Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 01.03.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:17 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)


RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
sB Frank Fischer (Die Partei)
sB Tanja Flur (CDU)
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Fatma Karacakurtoglu (Die Linke+)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Andrea Kaßler (SPD) i. V. für RM Susanne Meyer
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
RM Tino Perlick (AfD)
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Daniela Worth (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)


RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
sE Sylvia Dahlmann (Integrationsrat)
sE Petra Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fred Weingardt (Deutsches Rotes Kreuz)
Niels Back (Diakonisches Werk)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Katja Hobucher, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Externbrink, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Frau Dr. Frieß, StA 53
Herr Meißner, StA 61

5. Gäste:

Susanne Schulte, Nordstadtblogger



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt, Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die FRAKTION / Die PARTEI (Drucksache-Nr.: 22100-21-E9)

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021, (Drucksache Nr.: 22100-21)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

nicht besetzt

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Angebote in städtischen Seniorenbegegnungsstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23333-22-E2)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Schuleingangsuntersuchung
mündl. Bericht / Präsentation


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23411-22)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Heimaufsicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23692-22)

7.2 Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23693-22)

7.3 FFP2-Masken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23694-22)

7.4 Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23695-22)

7.5 Versorgungssituation Schwangerschaftsabbrüche in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23696-22)

7.6 Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23702-22)

7.7 Maskenpflicht im Freien sofort aufheben!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23707-22)

7.8 Weiterbetrieb von Schulen und Kindergärten mit positiven Corona-Tests
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23708-22)

7.9 Aufnahme von "Geflüchteten" kann Fachkräftemangel nicht beheben!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23709-22)

7.10 Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Vorüberlegungen der Verwaltung bzgl. Ermessensausübung
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23711-22)

7.11 Sachstand "Frauen-Nacht-Taxi"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23705-22)

7.12 Sachstand "Housing First"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23717-22)

7.13 Beschäftigte bei der Viertelwerk gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23737-22)

7.14 Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23738-22)

7.15 Einsamkeitsbeauftragte*r
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23746-22)


8. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Tanja Flur (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Die LINKE+ zieht die TOP´s
TOP 7.13
„Beschäftigte bei der Viertelwerk gGmbH“
Vorschlag zur TO (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23737-22)

und
TOP 7.14
„Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige“
Vorschlag zur TO (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23738-22)

zurück. Die Punkte werden von der TO abgesetzt.

Die SPD-Fraktion zieht den
TOP 7.15
„Einsamkeitsbeauftragte*r“
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23746-22)

zurück. Der Punkt wird von der TO abgesetzt.

Es wird vorgeschlagen, den TOP 7.11 „Frauen-Nacht-Taxis“ und den TOP 5.1 „Schuleingangsuntersuchungen“ wegen der Berichterstattungen vorzuziehen.

Weiterhin bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Bitte um Stellungnahme
(Drucksache-Nr.: 23902-22)

Der Dringlichkeit wird mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Der Punkt wird unter TOP 7.16 behandelt.

Zudem werden die TOP´s 2.2 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: 9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt und TOP 7.6 „Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt“ zusammen behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wird mit einer Enthaltung genehmigt.


zu TOP 7.11
Sachstand "Frauen-Nacht-Taxi"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23705-22)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23705-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 25.08.2020 wurde mit der DS-Nr. 16161-20 der CDU-Antrag beschlossen, dass die Verwaltung u.a. mit der Erstellung eines Konzeptes für ein städtisch gefördertes
Gutscheinsystem beauftragt wird, das für Frauen nächtliche Taxifahrten zur eigenen
Wohnadresse zu ermäßigten Tarifbedingungen ermöglicht („Frauen-Nacht-Taxis“).

Heute – 18 Monate später – bitten wir die Verwaltung, uns dieses Konzept in der Sitzung am 01.03.2022 vorzustellen. Sollte das Konzept noch nicht abschließend erstellt worden sein bitten wir um Ausführung darüber, warum seit Beschluss des Antrags noch keine Fertigstellung erfolgte.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) informiert über den Sachstand und die Details, die noch zu klären sind. Um den finanziellen Aufwand noch abschätzen zu können, müsse im Vorfeld der Berechtigten Kreis definiert werden. An dem Konzept werde weiter gearbeitet, mit dem Ziel, es im Laufe des Jahres vorzulegen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) dankt für den Zwischenbericht, bemängelt allerdings die Verzögerung in den ersten Monaten. Er ergänzt, dass die Positionierung der Stadtwerke nicht der Ansatz seiner Fraktion sei. In der Vergangenheit seien Strecken gestrichen worden, wenn sie nicht mehr entsprechend ausgelastet wurden. Das habe massive Folgen für die Infrastruktur und das Angebot gehabt, was seine Fraktion mit dem Antrag verhindern wolle. Er freue sich auf die abschließende Stellungnahme.


zu TOP 5.1
Schuleingangsuntersuchung
mündl. Bericht / Präsentation
(Drucksache Nr.: 22665-21-E4)

Frau Dr. Frieß (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) berichtet anhand einer PowerPointPräsentation zu der Situation der Schuleingangsuntersuchungen (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen. Im Rahmen dieser Präsentation werden auch die Fragen der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr. 22665-21-E3) aus der Sitzung vom 07.12.2021 beantwortet.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) ergänzt auf eine Nachfrage zu Schulschwestern, dass dieser Bereich sehr umfassend sei und man darüber noch mal gesondert sprechen könne. Er berichtet über ein Modellprojekt im Bereich von zwei Grundschulen, um dort die Gesundheitsförderung zu verbessern. Das habe aber mit den Schulschwestern nichts zu tun. Deren Ausrichtung sei eine direktere Unterstützung der Kinder in den Schulen. Seiner Ansicht nach sei die Ausstattung der Schulen mit Schulschwestern eine Aufgabe, die in ein anderes Dezernat gehöre.
Auf die Standardisierung in dem Bereich der Schuleingangsuntersuchungen werde viel Wert gelegt, da es keine individualmedizinische Untersuchung sei. Die Standarduntersuchung werde allen Kindern eines Jahrganges angeboten und es werde versucht, eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zu erzielen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, die Präsentation vorab den Fraktionsgeschäftsstellen per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Dies wird zugesichert.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht

Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage und beantworten die Nachfragen dazu.

Frau Zoerner berichtet über die aktuellen Zahlen und die weiter fallenden Inzidenzen. Auch die Krankenhauszahlen würden sich positiv entwickeln.
In Bezug auf die Impfungen gibt sie an, dass es eine Zeit lang eine Vollauslastung bei den Kinderimpfungen gegeben habe, die jetzt zurückgingen. Man werde nach und nach aufhören, weitere Impfangebote für Kinder zu machen. In dieser Woche werde es auch wieder dezentrale Angebote im ev. Gemeindehaus in Kirchderne und im Haus der Vielfalt geben, bei denen man hoffe, Menschen zu erreichen, die man bisher nicht erreichen konnte. Gestern sei der erste Tag mit Novavax gewesen. Die Nachfrage danach sei mit 16 Impfungen extrem gering gewesen. Aufgrund der Situation in der Ukraine sei die Hilfeleistungssituation mit der Bundeswehr vorzeitig beendet worden.

Herr Dr. Renken ergänzt, dass in fast allen Altersstufen die Inzidenz sinken würde. Gerade im Bereich der über 80jährigen habe man einen Höchststand erreicht, der jetzt wieder deutlich rückläufig sei. Lediglich bei den unter 5jährigen habe man einen leichten Anstieg. In den Krankenhäusern gebe es noch einige Ausbruchssituationen, ebenso in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Insgesamt seien diese relativ folgenlos geblieben, da die Krankheitsverläufe bei der Omikron-Variante wesentlich milder gewesen seien, als bei der Delta-Variante. Durch diese Welle habe man fast eine Verdoppelung der Zahlen bekommen, was er zahlenmäßig noch mal verdeutlicht. Man könne davon ausgehen, dass diese Immunisierung, die wir jetzt erlebt haben, eine bestimmte Grundimmunität hinterlasse, was in der Tat die Grundlage dafür sein könne, dass man aus der Pandemie in eine Endemie überginge und bald in der Lage sein könne, Maßnahmen zu verändern.

Frau Dr. Schmalhorst berichtet, dass es keine große Verschlechterung durch Omikron gegeben habe. Der leichte Anstieg der Zahlen im Januar sei mit 10,9 % deutlich unter dem Wert von 12 % aus dem Vorjahr gewesen. Das Angebot der Stellen sei leicht gestiegen. Dem gegenüber steige der Bedarf an Fachkräften weiter an. Bzgl. der Langzeitarbeitslosen gibt sie an, dass es im Januar 15.800 gegeben habe. Das seien 58,3 %. Der Wert sei ein bisschen gesunken. Hier würden Maßnahmen gestartet, Arbeitsgelegenheiten, Aktivierungsmaßnahmen, so dass sie froh sei, hier einen leichten Rückgang verzeichnen zu können.
Bei den jungen Menschen läge die Arbeitslosenquote bei 8,5 %. Die Arbeitsmarktentwicklung werde sich weiter positiv gestalten, insbesondere die Nachfrage nach Personal steige an.


Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2 und TOP 7.6 werden zusammen behandelt.
zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt, Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache-Nr.: 22100-21-E9)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021, (Drucksache Nr.: 22100-21)
zu TOP 7.6
Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23702-22)

zu TOP 2.2
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache-Nr.: 22100-21-E9)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt aus der Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 nachfolgender Antrag der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI vor:
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache-Nr.: 22100-21-E9)

9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Antrag aus seiner letzten Sitzung am 25.01.2022 in die heutige Sitzung geschoben.

Herr Fischer (Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI) erläutert den Hintergrund zu den Anträgen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihre Fraktion eine Sozialberatung für alle Lebenslagen für äußerst schwierig halte. Abgesehen davon ginge es hier um eine Stelle pro Aktionsraum, so dass hier von 13 Stellen geredet werde und es sich dabei um einen beachtlichen finanziellen Umfang handeln würde, der in den Haushaltsberatungen genau richtig platziert gewesen sei.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Antrag zu lapidar und nicht zielgerichtet formuliert sei. Seine Fraktion würde ihn daher heute ablehnen. Trotzdem sehe er das Interesse und die Intention, die dahinter stünde. Er könne sich vorstellen, hier noch mal präsentieren zu lassen, was die Sozialraumbeauftragten in den Aktionsräumen genau machen bzw. was die Aufgaben der Aktionsbüros seien.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) begründet, warum auch seine Fraktion die Anträge ablehnen wolle. Die Formulierung und die pauschale Aufstockung um jeweils eine Stelle seien unkonkret. Er geht auf die bestehenden Beratungsangebote ein, darüber hinaus habe die Stadt MigraDo als niederschwelliges, umfassendes Beratungsangebot eingerichtet und er frage sich, wie überhaupt der Bedarf sei.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Argumenten an. Auch seine Fraktion würde die Anträge in der Form ablehnen wollen.

Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert, dass es ihrer Ansicht nach kein Thema von mehr Personal sei, sondern die Vernetzungen immer weiter nach vorn gebracht werden müssten. Im Grunde genommen wisse jeder in einem Aktionsraum, wo er Menschen hinschicken könne, wenn sie den Bedarf nicht selbst regeln könnten. Nach dem von Herrn Fischer beschriebenen Sachverhalt passe das Stichwort MigraDo hier besser. Sie bietet daher an, hier später von MigraDo berichten zu lassen, wie der Aufbau sei und welche Erfahrungen gesammelt werden konnten. Das Angebot sei Freitag erst gestartet, man habe aber bereits den Eindruck, ein Angebot geschaffen zu haben, für das es einen echten Bedarf gäbe.

Herr Back (Diakonisches Werk) ergänzt, dass es bereits bei der Diakonie und der Caritas Stellen gebe, die Sozialberatung anbieten. Das sei ein offenes und kostenloses Angebot und er merke, dass es einen hohen Bedarf dafür gebe, da es oft unklare Gemengelagen seien, wo Menschen Unterstützung bräuchten. Er wolle daher den Gedanken von Herrn Beckmann aufgreifen und regt an, sich damit zu beschäftigen, zu evaluieren und zu schauen, wie das ggfs. ausgebaut werden könne, evtl. auch mit kommunalen Mitteln.

Herr Fischer (Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI) gibt an, dass er aufgrund der ausführlichen Ausführungen von Frau Zoerner und Herrn Back sehe, dass das Problem erkannt sei. Dem Vorschlag von Herrn Beckmann würde er sich gern anschließen.


Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Fraktionen Die LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.


zu TOP 7.6
Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23702-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI vor:
wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, möchten Sie bitten, den folgenden Antrag bei der nächsten Sitzung zur Diskussion und zur Abstimmung zu stellen:

Antrag:
Die Stadt Dortmund wird in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung stellen, mit den Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.

Begründung:
In den Aktionsräumen gibt es gezielte Beratungen und Unterstützungsangebote z.B. für Familien, für SeniorX, für ALG 2- Berechtigte, für Geflüchtete usw. - und das ist auch ganz wunderbar!

Es fehlt aber eine Ansprechperson für alle Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen in eine prekäre Lebenslage geraten sind oder akute Probleme haben. Sei es z.B. die Bedrohung vor Wohnungsverlust, finanzielle Probleme gesundheitliche oder psychische Probleme. Es gibt eine Vielzahl von Schwierigkeiten, die ganz unabhängig davon sind, ob man z.B. Sozialleistungen bezieht oder nicht. Für viele Menschen ist es aber schwierig selbstständig die richtige Anlaufstelle zu finden. Es ist daher angebracht in den Aktionsräumen über den Tellerrand hinaus zu schauen und an alle Menschen zu denken, nicht nur an bestimmte Zielgruppen. Gerade in den Aktionsräumen Soziale Stadt ist es von hoher Bedeutung ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für wirklich alle BürgerX zu schaffen. Die eingestellten Personen sollten eine Lotsenfunktion einnehmen und anhand von einer Erstberatung erkennen, welche Beratungsstelle, soziale Institution o.ä. die richtige Anlaufstelle sein kann und bei Bedarf auch bei der Vermittlung von Kontakten oder Terminen unterstützen. Diese Personen sollten sich daher gut mit dem System der sozialen Hilfen und Institutionen in Dortmund und Umgebung auskennen und sich gut vernetzen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE+ und die Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI ab.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

Nicht besetzt


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Angebote in städtischen Seniorenbegegnungsstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23333-22-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) dankt dem Sozialamt für die Neuausrichtung und Modernisierung der Begegnungsstätten. Die Fragen der SPD-Fraktion sind ausreichend beantwortet.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für die interessanten Ausführungen. Er sei gespannt auf den Bericht nach der Sommerpause.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Schuleingangsuntersuchung
mündl. Bericht / Präsentation
(Drucksache Nr.: 22665-21-E4)

Der TOP wurde vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23411-22)

Frau Worth (SPD-Fraktion) spricht die Empfehlung ihrer Fraktion aus. Das kleinteilige Pflegemonitoring habe auch noch mal deutlich vor Augen geführt, dass stationäre Einrichtungen fehlten. Eine dieser Lücken könne diese spezialisierte Einrichtung sicherlich füllen. Ihre Sorge sei, dass rein gewerbliche Anbieter diese Lücke füllen, um dort im Wesentlichen mit Immobilien ihr Geld zu verdienen. Sie wünsche sich, dass das Angebot hier noch mal etwas detaillierter vorgestellt werde.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass das in sich schlüssig gegliedert sei mit Wohngemeinschaften und stationären Plätzen. Insgesamt sei es ein Rund-um-Angebot für demenzkranke Menschen und sie freue sich insbesondere über den Migrationsbezug. Ihre Fraktion werde die Vorlage empfehlen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) schließt sich dem an. Auch ihre Fraktion werde die Vorlage empfehlen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Sondersitzung am 17.05.22, wo dies auch noch mal Thema sein werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Nachnutzung am Standort Weiße Taube als Demenz-Kompetenz-Zentrum zur Kenntnis und stimmt dieser, vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft, grundsätzlich zu.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Heimaufsicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23692-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung und um Beratungen und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Arbeit der Heimaufsicht in Dortmund vorzustellen.

Begründung:
Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich um den Erhalt und die Verbesserung der Betreuungsqualität in den stationären und teilstationären Einrichtungen für Erwachsene. Sie ist Ansprechpartnerin für Heimbewohner und deren Angehörige, für Heime und Heimträger sowie für potentielle Investoren. Organisatorisch ist die Heimaufsicht dem Fachbereich „Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen“ des Sozialamts zugeordnet. Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist die Qualitätssicherung der Versorgung und Betreuung in nahezu allen Dortmunder Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen. Arbeitsgrundlage der Heimaufsicht ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW (WTG).
Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes ist der Schutz der Würde, der Interessen und der Bedürfnisse der in Betreuungseinrichtungen lebenden Menschen und die Einhaltung der dem Einrichtungsbetreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten. Die Heimaufsicht hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Einrichtungen im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung zu kontrollieren. Daneben geht die Heimaufsicht individuellen Beschwerden nach, auch wenn sie in anonymisierter Form eingehen. (siehe Webseite der Stadt Dortmund)

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass die Vorstellung aus zeitlichen Gründen in der Sitzung am 05.04.22 nicht möglich ist und schlägt vor, das in den Juni zu schieben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig, die Verwaltung zu bitten, die Arbeit der Heimaufsicht in Dortmund in der Sitzung am 14.06.2022 vorzustellen.


zu TOP 7.2
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23693-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.

Ab dem 15. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche zusätzlichen Aufgaben kommen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf das Gesundheitsamt zu?


2) Welche Vorgaben gibt es für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben?


3) Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Verwaltung dadurch und wie kann dieser Bedarf kurzfristig gedeckt werden?


4) Welche anderen Aufgaben des Gesundheitsamtes können eventuell durch den entstehenden zusätzlichen Personalbedarf nicht mehr wahrgenommen werden?


5) Welche Auswirkungen hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Kenntnis der Verwaltung auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe?


6) Hinsichtlich der Planungssicherheit der Einrichtungen: Wie zeitnah kann und wird das Gesundheitsamt die Impfpflicht umsetzen?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
FFP2-Masken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23694-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23694-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie wird aktuell der Bedarf an FFP2-Masken für Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt?

2) Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung über entsprechende Bedarfe?

3) Wie kann die Versorgung mit FFP2-Masken für die betroffenen Gruppen in den kommenden Monaten gewährleistet werden?

4) Welchen Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung?
Begründung:
FFP2- Masken bieten beim Einsatz gegen das Corona-Virus nachweislich einen besseren Schutz als medizinische oder Alltagsmasken und sind epidemiologisch sinnvoll. Trotz eventueller Lockerungen anderer Corona-Maßnahmen wird das Tragen von Masken an bestimmten Orten noch längere Zeit nötig oder sogar verpflichtend sein. Anfang 2021 gab es für alle Bezieher*innen von ALG I und ALG II einen Anspruch auf 10 FFP2-Masken pro Person. Seitdem müssen die Masken selbst bezahlt werden. Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten vieler Leistungsbezieher*innen. In der Berechnung des Regelbedarfs ist die Anschaffung nicht vorgesehen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) beantwortet die Fragen mündlich und erklärt, dass derzeit kein Handlungsbedarf bestünde. Er geht kurz auf die durchgeführten Aktionen ein. Eine Nachfrage nach weiteren Masken gebe es derzeit nicht.

Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) schließt sich der Aussagen von Herrn Süshardt an. Auch im Jobcenter bestünde kein Bedarf. Wenn bei Einzelpersonen das Geld an der Stelle nicht reiche, würden immer Einzellösungen gefunden. Für persönliche Gespräche bestünde immer die Möglichkeit, FFP2-Masken zu erhalten.

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind durch die mündliche Beantwortung erledigt.


zu TOP 7.4
Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23695-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23695-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit DEW 21 und dem JobCenter die Möglichkeit des Aussetzens von Strom- und Gassperren für Haushalte mit geringem Einkommen in begründeten Härtefällen zu prüfen. Der Ausschuss wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

2) Für ALG II-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbezieher*innen wird im Bedarfsfall die Übernahme von Energieschulden oder die Umwandlung in Ratenzahlung sichergestellt.

3) Vor dem Hintergrund der gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, ob und auf welche Höhe die in den fachlichen Anweisungen des kommunalen Trägers aktuell als angemessen geltenden Grenzwerte bei Heizkosten (2.2.2.2 Angemessenheit der Heizkosten) angehoben werden sollten.

4) Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht zum kostenlosen Energiesparservice der CARITAS (in Zusammenarbeit mit der Stadt, DEW 21 und dem JobCenter) für Menschen mit geringem Einkommen vorzulegen.

Begründung:
Die gestiegenen Energiepreise bedeuten insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen aktuell und absehbar auch mittelfristig eine große Belastung. Sie müssen von ihren finanziellen Mitteln anteilig deutlich mehr für Energie ausgeben als Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen.
Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, dass Haushalte mit Wohngeldbezug sowie Auszubildende und Studierende, die BAföG erhalten, im Juni einen einmaligen Heizkostenzuschuss bekommen. Es ist zu befürchten, dass dieser Zuschuss für viele Haushalte nicht ausreichen wird und Strom- und /oder Gassperren drohen. In begründeten Härtefällen sollte deshalb das Aussetzen solcher Sperren geprüft werden.
In der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion hat die Verwaltung im November des letzten Jahres mitgeteilt, dass es für die Bezieher*innen von Transferleistungen bei eventuellen Stromnachforderungen die Möglichkeit einer Darlehensgewährung gibt und bei drohenden Stromsperren eine Kontaktaufnahme zur DEW erfolgt. Die Umwandlung in Ratenzahlung bzw. die Übernahmen der Kosten in Härtefällen sollte sichergestellt werden.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt sein Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Punkten bekannt.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) geht ebenfalls einzeln auf die Punkte ein und gibt an, dass seine Fraktion den ersten drei Punkten nicht zustimmen werde.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich einverstanden sei, lediglich den Punkt 2 nicht mittragen könne.

Herr Perlick (AfD-Fraktion) kritisiert, dass der Antrag seiner Ansicht nach fachlich unausgereift sei und seine Fraktion sich bestenfalls enthalten werde.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) geht auf die einzelnen Punkte ein und erklärt aus seiner Sicht die Faktenlage. Der Punkt 1 würde bereits so umgesetzt. Man müsse sich darauf vorbereiten, was möglicherweise jetzt mit der Ukraine-Krise, mit den russischen Gaslieferungen auf dem Energiemarkt noch passieren könne. In der Regel schaffe man es nahezu in jedem Falle, drohende Energiesperrungen zu verhindern. Auch der Punkt 2 werde bereits so umgesetzt. Zu Punkt 3 gibt er an, dass er davon ausgehe, dass tatsächliche Kosten auch weiterhin als Bedarf anzuerkennen seien, auch über den März hinaus. Zu Punkt 4 ergänzt er, dass erst vor kurzem eine Pressemitteilung mit entsprechenden Angeboten zur Beratung raus gegangen sei. Die Stadt habe zu diesem Punkt keinen eigenen Handlungshintergrund. Das würde in die Richtung der Verbände gehen. Da die Punkte 1-3 bereits so umgesetzt würden, schlägt er vor, die Entwicklung weiter zu beobachten und später darauf zurückzukommen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, an dem Antrag festhalten zu wollen, um das so noch mal zu bekräftigen und bittet um Abstimmung.

Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) ergänzt die Aussagen von Herrn Süshardt. Bzgl. der Angemessenheit der Heizkosten werde voraussichtlich bis zum Jahresende keine Überprüfung vorgenommen. Bei den Energiekosten müsse man zwei Punkte unterscheiden. Zum einen spreche man von den Heizkosten, auf der anderen Seite seien die Energie- und Stromkosten in den Regelsätzen enthalten. Vor dem Hintergrund, dass die steigenden Energiepreise für die Empfänger der Grundsicherung aus dem Regelsatz nicht mehr in der Form geleistet werden können, wolle man verhindern, dass hier immer wieder Darlehen gestellt werden müssten. Daher brauche man eine Überprüfung der Regelsätze, was nur der Bundesgesetzgeber machen könne. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jobcenter habe sich daher an den Bundesminister Herrn Heil gewandt und die Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Hier werde aktuell Arbeit geleistet, damit die Grundsicherungsempfänger nicht in die Bredouille kämen, wenn es um die Energiekosten ginge.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass dieser Vorgang recht langwierig sei. Auf die Nachfrage, was kurzfristig gemacht werden könne, antwortet Frau Dr. Schmalhorst, dass es eine Einmalzahlung der Bundesregierung dazu gebe, was schon eine Hilfe sei. Es werde aktuell geprüft, ob das ausreichend sei oder ob mehr erforderlich ist.

Im Verlauf der Diskussion wird klar, dass die Fraktionen unterschiedliche Ansichten zu den einzelnen Punkten haben. Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) lässt daher einzeln über die Punkte abstimmen:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion den folgenden Punkt 1 des Antrages:
1) Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit DEW 21 und dem JobCenter die Möglichkeit des Aussetzens von Strom- und Gassperren für Haushalte mit geringem Einkommen in begründeten Härtefällen zu prüfen. Der Ausschuss wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt Punkt 2 des Antrages mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI ab.
2) Für ALG II-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbezieher*innen wird im Bedarfsfall die Übernahme von Energieschulden oder die Umwandlung in Ratenzahlung sichergestellt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, bei Enthaltung der AfD-Fraktion den folgenden Punkt 3 des Antrages:
3) Vor dem Hintergrund der gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, ob und auf welche Höhe die in den fachlichen Anweisungen des kommunalen Trägers aktuell als angemessen geltenden Grenzwerte bei Heizkosten (2.2.2.2 Angemessenheit der Heizkosten) angehoben werden sollten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Punkt 4 des Antrages:
4) Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht zum kostenlosen Energiesparservice der CARITAS (in Zusammenarbeit mit der Stadt, DEW 21 und dem JobCenter) für Menschen mit geringem Einkommen vorzulegen.


zu TOP 7.5
Versorgungssituation Schwangerschaftsabbrüche in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23696-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um auf Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1) Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die aktuellen Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch in Dortmunder Praxen und Krankenhäusern vornehmen zu lassen?

2) Wie bewertet die Verwaltung diese Situation vor dem Hintergrund, dass ca. tausend Frauen jährlich einen Abbruch in Dortmund vornehmen lassen?

3) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über aktuelle Wartzeiten für einen Abbruch in Dortmunder Praxen und Krankenhäusern?

4) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, dass in Dortmund lebende Frauen aufgrund unzureichender Kapazitäten in andere Städte ausweichen; um einen Abbruch vornehmen zu lassen?

5) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die aktuelle Situation in Dortmund im Sinne der betroffenen Frauen zu verbessern?

Begründung:
Bundesweit herrscht ein Versorgungsnotstand für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch planen. Auch in Dortmund ist den Pressemeldungen aus dem letzten Jahr zufolge die Zahl der Dortmunder Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auf drei stark gesunken. Das hat gravierende Konsequenzen für die betroffenen Frauen. Statt
unverhältnismäßige Wartezeiten oder lange Anfahrtswege in andere Kommunen in Kauf nehmen müssen, muss es das Ziel sein, dass Frauen eine gute medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Dortmund vorfinden.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) erklärt, dass die Zuständigkeit dieses Leistungsangebotes nicht im öffentlichen Dienstes läge. Er schlägt vor, das Thema der nächsten Kommunalen Gesundheitskonferenz zuzuleiten und es dort zu präsentieren. Die nächste Gesundheitskonferenz sei wahrscheinlich im frühen Sommer.

Herr Perlick (AfD-Fraktion) gibt an, dafür keine Notwendigkeit zu sehen.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Renken einverstanden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt diesem Vorgehen gegen die Stimme der AfD-Fraktion mehrheitlich zu.


zu TOP 7.6
Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23702-22)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.2 behandelt.



zu TOP 7.7
Maskenpflicht im Freien sofort aufheben!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23707-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in Teilbereichen der Innenstadt und auf den Wochenmärkten bis zum 9. März verlängert – „zunächst“! Somit ignoriert sie weiterhin wissenschaftliche Ergebnisse, die klar gegen einen Nutzen des Tragens im Freien sprechen. So weiß Aerosol-Experte Gerhard Scheuch: "Im Außenbereich kann man sich so gut wie nicht anstecken. Laut einer irischen Studie passieren nur 1 von 1.000 Infektionen im Freien.
(https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/gerhard-scheuch-aerosol-experte-zu-uebertragung-von-corona-100.html, https://www.mdr.de/wissen/corona-ansteckung-im-freien-100.html)

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt daher die Beschlussfassung über folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, dass die Maskenpflicht im Freien allenfalls einen mikroskopischen Nutzen beim Kampf der Stadt gegen die Infektionszahlen hat, was nicht zuletzt auch der Anstieg dieser Zahlen in den vergangenen Wochen bestätigt. Wie alle Grundrechtseingriffe darf auch sie nicht auf der reinen Annahme, Schlimmeres verhindert zu haben, praktiziert werden. Die Maskenpflicht in Teilbereichen der Innenstadt und auf den Wochenmärkten ist daher sofort aufzuheben.“

Herr Perlick (AfD-Fraktion) spricht für den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den o. g. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.


zu TOP 7.8
Weiterbetrieb von Schulen und Kindergärten mit positiven Corona-Tests
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23708-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
aufgrund positiver Corona-Tests hatte das Dortmunder Gesundheitsamt laut den Ruhr Nachrichten bis einschließlich 10. Februar 2022 vorübergehend 27 Schulen und neun Kindergärten geschlossen. Der Alltag für Familien wird so unkalkulierbar. Das Argument nicht nachverfolgbarer „Infektionsketten“ ist angesichts der besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene harmlosen Omikron-Infektion endgültig unhaltbar geworden.

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt daher die Beschlussfassung über folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, dass das Gesundheitsamt weder ganze Schulen und Kindergärten, noch einzelne Klassen und Gruppen aufgrund von positiv ausgefallenen PCR-Tests von Schülern, Lehrern oder Erziehern schließen darf. Der Fortbetrieb von Schulen und Kindergärten – für so viele Kinder und Jugendliche wie möglich – hat oberste Priorität. Das Gesundheitsamt appelliert an die Landesregierung, sämtliche Testungen an Kindergärten und Schulen zu stoppen.“

Herr Perlick (AfD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet die Ablehnung ihrer Fraktion.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Begründung von Frau Brunner an. Auch seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) verwehrt sich gegen eine Anweisung an den leitenden Amtsarzt, wie er das Infektionsschutzgesetz auszulegen habe. Er werde auch weiterhin in seinem Verantwortungsbereich das Infektionsschutzgesetz so anwenden, wie er das für richtig halte.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den o. g. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.


zu TOP 7.9
Aufnahme von "Geflüchteten" kann Fachkräftemangel nicht beheben!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23709-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) analysierte jüngst in einem Halbjahresbericht die berufliche Qualifikation der 27.000 volljährigen Asyl-Erstantragsteller aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, der Türkei, Georgien, Algerien, Somalia, Vietnam, Nigeria und dem Iran im Zeitraum von Januar bis Juni des vergangenen Jahres.

34 Prozent von ihnen verweigerten eine Angabe über ihren Bildungsabschluss oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Von den auskunftsbereiten 17.700 Immigranten hatten 11,1 Prozent keinerlei Schule und 21 Prozent lediglich die Grundschule besucht.

Nur 2,7 Prozent konnten einen Universitätsabschluss vorweisen. Mindestens ein Drittel der neu angekommenen Asylbewerber war in der der Heimat nicht ins Berufsleben eingebunden.

Die AfD-Fraktion bittet daher die zuständigen Stellen der Dortmunder Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des ASAG am 01.03.2022:

- Kann die Stadt Dortmund für den oben angegebenen Berichtszeitraum Auskunft über die Berufsausbildungsstruktur der ihr zugewiesenen Asylbewerber erstatten (Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunft des Asylbewerbers und Ausbildungsabschluss)?

- Seit 2014 sind rund 10.000 Personen als Flüchtlinge nach Dortmund gekommen. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Dortmund über die Berufsausbildungsstruktur dieser Personen?

- In Dortmund erhalten rund 2.200 Flüchtlinge Leistungen nach dem SGB II und rund 1.500 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Dortmund über die Bildungsabschlüsse sowie über früher ausgeübte Tätigkeit der Leistungsbezieher?

Herr Fischer (Fraktion Die FRAKTION Die PARTEI) erklärt, dass er an einem Institut arbeite, an dem es einen Lehrgang „Pflege in allen Farben“ gebe, in dem gerade Pflegekräfte mit Migrationshintergrund beigebracht werde, den deutschen Fachabschluss zu schaffen. Somit würden gerade Menschen mit Migrationshintergrund dazu beitragen, den Pflegenotstand zu beheben.

Frau Worth (SPD-Fraktion) schließt sich dem an. Auch sie arbeite viel mit Fach- und Hilfskräften mit Migrationshintergrund zusammen. Gerade die Kolleg*innen, die aus Südosteuropa kämen seien sehr häufig besser qualifiziert als manche Kolleg*innen aus Deutschland. Jede Kraft mit Migrationshintergrund – sogar ohne Ausbildung – könne den Fachkräftemangel in Deutschland manchmal besser abmildern, als mancher Biodeutscher Akademiker.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es hier um Geflüchtete ginge und nicht um Menschen mit Migrationshintergrund. Geflüchtete würden seines Wissens nicht aufgenommen werden, um den Fachkräftemangel zu beheben, sondern um ihnen Schutz zu gewähren. Aus seiner Sicht bestünde hier keine kausale Verbindung zum Arbeitsmarkt.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.10
Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Vorüberlegungen der Verwaltung bzgl. Ermessensausübung
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23711-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23711-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
entsprechende Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zum 31. März 2022 nicht erbrachte Covid-19-Impfnachweise an das örtliche Gesundheitsamt zu melden. Sanktionen liegen im Ermessen der Behörde. Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Beschäftigte gibt es in Dortmund?

2. Wird das Dortmunder Gesundheitsamt von der Option Gebrauch machen, Bußgelder im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zu verhängen?

3. Wird das Dortmunder Gesundheitsamt von der Option Gebrauch machen, Beschäftigten ggf. zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden?

4. Welche Auswirkungen auf die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune durch das Erwirken der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht das Dortmunder Gesundheitsamt?

5. Wie würde das Gesundheitsamt etwaige Versorgungsdefizite durch das Erwirken der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeitnah kompensieren?


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.11
Sachstand "Frauen-Nacht-Taxi"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23705-22)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23705-22-E1)

Der TOP wurde vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.


zu TOP 7.12
Sachstand "Housing First"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23717-22)
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23717-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE+ vor:
in der Sitzung des Rates am 20.05.2021 wurde mehrheitlich der Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU und Linke+ beschlossen, dass das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz „Housing First“ ergänzt wird. Darüber hinaus sollte die Verwaltung ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

Auch sollten Wohnungen dauerhaft für die Nutzung von Housing First umgewidmet werden mithilfe folgender Schritte:


· Prüfung, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind

· Gespräche mit den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen, um eine Nutzung der Wohnungen im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)

· In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten: Aufnahme der Suche nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.

· Zurverfügungstellung von insgesamt 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch. Weitere Wohnungen sind möglich.

· Gewährleistung einer ausgewogenen Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet.

Die Verwaltung sollte die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherstellen. Das eingesetzte Personal sollte dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.

Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First sollte mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.

Ebenfalls sollte eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angestrebt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um schriftliche Darstellung, welche der oben genannten Punkte bereits durch die Verwaltung abgearbeitet wurden und mit welchem Ergebnis.

Des Weiteren bitten wir um Darstellung, wie die sozialpädagogische Begleitung abgedeckt werden soll, ob die Stadt Dortmund diese Aufgabe selbst übernimmt oder falls nicht, mit wem die Stadt in diesem Bereich gedenkt, zusammen zu arbeiten.



Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.13
Beschäftigte bei der Viertelwerk gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23737-22)

Zurückgezogen.


zu TOP 7.14
Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23738-22)

Zurückgezogen.





zu TOP 7.15
Einsamkeitsbeauftragte*r
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23746-22)

Zurückgezogen.


zu TOP 7.16
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23902-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23902-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Dringlichkeit ergibt sich durch den Überfall russischer Streitkräfte auf das Gebiet der Ukraine und die kriegerischen Auseinandersetzungen seit dem 24. Februar.

Durch den Krieg in der Ukraine kommt es bereits jetzt zur Flucht vieler ukrainischer Bürger*innen in die westlichen Nachbarstaaten, absehbar auch nach Deutschland. Auch Dortmund sollte sich als erklärter Sicherer Hafen für Geflüchtete darauf vorbereiten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Informationen liegen der Verwaltung aktuell hinsichtlich der notwendigen Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor?

2. Wann und in welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung mit einer Aufnahme?

3. Welche Kapazitäten für die Aufnahme zusätzlicher geflüchteter Menschen stehen aktuell in Dortmund zur Verfügung?

4. Wie, in welcher Größenordnung und in welcher Zeit können weitere Kapazitäten geschaffen werden?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet zum oben genannten Tagesordnungspunkt um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf die Landesregierung einzuwirken, die geltenden Vorschriften für den Bau, Umbau und Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete jetzt derart anzupassen, dass die Kommunen kurzfristig solche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen können. Eine Prüfung und Betrachtung solcher Unterbringungseinrichtung muss der Situation gerecht werden, dass die Kommunen sehr wahrscheinlich nun innerhalb kürzester Zeit viele Menschen angemessen unterbringen und versorgen müssen. Monatelange Prüf- und Genehmigungsverfahren müssen verhindert werden. Ähnliche Wege wurden im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme im Jahre 2015 eröffnet und sie sind jetzt sofort dringend erforderlich.
2. Sollte die Landesregierung sich dafür entscheiden, die Menschen nach einem Schlüssel zu verteilen, wird die Verwaltung aufgefordert, auf die Landesregierung einzuwirken, sodass die Menschen, die über private Initiativen oder familiäre Bezüge nach Dortmund kommen, auf die Verteilquote für Dortmund angerechnet werden.

Begründung:
Für eine Kommune ist es sehr relevant, wie viele Menschen über private oder familiäre Bezüge in ihrer Stadt aufgenommen werden. Für Dortmund zeichnet sich schon jetzt ab, dass viele Menschen auf diesen Wegen nach Dortmund kommen werden. Diese Menschen benötigen in Folge z. B. Wohnraum und/oder Kita- bzw. Schulplätze für ihre Kinder - also Infrastruktur, die gegebenenfalls geschaffen werden muss. Es ist daher notwendig, dass diese Menschen, auf die Verteilquote angerechnet werden. So könnte eine gerechte Verteilung und die Berücksichtigung der privaten und familiären Bezüge sichergestellt werden. Gerade Letzteres kann Menschen, die sich auf der Flucht befinden, wichtige Sicherheit vermitteln.


Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet über die heutige Videokonferenz die es zusammen mit der Stadt Bochum über den Städtetag mit dem Land gegeben habe, um zu erfahren, was das Land dazu wisse. Viele Dinge seien bisher noch unklar. Dass aufgenommen werde, sei nicht die Frage, sondern wie der äußere Rahmen dafür sei. Die Mitgliedstaaten würden sich untereinander auf die Frage verständigen, wer wie viele Menschen aufnehmen werde. Dann müsste mit zusätzlichen Hilfen finanzieller und infrastruktureller Art begonnen werden. Viele Dinge seien auf Landes- und Bundesebene noch nicht abschließend geklärt. Wenn die Richtlinie in Kraft trete, greife das Flüchtlingsaufnahmegesetz für drei Jahre nach Einreise, was bedeute, dass die Verteilmechanismen wie in 2014/2015 auch wieder greifen würden. Ab morgen werde es werktags in der Berswordt-Halle von 08.00 – 12.00 Uhr einen Info-Point geben, an den sich Menschen bzgl. der Fragen zu ausländerrechtlicher Anmeldung und allgemeinen Fragen wenden können. Ebenfalls sei eine Telefon-Nummer und eine E-Mail-Adresse beim Sozialamt für die harten Fakten eingerichtet worden. Ehrenamtlich interessierte könnten sich an die Wohlfahrtsverbände wenden.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) empfindet die Anfrage und den Antrag als ambitioniert. Auf der anderen Seite fehle ihm der Wille, dem zuzustimmen. Er erläutert die Gründe dazu und habe keine Zweifel daran, dass die Verwaltung alles, was möglich sei, auch tun werde.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) ergänzt, dass im Rahmen der Aufnahme alle seriösen privaten Unterbringungsmöglichkeiten akzeptiert würden. Wenn das Matching klappe, würde man das auch unterstützen. In den letzten Tagen seien schon viele Angebote eingegangen. Auf der Internetseite der Stadt seien die Verlinkungen bereits aktiv.

Herr Funcke (Caritas-Verband) erklärt, dass die freien Wohlfahrtsverbände sich diesbezüglich sehr früh und eng abgestimmt hätten. Die vorhandenen Angebote seien sehr stark vernetzt worden und man fühle sich gewappnet, eine adäquate und gute Versorgung der Menschen aus der Ukraine sicherzustellen.

Herr Chraga (Jüdische Kultusgemeinde) ergänzt, dass die Verbindungen in die russisch-ukrainisch-sprachige Community genutzt würden, um Sprachbarrieren zu überwinden und die richtigen Anlaufstellen aufzuzeigen. Er gehe davon aus, dass die Zahlen schnell hoch gehen werden.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Beantwortung der Anfrage ihrer Fraktion aufgrund der vorausgegangenen Diskussion erledigt sei. Zu dem Antrag der SPD-Fraktion habe sie einen Ergänzungsvorschlag.
Zu Punkt 1 soll der zweite Satz wie folgt geändert werden:
Eine Prüfung und Betrachtung solcher Unterbringungseinrichtungen muss der Situation der Schutzsuchenden sowie der Situation gerecht werden, dass die Kommunen sehr wahrscheinlich nun innerhalb kürzester Zeit viele Menschen angemessen unterbringen und versorgen müssen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) stimmt dieser Ergänzung zu.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, das Thema zukünftig regelmäßig auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu nehmen und lässt über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion folgenden, geänderten (Fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf die Landesregierung einzuwirken, die geltenden Vorschriften für den Bau, Umbau und Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete jetzt derart anzupassen, dass die Kommunen kurzfristig solche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen können. Eine Prüfung und Betrachtung solcher Unterbringungseinrichtungen muss der Situation der Schutzsuchenden sowie der Situation gerecht werden, dass die Kommunen sehr wahrscheinlich nun innerhalb kürzester Zeit viele Menschen angemessen unterbringen und versorgen müssen. Monatelange Prüf- und Genehmigungsverfahren müssen verhindert werden. Ähnliche Wege wurden im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme im Jahre 2015 eröffnet und sie sind jetzt sofort dringend erforderlich.
2. Sollte die Landesregierung sich dafür entscheiden, die Menschen nach einem Schlüssel zu verteilen, wird die Verwaltung aufgefordert, auf die Landesregierung einzuwirken, sodass die Menschen, die über private Initiativen oder familiäre Bezüge nach Dortmund kommen, auf die Verteilquote für Dortmund angerechnet werden.


8. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) informiert über eine geplante Sondersitzung des ASAG am Dienstag, 17.05.2022, ab 15:00 Uhr.
Diese Sitzung soll ausschließlich der Abarbeitung der noch offenen Berichterstattungen dienen. Als Themen sind derzeit folgende Punkte vorgesehen:
1. Vorstellung Frau Disteldorf, neue Geschäftsführerin SHDO (persönl. Vorstellung und Weiße Taube)
2. Sachstand zum Projekt „Ausbildung im Quartier“ von Herrn Piechota
3. Vorstellung Jugendberufshaus (Jobcenter)
4. Vorstellung Aktionsbüros (Jobcenter)
5. Vorstellung planQ (Jobcenter)

Weiter informierte er über die noch ausstehende Videokonferenz zum Thema „Nordisches Modell“ mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Als Termin ist - unter Vorbehalt - der Donnerstag, 07.04. ab 15:00 Uhr angedacht. Die Abfrage für eine Referentin läuft derzeit noch. Sobald Näheres bekannt ist, werden die Geschäftsführerinnen von ABöAB und ASAG die Mitglieder zeitnah informieren.





Langhorst
Flur
Galbierz
Vorsitzender
Sachkundige Bürgerin
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 5.1
(See attached file: Schuleingangsuntersuchung Dortmund-ASAG 01.03.2022.pdf)