Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 22.03.2017
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228




Sitzungsdauer: 16:00 - 20:10 Uhr


Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister


Marcus Bäckerling
Bilge Baran bis TOP 11.4
Gerda Bogdahn
Mustapha Essati bis TOP 11.1
David Grade
Brigitte Hoffmann
Gerda Horitzky Brigitte Jülich
Cüneyt Karadas bis TOP 11.1
Rico Koske
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg
Andreas Urbanek
Dorian Vornweg 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Cornelia Wimmer

Entschuldigt sind:

Siegfried Borchardt
Fatma Karacakurtoglu
Anja Lohmann

b) Mitglieder des Rates

Thomas Bahr ab TOP 3 bis TOP 11.1

c) Seniorenbeirat

Frau Hägerbäumer entschuldigt

Frau Kalamajka entschuldigt

d) Integrationsrat

Herr Schaefer

e) Verwaltung

Ubbo de Boer Obmann der Stadt Dortmund für die Nordstadt bis TOP 11.1


Herr Sagolla Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu TOP 3.2 und TOP 11.4
Herr Meissner Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu TOP 4.1, 3.2 und TOP 11.4
Herr Hümmecke Tiefbauamt zu TOP 3.3
Herr van den Brink Wirtschaftsförderung zu TOP 11.1
Christina Fichtenau 33/GF BV In-Nord

e) Gäste

Frau Schild DB Netz AG zu TOP 3.1
Herr Kolle DB Netz AG zu TOP 3.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 22.03.2017, Beginn: 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017

1.5 Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister

hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 07273-17)

1.6 Wahl der Stellvertretung bzw. Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Projekt RRX
Mündliche Berichterstattung der DB Netz AG

3.2 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Kenntnisnahme und mündliche Berichterstattung Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Drucksache Nr.: 06867-17)


3.3 Baumfällanträge
Mündliche Berichterstattung / Tiefbauamt
(Drucksache Nr.: 06891-17)

hierzu -> Baumfällanträge / Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07141-17)

4. Eingaben

4.1 Toilettenanlage am Nordausgang des Hauptbahnhofes
Eingabe Volkssolidarität / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07002-17)

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Jahresabschlussbericht 2016 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07169-17)

5.2 Neuordnung der Depotcontainerstandorte im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07192-17)

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

6.1 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

6.2 Wahlräume im Stadtbezirk Innenstadt Nord für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07052-17)

7. Schulen

7.1 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)

7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06667-17)

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

9.1 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2017 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06619-17)

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

11. Umwelt, Planen und Wohnen

11.1 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)

11.2 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB

I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06632-17)

11.3 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - (Lessing - Grundschule) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07146-17)

11.3.1 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“; hier: Stellungnahme zum Standort der Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06465-16-E1)

12. Bauen und Infrastruktur

13. Wirtschaftsförderung

14. Anträge

15. Anfragen

15.1 Unsachgemäße Nutzung öffentlicher Abfallbehälter
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07274-17)


15.2 Sparkassen Immobilien
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07275-17)

16. Mitteilungen

16.1 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung - GewO -; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2017 im Bezirk Innenstadt-Nord; Spezialmarkt "Terrabörse"
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07001-17)

16.2 Sachstand "Bildungsregion Nordstadt"
Mitteilung Frau Stadträtin Schneckenburger / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03959-16-E3)

16.3 Flüchtlingsunterkunft Braunschweiger Straße
Mitteilung Frau Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06444-16-E1)

16.4 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung - GewO -; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2017 im Bezirk Innenstadt-Nord Spezialmarkt "Design Gipfel"
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07165-17)


Der Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Urbanek benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

Zu TOP 3.3 Baumfällantrag
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07141-17-E1)

Zu TOP 7.1 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 06548-16-E1)

TOP 11.1 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017
(Drucksache Nr.: 06938-17)

TOP 11.4 Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

Dringlichkeitsschreiben StR Wilde
(Drucksache Nr.: 07307-17-E1)

Antrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07307-17-E2)

TOP 15.3 Situation Hannibal Bornstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07456-17)

TOP 16.5 Bootsverleih im Fredenbaumpark
Abschlussbericht Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05645-16-E1)

TOP 16.6 Spezialmarkt Wine and Taste Festival vom 01.04. – 02.04.2017 im Depot
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07396-17)

Darüber hinaus werden die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.4 aufgrund von Berichterstattungen vorgezogen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017

Die Fraktion Die Linke & Piraten teilt zu Seite 14 (TOP 12.4) mit, dass der Absatz ihrer Anmerkung
nicht vollständig ist.

Der Absatz lautet vollständig:

Die Fraktion Die Linke & Piraten teilt mit, dass sie sich enthalten werden, weil nicht zu ersehen ist, wozu zugestimmt werden soll. Das Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs wurde, abgesehen von einer nichtssagenden Skizze und einiger beschreibender Worte, vorenthalten und sollte, im Prinzip unbekannt, zur Kenntnis genommen werden. Allerdings sollte für diese "Katze im Sack" eine Erweiterung beschlossen werden. Hierzu kann keine Empfehlung ausgesprochen werden.


Die Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 wird mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.




zu TOP 1.5
Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 07273-17)

Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig nachfolgenden vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Bezirksvertretung beschließt das Amt des zweiten stellvertretenden Bezirksbürgermeisters bis zum Ende der Wahlperiode nicht zu besetzen.

Begründung:

Bereits in den letzten zweieinhalb Jahren war das Amt des zweiten stellv. Bezirksbürgermeisters vakant. Während dieser Zeit hat sich die Notwendigkeit eines zweiten Stellvertreters nicht erschlossen.“

zu TOP 1.6
Wahl der Stellvertretung bzw. Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass eine Nachwahl des/der 1. stellv. Bezirksbürgermeister/in nach dem Niederlegen des Amtes von Herrn Karadas zum 21.03.2017 nach § 67 Abs. 2 in Verbindung mit § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW erforderlich ist.

Zur Wahl des/der 1. stellv. Bezirksbürgermeister/in werden folgende Vorschläge gemacht:

1) Herr Grade (Vorschlag Fraktion Die Linke & Piraten)
2) Herr Koske (Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
3) Herr Vornweg (Vorschlag CDU-Fraktion)

Als Stimmauszähler werden folgende Bezirksvertretungsmitglieder benannt:

SPD-Fraktion: Frau Bogdahn
CDU-Fraktion: Herr Bäckerling
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Essati
Fraktion Die Linke & Piraten: Frau Wimmer

Die Stimmzettel werden durch die Stimmauszähler verteilt.

Nach Abschluss der geheimen Wahlhandlung wird das Wahlergebnis von den Stimmauszählern wie folgt bekannt gegeben:

Anwesende Mitglieder: 16

Abgegebene Stimmzettel: 16

Ungültige Stimmen: Keine

Stimmenthaltungen: Keine

Gültige Stimmen: 16


Davon entfielen auf:

Vorschlag 1 (Herr Grade): 3 Stimmen

Vorschlag 2 (Herr Koske): 2 Stimmen

Vorschlag 3 (Herr Vornweg): 11 Stimmen


Unter Anwendung des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW wird durch den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Jörder festgestellt, dass die erforderliche Anzahl an Stimmen vorliegt.

Herr Vornweg erklärt auf Befragen durch den Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Jörder, dass er die Wahl zum 1. stellv. Bezirksbürgermeister annimmt.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet die Anwesenden sich zu erheben und verpflichtet Herrn Vornweg mit nachfolgender Formel zum 1. stellv. Bezirksbürgermeister:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes NRW und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Herr Vornweg verpflichtet sich.

2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)

Ein Einwohner des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord kann aufgrund der Feinstaubbelastung nicht verstehen, dass der ZOB mittelfristig auf die ehemalige Güterabfertigung am Hauptbahnhof verlegt wird. Er schlägt vor, den ZOB z. B. auf eine Fläche am Hafen zu verlegen. Dort ist der ZOB im Hinblick auf die verkehrlichen Strukturen auch besser angebunden.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist auf den Tagesordnungspunkt 3.2 „Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)“, in dem es u. a. auch um die Standortfrage geht.

3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Projekt RRX
Mündliche Berichterstattung der DB Netz AG

Frau Schild und Herr Kolle von der DB Netz AG informieren die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord anhand einer Power-Point-Präsentation (Broschüre liegt als Tischvorlage aus) über den aktuellen Sachstand bzw. die aktuellen Änderungen von Planungsvariante 1 zu Planungsvariante 2 bezüglich des „Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) – Planfeststellungsbereich 6 – Dortmund“. Die vorliegende Broschüre beinhaltet die ursprüngliche Variante 1. (Siehe auch Anlage 1 zur Niederschrift)

Für die neue Vorplanung der Variante 2 (neuer Auftrag des Bundes) liegen noch keine Pläne vor, nur Systemskizzen. Diese Systemskizzen sind jetzt Planungsgrundlage auf der eine eisenbahnwissenschaftliche Untersuchung durchgeführt wird und belegen soll, ob die geplante Variante 2 umsetzbar ist. Wird die Variante 2 bestätigt, kann die Vorplanung Anfang des nächsten Jahres starten, wird aber nicht vor Ende 2018 vorliegen.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet Frau Schild und Herrn Kolle um Mitteilung, sobald sich weitere Änderungen ergeben. Dies wird zugesagt.

Die Broschüre und weitere Informationen können auch auf der Homepage der DB Netz AG unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.deutschebahn.com/rrx

zu TOP 3.2
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Kenntnisnahme und mündliche Berichterstattung Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Drucksache Nr.: 06867-17)

Herr Meissner und Herr Sagolla informieren die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zusammenfassend über den aktuellen Sachstand zum ZOB.

Herr Sagolla informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass alle 33 bereits geprüften Alternativstandorte jetzt noch einmal geprüft wurden und zum Ergebnis geführt haben, dass der Standort der ehemaligen Güterabfertigungsfläche am Hauptbahnhof die geeignetste Fläche ist.

Nach kontroverser Diskussion besteht bei der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konsens darüber, dass zu Seite 2 / Punkt 2. „Schlussfolgerung“ 2. Absatz der Verwaltungsvorlage zur mittelfristigen Verlegung des Busbahnhofes auf die ehemalige Güterabfertigungsfläche am Hauptbahnhof die Bitte um Prüfung besteht, dass ein anderer Standort für den ZOB außerhalb der City, u. a. aus Gründen der Emission, gesucht und ggf. umgesetzt wird.

Herr Urbanek merkt an, dass für ihn der ZOB aus gesamtstädtischer Entwicklung und urbaner Sicht an den Hauptbahnhof gehört.

Frau Bogdahn stellt nach § 17 Abs. 1 Punkt b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Bratung. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt und es ergeben sich keine Gegenreden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht über das Verkehrsaufkommen am ZOB zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Baumfällanträge
Mündliche Berichterstattung / Tiefbauamt
(Drucksache Nr.: 06891-17)

Baumfällanträge / Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07141-17)

Baumfällantrag / Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07141-17-E1)

Herr Hümmecke informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass bei größeren Fällungen immer ein Gutachten erstellt wird und nur Bäume gefällt werden, die krank und/oder nicht verkehrssicher sind und Nachpflanzungen erfolgen. Im Jahr werden ca. 55.000,00 Euro für Fällungen im Los „Stadtbezirk Innenstadt-Nord und Eving“ ausgegeben. Für Baumerhalt und Kronenpflege ca. 200.000,00 Euro.

Ein Gutachten liegt auch für die Fällungen in der Schützenstraße vor. Herr Hümmecke erläutert die Notwendigkeit dieser Fällungen und informiert weiterhin, dass die Nachpflanzungen (Gleditschien) in der 13. oder 14. Kalenderwoche erfolgen. Im Frühjahr 2018 wird dann ein komplett neuer Baumbestand in der Schützenstraße vorhanden sein.

Dies gilt auch für die Fällungen der Kirschen in der Feldherrnstraße. Hier werden Kugelkirschen in den nächsten zwei Wochen nachgepflanzt.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:

- 3 x Burgweg / GRA-Burgholzstraße (Mehrzweckplatz)
- Gneisenaustraße 30 (ggü)
- Burgholzstraße 150 (Anne-Frank-Gesamtschule)
- Lindenhorster Straße (Rolandsportplatz)
- Lambachstraße 12 (Kinderspielplatz)
- Schäferstraße (Ecke Zufahrtsstraße Schäferstraße)
- Sunderweg (Am Böschungsfuß neben der Treppenanlage)
- Schützenstraße (28 Robinien)
- Feldherrnstraße (Kirschen – mündliche Ergänzung)

4. Eingaben

zu TOP 4.1
Toilettenanlage am Nordausgang des Hauptbahnhofes
Eingabe Volkssolidarität / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07002-17)

Herr Meissner erläutert den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den aktuellen Sachstand zu öffentlichen Toilettenanlagen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, welche die Kommunen verpflichtet, öffentliche Toilettenanlagen im Rahmen der Daseinsvorsorge bereitzustellen und zu betreiben. Es gibt nur einzelne kostenlose Toiletten, die den Bürger/innen zur Verfügung stehen. Dies ist im Stadtbezirk Innenstadt-Nord die Toilette Nordmarkt/Mallinckrodtstraße. Die Toilettenanlage am ZOB wird vertraglich betrieben, so dass sich die Aussicht auf eine kostenlose Toilettenmöglichkeit am ZOB wohl zunächst nicht ergibt. Der Vertrag mit dem die City-Toiletten betreibenden Unternehmen läuft Mitte 2020 aus. Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder hält das Anliegen im Kern für berechtigt und bittet das bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Herr Meissner und Herr Sagolla sagen dies zu.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Eingabe und die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Jahresabschlussbericht 2016 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07169-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord nimmt den Jahresabschlussbericht 2016 zur Kenntnis.

zu TOP 5.2

Neuordnung der Depotcontainerstandorte im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07192-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord überweist die Verwaltungsvorlage einstimmig an den Arbeitskreis Sauberkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

Die Fraktion Die Linke & Piraten merkt zur Verwaltungsvorlage an, dass sie sich weitere Kriterien wünschen:

„Ökologie: KFZ pro Einwohner, Feinstaubbelastung, Lärmbelastung, ÖPNV-Quote.

Soziales: Lebenserwartung, meldepflichtige Erkrankungen, Sprachkenntnisse, Pflegebedürftige.

Sowie falls noch nicht vorhanden bei der Befragung die Frage »Wie glücklich sind sie?« Auf einer Skala von 0 (gar nicht) bis 10 (sehr) hinzufügen und den Mittelwert ebenfalls unter »Soziales« aufführen. - Lobend erwähnen möchte das bei Zivilgesellschaft die Wahlbeteiligung angeführt ist.

Generell auch interessant wären Investitionsquoten, also wieviel Prozent der städtischen Gelder fließt in welchen Stadtteil.“

Beschluss:

Die Mitglieder der B
ezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den „Nordwärts“-Projektgremien abgestimmte und endgültige Monitoring- und Evaluationskonzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung des Konzeptes.

zu TOP 6.2
Wahlräume im Stadtbezirk Innenstadt Nord für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07052-17)

Die Geschäftsführung teilt noch folgende Änderungen mit:

Stimmbezirk 2106: Nicht: Life Changing Church

Neu: Hannibal 2, Jägerstraße 2 (Ecke Bornstraße), 44145 Dortmund
(Lebenswelten, Erfahrungen, Generationen /
Kooperationsprojekt verschiedener Träger: Netzwerk InFamilie, Familienprojekt, Nordwärts, AWO usw.)

Stimmbezirk 3107: Nicht: TEK Dürener Straße 60

Neu: Oesterholz-Grundschule, Oesterholzstraße 69, 44145 Dortmund

Die Bezirksvertretung nimmt die geplanten Wahlräume mit oben genannten Änderungen zur Kenntnis.


7. Schulen






zu TOP 7.1
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06548-16-E1)

Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt die Fraktion Die Linke & Piraten zum dritten Spiegelstrich an, dass sie die Formulierung im Ton für nicht richtig hält. Es wird sich auf die nachstehende Formulierung geeinigt:

- „ Gemeinsam mit den Schulleitern der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord wird ein Konzept erarbeitet Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Der Antragsteller erklärt sich mit der Änderung einverstanden.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über den vorliegenden geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen wie folgt über den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:

Der Schulentwicklungsplan wird um folgende Maßnahmen ergänzt:

- Der Neubau der Lessing-Grundschule wird so gestaltet, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zur Verfügung stehen.

Die Schülerzahlprognose für den Unterbezirk Hafen zeigt für die Zukunft eine maximale Auslastung der Schülerplätze im dreizügigen Betrieb. Unter Berücksichtigung des Wunsches nach kleinen Klassen ist ein vierzügiger Betrieb anzustreben. Die rechnerischen Fehlkapazitäten der dreizügigen Lessing-Grundschule durch Ausweichen auf Schulen im Unterbezirk Nordmarkt auszugleichen erscheint bei Betrachtung der Prognosen für den Unterbezirk Nordmarkt nicht schlüssig. Vielmehr könnte die vierzügige Lessing-Grundschule Schüler/innen aus dem Nordmarktquartier aufnehmen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Maßnahmen Unterbezirk Borsigplatz

Die Verwaltung wird aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die adäquate Versorgung mit Grundschulplätzen im Unterbezirk Borsigplatz sicherzustellen. Trotz der zu erwartenden Überschreitung der Höchstschülerzahl (Oesterholz Grundschule) sind keine Maßnahmen geplant.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Dem geänderten Punkt wird einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek – AfD) zugestimmt.

- Die Verwaltung stellt sicher, dass zum Schuljahresbeginn 2017/18 ausreichend Raumcontainer zur Verfügung stehen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt,

a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.

zu TOP 7.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06667-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2017 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06619-17)

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder merkt an, dass jede Gelegenheit genutzt werden muss, um Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord zu bauen.

Die Fraktion Die Linke & Piraten merkt an, dass leerstehende Ladenlokale auch genutzt werden sollen, um Tageseinrichtungen für Kinder oder Plätze für Kindertagespflege einzurichten. Sie machen dies am Beispiel des Hannibals 2 (Kooperation InFamilie) deutlich.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Beschlussfassung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis:






Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten
und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2017 und die nach dem
Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern
vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie
den in der Vorlage dargestellten Ausbau und Bestand der Kindertagespflege.

10. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.

11. Umwelt, Planen und Wohnen

zu TOP 11.1
Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)

Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06938-17)

Herr van den Brink informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über die Änderungen im Vergleich zur letzten Verwaltungsvorlage.

Weiterhin beantwortet er den gestellten Fragenkatalog der Fraktion Die Linke & Piraten:
1. Der Beschlussvorschlag enthält die Aufforderung an den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, „alle zukünftigen Planungen…, auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen“. – Der von dem Architektenbüro Post +Welters und Brosk Landschaftsarchitektur vorgelegte Rahmenplan ist detailliert bis zu Angaben über Bepflanzung mit Blumen und zur Platzierung eines nicht mehr im Hafendienst befindlichen Krans.

Ist ein derart ins Detail gehender Plan Grundlage für künftiges Verwaltungshandeln?

Der Rahmenplan ist die Grundlage für das Verwaltungshandeln, allerdings sind viele Details nur Vorschläge bzw. Beispiele. Die Ausbauplanung muss diese Beispiele jetzt weiter detaillieren.


2. Zu den finanziellen Auswirkungen heißt es, diese seien im Rahmen der Umsetzung der Rahmenplanung zu ermitteln. – Da das Architektenbüro Post+Welters sowie Brosk Landschaftsarchitektur seit langem in der Branche aktiv ist, müsste es eine Grobabschätzung der auf die Stadt zukommenden finanziellen Belastungen geben können. –

Sind solche bekannt und wie hoch sind sie?

Die Gesamtkosten sind nicht erhoben worden, da es keinen Gesamtentwickler gibt. Zu den jeweiligen Teilprojekten gibt es einzelne Vorlagen, die dann auch die jeweiligen Kosten darstellen.


3. Es wird ein „Gründungs- und Wissensquartier Speicherstraße mit digitalem Schwerpunkt angestrebt. Sowohl Gründer als auch etablierte Unternehmen“ würden hier „Möglichkeiten des Austauschs und der Zusammenarbeit“ finden.

Das in den Blick genommene Raumangebot hat enorme Ausmaße (vgl. Mögliche Nutzungskonzepte, Erl. Ber. 4.2.2) Gibt es Hinweise auf entsprechende Nachfrage? – Wurde nicht ein ähnliches Nachfrageprofil für das Phoenix-West-Gelände angenommen, das zumindest rein optisch betrachtet noch erheblich „Luft“ für ansiedlungsinteressierte Unternehmen bietet? Ist also für die Speicherstraße darüber hinaus mit interessierten Unternehmen zu rechnen?

Es ist derzeit mit interessierten Unternehmen zu rechnen, da es sich um einen attraktiven Standort am Wasser handelt. Es erfolgt eine Entwicklung in Schritten, Nachfrage nicht „en Block“. Es gibt hier zudem keine RWP-Richtlinien wie bei Phoenix-West (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm), die eine Vermarktung einschränken.


4. An späterer Stelle ist von hochschulaffiner Tätigkeit die Rede.

Wie soll diese Hochschulaffinität praktisch aussehen, da ja die Anbindung zunächst an die TU Dortmund verkehrstechnisch eher ungünstig ist?

Hier sind Institute, private Hochschulen, also Forschung im weitesten Sinne, angedacht. Auch so etwas wie die Beratungs- oder Marktforschungsbüros sind wünschenswert.


5. Die Vorlage spricht von einer Anlage 4, die die von der Stadt Dortmund anzukaufenden Flächen farbig ausweise (S.6 unten). Diese Anlage liegt zwar bei, ist in Schwarzweißausführung aber für die fraglichen Informationen nicht auswertbar.


Hier ist der Kostenaspekt ausschlaggebend. Bericht und Pläne in A3 bzw. v. a. in Farbe hätten ca. 3.000,00 Euro gekostet. Im Gremieninformationssystem sind die Pläne farbig hinterlegt.

6. Der als Anlage 3 beigefügte Erläuterungsbericht (Erl.Ber.) spricht neben den anzusiedelnden Gründern aus dem digitalen Bereich auch von Gastronomie und „attraktivem Gewerbe“, das sich einstellen wird. –

Gibt es zu letzterem Konkretisierungen (Erl.Ber. Kap. 1, 3. Spalte) ?

Aktuell wird die Speicherstraße genutzt u. a. für Lagermöglichkeiten. Der öffentliche Raum besitzt eine geringe Freizeitqualität. Ein attraktives Gewerbe bedeutet hier hohe Wertschöpfung und viele Arbeitskräfte.


7. Wie kommt es zu der Bezeichnung „grünes Klassenzimmer“; gibt es einen tatsächlichen Bezug zu Schule und Lernen? (3.Ber. Kap. 3, 3. Seite, 1. Spalte) ?

Bauliche Möglichkeiten soll Unterrichtszeit im Freien ermöglichen. Zusammenhang zur MS Wissenschaft und Wasser gewünscht. Das Angebot soll der Heimathafen, Schulen und auch der Gründercampus nutzen.


8. Die südöstliche – also innenstadtseitige- Bebauung, die z.Zt. mehrheitlich aus heruntergekommenen Gebäuden besteht, soll mit Ausnahme des Gebäudes 15 (künftiger „Heimathafen“ ) abgerissen und neu bebaut werden. – Hierfür ist eine „kammartige Riegelbebauung“ vorgesehen, welche zwischen den Gebäuden hofähnliche Zwischenräume lässt, welche für interdisziplinäre und Ausstellungszwecke vorgesehen sind.

Lässt sich die Bebauung so vorsehen, dass sie im Falle des Ausbleibens der Gründer auch zu Wohnzwecken genutzt werden kann? Dieser Plan B scheint sich umso mehr anzubieten, als Wohnformen, die auch attraktiven nutzbaren Außenraum vorsehen, in Dortmund Mangelware sind und im Sinne einer Belebung der Stadtgesellschaft unbedingt wünschenswert wären( Erl. Ber. Kap. 4.2, 1. Seite, 3. Spalte).

Wohnen ist nicht vorgesehen, der bestehende aktive Hafen soll nicht gefährdet werden. Aber, Aufwertung der angrenzenden Wohnviertel findet statt.


9. Welche Nutzung ist für das 5- max, 7-geschossige „Leuchtturmgebäude“ vorgesehen? (Erl. Ber. Kap. 4.2, 2. Seite, 3. Spalte; Erl. Ber. Kap. 4.2, 9; Seite, 2. Spalte)? – Als„Co-Working-Space“ (4.2.2) dürfte er erst bestenfalls erst dann nachgefragt sein, wenn sich schon GründerInnen in erheblicher Zahl im Planungsgebiet eingefunden haben.

Co-Working-Spaces sind besonders für Gründer ohne Büroflächen geeignet. Neubau ist Symbol für die Veränderung der Speicherstraße. Es soll aber nicht nur Co-Working-Spaces geben, sondern auch „normale“ Büroflächen.


10. Ist eine Ausstattung des öffentlichen Raumes mit Elementen einer Ausstattungsfamilie sinnvoll? (Vgl.Erl. Ber. Kap. 4.2.4, 6. Seite, 1. Spalte). – Die Ausstattung des Öffentlichen Raumes mit streng aufeinander abgestimmten Elementen kann zu einem kalkulier-überdesignten Ergebnis führen, das nicht mehr anspricht. – Auch die Platzierung eines Krans als „Deko“ (Vgl.Erl. Ber. Kap. 4.2.4, 6. Seite, 3. Spalte) geht in diese durchaus fragwürdige Richtung.

Dies ist eine eindeutige Empfehlung des Büros für Freiraumgestaltung. Zudem sind das bisher nur Beispiele.

11. Das angedachte Parkhaus ist zu recht ein wenig geliebtes Element der Planung, wirken doch Parkhäuser wie kein anderes bauliches Element Atmosphäre- und imagetötend. Es werden zwei Standorte avisiert und die jeweiligen Nachteile nicht verschwiegen. Wenig eindeutig spricht die Vorlage davon, dass „andere Standorte außerhalb des Quartiers favorisiert werden“. Woran ist hier gedacht (Vgl Kap. Fazit, Stellplätze und standortalternativen Parkhaus, 2. Seite, Schlusssatz).

Das geplante Parkhaus mitten in der Speicherstraße soll eigentlich nicht mehr umgesetzt werden. Eine richtige Lösung zur Parkplatzfrage ist noch nicht gefunden. Dies ist eine Entwicklung über viele Jahre. Der Parkplatzbedarf wird sich schrittweise entwickeln. Es gibt aber eine gute ÖPNV-Anbindung und Möglichkeiten am P+R Parkplatz Sunderweg oder nördliche Speicherstraße. Der Fahrradverkehr (lokal und überregional) wird berücksichtigt.

Die SPD-Fraktion bittet in der Rahmenplanung um Prüfung, ob eine Kindertageseinrichtung realisiert werden kann.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt zum Radwegenetzplan an, den Radweg der geplanten Hafenpromenade anzubinden in Richtung Fredenbaum/Emskanal und Stadt.

Herr van den Brink sagt zu, die Anregungen mit aufzunehmen.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „südliche Speicherstraße am Stadthafen“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung im Quartier Speicherstraße in Dortmund und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den allgemeinen Sachstand zur Entwicklung der Speicherstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen für die „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ auf Basis der dargestellten Entwicklungsperspektiven weiter zu verfolgen.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - nach § 13 BauGB

I. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001
II. Beschluss über die teilweise Änderung des Bebauungsplanes InN 205 - Bornstraße südlicher Teil -
III. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - vom 12.05.2015
IV. Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan InN 238 - Borsigstrasse Ecke Brunnenstraße - vom 23.09.2016
V. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VI. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für einen Teilbereich des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VII. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für einen weiteren Teilbereich Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße -
VIII.Beschluss über die Zurückstellung von Baugesuchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06632-17)

Beschluss:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt
I. beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan In N 210 n - östlich Bornstraße - vom 01.08.2001.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt den rechtskräftigen Bebauungsplan InN 205 - Bornstraße südlicher Teil - vom 22.09.1980 in einem Teilbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
III. beschließt den am 12.05.2015 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 235 - westlich Ravensberger Straße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
IV. beschließt den am 23.09.2016 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
V. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - für den unter Punkt 5 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB
VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre A) für den unter Punkt 3 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.
Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
VII. beschließt den dieser Beschlussvorlage weiteren beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre (Veränderungssperre B) für den unter Punkt 4 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
VIII. ermächtigt die Verwaltung Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - stehen, zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage:

§ 15 Abs. 1 BauGB


zu TOP 11.3
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - (Lessing - Grundschule) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07146-17)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich, den Bebauungsplan In N 106 - Uniongelände /Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, gemäß § 13 a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 3).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr.3 des Bebauungsplanes In N 106 und der Begründung vom 03.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 11.3.1
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“; hier: Stellungnahme zum Standort der Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06465-16-E1)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Mitteilung von Herrn StR Wilde vom 16.02.2017 zur Kenntnis.




zu TOP 11.4
Erschließungsplanung für den Garbe Logistikpark Westfalenhütte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07307-17)

Dringlichkeitsschreiben StR Wilde
(Drucksache Nr.: 07307-17-E1)

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 07307-17-E2)

Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch zusammenfassende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über die Punkte des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen wie folgt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Bezüglich der Erschließung des Westfalenhüttengeländes und der damit verbundenen Verkehrsplanung wird die Verwaltung zu Folgendem aufgefordert:
· Radverkehr

Als innerstädtisches Gewerbegebiet bietet das Gelände hervorragende Voraussetzungen für den Radverkehr. Dazu muss die Anbindung an das Radwegenetz und die Berücksichtigung des Radverkehrs bei den Straßenbauplanungen auf dem Gelände sichergestellt werden. Ebenso müssen arbeitsplatznahe und sichere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Verlängerung der Stadtbahnlinie U44

Im „Nahverkehrsplan 2014“ wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 über die Westfalenhütte als Maßnahme des Korbes 3 genannt. Außerdem wird ein Alternativvorschlag mit verkürzter Trassenführung bis zur Springorumstraße erörtert. Die Sinnhaftigkeit wird von der künftigen Entwicklung des Geländes abhängig gemacht. Aufgrund der Entwicklung und Ansiedlung wird die Verwaltung beauftragt die Sinnhaftigkeit erneut zu prüfen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.
· Erreichbarkeit mit dem Bus erhöhen

Die Linie 417 erschließt das Gebiet der Westfalenhütte. Die Verwaltung prüft, inwieweit weitere Buslinien über Haltestellen auf/am Westfalenhüttengelände geiltet werden können, um eine bessere Verknüpfung sicherzustellen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.


Herr Urbanek merkt an, dass, wenn der gesamte Lieferverkehr für diesen Komplex über die
Straße erfolgt, man mit der Verkehrsführung und der Wendespur auf der Brackeler Straße einen
Schiffbruch erleiden wird.



Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Erschließungskonzept für den Logistikpark Westfalenhütte inkl. der Einrichtung einer Wendeanlage in der Brackeler Straße östlich der Werkmeisterstraße sowie einer dauerhafte Zu- und Abfahrt von der Brackeler Straße (K17) in das Gelände des Garbe Logistikparks Westfalenhütte sowie das Dringlichkeitsschreiben von Herrn StR Wilde vom 14.03.2017 unter Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.

12. Bauen und Infrastruktur

13. Wirtschaftsförderung

14. Anträge

15. Anfragen

zu TOP 15.1
Unsachgemäße Nutzung öffentlicher Abfallbehälter
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07274-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

An mehreren Stellen im Stadtbezirk ist eine unsachgemäße Nutzung öffentlicher Abfallbehälter durch Gewerbetreibende festzustellen. In unmittelbarer Nähe zu Restaurants, Imbissen und kleineren Geschäften des täglichen Bedarfs, werden die Behälter regelmäßig zur Entsorgung von ‚gewerblichen‘ Abfällen genutzt (bspw. Transport- und Verpackungsmaterial). Da diese Abfälle häufig nicht in die Behälter passen, werden sie neben diesen abgestellt und verteilen sich nicht selten über Gehwege und Straßen.

- Sind der Verwaltung diese Zustände, bspw. durch den Austausch mit der EDG, bekannt?

- Welche Maßnahmen werden unternommen, um eine solche unsachgemäße Nutzung zu unterbinden?

- Findet bspw. eine gezielte Ansprache der Gewerbetreibenden statt?

- Handelt es sich möglicherweise um ein strukturelles Problem, weil auch für Gewerbebetriebe häufig zu geringe Entsorgungskapazitäten gemeldet und entsprechend im Haus zu wenig Tonnen/Container vorhanden sind?

zu TOP 15.2


Sparkassen Immobilien
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07275-17)

Der Anfragensteller teilt mit, dass er seine Anfrage um folgende Fragestellung ergänzt:

- Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um Käufer mit nachhaltigen Interessen, beispielsweise in der Umfeldgestaltung, zu unterstützen?

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen nachfolgende und ergänzte Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis und bitten um Weiterleitung an die Verwaltung:



Die Pläne der Sparkasse Dortmund, Filialen aufzugeben und/oder in SB-Standorte umzuwandeln, sind hinlänglich bekannt und in der Umsetzung. Ebenso die Absicht der Sparkasse, die Immobilien der ehemaligen Standorte zu veräußern. Damit geht leider häufig eine mindestens subjektive Verwahrlosung der Gebäude und des Umfelds einher.
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um eine solche negative Entwicklung zu verhindern?

- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um ggf. unseriöse Käufer nicht zum Zuge kommen zu lassen?

- Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um Käufer mit nachhaltigen Interessen, beispielsweise in der Umfeldgestaltung, zu unterstützen?


zu TOP 15.3
Situation Hannibal Bornstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07456-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Aufgrund der Aktualität wird darum gebeten, dass die Fragen bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 17.05.2017 beantwortet werden:

- Wie ist der aktuelle Sachstand (Zustandsbericht, welche Wohnungen sind betroffen)?

- Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt?

- Welche Maßnahmen werden zukünftig zur Verhinderung ergriffen?“

16. Mitteilungen

zu TOP 16.1
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung - GewO -; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2017 im Bezirk Innenstadt-Nord; Spezialmarkt "Terrabörse"
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07001-17)

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder weist darauf hin, dass der Burgweg in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Eving fällt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Ordnungsamtes vom 31.01.2017 zur Kenntnis.

zu TOP 16.2
Sachstand "Bildungsregion Norstadt"
Mitteilung Frau Stadträtin Schneckenburger / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03959-16-E3)

Die Fraktion Die Linke & Piraten äußern ihr Erstaunen zu Seite 2 - Absatz 2 zu den Spiegelstrichen, dass drei der vier Maßnahmen zur Verbesserung der Anmeldezahlen der medialen Aufklärung dienen und, dass es hierdurch besser werden soll, finden sie erstaunenswert.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung von Frau Stadträtin Schneckenburger zur Kenntnis.

zu TOP 16.3
Flüchtlingsunterkunft Braunschweiger Straße
Mitteilung Frau Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06444-16-E1)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Mitteilung von Frau Stadträtin Zoerner vom 06.02.2017 zur Kenntnis.

zu TOP 16.4
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung - GewO -; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2017 im Bezirk Innenstadt-Nord Spezialmarkt "Design Gipfel"
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07165-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Ordnungsamtes vom 21.02.2017 zur Kenntnis.

zu TOP 16.5
Bootsverleih im Fredenbaumpark
Abschlussbericht des Tiefbauamtes / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05645-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 16.6
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung - GewO -; hier: Spezialmarkt gem. § 68 I GewO (Wine and Taste Festival) vom 01.04. bis 02.04.2017 im Depot
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07396-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Ordnungsamtes zur Kenntnis.





Dr. Ludwig Jörder Andreas Urbanek Christina Fichtenau
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin



(See attached file: Bahn_Rhein-Ruhr-ExpressPFB6_11_8_web.pdf)zu TOP 3.1