Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 17:00 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Brunhilde Euchler (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Christiane Adomeit (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Gertrud Zupfer (SPD) i. V. für RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege
sE Bayram Ucar

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Frau Bartholomä, StA 61, zu TOP 4.2

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Thurm, StA 66
Herr Schlatmann, 69/stv. AL

Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste

. / .
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 31.10.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.09.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001

2. Haushaltsangelegenheiten

2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01683-01)
Anlage: Lesehilfe
- Hinweis: Beratung in den Ausschüssen bis 23.11.2001
Bitte bringen Sie den Haushaltsplan zur Sitzung mit.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Einsatz von Wärmepumpen im Wohnpark DO-Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01694-01)

3.2 Projekt: Naturnahe Umgestaltung des Kreyenbachs in Dortmund Deusen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01330-01)

3.3 Maßnahmen der Landschaftsplanung für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01655-01)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße 50 im Änderungsbereich

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01539-01)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01628-01)

4.3 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes -Bodieckstraße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 -Bodieckstraße-
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01592-01)

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 116 -Ortskern Schüren-, II. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-, III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01588-01)

4.5 "Nahversorgungskonzept"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01739-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-3-29049 Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses, Abbruch einer Remise und eines Garagengebäudes und Neuerrichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Heideblick 79 in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01607-01)

5.2 63/2-4-23888
Nutzungsänderung einer Industriehalle zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Lagerung und Verkauf auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Ringofenstraße 43
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01611-01)

5.3 63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01501-01)
- wurde zur Sitzung am 26.09.01 versandt -

5.4 63/2-1-27230
Umnutzung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spichener Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Zurückstellung gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01631-01)

5.5 63/2-2-28170
Vorbescheid zur Einrichtung eines Internet-Cafés auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 3374, Gleiwitzstraße 168
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01633-01)

5.6 63/2-3-29150 Neubau einer Versammlungsstätte für 160 Personen und einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 266 in Dortmund-Bövinghausen
- Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01687-01)

5.7 63/2-2-27680
Errichtung eines Anbaues an das Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 3, Flurstück 41, Nordbruch 74
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01667-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01653-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kronenburgallee in Dortmund-Innenstadt
Bebauungsplan 177 Änderung Nr. 7
Antragsteller: Kronen Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Märkische Straße KG
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01697-01)

8.2 "Verkehrsmanagement und Baustellenlogistik in Dortmund"
Anfrage der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01530-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 'Städtische Immobilienwirtschaft'
- unbesetzt -


11.2 'Friedhöfe Dortmund'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01625-01)

Zur Information:
Es ist vorgesehen, den aus dem Rat überwiesenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" in der Sitzung des AUSW am 14.11.2001 zu behandeln und dazu die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen zu lassen.

Anlage:
Es ist außerdem beigefügt:
- der Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2002 sowie
- ein Schreiben des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" - Arbeitsgruppe "Kultur, Verkehr, Freizeit" vom 10.10.2001 i. S. "Stadtbegehung 2001". Je ein komplettes Exemplar mit allen Anlagen liegt der Geschäftsstelle der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 31.10.2001
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Brunhilde Euchler (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Christiane Adomeit (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Gertrud Zupfer (SPD) i. V. für RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege
sE Bayram Ucar

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Frau Bartholomä, StA 61, zu TOP 4.2

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Thurm, StA 66
Herr Schlatmann, 69/stv. AL

Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste

. / .


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 31.10.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.09.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001

2. Haushaltsangelegenheiten

2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01683-01)
Anlage: Lesehilfe
- Hinweis: Beratung in den Ausschüssen bis 23.11.2001
Bitte bringen Sie den Haushaltsplan zur Sitzung mit.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Einsatz von Wärmepumpen im Wohnpark DO-Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01694-01)

3.2 Projekt: Naturnahe Umgestaltung des Kreyenbachs in Dortmund Deusen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01330-01)

3.3 Maßnahmen der Landschaftsplanung für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01655-01)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße 50 im Änderungsbereich

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01539-01)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01628-01)

4.3 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes -Bodieckstraße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 -Bodieckstraße-
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01592-01)

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 116 -Ortskern Schüren-, II. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-, III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01588-01)

4.5 "Nahversorgungskonzept"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01739-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-3-29049 Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses, Abbruch einer Remise und eines Garagengebäudes und Neuerrichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Heideblick 79 in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01607-01)

5.2 63/2-4-23888
Nutzungsänderung einer Industriehalle zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Lagerung und Verkauf auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Ringofenstraße 43
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01611-01)

5.3 63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01501-01)
- wurde zur Sitzung am 26.09.01 versandt -

5.4 63/2-1-27230
Umnutzung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spichener Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Zurückstellung gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01631-01)

5.5 63/2-2-28170
Vorbescheid zur Einrichtung eines Internet-Cafés auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 3374, Gleiwitzstraße 168
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01633-01)

5.6 63/2-3-29150 Neubau einer Versammlungsstätte für 160 Personen und einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 266 in Dortmund-Bövinghausen
- Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01687-01)

5.7 63/2-2-27680
Errichtung eines Anbaues an das Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 3, Flurstück 41, Nordbruch 74
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01667-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten".
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01653-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kronenburgallee in Dortmund-Innenstadt
Bebauungsplan 177 Änderung Nr. 7
Antragsteller: Kronen Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Märkische Straße KG
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01697-01)

8.2 "Verkehrsmanagement und Baustellenlogistik in Dortmund"
Anfrage der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01530-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 'Städtische Immobilienwirtschaft'
- unbesetzt -


11.2 'Friedhöfe Dortmund'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01625-01)

Zur Information:
Es ist vorgesehen, den aus dem Rat überwiesenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" in der Sitzung des AUSW am 14.11.2001 zu behandeln und dazu die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen zu lassen.

Anlage:
Es ist außerdem beigefügt:
- der Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2002 sowie
- ein Schreiben des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" - Arbeitsgruppe "Kultur, Verkehr, Freizeit" vom 10.10.2001 i. S. "Stadtbegehung 2001". Je ein komplettes Exemplar mit allen Anlagen liegt der Geschäftsstelle der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass
der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Kröger-Brenner benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung macht den Vorschlag, den aus dem Rat überwiesenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2001 mit der Bezeichnung "Metrorapid" in der nächsten AUSW-Sitzung am 14.11.2001 zu behandeln und dazu die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen zu lassen.

Außerdem ist vorgesehen, dem AUSW am 28.11.2001 in einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen mit den Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und -West die Pläne zur Bahnhofsüberbauung vorzustellen.

Der AUSW stimmt diesem Vorgehen zu.

Die Tagesordnung für die Sitzung am 31.10.2001 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.09.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.09.2001.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001

Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001 wird mit folgenden von Frau RM Lührs genannten Änderungen einstimmig genehmigt:

1.) zu TOP 3.5 Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01353-01)

-
zu TOP 3.5.1 "Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke"
Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)

-
zu TOP 3.5.2 "Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten"
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)

-
zu TOP 3.5.3 "Ökokonto"
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)

- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001

ist der folgende Beschluss um den kursiv und fett markierten Spiegelstrich zu ergänzen. Über die Ergänzung dieses Spiegelstrichs bestand in der AUSW-Sitzung am 26.09.2001 Einvernehmen. Der AUSW legt Wert darauf, dass entsprechend verfahren wird:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass aufgrund der folgenden anliegenden Unterlagen
- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001 mit der Bezeichnung "Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001 mit der Bezeichnung "Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Ökokonto" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001 die Verwaltung Stellung nimmt.


Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
- im Umweltamt Ökokonten für die Stadt Dortmund und für das Sondervermögen der Stadt Dortmund einzurichten und zu bewirtschaften,
- für Bauvorhaben des Sondervermögens als Berechnungsgröße für den freiwilligen ökologischen Beitrag die zulässigerweise versiegelbare Fläche anzunehmen,
- Der AUSW wird über den Zeitpunkt der Anrechnung von Maßnahmen, über die Art der anzurechnenden Maßnahmen und über die Methodik der Bewertung im Rahmen der angekündigten Berichterstattung mitentscheiden. Dazu soll die Verwaltung beispielhaft bis zum Jahresende
- einen ersten Auszug aus dem Ökokonto der Stadt vorbereiten,
- detailliert über die Bewertungsmethodik berichten und
- Varianten zum Anrechnungszeitraum vorlegen.


2.) Zu TOP 4.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
(Drucksache Nr.: 01455-01)
- zu TOP 4.3.1 Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2001 (Drucksache Nr.: 01455-01AT)
- zu TOP 4.3.2 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001
(Drucksache Nr.: 01455-01AT)

hebt Frau RM Lührs hervor, dass der nördlich quer der Reinoldi-Kirche vorgestellte Bau mehrheitlich in der AUSW-Sitzung am 26.09.2001 abgelehnt wurde.

Außerdem wurde auf Anregung von Frau RM Lührs der Beschluss wie folgt verändert:

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001 mit der Bezeichnung "Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg" (Drucksache-Nr. 1455-01AT) (Anlage 2). Der Antrag wird dahingehend ergänzt, dass eine visualisierte Aufbereitung der Gestaltung, d. h. eine Qualifizierung der Darstellung, erfolgt sowie die Chancen und Änderungen zur Randbebauung mit Ansichten von verschiedenen Standorten vorgestellt werden.
Vor Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung wird der AUSW über die aufbereiteten Planunterlagen und die mögliche Randbebauung informiert.


Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit dieser Maßgabe folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur städtebaulichen Neuordnung des Umfeldes der Kirchen St. Reinoldi und St. Petri zur Kenntnis.
Die Planungsverwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Konzepte durchzuführen.


2. Haushaltsangelegenheiten
zu TOP 2.1
Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
(Drucksache Nr.: 01683-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den Haushaltsplan-Entwurf 2002 als eingebracht und wird die Haushaltsberatungen in der AUSW-Sitzung am 28.11.2001 durchführen.
3. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 3.1
Einsatz von Wärmepumpen im Wohnpark DO-Mengede
(Drucksache Nr.: 01694-01)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr regt an, auch in anderen Wohngebieten dieses Konzept mit Bauträgern durchzusetzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Projekt: Naturnahe Umgestaltung des Kreyenbachs in Dortmund Deusen
(Drucksache Nr.: 01330-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Realisierung der naturnahen Gestaltungsmaßnahmen am Kreyenbach zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Maßnahmen der Landschaftsplanung für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002
(Drucksache Nr.: 01655-01)

Herr RM Münch fragt nach, ob inzwischen der Eigentümer zu Punkt 8 der aufgeführten Maßnahmen sein Einverständnis erklärt hat. Zudem regt er an, für Biotoppflegemaßnahmen an den Feuchtgebieten Oskarweg und in der Dahlwiese Fördergelder vorzusehen.

Herr Dr. Mackenbach weist auf folgende Änderungen hin:
- Die Maßnahme 2 wird nicht über Fördermittel, sondern über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden.
- Die Schutzpflanzung der Maßnahme 7 wird über das Projekt "prima clima" laufen.
Die Kostenansätze sind zum Teil höher ausgefallen, als sie für die Vorlage geschätzt wurden, so dass die Mittel anders verteilt werden, aber die Maßnahmen 1 bis 7 werden begonnen. Vor Beginn der Maßnahme 8 sind tatsächlich noch Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen.
Das Umweltamt wird prüfen, ob die von Herrn RM Münch angesprochenen Biotoppflegemaßnahmen im Bereich Oskarweg und Dahlwiese im Laufe des Jahres 2002 zusammen mit anderen kleineren Maßnahmen durchgeführt werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Maßnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße 50 im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 02.09.2003 für das unter Punkt 2 dieser Vorlage genannte Grundstück im Bereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - als Satzung.
Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 4.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

Frau RM Kröger-Brenner hält es für richtig, die Trägerverbünde als Projektträger für das Quartiersmanagement zu benennen. Sie fragt nach dem Start des Projektes, der tatsächlichen Anzahl der Quartierbüros und wer die Träger des Projektes aussuchen wird.

Frau Bartholomä erläutert, dass das Quartiersmanagement voraussichtlich nicht am 01.01.2002 starten wird. Zunächst sind die verschiedenen Modelle, die zur Diskussion stehen, zu bewerten. Auch bei einem späteren Beginn wird das Quartiersmanagement über fünf Jahre laufen, da der Programmzeitraum über fünf Jahre läuft und weitere zwei Jahre zum Beenden des Projektes zur Verfügung stehen. Nach dem halben Projektzeitraum ist eine Bewertung und ggf. eine Umsteuerung des Programms geplant.

Auf die Frage des Herrn RM Garcia-Martin, ob in dem Betrag von 20.000,-- DM Euro für das Projekt "Netzwerk - Übergang Schule in Beruf -" bereits die Fördergelder der Bundesanstalt für Arbeit enthalten sind, antwortet Frau Bartholomä, dass der Betrag nur die Summe aus dem URBAN-Programm angibt. Dazu kommen ggf. noch Mittel aus der Arbeitsverwaltung.

Herr Steiner macht darauf aufmerksam, dass unterschiedliche Zielvereinbarungen für das Programm getroffen wurden. In diesem Zusammenhang regt er die Aufnahme der Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Bürger als Zielvorgabe in das Programm an, insbesondere da bei verschiedenen Projekten bauliche Gestaltungselemente enthalten sind.

Die Zielvorgabe der Barrierefreiheit wird nach Angaben der Frau Bartholomä möglichst bei Projekten mit anderen Fachbereichen und Externen Berücksichtigung finden.

Zur Frage der Frau RM Horitzky nach Änderungsmöglichkeiten innerhalb der Laufzeit der Projekte merkt Frau Bartholomä an, dass bei der Laufzeit von fünf Jahren Veränderungen zwangsläufig möglich sind. Zum Beispiel sind auch Projekte im Programm enthalten, die nur Platzhalter darstellen und bei denen unklar ist, ob und wieviel Geld benötigt wird. Anhand der jährlichen Berichte soll auch entschieden werden, ob Projekte weitergeführt, abgebrochen oder ersetzt werden sollen. Das L. Ö. N. E.-Büro wird durch das Quartiersmanagement nicht ersetzt werden. Sprachliche Integration für Migranten und Gewerbetreibende ist gewollt, allgemeine Sprachkurse werden über URBAN nicht gefördert werden. URBAN ist das Impulsprogramm, um das sich andere Förderungen ranken werden.

Frau RM Horitzky macht noch Beratungsbedarf geltend. Im Namen der CDU-Fraktion fordert sie nicht nur einen Bericht über URBAN II, sondern eine Erfolgsbilanz. Sie beantragt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr RM Harnisch fordert laufende Informationen über die einzelnen Projekte. Er sieht die Vorlage als sehr positiv an.


Frau RM Kröger-Brennner beantragt, die Vorlage nicht im Verwaltungsvorstand zu beschließen, sondern dass dem AUSW eine Vorlage zuzuleiten ist, der die verschiedenen Modelle für das Quartiersmanagement entnommen werden können. Der Beschluss sollte im AUSW erfolgen und den Inhalten des Projektbogens sowie der Diskussion in der Nordstadt entsprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes -Bodieckstraße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 -Bodieckstraße-
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

Herr RM Münch verweist auf das ablehnende Votum der Dortmunder Naturschutzverbände. Außerdem fordert er, dass als Ausgleichsflächen vorrangig seltene Rote-Liste-Biotope, insbesondere sonnenexponierte Biotope, angelegt werden.

Herr RM Zuch geht auf die Verkehrssicherheit hinsichtlich des Bebauungsplanes Lichtendorfer Straße ein. Es gibt hier zwei Anschlussmöglichkeiten, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck vorgeschlagene und die von der Verwaltung bevorzugte Variante. Herr RM Zuch empfiehlt, sich für den von der Verwaltung gemachten Vorschlag zu entscheiden. Dazu beantragt er, aus verkehrstechnischen Gründen den Bereich auf der Lichtendorfer Straße mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen, dass volle Sicherheit gegeben ist. Er beschreibt, dass der Verwaltungsvorschlag eine Anbindung direkt auf Kopfhöhe vorsehe, dagegen sehe der Bezirksvertretungsvorschlag die Anbindung im Neigebereich vor, so dass hierbei nach Süden hin für die Autofahrer das Einsehen in die Fahrbahn ungünstig sei.

Herr Wilde erläutert, der Vorschlag des Herrn RM Zuch sei Gegenstand des Satzungsbeschlusses. Die Lage der Anbindung an die Hauptverkehrsstraße werde so vorgenommen, dass notwendige Sichtdreiecke - bei 50 km/h sind dies 70 Meter von der Anbindung aus - in beide Richtungen bestehen. Der Vorschlag der Bezirksvertretung entspricht dem nicht. Wird der Verwaltung gefolgt, gibt es keine Probleme mit der Anbindung an der vorgeschlagenen Stelle.


Auf den Hinweis des Herrn RM Münch, dass der ökologische Ausgleich innerhalb des Stadtbezirks erfolgen solle, gibt Herr Wilde an, dass die Stadt bemüht sei, dem zu folgen. Bei der Entwicklung städtischer Flächen wird dies in der Regel auch im Stadtbezirk ausgeglichen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Vorhabenträger hat eigene Ausgleichsflächen angeboten, die nicht im Stadtbezirk Aplerbeck liegen. Er hat aber für einen ökologischen Ausgleich geeignete, in einem anderen Stadtbezirk liegende Flächen angeboten. Hier sollte dem Vorhabenträger zugestanden werden, dass ein ökologischer Ausgleich außerhalb des Stadtbezirks erfolgen kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung des Antrages, dass aus verkehrstechnischen Gründen der Bereich auf der Lichtendorfer Straße auch mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen ist, dass volle Sicherheit gegeben ist, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Ap 207 -Bodieckstraße- geprüft und beschließt:

a) den Anregungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu korrigieren.

b) die Anregungen unter der Ziffer 10.4 und 10.5 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 06.09.2001 der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.02.2001, entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.09.2001 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207 -Bodieckstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207 -Bodieckstraße- einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgeneh- migungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 116 -Ortskern Schüren-, II. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte-, III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01588-01)

- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 29.10.2001

Frau RM Kröger-Brenner bringt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Antrag ein, da im Bezirk Aplerbeck mehrere Bebauungspläne bereits beschlossen wurden. Sie befürchtet den Wegzug aufgrund des vermehrten Wohnungsbaus.

Herr RM Zuch bittet darum, zunächst die Bürgeranhörung abzuwarten.

Herr RM Münch sieht eine Bebauung an dieser Stelle als nachrangig an.

Frau RM Brauer stimmt im Namen der SPD-Fraktion für die Vorlage, da der Planbereich bereits durch vorhandene Bebauung eingegrenzt ist und verkleinert wurde.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Angelegenheit zurückzustellen, wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stradtgestaltung und Wohnen fasst mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.03.1981 zum Bebauungsplan Ap 116 -Ortskern Schüren- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 116 n -Bergparte- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs .1 (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.5
- "Nahversorgungskonzept", SPD-Fraktion, Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 01739-01)

- "Nahversorgungskonzept", Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2001
(Drucksache Nr.: 01739-01AT)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion und verweist auf das Einzelhandelskonzept. Es sollte darüber nachgedacht werden, wie Nahversorgungseinrichtungen in kürzerer Entfernung entstehen können.

Frau RM Kröger-Brenner freut sich über Überlegungen zur Verbesserung der Nahversorgung für den täglichen Bedarf und unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Steiner findet die Idee der Nahversorgung begrüßenswert. Er hält es u. a. auch für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen für wichtig, sich im Nahbereich und nicht nur über Handelswagen versorgen zu können.

Herr RM Jung verweist hinsichtlich des Nahversorgungskonzeptes auf die Entwicklung im Einzelhandel, die die Geschäfte auf die grüne Wiese außerhalb der Orte zieht. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Nahversorgung zu prüfen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Nahversorgungskonzept
aufzustellen.
2. Die Ergebnisse sollen nach der Diskussion im AUSW und allen Bezirksvertretungen in
die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans einfließen.

Inhalte des Konzeptes sollen u. a. sein:
- Beschreibung der räumlichen Defizitbereiche.
- Prüfung, ob Tankstellenshops und Kioske sowie mobile Verkaufswagen geeignet sind,
einschlägige Defizite aufzuheben.
- Beschreibung der Folgen bekannter oder absehbarer Betriebsaufgaben.



5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
zu TOP 5.1
63/2-3-29049 Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses, Abbruch einer Remise und eines Garagengebäudes und Neuerrichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Heideblick 79 in Dortmund-Lücklemberg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01607-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.2
63/2-4-23888
Nutzungsänderung einer Industriehalle zu einem Einzelhandelsgeschäft mit Lagerung und Verkauf auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Ringofenstraße 43
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01611-01)

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich dafür aus, dem Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck zu folgen.

Herr RM Münch stellt anschließend einen entsprechenden Antrag.

Herr RM Zuch macht deutlich, dass die Zustimmung zu dieser Vorlage nicht verhindert werden kann, um nicht womöglich eine Klage und damit verbundene Kosten folgen zu lassen. Er empfiehlt daher der CDU-Fraktion zuzustimmen.

Herr Hofmeister erläutert zum Hintergrund, dass zunächst das Vorhaben abgelehnt wurde, danach kam es zu einem Widerspruch und die Bezirksregierung Arnsberg wies darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht. Unter Berücksichtigung der von der Aufsichtsbehörde vertretenen Rechtsauffassung wurde das Bauordungsamt gebeten, erneut zu entscheiden. Weitere Baugesuche in diesem Bereich sind Herrn Hofmeister nicht bekannt.

Herr Wilde verweist auf den im AUSW gefassten Aufstellungsbeschluss. Wenn es erforderlich wird, wird das Planungsamt auf die Veränderungssperre zurückgreifen. Herr Wilde kennt zur Zeit auch kein Bauvorhaben in dem Bereich, laufende Vorhaben ohne Anspruch auf Genehmigung können ggf. für ein Jahr zurückgestellt und dann eine Veränderungssperre erlassen werden, so dass kein Zeitdruck besteht. Sollten aktuelle Vorhaben, die den Zielen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen, an das Planungsamt herangetragen werden, müsste mit der Veränderungssperre reagiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 5.3
63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01501-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.4
63/2-1-27230
Umnutzung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spichener Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Zurückstellung gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01631-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, das Baugenehmigungsverfahren für ein Jahr auszusetzen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zurückstellung des Vorhabens.

zu TOP 5.5
63/2-2-28170
Vorbescheid zur Einrichtung eines Internet-Cafés auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 3374, Gleiwitzstraße 168
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01633-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Bauvorbescheid zu erlassen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme aus der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - vom 29.09.2000.

zu TOP 5.6
63/2-3-29150 Neubau einer Versammlungsstätte für 160 Personen und einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 266 in Dortmund-Bövinghausen
- Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01687-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.7
63/2-2-27680
Errichtung eines Anbaues an das Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 3, Flurstück 41, Nordbruch 74
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch
(BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01667-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
zu TOP 7.1
Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten".
(Drucksache Nr.: 01653-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 30.10.2001

Herr RM Knieling weist auf die Diskussion im Schulausschuss am 24.10.2001 hin, die Erhöhung des Kreditrahmens für die Sanierung der Schulen begrüßt er im Namen der CDU-Fraktion. Er findet es gefährlich, die alternative Finanzierung für mehr Projekte zu fordern, ohne den Hintergrund weiter zu kennen. Er befürwortet die günstigste Finanzierung. Bei der Maßnahme "Neubau Berufsschule an der Sckellstraße", die irrtümlich unter "Berufskolleg Hallerey" als Position 36 läuft, sollte geprüft werden, ob ein Vorziehen, ggf. über eine alternative Finanzierung, in Frage kommt.

Frau RM Reuter geht auf die Ratsentscheidung ein, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Schulsanierung erprobt werden. Eine Verwaltungsprüfung habe ergeben, dass die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einen Kreditvorteil gegenüber anderen Kreditaufnahmen bieten. Die Wirtschaftlichkeit ist demnach besonders bei einem Investitionsvolumen von 30 Mio. DM gegeben. In diesem Zusammenhang fragt Frau RM Reuter, warum die alternative Finanzierung bei zwei Neubauten vorgesehen ist und warum die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 30 Mio. DM Investitionen unterschritten wird. Sie fordert dazu auf, die Finanzierungsfragen kurzfristig zu klären und sich verstärkt um die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu kümmern, da nach Abarbeiten der Liste bis 2004 noch viele Pavillons marode seien und viele Schulräume als unzumutbar bezeichnet werden können. Mit Hilfe der alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sollte dieses Problem möglichst schnell angegangen werden.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass es sich bei den zwei Schulen nicht um Neubauten, sondern um Ersatzbauten für zwei andere Schulen handelt. Außerdem kann der Begriff "alternative Finanzierung" auch derart bewertet werden, dass zwei Ersatzbauten erstellt werden, um Geld für eine andere Finanzierungsart zu haben. Der Ratsbeschluss in der Angelegenheit "alternative Finanzierung" wird von der Verwaltung beachtet und den Gremien wird in Kürze eine Vorlage zugehen, aus der hervorgeht, wie der Beschluss entsprechend dem beschlossenen Finanzvolumen abgearbeitet wird. Diese Vorlage wird in die Haushaltsberatungen einfließen. Die alternative Finanzierung wird von Herrn StD Fehlemann als Finanzierung mit Dienstleistungen beschrieben, nur die Bauherrenfunktion kann von der Stadtverwaltung nicht vergeben werden.

Herr RM Harnisch erwartet, dass die Schulen in der bereits im AUSW dargestellten modularen Bauweise erstellt werden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße westlich der Kronenburgallee in Dortmund-Innenstadt
Bebauungsplan 177 Änderung Nr. 7
Antragsteller: Kronen Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Märkische Straße KG
(Drucksache Nr.: 01697-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Innenstadt, westlich der Kronenburgallee
- Bau der Straße und des Fuß- und Radweges einschließlich der Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung und der erforderlichen Markierung, Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche, Bau des Kinderspielplatzes sowie Bau der erforderlichen Entwässerungsanlage -
nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Kronen Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Märkische Straße KG zu übertragen.

zu TOP 8.2
"Verkehrsmanagement und Baustellenlogistik in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01530-01)

Herr Keune erklärt, dass es ein grafisches Informationssystem namens DORIS (Dortmunder
R
aumbezogenes Informationssystem) gibt, das für alle Baustellen genutzt werden soll. Alle Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung werden aufgefordert werden, das System mit Daten, die den öffentlichen Raum und die Straßen betreffen, wie Maßnahme, Baubeginn, Dauer etc., zu füttern. Auch die Stadttöchter werden um entsprechende Mitteilungen gebeten, größere private Baumaßnahmen sollten auch in dieses System eingegeben werden.

Zu den Fragen erläutert er allgemein, dass mit den Betroffenen, z. B. Gewerbetreibenden, Anliegern, in der Regel Kontakt aufgenommen wird, beispielsweise an der Evinger Straße, in Brackel und Aplerbeck wurde dies bereits so praktiziert. Dadurch konnten große Maßnahmen relativ störungs- und kritikfrei durchgeführt werden. Bei kleineren Maßnahmen werden die Anlieger durch Hauswurfsendungen informiert. Bei der Wiederherstellung der Oberflächen besteht eine Abhängigkeit von anderen Bautätigkeiten, es erfolgt in der Regel eine Abstimmung mit den Gewerbetreibenden und Bauträgern.

Zudem stellt Herr Keune fest, dass es bei der Baustellenreinigung einen gewissen Nachholbedarf gibt, der Auftragnehmer wird von der Verwaltung aufgefordert, zumindest Freitagnachmittag die Baustelle zu reinigen. Sowohl bei den Vorüberlegungen als auch bei Planungen werden durch einen offensiven Umgang damit versucht, Staus und Verkehrsumleitungen zu minimieren. Über Presse und andere Medien werden entsprechende Informationen frühzeitig an die Verkehrsteilnehmer weitergegeben.

Herr Steiner fügt drei Gesichtspunkte an, die in diesem Zusammenhang für den Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" von Bedeutung sind:
- bei Umleitungen von Fußgängerwegen sollten keine Stufen, Schwellen und Barrieren eingebaut werden
- an einer Stelle des Bürgersteigs ist bei solchen Fußgängerwegen die Bürgersteigkante oft als unüberwindbares Hindernis, insbes. für Rollstuhlfahrer, zu finden
- Behindertenparkplätze fallen häufiger durch Baumaßnahmen weg. Es ist ärgerlich, wenn nach dem Ende der Baumaßnahme kein Ausgleich geschaffen wird.


Frau RM Kröger-Brenner weist darauf hin, dass nicht nur Auto-, sondern auch Radfahrer und Fußgänger von Baustellen betroffen sind. Sie wünscht sich einen Hinweis und eine Abschrägung.

Herr RM Harnisch erläutert die Anfrage der SPD-Fraktion. Er verdeutlicht am Beispiel der Eisenbahnbrücke Brinkhoffstraße, dass bei Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes die Möglichkeit genutzt werden sollte, auch in mehreren Schichten an der Baustelle zu arbeiten, um die Baustellenzeit zu verkürzen. Die Anfrage der SPD-Fraktion ist auch vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen zu sehen, da auch Schäden an Baustellen zurückbleiben, die vom Verursacher nicht behoben werden. Er sieht hier die Erfordernis einer Kontrolle.

Herr RM Follert stellt die Frage, ob von den beauftragten Baufirmen nicht ein höheres Engagement verlangt werden kann, z. B. sollte die Arbeit an der Baustelle nicht schon um 15.00 Uhr eingestellt werden.

Herr RM Drabig schildert, dass häufig kurz nachdem eine Straße aufgerissen war, erneut dort eine Baustelle entsteht. Nach außen wirkt dies so, als seien die Baustellen nicht abgestimmt. Er schlägt vor, die Straße durch den in den Zustand wiederherstellen zu lassen, der die Straße aufgerissen hat. Hier sollte öffentlich klar gemacht werden, wer hier zuständig ist. Der Bürger unterscheidet hier nicht zwischen Stadtverwaltung, Telekom etc.

Herr RM Berndsen fordert eine frühzeitige Information über Baustellen per Radio o. ä.. Er geht davon aus, dass dadurch die Aggression der Autofahrer reduziert werden kann.

Herr Keune berichtet, dass die DEW aufgefordert wurde, zielgerichtet mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zu bauen. Alle Versorgungsunternehmen werden vorab über Maßnahmen informiert. Bei den Telekommunikationsunternehmen wurde bereits darauf eingewirkt, dass ggf. auch unterirdisch eine Trasse gebaut wird. Dies wurde im Einzelfall als unwirtschaftlich bezeichnet und die Regulierungsbehörde hat die Stadtverwaltung daraufhin angewiesen, die Trasse vom jeweiligen Telekommunikationsunternehmen bauen zu lassen und anschließend darauf hinzuwirken, die Oberfläche wieder herzustellen.

Es gibt seit ca. einem halben Jahr einen Arbeitskreis zwischen Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und der DEW, in dem z. B. auch gemeinsame Ausschreibungen vereinbart werden. Bei großen und mittleren Baumaßnahmen soll dies die Regel werden. Auch werden Informationen über Bauprogramme in diesem Arbeitskreis ausgetauscht und es wird an der Lösung des Problems der Baustellenlogistik gearbeitet.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlichen Informationen zum Thema "Verkehrsmanagement und Baustellenlogistik in Dortmund" zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 'Städtische Immobilienwirtschaft'
- unbesetzt -

11.2 'Friedhöfe Dortmund'
- unbesetzt -



12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
(Drucksache Nr.: 01625-01)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über die durchgeführten und noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17:00 Uhr.

J u n g K r ö g e r - B r e n n e r S k o d z i k

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)