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Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 11.01.2000
StA 01
F 2 60 21

Niederschrift
über die 4. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.12.1999

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Uhlmann i. V. für Herrn RM Berndsen
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Zupfer i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Brauer i. V. für Herrn RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. E. Friedhelm Hellmann
b) beratende Mitglieder
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Reck, 63/stv. AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL bis TOP 7.1 und 7.2
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr A. Diener, Metro Real E. M., zu TOP 5.5
Herr P. Hufnagel, Metro Real E. M., zu TOP 5.5
Herr Dr. R. P. Lademann, GWH Dr. Lademann & Partner, zu TOP 5.5


Der Ausschußvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.



zu TOP 1. Regularien

1.1. Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Harnisch benannt.

1.2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3. Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des AUSW am 04.11.99
(wurde bereits mit dem Nachversand zur Sitzung am 17.11.99 zugesandt)
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des AUSW am 17.11.99

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000
- Ratsvorlage
2.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
2.3 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)
- Ratsvorlage

3. Angelegenheiten von besonderem Interesse
3.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
- Ratsvorlage
- wurde nachgesandt

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes"
4.2 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluß
- Ausschußvorlage
4.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Beschluß zur Bürgerbeteiligung
- Ausschußvorlage
4.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Straße "Zickenbrink" in Dortmund-Löttringhausen nach
§ 125 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage
4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich
- Ratsvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid über die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 146, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstück 44
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Ausschußvorlage
5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit separatem Backshop in Dortmund-Lichtendorf, Nelkenstr. 4
- Zulassung eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach
§ 34 BauGB
- Ausschußvorlage
5.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Möbelkaufhauses auf dem Grundstück Eisenhüttenweg 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB
- Ausschußvorlage
5.4 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage
5.5 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufs-Zentrums Dortmund (WEZ), Bornstraße 160
- Vorhaben gemäß § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -

5.6 Umbau und Erweiterung des Volksgartenrestaurants auf dem Grundstück Volksgartenstraße 61 in Dortmund-Lütgendortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB
- Ausschußvorlage -

6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141 - Schloßstraße / Im Odemsloh
- Ausschußvorlage -
6.2 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -
6.3 Kanalerneuerung Ludwigstraße/Reinoldistraße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -

7. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
7.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ausschußvorlage -
7.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
- Ratsvorlage -

Zu TOP 2.3 - Sondernutzungssatzung - liegt eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.99 vor. Zu TOP 4.1 - Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes - ist ein Antrag der SPD-Fraktion eingegangen, der an die Ausschußmitglieder verteilt wurde. Zu TOP 5.4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14 - liegt ein Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.99 vor. Zu TOP 4.2 - 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehem. Hoesch-Röhrenwerke - und TOP 4.6 - Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße - liegen Gutachten der Planungsverwaltung aus. Zu TOP 4.6 ist den Unterlagen der AUSW-Mitglieder ein Schreiben des Planungsamtes vom 13.12.99 beigefügt, in dem der unter Ziffer IV. der Vorlage dargelegte Entwurf des Beschluß-Entwurfes ergänzt wurde.

Herr RM Jung schlägt vor, die Tagesordnung um den Punkt Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) - als TOP 5.7 zu erweitern.

Herr RM Jostes beantragt, den TOP 4.2 - 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehem. Hoesch-Röhrenwerke - zu vertagen, da noch Gespräche mit der Firma Lidl geführt werden und die Vorlage noch einmal beraten werden müsse. Herr StR Sierau weist dazu auf Verhandlungen hin, in denen unter anderem Modifizierungen im Bereich Harkortstraße besprochen wurden.

Frau RM Lührs stellt den Antrag, TOP 2.2 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund - bis zur nächsten Ausschußsitzung zurückzustellen, da die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Es wird gebeten, den TOP 2.1 - Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000 - sowie TOP 2.3 - Sondernutzungssatzung - an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, nach TOP 2. - Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten- den TOP 7. - Angelegenheiten der Stadtkämmerei - abzuhandeln.

Die Mitglieder des AUSW stellen die Tagesordnung wie vorgeschlagen einstimmig fest.

1.4. Genehmigung der Niederschrift über die erste Sitzung des AUSW 04.11.99

Der AUSW beschließt einstimmig die Niederschrift.



1.5. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des AUSW am 17.11.1999

Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.


zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1. Neufestlegung der Einzelkarten für den Westfalenpark ab 01.03.2000
- Ratsvorlage -


Herr RM Sohn erklärt, daß die SPD-Fraktion insbesondere zum Punkt Eintrittspreise Tageseintritt für Familien noch Beratungsbedarf habe. Bei Tageseintrittskarten sollte seines Erachtens ein Bonus gegeben werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schlägt den 2,5-fachen Satz der Eintrittskarte des Erwachsenen als Tageseintrittspreis für eine Familie mit zwei Kindern vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Preisgestaltung noch einmal zu überarbeiten.

Herr RM Jostes schließt sich dieser Kritik an.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

2.2. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -


Beschluß:
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da noch Beratungsbedarf besteht. .

2.3. Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)
- Ratsvorlage

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen

zu TOP 7. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

7.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW gibt dem Haupt- und Finanzausschuß die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” für das 1. Halbjahr 1999 zur Kenntnis.

7.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
- Ratsvorlage -

Herr Krüger macht deutlich, daß die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, wie vorgeschlagen zu beschließen.



Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 4 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,6 Mio. Euro, der Anteil der EDG am Stammkapital beträgt bis zu 104.000 Euro, an der Kapitalrücklage bis zu 401.954 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 8 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 210.000 Euro, der Anteil der EDG beträgt bis zu 16.800 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Abschluß eines Verbrennungsvertrages zwischen der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH und der Entsorgung Dortmund GmbH über bis zu 8.000 t/a zur Kenntnis und stimmt dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Eintritt der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH anstelle der EDELHOFF UmweltService GmbH und Co KG in den bisher zwischen dieser Gesellschaft und der MVA Hamm Betreiber GmbH bestehenden Verbrennungsvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem Vorgehen zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Eintritt zuzustimmen.

Der Rat der Stadt beschließt:

Im Abfallwirtschaftskonzept wird der Absatz 3.4.3 "Thermische Behandlung außerhalb von Dortmund" folgendermaßen verändert:

Unabhängig von der Entscheidung über den Bau einer Vorbehandlungsanlage Ende 2000 sollen ab dem 01.01.2000 bis zu 38.000 t/a Siedlungsabfälle in der MVA Hamm thermisch behandelt werden.


zu TOP 3. Angelegenheiten von besonderem Interesse

3.1. Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
- Ratsvorlage -


Herr StR Sierau erklärt, daß die vorliegende Verwaltungsvorlage am 07.12.99 mit dem Verwaltungs- vorstand erörtert wurde. Diese Fassung wurde dem Projektentwickler vorgestellt, damit dieser sie intern abstimmen kann. Am 13.12.99 wurde eine neue Fassung ausgearbeitet, da der Projektentwickler die Themen Rücktrittsrechte und Planungskostenregelung aufgenommen haben wollte.
Der Verwaltungsvorstand hat am 14.12.99 entschieden, daß dies mit dem Projektentwickler noch einmal besprochen werden muß. Für die Sitzung am 16.12.99 ist geplant, dem Rat eine Fassung vorzulegen, die den aktuellen Stand beinhaltet.

Herr RM Jostes vermißt eine Darstellung des Entertainments in ähnlicher Form wie beim Einzelhandel.

Herr RM Uhlmann unterstützt, daß die Qualitätskriterien für den Einzelhandel so genau in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen wurde. Er bittet darum, als Grundlage der Planung den ausgewählten Entwurf aus dem Gutachterverfahren vom 18.08.97 im Vertrag zu benennen.

Herr Steiner weist auf die Belange behinderter Bürger hin, hierbei besonders auf die Barrierefreiheit bezüglich Zugänglichkeit und Benutzbarkeit. Er schlägt vor, in einer der nächsten AUSW-Sitzungen sich damit auseinanderzusetzen, wie gewährleistet werden kann, daß diese Belange in Planungs- und Bauvorhaben berücksichtigt werden können.

In der Verwaltungsvorlage fehlen laut Herrn RM Krüger Qualitäts- und Gestaltungsmerkmale.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, wie die Sicherheit im öffentlichen Raum erreicht werden soll.

Herr RM Drabig erläutert, daß die Dynamik im Entertainmentbereich größer ist als im Einzelhandel, so daß eine größere Konkretisierung nicht möglich ist. Er möchte den Hinweis des Herrn Steiner, daß die Pläne hinsichtlich der Belange behinderter Bürger überprüft werden sollten, in der Vereinbarung wiederfinden.

Herr RM Jung spricht die Wirkung des heutigen Unterhaltungsbereiches an, die heute auch nachprüfbar und auch vergleichbar mit der Wirkung ist; die ein Entertainmentbereich in sechs Jahren ausübt. Die Wirkung sollte festgeschrieben werden.

Herr RM Sauer fordert Herrn StR Sierau auf, die Absichtserklärung, den Letter of Intend, zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, daß der Ratsbeschluß vom 18.11.99 der Verwaltung einen gewissen Verhandlungsspielraum gibt. Nach den Gesprächen mit dem Projektentwickler ist dieser nicht bereit, eine Festschreibung der Entertainmentkonzepte vorzunehmen, da damit die Betreiberfirmen bereits festgelegt werden.

Herr RM Drabig zeigt auf, daß in dem Vertrag das als Standard festgeschrieben werden sollte, was im AUSW vorgestellt wurde.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau werden sowohl für den Projektentwickler als auch für die Stadt Dortmund Rücktrittsrechte festgelegt. Er sagt zu, daß als Planungsgrundlage der entsprechende Entwurf im Vertrag genannt wird. Auf schriftliche Fragen des Herrn RM Mohr antwortet Herr StR Sierau in der Sitzung, daß zwischen dem Projektentwickler und den Architekten eine Vereinbarung getroffen wurde, in der Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das Recht zur Nutzung des Vorhabens wurde an die WP&C übertragen. Einen Rechtsstreit über die Verwertungsrechte gibt es nicht. Herr StR Sierau erklärt, daß im städtebaulichen Vertrag Qualitätsmerkmale städtebaulicher Struktur festgeschrieben werden. Er wird den Letter of Intend von der Deutschen Bahn AG und WP&C der CDU-Fraktion vom 07.10.98 zur Verfügung stellen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Bitte Hinweis beachten (s. u.)!


zu TOP 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.99


Frau RM Lührs erklärt, daß die SPD-Fraktion dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird, möchte aber noch weitergehen. Dazu stellt sie den SPD-Antrag vor. Sie fordert die Verwaltung auf, die personelle und finanzielle Ausstattung für den Prozeß zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zu benennen und zur Verfügung zu stellen. Sie fordert von der Verwaltung eine Aussage dazu.

Frau RM Kröger-Brenner hebt insbesondere eine frühe und auch neue Form einer Bürgerbeteiligung hervor. Sie verweist auf andere Kommunen, die evtl. bereits Erfahrungen aufweisen können.

Herr RM Krüger weist darauf hin, daß für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf bestehe. Er schlägt vor, daß der AUSW den Antrag zur Kenntnis nimmt, am 16.12.99 im Rat diskutiert und dann ein Beschluß herbeigeführt wird.


Herr RM Jostes schließt sich dem Vorschlag des Herrn RM Krüger an, daß die Anträge in den Rat durchlaufen sollen.

Herr StR Sierau stellt vor, daß eine Vorbereitungsgruppe zur Vorstrukturierung des Aufstellungsprozesses gebildet werden soll. Dieser Prozeß sollte überschaubar sein. In der Vorbereitungsphase soll geprüft werden, ob die Aufstellung des Flächennutzungsplanes innerhalb der begonnenen Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, beide Anträge an den Rat durchlaufen zu lassen.

4.2. Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über
Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 19.01.2000 zu beraten.

4.3. Bauleitplanung
Bebauungsplan Homo 105 n - Kirchmörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschußvorlage


Beschluß:
Der AUSW hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplan-Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Homo 105 n unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023.

II. Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 105 n - Kirchhörder Kopf - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 10.11.1999 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB.

4.4. Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Beschluß zur Bürgerbeteiligung
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließ einstimmig, den Bebauungsplan Lü 130 - Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).


Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 22.11.1999 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

4.5. Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Straße "Zickenbrink" in Dortmund-Löttringhausen nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4.6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich
- Ratsvorlage -


Als Ergänzung zur Vorlage liegt den Ausschußmitgliedern ein Schreiben des Planungsamtes vom 13.12.99 vor, in dem der unter Ziffer IV. der Vorlage dargelegte Entwurf des Beschluß-Entwurfes ergänzt wird.
Beschluß:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf und die Begründung entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,
c) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche im Schürener Feld).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).

Aufgrund des Schreibens des Planungsamtes vom 13.12.99 wird der Beschluß-Entwurf wie folgt erweitert:

IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 158
- Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich umfaßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2 die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868, 2307, 2438, 2459, 2551, 2558,2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten Innenbereich.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

4.7. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß
- Ratsvorlage -


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" offengelegte Begründung vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. s. 2141, BGBl. III/FNA 213 - I)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


zu TOP 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1. Vorbescheid über die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 146, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstück 44
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Ausschußvorlage -


Herr RM Krüger erklärt, daß er die Vorlage nicht mittragen kann und beantragt daher eine Abstimmung.

Beschluß:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Absicht der Verwaltung, einen positiven Bescheid zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2. Voranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit separatem Backshop in Dortmund-Lichtendorf, Nelkenstraße 4
- Zulassung eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -


Herr RM Drabig fordert einen qualitativ ansprechenderen Entwurf für das Vorhaben.

Herr RM Zuch erklärt, daß die Bezirksvertretung Aplerbeck der Vorlage am 14.12.99 einstimmig ohne Einwände zugestimmt habe.

Frau RM Brauer zeigt die Notwendigkeit eines Lebensmittelmarktes auf, hält aber eine Verschönerung der Fassade für notwendig. Dies dürfe nur nicht zu einer Verzögerung des Baus führen.

Herr StR Sierau zieht die Vorlage zurück und schlägt eine Erörterung dieses Themas mit dem Bauherrn vor, er plant im Rahmen der Baugenehmigung das Vorhaben erneut dem AUSW vorzustellen.

5.3. Vorbescheid für die Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Möbelkaufhauses auf dem Grundstück Eisenhüttenweg 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4. Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -
- Stellungnahme der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.99


Herr StR Sierau schlägt vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Bezirksvertretung Eving vor, das Bauvorhaben weiterzuentwickeln und anschließend die Planung der Bezirksvertretung und dem AUSW vorzustellen. Der Vorbescheid sollte seines Erachtens nicht unter dem Vorbehalt erteilt werden, daß die Platzgestaltung Bedingung für das Bauvorhaben ist.

Die Planungsverwaltung wird Gespräche mit der Bezirksvertretung führen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem AUSW vorgestellt.

5.5. Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufs-Zentrums Dortmund (WEZ), Bornstraße 160
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschußvorlage -


Herr RM Drabig fordert im Namen der SPD-Fraktion, von den Firmen, die an der Bornstraße bereits Immobilien haben, ein Gesamtkonzept. Wenn diese Firmen Erweiterungen planen, sind Qualitätsver- besserungen erforderlich.

Herr RM Jostes fragt nach, ob es sich bei den 2 600 qm zentrenschädliches Sortiment um eine Verlagerung handele und ob für den jetzigen Eigentümer Bestandsschutz bestehe.

Herr RM Krüger sieht den Schwerpunkt für den Bereich Sport eindeutig in der City und nicht an der Bornstraße.

Herr Reck gibt an, daß das Sportangebot ein neues Angebot sei. Etwa 250 qm Verkaufsfläche müßten nach geltendem Planungsrecht im Rahmen des Bestandsschutzes genehmigt werden.

Herr RM Drabig schlägt vor, der Vorlage zuzustimmen, wenn die städtebauliche Qualität vergrößert wird. Ggf. könnten bei entsprechender Qualität die benannten 2 600 qm, die zum Teil zentrenschädlich sind, dann positiv entschieden werden.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau hat sich der Konsultationskreis mit diesem Vorhaben befaßt. Er bietet an, die vorgetragenen Bedenken aufzugreifen und mit dem Investor darüber zu sprechen.

Der AUSW hält als einvernehmliches Ergebnis fest, daß durch das Bauordnungsamt mit dem Investor erneut verhandelt und anschließend dem AUSW das Ergebnis vorgestellt wird.

5.6. Umbau und Erweiterung des Volksgartenrestaurants auf dem Grundstück Volksgartenstraße 61 in Dortmund-Lütgendortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.7. Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
und

Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 01.12.99 die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen. Dem Zusatz der Bezirksvertretung Hörde, daß die entfallenden bzw. nicht entstehenden Parkplätze an anderer Stelle zu errichten sind, wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, daß dem AUSW vor Erteilung der Baugenehmigung berichtet wird, wo die Parkplätze entstehen werden.

Herr Reck schlägt im Zusammenwirken mit der Bezirksvertretung Hörde eine Stelle an der Eckardtstraße gegenüber dem Werks- und Begegnungszentrum vor. Es handelt sich hierbei nicht um die privat zu errichtenden Stellplätze, sondern um die im Bebauungsplan vorgesehenen 10 - 12 Stellplätze.

Herr RM Tech erklärt, daß die Stellplätze in angemessener Entfernung nachgewiesen werden sollten.




Herr Jung macht darauf aufmerksam, daß der Befreiung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Stellplätze grundsätzlich schon zugestimmt wurde. Es geht nun um den Nachweis für eine adäquate Fläche, auf der die Stellplätze hergestellt werden sollen.

Die Baugenehmigung kann nun erteilt werden.


zu TOP 6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

6.1. Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141 - Schloßstraße/Im Odemsloh
- Ausschußvorlage -


Herr RM Jung gibt den Hinweis, daß der AUSW zur Zeit noch nicht Fach- und Werksausschuß ist. Die Satzungsänderung erfolgt in Kürze. Der Haupt- und Finanzausschuß erhält für die Sitzung am 27.01.2000 eine entsprechende Vorlage.


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


6.2. Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuß einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt die Kanalsanierung in der Brackeler Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.500.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 31.100,-- DM
Ausgaben 1999 400.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.068.900,-- DM
Ausgaben 2001 800.000,-- DM
Ausgaben 2002 550.000,-- DM
Ausgaben 2003 650.000,-- DM

6.3. Kanalerneuerung Ludwigstraße/Reinoldistraße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig die Kanalerneuerung in der Ludwigstraße/Reinoldistraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0832 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 200.000,-- DM.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.45 Uhr.



Jung Harnisch Skodzik
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Hinweis zu TOP 3.1:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2000:

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.1999

Die Niederschrift des AUSW wird mit Hinweis auf eine Änderung auf Seite 7 (richtig: Letter of Intent) beschlossen.

Datenimport aus Word


Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 11.01.2000
StA 01
F 2 60 21

Niederschrift
über die 4. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.12.1999

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Uhlmann i. V. für Herrn RM Berndsen
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Zupfer i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Brauer i. V. für Herrn RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. E. Friedhelm Hellmann
b) beratende Mitglieder
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Reck, 63/stv. AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL bis TOP 7.1 und 7.2
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr A. Diener, Metro Real E. M., zu TOP 5.5
Herr P. Hufnagel, Metro Real E. M., zu TOP 5.5
Herr Dr. R. P. Lademann, GWH Dr. Lademann & Partner, zu TOP 5.5


Der Ausschußvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.



zu TOP 1. Regularien

1.1. Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Harnisch benannt.

1.2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3. Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des AUSW am 04.11.99
(wurde bereits mit dem Nachversand zur Sitzung am 17.11.99 zugesandt)
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des AUSW am 17.11.99

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000
- Ratsvorlage
2.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
2.3 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)
- Ratsvorlage

3. Angelegenheiten von besonderem Interesse
3.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
- Ratsvorlage
- wurde nachgesandt

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes"
4.2 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluß
- Ausschußvorlage
4.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Beschluß zur Bürgerbeteiligung
- Ausschußvorlage
4.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Straße "Zickenbrink" in Dortmund-Löttringhausen nach
§ 125 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage
4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich
- Ratsvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes “Intückenweg” im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß
- Ratsvorlage

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid über die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 146, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstück 44
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Ausschußvorlage
5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit separatem Backshop in Dortmund-Lichtendorf, Nelkenstr. 4
- Zulassung eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach
§ 34 BauGB
- Ausschußvorlage
5.3 Vorbescheid für die Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Möbelkaufhauses auf dem Grundstück Eisenhüttenweg 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB
- Ausschußvorlage
5.4 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage
5.5 Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufs-Zentrums Dortmund (WEZ), Bornstraße 160
- Vorhaben gemäß § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -

5.6 Umbau und Erweiterung des Volksgartenrestaurants auf dem Grundstück Volksgartenstraße 61 in Dortmund-Lütgendortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB
- Ausschußvorlage -

6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
6.1 Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141 - Schloßstraße / Im Odemsloh
- Ausschußvorlage -
6.2 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -
6.3 Kanalerneuerung Ludwigstraße/Reinoldistraße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -

7. Angelegenheiten der Stadtkämmerei
7.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ausschußvorlage -
7.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
- Ratsvorlage -

Zu TOP 2.3 - Sondernutzungssatzung - liegt eine Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.99 vor. Zu TOP 4.1 - Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes - ist ein Antrag der SPD-Fraktion eingegangen, der an die Ausschußmitglieder verteilt wurde. Zu TOP 5.4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14 - liegt ein Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.99 vor. Zu TOP 4.2 - 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehem. Hoesch-Röhrenwerke - und TOP 4.6 - Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße - liegen Gutachten der Planungsverwaltung aus. Zu TOP 4.6 ist den Unterlagen der AUSW-Mitglieder ein Schreiben des Planungsamtes vom 13.12.99 beigefügt, in dem der unter Ziffer IV. der Vorlage dargelegte Entwurf des Beschluß-Entwurfes ergänzt wurde.

Herr RM Jung schlägt vor, die Tagesordnung um den Punkt Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde (Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB) - als TOP 5.7 zu erweitern.

Herr RM Jostes beantragt, den TOP 4.2 - 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehem. Hoesch-Röhrenwerke - zu vertagen, da noch Gespräche mit der Firma Lidl geführt werden und die Vorlage noch einmal beraten werden müsse. Herr StR Sierau weist dazu auf Verhandlungen hin, in denen unter anderem Modifizierungen im Bereich Harkortstraße besprochen wurden.

Frau RM Lührs stellt den Antrag, TOP 2.2 - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund - bis zur nächsten Ausschußsitzung zurückzustellen, da die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Es wird gebeten, den TOP 2.1 - Neufestlegung der Einzelkartenpreise für den Westfalenpark ab 01.03.2000 - sowie TOP 2.3 - Sondernutzungssatzung - an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, nach TOP 2. - Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten- den TOP 7. - Angelegenheiten der Stadtkämmerei - abzuhandeln.

Die Mitglieder des AUSW stellen die Tagesordnung wie vorgeschlagen einstimmig fest.

1.4. Genehmigung der Niederschrift über die erste Sitzung des AUSW 04.11.99

Der AUSW beschließt einstimmig die Niederschrift.



1.5. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des AUSW am 17.11.1999

Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.


zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1. Neufestlegung der Einzelkarten für den Westfalenpark ab 01.03.2000
- Ratsvorlage -

Herr RM Sohn erklärt, daß die SPD-Fraktion insbesondere zum Punkt Eintrittspreise Tageseintritt für Familien noch Beratungsbedarf habe. Bei Tageseintrittskarten sollte seines Erachtens ein Bonus gegeben werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schlägt den 2,5-fachen Satz der Eintrittskarte des Erwachsenen als Tageseintrittspreis für eine Familie mit zwei Kindern vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Preisgestaltung noch einmal zu überarbeiten.

Herr RM Jostes schließt sich dieser Kritik an.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

2.2. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da noch Beratungsbedarf besteht. .

2.3. Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)
- Ratsvorlage

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Ratsvorlage durchlaufen zu lassen

zu TOP 7. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

7.1 Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW gibt dem Haupt- und Finanzausschuß die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt den Bericht über die Abwicklung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” für das 1. Halbjahr 1999 zur Kenntnis.

7.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
- Ratsvorlage -

Herr Krüger macht deutlich, daß die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, wie vorgeschlagen zu beschließen.



Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 4 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,6 Mio. Euro, der Anteil der EDG am Stammkapital beträgt bis zu 104.000 Euro, an der Kapitalrücklage bis zu 401.954 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in Höhe von bis zu 8 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, der Beteiligung zuzustimmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 210.000 Euro, der Anteil der EDG beträgt bis zu 16.800 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Abschluß eines Verbrennungsvertrages zwischen der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH und der Entsorgung Dortmund GmbH über bis zu 8.000 t/a zur Kenntnis und stimmt dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Abschluß des Verbrennungsvertrages zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zum Eintritt der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH anstelle der EDELHOFF UmweltService GmbH und Co KG in den bisher zwischen dieser Gesellschaft und der MVA Hamm Betreiber GmbH bestehenden Verbrennungsvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem Vorgehen zu und ermächtigt seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG, dem Eintritt zuzustimmen.

Der Rat der Stadt beschließt:

Im Abfallwirtschaftskonzept wird der Absatz 3.4.3 "Thermische Behandlung außerhalb von Dortmund" folgendermaßen verändert:

Unabhängig von der Entscheidung über den Bau einer Vorbehandlungsanlage Ende 2000 sollen ab dem 01.01.2000 bis zu 38.000 t/a Siedlungsabfälle in der MVA Hamm thermisch behandelt werden.


zu TOP 3. Angelegenheiten von besonderem Interesse

3.1. Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
- Ratsvorlage -


Herr StR Sierau erklärt, daß die vorliegende Verwaltungsvorlage am 07.12.99 mit dem Verwaltungs- vorstand erörtert wurde. Diese Fassung wurde dem Projektentwickler vorgestellt, damit dieser sie intern abstimmen kann. Am 13.12.99 wurde eine neue Fassung ausgearbeitet, da der Projektentwickler die Themen Rücktrittsrechte und Planungskostenregelung aufgenommen haben wollte.
Der Verwaltungsvorstand hat am 14.12.99 entschieden, daß dies mit dem Projektentwickler noch einmal besprochen werden muß. Für die Sitzung am 16.12.99 ist geplant, dem Rat eine Fassung vorzulegen, die den aktuellen Stand beinhaltet.

Herr RM Jostes vermißt eine Darstellung des Entertainments in ähnlicher Form wie beim Einzelhandel.

Herr RM Uhlmann unterstützt, daß die Qualitätskriterien für den Einzelhandel so genau in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen wurde. Er bittet darum, als Grundlage der Planung den ausgewählten Entwurf aus dem Gutachterverfahren vom 18.08.97 im Vertrag zu benennen.

Herr Steiner weist auf die Belange behinderter Bürger hin, hierbei besonders auf die Barrierefreiheit bezüglich Zugänglichkeit und Benutzbarkeit. Er schlägt vor, in einer der nächsten AUSW-Sitzungen sich damit auseinanderzusetzen, wie gewährleistet werden kann, daß diese Belange in Planungs- und Bauvorhaben berücksichtigt werden können.

In der Verwaltungsvorlage fehlen laut Herrn RM Krüger Qualitäts- und Gestaltungsmerkmale.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, wie die Sicherheit im öffentlichen Raum erreicht werden soll.

Herr RM Drabig erläutert, daß die Dynamik im Entertainmentbereich größer ist als im Einzelhandel, so daß eine größere Konkretisierung nicht möglich ist. Er möchte den Hinweis des Herrn Steiner, daß die Pläne hinsichtlich der Belange behinderter Bürger überprüft werden sollten, in der Vereinbarung wiederfinden.

Herr RM Jung spricht die Wirkung des heutigen Unterhaltungsbereiches an, die heute auch nachprüfbar und auch vergleichbar mit der Wirkung ist; die ein Entertainmentbereich in sechs Jahren ausübt. Die Wirkung sollte festgeschrieben werden.

Herr RM Sauer fordert Herrn StR Sierau auf, die Absichtserklärung, den Letter of Intend, zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, daß der Ratsbeschluß vom 18.11.99 der Verwaltung einen gewissen Verhandlungsspielraum gibt. Nach den Gesprächen mit dem Projektentwickler ist dieser nicht bereit, eine Festschreibung der Entertainmentkonzepte vorzunehmen, da damit die Betreiberfirmen bereits festgelegt werden.

Herr RM Drabig zeigt auf, daß in dem Vertrag das als Standard festgeschrieben werden sollte, was im AUSW vorgestellt wurde.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau werden sowohl für den Projektentwickler als auch für die Stadt Dortmund Rücktrittsrechte festgelegt. Er sagt zu, daß als Planungsgrundlage der entsprechende Entwurf im Vertrag genannt wird. Auf schriftliche Fragen des Herrn RM Mohr antwortet Herr StR Sierau in der Sitzung, daß zwischen dem Projektentwickler und den Architekten eine Vereinbarung getroffen wurde, in der Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das Recht zur Nutzung des Vorhabens wurde an die WP&C übertragen. Einen Rechtsstreit über die Verwertungsrechte gibt es nicht. Herr StR Sierau erklärt, daß im städtebaulichen Vertrag Qualitätsmerkmale städtebaulicher Struktur festgeschrieben werden. Er wird den Letter of Intend von der Deutschen Bahn AG und WP&C der CDU-Fraktion vom 07.10.98 zur Verfügung stellen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Bitte Hinweis beachten (s. u.)!


zu TOP 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Neuerstellung eines Flächennutzungsplanes"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.99


Frau RM Lührs erklärt, daß die SPD-Fraktion dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird, möchte aber noch weitergehen. Dazu stellt sie den SPD-Antrag vor. Sie fordert die Verwaltung auf, die personelle und finanzielle Ausstattung für den Prozeß zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zu benennen und zur Verfügung zu stellen. Sie fordert von der Verwaltung eine Aussage dazu.

Frau RM Kröger-Brenner hebt insbesondere eine frühe und auch neue Form einer Bürgerbeteiligung hervor. Sie verweist auf andere Kommunen, die evtl. bereits Erfahrungen aufweisen können.

Herr RM Krüger weist darauf hin, daß für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf bestehe. Er schlägt vor, daß der AUSW den Antrag zur Kenntnis nimmt, am 16.12.99 im Rat diskutiert und dann ein Beschluß herbeigeführt wird.


Herr RM Jostes schließt sich dem Vorschlag des Herrn RM Krüger an, daß die Anträge in den Rat durchlaufen sollen.

Herr StR Sierau stellt vor, daß eine Vorbereitungsgruppe zur Vorstrukturierung des Aufstellungsprozesses gebildet werden soll. Dieser Prozeß sollte überschaubar sein. In der Vorbereitungsphase soll geprüft werden, ob die Aufstellung des Flächennutzungsplanes innerhalb der begonnenen Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, beide Anträge an den Rat durchlaufen zu lassen.

4.2. Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
Vorhaben- und Erschließungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluß, Entscheidung über
Anregungen, Satzungsbeschluß, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluß zum Abschluß des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 19.01.2000 zu beraten.

4.3. Bauleitplanung
Bebauungsplan Homo 105 n - Kirchmörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschußvorlage


Beschluß:
Der AUSW hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplan-Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Homo 105 n unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023.

II. Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 105 n - Kirchhörder Kopf - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 10.11.1999 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB.

4.4. Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Beschluß zur Bürgerbeteiligung
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließ einstimmig, den Bebauungsplan Lü 130 - Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).


Rechtsgrundlage:

§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 22.11.1999 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

4.5. Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Straße "Zickenbrink" in Dortmund-Löttringhausen nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4.6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluß
IV. Beschluß zur Anordnung einer Umlegung für einen Teilbereich
- Ratsvorlage -


Als Ergänzung zur Vorlage liegt den Ausschußmitgliedern ein Schreiben des Planungsamtes vom 13.12.99 vor, in dem der unter Ziffer IV. der Vorlage dargelegte Entwurf des Beschluß-Entwurfes ergänzt wird.
Beschluß:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 158 - Meinbergstraße - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 und 9.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) der Anregung unter dem Punkt 9.3 dieser Vorlage zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf und die Begründung entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9.3 dieser Vorlage entsprechend zu ändern,
c) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu ändern (Festsetzung eines Pflanzgebotes im allgemeinen Wohngebiet sowie Zuordnung einer Ausgleichsfläche im Schürener Feld).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.04.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.10.1999 dem Bebauungsplan Ap 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 158 einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).

Aufgrund des Schreibens des Planungsamtes vom 13.12.99 wird der Beschluß-Entwurf wie folgt erweitert:

IV. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 158
- Meinbergstraße - die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich umfaßt in der Gemarkung Schüren, Flur 2 die Flurstücke 310, 311, 312, 313, 1868, 2307, 2438, 2459, 2551, 2558,2560. Es handelt sich hierbei um den unbebauten Innenbereich.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

4.7. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluß
- Ratsvorlage -


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" offengelegte Begründung vom 28.04.1999 der Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. s. 2141, BGBl. III/FNA 213 - I)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Intückenweg" für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 12 und 13 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


zu TOP 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1. Vorbescheid über die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 146, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstück 44
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Ausschußvorlage -


Herr RM Krüger erklärt, daß er die Vorlage nicht mittragen kann und beantragt daher eine Abstimmung.

Beschluß:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Absicht der Verwaltung, einen positiven Bescheid zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2. Voranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit separatem Backshop in Dortmund-Lichtendorf, Nelkenstraße 4
- Zulassung eines Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -


Herr RM Drabig fordert einen qualitativ ansprechenderen Entwurf für das Vorhaben.

Herr RM Zuch erklärt, daß die Bezirksvertretung Aplerbeck der Vorlage am 14.12.99 einstimmig ohne Einwände zugestimmt habe.

Frau RM Brauer zeigt die Notwendigkeit eines Lebensmittelmarktes auf, hält aber eine Verschönerung der Fassade für notwendig. Dies dürfe nur nicht zu einer Verzögerung des Baus führen.

Herr StR Sierau zieht die Vorlage zurück und schlägt eine Erörterung dieses Themas mit dem Bauherrn vor, er plant im Rahmen der Baugenehmigung das Vorhaben erneut dem AUSW vorzustellen.

5.3. Vorbescheid für die Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Möbelkaufhauses auf dem Grundstück Eisenhüttenweg 11
-
Bauvorhaben nach § 30 BauGB
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4. Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschußvorlage -
- Stellungnahme der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.99


Herr StR Sierau schlägt vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Bezirksvertretung Eving vor, das Bauvorhaben weiterzuentwickeln und anschließend die Planung der Bezirksvertretung und dem AUSW vorzustellen. Der Vorbescheid sollte seines Erachtens nicht unter dem Vorbehalt erteilt werden, daß die Platzgestaltung Bedingung für das Bauvorhaben ist.

Die Planungsverwaltung wird Gespräche mit der Bezirksvertretung führen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem AUSW vorgestellt.

5.5. Bauvoranfrage für den Umbau und die Erweiterung des Westfalen-Einkaufs-Zentrums Dortmund (WEZ), Bornstraße 160
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschußvorlage -


Herr RM Drabig fordert im Namen der SPD-Fraktion, von den Firmen, die an der Bornstraße bereits Immobilien haben, ein Gesamtkonzept. Wenn diese Firmen Erweiterungen planen, sind Qualitätsver- besserungen erforderlich.

Herr RM Jostes fragt nach, ob es sich bei den 2 600 qm zentrenschädliches Sortiment um eine Verlagerung handele und ob für den jetzigen Eigentümer Bestandsschutz bestehe.

Herr RM Krüger sieht den Schwerpunkt für den Bereich Sport eindeutig in der City und nicht an der Bornstraße.

Herr Reck gibt an, daß das Sportangebot ein neues Angebot sei. Etwa 250 qm Verkaufsfläche müßten nach geltendem Planungsrecht im Rahmen des Bestandsschutzes genehmigt werden.

Herr RM Drabig schlägt vor, der Vorlage zuzustimmen, wenn die städtebauliche Qualität vergrößert wird. Ggf. könnten bei entsprechender Qualität die benannten 2 600 qm, die zum Teil zentrenschädlich sind, dann positiv entschieden werden.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau hat sich der Konsultationskreis mit diesem Vorhaben befaßt. Er bietet an, die vorgetragenen Bedenken aufzugreifen und mit dem Investor darüber zu sprechen.

Der AUSW hält als einvernehmliches Ergebnis fest, daß durch das Bauordnungsamt mit dem Investor erneut verhandelt und anschließend dem AUSW das Ergebnis vorgestellt wird.

5.6. Umbau und Erweiterung des Volksgartenrestaurants auf dem Grundstück Volksgartenstraße 61 in Dortmund-Lütgendortmund
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.7. Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
und

Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Der AUSW hatte in seiner Sitzung am 01.12.99 die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen. Dem Zusatz der Bezirksvertretung Hörde, daß die entfallenden bzw. nicht entstehenden Parkplätze an anderer Stelle zu errichten sind, wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, daß dem AUSW vor Erteilung der Baugenehmigung berichtet wird, wo die Parkplätze entstehen werden.

Herr Reck schlägt im Zusammenwirken mit der Bezirksvertretung Hörde eine Stelle an der Eckardtstraße gegenüber dem Werks- und Begegnungszentrum vor. Es handelt sich hierbei nicht um die privat zu errichtenden Stellplätze, sondern um die im Bebauungsplan vorgesehenen 10 - 12 Stellplätze.

Herr RM Tech erklärt, daß die Stellplätze in angemessener Entfernung nachgewiesen werden sollten.




Herr Jung macht darauf aufmerksam, daß der Befreiung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Stellplätze grundsätzlich schon zugestimmt wurde. Es geht nun um den Nachweis für eine adäquate Fläche, auf der die Stellplätze hergestellt werden sollen.

Die Baugenehmigung kann nun erteilt werden.


zu TOP 6. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

6.1. Straßenbau Erschließungsgebiet Mg 141 - Schloßstraße/Im Odemsloh
- Ausschußvorlage -

Herr RM Jung gibt den Hinweis, daß der AUSW zur Zeit noch nicht Fach- und Werksausschuß ist. Die Satzungsänderung erfolgt in Kürze. Der Haupt- und Finanzausschuß erhält für die Sitzung am 27.01.2000 eine entsprechende Vorlage.


Beschluß:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


6.2. Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuß einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt die Kanalsanierung in der Brackeler Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.500.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 31.100,-- DM
Ausgaben 1999 400.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.068.900,-- DM
Ausgaben 2001 800.000,-- DM
Ausgaben 2002 550.000,-- DM
Ausgaben 2003 650.000,-- DM

6.3. Kanalerneuerung Ludwigstraße/Reinoldistraße
- Grundsatz- und Baubeschluß
- Ausschußvorlage -


Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig die Kanalerneuerung in der Ludwigstraße/Reinoldistraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0832 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 200.000,-- DM.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.45 Uhr.



Jung Harnisch Skodzik
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Hinweis zu TOP 3.1:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2000:

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des AUSW am 15.12.1999

Die Niederschrift des AUSW wird mit Hinweis auf eine Änderung auf Seite 7 (richtig: Letter of Intent) beschlossen.