N I E D E R S C H R I F T
über die 41. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West,
Mittwoch, 01.10.2003, 15.00 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Himmelmann, Ralf
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Krüger-Sandkamp, Manfred
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid
nicht anwesend:
Brocks, Manfred
Dieckmann, Rudolf
Rogoz, Peter
Schlifka, Karl Hans

b) Rat
Borris, Peter

c) Mitglieder des Seniorenbeirats

d) Verwaltung
Hollmann, Karl-Walter
StA 33

Beginn der Sitzung:15.00 Uhr Ende der Sitzung: 15.55 Uhr

Der Bezirksvorsteher eröffnet die 41. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

Zu TOP 1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Utech wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

Zu TOP 1.3 Genehmigung der Niederschrift der 39. Sitzung v. 09.07.2003
Die Niederschrift liegt noch nicht vor.

Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung v. 23.07.2003
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die soeben erhaltene Vorlage mit dem TOP „Entschließung gegen das Auftreten rechtsextremistischer Gruppen in Dorstfeld“ als TOP 4.11 und den TOP „Errichtung von zwei Querungshilfen auf der Spicherner Straße“ als TOP 9.9 auf die Tagesordnung zu nehmen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Folgende Tagesordnung wird festgestellt:

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-1.

Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Genehmigung der Niederschrift der 39. Sitzung v. 09.07.2003

1.4 Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung v. 23.07.2003

1.5 Feststellung der Tagesordnung

2. Anregungen und Beschwerden
keine Vorlage


3. Finanzen und Liegenschaften

3.1 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall
3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)
4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Namensgebung für den Hauptwochenmarkt4.2 Durchführung des Freitagsmarktes in der Dortmunder Innenstadt während des Weihnachtsmarktes 2003
4.3 unbesetzt
4.4 Antrag der CDU-Fraktion wg. Erweiterung der Lenkungsgruppe Stadtbezirksmarketing
4.5 Anfrage der CDU-Fraktion wg. Unfallhäufigkeit Vogelpothsweg/Oberbank
4.6 Anfrage der CDU-Fraktion wg. Erledigung Baumschutzbügel Redtenbacherstr.
4.7 Einrichtung einer Straßenbahnhaltestelle auf der Heyden-Rynsch-Straße
4.8 Einrichtung eines Taxenhaltepunktes an der Wittener Straße
4.9 Verkehrsführung auf der Beurhausstraße zwischen Luisenstraße und Hohe Straße
4.10 Verkehrsführung auf der Lindemannstraße/Möllerstraße

5. Schule
5.1 Leibniz-Gymnasium, Kreuzstr. 163, 44137 Dortmund
hier: Sanierung der Physikräume

6. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlage

7. Kinder und Jugend
Keine Vorlage

8. Soziales, Familie und Gesundheit
8.1 Familien-Projekt Dortmund

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
9.1 Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und
Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot 9.2 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet
Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis
- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss 9.3 Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neu- und Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes einschl. der Umbaumaßnahmen an Gleisen, Weichen, Bahnsteigen sowie die Umrisse der
Bahnhofsüberbauung einschl. des Hotels / Geschäftshauses
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
9.4 63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443.
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
9.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West-
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (13. Änderung),
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung,
III. Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB
9.6 63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –
9.7 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes 117 – Freistuhl – und Aufstellung des Bebauungsplanes In W 114 – Platz von Amiens –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse
9.8 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"

10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Keine Vorlage
11. Mitteilungen
11.1 Baumfällungen
11.2 Mdl. Mitteilungen

2. Anregungen und Beschwerden
Keine Vorlage
3. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 3.1
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2004

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.Die Verwaltung wird gebeten, den Fußgängertunnel zwischen Heyden-Rynsch-Straße und Mariannenstraße 3x wöchentlich zu reinigen.Die Verwaltung wird gebeten, von Wendehammer (westl. der Eisenbahnunterführung) bis Ende 1x wöchentlich zu reinigen.

Zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Gnadenort von Lütge Brückstraße (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) bis Königswall

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 3.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Lütge Brückstraße (Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) von Hansastraße bis Gnadenort (nördl. Flurstücksgrenze Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 290) ohne den Teilbereich der Lütge Brückstraße von Brückstraße bis Gnadenort (gemäß Planausschnitt)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

Zu TOP 4.1
Namensgebung für den Hauptwochenmarkt

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Umbenennung des Hauptwochenmarktes in "Hansa Markt", zu beschließen.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

Zu TOP 4.2
Durchführung des Freitagsmarktes in der Dortmunder Innenstadt während des Weihnachtsmarktes 2003

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

Zu TOP 4.3
unbesetzt

Zu TOP 4.4
Antrag der CDU-Fraktion wg. Erweiterung der Lenkungsgruppe Stadtbezirksmarketing

Die Bezirksvertretung möge beschließen:In die Lenkungsgruppedes Stadtbezirksmarketings der Bezirksvertretung Innenstadt-West werden zu den derzeitigen Mitgliedern die Fraktionssprecher der Fraktionen in der Bezirksvertretung Innenstadt-West und die in Dorstfeld ortsansässigen Ratsmitglieder als ständige Mitglieder berufen.Herr Tigges (Fraktionssprecher der CDU-Fraktion) bittet unter Hinweis auf vorangegangene Gespräche mit den Sprechern der anderen Fraktionen um Streichung des Satzteils .....und die in Dorstfeld ortsansässigen Ratsmitglieder.....Der Bezirksvorsteher lässt über diesen Antrag abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Zu TOP 4.5
Anfrage der CDU-Fraktion wg. Unfallhäufigkeit Vogelpothsweg/Oberbank

Wie hoch ist die Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Vogelpothsweg/Oberbank?Wie hoch ist derzeit an dieser Kreuzung das Verkehrsaufkommen?Ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen durch den zu errichtenden Lidl Markt zu rechnen?Ist in diesem Fall mit einer Steigerung der Unfallhäufigkeit zu rechnen?

Zu TOP 4.6
Anfrage der CDU-Fraktion wg. Erledigung Baumschutzbügel Redtenbacher Str.

Die Verwaltung wurde durch Beschluss der Beziksvertretung aufgefordert, die Baumschutzbügel in der Redtenbacher Str. zu richten und fehlende zu ergänzen. Wann wird die Beschlussumsetzung erfolgen?

Zu TOP 4.7
Einrichtung einer Straßenbahnhaltestelle auf der Heyden-Rynsch-Straße

Die BV nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu TOP 4.8
Einrichtung eines Taxenhaltepunktes an der Wittener Straße

Die BV nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu TOP 4.9
Verkehrsführung auf der Beurhausstraße zwischen Luisenstraße und Hohe Straße

Die BV nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu TOP 4.10
Verkehrsführung auf der Lindemannstraße/Möllerstraße

Die BV nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu TOP 4.11
Entschließung

Eingebracht von Hermann Sittner, Linkes Bündnis DortmundDie Bezirksvertretung Innenstadt-West wendet sich gegen das Auftreten rechtsextremistischer Gruppen in Dortmund. Sie fordert insbesondere den Polizeipräsidenten der Stadt Dortmund auf, den für den 25. Oktober 2003 angemeldeten Aufmarsch der Neonazis am Dortmunder Hauptbahnhof, unabhängig von allen Kalkulationen über etwaige gerichtliche Entscheidungen, zu verbieten.Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Dortmund auf, allegegen die z.Z. in Dortmund stattfindende Ausstellung “Verbrechen der Wehrmacht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944“ gerichtete Aktivitäten zu verurteilen und zu unterbinden.Besonders ist auch die Vergabe von Räumen im Museum für Kunst und Kulturgeschichte -dem Ausstellungsort- an einen „Geschichtsverein“ der DVU ein Affront nicht nur gegen die Ausstellung, sondern gegen die Stadt Dortmund, die bisher beachtenswerte Beiträge gegen das Vordringen rechtsextremistischer Gruppierungen in unserer Stadt geleistet hat.Die Bezirksvertretung stimmt dieser Entschließung einstimmig zu.

5. Schule

Zu TOP 5.1
Leibniz-Gymnasium, Kreuzstr. 163, 44137 Dortmund hier: Sanierung der Physikräume

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

6. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlage

7. Kinder und Jugend
Keine Vorlage

8. Soziales, Familie und Gesundheit

Zu Top 8.1
Familien-Projekt Dortmund

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Sachstandsbericht des Familien-Projektes Dortmund und den Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Bundesprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ zur Kenntnis.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 9.1
Erste Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd im Parallelverfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dortmund
hier: Kenntnisnahme über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, Beschluss über die öffentliche Auslegung und über das Veränderungsverbot

Die Bezirksvertretung In-W nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

Zu TOP 9.2
Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über das Ergebnis
- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
- nachbargemeindliche Abstimmung
II. Offenlegungsbeschluss

Die Bezirksvertretung In-W nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.
Der Bezirksvorsteher merkt an, dass er das Bedürfnis habe, die Planungsverwaltung und deren Mitarbeiter für die zügige und kompetente Bearbeitung dieses komplexen Themas zu loben. Die Mitglieder der BV schließen sich durch Beifall dieser Meinung an.

Zu TOP 9.3
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neu- und Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes einschl. der Umbaumaßnahmen an Gleisen, Weichen, Bahnsteigen sowie die Umrisse der Bahnhofsüberbauung einschl. des Hotels / Geschäftshauses
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Hierzu legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag vor:Die BV möge beschließen:Im Bahnhof soll eine professionell betriebene Fahrradstation eingerichtet werden.Das Bahnhofsgelände soll ebenerdig für Radfahrer und Fußgänger zu queren sein.Begründung:Zu 1. Diese Forderung der BV soll nur in Erinnerung gerufen werden.Zu 2. Einer der alten Posttunnel oder der U-Bahntunnel kann das leisten.Wichtige öffentliche Gebäude wie das Arbeitsamt, die Hauptpost, die Steinwache und das Multiplexkino sind von der Innenstadt aus für den nichtmotorisierten Verkehr auf kürzestem Weg nur über das Bahnhofsgelände zu erreichen. Für die zahlreichen Besucher dieser Institutionen haben die Angebote des Bahnhofs nur eine untergeordnete Bedeutung.Der Bezirksvorsteher lässt über diesen Antrag abstimmen:Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Bezirksvertretung In-W nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Protokollnotiz:Die Bezirksvertretung bemängelt, dass entgegen der Vorschrift des § 4 Abs. 2 GschO f. d. Rat..... v. 03.05.2003 der Fachausschuss diese Vorlage bereits beraten hat.

Zu TOP 9.4
63/2-1-30037
Errichtung eines Hochhauses für Büronutzung und Verkaufsflächen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Freistuhl 7, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 281, 282, 283, 312, 443.- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem AUSW einstimmig, die Entscheidung der Verwaltung die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen und ihr zuzustimmen.

Zu TOP 9.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West -
- hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (13. Änderung),
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung,
III. Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.Die BV regt an, sofern daraus keine rechtlichen Nachteile erwachsen, den Punkt III. des Beschlussvorschlages für den AUSW insoweit zu ergänzen, dass am Ende der zweitletzten Zeile das Wort zunächst eingesetzt wird.........gemäß §15Abs. 1 BauGB zunächstauf ein Jahr zurückzustellen........Die BV möchte damit dokumentieren, dass sie die beabsichtigte Änderung des B-Plans erfolgreich beenden möchte.

Zu TOP 9.6
63/2-1-30117
Umbau und Nutzungsänderung zur Erweiterung einer Vergnügungsstätte auf dem Grundstück Lütge Brückstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 2 Flurstücke 12 und 59

Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) –Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem AUSW einstimmig, die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 109 (Abweichung von der Festsetzung "Ausschluss von Spielhallen") zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen und ihr zuzustimmen.

Zu TOP 9.7
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes 117 – Freistuhl – undAufstellung des Bebauungsplanes In W 114 – Platz von Amiens
–hier:
I. Ergebnis der Bürgerbeteiligungen zu den Bebauungsplänen 117 und In W 114
II. Offenlegungsbeschlüsse

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.8
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Freistuhl und Platz von Amiens"

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.9
Errichtung von zwei Querungshilfen auf der Spicherner Straße

Die Bezirkvertretung beschließt einstimmig: Das Tiefbauamt wird gebeten, im Verlauf der Spicherner Straßeunmittelbar südlich der Kreuzung Höfkerstraße und nördlich der Einmündung Bürgerstraße jeweils eine Querungshilfe zu planen und zu errichten.

10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Keine Vorlage

11. Mitteilungen
11.1 Baumfällungen

Zu TOP 11.2
Mdl. Mitteilungen

GF teilt der BV mdl. mit:

- Parkerlaubnis f.d. Arminiusstraße
Positiv, Verfahren läuft, Parkstände werden abmarkiert sobald auch die Polizei o.k. gibt.

- Parkstände SachsenwaldstraßeVerfahren zur Erlangung der straßenrechtlichen Voraussetzungen läuft.

- Trödelmarkt Unigelände
Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Ordnungsamt und Tiefbauamt ist offensichtlich derzeit etwas „unübersichtlich“, Verfahren läuft noch.

- Verlegung der Bushaltestelle Humboldtstraße
An der nördlichen Seite der Rheinischen Straße befindet sich westlich der Brinkhoffstraße die Omnibushaltestelle „Humboldtstraße“ der Linien 452/453. Insbesondere während der Verkehrsspitzenzeiten in den Nachmittagsstunden haben Busfahrer Schwierigkeiten, von dort in die Linksabbiegespur zu wechseln, da sich vor der Lichtzeichenanlage der Verkehr stark zurückstaut.

Um dieses Problem zu beseitigen, wird vorgeschlagen, die Omnibushaltestelle in den Beginn der Rechtsabbiegespur der Brinkhoffstraße zur Rheinische Straße zu verlegen.

Aus verkehrlicher Sicht bestehen gegen diese Maßnahme keine Bedenken.

Die Mitglieder der BV haben mehrheitlich auch keine Bedenken gegen eine Haltestellenverlegung. Sie weisen jedoch f. d. Zukunft auf das Vorlageverfahren hin.



Hans-Ulrich Krüge Sigrid Utech Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung