N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 19.10.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Ursula Trojan (BUND)
Ingo Lukschütz (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
3. Verwaltung
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Oster (Umweltamt)
Frau Burmann (Umweltamt)
Frau Kloten (Umweltamt)
4. Gäste
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
Winfried Hardes (Forstamt Schwerte)
Guido Bennen (NABU Dortmund)
Diana Goertzen (NABU Dortmund)
Reinhold Neugebauer (NABU Dortmund)
Erich Goßmann




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 19.10.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02901-05)


2.2 Bauleitplanung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202);
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br. 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02971-05)


3. Berichte

3.1 Neubau Euro-Distributionszentrum IKEA
Bericht


3.2 Erfassung der Vorkommen von Libellen in Dortmund
Bericht
3.3 Überblick über Dortmunder Projekte der "Region Aktiv"
Bericht


3.4 Landschaftspflegemaßnahmen 2006
Bericht


3.5 Phoenix-Park - Ergebnis des Wettbewerbs für einen Landschaftspark auf Phoenix-West


3.6 Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Do-Kurl


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen





Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Prof. Dr. Finke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde aus aktuellen Anlass um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:

- TOP 3.7 Forstwirtschaftliche Maßnahmen in den Naturschutzgebieten Kirchderner Wäldchen und Kurler Busch

- TOP 3.8 Errichtung von Amphibienquerungen und eines Leitsystems an der Lanstroper Straße


Weiterhin wurde die Tagesordnung in folgender geänderter Reihenfolge abgehandelt:

- TOP 3.7
- TOP 3.3
- TOP 3.2
- TOP 2.1
- TOP 2.2
- TOP 3.1
- TOP 3.4
- TOP 3.8
- TOP 3.5
- TOP 3.6
- TOP 4


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02901-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigt seine Beschlüsse vom 19.03.2003, 21.05.2003, 24.03.2004 und 20.04.2005.

Das geplante Altenheim würde zu einem erheblichen Landschaftseingriff in die Randzone des Lohbachtales führen. Nach den "Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung" und dem Umweltplan der Stadt sollte die gesamte Fläche als Grünfläche und Biotopverbund freigehalten werden.

Der Beirat fordert

· die Reduzierung der Bebauung auf die derzeitige Wiesenfläche
· die Verschiebung und Verschwenkung des Gebäudes an die Selzerstraße (mittlerweile teilweise erfolgt)
· den Erhalt des Baum- und Strauchbestandes im Bereich des Grabelandes
· die Reduzierung der Gebäudehöhe von derzeit 15 m (zum Lohbachtal hin) auf max. 8 Meter (zwischenzeitlich Erhöhung um 0,50 m erfolgt)

Als Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan verbindlich festzusetzen:

· Freilegung des verrohrten Lohbachabschnittes
· Naturbelassene Gestaltung der Randbereiche mit Heckenstrukturen und Wildkrautsäumen.
· Die Hecken sollten in einer Länge von 10-15 Metern als Niedrighecke (1-2 Meter hohe Sträucher; Bruthabitat für Vögel) angelegt werden.
· Die Zwischenräume sind mit höheren Sträuchern, Stein- und Totholzhaufen zu versehen.
· Die Wildkrautsäume sind in 4 - 10 Meter Breite an der Südseite der Hecken anzulegen (Sonnenseite, Windschutz; Lebensräume für Insekten und Vögel).
· Anlage dauerhafter Kleingewässer im Lohbachtal


zu TOP 2.2
Bauleitplanung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202);
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br. 197, Beschluss zur Errichtung von zwei Autohäusern auf dem Grundstück nördl. Stadtkrone Ost in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Drucksache Nr.: 02971-05)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor.

In der Diskussion wurde die Wahl der Ausgleichsflächen durch den Beirat kritisiert. Die nördliche Ausgleichsfläche direkt an der B 1 hätte auf Grund ihrer Lage keinen ökologischen Wert und würde sich somit nicht als Kompensation für den Eingriff eignen. Auch der Umgang in der Vorlage mit dem Schutzgut Wasser wurde durch den Beirat bemängelt. Herr Kaleck bat abschließend um Ersatz der geplanten Baumreihe zwischen Autohaus und Wohnbebauung durch eine Hecke mit heimischen Gehölzen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis, bringt jedoch folgende Bedenken und Anregungen vor:

- Entgegen der Feststellung in der Vorlage (S. 34 oben) sind weitere Monitoring-Maßnahmen sehr wohl erforderlich. Die Umsetzungskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist keine Monitoring-Maßnahme, sondern eine Selbstverständlichkeit in jedem Baugenehmigungsverfahren.

- Die Feststellung in der Vorlage (S. 33 oben), dass "keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser" zu erwarten seien, ist so nicht richtig. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist sehr wohl möglich. Alternativ wäre die Rückhaltung durch Teiche, Rigolen etc. zu prüfen.

- Die geplante nördliche Ausgleichsmaßnahme entfaltet keine ökologische Wirkung, da sie zwischen der B 1 und der geplanten bzw. im Bau befindlichen Erschließungsstraße zur Marsbruchstraße liegt. Der Beirat schlägt deshalb vor, statt dessen eine im Schürener Feld gelegene Fläche als Ausgleichsfläche auszuweisen.

- Anstelle der geplanten Baumreihe zwischen Wohnbebauung und geplanten Autohäusern sollte eine Feldhecke mit heimischen Gehölzen gepflanzt werden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Neubau Euro-Distributionszentrum IKEA

Herr Dr. Marks berichtet über die Erweiterungsabsichten der Firma IKEA. Im Verfahren werde den Belangen des Artenschutzes im vollem Umfang entsprochen.
Herr Kaleck berichtete über die Umsiedlungsaktion der Kreuzkröte. Hierbei bat er um Entbuschung auf der nördlichen Fläche, die monoton mit Goldrute und Japanischem Knöterich bewachsen wäre, zum Zwecke der Aufwertung des Lebensraumes für Kreuzkröte und Waldeidechse. Weiterhin erklärte er, dass es immer noch zu Störung des Biotops durch Quads, Montainbiker etc. käme, die sich über die vorhandenen Absperrung hinweg setzen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und regt die Entbuschung der Kompensationsflächen zum Zwecke der Biotopoptimierung für die Umsiedlung der Kreuzkröte an.

Weiterhin bittet der Beirat zum Zwecke des Artenschutzes um Abschaltung der Beleuchtung des vorhandenen IKEA-Gebäudes während der Nacht. Auch regt der Beirat weiterhin die Förderung einer Dachbegrünung oder Nutzung der Dachflächen für regenerative Energien an.


zu TOP 3.2
Erfassung der Vorkommen von Libellen in Dortmund

Herr Quittek erläuterte einleitend, dass zum Zwecke der Erfassung der Vorkommen von Libellen in Dortmund eine Befreiung des Beirates hinsichtlich der Betretungsverbote der Naturschutzgebiete Dortmunds erforderlich wäre.

Herr Bennen berichtete anschließend anhand von Bildern über das Projekt zur Erfassung der verschiedenen Libellenarten in Dortmund (Anlage zu TOP 3.2). Ziel wäre unter anderem, einen Libellenatlas ähnlich dem Brutvogelatlas für Dortmund herauszugeben.

Herr Quittek bat abschließend um Mitteilung der Untersuchungsergebnisse und der Beobachtungen, da diese ebenfalls für den Beirat von großem Interesse wären.


zu TOP 3.3
Überblick über Dortmunder Projekte der "Region Aktiv"

Herr Quittek leitete in das Thema ein. Frau Burmann, die das Projekt Landwirtschaft und Ökokonto im Umweltamt begleitet und betreut, berichtete über das Projekt (s. Anlagen zu TOP 3.3).

Herr Höing teilte anschließend mit, dass es zu diesem Projekt am 14.12.05 eine Abschlussveranstaltung geben wird, zu der auch der neue Landesumweltminister eingeladen ist.

Ein weiteres Projekt von "Regionen Aktiv", betreut durch die BUND-Kreisgruppe, wurde von Frau Ursula Trojan vorgestellt. Dieses Projekt nennt sich BUND-Streuobstinitiative und wird bis zum Ende des Jahres noch vom Bund gefördert. Hier sollten die Dortmunder Landwirte überzeugt werden, ihr Obst an den BUND zu verkaufen. Dieses Streuobst werde dann von der Behindertenwerkstatt Gottessegen, die über eine Mostanlage verfügt, zu Dortmunder Apfel- und Birnensaft verarbeitet. Die Anlage kann bis zu 500 Liter/Stunde Saft produzieren und 10-15 Mitarbeiter beschäftigen.
Aufgrund der Initiative wurde ein Gesamtvolumen von 530 Liter Apfelsaft und 60 Liter Birnensaft erreicht.


zu TOP 3.4
Landschaftspflegemaßnahmen 2006

Herr Dr. Marks erklärte, dass die untere Landschaftsbehörde zur nächsten Sitzung schriftlich zu den
15 – 16 Anmerkungen des Beirates zu den, -in der letzten Sitzung-, präsentierten Landschaftspflegemaßnahmen 2006 Stellung nehmen wird.

Zu den beiden Beschlüssen der Bezirksvertretung Scharnhorst zur Beseitigung der Verbuschung am Dahlwiesenbach und zur Anlage eines Fuß-/Rad- und Reitweges im Sanderothwald informierte er über den aktuellen Sachstand.

Am Dahlwiesenbach werden Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sowie neue Tümpel angelegt.
Die Anlage des Fuß-/Rad- und Reitweges im Wald des Sanderoth hat keine Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht erhalten, somit wurde auch kein Förderantrag gestellt. Die Maßnahme wird nicht realisiert werden.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bittet das Umweltamt, auch künftig aus naturschutzfachlichen Gründen eine Zerschneidung des NSG "Sanderoth" zu verhindern.


zu TOP 3.5
Phoenix-Park - Ergebnis des Wettbewerbs für einen Landschaftspark auf Phoenix-West

Herr Höing stellte die Ergebnisse des o.g. Wettbewerbes vor. (s. Anlage zu TOP 3.5)
Es handelte sich um eine europaweite Ausschreibung, zu der sieben Vorschläge eingereicht wurden. Die Jury hat unter den Vorschlägen einen ersten Platz und mehrere dritte Plätze vergeben. Herr Höing berichtete, dass der mit dem ersten Platz prämierte Vorschlag besonders geeignet sei, da darin weite und offene Flächen vorgesehen sind, die der in diesem Bereich angesiedelten Kreuzkröte sehr entgegenkommen aber auch städtebaulich sehr ansprechend sind.
Positiv hervorzuheben ist auch die behutsame Vorgehensweise bei der baulichen Entwicklung. Das Thema dieses Vorschlages lautet: „Bild des Meeres“.

Der vorgestellte Entwurf umfasst eine Gesamtfläche von 93 ha, wobei 15 ha Wege- und Rasenfläche, 75 ha Magerrasen und Waldflächen, 3 ha intensiver Gebrauchsrasen und 1,8 ha an Wasserflächen geplant sind.
Bis zum 28.10.05 werden die eingereichten Entwürfe in der Phoenixhalle ausgestellt.

Die Gesamtkosten des bevorzugten Entwurfs belaufen sich auf 15.427.000 €.

Herr Quittek wies darauf hin, dass eine Beteiligung des Beirates vor der Erstellung entsprechender Bebauungs- bzw. Begrünungspläne zwecks Beratung erfolgen sollte.
Herr Höing erklärte, dass er Kontakt zum zuständigen Architekten herstellen wird.


zu TOP 3.6
Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Do-Kurl

Herr Dr. Marks berichtete über einen entsprechenden Bauantrag zur Nutzungsänderung des o.g. landwirtschaftlichen Betriebes in Do-Kurl. Hier wird kein Eingriff in die Landschaft vorgenommen, es ist lediglich eine Nutzungsänderung beantragt. Die untere Landschaftsbehörde hat zum Schutz von Natur und Landschaft Auflagen für die Baugenehmigung formuliert.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Beirat bittet jedoch die untere Landschaftsbehörde, die beabsichtigte Nutzungsänderung des Hofes hinsichtlich einer gewerbsmäßigen Nutzung - z.B. im Hinblick auf eine in der Presse angekündigten intensiven Freizeitnutzung - kritisch zu beobachten Eine rein landwirtschaftlichen Nutzung muss garantiert bleiben. Eine negative Beeinträchtigung des NSG "Kurler Busch" muss verhindert werden.


zu TOP 3.7
Forstwirtschaftliche Maßnahmen in den Naturschutzgebieten Kirchderner Wäldchen und Kurler Busch

Herr Höing berichtete von einem Gesprächstermin mit der zuständigen Forstbehörde und dem Eigentümer ThyssenKrupp. Ergebnis des Gespräches war, dass zum Zwecke einer besseren Informationsbasis zwischen den Behörden eine möglichst frühzeitige Abstimmung notwendig ist und für die Zukunft angestrebt wird. Wichtig ist dies vor allem-, um Anfragen aus Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gerecht werden zu können.

Ein Problem bleibt jedoch der Verbleib von Schreddermaterial im großen Umfang im Kirchderner Wäldchen. Hier wurde mit einer Schreddermaschine in den Wald hereingefahren und an verschiedenen Standorten Astwerk geschreddert, restliches nicht verarbeitetes Astwerk wurde den natürlichen Abbauprozessen überlassen.

Herr Hardes, Revierleiter des Forstamtes Schwerte und zuständig für die Beratung von privaten Waldeigentümern in Dortmund, hat die Beratung hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen in den o.g. Bereichen durchgeführt. Gründe für die Fällungen waren u.a. Gefahr von Windbrüchen sowie allgemein Verkehrsicherungsmaßnahmen. Weiterhin berichtete Herr Hardes, dass die Firma ThyssenKrupp der Forstbetriebsgemeinschaft beigetreten ist und somit eine intensivere Beratung und Abstimmung über die Forstbehörde mit dem Umweltamt möglich ist. Herr Hardes betonte, dass er jederzeit als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung steht.

Der Beirat bittet die untere Landschaftsbehörde und die untere Forstbehörde um zügige Aufstellung eines Waldpflegeplanes für das NSG "Kirchderner Wäldchen" und um einen Prioritätenkatalog mit geplanten Terminen für die Waldpflegepläne der anderen Wald-Naturschutzgebiete.


zu TOP 3.8
Errichtung von Amphibienquerungen und eines Leitsystems an der Lanstroper Straße

Herr Dr. Marks bat um Beratung hinsichtlich der Alternativen zur Errichtung von Amphibienquerungen sowie des Leitsystems an der Lanstroper Straße. Zur Realisierung stehen bis zu 120.000 Euro Ersatzgelder zur Verfügung.

Die erste Alternative (A) besteht aus großen Unterquerungen der Lanstroper Straße („System Höfkerstr.“); hierzu ist ein Aushub von bis zu 1,40 m erforderlich. Untersuchungen ergaben jedoch, dass bei der Realisierung Strom- und Gasleitungen betroffen werden, auch die Entwässerung der Anlage ist kaum zu realisieren. Die Alternative hätte ein Gesamtvolumen von ca.
190.000 Euro, scheidet aber schon aufgrund der genannten technischen Hindernisse aus.

Die zweite Alternative (B) besteht aus mehreren Kästen, die in den Straßenkörper eingelassen werden („System Ostberger Str.“), hierbei ist nur eine Tiefe von bis zu 0,80 m erforderlich. Die Kosten hierfür betragen bis zu 110.000 Euro.

Herr Kaleck erklärte, dass hier ein sehr großer Wanderungsdruck der Tiere besteht, dass nur bei genügend eingelassenen Kästen die Alternative (B) gewählt werden könnte.

Beschluss:

Der Beirat unterstützt mit einer Enthaltung die Lösung B, sofern die Lösung A technisch nicht möglich ist. Hier sollen mindestens 6 Kästen in den Straßenkörper eingelassen werden. Als Bereich soll der Abschnitt gewählt werden, in dem derzeit die Amphibienzäune aufgebaut werden.



zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.





Prof. Dr. Finke Quittek Scheffel-Heidrich
Mitglied Beiratsvorsitzender Geschäftsführung