau Bonekamp ergänzte, die Stadt Dortmund habe sich an das Land gewandt und die offenen Kosten beziffert. Ursprünglich war von ca. 100 Flüchtlingen ausgegangen worden, mittlerweile seien es 400. Es könne nicht sein, dass die Stadt Dortmund 20 % der Kosten selbst trage. Der Kämmerer werde sich dafür einsetzen, das Land in die Verpflichtung zu nehmen. Ansonsten müsse darüber nachgedacht werden, diese Aufgabe an das Land zurückzugeben.


Der für Kinder, Jugend und Familie nimmt
1. die Ausführungen zum Sachstand der Inobhutnahme und zum Verfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Dortmund sowie

2. die Konzeption „Clearinghaus“ zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Dortmund

zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2012
(Drucksache Nr.: 06756-12)

Die Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 29.03.2012 sowie die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 17.04.2012 wurden vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 08.05.2012 übernommen.

Es lag folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

„Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion überwiesen:
Die SPD-Fraktion bringt zu o. g. TOP folgenden Antrag in die Ratssitzung am 29.03.12 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Schulausschuss. Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen danach dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Antragsverfahren für den Einsatz von Integrationshelfern zu entbürokratisieren und an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln. Die betroffenen Eltern von behinderten Kindern sollen sich zukünftig nur noch an eine Stelle in der Verwaltung wenden müssen, die sie fachlich berät und das Antragsverfahren mit den zuständigen Fachbereichen zentral organisiert. Das Antragsverfahren wird somit „aus einer Hand“ sichergestellt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Begriff „Integrationshelfer/in“ irreführend und überholungsbedürftig ist, weil er Kompetenzen suggeriert, die nicht zum Aufgabenprofil der eingesetzten jungen Menschen gehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Verwaltungszusammenhängen, beim Antragsverfahren, Bescheiden und in Informationsmaterial zukünftig den Begriff „Schulbegleitern/innen“ zu verwenden, bis das Land NRW im Rahmen des Inklusionsplanes eine neue verpflichtende Bezeichnung vornimmt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass an die eingesetzten Schulbegleiter/innen, zumeist Teilnehmer/innen aus dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“, hohe charakterliche und fachliche Anforderungen gestellt werden, die aufgrund fehlender Ausbildung bzw. Lebenserfahrung häufig nur unzureichend erfüllt werden können. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit den freien Trägern, die den Einsatz der Schulbegleiter/innen organisieren, ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für die Schulbegleiter/innen zu prüfen. Damit soll die Qualität der Dienstleistungen der Schulbegleiter/innen gesteigert und so die Zufriedenheit bei den behinderten Kindern, den betroffenen Eltern, dem Lehrpersonal in den Schulen und den Begleitern/innen selbst gesteigert werden.

4. Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit der Neustrukturierung des „Schulbegleiter/innendienstes“ in Dortmund. Dabei sollen auch die neusten Entwicklungen auf Landesebene zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems aus dem Landesinklusionsplan einfließen.

Begründung :
Immer wieder kritisieren betroffene Eltern lange und undurchsichtige Antragsverfahren und einige setzen fachliche Qualifikationen der Schulbegleiter/innen voraus, die nicht ihrem Aufgabenprofil entsprechen. Vielmehr beinhaltet ihre Tätigkeit überwiegend praktische Hilfeleistungen in täglichen Alltag.
In Dortmund sind z. Zt. fast 300 Schulbegleiter/innen eingesetzt, die sich zumeist aus dem Bundesfreiwilligendienst rekrutieren.
Hierfür werden derzeit rund 2 Mio. € jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet – Tendenz steigend.
Drei Fachbereiche in der Verwaltung, nämlich das Jugendamt, das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt sind derzeit für das Antragsverfahren je nach Schulform und Art der Behinderung, zur Bewilligung von Schulbegleitern/innen zuständig, weil unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind. Hinzu kommt die fachliche Begleitung durch die Schulaufsicht.
Im Rahmen des Dortmunder „3-Säulen-Modells“ werden Schulbegleiter/innen in Förderschulen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht einzelfallbezogen oder mittels Budgetlösungen eingesetzt. Mit der Zentralisierung und Bündelung des Antragsverfahrens erhalten die betroffenen Eltern nur noch einen kompetenten Ansprechpartner, der für sie das Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen organisiert.
Mit den freien Trägern soll zudem ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept aufgelegt werden.
Die eingesetzten Schulbegleiter/innen, die meistens aus jungen Teilnehmern/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres rekrutiert werden, können aufgrund ihrer relativ kurzen Lebenserfahrung und noch nicht erfolgter Berufsausbildung unmöglich allen Anforderungen der Schulen, der behinderten Kinder oder der betroffenen Eltern gerecht werden. Hier soll ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept Abhilfe schaffen und die Qualität des Schulbegleitereinsatzes steigern.
Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die gemachten Erfahrungen mit dem neustrukturierten Schulbegleiterdienst. Im Übrigen ist die Thematik der Schulbegleiter/innen in einen Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung der vollständigen Inklusion in NRW zu sehen. Der Inklusionsplan der Landesregierung soll Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreiben, die in den nächsten Jahren notwendig werden, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Absicht der Landesregierung ist es, das Verhältnis zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen umzukehren. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Frage von zusätzlicher Betreuung durch begleitendes und helfendes Personal. Der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen hat in Dortmund bereits eine lange Tradition.
Dem Wunsch von Eltern, selbst maßgeblich über die Wahl des aus ihrer Sicht geeigneten Orts der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden, wird seit je her in starkem Maße nachgefragt und angeboten.
Zudem liegt zu diesem Antrag folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2012 vor:
Frau Jäkel (SPD-Fraktion) enthält sich zu den Absätzen 8, 9 und 10. Bei einer Enthaltung zum gesamten Antrag beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig die folgende Empfehlung:

Beschluss:
1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die initiative der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 29.3.2012.
2. Wir teilen die Auffassung, dass das Verfahren entbürokratisiert werden muss und Eltern zukünftig an einer Stelle alles aus einer Hand bekommen.
3. Information und Beratung über Anspruch, Dauer der Bearbeitung - - Transparenz bei der Begründung über Bewilligung bzw. Ablehnung.
4. Einsatzort - Einsatzdauer - rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen betroffenem Kind, Eltern - Schule und IntegrationshelferIn
5. Sicherstellung von Vertretungen bei Erkrankung der IntegrationshelferInnen.
6. Im Mittelpunkt all dieser Bemühungen muss die individuelle Förderung des behinderten Schülers - Schülerin stehen.
7. Ebenfalls begrüßen wir die Aufforderung, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den freien Trägern ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept prüfen soll.
8. In vielen Fällen wird es ausreichend sein, dass eine Schulbegleiterin - ein Schulbegleiter zur Seite steht und somit zum erfolgreichen Schulbesuch beiträgt.
9. Sichergestellt werden muss aber in jedem Einzelfall, dass weiterhin die behinderten SchülerInnen, die eine besondere Unterstützung während des Schulbesuchs benötigen, diese auch weiterhin durch sonderpädagogisch qualifizierte Integrationskräfte erhalten.
10. Auch wenn die SchulbegleiterInnen besonders auf ihren Einsatz vorbereitet werden, ist von ihnen diese sonderpädagogische Unterstützung nicht leistbar.
11. Die Neustrukturierung des Antragsverfahrens und die Arbeit der neuen Anlaufstelle werden durch die Verwaltung, die freien Träger sowie das Behindertenpolitische Netzwerk und Elternvertreter/innen begleitet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (mit Ausnahme des Punktes 9) zu beschließen.“


Frau Pieper begründete den Antrag der SPD-Fraktion.
Gleichzeitig schlug sie vor, der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in folgender Form zu folgen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt, die Wünsche des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Neukonzeption des Schulbegleitdienstes zu beachten und nach Möglichkeit aufzugreifen.

Frau Bonekamp ging auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und regte an, dass StA 40 eine Koordination/Lotsenfunktion für die Eltern übernimmt und die Anträge an die entsprechenden Fachämter weiterleitet.
Im Laufe der Entwicklung könne dann sicherlich überlegt werden, ob eine Bearbeitung „aus einer Hand“ sinnig ist. Das würde in diesem Fall auch personelle und finanzielle Ressourcen erfordern.


Den Vorschlägen von Frau Pieper und Frau Bonekamp wurde nicht widersprochen.

Unter Berücksichtigung der o. a. Vorschläge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.


zu TOP 5.2
Sachstandsbericht Big Tipi
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07053-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07053-12-E1

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„...die Fraktion DIE LINKE bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Sanierung des Big Tipi in der Sitzung am 9. Mai 2012.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„... mit Ihrer og. Anfrage bitten Sie die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Sanierung des Big Tipi.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2012 die Entscheidung zur Sanierung des Big Tipi bis zur endgültigen Klärung des Rückforderungsanspruches des Landes vertagt. Da das Projekt auch mit Fördermitteln der EU finanziert worden ist, sind entsprechende Gespräche zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem zuständigen Ministerium zu führen.

Mit Schreiben vom 22.02.2012 teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass zwischenzeitlich Gespräche mit dem Ministerium stattgefunden haben. Für eine ermessensfehlerfreie Prüfung des Sachverhaltes durch die Bewilligungsbehörde sind weitere Unterlagen bis zum 31.07.2012 der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Die Verwaltung wird diese Unterlagen bis zum 03.05.2012 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen.

Sobald mir das Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde vorliegt, werde ich Sie unaufgefordert informieren.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07059-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 07059-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„... der Personalrat hat in seinen Informationen zum Personalnotstand der Stadtverwaltung Dortmund und dem dazugehörigen Baustellenbericht eine umfangreiche Darstellung der Probleme innerhalb der Stadtverwaltung vorgelegt. Wir bitten um eine Stellungnahme zu den Punkten, die das Jugendamt betreffen.
Darüber hinaus bitten wir um den aktuellen Sachstand zum Projekt "Jugendhilfedienste 2010" und zwar insbesondere im Hinblick auf aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf und dem Stand der Umsetzung.“

Die Beantwortung erfolgt schriftlich für die nächste Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012.


zu TOP 5.4
Weiterentwicklung der Elterninitiative Rappelkiste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07140-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07140-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„...wie aus der Berichterstattung zur Weiterentwicklung der Elterninitiative Rappelkiste ersichtlich, befindet sich das Projekt derzeit auf einem guten Weg. Die Fraktion hebt an dieser Stelle ausdrücklich hervor, dass sie diese Entwicklung begrüßt.

Trotz der guten Entwicklung stellt sich gleichwohl die Frage, wie die künftige Ausrichtung des Vorhabens vollzogen werden soll und mit welchen Kosten in diesem Rahmen zu rechnen sein dürfte. Vor allem der Aspekt der Verwendung von finanziellen Mitteln ist bislang ein Bereich, in welchem noch Antworten ausstehen.

Daher wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts um eine aktuelle Stellungnahme gebeten, in der unter anderem auf folgende Fragen eingegangen werden soll:


1. Welches Gesamtkonzept verfolgt die Elterninitiative Rappelkiste im Rahmen der künftigen Entwicklung?

2. Welche konkreten strukturellen Veränderungen sieht die Elterninitiative im Bereich der U3-Betreuung künftig vor?

3. Welche künftigen Betriebskosten kalkuliert die Verwaltung für die strukturellen Veränderungen im Bereich der U3-Betreuung?

4. Welche konkrete personelle Ausgestaltung wird im Rahmen der künftigen Gestaltung des Vorhabens avisiert?

5. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung im Rahmen der angestrebten personellen Ausgestaltung?

6. Welche Haltung vertritt die Verwaltung im Hinblick auf die künftige Einbindung von Investoren, die zu den Konditionen der Mietverordnung des Kinderbildungsgesetzes eine neue TEK bauen und an den Träger vermieten würden?

7. Sofern die Einbindung von Investoren geplant ist, mit welchen Investoren werden die aktuellen Gespräche geführt?

8. Welche Alternativen bestehen aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der Entwicklung, wenn eine Einbindung von Investoren bei der künftigen Ausgestaltung nicht vollzogen wird?


Sollten Rechte oder Belage Dritte durch die Fragen tangiert sein, so sind wir mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Ausschusssitzung einverstanden.“

Die Beantwortung erfolgt schriftlich für die nächste Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012.




zu TOP 5.5
Spielleitplanung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07141-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07141-12-E1)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„... der Rat hat am 14.02.2008 die Grundlagen für eine Spielleitplanung als eigenständiges Instrument zur kinder- und familienfreundlichen Gestaltung der Stadt Dortmund beschlossen und damit das Ziel verbunden, eine kinder- und familienfreundliche Stadtgestaltung sowie einen neuen Akzent in der Familienförderung in Dortmund zu verwirklichen.

Für die Umsetzung der Spielleitplanung sind nachfolgende Kriterien festgelegt worden:

- ganzheitliche Betrachtung der Stadt als „bespielbarer Raum“
- differenzierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen
- vielfältige Vernetzung von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft
- Nachhaltigkeit im Sinne von verbindlich, umsetzungsorientiert und dauerhaft

Dortmund hat damit als eine der ersten deutschen Großstädte das Instrument der Spielleitplanung verbindlich eingeführt.

Die Planung und Stadtgestaltung in Dortmund soll sich gemäß Ratsbeschluss aus 2008 an folgenden Leitlinien orientieren:

- Die Spielleitplanung als kommunale Daueraufgabe auf Ebene der Stadtbezirke.

- Kinder- und Familienfreundlichkeit als Querschnittsaufgabe bei allen
Maßnahmen zur Gestaltung der Stadt.

- Es gilt ein „Verschlechterungsverbot“. Bei Überplanung von Freiflächen mit hohem Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltswert müssen gleichwertige Ersatzflächen bereitgestellt werden.

- Die bisher praktizierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei konkreten Einzelmaßnahmen soll weiterentwickelt werden, so dass bereits bei Grundlagenplanungen (z.B. Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte oder Projekte wie die „Umgestaltung der Kampstraße“) Mitwirkungsangebote geschaffen werden.

Der Rat hatte 2008 beschlossen, zunächst in 3 Stadtbezirken (In-West, Lütgendortmund und Brackel) die Spielleitplanung modellhaft zu erproben.

In Brackel ist der personell und finanziell (dort durch Sponsoren mitfinanzierte) sehr aufwändige Prozess der Bestandsaufnahme abgeschlossen und der Spielleitplan mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen vorgelegt worden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich dafür, die Spielleitplanung weiter umzusetzen und in den 2 anderen Modell-Stadtbezirken (In-West und Lütgendortmund) mit dem ganzheitlichen Konzept fortzufahren. Dafür müssen die personellen und finanziellen Grundvoraussetzungen geklärt und geregelt sein.

Beschlussempfehlung an den Rat:
1. Das Ziel, eine kinder- und familienfreundliche Spielleitplanung für die gesamte Stadt zu erreichen, wird weiterverfolgt und schrittweise umgesetzt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Grundvoraussetzungen sollen bis zu den HH-Beratungen 2013 geklärt und geregelt sein.

2. Zunächst werden die Spielleitpläne für die (ausgewählten) Pilotstadtbezirke In-West und Lügendortmund vervollständigt und der Umsetzungsprozess wird nach dem Modell in Brackel begonnen.

3. Die Stadt Dortmund verpflichtet sich selbst und andere (Neu)Bauträger im Rahmen von Bauvorhaben einen Anteil von 5 % der Investitionssummen für Beteiligungen und Maßnahmen im Rahmen der bespielbaren Stadt aufzuwenden.

4. Sind Ausgleichsflächen bei Bauvorhaben vorgesehen, sollen diese im Sinne der bespielbaren Stadt kinder- und familiengerecht hergerichtet werden.

5. Schulhöfe und Schulaußengelände sollen fester Bestandteil der gesamtstädtischen Spielleitplanung sein. Sie müssen entsprechend der Aufenthaltsqualität für schulische Zwecke aber auch für einen offenen Spielbetrieb konzeptionell überarbeitet und nachgerüstet werden.

6. Vorhandene und neue Spielplätze sind in das Konzept einer stadtweiten Spielleitplanung einzubeziehen. Dazu gehören neben einer regelmäßigen Wartung/Unterhaltung der Anlagen ebenso Überlegungen, Flächen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, z.B. zu Genererationenparks. Die Wohnungsgesellschaften sind einzubeziehen und am Konzept zu beteiligen.“

Frau Pieper begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Barrenbrügge fand den Antrag zwar vom Ansatz und auch inhaltlich begrüßenswert. Allerdings könne seine Fraktion leider nicht zustimmen. Zum einen gelinge es nicht, einen austräglichen Haushalt aufzustellen bzw. den genehmigten – wie vorher berichtet – ohne Haushaltssperre umzusetzen. Zum anderen gebe es viele Bereiche (z. B. unter TOP 2.1), in denen die vorhandenen Mittel besser aufgehoben sind. Aufgrund der knappen finanziellen Mittel sei es nicht der richtige Zeitpunkt für den Antrag.

Für Frau Schütte-Haermeyer stellte sich zunächst die Frage, inwieweit die Spielleitplanung im Stadtbezirk Brackel umgesetzt wurde.
Sie erinnerte an das Stadtumbaugebiet Innenstadt-West, in dem kein einziges investives Projekt verwirklicht wurde. Wichtig sei es aus ihrer Sicht, weniger zu planen und mehr zu investieren. Sie sah es als notwendig an, genau über die nächsten Schritte im Stadtbezirk Brackel informiert zu werden und den Prozess weiterzuverfolgen mit einem genauen Zeitplan und auch der Option, etwas umsetzen zu können. Von daher werde sie sich bei der Abstimmung enthalten.

Wie schon in der Vergangenheit kritisch angemerkt, sah Herr Sohn es als ausgesprochen misslich an, wenn in Neubaugebieten Spielplätze dann geplant, entwickelt und umgesetzt werden, wenn die Kinder schon nicht mehr in dem entsprechenden Alter sind. Der Ausschuss sollte sich für eine zügige Umsetzung einsetzen. Dass die Spielleitplanung einen wesentlich höheren Stellenwert als nur eine Spielplatzplanung hat, sei sicherlich jedem klar. Die Spielleitplanung im Stadtbezirk Brackel sei fertig gestellt und müsse nun sukzessive in den betroffenen Fachbereichen berücksichtigt werden, einschließlich Politik und Bezirksvertretung.

Herr Becker schloss sich den kritischen Ausführungen seiner Vorredner an und begründete seine ablehnende Haltung. Mit der Ausweitung der Spielleitplanung würden wieder personelle – und damit auch finanzielle - Ressourcen gebunden werden. Er erinnerte an die Diskussion im Ausschuss für Personal und Organisation. Außerdem halte er die geforderten 5 % für recht hoch.

Herr Oppermann signalisierte Zustimmung zu dem Antrag.
Er halte es für grundlegend falsch, die Spielleitplanung nur auf der Ebene Geld zu diskutieren. Die Grundlagen der Spielleitplanung wurden beschlossen (mit drei Modellstadtbezirken). Hier gehe es letztlich darum, diesen gefassten Beschluss umzusetzen. Dabei müssten natürlich auch die finanziellen und personellen Voraussetzungen mit ins Auge gefasst werden. Deswegen stehe in dem Antrag, dass das bis zu den Haushaltsberatungen für 2013 geklärt werden soll.
Er halte die Forderung von 5 % für gerechtfertigt und angebracht, schließlich gehe es um die Qualität der Stadt.

Herr Gora entnahm dem Antrag, dass versucht werden solle, eine Aufgabe ordentlich, strukturiert und nach Möglichkeit wirtschaftlich zu erledigen. Gleichzeitig werde ein Vorschlag über eine Refinanzierung gemacht. Das halte er für völlig vernünftig. Es solle bedarfsgerecht auf der Grundlage von Zahlen, mit einer langfristigen Planung – auch hinsichtlich der Finanzen – dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden, in Dortmund Spielleitplanung ordentlich zu gestalten. Der Ausschuss, der den gesetzlichen Auftrag hat, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Dortmund zu vertreten, könne eine derartige Forderung an den Rat richten. Ob und inwieweit sich der Rat dem anschließt, sei dessen freie Entscheidung.

Herr Burkholz sagte auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer zu, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012 mitzuteilen, welche Einzelmaßnahmen aufgrund der Spielleitplanung im Stadtbezirk Brackel bisher umgesetzt wurden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (8 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen.


zu TOP 5.6
Stadtumbau Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07151-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07151-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„... die Verwaltung wird gebeten, zu verschiedenen Aspekten im Bereich des „Stadtumbau Rheinische Straße“ Stellung zu nehmen:

1. Aus der Presse war zu entnehmen, dass sich der Bau des neuen Spielplatzes im Westpark weiter verzögert. Aus der Evaluation zum Stadtumbau ist zu entnehmen, dass Familien das Quartier zunehmend verlassen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die Verwaltung wird gebeten, den Grund der Verzögerung darzustellen und den neuen Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahme zu erläutern. Ferner sollen der Projekt- und Umsetzungsstand zur Maßnahme „Spielraumgestaltung und Umgestaltung von Schulhöfen“ dargestellt werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die ämterübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der integrierten Stadterneuerungsmaßnahme „Stadtumbau Rheinische Straße“ sowie die konzeptionelle Neuausrichtung des Programms hinsichtlich der Ergebnisse des Evaluationsberichtes darzustellen. Dies betrifft insbesondere den Punkt „Wegzug von Familien und Verzögerung der investiven Projekte“.

3. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstand zum Konzept „Rheinische Straße 135“ zu geben, dies ggf. in einem nichtöffentlichen Teil.“


Die Beantwortung erfolgt schriftlich für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 06.06.2012.


zu TOP 5.7
Kita Blücherstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07153-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07153-12-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07153-12-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„... in der BV Innenstadt-Nord wurde am 28.3. bekannt, dass die FABIDO-Kita Blücherstraße 50 zum 1. Dezember diesen Jahres geschlossen werden soll. Gründe wurden keine angegeben. Angeblich sollen die Kinder anschließend in der neuen TEK Uhlandstraße untergebracht werden. Das würde den Fußweg im Schnitt um knapp einen Kilometer verlängern.

In der Prioritätsliste 2010 war für die Kita Blücherstraße noch eine Grundsanierung vorgesehen, die bis zum 31.12.15 abgeschlossen sein sollte. In 2010 finanzierte die BV die Sanierung der Sanitäranlagen für 75.000 €, die Maßnahme wurde im Dezember 2010 abgeschlossen. Noch Ende 2011 beschloss die BV den Einbau einer Heizungsanlage für 24.500 €.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Stimmt die Information über die Schließung der Kita Blücherstraße?

2. Worin liegen die Gründe für die vorgesehene Schließung der Kita?

3. Wann fiel die Entscheidung, die Kita zu schließen?

4. Wo werden die Kinder, die bisher die Kita Blücherstraße besucht haben, zukünftig unterkommen?

5. Falls die neue TEK Uhlandstraße als Ersatzstandort dient: Werden dort mehr als die bisher vorgesehene acht Gruppen eingerichtet?

6. Sind auch andere bestehende TEK im Stadtbezirk nach der sukzessiven Öffnung der fünf neuen Einrichtungen zur Schließung vorgesehen? Wenn ja, welche?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde verteilt:

„... zur der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Stimmt die Information über die Schließung der Kita Blücherstraße?
Die Information stimmt; die Kindertageseinrichtung Blücherstraße 50 soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 (voraussichtlich Anfang Dezember 2012) geschlossen werden.


2. Worin liegen die Gründe für die vorgesehene Schließung der Kita?
Das Gebäude Blücherstraße 50 wurde nicht als Kindergarten geplant. Die Räumlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 Jahren ab 1996 als „Notlösung“ zu einem Kindergarten umgenutzt. Die Raumsituation ist dementsprechend nach den heutigen Anforderungen als dauerhaft nicht tragbar zu qualifizieren.

Durch den Ratsbeschluss zu 5 neuen Tageseinrichtungen in der Nordstadt sollte die seinerzeit noch vorhandene Lücke bei Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren bis zu Schulpflicht geschlossen werden und dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Rechnung getragen werden. Durch die 8-gruppige Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 entsteht kleinräumig ein Überhang an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren, der durch die Schließung der eingruppigen Kindertageseinrichtungen, wie Blücherstraße 50 und Münsterstraße 38, und den Ersatz der alten 2-gruppigen Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 kompensiert wird.

Im Übrigen wird der Betrieb von eingruppigen Einrichtungen durch den städtischen Träger FABIDO bereits heute als insgesamt unwirtschaftlich betrachtet (insbesondere aufgrund der Personalkosten) und diese sind nicht umstrukturierbar zugunsten einer Gruppenform mit Plätzen für Kinder ab 2 Jahre bis zur Schulpflicht. Das Jugendamt und FABIDO sind insoweit auch unter Berücksichtigung der Ziele der Bedarfsplanung sowie der weiteren Ausbauschritte im Bereich der U3-Betreuung übereingekommen, die Schließung der Einrichtung zu verfolgen.


3. Wann fiel die Entscheidung, die Kita zu schließen?
Die Absicht, die Einrichtung Blücherstraße 50 zu schließen, wurde im Rahmen des Beschlusses über den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund (Vorlage vom 14.04.2011 / Ds. Nr.:03685-11) den politischen Gremien der Stadt Dortmund zur Kenntnis gebracht und vom Rat der Stadt Dortmund am 26.05.2011 im Kontext der Grobplanung der Angebotsstrukturen zum Jahr 2015 mitbeschlossen. Insoweit handelt es sich um die Realisierung einer vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Maßnahme.

Die formale Entscheidung zur Schließung ist mit dem Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien des Rates der Stadt Dortmund vom 07.03.2012 über die Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2012 (Vorlage vom 14.02.2012 / Ds. Nr.: 06502-12) gefallen. Hiermit wurde die zwischen dem Jugendamt und dem Einrichtungsträger FABIDO einvernehmlich abgestimmte Schließung u. a. dieser Einrichtung konkret beschlossen.


4. Wo werden die Kinder, die bisher die Kita Blücherstraße besucht haben, zukünftig unterkommen?
Den in der Einrichtung Blücherstraße 50 zum Beginn des Kindergartenjahres 2012/13 noch verbleibenden Kindern soll zum Zeitpunkt der Einrichtungsschließung der Wechsel in die TEK Uhlandstraße 3 oder – soweit eine nähergelegene Einrichtung noch unbelegte Betreuungsplätze hat – eine andere FABIDO Einrichtung angeboten werden. Die „Wechselkinder“ sollen dann zusammen mit den Kindern aus der ausgelagerten „alten Uhlandstraße 3“ sowie den Kindern aus der ebenfalls parallel zu schließenden TEK Münsterstraße 38 einen Teil der dann kurzfristig verfügbaren 107 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht in der neuen TEK Uhlandstraße 3 belegen.


5. Falls die neue TEK Uhlandstraße als Ersatzstandort dient: Werden dort mehr als die
bisher vorgesehene acht Gruppen eingerichtet?
Nein, die neue TEK Uhlandstraße 3 wird als 8-gruppige Einrichtung – wie geplant – errichtet und betrieben werden.


6. Sind auch andere bestehende TEK im Stadtbezirk nach der sukzessiven Öffnung der
fünf neuen Einrichtungen zur Schließung vorgesehen? Wenn ja, welche?
Ja, auch die 1-gruppige FABIDO-TEK Stollenstraße 41 ist zur Schließung vorgesehen. Die Schließung steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neu geplanten Kindertageseinrichtung in der Burgholzstraße. Geplant ist jedoch, den Betrieb der Einrichtung frühestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 aufzugeben.“

Herr Skaliks sagte zu, in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 14.06.2012 die Zusatzfrage von Frau Schütte-Haermeyer zu beantworten, aus welchem Grund Mittel der Bezirksvertretung investiert wurden (2010 – Sanitäranlagen 75.000 €, Ende 2011 – Heizungsanlage 24.500 €), obwohl feststand, dass die Einrichtung geschlossen werden soll.

Frau Schütte-Haermeyer bat, die Beantwortung ebenfalls der Niederschrift beizufügen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


(Hinweis: Nach Auskunft des Eigenbetriebes FABIDO wird die Zusatzfrage wie folgt beantwortet:
In der Prioritätsliste 2010 war für die Kita Blücherstraße noch eine Grundsanierung vorgesehen, die bis zum 31.12.15 abgeschlossen sein sollte. In 2010 finanzierte die BV die Sanierung der Sanitäranlagen für 75.000 €, die Maßnahme wurde im Dezember 2010 abgeschlossen. Noch Ende 2011 beschloss die BV den Einbau einer Heizungsanlage für 24.500 €.

Sachstand Kinderwaschraum:
Die Sanierung der Sanitäranlage wurde im Jahr 2007 als BV-Vorschlag durch StA 65/3 eingereicht. Bedingt durch die Haushaltssperre konnten die Mittel erst am 10.11.2010 genehmigt werden.
Die Planung wurde im Juli 2011 abgeschlossen. Zuvor – am 10.05.2011 – wurde die Maßnahme von FABIDO freigeben. Dies geschah mit dem Hinweis auf die Schließung der Einrichtung. StA 65 bestätigte den Hinweis, entschied aber die Durchführung der Maßnahme, da das Objekt in städtischer Nutzung verbleibt und ggf. als Jugendfreizeitstätte weitergeführt wird.
Die Maßnahme wurde am 09.01.2012 abgeschlossen und mit 41.525,89 € brutto abgerechnet.

Sachstand Heizungsanlage:
Die Mittel wurden durch StA 65/3 im Jahr 2010 als BV-Vorschlag eingereicht und am 16.11.2011 durch die BV mit 24.500 € genehmigt.
Die Maßnahme wurde noch nicht offiziell durch Beschluss gestoppt, die Geschäftsführung der BV Innenstadt-West wird jedoch dafür sorgen, dass dies zeitnah erfolgt.
Eine Renovierung der Heizungsanlage wird nicht durchgeführt.)



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gab folgende Informationen:

- Termin der Informationsfahrt nach Bremen
Die Mitglieder verständigten sich auf den Zeitraum 20.09. – 22.09.2012


- Einladung zur Führung für die Mitglieder des Ausschusses am 15.05.2012 - Ausstellung „Zwangsarbeit“ –
Herr Oppermann ging kurz auf die Ausstellung ein und bat unter Hinweis auf den mit den Sitzungsunterlagen zugeleiteten Flyer um Rückmeldung an ihn.


- übersandt wurden:
-> Tätigkeitsbericht „2011 kompakt“
Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen
-> Geschäftsbericht „Diakonie 2011“
Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
-> Zeitschrift „Caritas Dortmund konkret“, Ausgabe 2/2012









Sohn Pieper Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
Zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage-Mai. 2012.pdf)