Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 29.10.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Grohmann i. V. für Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Grollmann i. V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

./.

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Schween, 11/2
Frau Klümper, 11/2
Frau Bachmann, 11/3
Herr Jödicke, 11/2
Frau Bluhm, 60/1
Herr Höing, 60/2
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Frau Dorka 32/ZD
Frau Kaczorowski, JAV
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 29.10.2015, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.08.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)
Die Ratsmitglieder und die Fraktionen haben den Haushaltsplan bereits zur Ratssitzung am 01.10.15 erhalten.

2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02226-15)



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Neues Ausbildungskonzept für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02405-15)

3.1.2 Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01788-15)

3.1.3 Einstellung von zusätzlichen Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2016 und folgende
- Schreiben des Personalrates der Stadtverwaltung Dortmund vom 04.08.2015
(Drucksache Nr.: 02148-15)
Das Schreiben des Personalrates lag zur Sitzung am 27.08.2015 vor.

Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)
hierzu -> - Schreiben des Herrn OB Sierau vom 28.08.2015
(Drucksache Nr.: 02148-15-E1)

3.1.4 Ergebnisse der Ausbildungsplatzoffensive 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02515-15)

3.1.5 Wissensmanagement in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02554-15)

3.1.6 Sachstandsbericht zum Ideenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02543-15)

3.1.7 Richtlinie der Stadt Dortmund zum Aufstieg in den höheren Dienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02474-15)

3.1.8 Personalbericht 2014
Gesundheitsbericht 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01446-15)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 27.08.2015 vor.




3.1.9 Nebentätigkeiten von Amtsträgern
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02138-15-E1)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 27.08.2015 vor.
hierzu ->
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02138-15-E2)

3.1.10 Übersicht Personalbedarfe Flüchtlinge
(Drucksache Nr.: 02724-15)

3.1.11 Entwicklung Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungswirte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02797-15)

3.1.12 Leistungsorientierte Bezahlung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02798-15)

3.1.13 Verlassen der Stadtverwaltung nach Beendigung der Ausbildung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02799-15)

3.1.14 Mentoringprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02800-15)

3.1.15 Sachstand Umsetzung Haushaltsbegleitbeschlüsse vom 19.02.2015
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02801-15)



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Aufgabenkritik im Umweltamt - StA 60
hier: Anpassung des Einsparergebnisses im Bereich der Unteren Landschaftsbehörde - "Baumschutz"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01946-15)

3.2.2 Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
- Mündlicher Bericht -

3.2.3 Effizienz der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02717-15)

Vorlage wird nachversandt.



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Einsatz von Software
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02700-15)

4.1.2 Software-Einsatz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02787-15)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

- unbesetzt -


Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Bartsch - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.0
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

Der Ausschuss für Personal und Organisation bestellt Frau Petra Ilter einstimmig als stellvertretende Schriftführerin


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Renkawitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da es sich bei der Stellungnahme der Verwaltung um organisatorische Arbeitsabläufe und –strukturen handelt.

Personalbericht 2014
Gesundheitsbericht 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01446-15)

hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01446-15-E1
)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.1.3 im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht folgenden TOP 4.1.2 zurück:

Software-Einsatz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02787-15)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.08.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.08.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen. Er habe aber noch Klärungsbedarf und fragt nach, ob es richtig sei, dass die auf Seite 4 genannten 14.4 Mio. € mit dem Memorandum nichts zu tun hätten und um welche Maßnahmen es sich im Detail gehandelt habe, die zu diesen strukturellen Verbesserungen geführt hätten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass in jedem Fachbereich Kürzungen vorgenommen worden seien, um die 14.4 Mio. € zusammentragen zu können. Er sagt zu, diese Liste der Kürzungen den Fraktionen für ihre Beratung zur Verfügung zu stellen (Anlage 1). Man könne hier eine Spartranche von 15 Mio. € äquivalent zum Memorandum setzen. Der Memorandum-Prozess sei noch nicht so weit geraten, dass man bereits für 2016 abschließende strukturelle Einsparvereinbarungen habe. Der Haushalt werde sich ohnehin durch die neuen Erträge und Aufwendungen in der Flüchtlingsbetreuung gravierend verändern. Auch konsumtiv werde es Veränderungen geben.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) fragt nach, ob er richtig verstanden habe, dass diese 14,4 Mio. € strukturell aus den Dezernaten zusammengetragen worden seien, bevor der Haushalt eingebracht worden sei. Er erinnere daran, dass das Memorandum bereits für 2015 gelte.

Herr Stüdemann bejaht die erste Frage von Herrn Waßmann und erklärt, dass das Memorandum in der Beratungsfolge bereits für 2015 gelte, das gelte aber nicht für die Haushaltswirkung. Das Memorandum sei mit der Haushaltssatzung beschlossen worden. Darin sei vereinbart worden, dass in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 15 Mio. € strukturell, in Summe 60 Mio. € einzusparen seien. Davon sollten laut Beschluss, max. 15 % für Projekte der Initiative „Nordwärts“ zum Einsatz gebracht werden. Der Prozess der Beratung sei allen bekannt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.





zu TOP 2.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02226-15)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen wolle. Sie merkt an, dass auffallend sei, wieviel Stellenneuschaffungen der Verwaltungsvorstand selbst initiiere. Weiterhin gebe es Stellenneuschaffungen, die sich durch Personalbedarfsbemessungen ergeben würden und durch Ratsentscheidungen. Sie fragt nach, ob durch die Verabschiedung im Rat alles „geheilt“ werde, ober ob es zusätzlich noch separate Vorlagen dazu gäbe.

Herr Müller (Personal- und Organisationsamt) gibt an, dass es sich bei der Tabelle um eine nachträgliche Betrachtung handele und dazu diene, den Stellenplan der Stadt Dortmund an das anpassen, was im Laufe des letzten Jahres entschieden worden sei.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen möchte. Er gibt an, dass aus Sicht seiner Fraktion im Rahmen der Haushaltberatungen noch zu diskutieren sei, wie man mit dem Thema Organisationsentwicklungsprozesse ab 2016 umgehen werde.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die vorgeschriebene Gefährdungsanalyse nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorläge und bittet um Einsicht. Er halte den Umgang mit Arbeitsschutzgesetzen bei der Stadt Dortmund für ein Skandal.

Herr Bartsch (stellv. Vorsitzender) bittet Herrn Dr. Tödt diese Frage erneut in der nichtöffentlichen Sitzung zu stellen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es natürlich eine arbeitsschutzrechtliche Prüfung gegeben habe, den Skandal weise er zurück.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Neues Ausbildungskonzept für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02405-15)

Der TOP 3.1.1 und 3.1.2 werden teilweise zusammen behandelt.

Nachdem die einzelnen Fraktionen ihren Dank für die sehr gut zusammen gefassten Vorlagen, die jeweilige Haltung und noch ausstehende Fragen ausgesprochen haben, antworten Frau Hülsmann (Personal und Organisationsamt) und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) ausführlich und nehmen abschließend Stellung zu den einzelnen Nachfragen der Fraktionen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt bezogen auf TOP 3.1.2 an, dass seine Fraktion davon ausgehe, demnächst jährlich einen Sachstandsbericht zu erhalten. Er bittet darum, vorab darüber in den Vorlagen informiert zu werden, was im darauf folgenden Jahr vorgesehen sei.

Herr Stüdemann sagt eine zukünftige Ausweisung zu, auch die Bitte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Daten nach Frauen und Männern zu differenzieren, wird er folgen.
Weiterhin bittet Herr Suck bis zur nächsten Sitzung um eine Aufstellung aller Ausbildungsplätze, die in 2015 besetzt worden sind und dazu eine Gegenüberstellung für 2016.

Herr Stüdemann sagt das zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das in der Anlage 1 beigefügte Ausbildungskonzept für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01788-15)

Der TOP 3.1.1 und 3.1.2 werden teilweise zusammen behandelt.

Nachdem die einzelnen Fraktionen ihren Dank für die sehr gut zusammen gefassten Vorlagen, die jeweilige Haltung und noch ausstehende Fragen ausgesprochen haben, antworten Frau Hülsmann (Personal und Organisationsamt) und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) ausführlich und nehmen abschließend Stellung zu den einzelnen Nachfragen der Fraktionen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt bezogen auf TOP 3.1.2 an, dass seine Fraktion davon ausgehe, demnächst jährlich einen Sachstandsbericht zu erhalten. Er bittet darum, vorab darüber in den Vorlagen informiert zu werden, was im darauf folgenden Jahr vorgesehen sei.

Herr Stüdemann sagt eine zukünftige Ausweisung zu, auch die Bitte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Daten nach Frauen und Männern zu differenzieren, wird er folgen.

Weiterhin bittet Herr Suck bis zur nächsten Sitzung um eine Aufstellung aller Ausbildungsplätze, die in 2015 besetzt worden sind und dazu eine Gegenüberstellung für 2016.

Herr Stüdemann sagt das zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2015 zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.3
Einstellung von zusätzlichen Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2016 und folgende
- Schreiben des Personalrates der Stadtverwaltung Dortmund vom 04.08.2015
(Drucksache Nr.: 02148-15)

Siehe TOP 3.1.3.1.

zu TOP 3.1.3.1
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)
hierzu-> - Schreiben des Herrn OB Sierau vom 28.08.2015
(Drucksache Nr.: 02148-15-E1)

Der Ausschuss für Personal und Organisation liegt erneut folgendes Schreiben des Personalrates vom 04.08.15 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vor:
Einstellung von zusätzlichen Nachwuchskräften sowie
Initiativantrag gem. § 66 (4) i. V. m. § 72 (1) Nr. 1 LPVG NW vom 13.08.15

Sehr geehrte Damen und Herren des Personalrates,

für das Schreiben vom 04.08.15 sowie den eingereichten Initiativantrag gem.
§ 66 (4) i. V. m. § 72 (1) Nr. 1 LPVG NW vom 13.08.15 bedanke ich mich recht herzlich.
Zu der Notwendigkeit der Einstellung von weiterem Personal in unserer Verwaltung stimme
ich Ihnen vor dem Hintergrund der explodierenden Flüchtlingszahlen zu.
Um die großen Herausforderungen im Bereich der stetig steigenden Flüchtlingszahlen in den
Fachbereichen unserer Verwaltung stemmen zu können, sind unkonventionelle Maßnahmen
notwendig. Um solche zu diskutieren und zu entscheiden, hat sich der Verwaltungsvorstand
zu einer außerordentlichen Sitzung am 07.08.2015 getroffen.
Die Möglichkeit über die bereits ausgewählten Nachwuchskräfte hinausgehend weitere
Schulabgänger/innen einzustellen, hat das Personal- und Organisationsamt geprüft.
Um die Handlungsnotwendigkeit der Verwaltung zu erhalten bzw. wiederherzustellen, halte
ich eine Ausweitung des Personals im mittleren und teilweise auch im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch weitere Nachwuchskräfte für geboten.
Für die Beratungen des aufzustellenden städtischen Haushaltes 2016 werde ich den politischen Gremien vorschlagen, die Anzahl der im Jahr 2016 einzustellenden Nachwuchskräfte um 30 zu erhöhen. Die Ausweitung der Anzahl der Nachwuchskräfte macht, auch für die zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwendungen, einen entsprechenden Beschluss der Gremien notwendig. Das Personal- und Organisationsamt wird die entsprechende Vorlage, inkl. der Aufteilung der geplanten weiteren 30 Nachwuchskräfte auf die verschiedenen Ausbildungsberufe, in Kürze erstellen und Ihnen sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zuleiten.

Eine kurzfristige Erhöhung der Nachwuchskräfte noch für das laufende Einstellungsjahr
2015 ist aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen nicht möglich. Derart kurzfristig sind
die Berufsschulen, die Fachhochschule sowie das Studieninstitut Ruhr leider nicht in der Lage,
die (ua. Raum-)Kapazitäten auszuweiten. Ebenso fehlt es an der rechtlichen Möglichkeit,
wie dem entsprechenden Gremienbeschluss und den im Haushalt notwendigen Personal- und
Sachaufwendungen.
Für eine den Anforderungen der Ausbildung entsprechende qualitativ hochwertige Nachwuchsqualifizierung werden wir mit den Fachbereichen sicherstellen, dass Nachwuchskräfte nicht als „Hilfsarbeiter“ in den jeweiligen Fachbereichen eingesetzt werden und die räumliche Unterbringung nebst notwendigem Technikeinsatz adäquat sichergestellt wird. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Nachwuchskräfte entsprechend ihrer Ausbildungsverordnung in den unterschiedlich notwendigen Praxisabschnitten (Finanzverwaltung, Personalmanagement/Organisation Recht/Sicherheit/Ordnung und Sozial-/Leistungsverwaltung) eingesetzt werden. Daher scheidet ein über die Ausbildungszeit andauernder Praxiseinsatz (nur) in den Fachbereichen der Flüchtlingsarbeit weitgehend aus.
Neben einer eigenen städtischen Ausbildung kommt auch die externe Einstellung von fertig
ausgebildeten Kräften anderer Kommunen in Frage, die für den mittleren oder gehobenen
allgemeinen Verwaltungsdienst befähigt sind oder befähigt werden. Hierzu wurden bereits in
der Vergangenheit und werden mehrere Mitarbeiter/innen extern eingestellt.
Vom Personal- und Organisationsamt wurde darüber hinaus bereits bei Städten des Ruhrgebietes angefragt, ob diese ggf. fertig ausgebildete Nachwuchskräfte haben, die nicht übernommen wenige Nachwuchskräfte haben hier bereits ihr Interesse bekundet
und sollen kurzfristig in den Dienst der Stadt Dortmund übernommen werden.
Darüber hinausgehend wird der Bereich der Personalentwicklung (11/2) gerne bei der kurzfristigen Unterweisung von extern eingestellten Kräften, z. B. durch eine Kompaktschulung, Unterstützung anbieten. Dazu werden sich die betroffenen Fachbereiche entsprechend vereinbaren. Die Notwendigkeit einer Unterstützung der im Bereich der Flüchtlingsarbeit schon tätigen Beschäftigten (z. B. durch begleitete Zirkel, Supervisionen), wurde, nach einer durch das Personal- und Organisationsamt gestarteten Initiative, vor einigen Wochen von den betroffenen Fachbereichen zunächst verneint.
Von dieser Antwort wird eine Ausfertigung an die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes, den
Krisenstab sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation geleitet.
Es würde mich freuen, wenn wir gemeinsam den Zustrom der Flüchtlinge in unserer Stadt
adäquat stemmen können und setze auf die weitere positive Begleitung durch den Personalrat.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich die Position seiner Fraktion in der Zwischenzeit nicht verändert habe. Es bestehe Bedarf und er regt an, bezüglich der frühzeitig zu beginnenden Zeitfolge, mit dem Ausschreibungsprozess/der Akquise schon jetzt zu beginnen. Seine Fraktion würde deshalb heute die Vorlage unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen empfehlen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion den Haushaltsbezug sehe. Er fragt nach, warum in der Vorlage 35 Stellen aufgeführt seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es sich bei 5 Stellen um Stellen für das Jobcenter handele.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen und zusammen mit dem Haushaltsbeschluss zu behandeln. Er fragt nach, ob die Verwaltung praktisch in der Lage sei, 35 Ausbildungsplätze adäquat ausbilden zu können. Er bittet um Einschätzung, auch bezüglich des Widerspruchs, der sich unzweifelhaft aus den Vorlage (siehe auch TOP 3.1.4) ergebe.

Herr Stüdemann versichert, dass die Stadt für eine vernünftige Ausbildung sorge und das auch mit Bestimmtheit schaffe. Die haushälterischen Voraussetzungen müssten natürlich erst geschaffen werden.

Herr Tölch weist erneut auf die technische Notwendigkeit hin, um das Akquiseverfahren durchzuführen. Er schlägt vor, hier unter dem Haushaltsvorbehalt deutlich zu machen, dass die Politik das Verfahren wolle und die Verwaltung zu bitten, das Verfahren bereits jetzt in Gang zu bringen. Eine Beendigung des Verfahrens sei jederzeit möglich.

Frau Hülsmann (Personal und Organisationsamt) erläutert, dass das Akquiseverfahren bereits anlaufe, da es sich um Ausbildungsberufe handele, für die die Stadt im nächsten Jahr ohnehin ausbilden werde. Insofern, handele es sich nur um eine Mehreinstellung und sei für die Akquise und die Vorstellungsgespräche vorerst unerheblich.

Herr Suck gibt an, dass seine Fraktion noch nicht entscheidungsreif sei. Er bittet deshalb bis zur nächsten Sitzung um eine Darstellung, wie eine praktische Ausbildung aussehen werde. Das sei für seine Fraktion ein entscheidungsrelevanter Parameter.

Herr Meyer (Personalrat) weist noch darauf hin, dass seit 2011, 23 Ausbildungsplätze nicht besetzt worden seien.

Herr Tölch gibt an, dass seine Fraktion einverstanden sei, das Thema in den Haushaltsberatungen zu behandeln.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung der nicht besetzten Ausbildungsplätze ab dem Jahr 2013 bis zur nächsten Sitzung.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion heute empfehlen könne.

Frau Kaczorowski (Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung) merkt an, dass dem Ausschuss die Zahlen bereits im Dezember 2014 vorgelegen haben. Sie verweist auf die Drucksachen Nr.: 14257-14. Dort seien die Einstellungen der Nachwuchskräfte in den Jahren 2010 bis 2015 aufgelistet, ebenso die Summe der ursprünglich geplanten und tatsächlichen Einstellungen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn OB Sierau zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt sich diesem Vorhaben positiv zur Seite und ist sich darüber einig, die Vorlage in den Haushaltsberatungen zu behandeln und lässt sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.1.4
Ergebnisse der Ausbildungsplatzoffensive 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02515-15)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ergebnisse der Ausbildungsplatzoffensive zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.5
Wissensmanagement in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02554-15)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt eine kurze Darstellung des Prozesses.

Die einzelnen Fraktionen bedanken sich für das sehr gute Konzept.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum den Ausschuss über evtl. Zwischenergebnisse zu informieren.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt nach kurzer Diskussion das in der Anlage beigefügte Konzept „Wissensmanagement in der Stadtverwaltung Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.6
Sachstandsbericht zum Ideenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02543-15)

Nachdem die einzelnen Fraktionen ihre Haltung zur Vorlage kenntlich gemacht haben, nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation den Sachstandsbericht zum Ideenmanagement zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.7
Richtlinie der Stadt Dortmund zum Aufstieg in den höheren Dienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02474-15)

Nachdem die einzelnen Fraktionen ihre Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben und die Nachfragen abschließend von Frau Hülsmann (Personal- und Organisationsamt) beantwortet wurden,

nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation die Richtlinie der Stadt Dortmund zum Aufstieg in den höheren Dienst zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.8
Personalbericht 2014
Gesundheitsbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01446-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01446-15-E1)

In der Sitzung am 27.08.15 hat Herr Müller den „Personalbericht 2014/Gesundheitsbericht 2014“ in Form einer Präsentation vorgestellt. Die Präsentation wurde als Anlage der Niederschrift angehängt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation hat den Personalbericht 2014 sowie den Gesundheitsbericht 2014 zur Kenntnis genommen und hat ihn erneut für die heutige Sitzung vorgesehen.

Wie unter TOP 1.3 beschlossen, wird die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt.
zu TOP 3.1.9
Nebentätigkeiten von Amtsträgern
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02138-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02138-15-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt
folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.08.2015 (Drucksache Nr.: 02138-15-E1) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bittet die Verwaltung, das Verfahren zur Genehmigung von Nebentätigkeiten inklusive der Entscheidungskriterien sowie damit verbundenen regelmäßigen Überprüfungen darzustellen.

Begründung:
§ 18 Abs.1 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW verpflichtet den Oberbürgermeister dazu, dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten vorzulegen. Im Sinne von Transparenz für Politik und Bürger*innen könnten weitere Amtsträger*innen die von ihnen wahrgenommenen Nebentätigkeiten, sowie die hierfür erhaltenen Entschädigungen, über das Gesetz hinaus veröffentlichen. Damit sorgt die Verwaltung für mehr Transparenz bei diesem Personenkreis und Fehlentwicklungen, wie beim Beispiel der Jugendamtsleitung in Gelsenkirchen, würden schneller offensichtlich.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die gesetzlichen Grundlagen für Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten ergeben sich
aus dem Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG
NRW) und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung – NtV -). Für Tarifbeschäftigte enthält der Tarifvertrag TVöD-V lediglich eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Die Allgemeine Dienst und Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund (AGA) enthält unter Ziffer 5.7 „Rechte und
Pflichten der Beschäftigten“ die Regelung, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit den für
das Personal zuständigen Stellen spätestens 4 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen ist und
die Nebentätigkeit nur nach vorheriger Genehmigung bzw. Kenntnisnahme durch die zuständigen Stellen aufgenommen werden darf.
Die Entscheidung über die Genehmigung von Nebentätigkeiten wurde für die Ebenen bis einschließlich Bereichsleitungen auf die jeweiligen Fachbereiche übertragen. Für die Fachbereichsleitungen und stellvertretenden Fachbereichsleitungen erfolgt dies durch das Personal und Organisationsamt.
Grundsätzlich ist bei der Thematik zu berücksichtigen, dass durch das Grundrecht auf freie
Berufswahl und –ausübung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG), welches auch die
Freiheit der Beschäftigten schützt, das Recht besteht, eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben.
Dieses Recht wird durch beamtenrechtliche und arbeits- und tarifrechtliche Vorschriften
eingeschränkt. Nebentätigkeiten werden daher bei der Stadt Dortmund nur im Rahmen der
gesetzlichen und tariflichen Regelungen genehmigt, bzw. den arbeitsrechtlichen Maßgaben
entsprechend akzeptiert. Bei der Prüfung der Anträge bzw. Anzeigen ist von den Fachbereichen bzw. dem Personal- und Organisationsamt eine Prognose zu stellen, inwieweit dienstliche Interessen beeinträchtigt sein können.

Die Versagung bzw. der Widerruf einer Nebentätigkeit unterliegt der Mitbestimmungspflicht
durch den Personalrat. Aufgrund der Vorlageberechtigungen gegenüber dem Personalrat erfolgt die Mitbestimmung durch das Personal- und Organisationsamt.
Die zwischenzeitlich im Nebentätigkeitsrecht erfolgten Änderungen und Ergänzungen der
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wurden 2014 durch das Personal- und Organisationsamt in entsprechenden Handlungsleitfäden, getrennt nach Beamten/Beamtinnen und Tarifbeschäftigten, zusammengefasst und allen Mitarbeiter/innen mit Rundverfügung vom
06.11.2014 zu Informationszwecken und zur rechtssicheren Bearbeitung von Anträgen zur
Verfügung gestellt. Parallel dazu wurden die Leitfäden inklusive Vordrucke in der städtischen
Datenbank unter „Dienstvorschriften“ eingestellt.
Ende 2014 wurde seitens des Fachbereichs 11 die maximale Befristung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Beamtinnen/Beamte bzw. Unbedenklichkeitsschreiben für Tarifbeschäftigte von fünf auf zwei Jahre festgesetzt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass regelmäßig und in kurzen Abständen eine Aktualisierung der Nebentätigkeiten erfolgt. Im Zuge dessen wurden die Fachbereichsleitungen mit Schreiben vom 06.11.2014 gebeten, bereits erteilte und noch gültige Genehmigungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu prüfen. Alle Mitarbeiter/innen waren nochmals aufgerufen, ihre Nebentätigkeiten oder Veränderungen ihrer Nebentätigkeiten anzuzeigen bzw. erforderliche Genehmigungen zu beantragen.
Bei Umsetzung bzw. Wechsel einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters in einen anderen Fachbereich ist der neue Fachbereich über die Nebentätigkeit zu informieren. Beamtinnen und
Beamte müssen einen neuen Antrag stellen, da erteilte Genehmigungen durch den Wechsel
automatisch erlöschen. Damit prüft der neue Fachbereich unter Berücksichtigung der Übertragung der neuen Aufgaben die Genehmigung der Nebentätigkeit erneut. Diese Prüfung erfolgt auch bei Beschäftigten.
Für Beamte/Beamtinnen besteht nach der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten
und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung – NtV -) eine jährliche
Mitteilungspflicht gegenüber dem Dienstvorgesetzten, wenn die im abgelaufenen Kalenderjahr
erzielten Nebeneinnahmen 1.200 Euro brutto übersteigen. Dienstvorgesetzter im Sinne
der NtV ist nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 LBG in Verbindung mit § 73 Absatz 2 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) der Oberbürgermeister. Entsprechend der o.g. Zuständigkeitsregelung
erfolgt die Mitteilung an die Fachbereiche bzw. an das Personal- und Organisationsamt.
Eine darüber hinausgehende Mitteilungspflicht der städtischen Mitarbeiter/innen besteht aufgrund der v.g. Kontrollfunktion des Dienstvorgesetzten nicht. Da es sich darüber hinaus um
personenbezogene Daten handelt, darf der Dienstvorgesetzte diese ohne gesetzliche Ermächtigung nicht veröffentlichen.
Der TVöD sieht eine Mitteilungspflicht für Beschäftigte nicht vor. Die Beschäftigten werden
aber aufgefordert, Einnahmen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst jährlich mitzuteilen.
Kommunalverfassungsrechtlich ist ein Dienstvorgesetzter für den Hauptverwaltungsbeamten
(= Oberbürgermeister) nicht vorgesehen, daher normiert § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz (alte Fassung: § 18 Abs. 2 KorruptionsbG) seit Inkrafttreten am 01.03.2005 eine Mitteilungspflicht des kommunalen Hauptverwaltungsbeamten gegenüber dem Rat. Nach Behandlung im Rat werden die Nebentätigkeiten sowie die damit verbundenen Nebeneinkünfte auf der Internetseite der Stadt Dortmund veröffentlicht.

Darüber hinaus gelten für den Hauptverwaltungsbeamten (= Beamter auf Zeit) alle beamtenrechtlichen Vorschriften bei der Ausübung von Nebentätigkeiten
Für Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, die pro Kalenderjahr 6.000 Euro übersteigen, besteht eine Abführungspflicht nach NtV. Diese Pflicht
wird auch den Tarifbeschäftigten zur Auflage gemacht.
Die Mitarbeiter/-innen werden mit den Genehmigungsbescheiden bzw. Unbedenklichkeitsschreiben auf die Mitteilungs- und Abführungspflicht hingewiesen. Für die Aufstellungen der Einnahmen aus Nebentätigkeiten zum 01.02. eines Jahres stehen entsprechende Vordrucke in der v. g. Datenbank zur Verfügung.
Der Schriftverkehr im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten wird dem Personal- und Organisationsamt (11/3) bzw. den dezentral Personalakten führenden Stellen von den jeweiligen Fachbereichen zwecks Aufnahme in die Personalakten übermittelt.
Zusätzlich zu dem vorgenannten Verfahren ist beabsichtigt, sämtliche Nebentätigkeiten im
Personalabrechnungsverfahren SAP/HCM personenbezogen zu erfassen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet ergänzend um Darstellung der gezahlten Aufwandsentschädigungen für Amtsleiter und Dezernenten.

Frau Jägers (Stadträtin) sagt eine schriftliche Antwort zur nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil zu.

zu TOP 3.1.10
Übersicht Personalbedarfe Flüchtlinge
(Drucksache Nr.: 02724-15)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Übersicht der Personalbedarfe für Flüchtlinge vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.08.2015 wurden die zusätzlichen Personalbedarfe im Zusammenhang mit den stetig steigenden Flüchtlings-prognosen thematisiert. Es wurde vereinbart, sich vor einer abschließenden Beratung über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung einen Überblick über die bisher angemeldeten Personalbedarfe der Fachbereiche zu verschaffen.

Seit September 2014 tagt der Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge“ unter der Leitung von Frau Stadträtin Zoerner. Während zunächst von 2.500 unterzubringenden Flüchtlingen ausgegangen wurde, ist die Prognose in den vergangenen Monaten mehrfach nach oben korrigiert worden, so dass inzwischen mehr als eine Verdoppelung der Zahlen angenommen wird.

Aufgrund dieser Entwicklung sowie dem damit verbundenen Mehraufwand wurden seit Beginn des Jahres 2015 sowohl durch die unmittelbar als auch die mittelbar betroffenen Fachbereiche rd. 116 zusätzliche Personalbedarfe geltend gemacht und abgestimmt (s. Anlage 1). Die Realisierung dieser Bedarfe erfolgt durch die Einrichtung neuer Planstellen (rd. 68 mit Stellenplanvorlage 2016), durch die Verlagerung bestehender Planstellen sowie durch die Einrichtung von zunächst zeitlich befristeten und überplanmäßigen Projektstellen.

Von den o. g. Personalbedarfen konnten bisher ca. 59 % gedeckt werden, davon 42 % durch externe Einstellungen und 17 % durch interne Besetzungen bzw. durch die Verlagerung bereits besetzter Planstellen. Ein Großteil der verbleibenden Bedarfe befindet sich bereits im Besetzungs- bzw. Einstellungsprozess (32 %), bei lediglich 9 % sind vorab noch wesentliche organisatorische Fragestellungen zu klären. Diese Angaben bitte ich unter dem Vorbehalt zu verstehen, dass tägliche Abweichungen aufgrund weiterer Personalbedarfe sowie inzwischen erfolgter Besetzungen / Einstellungen derzeit nicht auszuschließen sind.

Mittel- bis langfristig wird in weiteren Bereichen der Stadt Dortmund aufgrund von Fallzahlsteigerungen und neuen Aufgaben mit zusätzlichen Bedarfen zu rechnen sein. Bereits jetzt sind Fachbereiche, die nicht unmittelbar von der Thematik betroffen sind, zur Bewerkstelligung des administrativen Aufwandes eingebunden und mit zusätzlichen Aufgaben betraut.

Durch die Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) „An der Buschmühle“ wird aktuell ein weiterer Personalbedarf von 55,3 Mitarbeitern/innen, der vom Land refinanziert wird, gedeckt. Für die kurzfristige Realisierung dieser Bedarfe wird es unerlässlich sein, weitere externe Einstellungen vorzunehmen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Übersicht der Personalbedarfe zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.11
Entwicklung Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungswirte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02797-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02797-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion bittet im Kontext der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten/Verwaltungswirten um Vorlage einer Aufstellung, wie viele Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirte eines Ausbildungsjahrgangs nach fünf und nach sieben Jahren nach Beendigung ihrer Ausbildung noch eine Tätigkeit im mittleren Dienst erbringen, zwischenzeitlich durch die Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs eine Tätigkeit im gehobenen Dienst erbringen oder sich aktuell im einem Lehrgang zum Aufstieg in den gehobenen Dienst befinden. Die Zahlen sollen für folgende Ausbildungsjahrgänge (Abschluss der Ausbildung) angegeben werden: 2004, 2005, 2006, 2007, 2008.

Ferner wird im Kontext der Entwicklung von Verwaltungsfachangestellten/Verwaltungswirten um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Welche Schulabschlüsse (Anzahl bezogen auf die Gesamtzahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirt) hatten die Bewerber/innen um einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirt für die Einstellungsjahrgänge 2014 und 2015?
Welchen Schulabschluss (Anzahl bezogen auf die Zahl der Einstellungen für einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirt) hatten die eingestellten Auszubildenden als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirt der Einstellungsjahrgänge 2014 und 2015?

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der nachstehenden Übersicht ist die Entwicklung der Verwaltungsfachangestellten (Ausbildungsabschlüsse: 2004 bis 2008) dargestellt.

Die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt hat die Stadt Dortmund mit dem Einstellungsjahr 2013 wieder aufgenommen, so dass die ersten Nachwuchskräfte in diesem Jahr ihre Ausbildung beendet haben.



Die Schulabschlüsse der Bewerberinnen und Bewerber sowie der eingestellten Nachwuchskräfte können der nachstehenden Übersicht entnommen werden:



Für das Einstellungsjahr 2015 wurde die schulische Mindestqualifikation für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A herabgesetzt. Vorher war die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk die schulische Mindestvoraussetzung.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.12
Leistungsorientierte Bezahlung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02798-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02798-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit Bezug auf Seite 30 des Personalberichtes 2014 werden derzeit „Überlegungen zur Weiterführung der leistungsorientierten Bezahlung angestellt“. Die CDU-Fraktion bittet um Mitteilung dieser „Überlegungen“ an den Ausschuss für Personal und Organisation.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die leistungsorientierte Bezahlung wurde ab dem Jahr 2007 durch die Tarifvertragsparteien eingeführt und später auch für den Bereich der Beamtinnen und Beamten ermöglicht. Die bisherige Dienstvereinbarung läuft bis Ende 2015 und gilt für die gesamte Stadtverwaltung.

Leistungsprämien sollen dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen der Stadt Dortmund weiter zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Die hohe Teilnahmebereitschaft von 99,6 % in 2015 zeigt, dass die leistungsorientierte Bezahlung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen wird. In die Entscheidung zur Weiterführung der Regelungen sind außerdem die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre und die Ergebnisse der Evaluation eingeflossen.

Aus diesen Gründen wurde die Fortführung der bisherigen Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund um drei Jahre bis Ende 2018 beschlossen.

Personalrat und Dienststelle haben nun die Verlängerung der Dienstvereinbarung unterzeichnet.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Vorlage der Dienstvereinbarung zur nächsten Sitzung.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.13
Verlassen der Stadtverwaltung nach Beendigung der Ausbildung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02799-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02799-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit Bezug auf Seite 16 des Personalberichtes 2014 haben bis Dezember 2014 58 ehemalige Auszubildende die Stadtverwaltung Dortmund wieder verlassen.
· Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob der Verwaltung die Gründe dieser Personen für das Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Dortmund bekannt sind?
· Falls ja, welche Gründe liegen vor?
· Falls nein, warum werden die Gründe nicht erhoben?
· Werden Gespräche geführt, um ehemalige Auszubildende davon abzuhalten, die Stadtverwaltung zu verlassen?
· Falls ja, mit welchem Ergebnis?
· Falls nein, aus welchen Gründen werden solche Gespräche nicht geführt?

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
zum Themengebiet nehme ich wie folgt Stellung:

1. Sind der Verwaltung die Gründe dieser 58 Personen für das Ausscheiden aus dem
Dienst der Stadt Dortmund bekannt?
In der Regel werden die Gründe von den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
Gesprächen genannt, so dass der Stadt Dortmund die Gründe des Ausscheidens bekannt sind.

2. Falls ja, welche Gründe liegen vor?
Die Beweggründe sind unterschiedlichster Natur. Nachstehend sind die häufigsten Begründungen
für eine Kündigung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
aufgeführt:
· Aufnahme eines Studiums
· Wohnortwechsel
· Wechsel zu einem externen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Darüber hinaus wurden aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Schlechtleistung oder gesundheitliche
Aspekte) Verträge nicht verlängert.

3. Falls nein, warum werden die Gründe nicht erhoben?
/

4. Werden Gespräche geführt, um ehemalige Auszubildende davon abzuhalten, die
Stadtverwaltung zu verlassen?
Nein

5. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
/

6. Falls nein, aus welchen Gründen werden solche Gespräche nicht geführt?
Überwiegend entscheiden sich Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer aus persönlichen
Gründen und nach reiflicher Überlegung für ein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Dortmund.
In Einzelfällen führte auch persönliches Fehlverhalten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen wurden selbstverständlich Gespräche mit der Betroffenen bzw. dem Betroffenen, auch unter Beteiligung des Personalrates, geführt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.14
Mentoringprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02800-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02800-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit Bezug auf Seite 11 des Personalberichtes 2014 bittet die CDU-Fraktion um Mitteilung, nach welchen Kriterien der Zugang/die Auswahl zum Mentoringprogramm erfolgt (z.B. durch ein Auswahlverfahren)?

Ferner bittet die CDU Fraktion darum, die Ergebnisse der in 2015 erfolgenden Evaluierung des Mentoringprogramms dem Ausschuss für Personal und Organisation mitzuteilen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Jahr 2001 wurde erstmalig bei der Stadtverwaltung Dortmund ein Mentoringprogramm als
Maßnahme der Frauenförderung aufgelegt.

Inzwischen wurde im Jahr 2014 das vierte Mentoringprogramm für Frauen erfolgreich abgeschlossen.Um mittel- und langfristige Effekte des Mentorings zu ermitteln, wurde das bestehende Mentoringprogramm in 2015 evaluiert. Die daraus gewonnenen Kenntnisse fließen in die Neukonzeption ein, die derzeit gemeinsam mit dem Gleichstellungsbüro erarbeitet und mit dem Personalrat abgestimmt wird.

Die Neuausrichtung des Mentoringprogramms wird mit der Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse dem Ausschuss für Personal- und Organisation in der Sitzung am 27.11.2015zur Kenntnisnahme vorlegt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.15
Sachstand Umsetzung Haushaltsbegleitbeschlüsse vom 19.02.2015
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02801-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02801-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

wann ist verwaltungsseitig unter Bezugnahme auf die Ratsbeschlüsse vom 19.02.2015 (DS 14257-14-E9 der CDU-Fraktion und DS 14257-14-E15 der SPD-Fraktion) mit der Vorlage folgender Unterlagen an den Ausschuss für Personal und Organisation zu rechnen:
- Personalfluktuationsanalyse
- Ein über den jetzigen Bearbeitungsstand in qualitativer Hinsicht deutlich hinausgehendes differenziertes gesamtstädtisches Organisations- und Personalentwicklungskonzept für die verschiedenen Laufbahnen der Beamten und Angestellten inklusive Regelungen zum Laufbahnwechsel

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die mit Antrag vom 14.10.2015 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt „Sachstand Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse vom 19.02.2015“ beantworte ich wie folgt:

Zu Punkt 1)
In der Verwaltungsvorstandssitzung am 07.01.2014 wurde u. a. beschlossen, dass „jeder Fachbereich ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept unter Berücksichtigung der absehbaren Fluktuationen für den Zeitraum von 5 Jahren (Haushaltsjahr plus weitere 4 Jahre) zu erstellen hat“.
Die Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte (PuOE-Konzepte) dienen dazu, eine bessere Diskussions- und Planungsgrundlage zwischen dem Personal- und Organisationsamt und den Fachbereichen herzustellen. Zudem kann so eine Transparenz über die fachbereichsinternen Veränderungen und absehbaren Personalfluktuationen der nächsten Jahre hergestellt werden.

Die Ergebnisse der Konzepte bilden die Grundlage für die weitere Ausbildungsbedarfs-planung im Personal- und Organisationsamt und fließen gleichzeitig nach deren Bewertung in die Budgetgespräche ein. Somit wird ein eventuell erwachsendes Einsparvolumen bzw. ein Fluktuationsersatz bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt.

Auf Grund einer Anfrage zum PuOE-Konzept des Tiefbauamts (Drucksache Nr. 14357-14) wurde dem APO am 22.01.2015 das Vorgehen der Verwaltung zur dezentralen Erstellung von PuOE-Konzepten zur Kenntnis gegeben.

Der Verwaltungsvorstand hat am 29.09.2015 die Fortschreibung der Konzepte für die Jahre 2016 ff. durch alle Fachbereiche der Stadtverwaltung beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die fachbereichsbezogene Personalfluktuationsanalyse. Die zu erwartenden Personalabgänge aufgrund von Rente/Pension/Altersteilzeit der nächsten zehn Jahre wurden den Fachbereichen vom Personal- und Organisationsamt zur Verfügung gestellt und sollen um konkrete Angaben zur Notwendigkeit und zum Umfang der Wiederbesetzung für die nächsten fünf Jahre ergänzt werden.

Zu Punkt 2)
Das Fortbildungssystem der Stadt Dortmund wurde im Jahr 2011 mit allen Akteuren wirtschaftlich und strategisch reflektiert und sinnvoll neu ausgerichtet. Hierbei waren und sind Qualität und Wirtschaftlichkeit der Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Gegenstand eines permanenten Optimierungs- und Reflexionsprozesses.

Im Zuge der Neuausrichtung wurde die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, auch für den Bereich der Qualifizierung von Führungs- und Führungsnachwuchskräften, auf das Studieninstitut Ruhr übertragen. Es übernimmt als zentraler Dienstleister die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.

Ziel der Personalpolitik der Stadt Dortmund ist es, durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgabenwahrnehmung und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Stadt Dortmund sicherzustellen.

Dies erfolgt in erster Linie durch die bedarfsgerechte Ausbildung qualifizierter junger Menschen, daneben auch durch unabweisbar notwendige und zielgerichtete externe Einstellungen für einen adäquaten und andauernden Einsatz in den Fachbereichen.


Durch das Angebot an Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt und gefördert (z.B. durch die Angestelltenlehrgänge I und II bzw. im Beamtenverhältnis durch den Aufstieg in den gehobenen bzw. höheren Dienst).

Die Zulassung zu den Lehrgängen bietet eine personalwirtschaftliche Steuerungsmöglichkeit zur Durchlässigkeit vom mittleren in den gehobenen Dienst bzw. vom gehobenen in den höheren Dienst. Daher wird die Entscheidung über die Anzahl der Teilnehmer/-innen jährlich mit der Ausbildungsbedarfsermittlung abgestimmt.

Dabei ist die Balance zwischen der persönlichen Weiterentwicklung qualifizierungswilliger Beschäftigter, der zeitnahen Deckung des bestehenden Bedarfes an Verwaltungspersonal und der Sicherstellung der Aufgabenerledigung in den Fachbereichen anzustreben.

Darüber hinaus erstellen die Fachbereiche innerhalb ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung unter Berücksichtigung der geltenden Rahmenbedingungen in Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten eigene Regelungen für fachspezifische Qualifizierungen.

Die Ergebnisse dieser Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte werden gesamtstädtisch zusammengefasst und gehen in die Budgetplanung der Folgejahre ein.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Antwort der Verwaltung so verstehe, dass die von der CDU und SPD gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse erledigt seien, mit Ausnahme des Beschlusses des Verwaltungsvorstandes vom 29.09.15 zur Fortschreibung der Personalentwicklungs- und Organisationskonzepte. Er verstehe das so, dass seitens der Verwaltung das als erschöpfend verstanden werde und ein qualitativ hochwertigeres und differenzierteres Organisations- und Personalentwicklungskonzept nicht vorgelegt werde. Er bittet um Klarstellung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) stellt klar, dass das diese Einschätzung richtig sei. Für das gesamtstädtische Organisations- und Personalentwicklungskonzept brauche man noch etwas Übung und Mut über die eigenen Aufgaben nachzudenken. Die Idee, die Ergebnisse gesamtstädtisch zusammen zu fassen, mache nur Sinn, wenn in einzelnen Bereichen noch einmal nachgearbeitet werde.

Herr Suck weist noch einmal darauf hin, dass es sich dabei um ein sehr wichtiges Steuerungsinstrument sehe.

Herr Plätz (Amtsleitung Personal und Organisationsamt) ergänzt die Ausführungen von Herrn Stüdemann und gibt an, dass das Grundkonzept bereits vorgestellt worden sei und für alle Fachbereiche der Verwaltung gelte. Der Verwaltungsvorstand habe beschlossen, dass die Fortschreibung der Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte bis zum 17.11.15 abzuschließen seien. Der Bereich seines Teams bei 11/1-3, gleiche jetzt alle Personal- und Organisationskonzepte, die fortgeschrieben seien, konkret ab, damit dieser Abgleich für die anstehenden Budgetgespräche zur Verfügung stehen könne.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Aufgabenkritik im Umweltamt - StA 60
hier: Anpassung des Einsparergebnisses im Bereich der Unteren Landschaftsbehörde - "Baumschutz"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01946-15)

Nachdem einzelne Fraktionen ihre Haltung deutlich gemacht haben und Herr Höing (stellv. Fachbereichsleiter, Umweltamt) abschließend ausführlich Stellung genommen hat, nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation die Anpassung der Einsparergebnisse des Umweltamtes im Rahmen des Aufgabenkritikverfahrens zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.2
Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2.3
Effizienz der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02717-15)

Frau Jägers (Stadträtin) erläutert die Vorlage und gibt an, dass ihr bei Ihrer Berechnungszusage vor 1 ½ Jahren nicht klar gewesen sei, dass die Nothaushaltskommunen um Dortmund herum inzwischen durch die Bezirksregierung veranlasst worden seien, diese Vergleichsringe zu verlassen. Damit sei das Konstrukt geplatzt und vergleichbare Daten seien nicht vorhanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Einsatz von Software
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02700-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02700-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der nächsten Jahre - u.a. im Rahmen einer Risikoanalyse – zu untersuchen, inwiefern, bzw. wie stark die städtische IT-Infrastruktur von Dritten (Softwareanbietern) abhängig ist.
Werden unerwünschte Abhängigkeiten und/oder Risiken festgestellt, soll der schrittweise Umstieg auf Freie Software als Ausweg aus dieser Abhängigkeit genauer untersucht werden.

Begründung:
Im Rahmen des neu geplanten Präqualifizierungsverfahrens für IT-Projekte der Stadtverwaltung (s. PM 1285 vom 25.8.2015) sowie des neuen IT-Konzeptes sollen vor Kauf und Einführung neuer Software unterschiedliche Alternativen nach Wirtschaftlichkeit und möglichen Risiken analysiert werden. In diese Risikoanalyse, der eine besondere Bedeutung beigemessen wird, soll zugleich eine Bewertung der Abhängigkeiten von Softwareanbietern und daraus resultierende Risiken aufgenommen werden.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Die LINKE & Piraten) merkt an, dass ihre Fraktion den Antrag eher für einen Prüfauftrag halte und würde dem auch so zustimmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht ihren Antrag zurück und erklärt sich einverstanden, Den Antrag als Prüfauftrag zu verstehen und bittet um schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.





zu TOP 4.1.2
Software-Einsatz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02787-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- nicht besetzt –




Bartsch Renkawitz Ilter
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin

Anlage:
(See attached file: Anlage 1 Niederschrift APO 29.10.15.pdf)