Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 24.02.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
sB Andreas Cierpiol (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
sB „geschwärzt“ (AfD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Susanne Noritzsch FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i.V. für Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Jörg Dannenberg
Phyllis Paul
Reinhard Pohlmann
Dr. Frank Renken
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Özay Vural

5. Gäste:

Walter Lauterborn (Gast-Haus e.V.)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 24.02.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 11.11.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Vorstellung der Arbeit des Gast-Haus e.V.
Berichterstatter: Walter Lauterborn (Vereinsvorsitzender)

Präsentation

2.2 Freiwillige Leistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14221-14-E1)

2.3 Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 11.11.2014 auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14602-14-E1)

2.4 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Sachstandsbericht

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Jobcenter - Finanzielle Situation der Auszubildenden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14289-14-E2)

3.2 Kosten der Unterkunft (KdU) bei Mieterhöhungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14603-14-E1)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Beschlussabhängige Konsolidierungsmaßnahme 2015 ff.;
hier: Reduktionsprogramm Seniorenbegegnungsstätten

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00044-15)

4.2 Verhütungsmittelfonds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12515-14-E2)

4.3 Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13688-14-E2)

4.4 Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13715-14-E2)

4.5 Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14386-14-E1)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Dortmunder Bündnis für seelische Gesundheit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00364-15)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00071-15)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00375-15)

7.2 Flüchtlingsberatung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00376-15)

7.3 Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe -
Schaffung einer Koordinierungsstelle

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00377-15)


7.4 Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende -
Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem „Bremer Modell“ auch in Dortmund schaffen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00378-15)

7.5 Unterbringung von Flüchtlingen - Brügmannblock
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00383-15)

7.6 Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00379-15)

7.7 Frauenberatungsstelle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00390-15)

7.8 Flüchtlingsunterbringung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00388-15)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.

Zudem gratuliert Herr Taranczewski die Vorsitzende des Seniorenbeirates, Frau Elisabeth Brand, nachträglich zum 80. Geburtstag im Februar.

Als Vertreter des Integrationsrates heißt Herr Taranczewski Herrn Matuke herzlich Willkommen.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Cierpiol (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 4.6 „Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund“ erweitert.


Folgende Vorlagen sind dem Ausschuss im Nachgang überwiesen worden und werden wie folgt abgehandelt:

TOP 2.4.1: Unterbringung von Flüchtlingen (Überweisung aus dem Rat 19.02.15)
TOP 2.5: Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015 (Überweisung aus dem Finanzausschuss 12.02.2015)
TOP 2.6: Mobilität für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter-Verbot aufheben (Überweisung aus dem Rat 19.02.15).

Die Tagesordnungspunkte zur Unterbringung von Flüchtlingen 2.4, 2.4.1, 7.1 bis 7.6 und 7.8 werden im Zusammenhang behandelt.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und
Gesundheit am 11.11.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 11.11.2014 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Vorstellung der Arbeit des Gast-Haus e.V.
Präsentation

Herr Lauterborn, Vereinsvorsitzender des Gast-Hauses, stellt die Arbeit des Gast-Haus e.V. mündlich vor und legt einen Flyer aus, der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Das Gast Haus werde in diesem Jahr 20 Jahre alt. Zielsetzung war und sei es für Menschen da zu sein, die am Rande der Gesellschaft stehen, so Herr Lauterborn. Man möchte die Menschen einladen und als Gast willkommen heißen. Neben den Grundbedürfnissen dieser Menschen nach einem Essen, der Möglichkeit zu duschen und sich mit frisch gewaschener oder neuer Wäsche zu versorgen, biete das Haus seelsorgerische und medizinische Betreuung sowie eine Rechtsberatung an. Alle Menschen, die krank seien, erhielten eine medizinische Versorgung, so der Vereinsvorsitzende, auch diejenigen ohne Krankenversicherung. Zurzeit verzeichne man allein bei der medizinischen Versorgung eine Etatsteigerung von ca. 1.000 EUR pro Monat. Zu den Gästen zählten 20% Obdachlose, 20% Wohnungslose und 60% Hartz-IV-Empfänger. Der Verein bestehe aus 12 Mitgliedern und ca. 140 ehrenamtlichen Mitarbeitern. Das Gast-Haus finanziere sich ausschließlich über Spenden. Ausgenommen sei hier der medizinische Bereich, der zu einem kleinen Teil auch durch die Stadt unterstützt werde. Der Etat liege derzeit bei 180.000 Euro pro Jahr. Das Problem der Zukunft sei es, bei schwieriger Finanzlage weiter ehrenamtlich tätig zu sein und/oder diese Hilfe ehrenamtlich anzubieten.

Herrn „geschwärzt“ (AfD) interessiert, wie oft der Pfarrer vor Ort sei, und wie das Angebot an seelsorgerischer Betreuung durch die Menschen genutzt werde.

Der Pfarrer sei montags und mittwochs für 2-3 Stunden vor Ort und werde von ca. 50-60 Menschen pro Sprechstunde in Anspruch genommen, so Herr Lauterborn.

Frau Klausmeier (B’90/Die Grünen) möchte in Erfahrung bringen, ob es Beschwerden aus der Nachbarschaft über morgendliche Ruhestörungen gebe und darüber, dass die Menschen vor dem Gast-Haus urinieren. Des Weiteren, ob es Kooperationspartner gebe, wohnungslose Menschen in Wohnraum zu vermitteln. Und zuletzt bittet sie um eine Einschätzung, ob sog. Kältebusse, die es mittlerweile in anderen Städten gebe, auch in Dortmund gebraucht würden.

Den morgendlichen Ansturm gebe es, so Herr Lauterborn. Man stehe jedoch mit der Bezirkspolizei in Kontakt und würde versuchen, die Menschen, nachdem diese gefrühstückt haben, dazu zu bringen, sich über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Das Problem mit den Toiletten bestehe nicht im Gast-Haus, dieses verfüge über eine ausreichende Anzahl an Sanitäranlagen. Das sei ein innerstädtisches Problem, so gebe es keine kostenlosen Toiletten im Stadtgebiet. Zur Frage der Kooperationspartner, teilt Herr Lauterborn mit, dass es vierteljährlich ein Netzwerktreffen gebe. Und die Idee mit den Kältebussen finde er gut und seiner Meinung nach enorm wichtig. Zurzeit gebe es einen aus Hamburg stammenden Mitarbeiter im Gast-Haus, der über Kältebusse in Hamburg berichtet habe. Das Gast-Haus habe jedoch mit seinen derzeit 140 Mitarbeitern nur begrenzte Möglichkeiten, diese Aufgabe mit abzudecken.

Frau Stephan (CDU) interessiert, wie viele der Gäste Frauen seien, und welche speziellen Frauenangebote es gebe.

Man habe ungefähr 20% Frauen, spezielle Angebote für Frauen gebe es nicht. Jedoch würden die angebotenen Kulturabende eher von Frauen als von Männern besucht, so der Vorsitzende des Gast-Hauses e.V.

Frau Thiel (SPD) beschäftigt die Frage, wie die medizinische Versorgung der Menschen finanziert werde.

Ein Teil der Versorgung erfolge durch den Mobilen Dienst, der von der Stadt finanziert ist, und was sonst noch benötigt werde, werde durch das Gast-Haus selbst beschafft oder durch gesponserte Medikamente, die noch nicht abgelaufen seien, so Herr Lauterborn.

Frau Grollmann (CDU) bedankt sich für den Vortrag und fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, eine schriftliche Berichterstattung über die Finanzierung der Kältebusse in Hamburg zu erhalten.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) verweist in diesem Zusammenhang an den aus Hamburg stammenden Mitarbeiter des Gast-Haus e.V.

Frau Karacurtoglu (Die Linke & Piraten) möchte wissen, wie hoch der Migrantenanteil bei den Besuchern sei, und ob das Gast-Haus durch den derzeitigen Flüchtlingsstrom vermehrt von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen aufgesucht werde. Teilweise gebe es einen Zulauf von 70-80% rumänischer und bulgarischer Gäste an einem Nachmittag berichtet Herr Lauterborn.

Herr „geschwärzt“ (AfD) fragt nach statistischen Zahlen. Herr Lauterborn verweist in diesem Zusammenhang auf den ausliegenden Flyer.

Herr Bahr (CDU) möchte in Erfahrung bringen, wie die Zusammenarbeit mit der Stadt aussieht, insbesondere, den Gästen des Gast-Hauses kulturelle Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Eine Zusammenarbeit mit der Stadt gebe es bisher nicht, so Herr Lauterborn. Er hoffe jedoch, mit seinem heutigen Besuch das Interesse der Stadt geweckt zu haben.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) bedankt sich bei Herrn Lauterborn und zollt ihm größte Hochachtung, in der heutigen Zeit - ohne jegliche städtische Anerkennung - ehrenamtlich tätig zu sein und wünscht weiterhin viel Kraft und Ausdauer.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) zieht aus den letzten Wortbeiträgen die Forderung nach einer städtischen Anerkennung. Sie regt an, diese Thematik unter dem Aspekt der freiwilligen Leistungen in die nächsten Haushaltsberatungen aufzunehmen. Die finanzielle Situation der Stadt sei ihr dabei durchaus bekannt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) stimmt Frau Altundal-Köse zu, auch er finde das enorm wichtig, insbesondere im Hinblick darauf, den Menschen diese Hilfen weiterhin ehrenamtlich anbieten zu können.



Auch Frau Karacurtoglu (Die Linke & Piraten) begrüßt diese Forderung, sie verstehe es als Aufgabe des gesamten Sozialausschusses, hier unterstützend tätig zu sein und gemeinsam eine Forderung auszuformulieren und weiterzuverfolgen.

Hiernach regt Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) an, dass die von Frau Altundal-Köse genannte Forderung als vom Gesamtausschuss gesehene Forderung benannt werde.

zu TOP 2.2
Freiwillige Leistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14221-14-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 2.3
Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 11.11.2014 auf Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14602-14-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 2.4
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Sachstandsbericht
zu TOP 2.4.1
Unterbringung von Flüchtlingen
Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.15
(Drucksache Nr.: 00344-15)
zu TOP 7.1
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00375-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00375-15-E1)
zu TOP 7.2
Flüchtlingsberatung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00376-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00376-15-E1)
zu TOP 7.3
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe – Schaffung einer
Koordinierungsstelle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00377-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00377-15-E1)







zu TOP 7.4
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende –
Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem „Bremer Modell“ auch in Dortmund
schaffen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00378-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00378-15-E1)
zu TOP 7.5
Unterbringung von Flüchtlingen - Brügmannblock
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00383-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00383-15-E1)
zu TOP 7.6
Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00379-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00379-15-E1)
zu TOP 7.8
Flüchtlingsunterbringung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00388-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00388-15-E1)

Die Tagesordnungspunkte 2.4, 2.4.1, 7.1 bis 7.6 und 7.8 werden im Zusammenhang behandelt.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) informiert mündlich über den aktuellen Sachstand:

Derzeit leben 2700 kommunal zugewiesene Flüchtlinge in Dortmund, davon 1840 in eigenem Wohnraum. Leerstehende städtische Gebäude herzurichten und die Wohnungsmarktakquise würden weiter vorangetrieben. Zudem überprüfe man derzeit städtische Flächen in der Stadt auf deren Eignung, dort mobile Unterkünfte einzurichten. Ursprünglich sollte der Brügmannblock zum 31.12. geschlossen werden, aufgrund der steigenden Zahlen gerade zum Jahreswechsel hin sei das jedoch nicht möglich gewesen. Geplant sei nun, den Brügmannblock zum 31.3. zu schließen. Des Weiteren habe man aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen die Schule an der Osterfeldstr. in Eving herrichten lassen. Am 29.12. habe es hierüber Gespräche mit den Bezirksfraktionen gegeben. Auch sei die Entscheidung gefallen, die Hauptschule Derne wieder als Flüchtlingsunterkunft herzurichten. Mit steigenden Flüchtlingszahlen müsse auch weiterhin gerechnet werden, so Frau Zoerner. Die Zahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney seien sprunghaft gestiegen. Zurzeit werden 75 Flüchtlinge pro Woche zugewiesen. Ob sich dieser Trend hält, müsse abgewartet werden, Schwankungen nach oben und nach unten seien möglich.
Zudem werde für die Ratssitzung am 26.03.15 eine Vorlage erarbeitet, die noch einmal den gesamten Sachstand zur Unterbringung von Flüchtlingen behandelt, sowie das Vorgehen und die Fragen dazu, wie die Menschen betreut und die Einrichtungen geführt werden. Alle hier vorliegenden Anträge und Anfragen der Fraktionen zu diesem Thema werden sich zum Teil in dieser Vorlage wiederfinden, so dass die Vorlage als Grundlage für weitere Diskussionen dienen könne. Die Fraktionen hätten so die Möglichkeit, ergänzende Anträge zu stellen.

Nach kontroverser Diskussion ist man sich fraktionsübergreifend einig die Anträge 2.4, 2.4.1, 7.1, 7.2, 7.3, 7.5, 7.6 und 7.8 zurückzustellen und die Vorlage abzuwarten. Ausgenommen ist der Zusatz-/ Ergänzungsantrag zu 7.4, der wie folgt lautet:



Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden
Antrags:
1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge
und Asylbewerber*innen in Dortmund zu verbessern.
2. Die Krankenbehandlung von Flüchtlingen und Asylbewerber*innen wird auf eine gesetzliche
Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen.
Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-
Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen
aufzunehmen, um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen. Hierbei werden die Erfahrungen der Stadt Münster abgefragt und entsprechend umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche und psychologische
Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Dortmund weiter zu entwickeln und ein entsprechendes
Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.
5. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, das Thema der gesundheitlichen
Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Dortmund verstärkt mit zu
bearbeiten und hierbei auch Akteure aus dem Gesundheitswesen und den örtlichen
Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.
Begründung:
In Dortmund leben zurzeit ca. 2000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge. Es ist damit zu rechnen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten weiter steigt. Viele von ihnen werden die kommenden Jahre in Dortmund bleiben. Es muss deshalb darum gehen, ihre Wohn- und Lebensverhältnisse kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Das betrifft auch den Zugang zu einer medizinischen Versorgung und Behandlung. Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist die medizinische Versorgung problematisch. Zum einen muss jede einzelne medizinische Leistung beim Sozialamt beantragt und bewilligt werden. Zum anderen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt. Schon jetzt können allerdings die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldete gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) auf die Krankenkassen übertragen Bremen und Bremerhaven waren die ersten Kommunen, in denen 1993 ein umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge („Bremer Gesundheitsprogramm“) auf den Weg gebracht wurde. Damit sollten die Zugangschancen zum Gesundheitssystem verbessert werden. Mit diesem „Bremer Modell“ wird neben einer Absicherung der Gesundheitsleistungen über die GKV auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen beteiligten Organisationen gesetzt. Im Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemessene Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 ebenfalls mit großer Mehrheit die Einführung der Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylsuchende beschlossen. Damit könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte selber organisieren. Der vorherige zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt dann. Das Verfahren würde die Betroffenen außerdem mit anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gleichstellen und somit eine professionelle, bessere und zugleich auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen gewährleisten. Die Stadt Münster nimmt nach dem Beschluss des Rates nach Absprache mit dem Land inzwischen direkte Verhandlungen mit der AOK Bremen auf. Eine Ausschreibung entfällt, da keine andere Krankenkasse Interesse bekundet hat. Die AOK Bremen hat ihrerseits das Interesse mitgeteilt, die Krankenkassenkarte auch für andere Städte anzubieten. Die langjährigen Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei der Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Dazu kommen Ersparnisse durch die veränderte Abrechnung der ärztlichen Honorare. In Bremen hat das Verfahren weder zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung auch in Dortmund kostenneutral erfolgen kann.


Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Aus seiner Sicht sei das Bremer Modell eine sinnvolle Sache, wie man zum einen die Krankenversorgung der Flüchtlinge verbessern könne und gleichzeitig Verwaltungsaufwand einspare.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) verdeutlicht, dass das Land die Einführung einer solchen Karte durchaus begrüße und den Kommunen im Prinzip ermöglichen möchte, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Landesregierung habe jedoch in Gesprächen die Erfahrung gemacht, dass die großen Regionalkassen diesem Procedere ablehnend gegenüberstehen, und deswegen werde zurzeit darüber diskutiert eine bundesgesetzliche Regelung einzuführen. Aus ihrer Sicht sei das der richtige Weg, den sie sich wünsche. Von isolierten Bemühungen der Stadt halte sie nichts.

Frau Karacurtoglu (Die Linke & Piraten) freut sich ganz besonders über den Antrag, der seinerzeit in Münster von den LINKEN und Grünen eingereicht wurde. Ihrer Meinung nach werde der Gesetzgeber jedoch keine solche gesetzliche Regelung treffen. Daher sollte die Kommune überlegen, welche Möglichkeiten es vor Ort gebe, dass die Flüchtlinge unproblematisch, ohne enormen Aufwand und schnellstmöglich krankenversorgt werden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hat noch nie davon gehört, dass ein Flüchtling keine medizinische Versorge erhalte, weil ein Krankenschein fehle. Die Krankenhäuser seien verpflichtet zu helfen und insofern bittet er, die Diskussion auf sachlicher Ebene weiterzuführen.

Sicherlich müssten Flüchtlinge, so wie jeder andere Bundesbürger auch, vernünftig medizinisch versorgt werden, so Herr Schmidt (SPD). Die Leistungsberechtigung ergebe sich aus dem Asylbewerberleistungs-gesetz. Demnach übernähmen die Krankenkassen nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Auch mit einer Krankenversicherungskarte müssten alle weiteren medizinischen Behandlungen, wie z.B. eine Reha oder kieferorthopädische Behandlungen weiterhin mit dem Sozialamt besprochen und sowohl vom Sozialamt als auch von der Krankenkasse genehmigt werden. Einen großen Vorteil könne man seiner Meinung nach nicht erkennen. Jedes Krankenhaus müsse derzeit medizinische Vorsorge leisten, auch ohne vorliegenden Krankenschein. Wer die Kosten der Behandlung dann trage, würde in dem einen oder anderen Fall später geklärt. Zudem sei die AOK Bremen eine relativ kleine Krankenkasse, für die es wichtig sei, Mitglieder anzuwerben, egal wie. Und das habe für die AOK Bremen auch Auswirkungen auf den sog. Risikostrukturausgleich, wobei sie ganz gut wegkomme. Wenn man die DAK, die TKK oder auch die AOK Dortmund fragen würde, würden sich alle sperren, so etwas zu machen. Herr Schmidt würde an dem bisherigen System nichts verändern.

Herr Süshardt (Sozialamt) stellt noch mal klar, dass allen Flüchtlingen prophylaktisch der Behandlungsschein für die gesamte Familie automatisch für ein Quartal im Voraus ausgestellt werde. Pro Jahr gebe das Sozialamt zwischen fünf- und sechstausend Behandlungsscheine aus, davon würden dem Gesundheitsamt in der Spitze 200 Anträge zur Überprüfung vorgelegt. Dabei handele es sich z.B. um kieferorthopädische Behandlung oder eine geplante OP.

Herr Fallsehr (CDU) schließt sich den Aussagen des Herrn Schmidt an. Aus seiner Sicht mache es überhaupt keinen Sinn, sich dem Bremer Modell anzuschließen, und das sei auch die Meinung aller großen, bundesweit agierenden Krankenkassen, die ebenfalls eine bundesgesetzliche Regelung anstrebten.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) weiß nicht, was dagegen spreche, Kontakt mit der AOK Bremen/Bremerhaven aufzunehmen, diese einzuladen und sich das Modell vorstellen zu lassen. Neben

der Frage, wie sich die Kosteneinsparung darstelle, spreche doch auf jeden Fall die Einsparung des Verwaltungsaufwandes dafür.

Frau Reigl (Die Linke & Piraten) stimmt dem zu. Zudem habe sie feststellen müssen, dass nicht allen Flüchtlingen und Betreibern von Flüchtlingsunterbringungen bekannt sei, dass es die Behandlungskarte im Voraus gebe. Dieses sollte in jedem Fall publik gemacht werden. Die Vorstellung, ein Flüchtling müsse mit schwerer Erkrankung von A nach B laufen, um einen Behandlungsschein zu bekommen, um dann einen Arzt aufzusuchen, finde sie ganz schlimm.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) lehnt es ab, jemanden aus Bremen einzuladen. Ggfs. könne die Verwaltung dort anfragen, ob es einen neuen Sachstand gebe. In jedem Fall bleibe aber festzuhalten, dass die Verwaltung in der geplanten Vorlage auch zu diesem Sachverhalt Stellung beziehen werde und man dann noch in der nächsten Ausschusssitzung Zeit habe, darüber zu diskutieren.

Herrn Langhorst (B’90/Die Grünen) geht es nicht ausschließlich darum, einen Vertreter der AOK einzuladen, er könne sich auch vorstellen, jemanden aus der Stadtverwaltung Bremen einzuladen um sich informieren zu lassen, welche Erfahrungen dort mit der Krankenkarte gemacht wurden. Insofern beantragt er, darüber abstimmen zu lassen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) stellt den Wunsch der Grünen, jemanden aus Bremen in den Ausschuss einzuladen, zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mit 15 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Vorschlag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der ursprüngliche Antrag als solcher bleibt bestehen. Die Verwaltung wird in der Vorlage darauf Bezug nehmen.

zu TOP 2.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen
Sitzung vom 12.02.2015
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgende Überweisung des Finanzausschusse vor:
Da die Protokollnotitz des AFBL vom 12.02.14 zu TOP 2.1 sehr umfangreich ist
(20 Seiten), handelt es sich hier nur um einen Auszug, der die Überweisungen
an andere Gremien abfasst!
Die vollständige Version liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende
Anträge der Fraktionen vor:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E9)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E25)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E27)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E8)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E24)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E29)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E28)
Bei folgenden Anträgen der Fraktion Alternative für Deutschland handelt es sich um
Bitten um Stellungnahmen, die – soweit noch nicht geschehen - in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schriftlich beantwortet werden:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14257-14-E30)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (FraktionAlternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E20)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E23)
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14257-14-E28)

16) Angesichts fehlender Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose
drogenabhängige Frauen richtet die Stadt Dortmund bedarfsgerecht mehrere kostenfreie Schlafplätze für diese Personengruppe ein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich fraktionsübergreifend einig, über den Antrag
vorerst nicht abzustimmen und die Verwaltung um einen Sachstand zu bitten.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 2.6
Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben
Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.15
(Drucksache Nr.: 00350-15)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgende Überweisung des Rates vor:

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2015 vor
(Drucksache Nr.: 00350-15):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.
2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt, wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.
Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechts-konvention die Verpflichtung, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“
Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2015 vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E1):
„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der
Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in og. Sache ausdrücklich.
2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern
insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind dringend vor Haftungsschäden zu schützen.
3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst
schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen
zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu betrachten.“
Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2015 vor (Drucksache Nr.: 00350-15-E2):
„Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche
Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV

angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein.
Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die
Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot
gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.
2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?
- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in
Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu finden.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich, die obigen Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seine nächste Sitzung zu überweisen.


Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) schlägt vor, zur nächsten Sozialausschusssitzung einen Vertreter
der DSW einzuladen und sich erklären zu lassen, warum die E-Scooter nicht fahren dürfen.

Nach Auffassung von Frau Klausmeier (B’90/Die Grünen) besteht akuter Handlungsbedarf, da aktuell
bereits Menschen unterwegs seien, die nicht mehr befördert würden. Insofern möchte sie schon, dass
man heute darüber diskutiert und eine Entscheidung fällt.

Auch aus Sicht von Herrn Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) drängt die Zeit. So würden zurzeit
grundsätzlich keine Rollstuhlfahrer mitgenommen, weil die Mitarbeiter der DSW gar nicht zwischen
Rollstühlen und E-Scootern unterscheiden. Bei den E-Scootern sei es so, dass diese als Hilfsmittel von
den Krankenkassen verordnet werden. Insofern erschließe sich doch bereits daraus eine gewisse
Notwendigkeit, den Beförderungsstop aufzuheben.

Die SPD tue sich schwer über den Antrag heute abzustimmen, Frau Weyer (SPD). Sie habe einen Test
gesehen, in dem tatsächlich ein E-Scooter in einem fahrenden Bus umgefallen sei. Sie frage sich auch,
wer in einem solchen Fall die Haftung übernehmen möchte, wenn das tatsächlich in einem Dortmunder
Bus passiere. Von daher möchte sie zunächst die Haftungspflicht geklärt haben.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) glaubt nicht, dass der Antrag, das Verbot aufzuheben, in diesem
Ausschuss eine Mehrheit finde. Er möchte zudem, keine Fachdiskussion anstoßen, wenn es keine
Fachleute zu diesem Thema gebe. Daher sollte man einen Fachmann in die nächste Sitzung einladen
und sich informieren lassen.

Die CDU findet es inakzeptabel, Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf E-Scooter
angewiesen sind, „im Regen“ stehen zu lassen, so Frau Grollmann (CDU). Die uneingeschränkte
Mobilität müsse in jedem Fall gewährleistet werden, jedoch habe der Schutz vor Körperverletzung
höchste Priorität. Insofern werde die CDU bis zur nächsten Sitzung warten, um sich informieren zu
lassen.

Frau Klausmeier (B’90/Die Grünen) stimmt dem Vorsitzenden durchaus zu. Es stehe außer Frage, dass
die DSW einem Beschluss des Ausschusses mehr oder weniger ignorieren werde. Aber sie sei der
Meinung, man müsse hier ein Zeichen setzen, und auch eine ganz klare Position beziehen.



Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) schlägt vor, neben einem Vertreter der DSW einen unabhängigen
Sachverständigen einzuladen.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet den Ausschuss, er möge sich den Empfehlungen
des Landesbehindertenbeirates, die bereits eine Prüfung der Sachlage, auch versicherungstechnisch,
beinhalten, anschließen.

Aufgrund aller Wortmeldungen bittet Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) Punkt zwei des Antrags der
Grünen sowie den letzten Satz des ersten Punktes des Antrags der CDU zu ändern.

Herr Dr. Renken (Gesundheitsamt) versteht Inklusion als Aufgabe, wonach die DSW verpflichtet sei, die
technischen Voraussetzungen zu schaffen, dieses Verbot umgehend aufzuheben. Und das mache die
DSW nach seinem Dafürhalten nicht. Auch er ist der Meinung, dass es bei einer Umformulierung der
Anträge einen Mehrheitsbeschluss gegeben würde.

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion sind sich einig ihre Anträge wie folgt
zu ändern:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung
der Sitzung des Rates am 19. Februar sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.
2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, das Beförderungsverbot für E-Scooter mit sofortiger Wirkung aufzuheben. die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.
3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt,
wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.
Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer
fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der
VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechts-konvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.“

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag
und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche
Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV
angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein.
Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die
Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot
gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.
2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?
- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in
Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern
nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu
finden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung
der Fraktion AfD folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Inklusion das Ziel der Stadt Dortmund auch bei der
Entwicklung der Nahmobilität von Menschen mit Behinderungen ist. Menschen mit Behinderungen
haben ein berechtigtes Interesse an Mobilität, denn sie ist ein wichtiger Faktor um die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt sicherzustellen. Der Rat der Stadt begrüßt das
Engagement des NRW-Landesbehindertenbeirates und das Behindertenpolitischen Netzwerkes in
og. Sache ausdrücklich.
2. Mit großer Sorge nimmt der Rat die Sicherheitsrisiken bei der Beförderung von EScootern
insbesondere in Bussen zur Kenntnis. Die Sicherheit der behinderten Menschen selbst, aber auch
der anderen Fahrgäste steht an erster Stelle. Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge sind
dringend vor Haftungsschäden zu schützen.
3. Der Rat der Stadt erwartet, dass die in Auftrag gegebene Studie zur Überprüfung, welche EScooter
unter welchen Voraussetzungen ohne Gefahr transportiert werden können, möglichst
schnell und gründlich zum Abschluss gebracht wird. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
der „Runde Tisch“ auf Landesebene sehr schnell in die Lage versetzt wird, dauerhafte Lösungen
zu finden. Der Rat der Stadt appelliert an die Krankenkassenverbände, bei der Verschreibung von
Hilfsmitteln wie E-Scootern oder Rollstühlen auch ihre Eignung zur Mitnahme im ÖPNV mit zu
betrachten.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen:

Beschluss:

1. Der Rat schließt sich der Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW „E-Scooter müssen
auch weiterhin befördert werden“ an.
2. Der Rat fordert den VRR und die DSW 21 auf, die Beförderungen von E-Scootern sicherzustellen.
3. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung in einer umfassenden Machbarkeitsstudie klären lässt,
wie E-Scooter am besten zu transportieren sind.
Begründung:
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie sich mit Bussen und Bahnen
fortbewegen können. Wer dabei einen E-Scooter benötigt, wird momentan allerdings aufgrund einer
fragwürdigen Gefährdungsabschätzung nicht mehr mit Bussen und Bahnen transportiert. Auch der
VRR und die DSW 21 haben ein entsprechendes Transportverbot ausgesprochen.
Dieses Verbot ist eine nicht hinnehmbare Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen
Menschen. Darüber hinaus besteht mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. In einigen Städten ist das
Transportverbot inzwischen wieder zurück genommen worden.

Bei Enthaltung der Fraktion AfD empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt folgenden geänderten Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche
Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV
angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein.
Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die
Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot
gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der
Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der
Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund?
- Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen?
- Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in
Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von EScootern
nachgewiesen werden)?
- Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu
finden.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten Jugendlichen
Zwischen 16 und 25 Jahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00071-15)

TOP 6.1 wird vorgezogen behandelt.

Nachfragen zur Vorlage sind durch Frau Paul (Schulverwaltungsamt) beantwortet worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.1
Jobcenter - Finanzielle Situation der Auszubildenden
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14289-14-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 3.2
Kosten der Unterkunft (KdU) bei Mieterhöhungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14603-14-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

Zu TOP 4.1
Beschlussabhängige Konsolidierungsmaßnahme 2015 ff.;
hier: Reduktionsprogramm Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00044-15)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Beschlussabhängige Konsolidierungsmaßnahme 2015 ff.; hier: Reduktionsprogramm Seniorenbegegnungsstätten zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Verhütungsmittelfonds
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12515-14-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 4.3
Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13688-14-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 4.4
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13715-14-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 4.5
Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14386-14-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

zu TOP 4.6
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00311-15)

Herr Pohlmann (Sozialamt) erläutert die Vorlage. Der Auftrag der Verwaltung habe darin gelegen, sehr
kurzfristig, bezogen auf den stationären Versorgungsbereich in der Pflege, mit nachvollziehbaren
Parametern darzustellen, ob es in Dortmund ein ausreichendes Angebot an stationären
Pflegeeinrichtungen gebe. Das, sollte zudem möglichst kleinräumig beurteilt werden, wenigstens auf der
Ebene der Stadtbezirke. Er sei der Auffassung, dass das mit dem vorliegenden Plan gelungen sei. Im
Ergebnis werde deutlich, dass Dortmund aktuell eine mehr als gute Versorgung in diesem Bereich habe.
Zurzeit bestehe ein Überhang von 400 Plätzen. Aufgrund des demografischen Wandels könne mit Blick
auf die nächsten Jahre eine Unterversorgung entstehen, jedoch müsse man hier die Entwicklung in der
ambulanten Pflege abwarten, da die Tendenz dahin gehe, dass es immer mehr ältere Menschen gebe,
die so lange wie möglich im eigenen Wohnraum versorgt werden möchten. Unter dem Strich sei
Dortmund in der stationären Pflege mehr als gut ausgestattet.

Nachfragen zur Vorlage sind durch Herrn Pohlmann beantwortet worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund für die Jahre 2015 bis 2017.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Dortmunder Bündnis für seelische Gesundheit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00364-15)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt das Dortmunder Bündnis für seelische Gesundheit zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
nicht besetzt


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.7
Frauenberatungsstelle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00390-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00390-15-E1)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

Nach einer Studie der Agentur für Menschenrechte der Europäischen Union, die vor kurzem
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgestellt
wurde, geht hervor, dass in Deutschland mehr Frauen physische und/oder sexuelle
Gewalt erlebt haben als der Durchschnitt der EU-Länder. In der Bundesrepublik haben
35% der Frauen im Alter von 15 bis 74 Jahren psychische oder sexuelle Gewalt erlebt, der
EU-Durchschnitt beträgt 33 Prozent.

Darüber hinaus sind laut Studie 13 Prozent der Mädchen unter 15 Jahren Opfer von sexueller
Gewalt geworden, der EU-Durchschnitt liegt bei 12 Prozent. Auch bei den sexuellen
Belästigungen von Frauen liegt Deutschland mit 60 Prozent über dem EU-Durchschnitt
von 55 Prozent.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung die Verwaltung
gebeten wird.

1.) Gibt es für die Stadt Dortmund valide Zahlen zu den genannten Fragestellungen?
2.) Wenn nein, wie sehen die Überlegungen aus, diese Daten zu erheben?
3.) Wenn Ja, wie stellen sich die Zahlen für DO dar?
4.) Wenn die Werte ebenfalls über dem Durchschnitt der EU liegen, bitten wir um Mitteilung,
welche konkreten Maßnahmeneingeleitet werden sollen, die Situation zu optimieren.

Frau Stephan (CDU) ergänzt die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion um eine weitere Frage:

5.) „Wir möchten wissen, wie sich seit dem Jahre 2002 die pro-aktiven Beratungen
entwickelt haben und wie die Frauenberatungsstellen dafür ausgestattet sind?“


Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.


Herr Taranczewski schließt die öffentliche Sitzung um 18:10 Uhr.







Taranczewski Cierpiol Karl
Vorsitzender sachkundiger Bürger stellv. Schriftführerin