Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 12.08.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
16:00 Uhr – 17:05 Uhr / 17:25 – 19:25 Uhr
RM Claudia Plieth (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) 17:05 – 17:20 Uhr

RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Peter Finkensiep (Die Brücke e. V.) i. V. f.
Gunther Niermann (Der Paritätische)

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Dietmar Fiedler
Oliver Gernhardt


Kirsten Grabowsky
Andreas Hibbeln
Jutta Krampe

Harald Landskröner
Doris Punge

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz


Arno Lohmann 57/FABIDO



4. Gäste

Florian Artmann Die Urbanisten e. V.
Yvonne Johannsen Die Urbanisten e. V.
Christa van Meegen KK Kriminalprävention/Opferschutz


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)

Peter Prause (Richter)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 12.08.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.06.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Vereins „Die Urbanisten e.V.“ , Rheinische Str. 137, 44147 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01880-15)

2.2 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

2.3 Zulassung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01938-15)

2.4 Hilfen für Kinder alkoholkranker Eltern
- mdl. Bericht -

2.5 Neue Familienzentren im Kalenderjahr 2015/2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01785-15)

2.6 Trendsport
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01074-15-E2)

2.7 Sachstandsbericht - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01802-15)

2.8 Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00983-15-E1)

2.9 Sachstandsbericht Streetwork
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01808-15)

2.10 1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01386-15)

2.11 Ausbau von Vereinsvormundschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01470-15)

2.12 Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2014
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter
www.jugendring-do.de eingesehen werden)

2.13 Stand der Sorgerechtsentwicklung
- mdl. Bericht -

2.14 Situation Nordstadt - Mallinckrodtstraße
- mdl. Bericht -


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Projekt "Klarkommen! Chancen bieten durch Prävention vor Ort"
- mdl. Bericht der Polizei -

3.2 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

3.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

3.4 Verwendung und Abrechnung von Spenden und Stiftungsmitteln im Bereich des Jugendamtes (FB 51) im Jahr 2013 - PB 02/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00959-15)


3.5 Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01307-15)

(Hinweis: Die Vorlage "Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes...", Dr. Nr. 14413-14, wurde nicht übersandt, da sie bereits am 18.02.2015 im Ausschuss behandelt wurde)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01805-15)

4.2 Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01925-15)

4.3 Projekt DO IT
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01948-15)

4.4 Straßensozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01949-15)

4.5 Betreuungsgeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01950-15)

4.6 Situation von Kindern aus Zuwandererfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01955-15)

4.7 Entzug der elterlichen Sorge/ Inobhutnahme
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01956-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste und Frau Rabenschlag.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Reiner Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Sohn, Frau Brandt, Herr Gora und Herr Ortmann werden weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.2 „Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz“, Drucksache Nr.: 01632-15, sowie Frau Rabenschlag und Frau Schütte-Haermeyer zu TOP 4.3 „Projekt DO IT“, Drucksache Nr.: 01948-15, teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden,

die Tagesordnung zu erweitern um den
TOP 2.0.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
mdl. Bericht
sowie
TOP 2.0.2 Kostenrisiko bei der Unterbringung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF)
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 02123-15

und im Zusammenhang mit den
=> TOP 2.11 „Ausbau von Vereinsvormundschaften“, Drucksache Nr.: 01470-14, => TOP 4.3 „Projekt DO IT“, Drucksache Nr.: 01948-15,
und
=>
TOP4.8 neu „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, Drucksache Nr.: 02016-15 (Erweiterung im Wege der Dringlichkeit)
zu behandeln

folgende TOP im Zusammenhang zu behandeln:

TOP 2.13 Stand der Sorgerechtsentwicklung
mit
TOP 4.7 Entzug der elterlichen Sorge/Inobhutnahme, Drucksache Nr.: 01956-15

TOP 2.14 Situation Nordstadt – Mallinckrodtstraße
mit
TOP 4.6
Situation von Kindern aus Zuwandererfamilien, Drucksache Nr.:01955-15

folgende TOP vorzuziehen:

TOP 2.1 „ Antrag des Vereins ‚Die Urbanisten e. V’ …..“, Drucksache Nr.: 01880-15
vor TOP 2.0.

TOP 3.1 „Projekt „Klarkommen! Chancen bieten durch Prävention vor Ort“, mdl. Bericht, vor TOP 2.2.


Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um

TOP 2.15 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
Drucksache Nr.: 01914-15


Herr Barrenbrügge bat noch einmal darum, die Anzahl der mündlichen Berichte je Sitzung geringer zu halten.

Mit diesen Erweiterungen/Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.06.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.06.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Vereins „Die Urbanisten e.V.“ , Rheinische Str. 137, 44147 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01880-15)

Frau Johannsen und Herr Artmann stellten den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Vorstellung.

Frau Schütte-Haermeyer befürwortete die Anerkennung des Vereins ausdrücklich.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Vereins „Die Urbanisten e.V.“, Rheinische Str. 130, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.



zu TOP 2.0.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -
zu TOP 2.0.2
Kostenrisiko bei der Unterbringung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02123-15
zu TOP 2.11
Ausbau von Vereinsvormundschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01470-15)
zu TOP 4.3
Projekt DO IT
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01948-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01948-15-E1)
zu TOP 4.8
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02016-15)

Die TOP 2.0.1, 2.0.2, 2.11 und 4.3 und 4.8 wurden im Zusammenhang behandelt.

TOP 4.3 – Drucksache Nr.: 01948-15:

Es lag folgende/r Bitte um Stellungnahme bzw. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um eine umfassende Darstellung der Situation der Vormundschaften für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dabei ist insbesondere der zu erwartende Bedarf an Vormündern zu benennen.


Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht die Notwendigkeit, verstärkt ehrenamtliche Vormünder /Vormünderinnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu gewinnen.

2. Der Ausschuss begrüßt vor diesem Hintergrund das Projekt „DO IT“ der Diakonie zur Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern und Vormünderinnen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Diakonie nach Möglichkeiten zu suchen, das Projekt mindestens im bisherigen Umfang (zwei halbe Stellen) sicherzustellen.

Begründung:


Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe unter den Flüchtlingen dar.
Die Zahl der nach Dortmund kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Zurzeit kommen täglich ca. 20 minderjährige Flüchtlinge in Dortmund an. Nach Informationen des Familienministeriums NRW ist damit zu rechnen, dass die Zahl der UMF in 2015 auf ca. 2400 steigen wird. Das ist eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr.

Kinder und Jugendliche, die nicht oder nur teilweise unter elterlicher Sorge ihrer leiblichen Eltern stehen, erhalten als gesetzliche Vertretung einen Vormund/eine Vormünderin oder einen Pfleger/eine Pflegerin. Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch das Familiengericht. Mit einer Vormundschaft werden UMF in allen Lebensbereichen in einer für sie vollkommen fremden Gesellschaft, Kultur und Sprache begleitet und unterstützt. Dabei geht es unter anderen um Schulbildung, eine rechtliche Vertretung, die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation oder auch die medizinische Versorgung.

Die Zahl der Amtsvormünder reicht bei der momentanen und zu erwartenden Anzahl der UMF nicht mehr aus. Die Verwaltung plant daher in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen sowie der Arbeiterwohlfahrt den Aufbau von Vereinsvormundschafen (siehe TOP „Ausbau von Vereinsvormundschaften“ Drucksache Nr: 01470-15).
Gleichzeitig werden ehrenamtliche Vormünder gesucht, die sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmern.

Seit 2012 werden im Projekt „Do It!“ der Diakonie ehrenamtliche Vormünder ausgebildet und begleitet. Das Bundesamt hat das Projekt mit zwei halben Stellen finanziert, diese Förderung ist inzwischen ausgelaufen. Ein erneuter Antrag wurde bis auf die Bewilligung von 19.500 Euro jährlich für die kommenden drei Jahre abgelehnt. Dazu kommen Spenden. Damit kann allerdings nur ein Viertel der bisherigen Arbeit geleistet werden. Insgesamt wurden durch das Projekt in den vergangenen drei Jahren 80 ehrenamtliche Vormünder zur Betreuung von insgesamt 112 Jugendlichen ausgebildet. Durch das Projekt sind nicht nur die vorhandenen Amtsvormünder entlastet worden, durch das ehrenamtliche Engagement werden der Stadt auch Kosten erspart, weil kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Zum "Tag der Freiwilligen" wurde das Diakonie-Flüchtlingsprojekt "Do it!" mit einem Gruppenpreis als besondere Ehrung für ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Die Fortsetzung des Projekts macht gerade vor dem Hintergrund der weiter steigenden Zahl von UMF in vielerlei Hinsicht Sinn.“

TOP 4.8 - Drucksache Nr.: 02016-15:

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… ausgehend von einem Bericht in den Ruhr-Nachrichten vom 01.08.2015 erfuhr die CDU-Fraktion während eines Ortstermins am 06.08.2015 in der EAE Hacheney dass sich dort seit Wochen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden und dort mehrere Tage verbringen müssen.
Mit der Entscheidung für die Zuständigkeit der Jugendämter und der Kinder- und Jugendhilfe soll gewährleistet werden, dass diese jungen Menschen Schutz, Hilfe und Unterstützung erhalten. Es gelten für diese Personengruppe die gesetzlich vorgegebenen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
Die CDU-Fraktion bittet daher im Wege der Dringlichkeit um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des AJKF am 12.08.2015.
1. Welches Stadtamt ist für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig?
2. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge treffen täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE Dormund ein? Bitte die Zahlen von EHC angeben.
3. Wie viele tatsächliche und vermeintliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren täglich seit dem 01.06.2015 in der EAE untergebracht? Bitte die Zahlen von EHC angeben.
4. Wie lange ist die derzeitige Aufenthaltsdauer der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE?
Bitte um Tagesstatistik durch EHC größer gleich 5 Wochen, größer gleich 4 Wochen, größer gleich 3 Wochen, größer gleich 2 Wochen, größer gleich 1 Wochen und größer gleich 2 Tage.

5. Wie viele städtische Mitarbeiter nehmen sich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzgl. Aufnahme, als auch Registrierung und Altersfeststellung derzeit täglich an?
6. Wie viele pädagogische städtische Fachleute oder Mitarbeiter der freier Träger und der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten aktuell mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bzw. welcher Betreuungsschlüssel wird praktiziert?
7. Wie stellt sich das Jugendamt dazu, dass die gegen § 42 KJHG offensichtlich verstoßende, mehrtägige bzw. mehrwöchige Unterbringung ohne jedes pädagogische Konzept geduldet wurde.
8. Warum lässt das Jugendamt die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der EAE bedeutend länger verweilen als die regulären Flüchtlinge?
9. Wie lange dauert derzeit das Altersfeststellungsverfahren eines vermeintlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings?
10. Wann ist mit dem Auszug der letzten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Überkapazitäten) aus der EAE Dortmund zu rechnen?
11. Ist der Kontakt zu allen Dortmunder öffentlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zwecks Unterbringungsmöglichkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hergestellt worden?
12. Ist auch der Kontakt zu anderweitigen Jugendhilfeträgern, die bis dato noch nicht mit dem Dortmunder Jugendamt zusammengearbeitet haben erfolgt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13. Ist es vorgesehen auch Mitarbeiter anderen Jugendamtsabteilungen, z.B. aus den Jugendfreizeitstätten, als auch aus dem Sozialamt für die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einzusetzen?
14. Können nicht auch teilweise Jugendfreizeitstätten oder andere Jugendamtseinrichtungen (DKK, FHH) als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge temporär genutzt werden?
15. Welche Handlungsstrategie hat das Jugendamt Dortmund entwickelt, die bis Ende des Jahres und darüber hinaus weiter zunehmende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zukünftig aufzufangen und unterzubringen?
16. Muss es nicht denkbar und praktikabel sein, dass aufgrund der besonderen Umstände auch andere Inobhutnahmeverfahren praktiziert werden, bspw. auch in Einrichtungen untergebracht wird, die sich erst noch in die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einarbeiten müssen und deren Konzept noch erarbeitet wird?“


TOP 2.0.1 – mündlicher Bericht –

Frau Schneckenburger berichtete:
Die Anzahl der Alterseinschätzungen und Inobhutnahmen sind im Verlauf des Jahres 2015 extrem angestiegen, insbesondere im Juni/Juli.
In 2014 wurden 1.289 Alterseinschätzungen durchgeführt, davon 366 Inobhutnahmen.

Am 31.07.2015 waren es bereits 1.336 Altereinschätzungen, davon 389 Inobhutnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass derzeit von 140 Alterseinschätzungen pro Woche ausgegangen werden muss, wenn sich die Lage nicht verändert.
Wenn die jungen Menschen bei der EAE ankommen und sich als minderjährige Flüchtlinge melden, dann gelten sie formal als UMF, bis die Alterseinschätzung stattgefunden hat, sofern sie über keine Ausweisdokumente verfügen (das ist bei dem überwiegenden Teil der Jugendlichen der Fall). Die Alterseinschätzung wird vom Jugendamt nach einem strukturierten Leitfaden durchgeführt. In diesem Verfahren wird dann unterschieden nach jungen Menschen über und unter 18 Jahren. Wer unter 18 Jahren ist (Aufteilung unter 16 Jahre und 16 Jahre – 18 Jahre), wird in Obhut genommen. Dann erfolgt die Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen.
Aufgrund der dramatischen Entwicklungen in den letzten Monaten ist es zu einer deutlichen Verknappung der Kapazitäten bei der Unterbringung gekommen. Das ist auch bei den anderen Jugendämtern feststellbar.
Wie bereits in der Vergangenheit hat das Jugendamt versucht, einerseits Vorsorge zu treffen und Gespräche mit Trägern über den Aufbau neuer Kapazitäten und die zeitweilige Überbelegung von Einrichtungen geführt. Zum anderen wurde zunächst landesweit (NRW) und dann bundesweit versucht, an Träger weiterzuvermitteln. Da auch andere Jugendämter mit Zugang von UMF auf diesen Markt zugreifen, hat das dazu geführt, dass im Juli die Kapazitäten bundesweit erschöpft waren.
Die Inobhutnahme erfolgt nach den Standards des KJHG, d. h. Unterbringung bei Trägern, die eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes haben. Seit Juli/August wurde mit dem LWL vereinbart, dass auch unterhalb des Standards des KJHG Jugendliche in Obhut genommen werden können. Das macht eine Unterbringung in Pensionen, Hotels möglich.
Zusätzlich zu der Objektakquise wird mit Hochdruck an der Einwerbung von Betreuungskapazitäten gearbeitet.
Die Unterbringung von Jugendlichen unterhalb des KJHG-Standards (ohne Betriebserlaubnis mit einer Sondergenehmigung des LWL) birgt ein wachsendes Kostenrisiko (s. Vorlage zu TOP 2.0.2).
Eine Bereitstellung von Leerkapazitäten vor der nicht vorhersehbaren Entwicklung ist nicht finanzierbar. Das System kann nur passgenau wachsen. Darum kann es trotz Ausbau der Betreuungsplätze immer wieder zu Engpässen in der EAE bei den UMF kommen. Es gibt aber die gesetzliche Verpflichtung zu helfen und es wird alles unternommen, um helfen zu können. Dabei sind die Träger nach wie vor ein verlässlicher Partner.
Sie dankte ausdrücklich allen Beteiligten sowohl auf Träger- als auch auf Verwaltungsseite sowie im Bereich der Zivilgesellschaft herzlich für den engagierten Einsatz zur Findung konstruktiver Lösungen für die Jugendlichen.
Haus Husen könne ggf. als Zwischenbelegung für UMF in Frage kommen, da das Haus bereits seit längerer Planung für zugewiesene Flüchtlinge vorgesehen ist. Von einer Mischbelegung wurde konzeptionell Abstand genommen.
Darüber hinaus gibt es Planungen für ca. weitere 180 Plätze im Ausbau in kleineren Einheiten.
Herr Sohn dankte herzlich für den umfassenden Bericht.

Herr Bahr richtete seinen Dank an die Verwaltung, die im Prinzip Unmögliches zur Bewältigung dieser Problemlage möglich mache. Trotzdem hätte man vor dem Hintergrund der Zahlen für 2014, die der Kommune bereits enorme Anstrengungen abverlangt haben, sehen müssen, dass keine Entspannung eintritt. Insofern sehe er ein Versagen des Landesregierung, nicht eher reagiert zu haben.

Herr Grohmann unterstützte vorbehaltlos die Arbeit der Verwaltung. Er halte es für zu kurz gegriffen, die alleinige Verantwortlichkeit bei der Landesregierung zu sehen. Die derzeitige Situation zeige das Versagen auf europäischer Ebene und das Erfordernis einer Wertediskussion in Europa.

Frau Schütte-Haermeyer konnte die Fragen der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Sie würde sich wünschen, dass in einer derartigen Krisensituation auch auf der politischen Ebene die Zusammenarbeit so funktioniert wie zwischen Verwaltung und Trägern.

Herr Gora bestätigte nachdrücklich, dass in der jetzigen Situation alle Beteiligten in einem Maße zusammengearbeitet haben, die er – im positiven Sinne – eher ungewöhnlich finde. Mangelnde Unterstützung sah er mehr auf Bundesebene. In der jetzigen Situation könne auf kommunaler Ebene nur auf das reagiert werden, das lokal passiert. Das werde auch gut gemacht. Wie Frau Schütte-Haermeyer könne er nur dafür plädieren, dass zumindest alle hier in diesem Bereich aktiven Personen versuchen, das aufrecht zu erhalten. Wenn diese Struktur zerbricht, wird das Problem nicht mehr lösbar sein. Auch dürfe man nicht vergessen, dass viele Menschen in den einzelnen Arbeitsbereichen mittlerweile an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen sind. Wenn denen der Eindruck vermittelt wird, dass diese Arbeit in Frage gestellt wird, fehlt ihnen sicherlich der nötige Antrieb, noch in der bisherigen Form weiterzuarbeiten.

Frau Schneckenburger ging kurz auf die Nachfragen von Herrn Bahr ein:

- Eine Prognose, in welchem Umfang die Flüchtlingsströme sich in 2015 verändern, hätte niemand geben können, da der dramatische Anstieg mit der Entwicklung der Kriegssituation in Syrien, Irak u.a. und eines neuen „Geschäftszweiges“ zusammenhängt.

- Die Erstaufnahmeeinrichtung wird von EHC betrieben, die aber keine Alterseinschätzung durchführt. Diese wird ausschließlich vom Jugendamt durchgeführt.
Derzeit erfolgen die Alterseinschätzungen in 2 Schichten tgl. an 6 Tagen in der Woche.

- Wenn festgestellt wird, der Jugendliche ist zwischen 16 und 18 Jahren, wird er zunächst in einem Haus auf dem Gelände der EAE untergebracht. Gleichzeitig versucht das Jugendamt, eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Hier beginnt das Problem: es gibt keine Plätze mehr für UMF im gesamten Bundesgebiet.
Im Moment sind noch ca. 77 Jugendliche auf dem Gelände der EAE. Es gibt eine Wochenendbetreuung. Ziel sei es, die jungen Menschen so schnell wie möglich in anderen Einrichtungen unterzubringen.


- Die UMF werden im Gegensatz zu den übrigen Flüchtlingen nicht zugewiesen. Das Land hat keinerlei Steuerungsmöglichkeit.

Die Abstimmung des Ausschusses erfolgte wie nachstehend:

TOP 2.0.2 – Drucksache Nr.: 02123-15

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Kostenrisiko zur Kenntnis.


TOP 2.11 – Drucksache Nr.: 01470-15:

Auf Vorschlag von Herrn Barrenbrügge und Frau Dr. Tautorat kamen die Mitglieder überein, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern zu beschließen.

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Ausschuss einstimmig (11 Ja, 3 Enthaltungen – Herr Sohn, Herr Gora und Herr Ortmann) folgenden abweichenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbau der Vereinsvormundschaften.


TOP 4.3 – Drucksache Nr.: 01948-15:

Frau Rabenschlag und Frau Schütte-Haermeyer nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Plieth begründete kurz den Antrag.


Herr Barrenbrügge konnte zwar dem Antrag inhaltlich folgen, seine Fraktion werde aber aufgrund des Resolutionscharakters nicht zustimmen.

Herr Grohmann, Frau Dr. Tautorat und Herr Gora signalisierten Zustimmung zu dem Antrag.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltung) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht die Notwendigkeit, verstärkt ehrenamtliche Vormünder /Vormünderinnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu gewinnen.

2. Der Ausschuss begrüßt vor diesem Hintergrund das Projekt „DO IT“ der Diakonie zur Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern und Vormünderinnen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Diakonie nach Möglichkeiten zu suchen, das Projekt mindestens im bisherigen Umfang (zwei halbe Stellen) sicherzustellen.




TOP 4.8 - Drucksache Nr.: 02016-15:

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 16.09.2015.


zu TOP 2.0.2
Kostenrisiko bei der Unterbringung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02123-15)

Der TOP 2.0.2 wurde im Zusammenhang mit den TOP 2.0.1, 2.11, 4.3 und 4.8 behandelt.


zu TOP 2.1
Antrag des Vereins „Die Urbanisten e.V.“ , Rheinische Str. 137, 44147 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01880-15)

TOP 2.1 wurde vor TOP 2.0.1 behandelt.


zu TOP 3.1
Projekt "Klarkommen! Chancen bieten durch Prävention vor Ort"
- mdl. Bericht der Polizei -

Frau van Meegen stellte das Projekt vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte ihr für die Präsentation und wünsche weiterhin viel Erfolg.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Herrn Barrenbrügge um 17:35 Uhr.


zu TOP 2.2
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

Herr Sohn, Frau Brandt, Herr Gora und Herr Ortmann nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushalt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tages-einrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e.V. für weitere fünf Jahre ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Herrn Sohn um 17:40 Uhr.


zu TOP 2.3
Zulassung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01938-15)

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Vorlage sehr.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer bzw. Frau Dr. Tautorat mit, dass es sich tatsächlich um einen individuellen, privatrechtlichen Aushandlungsprozess handele. Die Tagespflegepersonen seien nebenberuflich Selbständige. Die Vorgabe von Richtwerten würde in die Vertragsfreiheit eingreifen und wäre rechtlich nicht zulässig.

Frau Dr. Tautorat verwies darauf, dass die Tagespflegepersonen nicht eigenständig Verträge abschließen dürften, sondern über einen Träger. Insoweit bestehe keine Vertragsfreiheit. Aus ihrer Sicht sei es nicht richtig und auch nicht angemessen, die Regulierung dem Markt zu überlassen. Sie plädierte für einheitliche Regelungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt ab dem 01.09.2015 in öffentlich geförderter Kindertagespflege die Zulassung der Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen durch die Eltern.


zu TOP 2.4
Hilfen für Kinder alkoholkranker Eltern
- mdl. Bericht -

Frau Grabowsky stellte die Arbeit der Fachstelle „Hilfen für Kinder alkoholkranker Eltern“ vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Auch Frau Schütte-Haermeyer dankte für den informativen Vortrag. Besonders interessant fand sie die Aussage, dass nicht einmal die Hälfte der Kinder bei den Jugendhilfediensten bekannt sind.

Frau Grabowsky ging kurz auf die Nachfragen von Herrn Sohn, Frau Schütte-Haermeyer und Frau Dr. Tautorat ein:

- Die Kooperation hinsichtlich „komatrinkender“ Kinder bestehe mit der Kinderklinik, da dort aus der gesamten Stadt die unter 16-jährigen Kinder eingeliefert werden. Sofern sie im Notfall in andere Kliniken eingeliefert werden, erfolgt die Überstellung in die Kinderklinik.

- Bei Dialogischen Seminaren gehe es um das Erlernen einer Haltung zur Kommunikation auf Augenhöhe. Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, über sich selbst nachzudenken und von sich aus Entscheidungen für weitere Schritte zu treffen.

- Das Hilfsangebot spreche sich bei Kindern und Jugendlichen herum. Weil die Hilfe anonym sein kann, kämen die Kinder und insbesondere die Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten.

Herr Sohn dankte noch einmal herzlich für den Vortrag und wünschte weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit.


zu TOP 2.5
Neue Familienzentren im Kalenderjahr 2015/2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01785-15)

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Dr. Tautorat ein:

- Die Rückgabe des Zertifikates Familienzentrum des Waldorfkindergartens hing mit der zu leistenden Arbeit bzw. der Förderung zusammen.

- Es gebe nach dem KiBiz keine Möglichkeit, eine Einrichtung zur Zertifizierung als Famlienzentrum zu verpflichten oder steuernd einzugreifen.

Herr Gora bestätigte, dass man keine Einrichtung verpflichten könne. Die Träger würden zwar dafür werben, aber es handele sich um einen arbeitsintensiven Prozess, der sich aus der Einrichtung heraus entwickeln müsse, unter Beteiligung der Eltern und Berücksichtigung der Strukturen vor Ort. Man müsse realistisch bleiben und dürfe die Beschäftigten auch nicht überfordern.

Herr Ortmann ergänzte, dass es mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei, als Familienzentrum anerkannt zu werden.

Herr Lohmann teilte mit, dass die Einrichtungen aktiv angesprochen werden. Aber bei den zahlreichen Veränderungen (z. B. Sprachförderung, Schaffung zusätzlicher Plätze) würde das Verfahren zur Zertifizierung vielfach eine Überlastung bedeuten.

Herr Schade-Homann konnte sich gut an die Anfangszeit erinnern, in der es viele Bewerbungen gegeben habe. Zwischenzeitlich habe es eine Ernüchterung in dem Prozess aufgrund der finanziellen Ausstattung und der umfangreichen Aufgabenstellung gegeben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.


zu TOP 2.6
Trendsport
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01074-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Soll der Bereich „Fun- und Trendsport auch zukünftig im Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes verankert werden?

Der Bereich Fun- und Trendsport ist seit Oktober 2013 im Jugendamt dem Büro für Kinder- und Jugendinteressen zugeordnet. Diese Zuordnung bleibt organisationstechnisch auch zukünftig mit der Stellennachbesetzung bestehen.
2. Wenn ja, welches Konzept liegt der Förderung des Trendsports zu Grunde und mit welchen Maßnahmen werden die Jugendlichen konkret unterstützt?

Der Angebotsbereich „Fun- und Trendsport“ greift neue Entwicklungen in den sportlichen Jugendszenen auf. Er unterstützt junge Menschen in Dortmund bei der Suche nach geeigneten Plätzen und Möglichkeiten, erlebnisorientierte Sportarten auszuüben. Dabei trägt das Konzept dem Trend nach „Bewegung und Selbstständigkeit“ der Jugendlichen Rechnung und beinhaltet selbstverständlich pädagogische Grundsätze wie „Partizipation“, „Inklusion“ und „Gender“.

Die Jugendlichen werden hierbei durch gezielte, an den Bedarfen und Interessen ausgerichtete Maßnahmen unterstützt. Dabei werden die Jugendlichen aktiv bei der Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung bestehender und neuer Angebotsbereiche beteiligt.

3. Wie werden mögliche Schnittstellen und Querschnittsaufgaben berücksichtigt und eingebunden

Durch die organisatorische Anbindung des Bereichs „Fun- und Trendsport“ an das Büro für Kinder- und Jugendinteressen, ist eine enge Vernetzung mit anderen Bereichen des Jugendamtes, insbesondere der Kinder- und Jugendförderung sowie anderen beteiligten Fachbereichen, wie Planungsamt, Tiefbauamt usw. gegeben. Weitere Kooperationspartner sind anerkannte und Freie Träger, Organisationen und Vereine. Die Kooperationspartner werden durch regelmäßige Kommunikation, Abstimmungs- und Netzwerkarbeit bei der Angebotsentwicklung und der weiteren Umsetzungsgestaltung mit einbezogen.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sachstandsbericht - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01802-15)

Frau Beckmann machte auf einen Widerspruch in der Vorlage aufmerksam (s. S. 2, 1. Abs. letzter Satz).

Herr Landkröner ging auf die Ausführungen/Nachfragen von Frau Beckmann, Frau Schütte-Haermeyer und Frau Dr. Tautorat ein:

- Es sei beabsichtigt, mit dem BPN einen Ortstermin zu vereinbaren, um sich dort hinsichtlich einer noch möglichen Umgestaltung beraten zu lassen.

- Die Einrichtung sei gesamtstädtisch tätig, habe aber auch mit den direkt im Stadtteil durchgeführten Veranstaltungen Stadtteilbezug.

- Die Einrichtung verfüge über 2 hauptamtliche Kräfte und 2 Unterstützungskräfte. Für die Räumlichkeiten und die Angebotspalette sei die personelle Ausstattung derzeit ausreichend.

- Bei den Projekten mit den Schulen sei die Zahl der Besucher genannt worden, es handele sich um 7 oder 8 Projekte.

Der Ausschuss beschloss einstimmig folgenden Antrag von Frau Beckmann:
1. Durch die Agentur Barrierefreiheit NRW ist eine Bestandsaufnahme einzuholen, inwieweit das Gebäude barrierefrei ist.
2. Danach ist ein Termin vor Ort festzulegen, an dem Vertreter des BPN und des Jugendamtes klären, was evtl. nachgebessert werden kann.
3. Es ist darzustellen, welche konkreten Maßnahmen (z. B. beim Aufbau eines jugendkulturellen Netzwerkes) und welche pädagogischen Konzepte angedacht werden, um Kinder und Jugendliche mit Behinderung anzusprechen und ein inklusives Miteinander zu gestalten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00983-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„….die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung wurde in enger Zusammenarbeit der Kulturbetriebe Dortmund und des Jugendamtes Dortmund erstellt. Auf der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 02.Juni 2015 wurde eine Stellungnahme ebenfalls eingebracht.

Zu 1:
In den einzelnen Einrichtungen des Dezernat 2 und Dezernat 4 finden Programme und Projekte der Kulturellen Bildung für unterschiedliche Altersstufen statt. Diese sind in den beigefügten Anlagen in Kürze beschrieben.

Zu 2:
Die Zusammenarbeit zwischen den Kultureinrichtungen und dem Jugendamt ist insbesondere seit der Einführung und Umsetzung des Kommunalen Gesamtkonzeptes intensiv. Einzelne Kooperationen werden in den Anlagen aufgeführt. Im Folgenden werden deshalb nur die größeren und auf Strukturbildung angelegten Maßnahmen genannt.

Nacht der Jugendkultur (nachtfrequenz)
Die Nacht der Jugendkultur fand erstmals im Kulturhauptstadtjahr 2010 im Ruhrgebiet und auch in Dortmund unter zahlreicher Beteiligung von Jugendverwaltung, -verbänden, sowie Kultureinrichtungen statt. Mittlerweile nehmen über 50 Kommunen in NRW an der Nacht der Jugendkultur teil und in Dortmund wird das Programm vor allem über den Beirat Kulturelle Bildung (s. o.) geplant. In den vergangenen Jahren fand bspw. der „living room“, eine Open Stage für Jugendliche von Jugendlichen organisiert als Kooperationsveranstaltung von Theater Dortmund, UZWEI_Kulturelle Bildung im Dortmunder U und Kulturbüro in der Jungen Oper statt. Dieses Kooperationsprojekt wird auch in Zukunft weiter ausgebaut.

Wechselspiel – Schul- und Jugendtheaterfestival
Das Schul- und Jugendtheaterfestival ist seit vier Jahren eine Kooperationsveranstaltung von Theater Dortmund, Theater Fletch Bizzel, Theater im Depot, Regionalem Bildungsbüro und Kulturbüro, bietet professionelle Bühnen für Schul- und Jugendtheatergruppen und findet alle zwei Jahre statt. In den Zwischenjahren werden jeweils Fortbildungen für Spielleiterinnen und Spielleiter angeboten.

Bündnisse für Bildung (Kultur macht stark)
Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert auch in Dortmund verschiedene Projekte, bei denen jeweils mind. drei Bündnispartner zusammen arbeiten. Beteiligte Bündnispartner in verschiedenen Projekten sind beispielsweise Kunstreich im Pott e. V., UZWEI_Kulturelle Bildung im Dortmunder U, FABIDO-Familienzentrum Dürener Straße, Museum Ostwall, Musikschule, Kulturbüro, jugendstil – Kinder- und Jugendliteraturzentrum und Robert-Schuman-Berufskolleg.

Weitere Kooperationen
Neben den hier und in der Anlage genannten Kooperationen existieren weitere dauerhafte gemeinsame Programme zwischen Kultureinrichtungen und Schulen wie z. B. im Landesprogramm „Kultur und Schule“ und dem Bundesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“. Kultur, Jugend und Schule arbeiten auch in verschiedenen anderen Netzwerken zusammen. Zu nennen sind hier das familienpolitische Netzwerk und das Dortmunder Netzwerk Medienkompetenz.
Informationen zur Kulturellen Bildung in Dortmund gibt darüber hinaus auch folgende Internetseite des Kulturbüros:
www.kulturellebildung.dortmund.de

Zu 3:
Seit 2007 verfügt die Stadt Dortmund über das Kommunale Gesamtkonzept: Kulturelle Bildung in Dortmund, das seinerzeit gemeinsam von Jugend-, Schul- und Kulturverwaltung unter Federführung des Kulturbüros erstellt wurde. Dieses Konzept sowie seine Fortschreibung aus dem Jahr 2009 wurden jeweils vom Land Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb um die besten Kommunalen Gesamtkonzepte in der Kulturellen Bildung ausgezeichnet und mit Preisgeldern bedacht. Auch wenn Jugendamt, Schulen und Kultureinrichtungen grundsätzlich unterschiedliche Aufgabenstellungen und Zielsetzungen verfolgen, verstärkt das Gesamtkonzept u. a. die Zusammenarbeit dieser drei Bereiche durch Vernetzung und die Entwicklung gemeinsamer Aktionen.

Ein Teilkonzept des Kommunalen Gesamtkonzeptes widmet sich seit 2008 der Kulturellen Bildung im vorschulischen Bereich und wurde vom Land in erheblichem Umfang gefördert. Besonders erwähnenswert ist hier neben einer Projektförderung für Kindertageseinrichtungen die Zusammenarbeit mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, um bereits in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher den Fokus stärker auf Kulturelle Bildung zu richten. Diese Kooperation geht inzwischen ins achte Jahr.

Kontaktstelle Kulturelle Bildung
Ein Schwerpunkt des Konzeptes ist die Struktur- und Netzwerkarbeit. So wurde als erstes die Kontaktstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro eingerichtet, die das Konzept umsetzt und weiterentwickelt, informiert und berät, Projekte initiiert und fördert.

Beirat
Die Kontaktstelle leitet regelmäßig die Sitzungen des Beirates „Kulturelle Bildung“, ein Netzwerk, in dem Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Jugendverwaltung/- einrichtungen wie zum Beispiel auch das Jugendkulturcafé Rheinische Straße, der Schulverwaltung (Regionales Bildungsbüro), von FABIDO sowie zahlreichen städtischen (z. B. Museen), nichtstädtischen (z. B. Zollern II/IV, DASA) und freien Kultureinrichtungen (z. B. Theater im Depot) und Vereinen (z. B. Africa Positive) zusammenkommen, sich austauschen und gemeinsame Projekte wie die Nacht der Jugendkultur organisieren.
Steuerungskreis
Im Steuerungskreis stimmen sich die Leitungen von Jugend-, Schul- und Kulturverwaltung regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen und Vorhaben ab.“


Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich sehr erfreut über die Stellungnahme.

Herr Grohmann fragte nach, in welchem Gebäude die kulturellen Bildungsangebote der Oper Dortmund stattfinden.
(Hinweis: Nach Auskunft der Verwaltung finden die Angebote der Kinderoper überwiegend in der „Jungen Oper“ – dem „Fliegenden Bau“ neben dem Schauspielhaus – statt. Pro Spielzeit werden 3 Inszenierungen und 1 Laienprojekt durchgeführt. Die Inszenierungen werden jeweils 15 mal gespielt, das Laienprojekt verfügt über 5 Vorstellungen. Zusätzlich dient die „Junge Oper“ als Proberaum für die genannten Inszenierungen.
Außerdem findet im großen Haus jeweils eine größere Produktion im Rahmen des „Märchensommers“ statt. Aktuell ist die Inszenierung „Ronja, Räubertochter“ geplant.)


Die Mitglieder nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Sachstandsbericht Streetwork
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01808-15)

Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich wenig begeistert von der Vorlage.
Zunächst vermisste sie eine Aussage über die konzeptionelle Zielrichtung der Streetwork, weiterhin fehlten folgende Angaben:
- Um welchen Personenkreis wird sich gekümmert?
- Welcher Personalschlüssel ist hinterlegt?
- Wie viele Personen arbeiten dort?
- Differenzierung der Zielgruppen
- Welches sind die Hauptprobleme?
- Wie sieht die Entwicklung aus?
Sie bat darum, in einer weiteren Vorlage auf diese Fragen einzugehen.

Frau Dr. Tautorat vermisste zudem Zahlen: Anzahl der hilfesuchenden Menschen, welche Hilfen in welchem zahlenmäßigen Umfang wurden gesucht, Anzahl der Mitarbeiter/innen. Eine entsprechende Aufstellung wäre ihr wichtig.

Herr Landskröner sagte zu, eine neue Vorlage unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte zu erstellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Streetwork zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01386-15)

Herr Hibbeln ging kurz auf die Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge und Frau Rabenschlag ein:

- Der Bereich der Kinder- und Jugendförderung verfüge über einen Gesamtetat von über 12. Mio. €. Gerade zu Beginn des Jahres ergäben sich immer gewisse Unsicherheiten, die zu einer Überschreitung des Planwertes führen könnten. Über das Jahr insgesamt werde darauf geachtet, dass das Budget eingehalten wird.

- Er sagte zu, die Zahlen unter Produktgruppe 606 noch einmal zu überprüfen und im nächsten Bericht eine deutlichere Darstellung zu wählen.

Der Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Ausbau von Vereinsvormundschaften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01470-15)

TOP 2.11 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.0.1, 2.0.2, 4.3 und 4.8 behandelt.


zu TOP 2.12
Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2014
- Kenntnisnahme -

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Arbeitsbericht 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Stand der Sorgerechtsentwicklung
- mdl. Bericht -
zu TOP 4.7
Entzug der elterlichen Sorge/ Inobhutnahme
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01956-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01956-15-E1)

TOP 2.13 und 4.7 wurden im Zusammenhang behandelt.

TOP 4.7 – Drucksache Nr.: 01956-15-E1:

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um Erläuterungen zu den Zahlen des Statistischen Landesamtes hinsichtlich der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

1. Wie erklärt sich die im Vergleich zu anderen Ruhrgebietsstädten proportional hohe Anzahl von Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen und Entzug der elterlichen Sorge) des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche?
2. Mit wieviel Schutzmaßnahmen rechnet die Verwaltung in 2015?

Begründung:
Das statistische Landesamt hat mitgeteilt, dass im Jahr 2014 in NRW 4628 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge durchgeführt wurden. Das waren 2,5 Prozent mehr Maßnahmen als ein Jahr zuvor. In 2350 Fällen ordneten die Gerichte den vollständigen und in 2 278 Fällen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an.
Insgesamt gab es in NRW im vergangenen Jahr 13198 vorläufige Schutzmaßnahmen der Jugendämter für Kinder und Jugendliche. Nach Köln liegt Dortmund mit 1140 Maßnahmen dabei an zweiter Stelle. Andere Städte im Ruhrgebiet wie Essen (573), Duisburg (170) oder Bochum (204) weisen erheblich geringere Zahlen auf.“

Frau Punge berichtete zur Sorgerechtsentwicklung in Dortmund 2015:

- Sorgerechtsentzüge
Hier geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, beispielsweise durch Vernachlässigung. Bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung stehen dem Familiengericht auf Vorschlag des Jugendamtes verschiedene Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Es können Weisungen oder Verbote ausgesprochen werden, das Sorgerecht kann teilweise oder vollständig entzogen werden.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 511 mal das Sorgerecht entzogen, 146 mal davon teilweise.
- Sorgeerklärungen
Die Sorgeerklärung ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind. Mit Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu. Einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung bedarf es nicht.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 799 Sorgeerklärungen beurkundet.
- Mitwirkung des Jugendamtes gem. § 50 SGB VIII vor dem Familiengericht
Als sozialpädagogische Fachbehörde wirkt das Jugendamt in Verfahren vor Familiengerichten mit. In der Regel erfolgt dies durch Stellungnahmen bzw. Anregungen für das Familiengericht.
Das Jugendamt war 2014 an insgesamt 2.837 familienrechtlichen Verfahren beteiligt.

Herr Gernhardt wies darauf hin, dass für die Sitzung des Ausschusses am 16.09.2015 eine Vorlage hinsichtlich Krisenintervention erstellt wird.
Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer bestätigte er, dass die höhere Zahl bei den Inobhutnahmen im Vergleich z. B. zu Essen in erster Linie mit UMF zu tun habe. In 2015 gab es bislang insgesamt 767 Inobhutnahmen, wobei derzeit nicht eingeschätzt werden könne, wie viele zusätzliche durch UMF dazu kommen werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung sagte er für die Sitzung am 16.09.2015 zu.


zu TOP 2.14
Situation Nordstadt – Mallinckrodtstraße
- mdl. Bericht -
zu TOP 4.6
Situation von Kindern aus Zuwandererfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01955-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01955-15-E1)

Die TOP 2.14 und 4.6 wurden im Zusammenhang behandelt.

TOP 4.6 – Drucksache Nr.: 01955-15-E1:

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen im Haus Mallinckrodtstraße 58.

Begründung:
Durch eine öffentliche Berichterstattung wurde bekannt, dass im Haus Mallininckrodtstraße 58 insgesamt 83 gemeldete BewohnerInnen, darunter 53 Kinder, aus Zuwanderfamilien unter zum Teil unzumutbaren Zuständen leben. Im Haus fehlten unter anderem sowohl eine Stromversorgung als auch vollständige Sanitärinstallationen.
Nach Bekanntwerden hat die Verwaltung während eines umgehend einberufenen Ortstermins das Haus besichtigt und eine Vielzahl bau- und wohnungsrechtlicher Mängel festgestellt, die vom Vermieter zu beseitigen sind. Ein Handlungsbedarf seitens des Jugendamtes wurde nicht festgestellt. Aufgrund der umfangreichen Berichterstattung sowie des öffentlichen Interesses sollte die Verwaltung im Ausschuss über ihre Einschätzung und Bewertung der Situation der im Haus lebenden Kinder und Jugendlichen berichten.“


Frau Punge berichtete:
Innerhalb einer kurz gesetzten Frist wurde der Berliner Vermieter des Problemhauses Mallinckrodtstraße 58 vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung aufgefordert, sich um dieses Haus zu kümmern. Insbesondere müssen Einrichtungen für den Allgemeinstrom sowie für den Einbau von Stromzählern instand gesetzt werden. Darüber hinaus stehen Reparaturen an Haustür und Klingelanlage sowie einige neue Fenster auf der Liste.
Am 27.07.2015 hatten sich Herr StD Stüdemann und Frau StR Schneckenburger persönlich ein Bild von der Immobilie gemacht. Mit Einverständnis der Bewohner/innen wurden die Wohnungen besichtigt.
Vor Ort wurde eine schwierige bauliche Wohnsituation angetroffen, im Rahmen dessen aber ordentlich geführte Haushalte, so dass weder das Gesundheitsamt noch das Jugendamt aktuell Beanstandungen hatten. Für die vorgefundenen Missstände ist vielmehr der Eigentümer verantwortlich.
Das Gesundheitsamt hat in der Mallinckrodtstraße 58 insbesondere die Situation der Kleinkinder begutachtet. Die Kinder dort werden von den Eltern gut versorgt, bei Bedarf werden Familienhebammen eingesetzt. Sie besuchen die Schule und nutzten die Freizeitangebote in ihrer Umgebung.
Der Jugendhilfedienst hat im Vorfeld – nicht nur in diesem Haus, sondern auch in den anderen Problemhäusern – regelmäßig betreut und geprüft. In der Mallinckrodtstraße 58 wohnen Familien, zu denen bereits Zugang gefunden werden konnte (über Jugendhilfedienst, muttersprachliche Familienbegleiter). Die Familien haben Vertrauen gefasst. Die Angebote der Familienbegleiter werden angenommen (z. B. Behördengänge).
Eine weitere regelmäßige Betreuung erfolgt.

Auf die Nachfrage von Herrn Spangenberg teilte Frau Punge mit, dass bei Umzug einer Familie nur dann Kontakt gehalten werden könne, wenn der neue Wohnort bekannt ist. Das gestalte sich aber oft schwierig. Die einzige Möglichkeit sei im Prinzip, aufgrund der Vertrauensbasis über die Familienbegleiter weiterhin in Verbindung zu bleiben.

zu TOP 2.15
Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

Herr Sohn warf die Frage auf, inwieweit es möglich ist, diese Tischvorlage mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu beraten, damit – wie ihm bereits signalisiert wurde – eine vernünftige inhaltliche Vorbereitung der Fraktionen und Träger möglich ist.

Herr Hibbeln machte deutlich, dass eine Entscheidung des Rates am 03.09.2015 notwendig sei, damit nach dem aufgestellten Terminplan eine Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen erfolgen könne.

Herr Spangenberg würde eine heutige Entscheidung des Ausschusses sehr begrüßen, damit die angeschlossenen Träger frühzeitig Klarheit hinsichtlich der Möglichkeit der Weiterführung der Arbeitsverhältnisse haben.

Für Herrn Gora wäre eine Zustimmung unproblematisch, wenn zunächst nur die Bestandssicherung des Budgets des Jugendrings erfolgen würde. Nach entsprechender Vorbereitung wäre es dann in einigen Wochen möglich, über quasi ergänzende Mittel für strukturelle Veränderungsmaßnahmen zu beraten.

Frau Schütte-Haermeyer unterstützte den Vorschlag von Herrn Gora. Sie ergänzte ihn dahingehend, dass die 8%ige Kürzung zurückgenommen und die 1,5 %ige Steigerung der jährlichen Kostensteigerungsrate beschlossen wird. In der Sitzung des Ausschusses am 16.09.2015 könne dann die Diskussion über die angestrebten Erweiterungen erfolgen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden abweichenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bestandssicherung des Budgets des Jugendrings. Die 8 %ige Kürzung der Zuschüsse wird zurückgenommen. Weiterhin wird eine jährliche Kostensteigerungsrate von 1,5 % für Personal- und Sachkosten eingerechnet.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Projekt "Klarkommen! Chancen bieten durch Prävention vor Ort"
- mdl. Bericht der Polizei -

Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2.2 behandelt.



zu TOP 3.2
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Die Mitglieder kamen überein, die Vorlage als eingebracht anzusehen und in der Sitzung des Ausschusses am 16.09.2015 abschließend zu beraten.

Zu diesem Termin soll dann auch ein Berichterstatter eingeladen werden, der die jugendrelevanten Themen erläutert.


zu TOP 3.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie nahm das Konzept und die Ergebnisse aus der Pilotphase zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept „So läuft das“ zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität und die Ergebnisse aus der Pilotphase zur Kenntnis. Der Rat beschließt zudem die Fortschreibung des Konzeptes für eine Anwendung in den Bereichen Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre sowie die Durchführung einer zweiten Pilotphase.


zu TOP 3.4
Verwendung und Abrechnung von Spenden und Stiftungsmitteln im Bereich des Jugendamtes (FB 51) im Jahr 2013 - PB 02/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00959-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01307-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01805-15)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01805-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet den Punkt „Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze“ für die AKJF-Sitzung vorzusehen.

Anfang Juni war den Medien zu entnehmen, dass der Verwaltungsvorstand sich mit Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten befasst und sich für eine damit verbundene Qualitätsoffensive ausgesprochen hat. Ziel soll es sein, defekte Spielgeräte schneller als bisher auszutauschen.

Die Verwaltung wird gebeten, dieses neue Konzept für den Austausch von Spielgeräten im Ausschuss vorzustellen und zu erläutern, ob das Programm über die öffentlichen Kinderspielplätze hinaus auch für Spielanlagen der städtischen Kindertageseinrichtungen oder Schulhöfe angewendet werden soll.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zur Frage der SPD-Ratsfraktion nehme ich wie folgt Stellung:
1. Vorstellung des Konzepts „Qualitätsoffensive Kinderspielplätze“

Ist-Situation
Dortmund ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt. Im Stadtgebiet gibt es aktuell 343 öffentliche Kinderspielplätze. Durch die Umsetzung von städtebaulichen Verträgen und im Rahmen der Stadtentwicklung kommen stetig weitere hinzu, wie beispielsweise zuletzt beim Phoenixsee und dem Neubaugebiet Hohenbuschei.
Die enge Kooperation und Zusammenarbeit von StA 51/6 Jugendamt / Büro für Kinder- und Jugendinteressen, StA 66/5 Stadtgrün / Objektplanung und StA 66/6 Stadtgrün / Unterhaltung sorgt für einen reibungslosen Ablauf, insbesondere wenn Maßnahmen für die Sicherheit, z.B. bei defekten Spielgeräten, auf den Spielplätzen erforderlich sind.
Dennoch dauert es mitunter sehr lange, bis abgebaute Spielgeräte ersetzt werden können. Die Erfahrung zeigt, dass die Ersatzbeschaffung neuer Geräte in der Vielzahl von einzelnen Bestellungen sehr umfangreich und zeitintensiv in der Bearbeitung ist.
Mit dem Ziel, strukturelle Veränderungen einzuleiten und ein System der schnelleren Informationszeiten zu schaffen, bildete sich auf Initiative des Dezernats 4 im März 2015 eine Projektgruppe unter der Federführung des Büros für Kinder- und Jugendinteressen. Gemeinsam mit StA 66 (Tiefbauamt) und StA 19 (Vergabe- und Beschaffungszentrum) wurde ein Vorschlag zur Optimierung der Beschaffungsvorgänge erarbeitet.

Arbeitsweise der Projektgruppe
Die Projektgruppe erarbeitet standardisierte Rahmenvertragsbedingungen für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf öffentlichen Kinderspielplätzen der Stadt Dortmund. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bedarfserhebung in den Unterhaltungsbezirken für die Jahre 2015 bis 2017 und mit der vom Jugendamt zur Prozessoptimierung neu entwickelten Datenbank, werden die perspektivischen Handlungsbedarfe ermittelt und durch den neuen Rahmenvertrag abgedeckt.

Zunächst sind Ersatzbeschaffungen für typische Spielgeräte wie Schaukeln, Wippen, Sandspielgeräte, Bolzplatztore und modulartige Spielgerätekombinationen vorgesehen.
In einem weiteren Arbeitsschritt wird die Ersatzbeschaffung von Rutschen vorbereitet. Eine Lösung für die Rutschen muss separat erarbeitet werden, da es sich überwiegend um Hangrutschen auf Erdhügeln handelt und hier eine Vielzahl an verschiedenen Einbausituationen und Geräten besteht.

In enger Abstimmung mit StA 66 und StA 51 wurden die Standards für Spielgeräte neu festgelegt. Pädagogische Anforderungen wurden dabei ebenso berücksichtigt wie Grundsätze der Nachhaltigkeit und die langfristige Minimierung von Folgekosten für Reparatur und Unterhaltung. Auf Basis dieser Standards erarbeitet StA 66 ein Leistungsverzeichnis, welches die Grundlage für das Ausschreibungsverfahren darstellt. Zur grundsätzlichen Optimierung des Ausschreibungsverfahrens wurde von StA 19 ein Formblatt entwickelt, um Ausschlussgründe im Vergabeverfahren zu minimieren und den Wettbewerb der Anbieter zu erhöhen.

Erhoffte Veränderungen
Durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 3 Jahren für die Beschaffung der o.a. Spielgeräte wird der Prozess der Ersatzbeschaffung abgebauter Spielgeräte deutlich beschleunigt. Vorhandene Finanzmittel können zeitnah und effizient eingesetzt werden. Weiterhin werden überalterte Spielgeräte schneller abgebaut und die Attraktivität der Spielplätze durch zeitgemäße Neuausstattung gesteigert. Die Ausschreibung des Rahmenvertrages wird nach der Sommerpause erfolgen.

Perspektivisch wäre es möglich, das erarbeitete Vergabeverfahren im Sinne positiver Synergien auch für die Beschaffungen von Spielgeräten bei FABIDO und dem Fachbereich Schule bedarfsgerecht einzusetzen.“


Herr Grohmann bat, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Schulausschuss und dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01925-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01925-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„… 1. Haben Tagesmütter mit Kooperationspartner FABIDO kostenlosen Eintritt in Zoo, Westfalenpark und/oder ähnliche städtische Einrichtungen?
2. Falls ja, haben Tagesmütter mit anderen Kooperationspartnern gleiche oder ähnliche Vergünstigungen? Falls ja, welche?
3. Ist es korrekt, dass in den städtischen Kitas Eltern auch ohne Beschäftigungsnachweise, über den 35 Stunden Rechtsanspruch hinaus, mehr Stunden buchen können, während bei den Personen in der Kindertagespflege über jede Stunde die über den Rechtsanspruch hinausgeht ein Nachweis erfolgen muss?
4. Wie werden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Dortmund bei Einrichtung der Kindertagespflege (Tagesmütter) umgesetzt?
Welche Möglichkeiten haben Tagesmütter entsprechende Mittel zu beantragen und wie wird dieses publiziert?
Wie viele Anträge gab es seit 2008 und wie viele sind positiv beschieden worden?
Wir bitten darum die Antworten auch dem FABIDO - Ausschuss zu Kenntnis zu geben.“


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 16.09.2015.


zu TOP 4.3
Projekt DO IT
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01948-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01948-15-E1)

TOP 4.3 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.0.1, 2.0.2, 2.11 und 4.8 behandelt.


zu TOP 4.4
Straßensozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01949-15)

Der TOP 4.4 wurde zurückgezogen.


zu TOP 4.5
Betreuungsgeld
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01950-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01950-15-E1)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, das Urteil unverzüglich umzusetzen und die frei werdenden Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro den Bundesländern für den weiteren qualitativen Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

3. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, die zu erwartenden Bundesmittel den Städten und Gemeinden zielgerichtet für Investitionen in die Betreuung von Kindern zukommen zu lassen.

4. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und welche Konsequenzen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Verwaltung ergeben.


Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli festgestellt, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb verfassungswidrig und nichtig ist.

Das Urteil ist damit ein klares Signal gegen eine rückständige Familienpolitik besonders zu Lasten von Frauen. Mit dem Betreuungsgeld werden Kinder von frühkindlicher Bildung in der Kindertagesbetreuung ferngehalten. Das betrifft insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien, die nicht in Betreuungseinrichtungen angemeldet werden, sondern zu Hause bleiben. Damit bleiben wichtige integrative Effekte aus.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz zum 01.08.2015 und Plätze in der Kindertagespflege“ (Drucksache Nr: 00244-15) dargestellt, dass die Zahl der Kinder unter drei Jahren aktuell mit 16.007 um rund 1.000 Kinder höher liegt als die bisherige Planungsgröße. Bezogen auf das geplante Versorgungsziel von 35% ergibt sich dadurch ein zusätzlicher Ausbaubedarf von 350 Betreuungsplätzen. Für die Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht ergibt sich bis zum Kindergartenjahr 2017/2018 ein zusätzlicher Ausbaubedarf von 550 Plätzen.

Auch diese Zahlen zeigen, dass die Mittel für das bisherige Betreuungsgeld dringend und besser für den Ausbau von Betreuungsplätzen genutzt werden sollten und müssen.“


Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen mehrheitlich (11 Ja, 2 Nein – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, das Urteil unverzüglich umzusetzen und die frei werdenden Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro den Bundesländern für den weiteren qualitativen Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

3. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, die zu erwartenden Bundesmittel den Städten und Gemeinden zielgerichtet für Investitionen in die Betreuung von Kindern zukommen zu lassen.

4. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und welche Konsequenzen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Verwaltung ergeben.



zu TOP 4.6
Situation von Kindern aus Zuwandererfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01955-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01955-15-E1)

Der TOP 4.6 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.14 behandelt.


zu TOP 4.7
Entzug der elterlichen Sorge/ Inobhutnahme
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01956-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01956-15-E1)

Der TOP 4.7 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.13 behandelt.


zu TOP 4.8
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02016-15)

TOP 4.8 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.0.1, 2.0.2, 2.11 und 4.3 behandelt.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Herr Sohn wies darauf hin, dass für diese Sitzung (und ggf. auch für die nächste) aus organisatorischen Gründen keine Übersicht von der Verwaltung geliefert werden kann.

Die Mitglieder sprachen sich für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens aus.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen folgende Informationen vor:

Informationsfahrt des Ausschusses
Die Mitglieder kamen überein, eine Informationsfahrt durchzuführen. Herr Sohn bat um entsprechende Vorschläge hinsichtlich Ziel und Schwerpunkt (an den Vorsitzenden oder die Geschäftsführung).


Klausurtagung 02.09.2015
Herr Sohn verwies auf den Klausurtermin und bat die Mitglieder um kurzfristige Rückmeldung (soweit noch nicht geschehen).


Unterausschuss (UA)
Herr Hibbeln teilte mit, aufgrund des Streiks und der Situation UMF sei das Thema fachliche Weiterentwicklung des Jugendamtes etwas ins Hintertreffen geraten. Er schlug vor, sich in der Oktober-Sitzung des Ausschusses auf einen neuen Termin für den UA zu verständigen.

Herr Barrenbrügge vertrat die Auffassung, dass trotz der sicherlich nachvollziehbaren angespannten Lage ein Termin (z. B. für Dezember) vereinbart werden könne.
Zwar machte für Herrn Grohmann ein Treffen des UA nur Sinn, wenn es Berichtenswertes gebe. Aber es seien regelmäßige Treffen vereinbart worden. Er bat um Mitteilung, ob aufgrund der von Herrn Hibbeln geschilderten Umstände der Zeitplan des Gesamtprojektes (Abschluss des Weiterentwicklungsprozesses Mitte 2017) in Frage gestellt wäre.
Frau Dr. Tautorat stimmte Herrn Barrenbrügge zu. Außerdem würde sie interessieren, wie weit das Fallmangement gekommen sei.
Herr Hibbeln verdeutlichte, es spreche selbstverständlich nichts gegen eine Terminabsprache. Er habe darauf hinweisen wollen, dass derzeit keine weitgreifenden Veränderungen präsentiert werden könnten.
Eine Gefährdung des zeitlichen Gesamtziels könne er momentan nicht sehen.
Herr Gora regte an, sich evtl. in der Klausurtagung auf einen neuen Termin zu verständigen. Ansonsten erwarte er schon, dass die Teilnehmer des UA von der Verwaltung informiert werden, wenn aufgrund aktueller Ereignisse die Arbeit des UA etwas zurückgestellt werden müsse.
Der Vorschlag von Herrn Gora fand die Zustimmung des Ausschusses.
Teilbelegschaftsversammlung Jugendhilfedienste/Personalbemessung
Auf die Nachfrage von Herrn Sohn teilte Herr Hibbeln mit, dass seines Wissens in der Klausurtagung ein Zwischenbericht gegeben werden soll.
Auf die erneute Nachfrage von Herrn Sohn ergänzte Herr Hibbeln, es lägen Ergebnisse des beauftragten Instituts vor, die im Verwaltungsvorstand diskutiert wurden. Einer der Arbeitsaufträge sei, sich noch einmal mit anderen Jugendämtern abzustimmen. Dieser Termin sei für den 31.08.2015 geplant. In der Klausurtagung könnten dann vom Grundsatz her die ersten vorliegenden Ergebnisse mitgeteilt werden.






Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.25 Uhr.




Sohn Barrenbrügge
Vorsitzender stellv. Vorsitzender








Spangenberg Lieberknecht
Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1
(See attached file: 12.08.2015_die urbanisten.pdf)



Anlage zu TOP 2.4
(See attached file: Hilfen für Kinder alkoholkranker Eltern.pdf)



Anlage zu TOP 3.1
(See attached file: Vorstellung_AKJF_2015_08_12.pdf)