Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 04.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Naumann i.V. für Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

./.

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Bachmann, 11/3
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 04.02.2016, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.0 Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 03445-16)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.11.2015



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- nicht besetzt -



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Eingruppierungn & AT-Verträge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03333-15)

3.1.2 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03473-16)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Einsatz von Software
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02700-15-E1)
(Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 29.10.15 versandt)

hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02700-15-E2)

4.1.2 IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03493-16)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Haushaltsbeschluss zur Auflösung des Talentbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03573-16)

4.2.2 Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dortmund-Hacheney (EAE) nebst Erweiterungsbau „An der Buschmühle“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03583-16)






Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.0
Bestellung einer Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03445-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation fasst einstimmig folgenden Beschluss.

Der Ausschuss für Personal und Organisation bestellt Frau Ines Mundhenke zur Schriftführerin und Frau Monika Helfer sowie Frau Petra Ilter zur stellvertretenden Schriftführerin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Sohn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.11.2015

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) merkt an, dass bei der Anwesenheitsliste durch den Vermerk –nicht anwesend- hinter seinem Namen der Eindruck erweckt wird, dass kein Vertreter für die AfD Fraktion erschienen sei.
Allerdings war der vom Rat der Stadt Dortmund gewählte Sachkundige Bürger Volker Huft-Krollner als Vertreter für Herrn Bohnhof erschienen.
Aufgrund einer fehlerhaften Auslegung der maßgeblichen Vorschriften, die mittlerweile von der Verwaltung revidiert wurde, wurde Herr Huft-Krollner nicht als stimmberechtigter Vertreter akzeptiert, sodass er den Sitzungsaal verließ.

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.11.2015 wurde genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- nicht besetzt –


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes


zu TOP 3.1.1
Eingruppierungn & AT-Verträge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03333-15)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
im Zuge der letztjährigen Diskussion um AT-Verträge, bitten wir um eine Darstellung, wie
viele AT-Verträge, mit welchen Gehaltshöhen (Brutto-Jahreswerte) es zur Zeit im Bereich
der Stadtverwaltung gibt.
Zusätzlich bitten wir um eine Gegenüberstellung mit der Besoldung B2 (Brutto-
Jahreswerte).

Außerdem liegt den Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Zeit sind 16 Beschäftigte auf der Basis von außertariflichen Arbeitsverträgen bei der Stadt
Dortmund beschäftigt. Es handelt sich in der Regel um Verträge, die für
Geschäftsführungspositionen abgeschlossen wurden.
Darüber hinaus wird 7 Beschäftigten neben dem höchsten tariflich gebundenen Entgelt im
Wege einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag eine außertarifliche Zulage gewährt. Diese wird
in der Regel für weitergehende Funktionen und Verantwortlichkeiten gezahlt.
Die verschiedenen Bruttojahressummen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.
Die Jahressummen basieren auf den jeweiligen Grundgehaltsvergütungen. Zulagen für Kinder
bzw. Familienstände werden individuell gewährt und würden eine Vergleichbarkeit
verhindern.
Der Bruttojahreswert einer B 2 Besoldung beträgt zur Zeit: 80.926,56 €
Ab dem 01.08.2016 erhöht sich die Besoldung auf: 82.626,00 €

Funktionen mit außertariflichen Verträgen
Bruttojahressumme
1. Geschäftsführung 189.264,00 €
2. Geschäftsführung 139.920,00 €
3. Geschäftsführung 129.920,04 €
4. Fachbereichsleitung 127.315,56 €
5. Bereichsleitung 109.368,36 €
6. Geschäftsführung 102.578,40 €
7. Fachbereichsleitung 96.499,92 €
8. Fachbereichsleitung 96.499,92 €
9. Fachbereichsleitung 96.087,72 €
10. Geschäftsführung 95.000,00 €
11. Geschäftsführung 94.122,24 €
12. Fachbereichsleitung 90.783,60 €
13. Geschäftsführung 90.000,00 €
14. Geschäftsführung 86.244,36 €
15. Projektleitung 73.322,40 €
16. Projektleitung 66.000,00 €
Funktionen mit außertariflichen Zulagen
1. Fachbereichsleitung 83.214,84 €
2. Fachbereichsleitung 81.269,28 €
3. Fachbereichsleitung 80.342,40 €
4. Fachbereichsleitung 80.332,92 €
5. Fachbereichsleitung 80.332,92 €
6. Fachbereichsleitung 80.322,92 €
7. Geschäftsbereichsleitung 72.299,64 €

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03473-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Gute Personalarbeit bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03615-16)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
im Kontext der im Betreff genannten Vorlage (DS 02962-15 vom 17.11.2015) und des damit verbundenen Leitfadens für Führungskräfte wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Gehen für die Verwaltung die unter dem Punkt „1.) Aus- und Weiterbildung“ genannten Zielgrößen mit einer Absenkung des Anforderungsprofils einher, um die genannten Zielgrößen zu erreichen?
2. Liegt das bis Ende 2015 erstelle, vereinfachte Beurteilungssystem vor? Falls ja, wird um Darstellung dieses vereinfachten Beurteilungssystems – z.B. in Form einer Präsentation im Ausschuss – gebeten.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zum Themengebiet nehme ich wie folgt Stellung:
1. Gehen für die Verwaltung die unter dem Punkt „1) Aus- und Fortbildung“ genannten
Zielgrößen mit einer Absenkung des Anforderungsprofils einher, um die genannten
Zielgrößen zu erreichen?

Das Auswahlverfahren der Stadt Dortmund hat zum Ziel, Transparenz, Akzeptanz und
insbesondere Chancengleichheit für die jährlich ca. 6.000 jungen Menschen, die sich für
die unterschiedlichen Ausbildungsberufe bei der Stadt Dortmund bewerben, zu gewährleisten.
Dabei richtet sich die Auswahl der jungen Menschen nach Art. 33 Abs. 2
Grundgesetz. Bei der Besetzung der Ausbildungsstellen gilt daher die Maßgabe, dass
grundsätzlich die am besten geeignete Person den Ausbildungsplatz erhält.
An der Effizienz und Durchführung des bestehenden Auswahlverfahrens wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich gearbeitet. Ziel der
Stadt Dortmund ist es, ein rechtssicheres Auswahlverfahren zur Besetzung der Ausbildungsstellen durchzuführen. Insofern hat es keine Änderung des Anforderungsprofils gegeben.
Wie im Ausbildungskonzept der Stadt Dortmund dargestellt, wurde die strategische Ausrichtung des Ausbildungsmarketings ständig an aktuelle Handlungsfelder angepasst.

Ein aktuelles Handlungsfeld ist zum Beispiel die frühzeitige berufliche Absicherung von
Hauptschülerinnen und Hauptschülern, um einen Übergang ins Berufsleben zu ermöglichen und die Abhängigkeit von Transferleistungen zu verhindern.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Nachwuchsgewinnung ist die Erhöhung der Bewerbungsanzahl von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Alle Berufe, in denen es rechtlich möglich ist, sind für Schülerinnen und Schüler
mit dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 Typ A geöffnet.
Der direkte Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern in Dortmunder Schulen wird intensiviert, indem die Berufswahlorientierungslehrerinnen und Berufswahlorientierungslehrer
in den Dortmunder Haupt- und Gesamtschulen direkt angesprochen werden. Alle
Dortmunder Haupt- und Gesamtschulen werden regelmäßig aufgesucht, um die Schülerinnen
und Schüler der 9. Klassen über das Ausbildungsangebot der Stadt Dortmund zu
informieren. Dabei werden auch Förderungsmöglichkeiten - wie Schülerbetriebs- und
Kurzzeitpraktika - aufgezeigt und angeboten.

Darüber hinaus wurde ein Projekt zur Förderung von Hautpschülerinnen und Hauptschülern
initiiert. Dieses wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt (50/7) durchgeführt und
richtet sich an junge Menschen, die überwiegend über einen Hauptschulabschluss verfügen
und bisher aus unterschiedlichen Gründen keine Chance auf einen Ausbildungsplatz
hatten. Die 10 Ausbildungsstellen werden zusätzlich zu den bedarfsgerechten Ausbildungsstellen angeboten. Dieses Projekt soll auch für die nächsten Einstellungsjahre fortgesetzt
werden.
Über die oben genannten Maßnahmen hinaus ist der Ausbau der Zusammenarbeit mit verschiedenen Migrantenorganisationen, wie z.B. der Kausa-Servicestelle, vorgesehen.

2. Liegt das Ende 2015 erstellte, vereinfachte Beurteilungssystem, vor? Falls ja, wird
um Darstellung dieses vereinfachten Beurteilungssystems – z.B. in Form einer Präsentation im Ausschuss – gebeten.

Zur Entwicklung des neuen Beurteilungswesens wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, dem
auch die Personalvertretung angehört. Verschiedene Punkte sind noch abzustimmen, damit
ein rechtssicheres, neues System vorliegt, zu dem Konsens besteht. Die Regelbeurteilungen
der Beamtinnen und Beamten zum 01.01.2016 wurden nach dem derzeitigen Beurteilungswesen vorgenommen. Sobald das neue Konzept vorliegt, werden wir Sie im Ausschuss für Personal und Organisation hierüber informieren.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche


zu TOP 3.2.1
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der DIE LINKEN & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.04.2016
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.02.2016

Frau Dr. Tautorat (DIE LINKEN & PIRATEN) und Herr Bohnhof (AfD) bitten, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 3.2.1, Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten


zu TOP 4.1.1
Einsatz von Software
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02700-15-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / die GRÜNEN bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der nächsten Jahre - u.a. im Rahmen einer Risikoanalyse – zu untersuchen, inwiefern, bzw. wie stark die städtische IT-Infrastruktur von Dritten (Softwareanbietern) abhängig ist.
Werden unerwünschte Abhängigkeiten und/oder Risiken festgestellt, soll der schrittweise Umstieg auf Freie Software als Ausweg aus dieser Abhängigkeit genauer untersucht werden.

Begründung:
Im Rahmen des neu geplanten Präqualifizierungsverfahrens für IT-Projekte der Stadtverwaltung (s. PM 1285 vom 25.8.2015) sowie des neuen IT-Konzeptes sollen vor Kauf und Einführung neuer Software unterschiedliche Alternativen nach Wirtschaftlichkeit und möglichen Risiken analysiert werden. In diese Risikoanalyse, der eine besondere Bedeutung beigemessen wird, soll zugleich eine Bewertung der Abhängigkeiten von Softwareanbietern und daraus resultierende Risiken aufgenommen werden.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Dortmund gibt es seit über 10 Jahren einen Mischeinsatz von freier (Open-Source) und geschlossener (proprietärer) Software. Der Einsatz von freier Software auf den PC-Arbeitsplätzen sowie in den Systemen der Infrastruktur gehört somit zur Normalität.

Die Softwareeinführung bei der Stadtverwaltung Dortmund erfolgt im Rahmen eines Softwareeinführungsprozesses. In dem Prozess werden wesentliche Arbeitsschritte, wie z.B. das Erstellen von Prozessbeschreibungen, von Risikoanalysen, von Berechtigungskonzepten, von Sicherheits- und Benutzerkonzepten etc., durchgeführt.
Die inhaltlichen sowie technischen Aspekte werden in der Regel durch ein Lasten-/Pflichtenheft erfasst und der Funktionsumfang aller infrage kommender Software-Produkte einander gegenübergestellt. Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt über eine klassische Wirtschaftlichkeitsberechnung. Bei der Auswahl sind freie sowie geschlossene Software-Produkte gleichgestellt.

Ein Hauptbestandteil des Softwareeinführungsprozesses ist das mit VV-Beschluss vom 25.08.2015 eingeführte Präqualifikationsverfahren.

Die Auswahl der eingesetzten Software wird unter genauer Betrachtung der gestellten Anforderungen und der lokalen Gegebenheiten durchgeführt. Der Fokus der IT in der Stadt Dortmund wird deshalb auf die funktionelle, zuverlässige, leistungsfähige und sichere IT-Umgebung für die Beschäftigten gelegt. Die Fokussierung ist dabei immer unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Benutzerakzeptanz durchzuführen. Dies
kann nur durch starke Standardisierung der IT-Produkte erfolgen, wodurch die Komplexität und die Vielschichtigkeit reduziert werden. Des Weiteren wird durch die Standardisierung das Zusammenspiel von unterschiedlichen Software-Produkten ermöglicht oder vereinfacht.

Aufgrund der komplexen und vielfältigen Aufgaben der Stadt Dortmund befindet sich eine Vielzahl von fachspezifischen Software-Produkten im Einsatz. Die Anbieter, die teilweise kleine und individuelle Softwareunternehmen sind, orientieren und unterstützen in der Regel die gängigen „Marktstandards“, die ggf. durch geschlossene Software-Produkte gebildet werden. Eine Vielzahl von Erfahrungen anderer und vergleichbarer öffentlicher Verwaltungen bestätigt dieses Vorgehen und gibt die Komplexität des Themas wieder. Weiterhin lässt sich feststellen, dass das Angebot an
entsprechender freier Fachsoftware am Markt nicht vollumfänglich verfügbar ist.

Oberste Priorität bei der Auswahl einer Software ist die Sicherstellung des Betriebes der mit IT abzuwickelnden Geschäftsprozesse der Stadtverwaltung Dortmund.

Die Thematik „Einsatz von freier Software“ wird, wie in der APO-Sitzung vom
27.11.2015 vorgeschlagen, im Masterplan „Digitale Stadt“ weitergehend behandelt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig dem Antrag zu.




zu TOP 4.1.2
IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03493-16)

Herr Bartel (10/AL) präsentiert anhand einer PowerPoint Präsentation das Arbeitsprogramm 2016.

Die Präsentation ist dem öffentlichen Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Frau Dr. Tauturat (Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN) fragt nach der Abhängigkeit vom Hersteller und der Herstellerunabhängigkeit Die Fraktion bittet um Aufnahme dieses Kriteriums in das Arbeitsprogramm 2016. Dieses solle in das Programm eingepflegt werden.
Des Weiteren fragt Frau Dr. Tautorat nach dem Masterplan Digitale Stadt und welche Kriterien darin aufgenommen seien. Auch hier wäre die Abhängigkeit vom Hersteller und der Herstellerunabhängigkeit gut aufgehoben.
Sie bittet die Antworten dem Protokoll beizufügen.

Herr Bartel (10/AL) sagt eine Beantwortung zu (Anlage 2).

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN) stellt fest, dass die Ausweitung der Aufgaben personalneutral durchführt wurde.
Im Bezug darauf bittet er um Beantwortung folgender Frage: Wurde die Analyse nach § 5 Arbeitsschutzgesetz schon durchgeführt? Wenn nicht, wird diese noch gemacht und wenn ja, wann kann der Vollzug gemeldet werden?

Herr Bartel sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

Frau Dr. Tautorat bittet den Ausschuss für Personal und Organisation im Vorhinein über mögliche Outsourcing-Prozesse des Systemhauses zu informieren.

Herr Schiff (Vorsitzender SPD-Fraktion) befürwortet dieses Vorgehen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Rückblick auf das Jahr 2015 und das Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 des StA 10 zur Kenntnis.




4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten


zu TOP 4.2.1
Haushaltsbeschluss zur Auflösung des Talentbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03573-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses zur Auflösung des Talentbüros.

Begründung:
Mit dem Haushaltsbeschluss 2015 im Februar des vergangenen Jahres hat der Rat die Auflösung des Talentbüros beschlossen. Die „Initiative Dortmunder Talent“ besteht jedoch weiterhin.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu dem Begehren der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stelle ich Folgendes fest:
Der von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN angesprochene Haushaltsbeschluss besagt:
„Das Büro für Talentförderung wird aufgelöst. Die Mitarbeitenden werden innerhalb der
Verwaltung anderweitig eingesetzt.“ Dieser Beschluss stellt nach § 62 Abs. 1 GO NW einen
Eingriff in die Organisationshoheit des (Ober-)Bürgermeisters dar. Danach ist der
(Ober-)Bürgermeister für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten
Verwaltung verantwortlich. Er leitet und verteilt die Geschäfte. In Rahmen dieser Organisationshoheit, zu welcher insbesondere die innere Ausgestaltung der Wahrnehmung von Aufgaben gehört, ist es somit die Aufgabe des Oberbürgermeisters, über eine Auflösung oder eine Fortführung der Aufgabe der Initiative Dortmunder Talente zu entscheiden.
Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für 2015 wurde der Ansatz von 9.000,- € gestrichen,
dies halte ich für fatal, da hier am falschen Projekt gespart wird. Gleichwohl ist es gelungen,
durch Fördermittel und Sponsoring die Initiative weiter zu beschäftigen. Die erzielten Ergebnisse zeugen von der richtigen Entscheidung.
Gerne wiederhole ich die Argumentation, die ich schon 2015 für den Erhalt des Talentbüros
ins Feld geführt habe und verweise auch noch einmal insbesondere auf die bisherigen Erfolge
der Arbeit.
Die Initiative Dortmunder Talente hat durch zahlreiche Initiativen und Aktivitäten eine Vorreiterrolle in der Jugendförderung übernommen. Als Beispiele seien hier nur die World Robot Olympiad (WRO-Finales 2013, 2014 und 2015), Stark in Deutsch-Fit für die Schule, Stadt der Zukunft (Smarter Cities Challenge) oder Schach für Kids genannt. Darüber hinaus richtet das Team jährlich den „Tag der Talente“ aus.
Auch aus Sicht des Städtetages wird die Initiative als ein „hochinteressanter und zukunftsweisender Ansatz angesehen, der in den unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt sowie diversen Programmen stattfindenden Aktivitäten und Ressourcen bündelt mit dem Ziel, Begabungs- und Bildungspotentiale der Menschen vor Ort optimal zu entwickeln und gesellschaftliche wie auch berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Initiative verfolgt damit das Ziel, kommunale Bildungslandschaften im Sinne eines Gesamtsystems von Erziehung, Bildung und Förderung zu errichten und damit auch von Seiten der Kommunen einen wirksamen Beitrag zur Bildungsentwicklung vor Ort zu leisten.“
Andere Kommunen haben inzwischen die Ideen, die Talente und Potenziale aller Dortmunderinnen und Dortmunder unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion sowie Bildungsbiografie oder Einkommen zur Entfaltung zu bringen und ihnen ein selbstbestimmtes und wirtschaftlich unabhängiges Leben in unserer Stadt zu ermöglichen, übernommen und erzielen positive Ergebnisse. Die Initiative Dortmunder Talente bietet Unterstützung bei Einrichtungen und Initiativen an und wird daher für den Aufbau von Netzwerken von Wirtschaft und Trägerkreisen begrüßt.

Partner mit denen die Initiative zusammenarbeitet sind:
o TECHNIK BEGEISTERT e.V.
o TalentMetropole Ruhr
o Teach First und dem Schulministerium NRW
o Ideenwerkstatt „Talente und Potenziale“
o Geschäftsführung Netzwerk „ (Hoch)Begabungsförderung in Dortmund als gesellschaftliche Herausforderung“ und
o IBM Deutschland.

Weitere Institutionen, die die Zusammenarbeit schätzen und die Arbeit fördern:
o Bildungseinrichtungen wie Schulen, Tageseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen
etc.
o Dortmunder Unternehmen
o Bildungskreis Handwerk e.V.

o IHK
o Verantwortliche aus Kultur und Sport
o TalentKolleg Ruhr der Fachhochschule Dortmund
o Talentscouting der Technischen Universität Dortmund und der Fachhochschule
Dortmund
o Hochschule vor Ort im Dortmunder Norden
o Landesministerien
o Stadteltern der Dortmunder Schulen
o Vereine.

Darüber hinaus erfolgt in dem 3-Personen-Team die Koordinierung des zdi-Netzwerkes (Zukunft durch Innovation) „Dortmund macht MINT“.
Diese Vielzahl an Leistungen, die die Initiative anstößt, unterstützt oder selbst ausführt, dient
der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Diese Zukunftsfähigkeit lässt sich aber nicht nur nach
gängigen marktwirtschaftlichen Kennziffern wie Bruttoinlandsprodukt oder Pro-Kopf-
Einkommen ermitteln, sondern auch nach neuen Kriterien. Hier haben sich anderen Messgrößen für Innovation und künftiges Wirtschaftswachstum bewährt.

Demnach gedeihen vor allem „kreative“ Gesellschaften, die vorhandenes Wissen am besten
und schnellsten zu neuen, lukrativen Produkten und Dienstleistungen kombinieren können.
Voraussetzung für diese „kreative Wirtschaft“ ist nach dem amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Richard Florida, der die dazugehörige Theorie begründet hat, eine Gesellschaft, in der sich gleichermaßen Talente, Technologie und Toleranz entfalten können. Dabei steht die Technik für anspruchsvolle Arbeitsplätze und das Wissen weiter zu entwickeln. Sein Leben selbst bestimmen und die Achtung und Duldung gegenüber anderen Auffassungen, Meinungen und Einstellungen, bedeutet tolerant zu sein. Talente zu entdecken und zu fördern ist daher eine wichtige und richtige Investition in die Zukunft unserer Stadt. Denn wo diese Menschen ein Zuhause finden und akzeptiert werden, entsteht ein soziales Klima, in dem sie sich wohl fühlen. Wo diese Menschen leben, denken und arbeiten, entstehen Wohlstand, neue Arbeitsplätze – und ein Umfeld, das weitere Kreative anlockt und zum Bleiben bewegt. Die Talentförderung ist ein Weg, dass Dortmund auch zukünftig für alle Menschen eine lebens- und liebenswerte, attraktive Stadt ist und bleibt.
Die Initiative Dortmunder Talente wurde gegründet, um die Talentförderung in Dortmund zu
koordinieren und zu optimieren, was, wie meine erneuten Ausführungen zur Arbeit und Entwicklung dieses Themenfeldes deutlich machen, auch gelungen ist. Aus diesem Grunde empfinde ich die Vorgehensweise der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der ständigen Infragestellung dieses Aufgabengebietes schon als eine besondere Form des Politmobbings.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.04.2016
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.02.2016

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet folgende Beratung zum Tagesordnungspunkt 4.2.1 zu ergänzen:

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, Ihre Fraktion habe sich mit der Anfrage nach dem aktuellen Sachstandes der Umsetzung, des Ratsbeschlusses erkundigt.
Sie macht Ihre Entrüstung über den Vorwurf des Politmobbings, welche der Oberbürgermeister Ihrer Fraktion in seiner Stellungnahme vorwirft, deutlich.

Herr Suck (CDU-Fraktion) übt ebenfalls Kritik an dieser Art der Kommunikation zwischen dem Oberbürgermeister und dem Rat.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) stellt dar, dass die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus berechtigt sei, da die Art der Antwort nicht nachvollziehbar sei.
Er regt an, das Verhältnis zwischen Organisationshoheit des Oberbürgermeisters und Ratsbeschlüssen generell zu definieren. Die jeweiligen Kompetenzen sollten erörtert werden.
Des Weiteren gäbe er zu bedenken, dass die Anfrage zum Thema Talentbüro leider erst in der Presse erschienen sei, bevor sie dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt wurde. Diese Reihenfolge erachte er als sehr unglücklich.

Herr Schilff (Vorsitzender) erklärt, dass es nicht unumstritten sei, die Anfrage als Eingriff in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters zu betrachten. Er schlägt vor, einen Termin zu organisieren, bei dem die Fraktionssprecher gemeinsam über dieses Thema beraten.

Der Ausschuss befürwortet diesen Vorschlag, Herr Schillf wird einen Termin initiieren.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) regt an, zu diesem Thema rechtliche Beratung hinzuzuziehen.



zu TOP 4.2.2
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dortmund-Hacheney (EAE) nebst Erweiterungsbau „An der Buschmühle“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03583-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt bittet die Fraktion der AfD um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Themenkomplex:
nach der derzeit bekannten Planung wird die EAE, die derzeit durch die Stadt Dortmund für das Land NRW betrieben wird, ab Herbst 2016 durch das Land NRW selbst betrieben.

Vor diesem Hintergrund stellen sich diverse Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:


1. Wie viele Mitarbeiter hat die Stadt Dortmund für den Betrieb der EAE eingestellt?
Wie werden die Kosten mit dem Land NRW abgerechnet? Werden auch Kosten für
Mitarbeiter abgerechnet, die nur teilweise Im Rahmen ihrer allgemeinen Beschäftigung
für die Stadt Dortmund teilweise mit der EAE zu tun haben?

2. Sind die Arbeitsverträge befristet auf den Zeitpunkt der Übernahme der Leitungshoheit
des Landes oder unbefristet geschlossen?

3. Ist bei befristeten Arbeitsverträgen eine Anschlussbeschäftigung durch das Land
NRW vorgesehen bzw. zugesichert? Hat die Stadt Dortmund hier Einflussmöglichkeiten,
die Arbeitsplätze zu sichern/zu erhalten?





4. Werden bei unbefristeten Arbeitsverträgen die Mitarbeiter vom Land NRW übernommen?
Falls nein, was soll mit den Arbeitnehmern geschehen? Müssen ggf. betriebsbedingte
Kündigungen ausgesprochen werden oder gibt es anderweitige Einsatzmöglichkeiten?


Herr Stüdemann sagt eine schriftliche Antwort durch das zuständige Dezernat 3 zu.











Schilff Sohn Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin