Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Schulausschusses


am 22.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 12:00 - 14:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. f. Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)


Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tilda Isimbi (Bezirksschülervertretung)

Lena Kah (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern)


3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Gernot Willeke (FB40)
Kerstin Kruck (FB 40)
Reyhan Güntürk (FB1/GB III)
Roswitha Ritter (FB1/GB III)

4. Schulaufsicht

Margit Dreischer


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Andrea Schenkedehl i. V. f. Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)

6. Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Peter Rieger
Holger Nolte
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)













Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung des Schulausschusses,
am 22.05.2019, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Schulausschusses am 13.03.2019
Wird aufgrund technischer Probleme nachversandt.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Informationen zu Sachstandberichten 2018: "Masterplan Migration/Integration, Integration durch Bildung, Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"
Mdl. Bericht


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13848-19)

3.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)

3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2019/20 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14162-19)

3.3.1 Anmeldezahlen Gesamtschulen
Mdl. Stellungnahme d. Verwaltung (B'90/Die Grünen/Sitzung vom 13.03.2019)
(Drucksache Nr.: 13827-19)

3.4 Ruhrkonferenz - Schuleingangsphase
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13676-19-E1)


3.5 Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13707-19-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13515-19)

5.2 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse vorab zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 13585-19)

5.3 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Fälle von Krätze an Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13988-19)

6.2 Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14332-19)

6.3 Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14333-19)

6.4 Trinkwasser an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14398-19)





Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion AfD bat um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden TOP:

Mordkomplott an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 14467-19

Herr Helferich begründete kurz den Antrag.

Der Schulausschuss lehnte den Vorschlag zur TO mehrheitlich (1 Ja – AfD, 1 Enthaltung – FDP/Bürgerliste) ab.

Herr Spieß erklärte, seine Fraktion stelle den Antrag, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Gewaltprävention und Schulsozialarbeit zu bekommen.

Frau Landgraf beantragte, zur Stellungnahme ebenfalls einen „JuKoB (Jugend-Kontaktbeamter)“ in die Sitzung einzuladen.

Frau Dr. Goll schloss sich den Anträgen der Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen an, da das Thema einer vertieften Auseinandersetzung bedürfe. Aktuell dringlich könne man aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen keinen Einfluss nehmen.

Herr Dingerdissen schloss sich den Anträgen an.

Herr Helferich erklärte, er werde den Anträgen zustimmen.

Die Vorsitzende fasste die angesprochenen Anträge (SPD und B‘90/Die Grünen) zusammen:

„In der nächsten Sitzung solle die Verwaltung grundsätzlich zu der Thematik Schulsozialarbeit und Gewaltprävention Stellung nehmen. Hierzu solle ebenfalls ein JuKoB eingeladen werden.“
Der Schulausschuss stimmte dem vorgenannten Antrag einstimmig zu.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Schulausschusses am 13.03.2019

Frau Dr. Goll äußerte nochmals den Wunsch nach einer aktualisierten Liste der Inklusions-Schulen. Es gebe sicherlich aktuellere Zahlen als am 28.11.2018.
Sie bat außerdem um Prüfung des Textes der Niederschrift S. 14, Absatz 4, zum Thema Beschulung Dortmunder Schülerinnen und Schüler (SuS) in Schwerte. Dort werde von einer Vereinbarung zwischen Dortmund und Schwerte zur Aufnahme Dortmunder SuS gesprochen, das sei jedoch nicht richtig. Die Schriftführerin wird das überprüfen und ggfs. korrigieren.
(Daraufhin kam die Vereinbarung mit Dortmund zustande, die Dortmunder SuS aufzunehmen. Dortmunder SuS hatten dann die Möglichkeit, die beiden Schwerter Gymnasien zu besuchen.)
Die zu TOP 6.5 der letzten Sitzung von Herrn Willeke genannten Zahlen zu Gesamtschulen seien ihrer Meinung nach in der Vorlage zum heutigen TOP 3.3 anders dargestellt. Dazu werde sich ihre Fraktion direkt unter diesem TOP äußern.

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Schulausschusses am 13.03.2019 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Informationen zu Sachstandberichten 2018: "Masterplan Migration/Integration, Integration durch Bildung, Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"

Frau Güntürk und Frau Ritter informierten den Schulausschuss über ihre Arbeit und beantworteten Fragen.

Der Ausschuss bat um Bericht nach der erfolgten Evaluation.

Der Schulausschuss nahm die Ausführungen dankend zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13848-19)

Herr Barrenbrügge bat um Antwort auf folgende Fragen:
- Ist es der schulpsychologischen Beratungsstelle zuzumuten, weitere Aufgaben zu übernehmen?
- Gibt es wirklich keine finanziellen Auswirkungen?
- Der beiliegende Entwurf der Kooperationsvereinbarung enthalte einige Fragezeichen beim Partner der Bezirksregierung. Wer ist da beteiligt?
-
Frau Raddatz-Nowack stellte kurz dar:
- Das Beratungsangebot der schulpsychologischen Beratungsstelle enthalte auch das Thema Inklusion, die Beratung erfolge im Falle des Beratungshauses nur an einem anderen Ort. Es handele sich nicht um eine Ausweitung des Angebotes, deshalb entstehen auch keine weiteren Kosten.
- Die Kooperationsvereinbarung werde noch mit den zuständigen Personen ergänzt.

Herr Spieß bezog sich auf Seite 2, Absatz 3, der Vorlage und den §3 der Kooperationsvereinbarung. Er bat um Information zu der konkreten Ausgestaltung wie: Stundenkontingente der Fachkräfte, werde auf Abruf durch die Clearingstelle gehandelt.

Frau Dreischer erklärte, dass es bereits ein Beratungsangebot gebe, das mit Lehrkräften mit sonderpädagogischen Expertisen in den jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ausgestattet sei – Expertiseteam Gemeinsames Lernen. Damit stehe ein entsprechendes Stundenvolumen zur Verfügung. Die Kolleginnen und Kollegen werden derzeit mit einer Stunde entlastet. Dieses werde zunächst in das Beratungshaus Inklusion einfließen. Sollte das Beratungsvolumen steigen, sei es möglich, das Stundenvolumen auch zu erhöhen.

Herr Spieß bat um Antwort auf die Frage, dass, wenn bereits eine Stunde in die Clearingstelle investiert werde, eine weitere Stunde für die Ratsuchenden zur Verfügung stehen müsse.

Frau Dreischer führte aus, dass es zum einen das Beratungsvolumen durch einzelne Lehrkräfte gebe sowie ein Volumen von 4 Stunden für die Koordination der Beratung.

Frau Staar sprach die Inklusionsberatung des Dienstleistungszentrums Bildung an. Gebe es da eine Zusammenarbeit? Weiterhin wäre eine Beratung von Betroffenen für Betroffene wünschenswert. Qualitätssicherung sei ein weiterer Punkt

Frau Kruck antwortete, dass das Dienstleistungszentrum Bildung in den Prozess eingebunden sei. Es sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Man befinde sich weiterhin noch in einem fortlaufenden Prozess. Nach dem Beschluss der Vorlage in den Gremien werde es am 04.06.2019 ein Treffen mit allen Beteiligten geben, um die inhaltliche Arbeit zu konkretisieren. Danach könne man sich mit dem Thema Qualität beschäftigen.

Frau Plieth sprach die kontinuierliche Evaluierung an und bat weitere Berichterstattung im Schulausschuss.

Frau Kruck erklärte, dass eine Berichterstattung zum Ende des Jahres möglich sei, da dann auch weitere Informationen vorlägen.

Herr Dingerdissen wies darauf hin, dass es in Münster bereits ein Beratungshaus gebe, das als Muster oder Vorbild dienen könne. Da eine konkrete Ausgestaltung der aktuellen Vorlage fehle, würde der Ausschuss eine weitere ausgestaltete Vorstellung des Vorhabens in der Sitzung vor den Sommerferien begrüßen.
Herr Herkelmann lobte das Vorhaben und bat darum, dem Vorhaben auch die Zeit zur Entwicklung zu geben.

Frau Staar wies darauf hin, dass das Angebot des Beratungshauses auch gut erreichbar sein müsse.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass man das sicherstellen werde. Sie sagte zu, dem Ausschuss möglichst zur nächsten Sitzung eine konkretere Vorlage zur Kenntnis gegeben.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zur Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion in der Region zu.


zu TOP 3.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)

Frau Dr. Goll bezog sich auf die in der Vorlage genannten Bereiche:
- Bedarfsorientierte Entwicklung (wieviel Schulraum nötig sei)
- Welche Gebäude sind vorhanden, besteht die Notwendigkeit, daran etwas zu ändern
- Änderungen wg. pädagogischer Konzepte
Es erscheine nicht schlüssig, die Bereiche getrennt zu sehen, diese sollten doch zusammen betrachtet werden. Ihrer Fraktion stelle sich die Frage, ob und wie das geschehen soll.
Gibt es einen Zeitplan für die Brechtener Grundschule?
Warum werde in Hörde der Bau einer weiteren Grundschule geplant und nicht die Zügigkeit der beiden bestehenden Grundschulen erhöht?
Anlage 2 - prognostizierte Schülerzahlenentwicklung im Hauptschulbereich – was ist die Grundlage für diese Zahlen?
Sekundarschule – erreicht bis zum Schuljahr 2023/24 knapp die Mindestgröße. Gibt es weitere Planungen dazu?
Bedarf der Gymnasialplätze – besteht die Möglichkeit, Plätze in Nachbargemeinden zu bekommen (Beispiel Schwerte)?

Frau Schneckenburger führte aus, dass die in der Vorlage genannten Faktoren im Zusammenhang betrachtet werden und nicht nacheinander in einer einzelnen Betrachtung. Es handele sich um eine schulformbezogene Schulentwicklungsplanung, die versuche, entlang der Schulformen für einen Zeitraum von fünf Jahren den Entwicklungsbedarf im Konkreten zu beschreiben. Es sei eine Abkehr von der bisherigen Praxis, die stärker summarisch betrachtet habe. Jetzt gebe es eine Schulformbetrachtung mit dem Ziel, Handlungsanweisungen abzuleiten, die im Rat beschlossen werden müssen. Es werden im Endeffekt bauliche Anforderungen sein. Dortmund sei ein wachsender Schulstandort, bedingt durch demografische Entwicklungen und Zuzüge, wobei es aber auch immer nicht vorhersehbare und planbare Elemente gebe.
Zum Thema Schwerte wies sie darauf hin, dass die Stadt Dortmund nie die Auffassung vertreten habe, dass Dortmunder Schülerinnen und Schüler (SuS) nicht in Schwerte zur Schule gehen sollten. Die Stadt Dortmund hat als Verwaltung die Auffassung vertreten und durch den Rat bestätigt, dass die Stadt Dortmund keinerlei finanzielle Leistung erbringt für Dortmunder SuS, die in Schwerte zur Schule gehen. Das verhindere Planbarkeit von Verwaltungshandeln. Die Stadt Schwerte habe mit einem Ratsbeschluss mitgeteilt, dass eine Aufnahme von Dortmunder SuS an Gymnasien in Schwerte nicht mehr möglich sein soll.

Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die Fragestellungen von Frau Dr. Goll:
Zur Schulentwicklung hat sich Frau Schneckenburger bereits geäußert.
Zur Brechtener Grundschule werde ein Zeitplan möglichst dem Protokoll beigefügt.
Ein Gespräch der Liegenschaftsverwaltung vor Ort mit allen Beteiligten solle in der kommenden Woche stattfinden.
Situation in Hörde:
Die Maßnahmen wurden in der Vorlage skizziert, es ist noch nicht abschließend entschieden. Die prognostizierten Zahlen zeigen einen Bedarf an 3 Zügen an, das Grundstück der Weingartenschule lässt eine Erweiterung nicht mehr zu, dort werde eine OGS entstehen. Man müsse prüfen, ob die Stift-Grundschule erweitert werden könne oder ob ein Neubau sinnvoller sei, um die Schulbedarfe in Hörde zu decken.
Prognostizierte Schülerzahlenentwicklung im Hauptschulbereich:
Wie bei den anderen Prognosen der Schülerzahlen werden die Eingangszahlen betrachtet, wie viele SuS kommen in den jeweiligen Jahrgängen auf die jeweilige Schulform zu. Bei den Hauptschulen sei in der Klasse 7 ein enormer Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, was sich aus Abschulungen aus anderen Schulformen ergebe. Deshalb seien dann die Zahlen deutlich höher als zu Beginn des Anmeldeverfahrens. Dieses werde konzertiert mit der Schulaufsicht beobachtet. Mit dem jetzt entwickelten Verfahren werde dem Schulausschuss jährlich die Entwicklung dargestellt.
Sekundarschule:
Es werde in den Großstädten deutlich durch das Elternverhalten, dass die Akzeptanz dieser Schulform nicht so hoch ist wie bei den etablierten Schulformen. Die Entwicklung werde weiter beobachtet und bewertet. Sollte es hier relevante Entscheidungen geben, werde das dem Schulausschuss als politischem Entscheidungsgremium vorgelegt.
Zum Thema Gymnasien habe sich ebenfalls bereits Frau Schneckenburger geäußert.

Herr Dingerdissen erklärte, dass das Thema Auslauf der Hauptschulen gut bewältigt worden sei. Die Regionalverteilung der 8 bestehenden Hauptschulen könne eine Hilfe sein. Die Hauptschule Hörde sollte bereits vor einigen Jahren geschlossen werden, durch regionale Interessenverschiebungen habe es sich als sinnig erwiesen, dass diese Schule ein- bis zweizügig weiter existierte. Das helfe der Stadt Dortmund, ein differenziertes Angebot aufrecht zu erhalten.

Frau Staar fragte nach, ob bei einer Ausweitung der Zügigkeit an der Kreuz-Grundschule auch noch Raumkapazitäten für die gleichfalls dort befindliche Förderschule seien. Oder müsse diese dann aus dem Gebäude weichen bzw. würde sie verkleinert?
Beim Thema OGS halte sie es für wichtig, die gesamte Schule auch im Nachmittagsbereich nutzen zu können. OGS sollte nicht separat betrachtet werden.

Herr Barrenbrügge erkundigte sich nach der mittelfristigen Planung und Nutzung von ehemaligen Schulgebäuden, z. B. der Hauptschule Innenstadt-West. Er bat darum, dazu in einer der nächsten Sitzung Informationen zu bekommen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass nicht über Schulneubauten nachgedacht werde, wenn vorhandene Gebäude nutzbar sind. Das geschehe aus finanziellen Gründen, aber auch eine Neuplanung, Vergabe und Bau seien sehr aufwändig für die beteiligten Fachbereiche. Abhängig sei alles aber auch von den Möglichkeiten, die Gebäude bieten bzw. muss auch über Entfernungen der Gebäude zum eigentlichen Bedarf nachgedacht werden.

Frau Raddatz-Nowack merkte an, dass es ein großer Teil der Schulentwicklungsplanung sei, mit der Liegenschaftsverwaltung ehemalige Schulgebäude zu prüfen auf die weitere Verwendung. Im Falle der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West sei es so, dass Teile des Gebäudes durch das Abendgymnasiums und das Westfalenkollegs genutzt werden. Außerdem seien dort weitere schulische Projekte durch politische Beschlüsse untergebracht,
Sie schlug vor, gemeinsam mit der Liegenschaftsverwaltung dem Schulausschuss eine Aufstellung der möglichen zu nutzenden Gebäude zur Kenntnis zu geben.

Frau Staar kam nochmals auf die Nutzung der Schulen als OGS-Standort zurück. Es gebe bei einigen Schulen die Nutzung aller Räume als OGS, es stelle sich die Frage, warum das nicht überall möglich sei.

Frau Raddatz-Nowack antwortete darauf, dass es gemeinsam mit der Schulaufsicht und einer großen Zahl Schulleitungen geregelt, dass auch die Klassenräume als OGS-Räume genutzt werden. Das Problem seien im OGS-Bereich die Mensen. Es sei nicht optimal, wenn es keine oder nicht ausreichende Plätze zum Essen gebe. Es werde geprüft, wo ein Mensa-Ausbau die Schulstandorte erweitern könne und dem Schulausschuss zur Information gegeben.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.


zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2019/20 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14162-19)

Frau Dr. Goll fragte nach, ob es sich bei den genannten Zahlen zur Anmeldung an Schwerter Gesamtschulen und Gymnasien nur um Anmeldungen oder bereits um Aufnahmen handele.

Herr Willeke erklärte, dass es zum Zeitpunkt der Zahlenerhebung um Anmeldungen ging.

Frau Dr. Goll kam auf ihre Wortmeldung zum TOP 1.4 zurück und merkte als wichtigen Aspekt an, dass SuS, die keinen Platz an der favorisierten Gesamtschule bekommen haben, auch an anderen Schulformen angemeldet werden.
Bezugnehmend auf die Anmeldezahlen an Gymnasien fragte sie nach, ob es sich bei den geringen Anmeldezahlen am Stadtgymnasium und am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium um gleiche Gründe handele und wie die Verwaltung damit umgehen werde.

Frau Schneckenburger führte aus, dass in Fällen, in denen die Kapazitäten an den Gymnasien nicht ausgelastet sind, das Gespräch mit der Schulleitung und ggfs. auch mit der Schulaufsicht gesucht werde, um Schulentwicklungsprozesse so zu gestalten, dass die Auslastung dann auch den gewünschten Anforderungen entspricht. Das stelle sich bei den beiden genannten Schulen unterschiedlich dar.

Frau Plieth sprach die „inklusionsfreien Zonen“ an. Das Gymnasium sei die größte weiterführende Schulform, in der jedoch im Bereich Inklusion kaum SuS unterrichtet werden.
D. h., andere Schulformen müssen diese Inklusionsarbeit leisten. Sie sieht dieses als skandalös an.

Frau Staar sprach die Gymnasien mit geringeren Anmeldezahlen an. Die Stadteltern hätten festgestellt, dass bei den Informationen der Grundschulen zum Übergang in die weiterführende Schule bestimmte Gymnasien keine Erwähnung fänden. Mehr neutrale Beratung und Information für Eltern sei wünschenswert.

Herr Barrenbrügge sprach die unterschiedlichen Datumsangaben der Vorlage und der Anlagen an. Die Anlagen seien vom 25.03.2019, die Vorlage vom 07.05.2019. Der Endpunkt des Anmeldeverfahrens sei in der Zwischenzeit gewesen. Es sei nicht schlüssig, warum dem Ausschuss nicht die aktuellsten Zahlen nach dem Anmeldeverfahren vorgelegt wurden.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich um formelle Vorgaben handele. Die Vorlagen müssen zeitig in den Gremienlauf gegeben werden, so dass die Zahlen nicht auf dem neuesten Stand sein könnten. Die aktuellen Zahlen werden dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.

Frau Möckel antwortete Frau Staar. Die Grundschulen haben die Verpflichtung, Eltern über den weiteren Bildungsgang nach der Grundschulzeit zu informieren. Es gebe eine unverbindliche allgemeine Präsentation als Grundlage für die Beratung der Eltern, die sich dann bei Informationsveranstaltungen der jeweiligen Schulen weiter in Kenntnis setzen können.

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2019/20 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.3.1
Anmeldezahlen Gesamtschulen
Mdl. Stellungnahme d. Verwaltung (B'90/Die Grünen/Sitzung vom 13.03.2019)
(Drucksache Nr.: 13827-19)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den o.g. Punkt.

1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen aktuellen Sachstand über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den Gesamtschulen zu geben. Dabei soll dargestellt werden, wie viele Anmeldungen es insgesamt auf wie viele vorhandene Plätze gegeben hat, wie viele Absagen ausgesprochen werden mussten und wie sich die Situation an den jeweils einzelnen Gesamtschulen darstellt.

2) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den seit Jahren dauerhaft vorhandenen zusätzlichen Bedarf an Gesamtschulplätzen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Gesamtschulen abzubilden und Vorschläge dafür zu machen, wie durch bauliche und/oder schulorganisatorische Maßnahmen der Bedarf an Plätzen an Gesamtschulen befriedigt werden kann.

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass erneut auch diesem Jahr die Zahl der Anmeldungen für die Gesamtschulen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Ausschuss zeitnah über die aktuellen Zahlen informiert werden sollte. Außerdem sollte die Verwaltung darstellen, ob und welche kurzfristig zu realisierenden Möglichkeiten sie sieht, den Bedarf zu decken.“

Die Fragen wurden mündlich in der Sitzung beantwortet.


zu TOP 3.4
Ruhrkonferenz - Schuleingangsphase
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13676-19-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung nimmt zu der nachfolgenden Anfrage wie folgt Stellung:

1. Gibt es bezüglich der Idee der Verlängerung der Schuleingangsphase ausgearbeitete Konzepte der Grundschulpädagogik?
Aktuell sind längere Verweilzeiten im Rahmen der Schuleingangsphase bereits möglich. An manchen Schulen in herausfordernden Lagen ist daher beobachtbar, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben. Zusammen mit den Klassenstufen drei und vier ergibt sich in der Summe eine Grundschulzeit von fünf Jahren.
Erkennbar haben dabei vor allem neuzugewanderte Kinder aus bildungsfernen Familien Mühe, die Kompetenzerwartungen zum Ende der 4. Klasse zu erfüllen. Viele Kinder haben bis zum Eintritt in die Grundschulzeit keine frühkindliche Förderung erfahren. Schulen stehen damit zunehmend vor der Herausforderung, neben Rückständen in der Bildungssprache auch fehlende Basiskompetenzen auszugleichen. Bisher mangelt es an erfolgreichen Konzepten für die Schuleingangsphase, um individuelle Potenziale zu heben und Schulversagen zu vermeiden.
Intention des Antrags an die Ruhrkonferenz ist es entsprechend, in einem städteübergreifenden Austauschprozess Konzepte zu einer besseren Gestaltung der Schuleingangsphase zu erarbeiten. Diese sollte allen Kindern gerechte Bildungschancen ermöglichen. Dafür sind ganzheitliche, integrierte Konzepte notwendig, die auch die Maßnahmen der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit, der ganztägigen und außerschulischen Bildung sowie der frühkindlichen Bildung einbeziehen. Dies setzt eine enge ressortübergreifende Kooperation in der Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und Land voraus.
Ziel dabei ist es, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, in der Regel nach vier Jahren in der Grundschule alle Kompetenzerwartungen zum Ende der 4. Klasse zu erreichen. Dafür muss sichergestellt werden, dass Schulen über ausreichend Ressourcen und Rahmenbedingungen verfügen, die Schuleingangsphase funktional gestalten zu können.
Gute etablierte Konzepte bestehen beispielsweise für das jahrgangsübergreifende Lernen (Klasse 1-2 / 3-4 oder auch Klasse 1-4). Solche schulorganisatorischen Konzepte erfordern eine stärkere Individualisierung, sodass Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, der sich auch von Fach zu Fach unterscheiden kann, in altersdurchmischten Gruppen lernen können.
Denkbar sind außerdem weitere Maßnahmen der Flexibilisierung in der Grundschulzeit, wie beispielsweise eine längere Notenfreiheit in Klasse 3 oder individualisierte Formen der Notenvergabe, z.B. über kompetenzorientierte Rückmeldungen. So könnten AOSF-Verfahren im 3. Schulbesuchsjahr vermieden werden. Für solche Arten der Leistungsbewertung in heterogenen Lerngruppen liegen aktuell wenige pädagogisch-didaktische Ansätze vor, und hier vor allem aus der inklusiven Pädagogik in Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Weitere Maßnahmen der Flexibilisierung könnten durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Grundschule, weiterführender Schule und Förderschule Lernen initiiert werden, um Übergänge flexibler und bruchfreier zu gestalten. Zudem wäre eine Ausweitung der vorschulischen Förderung für Kinder ohne Kindergartenplatz denkbar.
2. Gibt es bezüglich der Verlängerung der Schuleingangsphase bereits irgendwo Erfahrungen?
Erfahrungen mit einer Verlängerung der Schuleingangsphase über die bereits aktuell praktizierte dreijährige Schuleingangsphase hinaus gibt es bisher nicht. Das jahrgangsübergreifende Lernen in altersdurchmischten Gruppen (Klasse 1-4) wird allerdings an unterschiedlichen Schulstandorten in NRW, aber auch in anderen Bundesländern, in Österreich und der Schweiz erprobt.“


Frau Dr. Goll dankte für die Stellungnahme. Zur Schuleingangsphase gebe es auch unterschiedliche Betrachtungen in den Bundesländern. Deshalb halte sie es für wichtig, weitere Informationen zu Ergebnissen dazu und auch anderen Themen der Ruhrkonferenz zu erhalten.

Frau Schneckenburger erklärte, dass der Prozess der Ruhrkonferenz noch nicht ganz klar sei. Es werde jedoch über Ergebnisse berichtet.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13707-19-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… der Rat der Stadt Dortmund hat mit Beschluss vom 14.12.2017 folgende Ausweitung der OGS Plätze im Primarbereich beschlossen:
Im Schuljahr 2018/2019 auf 11.550 Plätze, im Schuljahr 2019/2020 auf 12.250 Plätze,
im Schuljahr 2020/2021 auf 13.000 Plätze, im Schuljahr 2021/2022 auf 13.760 Plätze und im
Schuljahr 2022/2023 auf 14.600 Plätze.
Der o.g. Beschluss wurde durch Ratsbeschluss vom 13.12.2018 geändert und eine jährliche Erhöhung von jeweils 900 Plätzen bis zum Jahr 2023 beschlossen (bis zum Jahr 2022/23 auf 15.150 Plätze).
Hintergrund war der Auftrag an die Verwaltung, die für den Eigenanteil notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.


Aufgrund räumlicher Einschränkungen konnten letztlich 10.950 Plätze zum Schuljahr 2018/2019 realisiert werden, wobei der über die Schulstandorte abgefragte konkrete Bedarf für 11.125 Plätze deutlich höher lag.
Umfangreichere Wartelisten bestanden an der Kreuz - Grundschule und der
Gutenberg - Grundschule (Innenstadt-West), der Westricher.- Grundschule in Huckarde, der Bodelschwingh - Grundschule in Mengede, der Landgrafen - Grundschule in der Innenstadt-West und der Graf-Konrad.- Grundschule in Eving. An einigen der genannten Schulen konnten im Rahmen der durchgeführten Begehungen zusätzliche Plätze geschaffen werden.


Auch aktuell werden gemeinsame Begehungen mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht, 40/2 Schulorganisation und 40/3 schulunterstützende Bildungsangebote durchgeführt, um die Raumsituation vor Ort zu bewerten.

Eine kurzfristige Lösung der Bedarfe weiterer Ganztagskapazitäten konnte in vielen Fällen durch optimierte Nutzung der bestehenden Raumressourcen – z. B. in Verbindung mit neuer flexibler Möblierung – erreicht werden. Daher wurde zunächst geprüft, ob Bedarfe für den Ganztag im Bestand gedeckt werden können. Falls das nicht möglich ist, werden bauliche Erweiterungsmaßnahmen geprüft und entsprechend den Beschlüssen zur „Gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018" (DS-Nr. 09333-17) entwickelt.
Diese Vorgehensweise wurde vom Rat in der Vorlage "Förderprogramm 'Gute Schule 2020' ab 2018" (DS-Nr. 09188-17) beschlossen.

Bereits jetzt werden in vielen Schulen die Klassenräume nachmittags auch als Betreuungsräume genutzt. Durch eine neue Ausstattung der Klassen-/Gruppenräume und der Mensen wird eine bessere Nutzbarkeit der Räume erreicht. Zudem wurden die Schulen mit platzsparenden neuen Garderoben/Tornisterschränken ausgestattet. Dies führte jedoch nicht immer zu einer Aufstockung der Platzzahl. Dennoch konnte grundsätzlich mit einem Austausch und der Beschaffung von flexiblem Mobiliar die räumliche Qualität in den Klassen-/Gruppenräumen und Mensen verbessert werden.

In einer größeren Anzahl von Schulen sind insbesondere die Mensen der Erhöhung der Kapazitäten nicht mehr gewachsen. Das führt dazu, dass es mittags zu mehreren Durchläufen kommt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist der mit dem gemeinsamen Mittagessen verknüpfte pädagogische Lerninhalt für eine gelingende Tisch- und Esskultur kaum umzusetzen.

An 16 der begangenen Standorte sind Umbau-/Anbau- oder Neubaumaßnahmen teilweise zusätzlich zu den bereits erfolgen Verbesserungen durch die Raumnutzung erforderlich, um eine Erhöhung der Platzkapazitäten zu realisieren.
Häufig gehen diese Maßnahmen mit einer baulichen Nutzungsänderung einher. Dies bedingt einen entsprechenden Antrag bei der städt. Bauordnungsbehörde, die Erstellung eines neuen Fluchtwegeplanes und die Einbindung der Feuerwehr.
In Fällen, in denen solche Maßnahmen erforderlich sind, muss man von einem Zeitfenster von ca. sechs Monaten bei geringfügigen Umbauten und mindestens drei Jahren für einen Neubau ausgehen (s. Anlage).


Zusätzlich zur Betreuung im „Offenen Ganztag“ besteht an 24 Schulen eine Kurzbetreuung.
Die Kurzbetreuung umfasst in der Regel den Zeitraum 8 – 14 Uhr, jedoch ohne Verpflegung. Die Kurzbetreuung nehmen aktuell ca. 1.100 Kinder in Anspruch.
An zwei weiteren Schulen wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Begehung die Möglichkeit gesehen, eine zusätzliche Kurzbetreuung einzurichten. Dieser Anregung ist die Schulleitung gefolgt, das Angebot wurde durch die Eltern angenommen und ist vollständig ausgeschöpft.
Der Ausbau weiterer Kurzbetreuungen ist immer unter dem Blick auf die Raumsituation der betreffenden Schule zu betrachten. Im Einzelfall sollte in den Schulen in denen eine Warteliste existiert, das Konzept der Kurzbetreuung mit der Schulleitung erneut thematisiert werden.


Zum Schuljahr 2019/20 wird eine Schule die bestehende Kurzbetreuung in eine OGS Betreuung umstellen.

Die Abfrage in den Schulen hat eine Beantragung der Schulleitungen im Umfang von 11.496 Plätzen für das Schuljahr 2019/2020 ergeben. Hinsichtlich bestehender Kapazitätsengpässe gibt es noch keine Auskünfte.

Perspektivisch ist jedoch auch in den Schulen, an denen jetzt eine Aufstockung umgesetzt werden konnte, ein weiterer Ausbau des Ganztages räumlich und personell nicht im erforderlichen Umfang kurzfristig möglich.“


Frau Plieth erklärte, dass weiterhin Handlungsbedarf bestünde. Ohne die die in der Stellungnahme angesprochene Kurzzeitbetreuung würde die Lage wahrscheinlich noch schlechter aussehen. Der Prozess müsse gerade im Kontext mit den Anmeldezahlen weiter optimiert werden.

Frau Schneckenburger sprach die räumlichen Situationen an. Für die OGS gelte das gleiche wie für den Gebundenen Ganztag auch - der Betreuungs- und der Aufenthaltsraum für alle Schülerinnen und Schüler sei die Schule und kein Gebäude daneben. Im Gegensatz zu einer Nicht-Ganztagsschule bestehe Bedarf an Mittagsverpflegungskapazitäten. Das bleibe eine Engstelle und sei ein Grund dafür, dass die Schulverwaltung Begehungen durchführe und an Schulstandorten, an denen eine Verpflegung in drei Durchläufen nicht möglich sei, untersuche, die Raumkapazität so auszuweiten, dass auch eine Übermittagsversorgung gewährleistet ist. Außerdem werde versucht, mit flexiblem Mobiliar die Kapazität zu erweitern.
Künftig werde man auf einen Rechtsanspruch für den Offenen Ganztag zusteuern. In der Debatte auf Landesseite wünsche sie sich, dass stärker geprüft werde, wie die Angebote des Offenen und des Gebundenen Ganztags in den Kommunen verzahnt werden können. Sie sei der Überzeugung, dass auf Gebundene Ganztagsangebote in bestimmten Quartieren nicht verzichtet werden könne. Da gebe es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Diskussion solle nicht nur um die Bereitstellung von Plätzen geführt werden, sondern auch um die Qualität und Entwicklungsmöglichkeiten. Es werde eine Daueraufgabe für die Stadt Dortmund bleiben, man gehe davon aus, dass sich mit dem Rechtsanspruch auch die Bedarfslage der Eltern ändern werde.

Herr Dingerdissen fragte nach, wie viele Kinder beim Essen zusammen sitzen sollten, wenn es um den in der Stellungnahme genannten pädagogischen Lerninhalt einer gelungenen Tischkultur gehe?

Frau Schneckenburger antwortete, dass es sich dabei um eigene pädagogische Konzepte der Grundschulen handele. In der Stellungnahme gehe es darum, dass die Kinder nicht unter Zeitdruck essen sollten, weil schon die nächste Gruppe auf die Plätze warte.

Frau Staar begrüßte den geplanten Rechtsanspruch auf OGS-Plätze und die Aussagen von Frau Schneckenburger dazu. Sie drückte Zweifel an der Zahl der Warteplätze aus und äußerte den Wunsch nach einer Schulform-unabhängigen Erhebung der Eltern, die überhaupt einen OGS-Platz wünschen. Außerdem nutzten nicht alle Schulen den gesamten Schulraum für den Offenen Ganztag, dazu gebe es auch Anfragen von Eltern und Trägern.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, es sei möglich, dass nicht alle Schulen flächendeckend die Schulräume nutzen. Die Schulverwaltung arbeite kooperativ mit den Grundschulen an der Nutzung der Schulräume, die Bereitschaft dazu sei sehr hoch.
Zum Thema Träger führte sie aus, dass man sich zum einen in einem Ausschreibungsverfahren mit den Trägern und zum anderen in einem bestehenden Vertrag mit diesen befinde. Aus Gesprächen mit den Trägern wisse man auch, dass diese mittlerweile an die Grenze ihrer Personalkapazitäten stoßen. Teilweise sei kein Personal da, um die Versorgung sicher zu stellen. Dieses müsse noch geklärt werden.
Die Politik habe die Priorität auf den Ausbau OGS im Programm "Gute Schule 2020" gesetzt und das werde die Verwaltung auch in den nächsten Jahren tun.

Frau Dr. Goll zeigte sich erstaunt darüber, dass noch nicht so alle OGS-Plätze eingerichtet seien. Es stelle sich die Frage, warum die beschlossenen 900 Plätze noch nicht erreicht wurden. Liegt es an den Trägern, die das erforderliche Personal nicht bereitstellen können oder an Bauvorhaben, die noch nicht ausgeführt werden konnten? Man müsse sehen, die fehlenden Plätze auszubauen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass der Rat den weiteren Ausbau von OGS-Plätzen beschlossen habe, die Verwaltung komme ihren Aufgaben nach.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.









4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13515-19)

Herr Dingerdissen fragte nach, ob die genannte Projektstelle zum 01.03.2019 besetzt wurde.
(Hinweis: Die Verwaltung teilte mit, dass die Projektstelle zum 01.03.2019 besetzt wurde.)

Frau Schneckenburger sagte zu, dieses nachzufragen und für das Protokoll eine Mitteilung zu geben.
Frau Schneckenburger informierte den Ausschuss darüber, dass der städtische Träger FABIDO in der vergangenen Woche in Berlin den Deutschen Kita-Preis erhalten habe. FABIDO sei in das Netzwerk „Kommunale Präventionsketten“ eingebunden.

Frau Albrecht-Winterhoff machte den Vorschlag, das prämierte Projekt im Ausschuss vorstellen zu lassen.

Der Schulausschuss nahm den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Kind zurücklassen- Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsketten“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse vorab zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 13585-19)

Der Schulausschuss nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

Frau Schneckenburger erläuterte auf die Frage von Herrn Barrenbrügge nach der Formulierung auf S. 6 (FB Schule) der Vorlage, dass der Begriff "langfristiger Handlungsbedarf " nicht gut gewählt sei. Gemeint sei ein andauernder Handlungsbedarf.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Bekämpfung des gewalt­bereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Fälle von Krätze an Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13988-19)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… vor dem Hintergrund von Informationen darüber, dass immer wieder Fälle von Krätze an Dortmunder Schulen bekannt werden, bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um Beantwortung folgender Fragen:
1. An wie vielen Dortmunder Schulen sind in den letzten 5 Jahren Fälle von Krätze vorgekommen bzw. dem Gesundheitsamt bekannt gemacht geworden? Um eine Aufstellung nach Jahren wird gebeten.
2. Wie ist die gültige Rechtslage im Zusammenhang mit der Entdeckung von Fällen von Krätze an Schulen?
3. Welches Vorgehen zur Vermeidung einer Ausbreitung von Krätze wird den betreffenden Schulen (von Schulverwaltung bzw. Dortmunder Gesundheitsamt) angeraten?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14332-19)

Dem Schulausschuss liegt folgender Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:

„Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019;
TOP „Handlungsrahmen `Schulbegleitung in Dortmund`“;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Altundal-Köse,

ich bitte Sie, auf Grundlage des § 2 (4) der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund den TOP

„Handlungsrahmen `Schulbegleitung in Dortmund`“

zur Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019 vorzusehen.

Zu diesem TOP bitte ich um einen Sachstandsbericht der Verwaltung über Leistungen des Schulverwaltungsamtes zur Sicherstellung von Schulbegleitungen nach Verabschiedung des Handlungsrahmens „Schulbegleitung in Dortmund“ im Schulausschuss am 07.03.2018.

Im Sachstandsbericht sollen insbesondere folgende Informationen abgebildet werden:

1. bezüglich der bewilligten Schulbegleitungen jeweils in den einzelnen Leis-tungskategorien des Handlungsrahmens (Kategorie 1-3)
• zur Anzahl der Schüler*innen mit Schulbegleitung,
• zum durchschnittlichen zeitlichen Begleitungsumfang,
• zur Anzahl der bewilligten Schulbegleitungen, die nicht bedient wer-den konnten (z. B. wegen zu geringem Stundenaufwand zum Schwimmunterricht)


2. bezüglich der nicht bewilligten Schulbegleitungen
• zur Anzahl der gewünschten, aber nicht eingeführten Schulbegleitungen einschließlich der häufigsten Begründungen insgesamt,
• zur Anzahl der Kontaktaufnahme und ggf. Weiterleitung an Schubido oder Sozialamt,
• zur Anzahl der Ablehnungen in Abstimmung mit dem Sozialamt bzw. Schubido,


3. bezüglich der Leistungsvereinbarung, welche das Verhältnis zwischen der Stadt Dortmund und den anbietenden Einrichtungen für die Schulbegleitung regelt
• zur Anzahl der Vertragspartner*innen der Stadt zur Bereitstellung von Schulbegleitung,
• zur Anzahl der Vertragspartner, die eine Leistungsvereinbarung un-terzeichnet haben,


4. bezüglich der im Handlungsrahmen benannten Notwendigkeit, die gewon-nen Erkenntnisse und Erfahrungen auszuwerten und im Rahmen eines Qualitätszirkels weiter zu entwickeln und fortzuschreiben:
• Wann genau wird der erste Qualitätszirkel einberufen?
• Wann genau wird der erste Bericht zur Auswertung der gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen?


Meine Kolleg*innen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und Kinder, Jugend und Familie haben sich mit der Bitte um entsprechende Sachstandsbericht für Schulbegleitungen, die von der Stadt Dortmund über das SGB XII oder das SGB VIII getragen werden, an ihre Ausschüsse gewandt.

Ich schlage vor, für einen Gesamtüberblick zu Schulbegleitung in Dortmund einen gemeinsamen Sachstandbericht für alle drei damit befassten Gremien zu erstellen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 6.3
Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14333-19)

Dem Schulausschuss lag folgender Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:

„Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019;
TOP „Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund“;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Altundal-Köse,

ich bitte Sie, auf Grundlage des § 2 (4) der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund den TOP
„Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in Dortmund“
zur Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019 vorzusehen.

Zu diesem TOP bitte ich um einen Stellungnahme der Verwaltung, wie die Empfehlungen aus dem Referenzrahmen an den Schulträge (Drucksache-Nr. 03306-15) auf Grundlage der aktuell geltenden Vorgaben weiter verfolgt werden. Nachstehend ein Auszug aus der Drucksache:

Im Ergebnis wurden Empfehlungen formuliert, die an die Adresse des Schulträgers (Stadt Dortmund), des Schulamtes, der einzelnen Schule/Schulform und des Landes NRW gerichtet wurden:
Schulträger (Stadt Dortmund)
Hinsichtlich der Schulbegleitung wird empfohlen, die Arbeitsgruppe SchubiDO fortzuführen und dem Fachbereich (FB) 40, als originären Ansprechpartner von Schule, die „Organisation in einer Hand“ zu ermöglichen. Ein Ziel ist es, die Transparenz des Antragsverfahrens zu sichern. Des Weiteren soll für die Schulbegleitung eine Mustervereinbarung entwickelt werden, die Standards
herausbildet.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird empfohlen die Zusammenarbeit der städt. Dienststellen mit den Schulen im Stadtbezirk fortzuführen.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle könnte die Nutzung der vorhandenen Kompetenzen für den Prozess der inklusiven Schulentwicklung intensivieren.
Bezüglich der Sachmittel soll die Bereitstellung von Budgets für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb von Schulen fortgeführt werden.
Im Zuge des Umsetzungsprozesses des Referenzrahmens sollte das Thema bauliche Maßnahmen aufgenommen werden.
Der Inklusionskoordinator im FB 40 sollte die Aufgaben „nach innen wie nach außen“ transparent machen und die Koordination der Schulbegleitung und die Umsetzung des Referenzrahmens steuern.
Information und Transparenz sollten in diversen Unterstützungsangeboten (z.B. Internetplattform, Hotline, Flyer) hergestellt werden.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.




zu TOP 6.4
Trinkwasser an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14398-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14398-19-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur kostenlosen Versorgung mit Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler an den Dortmunder Grundschulen.

Begründung:
Kinder in Deutschland trinken zu wenig und wenn, oft das Falsche - vor allem in der Schule. Durch Flüssigkeitsmangel drohen Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche. Bei gemäßigten Temperaturen hilft bereits ein großes Glas Trinkwasser mehr, die Versorgungslücken bei Kindern zu schließen. Wenn Kinder in der Schule regelmäßig und ausreichend Wasser trinken, reduziert sich außerdem ihr Risiko, übergewichtig zu werden.

In einer wissenschaftlichen Studie des ehemaligen Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) mit rund 3.000 Kindern aus 32 Grundschulen sind die Schüler*innen mit der Aktion "Trinkfit - mach mit!" mit einfachen Maßnahmen zum gesunden Trinken motiviert worden. Dafür wurden leicht zugängliche Wasserspender installiert, an denen die Kinder gegen ihren Durst kostenlos selbst Trinkwasser zapfen konnten. Ziel der Aktion war es, das Trinkverhalten von Schülerinnen und Schülern zu verbessern und die Versorgung mit Trinkwasser in den Schulen zu fördern, um so zu einer altersgemäßen Gewichtsentwicklung der Kinder beizutragen.
Gleichzeitig lernten sie im Unterricht, warum (Wasser-)Trinken wichtig ist.
Die Aktion setzt auf Trinkwasser, da dieses in allen Schulen verfügbar, preiswert und von hoher Qualität ist. Und vor allem: Es enthält keine Kalorien. Leitungswasser wird daher auch vom FKE "als das für Kinder am besten geeignete Getränk" empfohlen. Es muss darüber hinaus nicht literweise in die Schule getragen werden - eine leichte Trinkflasche genügt. In der Schule angekommen, können die Kinder diese beliebig oft mit frischem Trinkwasser auffüllen.

Die Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung belegt den Nutzen der Aktion auch hinsichtlich der Gesundheitserziehung: Kinder, die dem Aktionsaufruf "Trinkfit - mach mit!" folgten, tranken mehr und besser. Insgesamt steigerten sie ihre tägliche Flüssigkeitszufuhr um anderthalb Gläser. Dabei stieg der Konsum von Wasser, während das Trinken von zuckerreichen Limonaden und Säften sank. Damit konnte die Aktion auch dazu beitragen, durch ein verbessertes Trinkverhalten den Aufwärtstrend beim Übergewicht abzuschwächen. Insgesamt war bei den Kindern, die an der Aktion teilnahmen, das Risiko übergewichtig zu werden um 31 Prozent geringer als bei denen, die nicht beteiligt waren.“


Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu.



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 14.20 Uhr.





A l t u n d a l – K ö s e K l ö s e l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin