Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 20.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Bernhard Klösel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Logermann (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jürgen Wissmann –20/AL
Matthias Schulte –20/ stellv. AL
Gerd Mehlgarten –20/3
Bastian Segieth – 20/1
Walter Nickisch – 23/AL
Detlef Niederquell – 23/3
Kurt Eichler – 41/GF

Detlef Wolterin – 41/BGL
Stefan Rey - 37/1
Lothar Schmidt –66/DL
Jörg Thurm – 66/1-2
Klaus Dieter Rohe – 50/4
Andreas Hibbeln – 51/FBL
Klaus Burkholz – 51/FBL
Susanne Linnebach – 61/6
Ute Spreen – 52/4
Jürgen Skaliks – 57/Fabido/GL
Sigrid Müller – 68/BL
Uta Bertram – 68/GB
Frank Schnelle – 70/BL
Annette Pradel-Wippenfeld – 8/KB
Martina Raddatz-Nowack – 40/FBL,kom.

3. Gäste:

./.







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 20.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 Vergnügungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14370-14)

2.2 Entlastung der Stadt Dortmund durch den Bund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14382-14)

2.3 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14-E2)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

2.4 Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14225-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.
2.5 Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14253-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

2.6 Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
(Drucksache-Nr.:14351-14 )

Kenntnisnahme
Unterlagen werden nachversandt.

2.7 Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13850-14)

2.8 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

2.9 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

2.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

2.11 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

2.12 WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13926-14)

2.13 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

2.14 Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12448-14)







3. Beteiligungen

3.1 Grünpflege
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12598-14-E1)
Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung vom 08.05.14

3.2 Satzungsänderung der ProVitako eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14136-14)

3.3 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)

3.4 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

3.5 Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)

3.6 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

3.7 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

3.8 Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13824-14)

3.9 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14269-14)

3.10 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14328-14)

3.11 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14295-14)

3.12 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14299-14)

3.13 Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14321-14)

3.14 Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14364-14)


4. Liegenschaften

4.1 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12797-14-E3)

4.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

4.3 Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U
hier: I. Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen
westlich und südlich des Dortmunder U und
II. Baubeschluss Planstraße C am Dortmunder U, Robert-Bosch-Berufskolleg
III. Beschluss zur Übernahme der Planstraße D in städtisches Eigentum
Beschluss

(Drucksache Nr.: 13848-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

4.4 Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

4.5 Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

4.6 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

4.7 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

4.8 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

4.9 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

4.10 Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

4.11 Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)


5. Sondervermögen

5.1 Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

5.2 Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14250-14)

5.3 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14174-14)


6. Sonstiges

6.1 Geheime Handelsabkommen (hier: TiSA)
Schreiben des Personalrates an die Fraktionen

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14245-14-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

6.2 Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14252-14)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

6.3 Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 25.09.14
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13740-14)

Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 06.11.14 versandt.

6.4 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Garbe benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14154-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.15 behandelt.
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.16 behandelt.
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.17 behandelt.

Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.19 behandelt.


Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14414-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.20 behandelt.
Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.15 behandelt.


Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)
Angelegenheit wird unter TOP 3.16 behandelt.

Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.17 behandelt.


Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.12 behandelt.

Weiterhin hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Sicherheit von Schulbussen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14574-14)

Die Angelegenheit wird an den Schulausschuss überwiesen.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Vergnügungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14370-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14370-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14370-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Einzelauflistung aller
in Dortmund erhobenen Vergnügungssteuern und die jeweilige Höhe der daraus resultierenden
Einnahmen, sowie eine Einordnung der Dortmunder Steuersätze in einen interkommunalen
Vergleich.

Begründung:
Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Dortmund werden unter dem Punkt „Vergnügungssteuer“
rund 14 Mio Euro Einnahmen verzeichnet. Es ist nicht ersichtlich, welche Beträge durch
welche Bereiche, wie z. b. Tanzsteuer, erwirtschaftet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Bitte der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 12.11.2014 um eine Einzelauflistung aller
in Dortmund erhobenen Vergnügungssteuern und die jeweilige Höhe der daraus
resultierenden Einnahmen für den Haushaltsplan 2014 wird mitgeteilt:
Die im Haushaltsplan 2014 ausgewiesenen 14.012.750,00 € setzten sich zusammen aus der

Vergnügungssteuer
Haushaltsplan 2014
Sollstellungen Stand 11.11.2014
Vergn.-steuer für die Vorführung von Filmen
120.000,00 €
76.371,55 €
Sonstigen Vergn.-steuer (Tanz)
210.000,00 €
414.610,27 €
Vergn.-steuer Spielautomaten
10.052.750,00 €
15.615.600,03 €
Vergn.-steuer für sexuelle Dienstleistungen
630.000,00 €
500.898,00 €
Abgabe von Spielbanken
3.000.000,00 €
2.431.682,50 €
Summe:
14.012.750,00 €
19.039.162,35 €

Ein interkommunaler Vergleich der Steuersätze zeigt auf:

 Bei den Vergnügungssteuern für die Vorführung von Filmen sowie der
Tanzveranstaltungen lagen die Steuersätze (mit 3 € + 4 € je angefangenen 10 m²;
sowie 20 % des Eintrittspreises) im Vergleich mit anderen Städten im oberen Bereich.

 Bei der Vergnügungssteuer für Spielautomaten ist grundsätzlich zwischen zwei
verschiedenen Besteuerungsmodellen beim Steuermaßstab zu unterscheiden:

1. Besteuerung des Einspielergebnisses (Kasseninhalt in diversen Variationen)
2. Besteuerung des Einsatzes

Die Steuersätze bei der Einspielbesteuerung liegen derzeit bei den meisten Kommunen
zwischen 15 und 20 % des Einspielergebnisses. Die Steuer nach der
Einsatzbesteuerung -hier wird der tatsächliche Spieleraufwand besteuert- ist
gegenüber der Besteuerung des Einspielergebnisses in der Regel höher.

In Dortmund erfolgt die Besteuerung nach dem Spieleinsatz. Der Steuersatz liegt bei 5,5 %.
Für diesen Besteuerungsmaßstab haben sich in NRW auch die Städte Bielefeld und
Remscheid mit 4,5 %, Aachen mit 5% sowie Bochum und Ennepetal mit ebenfalls 5,5 % entschieden.
Mittlerweile sind weitere, auch kleinere Kommunen dabei, von der Besteuerung des
Einspielergebnisses abzusehen und stattdessen die Besteuerung nach dem Spieleinsatz
vorzunehmen.
Da das Jahr 2014 buchungsmäßig noch nicht abgeschlossen ist, wurde ausgewertet, wie hoch
die Steuereinnahmen ausschließlich für das Veranlagungsjahr 2013 waren. An Steuern für
Geldspielgeräte wurden für das VA 2013 insgesamt 5.430.944,73 € in 2013 und 7.086.739,95
€ in 2014 für 2013, insgesamt  12.517.684,68 € festgesetzt. Da die steuerliche
Entwicklung im Jahr 2014 ähnlich verläuft, wurde der Haushaltsansatz 2015 auf 12 Mio Euro
angehoben.

Bei der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit
zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen wird zwischen zwei
Besteuerungsvariationen unterschieden.

Besteuerung nach der Fläche und Besteuerung für Personen.

 Die Flächensteuer beträgt bei Veranstaltungen für jede angefangenen zehn
Quadratmeter Veranstaltungsfläche 4,00 Euro je Veranstaltungstag.

 Bei der Besteuerung von Personen beträgt die Steuer unabhängig von der
tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen
für jede/n Prostituierte/n 6,-- Euro pro Veranstaltungstag.

Die Steuersätze sind nach unseren Informationen vergleichbar mit umliegenden Kommunen,
die ebenfalls die zuvor genannte Steuer erheben.

Die Spielbankabgabe wird durch das Spielbankgesetz NRW festgelegt, auf deren Höhe wir keinen Einfluss haben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Entlastung der Stadt Dortmund durch den Bund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14382-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in Ergänzung zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion „Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund“, Drucksachen-Nr.: 13413-14-E1, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, bis zur Sitzung des AFBL am 20.11.2014 die finanziellen Entlastungen der Stadt Dortmund durch den Bund für die Bereiche

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige

tabellarisch darzustellen.

Dabei sollen für die drei Teilbereiche für die Jahre 2010 bis 2014 jeweils einzeln die jährlichen tatsächlichen Entlastungen aufgelistet werden und für die Jahre 2015 bis 2017 die geplanten Zahlungen des Bundes an die Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt das Thema in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.3
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13691-14-E1)
hierzu-> Kategorisierung von Aufgaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14492-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende mündlich gestellte Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet für seine Fraktion um eine grobe Übersicht der freiwilligen Leistungen. Wenn möglich, geordnet nach Fachbereichen, so dass man erkennen könne, welcher Fachbereich wie viele Freiwillige Leistungen habe.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:


Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt ab 1. Dezember 2014 jede Vorlage mit der Kennzeichnung „freiwillige Leistung“ oder „pflichtige Leistung“ zu versehen. Dies gilt für Vorlagen, welche dem Rat, den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen vorgelegt werden.

2. Die Kennzeichnung muss auf der ersten Seite der Vorlage klar erkennbar hervorgehoben zu finden sein.

3. Ist in einer Vorlage sowohl eine „freiwillige“ als auch eine „pflichtige“ Leistung enthalten, muss dies ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres 2015 bzw. bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 sämtliche „freiwilligen“ Leistungen der jeweiligen Ämter zu katalogisieren und dem Rat und den Ausschüssen vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt die für die o.g. Maßnahmen nötigen Einstellungen und Umstellungen in der EDV sofort durchzuführen.

6. Dem Finanzausschuss wird in jeder Sitzung ein Sachstandsbericht vorgelegt, damit der Ausschuss bei Komplikationen und eventuellen Verzögerungen zeitnah reagieren kann.

Begründung:

Die Unterteilung und Kategorisierung in „freiwillige“ und „pflichtige“ Leistungen ist unabdingbar für eine seriöse Sacharbeit aller Beteiligten im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Dortmund. Allen agierenden Personen muss bei der Abstimmung über eine Vorlage die Information vorliegen, ob es sich hierbei um eine Leistung handelt, zu der die Stadt Dortmund im gesetzlichen Rahmen verpflichtet ist, oder ob es sich um eine Leistung handelt, die als notwendig angesehen wird und damit in der reinen Gestaltungsfreiheit der politischen Kräfte vor Ort unterliegt.

Aufgrund der zunehmenden Verschuldung der Stadt Dortmund und der immer wieder drohenden Haushaltssicherung ist es dringend erforderlich, dass sämtliche Ausgaben der Stadt Dortmund auf den Prüfstand gestellt werden. Dies kann nur dann geschehen, wenn die Verwaltung zweifelsfrei darlegen kann, welche Leistungen im umfangreichen städtischen Haushalt überhaupt zur Disposition stehen können.

Aus diesem Grund ist auch die Kategorisierung bereits bestehender Leistungen dringend notwendig für die städtischen Haushaltsberatungen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung (einschließlich Anlagen) vor:
auf Grund der o.g. Anträge wurden die Ämter über die Dezernate befragt. Anhand der
vorliegenden Ergebnisse wurde eine Tabelle erstellt, die

a) die freiwilligen Leistungen –getrennt nach Dezernaten- benennt,

b) eine ggf. vorhandene Refinanzierung anzeigt,

c) die zugeordneten vollzeitverrechneten Planstellen sowie

d) die daraus resultierenden haushaltswirksamen Aufwände und Erträge aufzeigt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei den genannten
Aufgaben um Leistungen handelt, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber zum
großen Teil dazu dienen die gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Insofern sind
diese zwar freiwillig, aber in vielen Fällen auch unverzichtbar.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussvorlage „Kategorisierung von Aufgaben“ (Drucksache Nr.: 14492-14) vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält den Antrag seiner Fraktion aufrecht und bittet um Abstimmung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung. Den Punkten 1 – 3 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste könne seine Fraktion folgen, den Punkten 4 bis 6 nicht, da gäbe es noch Beratungsbedarf. Er bittet um Zurückstellung der Punkte 4 – 6.

Herr Rettstadt erklärt sich damit einverstanden, die Punkte 1 – 3 heute abzustimmen und 4 – 6 in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass ebenso die Vorlage „Kategorisierung von Aufgaben“ unter diesem Tagesordnungspunkt zu beschließen sei. Seine Fraktion sehe keine Hinderungsgründe, dies zu tun. Die Anlage sei sehr umfangreich und seine Fraktion folge deshalb dem Verfahrensvorschlag von Herrn Rettstadt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass auch er den Verfahrensvorschlag für sinnvoll halte und sagt noch ein paar Verbesserungen bis zur nächsten Sitzung zu. Ebenso würden die Fraktionsgeschäftsstellen einen Ordner Aufgabenkritik freiwilliger und pflichtiger Leistungserbringung in der Kommune’ zur Durchsicht erhalten.

Der Vorsitzende, Herr Monegel, CDU-Fraktion, lässt auf Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste über den Antrag einzeln und Punkt für Punkt abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Punkten 1. bis 3. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig zu.


Die Punkte 4. bis 6. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste schiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zusammen mit der Beschlussvorlage, „Kategorisierung von Aufgaben“ (Drucksache Nr.: 14492-14) ohne Empfehlung in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.4
Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14225-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14225-14-E2)

Die TOP`s 2.4 und 2.5 werden zusammen behandelt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:
auf dem Flüchtlingsgipfel der Landesregierung am 20.10.14 sind den Kommunen zusätzliche Finanzhilfen für die Unterbringung von Flüchtlingen zugesagt worden.
So sollen die Zuweisungen des Landes an die Kommunen erhöht werden, die Beratungsleistungen und der ehrenamtliche Einsatz für Flüchtlinge gestärkt werden oder ein Härtefallfonds für die Erstattung von Krankheitskosten eingerichtet werden.

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sich die Finanzzusagen des Landes auf Dortmund auswirken.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die Anfrage korrespondiert inhaltlich mit TOP 2.5 (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) zur gleichen Thematik.

Eine seriöse Berechnung, wie sich die Finanzzusagen des Landes auf Dortmund auswirken,
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da es sich in der Tat um bloße und pauschal gefasste
Zusagen handelt. Es bleibt abzuwarten, was vom Land konkret geregelt und veranlasst wird.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in Zusammenhang mit dem folgenden Tagesordnungspunkt 2.5 behandelt.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Beantwortung. Er bittet die Verwaltung, wenn es möglich sei, die konkreten Auswirkungen noch einmal darzustellen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verdeutlicht, dass es bisher nur eine Ankündigung für eine greifbare Ausführungsbestimmung gäbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14253-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14253-14-E1)

Die TOP`s 2.5 und 2.4 werden zusammen behandelt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels der Landesregierung am 20. Oktober auf die Situation in Dortmund in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht darzustellen.
Begründung:
Am 20. Oktober haben sich auf Einladung der Landesregierung Kirchen, Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen im Landtag zum Flüchtlingsgipfel NRW getroffen. Dabei wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen beraten sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Kommunen finanziell entlasten und die Betreuung der Flüchtlinge verbessern soll:

1. Erhöhung der Zuweisungen des Landes in Form einer Vierteljahrespauschale von 990 Euro pro Flüchtling um 25 Prozent

2. Erhöhung der Zuweisungen an Wohlfahrtsverbände und Initiativen für die soziale Beratung von Flüchtlingen um 3,5 Millionen Euro

3. Einrichtung eines Härtefallfonds für die Erstattung von Krankheitskosten über 70.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr an die Kommunen

4. Zusätzliche 23 Stellen für die Bezirksregierung Arnsberg (über die im Haushalt 2015 bereits vorgesehenen neuen 21 Stellen hinaus)

5. Prüfung, ob Sonderbaumittel über die NRW-Bank zur Verfügung gestellt werden können

6. Sicherstellung der Beschulung und der Kita-Betreuung von Flüchtlingskindern

7. Verbesserung der Koordinierung zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten

8. Schaffung eines dezentralen Beschwerdemanagements in den Landeseinrichtungen mit Rückkoppelung der Berichte an den „runden Tisch“ im Innenministerium

9. Einbindung von VertreterInnen von Flüchtlingsorganisationen in die „Task-Force“ der Bezirksregierung, die alle Einrichtungen auf die Einhaltung von Standards überprüft

10. Förderung des Ehrenamtes über die kommunalen Integrationszentren, insbesondere bei der Vermittlung von Sprachförderung

11. Öffnung der Hochschulen für Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltstitel
12. Förderung der Arbeitsmarktintegration über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (Anerkennung Berufsabschlüsse, zielgruppenspezifische Programme, Kooperation mit Handwerk und Arbeitsagentur)

13. Organisation von Stipendien über den DAAD

14. Anforderungen an den Bund: Erhöhung der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flucht, um die Asylanträge schneller bearbeiten zu können sowie die Übernahme von Kosten, die bislang allein von Kommunen und Ländern getragen werden
Es muss nun darum gehen, schnellstmöglich die konkreten Auswirkungen für Dortmund zu ermitteln und die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Bezug nehmend auf die oben genannte Anfrage wird folgende Stellungnahme zu den
einzelnen Punkten abgegeben.

Zu 1.
Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels wurde eine Aufstockung der pauschalierten
Landeszuweisung gemäß § 4 FlüAG von 143 Millionen Euro auf 183 Millionen Euro für
2015 in Aussicht gestellt. Zu erwarten ist insofern, dass sich der auf Dortmund entfallende
Anteil entsprechend dem Zuweisungsschlüssel erhöhen wird. Konkrete Summen können
derzeit nicht beziffert werden, da die konkreten Regelungen des Landes noch ausstehen.

Zu 2.
Anzunehmen ist, dass sich die Zuweisungen des Landes an die Wohlfahrtspflege für
Beratungstätigkeiten erhöhen werden – möglicherweise auch für die Verfahrensberatung in
den Landeseinrichtungen. Näheres hierzu ist der Sozialverwaltung nicht bekannt.

Zu 3.
Es soll ein Härtefallfonds mit einem Volumen von 3 Millionen Euro für die medizinische
Behandlung und Pflege von Flüchtlingen eingerichtet werden. Vorgesehen ist, dass
Behandlungskosten im Einzelfall oberhalb von 70.000 Euro übernommen werden können. In
Dortmund ist aktuell von 2 diesbezüglichen Fallkonstellationen auszugehen. Näheres ist der
Sozialverwaltung nicht bekannt.

Zu 4. bis 14.
Konkrete Auswirkungen für Dortmund können für diese Punkte nicht beschrieben werden, da
es hier entweder um bloße schlagwortartige Absichtserklärungen geht und/oder die
Stadtverwaltung überhaupt nicht berührt ist (z.B. „Einrichtung von 23 Stellen für die
Bezirksregierung Arnsberg“ oder „Anforderung an den Bund: Erhöhung der Stellen beim
Bundesamt für Migration“)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-14)

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) gibt vorab folgenden Hinweis zur Anlage:
In der Spalte „Erläuterungen“ zur lfd. Nr. 19 muss „vgl. lfd. Nr.22“ durch „vgl. lfd. Nr. 20“ ersetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass keine Mehraufwendungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO bewilligt wurden.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 bewilligten Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO in Höhe von 1.384.538,89 €.

zu TOP 2.7
Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13850-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion aufgrund der aktuellen Anlage der Vorlage zustimmen werde.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum die Anlage 3 und 4 ausgetauscht werden sollten.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass diese Vorlage überarbeitet worden sei und zurück in die zuständigen Fachbereiche gegeben wurde, mit der Bitte, die Gebührensätze noch einmal zu überprüfen und auf der gegebenen Rechtsgrundlage anzupassen und da wo es rechtlich möglich sei, zu erhöhen. Unklar sei, ob die Gebühren auch in der geplanten Höhe eingingen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.8
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

Herr Rettstadt (Fraktion BDP/Bürgerliste) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

zu TOP 2.9
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).


zu TOP 2.10
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit
Gebührenordnung.
Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von 158.300 Euro werden im Budget des Fachbereichs 50
unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 2.11
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 179.600,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

zu TOP 2.12
WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13926-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Beschlussvorschlag vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Terminplanung zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2015 zustimmend zur Kenntnis und beschließt die inhaltliche Weiterentwicklung des Verfahrens in dem in der Vorlage beschriebenen Umfang.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht den Verfahrensvorschlag, das weitere Verfahren erst in 2015 zu beschließen und deshalb den Beschlussvorschlag wie folgt aufzuteilen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Terminplanung zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2015 zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund wird die inhaltliche Weiterentwicklung des Verfahrens nach Vorlage des WOH 2015 beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Terminplanung zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2015 zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund wird die inhaltliche Weiterentwicklung des Verfahrens nach Vorlage des WOH 2015 beschließen.


zu TOP 2.13
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da der Fachausschuss und die BV noch beraten müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dem Wunsch von Herr Kowalewski an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.14
Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12448-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Hibbeln (Fachbereichsleitung Jugendamt) gibt an, dass das für die Beratungsfolge kein Problem darstelle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.15
Verträge mit den freien Trägern von Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14154-14)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.





zu TOP 2.16
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerlliste) merkt an, dass das Jugendamt insgesamt auf einem guten Weg sei. Er fragt nach, wo der Fehler im System sei, dass man nicht vorher hätte sehen können, dass der Bedarf deutlich abweiche und ob es Erkenntnisse gäbe, das in Zukunft genauer abzuschätzen.

Herr Hibbeln (Fachbereichsleitung Jugendamt) stellt fest, dass sich die Hilfen zur Erziehung in Summe über alle Bereiche auf annähernd 115 Mio. € konsolidieren. An der Stelle seien im Plan deutliche Planungsdefizite aufzuweisen, die auf die Vorjahre zurückgingen.

Herr Rettstadt gibt an, dass er davon ausgehe, dass in den beiden Vorjahren die Berechnungen noch ungenau gewesen seien, aber für die nächsten Jahre ungefähr in diesem Bereiche blieben.

Herr Hibbeln merkt an, dass das Jugendamt bemüht sei, gerade diesen großen Einzeletat der Hilfen zur Erziehung, der ca. 50 % des Gesamtaufwandes im Jugendamt darstelle, so gut es ginge zu begrenzen. Auch jetzt sei schon auf einer Grafik festzustellen, dass eine Stagnierung eingetreten sei (Anlage 1). Wie es zu schaffen sei, durch zahlreiche Steuerungsmaßnahmen den Etat zu begrenzen, müsse man abwarten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN) bittet Herrn Hibbeln um Einschätzung, woraus die Korrespondenz zu den steigenden Bedarfsgemeinschaften hervorgehe.

Herr Hibbeln erläutert, dass bei Vergleich der Fallzahlen im Jahr 2013 zu 2014, Veränderungen der Rückläufe im Bereich der stationären Hilfen festzustellen seien. Die Kosteneffekte bei diesen Fallverschiebungen seien signifikant. Auf der Suche nach Ursachen in der gesamten Struktur müsse man feststellen, dass sie kausal mit gesellschaftlichen und sozioökonomischen Entwicklungen zusammen hingen. Dortmund sei ein Standort mit relativ hohem Hilfeaufkommen. Es könne nur der Versuch gewagt werden, die Zahlen und Fakten so transparent wie möglich zu gestalten.

Herr Kowalewski fragt nach, ob sich die Fallzahlen tatsächlich erhöht hätten.

Herr Hibbeln gibt an, dass sich diese Frage so pauschal mit ja oder nein nicht beantworten lasse. Es würden insgesamt über 5700 Hilfen gewährt. Innerhalb dieser verschiedenen Hilfearten gäbe es Fallzahlenveränderungen, z. B. rückläufige bei den stationären Hilfen. Ambulante und Familien stützende Hilfe gehe vor der stationären Heilmaßnahme. Es sei notwendig, sich die Hilfestruktur und den Komplex anzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige
Mehraufwendungen für den zahlungswirksamen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes in Höhe von 6.200 T€ sowie 700 T€ für den nicht zahlungswirksamen Bereich.

Die Deckung des zahlungswirksamen Bereichs der ambulanten und stationären Hilfen erfolgt innerhalb des Jugendamtsbudgets.

Für den nicht zahlungswirksamen Bereich erfolgt die Deckung aus dem Teilergebnisplan von StA 66 (Tiefbauamt).



zu TOP 2.17
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN) bittet die Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass es wichtig sei, dass sich der Fachausschuss damit befasse.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion bereits heute der Vorlage zustimmen könne. Er fragt nach, ob es Informationen gäbe, wie viel Geld vom Land zu erwarten sei.

Frau Raddatz-Nowack (Amtsleitung Schulverwaltungsamt) merkt an, dass es bisher keine konkrete Zusage des Landes gäbe. Es gäbe eine Ankündigung des Landes, dass die Lehrerstellen, die sogenannten „Integrationsstellen“ erhalten blieben. Wie viel wisse man bisher nicht. Wenn die konkrete Höhe feststehe und auch das Vertragswerk unterzeichnet werden soll, werde es eine erneute Vorlage geben.

Herr Garbe (AFD-Fraktion) fragt, warum bei 25-jährigen noch von Kindern- und Jugendlichen gesprochen werde.

Frau Raddatz-Nowack erläutert, dass die Schulpflicht sehr komplex sei. Sie ende ab einem bestimmten Alter oder nach Vollendung bestimmter Schuljahre. Hier handele es sich um die Problematik, dass viele Jugendliche aus der Zuwanderung kämen, die noch keinen Schulabschluss erreicht hätten oder deren Schulabschluss nicht anerkannt werde. Damit wolle man verfolgen, dass allen, auch Jugendlichen bis 25 Jahren, die Möglichkeit gegeben werde, einen Schulabschluss abzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.18
Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Herr Spieß (SPD-Fraktion) fragt nach, welches Datum gemeint sei, der 31.07.15 oder der 31.12.15.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bestätigt den 31.07.15.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum der Minderaufwand im Bereich der Grundsteuer zweimal zu finden sei.

Herr Stüdemann erläutert, dass es sich um eine Deckungsposition handele, die die Grundsteuer des Amtes 24 für die eigenen städtischen Grundstücke betreffe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. seinen Beschluss vom 10.04.2014 (Drucksache Nr.: 12003-14) zur Finanzierung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit, die Deckung durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung zweckzubinden, aufzuheben,

2. und genehmigt gemäß § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 1.139.000 € zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Ergebnisrechnung des Schulverwaltungsamtes. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe bei den angegebenen Kontierungen.

zu TOP 2.19
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um weitere Aspekte, die verdeutlichen, wie die in der Vorlage genannten Summen sich zusammensetzen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert kurz das Vorgehen, geht auf den Mehraufwand im Bereich Energiekosten ein und sagt eine detaillierte Aufstellung als Anlage zum Protokoll zu (Anlage 2).

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Erhöhung im Eigenbetrieb fehle. Das wirke sich jetzt aus, da es im Betrieb im laufenden Jahr nicht gegenfinanziert werden konnte. Das bedeute, dass die 2,3 Mio € aus 2013 jetzt ausgeglichen werden müssten, das passiere jetzt auf Grundlage dieser Vorlage.

Herr Mader merkt an, dass es bereits in der letzten Sitzung die Zusage einer Aufschlüsselung der 5 Mio. € gegeben habe.

Frau Spreen erklärt, dass im Jahr 2013 sowie im laufenden Jahr 2014 das Thema „Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anlagen“, einiges an Mehraufwand, im wesentlichen im Bereich Energiekosten und Instandhaltung, gekoste habe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass es bereits im letzten Jahr eine ähnliche Diskussion gegeben habe und Frau Spreen bereits damals darauf hingewiesen habe, dass das nicht reichen werde.

Frau Spreen fügt ergänzend hinzu, dass im Wirtschaftsplan 2015, der ebenfalls heute vorliege, eine Zuschusserhöhung im Bereich Energiekosten und Instandhaltung im Plan sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 4.883.583 € für das Wirtschaftsjahr 2014. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen verwendet.

zu TOP 2.20
Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14414-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten aktuellen Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014“ zur Kenntnis.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Grünpflege
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12598-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung vom 08.05.14 vor:
der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen am 12.12.2013 beschlossen die Grünpflege aus dem Tiefbauamt zur EDG auszugliedern. Dazu haben wir die nachfolgenden Fragen, die wir gerne spätestens bis zur Sitzung des Rates am 15.5.2015 beantwortet hätten.

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wären von der Ausgliederung ihrer Arbeitsplätze betroffen?

2. Welche Haltung haben nach Einschätzung der Verwaltung die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die zuständige Gewerkschaft zum Ratsbeschluss?

3. Ist eine Umsetzung des Ratsbeschlusses rechtssicher auch in dem Fall, dass MitarbeiterInnen oder die zuständige Gewerkschaft dagegen klagen würden?

4. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für eine Ausgliederung nachgefragt worden. Liegen diese inzwischen vor, oder bewegt sich der Ratsbeschluss weiterhin in einer Grauzone aus Vermutungen und Wunschdenken?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:

Er erläutert, dass die Fragen bereits unterstellten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum nächsten Jahr umgesetzt werden könnten. Der Personalrat habe nicht zugestimmt. Mit Blick auf den Haushalt, gäbe es im Moment kein Verfahren, dass eine Umsatzsteuerpflicht verhindern würde.
Er sagt eine gesonderte Berichterstattung zu diesen Fragen zu und geht kurz auf den aktuellen Sachstand ein. Zu den gestellten Fragen sei man im Moment nicht aussagefähig.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass die Planungen fortgeschritten seien. Ihn interessiere zum Beispiel was es kosten würde, wenn die Standorte erhalten blieben oder was der wirkliche Vorteil sei, oder was die Synergien ausmachten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Vorlage fertig sei und zur Zeit rechtlich geprüft werde. Er schlägt vor, weitere Angaben dazu in den nichtöffentlichen Teil zu verlegen (TOP 3.4)

zu TOP 3.2
Satzungsänderung der ProVitako eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14136-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Satzungsänderung der ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG (ProVitako) zur Kenntnis und stimmt ihr zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, die Tagesordnungspunkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) rät dem Ausschuss, eine Empfehlung bis Ende des Jahres auszusprechen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) weist auf die Eigenbetriebsverordnung NRW hin, die fordere, dass vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan durch den Rat verabschiedet werde. Es gäbe die Möglichkeit und das Recht des Rates, in einer der nächsten Sitzungen im Folgejahr, den Wirtschaftsplan zu verändern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, die mündlichen Ausführungen der Verwaltung über die Auswirkungen in der haushaltslosen Zeit bis Februar 2015 bis zum Rat schriftlich vorzulegen.

Herr Stüdemann sagt dies zu, unter Zugabe der Eigenbetriebsverordnung NRW und die Kommentarwerke zu der Notwendigkeit, Wirtschaftpläne auf Jahrestaktung zu verabschieden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.4
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.5
Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.6
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.7
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.8
Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13824-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.9
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14269-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 3.10
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14328-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der mittelbaren Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH zu.

zu TOP 3.11
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14295-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Erwerb von mindestens 20 % und bis zu maximal 33,33 % der Anteile an der Windpark Lindtorf GmbH durch die Stadtwerke Wesel GmbH zu.

zu TOP 3.12
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14299-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG in Höhe von 50 % der Geschäftsanteile an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH zu.


zu TOP 3.13
Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14321-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE UND PIRATEN) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.14
Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14364-14)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) informiert, dass die Zuordnung der Verantwortlichkeit in § 7 des Konsortialvertrages in der bisher praktizierten Fassung bis auf Weiteres erhalten bleiben soll.
Das entsprechende Blatt in der Vorlage werde ausgetauscht.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) geht davon aus, dass es einen Grund dafür gäbe und fragt nach, ob schriftlich etwas vorliege, um das nachvollziehen zu können.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert kurz die zwei zugrunde liegenden Motive.

Herr Schulte ergänzt, dass im Ratsbeschluss von 2013 vorgesehen sei, die Stadt als außen stehender Mitgesellschafter direkt an der Gewinnausschüttung, mit einer Garantiedividende in Höhe von 40 T Euro, zu beteiligen. Das gehe leider aus steuerlichen Gründen nicht, da die Stadt als Alleinaktionär der DSW steuerrechtlich nicht als außen stehender Gesellschafter gerechnet werden könne. Wenn das so in den Verträgen verankert würde, wäre der Querverbund bei DSW in Gefahr und das Finanzamt könnte das beanstanden. Damit dieses Risiko nicht eingegangen werden müsse, habe man auf eine direkte Ausschüttung an die Stadt rechnerisch verzichtet. Ein alternativer Weg wäre, eine indirekte Ausschüttung von der DSW an die Stadt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.15
Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.16
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, damit der Fachausschuss noch empfehlen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.17
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, damit der Schulausschuss noch empfehlen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12797-14-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 25.09.2014 bat die CDU-Fraktion um eine Antwort, was mit der Altimmobilie
„Kleyer Weg 90“ passieren soll.

Eine schulische Folgenutzung ist aus schulorganisatorischer Sicht nicht geplant.
Der Fachbereich Liegenschaften prüft nun als Eigentümer, ob sich das Gebäude für eine
andere kommunale Nutzung eignet oder ob ggf. eine Vermarktung in Frage kommt.
Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet den Fachbereich Liegenschaften, das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, sobald es vorliege.

Herr Nickisch (Amtsleitung Amt für Liegenschaften) sagt dies zu.

zu TOP 4.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die in der Anlage 2 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4,171 Mio. Euro zur Kenntnis.
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum sich bestimmte Maßnahmen weiterhin in der Rückstellung befänden, obwohl sie nur mit einer Null in der Anlage 1 ausgewiesen seien.

Herr Nickisch (Amtsleitung Fachbereich Liegenschaften) sagt eine schriftliche Beantwortung zu (Anlage 3).

zu TOP 4.3
Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen Freiflächen Dortmunder U
hier: I. Beschluss über das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen
westlich und südlich des Dortmunder U und
II. Baubeschluss Planstraße C am Dortmunder U, Robert-Bosch-Berufskolleg
III. Beschluss zur Übernahme der Planstraße D in städtisches Eigentum
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13848-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Beschluss der Vorlage in seiner Sitzung am 06.11.14 in seine nächste Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt
I. das städtebauliche Gestaltungskonzept der öffentlichen Freiflächen westlich und südlich des Dortmunder U (gemäß Anlagen 1-3)
II. den Bau der Planstraße C (Benno-Elkan-Allee) einschließlich des Straßenentwässerungskanals mit Kosten in Höhe von
800.000,- € (gemäß Anlagen 4 und 5). Die Kosten entstehen im Haushaltsjahr 2015.

III. die unentgeltliche Übernahme der von der Privatinvestorengemeinschaft (auf städtischem Grund) hergestellten Planstraße D (Emil-Moog-Platz) im Wert von 370.000,- € in das städtische Eigentum.

zu TOP 4.4
Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich dem Vorschlag an.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.5
Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 4.6
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, welche Vorteile ein Passivhaus habe und welche Kostenunterschiede es zum regulären Gebäude gäbe.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) schließt sich der Frage von Herrn Rettstadt an und verdeutlicht, dass das Heizen und Lüften in einem Passivhaus genau beachtet werden müsse, um den Nutzen zu erreichen. Deshalb fragt er noch nach, ob bei dieser Art des Gebäudes ein solches Verhalten bedacht worden sei.

Herr Nickisch (Amtsleitung Fachbereich Liegenschaften) erläutert, dass im Rahmen einer Lebenszyklusberechnung ein Passivhaus deutlich sinnvoller sei als ein normal gebautes Gebäude. Man spare Energie und Kosten. Das Nutzerverhalten sei wesentlich, die grundsätzliche Machbarkeit dieses Gebäudes sei geprüft und gegeben.

Herr Kowalewski (Frakion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um Erklärung, auch unter Hinzuziehung der Vorlage unter TOP 4.8, warum unterschiedliche Bewertungen getroffen worden seien (einmal Variante 1 und einmal Variante 3).

Herr Nickisch erläutert, dass nach Auffassung der Fachleute, der Anbau in diesem Fall die sinnvollere Nutzung sei. Der Kostenrahmen des Vorhabens in der Vorlage unter TOP 4.8 sei wesentlich geringer. Deshalb habe man sich in diesem Fall für das Passivhaus entschieden, das sei zu Beginn bei der Bauerstellung teurer und rechne sich erst über die Jahre. Bei dem anderen Objekt ist diese Differenzsumme nicht so wie hier und deshalb könne man nicht zwingend eine Sinnhaftigkeit ableiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.100.400 € exklusive den Kosten für den Abbruch der Pausen-WC-Anlagen (38.000 €) die Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus (Anbau) an der Kirchhörder Grundschule (Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung exklusive den Kosten für Abbruch setzt sich aus Baukosten von 1.073.300 €, Kosten für Aussenanlagen in Höhe von 6.600 € und Möblierungskosten von 20.500 € zusammen.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsstelle 40O00301014051, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 45.794 €
Haushaltsjahr 2015: 599.000 €
Haushaltsjahr 2016: 340.650 €

Gesamt: 985.444 €

Hinzuzurechnen sind den Gesamtkosten noch die bereits in 2013 geleisteten Auszahlungen in Höhe von 32.956,00 €

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 24.520,16 €.
Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40O00301014051, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 20.500 €

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.576,92 €.
Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301010051 für 2016 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 61.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. die Ausführung des notwendigen Abbruchs der Pausen-WC-Anlagen. Die Kostenberechnung der Planungs- und Abbruchkosten beläuft sich auf 38.000,00 €.
Die Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2015: 38.000,00 €
Der Abbruch der WC-Anlagen bedingt zum 30.06.2015 einen einmaligen Abgangsverlust i. H. v. 65.431,75 Euro (Restbuchwert). Da es sich um einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Auftrag 650138011000, Sachkonto 891520) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische Ergebnisrechnung, sondern führt nur zu einer Eigenkapitalminderung.
Zudem wird mit dem Abgang der WC-Anlagen anteilig ein Sonderposten i. H. v. 65.431,75 € ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.
3. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahmen zu beauftragen.

zu TOP 4.7
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.283.392 €, Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 404.230 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24B00805014903, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2014:
60.000 €
Haushaltsjahr 2015:
373.000 €
Haushaltsjahr 2016:
3.210.622 €
Gesamt:
3.643.622 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden in Höhe von 3.463.622 € nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt. Der Differenzbetrag zum dargestellten Finanzierungsbedarf i. H. v. 180.000 € für das Jahr 2016 ist i. R. d. endgültigen Haushaltsplanaufstellung für 2015 ff entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40B00301000320, Finanzposition 780500:
Haushaltsjahr 2016: 180.000 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt über die Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 44.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 16.188,04 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2017 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den FB 40 (Auftrag 400301040008) und 65 (Auftrag 650138011000) in den jeweiligen Teilergebnisplänen entsprechend zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV).

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014:
10.000 €
Haushaltsjahr 2015:
15.000 €
Haushaltsjahr 2016:
165.000 €
Haushaltsjahr 2017:
182.230 €
5. beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
6. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.

7. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

8. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.

zu TOP 4.8
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von 2.435.712 Euro exklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der Aplerbecker Grundschule (Planungsbeschluss).
In der Kostenschätzung exklusive Kosten für Abbruch sind Baukosten in Höhe von 2.375.508 Euro, Kosten für Außenanlagen in Höhe von 10.204 Euro und Möblierungskosten in Höhe von 50.000 Euro enthalten.

Die Auszahlungen für den Anbau des Gebäudes (Baukosten und Außenanlagen) erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2014: 37.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 150.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.496.212 Euro
Summe: 2.283.212 Euro

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 53.897,90 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 50.000 Euro

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 3.846,15 Euro.

Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301010002 für 2017 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 102.500 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt den Abbruch des Lagergebäudes mit Kosten in Höhe von 8.288 Euro.
Für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24 (Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 8.288 Euro

Der Restbuchwert des Lagergebäudes beträgt zum 01.09.2016 noch 666,67 Euro.

Durch den Abbruch des Gebäudes entsteht zum 01.09.2016 ein einmaliger Abgangsverlust in Höhe von 666,67 Euro (Restbuchwert). Da es sich um einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag 650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3+4 HOAI) sowie die Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für den Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz) auf Basis der Genehmigungsplanung.

zu TOP 4.9
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, da das Forum sehr groß gestaltet sei,
ob der Bedarf dafür bestünde und welche Auslastung man dafür erwarte.

Herr Nickisch (Amtsleitung Fachbereich Liegenschaften) gibt an, das hier mit der Schulverwaltung abgestimmte Vorgaben umgesetzt worden seien. Die Größe werde für die Aula und für die Mensa benötigt. Selbstverständlich könne solch ein Raum auch als Ortsteilversammlungsstätte genutzt werden, wenn Bedarf bestünde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es sich um 4 bis 8 Veranstaltungen maximal handele und damit kein großes Veranstaltungszentrum zu erwarten sei.

Frau Reuter (Fraktion Büdnis 90/Die Grünen) bittet, die Fachausschüsse vorab empfehlen zu lassen und deshalb die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.10
Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
§ Aus welchem Grund ist die Vorlage den Gremien erst nach der Beauftragung am 18.07.2014 zugeleitet worden?
§ Warum wurde nicht die wenigstens ein Dringlichkeitsbeschluss erwirkt?
§ Warum wurde nicht die nächstmögliche Sitzung nach dem 18.07.2014 erreicht?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist auf Seite 4 der Vorlage, dort seien die Ratsbeschlüsse zitiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.11
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Stadt Bochum eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. GkG zu schließen mit dem Ziel, die durch die Anlage Am Hackenbeck erschlossenen gemeindegebietsfremden Anlieger zu Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage heranzuziehen.

zu TOP 4.12
Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Teilprojekte Stadtteilmanagement, Eigentümerberatung und -aktivierung sowie Sanierungsträger (zusammengefasst als Stadtteilmanagement) innerhalb des Stadtumbaus Hörde Zentrum für sechs Jahre von 2015 bis 2020 (01.01.2015 bis 31.12.2020) mit Gesamtaufwendungen in der Teilergebnisrechnung von StA 64 in Höhe von 2.163.000 Euro vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 5.2
Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14250-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.

zu TOP 5.3
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14174-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Geheime Handelsabkommen (hier: TiSA)
Schreiben des Personalrates an die Fraktionen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14245-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften teilt und unterstützt die Bedenken des Personalrates und die Stellungnahme des Deutschen Städtetages gegen die Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.

2. Der Ausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, die im Schreiben des Personalrats genannten Bedenken an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

3. Der Ausschuss fordert zudem die Dortmunder Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf, ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, die Bedenken gegen die Abkommen an den entsprechenden Stellen vorzutragen und sich in ihren politischen Zusammenhängen gegen die Handelsabkommen auszusprechen

Begründung:
Die geplanten Freihandelsabkommen sind ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat. Sollten diese Abkommen Realität werden, hat das auch Auswirkungen auf Dortmund. Es drohen Umwelt- und Sozialdumping, undemokratische Konzernklagerechte und intransparente Verhandlungen. CETA, TTIP und TiSA bedrohen nicht nur Standards im Verbraucher- oder Umweltschutz, sondern auch die demokratischen Standards selbst. Durch nicht öffentlich tagende, nicht demokratisch legitimierte Schiedsgerichte können Konzerne Staaten der EU nicht nur auf Milliardenzahlungen wegen entgangener Gewinne verklagen, wenn nationale oder europäische Gesetze und Verordnungen mit dem Abkommen nicht übereinstimmen, sondern sie würden ihre Investitionsvorhaben auch dann durchsetzen können, wenn sie gegen bestehendes nationales Recht, nationale Umweltstandards, nationale öffentliche Daseinsvorsorge verstoßen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.14 (Drucksache Nr.: 13740-14; TOP 6.3, AFBL 20.11.14) vor:
„Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet um Beratung und Beschlussfassung über den folgenden
Antrag:

‚Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ausdrücklich den Beschluss und die Begründung des
Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 12.02.2014 zu den „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ und fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck bei der EU-Kommission für die in dem Beschluss genannten Punkte einzusetzen. Der hier genannte grundsätzliche Ausschluss der kommunalen Daseinsvorsorge von weltweitenHandelsabkommen (Punkt 2 des Beschlusses des Städtetages) wird ausdrücklich begrüßt.’
Den gesamten Text des Deutschen Städtetages mit Erläuterungen finden Sie hier:
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/

Begründung
Viele Dortmunderinnen und Dortmunder beobachten mit großer Sorge die aktuellen Meldungen über das derzeit von der EU-Kommission mit den USA hinter verschlossenen Türen verhandelte
Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie das Handelsabkommen mit Kanada (CETA).
Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Abkommen die demokratischen Rechte der
kommunalen Selbstverwaltung einschränken werden. Das können Auswirkungen z. B. auf die
öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung der regionalen Energieversorgung, den kommunalen Umweltschutz, die Förderung und Unterstützung von Kultur und auf die Erwachsenenbildung sein oder kann auch Auswirkungen für die Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Stadt Dortmund und der städtischen Gesellschaften nach sich ziehen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, den unter TOP 6.1 gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den unter TOP 6.3 gestellten Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zusammenfassend zu betrachten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14245-14-E1) und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & Piraten (Drucksache Nr.: 13740-14, TOP 6.3) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 6.2
Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14252-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14252-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 06.11.14 vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bei gleichzeitiger Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB auf den städtischen Haushalt hätte.

Die Darstellung der Verwaltung soll sich dabei auf die Zahlen des Jahres 2014 sowie perspektivisch als Prognose auf das Jahr 2015 beziehen und dem AFBL und dem ASAG in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Begründung:
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Sondergesetz, das im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde. Länder und Kommunen tragen zur Zeit alle Kosten für die Leistungen des Gesetzes.
Die Stadt Wuppertal hat für das Jahr 2013 errechnet, dass eine Abschaffung des AsylbLG bei einer gleichzeitigen Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB den städtischen Haushalt um ca. 8,5 Millionen Euro entlastet hätte.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag NRW im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 06. Mai 2014 geschrieben: „Um die faktischen Auswirkungen einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und einer Überführung in das SGB II und XII zu ermitteln, hat die Stadt Wuppertal eine Berechnung erstellt. Danach führt die Überführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Sozialrecht zu Einsparungen von ca. 57 % der Kosten. Die Rechtsänderung hätte nämlich zur Folge, dass dann der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung steht. Zwischenzeitlich haben zwei Kreise aus Nordrhein-Westfalen die Zahlen aus Wuppertal gegengerechnet und sind unabhängig voneinander zu einem ähnlichen Einsparvolumen gelangt. Eine kreisangehörige Stadt, die der Städte- und Gemeindebund NRW um Berechnung gebeten hat, gelangte zu Einsparungen um die Hälfte.“

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Entlastung für den Dortmunder Haushalt in ähnlicher Millionenhöhe wie in Wuppertal bewegen würde.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Sozialverwaltung kann eine derartige Auswertung nicht seriös vornehmen. Gleichwohl
wäre theoretisch davon auszugehen, dass der Großteil der Leistungsberechtigten aktuell dem
Personenkreis der Erwerbsfähigen zuzuordnen wäre; insofern ergäbe sich, eine Abschaffung
des Sonderleistungsgesetzes unterstellt, eine Anspruchsberechtigung nach dem SGB II mit
der Folge der bekannten Bundeszuständigkeit. Kommunal wäre vor diesem Hintergrund der
Anteil der Kosten der Unterkunft, Heizkosten und Beihilfen abzüglich der Bundesbeteiligung
von 30,4% zu finanzieren. Der durchschnittliche kommunale Anteil an den Kosten der
Unterkunft beträgt derzeit 275 € monatlich (je Bedarfsgemeinschaft mit durchschnittlich 1,9
Personen). Der aktuelle Belastungswert nach AsylbLG beträgt derzeit 100% abzüglich
zeitlich befristeter 20%iger Erstattung durch das Land NRW (durchschnittlich ca. 1.000 € pro
Person/Monat abzüglich vorübergehend 200 € nach Flüchtlingsaufnahmegesetz = ca. 800 €
netto). Für die Berechtigten nach dem 4. Kapitel des SGB XII griffe die vollständige
Bundesfinanzierung.


Die Abschaffung des AsylbLG ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden, die sich
wegen der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern höchst
unterschiedlich gestalten. Der politische Entscheidungsprozess ist nach Einschätzung der
Sozialverwaltung derzeit völlig offen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Beantwortung und erläutert die Einschätzung seiner Fraktion zur theoretischen Berechnung der Verwaltung. Seine Fraktion würde gerne auch weiterhin an diesem Thema festhalten.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass das Hauptproblem die nicht auskömmliche Finanzierung der Landesregierung sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14-E1)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13740-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13494-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 25.09.14 vor:
am heutigen Tage, dem 25. September 2014, soll die Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada beginnen. Beide Abkommen, CETA und das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, werden von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom EU-Rat erteiltes Mandat, das nicht veröffentlicht wird. Die Kommission unterrichtet den Rat und das Europäische Parlament nach jeder Verhandlungsrunde über den aktuellen Sachstand. Die Öffentlichkeit hat allerdings keinen direkten Zugang zu diesen Informationen oder Verhandlungsdokumenten. Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess unterworfen waren. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat zu den beiden Abkommen, möchte unsere Fraktion die Folgen dieser Abkommen für die Stadt Dortmund und die Beteiligungsunternehmen Dortmunds, die Dortmunder Wirtschaft sowie mittelfristig auch für den kommunalen Haushalt eruieren. Mit einer schriftlichen Beantwortung zur kommenden Ratssitzung wären wir einverstanden.

Unlängst hatte die EU-Kommission versucht eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung durchzusetzen. Dagegen hatte sich eine große Zahl von EU-BürgerInnen im Rahmen einer Volksinitiative erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nun steht das gleiche Thema offenbar erneut auf der Agenda im Rahmen der TTIP-Verhandlungen. Eine erneute Volksinitiative wird von der EU-Kommission nicht zugelassen.


1) Welche Gefahren sind für die Stadt Dortmund und seine Beteiligungen im Bereich der Wasserwirtschaft (z.B. Gelsenwasser AG, Wasserwerke Westfalen, etc.) zu befürchten, wenn TTIP ratifiziert würde?

2) Welche Gefahren sind für die Qualität des Trinkwassers aus den Abkommen abzuleiten?

Das Freihandelsabkommen CETA enthält keine Garantien zur Einhaltung von Arbeitsrechtsstandards wie den ILO Kernarbeitsnormen. Kanada hat diese internationalen Regeln nicht ratifiziert und anerkannt.

3) Welche Auswirkungen hätte eine Ratifizierung von CETA auf die Wettbewerbsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft, die an die ILO-Kernarbeitsnormen gebunden ist gegenüber der kanadischen Wirtschaft im Rahmen des Freihandels?

4) Welche Auswirkungen hätte das Abkommen langfristig auf in Dortmund gültige Arbeitsschutznormen? Wäre ein Rückfall vor die ILO-Konventionen aus Wettbewerbsgründen auch in Deutschland zu erwarten?

Sowohl TTIP als auch CETA untersagen in vielen Bereichen die Rücknahme bereits durchgeführter Privatisierungen, auch wenn diese als gemeinwohlschädlich erkannt wurden.

5) Welche Bereiche wären in Dortmund bereits heute erkennbar betroffen? Welche langfristigen Folgen sind für die Dortmunder Kommunalwirtschaft aus diesen Regelungen zu erwarten?

Die Abkommen schränken die Handlungsfähigkeit demokratischer Institutionen zugunsten der Partikularinteressen von Unternehmen stark ein. Handlungsmöglichkeiten von Vertragspartnern sollen nicht mehr durch die Gesetzeslagen reguliert werden können, sondern durch von den Vertragspartnern zu benennende Kommissionen.

6) Welchen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft und der parlamentarischen kommunalen Demokratie erwartet die Verwaltung durch die beiden Abkommen?

7) Welche Position nimmt der Städtetag dazu ein?

8) Welche Folgen hat der sogenannte Investitionsschutz von TTIP für die demokratische Handlungsfähigkeit in den Kommunen?

9) Welchen Einfluss hat das durch CETA veranlasste Outsourcing der Gerichtsbarkeiten an private Schiedsgerichte (Paralleljustiz) auf die Entwicklung des Rechtsstaates und der Akzeptanz von rechtlichen Regelungen durch die Bevölkerung auch in Dortmund? Was wären die Folgen für das Zusammenleben in der Stadt, wenn die Justiz nicht mehr als unabhängig von Konzerninteressen wahrgenommen wird und damit in den Augen der Bevölkerung an Legitimation verliert?

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.14 vor:

„Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet um Beratung und Beschlussfassung über den folgenden
Antrag:

‚Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt ausdrücklich den Beschluss und die Begründung des
Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 12.02.2014 zu den „Auswirkungen weltweiter
Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ und fordert die Bundesregierung auf, sich
mit Nachdruck bei der EU-Kommission für die in dem Beschluss genannten Punkte einzusetzen. Der
hier genannte grundsätzliche Ausschluss der kommunalen Daseinsvorsorge von weltweiten
Handelsabkommen (Punkt 2 des Beschlusses des Städtetages) wird ausdrücklich begrüßt.’
Den gesamten Text des Deutschen Städtetages mit Erläuterungen finden Sie hier:
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/

Begründung
Viele Dortmunderinnen und Dortmunder beobachten mit großer Sorge die aktuellen Meldungen über
das derzeit von der EU-Kommission mit den USA hinter verschlossenen Türen verhandelte
Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie das Handelsabkommen mit Kanada (CETA).
Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Abkommen die demokratischen Rechte der
kommunalen Selbstverwaltung einschränken werden. Das können Auswirkungen z. B. auf die
öffentliche Auftragsvergabe, die Gestaltung der regionalen Energieversorgung, den kommunalen
Umweltschutz, die Förderung und Unterstützung von Kultur und auf die Erwachsenenbildung sein
oder kann auch Auswirkungen für die Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten der Stadt Dortmund und der städtischen Gesellschaften nach sich ziehen.“

Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Baran (SPD), Rm Penning (CDU) und Rm Langhorst
(Bündnis 90/Die Grünen) die jeweilige Haltung ihrer Fraktion begründeten und Rm Thieme (NPD) sein
Abstimmungsverhalten erläuterte, erklärte sich Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) für den
Antragsteller bereit, den o.g. Antrag zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Es bestand Einvernehmen, den Antrag zusammen mit einer inhaltlichen Aufbereitung durch
Beteiligungsverwaltung und Wirtschaftsförderung, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu behandeln.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlagen) vor:
vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte zum Thema Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) und Bezug nehmend auf die Sitzung des Rates am 02.10.2014
(TOP Nr. 4.3) gebe ich Ihnen nachstehende Informationen zur Kenntnis.
Die EU und die USA verhandeln zurzeit über die Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, durch die der gegenseitige Marktzugang für Waren und Dienstleistungen erleichtert werden soll. Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse.
Die kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund – und der Verband kommunaler Unternehmen haben im Oktober 2014 ein gemeinsames Positionspapier (Anlage 1) veröffentlicht, in dem strittige Punkte des derzeitigen Verhandlungsstands dargelegt werden.
Eine Kernforderung dieses Papieres zielt darauf ab, dass die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigt werden darf. Eine Gefährdung dieser Organisationsfreiheit wird z. B. durch das Prinzip einer uneingeschränkten Marktzugangsverpflichtung angenommen, die auch für den nicht-liberalisierten Bereich der Daseinsvorsorge greifen würde. Weiterhin wird seitens des kommunalen Interessenverbandes u. a. auf den Verzicht spezieller Regelungen zum Investorenschutz gedrängt, um die Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen Gerichtsbarkeit sicherzustellen.

Außdrücklich begrüßt wird die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie unter Beteiligung der Kommunen sowie die Einbindung der kommunalen Ebene in
die bestehenden Beratergruppen bei der EU-Kommission.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Position der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands
kommunaler Unternehmen zu unterstützen. Zur weitergehenden Information sind diesem Schreiben weitere Unterlagen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft beigelegt.

Anlagen:
(1) Positionspapier Kommunale Spitzenverbände und Verband kommunaler Unternehmen
(2) Positionspapier Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des DGB
(3) Positionspapier Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(4) Positionspapier Forum Umwelt und Entwicklung
(5) EU-Kommission, 19. März 2014: „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) – aktueller Stand der Verhandlungen“
(6) Markus Schreyer, WISOdirekt, September 2014: „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): Kann das geplante Abkommen halten, was es verspricht?“

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 06.11.14 (Drucksache Nr.: 14245-14-E1; TOP 6.1 der Sitzung des AFBL vom 20.11.14) vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften teilt und unterstützt die Bedenken des Personalrates und die Stellungnahme des Deutschen Städtetages gegen die Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.

2. Der Ausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, die im Schreiben des Personalrats genannten Bedenken an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

3. Der Ausschuss fordert zudem die Dortmunder Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf, ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, die Bedenken gegen die Abkommen an den entsprechenden Stellen vorzutragen und sich in ihren politischen Zusammenhängen gegen die Handelsabkommen auszusprechen

Begründung:
Die geplanten Freihandelsabkommen sind ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat. Sollten diese Abkommen Realität werden, hat das auch Auswirkungen auf Dortmund. Es drohen Umwelt- und Sozialdumping, undemokratische Konzernklagerechte und intransparente Verhandlungen. CETA, TTIP und TiSA bedrohen nicht nur Standards im Verbraucher- oder Umweltschutz, sondern auch die demokratischen Standards selbst. Durch nicht öffentlich tagende, nicht demokratisch legitimierte Schiedsgerichte können Konzerne Staaten der EU nicht nur auf Milliardenzahlungen wegen entgangener Gewinne verklagen, wenn nationale oder europäische Gesetze und Verordnungen mit dem Abkommen nicht übereinstimmen, sondern sie würden ihre Investitionsvorhaben auch dann durchsetzen können, wenn sie gegen bestehendes nationales Recht, nationale Umweltstandards, nationale öffentliche Daseinsvorsorge verstoßen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht den Vorschlag, beide vorliegen Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zusammenfassend zu behandeln.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Städtetag bzw. die Spitzenverbände bereits eine Stellungnahme abgegeben hätten und damit alles gesagt sei. Eine zusätzliche Unterstützung von Seiten der Kommunen erschließe sich ihm nicht.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Äußerungen von Herrn Reppin an, seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Büdnnis 90/Die Grünen) gibt an, dass eine Bekräftigung dieser Angelegenheit dieser Stadt gut zu Gesicht stehen würde. Der Personalrat habe dies ebenfalls bekräftigt und die Fraktionen gebeten, dies zu tun. Sie halte eine Zusammenfassung der beiden Anträge für richtig und bittet, damit die Landtagsabgeordneten aufzufordern, sich entsprechend zu verhalten.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) ist mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden. Es handele sich um die gleichen Problemstellungen und es gelte ein Zeichen zu setzten, gerade weil es auch schon andere Städte gemacht hätten. Dortmund habe hier mehrheitlich eine andere Ansicht.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass für ihn diese Anträge typische „Schaumschlägeranträge“ seien. Hier habe man es mit extremen Komplexen zu tun, wo seine Fraktion Nachfragen und Bedenke habe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zu dem Papier der Spitzenverbände stehe, aber in der Form, in der es heute vorgetragen werde, werde seine Fraktion das ablehnen.

Herr Taranzewski (SPD-Fraktion) unterstützt die Äußerungen von Herrn Reppin und schlägt vor, das Papier der Spitzenverbände anstelle der beiden Anträge zu Grunde zu legen. Das habe bereits ein hohes Maß an Zustimmung gefunden. Er schlägt vor, darüber abzustimmen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, beide Anträge einzeln abzustimmen und dann eine Zusammenführung festzulegen.

Frau Reuter erläutert noch einmal, dass es in der Hauptsache darum gehe, die Landes- und Landtagsabgeordneten aufzufordern, im Sinne dieses Papieres zu handeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, den unter TOP 6.1 gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den unter TOP 6.3 gestellten Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zusammenfassend zu betrachten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14245-14-E1) und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & Piraten (Drucksache Nr.: 13740-14, TOP 6.3) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


zu TOP 6.4
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Smart Cities and Communities“ des EU Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizont 2020, einen Projektantrag gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren entwickelt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Antragstellung als Gesamtkonsortialführer zu koordinieren. Die Antragstellung muss nach jetzigem Stand bis zum 05.05.2015 erfolgen.

Im Falle einer Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkonsortialführung auszuüben und eine externe Projektträgerschaft als Koordinator des Projektes zu organisieren.




Monegel Garbe Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

zu TOP 2.16 (Anlage 1)

(See attached file: AFBL 20.11.2014_TOP 2_16 Mehrbedarf.pdf)

zu TOP 2.19 (Anlage 2)

(See attached file: Stellungnahme für AFBL 05_02_2015.pdf)
zu TOP 4.2 (Anlage 3)
(See attached file: Antwort AFBL zu Sachstandsbericht Instandhaltungsrückstellungen.pdf)