Niederschrift

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 13.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Taranczewski i. V. für RM Goosmann
Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
sB Ermert
Rm Krause
Rm Liedschulte
Rm Spineux
Rm Menzebach i. V. für Rm Strucker
Rm Weber

B90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Noltemeyer
Rm Langhorst i. V. für sB Akin

FDP/Bürgerliste
Rm Becker
Rm Kaeder i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke
Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Frau Siekmann, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Blume, StA 52
Herr Thabe, StA 61
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 13.03.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.02.2012

2. Beratung von Eingaben

2.1 Verunreinigungen in der Griffin-Siedlung in Dortmund-Westerfilde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05802-11)

3. Anträge

3.1 Waffenrechtliche Genehmigungen rechtsextremer Dortmunder
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06636-12)

3.2 Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05279-12)

3.3 Ehrenamtskarte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06653-12)

3.4 Doppelte Staatsbürgerschaft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06404-12-E2)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

4.2 Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2012
(Drucksache Nr.: 05945-11)

4.3 Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06431-12)

4.4 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

5. Mitteilungen des Vorsitzenden

6. Mitteilungen der Verwaltung



Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet. Zwischenzeitlich wurde die Sitzungsleitung von der stellv. Ausschussvorsitzenden – Rm Liedschulte – übernommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr sB Falk-Thorsten Ermert (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

3.5 Aktivitäten der Stadt Dortmund gegen Rechtsextremismus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06391-12-E2)

erweitert.
Die Dringlichkeit wurde von den Mitgliedern des Ausschusses anerkannt.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

Darüber hinaus wies Rm Frebel darauf hin, dass man sich in einem interfraktionellen Gespräch zu einer möglichen Änderung der Geschäftsordnung darauf verständigt habe, versuchsweise den Petenten im Rahmen der Beratung ihrer Eingaben etwa einen Rahmen von ca. 10 Minuten für Erläuterungen, Anmerkungen und Nachfragen zur Verfügung zu stellen.
Diese Verfahrensweise soll bis zur Sommerpause durchgeführt und danach ausgewertet werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmte diesem Verfahrensvorschlag zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.02.2012

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.02.2012 wird einstimmig genehmigt.




2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Verunreinigungen in der Griffin-Siedlung in Dortmund-Westerfilde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 05802-11)

Die Petentin erläuterte eindrucksvoll die Situation in der Siedlung. Dabei bezog sie sich u. a. auf die Problematik der unkontrollierten Müllentsorgung durch einen Teil der Bewohner. Sie wies auch auf die Gefahr hin, die sich für den ganzen Stadtteil ergeben könne, da durch die soziale Struktur vieler neu hinzu ziehender Personen die Kaufkraft schwinde und der Stadtteil zu verwahrlosen drohe. Dem Eigentümer selbst sei daran gelegen, dieser Verwahrlosung entgegenzutreten, so dass man eine externe Firma mit der Entsorgung des nicht ordnungsgemäß gelagerten Mülls beauftragt habe. Dies bedeute aber nicht nur einen hohen zeitlichen, sondern auch einen hohen finanziellen Aufwand für alle Mieter, da die Verursacher in der Regel nicht identifiziert werden können.

Für Rm Konak ist der Eigentümer selbst verantwortlich, welcher seinen eigenen Profit über die Lebensumstände seiner Mieter stellt. Dies sei aber ein bundesweit festzustellendes Problem, welches hier in Dortmund allein nicht gelöst werden könne.

Rm Krause zeigte sich erschreckt aufgrund der Schilderungen. Wie die Verwaltung aber in ihrer Stellungnahme richtig dargestellt habe, sei nicht die Stadt der richtige Ansprechpartner, sondern der Eigentümer der Immobilien.

Rm Tölch ergänzte, dass es auch in anderen Stadtteilen solche negativen Eindrücke gebe. Seitens der Stadt gebe es lediglich ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten. Vielleicht bestehe die Alternative, ähnlich wie in der Nordstadt, einen Ansprechpartner zu installieren, der in den unterschiedlichen Themenfeldern beratend zur Seite stehen kann. Auch die Integration der zuziehenden Bewohner sei ein wichtiger Bestandteil in diesem Gesamtzusammenhang.

Die Petentin stellte dar, dass eine aufsuchende Sozialbetreuung durchaus hilfreich sein könne. Es sei vielfach festzustellen, dass z. B. Kinder nicht in die Schule gehen.

Rm Krause hielt aufgrund der Zustände diesen Vorschlag für sinnvoll. Auch solle die Angelegenheit noch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen werden.

StR Steitz merke an, dass sich zunächst der Arbeitskreis Problemhäuser mit dem Thema befassen solle. Dort seien die betroffenen Fachbereiche zusammen und könnten gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten nachdenken. Auch die Idee eines globalen Ansprechpartners sollte in diese Diskussionen einfließen. Insgesamt sei aber festzustellen, dass nicht nur in Dortmund, sondern auch in den anderen deutschen Großstädten Probleme beim Zuzug der sogenannten Armutsflüchtlinge bestehen, welche in erster Linie aus Osteuropa stammen.

Rm Frebel stellte abschließend fest, dass sich der Ausschuss nach der Sommerpause erneut mit dieser Angelegenheit befassen wird. Bis dahin soll eine Befassung im AK Problemhäuser erfolgt sein und mögliche Ergebnisse dem Ausschuss bekannt gegeben werden.



3. Anträge

zu TOP 3.1
Waffenrechtliche Genehmigungen rechtsextremer Dortmunder
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06636-12)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Dortmund bittet, dass sich die Verwaltung mit
dem Innenministerium des Landes NRW in Verbindung setzt, um folgende Fragen über
die Dortmunder Situation beantworten zu können.


1. Wie viele Personen in Dortmund, die dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, besitzen waffenrechtliche Genehmigungen?
2. Wie viele Waffenfunde gab es in den letzten drei Jahren bei Neonazis oder anderen Personen der extremen Rechten in Dortmund sowie sonstigen Tatverdächtigen der PMKrechts (Politisch motivierte Kriminalität rechts), z. B. der islamfeindlichen Szene? Bitte nach Jahren und Art der Waffen aufschlüsseln. Bei wie vielen Straftaten, die der extremen Rechten zugeordnet werden, kam es zum Einsatz von Waffen? Bitte nach Straftat und Waffentyp aufschlüsseln.
3. Ist der Stadt bekannt, ob und welche Maßnahmen das Land NRW gegen die rechtsextreme
Terrorgefahr ergreifen wird?“

StR Steitz wies darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für das Waffenrecht ausschließlich bei der Polizei liegt.

Rm Konak zog die Bitte um Stellungnahme darauf hin zurück.

zu TOP 3.2
Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05279-12)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet unter dem o. g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Auflistung der bisherigen Beratungen und Beschlüsse in den Ausschüssen bzw. den Bezirksvertretungen zur Rehabilitierung der Opfer von Hexenprozessen sowie zur Errichtung eines entsprechenden Mahnmals vorzulegen.

2) Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung einen Formulierungs- und Verfahrensvorschlag zur Rehabilitierung der im Rahmen der Hexenprozesse verurteilten und ermordeten Personen zu machen. Das bezieht auch Entwurf und Standort eines Mahnmals mit ein.

3) Zur Sitzung sind VertreterInnen der Geschichtswerkstatt Dortmund e.V. einzuladen.

Begründung:
In vielen Städten in Nordrhein-Westfalen hat es in den letzten Monaten eine intensive Diskussion
um die Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse im 16. und 17. Jahrhundert gegeben. In Werl hat der Stadtrat im Dezember eine entsprechende Erklärung verabschiedet. In Düsseldorf hat der Rat der Opfer gedacht. In Köln wird sich der Rat der Stadt in den nächsten Wochen mit der Thematik beschäftigen. In vielen anderen Städten liegen entsprechende Bürgeranträge vor.
In der damaligen freien Reichsstadt Dortmund wurden nach Aussage der evangelischen Kirche insgesamt 15 Personen ermordet, weitere mussten die Stadt verlassen. Die Dortmunder Geschichtswerkstatt beschäftigt sich seit mehr als zwanzig Jahren mit den Opfern der Hexenprozesse und ihrer Rehabilitation.
Eine offizielle Rehabilitation der Opfer hat es unseres Wissens bis heute nicht gegeben, die Idee eines entsprechenden Mahnmals ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.“

Rm Noltemeyer stellte dar, das aktuell in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen dieses Thema diskutiert werde. Die Verwaltung solle nun die bereits bestehenden Beschlüsse der unterschiedlichen Gremien zu diesem Thema zusammenfassen.

Rm Becker hingegen merkte die fehlende Aktualität des Themas an, zumal – wie bereits in der Begründung aufgezeigt – die Geschichtswerkstatt sich intensiv damit befasse.

Rm Liedschulte wies darauf hin, dass sich im Niederhofener Wald bereits eine entsprechende Gedenktafel befinde.

Für Rm Tölch sei es nicht zu erklären, dass auf der einen Seite bei der Verwaltung Personalkosten eingespart werden sollen, auf der anderen Seite aber Aufträge erteilt werden sollen für Aufgaben, die bereits von Externen erledigt werden.

Rm Langhorst hingegen bemerkte, dass auch der Geschichtswerkstatt die von Rm Liedschulte beschriebene Tafel wohl nicht bekannt sei. Darüber betonte er die Wichtigkeit der Diskussion zu diesem Thema. Es dürfe aus seiner Sicht keinen großen personellen Aufwand erzeugen, die bestehenden Beschlüsse aufzulisten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke ab.

zu TOP 3.3
Ehrenamtskarte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06653-12)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:


„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss beschließt die Einführung der bereits im März 2008 im Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit einstimmig beschlossenen Ehrenamtskarte, welche laut Ratsbeschluss vom 26.03.2009 bei den Haushaltsberatungen 2010 Berücksichtigung finden sollte, für die Stadt Dortmund.

Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept für die Vergabe der Ehrenamtskarte durch die Freiwilligen Agentur zu erarbeiten. In dem Konzept sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

Ø Welche Vergünstigungen können städtischen Einrichtungen den Inhabern der Ehrenamtskarte gewähren. Das könnten z.B. Upgrades bei Eintritten in Konzerte, Oper, Theater, Ausstellungen, Bäder sein.
Ø Inwieweit können private Unternehmen bzw. Institutionen, wie beispielsweise Revierpark Wischlingen, gewonnen werden
Ø Welcher finanzieller Aufwand, beispielsweise durch Kartendruck und Portokosten, entsteht für die Stadt Dortmund und aus welchem Budget können diese Kosten gedeckt werden.

Begründung:

Die Fülle der gesellschaftlichen Aufgaben ist durch staatliche Stellen allein nicht zu bewältigen. Darum ist das Ehrenamt im sportlichen, kirchlichen und karitativen Bereich eine nicht mehr wegzudenkende Leistung, auf die eine Stadt angewiesen ist.



Mehr als sechs Millionen Menschen sind in NRW ehrenamtlich tätig. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW unterstützt die Ehrenamtskarte genauso wie die Bundesregierung, die 2007 ein Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet hat.

Die Feier am Tag der Freiwilligen im Rathaus ist ein wichtiger Schritt. Doch gebührt diesen Menschen weitaus mehr Anerkennung und Dank für ihre tägliche Arbeit mit Menschen, die auf diese Hilfen angewiesen sind.

Der Beschluss, dass diese Ehrenamtskarte in Dortmund eingeführt wird, wurde bereits 2008 im Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit und 2009 im Rat gefasst. Jetzt ist es an der Zeit, die Karte endlich einzuführen. Auch Dortmund sollte endlich „Danke“ sagen und deutlich die Anerkennung für dieses Engagement zeigen.

Das Projekt bei der Freiwilligen Agentur anzusiedeln macht Sinn, da dort das Hauptaufgabengebiet, die Beratung, Vermittlung und Qualifizierung der Bürger im Ehrenamt ist.

Bereits jetzt beteiligen sich über hundert Kommunen in NRW an dem Projekt „Ehrenamtskarte“.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet unter dem o. g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses die folgenden Sachverhalte zu recherchieren und dem Ausschuss vorzustellen:

• Die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zur Einführung und Nutzung der Ehrenamtskarte.

• Die bisherigen Erfahrungen aus Großstädten in Nordrhein-Westfalen, in denen die Ehrenamtskarte bereits eingeführt ist. Dabei sind insbesondere die mit der Einführung entstandenen personellen und sächlichen Kosten zu benennen.

• Eine aktualisierte Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten und -regelungen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene für ehrenamtlich Tätige (analog der Vorlage 14050-09 aus März 2009)“

Rm Menzebach wies darauf hin, dass mit der Ehrenamtskarte die Mitbürger gewürdigt werden sollen, deren Engagement der Allgemeinheit von Nutzen ist. Bereits bei den Beratungen zum Haushalt 2009 habe man diese Idee aufgegriffen, wegen der Haushaltslage bislang jedoch noch nicht umsetzen können. Von besonderer Bedeutung sei, dass Inhaber einer solchen Ehrenamtskarte auch in beruflichen Aspekten Vorteile haben können, da soziales Engagement von den Vorgesetzen besonders gewürdigt werde.

Rm Frebel schlug vor, die Beschlussfassung aufzuschieben, bis die Stellungnahme zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt.

Rm Krause betonte, dass nicht nur die finanziellen Aspekte Berücksichtigung finden müssen, sondern insbesondere die Wertschätzung derjenigen, welche einen Anspruch auf die Karte hätten, im Vordergrund stehen müsse.

Rm Tölch ergänzte, dass bei der Betrachtung der Kosten auch der Personalaufwand derer einfließen müsse, die als Mitarbeiter für die erforderlichen Berechtigungsprüfungen zuständig wären.

StR Steitz erläuterte, dass bereits 2009 mit dem Verein, welcher Träger der Freiwilligenagentur ist, über dieses Thema gesprochen wurde, jedoch nicht auf positive Resonanz gestoßen sei. Durch die Verlagerung der Freiwilligenagentur in den Fachbereich 1 sei nunmehr auch der Hauptausschuss und Ältestenrat das zuständige Gremium.

Herr Spaenhoff ergänzte, dass seinerzeit ein Personalbedarf von 0,5 – 1,0 Stellen und Kosten zwischen 30.000 und 60.000 € ermittelt wurde.

Rm Krause bekräftigte den Hinweis, dass mit der Einführung der Ehrenamtskarte nicht beabsichtigt sei, zusätzliche Stellen zu schaffen. Die Erfahrung in Städten, welche die Karte bereits einsetzen, würde dies bestätigen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht den Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung an.

Eine Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.4
Doppelte Staatsbürgerschaft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06404-12-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Doppelte Staatsbürgerschaft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06404-12-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Aktivitäten der Stadt Dortmund gegen Rechtsextremismus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06391-12-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen folgende abweichende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.12:

„Nach verschiedenen Diskussionsbeiträgen ergeht auf Anregung von Herr Schwenzfeier bei 1 Gegenstimme (Herr Kuck(CDU) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) mehrheitlich die Empfehlung zu dem unten stehenden Beschluss mit der Maßgabe, „ . . . die örtliche Politik quartiersbezogen an der Entwicklung des Masterplanes zu beteiligen!“


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden Zusatz:
Bestimmte Institutionen, wie z. B. Billardcafés, Programmkinos und Internetcafés sollen von der Vergnügungssteuer befreit werden.
Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012

Herr Carl (FDP-Fraktion) merkt an, dass er die Vorlage in dieser Form ablehnen wird, da die Stadtverwaltung in der Lage sein sollte, die Arbeiten selbst zu erledigen und die genannten 70 000,00 Euro zu sparen.
Ebenso ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die Stadtverwaltung in der Lage ist, den Masterplan ohne Fremdvergabe aufzustellen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit, bei der Gegenstimme des Herrn Carl (FDP-Fraktion), dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung – allerdings wie oben erwähnt ohne Fremdvergabe - zu folgen.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2012

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat die Vorlage mit folgender Ergänzung zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an zu überprüfen, ob aus Kostengründen z. B. im
Zusammenhang mit der Erstellung von Masterplänen, wenn externe Anbieter beauftragt werden, eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“

Weiterhin lag dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende abweichende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2012 vor:

„Dem Seniorenbeirat liegen Empfehlungen der Bezirksvertretung Mengede, der Bezirksvertretung Innenstadt-West, der Bezirksvertretung Scharnhorst und der Bezirksvertretung Hörde vor.
Der Seniorenbeirat nimmt diese zur Kenntnis und folgt folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst:
Die SPD Fraktion ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung in der Lage ist, den Masterplan ohne Fremdvergabe aufzustellen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit, bei einer Gegenstimme, dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung – allerdings ohne Fremdvergabe – zu folgen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Seniorenbeirat bei 22 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

Außerdem lag dem Ausschuss folgende abweichende Empfehlung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012 vor:

„Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
1. Der AKJF begrüßt einen Masterplan Vergnügungsstätten, wenn sich dadurch tatsächlich neue und bessere Steuerungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Wildwuchs bei den Vergnügungsstätten sowie Erleichterungen bei der Genehmigungspraxis ergeben.
2. Der AKJF vertritt allerdings der Auffassung, dass Arbeitsprozesse zur Erstellung eines Masterplans in der Kernverwaltung erfolgen können. Deshalb lehnt der AKJF die Vergabe eines externen Gutachtens in Höhe von 70.000 € für diesen Zweck ab.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion.
Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

Rm Kaeder erläuterte, dass aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste der Masterplan unzureichend sei, die Zahl der Spielstätten wirksam zu verringern. Dies könne beispielsweise eher durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer gelingen. Die angesetzten Kosten zur Erstellung des externen Gutachtens seien in diesem Zusammenhang nicht zu rechtfertigen.

Rm Noltemeyer schlug vor, die Regelungen des Landes abzuwarten, welches sich derzeit ebenfalls mit der Thematik befasse.

StR Steitz wies darauf hin, dass es aus ordnungsrechtlicher Sicht unabdingbar sei, planungsrechtliche Regelungen zu treffen, deren Einhaltung kontrolliert werden könne. Die derzeitigen bundesrechtlichen Instrumentarien würden häufig ausgehebelt. Ob eine Erhöhung der Vergnügungssteuer den gewünschten Erfolg erzielen werde, müsse noch genauer geprüft werden, da bereits jetzt jegliche Änderung von Spielgeräteaufstellen beklagt werde.

Aus Sicht von Rm Tölch müssten mögliche Regelungen des Landes nicht abgewartet werden, da der Prozess zur Erstellung des Masterplans bis in das Jahr 2013 hinein andauere und diese Regelungen somit noch einfließen könnten. Insgesamt habe der Masterplan nicht nur ordnungs-, sondern in Bezug auf Spielsucht auch sozialpolitischen Charakter, welcher wieder stärker in den Fokus gerückt werden müsse.

Auch Rm Krause zeigte sich erfreut, dass man sich dem Thema der Ausbreitung von Spielstätten widmen wolle.

Herr Thabe begründete, dass aus Kapazitätsgründen die Erstellung des Masterplans mit eigenem Personal erst mit zeitlichem Verzug in Angriff genommen werden könne. Aufgrund der Situation in den Stadtbezirken, insbesondere der Nordstadt, sei es jedoch notwendig, das Thema zeitnah anzugehen.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 4.2
Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)

StR Steitz erklärte, dass im Verwaltungsvorstand entschieden wurde, die Vorlage zurückzuziehen, da ihr die meisten Bezirksvertretungen ablehnend gegenüber getreten sind.
Er schlug vor, sich nach den Osterferien mit den ordnungspolitischen Sprechern der Fraktionen zusammen zu setzen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.

Rm Becker lobte die Verwaltung, dieses Thema aufgegriffen zu haben, auch wenn seine Fraktion die Vorlage negativ beschieden hätte. Das Müllproblem müsse bei den weiteren Beratungen intensiv betrachtet werden.

Rm Krause betonte, dass zwar in allen Stadtbezirken gegrillt werde, massive Störungen seien aber nur im Bereich der Innenstadt-Nord und –West zu verzeichnen.
Die Voten der Bezirksvertretungen sollten berücksichtigt werden, da diese mit den Örtlichkeiten und eventuell auftretenden Beeinträchtigungen vertraut sind.
Der Antrag der CDU-Fraktion solle jedoch unabhängig von der Vorlage behandelt werden.

Rm Tölch wies aber darauf hin, dass vor einer Beschlussfassung jedweder Art zunächst die von StR Steitz angestrebten Gespräche geführt werden sollten. Seiner Meinung nach sei es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, welche Dinge regelungsbedürftig sind und in eine Satzung einfließen müssten. Diese sollte aber so eindeutige Regelungen enthalten, die auch kontrolliert werden können.

Auch Rm Noltemeyer hielt eine gesamtstädtische Regelung für ein nur punktuell und räumlich begrenzt auftretendes Problem für übertrieben.

Rm Krause erklärte sich einverstanden, auf die Abstimmung des Antrages vorerst zu verzichten, dennoch sollte dieser – ebenso wie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - in die weiteren Beratungen einfließen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erklärte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

zu TOP 4.3
Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06431-12)

StR Steitz erläuterte, dass der Arbeitskreis Flüchtlinge, welcher sich aus den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden zusammensetzt, an ihn den Wunsch herangetragen habe, einen Flüchtlingsbeauftragten als einheitlichen Ansprechpartner bei der Stadt zu installieren. Es sei schade, dass sich die Vertreter der Wohlfahrtsverbände bei der kritischen Diskussion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dazu nicht geäußert hätten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
die Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen ab dem 01.02.2012 im Ordnungsamt zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, diese Vorlage ebenfalls dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben, da er mit dem Thema „Bildung“ auf Seite 22 bis 29 betroffen ist, aber nicht in der Beratungsfolge erscheint.


zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen keine Mitteilungen des Vorsitzenden vor.

zu TOP 6.
Mitteilungen der Verwaltung

StR Steitz merkte an, dass nahezu alle Wahlautomaten vernichtet wurden. 20 Exemplare seien auf Anfrage der Universität Duisburg zur Verfügung gestellt worden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung wurde um 18:00 Uhr vorm Vorsitzenden Rm Frebel beendet.






Frebel Ermert
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied








Liedschulte Ilter
Stv. Ausschussvorsitzende Schriftführerin