Niederschrift

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien
am 03.11.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) i. V. f. Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) bis 16:50 Uhr
Herr RM Goosmann (SPD) ab 16:50 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) bis 17:25 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD) ab 17:25 Uhr
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Änderung: Dr. Reil (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Reusenmann - Integrationsbeirat i. V. f. Herr Pardo - Integrationsbeirat
Herr Halbsguth – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL


Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh – 6/Dez BL
Herr Sieberg- 69/stv. AL
Herr Dr. Falk – 66
Herr Walzl – 19
Herr Kollmann – 20
Frau Dr. Nienkemper-Hausmann - 65
Herr Dreiskämper – 61
Frau Dr. Düsterhaus – 53/AL
Frau Trachternach – 6/Dez
Frau Zielsdorf – 6/Dez
Frau Lüdeking – OB-Büro


4. Gäste:

Herr Schmied – Bezirkregierung Arnsberg


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 03.11.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Bestellung einer Schriftführerin sowie einer/eines stellv. Schriftführerin/Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02186-10)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Einführung von Ausschussmitgliedern

1.5 Feststellung der Tagesordnung

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.09.2010


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
- Sachstandsbericht
- Stellungnahme der Verwaltung zu DrucksacheN01639-10-E8 und 01639-10-E11
(Drucksache Nr.: 01639-10-E9)
- Bericht der Verwaltung zur "Dauermessstation"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00188-10-E3)
- PCB-Belastung im Umfeld der Firma Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02411-10)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
- Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)

3.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Gewinnverwendung 2009 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02068-10)

3.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02234-10)

3.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02278-10)

3.5 Zwischenbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-10)

3.6 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01853-10)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10)

3.7 Temporäre Nutzung von Leerständen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01871-10-E2)
-Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2010 vor-
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01871-10-E3)

3.8 Entwicklung des Hafenstandortes
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01870-10-E1)
-Lag bereits zur Sitzung am 08.09.10 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01870-10-E2)

Zero Emisson Park im Hafengebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02412-10)

3.9 Disko-/Kneipenviertel in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02229-10)

3.10 Absenkung der Klimaschutzziele
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02226-10)

3.11 Kinderlärm auf Bolzplätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02289-10)
Schriftliche Stellungnahme der Verw.(52/5)angefordert am 18.10.2010

3.12 Chancen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02413-10)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01782-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2010

4.2 Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Dortmund-Asseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01780-10)

4.3 Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn -
hier: Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01809-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2010

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 142 - Kasseler Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (Änderungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01751-10)

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 -Rhader Hof- (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung der Umlegung
hier: Zurückstellung der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02098-10)
hierzu -> Erweiterung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 02098-10-E2)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung,
-nicht besetzt-


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Erneuerung des Dachgeschosses der Steinhammer Grundschule im Zuge der Realisierung der Ganztagsbetreuung im Primärbereich (OGS) - hier: Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02126-10)

6.2 Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-10)

6.3 Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und-Schiller Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01906-10)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Kanalerneuerung Berghofer Straße - 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-10)

7.2 Fahrbahnerneuerung Sölder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01718-10)

7.3 Ausbau Sölder Waldstraße - Nachträglicher Beschluss des Rates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01160-10)

7.4 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße 3. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15021-09)

7.5 Großveranstaltungen in Dortmund
- Strukturen künftiger Genehmigungsverfahren und Sicherheitskonzepte -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02169-10)

7.6 Besucherzahlen der Loveparade 2008 in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2010
(Drucksache Nr.: 01970-10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01970-10-E1)

7.7 Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01690-10)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-nicht besetzt-


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-nicht besetzt-


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-


12. Angelegenheiten des Umweltamtes
-nicht besetzt-


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
-nicht besetzt-


14. Anfragen

14.1 Renaturierung des Herrentheyer Baches
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01848-10)
-Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2010 vor-
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01848-10-E1)
15. Sonstige Informationen

- Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2010
(Drucksache Nr.: 01168-10)

- Sitzungskalender für 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02215-10)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin sowie einer/eines stellv. Schriftführerin/Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02186-10)

Beschluss

Frau Trachternach wird zur Geschäftsführerin für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bestellt.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Kowalewski benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Einführung von Ausschussmitgliedern

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Dr. Reil als sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Es liegen folgende Vorschläge der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Themen vor:

I. Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE),
(Empfehlung, Drucksache Nr.: 02320-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit einstimmig an und wird die Angelegenheit unter TOP 3.13 beraten.

II. Flughafen Dortmund:

- Verlängerung der Start- und Landebahn und

- Änderung der Betriebszeitengenehmigung nach § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz


(LuftVG),

(Empfehlung, Drucksache Nr.: 02432-10)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) erkennt mehrheitlich
die Dringlichkeit an
Änderung:
... und wird die Angelegenheit unter TOP 4.6 aufrufen.

Der Vorschlag von RM Münch, die Vorlage in die nächste AUSWI - Sitzung zu vertagen und erst
danach dem Rat vorzulegen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Dem Vorschlag der SPD-Fraktion, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen, wurde mehrheitlich
gefolgt.

III. Bauleitplanung ; Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148
Einzelhandelstandort Bärenbruch- sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes
Hu 115/2-Littgenloh-(teilweise) und 24. Änderung des Flächenutzungsplanes
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung II. Beschluss zur öffentlichen
Auslegung des Entwurfes des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148-
Einzelhandelsstandort Bärenbruch- ;
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 24. Änderung des
Flächenutzungsplanes; IV. 2.Änderung des Masterplan Einzelhandel
(Beschluss, Drucksache Nr.: 02367-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit einstimmig an und wird die Angelegenheit unter TOP 4.7 beraten.

Es liegt außerdem ein Vorschlag der FDP/Bürgerliste zur Erweiterung der Tagesordnung um folgendes Thema vor:

- OVG-Beschluss zu Photovoltaik-Anlagen
(Bitte um Stellungnahme, Drucksache Nr. 02531-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit einstimmig an.

Die Tagesordnung wird somit erweitert.
Dieser Punkt wird dann unter TOP 3.14 aufgeführt, aber wegen Themengleichheit (Photovoltaik-
Anlagen) zusammen mit TOP 3.12 behandelt.

Der Bitte der SPD - Fraktion, die Tagesordnungspunkte:

3.1 - Einbringung Haushaltsplanentwurf
3.6 - Stadterneuerung City-Boulevard Kampstraße
3.8 - Entwicklung des Hafenstandortes u.Zero-Emission-Park
4.3 - Bauleitplanung-Wohnpark an der Rennbahn-
4.5 - Bauleitplanung-Rhader Hof

wegen erweitertem Beratungsbedarf in die nächste Sitzung des AUSWI zu schieben wird mehrheitlich
gefolgt.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen und Erweiterungen festgestellt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.09.2010

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.09.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
- PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens-Aktueller Sachstand-
- PCB-Belastung
Ergänzung der Stellungnahme zu Drucksache Nr. 01639-10-E9
(Drucksache Nr.: 01639-10-E12)
- PCB-Belastung; Stellungnahme der Verwaltung zu DrucksacheN01639-10-E8 und 01639-10-E11
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01639-10-E9)
- PCB-Belastung; Bericht der Verwaltung zur "Dauermessstation"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00188-10-E3)
- PCB-Belastungen im Umfeld der Firma Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02411-10)
- PCB-Belastungen im Umfeld der Firma Envio
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02411-10-E1)
- PCB-Belastung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01639-10-E14)
- PCB-Belastungen im Umfeld der Firma Envio
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02411-10-E4)

Hierzu liegt vor:
- Sachstandsbericht von Herrn Dr. Mackenbach
- Stellungnahme von Herr Stadtrat Steitz vom 17.10.2010 (Drucksache Nr. 01639-10-E8 und E11)
- Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg
- Bericht der Verwaltung zur Dauermessstation (Drucksache Nr. 00188-10-E3)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 02411-10-E1)
- Ergänzende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 02411-10- E4)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke ( Drucksache Nr.: 01639-10-E14)

Herr Dr. Mackenbach Leiter des Umweltamtes der Stadt Dortmund gibt mittels Powerpoint-Präsentation einen Überblick über den derzeitigen Sachstand im Zusammenhang mit der PCB-Belastung rund um die Firma Envio im Dortmunder Hafen (siehe Anlage zur Niederschrift).

RM Hoffmann -SPD-Fraktion- fragt unter Bezug auf aktuelle Berichte aus den Medien zum Thema “Blutwäsche“ nach, ob dieses Verfahren auch in Dortmund angewandt werden soll bzw. ob überhaupt die Bereitschaft der Betroffenen zu einer solchen Behandlung besteht.
Frau Dr. Düsterhaus -Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund- erläutert zunächst das Verfahren und erklärt, dass dieses neben der Behandlung von Cholesterin-/ und Rheumafaktoren bisher auch schon zur Behandlung von akuten Vergiftungen mit Dioxinen eingesetzt wurde. Es gibt allerdings keine Erfahrungen, ob diese Verfahren auch bei einer chronischen Vergiftung wirken. Ob durch eine wiederholte Blutwäsche ggf. die Konzentration im Blut gesenkt wird, kann im Moment noch nicht eingeschätzt werden, da diese Verfahren noch nicht eingesetzt und erforscht wurden. Es liegen noch keine Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Bereitschaft der besonders stark belastetesten Personen zu einer solchen Behandlung wäre. Es gibt den Vorschlag von Herrn Prof. Kraus, bei fünf besonders hoch belasteten Personen diese Form der Blutwäsche anzuwenden und dann wissenschaftlich zu untersuchen. Über die hieraus resultierenden Ergebnisse wird dann entsprechend berichtet.

Zunächst beantwortet Herr Schmied mündlich die folgende Frage der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01639-10-E8 und E11) vom 30.09.2010:

Wie beurteilt die Verwaltung die öffentlichen Äußerungen des PCB-Beraters der vereinten Nationen zur Sanierung und Absicherung des Envio-Firmengeländes?

Antwort Herr Schmied: Der Gutachter geht von Sanierungskosten in Höhe von 5-7 Millionen aus, einschließlich möglicher Auskofferungen auf dem Gelände. Mit Betriebssanierung ist aus Sicht der BR-Arnsberg das Gelände der Firma der Envio-Recycling GmbH gemeint und nicht der Bereich der Kanalstraße 25, in dem viele andere Firmen ansässig sind. Die Höhe der Forderungen der BR-Arnsberg an die Firma Envio Recycling GmbH beläuft sich - laut Gutachter - insofern auf 1,8 Millionen Euro.
Herr Schmied stellt hier die Frage an Frau Märkel, ob sie den Gutachter soweit kenne, als dass dieser evtl. die Sanierung des kompletten Geländes, einschließlich der Kanalstraße 25 gemeint hat?
Frau Märkel hat ihre Informationen von einem anderen Experten auf diesem Gebiet, glaubt aber insgesamt, dass die Komplexität des Sanierungsbedarfes unterschätzt wird und appelliert deswegen noch mal eindringlich an die BR- Arnsberg, einen Sanierungsexperten hinzuzuziehen, der die Sachbauleitung hat. Außerdem empfiehlt sie einen externen Gutachter zu beauftragen, der den Erfolg der Maßnahmen überprüft.
Herr Schmied äußert hierzu, dass zunächst erst mal umfangreiche Erprobungen der Gebäude und des Geländes erfolgen und man danach erst genau sagen kann, welche Kosten anfallen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilein nimmt die mündliche Beantwortung des Herrn Schmied im Hinblick auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis’90 /Die Grünen ( Drucksache Nr. 01639-10-E8 und E11) vom 30.09.2010 zur Kenntnis.

Die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen (Drucksache Nr. 02411-10-E1) vom 26.10.2010 wird durch Herrn Joachim Schmied von der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt zunächst mündlich beantwortet (die schriftliche Beantwortung wurde von Herrn Schmied zugesagt):

1. Probebetrieb für die Behandlung von UTD-Transformatoren
Die befristete Behandlung von UTD-Transformatoren wurde von der Firma Envio am
18.10.2004, ergänzt bis zum 03.02.2005, angezeigt. Die Anzeigebestätigung durch das
Staatliche Umweltamt Hagen erfolgte am 14.02.2005. Unseren Informationen zufolge wurde
der befristete Probebetrieb bis 2006 verlängert.

a) Wurde der Probebetrieb nach 2006 eingestellt? Wurde eine weitere Verlängerung
des Versuchsbetriebs angezeigt? Erfolgte eine Anzeigebestätigung durch die Aufsichtsbehörde?

Herr Schmied wies darauf hin, dass die BR Arnsberg die Unterlagen zur Verfügung gestellt habe- die Übersichten über die Anzeigen und die Genehmigungen. Es ist angezeigt worden und die Anzeige ist ausgelaufen. Erst mit der Genehmigung am 20.03.2009 wurde der damals angezeigte Zustand genehmigt.

b) Ab welchem Zeitpunkt wurden keine UTDs mehr aus Herfa-Neurade angenommen?
Wann erfolgte der Rückbau der Versuchsanlagen?

Die Versuchsanlagen stehen weiter dort und die letzten UTD-Trafos wurden am 28.04 2010 angenommen.

c) UTD-Transformatoren wurden im Gegensatz zur Behandlung der sonstigen Transformatoren
vor der Reinigung zerlegt und nicht intensiv gereinigt. Ergaben sich aus dieser Tatsache besondere Auflagen für den Probebetrieb?

Die Behandlung der UTD-Trafos war so vorgesehen, dass diese zunächst von den Bindemitteln befreit werden, dass sie abgesaugt und dann erst demontiert werden. So ist es beschrieben und so auch 2009 genehmigt worden.

2. Beanstandungen in 2004
Am 13.07.2004 wurde vom Staatlichen Umweltamt Hagen darauf hingewiesen, dass laut Messungen die Emissionsgrenzwerte der Schredderabluft von PCB und PER in Höhe von 20 mg pro Kubikmeter nicht eingehalten werden konnten. Am 15.07.2004 wurde mit Hinweis auf die TA Luft 2002 vorgeschlagen, folgende Festlegungen vorzunehmen:

- Überprüfung der gegenwärtigen Reinigung der Schredderabluft und Einhaltung der Grenzwerte für organische Stoffe
- Festschreibung eines Grenzwertes für Staub (Schredderabluft)
- Festlegung eines Grenzwertes für PCB nach dem Stand der Technik für die bestehende Abgasreinigungsanlage und für die Reinigung der Shredderabluft
- Einführung einer regelmäßigen bzw. kontinuierlichen Messung der Intensivreinigung
- Klärung der Außenlagerung

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
a) Wurden die genannten Vorschläge umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Herr Schmied verweist auf die bereits dazu vorgelegten Akten und erwähnt, dass eine Nachverfolgung erst ab 2007erfolgte.

3. Stilllegungsverfügung im Jahr 2007
Herr Schmied äußerte hierzu, dass es keine Stillegungsverfügung gab. Nach einem Ortstermin am 4.5.2007 wurde von der Bezirksregierung eine Stilllegung von nicht genehmigten Anlagenteilen verfügt.

Von der BR wurde die Firma Envio-Recycling-GmbH angehört, weil Anlagenteile betrieben worden sind, die nicht genehmigt waren, nämlich die besagten, die 2005/2006 angezeigt waren und es wurde angedroht die Anlagestillzulegen und um Stellungnahme gebeten.
Es wird weiter darauf verwiesen, dass die sogenannte Rotormühle (Schredderanlage) nicht den Anforderungen der TA Luft 2002 entspricht.

a) Ist es richtig, dass die Problematik der unzureichenden Berücksichtigung der Vorgaben
der TA Luft (unter anderem in Bezug auf die Staubproblematik) bereits 2004 bekannt war und erst 2007 wieder aufgegriffen wurde?

Herr Schmied bezieht sich auf die Erklärung der Firma Envio, wonach diese betont, dass sie die Werte der TA Luft einhalten. Herr Schmied bestätigte dies nach den ihm vorliegenden Auswertungen (seit 2001). Letztlich wurden all diese Anforderungen im Genehmigungsbescheid von 2009 festgesetzt und damit auch verbindlich. Die Werte wurden aber schon vorher eingehalten.

b) Welche Maßnahmen wurden angeordnet, um einen genehmigungskonformen Betrieb
der Anlage zu gewährleisten?

Es geht darum, dass die Firma Envio sich nicht an das gehalten hat, was sie 2006 erklärt und was sie 2009 auch beantragt hat .Sie hat sich nicht genehmigungskonform verhalten. Damit hängt die PCB-Belastung zusammen.

4. Genehmigte Durchgangsleistung
Die genehmigte Durchsatzleistung für die Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen beträgt 178 t pro Tag, für die Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen 125 t pro Tag. Insgesamt handelt es sich um eine Gesamtdurchgangsleistung von 10.000 t pro Jahr, die laut Bezirksregierung nicht überschritten wurde.

a) Ist es richtig, dass die Erhöhung der Anlagenkapazität auf 10.000 t pro Jahr erst im März 2009 beantragt wurde – nicht im März 2009 sondern im bereits Ende 2007! - und vorher lediglich die Genehmigung für eine maximale Jahresdurchsatzmenge von 6.000 t vorlag?

Es ist richtig, bis März 2009 war die Jahresdurchsatzmenge auf 6000 t beschränkt.

b) Wurde die Durchgangsleistung von 6.000 t pro Jahr vor 2009 nachweislich nicht überschritten?

Die 6000 t wurden vor 2009 nicht überschritten.

c) Welchen Anteil hatten die UTD-Transformatoren an der genehmigten Menge von 6.000 t pro Jahr jeweils in den Jahren 2004 – 2008?

Der Anteil lag zwischen 2 Prozent und 51 Prozent.

d) Wie hoch war jeweils der Anteil von Transformatoren aus den verschiedenen Zulieferländern?

Herr Schmied kündigt an, dass dies noch ermittelt und in der schriftlichen Stellungnahme noch nachgereicht wird.

e) Reichten die Anlagenkapazitäten für die Behandlung von Transformatoren, die nicht unter Tage deponiert waren, aus, obwohl nachweislich drei von sechs sogenannten Spülboxen während des Probebetriebes mit UTD-Transformatoren außer Betrieb genommen worden sind?

Die Firma Envio muss sich diesbezüglich an die Genehmigung halten. Sie dürfen demnach auch nicht mehr verarbeiten.

5. Externe Informationen über PCB-Belastungen aus den Jahren 2003 und 2007
Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass ihr verschiedene Gutachten (u. a. von Terra Consult) vorliegen, die ausgewertet werden.
a) Von wem wurde das (die) Gutachten von Terra Consult in Auftrag gegeben?
Das war damals die ABB Grundbesitz GmbH.

b) Welche weiteren Gutachten liegen der Bezirksregierung vor?

Es liegen der BR mehrere Gutachten von Terrat- Consult, alle im Auftrag von ABB-Grunbesitz erstellt, vor. Diese Gutachten liegen allerdings erst seit diesem Jahr vor.

c) Welche Rückschlüsse zieht die Bezirksregierung nach der Auswertung dieses und weiterer Gutachten auf die Produktionsprozesse bei Envio zum Zeitpunkt der Gutachtenerteilung?

Wir schließen im Augenblick daraus, dass die PCB-Belastung der Umwelt nicht erst mit Einsatz der PCB-belasteten Trafos eingesetzt hat sondern auch vorher schon Belastungen stattgefunden haben müssen. In welchem Umfang, kann nicht beantwortet werden.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung/Bezirksregierung um eine Darstellung des Sachverhalts zur PCB-Belastung eines Mitarbeiters im Jahr 2003.

Inwieweit lässt diese Belastung Rückschlüsse auf die Produktionsprozesse bei ABB zu? Aus welchen Gründen wurde die Aufsichtsbehörde nicht von diesem Fall in Kenntnis gesetzt?

In diesen Jahren müssen schon PCB-Belastungen der Mitarbeiter und Nachbarschaft stattgefunden haben- in welchem Umfang kann nicht beziffert werden. In diesem Zeitraum gab es an der Mess- Station keine auffälligen Werte.

6. Sanierung
Zur Sanierung der PCB-verseuchten Flächen und Gebäude auf dem Betriebsstandort von ENVIO bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung /der Bezirksregierung zu folgenden Fragen:

a) Hat die Stadt Dortmund überprüft, ob die Stadt Dortmund im Falle einer Insolvenz von
Envio in Deutschland als Grundstückseigner für die Kosten der Reinigung, der Sanierung
und der Entsorgung der auf dem Firmengelände nach wie vor gelagerten Transformatoren
aufkommen muss?

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt noch durch die Verwaltung.

b) Wird es von der Verwaltung/Bezirksregierung als sinnvoll erachtet, den Sanierungsprozess
durch Fachbauleiter und Sicherheitskoordinatoren begleiten zu lassen, um eine nachhaltige Sanierung zu gewährleisten?

Die BR hat die Firma Taberg damit beauftragt ein Gesamtsanierungskonzept zu erstellen. Die Staubabdichtung der Halle 55 und die Zeltsanierung sind wegen der Bedeutung für die Umwelt und die Nachbarschaft allerdings vorgezogen worden. Das Konzept zur Zeltsanierung liegt vor. Dazu wird die Firma Envio-Recycling GmbH und die Grundbesitz GmbH angehört und dann die Zeltsanierung angeordnet. Parallel dazu werden die notwendigen Ausschreibungen veranlasst, damit die Ersatzvornahme zügig erfolgen kann.

c) Wie schätzt die BR die Aussage ein, dass 1,8 Mio. für eine vollständige Sanierung der Hallen, des Geländes und des Boden (Risse im Betonboden) und der Auskofferung des darunter liegenden Erdreiches nicht ausreichen?

Die Schätzung erfolgte bisher von dem Gutachter der BR im Rahmen der umfangreichen Probenentnahmen werden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ermittelt und ausgeschrieben. Erst dann wird man sehen, wie hoch die Kosten sind. Im Moment besteht kein Zweifel an der Höhe der bisher geschätzten Kosten. Im übrigen wird eine Auskofferung des Erdreiches als nicht notwendig erachtet.

d) Wird das Projekt mit einem von Taberg auf 1,8 Mio anvisierten Volumen öffentlich ausgeschrieben werden? Wann wird dies der Fall sein?

Siehe oben unter 6. c) die Ausschreibungen erfolgen unter Einhaltung der Vergabevorschriften des Landes.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche Beantwortung des Herrn Schmied im Hinblick auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen ( Drucksache Nr. 02411-10-E1) zur Kenntnis.

Die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen ( Drucksache Nr. 02411-10-E4) vom 03.11.2010 wird durch Herrn Joachim Schmied von der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt zunächst mündlich beantwortet (auch hierzu wurde die komplette schriftliche Beantwortung von Herrn Schmied zugesagt):

....aufgrund der aktuellen Berichterstattung zu den möglichen Informationen, die dem Umweltminister
Uhlenberg vorlagen, bitten wir die Bezirksregierung ergänzend um eine Stellungnahme
zu folgendem Sachverhalt:

In der Berichterstattung wird aus einem Papier zitiert: „Es ist bekannt, dass im Bereich der
Immissionsschutzbehörden z.T. zudem eine Prioritätensetzung auf den Bereich der Anlagengenehmigung zu Lasten der Überwachung erfolgt ist.“

1. Entspricht diese Aussage der tatsächlichen Praxis der Immissionsschutzbehörde?

Es ist nicht bekannt, wie dies aktuell bei den unteren Emissionsschutzbehörden gehandhabt wird. Es wird aber ähnlich ablaufen: Es gibt im Bundesemissionsschutzgesetzt konkrete Terminvorgaben, innerhalb welcher Fristen Anzeigeverfahren abzuwickeln sind. Wenn der zuständige Mitarbeiter diese Fristen nicht einhält, begeht er einen Gesetzesverletzung. Insofern ist ein Interesse, dies zu vermeiden natürlich besonders hoch. Derart verbindliche Regelungen gibt es für die Betriebsüberwachungen nicht. Man kann sich sehr gut ausrechnen, wie sich ein Mitarbeiter bei dieser Rechtslage verhalten wird.

2. Hat die Bezirksregierung jemals in den vergangenen Jahren gegenüber der Landesregierung
deutlich gemacht, dass die Anlagenüberwachung aufgrund einer inadäquaten Prioritätensetzung und/oder aufgrund von Personalmangel nur unzureichend gewährleistet werden könne?

Ja, auf diesen Sachverhalt hat Herr Diegel die Regierung noch in diesem Jahr aufmerksam gemacht.

3. Wurde seitens der Bezirksregierung gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht,
dass die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen aufgrund von Personalmangel
nur unzureichend gewährleistet werden konnte?

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt schriftlich.

4. Hat die Bezirksregierung die Landesregierung jemals über Missstände bei der Firma
Envio informiert? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt schriftlich.

Die detaillierte schriftliche Beantwortung der BR- Arnsberg zu den o.a. Fragen 1. bis 4. folgt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche Beantwortung des Herrn Schmied im Hinblick auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen ( Drucksache Nr. 02411-10-E4 ) vom 03.11.2010 zur Kenntnis.

RM Münch -Fraktion FBI- zog an dieser Stelle ein politisches Fazit zum Thema PCB.

RM Hoffmann -SPD-Fraktion- zweifelt die Zusammenarbeit zwischen Arnsberg und Düsseldorf an und vermutet, dass auch noch mehr herauskommen wird.

Außerdem gibt er die Sorge der betroffenen Bürger zu den evtl. erneut zu erwartenden Belastungen weiter, die durch die anstehenden Sanierungsmaßen erfolgen könnten.
Laut Auskunft durch Herrn Schmied wird während der Sanierung des Zeltes eine Abluftanlage installiert, damit keine Emissionen nach außen dringen. Es werden Schleusen errichtet und das Zelt wird dann von innen und außen gereinigt und entsorgt.

Auf die Frage des Herrn Hoffmann, ob es richtig sei, dass durch die Firma Envio PCB-belastetes Material nach Afrika versandt und von dort über Spanien in andere Länder verteilt wurde, antwortete Herr Schmied, dass ihm hierüber keine Informationen vorliegen.

Frau Märkel äußert insgesamt ihren Unmut zu den Äußerungen des Herrn Schmied und macht deutlich, dass sie bei dessen Ausführungen ein Unrechtsbewusstsein vermisst hat.

RM Kowalewski teilt mit, dass laut Mitteilung der Westfälischen Rundschau von Kasachstan 400 Tonnen versandt wurden. Da es später nur noch 196 Tonnen waren, möchte er von Herrn Schmied wissen, wie sich diese Diskrepanz erklärt.

Herr Schmied beruft sich darauf, dass es ein normaler Vorgang sei, für Importgenehmigungen die immer größere Menge anzugeben, als dann tatsächlich transportiert werden. Anders kann er die Frage nach der verbliebenen Menge nicht beantworten.

Bezüglich der Sanierung weiterer Hallen verweist Herr Schmied auf das anstehende Gesamtsanierungskonzept.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 01639-10-E14) vom 03.11.2010 kann heute noch nicht beantwortet werden. Hierzu wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung am 24.11.2010 die Stellungnahme der Verwaltung vorliegen. Laut Herrn Dr. Mackernbach handelt sich hierbei um Fragestellungen, die vom Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund zu beantworten sind.

Die Stellungnahme von Herr Stadtrat Steitz, die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg- (Drucksache Nr. 01639-10-E8 und E11) sowie die der Bericht der Verwaltung zur Dauermessstation (Drucksache Nr. 00188-10-E3) werden durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
- Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
- hier: Lesehilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung des Haushaltsplanes in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Gewinnverwendung 2009 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02068-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2009 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2009 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2009 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2010 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Waren-
treuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.


zu TOP 3.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02234-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


zu TOP 3.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02278-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung ( sB Prof. Richter) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2011;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2011 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2011 bis 2015 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Zwischenbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-10)

RM Pohlmann-Rohr begrüßt den vorliegenden Zwischenbericht, da die darin enthaltenen Informationen wichtig sind, um Wohnbauflächen richtig beurteilen zu können, gerade wenn es um die Aufstellung/Genehmigung der Bebauungspläne geht.
Zweifel äußert sie hinsichtlich der Beobachtung, dass es immer noch Baugebiete gibt, wo die im Zwischenbericht erwähnten Prioritäten nicht wirklich abgefragt werden, sondern dann doch das Sondervermögen oder der Haushalt der wesentliche Entscheider ist.
Sie gegrüßt insgesamt, dass dieser Bericht vorliegt und äußert den Wunsch, dass zukünftig auch wirklich mal die hierin enthaltenen Kriterien ein zu eins geprüft werden.

RM Harnisch bedankt sich beim Wohnungsamt für die gute Arbeit. Der Bericht zeigt genau auf, wo Planung in der Vergangenheit gut gelaufen ist und wo Fehlentscheidungen gefällt wurden, die damals nicht so abzusehen waren.
Bei dem Thema Sondervermögen sieht er noch ein Feld, mit dem man sich noch näher befassen muss. Es ist eine Gradwanderung zwischen der Wahrung von Bürgerinteresse und städtischen Interessen, was Infrastruktur und deren Finanzierung angeht.

RM Frank erwähnt, dass der vorliegende Zwischenbericht insgesamt in die richtige Richtung geht und man in den nächsten Jahren entsprechend darauf reagieren soll.

RM Münch schließt sich in Sachen Sondervermögen den Ausführungen von RM Harnisch an. Außerdem rät er davon ab, immer mehr Freiraum, der für Stadtklima gebraucht wird, großflächig zu bebauen. Vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerung immer älter wird, soll man lieber mehr Wert auf eine seniorengerechte Entwicklung legen, also kleinere Flächen in einkaufsnaher Lage bevorzugen.

RM Pisula betont, dass Dortmund eine gleichbleibende Bevölkerung hat. Ein umfassendes Angebot ist daher wichtig. Ein Bevölkerungsrückgang ist zur vermeiden, da ansonsten die vorhandene Infrastruktur nicht mehr finanziert werden kann. Zum Thema Sondervermögen stellt er fest, dass man an dem Status Quo momentan nicht ändern kann. Er sieht zur Zeit keine Möglichkeit die finanziellen Lasten anders zu finanzieren.

Herr Neuhaus fügt einige Ergänzungen an :

1. Zur Wohnungsbauförderung erwähnt er, dass es richtig ist, dass die Eckwerte der Wohnungsbauförderung für den Teilbereich der Eigentumsförderung im kommenden Jahr weniger Geld zur Verfügung stellen. Das Wohnungsbauförderungsprogramm liegt aber noch nicht fest. Es gibt Überlegungen, ob es weiter erforderlich ist, mit den hohen finanziellen Mitteln zu fördern. Man darf nicht verkennen, dass der Kapitalmarktzins im Moment im zehnjährigen Belagerungsspielraum bei gut 3 bi 3,5 Prozent liegt. So eine hervorragende Kapitalmarktsituation macht sich auch im freifinanzierten Sektor bemerkbar. Die bisherigen Fördersätze für den Eigentumserwerb oder Neubau könnten durchaus reduziert werden, weil einfach die Kapitalmarktsituation so günstig ist und dadurch das Volumen wieder etwas steigt. Man muss erst mal abwarten, wie die Ausgestaltung des Wohnungsbauförderungsprogramms aussieht. Herr Neuhaus bietet an, Anfang des nächsten Jahres mal eine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt im Ausschuss zu geben.

2. Das Thema Schrumpfung sieht Herr Neuhaus als eine sehr schwierige Situation an. Er weist darauf hin, dass in der Vorlage deutlich gemacht wird, dass man wesentlich mehr Wert auf zukünftige Qualitäten und auf das Thema Nachfrage legen muss. Während man in den vergangenen Jahren lediglich ein Wohnungsanbot zur Verfügung gestellt hat, geht es jetzt darum, dieses wesentlich ziel- und zielgruppenorientierter an den Markt zu bringen, damit es nicht zu Fehlentwicklungen kommt. Wenn überall der Wunsch besteht, Wohnungen auch altengerecht umzubauen, sollte diesem Wunsch gefolgt werden und ein entsprechendes Angebot gemacht werden, damit man sich auch weiterhin hinsichtlich der Qualität von den Konkurrenzumlandgemeinden oder auch von anderen Städten absetzt und somit als Stadt interessant bleibt. Es gibt einen großen Wohnungsbestand, der nicht mehr umgebaut werden kann und nicht mehr in dem gleichen Umfang am Markt als Angebot zur Verfügung stehen wird. Das betrifft nicht nur den Mietwohnungsbau sondern auch Eigenheime, aus den 20er, 30er u. 40er Jahren und ist insofern im Augenblick schwierig. Wenn man Qualitäten am Wohnungsmarkt haben will und den Wohnungsmarkt auch als wichtige Unterstützung im Rahmen des Strukturwandels der Stadt für wichtig erachtet, dann braucht man diesen Neubau auf jeden Fall. Die Zielorientierung auf rund 500 Familienheime hat man deswegen mit einbezogen, weil es schon eine Abkehr von dem ist, was Empiriker mal Anfang 2000 in einem Wohnungsmarktgutachten für die Stadt prognostiziert haben. Insofern ist man schon erheblich von den seinerzeitigen Prognosen abgewichen. Da jährlich ein Wohnungsmarktbericht erstellt wird, dürfte es völlig unproblematisch sein, zukünftige Prognosen auch jährlich anzupassen. Wenn es das Ziel ist, zukünftig nur noch kleinere Baugebiete auszuweisen, dann wird man in der Lage sein, nachfrageorientiert viel kurzfristiger auf Veränderungen am Wohnungsmarkt zu reagieren.

RM Pohlmann-Rohr stimmt den Ausführungen von Herrn Neuhaus zu. Außerdem äußert sie sich skeptisch zu den Ausführungen der CDU hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung und zweifelt deswegen die Ausweisung neuer großer Baugebiete an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den Zwischenbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes zur Kenntnis und stimmt den dort formulierten Vorschlägen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung zu. Der Rat beauftragt die Verwaltung/AG Wohnungsbau, das Baulandmonitoring im Sinne des vorgelegten Zwischenberichtes auszugestalten und die Ergebnisse dem Rat vorzulegen.


zu TOP 3.6
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
- Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01853-10)
- Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02228-10-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage sowie mit dem Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 02228-10-E2) in die nächste Sitzung.

Herr Wilde präsentiert schon mal die hierzu erstellte Powerpoint-Präsentation sowie einen Film, da die hierin enthaltenen Informationen für die weitere Beratung von Bedeutung sind. Zusätzlich kündigte er an, die noch ausstehenden Beratungsergebnisse des Gestaltungsbeirates sowie des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege für die fraktionellen Beratungen zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 3.7
Temporäre Nutzung von Leerständen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01871-10-E2)
- Anfrage Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien am 08. 09. 2010, DS NR. 01871-10-E2
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01871-10-E3)
- Anfrage Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien am 08. 09. 2010, DS NR. 01871-10-E2

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Entwicklung des Hafenstandortes
- Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01870-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01870-10-E2)
- Zero Emisson Park im Hafengebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02412-10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02412-10-E1)

Der AUSWI schiebt die Befassung mit der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01870-10-E2) in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.9
Disko-/Kneipenviertel in Dortmund
- Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02229-10)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02229-10-E1)

RM Kaeder erläutert, dass der Antrag auf eine Initiative der Jungen Liberalen zurückzuführen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Diskotheken in Dortmund aufgrund der „Thier-Brache“ zurückgegangen ist.

RM Pisula kann den Bedarf nachvollziehen, glaubt aber nicht, dass ein solches Viertel geplant werden kann sondern verweist darauf, dass diese, wie in der Vergangenheit auch, organisch wachsen müssen.

RM Tietz sieht es auch so, dass hier die planrechtlichen Möglichkeiten - allein schon wegen des Lärmschutzes - begrenzt sind.

RM Kowalewski hält es für sinnvoll, dass die Verwaltung bei frei werdenden Immobilien mit darauf achtet, ob sich diese nicht entsprechend eignen.

RM Harnisch sieht es - mit Verweis auf des ehemalige „Ostwallviertel“ (hier gab es damals erhebliche Schwierigkeiten mit den Anwohnern wegen Nichteinhaltung des Lärmschutzes) - nicht als Aufgabe der Verwaltung an, bei freiwerdenden Objekten an Betreiber Signale dahingehend zu senden, dass diese
sich als Kneipe oder Diskothek eignen.

RM Kaeder räumt ein, dass die Verwaltung sich auch in andere Hinsicht Gedanken darüber macht, wie frei Objekte genutzt werden können.

Die Vorsitzende RM Reuter denkt schon, dass es sinnvoller ist, wenn die Initiative auch zukünftig von Betreibern ausgeht und vermutet, dass hier lediglich die Kommunikation noch verbessert werden kann.

RM Märkel bekräftigt dies und meint auch, dass zukünftige Gastronomen dazu in der Lage sind, sich selbst um neue Standorte zu kümmern.

Herr Wilde betont, dass die Verwaltung sich nicht als Makler betätigen darf, wohl aber in Gesprächen die zum Thema Stadtentwicklung insgesamt geführt werden ggf. entsprechende Anstöße geben kann.

RM Pisula erwähnt, dass hier nicht darüber entschieden werden kann, ein ganzes „Disko-/Kneipenviertel“ zu planen. Die Vorschläge sollten von den Betreibern kommen.

Aus der Beratung zu diesem TOP hält die Vorsitzende RM Reuter zusammenfassend fest, dass es von allen Fraktion sowie der Verwaltung als positiv angesehen wird, wenn das Bestreben etwaiger Betreiber von Diskotheken bzw. Gastronomen, neue Lokale in Dortmund anzusiedeln, positiv von der Verwaltung unterstützt werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis’90 Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Linke den nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02229-10-E1) ab:
„Die Verwaltung wird beauftragt, künftig frei werdende Flächen in den drei Innenstadtbezirken Dortmunds daraufhin zu prüfen, ob eine Ansiedlung von Diskotheken und Gastronomiebetrieben möglich ist und soweit dies zutrifft, dies bei der Ausweisung/Beplanung zu berücksichtigen.“


zu TOP 3.10
Absenkung der Klimaschutzziele
- Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02226-10)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02226-10-E1)

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 3.11
Kinderlärm auf Bolzplätzen
- Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02289-10)
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02289-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Chancen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
- Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02413-10)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02413-10-E1)

Herr Dr. Mackenbach (STA 60) berichtete kurz mündlich zum aktuellen Sachstand und kündigte
gleichzeitig an, dass erst Anfang 2011 umfangreichere Gutachten hierzu vorliegen werden, so
dass der Ausschuss sich im Februar intensiver mit dem Thema befassen kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche
Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02320-10)
- Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 02320-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis,
dass kein Teilstück auf der von der Bundesbank optionierten Gewerbefläche im Gewerbepark Stadtkrone-Ost für die Errichtung eines EAE-Neubaus zur Verfügung steht. Ebenso steht keine Teilfläche auf dem Gelände des Materialprüfungsamtes zur Errichtung eines EAE-Neubaus zur Verfügung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
eine Standortverlagerung der EAE nach Dortmund Hacheney in der Form der bau- und planungsrechtlichen Variante „Erteilung einer Baugenehmigung mit Befreiung und gleichzeitigem Beginn der Anpassung des Bebauungsplans WE 135“ (Punkt 3.3.2).
Gleichzeitig mit diesem Beschluss beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Planungsverwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- einzuleiten.

zu TOP 3.14
OVG Beschluss zu Photovoltaik-Anlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02531-10)

Herr Wilde beantwortet die Fragen der FDP/Bürgerliste 1.-3. wie folgt mündlich und kündigt an, noch fehlende Informationen entsprechen schriftlich nachzuliefern.

Sehr geehrte Frau Reuter,
mit einem Beschluss vom 20.09.2010 (7 B 985/10) hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) entschieden, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude regelmäßig baugenehmigungspflichtig ist. Diese Entscheidung ist insoweit überraschend, als dass § 65 Abs. 1 Nr. 44 der Bauordnung Nordrhein-Westfalens ausdrücklich regelt, dass Solarenergieanlagen auf oder an Gebäuden oder als untergeordnete Nebenanlagen genehmigungsfrei sind. Die bisherige Praxis ging auf dieser Grundlage davon aus, dass sowohl für Solarthermie-Anlagen als auch für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in aller Regel keine Anträge bei Baubehörden zu stellen sind. Das OVG NRW bewertet dies nunmehr anders und erstreckt die Baugenehmigungsfreiheit nur auf die Photovoltaik-Anlage selbst, nicht jedoch auf die Nutzungsänderung des von der Anlage genutzten Gebäudes. Das OVG NRW geht davon aus, dass im Falle des gewerblichen Betriebs einer Solarstromanlage sich die Nutzung des Gebäudes ändert. In seiner Entscheidung hat das Gericht eine vergleichbare Nutzungsänderung für den Fall angenommen, dass durch eine Solarenergieanlage eine gewerbliche Nutzung in ein reines Wohngebiet hineingetragen werde. Als genehmigungsfrei hat es lediglich solarthermische Anlagen und PV-Anlagen bezeichnet, die der Wärme- oder Stromversorgung des Gebäudes dienten, auf dem sie angebracht sind. Rückfragen an die Verwaltung ergaben, dass diese derzeit keinen Handlungsbedarf sieht.
Daher bitten wir die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandbericht zu den die Stadt Dortmund betreffenden Auswirkungen des OVG NRW Beschlusses. Dabei ist insbesondere zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wie hoch ist die von der Verwaltung erwartete Anzahl der Photovoltaik-Anlagen sowie Solarthermie-Anlagen, die von dem OVG NRW Beschlusses vom 20.09.2010 betroffen sind?

Herr Wilde liefert hierzu vorweg folgende Information:
Wir führen keine Statistiken darüber, d.h., ich werde auch nicht in der Lage sein, da eine vernünftige Zahl zu liefern. Bei den Photovoltaikanlagen kommt es darauf an, ab wann liegt eine Nutzungsänderung vor bzw. ab wann brauche ich eine Genehmigung. Wenn mehr als die Hälfte für den Eigenbedarf produziert wird, habe ich keine Nutzungsänderung - bin ich kein Gewerbetreibender. Produziere ich aber überwiegend für Dritte, dann bin ich gewerblich tätig und muss auch entsprechende Genehmigungen beantragen. Das ist in den Wohngebieten in der Regel nicht der Fall, da die Flächen nicht so groß sind, dass ich diese Zahl überhaupt erreiche. Die Probleme die ich habe, sind häufig im ländlichen Bereich wo auf Scheunen oft großflächig Photovoltaikanlagen montiert werden und wo man Zweifel haben muss, ob diese zur Hälfte oder mehr als die Hälfte vom Bauern selbst genutzt wird - dann läge auch wieder keine Nutzungsänderung vor. Nutzt er aber weniger als die Hälfte der Anlage, dann hätte ich hier eine genehmigungspflichtige Anlage und er müsste eine entsprechende Gewerbegenehmigung /Nutzungsänderung bei uns beantragen.

2. Wie plant die Verwaltung – möglichst bürgerfreundlich – sowohl mit den Betreibern als auch mit den nicht genehmigten Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen hinsichtlich einer Genehmigungspflicht zu verfahren?

Es gibt einen aktuellen Erlass des Ministeriums: Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt in dieser Legislaturperiode das Baugesetzbuch zu ändern. Es wird erwartet, dass auch die planrechtliche Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen neu geregelt und erweitert wird. Aus diesem Grund sind die im Zusammenhang mit dem Anbringen von Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden eingetretenen Nutzungsänderungen, die den Bauaufsichtsbehörden weder angezeigt, noch für die eine Genehmigung erteilt wurde, bis auf weiteres zu dulden.
Das heißt, ich habe im Moment überhaupt keinen Anlass gegen Dritte vorzugehen. Ich warte ab, was der Bundesgesetzgeber in der verbleibenden Legislaturperiode noch an neuen gesetzlichen Möglichkeiten schafft. Ich gehe davon aus, dass das alles etwas leichter wird als es heute der Fall ist. Die Novelle zum Baugesetzbuch soll im nächsten Jahr in die Beratung eingebracht werden. Dann werden wir über den Städtetag darüber informiert und wenn Bedarf besteht darüber auch hier schon zu informieren, bin ich dazu gerne bereit.

3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Anforderungen an die Standsicherheit und den baulichen Brandschutz eingehalten werden, insbesondere bei genehmigungsfreien Anlagen?

Da kann ich mich nur darauf zurückziehen, dass der Gesetzgeber uns dafür gar nicht mehr vorgesehen hat. Das ist auf die private Seite übergegangen; der Bauherr, sein Statiker und sein Architekt sind dafür verantwortlich, dass das Scheunendach nicht zusammenbricht oder der Dachstuhl des Hauses genügend tragfähig ist - da haben wir überhaupt keine Kontrollfunktion mehr.

4. Wie plant die Verwaltung für die Betreiber(innen) von betroffenen Photovoltaik-Anlagen sowie Solarthermie-Anlagen künftig Rechtssicherheit zu schaffen?

Die Rechtssicherheit haben wir heute. Wir wissen, wie das auszulegen ist. Auf Hinweis des zuständigen Landesministeriums dulden wir derzeit widerrechtliches Vorgehen und werden erst dann wieder tätig, wenn geänderte gesetzliche Grundlagen vorliegen.

Herr Wilde bietet hierzu an, dass er zwei hierzu vorliegende Erlasse zur Verfügung stellt (siehe Anlagen). Diese beiden Erlasse bieten eine ausreichende Informationsgrundlage dazu, auf welcher Grundlage im Moment von der Verwaltung gehandelt wird.

RM Kaeder bedankt sich für die ausführliche Beantwortung und äußert gleichzeitig die Sorge, dass viele Unternehmen, die gerade in Solaranlagen investieren , wenn sie denn keinen Bauantrag gestellt haben, mit nicht genehmigten Anlagen arbeiten, die dann plötzlich abgeschaltet werden müssen. Er weiß, dass die Stadt die Dinge aufgrund des Hinweises des Landesministeriums zur Zeit positiv bewertet, weist aber daraufhin, dass man trotzdem darüber nachdenken werde, wie die Beschlussvorlage für Flächennutzungspläne zukünftig entsprechend zu beantragen sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01782-10)
Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 16.09.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den nachfolgenden Beschluss zu fassen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel.
Beschluss

Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der Hiddingstraße von Hellingstraße bis Brackeler Hellweg und Ausbau der Hellingstraße von Haus Nr.16 bis Hiddingstraße in Dortmund-Brackel auf der Grundlage des Lageplanes vom 17.11.2009.

Zusatz: Eine angemessene Anzahl an Baumscheiben ist zu installieren.


zu TOP 4.2
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Dortmund-Asseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01780-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig - in Anlehnung an die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 16.09.2010- Variante II. des nachfolgenden Beschlussvorschlags:

Beschluss

I. Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien das Bebauungsplanverfahren für einen der beiden beantragten Standorte
a) Asselburgstraße / Asselner Hellweg b) Donnerstraße / Asselner Hellweg
vorzubereiten.


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Bebauungsplanverfahren für einen der beiden beantragten Standorte
a) Asselburgstraße / Asselner Hellweg b) Donnerstraße / Asselner Hellweg
vorzubereiten.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn -
hier: Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Beschluss
(Drucksache Nr.: 01809-10)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2010
(Drucksache Nr.: 01809-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 142 - Kasseler Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (Änderungsbeschluss, Zurückstellung von Baugesuchen)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01751-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien genehmigt folgende gem. § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 23.05.1991 des Bebauungsplanes InO 208 - Lenteninsel - für den in Punkt 3.5 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt, den Bebauungsplan 142 - Kasseler Straße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beauftragt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind, aber nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 142 stehen, gemäß § 15 BauGB zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 181 -Rhader Hof- (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 125)
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Anordnung der Umlegung
hier: Zurückstellung der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens
- Beschluss
(Drucksache Nr.: 02098-10)
- Erweiterung der Vorlage
(Drucksache Nr.: 02098-10-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.6
Flughafen Dortmund:
- Verlängerung der Start- und Landebahn und
- Änderung der Betriebszeitengenehmigung nach § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02432-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Abgabe einer Empfehlung durchlaufen.




zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148 – Einzelhandelstandort Bärenbruch – sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Hu 115/2 – Littgenloh – (teilweise) und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 – Einzelhandelsstandort Bärenbruch –; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes; IV. 2. Änderung des Masterplan Einzelhandel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02367-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Beschluss mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148 – Einzelhandelsstandort Bärenbruch – und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 – Einzelhandelsstandort Bärenbruch – mit der Begründung vom 13.10.2010 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
III. beschließt, den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung vom 13.10.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
IV. beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Masterplanes Einzelhandel (2. Änderung) im Rahmen der Fortschreibung vorzunehmen.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung,

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Erneuerung des Dachgeschosses der Steinhammer Grundschule im Zuge der Realisierung der Ganztagsbetreuung im Primärbereich (OGS) - hier: Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02126-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1.Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Offenen Ganztagsschule im
Primärbereich (OGS) sowie zur Erneuerung des Dachgeschosses an der Steinhammer GS zur
Kenntnis und beschließt die weitere Planung und die Umsetzung der Variante „Erneuerung des
Dachstuhls“ an der Steinhammer GS mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 495.500 €
Euro inklusive der bereits beschlossenen energetischen Maßnahmen (DS-Nr. 14456-09).

2.Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung und Umsetzung der Maßnahme.

3.Die städtische Ergebnisrechnung wird per Saldo zusätzlich mit 2.565,07 € belastet (siehe Anlage 2).


zu TOP 6.2
Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
- Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-10)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2010
(Drucksache Nr.: 01896-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand und die weitere Entwicklung des Projektes zur Kenntnis und stimmt den Änderungen zu.


zu TOP 6.3
Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und-Schiller Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01906-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt im Nachgang die Beschlussfassung des Rates vom 30.09.2010 zur Kenntnis.

Beschluss

Die Planungen zum Neubau einer Sporthalle mit drei Übungseinheiten in der vorgestellten Form voranzutreiben und hierzu wirtschaftliche Umsetzungsvarianten, Eigenbau (Finanzierung über den Städt. Haushalt), Finanzierung durch das Sondervermögen und Anmietung durch den Hauhalt, Finanzierung durch Dritte und alleinige Anmietung durch Stadt zu prüfen. Der Kostenrahmen für die Halle beträgt nach derzeitigem Stand rd. 4,2 Mio €.

Für die Voruntersuchungen ist die Bereitstellung eines Budget in Höhe von 160.000 € erforderlich.

Die Finanzierung für Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 2010 des Amtes 4D unter dem Sachkonto 522200 – Aufwendungen für Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen – in Verbindung mit dem Auftrag 4D0801010009 – Sporthallenentwicklungs- und Sanierungsprogramm – veranschlagt.

Eine Budgetausweitung findet nicht statt.

Der Neubau ist als neue Maßnahme im Sinne des § 82 GO NW zu definieren. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haushaltsjahres.

Die Ergebnisse sind dem Rat mit dem Ziel einer schnellen Umsetzung und Realisierung der Halle zeitnah zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Kanalerneuerung Berghofer Straße - 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 2. Bauabschnitt der Maßnahme Kanalerneuerung Berghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.400.000,00 Euro. Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66A01104014192 – Kanalerneuerung Berghofer Straße 2. Bauabschnitt – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 34.100,00 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.2
Fahrbahnerneuerung Sölder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01718-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung Sölder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 320.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014246 – Sölder Straße, von Sölder Bruch bis Rosenstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 310.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 10.257,00 Euro.


zu TOP 7.3
Ausbau Sölder Waldstraße - Nachträglicher Beschluss des Rates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01160-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nachträglich den Ausbau der Sölder Waldstraße.


zu TOP 7.4
Kanalbau Sanierung Brackeler Straße 3. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15021-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 3. Bauabschnitt der Sanierung der Kanäle in der Brackeler Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.345.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01104014765 – Kanalbau Sanierung Brackeler Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Auszahlungen bis 2009: 36.075,15 Euro
Auszahlungen 2010: 10.000,00 Euro
Auszahlungen 2011: 1.000.000,00 Euro
Auszahlungen 2012: 1.300.000,00 Euro
Auszahlungen 2013: 998.924,85 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 94.160,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.5
Großveranstaltungen in Dortmund
- Strukturen künftiger Genehmigungsverfahren und Sicherheitskonzepte -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02169-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.6
Besucherzahlen der Loveparade 2008 in Dortmund
- Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2010
(Drucksache Nr.: 01970-10)
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01970-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.7
Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01690-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Beschluss zur Kenntnis.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt die Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.800.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01104014223 – Abkopplung und Offenlegung Schondelle– mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2009: 214.095,79 Euro
Haushaltsjahr 2010: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 795.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 785.904,21 Euro

Die Baumaßnahme wird mit 80 % vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 94.400,00 Euro.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Renaturierung des Herrentheyer Baches
- Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01848-10)
- Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01848-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien leitet die Beantwortung der Verwaltung zu der nachfolgenden Anfrage zur Information an die Bezirksvertretung Mengede weiter.


„Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

Der ehemalige Schmutzwasserkanal Herrentheyer Bach wurde mit großem Aufwand renatauriert.

1) Welche Kosten hat die Renataurierung des Herrentheyer Baches insgesamt verursacht ? Welche Kostenträger haben die Kosten übernommen ?
2) Wie beurteilt die Stadt Dortmund den Erfolg der Renataurierung hinsichtlich der Gewässergüte und der Artenvielfalt ?
3) Haben sich am Herrentheyer Bach Tier- und Pflanzenarten angesiedelt, bei denen die Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) Anwendung findet ? Wenn ja, um welche Arten handelt es sich ?
4) Welche ökologischen Wechselwirkungen zwischen dem Naturschutzgebiet Groppenbruch und dem renaturierten Herrentheyer Bach sind der Stadt Dortmund bekannt?“


Folgende Beantwortung des Stadtrates Steitz vom 08.10.2010 liegt vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage der Fraktion Die Linke. beantworte ich wie folgt:

Frage 1
Welche Kosten hat die Renaturierung des Herrentheyer Baches insgesamt verursacht?
Welche Kostenträger haben die Kosten übernommen?
Der Herrentheyer Bach steht als Verbandsgewässer im Eigentum und in der Unterhaltungspflicht
der Emschergenossenschaft. Die Rückführung des Gewässers vom offenen Schmutzwasservorfluter
zum natürlichen Fließgewässer fand infolge gesetzlicher Vorgaben auf der Grundlage eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1999 statt.
Ausbau- und Kostenträgerin der Gewässerumgestaltung war die Emschergenossenschaft.
Nach Mitteilung der Emschergenossenschaft sind für die ökologische Verbesserung des Herrentheyer
Baches Kosten in Höhe von insgesamt 3,04 Mio. € angefallen. In dieser Summe ist für bergbaubedingte Wiederherstellungsmaßnahmen ein Kostenanteil von 0,61 Mio €
enthalten, der vollständig vom Bergbau zu tragen war.

Frage 2
Wie beurteilt die Stadt Dortmund den Erfolg der Renaturierung hinsichtlich der Gewässergüte
und der Artenvielfalt?
Nach dem Umbau vom Schmutzwasserlauf zum naturnahen Fließgewässer hat die Emschergenossenschaft zur Überwachung ihrer betrieblichen Anlagen für die Bewirtschaftung der
2 nichtklärpflichtigen Niederschlagswassereinleitungen aus dem angeschlossenen Einzugsgebiet
jeweils im Frühjahr und Herbst gutachterlich Gewässergüteuntersuchungen des Herrentheyer
Baches veranlasst. Die chemischen und biologischen Untersuchungsergebnisse aus
den Jahren 2008 und 2009 zeigen mit der Einstufung des Gewässers in die Güteklasse II-III
den Stand der inzwischen erreichten Verbesserung des Herrentheyer Baches.
Auch hinsichtlich der Artenvielfalt wird die ökologische Umgestaltung positiv bewertet.
Dies ergibt sich schon aus der Verbesserung der Wassergüte und der Erhöhung der Anzahl
der Biotoptypen.

Frage 3
Haben sich am Herrentheyer Bach Tier- und Pflanzenarten angesiedelt, bei denen die
Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) Anwendung findet? Wenn ja, um welche
handelt es sich?
In der Umgebung des Herrentheyer Baches kamen schon vor der Umgestaltung folgende planungsrelevanten Brutvogelarten vor:
Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Neuntöter, Rauschschwalbe,
Schleiereule, Sperber und Steinkauz. Erkenntnisse, ob sich nach der ökologischen Umgestaltung weitere planungsrelevanten Arten angesiedelt haben, liegen der Verwaltung nicht vor.
Im Rahmen einer Erfolgskontrolle untersucht die Emschergenossenschaft nach Verfahren der
EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie weiterer Verfahren unter anderem zur Kartierung der Vegetation
in Aue und Umfeld, der Gewässerstrukturgüte und des Gewässersubstrats besonders
den Abschnitt vor der Mündung in die Emscher. Diese Untersuchungen sollen bis 2012 wiederholt
durchgeführt werden und dann, nach Auswertung aller Daten, eine abschließende Bewertung
des Erfolges der ökologischen Gewässerumgestaltung ermöglichen.
Nach Mitteilung der Emschergenossenschaft wurde bei den bisherigen Gewässeruntersuchungen
die nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte gebänderte Prachtlibelle
(Calopteryx splendens) angetroffen. Im Gewässer selbst wurden mit den Köcherfliegenlarven
Ironoquia dubia und Limnephilus stigma sowie der Schnecke Stagnicola palustris drei Tierarten
der „Rote Liste“ des Landes NRW vorgefunden.

Frage 4
Welche ökologischen Wechselwirkungen zwischen dem Naturschutzgebiet Groppenbruch
und dem renaturierten Herrentheyer Bach sind der Stadt Dortmund bekannt?
Untersuchungen zu den ökologischen Wechselwirkungen liegen nicht vor. Aufgrund der Biotopstruktur
lässt sich jedoch ein Biotopverbund von der Bachaue des Herrentheyer Bachs über
die Halde Groppenbruch sowie die Gehölz- und Wiesenflächen am Brockenscheidter Weg
hin zum Naturschutzgebiet Groppenbruch konstruieren. Dieser Bereich bildet trotz der Zerschneidung
durch die Straße Königsheide einen zusammenhängenden wertvollen Lebensraum.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhem Steitz“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


15. Sonstige Informationen

zu TOP 15.1
Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2010
(Drucksache Nr.: 01168-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Empfehlung zur Kenntnis.
zu TOP 15.2
Sitzungskalender für 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02215-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung wird um 19.00 Uhr beendet.



Reuter Kowalewski Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin




Anlage zu TOP 2.1: (See attached file: Vortrag_Dr_Mackenbach_03_11_2010.pdf) (See attached file: 20101213-stn-bra-an-auswi.pdf)
Anlagen zu TOP 3.14: (See attached file: ErlassBABSolar-Endfassung_Orig 13-10-10.pdf) (See attached file: Solaranlagen Erlassergänzung 27.10.10.pdf)