Niederschrift (öffentlich)
über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 17.09.2014
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:20 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Laurissa Janine Ahrenhöfer
Ute Franz
Doris Giebel
Gabriele Hammacher
Andrea Hüsken
Dagmar Wally Elfriede Prange
Peter Räther
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Reinhold Paul Czarnetzki
Petra Frommeyer stellv. Bezirksbürgermeisterin
Alexander Leidag
Gotthard Ploch
Michaela Uhlig
B90/Die Grünen
Christian Krause
Mia Krause
Die Linke
Sylvia Wrubel
FBI
Detlef Münch
Verwaltung
Herr Göken Bürgerdienste
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Laubrock Amt für Wohnungswesen TOP 3.1
Unterbrechung: TOP 11.4 (17:20-17:30 u. 17:35-17:40 Uhr)
TOP 11.9 (18:10-18:15 Uhr)
TOP 11.14 (18:50-19:00 Uhr)

Während des Tagesordnungspunktes 11.14 übergibt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – die Leitung der Sitzung an die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin – Frau Frommeyer –.




Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 17.09.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
1. Regularien
1.1 Verpflichtung der Frau Ute Franz als Mitglied der Bezirksvertretung Eving
1.1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.06.2014
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.07.2014
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Aktueller Stand „Problemimmobilien“ – Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13466-14)
3.2 Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
Berichterstattung der Container-Kommission / Beschluss (Dr. Nr.: 12293-14)

3.3 Versetzung des Containerstandortes Schillstraße/ Ecke Bergstraße
Berichterstattung Container-Kommission / Beschluss (Drucksache Nr.: 12963-14)
4. Anregungen und Beschwerden -keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12791-14)
6.2 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13044-14)
7. Schulen - keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum zweiten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2014 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12682-14)
9.2 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2014 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12719-14)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Energiebericht 2013 - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12854-14)
11.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht) Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12296-14)
11.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 13138-14)
11.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – Empfehlung (Drucksache Nr.: 13289-14)
11.5 Installation von Absperrpfosten am Ende des kombinierten Fuß- und Radweges, Osterfeldstraße in Höhe der Hausnummer 124 (Richtung Preußische Straße)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13460-14)
11.6 Instandsetzung des Basketball-Feldes, der Sprunggrube und der Laufbahn an der Hauptschule Am Externberg Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 13476-14)
11.7 Aufstellung von LKW-Parkverbotsschildern auf dem P & R Platz Schulte-Rödding
hier: Überprüfung der widerrechtlich abgestellten Lkw auf dem Park & Ride Platz Schulte-Rödding in den Abend bzw. Nachtstunden

Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10405-13-E2)
11.8 Instandsetzung der Kabelverbindungen an und in der Unterführung Lindenhorster Straße Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13463-14)
11.9 Freigabe Fußgängerweg Osterfeldstraße bis Hammerkopfturm
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13391-14)
11.10 Aufstellung von Hundekotbeutelspendern in der Brechtener Heide
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13389-14)
11.11 Grünpflege Nordfriedhof im Bereich Feld B046 und Reinigung Zuwegung Eingang Katzenbuckel - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13393-14)
11.12 Reinigung und Grünpflege Seiten- und Hintereingänge sowie Parkplatz „Evinger Schloss“ Nollendorfplatz - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Dr. Nr.: 13394-14)
11.13 Anbringung von Absperrbügeln am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13406-14)
11.14 Maßnahmen zur Unterbindung unzulässiger LKW-Verkehre auf der Grävingholzstraße Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13408-14)
12. Mitteilungen
12.1 Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“ Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 15605-09-E4)
12.2 Spielplatz Waldecker Straße hier: Klettergerüst
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12319-14-E1)
12.3 Bestandserhebung und Bedarfsanalyse für Spielplätze im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12286-14-E1)
12.4 Regelmäßige Reinigung der Geh- und Radwegbrücke über die A2 im Bereich „In den Weidbüschen – Heuweg“ in Dortmund - Brechen
Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11269-13-E1)
12.5 Instandsetzung der öffentlichen Uhr in der Evinger Mitte in einen funktionsfähigen Zustand - Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 12302-14-E1)
12.6 Überprüfung von Umweltplaketten an Kraftfahrzeugen im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12997-14-E1)
12.7 Projekt „Mädchen heute“ – Beteiligungsprojekt für Mädchen im Stadtbezirk Eving hier: Angstraum Externbergpark Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11460-13-E1)
12.8 Auskunftserteilung zu Bautätigkeiten an dem Gebäude ehemals Gaststätte „Haus Kindel“ Lindenhorster Str. 228-229 44339 Dortmund Ecke Herrekestr. 3, 44339 Dortmund Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12998-14-E1)
12.9 Überprüfung der Anlieferungswege der Firma Rossmann, Deutsche Str. 4, 44339 Dortmund auf Zulässigkeit von der Evinger Straße aus und gegebenenfalls Vorstellung von Maßnahmen zur Unterbindung bei Unzulässigkeit
Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 12292-14-E3)
12.10 Planungen für das gerodete Gelände Evinger Straße / Ecke Kemminghauser Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12914-14-E1)
12.11 Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens hier: Mitteilung Dez6 zum Stand der Umsetzung
Mitteilung (Dez6) (Drucksache Nr.: 11216-13-E10)
13. Anfragen
13.1 Ladenlokal-Leerstände an dem Standort Lindenhorster Str. 165, 44339 Dortmund
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13464-14)
13.2 Baubeginn geplante Pflegeeinrichtung „Im Löken“
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13385-14)
13.3 Edeka in Dortmund Brechten
hier: Folgenutzung ehemaliges Edeka-Gebäude/Gelände Schiffhorst 225

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-12-E6)
13.4 Entwicklung der Bergstraße
hier: Entwicklungsmaßnahmen Leerstände Bergstraße

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11458-13-E1)
13.5 Ehemalige Apotheke an der Lindenhorster Straße
hier: Nachnutzung der verwahrlosten Gebäude Herrekestr. 1 - 3

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04398-11-E2)
13.6 Restaurierung des Mahnmals am Widumer Platz in Brechten
hier: Anfrage zum Sachstand

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08581-12-E3)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Dez3) (Drucksache Nr.: 08581-12-E5)
13.7 Vermarktung Gelände ehemals Aluminiumschmelzwerk Bruch, Dammstraße / Evinger Straße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13388-14)
13.8 Auswirkungen einer möglichen Einstufung des Ortsteils Brechten als Atomgefahrenzone Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13386-14)
13.9 Nutzungsdauer provisorisches Pflegebüro „Im Löken 27“
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13405-14)
14. Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13468-14)

Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Verpflichtung der Frau Ute Franz als Mitglied der Bezirksvertretung Eving

Der Bezirksbürgermeister, Herr Stens, verpflichtet, Frau Ute Franz, als neues Mitglied der Bezirksvertretung Eving mit folgender Formel:
Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Antwort der Frau Ute Franz: „Ich verpflichte mich“

zu TOP 1.1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Franz benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.06.2014
Die Niederschrift der 1. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 18.06.2014 wird – einstimmig – genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.07.2014
Die Niederschrift der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 02.07.2014 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Neue Verkehrsführung der Buslinie 414

Ein Mitglied des Seniorenbeirates berichtet von Problemen, die sich aus der Änderung der Linienführung der Buslinie 414 ergeben haben. Durch Anbindung des Neubaugebietes Brechtener Heide, wurden dort drei neue Haltestellen eingerichtet, die Haltestellen Imigstraße und Oetringhauser Straße wurden dafür gar nicht mehr angefahren und die Haltestellen Widumer Platz und Heuweg nur noch in Fahrtrichtung Schulte-Rödding bedient.
Nach Protesten der Bewohnerinnen und Bewohner aus den Bereichen, die nicht mehr von der Buslinie angefahren wurden hat sich das Mitglied des Seniorenbeirates eingeschaltet und in mehren Gesprächen mit der DSW 21, erreicht, dass dort die Situation nochmals überprüft wird und stillgelegte Haltestellen doch wieder angefahren werden. Da der Fahrplan bereits fertig gestellt und gedruckt ist, soll ein Berichtigungsblatt als Anlage zum Plan herausgegeben werden.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – bedankt sich ausdrücklich für den Einsatz und die schnelle und zufriedenstellende Lösung des Problems.

zu TOP 2.2
Leerstände Bergstraße

Ein Evinger Bürger kritisiert die vielen Wohnungs- und Geschäftsleerstände sowie den teilweisen maroden Zustand der Häuser in der Bergstraße. Besonders das Gebäude alten Apotheke in Lindenhorst ist stark heruntergekommen, andere Gebäude sind ebenfalls in einem schlechten Zustand; über einer Gaststätte an der Bergstraße stehen bereits seit längerer Zeit Wohnungen leer.
Des Weiteren beanstandet der Bürger, dass besonders am Wochenende, viele Pkw-Fahrer zu schnell die Bergstraße befahren und eine Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder darstellen. Hier sollten am Wochenende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Auf der Belle-Alliance-Straße hat der Autoverkehr in letzter Zeit stark zugenommen, es handelt sich hier vermutlich um Abkürzungsverkehre zwischen Grävingholzstraße und Belle-Alliance-Straße.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – verweist auf vielfältige Bemühungen der Bezirksvertretung Eving gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Dortmund sich der Problematik anzunehmen. Gleichzeitig erinnert er aber auch daran, dass die Eingriffsmöglichkeiten sowohl der Politik als auch der Verwaltung bei privaten Immobilien begrenzt bzw. kaum existent sind. Solange ein Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt und von der Immobilie keine Gefahr ausgeht, besteht keine Möglichkeit eine Nutzung oder Nutzungsänderung zu erzwingen.
Der Bezirksbürgermeister erklärt abschließend nochmals, dass die Probleme der Bergstraße seit langem bekannt sind, und dass seitens der örtlichen Politik, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, alle Anstrengungen unternommen werden, um Verbesserungen herbeizuführen

zu TOP 2.3
Parkmöglichkeiten Schillstraße und Bruchholzablagerungen im Stadtbezirk Eving nach dem Sturm am Pfingstmontag

Ein Anwohner der Schillstraße fragt nach, warum nach der Anlegung von Parkstreifen in der Straße die Anzahl der Parkmöglichkeiten halbiert wurde und warum hier nur die Schillstraße betroffen ist und nicht alle anderen Straßen in der Kolonie ebenfalls.
Im Weiteren beanstandet der Bürger, dass nach dem Sturm am Pfingstmontag immer noch nicht alles Bruchholz in der „alten Kolonie“ weggeräumt wurde. Seiner Ansicht nach, werden von den Holzablagerungen Ratten angezogen.

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Zur Parksituation in der Schillstraße erklärt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens –, dass dort nach zwei Bürgerveranstaltungen im Einvernehmen mit den Anwohnern Parkbuchten angelegt wurden. Durch die Anlegung der Parkbuchten wurde das Parken in diesem Bereich legalisiert, vorher war Parken dort illegal. Die Anzahl der Stellplätze hat sich daher nicht halbiert, sondern es wurden dort erstmals Parkmöglichkeiten geschaffen.

Bezüglich der Bruchholzablagerungen erläutert der Bezirksbürgermeister, dass sich diese zum Teil auf den Privatgrundstücken einer Wohnungsgesellschaft befinden, mit der er permanent in Kontakt steht und so erreicht hat, dass große Teile des Bruchholzes mittlerweile entfernt wurden. Ansonsten schlägt Herr Stens dem Bürger vor, sich direkt an den Grundstückseigentümer, oder bei öffentlichen Flächen an die Stadt Dortmund zu wenden, oder auch ihn zu benachrichtigen, damit er geeignete Maßnahmen einleiten kann.
Gleichzeitig bittet der Bezirksbürgermeister aber auch um etwas Geduld, da bei den entstandenen Schäden nach dem Sturm eine enorme Menge an Bruchholz angefallen ist und es einige Zeit dauern wird alle Schäden zu beseitigen.

zu TOP 2.4
Anbringung von Gestellen für Flaschensammler an öffentlichen Abfallbehältern

Ein Evinger regt an, an öffentlichen Abfallbehältern Gestelle anzubringen, die Sammlern von Pfandflaschen das Einsammeln erleichtern sollen.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erklärt, dass wie Presseberichten zu entnehmen ist, dieses Thema derzeit bundesweit diskutiert wird und hier die Ergebnisse abgewartet werden sollten.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Aktueller Stand „Problemimmobilien“ – Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13466-14)

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Berichterstattung der Verwaltung zum Thema: Aktueller Stand „Problemimmobilien“ – Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes“ in der der Sitzung am 17.09.2014.
Begründung:
Es ist bereits längere Zeit her, dass die Bezirksvertretung Eving über den Sachstand informiert
wurde. Zuletzt bestätigte der Leiter der Polizeiwache Eving, Herr Hennes, in der Sitzung
am 13.11.2013, dass es die Probleme nach wie vor gebe und die Polizei gemeinsam mit
den Mitarbeitern der Verwaltung aktiv sei. Nachdem das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW
seit nunmehr vier Monaten in Kraft ist, stellt sich die Frage, ob sich durch die neuen gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten eine Verbesserung der Situation ergeben hat.
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Als Berichterstatterin ist Frau Laubrock, stellvertretende Amtsleiterin des Amtes für Wohnungswesen anwesend.
Frau Laubrock erläutert das zum 30.04.2014 in Kraft getretene Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) und die Eingriffsmöglichkeiten, die den Gemeinden hierdurch gegeben sind.
Mit diesem Gesetz wurde den Gemeinden durch das Land NRW die Aufgabe übertragen, die Wohnungsaufsicht zu übernehmen und Menschen, die bei der Wohnungssuche auf Hilfe angewiesen sind durch die Wohnraumvermittlung des Amtes für Wohnungswesen zu unterstützen.
Intention des Gesetzes:
§ Das Gesetz dient dem Mieterschutz
§ Prävention von Verwahrlosung von Missständen
§ Hinwirken auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum
§ Vernetzung schaffen
Eingriffsmöglichkeiten sieht das Wohnungsaufsichtsgesetz bei folgenden Tatbeständen vor:
Drohende Verwahrlosung
Anzeichen für eine drohende Verwahrlosung können z.B. Verschmutzungen, Müll oder Schäden an der Fassade oder im Eingangsbereich sein. Die Gemeinden können in regelmäßigen Abständen Überprüfungen vornehmen.
Verwahrlosung
Eine Verwahrlosung liegt vor, wenn ein Missstand droht. Die Gemeinden haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Missstand
Wird als erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnräume zu Wohnzwecken definiert. Anforderungen an die Ausstattung sind nicht gegeben.
Beispiele für Missstände sind z.B. eine ausreichende, natürliche Belichtung und Belüftung der
Wohnung ist nicht mehr möglich. Der Wohnraum bietet keinen Schutz mehr gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit (ausdrücklich ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung, wenn die Schimmelbildung auf ein Falsches Heiz- bzw. Lüftungsverhalten zurückzuführen ist). Anschlussmöglichkeiten von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung bestehen nicht mehr. Die Wohnung verfügt nicht mehr über eine Feuerstätte oder Heizungsanlage. Die Wohnung verfügt über keine sanitäre Einrichtung Balkone, Loggien, Treppen, Aufzugs-, Haustür/Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in allgemein zugänglichen Räumen müssen funktionsfähig und nutzbar sein.

Die Gemeinden können Anordnungen zur Beseitigung der Missstände treffen. Anordnungen können mit Zwangsmitteln (Ersatzvornahme und Zwangsgeld - ggf. auch mehrfach-) Verbunden werden. Weisen Eigentümer nach, dass die Beseitigung der Missstände im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Objektes nicht gegeben ist, ist von einer Anordnung abzusehen und ggf. eine erlassene Anordnung wieder aufzuheben.
Unbewohnbarkeit
Voraussetzungen sind hier: Die Anforderungen an die Mindestausstattung sind nicht erfüllt und können nicht hergestellt werden. Die Beseitigung von Missständen kann nicht angeordnet werden (z.B. wegen Unwirtschaftlichkeit) oder für die Bewohnerinnen und Bewohner drohen erhebliche gesundheitliche Schäden.
In der Praxis erfolgt die Räumung, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht.
Lässt der Eigentümer Wohnraum unbewohnbar werden und hat er dies zu vertreten, so hat er für Ersatzwohnraum zu sorgen. Der für unbewohnbar erklärte Wohnraum darf nach Räumung nicht mehr für Wohnzwecke überlassen oder in Benutzung genommen werden. Maßnahmen zur Sicherung des geräumten Objektes können nach dem WAG nicht angeordnet werden.
Überbelegung
Hier sollen unlautere Geschäftspraktiken von Vermietern unterbunden werden. Wohnraum darf nur überlassen werden oder benutzt werden, wenn für jeden Bewohner eine Wohnfläche von mindestens 9 m2 und für jedes Kind bis sechs Jahren eine Wohnfläche von mindestens 6 m2 vorhanden ist.
Es können nur Bewohner berücksichtigt werden; nach dem WAG zählt nur zur Bewohnerschaft, wer die Wohnung aufgrund eines Mietverhältnisses berechtigt nutzt. Wer sich in einer Wohnung als Besucher aufhält, zählt nicht zur Bewohnerschaft und bleibt bei der Ermittlung der angemessenen Wohnungsgröße unberücksichtigt. Wohnräume sind überbelegt, wenn die Wohnfläche im Zeitpunkt des Räumungsverlangens nicht der angemessenen Wohnfläche entspricht. Die Räumung der Wohnung kann nur bis zur ordnungsgemäßen Belegung der Wohnung -Teilräumung- erfolgen.
Bei der Auswahl der Bewohner, die zum Verlassen der Wohnung aufzufordern sind, sind der Zeitpunkt des Einzugs sowie die persönlichen und familiären Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Räumung ist erst für den Zeitraum anzuordnen, in dem angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht.

Ein Arbeitskreis „Problemimmobilien“, der beim Wohnungsamt angesiedelt ist und dem alle beteiligten Fachbereiche, Vertreter des Finanzamtes, der Polizei, der DEW 21 und EDG angehören, tritt einmal monatlich zu Gesprächen zusammen.

Zur Leerstandsproblematik erläutert Frau Laubrock, dass die Stadt Dortmund hier Eingriffsmöglichkeiten durch eine bestehende Zweckentfremdungssatzung hat. Diese Satzung beschränkt sich allerdings nur auf die Wohnraumnutzung und findet bei gewerblicher Nutzung keine Anwendung.
In Dortmund darf Wohnraum nicht länger als drei Monate leer stehen

Nachdem Frau Laubrock Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beantwortet hat und keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dem Berichterstatter und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.2
Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
hier: Berichterstattung der Container-Kommission
Berichterstattung Container-Kommission / Beschluss (Drucksache Nr.: 12293-14)

In der Sitzung am 02.07.2014 hat die Bezirksvertretung Eving einstimmig beschlossen, die Container-Kommission der Bezirksvertretung Eving zu beauftragen, „gemeinsam mit der EDG die für eine Auflösung vorgesehenen Standorte erneut zu überprüfen und festzustellen, ob eine ersatzlose Auflösung tatsächlich unumgänglich ist und falls dies zutrifft, festzustellen ob in der näheren Umgebung adäquate andere Standorte vorhanden sind, an denen die Depotcontainer aufgestellt werden können.“
Die Mitglieder der Container-Kommission, Frau Prange (SPD-Fraktion) und Herr Czarnetzki (CDU-Fraktion) legen folgendes Ergebnis der gemeinsamen Begehung mit der EDG und einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes zur Beschlussfassung vor:
1. Standort Bergstraße Höhe Schillstraße (Autohaus Trosse). Nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten, ist kein besserer Standort, in der Nähe zu finden.
2. Die Auflösung der von der EDG angeregten Standorte (s. Anlage sind wegen nicht befahrbarer Anfahrtswege, wegen neuer größerer Fährzeuge nicht mehr möglich.
3. Für die weggefallenen Standorte, in der Märchensiedlung, wird ein Ersatzstandort, am Alten Heideweg (Höhe Nixenweg) geschaffen.
4. Der aufgelöste Standort Osterfeldstraße Ecke Hessische Straße wird, nach Widerspruch des Containerausschusses, wieder hergestellt.
5. Die Bürger haben die Möglichkeiten, eine blaue Papiertonne zu beantragen. Dieser Dienst ist kostenfrei.
6. Die Container Bergstraße Ecke Evinger Berg müssen, wegen Bauarbeiten wegfallen. Ein neuer Standort muss gefunden werden. Demnächst wird die Containerkommission zusammen mit der EDG, einen neuen Standort festlegen.
7. Der Standort Osterfeldstraße Badische Straße ist auf den östlichen Parkstreifen verlegt worden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die EDG wird gebeten, das Depotcontainernetz an die veränderten lokalen Gegebenheiten anzupassen und beschließt in diesem Zusammenhang, unter Berücksichtigung der o.g. Punkte, zunächst die in der Anlage 1, Spalte „Alter Bestand“ im Fettdruck aufgeführten Standorte aufzulösen und gleichzeitig den in der Anlage 1, Spalte „Neuer Bestand“ fett gedruckten und in der Anlage 2 bildlich dargestellten Standorte neu einzurichten.

zu TOP 3.3
Versetzung des Containerstandortes Schillstraße/ Ecke Bergstraße
Berichterstattung Container-Kommission / Beschluss (Drucksache Nr.: 12963-14)

In der Sitzung am 02.07.2014 hat sich die Bezirksvertretung Eving darauf verständigt, „folgenden Antrag der Container-Kommission zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu übergeben. Die Container-Kommission wird den Sachverhalt prüfen und der Bezirksvertretung Eving in der nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung vorlegen“
Die Entsorgung Dortmund GmbH wird aufgefordert, im Rahmen ihrer derzeitigen Überarbeitung der Containerstandorte eine Versetzung dieser Container, z. B. auf die gegenüberliegende Seite an der Bergstraße etwa in Höhe Hausnummer 14 zu veranlassen.
Begründung:
Der Containerstandort an der Ecke Bergstraße/ Schillstraße behindert die Sicht von Autofahrern beim Einbiegen von der Schillstraße auf die Bergstraße, so dass sich das Unfallrisiko deutlich erhöht.
Die Mitglieder der Container-Kommission, Frau Prange (SPD-Fraktion) und Herr Czarnetzki (CDU-Fraktion) legen folgendes Ergebnis der gemeinsamen Begehung mit der EDG und einem Mitarbeiter des Tiefbauamtes zur Beschlussfassung vor: (s. auch TOP 3.2 der heutigen Sitzung)
Nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten, ist kein besserer Standort, in der Nähe zu finden.
Der Eingeber, CDU-Fraktion, zieht mit einem Dank an die Bemühungen der Container-Kommission, den Antrag zurück.

4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlage
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlage
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlage



zu TOP 6.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2013
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12791-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion nutzt die Gelegenheit, um sich bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz zu bedanken und möchte allen ein ausdrückliches Lob aussprechen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen regt an, die „Flyer“ zu den Wanderwegen im Stadtbezirk Eving auch online zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.2
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13044-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Kenntnis

7. Schulen - keine Vorlage
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlage

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Regierungsentwurfs zum zweiten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2014 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12682-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2014/2015
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2014 Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12719-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlage






11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Energiebericht 2013
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12854-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf erfolgreich durchgeführte Energiesparmaßnahem und Umweltprojekte im Stadtbezirk Eving hinweisen und allen Beteiligten ein Lob aussprechen.
So wurde z.B. die Herder-Grundschule als „UmweltBewussteSchule 2013“ ausgezeichnet, die TEK Fröbelweg wurde im Rahmen des traditionellen Energiesparwettbewerbs geehrt. Erwähnt werden sollte auch der energieeffiziente Neubau der freiwilligen Feuerwehr an der Lütge-Heide-Straße.
Kritisch bewertet wird der teilweise enorme Wasserverbrauch durch Rohrbrüche. Hier müssen technische Möglichkeiten geschaffen werden, schadhafte bzw. gebrochene Rohre kurzfristig und effektiv aufzufinden und so Wasserverluste einzudämmen.

zu TOP 11.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12296-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13138-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt zu empfehlen, unter Einbeziehung des unten aufgeführten Zusatzbeschlusses, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 17.1 bis 17.5 zu folgen und den Anregungen zu Punkt 17.6 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt den Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 18 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 11.08.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.
Zusatzbeschluss:
1. Im Rahmen der Erteilung der Genehmigung des Schrottplatzes wird sichergestellt, dass der geplante Betrieb des Schrottplatzes keine negativen Einwirkungen auf den seit langem geplanten Bau der Nordspange hat bzw. hervorrufen wird.
2. Anstelle der alternativ vorgeschlagenen Errichtung von ca. fünf bis sieben Einfamilienhäusern, wird der Bau bezahlbarer, barrierefreier Wohnungen empfohlen.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – Empfehlung (Drucksache Nr.: 13289-14)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die abschließende Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung am 05.11.2014 zu vertagen und empfiehlt, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen und die Beratung der Vorlage ebenfalls in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

Die Bezirksvertretung Eving wird zur Sitzung am 05.11.2014 einen Berichterstatter der Verwaltung einladen um vorhandene Probleme zu erörtern und noch wesentliche offene Fragen zu klären.
Insbesondere bittet die Bezirksvertretung Eving um Beantwortung folgender Fragen, die von der SPD-Fraktion formuliert werden:

1. Verlauf der Erschließungsstraße
2. Größe der geplanten zu bebauenden Fläche im BP Ev 152
3. Warum wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des BP Ev 130/3n für notwendig erachtet, wenn, wie in der Beantwortung einer Anfrage, TOP 11.4.1 der heutigen Sitzung (Drucksache Nr.: 05052-11-E6) das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und auch Tiefbauamt mitteilen, dass „Eine wohnbauliche Entwicklung westlich der Straße „Am Katzenbuckel“ weiterhin mittelfristig beabsichtigt ist?
Gleichzeitig ist laut Vorlage „
eine Bebauung der Flächen westlich der der Straße „Am Katzenbuckel aus städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen vorerst nicht möglich und es besteht kein Planerfordernis mehr.“
In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Eving mitgeteilt, dass die Kontaminierung der Fläche mit städtischen Mitteln aus dem Sondervermögen, mit dem Ziel der Löschung aus dem Altlastenkataster, beseitigt wurde.
Daher ist die Aussage, dass aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Bebauung der Fläche vorerst nicht möglich ist, nicht nachvollziehbar.

4. Auf welchen Flächen fanden konkret Sanierungsmaßnahmen statt?
5. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des BP Ev 130/3n sieht die Bezirksvertretung Eving, die von ihr seit Jahren geforderte Realisierung eines Fuß- und Radweges von der Straße „Am Katzenbuckel“ zur Deutschen Straße als extrem gefährdet an.
Die Bezirksvertretung Eving hat zur Herstellung der Wegeverbindung im Vorgriff auf den Bebauungsplan vor einigen Jahren bereits einmal 25.000 € aus ihren Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf den BP Ev 130/3n hat die Verwaltung damals geraten, diese Mittel zurückzuziehen und die Wegeverbindung im Rahmen der Bebauung in diesem Planbereich durchzuführen. Jetzt wird der Bezirksvertretung Eving wieder vorgeschlagen, diese Wegeverbindung aus ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren (s. Drucksache Nr.: 05052-11-E6), diesmal allerdings mit Kosten von 35.000 €.


Der Vertreter FBI bewertet es kritisch, dass die zu bebauende Fläche auf 20.000 qm begrenzt werden soll, um eine Umweltprüfung umgehen zu können.
Des Weiteren beanstandet die FBI, dass die Planungen im östlichen Bereich einen massiven Eingriff in die Grünverbindung darstellen.
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie des Tiefbauamtes vom 16.09.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Ev 130/3n beinhaltet eine Wegeverbindung von der Straße „Am Katzenbuckel" in westlicher Richtung bis zur Deutschen Straße. Aus immissionsschutz­rechtlichen Gründen ist eine Bebauung der Flächen westlich der Straße „Am Katzenbuckel" jedoch vorerst nicht möglich. Der Bebauungsplan Ev 130/3n soll daher in dem bisherigen räumlichen Umfang verfahrensmäßig nicht weiter geführt werden. Ersatzweise soll der Bebauungsplan Ev 152 für die Flächen östlich der Straße „Am Katzenbuckel" aufgestellt werden, um diesen Bereich einer Wohnnutzung zuführen zu können. Der Sachverhalt liegt der Bezirksvertretung mit Drucksache Nr.: 13289-14 in der aktuellen Sitzung zur Empfehlung vor, die Beschlussfassung soll am 24.09.2014 durch den Ausschuss für Umwelt, Stadt­gestaltung und Wohnen erfolgen.
Eine wohnbauliche Entwicklung westlich der Straße „Am Katzenbuckel" ist weiterhin mittelfristig beabsichtigt.
Da die Trasse der Wegeverbindung bereits Gegenstand des offen gelegten Planes Ev 130/3n war, könnte diese auch im Vorfeld der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens für den Westteil gebaut werden. Nach Berechnungen des Tiefbauamtes ist für eine verkehrssichere Herstellung von Kosten von 35.000 € auszugehen. Diese Mittel sind derzeit allerdings nicht im Budget enthalten. Ich rege deshalb an, zu prüfen, ob Finanzmittel der Bezirksvertretung hierfür bereit gestellt werden können.




zu TOP 11.5
Installation von Absperrpfosten am Ende des kombinierten Fuß- und Radweges, Osterfeldstraße in Höhe der Hausnummer 124 (Richtung Preußische Straße)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13460-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, Absperrpfosten am Ende des kombinierten Fuß- und Radweges, Osterfeldstraße in Höhe der Hausnummern 124 und 130 (Richtung Preußische Straße) zu installieren
Begründung:
Der kombinierte Fuß- und Radweg entlang der Osterfeldstraße in Höhe der Hausnummern 130, 128, 126 und 124 wird ständig von Pkw-Fahrern genutzt, um auf die Preußische Straße zu gelangen. Der kombinierte Fuß- und Radweg ist jedoch nicht für Pkw ausgelegt. Der sich im Bereich der Hausnummer 130 befindliche Parkplatz hat eine direkte asphaltierte Anbindung auf die Osterfeldstraße. Daher ist ein Befahren des Fuß- und Radweges nicht erforderlich.

zu TOP 11.6
Instandsetzung des Basketball-Feldes, der Sprunggrube und der Laufbahn an der Hauptschule Am Externberg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13476-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Basketball-Feld, die Sprunggrube und die Laufbahn an der Hauptschule Am Externberg instandzusetzen
Begründung:
Das Basketball-Feld, die Sprunggrube und die Laufbahn der Hauptschule Am Externberg befinden sich in einem desolaten Zustand welche eine Instandsetzung mehr als notwendig macht, damit die Schule die Möglichkeiten eines solchen Sportangebotes auch schulisch nutzen kann.
Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Am Externberg befinden sich zurzeit gänzlich an der Dependance ihrer Schule im Gebäude Osterfeldstr. 131, da die HS Am Externberg einer Brandschutzsanierung unterzogen wird. Nach Rückkehr der Schülerinnen und Schüler sollte ihnen das Angebot der schulischen Nutzung der Sportflächen wieder zur Verfügung stehen.

zu TOP 11.7
Aufstellung von LKW-Parkverbotsschildern auf dem P & R Platz Schulte-Rödding
hier: Überprüfung der widerrechtlich abgestellten Lkw auf dem Park & Ride Platz
Schulte-Rödding in den Abend bzw. Nachtstunden
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10405-13-E2)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die widerrechtlich abgestellten Lkw auf dem Park & Ride Platz Schulte-Rödding in den Abend- bzw. Nachtstunden zu überprüfen
Begründung:
Die dort widerrechtlich abgestellten Lkw finden sich in den frühen Abendstunden auf dem Park & Ride Platz Schulte-Rödding in unmittelbarer Nähe der sich dort befindlichen Tankstelle ein, um die Nächte dort zu verweilen. Anwohner berichten von Verladungsaktivitäten während dieser Zeit. Zu den morgendlichen individuellen Abfahrtzeigen der Lkw erfolgt eine hohe Lärmbelästigung für Anwohner der angrenzenden Wohnbebauung, ebenso wird Unrat hinterlassen.
Zur Sitzung am 13.09.2013 hatte die SPD Fraktion in der BV Eving zu TOP 11.4
die Aufstellung von LKW-Parkverbotsschildern auf dem P & R Platz Schulte-Rödding, (Drucksache Nr.: 10405-13) beantragt. Die Bezirksvertretung Eving hat diesen Antrag einstimmig beschlossen.
Bislang wurden leider keine Lkw-Verbotsschilder installiert. Der Park & Ride Parkplatz ist nur für Fahrzeuge bis 2,8 t (Hinweisschild der DSW) angegeben, so dass auf der Grundlage bereits ein verbotswidriges Parken durch die Lkw erfolgt.
Das Parken von Lkw von abends bis morgens in Querstellung (ca. 8 Pkw-P&R Parkplätze) mit Lärmbelästigung und Unrat Hinterlassenschaften, kann den Anwohnern nicht weiter zugemutet werden. Daher ist hier eine direkte Kontrolle in den späten Abendstunden angezeigt um dieses zu unterbinden.

zu TOP 11.8
Instandsetzung der Kabelverbindungen an und in der Unterführung Lindenhorster Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13463-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Instandsetzung der Kabelverbindungen an und in der Unterführung Lindenhorster Straße zu veranlassen und gleichzeitig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Vandalismusschäden und Diebstähle künftig dauerhaft verhindert werden.
Begründung:
Die Unterführung der Lindenhorster Straße weist in einigen Abschnitten Kabel auf, die lose an der Unterfügung hängen. Es scheint als wären sie herausgerissen worden und an anderen Stellen fehlen sie gänzlich. Die eingefügten Fotos sollen den Zustand der Unterführung bzw. der Kabel bzw. nicht mehr vorhandenen Kabel dokumentieren.
Hier ist schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

zu TOP 11.9
Freigabe Fußgängerweg Osterfeldstraße bis Hammerkopfturm
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13391-14)
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen – ab:
Der Fußgängerweg von der Osterfeldstraße über Katzenbuckel bis zum Hammerkopfturm bietet eine ansprechende, fußläufige Querverbindung vom Ortsteil Obereving zur Evinger Mitte. Der Weg ist mit Schotter befestigt, ist jedoch stark mit Grün bewachsen und durch Tore gesperrt.
Die Bezirksvertretung Eving beantragt die Freigabe des Fußweges durch Verhandlungen mit dem Geländeinhaber – der Emschergenossenschaft – nach geraumer Zeit endlich positiv zum Abschluss zu bringen, sowie den Weg in einen „begehbaren“ Zustand zu bringen.
Die Nutzbarkeit dieses Weges ist ein weiterer Zugewinn für die Naherholung im Stadtbezirk Eving und schafft eine „grüne“ Verbindung der Ortsteile jenseits des Straßenverkehrs.
Begründung der Ablehnung:
Der Weg befindet sich im Eigentum der Emschergenossenschaft, die eine, von der Bezirksvertretung Eving beantragte Öffnung des Weges schon vor einigen Jahren, unter anderem auch unter Hinweis auf die schwierige topographische Lage, die zur Herrichtung einer öffentlichen Wegeverbindung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, abgelehnt hat. An dieser Situation hat sich seither nichts geändert.

zu TOP 11.10
Aufstellung von Hundekotbeutelspendern in der Brechtener Heide
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13389-14)

Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen – ab:
In den Grünbereichen und auf den Fußwegen der Brechtener Heide kommt es zunehmend zu Verunreinigungen durch Hundekot.
Die Bezirksvertretung Eving beantragt die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern und schlägt den Bereich entlang des Weges parallel zur Michael-Ende-Straße und den Bereich in der Nähe des Spielplatzes als Standorte vor.
Sollte sich die Maßnahme als erfolgreich erweisen, soll diese an weiteren Standorten im Standbezirk Eving erfolgen.

zu TOP 11.11
Grünpflege Nordfriedhof im Bereich Feld B046 und Reinigung Zuwegung Eingang Katzenbuckel - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13393-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, die Grünanlagen und Wege des Nordfriedhofs herzurichten und eine regelmäßige Pflege sicherzustellen, sowie den Eingangsbereich zu säubern.
Begründung:
Die Grünanlagen des Nordfriedhofs im Umkreis des Feldes B046 werden seit längerem nicht in ausreichendem Maße gepflegt. Insbesondere sind die Wege mit Unkraut und Disteln bewachsen, und mit Laub der vergangenen Jahre bedeckt. Teilweise sind Nebenwege komplett zugewachsen und nicht mehr begehbar.
Ebenso ist der Eingangsbereich an der Nordseite (Katzenbuckel) stark vermüllt.
Auch Besucher in diesem Teil des Friedhofes haben einen berechtigten Anspruch, dass die
Anlage im Umfeld ihrer dort liegenden Angehörigen in einem angemessenen Zustand ist.
Ebenso ist eine erhöhte Unfallgefahr (z.B. durch Rutschen) gegeben.
zu TOP 11.12
Reinigung und Grünpflege Seiten- und Hintereingänge sowie Parkplatz „Evinger Schloss“ Nollendorfplatz - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13394-14)

Nach einem Hinweis, dass die Müllablagerungen zwischenzeitlich beseitigt und auch entsprechende Grünpflegemaßnahmen durchgeführt wurden, zieht der Eingeber, CDU-Fraktion, folgenden Antrag zurück, kündigt aber gleichzeitig an, bei Bedarf erneut tätig zu werden.
Die Nebeneingänge sowie die Rückseite mit dem zugehörigen Parkplatz der Hörfunkakademie am Nollendorfplatz befinden sich in einem ungepflegten, heruntergekommenen Zustand. Die seitlichen Treppenabgänge sind mit Laub vom vergangenen Jahr ca. 1 m hoch zugedeckt und teils mit Unkraut bewachsen. Am Hintereingang befindet sich zahlreicher Unrat. (Siehe Bilder) Beide Bereiche sind durch Wildwuchs stark beeinträchtigt ebenso wie der zugehörige Parkplatz.
Die Bezirksvertretung Eving beantragt, die städtische Immobilienwirtschaft aufzufordern, das Gebäude, welches als „Evinger Schloss“ als Prestigeobjekt des Stadtbezirks gilt, durch geeignete Grünpflege und Reinigung wieder in ein entsprechend gepflegtes Erscheinungsbild zu versetzen.

zu TOP 11.13
Anbringung von Absperrbügeln am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13406-14)
Beschluss:
Auf Vorschlag des Vertreters FBI ändert die Bezirksvertretung Eving den ursprünglich vorgelegten Beschlussvorschlag ab und beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:
Die Verwaltung wird gebeten, die widerrechtliche Durchfahrt von Mofafahrern durch den Fuß- und Radweg am Evinger Parkweg durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
Begründung:
Der Fuß- und Radweg vom Evinger Parkweg zum Externberg wird vermehrt auch von Mofas und Motorrädern genutzt. Dieses hat zur Folge, dass die genannten Zweiräder mit entsprechend erhöhter Geschwindigkeit von dort auf den Wendehammer am Evinger Parkweg einfahren.
An dieser Stelle queren auch viele Kinder die Straße, da es sich um den Weg von der Elisabeth-Grundschule bzw. der TEK Externberg hin zum Spielplatz und zur Grünanlage handelt.
Hinzu kommt die Problematik der unübersichtlichen Parksituation. Trotz Verbotes werden oft beide Straßenseiten sowie teilweise auch der Wendehammer zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt, was ein erhebliches Sichthindernis darstellt. Die Gesamtsituation stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar, welches es zu verringern gilt.

zu TOP 11.14
Maßnahmen zur Unterbindung unzulässiger LKW-Verkehre auf der Grävingholzstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13408-14)
Beschluss:
Nach langer, kontrovers geführter Diskussion lehnt die Bezirksvertretung Eving folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen – ab:
Trotz Verbotes wird die Grävingholzstraße nach wie vor in vermehrtem Maße von LKW (auch Schwerlastverkehr) – meist sogar mit erhöhter Geschwindigkeit – befahren. Dieses ist insbesondere am frühen Morgen (5.00 Uhr bis 9.00 Uhr) und in den Abendstunden 21.00 -23.00 Uhr) zu beobachten.
Auf der verkehrsberuhigten Straße mit zum Teil verengter Fahrbahn kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen mit entgegenkommenden Fahrzeugen.
Die Kinder, welche die ansässige Graf-Konrad-Schule besuchen, sind aufgrund dessen einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Die Schulwegsicherheit ist massiv gefährdet.
Gleiches gilt für die Kleinkinder der angeschlossenen, örtliche Kindertageseinrichtung.
Ebenso ist eine überdurchschnittliche Lärmbelästigung der Anwohner festzustellen.
Die Bezirksvertretung Eving beantragt:
1.) Einrichtung einer einseitigen Einfahrtsbeschränkung durch eine „Höhenschranke“ an der Einmündung zur Grävingholzstr. von der Evinger Str./ Kemminghauser Str. kommend über die gesamte Fahrbahn in geeigneter Höhe, um LKW-Verkehren ab
7,5 t die Durchfahrt zu verwehren

2.) Aufstellung eines zusätzlichen LKW-Verbotsschildes an der Einmündung von der Lindenhorster Str. auf die Grävingholzstraße mit dem zusätzlichen Hinweis zur Höhenbeschränkung
Begründung der Ablehnung:
Ein Höhenbegrenzungsportal muss derart gestaltet werden, dass die Zufahrt ohne Verzögerung für Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge Fahrzeuge jederzeit gewährleistet ist. Bei entsprechender Höhe einer Begrenzungsschranke können dann aber auch wieder Lkw die Straße befahren.
Da eine einseitige Zufahrt auch weiterhin möglich sein soll, wird sich eine Verkehrsgefährdung ergeben, wenn mehrere Lkw in die Grävingholzstraße einfahren und bei bestehender Einengung die Straße auch wieder verlassen müssen.
Die Bezirksvertretung Eving bemüht sich bereits seit Jahren wirksame Möglichkeiten zu finden, Lkw-Verkehre aus den Wohngebieten des Stadtbezirkes fernhalten. Ein Höhenbegrenzungsportal wird in diesem Bereich aber nicht als probates Mittel angesehen.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 15605-09-E4)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 18.06.2014 zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Eving hatte 10.000,-- € für ein neues Spielhaus zur Verfügung gestellt. Ein größeres Haus zur Beschattung würde 15.000,-- € kosten. Zusätzliche Finanzmittel können aber derzeit nicht durch die Bezirksvertretung bereitgestellt werden.
Am 22.05.2014 wurde Stadtgrün daher um Prüfung gebeten, inwieweit ein Spielhaus mit Beschattungsmöglichkeiten für 10.000,-- € zu erhalten ist.
Derzeit laufen noch die Abstimmungen mit dem Spielgerätehersteller, damit auch eine ausreichende Beschattung erreicht werden kann.
Sobald hierfür die Planung abgeschlossen ist, wird kurzfristig der Auftrag erteilt.


zu TOP 12.2
Spielplatz Waldecker Straße
hier: Klettergerüst - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12319-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 18.06.2014 zur Kenntnis:
Für den Spielplatz Waldecker Straße hat die Bezirksvertretung Eving am 14.11.2012
20.000,-- € für die Beschaffung eines Spielturmes zur Verfügung gestellt.

Zurzeit befindet sich das Objekt im Ausschreibungsverfahren. Mit der Realisierung und Fertigstellung kann im Herbst 2014 gerechnet werden.

zu TOP 12.3
Bestandserhebung und Bedarfsanalyse für Spielplätze im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12286-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin vom 27.06.2014 zur Kenntnis:
Zurzeit werden alle Stadtbezirke hinsichtlich einer Bestandsaufnahme und zur Erstellung einer Prioritätenliste für den Umbau und die Neugestaltung von Spielplätzen bereist.
Die Umsetzung von daran anschließenden baulichen Maßnahmen und Neuplanungen wird nach Auswertung im gesamtstädtischen Konsens erfolgen.
Mit der Erstellung einer gesamtstädtischen Prioritätenliste ist ab 2015 zu rechnen.
Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Bezirksvertretungen vorgestellt.

zu TOP 12.4
Regelmäßige Reinigung der Geh- und Radwegbrücke über die A2 im Bereich „In den
Weidbüschen – Heuweg“ in Dortmund - Brechen
Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11269-13-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes und Straßen NRW vom 11.07.2014 zur Kenntnis:

Für die Reinigung der Geh- und Radwegbrücke ist Straßen.NRW zuständig. Es erfolgte allerdings auch eine Überprüfung durch Mitarbeiter des Tiefbauamts. Hierbei konnten keine Reinigungsrückstände festgestellt werden.
Aus lärmtechnischen Gründen musste der Bau in der vorzufindenden Weise vorgenommen werden. So kann eine Ausstrahlung des Verkehrslärms von der A2 in das Wohngebiet verhindert werden.
Die hierdurch eingeschränkte Einsehbarkeit könnte durch den Einsatz eines Betonelementes mit einem transparenten Element verbessert werden. Der Austausch eines Elementes (in Richtung Heuweg) würde ca. 8.000-10.000 Euro kosten.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit transparenten Lärmschutzwänden werden diese aber innerhalb kurzer Zeit immer wieder mit Graffiti besprüht und bleiben somit nicht mehr uneingeschränkt durchsichtig.
Außerdem bestünde die Möglichkeit einer Ausleuchtung der Brücke mittels einer Peitschenleuchte, durch die man die bereits vorhandene Stableuchte austauschen könnte. Die Kosten hierfür würden ca. 4.000-5.000 Euro betragen.
Somit ist durch einen Austausch der Lärmschutzwand durch eine transparente Variante keine dauerhafte Verbesserung zu erwarten, weswegen sinnvollerweise einzig die Möglichkeit des Lampenaustausches bestünde.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann dieser Betrag nicht vom Tiefbauamt finanziert werden. Gegebenenfalls müsste die Bezirksvertretung prüfen, ob dies mit eigenen Finanzmitteln möglich ist.
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Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, folgenden Antrag zur Mitteilung unter Tagesordnungspunkt 12.5 der Sitzung der Bezirksvertretung am 17.09.14 aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Bezugnehmend auf die Mitteilung zur Situation an der Geh- und Radwegbrücke über die A2
in Brechten im Hinblick auf die Einsehbarkeit und den dadurch bedingten Angstraum beantragt die Bezirksvertretung:
Austausch der vorhandenen Stableuchte durch eine Peitschenleuchte
Bei der Wegeverbindung über die A2 zwischen „In den Weidbüschen“ und „Heuweg“ handelt
es sich um eine gut genutzte Verknüpfung der beiden Brechtener Kirchengemeinden.
Weiterhin handelt es sich um einen Verbindungsweg zur Kita „In den Weidbüschen“ und zur Grundschule „Am Birkenbaum“. Insbesondere nutzen somit ältere Menschen, Mütter und Kinder diese Brücke. Eine verbesserte Ausleuchtung trägt dazu bei, den verwinkelten Eingangsbereich weniger beängstigend zu gestalten.

Da der Bezirksvertretung Eving derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, zieht der Antragsteller, CDU-Fraktion, den Antrag aus dieser Sitzung zurück. Der Antrag wird während der Haushaltsberatungen erneut vorgelegt.

zu TOP 12.5
Instandsetzung der öffentlichen Uhr in der Evinger Mitte in einen funktionsfähigen Zustand
Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 12302-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 08.07.2014 zur Kenntnis.
Es ist durch das Tiefbauamt nicht möglich, die öffentliche Uhr in der Evinger Mitte wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Wir haben bei der Firma Jaremek einen Kostenvoranschlag eingeholt, der den Abbau und die Entsorgung der Uhr beinhaltet einschließlich der Oberflächenwiederherstellung. Die Kosten liegen bei ca. 800,00 €. Sollte die Bezirksvertretung das Geld zur Verfügung stellen, kann der Abbau der Uhr veranlasst werden.

Die SPD-Fraktion kündigt für die nächste Sitzung einen Antrag an, mit dem die Verwaltung aufgefordert werden soll, die Uhr zu erhalten und auch wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
zu TOP 12.6
Überprüfung von Umweltplaketten an Kraftfahrzeugen im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12997-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 16.07.2014 zur Kenntnis:
Die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter der Ordnungspartnerschaft, des Service- und Präsenzdienstes sowie der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes notieren seit Jahren auf ihren Streifengängen die Fahrzeuge, die ohne entsprechende Umweltplakette in der Umweltzone angetroffen werden. Diese Verstöße werden dann im Anschluss beim Rechtsamt zur Anzeige gebracht. Durch dieses Verfahren findet eine kontinuierliche Überwachung der Umweltzone statt.
Nachdem zum 01.07.2014 auch die gelbe Plakette nicht mehr ausreicht, um die Umweltzone in Dortmund befahren zu dürfen, wird das genannte Verfahren auch auf Fahrzeuge ausgeweitet, welche lediglich über eine gelbe Plakette verfügen. Hierzu ist jedoch zunächst die komplette Beschilderung der Umweltzone durch das Tiefbauamt anzupassen. Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass dies ab dem 21.07.2014 der Fall sein wird und die Kontrollen dann auch auf die Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgeweitet werden können.

zu TOP 12.7
Projekt „Mädchen heute“ – Beteiligungsprojekt für Mädchen im Stadtbezirk Eving
hier: Angstraum Externbergpark - Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 11460-13-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 23.07.2014 zur Kenntnis:
Die Streifen der Ordnungspartnerschaft sowie der Service- und Präsenzdienst sind stadtweit aktiv. Während die Ordnungspartner auf Grund der geringeren Personaldecke im Stadtbezirk Eving nicht regelmäßig/dauerhaft vor Ort sind, wird der Service- und Präsenzdienst dort täglich im Zwei-Schichtbetrieb eingesetzt. In die Streifengänge der Außendienstkräfte wurde in der Vergangenheit auch der Bereich Externberg einbezogen. Dies wird auch zukünftig der Fall sein. Auf den Einsatz von Polizeikräften hat das Ordnungsamt keinen Einfluss. Hier müsste im Bedarfsfall die Polizei direkt angesprochen werden.
Ein Rückschnitt der Gehölze ist für den Herbst d.J. eingeplant, eine Beleuchtung besteht (2 Parkleuchten im direkten Umfeld des Unterstellpilzes), die Leuchten werden im Rahmen der regulären Instandhaltung geprüft, zudem wird festgestellt ob ggf. eine Optimierung der Leuchtkraft möglich ist.
Im Rahmen der Grünflächeninstandhaltung wird im Externbergpark regelmäßig zweimal wöchentlich gereinigt.

zu TOP 12.8
Auskunftserteilung zu Bautätigkeiten an dem Gebäude ehemals Gaststätte „Haus Kindel“ Lindenhorster Str. 228-229 44339 Dortmund Ecke Herrekestraße 3, 44339 Dortmund
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12998-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes - Geschäftsbereich Bauaufsicht – (Az.:61/5-2-041595) vom 31.07.2014 zur Kenntnis:
Bei der Kontrolle des Gebäudes Lindenhorsterstraße 228-229 am 23.06.2014 stellte die Mitarbeiterin des Bauaufsichtsbezirks Dortmund Nord fest, dass genehmigungspflichtige Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Die Weiterführung der Bauarbeiten wurde zunächst mündlich untersagt.
Eine schriftliche Ordnungsverfügung zur Unterlassung nicht genehmigter Bauarbeiten wurde am 24.06.2014 mit dem Aktenzeichen 61/5-2-41595 erlassen.
Nach Auskunft des Grundstückseigentümers sollen in den Räumen der ehemaligen Gaststätte zwei Wohneinheiten entstehen.
Der Eigentümer des Grundstückes wurde aufgefordert, einen Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung der Gaststätte zu Wohnzwecken einzureichen. Ein Antrag liegt der Bauaufsicht noch nicht vor.
Die Einhaltung der Stilllegung der Bauarbeiten wird regelmäßig kontrolliert.

zu TOP 12.9
Überprüfung der Anlieferungswege der Firma Rossmann, Deutsche Str. 4, 44339 Dortmund auf Zulässigkeit von der Evinger Straße aus und gegebenenfalls Vorstellung von Maßnahmen zur Unterbindung bei Unzulässigkeit - Beschluss / Mitteilung (66) (Drucksache Nr.: 12292-14-E3)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme und die Beantwortung einer Anfrage des Tiefbauamtes vom 18.08.2014 zur Kenntnis und spricht sich für die Durchführung eines Ortstermines aus, um sich die geplante Maßnahmen vor Ort anzusehen
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving: Terminierung erfolgt später

Nach Auskunft des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ist die Anlieferung des Gebäudes über die Tiefgarage vorgesehen und genehmigt. Um die illegale Befahrung des Gehwegs zu unterbinden, kann der öffentliche Gehweg im Bereich der Rinne abgepfostet werden. Die Maßnahme kann der Bezirksvertretung Eving gerne vor Ort vorgestellt werden.

zu TOP 12.10
Planungen für das gerodete Gelände Evinger Straße / Ecke Kemminghauser Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12914-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes - Geschäftsbereich Bauaufsicht – AZ: 61/5-2-039241 vom 11.08.2014 zur Kenntnis:
Für das angefragte Grundstück liegt der Bauaufsicht seit dem 22.12.2011 ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit dreißig Wohneinheiten für betreutes Wohnen vor. Das Gebäude im u-förmigen Grundriss soll in einer zweigeschossigen Bauweise mit Satteldach errichtet werden.
Der Antrag konnte noch nicht entschieden werden, da die notwendige straßenrechtliche Zustimmung des Landesbetriebs Straßenbau NRW für die Planung im Bereich der Bundesstraße B 54 nicht vorliegt. Mit Datum vom 27.05.2013 wurde die straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht in Aussicht gestellt. Gegen diesen Bescheid wurde durch den Bauherrn Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben.
In Absprache mit dem Antragsteller wurde die Bearbeitung des Vorbescheides bis Ende des Klageverfahrens ausgesetzt.
Aufgrund der oben genannten Anfrage hat das Umweltamt der Stadt Dortmund eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der geschützte Altbaumbestand im südlichen Bereich der Fläche weiterhin vorhanden ist. Die restliche Fläche ist mit einem ca. 1m hohen krautigen Aufwuchs bestanden.
Eine rechtliche Grundlage für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. Bundesnaturschutzgesetz wird von Seiten des Umweltamtes nicht gesehen.
Nach Auskunft des Antragstellers dienten die Rodungsmaßnahmen der gärtnerischen Pflege des Grundstücks.

zu TOP 12.11
Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013; Einleitung des Beteiligungsverfahrens
hier: Mitteilung Dez6 zum Stand der Umsetzung (Drucksache Nr.: 11216-13-E10)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Herrn Stadtrates Lürwer vom 24.07.2014 zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich am 11.12.2014 mit dem Entwurf des Nahverkehrsplans Dortmund 2013 befasst. Nachdem der Entwurf des Nahverkehrsplans in allen Bezirksvertretungen und mit den Verbänden ausführlich erörtert wurde, hat die Verwaltung gemäß dem Beschluss der o. a. Drucksache 11216-13 die Ergebnisse der Beteiligung in synoptischer Darstellung zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem AUSWI und dem Rat im Mai 2014 mit der Drucksache Nr. 12283-14 zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Von der Bezirksvertretung Eving wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Das Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Bedenken aller Träger öffentlicher Belange und Bezirksvertretungen finden Sie unter der Drucksache Nr. 12283-14 im Gremieninformationssystem oder unter www.nahverkehrsplan.dortmund.de im Internet.
Die Verwaltung stellt den Nahverkehrsplan mit den eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen gemäß Ratsbeschluss vom 15.05.2014 redaktionell fertig und wird ihn an die Träger öffentlicher Belange und an die Verbände versenden. Darüber hinaus veranlasst die Verwaltung die öffentliche Bekanntmachung des Nahverkehrsplans sowie die Unterrichtung der Bezirksregierung Arnsberg über den Ratsbeschluss. Der Plan wird im Internet veröffentlicht (www.nahverkehrsplan.dortmund.de) und im Geschäftsbereich Mobilitätsplanung des Planungs- und Bauordnungsamtes zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die Fraktionen der Bezirksvertretung Eving erhalten (darüber hinaus) je ein gedrucktes Exemplar des Nahverkehrsplans.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Ladenlokal-Leerstände an dem Standort Lindenhorster Str. 165, 44339 Dortmund
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13464-14)

An dem Standort Lindenhorster Straße 165 wird zurzeit nur noch das eine Ladenlokal betrieben von der Firma Aldi. Das sich anschließende Ladenlokal wurde vormals von einer Bäckerei zu Verkaufszwecken angemietet, es steht seit geraumer Zeit leer. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein großes Ladenlokal in der sich eine Merkur Spielothek befand. Diese ist seit einiger Zeit ebenfalls geschlossen, Reklameschilder wurden abgebaut. Dazu kommt noch, dass mittlerweile Graffiti Schmierereien am Gebäude widerrechtlich angebracht wurden.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Ob es Vermietungsinteressenten für das Ladenlokal, ehemalige Bäckerei Grobe, Lindenhorster St., 44339 Dortmund gibt?
§ Ebenso für das Ladenlokal ehemals Merkur Spielothek, Lindenhorster Str. 165eine Weitervermietung gibt?
§ Sollte dies der Verwaltung nicht bekannt sein, so bitten wir um Aufnahme in das Vermarktungs-Management der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zu diesem Thema.

zu TOP 13.2
Baubeginn geplante Pflegeeinrichtung „Im Löken“
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13385-14)

Im Pflegebericht 2013 werden bei der Bedarfsfeststellung für den Stadtbezirk Eving die
geplanten Pflegeeinrichtungen „Im Löken“ und „Ellinghauser Str.“ als Angebote für unter anderem Tagespflege berücksichtigt.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung der Frage:
§ Wann ist mit dem Baubeginn dieser Pflegeeinrichtungen zu rechnen?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -Geschäftsbereich Bauaufsicht- AZ.: 61/5-2-041753 vom 15.09.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Frage: Wann ist mit dem Baubeginn dieser Pflegeeinrichtungen zu rechnen?
Die beiden angefragten Pflegeeinrichtungen sind auf Grundstücksbereichen angedacht, für die durch verbindliche Bauleitplanung zunächst Plan- bzw. Baurecht geschaffen werden muss. Diese Grundstücksbereiche befinden sich „Im Löken“ im Hinterland der Häuser mit den Hausnummern 25 und 27 sowie an der Straße „Ellinghauser Straße“ im Umfeld der alten Kirche Lindenhorst. Für beide Bereiche befinden sich Bebauungspläne derzeit in Aufstellung. Wann diese Rechtskraft erlangen ist derzeit nicht absehbar. Mit einer kurzfristigen Realisierung der Pflegeeinrichtungen ist somit nicht zu rechnen.

zu TOP 13.3
Edeka in Dortmund Brechten
hier: Folgenutzung ehemaliges Edeka-Gebäude/Gelände Schiffhorst 225
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-12-E6)

Der Mietvertrag mit dem Teppichanbieter „Tratex“ im ehemaligen Edeka-Gebäude in
Brechten (Schiffhorst 225) ist auf 1 Jahr befristet und läuft Ende des Jahres 2014 aus.
1. Wird dieser Mietvertrag verlängert?
2. Falls nicht: Gibt es Interessenten für eine Folgenutzung des Gebäudes?
3. Gibt es konkrete Pläne für eine Nutzungsänderung für das Gelände?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -Geschäftsbereich Bauaufsicht- AZ.: 61/5-2-041752 vom 15.09.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:
Frage: Wird dieser Mietvertrag verlängert?
Inwiefern der Mietvertrag zwischen dem Privateigentümer der Liegenschaft und dem Teppichanbieter verlängert wird, ist nicht bekannt.
Frage: Falls nicht: Gibt es Interessenten für eine Folgenutzung des Gebäudes?
Absichten des Eigentümers zu eventuellen Folgenutzungen sind nicht bekannt.
Frage: Gibt es konkrete Pläne für eine Nutzungsänderung für das Gebäude
Zu Nutzungsänderungen liegen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt keine Anfragen oder Anträge vor.

zu TOP 13.4
Entwicklung der Bergstraße
hier: Entwicklungsmaßnahmen Leerstände Bergstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11458-13-E1)

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 11. Dezember 2013 wurden die zunehmenden
Ladenleerstände und der Verfall von Gebäuden in der Bergstraße thematisiert und die
Wirtschaftsförderung mit der Einleitung von Maßnahmen beauftragt.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird der Fachbereich in dieser Angelegenheit aktiv werden (Stand 02.07.14 Status „unerledigt“)?
2. Hat es bereits eine Kontaktaufnahme zum örtlichen Gewerbeverein sowie zu den Eigentümern der betroffenen Objekte gegeben?
3. Ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten (Eigentümer, Wirtschaftsförderung, Gewerbeverein etc.) geplant?
4. Ist die Einrichtung eines gezielten „Quartiersmanagements“ möglich?

zu TOP 13.5
Ehemalige Apotheke an der Lindenhorster Straße
hier: Nachnutzung der verwahrlosten Gebäude Herrekestraße 1 - 3
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04398-11-E2)

Die Gebäude an der Herrekestr. 1 - 3, ehemals Linden-Apotheke und Sparkasse, stehen seit geraumer Zeit leer und verwahrlosen zunehmend. Dennoch waren dort in letzter Zeit vermehrt Aktivitäten zu beobachtet.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat es einen Besitzerwechsel für diese Gebäude gegeben?
2. Sind Informationen zu einer möglichen Nutzung bekannt?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -Geschäftsbereich Bauaufsicht- AZ.: 61/5-2-041755 vom 15.09.2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:
Frage: Hat es einen Besitzerwechsel für diese Gebäude gegeben?
Kenntnisse über einen Eigentümerwechsel liegen nicht vor.
Frage: Sind Informationen zu einer möglichen Nutzung bekannt?
Informationen in Form von Anfragen oder Anträgen zu einer möglichen neuen Nutzung liegen nicht vor.
Im Rahmen einer Ortskontrolle konnten keine Feststellungen getroffen werden, die ein bauordnungsrechtliches Einschreiten erfordern.

zu TOP 13.6
Restaurierung des Mahnmals am Widumer Platz in Brechten
hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08581-12-E3)

Bereits im Dezember 2012 (12.12.12) und im Februar 2014 (05.02.14) wurde die Restaurierung des Mahnmahls am Widumer Platz von der Bezirksvertretung beschlossen.
Am Volkstrauertag am 16. November 2014 wird dort wie jedes Jahr mit einer Gedenkfeier und einer Kranzniederlegung den Opfern der Weltkriege gedacht.
1. Wann ist mit dem Beginn der Restaurierung zu rechnen?
2. Wodurch sind die Verzögerungen zu erklären?
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage des Dezernates 3 vom 01.09.2014 zur Kenntnis:
Nach Rücksprache mit Frau Dr. Pahlke (41/MU) liegt die Zuständigkeit bei der BV-Eving. Das Angebot des Restaurators liegt der BV-Eving vor. Die Mittel sind von der BV zur Verfügung zu stellen und der Restaurator von dort zu beauftragen.
Für die vom Restaurator gewünschte Recherche in Sachen Beschriftungen und Namen kann die BV lokale Heimatforscher „einsetzen“.

zu TOP 13.7
Vermarktung Gelände ehemals Aluminiumschmelzwerk Bruch, Dammstraße / Evinger Straße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13388-14)

Das Gelände der Firma Bruch an der Dammstraße / Evinger Straße liegt seit der Insolvenz des Unternehmens und Schließung des Betriebes im Sommer 2011 brach.
1. Gibt es für dieses Gelände mögliche Interessenten bzw. ist eine Vermarktung in Aussicht? Um welche Nachnutzung handelt es sich?
2. Gibt es auf dem Gelände „Altlasten“ in Form von Bodenkontaminationen?

zu TOP 13.8
Auswirkungen einer möglichen Einstufung des Ortsteils Brechten als Atomgefahrenzone
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13386-14)

Der Ortsteil Brechten wird voraussichtlich durch eine Ausweitung der Sicherheitszone um Atomkraftwerke (AKW Emsland in Lingen) von 50 km auf 100 km zukünftig als Atomgefahrenzone eingestuft.
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Sachverhalte:
1. Welche Auswirkungen und Maßnahmen sind für den Ortsteil Brechten zu erwarten?
2. Wie werden die damit verbundenen Vorgaben (z.B. Verteilung und Lagerung von Jodtabletten, Sicherheitsmaßnahmen) umgesetzt?
3. Wer trägt die entstehenden Kosten?
4. In welcher Form werden die Bürger/Innen darüber informiert?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Jägers vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Die Beantwortung Ihrer Fragen im Hinblick auf eine Einstufung des Ortsteils Brechten als Atomgefahrenzone liegt außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltung.
Ich empfehle Ihnen eine Kontaktaufnahme zum Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde.
Die Adresse lautet:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf
Zusatzanfrage CDU-Fraktion in der Sitzung am 17.09.2014
Der Ortsteil Brechten befindet sich nach der Zustimmung der Innenministerkonferenz im Juni 2014 zur Ausweitung der Sicherheitszone um Atomkraftwerke (hier: AKW Emsland in Lingen) von 50 km auf 100 km zukünftig in einer Atomgefahrenzone.
Mit Runderlass vom 13.06.14 wurden die zuständigen Katastrophenschutzbehörden von der NRW-Landesregierung entsprechend informiert und damit beauftragt, die davon betroffenen Kommunen zu kontaktieren und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Die CDU-Fraktion bittet daher erneut um Aufklärung zu folgenden Sachverhalten:
1. Welche Auswirkungen und Maßnahmen sind für den Ortsteil Brechten zu erwarten?
2. Wie werden die damit verbundenen Vorgaben (z.B. Verteilung und Lagerung von Jodtabletten, Sicherheitsmaßnahmen) umgesetzt?
3. Wer trägt die entstehenden Kosten?
4. In welcher Form werden die Bürger/Innen darüber informiert?

zu TOP 13.9
Nutzungsdauer provisorisches Pflegebüro „Im Löken 27“
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13405-14)

Die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses „Im Löken 27“ (links) wird derzeit als provisorisches Büro des ambulanten Pflegedienst „Olia“ genutzt.
Die zahlreichen Fahrzeuge werden sowohl auf dem unbefestigten Gelände hinter dem Haus, als auch auf der Straße und auf den Privatparkplätzen der Anwohner abgestellt. Somit besteht dort derzeit eine prekäre Parksituation.
Ebenso kommt es in den frühen Morgenstunden zu vermehrter Lärmbelästigung durch den Arbeitsbeginn des Pflegedienstes (An- und Abfahrten)
Zu der Problematik bittet die CDU-Fraktion um Aufklärung zu folgenden Fragen:
1. Wann ist mit der Beendung der provisorischen Nutzung zu rechnen?
2. Wo wird das Pflegebüro „Olia“ dann dauerhaft angesiedelt?
3. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Pflegebüros in Bezug auf den Nachweis von Parkmöglichkeiten für ihre Dienstfahrzeuge?
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving folgende Beantwortung einer Anfrage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes -Geschäftsbereich Bauaufsicht- Az.: 61/5-2-041754 vom 15.09. 2014 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:

Frage 1: Wann ist mit der Beendung der provisorischen Nutzung zu rechnen?
Nach Auskunft der Geschäftsführerin wird der olia-Pflegedienst Räumlichkeiten im Gebäude „Minister-Stein-Allee 2“ beziehen. Da die dort vorgesehenen Räumlichkeiten jedoch nicht zum vorgesehenen Termin bezugsfertig erstellt waren, hat der Eigentümer übergangsweise seine leerstehende Eigentumswohnung im Wohnhaus „Im Löken 2“ zur Nutzung zur Verfügung gestellt. In der Wohnung ist nur notdürftig ein Arbeitsplatz -zur Schlüsselverwaltung- eingerichtet. Die Geschäftsführerin rechnet damit, dass bis Ende September die Nutzung „Im Löken 27“ aufgegeben und der Umzug vollzogen sein wird.
Frage 2: Wo wird das Pflegebüro „Olia“ dann dauerhaft angesiedelt?
Wie unter Antwort zu Frage 1 aufgeführt, wird der Pflegedienst zukünftig seinen Firmensitz am Standort „Minister-Stein-Allee 2“ haben.
Frage 3: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Pflegebüros in Bezug auf den Nachweis von Parkmöglichkeiten für ihre Dienstfahrzeuge?
Grundsätzlich ist die Zahl der notwendigen Stellplätze auf Grundlage von Erfahrungswerten zu ermitteln. Demnach richtet sich bei Pflegebüros die Zahl der notwendigen Stellplätze nach dem tatsächlich vorhandenen Fahrzeugbestand. Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass die Mitarbeiter von Pflegebüros nur kurz am Bürostandort parken und die Fahrzeuge nach Dienstschluss vielfach mit nach Hause nehmen und dort parken.

14. Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
zu TOP 14.1
Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13468-14)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgende Mitteilungen aus dem Gremieninformationssystem zur Kenntnis:

Anbindung der Brechtener Heide an die Bus-Linie 414, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 09.02.2011 (Drucksache Nr.: 02940-10)
Abschlussbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 08.07.2014
DSW21 werden zum Fahrplanwechsel im Oktober 2014 den neuen Linienweg durch die Brechtener Heide befahren und haben dazu bereits den Konzessionsantrag eingereicht. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

Abgesenkte Gullydeckel Evinger Straße, vor den Hausnummern 264 und 299, Einwohnerfragestunde, Sitzung 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 13067-14)
Sachstandsfortschreibung Tiefbauamt 10.07.2014
Beim Ortstermin des Bezirksmeisters am 09.07.14 ist vor Hausnummer 299 kein beschädigter Schachtdeckel oder Straßeneinlauf gefunden worden.
Höhe Haus Nummer 264 ist ein Schachtdeckel der mit eigenen Mitarbeitern bis zum IV Quartal instandgesetzt wird.




Instandsetzung des Radweges an der Derner Straße, Antrag Fraktion B'90/Die Grünen, Sitzung 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 12985-14)
Sachstandsfortschreibung Tiefbauamt 08.07.2014
Der Eigentümer Straßen NRW wurde am 07.07.14 um Auskunft hinsichtlich der Instandsetzung gebeten.

Ausschilderung des Kommunalfriedhofs aus Richtung Mengede auf der Ellinghauser Str. (L657) im beampelten Kreuzungsbereich Ellinghauser Straße/Holthauser Straße Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12989-14) Sitzung 02.07.2014
Abschlussbericht Tiefbauamt 21.07.2014
Zur Vermeidung von Fehlfahrten zum Kommunalfriedhof wird eine ergänzende Wegweisung zum „Kommunalfriedhof“ am Knotenpunkt Ellinghauser Str./Holthauser Str. aus Fahrtrichtung Westen für erforderlich gehalten. Eine entsprechende Anordnung zur Aufnahme dieses Zieles in der Wegweisung wurde dem Landesbetrieb Straßen NRW, als zuständigem Straßenbaulastträger, bereits erteilt. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist nach Mitteilung des Landesbetriebs noch in diesem Jahr zu rechnen.

Installierung von Hinweisschildern für die Naturschutzgebiete Grävingholz und Süggelwald, Eingabe aus der Bürgerschaft, Sitzung 13.11.2013 (Drucksache Nr.: 11106-13)
Abschlussbericht Umweltamt 29.07.2014
Die Beschilderung in den beiden Naturschutzgebieten ist inzwischen ausgeführt worden.

Versetzung von Steinabgrenzungen von der Osterfeldstraße/Ecke Badische Straße zu dem Straßenabschnitt Osterfeldstraße gegenüber der Osterfeld Grundschule, Osterfeldstraße 131, ab der Bushaltestelle bis zur Osterfeldstraße/Ecke Preußische Straße, Antrag SPD-Fraktion,
Abschlussbericht Tiefbauamt / Geschäftsbereich Nord-Grün 14.08.2014
Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving, Antrag Seniorenbeirat Dortmund-Eving, Sitzung 14.05.2014 (Drucksache Nr.: 12493-14)
Abschlussbericht Sozialamt 04.08.2014
Die Stelle wird nach Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberin stadtintern für eine Nachbesetzung vorbehaltlich der Zustimmung durch die Personalverwaltung rechtzeitig ausgeschrieben.

Ersatz der nicht mehr erkennbaren Beschilderung des Geh- und Radweges, parallel zur Kemminghauser Straße, von Alter Heideweg bis Ende, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 14.05.2014 (Drucksache Nr.: 12619-14)
Abschlussbericht Tiefbauamt 14.08.2014
Der kombinierten Geh- und Radweg, parallel zur Kemminghauser Straße (von Lüdinghauser Straße bis zum Ende, Richtung Kirchderne) liegt in der Baulast von Straßen NRW. Der Vorgang wurde an die Behörde weitergeleitet.




Bepflanzung der Baumscheiben in der Oetringhauser Straße, Höhe Hausnummer 62 hier: Überprüfung der Bodenbeschaffenheit im Grünstreifen Oetringhauser Straße 62, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 06542-12-E2)
Abschlussbericht Tiefbauamt / Geschäftsbereich Nord-Grün 14.08.2014
Das Tiefbauamt wird dem Beschluss der Bezirksvertretung folgen und in der nächsten Pflanzperiode „ausgewachsenen“ Alleebaum mit einem Stammumfang von 18-20 cm und einer Höhe von mindestens 3m zu pflanzen.
Reinigung des Parkplatzes und der Gehwege im Bereich von der Sparkasse bis zum
Netto-Markt in Dortmund Brechten, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 14.05.2014 (Drucksache Nr.: 01253-10-E2)

Abschlussbericht Tiefbauamt 14.07.2014
Die EDG hat eine Sonderreinigung zugesagt. Bei der ca. im September anstehenden Aktualisierung der Straßenreinigungssatzung, Teil Straßenverzeichnis wird der Abschnitt mit berücksichtigt.

Widmungserweiterung eines Teilabschnittes der Schleifenstraße in Dortmund-Eving, Vorlage der Verwaltung, Sitzungen 02.04.2014, 14.05.2014 und 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 11979-14)
Abschlussbericht Tiefbauamt 01.09.2014
Das Widmungsverfahren ist nach Ablauf der Klagefrist bestandskräftig abgeschlossen worden.


Stens Franz Göken
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführer