Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 14.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Albrecht-Winterhoff i.V. für Rm Balzer
Rm Schmidt i.V. für Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Kopkow i.V. für Rm Krause


Rm Rüding i.V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost

Fraktion AfD

Rm Bohnhof



b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat - abwesend -

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Dr. Potthoff, 3/BL

Herr Bartel, 10/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Schween, 11/2-1
Frau Klümper, 11/2-1
Frau Schimanski, 11/3-1
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Frau Helm, 2/Dez-BAGM
Frau Burkhardt, 2/Dez-BAGM
Frau Feldmann, FB 1/Gleichstellungsbüro
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez-BL

Frau Zeuch, FB 1
Herr Spaenhoff, 33/FBL
Herr Skaliks, 57/FABIDO


Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 14.04.2016, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.02.2016




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes für den Rat erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016

2.2 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04025-16)

3.1.2 Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im JobCenter
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16)

3.1.3 Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 04076-16)

3.1.4 Personalsituation im Vergabe- und Beschaffungszentrum & Bauordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04142-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04142-16-E1)

3.1.5 Qualifizierung von Fachkräften für das Rechnungswesen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04164-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04164-16-E1)

3.1.6 Personalsituation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04166-16)

3.1.7 Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04168-16)

3.1.8 Personalsituation in den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16)


3.1.9 Leistungsorientierte Bezahlung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04177-16)

3.1.10 Sachstandsbericht LOB
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04080-16)

3.1.11 Sachstandsbericht zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04099-16)

3.1.12 Umsetzung des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04098-16)

3.1.13 Darstellung der wesentlichen Eckpunkte des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes im Rahmen der Umsetzung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zum voraussichtlichen Termin 01.07.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04155-16)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dortmund-Hacheney (EAE) nebst Erweiterungsbau „An der Buschmühle“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03583-16-E2)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2016
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03493-16-E2)



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Überarbeitetes Handbuch für die Beauftragten für Gleichstellung in den Fachbereichen (früher "Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04033-16)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Stackelbeck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zieht folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurück.

3.1.7 Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04168-16)
Die SPD-Fraktion zieht folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurück.

3.1.10 Sachstandsbericht LOB
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04080-16)

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

3.1.14 Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.1.14 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.02.2016

Frau Dr. Tautorat (DIE LINKEN & PIRATEN) und Herr Bohnhof (AfD) bitten, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 3.2.1, Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet folgende Beratung zum Tagesordnungspunkt 4.2.1 zu ergänzen:

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, Ihre Fraktion habe sich mit der Anfrage nach dem aktuellen Sachstandes der Umsetzung, des Ratsbeschlusses erkundigt.
Sie macht Ihre Entrüstung über den Vorwurf des Politmobbings, welche der Oberbürgermeister Ihrer Fraktion in seiner Stellungnahme vorwirft, deutlich.

Herr Suck (CDU-Fraktion) übt ebenfalls Kritik an dieser Art der Kommunikation zwischen dem Oberbürgermeister und dem Rat.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) stellt dar, dass die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus berechtigt sei, da die Art der Antwort nicht nachvollziehbar sei.
Er regt an, das Verhältnis zwischen Organisationshoheit des Oberbürgermeisters und Ratsbeschlüssen generell zu definieren. Die jeweiligen Kompetenzen sollten erörtert werden.
Des Weiteren gäbe er zu bedenken, dass die Anfrage zum Thema Talentbüro leider erst in der Presse erschienen sei, bevor sie dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt wurde. Diese Reihenfolge erachte er als sehr unglücklich.

Herr Schilff (Vorsitzender SPD-Fraktion) erklärt, dass es nicht unumstritten sei, die Anfrage als Eingriff in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters zu betrachten. Er schlägt vor, einen Termin zu organisieren, bei dem die Fraktionssprecher gemeinsam über dieses Thema beraten.

Der Ausschuss befürwortet diesen Vorschlag, Herr Schilff wird einen Termin initiieren.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) regt an, zu diesem Thema rechtliche Beratung hinzuzuziehen.


Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.02.2016 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016 vor:


Herr Herkelmann gibt das Wort an Frau Zeuch.
Frau Zeuch stellt sich vor. Sie ist seit Beginn des letzten Jahres im Büro der Behindertenbeauftragten eingesetzt und für Inklusion zuständig.
Sie bietet an, gedruckte Exemplare des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und in Dortmund und die Dokumentation der Fachtagung postalisch zur Verfügung zu stellen.
2009 trat Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Die Konvention hat den Charakter eines einfachen Bundesgesetzes und ist damit für die Kommunen – wie für Bund und Land – pflichtig in der Aufgabewahrnehmung.
Frau Zeuch erläutert, dass Inklusion wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung bedeutet. Wenn jeder Mensch -mit oder ohne Behinderung- überall dabei sein und wirksam teilhaben kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen.
Am 14.02.2012 beschloss das Behindertenpolitische Netzwerks, sein Initiativrecht zu nutzen, um die Diskussion für die Entwicklung eines inklusiven Dortmunds erneut in den Rat zu tragen. Am 15.11.2012 wurde die Vorlage „Eckpunkte des weiteren Vorgehens zu einem inklusiven Dortmund“ in den Rat eingebracht und anschließend in den Gremien diskutiert.
Im Dezember 2013: startete das Projekt „Inklusion in Dortmund“. Der Rat nahm mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ zur Kenntnis, dass die Arbeit u. a. an einem Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen aufgenommen wird. 2014 begann das Projekt „Dortmund – sozial innovative Stadt – Do-iT“ in Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Universität München unter Beteiligung der Technischen Universität Dortmund mit der Sozialforschungsstelle.
Eine Begleitgruppe „Inklusion in Dortmund“ wurde an der Erstellung des Berichtes beteiligt. Vertreten waren das Behindertenpolitische Netzwerk, die Behindertenbeauftragte, die Wohlfahrtspflege, die Kostenträger der Eingliederungshilfe und der Behindertenhilfe, Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund und Experten/-innen in eigener Sache.

Wesentliche Eckpunkte des Projektverlaufs waren:
13.09.2014: Auftaktveranstaltung im Rathaus
17.11.2014: 1. Stakeholder Workshop
12.02.2015. Aktionstag in Hombruch
25.02.2015: Aktionstag in Eving
27.02.2015: Aktionstag in Westerfilde
24.04.2015: 2. Stakeholder Workshop
12.08.2015: 3. Stakeholder Workshop
Frau Zeuch zeigt einige Fotos der Aktionstage und berichtet, dass zunächst vorrangig vier Themenfelder für den Inklusionsprozess verabredet waren:
- Kultur und Freizeit
- Barrierefreiheit und Mobilität
- Gesundheit
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege.
In den Interviews befragte Menschen mit Behinderungen äußerten Angst und Sorge um ihre Sicherheit im öffentlichen Raum. Dieses Themenfeld „Sicherheit und Schutz vor Gewalt“ wurde daher für den weiteren Inklusionsprozess zusätzlich aufgenommen.
Nach dem inklusiven Beteiligungsverfahren wurden auf der Basis der vorliegenden Beratungsgrundlage der TU München am 02. September 2015 im Wilhelm-Hansmann-Haus mit 70 interessierten Menschen aus Behindertenhilfe, Kommunalpolitik, von Wohlfahrtsverbänden und der Stadt Dortmund vordringliche Ziele zur Umsetzung des Inklusionsprozesses in den fünf ausgewählten Themenfeldern benannt.
Ein Ziel am Themen-Tisch Kultur und Freizeit war, dass, um Musical, Kino, Konzert etc. problemlos besuchen zu können, über eine Recherche im Internet generell mehr Informationen über die „Barrierefreiheit“ schnell und einfach zu finden sein sollen.
Der Thementisch Barrierefreiheit und Mobilität hat den umfangreichsten Ziele-Katalog formuliert. Einige Beispiele:
o Alle Einzelhandelsgeschäfte in Dortmund sind ebenerdig zugänglich.
o Dortmunder Trödelmärkte, Kirmesse und Festivals sind umfassend barrierefrei gestaltet, so der Weihnachtsmarkt, Meisterfeiern u.a..
o Der Dortmunder ÖPNV ist umfassend barrierefrei.
o Die Angebote des Behindertenfahrdienstes werden quantitativ ausgeweitet und qualitativ verbessert.
o Bereiche mit viel Fußgänger/innen-Verkehr und große Plätze werden mit Blindenleitsystemen, Bodenindikatoren ausgestattet.

Beispiele für formulierte Ziele am Themen-Tisch Gesundheit waren:
o barrierefreie Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Arztpraxen, Apotheken, Therapieeinrichtungen, Krankenhäusern
o Große und barrierefreie Toiletten in den Praxen der Ärzte/ Ärztinnen, Therapeuten/Therapeutinnen und Krankenhäuser
o Ärzte und Ärztinnen und Personal in Kliniken sollen leichte Sprache verwenden.
Am Thementisch Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege wurden u.a. folgende Ziele festgehalten:
o Ausreichend barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum im gesamten Stadtgebiet und
o Fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgung.
Im zusätzlichen Thema „Schutz und Sicherheit vor Gewalt“ gab es u.a. folgende Ziele-Bestimmungen:
o Niemand hat Angst, allein das Haus zu verlassen. Alle Menschen können auch ohne Begleitung dahin gehen, wo sie wollen – auch bei Dunkelheit.
o Im Öffentlichen Personennahverkehr gibt es einen Begleitdienst, der das Sicherheitsempfinden verstärkt und auch dabei hilft, Barrieren – vor denen man Angst haben könnte – zu überwinden.
o Niemand wird aufgrund seiner Beeinträchtigung bedroht oder aus Kneipen/Diskotheken geworfen.
Der Gesamtbericht der TU München lag Ende Dezember vor und wird mit den Ergebnissen der Fachtagung am 02.09.2015 und den dort genannten Zielen eine Grundlage für den Dortmunder Inklusionsplan 2020 sein.
Die Ergebnisse des Berichts wurden in acht Lebenslagendimensionen dargestellt:
- Gesamtzahl der Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigungen in Dortmund
- Merkmale, Arten und Ursachen von Beeinträchtigungen
- Familie und soziales Netz
- Erwerbsarbeit und Einkommen
- Alltägliche Lebensführung
- Gesundheit
- Freizeit und Kultur
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Politik und Öffentlichkeit.

Wesentliche Ergebnisse des Berichtes sind:
- Dortmund bietet gute Voraussetzungen für einen Inklusionsprozess.
- 26,1 % der Dortmunder/ Dortmunderinnen sind Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung. Das sind mehr als ¼ der Dortmunder Bevölkerung.
- Hauptsächlich schränken Barrieren im öffentlichen Raum und bei der Mobilität eine Teilhabe in allen Lebensbereichen ein.
- Es kommt u. a. zu Einschränkungen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, bei der Qualität der gesundheitlichen Versorgung und bei der Teilhabe an Angeboten in der Freizeit einschließlich kultureller Angebote.
In der SWOT-Analye (Analyse von Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken) wurde festgestellt:
Stärken:
- Motivation und Engagement der Akteure der Stadt Dortmund und der Trägerverbände
- Zahlreiche Einzelbemühungen (Projekte) verschiedener Träger, Initiativen und der Stadt Dortmund
- Netzwerkarbeit und Austausch z. T. schon in strukturierten Bahnen.
Diese Stärken können für den weiteren Inklusionsprozess in Dortmund genutzt werden.

Schwächen:
- Knappe finanzielle Ressourcen
- Teilhabe und Inklusion noch nicht als Querschnittsthemen etabliert,
- Öffentlichkeitsarbeit/Aufklärung über Menschen mit Beeinträchtigung unzureichend.
Es gab Handlungsempfehlungen auf Basis des Berichts, u.a. die Schaffung der notwendigen Anerkennung der Aufmerksamkeit für Beeinträchtigungen und Behinderungen als Querschnittsthema.

Die Verwaltung soll in dem jetzt vor uns liegenden Prozess zu den Themenfeldern
- Kultur und Freizeit,
- Barrierefreiheit und Mobilität,
- Gesundheit,
- Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
- Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die kommunale Umsetzung der UN-BRK soll durch einen Inklusionsbeirat begleitet werden, der als sogenannte Monitoringstelle für den Dortmunder Inklusionsprozess tätig wird. In den Inklusionsbeirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen.
Innerhalb der Verwaltung im Amt des Oberbürgermeisters wird eine Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund berufen, die den Inklusionsprozess koordinieren wird.
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 16.02.2016 mit der Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ befasst und die Weiterleitung an die Gremien beschlossen. Der Verwaltungsvorstand unterstützt die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Dortmund und tritt dafür ein, dass der Weg dorthin und die erforderlichen Maßnahmen in allen Verwaltungsbereichen mit verankert werden.
Dass heute das Behindertenpolitischen Netzwerk als erstes Gremium Gelegenheit hat, sich zu diesen Planungen zu äußern, sieht Frau Zeuch als gutes Zeichen. Die Stellungnahme des Netzwerks wird allen nachgehend beratenden Gremien zugehen.
Frau Zeuch macht deutlich, dass alle Menschen gefragt sind, am Inklusionsprozess mitzuwirken und bittet um ein diesbezügliches Engagement.
Herr Herkelmann dankt Frau Zeuch für ihre Einführung und empfiehlt insbesondere die Ausführungen der SWOT-Analyse für das zukünftige politische Handeln im Interesse der Menschen mit Behinderungen.
Herr Schmidt betont die Aussage, dass mehr als ¼ der Dortmunder/innen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind, doppelt so viele wie Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis. Darunter fallen u.a. Menschen, die im Versorgungsrecht weniger als 50 % Behinderung attestiert bekommen und diejenigen, die im Sinne der UN-BRK Menschen mit Behinderungen sind. Damit sind Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen keine kleine Gruppe, sondern ¼ der Bevölkerung, also viele.
Frau Herzog bedankt sich bei Frau Zeuch für den schönen Bericht. Sie bittet darum, Begriffe wie „Stakeholder-Workshop“ nicht zu verwenden, weil hörgeschädigte Menschen Fremdsprachen nicht verstehen können. Hier wären deutsche Begriffe in einfacher Sprache barrierefrei. Sie weist darauf hin, dass bei Filmen Untertitel und Gebärdenspracheinblendungen für eine gleichberechtigte Teilhabe hörbeeinträchtigter Menschen erforderlich sind.
Herr Herkelmann weist auf die schwierige Debatte in der Planung des DFB-Fußballmuseums bezüglich der Belange hörbeeinträchtigter Menschen hin, die es erforderlich machten, den Oberbürgermeister um Unterstützung für die entsprechenden Forderungen zu bitten.
Herr Schmidt bittet um Zustimmung des Netzwerks zu folgendem Antrag, der mit den Vorstandsmitgliedern besprochen ist und dankt einleitende Frau Vollmer, die den Prozess zur Erstellung eines Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen wesentlich mit angeschoben hat. Ein weiterer Dank geht an die beteiligten Wissenschaftlerinnen, die trotz eines knappen finanziellen Rahmens engagiert zum Bericht z.B. durch die geführten Interviews beigetragen haben. Diese Interviews öffnen den Blick für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Angesichts der Diskussion um den Behindertenfahrdienst liegt der Schwerpunkt des Antrags auf dem Thema „Mobilität“ Ohne Mobilität ist eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht oder nur schwer möglich. Das Recht auf persönliche Mobilität im Sinne der UN-BRK ist das zentrale Anliegen.

Antrag:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Herr Herkelmann dankt Herrn Schmidt für die Antragsformulierung und die Begründung.
Herr Dückering bittet um Veränderung des Begriffs „anbetracht“ zu „in Anbetracht“. Das wird so nachvollzogen.
Frau Beckmann weist auf die Probleme der Eingliederungshilfe hin. Ansprüche werden in Dortmund sehr eng ausgelegt. Das Thema ist im Rahmen des Inklusionsplans wichtig. Sie schlägt vor, Sozialamts-Mitarbeiter/innen innerhalb einer Sitzung über die Praxis der Gewährung von Eingliederungshilfen berichten zu lassen. Frau Vollmer lässt von Herrn Niermann für die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ausrichten, dass die AG den Antrag von Herrn Schmidt voll inhaltlich unterstützt. Herr Schmidt weist darauf hin, dass aktuell in Dortmund der Anspruch auf Eingliederungshilfe für persönliche Mobilität mit dem Behindertenfahrdienst abgedeckt wird. Eine Diskussion um den Behindertenfahrdienst ist damit immer auch eine Diskussion um die Gewährung gesetzlich fundierter Ansprüche.

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“
Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern
· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung des Betriebsausschuss FABIDO vor:

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.



1. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern
· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.


zu TOP 2.2
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04025-16)

Frau Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) bittet um eine Darstellung, der Bewerberinnen und Bewerber mit Angabe der Anzahl, des Geschlechterverhältnisses und der Nationalitäten.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet zusätzlich um Auskunft über die Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte im Verhältnis zu den Bewerbern ohne Zuwanderungsgeschichte und gleichlautend dazu das Verhältnis der dann erfolgten Einstellungen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt eine Antwort als Anlage zum Protokoll zu (Anlage 1).


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht zur Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im JobCenter
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
mit dem 13. Änderungstarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA in der Sachbearbeitung der Leistungsgewährung eine zusätzliche Funktionsstufe.
Bei gleichen Aufgaben erhöht sich so die Differenz der Vergütung zu den städtischen Beschäftigten – insbesondere im gehobenen Dienst - noch weiter.
Die Gehaltsunterschiede, die in der strukturellen Aufstellung des Jobcenters von Anfang an vorliegen, werden höher und werden zunehmend als Ungleichbehandlung von BA Beschäftigten und städtischen Dienstkräften empfunden.
Der KAV hat zwischenzeitlich signalisiert, dass er gegen eine Zulage in Anlehnung an § 14 TVöD für die betroffenen städtischen Beschäftigten keine Einwände erhebt.
Auch das BMAS unterstützt eine Zulagengewährung im Leistungsbereich und läßt eine Abrechnung dieser Zulagen aus dem Verwaltungskostenbudget der Jobcenter durchaus zu.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
1. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt die aktuellen Verhandlungen der Verwaltung und der Geschäftsführung des Jobcenters mit den beiden Personalräten der Stadtverwaltung und des Jobcenters, die Vergütungsstruktur im Jobcenter Dortmund zu harmonisieren.
Der Fachausschuss sieht darin eine wichtige Wertschätzung der städtischen Beschäftigten im Jobcenter und einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit im Jobcenter Dortmund.
2. Der APO beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen über weitere Zulagen für städtische Beschäftigte im Jobcenter kurzfristig zum Abschluss zu bringen.
Der Fachausschuss erwartet eine möglichst weitgehende Lösung mit dem Ziel die vorhandenen Gehaltsunterschiede auszugleichen. Davon sollen auch befristet Beschäftigte profitieren.
Es ist zu prüfen, inwieweit die Zulagengewährung auch rückwirkend erfolgen kann.
3. Vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht beauftragt der APO die Verwaltung mit der Erstellung einer Ratsvorlage.
In dieser Vorlage sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt aus dieser Zulagengewährung darzustellen.
Zusätzlich ist zu begründen, auf welche Beschäftigtengruppen die Zulage angewendet werden soll.


Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Es sei das Ziel, eine möglichst gleiche Bezahlung zu erreichen und auf kommunaler Ebene eine möglichst weitgehende Angleichung zu erreichen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet den Antrag heute lediglich als eingebracht anzusehen und bittet die Verwaltung, folgende Nachfragen seiner Fraktion zur nächsten Sitzung zu beantworten:
1. Was kostet am Ende die Stadt Dortmund die entsprechende Gleichstellung der städtischen Bediensteten mit BA-Bediensteten?
2. In wie weit kann man rechtssicher ausgestalten, dass eine entsprechend gewährte Zulage an die Tätigkeit im Jobcenter gebunden ist und nicht mitwandert, sobald der Bedienstete in die Kernverwaltung wechselt?
Herr Müller (stellv. FBL 11) informiert darüber, dass die Herbeiführung eines entsprechenden Ratsbeschlusses sich derzeit in der Bearbeitung seines Fachbereiches befindet.
Er sagt eine Vorlage, mit der Beantwortung der Fragen für die Sitzung am 12.05.2016 zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung in die nächste Sitzung.




zu TOP 3.1.3
Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 04076-16)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor:
In der Vergangenheit wurde die Vergütung und Besoldung für manche Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen anhand sog. außertariflicher Verträge (AT-Verträge) vorgenommen. Diese AT-Verträge waren in ihrer Ausgestaltung nicht einheitlich. Nach dem Willen des Rates der Stadt sollen im Falle der Gewährung solcher AT-Verträge diese in Zukunft transparent nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet werden. Hierzu dienen die unter 1. bis 7. genannten Punkte des Beschlusses. Die Begründung des Antrags ist als Auslegungshilfe zu verstehen, um dem diesbzgl. Willen des Rates der Stadt nachzukommen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Personal und Organisation dem Rat der Stadt nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) gleichgestellt sind und im Grundsatz nach den gesetzlichen Regelungen des Besoldungsrechts für Beamte / Beamtinnen bzw. nach den gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen besoldet bzw. vergütet werden. Der Rat beschließt, dass sog. außertarifliche Verträge (AT-Verträge) die Ausnahme sind und nur Anwendung auf Beschäftigte, deren regelmäßiges Entgelt über das höchste tariflich vorgesehene Tabellenentgelt hinausgeht, findet. Dabei gilt, dass der AT-Vertrag finanziell nicht besser gestellt sein darf als die Besoldungshöhe für die Leitungen der Fachbereiche und städt. Eigenbetriebe (Wahrung eines sog. Nettolohn-Äquivalentes). Dieser AT-Vertrag gilt nur für die vertraglich festgeschriebene und tatsächlich entsprechend auch wahrgenommene und übertragene Aufgabe und Funktion. Durch entsprechende Regelungen in den AT-Verträgen wird die Bindung eines AT-Vertrages an die Ausübung einer bestimmten Aufgabe und Funktion rechtssicher ausgestaltet. Etwaige Umsetzungen innerhalb der Verwaltung bedingen den Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages. Ausgenommen von diesen Regelungen zu Ziffer 1 bleibt die Geschäftsführung des städt. Eigenbetriebs Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Zurzeit bestehende AT-Verträge laufen im Rahmen der Besitzstandswahrung aus und werden nach Ausscheiden des / der Vertragsinhabers/-in nicht fortgesetzt.

2. Der Rat beschließt, dass Fachbereichsleiter/-innen und die Geschäftsführer/-innen der städt. Eigenbetriebe grundsätzlich als Beamte/innen bis zu B 2 ÜBesG NRW besoldet bzw. als Beschäftigte mit einer Pauschalvergütung vergleichbar vergütet werden und damit sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten sind. Bei „Doppelspitzen“ in der Fachbereichsleitungsfunktion kann die Spitzenbewertung nach B 2 nicht zugestanden werden, da die fachliche Verantwortung geteilt wird. Auch Fachbereiche mit kollektiver Führungsstruktur erhalten keine B 2 Bewertung.
Für die Stellvertretungen gilt die Besoldungsgruppe bis zu A 16 ÜBesG NRW. Beschäftigte erhalten eine vergleichbare Pauschalvergütung. Damit sind sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten. Bei mehreren Stellvertretungen einer Fachbereichsleitung ist diese Bewertungsregelung nicht anzuwenden, sondern die Stellen sind einzeln sachgerecht zu bewerten.

3. In der zurzeit geltenden Fassung des Landesbesoldungsgesetzes NW können bis zu drei herausgehobene Fachbereichsleitungen nach B 3 ÜBesG NRW besoldet werden, sofern die Stadt Dortmund in ihrer Einwohnerentwicklung zukünftig über 600.000 Einwohner liegen wird. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage und den gemeinsamen Bemühungen um das Haushaltsmemorandum beschließt der Rat der Stadt, in dieser Ratsperiode bis 2020 von dieser Regelung keinen Geberauch zu machen.


4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Zahlung einer zusätzlichen jährlichen Leistungsprämie an die Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nicht möglich ist, da die Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach den unter Punkt 1 dargestellten Kriterien gleichgestellt sind. Dies begründet sich zusätzlich darin, dass die mit einem Beamten oder einer Beamtin besetzte Geschäftsführung aus besoldungsrechtlichen Gründen auch keine Leistungsprämie erhalten könnte. Im Sinne der Gleichbehandlung scheidet deshalb eine zusätzliche Leistungsprämie aus. Die Möglichkeit zur Gewährung außertariflicher Zulagen wird für die Zukunft ausgeschlossen.

5. Die Öffnung des gesamtstädtischen Verfahrens der leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung (LAS) für Beamte ab A 16 ÜBesG und Beschäftigte mit AT-Vertrag zur Zahlung einer jährlichen Leistungsprämie scheidet aus, da die Beschäftigten mit AT-Vertrag nicht in das vorhandene Finanzvolumen einzahlen bzw. die Beamten ab A 16 ÜBesG in die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht einberechnet wurden. Der Rat der Stadt verweist auf die geltende Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung.

6. Tarifsteigerungen für AT-Verträge werden nur analog der Besoldungssteigerungen gewährt, wenn und soweit sie vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einem Musterarbeitsvertrag für zukünftige AT-Dienstverhältnisse zu entwickeln und dem APO spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Mustervertrag soll u.a. folgende Eckpunkte, die sich analog an den beamtenrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen orientieren sollen, berücksichtigen:
- Ausführungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)
- Ausführungen zu Urlaubsanspruch
- Ausführungen zur regelmäßigen Arbeitszeit
- Ausführungen zu den Kündigungsfristen eines AT-Vertrages
- Ausführungen zur Altersversorgung
Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung sind zu beachten. Die etwaigen notwendigen Anpassungen der Betriebssatzungen sind vorzunehmen und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem APO ebenfalls spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 einen Bericht mit der Anzahl von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichsleitungsebene bzw. Betriebsleitungsebene vorzulegen.
Bis dahin sind keine entsprechenden AT-Verträge mehr zu gewähren.

9. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt zu den vorgenannten Punkten jeweils detaillierte Vorlagen zum Abschluss oder Änderung von Sonderverträgen vorlegen, die eine fundierte Entscheidung der politischen Gremien gewährleisten.

Begründung :
In der Vergangenheit sind sehr viele AT-Verträge in der Verwaltung abgeschlossen und verlängert worden.
Die Vertragsbestandteile sind oftmals individuell sehr unterschiedlich und zudem von Fachbereich zu Fachbereich verschieden.
Ziel ist es, notwendige Sonderverträge einheitlich zu gestalten und mit der bestehenden Besoldungs- und Tarifstruktur weitestgehend zu harmonisieren.
Zukünftig soll der Abschluss von AT-Verträgen in der Verwaltung die Ausnahme sein und ausschließlich auf die Leitungsfunktionen in den Fachbereichen und Eigenbetrieben beschränkt werden.
Mit diesem Vorgehen kann ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Personalkostenbudgets im städtischen Haushalt bei den Spitzenfunktionen in der Verwaltung geleistet werden.
Bei der Ermittlung des sog. Nettolohn-Äquivalentes ist von einer Musterperson (d.h. Familienstand ledig ohne Kinder) auszugehen und auf dieser Grundlage das vergleichbare Grundgehalt zu ermitteln.
Die AT-Vergütung hat sich an der jeweiligen beamtenrechtlichen Besoldungsstufe der Leitung der jeweiligen Organisationseinheit zu orientieren, d.h. bei Leitungsfunktionen bis zu B2 ÜBesG und bei stv. Leitungsfunktion bis zu A16 ÜBesG.
Die Verwaltung ist mit diesem Antrag aufgefordert, dem APO einen Mustervertrag für zukünftige AT-Verträge vorzulegen.
Die beinhaltenden Eckpunkte sind analog an beamtenrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben auszurichten.


Frau Dr. Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) bedauert, dass nicht, wie besprochen, alle Personalsprecher der Fraktionen einbezogen wurden. Ihre Fraktion befürwortet den Antrag.

Herr Schilff (Vorsitzender SPD-Fraktion) merkt an, dass er versäumt habe, alle Fraktionen einzubeziehen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag, sowie die möglichen Problematiken.

Herr Suck (CDU-Fraktion) stellt hervor, dass es aus Gründen der Transparenz wichtig sei, die AT-Verträge an Tätigkeiten zu knüpfen. Es müsse eine Vergleichbarkeit geschaffen werden, zwischen AT-Vergütung und der entsprechenden Beamtenvergütung.
In einem zweiten Schritt müsse man die bestehenden AT-Verträge außerhalb der Leitungspositionen beleuchtet werden.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion ebenfalls den Antrag befürwortet. Sie sehe eine Problematik darin, dass der Antrag zu ausnahmslos formuliert sei und es immer wieder Bereiche gäbe in denen ein gewisser Spielraum notwendig sei, deshalb müssten Kriterien für Ausnahmen festgelegt werden.
Zu Punkt 7 des Antrages stelle sich die Frage zur Regelung von Übergangszahlungen und Dienstfahrzeugen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, bei der Erstellung eines Mustervertrages, die Berechnung des Brutto- und Nettogehaltes sowie die Kosten für die private Krankenversicherung der Beamten aufzuschlüsseln.

Herr Bohnhof (AfD) befürwortet den Antrag und gibt an, dass er ihm zustimmen werde.

Herr Tölch und Herr Suck bitten den Ausschuss darum, heute den Antrag zu beschließen, um der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, eine entsprechende Vorlage mit Mustervertrag zu erarbeiten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig, dass die Verwaltung diesem Ausschuss nach der Sommerpause eine Vorlage mit Mustervertrag und konkreten Maßgaben vorlegt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion einstimmig zu.



zu TOP 3.1.4
Personalsituation im Vergabe- und Beschaffungszentrum & Bauordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04142-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04142-16-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wurde bei der Vorstellung des letzten Quartalsberichts der Sport & Freizeitbetriebe dargestellt, dass nur rund ein Drittel des vorgesehen Budgets verausgabt werden konnte. Als Grund wurde u.a. dargestellt, dass das Vergabe- und Beschaffungszentrum, sowie das Bauordnungsamt, durch andere Aufgaben erheblichen Belastungen unterliegt und somit die anstehenden Aufträge nicht in akzeptablem Zeitraum abarbeiten kann.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind alle Planstellen in den o.g. Bereichen besetzt?

1a. Falls ja, ist wegen der o.g. Umstände eine Aufstockung der Planstellen angedacht oder in Umsetzung?
1b. Falls nein, welchen Zeithorizont sieht die Verwaltung für die Besetzung der Planstellen als realistisch an?

2. Wie viele MitarbeiterInnen würden nach Einschätzung der Verwaltung für die o.g. Bereiche benötigt, um zumindest 75% der geplanten Maßnahmen in die Ausführung zu bringen?

3. Gibt es für die o.g. Bereiche Überlastungsanzeigen?

4. Gibt es für die o.g. Bereiche bereits eine Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz?


Folgende Stellungnahme der Verwaltung liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

Zu den gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Bezogen auf den Zeitraum des 4. Quartalsberichtes des Eigenbetriebes Sport- und Freizeit (1.12.- 31.12.2015) haben sich zum Stichtag 31.12.2015 folgende Besetzungsquoten für die einzelnen Fachbereiche ergeben:
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (FB 61) 94,8 % von 193,99 Planstellen waren 10 Planstellen unbesetzt.

Eine Planstelle wird zum 01.04.2016 besetzt.

Eine Planstelle wird durch die Aufstockung von Arbeitszeiten gedeckt.
Drei Stellen werden durch die Übernahme eines/r Bauoberinspektor/in nach Abschluss der Ausbildung besetzt. Sie sind bereits im Rahmen der Ausbildung dort tätig.

Eine Stelle wird Mitte April besetzt.

4 Stellen befinden sich im Ausschreibungsverfahren.
Überplanmäßig wurden 2 zusätzliche Projektstellen befristet für 2 Jahre eingerichtet und extern besetzt, um die Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung (Bauaufsicht) zu verstärken. Dieser Bedarf wird laufend angepasst.
Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) 93,9 % von 49,42 Planstellen waren 3 Planstellen unbesetzt.

Eine Planstelle ist mittlerweile besetzt.
Zwei Planstellen werden zur Zeit organisatorisch verändert und mit dem neuen Anforderungsprofil ausgeschrieben.
Die gesamtstädtische Besetzungsquote lag bei 93,8 %, sodass beide Bereiche über der gesamtstädtischen Quote lagen.
2. Die Anpassung der personellen Bedarfe an die Aufgabensteigerungen erfolgt zunächst durch den betroffenen Fachbereich. Dieser erstellt in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt die notwendige Organisationsverfügung zur Einrichtung der entsprechenden Planstelle.
Für den Bereich der Bauaufsicht im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung hat der Fachbereich (61) bereits mit dem Personal- und Organisationskonzept 2016-2020 eine zusätzliche Stelle für eine/n Baukontrolleur/in angemeldet.
Der Fachbereich (19) hat ebenfalls eine weitere Planstelle für Vergaben aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen im Personal- und Organisationskonzept 2016-2020 eingetragen.

3. Im Fachbereich 19 wurden im Jahre 2015 keine Überlastungsanzeigen erstellt.
Im Fachbereich 61 wurde 1 Überlastungsanzeige in 2015 gestellt.
4. Mit der neuen Geschäftsanweisung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen werden alle Fachbereiche, so auch 19 und 61, in diesem Jahr mit der Erstellung entsprechend des Standards starten.
Zum Jahresende wird durch eine Wirksamkeitskontrolle eine entsprechende Überprüfung hierzu durchgeführt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.5
Qualifizierung von Fachkräften für das Rechnungswesen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04164-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04164-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes für Mitarbeiter*innen mit Buchungsaufgaben in den Fachbereichen und zum Aufbau der Datenbank zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs.

Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Vorlage vom 3.11.2015 (Drucksache Nr. 02963-15) eine große Anzahl von Dienstkräften mit unterschiedlichen Wissensständen beim Umgang u.a. mit Buchungssoftware beanstandet. Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechendes Aus-


und Fortbildungskonzept für Mitarbeiter*innen mit Aufgaben des Rechnungswesens in Aussicht gestellt. Ein Verfahren zur systematischen Analyse des Qualifizierungsbedarfs war zu dem Zeitpunkt im Aufbau.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um einen Sachstandsbericht zur Qualifizierung von
Fachkräften für das Rechnungswesen.
In der Begründung wird die genannte Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 02963-15 vom 03.11.2015 dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeordnet.

Diese Vorlage ist bereits der aktuelle Sachstandsbericht des Personal- und
Organisationsamtes, der dem Ausschuss für Personal- und Organisation am 27.11.15
vorgelegt wurde.
Das Vorgehen der Verwaltung zur Qualifizierung der Fachkräfte für das
Rechnungswesen hat der Ausschuss zur Kenntnis genommen. Dieser Sachstandsbericht ist
mit der Empfehlung des APO in der Beratungsfolge am 25.02.2016 dem
Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt worden, der das Vorgehen ebenfalls zur Kenntnis
genommen hat.

An den aufgezeigten Handlungsfeldern wird kontinuierlich weiter gearbeitet. Die Ergebnisse
sollen in einem gesonderten Personalentwicklungskonzept für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Rechnungswesens und Controllings münden.
Dieses Konzept und die vorgesehenen Maßnahmen werden dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt.
Dem Ausschuss für Personal- und Organisation wird im Anschluss unaufgefordert das Konzept zur Kenntnisnahme übersandt.


Herr Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion habe sich von der Verwaltung Informationen zu dem aktuellen Sachstand gewünscht. Da die hier vorliegende Stellungnahme der Verwaltung nicht ausreichend sei, bittet er die Verwaltung erneut um einen aktuellen Sachstand.

Herr Müller (stellv. FBL 11) sagt eine laufende Berichterstattung zu den Vorgängen der konkreten Umsetzung für eine der nächsten Sitzungen zu. Die Kurse für die Qualifizierung würden derzeit am Studieninstitut eingerichtet. Eine Fehlerauswertung werde den Schulungsbedarf in einzelnen Teams aufzeigen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert den Umfang dieser Umstellungsmaßnahmen. Es handele sich um einen längerfristigen Prozess, welcher noch drei/vier Jahre andauern würde.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 3.1.6
Personalsituation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04166-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04166-16-E1)


TOP 3.1.6 und 3.1.8 werden gemeinsam behandelt.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Ausgehend von der Presseberichterstattung und dem offenen Brief des Personalrates u.a. zu Wartezeiten und Arbeitsbedingungen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Planstellen gab es jeweils in den Bürgerdiensten in den Jahren 2010 bis 2015?

Wie viele davon waren jeweils besetzt?
Wie ist der aktuelle Stand?

2. Gibt es hierzu Kennzahlen bzw. ein Benchmark mit anderen Städten?

3. Wir bitten um eine Darstellung des Ist-Standes der Stellenbesetzungen, aufgeschlüsselt nach Innenstadt und Bezirksverwaltungsstellen.

4. Sind Mitarbeiter aktuell ggf. auch vorübergehend in andere Organisationseinheiten überstellt?

Wenn ja, wie viele und in welche?
Wenn ja, wurden diese Stellen nachbesetzt?
Wenn ja, wurden externe Einstellungen hierfür getätigt?
Wir bitten hierzu um Differenzierung nach Bürgerdiensten und Bürgerdienste international.

5. Wie viele Mitarbeiter/Innen haben auf eigenen Wunsch aus den o.g. Bereichen gewechselt?

6. Wie hat sich die Fluktuationsrate von 2012 bis 2015 im jährlichen Vergleich entwickelt?

7. Wie stellt sich die Fluktuationsrate im 1. Quartal 2016 da?
Welche Gründe sieht die Verwaltung für die Entwicklung der Fluktuationsrate?

9. Wie ist die Entwicklung des Krankenstandes in diesem Bereich von 2014 an bis einschl. 1. Quartal 2016?

10. Liegen Überlastungsanzeigen vor und wenn ja, wie viele?
Hierzu bitten wir um eine Darstellung der Entwicklung der Überlastungsanzeigen im Zeitraum 2010/ 2014/ 2015 und 1. Quartal 2016.

11. Welche Maßnahmen wurden und werden zur Abhilfe ergriffen?

12. Wie und mit welchen Maßnahmen werden saisonale Spitzen in der Nachfrage der Bürgerdienste oder Personalmangel in den Urlaubszeiten abgefangen bzw. ausgeglichen?

13. Liegt für den Bereich eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraph 5 ArbSchG vor?
Wann wurde diese zuletzt durchgeführt und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

14. Die Städte und Gemeinden müssen bis zum 30.06. des Jahres ihre aktuellen Einwohnerzahlen inkl. Flüchtlinge an das Land melden, um die entsprechenden Schlüsselzuweisungen zu erhalten. In Essen wurden aktuell drei Bürgerämter geschlossen, damit das Personal hierfür eingesetzt werden kann.

Wie handhabt die Dortmunder Verwaltung dieses Verfahren?

15. Laut Meldegesetz besteht bei Umzug eine Ummeldepflicht innerhalb von 14 Tagen.
Auf Anfrage bei den Bürgerdiensten sind hierfür Termine erst in 4 Wochen zu bekommen.
Wie geht die Verwaltung hiermit um?

16. Gibt es Qualifizierungsangebote (oder sind diese in Planung) für Quereinsteiger, um dem aufkeimenden Fachkräftemangel in Verwaltung zu begegnen?

17. Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Wartezeiten bei den Bürgerdiensten auf ein erträgliches Maß von max. ca. einer halben Std. zu senken.

18. Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Wartezeiten bei der Terminvergabe und der telefonischen Erreichbarkeit auf ein erträgliches Maß von max. ca. zwei Minuten zu senken?

19. Wie hoch schätzt die Verwaltung den jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden für Privatleute und Unternehmen ein, die diesen durch diese langen Wartezeiten entstehen?



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Frage 1:
„Wie viele Planstellen gab es jeweils in den Bürgerdiensten in den Jahren 2010 bis
2015? Wie viele davon waren jeweils besetzt? Wie ist der aktuelle Stand?“

Jahr
12/2010
12/2011
12/2012
12/2013
12/2014
12/2015
03/2016
Planstellen vzv.
292,30
291,95
304,95
277,45*
278,28
279,00
278,50
davon besetzt
272,15
270,15
273,95
266,95
263,21
267,48
257,26
Besetzungsquote
93,11%
92,53%
89,83%
96,22%
94,58%
95,87%
92,37%
* Von 2012 auf 2013 wurde der Wohngeldbereich von den Bürgerdiensten zum Wohnungsamt und damit 24,5 Planstellen verlagert und das Personal umgesetzt.

Frage 2:
Gibt es hierzu Kennzahlen bzw. ein Benchmark mit anderen Städten?
Im Leistungsvergleichsring „Kernkennzahlen in Kommunen“ (KIK) mit 7 anderen Städten
wurde u.a. die Quote Stellen/10.000 Einwohner für den Einwohnermeldebereich verglichen. In
den Jahren 2010 – 2013 lag die Stadt Dortmund mit durchschnittlich 1,9 Stellen je 10.000
Einwohner im mittleren Bereich. Der Gesamtdurchschnitt betrug ebenfalls 1,9 (der Vergleich
wurde ab 2014 wegen der schwer herzustellenden Vergleichbarkeit eingestellt).

Frage 3:
Darstellung des Ist-Standes der Stellenbesetzungen, aufgeschlüsselt nach
Innenstadt und Bezirksverwaltungsstellen.

Stand: März 2016
Dienstleistungszentrum Innenstadt
Bezirksverwaltungsstellen
Planstellen vzv.
91,57
71,98
davon besetzt
87,57
64,16
Besetzungsquote
95,63%
89,14%

Frage 4:
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell ggf. auch vorübergehend in andere
Organisationseinheiten überstellt?
Nein. Mitarbeiter/-innen aus diesen Bereichen sind nicht in anderen Bereichen eingesetzt
worden.

Frage 5 :
Wie viele Mitarbeiter/innen haben auf eigenen Wunsch aus dem o.g. Bereichen
gewechselt?
Im Jahr 2014 haben 8 Personen und im Jahr 2015 17 Personen den Bereich gewechselt.
In 2016 sind es bislang 9 Personen. (Stand 31.03.2016)

Frage 6/Frage 7:
Wie hat sich die Fluktuationsrate von 2012 – 2015 im jährlichen Vergleich
entwickelt?

2012
2013
2014
2015
03/2016
13,1%
8,5%
6,7%
9,2%
3,8%

In der Berechnung der dargestellten Fluktuationsrate wurden externe Austritte und
Wechsel in andere Fachbereiche berücksichtigt und diese ins Verhältnis zum
durchschnittlichen Personalbestand des jeweiligen Jahres gesetzt. Schwankungen sind
dabei nicht allein auf eine Veränderung der Fluktuation zurückzuführen, sie werden auch
vom Personalbestand als Bezugsgröße dieser Quoten beeinflusst.

Welche Gründe sieht die Verwaltung für die Entwicklung der Fluktuationsrate?
Das Angebot an internen Stellenausschreibungen steigt und damit auch die Möglichkeit
sich auf Stellen mit attraktiveren Tätigkeitsinhalten und Aufstiegsmöglichkeiten zu bewerben.

Frage 9:
Wie ist die Entwicklung des Krankenstandes in diesem Bereich von 2014 an bis
einschl. 1. Quartal 2016 ?
Die krankheitsbedingte Ausfallzeit bei den Bürgerdiensten lag im Jahr 2014 bei
durchschnittlich 7,5 % und in 2015 bei durchschnittlich 8,8 %.
Der Wert für das 1. Quartal 2016 liegt noch nicht vollständig vor, der vorläufige Wert
für Januar und Februar 2016 liegt bei 10,7 %.

Frage 10:
Liegen Überlastungsanzeigen vor und wenn ja, wie viele?
Hierzu bitten wir um eine Darstellung der Entwicklung der Überlastungsanzeigen im
Zeitraum 2010/2014/2015/ und 1. Quartal 2016.
Das Instrument der Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen wurde mit Dienstanweisung
vom 22.05.2015 eingeführt. In 2015 wurden im FB 33 von insgesamt 12 Personen eine
Gefährdungs- und Überlastungsanzeige gefertigt. In 2016 gab es bisher eine entsprechende
Anzeige.

Frage 11:
Welche Maßnahmen wurden und werden zur Abhilfe ergriffen?
Folgenden Maßnahmen wurden und werden ergriffen:
A) Publikumssteuerung
 Der unkontrollierte Zugang von Kundinnen und Kunden bei Überfüllung des Wartebereiches
wird kanalisiert.
Bei 130 Personen wird der direkte Zugang zum DLZ kurzfristig geschlossen und nur
Für so viele Personen geöffnet, wie das DLZ verlassen. In vergleichbarer Belastungssituation
werden auch immer wieder BVSt zeitweise geschlossen.
 Die berechnete voraussichtliche Wartezeit wird Kundinnen und Kunden mitgeteilt. Das
ermöglicht ihnen, die Wartezeit sinnvoll außerhalb des Stadthauses zu nutzen.
 In der Berswordthalle wurde ein zusätzlicher Wartebereich (30 Sitzplätze) provisorisch
eingerichtet. Dieser wurde bislang, wahrscheinlich temperaturbedingt, nur mäßig angenommen.
 In den BVSt Mengede und Aplerbeck wurden in der Zeit vom 14.03.2016 bis
01.04.2016 Kundinnen und Kunden nur nach Terminvereinbarungen bedient. Während
in Mengede die Auslastung gegenüber den anderen BVSt geringer war und als Teil dieser
Maßnahme Mitarbeiter/innen in die Innenstadt verlagert werden konnten, ist die
Personalsituation in Aplerbeck so angespannt, dass nur mit laufender Unterstützung
von Springern der Betrieb aufrecht erhalten werden konnte.
 Die Verlagerung des Teams „Halterpflichtenüberwachung“ aus dem zum DLZ niveaugleichem Stadthausflügel Kleppingstraße in die Bezirksverwaltungsstelle Hörde ist in
Arbeit. Da dieses Team vergleichsweise geringe Kundenkontakte hat, sind die Auswirkungen
der Unterbringung in Hörde auf die Bürgerinnen und Bürger relativ gering.
In die freien Räume sollen das Team aus dem DLZ, das sich mit der Anmeldung von
EU-Bürgerinnen und Bürgern befasst, sowie der KFZ-Händlerbereich verlagert werden.
Ziel dieser räumlichen Verlagerungen ist die bessere Verteilung der sonst im DLZ wartenden
Personen. Eine größere Bearbeitungskapazität wird hierdurch nicht geschaffen.
B) Personelle und organisatorische Maßnahmen
 Seit dem 15.03.2016 sind die Stellenbewirtschaftungsregeln für diesen Bereich der
Bürgerdienste ausgesetzt. Ab sofort sollen alle freien Stellen (aktuell 10,5) unverzüglich
besetzt werden, z. B. durch Rückkehrer aus Beurlaubungen oder zeitgleiche interne
wie auch externe Ausschreibungen mit verkürzter Ausschreibungsfrist.
 Die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Info-Dienste wurden eingestellt
und haben ihren Dienst aufgenommen.
 Die Personalbemessung muss sowohl von den Fallzahlen wie auch von den Bearbeitungszeiten
schnellstmöglich fortgeschrieben werden.
 Es soll geprüft werden, ob die Zusammenfassung der Bereiche Melde- und Kraftfahrzeugwesen
den heutigen Anforderungen noch entspricht oder die Trennung der Bereiche
zur Entschärfung der Belastungssituation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen
kann.

Frage 12:
Wie und mit welchen Maßnahmen werden saisonale Spitzen in der Nachfrage der
Bürgerdienste oder Personalmangel in den Urlaubszeiten abgefangen bzw. ausgegli
chen?
Im letzten Jahr wurden für die Zeit vom Juni bis August (später verlängert bis Dezember)
Hilfskräfte für den Einsatz an den Info-Schaltern eingestellt. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden ab 1.3.16 wieder Infokräfte im Regelbetrieb eingesetzt.
Durch Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen) werden die Bürgerinnen und Bürger auf
Hochsaisonzeiten hingewiesen, mit der Empfehlung, ihre Anliegen möglichst außerhalb
dieser Zeiten zu erledigen.

Frage 13:
Liegt für den Bereich eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraph 5
ArbSchG vor?
Wann wurde diese zuletzt durchgeführt und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Die letzte Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt "Bildschirmarbeitsplätze"
wurde im Jahr 2009: Eine neue Beurteilung wird in diesem Jahr durchgeführt

Frage 14:
Die Städte und Gemeinden müssen bis zum 30.06. des Jahres ihre aktuellen Einwohnerzahlen inkl. Flüchtlinge an das Land melden, um die entsprechenden Schlüsselzuweisungen zu erhalten. In Essen wurden aktuell drei Bürgerämter geschlossen, damit das Personal hierfür eingesetzt werden kann.
Wie handhabt die Dortmunder Verwaltung dieses Verfahren?
Die melderechtliche Anmeldung erfolgt im Zusammenhang mit der ausländerrechtlichen
Erfassung durch die Ausländerbehörde des Ordnungsamtes.

Frage 15:
Laut Meldegesetz besteht bei Umzug eine Ummeldepflicht innerhalb von 14 Tagen.
Auf Anfrage bei den Bürgerdiensten sind hierfür Termine erst in 4 Wochen zu bekommen.
Wie geht die Verwaltung hiermit um?
Dieser Personenkreis hat im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten die Möglichkeit sich
umzumelden (z.Z. leider häufig verbunden mit erheblichen Wartezeiten).

Frage 16:
Gibt es Qualifizierungsangebote (oder sind diese in Planung) für Quereinsteiger um
dem aufkeimenden Fachkräftemangel in der Verwaltung zu begegnen?
Ja, neben der fachlichen Qualifizierung durch den Fachbereich werden Quereinsteiger
durch die Personalentwicklung geschult. Im Rahmen des Seminars wird der Aufbau der
Verwaltung vermittelt.

Frage 17:
Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Wartezeiten bei den Bürgerdiensten auf
ein erträgliches Maß von max. ca. einer halben Stunde zu senken?
Es wird intensiv daran gearbeitet, die vakanten Stellen zu besetzen. Im Rahmen der jährlich
durchzuführenden Personalbedarfsermittlung wird geprüft, ob sich Geschäftsprozesse,
z. B. aufgrund gesetzlicher Änderungen, in der Bearbeitung zeitlich verändert haben so
wie ggf. durch gestiegene Fallzahlen ein höherer Personalbedarf entstanden ist.

Frage 18:
Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Wartezeiten bei der Terminvergabe
und der telefonischen Erreichbarkeit auf ein erträgliches Maß von max.
ca. zwei Minuten zu senken?
Von den 70 % angenommenen Gesprächen liegen 57 % unter zwei Minuten. Auch in diesem
Bereich werden demnächst noch freie Stellenanteile (2,5 Stellen) besetzt.

Frage 19:
Wie hoch schätzt die Verwaltung den jährlichen volkwirtschaftlichen Schaden für
Privatleute und Unternehmen ein, die diesen durch diese langen Wartezeiten
entstehen?
Der Verwaltung liegen keine geeigneten Erkenntnisse vor, um eine valide Schätzung
abzugeben.



Frau Dr. Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) bittet, in Bezug auf Frage 16, um Informationen, ob es ausreichend Bewerber gäbe.
Sie bittet die Verwaltung um eine halbjährliche Berichterstattung an den Ausschuss zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bürgerdienste.

Herr Schilff (Vorsitzender SPD-Fraktion) befürwortet die Bitte nach einer halbjährlichen Berichterstattung.

Frau Bachmann (StA 11) berichtet, dass erfreulicherweise unter den 291 Bewerberbungen, 33 Bewerbungen von bereits ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten anderer Kommunen vorlägen, sodass wahrscheinlich keine Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein werden.

Herr Dr. Tödt (DIE LINKE & PIRATEN) gibt zu bedenken, dass der in Frage 9 erläuterte Krankenstand kritisch zu hinterfragen sei. Der deutliche Anstieg sei alarmierend und die bereits angedachte Analyse hierzu halte er für sehr sinnvoll.
Ebenfalls sollten die Arbeitsabläufe nach den Gesichtspunkten des Arbeitsschutzgesetzes geprüft werden. Die Ergebnisse würden zeigen, ob die Arbeitsabläufe vernünftig organisiert seien.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.7
Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04168-16)

Der TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.1.8
Personalsituation in den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16-E3)


TOP 3.1.6 und 3.1.8 werden gemeinsam behandelt.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um Berichterstattung der derzeitigen Personalsituation im Bereich der Bürgerdienste sowie ich Bereich Bürgerdienste International. Ferner wird um Ausführungen der Verwaltung gebeten, wie diese beiden Bereiche auf Sicht organisiert und personell ausgestattet werden sollen, damit eine nachhaltige Verbesserung der Situation für Mitarbeiter und Kunden erreicht werden kann.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung am 14.04.16 vor dem Hintergrund der aktuellen Personalsituation im Bereich der Bürgerdienste folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Prüfung, ob die personellen Vakanzen durch externe Einstellungen
(z.B. von Rechtsanwaltsfachangestellten) gedeckt werden können?
2. Die Prüfung, ob die Zulassungszahlen für den Aufstieg vom mittleren in
den gehobenen Dienst im Jahr 2016 zu reduzieren sind?
3. Die Prüfung, ob die Zulassungsmodalitäten für den Aufstieg vom mittleren
in den gehobenen Dienst vor dem Hintergrund nachhaltiger Personalbedarfe im
mittleren Dienst mit dem Ziel einer längeren Verweildauer im mittleren
Dienst anzupassen sind?
4. Über das Ergebnis der Prüfung, ist dem Ausschuss für Personal und
Organisation in seiner Sitzung am 12.05.2016 zu berichten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Bearbeitung.



zu TOP 3.1.9
Leistungsorientierte Bezahlung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04177-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04177-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04177-16-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Höhe wurden im Jahr 2015 Zahlungen (sog. Leistungsprämien) im
Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung geleistet (Angabe bitte getrennt
nach Tarifbeschäftigten und Beamten)?

2. Wie hoch war die durchschnittlich gewährte Leistungsprämie pro Person im
Jahr 2015 in Euro (Angabe bitte getrennt nach Tarifbeschäftigten und
Beamten)?

3. Wie hoch war die zu gewährende Leistungsprämie in Euro in 2015, bei 1
Punkt, bei 2 Punkten, bei 3 Punkten, bei 4 Punkten, bei 5 Punkten und bei 6
Punkten der Bewertungsstufen?

4. Wie viele Bedienstete erzielten bei der Bemessung der für die jeweilige
Leistungsprämie maßgeblichen Bewertungsstufen in 2015 jeweils 0 Punkte, 1
Punkt, 2 Punkte, 3 Punkte, 4 Punkte, 5 Punkte oder 6 Punkte?



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

In der Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung:
1. Gesamtstädtisch wurden in 2015 Leistungsprämien in Höhe von insg. ca. sechs Mio. Euro an rd. 7.200 Tarifbeschäftigte und insg. ca. 1,6 Mio. Euro an rd. 2.100 Beamtinnen und Beamte gezahlt (Daten ohne AG-Anteile zur Sozialversicherung).
2. Aus den unter Punkt 1 aufgeführten Daten ergibt sich eine durchschnittlich gewährte Leistungsprämie in Höhe von ca. 833 € für den Tarifbeschäftigtenbereich und in Höhe von ca. 762 € für den Bereich der Beamtinnen und Beamten in 2015.
3. Die Leistungsprämie war in 2015 wie folgt hoch:

Leistungsprämie (brutto) in Euro in 2015
Anzahl Punkte
Tarifbeschäftigte
Beamtinnen und Beamte
1 Punkt
141 €
131 €
2 Punkte
282 €
262 €
3 Punkte
423 €
393 €
4 Punkte
564 €
524 €
5 Punkte
705 €
655 €
6 Punkte
846 €
786 €
4. Die Führungskräfte bewerteten die Leistung ihrer Mitarbeiter/innen in 2015 mit folgendem Ergebnis:

Leistungsbewertung in 2015

Anzahl
Bewertungs-
ergebnis
gesamt
Frauen
Männer
0 Punkte
0
0
0
1 Punkt
4
1
3
2 Punkte
4
1
3
3 Punkte
130
71
59
4 Punkte
134
33
101
5 Punkte
550
182
368
6 Punkte
8474
4931
3543


Herr Suck (CDU-Fraktion) merkt kritisch an, dass die Verwaltung als Durchschnittswert 5,9 von möglichen 6 Punkten erreiche. Ein ausdifferenzierteres Bild wäre wünschenswert.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert die Problematik, die dieses System mit sich bringe.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.10
Sachstandsbericht LOB
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04080-16)

Der TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.1.11
Sachstandsbericht zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04099-16)


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.12
Umsetzung des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04098-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.13
Darstellung der wesentlichen Eckpunkte des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes im Rahmen der Umsetzung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zum voraussichtlichen Termin 01.07.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04155-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.14
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)

Herr Dr. Tödt (DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2016 nicht angeboten wird.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dortmund-Hacheney (EAE) nebst Erweiterungsbau „An der Buschmühle“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03583-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 04.02.2016 vor:

die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

zu 1.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEen) der Stadt Dortmund sind insgesamt 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Davon wurden 39 Personen extern für den Betrieb der EAEen eingestellt. Alle für die EAEen anfallenden Kosten werden zu 100 % vom Land NRW refinanziert.

zu 2.
In der EAEen gibt es sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge.

zu 3.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen sind in der Registrierung
und in der Hintergrundsachbearbeitung eingesetzt. Diese Aufgaben werden auch bei
Übergang der EAEen auf das Land Nordrhein-Westfalen in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben. Die Anzahl der für diese Aufgaben benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von der Anzahl der ankommenden Flüchtlinge abhängig.

zu 4.
Unbefristet bei der Stadt Dortmund angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht
vom Land NRW übernommen, sondern innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund anderweitig
eingesetzt. Für die Beschäftigten gilt die Regelung zu betriebsbedingten Kündigungen für die
Stadt Dortmund.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahe der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
IT-Konzept der Stadt Dortmund: Arbeitsprogramm 2016
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03493-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die mündlich gestellten Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 04.02.2016 vor:
das Team „Zentrales Kundenmanagement“ im StA 10 wurde ohne Personalaufstockung zusammengestellt. Die Aufgaben des „Zentralen Kundenmanagements“ wurden vorher an vielen Stellen in verschiedenen Bereichen wahrgenommen. Bei der Bildung des „Zentralen Kundenmanagements“ handelt es sich nicht um eine Ausweitung von Aufgaben, sondern um die Bündelung von Aufgaben und einer Schärfung von Stellenprofilen und Zuständigkeiten.

Die Analysen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz werden sukzessive für den gesamten Bereich
StA 10 durchgeführt. Nach der jetzigen Planung werden diese Arbeiten im dritten
Quartal 2016 abgeschlossen sein.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.





4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Überarbeitetes Handbuch für die Beauftragten für Gleichstellung in den Fachbereichen (früher "Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04033-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das überarbeitete Handbuch für die Beauftragten für Gleichstellung in den Fachbereichen zur Kenntnis.






Schilff Stackelbeck Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: APO14.04.2016 Top 3.1.1.pdf)