Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 09.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Matthias Schulte – 20/AL
Gerd Mehlgarten – 20/3
Stefan Heynen – 20/2
Markus Neuhaus – StA 21
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23

3. Gäste:


./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 09.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017


2. Finanzen

2.1 4. Managementbericht 2017
Kenntnisnahme

2.2 Hundesteuer
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08242-17-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08242-17-E2)

2.3 Außengastronomie
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08812-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08812-17-E2)

2.4 Bildungsinfrastrukturmittel des Bundes kommen in Dortmund an
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08766-17-E1)

2.5 Kommunale Aufwendungen für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08840-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08840-17-E1)

2.6 Sanierung der Begegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09267-17)


2.7 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

2.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

2.9 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09121-17)

2.10 Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07899-17)

2.11 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

2.12 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

2.13 Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-17)

2.14 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)


3. Beteiligungen

3.1 Steag - Erneuerbare Energien -
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09396-17)

3.2 Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 08621-17)

3.3 Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09066-17)
hierzu -> mündlicher Bericht von Herrn Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21)





3.4 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08502-17-E1)

3.5 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08500-17)

3.6 EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08995-17)

3.7 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09103-17)

3.8 Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09312-17)

3.9 STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09079-17)

3.10 Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)

3.11 Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-17)

3.12 Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

3.13 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)


4. Liegenschaften

4.1 Grabeland
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08459-17)

5. Sondervermögen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)


6. Sonstiges

6.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgender TOP 3.3 wird vorgezogen behandelt:

Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09066-17)
hierzu -> mündlicher Bericht von Herrn Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21)






Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09357-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.15 behandelt.



Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
4. Managementbericht 2017
(Drucksache Nr.: 07988-17-E3)

Herr Born (Stadtkämmerei) präsentiert den 4. Managementbericht 2017 (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Hundesteuer
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08242-17-E3)
hierzu-> Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.17
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08242-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.17 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..in Dortmund zahlen Hundehalter für einen gehaltenen Hund 156,- Euro, für zwei gehaltene
Hunde 204,- Euro / Hund, für drei oder mehr Hunde 228,- Euro / Hund und für gefährliche
Hunde 468,- Euro (312,- Euro bei Nachweiserbringung, dass eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit nicht zu befürchten ist).

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Halter von Hunden aus dem
Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw. Ergänzung von § 4 und § 5 der
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer temporär befreit oder die
Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann...

Herr Rm Weber erläuterte, dass er die Fragen seiner Fraktion als Prüfauftrag an die
Verwaltung sehe und dieser aus einem Besuch der CDU im städtischen Tierheim resultiere.
Die Hunde dort haben eine hohe Verweildauer und die Recherche ergab, dass andere
Kommunen wie z.B. Essen die Hundesteuer zumindest temporär erlassen um die Vermittlung
attraktiver zu gestalten. Durch die schnellere Vermittlung würde auch Geld im Tierheim
gespart.

Herr Rm Dr. Reinbold erklärte grundsätzliche Zustimmung, bat aber um belastbare Zahlen,
inwieweit der Haushalt durch die Änderung be- oder entlastet würde.

Frau Rm Noltemeyer begrüßte es ebenfalls einen Anreiz zu geben um die Hunde besser
vermitteln zu können. Sie ist jedoch der Meinung, dass eine temporäre Aussetzung
ausreichend wäre, damit es nicht zu Streitereien unter den Hundehaltern komme.

Die Vorsitzende erklärte zusammenfassend, dass die originäre Zuständigkeit des Themas
beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege und schlug vor, den
Tagesordnungspunkt zu überweisen, mit der Bitte das Prüfungsergebnis auch dem ABöAB
zur Information zu geben.

Die Ausschussmitglieder stimmten dem einstimmig zu.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
ergänzend zum Prüfantrag der CDU-Fraktion weisen wir auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 hin (DS 08540-12-E2; Seite 4). Wir bitten die Verwaltung, den damaligen Antrag in die Prüfung zum Sachverhalt einzubeziehen. Die Prüfung soll natürlich mit dem aktuellen Zahlenwerk (gestiegene Hundesteuer, Anpassungen der Gebührenordnung) erfolgen.

Beschlussvorschlag

Antrag vom 28.11.2012; DS 08540-12-E2:



Tierheimhunde

Soweit ein Hund aus dem Tierheim/Tierschutzzentrum übernommen wird, zahlt die Stadt Dortmund dem neuen Besitzer bei Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit 144 Euro.

Für den Zuschuss gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem o.g. Tierheim übernommen wird
- Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet

Begründung

Lt. Gebührenordnung kostet ein Hund im Tierheim 10 Euro pro Tag. Da Gebühren lediglich kostendeckend zu sein haben, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten pro Hund in Höhe von 300 Euro pro Monat (3600 Euro pro Jahr) anfallen. Außer dem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, pro Jahr und vermitteltem Hund in Höhe von 3456 Euro, wäre dies auch eine aktive Förderung des Tierschutzes.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf die Anfragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Anfrage der CDU Ratsfraktion
Die CDU Ratsfraktion bittet die Verwaltung mit Anfrage vom 27.06.2017 zu prüfen,
inwieweit Halter von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw.
Ergänzung von § 4 und § 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer
temporär befreit oder die Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann.

1.1. Ergänzungsantrag der Ratsfraktion Die Linke und Piraten
Ergänzend zum Prüfauftrag der CDU-Ratsfraktion bittet die Ratsfraktion Die Linke und
Piraten um Prüfung mit Anfrage vom 20.09.2017, ob es möglich ist, demjenigen, der einen
Hund aus dem Dortmunder Tierheim aufnimmt, einen Zuschuss zu den Kosten der
Hundehaltung in Höhe von 156,00 Euro zu gewähren.
Der Zuschuss soll an folgende Rahmenbedingungen geknüpft werden:
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem Dortmunder Tierheim
übernommen wird.
- Der Hund ist gleichzeitig bei der Stadtkasse und dem Steueramt anzumelden.
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.

2. Ist-Situation
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom
19.08.2003 in der aktuell gültigen Fassung vor, dass das Halten von Hunden auf dem Gebiet
der Stadt Dortmund grundsätzlich steuerpflichtig ist.
In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Hund z. B. aus einem Tierheim
angeschafft wurde.
Die Verwaltung muss sicherstellen, dass Steuergerechtigkeit gewahrt wird und alle
Steuerpflichtigen, die das Tatbestandsmerkmal, hier das Halten von Hunden auf dem Gebiet
der Stadt Dortmund, erfüllen, entsprechend besteuert werden.
Gleichwohl sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in § 1 bereits jetzt vor, dass bei
Hunden, die zur Pflege, Verwahrung oder bei Haltung auf Probe angeschafft werden, die
Steuerpflicht erst nach einer Frist von zwei Monaten beginnt.
Die Hundesteuersatzung sieht bewusst wenige Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor,
damit eine möglichst einfache Umsetzung und ein geringstmöglicher Verwaltungsaufwand
gewährleistet sind.
Für die Festsetzung der Hundesteuer werden bei der Stadt Dortmund lediglich 3,5
vollzeitverrechnete Planstellen eingesetzt.
Die aktuelle Hundesteuersatzung ist bis zur letzten Instanz durch die
Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft und für rechtskonform erklärt worden.
Änderungen an den Satzungsinhalten bergen die Gefahr erneuter Klageverfahren und der
Überprüfung der Satzung.

3. Gegenwärtige Situation im Dortmunder Tierheim
Nach Rücksprache mit dem Dortmunder Tierheim wurden im Jahr 2016 122 Hunde aus
dem Dortmunder Tierheim vermittelt, im ersten Quartal 2017 waren es 59 Hunde.
Schwierig gestaltet sich die Vermittlung lediglich bei 11 Hunden, dass bedeutet,
diese Hunde müssen länger als 6 Monate im Dortmunder Tierheim betreut werden.
Die Vermittlungshemmnisse ergeben sich aus folgenden Kriterien:
- älter als 7 Jahre
- größer als 55 cm
- dauerhafte Erkrankung / Behinderung
- mangelndes Sozialverhalten
- Einstufung gem. § 3 (gefährlicher Hund) oder § 10 (Hund bestimmter Rasse) LHundG
NRW
Nach Einschätzung des Dortmunder Tierheims würde eine Steuerentlastung bei diesen
Hunden lediglich eine weitere Motivation im Entscheidungsprozess, ob einer dieser Hund
angeschafft werden soll, darstellen.
Demnach spielen wirtschaftliche Gründe keine besondere Rolle bei der Entscheidung einen
Hund aus dem Tierheim aufzunehmen.

4. Erfahrungen aus Kommunen, die eine entsprechende Befreiung von der Hundesteuer
gewähren
Es wurden Umfragen bei vergleichbaren Großstädten durchgeführt.
Die Stadt A. gewährt eine Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim der
Stadt A. für 12 Monate.
Hierbei handelt es sich jährlich um etwa 57 Hunde, die auf Antrag des Halters befreit werden.
Die Anzahl der Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer, die im Steueramt der Stadt A.
eingehen, ist jedoch ungleich höher, da auch Hundehalter, die Hunde aus anderen
Einrichtungen als aus dem Tierheim der Stadt A. aufgenommen haben, z.B. Tierrettung
Rumänien / Mallorca entsprechende Anträge stellen, die dann abzulehnen sind.
Die Stadt B. gewährt einen Zuschuss in Höhe der für den Hund im ersten Jahr anfallenden
Hundesteuer, demnach 156,00 Euro, für Hunde aus den Tierheim der Stadt B. sowie drei
weiteren Einrichtungen.
Hierbei handelt es sich jährlich um etwa 145 Hunde.
Auch in B. liegt die Anzahl der eingehenden Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer
wesentlich höher, da ebenfalls, wie bei der Stadt A., Anträge auf Zuschuss für Hunde die
nicht aus den in der Satzung festgelegten Einrichtungen übernommen wurden, beantragt
werden. Diese Anträge sind entsprechend abzulehnen.

5. Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von durchschnittlich 120 Hunden jährlich würden durch die Befreiung von der
Hundesteuer (156,00 Euro) für Hunde aus dem Dortmunder Tierheim
Steuermindereinnahmen in Höhe von 18.720 Euro bei der Stadt Dortmund entstehen.
Laut Mitteilung des Dortmunder Tierheims betragen die Kosten pro Hund pro Tag
14,59 Euro.
In diesen Kosten sind laut Tierheim allerdings die fixen Kosten, wie z.B. Personalkosten und
Kosten für die Instandhaltung der Gebäude mit eingerechnet.
Diese Fixkosten würden unabhängig von der Anzahl der betreuten Hunde weiter bestehen.
Die variablen Kosten wie Futter und Medikamente, die durch eine schnellere Vermittlung der
Hunde beeinflusst werden könnten, betrugen im Jahr 2016 für 417 durch das Dortmunder
Tierheim betreute Hunde 28.792,93 Euro, demnach durchschnittlich 0,19 Euro pro Hund je
Tag.
Das bedeutet, dass für 120 Hunde die durch das Dortmunder Tierheim vermittelt werden,
jährlich 8.286,00 Euro an variablen Kosten entstehen, die potentiell eingespart werden
könnten.
Hierbei handelt es sich zum Einen um Durchschnittswerte, weil eine konkrete Kosten-zu-
Hund-Zuweisung buchungstechnisch nicht erfolgt. Zum Anderen sollte berücksichtigt
werden, dass Futter- und Medikamentenbestellungen in größeren Mengen und auf Vorrat
erfolgen.
Der Verkauf eines Hundes schlägt sich damit nicht unmittelbar bei den variablen Kosten
nieder.
Demgegenüber würde eine Steuerbefreiung oder ein finanzieller Zuschuss in Höhe der
Hundesteuer für 120 Hunde aus dem Dortmunder Tierheim zu Steuermindereinnahmen in
Höhe von 18.720 Euro bei der Stadt Dortmund entstehen.
Dieses gegenübergestellt bedeutet für die Stadt Dortmund Mindereinnahmen in Höhe von
10.434,00 Euro bis zu 18.720,00 Euro, sofern die variablen Kosten im Tierheim nicht
entfallen können.



6. Personelle Auswirkungen
Wie bereits oben ausgeführt erfolgt die Festsetzung der Hundesteuer bei der Stadt Dortmund
mit lediglich 3,5 vollzeitverrechnete Planstellen.
Durch die zu erwartenden Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer, durch Hundehalter die
nicht durch eine solche Regelung in der Hundesteuersatzung berechtigt wären, sowie aus den
daraus folgenden Rechtsmittelverfahren, wie es die Erfahrungen in anderen Kommunen
gezeigt haben, ist von einer deutlichen Mehrbelastung des Personals bis hin zu einer
Personalausweitung auszugehen.

7. Rechtliche Möglichkeiten
Nach Einschätzung des Rechtsamts der Stadt Dortmund besteht für derartige konstitutive
Steuerbefreiungen grundsätzlich ein großer Handlungsspielraum des Satzungsgebers.
Der Rat kann für derartige Regelungen frei entscheiden, ob diese vor Ort umgesetzt werden
sollen oder nicht.
Speziell für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen ist die Möglichkeit einer
Steuerbefreiung anerkannt und wird als rechtlich unbedenklich eingestuft.
Eine solche Regelung in einer Hundesteuersatzung ist eine rechtlich nicht zu beanstandende
Ausübung des politischen Entscheidungsermessens des Rates.
Auch die Regelung einer temporären Steuerbefreiung für Hunde aus städtischen Tierheimen
wird nach Einschätzung des Rechtsamtes voraussichtlich rechtlich zulässig sein.

8. Ergebnis / Empfehlung der Verwaltung
Eine Regelung zur temporären Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus dem
Dortmunder Tierheim oder ein Kostenzuschuss in Höhe der Hundesteuer für ein Jahr in die
Dortmunder Hundesteuersatzung aufzunehmen wäre rechtlich grundsätzlich möglich.
Allerdings sollte von der Umsetzung einer solchen Regelung abgesehen werden, da nach
Einschätzung des Dortmunder Tierheims eine Steuerentlastung für Hunde die schwer
vermittelbar sind, lediglich eine weitere Motivation im Entscheidungsprozess darstellen
könnte, erfahrungsgemäß wirtschaftliche Gründe aber keine besondere Rolle bei der
Entscheidung, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, spielen.
Demnach ist davon auszugehen, dass der erhoffte Entlastungseffekt für das Dortmunder
Tierheim nicht eintreten wird.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Zeit von 1999 - 2002 in Dortmund als
Modell eine Bezuschussung für die Aufnahme von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim
praktiziert wurde.
Dieses Modell wurde aber wieder eingestellt, weil gerade der erhoffte Entlastungseffekt für
das Dortmunder Tierheim nicht eingetreten ist.
Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung einer solchen Regelung würden, wie zuvor
dargestellt, Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund in Höhe von 10.434,00 Euro bis 18.720
Euro bedeuten.
Darüber hinaus ist von einem deutlichen Verwaltungsmehraufwand für die Mitarbeiter der
Hundesteuerfestsetzung auszugehen.
Daher sollte von einer Aufnahme eines solchen Befreiungstatbestandes in die Dortmunder
Hundesteuersatzung abgesehen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Information.







zu TOP 2.3
Außengastronomie
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08812-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08812-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE& PIRATEN vor:
wie viele andere Kommunen erhebt auch die Stadt Dortmund eine sogenannte Terrassengebühr für die Außengastronomie für die Nutzung öffentlichen Raums im Zuge einer Sondernutzungsvereinbarung. Dabei wird gemeinhin unterschieden zwischen einem Gebührensatz zur Nutzung von 25 qm für die Dauer von 5 Monaten (Hauptsaison) und einem Gebührensatz je angefangenem qm je angefangenem Monat.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1) In welchem Umfang wird die Einhaltung der Sondernutzungsvereinbarungen von der Stadt Dortmund kontrolliert? Werden bei Überschreitungen in den öffentlichen Raum hinein Nachzahlungen im Rahmen der Terrassengebühr erhoben? Wenn ja, wie häufig war dies im vergangenen Jahr der Fall?

2) Wie stellt sich die Entwicklung der Terrassengebühr im Verlaufe der letzten 5 Jahre als Posten für den städtischen Haushalt dar?

3) Welche Gebührenhöhe ist derzeit für A-Lagen (City) aktuell? Bitte getrennt nach den Pauschalen und den Gebührensätzen pro qm pro Monat aufführen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Einhaltung der erteilten Sondernutzungserlaubnisse wird durch die Außendienste des
Ordnungsamtes stichpunktartig, abhängig von der Art der Sondernutzung und im Rahmen der
personellen Möglichkeiten überwacht. Für unerlaubte Sondernutzungen werden nach § 11
Nr. 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
in der Stadt Dortmund auch nachträglich Sondernutzungsgebühren berechnet.
Darüber hinaus stellt eine unerlaubte Sondernutzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einem Bußgeld geahndet werden kann, soweit dies opportun erscheint. Im Jahr 2017 wurden
unerlaubte Sondernutzungen unterschiedlichster Art durch die Außendienste festgestellt und
entsprechende Verfahren eingeleitet; eine gesonderte Statistik hierzu existiert nicht.

Zu Frage 2:
Die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie haben sich in den letzten sechs Jahren
wie folgt entwickelt:
2012 188.886,38 €
2013 165.213,32 €
2014 194.790,56 €
2015 180.623,75 €
2016 215.760,16 €
2017 248.810,42 € Stand 31.08.2017

Zu Frage 3:
Die Sondernutzungsgebühren u. a. für Außengastronomien werden in Dortmund ausschließlich
individuell und nicht pauschal ermittelt und festgesetzt.
Der z. Zt. gültige Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund sieht eine
Staffelung der Sondernutzungsgebühren in drei Zonen vor:
Zone 1 alle Fußgängerzonen innerhalb des Wallrings der Innenstadt
0,18 € pro Tag je angefangenem Quadratmeter
Zone 2 alle sonstigen Straßen innerhalb des Wallrings der Innenstadt sowie alle Fußgängerzonen
außerhalb des Wallrings
0,13 € pro Tag je angefangenem Quadratmeter
Zone 3 alle sonstigen Straßen
0,08 € pro Tag je angefangenem Quadratmeter
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Bildungsinfrastrukturmittel des Bundes kommen in Dortmund an
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08766-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08766-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
endlich übernimmt der Bund finanzpolitische Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Problemstellungen und hilft den Kommunen vor Ort bei der Sanierung ihrer Infrastruktur.
Nach dem ersten Kommunalinvestitionsfonds hat der Bund nocheinmal 3,5 Mrd.€ für die Bildungsinfrastruktur der Kommunen bereit gestellt.
Davon entfallen rund 1,12 Mrd.€ auf NRW.
Die Stadt Dortmund soll rund 63 Mio.€ davon erhalten.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :
1. Wie errechnet sich dieser Anteil für die Stadt Dortmund ?
Warum hat die Landesregierung nicht die gleichen Verteilungskriterien gewählt, die auch für die erste Tranche angewendet wurden.
Immerhin erhält die Stadt Dortmund aus der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsfonds bei identischen Anteil für NRW rund 76 Mio.€.
2. Ist mit den geplanten Förderbudgets tatsächlich gewährleistet, dass die Fördermittel schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können ?
3. Wie stellt die Verwaltung den 10%igen Eigenanteil sicher ?
Beabsichtigt die Verwaltung diesen Eigenanteil mit Mitteln des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ zu decken ?
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
mit Schreiben vom 07.09.2017 richten Sie Fragestellungen bezüglich der Bildungsinfrastrukturmittel des Bundes und deren Verwendung in der Stadt Dortmund an die Verwaltung.

Diese Fragen können wie folgt beantwortet werden:

Zu 1.) Der auf die Stadt Dortmund entfallende Fördermittelanteil i.H.v. rd. 63 Mio. Euro berechnet sich zu 60 Prozent auf Basis von Schlüsselzuweisungen der Jahre 2013-2017 und zu 40 Prozent auf Basis der Schul- und Bildungspauschale 2017. Über die Gründe der Auswahl des Verteilschlüssels kann aus Sicht der Verwaltung nur spekuliert werden. Da die Fördermittel jedoch ausschließlich zur Unterstützung der schulischen Infrastruktur verwendet werden sollen, erscheint eine Berücksichtigung der Schul- und Bildungspauschale sinnvoll. Dabei ist hervorzuheben, dass die Stadt Dortmund die Kommune in NRW mit dem höchsten Fördervolumen ist.

Zu 2.) Die Fördermittel können im Förderzeitraum bis 2023 rechtssicher im Rahmen baulicher Maßnahmen zur Stärkung der schulischen Infrastruktur umgesetzt werden, sofern organisatorisch und in seinen inhaltlichen Strukturen auf das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm Kapitel I aufgebaut wird.

Zu 3.) Förderrechtlich besteht die Möglichkeit den 10 %-igen Eigenanteil des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes Kapitel II durch das Programm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren. Die Stadt Dortmund möchte diese Möglichkeit nutzen und den 10%-igen Eigenanteil durch das Programm „Gute Schule 2020“ finanzieren. Positiver Effekt ist die Entlastung des Haushaltes. Die konkrete Darstellung der finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Kommunale Aufwendungen für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08840-17)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08840-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
die Finanzlage der Stadt Dortmund ist dramatisch. Auch die Nachbarkommune Bochum hat einen Schuldenstand von ca. 2 Mrd. Euro. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung Bochum vom 13.07.2017, beliefen sich die ordentlichen Aufwendungen für Asylsuchende im Rahmen der Regelunterbringung im Jahre 2016 auf 90 Mio. Euro. Abzüglich der Kostenübernahme durch das Land NRW wurde der kommunale Haushalt der Stadt Bochum mit 43 Mio. Euro belastet.

Die AfD-Fraktion bitte daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch ist die Summe der Aufwendungen, die die Stadt Dortmund für die Regelunterbringung von Asylsuchenden jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 tragen musste. Es wird hierbei um eine Aufstellung gebeten, aus der die Erträge (Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, privatrechtliche Leistungsentgelte, Erträge aus Kostenerstattungen, sonstige Erträge, etc) und die Aufwendungen (Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Transferaufwendungen, zweckgebundene Zuschüsse und Spenden an Dritte, sonstige Aufwendungen, etc) ersichtlich sind.

2. Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Stadt Dortmund für den o.g. Zeitraum (Werte nach Jahren gegliedert) tragen musste?

3. Existieren Gemeinkosten, die zwar für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch jedoch anderen Kostenträgern zugerechnet werden?

4. Wie hoch sind diese Gemeinkosten?

5. Um welche Kostenträger/Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall?

6. In welcher Höhe entstehen welche Folgekosten, die nicht von Bund oder Land erstattet werden (wie z.B. Kosten für die Integration, Sprachförderung, Beratung, Betreuung, etc; Leistungen nach dem SGB XII; Personalaufstockung in den Behörden; Neueinstellung von Lehrern, Sozialarbeitern etc.; Neubau bzw. Erweiterung von Gebäuden, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Wohnhäusern).
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
wie in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom
21.09.2017 angekündigt, werden Ihnen nun folgende Informationen zu der im Betreff genannten
Anfrage schriftlich zur Verfügung gestellt:

Zu Frage 1.:
Die gewünschte Zeitreihe zur Darstellung der Aufwendungen und Erträge, die die Stadt
Dortmund für die Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden im Zeitraum 2013 bis
2016 tragen musste, ist in dieser Form nicht abbildbar. Die Datenerfassung und -darstellung
hat sich bezogen auf diesen Sachverhalt im genannten Zeitraum mehrfach verändert. Die ermittelbaren Werte sind untereinander nicht vergleichbar. Es wird daher auf eine solche Zeitreihe verzichtet.
Grundsätzlich erfolgt die Abbildung der Erträge und Aufwendungen für die Versorgung und
Unterbringung von Flüchtlingen im Produkt „Flüchtlingshilfen“ innerhalb des Sozialamtes.
Das Jahresergebnis des Produktes „Flüchtlingshilfen“ weist für das Jahr 2013 Aufwendungen
von rund 22,1 Mio. € und Erträge von rund 11,3 Mio. € aus. Für das Jahr 2014 wurden
Aufwendungen von rund 23,7 Mio. € und Erträge von rund 9,6 Mio. € gebucht.
Mit Beginn des überdurchschnittlichen Flüchtlingszustromes Mitte des Jahres 2015 entstanden
auch in anderen Fachbereichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Versorgung
und Unterbringung von Flüchtlingen. Um diese im Gesamtkontext zu erfassen, wurden die
Aufwendungen und Erträge des Jahres 2015 zu Jahresbeginn 2016 verwaltungsweit abgefragt
und zusammengestellt. Das Ergebnis dieser Abfrage lag bereits der schriftlichen Beantwortung
der Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksachen Nr.: 03711-16) vom 11.02.2016 bei. Hier2
nach entstanden im Jahr 2015 Aufwendungen von rund 54,6 Mio. € und Erträge von rund
32,6 Mio. €.
Ab dem Jahr 2016 wurden die systemtechnischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Erlöse im Rahmen der Kosten und Leistungsrechnung (KLR) auf den entsprechenden Kontierungselementen des Sozialamtes
erfasst werden können. Die Auswertung dieser Vollkostenrechnung war somit erstmalig
für das Jahr 2016 möglich. Im Ergebnis wurden hierbei im Jahr 2016 Kosten von rund
109,1 Mio. € und Erlöse von rund 66,6 Mio. € erfasst.

Zu Frage 2.:
Die auf Grundlage der Vollkostenrechnung 2016 ermittelten jährlichen Durchschnittskosten
für die Versorgung und Unterbringung eines Asylsuchenden in Dortmund lagen für das Jahr
2016 bei rund 17.400 €. Aus den vorgenannten Gründen lässt sich ein Vergleichswert der
Vorjahre nicht ermitteln.

Zu Frage 3.:
Für das Jahr 2016 sind keine Gemeinkosten bekannt, die zwar für Asylbewerber angefallen
sind, buchhalterisch jedoch anderen Kostenträgern zugerechnet wurden. Hintergrund ist, dass
im Rahmen der KLR-Vollkostenrechnung alle Leistungen aus anderen Bereichen entsprechend
auf die Kontierungselemente des Sozialamtes verrechnet worden sind. Hierbei sind
sowohl die anteiligen Gemeinkosten als auch die sogenannten „Overheadkosten“ der Verwaltung
berücksichtigt und somit in den Daten zu Frage 1. für das Jahr 2016 enthalten.

Zu Frage 4. und 5.:
Auf Grund der Verneinung der Frage 3. erübrigen sich diese Fragen.

Zu Frage 6.:
Sogenannte „Integrationsfolgekosten“ sind derzeit durch die Verwaltung nicht ermittelbar und
somit nicht seriös prognostizierbar.
Prinzipiell nehmen anerkannte Flüchtlinge (Menschen die voraussichtlich in Dortmund verbleiben) kommunale Leistungen nach denselben Anspruchsgrundlagen wahr wie andere Einwohner.
Es besteht somit die Schwierigkeit, zukünftige kommunale Leistungen dieser einen
speziellen Personengruppe zuzuordnen, ohne eine Stigmatisierung zu erzeugen. Dies würde
auch dem Ziel einer Integration entgegenlaufen. Bei Leistungen im Rahmen von Kinder- und
Jugendbetreuung sowie der Beschulung von Kindern wird beispielsweise bei der Bedarfsermittlung nicht nach Nationalitäten unterschieden.
Problematisch ist zudem die in der vorliegenden Anfrage der AfD fehlende Abgrenzung bzw.
die Vermengung von kommunalen Aufgaben, Aufgaben des Landes und Aufgaben des Bundes.
So fällt die in der Anfrage genannte Neueinstellung von Lehrern in die Zuständigkeit des
Landes. Bei den anderen genannten Leistungsarten wie Sprachförderung, Beratung, Betreuung, etc. könnte es sich sowohl um eine kommunale Leistung als auch um eine Bundesleistung handeln. Letzteres wäre der Fall, wenn dies im Rahmen der Sozialhilfegewährung (SGB 3 II) mit dem Ziel geschieht, die betroffenen Personen durch Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Personen mit Flüchtlingshintergrund, sofern sie grundsätzlich arbeitsfähig sind, zunächst Leistungen nach dem SGB II bezieht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Sanierung der Begegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09267-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 09.11.17 vor.

Der Rat der Stadt hat zum Haushalt 2017 u.a. folgenden Beschluss gefasst :

„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass für die Sanierung der Begegnungsstätten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Verwaltung nun beginnt, die vorhandene Prioritätenliste abzuarbeiten.
Im Jahr 2017 wird mit der Sanierung von mindestens zwei Begegnungsstätten angefangen.“

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Umsetzungsstand dieses Beschlusses in der Ausschusssitzung.

Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 2.7
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Zur Erläuterung werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zwei Dateien als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt (Anlage 2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09253-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 152.633,19 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.114.291,32 €.


zu TOP 2.9
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09121-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2016 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 617.685,18 € erhöht wird.

zu TOP 2.10
Abwassergebührensatzung 2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07899-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Abwassergebührensat-zung der Stadt Dortmund









zu TOP 2.11
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)

zu TOP 2.12
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2018;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2018 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan der Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH (DOWERT) zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 2.13
Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt den Ersatz der Kältemaschine und die Erneuerung der Sprinkleranlage (Trennung des Trinkwasser- vom Sprinklerrohrnetz) im Rathaus.
2. beschließt die für die Maßnahmen in 2017 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 422.000,00 € in der Finanzrechnung 2017 gem. § 83 GO NRW unter der Investitionsfinanzstelle 24W01507084018, Finanzposition 780800 außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014800, Finanzposition 780800. Eine Budgetausweitung erfolgt dadurch nicht.
3. ermächtigt den Oberbürgermeister und die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF), die Anlagen im Bau (AiB) nach Fertigstellung der Maßnahmen in Höhe der jeweiligen Herstellungskosten in die Kapitalrücklage des SV GVVF zu übertragen.
4. beschließt aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit des Rathauses die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen.
Durch die Gesamtmaßnahme wird die Ergebnisrechnung 2018 ff. ab 2019 ff. voraussichtlich mit 22.011,00 € jährlich belastet.


zu TOP 2.14
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2016 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2018 anzuwenden.

zu TOP 2.15
Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € im Rahmen und in Folge der Ersatzvornahme Vogelpothsweg 12 - 26. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch bereits vereinnahmte Gebührenmehrerträge bei StA 61.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass alle von der Evakuierung betroffenen Menschen im Grundsatz die gleichen, notwendigen finanziellen und persönlichen Hilfeleistungen durch die Verwaltung erhalten können. Die in voraussichtlich wenigen Einzelfällen anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen, die keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, werden durch die Verwaltung in der Form angehoben und individuell berechnet, dass die bewährten Beträge im Kontext der seinerzeitigen Hilfen bei den Starkregenereignissen (DS-Nr. 13151-14 u.a.) zur Anwendung gelangen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Steag - Erneuerbare Energien -
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09396-17)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09396-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:
1. Steag hat 2014 insgesamt über eine Leistung von 10.150 Megawatt verfügt. Wie hoch war der prozentuale Anteil aus erneuerbaren Energien?
2. Wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 2015, 2016 und 2017 entwickelt?
3. Welcher Prozentsatz soll perspektivisch erreicht werden?

Begründung:
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtportfolio der Steag sollte mit Übernahme durch die Kommunen - als eines der strategischen Ziele - "signifikant" erhöht werden. Zudem wurden die Energiekonzerne von der Bundesregierung aufgefordert, verstärkt zur Senkung des Co²-Ausstoßes beizutragen, um das Klimaziel zu erreichen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf der Grundlage der von DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Zum 31. Dezember 2014 verfügte der STEAG-Konzern über eine installierte Leistung von insgesamt rund 700 Megawatt (MW) auf Basis erneuerbarer und dezentraler Erzeugung. Der Anteil an der insgesamt installierten Leistung lag somit bei etwa 7 %.


Zu Frage 2)
Durch konsequenten Ausbau verfügte der STEAG-Konzern zum 31. Dezember 2015 über eine installierte Leistung von insgesamt rund 750 MW und zum 31. Dezember 2016 von insgesamt rund 800 MW auf Basis erneuerbarer und dezentraler Erzeugung. Der Anteil an der insgesamt installierten Leistung lag somit 2015 bei über 7 %, 2016 bei etwa 8 %.
Zum Geschäftsjahresende 2017 wird die installierte Leistung auf Basis erneuerbarer und dezentraler Erzeugung im STEAG-Konzern voraussichtlich mehr als 10 % der insgesamt installierten Leistung betragen.

Der STEAG-Konzern hat zwischen 2011 und 2016 rund 780 Mio. € in seinen Unternehmensbereich erneuerbare Energien und dezentrale Anlagen investiert. Dies entspricht einem Anteil von 45 Prozent am gesamten Investitionsvolumen. Ab 2013 hat STEAG unter anderem Windparks in Brandenburg und in Polen realisiert. 2014 stellten die Windparks Süloglu in der Türkei sowie Crucea Nord in Rumänien, mit 108 MW das größte Einzelprojekt, die wesentlichen Investitionen dar. 2015 wurden mehrere Projektgesellschaften zum Bau von Windparks in Frankreich erworben. Die französischen Windparks Hauteville und Cormainville befinden sich seit September 2016 im Betrieb.

Zu Frage 3)
Den Anteil Erneuerbarer Energien signifikant auszubauen hat STEAG weiter fest im Blick und arbeitet daran mit Nachdruck.
Aufgrund des massiven Engagements von Banken und Versicherern hat sich die Marktsituation im Bereich Windenergie jedoch deutlich verändert, so dass STEAG mit einem veränderten Geschäftsmodell weiter auf Erneuerbare Energien setzen wird. Bei künftigen Investitionen liegt der Fokus in Zukunft nicht mehr auf dem langfristigen Besitz von Vermögenswerten. Vielmehr sind ein früherer Einstieg in die Entwicklung von Projekten, die Übernahme der Betriebsführung, die Nutzung des energiewirtschaftlichen Know-hows sowie ein flexiblerer Abverkauf in Entwicklung befindlicher bzw. fertiggestellter Windparks vorgesehen.

Bezogen auf das geplante Investitionsvolumen für Wachstumsprojekte in den Jahren 2018-2022 entfällt mehr als die Hälfte auf Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien. Insbesondere der Bau des Geothermiekraftwerks in Indonesien und die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte ist dabei vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08621-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2016/2017 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Erwerb der RWEB Verwaltungs GmbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Umfirmierung und Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09066-17)

Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 3) zum Thema „DSW21 Beteiligungsgesellschaft MbH“ und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) ergänzt bzw. berichtigt die Anlage zur Änderung der Satzung der Dortmunder Stadtwerke AG wie folgt:

§ 14 Abs. 2
- zweiter Spiegelstrich: anstatt bisher "wesentliche Änderungen ..." nunmehr "Änderungen ..."
- vierter Spiegelstrich: anstatt bisher "Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen ..." nunmehr "Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen ..."
- siebter Spiegelstrich: anstatt bisher "Weisungen an beherrschte Unternehmen ..." nunmehr "alle Weisungen an beherrschte Unternehmen ..."

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der oben ausgeführten Änderungen zur Satzung, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu
1. dem Erwerb der Geschäftsanteile von 100 % an der RWEB Verwaltungs GmbH durch DSW21 zu einem Kaufpreis in Höhe von 25.000 Euro ;
2. der Umfirmierung der Gesellschaft in Dortmunder Stadtwerke Beteiligungs-gesellschaft mbH (DSW Beteiligungs-GmbH);
3. der Bestellung der Herren Guntram Pehlke und Jörg Jacoby zu Geschäftsführern der DSW Beteiligungs-GmbH;
4. der Einbringung der DEW21-Geschäftsanteile (60,1%) in die DSW Beteiligungs-GmbH;
Der Rat der Stadt beschließt den Gesellschaftsvertrag der DSW Beteiligungs-GmbH sowie eine Satzungsänderung von DSW21 (Anlagen); er ermächtigt die Verwaltung, im Zuge der weiteren Abstimmung insbesondere mit der Kommunalaufsicht, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.



zu TOP 3.4
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum BigTipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08502-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08502-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.17 vor:
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Abstimmung:
Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum Big Tipi (EF)
wird ersatzlos gestrichen.
Dem Rat wird die so geänderte Fassung zur Beschlussfassung empfohlen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Eingangs wies Herr Burkholz darauf hin, dass der Text in der Nutzungs- und
Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum zu 4.4 wie folgt lauten muss (analog
zu der Vorlage Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus, Drucksache
Nr.: 08500-17):

„4.4 Ermäßigung und Befreiung von Entgelten
4.4.1 Bei Raumnutzung ermäßigt sich das zu entrichtende Entgelt um 50 % für
- gemeinnützig anerkannte Vereine und Personenvereinigungen im sozialkulturellen
Bereich,
- politische Parteien und ihre Untergliederungen,
- Gewerkschaften,
- Eigenbetriebe der Stadt Dortmund.

4.4.2 Folgende Nutzer/-innen sind von der Zahlung des Entgeltes für Raumnutzung befreit:
- die in Absatz 4.4.1 genannten Nutzer/-innen, wenn sie innerhalb der Erlebniswelt
Fredenbaum aktiv an der Programmgestaltung mitwirken oder in der Erlebniswelt
Fredenbaum dauerhaft ansässig sind
- Behindertengruppen und gemeinnützige Organisationen der Behindertenarbeit
- Stadtämter und Dienststellen der Stadt Dortmund
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, insbesondere
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie diesen an- und
eingegliederten Institutionen und Kirchen und Religionsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts.“

Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Nach Abschluss der angeregten Diskussion bat der Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie die Verwaltung nachdrücklich, die Modalitäten zu 3.4 der Nutzungs- und
Entgeltordnung zu prüfen.

Herr Grohmann zog daraufhin den Antrag zurück. Er wies aber darauf hin, dass die SPDFraktion den Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung aus politischer Überzeugung
ablehnt.

Unter Hinweis auf den Prüfauftrag (zu Punkt 3.4) und die Ausführungen von Herrn
Burkholz (zu Punkt 4.4) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und
Entgeltordnung für die Erlebniswelt Fredenbaum Big Tipi ab 01.01.2018.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
aus dem Auszug der nichtgenehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 18.10.2017 geht hervor, dass die SPD-Fraktion ihren im Ausschuss gestellten Antrag zurückgezogen hat. Gleichwohl wies sie aber darauf hin, dass sie den Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung aus politischer Überzeugung ablehnt.

Vor Beschlussfassung über die nunmehr zur Beratung anstehende Vorlage bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung detailliert darzustellen, welche vertraglichen Modalitäten zwischen der Stadt Dortmund und der Gastronomie "Schmiedingslust" bestehen.

Am besten könnte dies dadurch geschehen, dass den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Originalwortlaut des Vertrages vorgelegt wird.

Hilfsweise soll die Verwaltung darstellen, welche wesentlichen Aspekte (Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfristen, etc.) dazu geführt haben, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag zurückgezogen hat und die Verwaltung nunmehr nur noch die Modalitäten zu Punkt 3.4 der Nutzungs- und Entgeltordnung überprüfen soll.
Herr Niederquell (Bereichsleiter, Fachbereich Liegenschaften) bittet darum, den TOP im nichtöffentlichen Teil erneut aufzurufen, da die Antworten der Verwaltung zum Vertrag nichtöffentlichen Charakter haben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt dem Vorschlag von Herrn Niederquell.

Nach Abschluss der Diskussion im nichtöffentlichen Teil, zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.

Die vorliegende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion ist damit mündlich erledigt.

zu TOP 3.5
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus (FHH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08500-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für das Fritz-Henßler-Haus ab 01.01.2018

zu TOP 3.6
EDG Holding GmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft AMK - Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH insbesondere aufgrund von § 108a GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08995-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der AMK – Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (im Folgenden: AMK) insbesondere zur Umsetzung des § 108a GO NRW zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung dieser Änderungen.

zu TOP 3.7
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund - hier: Vollständiger Erwerb der Anteile an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie Abwicklung der MVA Hamm Betreiber GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09103-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen in Höhe von insgesamt 42% an der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH durch die EDG Holding GmbH, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVA Hamm Betreiber Holding GmbH und der Liquidation der MVA Hamm Betreiber GmbH zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.

zu TOP 3.8
Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09312-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Städte Bochum und Gelsenkirchen an die BOGESTRA für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien 336, 369, 370, 378, AST69) für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2041 zu. Das aktuell von der BOGESTRA erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der BOGESTRA für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.
3. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Bochum auf das Dortmunder Stadtgebiet zugunsten der BOGESTRA für die Betriebsleistungen der BOGESTRA auf den Linien 336, 369, 370, 378 und AST69 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Inkrafttreten der Direktvergabe an die BOGESTRA zu.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die BOGESTRA erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

zu TOP 3.9
STEAG Fernwärme GmbH: Veräußerung der Beteiligung an der Fernwärmeversorgung Niederrhein
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09079-17)

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt ein Schreiben an alle Fraktionen mit näheren Erläuterungen zu den wirtschaftlichen Daten zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Veräußerung 26 %-igen Beteiligung der STEAG Fernwärme GmbH an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH zu.

zu TOP 3.10
Sanierung der Ober- und Untermaschinerie der Oper im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08472-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die Sanierung der Steuerungsbauelemente der Obermaschinerie und Untermaschinerie des Opernhauses in der spielfreien Zeit 2019 und 2020.
- beauftragt das Theater Dortmund die erforderlichen Vergabeverfahren zur Vorbereitung der Planung und zur Ausführung zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum durchzuführen.
- ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 3.11
Änderung des Gesellschaftervertrages der TZDO GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08696-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der TZDO GmbH. Dadurch wird die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder der TZDO GmbH von drei Jahren auf die Dauer einer Kommunalwahlperiode verlängert.

zu TOP 3.12
Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Fragen der einzelnen Fraktionen zu den Ursachen und Auswirkungen reduzierter Investitionen im WJ 2018 beantworten die Betriebsleitung EB 70, Herr Niggemann und Herr Dr. Falk wie folgt:
· Auf Basis der geltenden Rechtslage wird durch die Feuerwehr seit geraumer Zeit gefordert, dass der 2. Rettungsweg für jedes durch die Baumaßnahme betroffene Gebäude geprüft und nachgewiesen wird. Ansonsten kann der jeweiligen Baumaßnahme eine brandschutzrechtliche Zustimmung nicht erteilt werden. Hieraus ergeben sich erhöhte Aufwendungen für die Planung und Vorbereitung von Kanalbaumaßnahmen, erforderliche Abstimmungen mit der Feuerwehr und zeitliche Verzögerungen.
· Wie hoch der finanzielle Mehraufwand und ein zusätzlicher Aufwand und damit auch ein Personalbedarf sind, kann heute noch nicht quantifiziert werden.
· Der Planungsaufwand, der im Laufe des WJ 2018 zu leisten ist, wird infolge geringere Investitionen im WJ 2018 nicht bzw. nur unwesentlich geringer, da die Planung für die betreffenden Investitionsmaßnahmen des WJ 2018 bereits weitgehend abgeschlossen ist. Im Jahre 2018 werden vielmehr Investitionsmaßnahmen der Folgejahre geplant.
· Reduzierte Investitionen im WJ 2018 führen zu geringeren Abschreibungen (Abschreibungsdauer i.d.R. 80 Jahre) und damit zu reduzierten Abwassergebühren. Die Auswirkungen sind aber gering.
· Die Erweiterung des Stellenplans begründet sich wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 (Drucksache Nr.: 03986-16) die Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen beschlossen. Für diese zusätzlich zu erbringenden Leistungen werden in der Stadtentwässerung Dortmund insgesamt sechs Planstellen eingerichtet und ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug beschafft.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.13
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Grabeland
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08459-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:

„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Aufnahme des oben genannten TOP in die TO der
Sitzung am 20.9.2017.

Wir bitten die Verwaltung um eine Auflistung aller vorhandenen Grabelandflächen in
Dortmund.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit
zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) sagt zu, allen Fraktionen einen Übersichtsplan zur Verfügung zu stellen und die o. a. Bitte um Stellungnahme bis Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres zu beantworten.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2016 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 19.347.458,79 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2016 von -19.011.958,79 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Die Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2017 zu beauftragen.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08933-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den ersten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.



Monegel Kowalewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage1:

(See attached file: 4. Managementbericht 2017 inkl. Anlagen_AFBL 09.11.2017.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: Der Jahresbericht 2016.pdf) (See attached file: Der Jahresbericht_Lesehilfe.pdf)

Anlage 3:

(See attached file: 7_AFBL_09.11.17.pdf)