Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 08.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)


Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Heitkemper – 2/Dez.
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/2
Martin Pütz – 20/3
Andrea Daniel – 20/3
Christina Künstler – 20/3
Markus Neuhaus – 21/FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Jörg Zilian – 10/FBL Stv.
Jutta Seybusch – 14/AL
Bernadette Weinberg – 40/1
André Knoche – 52/1 GBL
Josef Spitzer – 65/1
Jörg Thurm – 66/1
Thomas Schmerbeck – 66/3
Ralf Dallmann – 68/Friedhöfe
Uta Bertram – 68/GB 1
Dr. Christian Falk – 70/BL
Jasmin Heck – 70/1

3. Gäste:

Klaus Graniki, DOGEWO21






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 08.11.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 20.09.2018


2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht 2018
Kenntnisname

2.2 Mindestlohn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11930-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 20.09.18 erhalten,
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11930-18-E1)

2.3 Hannibal-Kosten
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12125-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 20.09.18 erhalten,
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12125-18-E1)

2.4 Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11116-18)

2.5 Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2018
(Drucksache Nr.: 11013-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018
(Drucksache Nr.: 11013-18)

2.6 Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11593-18)

2.7 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11644-18)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 11644-18-E1)

2.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)

2.9 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12219-18)

2.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

2.11 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

2.12 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12364-18)

2.13 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12365-18)

2.14 Kosten der IGA 2027
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12120-18-E2)

2.15 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12493-18)


3. Beteiligungen

3.1 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11795-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 20.09.18 erhalten.

3.2 Beteiligungsbericht 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11858-18)

3.3 Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11941-18)

3.4 Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11640-18)

3.5 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-18)

3.6 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11674-18)

3.7 Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11298-18-E1)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11298-18-E3)

3.8 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

3.9 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)

3.10 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12329-18)

3.11 Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

3.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12421-18)

3.13 Quartalsbericht III/2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-18)

3.14 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12268-18)

3.15 Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12338-18)


4. Liegenschaften

4.1 Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11060-18)

4.2 Erneuerung der vorhandenen Wirtschaftsküche inkl. diverser Umbaumaßnahmen im Küchenbereich der TEK Osulfweg 44a - Dortmund Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11651-18)

4.3 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße /Buschei/Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10329-18)

4.4 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11731-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018
(Drucksache Nr.: 11731-18)

4.5 Gebäudemanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12602-18)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

6.1 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

6.2 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

6.3 Aktueller Sachstand zu den Girokonten der Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11791-18)

6.4 Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)

6.5 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rettstadt benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv.Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht folgende Vorlage, die unter TOP 6.3 geführt wird, zurück:

Aktueller Sachstand zu den Girokonten der Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11791-18)

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:


Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12206-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.16 behandelt.



Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12585-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.16 behandelt.

DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11397-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.17 behandelt.



Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12305-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.6 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen/Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 20.09.2018

Die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 20.09.2018 wird bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste genehmigt.



2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12735-18)

Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die Eckpunkte zum 3. Managementbericht 2018 (Anlage 1) Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) und Frau Künstler antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass in den schriftlichen Ausführungen des Managmentberichtes taucht im Zusammenhang mit den 11,4 Mio. € (Sozialamt) die Formulierung „Die Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit weisen eine voraussichtliche Verbesserung in Höhe von 3 Mio. € aus, die u. a. auf dem ab dem 01.03.2018 geltende höhere Nutzungsgebühr zurückzuführen ist“. Da diese Information sehr direkt in Richtung Sozialamt gehe im Hinblick auf 3 Mio. Mehr- bzw. Minderausgaben und den erhöhten Gebühren und er nicht wisse, ob dies möglicherweise mit der Übernachtungsstelle zusammenhänge, bittet er um eine Information hierzu.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, hierauf schriftlich zu antworten.

zu TOP 2.2
Mindestlohn
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11930-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Die Stadtverwaltung Dortmund ist eine tarifgebundene Arbeitgeberin und gewährt gem.
§ 15 Abs. 1 TVöD ihren Beschäftigten monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach
den Entgeltgruppen, in die die Beschäftigten eingruppiert sind. Stundenlöhne werden tarifvertragsbedingt nicht gezahlt.

Bei einer Tarifbindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes liegt der monatliche
Tabellenlohn stets über dem Mindestlohn. Von Bedeutung ist die Beachtung des Mindestlohngesetzes
nur dort, wo eine solche Tarifbindung nicht gilt.

Unbenommen dessen ergibt sich rechnerisch bei Vollzeitbeschäftigung aus der seit dem 01.03.2018
gültigen Entgelttabelle, dass lediglich die Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 einen Stundenlohn unter
12,00 Euro erhalten.

Bei der Stadtverwaltung Dortmund incl. der Eigenbetriebe erhalten 256 Beschäftigte (ausgehend von
insgesamt 8404 Mitarbeitern/innen ohne Auszubildende, Praktikanten/innen, Maßnahmeteilnehmer/
innen - 50/7 - sowie die Vertretungskräfte der Schulhausmeister und Mitarbeiter/innen mit Sonderverträgen) ein Monatsentgelt der Entgeltgruppe 1. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Beschäftigte im Reinigungsdienst. Der Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbands NRW folgend, kommt die Gewährung einer außertariflichen Zulage auf Grund der Tarifbindung nicht in Betracht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Hannibal-Kosten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12125-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
In der Ratsvorlage, DS-Nr. 11826-18, vom 27.08.2018 ist der Sachstand zum
Gebäudekomplex Hannibal II in Dorstfeld umfänglich beschrieben. Hier sind auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund soweit möglich beziffert. Neuere Erkenntnisse gibt es derzeit nicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11116-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, das für die Maßnahme „Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße“ im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06935-17 am 24.05.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 800.000,00 Euro um 490.000,00 Euro auf 1.290.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 – Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017: 2.647,15 Euro
Haushaltsjahr 2018: 97.352,85 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.190.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 32.182,50 Euro.

zu TOP 2.5
Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 12.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede bat um Überprüfung bezüglich der Sanierung der Wenemarstraße in Westerfilde in 2019 und des Kanalbaus in 2023. Die beiden Maßnahmen sollten miteinander abgestimmt werden.

Außerdem sollte eine Planungssicherheit für die Anwohner im Erdbeerfeld bezüglich der Abwassergebühren gegeben sein und diese Angelegenheit geklärt werden.

Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit der o. g. Anfrage dem Rat der Stadt Dortmund das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 18.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck macht folgende Anmerkungen zur Vorlage der Verwaltung:
1. Die Nr. 187 gehört nicht zum Stadtbezirk Hombruch sondern zum Stadtbezirk Aplerbeck.
2. Die Quelle Mardersiepen sowie die Offenlegung Appelbeke und Archenbecke fehlen.
3. Die Kanalerneuerung Untere Pekingstraße fehlt.
4. Zeitliche Verzögerungen sollten der Bezirksvertretung benannt werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Anmerkung, das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.

zu TOP 2.6
Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11593-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschuss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensat­zung der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.7
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11644-18)
hierzu Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 11644-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Verwaltung zur Vorlage vor:
Es ist geplant, die Abfallsatzung der Stadt Dortmund mit Wirkung ab 01.01.2019 in einigen
Abschnitten zu ändern. Wie nun aufgefallen ist, ist in dem zur Beschlussfassung vorgesehenen Fließtext (Anlage 1 zur Ratsvorlage) ein Formatierungsfehler aufgetreten. Dadurch ist der Text des § 20 Abs. 4 mehrfach vorhanden, hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Absätze verschoben und ist Absatz 12 verloren gegangen.
Die richtige lautende Fassung des § 20 AbfS habe ich beigefügt. Ich bitte, bei Ihrer Beratung
über die Änderungen in der Abfallsatzung für 2019 die beiliegende Textversion zu berücksichtigen:
§ 20 Stellplätze, Transportwege, Behälterschränke und Bereitstellung von Behältern
1) MGB 60 bis MGB 5000 sind nach Anhörung der Grundstückseigentümer entsprechend den
Anweisungen der Beauftragten der Stadt so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und übermäßigen Zeitaufwand abgeholt werden können (= ordnungsgemäßer Zustand).

2) Die Stellplätze sind grundsätzlich in geringster Entfernung zum nächstmöglichen Standort
des Sammelfahrzeuges anzulegen. Die Entfernungen sollen i. d. R. nicht mehr als 15 m
betragen. Auf Antrag des Grundstückseigentümers kann durch EDG in den Fällen, in denen
die Einhaltung der in Satz 1 genannten Wegstrecke nicht möglich ist, im Einzelfall der
Transport von Abfallbehältern über eine Wegstrecke von mehr als 15 m vorgenommen
werden, wenn diese Strecke den Anforderungen an Transportwege nach Abs. 3 dieser
Vorschrift entspricht.
Sofern die EDG dem Antrag des Grundstückseigentümers nicht nachkommen kann, informiert diese die Stadt, die dann eine Entscheidung über den Antrag trifft. Transporte von Abfallbehältern über Wegstrecken von mehr als 15 Metern sind Mehrleistungen. Für diese Mehrleistungen sind zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.
Stellplätze müssen mit einem ebenen und trittsicheren Belag, z.B. aus Asphalt, Beton oder
Verbundsteinpflaster, befestigt sein und folgende Mindestgrößen haben:
a) je MGB 60, MGB 80, MGB 120, 0,8 m x 0,8 m
b) je MGB 240, 0,8 m x 0,9 m
c) je MGB 1100, 1,5 m x 1,5 m
d) je MGB 5000, 3,0 m x 3,0 m

3) a) Die Transportwege müssen höhengleich an die Stellplätze angrenzen, bei MGB 60 -
1100 mindestens 1,5 m breit und bei MGB 5000 mindestens 3,0 m breit und wie
Stellplätze mit einem ebenen und trittsicheren Belag befestigt sein. Auf dem gesamten
Transportweg muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m vorhanden sein.
b) Bei gegenüberliegenden Behälterschränken muss die vorgeschriebene Breite des
Transportweges auch bei geöffneten Türen vorhanden sein.
c) Ein Transportweg darf nur ein Gefälle aufweisen, das bei Abfallbehältern bis 240 MGB
weniger 12,5 % und bei Abfallbehältern über 240 MBG weniger als 3 % beträgt. Er darf
nicht durch Schwellen, Einfassungen, Rinnen o.ä. unterbrochen werden.
Höhenunterschiede im Transportweg für MGB 60 – 240 sind durch Rampen mit einer
Maximalsteigung von bis zu 12,5 % auszugleichen; bei größeren MGB darf die
Maximalsteigung 3% nicht übersteigen.
d) Bei MGB 5000 darf der Transportweg keinen Höhenunterschied aufweisen.
e) Führt ein Transportweg durch Türen oder Tore, so müssen diese geeignete und
funktionstüchtige Feststellvorrichtungen haben.
f) Stellplätze und Transportwege müssen ausreichend beleuchtet sein.
g) Transportwege sollen frei von Stufen sein. Sofern diese dennoch vorhanden sind, stellt der
Transport von Abfallbehältern über Stufe(n) oder aus Kellerräumen eine Mehrleistung i. S.
d. AbfGS dar.
Größere Behälter als MGB 120 werden nicht bereitgestellt, wenn der Transportweg von
mehr als zwei aufeinanderfolgenden Stufen einer Treppe unterbrochen wird.
h) Behälter dürfen für den oder beim Transport nicht angehoben werden müssen.

4) Stellplätze und Transportwege sind in verkehrssicherem Zustand zu halten. Schnee und
Glätte sind rechtzeitig vor der nächsten Leerung zu beseitigen. Oberflächenwasser darf sich
nicht ansammeln. Stellplätze und Transportwege müssen an den Leerungstagen frei von Gegenständen sein, die den Behältertransport behindern können.

5)
a) MGB 60 bis MGB1100 dürfen auch in Behälterschränken entsprechend der EN 15132
außerhalb von Gebäuden auf dem Grundstück aufgestellt werden. Bei MGB 1100 dürfen
die Behälterschränke unten keine Stoßkanten haben. Bei MGB 60 bis MGB 240 sind
Stoßkanten von max. 5 cm Höhe zulässig. Die Türen müssen sich grundsätzlich ohne
Schlüssel öffnen und schließen lassen. Ein Verschluss mit Dreikantschlüssel nach DIN
22417-M 5 ist zugelassen. In Behälterschränken dürfen MGB nicht an den Türen
aufgehängt werden.
b) Die Türen der Behälterschränke müssen sich mindestens so weit öffnen lassen, das die
lichten Innenmaße der Behälterschränke freigeben werden. Das gilt auch bei gleichzeitiger
Öffnung der Türen in Reihenanlagen.
c) Behälterschränke dürfen die Entnahme der Behälter nicht behindern und müssen den
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den DIN-Vorschriften
entsprechen.
d) Die Verwendung von Müllschleusen und Müllabwurfschächten (nach § 46 BauO NRW) ist
nicht zulässig. Das Aufstellen und/oder die Nutzung von weitergehenden manuellen oder
technischen Einrichtungen zur Modifizierung der Abfallentsorgung auf den Grundstücken,
sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Der Antrag ist durch den
Grundstückseigentümer schriftlich bei der Stadt zu stellen. Die Genehmigung erfolgt durch
die Stadt nach Vorprüfung durch die EDG und kann im Einzelfall untersagt werden.
e) Handlungen auf dem Grundstück des Abfallerzeugers, die im Vergleich zu den
Bestimmungen dieser Satzung zu einer Abänderung des Ablaufs der Abfallentsorgung
führen (z.B. gewerbliche Vorsortierung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem
Grundstück; gewerbliche Verpressung von noch nicht überlassenen Abfällen auf dem
Grundstück außerhalb der Abfallbehälter), sind nicht zulässig wenn:
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die beabsichtigte oder
durchgeführte Abänderung Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind,
- infolge der durchgeführten Abänderung Erschwernisse bei der Durchführung der
Abfallentsorgung gemäß den Vorgaben dieser Satzung entstehen (z.B. Verkleben der
Abfälle im Abfallbehälter, Erschwerung des Zugangs zu den Abfallbehältern),
- infolge der durchgeführten Abänderung Einwirkungen auf die von der EDG
bereitgestellten Abfallbehälter entstehen, die zu einer Beschädigung oder einem
vorzeitigen Verschleiß der Abfallbehälter führen können,
- die auf dem Grundstück oder sonst beim Abfallerzeuger angefallenen und im Rahmen
des Anschluss- und Benutzungszwanges gemäß § 8 dieser Satzung
überlassungspflichtigen Abfälle als Folge der Abänderung nicht oder nicht mehr der
EDG/Stadt Dortmund satzungsgemäß überlassen werden,
- infolge der durchgeführten Abänderung die nach § 19 a Abs. 3 dieser Satzung
bestehenden Gewichtsobergrenzen für Abfallbehälter wiederholt überschritten werden.

6) Falls die Aufstellung von Abfallbehältern außerhalb von Gebäuden nicht möglich ist,
dürfen MGB 60 bis MGB 120 ausnahmsweise auch in Kellern aufgestellt werden, MGB
240 bis MGB 1100 nur dann, wenn ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Zufahrt
für die Sammelfahrzeuge auf Standortebene gewährleistet ist. Die Maßgaben nach Abs. 2
bis 5 gelten entsprechend.
Entstehen beim Transport innerhalb von Gebäuden Schäden, so haftet die Stadt nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten oder Beauftragten.

7) Soweit baurechtlich zulässig, dürfen Behälterschränke in Hauswänden eingebaut werden.
Bei Neubauten kann die Stadt das verlangen, wenn Baurecht dem nicht entgegensteht und
die genannten Abfallbehälter ansonsten im Keller aufgestellt werden müssten, ohne dass
ein geeigneter Aufzug vorhanden ist oder die Sammelfahrzeuge auf Standortebene
heranfahren können.

8) Die Stadt kann verlangen, dass in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten,
allgemeinen Wohngebieten sowie Gebieten zur Erhaltung und Entwicklung der
Wohnnutzung (§ 1 bis 4a der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.90 - BGBl. I S. 132) Stellplätze und Behälterschränke, die nicht weiter als 5 m
von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sind und von der Verkehrsfläche eingesehen
werden können, mit immergrünen Gewächsen abgepflanzt werden.

9) Bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, die nach baurechtlichen Vorschriften
genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, muss dem Genehmigungsantrag bzw. der
Anzeige ein maßstäblicher Lageplan beigefügt werden, aus dem Anordnung, Größe und
bauliche Gestaltung der Stellplätze und Transportwege, sowie die Anzahl der
Wohneinheiten hervorgehen.

10) Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Dortmund, die an die Abfallentsorgung der
Stadt angeschlossen sind, handeln gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bauordnung Nordrhein-
Westfalen ordnungswidrig, wenn sie Vorschriften dieser Satzung über die bauliche
Gestaltung von Stellplätzen vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandeln.

11) Die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits vorhandenen Stellplätze und Transportwege
sind unverzüglich den vorstehenden Vorschriften entsprechend herzurichten, hinsichtlich
der Anforderungen gem. Abs. 3 b) gilt dies nur auf Verlangen der Stadt.

12) Können die vorhandenen Stellplätze oder Transportwege nach den örtlichen Verhältnissen
nicht oder nicht ohne unzumutbare Aufwendungen den Vorschriften dieser Satzung
entsprechend verändert werden, bleibt das Grundstück gleichwohl an die Abfallentsorgung
angeschlossen. Es sind jedoch zusätzliche Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) zu entrichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergänzung der Verwaltung zur Vorlage zur Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2018 für den Kernhaushalt (Buchungskreis 0200) bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 53.894,87 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 814.767,34 €


und

für den Sonderhaushalt „unselbständige Stiftungen und Interessentengesamtheiten“ (Buchungskreis 0208) bewilligten

Mehrauszahlungen in Höhe von 250.000,- €.






zu TOP 2.9
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12219-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.939.700 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


zu TOP 2.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).

zu TOP 2.11
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 2.12
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12364-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 603.145,64 € erhöht wird.

zu TOP 2.13
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12365-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.1.12.2017 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.761,80 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.14
Kosten der IGA 2027
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12120-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
Zur o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Punkt 1)
Die Ergebnisse der vergangenen Landes-/Bundes- und Internalen Gartenschauen fielen höchst
unterschiedlich aus, so dass der prognostizierte Fehlbedarf zum Teil unterschritten, zum Teil
aber auch überschritten wurde. Die Besucherzahlen von Freiluftveranstaltungen dieser
Größenordnung lassen sich nur in einem gewissen Rahmen kalkulieren. Witterungsbedingte
Ausfälle, wie sie bei der IGA 2017 in Berlin eintraten, sind im Bereich des Möglichen. Der
Durchführungshaushalt berücksichtigt entsprechende Eventualitätenunter anderem durch eine
zurückhaltend gewählte Besucherprognose (siehe Punkt 4).

Punkt 2)
Die prognostizierten Finanzbedarfe wurden in der Vorlage (DS-Nr. 11741-18) ausführlich
beschrieben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass sich die kompletten Auswirkungen zur
Durchführung der IGA 2027 noch nicht konkret benennen lassen. Zum einen, weil die
Einzelmaßnahmen noch nicht abschließend geplant und kalkuliert sind, zum anderen, weil
noch keine abschließenden Fördermittelzusagen existieren.

Punkt 3)
Im Laufe der weiteren Konkretisierung der Planungen wird die Verwaltung den Rat der Stadt
regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren.

Punkt 4)
Der Durchführungshaushalt des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Realisierung der IGA
Metropole Ruhr 2027 beläuft sich auf 85 Mio. Euro. Die Kalkulation der Einnahmen in Höhe
von ca. 46 Mio. Euro durch Ticketing, Werbung/Sponsoring, Merchandising etc. basiert auf
einer zurückhaltend gerechneten Besucherprognose, die im Auftrag der Deutschen
Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) von der ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH in
Zusammenarbeit mit RMP Landschaftsarchitekten (2017) erstellt wurde.
Mit einer Erwartung von insgesamt ca. 2,6 Mio. Besucherinnen und Besuchern liegt dem
aktuellen Durchführungshaushalt eine Annahme zugrunde, die im Vergleich zur
Machbarkeitsstudie (> 5 Mio.) deutlich nach unten korrigiert wurde. In der Ausgaben- und
Lastenverteilung des Durchführungshauhalts werden mögliche Einnahmeausfälle über die
Positionen „Sicherheit, Unvorhergesehenes“ (3 Mio. Euro) und „Ausfallrisiko“ (2 Mio. Euro)
berücksichtigt. Der Beitrag der Stadt Dortmund am IGA-Durchführungshaushalt beläuft sich
auf 6,53 Mio. Euro. Eine Übernahme des Veranstalter-Risikos durch Dritte wird es nicht
geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.15
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2018 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Ämter 21 "Stadtkasse und Steueramt", 22 "Abfallwirtschaft" und 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft") und bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12493-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2018 aus Niederschlagungen und Erlassen von Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 8,8 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen.
2. Der Rat genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2018 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO in Höhe von 1,5 Mio. Euro und die Deckung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.
zu TOP 2.16
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12206-18)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass er aus der Vorlage nicht erkennen konnte, welche Auswirkungen die Änderung der Gebührensatzung auf einen Vierpersonenhaushalt haben würde. Weiterhin sei in Anlage 8 bei § 4 a, erster Spiegelstrich, ein Tippfehler enthalten. Dort seien „Haushaltsleingeräte“ aufgeführt. Dort müsse es wohl „Haushaltskleingeräte“ lauten.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, die Angaben zu den Auswirkungen auf einen Vierpersonenhaushalt noch zum Rat nachzureichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2019 und

- stellt den Wirtschaftsplan 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11795-18)

Herr Naumann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass er im Zusammenhang mit dem Neubau Akteneinsicht genommen habe. Die angesetzten Kosten hierfür seien aus seiner Sicht sehr hoch. Er weist auf ein vorheriges Angebot hin, das ca. 200.000,-- € günstiger gewesen sei. Er sehe zwar, dass die Investition getätigt werden müsse, weist jedoch darauf hin, dass man sich die Preise von der Wirtschaft nicht diktieren lassen dürfe. Dass ein solches Vorhaben nicht einfach sei, sei klar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der
Sportanlage in Dortmund Husen, Husener Eichwaldstraße 268 und ermächtigt die Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund, den Auftrag für die Leistungsphasen 4 – 9 HOAI an das
Architekturbüro Benthaus zu erteilen.

zu TOP 3.2
Beteiligungsbericht 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11858-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beteiligungsbericht 2017/2018 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11941-18)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Beschluss gefasst habe, dass bis zu den Haushaltsberatungen 2019 – also mit Vorlage des Wirtschaftsplans 2019 – die Förderung des HMKV und der Finanzierungsplan differenziert darzustellen sei. Es wäre gut, wenn dieser Finanzierungsplan den Gremien vorgelegt werde, zumal er mit dem Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe korrespondiere.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt sei. Die Verwaltung arbeite bereits an der entsprechenden Vorlage, die in den nächsten Gremiengang gehen werde. Für den Wirtschaftsplan wird sich nur in Bezug auf die Zuordnung von Positionen etwas verändern. Eine budgetäre Konsequenz ergebe sich jedoch nicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
· dem Erfolgsplan 2019 (Anlage 1)
· dem Vermögensplan 2019 (Anlage 2)
· die Stellenübersicht 2019 (Anlage 3)

Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2019 (Anlage 4).

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 5.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.



zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11640-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2019ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 11594-18). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022,
3. legt für 2019 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.894.141,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 137.304.269,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 43.572.314,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 43.572.314,- Euro
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2019 auf 13.589.872,- Euro fest,

5. beschließt für 2019 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 13.589.872,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2019 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 6.554.159,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 10.015.236,- Euro fest,
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 17.888.400,- Euro fest.

zu TOP 3.5
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2019.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.




zu TOP 3.6
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11674-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass

a) die neue Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund und
b) die neue Schulordnung für die Musikschule

die bisherigen Regelungen zum 01.01.2019 ersetzen.

zu TOP 3.7
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11298-18-E1)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11298-18-E3)
hierzu Stellungnahmen des Personalrates und Schreiben Stadtdirektor/Stadtkämmerer Stüdemann
(Drucksache Nr.: 11298-18-E4)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11298-18-E5)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 11.10.2018 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes Schreiben des Personalrates vor:
der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.

Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe (=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und Pflege belaufen sich auf 316ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805 Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGH-Kräften - weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden, reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92 Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.

Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen, die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe davon aus, dass das städtische Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik der Stadt ein Gewinn.

Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätte weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%tige Tochter der Stadt Dortmund sei.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden, sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den Wechsel zu EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?

Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.

Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4 eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten einzustellen.

Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen.
Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Stellungnahme der Verwaltung mit der Antwort auf die offenen Fragen vor:

bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober gab es eine
Nachfrage zu den tariflichen Arbeitsverhältnissen bei der Entsorgung Dortmund GmbH. In
dieser Frage habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung aufgenommen. Ich beantworte die
Anfrage wie folgt:

Alle Beschäftigten, die für die Pflege des Straßenbegleitgrüns eingestellt werden, erhalten
Arbeitsverträge bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und nicht bei einer Tochtergesellschaft.
Es wird bei der zukünftigen Eingruppierung keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Beschäftigten
des Tiefbauamtes und anderen Initiativbewerbern geben.

Das Entgelt für die neuen EDG-Beschäftigten sowie mögliche Zulagen und Erschwernisse
richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie des TVöD-NRW.
So werden z. B.
• Grünflächenpfleger (Hilfsgärtner) in EG4 eingruppiert. Daneben erhalten diese Mitarbeiter
eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• Facharbeiter/Bediener von Maschinen in EG 5 eingruppiert. Auch diese Mitarbeiter
erhalten eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• ausgebildete Gärtner in EG 6 eingruppiert.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Stellungnahme des Personalrates vom 15.06.2018 vor:






Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hierzu ein Schreiben des Stadtdirektors/Stadtkämmerers Stüdemann vom 25.06.2018 vor:











Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine endgültige Stellungnahme des Personalrates vom 31.10.2018 vor:





Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, die Antwort der Verwaltung, die Stellungnahmen des Personalrates und das Schreiben von Herrn Stüdemann zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH in Hinblick auf die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns wird eine Revisionsklausel aufgenommen.

Die Revisionsklausel beinhaltet die Überprüfung der Qualität und Kostenentwicklung der Unterhaltspflege durch die EDG nach drei Jahren.

Die Ergebnisse werden dem Ausschuss und dem Rat als Grundlage für die weitere Entscheidung zur Vertragsgestaltung vorgelegt.


Begründung:
ggf. mündlich

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich diesem Wunsch an. Sie erläutert noch kurz den Antrag ihrer Fraktion und weist darauf hin, dass sich hierdurch eine Nachjustierungsmöglichkeit ergeben werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass er die Idee gut finde und ein Revisionstermin Sinn mache.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er die Klausel ebenfalls positiv sehe und stellt die Frage, welcher Zeitraum n diesem Zusammenhang Sinn mache.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass man von einem Zeitraum von ca. 3 – 5 Jahren ausgehen sollte.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag befürworte, sie lehne jedoch die Vorlage ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.8
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.

Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.





zu TOP 3.9
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich Emscherallee nach Tagesbruch
hier: Außerplanmäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee und freihändige Vergabe der Arbeiten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12426-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2018
(Drucksache Nr.: 12426-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Für die Abwehr der durch einen nicht vorhersehbaren großen Tagesbruch entstandenen Gefahren auf der Emscherallee und den darunter befindlichen öffentlichen Abwasseranlagen wird die Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee einzuleiten und freihändig die Schadensbeseitigung gemäß § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 3 a Abs. 4 Nr. 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zu vergeben.

zu TOP 3.10
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12329-18)
hierzu Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 06.11.2018
(Drucksache Nr.: 12329-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 06.11.2018 vor:
Hiermit bitte ich, die Drucksachen-Nr. 12329-18 um dieses Schreiben und damit den jeweiligen Tagesordnungspunkt der o.g. Sitzungen zu ergänzen.

Nach Abstimmung in der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass zukünftig Herr Stadtrat Norbert Dahmen das Mandat im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH wahrnimmt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Ergänzungsschreiben der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgesehene Neubesetzung des Mandats im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH mit Herrn Stadtdirektor/Stadtkämmerer Jörg Stüdemann Stadtrat Norbert Dahmen zur Kenntnis und beschließt diese vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Vertretung.





zu TOP 3.11
Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Aktionsplan saubere Stadt zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12421-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Lagebericht 2017 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 14.774.511,82 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2017 von -14.439.011,82 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2018 zu beauftragen.

zu TOP 3.13
Quartalsbericht III/2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der durch die "Stadtwerke Haltern am See GmbH" neu gegründeten "Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12268-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG – über die Stadtwerke Haltern am See GmbH – an der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH zu.




zu TOP 3.15
Ersatzinvestition für die LED - Installationen am Dortmunder U-Turm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12338-18)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass auf Seite 3 der Vorlage ausgeführt sei, dass der Fachplaner eine Gewährleistungsverlängerung angeregt habe. Er stellt die Frage, ob dies inzwischen geprüft worden sei.

Herr Niederquell (23/3) teilt mit, dass die Verwaltung die Investition – so auch die Ausschreibung für diese Bauleistung inzwischen vorbereite. Ein Bestandteil des noch zu erstellenden Leistungsverzeichnisses werde das Thema Gewährleistung sein. Eine Antwort sei ihm daher heute noch nicht möglich.

Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu informieren, sobald sich in diesem Zusammenhang Erkenntnisse ergeben würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt ermächtigt das SV GVVF zur Durchführung der Ersatzinvestition für die LED – Installationen am Dortmunder U-Turm im Umfang von ca. 2,61 Mio. €.

zu TOP 3.16
Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12585-18)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass die im Jahr 2009 getroffene Zuschussreduzierung aus seiner Sicht eine gute Sparmaßnahme gewesen sei. Er werde der Vorlage nicht zustimmen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung.

zu TOP 3.17
DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11397-18)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass für ihn die Änderung der Satzung rechtlich nachvollziehbar sei. Es stelle sich vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit die Frage nach möglichen politischen Auswirkungen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, er gehe davon aus, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates dafür Sorge tragen würden, dass die Entwicklungen in die richtige Richtung gingen.

Herr Graniki (DOGEWO21) führt aus, dass die Gemeinnützigkeit im Bereich der Wohnungswirtschaft bereits 1990 weggefallen sei. Die Satzungsänderung sei aus juristischen Gründen erforderlich, weil das Thema öffentliche Auftraggeberschaft damit reguliert werden und DOGEWO21 nicht mehr angreifbar sein solle. Aus diesem Grunde werde die Satzungsänderung vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH zu.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11060-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Grunderneuerung der Kirchhörder Straße/Holtbrügge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 380.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014572 – FE Kirchhörder Str.-Wellingh. b. Brücke– mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017 2.021,34 Euro
Haushaltsjahr 2018 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 67.978,66 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.640,00 Euro.

zu TOP 4.2
Erneuerung der vorhandenen Wirtschaftsküche inkl. diverser Umbaumaßnahmen im Küchenbereich der TEK Osulfweg 44a - Dortmund Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11651-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) der Stadt Dortmund

1. beschließt einstimmig auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 456.528 € die Erneuerung der Wirtschaftsküche inklusive Umbaumaßnahmen in der TEK Osulfweg 44a (Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Erneuerung der Wirtschaftsküche erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches Jugendamt (FB 51) auf der Investitionsfinanzstelle 51U00601014077, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015: 5.552,84 €
Haushaltsjahr 2016: 0,00 €
Haushaltsjahr 2017: 30.875,17 €
Haushaltsjahr 2018: 0,00 €
Haushaltsjahr 2019: 295.655,49 €
Haushaltsjahr 2020: 110.694,50 €
Gesamt: 442.778,00 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 13.750 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden und im Fachbereich 65 anfallen. Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 95000401 gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 3.292,30 € berücksichtigt.
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2020 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) in Höhe von 11.808,79 €.

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Erneuerung der Wirtschaftsküche inklusive Umbaumaßnahmen der TEK Osulfweg 44a.

3. nimmt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Umbau der Kreuzung Flughafenstraße /Buschei/Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10329-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig den Umbau der Kreuzung Flughafenstraße/Buschei/Drosselweg zu einem „kleinen Kreisverkehr“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 850.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 - Kreisverkehr Flughafenstr. / Am Buschei- mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018 195.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 655.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 24.900,00 Euro.

zu TOP 4.4
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11731-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 18.09.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4) und Herrn Illmer/ parteilos, bei Enthaltung von der Fraktion die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (SPD-Fraktion) einen Prüfauftrag an die Verwaltung um zu klären, in wie weit die Parkhausbetreiber an den Kosten beteiligt werden können.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat einstimmig mit folgender Ergänzung wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht der Vorlage „Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – Planungsbeschluss“ die Empfehlung mit dem Hinweis aus, in die empfohlene Planung den in der Vorlage nicht erwähnten Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße aufzunehmen und insbesondere für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu sorgen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt sich die Frage, ob das neue Parkleitsystem eine eine Schnittstelle zu möglichen Apps sein könne.

Herr Thurm (66/1) führt aus, dass das Parkleitsystem moderner werden solle und man auch hinsichtlich einer solchen Schnittstelle im Gespräch sei. Ergebnisse hierzu gebe es allerdings noch nicht.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Prüfauftrag bereits im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün behandelt worden sei, die Verwaltung werde diesen Prüfauftrag abarbeiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an.

zu TOP 4.5
Gebäudemanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12602-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12602-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.11.2018 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Fraktion bittet um einen Sachstandsbericht bezüglich des Aufbaus eines gesamtstädtischen strategischen Portfoliomanagements, zur Ermittlung und Darstellung des mittelfristigen Substanzerhaltungsbedarfes und der damit einhergehenden Instandhaltungsplanung.
2. Welche Fortschritte sind diesbezüglich bereits erreicht worden, welche Aufgaben müssen noch erfüllt werden, bevor das System wie geplant eingesetzte werden kann?
3. Wie viel Prozent des Gebäudebestandes sind bereits mit welchen Kriterien aufgelistet worden?

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie weit die Verwaltung insgesamt mit dem System sei und welchen Einfluss dies auf die Prioritätenliste habe und möglicherweise schon jetzt in die Arbeit mit einfließen würde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass diese Informationen in die schriftliche Antwort mit einfließen würden.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Aktueller Sachstand zu den Girokonten der Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11791-18)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 6.4
Neustrukturierung des Masterplans Digitale Stadtverwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11783-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den bisherigen Aktivitäten der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Fortschreibung des Masterplans „Digitale Stadtverwaltung“ hin zum Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“.
2. Die Zuständigkeit und Federführung für den Masterplan wird dem Personal- und Organisationsdezernat (Dezernat 8) übertragen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, aus den Erfahrungen mit den Pilotprojekten heraus ein Konzept für den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung (E-Akte) sowie für das Dokumenten-Management-System (DMS) zu erstellen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“

zu TOP 6.5
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Jahre 2019 - 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12305-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2018 hinaus bis zum 31.12.2021 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.




Heinz-Dieter Düdder Erwin Bartsch Helfer
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: 3. Managementbericht 2018_mit Anlagen.pdf)