N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 12.12.2006
Saal Westfalia, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:30 - 20:00 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Klein
Frau Opitz
Frau Rischer
Herr Schwohnke
Herr Stockhaus
Herr Volkert
Herr Knoll, Seniorenbeirat
Frau Unger, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Mertens, Fraktion FDP/Bürgerliste
Herr Offermann, CDU-Fraktion
Herr Taranczewski, SPD-Fraktion

Beratende Mitglieder:
Herr von Kölln, AG der Wohlfahrtsverbände
Herr Kremer, 01/Bürgerbüro

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Vollmer, 5/Dez.-Büro
Herr Süshardt, StA 50
Herr Zube, StA 50
Herr Kahrmann, StA 61

Sonstige Anwesende:
Zwei Schriftdolmetscher/-innen, zwei Gebärdendolmetscher/inne
und Gäste (u. a. eine Gruppe von sieben Student/-innen der Fachhochschule für angewandte Sozialwissenschaften Dortmund)

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 12.12.2006, Beginn 17:30 Uhr,
Saal Westfalia, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 68 18,
per Fax unter (0231) 50-1 01 20
oder per E-Mail buergerbuero@dortmund.de.

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 10.10.2006

2. Bürger/-innensprechstunde

3. Berichte

3.1 Kommunikationsbarrierefreiheit
(Drucksache-Nr. 06675-06)
- mündliche Berichte
- für Schwerhörige/Spätertaubte
- für Sprechbehinderten
- für Seh-/Hörgeschädigten
- für Menschen mit Lernschwierigkeiten
(wurde in der Sitzung am 10.10.2006 aus Sicht der Menschen mit Sehbehinderung behandelt, s. TOP 2.)
4. Vorlagen

4.1 Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den
Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache-Nr.: 04449-06-E1)
- Beschlussvorschlag des Vorsitzenden (Drucksache-Nr.
04449-06-E2)

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
Sitzung am 18.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am
24.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der
Sitzung am 31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am
31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung
- am 31.10.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am
31.10.2006
Hinweise:
In den Sitzungen der Bezirksvertretungen Lütgendortmund, Eving, Huckarde und Innenstadt-Nord wurde die Vorlage einstimmig so beschlossen. In der Sitzung Bezirksvertretung Brackel wurde die Vorlage zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 08.11.2006 wurde die Vorlage auf die Sitzung am 05.12.2006 vertagt.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.11.2006 wurde die Vorlage auf den 06.12.2006 vertagt.

4.2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen "Wohnen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06665-06)

4.3 Fahrdienst für behinderte Menschen (BfD)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07083-06)

4.4 Behindertenpolitisches Netzwerk:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-06)
Hinweis:
In der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 05.09.06 wurde die Geschäftsordnung vereinbart (Drucksache-Nr.: 06203-06).

5. Mitteilungen

5.1 Organisation einer frühzeitigen Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben. (nach § 2 (3) der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Dortmund)
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 07068-06)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Klein benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende, Herr Herkelmann, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 10.10.2006

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig die Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 10.10.2006.


2. Bürger/-innensprechstunde

Es liegen keine Beiträge zur Bürger/-innensprechstunde vor.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Kommunikationsbarrierefreiheit
(Drucksache-Nr. 06675-06)

Frau Susanne Schmidt und Herr Stockhaus geben einen mündlichen Bericht über die Situation von schwerhörigen, ertaubten und gehörlosen Menschen. In der anschließenden Diskussion wird u. a. das Problem der Notfall-Fax-Nummer 112 erörtert.
Frau Bönschen gibt einen mündlichen Bericht über die Situation von taubblinden und hörsehgeschädigten Menschen. In der anschließenden Diskussion geht es u. a. um die Bewältigung von Wegen zu den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die beiden mündlichen Berichte zur Kenntnis. Die Präsentationen zu beiden Berichten sind diesem Protokoll als Anhänge beigefügt.
Die Vertreter/innen der Chiccos bitten darum, ihr Thema auf die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zu verschieben.



4. Vorlagen

zu TOP 4.1
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den
Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache-Nr.: 04449-06-E1)
- Beschlussvorschlag des Vorsitzenden (Drucksache-Nr. 04449-06-E2)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stellt fest:

Es reicht nicht, wenn Bahnhöfe und Haltepunkte „mobilitätsgerecht“ gestaltet sind, sie müssen „barrierefrei“ sein i.S. des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Barrierefreiheit umfasst nicht nur die baulichen Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch die technischen Einrichtungen, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wie Automaten, Zugzielanzeiger und Lautsprecher. Die müssen so eingerichtet sein, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In diesem Sinne sei keiner der Dortmund Bahnhöfe „barrierefrei“. Nur 27 verfügen über einen barrierefreien Zugang und nur an 20 könne auch der Zug selbst barrierefrei erreicht werden.

Davon ausgehend fordert das Behindertenpolitische Netzwerk von der DB AG ein verstärktes Engagement bei der Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte. Darüber hinaus werden im Einzelnen die folgenden Punkte angeregt:

Rollstuhlfahrer/-innen möchten beim Ausstieg beim Blick auf den Aufzug erkennen können, ob dieser funktionsfähig ist, um dann ggfs. weiterfahren und an einem anderen Bahnhof aussteigen zu können. Das könne durch ein optisches Signal (rote Lampe) ermöglicht werden.

Fahrscheinautomaten sind durchgehend so zu gestalten, dass alle Bedieneinheiten (Display, Geldeinwurf usw.) vom Rollstuhl aus zu bedienen sind.

Rampen müssen so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrer/-innen gefahrlos befahrbar sind (Steigung ≤ 6%, zudem in angemessenen Abständen Ruhepodeste).

Da Regionalzüge zukünftig nicht mehr mit Toiletten ausgestattet sind, kommt es um so mehr darauf an, im Umfeld von Bahnhöfen Toilettenanlagen vorzusehen (Wall).

Es fehlt eine Darstellung der Bahnhöfe und Haltepunkte, deren Zugänge barrierefrei gestaltetet sind. Angeregt wird ein Faltblatt mit Liste und/oder Plan bzw. eine Darstellung im Internet.

Verspätungen und Zugausfälle sollten auch visuell auf den Bahnsteigen bekannt gegeben werden.

Um zu einer beschleunigten Nachrüstung der Stationen mit Aufzügen zu kommen, solle die Möglichkeit geprüft werden, Folgekosten von der Stadt zu übernehmen und ein Prioritätenkatalog unter Berücksichtigung von Knotenpunkten des VRR und des städtischen ÖPNV erstellt werden.

Herr Knoll berichtet, dass sich der Seniorenbeirat in seiner Arbeitssitzung am 06.12.2006 mit der Ratsvorlage befasst und folgende Mängel festgestellt hat:

„Die Vorlage über die Potenzial- und Strukturanalyse für die DB-Bahnhöfe stellt den Zustand der Bahnhöfe zutreffend dar. Es muss jedoch festgestellt werden, dass nur 27 von 43 Bahnhöfen die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind, dennoch große Mängel aufweisen. Wir fordern daher mit Nachdruck die Barrierefreiheit in den Bahnhöfen Aplerbeck, Barop, Hörde, Löttringhausen, Aplerbeck-Süd, Sölde und Kruckel vordringlich barrierefrei umzubauen.

Bisher können diese Bahnhöfe von behinderten Rollator- und Rollstuhlbenutzern und von Personen mit Gehbehinderung nicht benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit ist für diese behinderten Bürger sehr stark eingeschränkt.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, mit dem Seniorenbeirat gemeinsam für die Barrierefreiheit auf den Dortmunder DB-Bahnhöfen einzutreten und für Abhilfe durch die Deutsche Bahn AG zu sorgen.


zu TOP 4.2
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen "Wohnen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06665-06)

Herr Süshardt erläutert die Vorstellungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Modellregion und weist auf die Regionalplanungskonferenz zur Weiterentwicklung der Versorgung hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Fahrdienst für behinderte Menschen (BfD)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07083-06)

Den Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks liegt eine schriftliche Anfrage bzw. Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk leitet diese Anfrage bzw. Stellungnahme an die Verwaltung (StA 50 Herrn Zube) weiter.

Das Behindertenpolitische Netzwerk vertagt auf Vorschlag von Herrn Herkelmann die Diskussion, bis die zusätzlichen Fragen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit von der Verwaltung beantwortet sind.

zu TOP 4.4
Behindertenpolitisches Netzwerk:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-06)
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und
Gesundheit aus der Sitzung am 28.11.2006 (wurde
nachversandt)

Herr Herkelmann weist auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema hin.

Frau Rischer regt an, den Aktionskreis „Der behinderte Mensch“ und die Verbände in der Satzung als zu beteiligende Organisationen zu benennen.

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt der Vorlage zu und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 18.03.06.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund.


5. Mitteilungen

zu TOP 5.1
Organisation einer frühzeitigen Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben. (nach § 2 (3) der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Dortmund)
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 07068-06)

Herr Herkelmann weist auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema hin.

Frau Vollmer erläutert das Anliegen des Vorstandes.

Frau Unger weist darauf hin, dass die Terminierung der Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerks und der Ratsausschüsse nicht in jedem Falle günstig aufeinander abgestimmt seien. Daher sei es umso wichtiger, dass es frühzeitig Rückmeldungen zu Verwaltungsvorlagen gäbe, auch wenn das Netzwerk keine reguläre Sitzung habe.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt dem Vorschlag des Vorstandes zu und fasst einstimmig folgenden

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt die Gründung einer Arbeitsgruppe „Beteiligungsverfahren“.

Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Entwicklung eines nachvollziehbaren, für das Behindertenpolitischen Netzwerk und die Stadt Dortmund handhabbaren und der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Dortmund entsprechenden Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben.

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk wirken in der Arbeitsgruppe „Beteiligungsverfahren“ mit:
Frau Esther Schmidt
Frau Opitz
Frau Rischer
Herr Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Herr Knoll
Diese Personen werden zu einer ersten Sitzung für Donnerstag, den 11.01.2007, 17:00 – 19:00 Uhr, Stadthaus, Raum A 853, eingeladen.

Die Geschäftsführung des Behindertenpolitischen Netzwerks organisiert die Arbeit der Arbeitsgruppe.

Herr Herkelmann teilt ferner mit:

Das Gespräch des Vorstands des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten zum Thema „Förderalismusreform“ (Freitag, 10.11.2006, 11:00 – 12:00 Uhr, Dortmunder Rathaus) hat stattgefunden.

Zum Thema „Persönliches Budget“ wird es einen Gesprächstermin mit Vertretern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geben, über dessen Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes berichtet werde.

Die Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 12.06.2007 findet in der Bundesfachschule für Orthopädietechnik, Schliepstr. 6 – 8, statt.

Herr Herkelmann schließt die Sitzung um 20:00 Uhr.

Protokollführung: Herr Kremer



Herkelmann
Klein
Vorsitzender
Mitglied
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Klein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende, Herr Herkelmann, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 10.10.2006

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig die Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 10.10.2006.


2. Bürger/-innensprechstunde

3. Berichte

zu TOP 3.1
Kommunikationsbarrierefreiheit
(Drucksache Nr.: 06675-06)

Frau Susanne Schmidt und Herr Stockhaus geben einen mündlichen Bericht über die Situation von schwerhörigen, ertaubten und gehörlosen Menschen. In der anschließenden Diskussion wird u. a. das Problem der Notfall-Fax-Nummer 112 erörtert.
Frau Bönschen gibt einen mündlichen Bericht über die Situation von taubblinden und hörsehgeschädigten Menschen. In der anschließenden Diskussion geht es u. a. um die Bewältigung von Wegen zu den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die beiden mündlichen Berichte zur Kenntnis. Die Präsentationen zu beiden Berichten sind diesem Protokoll als Anhänge beigefügt.
Die Vertreter/innen der Chiccos bitten darum, ihr Thema auf die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zu verschieben.




4. Vorlagen

zu TOP 4.1
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den
Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache-Nr.: 04449-06-E1)
- Beschlussvorschlag des Vorsitzenden (Drucksache-Nr. 04449-06-E2)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stellt fest:

Es reicht nicht, wenn Bahnhöfe und Haltepunkte „mobilitätsgerecht“ gestaltet sind, sie müssen „barrierefrei“ sein i.S. des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Barrierefreiheit umfasst nicht nur die baulichen Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch die technischen Einrichtungen, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wie Automaten, Zugzielanzeiger und Lautsprecher. Die müssen so eingerichtet sein, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In diesem Sinne sei keiner der Dortmund Bahnhöfe „barrierefrei“. Nur 27 verfügen über einen barrierefreien Zugang und nur an 20 könne auch der Zug selbst barrierefrei erreicht werden.

Davon ausgehend fordert das Behindertenpolitische Netzwerk von der DB AG ein verstärktes Engagement bei der Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte. Darüber hinaus werden im Einzelnen die folgenden Punkte angeregt:

Rollstuhlfahrer/-innen möchten beim Ausstieg beim Blick auf den Aufzug erkennen können, ob dieser funktionsfähig ist, um dann ggfs. weiterfahren und an einem anderen Bahnhof aussteigen zu können. Das könne durch ein optisches Signal (rote Lampe) ermöglicht werden.

Fahrscheinautomaten sind durchgehend so zu gestalten, dass alle Bedieneinheiten (Display, Geldeinwurf usw.) vom Rollstuhl aus zu bedienen sind.

Rampen müssen so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrer/-innen gefahrlos befahrbar sind (Steigung ≤ 6%, zudem in angemessenen Abständen Ruhepodeste).

Da Regionalzüge zukünftig nicht mehr mit Toiletten ausgestattet sind, kommt es um so mehr darauf an, im Umfeld von Bahnhöfen Toilettenanlagen vorzusehen (Wall).

Es fehlt eine Darstellung der Bahnhöfe und Haltepunkte, deren Zugänge barrierefrei gestaltetet sind. Angeregt wird ein Faltblatt mit Liste und/oder Plan bzw. eine Darstellung im Internet.

Verspätungen und Zugausfälle sollten auch visuell auf den Bahnsteigen bekannt gegeben werden.

Um zu einer beschleunigten Nachrüstung der Stationen mit Aufzügen zu kommen, solle die Möglichkeit geprüft werden, Folgekosten von der Stadt zu übernehmen und ein Prioritätenkatalog unter Berücksichtigung von Knotenpunkten des VRR und des städtischen ÖPNV erstellt werden.

Herr Knoll berichtet, dass sich der Seniorenbeirat in seiner Arbeitssitzung am 06.12.2006 mit der Ratsvorlage befasst und folgende Mängel festgestellt hat:

„Die Vorlage über die Potenzial- und Strukturanalyse für die DB-Bahnhöfe stellt den Zustand der Bahnhöfe zutreffend dar. Es muss jedoch festgestellt werden, dass nur 27 von 43 Bahnhöfen die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind, dennoch große Mängel aufweisen. Wir fordern daher mit Nachdruck die Barrierefreiheit in den Bahnhöfen Aplerbeck, Barop, Hörde, Löttringhausen, Aplerbeck-Süd, Sölde und Kruckel vordringlich barrierefrei umzubauen.

Bisher können diese Bahnhöfe von behinderten Rollator- und Rollstuhlbenutzern und von Personen mit Gehbehinderung nicht benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit ist für diese behinderten Bürger sehr stark eingeschränkt.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, mit dem Seniorenbeirat gemeinsam für die Barrierefreiheit auf den Dortmunder DB-Bahnhöfen einzutreten und für Abhilfe durch die Deutsche Bahn AG zu sorgen.



zu TOP 4.1.1
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Auszüge aus den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-West, Hörde, Innenstadt-Ost, Aplerbeck, Scharnhorst und Hombruch
(Drucksache Nr.: 04449-06)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den
Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache-Nr.: 04449-06-E1)
- Beschlussvorschlag des Vorsitzenden
(Drucksache-Nr. 04449-06E2)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stellt fest:

Es reicht nicht, wenn Bahnhöfe und Haltepunkte „mobilitätsgerecht“ gestaltet sind, sie müssen „barrierefrei“ sein i.S. des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Barrierefreiheit umfasst nicht nur die baulichen Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch die technischen Einrichtungen, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wie Automaten, Zugzielanzeiger und Lautsprecher. Die müssen so eingerichtet sein, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In diesem Sinne sei keiner der Dortmund Bahnhöfe „barrierefrei“. Nur 27 verfügen über einen barrierefreien Zugang und nur an 20 könne auch der Zug selbst barrierefrei erreicht werden.

Davon ausgehend fordert das Behindertenpolitische Netzwerk von der DB AG ein verstärktes Engagement bei der Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte. Darüber hinaus werden im Einzelnen die folgenden Punkte angeregt:

Rollstuhlfahrer/-innen möchten beim Ausstieg beim Blick auf den Aufzug erkennen können, ob dieser funktionsfähig ist, um dann ggfs. weiterfahren und an einem anderen Bahnhof aussteigen zu können. Das könne durch ein optisches Signal (rote Lampe) ermöglicht werden.

Fahrscheinautomaten sind durchgehend so zu gestalten, dass alle Bedieneinheiten (Display, Geldeinwurf usw.) vom Rollstuhl aus zu bedienen sind.

Rampen müssen so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrer/-innen gefahrlos befahrbar sind (Steigung ≤ 6%, zudem in angemessenen Abständen Ruhepodeste).

Da Regionalzüge zukünftig nicht mehr mit Toiletten ausgestattet sind, kommt es um so mehr darauf an, im Umfeld von Bahnhöfen Toilettenanlagen vorzusehen (Wall).

Es fehlt eine Darstellung der Bahnhöfe und Haltepunkte, deren Zugänge barrierefrei gestaltetet sind. Angeregt wird ein Faltblatt mit Liste und/oder Plan bzw. eine Darstellung im Internet.

Verspätungen und Zugausfälle sollten auch visuell auf den Bahnsteigen bekannt gegeben werden.

Um zu einer beschleunigten Nachrüstung der Stationen mit Aufzügen zu kommen, solle die Möglichkeit geprüft werden, Folgekosten von der Stadt zu übernehmen und ein Prioritätenkatalog unter Berücksichtigung von Knotenpunkten des VRR und des städtischen ÖPNV erstellt werden.

Herr Knoll berichtet, dass sich der Seniorenbeirat in seiner Arbeitssitzung am 06.12.2006 mit der Ratsvorlage befasst und folgende Mängel festgestellt hat:

„Die Vorlage über die Potenzial- und Strukturanalyse für die DB-Bahnhöfe stellt den Zustand der Bahnhöfe zutreffend dar. Es muss jedoch festgestellt werden, dass nur 27 von 43 Bahnhöfen die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind, dennoch große Mängel aufweisen. Wir fordern daher mit Nachdruck die Barrierefreiheit in den Bahnhöfen Aplerbeck, Barop, Hörde, Löttringhausen, Aplerbeck-Süd, Sölde und Kruckel vordringlich barrierefrei umzubauen.

Bisher können diese Bahnhöfe von behinderten Rollator- und Rollstuhlbenutzern und von Personen mit Gehbehinderung nicht benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit ist für diese behinderten Bürger sehr stark eingeschränkt.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, mit dem Seniorenbeirat gemeinsam für die Barrierefreiheit auf den Dortmunder DB-Bahnhöfen einzutreten und für Abhilfe durch die Deutsche Bahn AG zu sorgen.


zu TOP 4.1.2
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 04449-06-E1)
- Beschlussvorschlag des Vorsitzenden
(Drucksache-Nr. 04449-06-E2)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stellt fest:

Es reicht nicht, wenn Bahnhöfe und Haltepunkte „mobilitätsgerecht“ gestaltet sind, sie müssen „barrierefrei“ sein i.S. des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Barrierefreiheit umfasst nicht nur die baulichen Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch die technischen Einrichtungen, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wie Automaten, Zugzielanzeiger und Lautsprecher. Die müssen so eingerichtet sein, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In diesem Sinne sei keiner der Dortmund Bahnhöfe „barrierefrei“. Nur 27 verfügen über einen barrierefreien Zugang und nur an 20 könne auch der Zug selbst barrierefrei erreicht werden.

Davon ausgehend fordert das Behindertenpolitische Netzwerk von der DB AG ein verstärktes Engagement bei der Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte. Darüber hinaus werden im Einzelnen die folgenden Punkte angeregt:

Rollstuhlfahrer/-innen möchten beim Ausstieg beim Blick auf den Aufzug erkennen können, ob dieser funktionsfähig ist, um dann ggfs. weiterfahren und an einem anderen Bahnhof aussteigen zu können. Das könne durch ein optisches Signal (rote Lampe) ermöglicht werden.

Fahrscheinautomaten sind durchgehend so zu gestalten, dass alle Bedieneinheiten (Display, Geldeinwurf usw.) vom Rollstuhl aus zu bedienen sind.

Rampen müssen so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrer/-innen gefahrlos befahrbar sind (Steigung ≤ 6%, zudem in angemessenen Abständen Ruhepodeste).

Da Regionalzüge zukünftig nicht mehr mit Toiletten ausgestattet sind, kommt es um so mehr darauf an, im Umfeld von Bahnhöfen Toilettenanlagen vorzusehen (Wall).

Es fehlt eine Darstellung der Bahnhöfe und Haltepunkte, deren Zugänge barrierefrei gestaltetet sind. Angeregt wird ein Faltblatt mit Liste und/oder Plan bzw. eine Darstellung im Internet.

Verspätungen und Zugausfälle sollten auch visuell auf den Bahnsteigen bekannt gegeben werden.

Um zu einer beschleunigten Nachrüstung der Stationen mit Aufzügen zu kommen, solle die Möglichkeit geprüft werden, Folgekosten von der Stadt zu übernehmen und ein Prioritätenkatalog unter Berücksichtigung von Knotenpunkten des VRR und des städtischen ÖPNV erstellt werden.

Herr Knoll berichtet, dass sich der Seniorenbeirat in seiner Arbeitssitzung am 06.12.2006 mit der Ratsvorlage befasst und folgende Mängel festgestellt hat:

„Die Vorlage über die Potenzial- und Strukturanalyse für die DB-Bahnhöfe stellt den Zustand der Bahnhöfe zutreffend dar. Es muss jedoch festgestellt werden, dass nur 27 von 43 Bahnhöfen die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind, dennoch große Mängel aufweisen. Wir fordern daher mit Nachdruck die Barrierefreiheit in den Bahnhöfen Aplerbeck, Barop, Hörde, Löttringhausen, Aplerbeck-Süd, Sölde und Kruckel vordringlich barrierefrei umzubauen.

Bisher können diese Bahnhöfe von behinderten Rollator- und Rollstuhlbenutzern und von Personen mit Gehbehinderung nicht benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit ist für diese behinderten Bürger sehr stark eingeschränkt.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, mit dem Seniorenbeirat gemeinsam für die Barrierefreiheit auf den Dortmunder DB-Bahnhöfen einzutreten und für Abhilfe durch die Deutsche Bahn AG zu sorgen.


zu TOP 4.1.3
Potential- und Infrastrukturanalyse für bestehende und geplante Dortmunder DB-Bahnhöfe
Beschlussvorschlag des Vorsitzenden
(Drucksache Nr.: 04449-06-E2)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.11.2006 zu den
Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache-Nr.: 04449-06-E1)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stellt fest:

Es reicht nicht, wenn Bahnhöfe und Haltepunkte „mobilitätsgerecht“ gestaltet sind, sie müssen „barrierefrei“ sein i.S. des § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG). Barrierefreiheit umfasst nicht nur die baulichen Anlagen und Verkehrsmittel, sondern auch die technischen Einrichtungen, Systeme der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen, wie Automaten, Zugzielanzeiger und Lautsprecher. Die müssen so eingerichtet sein, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In diesem Sinne sei keiner der Dortmund Bahnhöfe „barrierefrei“. Nur 27 verfügen über einen barrierefreien Zugang und nur an 20 könne auch der Zug selbst barrierefrei erreicht werden.

Davon ausgehend fordert das Behindertenpolitische Netzwerk von der DB AG ein verstärktes Engagement bei der Herstellung der Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte. Darüber hinaus werden im Einzelnen die folgenden Punkte angeregt:

Rollstuhlfahrer/-innen möchten beim Ausstieg beim Blick auf den Aufzug erkennen können, ob dieser funktionsfähig ist, um dann ggfs. weiterfahren und an einem anderen Bahnhof aussteigen zu können. Das könne durch ein optisches Signal (rote Lampe) ermöglicht werden.

Fahrscheinautomaten sind durchgehend so zu gestalten, dass alle Bedieneinheiten (Display, Geldeinwurf usw.) vom Rollstuhl aus zu bedienen sind.

Rampen müssen so gestaltet sein, dass sie von Rollstuhlfahrer/-innen gefahrlos befahrbar sind (Steigung ≤ 6%, zudem in angemessenen Abständen Ruhepodeste).

Da Regionalzüge zukünftig nicht mehr mit Toiletten ausgestattet sind, kommt es um so mehr darauf an, im Umfeld von Bahnhöfen Toilettenanlagen vorzusehen (Wall).

Es fehlt eine Darstellung der Bahnhöfe und Haltepunkte, deren Zugänge barrierefrei gestaltetet sind. Angeregt wird ein Faltblatt mit Liste und/oder Plan bzw. eine Darstellung im Internet.

Verspätungen und Zugausfälle sollten auch visuell auf den Bahnsteigen bekannt gegeben werden.

Um zu einer beschleunigten Nachrüstung der Stationen mit Aufzügen zu kommen, solle die Möglichkeit geprüft werden, Folgekosten von der Stadt zu übernehmen und ein Prioritätenkatalog unter Berücksichtigung von Knotenpunkten des VRR und des städtischen ÖPNV erstellt werden.

Herr Knoll berichtet, dass sich der Seniorenbeirat in seiner Arbeitssitzung am 06.12.2006 mit der Ratsvorlage befasst und folgende Mängel festgestellt hat:

„Die Vorlage über die Potenzial- und Strukturanalyse für die DB-Bahnhöfe stellt den Zustand der Bahnhöfe zutreffend dar. Es muss jedoch festgestellt werden, dass nur 27 von 43 Bahnhöfen die nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind, dennoch große Mängel aufweisen. Wir fordern daher mit Nachdruck die Barrierefreiheit in den Bahnhöfen Aplerbeck, Barop, Hörde, Löttringhausen, Aplerbeck-Süd, Sölde und Kruckel vordringlich barrierefrei umzubauen.

Bisher können diese Bahnhöfe von behinderten Rollator- und Rollstuhlbenutzern und von Personen mit Gehbehinderung nicht benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit ist für diese behinderten Bürger sehr stark eingeschränkt.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, mit dem Seniorenbeirat gemeinsam für die Barrierefreiheit auf den Dortmunder DB-Bahnhöfen einzutreten und für Abhilfe durch die Deutsche Bahn AG zu sorgen.


zu TOP 4.2
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen "Wohnen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06665-06)

Herr Süshardt erläutert die Vorstellungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Modellregion und weist auf die Regionalplanungskonferenz zur Weiterentwicklung der Versorgung hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Fahrdienst für behinderte Menschen (BfD)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07083-06)

Den Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks liegt eine schriftliche Anfrage bzw. Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk leitet diese Anfrage bzw. Stellungnahme an die Verwaltung (StA 50 Herrn Zube) weiter.

Das Behindertenpolitische Netzwerk vertagt auf Vorschlag von Herrn Herkelmann die Diskussion, bis die zusätzlichen Fragen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit von der Verwaltung beantwortet sind.



zu TOP 4.4
Behindertenpolitisches Netzwerk:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-06)
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und
Gesundheit aus der Sitzung am 28.11.2006 (wurde
nachversandt)

Herr Herkelmann weist auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema hin.

Frau Rischer regt an, den Aktionskreis „Der behinderte Mensch“ und die Verbände in der Satzung als zu beteiligende Organisationen zu benennen.

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt der Vorlage zu und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 18.03.06.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund.




zu TOP 4.4
Behindertenpolitisches Netzwerk:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlich Sitzung vom 28.11.2006

(Drucksache Nr.: 05846-06)
(wurde nachversandt)

Herr Herkelmann weist auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema hin.

Frau Rischer regt an, den Aktionskreis „Der behinderte Mensch“ und die Verbände in der Satzung als zu beteiligende Organisationen zu benennen.

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt der Vorlage zu und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 18.03.06.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Geschäftsordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund.





5. Mitteilungen

zu TOP 5.1
Organisation einer frühzeitigen Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben. (nach § 2 (3) der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Dortmund)
Mitteilung des Vorstandes
(Drucksache Nr.: 07068-06)

Herr Herkelmann weist auf eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Herrn Drolshagen zu diesem Thema hin.

Frau Vollmer erläutert das Anliegen des Vorstandes.

Frau Unger weist darauf hin, dass die Terminierung der Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerks und der Ratsausschüsse nicht in jedem Falle günstig aufeinander abgestimmt seien. Daher sei es umso wichtiger, dass es frühzeitig Rückmeldungen zu Verwaltungsvorlagen gäbe, auch wenn das Netzwerk keine reguläre Sitzung habe.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt dem Vorschlag des Vorstandes zu und fasst einstimmig folgenden

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt die Gründung einer Arbeitsgruppe „Beteiligungsverfahren“.

Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die Entwicklung eines nachvollziehbaren, für das Behindertenpolitischen Netzwerk und die Stadt Dortmund handhabbaren und der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Dortmund entsprechenden Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung an allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben.

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk wirken in der Arbeitsgruppe „Beteiligungsverfahren“ mit:
Frau Esther Schmidt
Frau Opitz
Frau Rischer
Herr Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Herr Knoll
Diese Personen werden zu einer ersten Sitzung für Donnerstag, den 11.01.2007, 17:00 – 19:00 Uhr, Stadthaus, Raum A 853, eingeladen.

Die Geschäftsführung des Behindertenpolitischen Netzwerks organisiert die Arbeit der Arbeitsgruppe.

Herr Herkelmann teilt ferner mit:

Das Gespräch des Vorstands des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten zum Thema „Förderalismusreform“ (Freitag, 10.11.2006, 11:00 – 12:00 Uhr, Dortmunder Rathaus) hat stattgefunden.

Zum Thema „Persönliches Budget“ wird es einen Gesprächstermin mit Vertretern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geben, über dessen Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes berichtet werde.

Die Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 12.06.2007 findet in der Bundesfachschule für Orthopädietechnik, Schliepstr. 6 – 8, statt.