N i e d e r s c h r i f t

über die 77. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 26.05.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:50 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Leniger (CDU)i. V. für Herrn RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Herr RM Mielicki (SPD)i. V. für Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Frau sB Krämer-Knorri. V. für Herrn sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Oshege - Seniorenbeirat
Herr sE Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“ i. V. für Herrn Steiner
Herr Zühlke - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Frau Helfer - Büro 7/Dez
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Sümer – 60/3-4
Frau Ewert – 60/2-2
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Schütte - 64/stv. AL
Herr Liebig - 65/GF
Herr Jücker – 65/4 GO
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram – 68/1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Glaser - 6/MTC
Herr Sommerer – 12/AL
Herr Ellerkamp – 8/FT
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01
4. Gäste:
Herr Dr. Nissen - Sonae WestShopping AGzu TOP 2.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 77. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.05.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
Der Antrag wurde im AUSW am 18.06.2003 beschlossen.
2.2 Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06357-04)

Hinweis:
Aufgrund des Umfanges der Vorlage wird diese den
- Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern über die Schließfächer im Rathaus
- sachkundigen Einwohnern über die Beiräte
- beratenden Mitgliedern mit separater Post
zur Verfügung gestellt.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung; IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 210n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05815-04)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06065-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 11.05.2004 (Drucksache Nr.: 06065-04E)

3.3 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Sachstand 2004 und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05908-04)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05969-04)

3.5 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 220 - Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05952-04)
3.6 Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05940-04)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung -
Hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 160 - Vogelsiedlung - II. Information zum geänderten Plankonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06133-04)

3.8 Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte

Hinweis zu TOP 3.8.1 - 3.8.12:
Aufgrund des Umfanges der Vorlagen zu TOP 3.8.1 bis 3.8.12 werden diese den
- Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern über die Schließfächer im Rathaus
- sachkundigen Einwohnern über die Beiräte
- beratenden Mitgliedern mit separater Post
zur Verfügung gestellt.

3.8.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06042-04)

3.8.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06044-04)

3.8.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06045-04)

3.8.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06041-04)

3.8.5 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06046-04)

3.8.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06048-04)

3.8.7 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06049-04)

3.8.8 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06050-04)


3.8.9 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06051-04)

3.8.10 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06052-04)

3.8.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06053-04)

3.8.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06054-04)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06251-04)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2004 behandelt worden sind.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06256-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06351-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Arbeitsbericht 2003 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05931-04)

6.2 Wohnen im Alter - Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05834-04-ATS)
Der Antrag wurde im AUSW am 28.04.2004 eingebracht und vertagt.
- Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 28.04.2004 (Drucksache Nr.: 05834-04-ATSE)





7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung im Rahmen des alternativen
Finanzierungsmodells
Hier: Bert-Brecht-Gymnasium / Droste-Hülshoff-Realschule
Gymnasium an der Schweizer Allee
Westricher Grundschule
Hauptschule Kirchlinde inkl. Erweiterung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06072-04)

7.2 Grundsanierung des Südbades
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05993-04)
(wird nachgereicht)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05777-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 1. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06203-04)

12. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- unbesetzt -

13. Dezernatsübergreifende Aufgaben

13.1 Wanderungsbilanz für Dortmund und Umgebung
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06088-04-ATS)
Die Bitte um Stellungnahme wurde im AUSW am 28.04.2004 eingebracht und vertagt.
13.2 Immobilienmarkt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06058-04)
Die Bitte um Stellungnahme wurde im AUSW am 28.04.2004 eingebracht und vertagt.
- Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO (Drucksache Nr.: 06058-04St)
Anlagen: Immobilienmarktbericht 2003 und Kennzahlen 2003/2004
13.3 Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05576-04)

14. Anfragen
- unbesetzt -

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr RM Berndsen wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jostes weist als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jostes macht den Vorschlag, die Vorlage zu TOP 7.2 Grundsanierung des Südbades (Drucksache Nr.: 05993-04), die mit Schreiben vom 18.05.2004 zugesandt wurde, direkt nach TOP 2 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird einstimmig wie vorgeschlagen geändert festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Fördermittel für Ferngleise am Dortmunder Hauptbahnhof
(Drucksache Nr.: 04428-03-ATC)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04428-03-ATC-ATB) (wurde
nachgereicht)

Herr RM Jostes informiert darüber, dass er die Beteiligten am Projekt 3do schriftlich gebeten hatte, ggf. über aktuelle Planungen und Fortschritte in der heutigen Sitzung des AUSW zu berichten. Sollte es keine aktuellen Informationen geben, sollte Fehlanzeige gemeldet werden.

Frau Dr. Calhoun – Eisenbahn-Bundesamt – hat mit Fax vom 13.05.2004 Fehlanzeige gemeldet. Außerdem wurde mit Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 13.05.2004 für den Bereich des Tiefbauamtes Fehlanzeige gemeldet.

Herr Hansen von der Deutschen Bahn AG – Station & Service – hat mit Fax vom 25.05.2004 mitgeteilt, dass er aus terminlichen Gründen leider nicht teilnehmen könne. Herr RM Jostes verliest das Fax, das folgenden Wortlaut hat:
“... vorab danke ich Ihnen für die Einladung zu der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.05.2004.
Aus terminlichen Gründen kann ich an der morgen stattfindenden Sitzung leider nicht teilnehmen.
Eine Teilnahme der Bahn ist aus meiner Sicht auch nicht zwingend erforderlich, da die Projektpartner für „3do“ die aufkommenden Fragen sicherlich kompetent und im Sinne des Projektes beantworten können.
Besonders hervorheben möchte ich hierbei Herrn Stadtrat Ullrich Sierau, der im Verlauf des letzten Arbeitsgesprächs in Berlin am 19.05.2004 über die neuesten Entwicklungen informiert worden ist und an den getroffenen Beschlüssen und weiteren Verfahrensweisen aktiv mitgewirkt hat.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass die Bahn für das Projekt „3do“ nicht als aktiver Betreiber angesehen werden darf. Vielmehr wird hier einem privaten Investor die Möglichkeit gegeben, ein kommerzielles Gebäude auf einem Bahngelände im Zentrum der Stadt Dortmund zu errichten. Stadt und Bahn profitieren davon, weil durch das 3do-Center der Hauptbahnhof attraktiver und facettenreicher wird und somit eine neue moderne Verkehrsstation als „Tor zur Stadt“ entsteht.
Die Bahn steht weiter hinter diesem Projekt und versucht nach Kräften den Investor SONAE bei seinen Bemühungen zu unterstützen, dieses ambitionierte Projekt in seiner bislang einzigartigen Gestalt im Zentrum Dortmunds zu verwirklichen.“

Herr RM Jostes gibt an, dass Herr StR Sierau über den aktuellen Projektstand insgesamt und Herr Schließler für den Stadtbahnbau über die Sachlage berichten werden sowie Herr Dr. Nissen bei Fragen zur Verfügung stehe.

Herr RM Sauer spricht das Jahresförderprogramm für 2005 im Hinblick auf die Städtebauförderungsmittel an. Darin sind für den nördlichen und südlichen Bahnhofsvorplatz Mittel in Höhe von 7,2 Mio. € angegeben. Die von Herrn Prof. Fritschi geplanten Maßnahmen sind nach Meinung der CDU-Fraktion mit den genannten Mitteln nicht durchführbar.
Herr RM Sauer bittet um Antwort auf folgende Fragen:
- In welchem Planungsstadium werden die tatsächlichen Baukosten offengelegt?
- An der Nordseite ist eine Tunnelstraße vorgesehen. Welche Tunnelsicherheitsstandards sind hier
notwendig? Ist sichergestellt, dass die Betriebskosten nicht zu Lasten der Stadt gehen? Wie
sehen die vertraglichen Regelungen aus?
- Die CDU-Fraktion erwartet für das gesamte Verkehrskonzept einen Zwischenbericht, der als
Grundlage für weitere Abmachungen mit dem Investor dienen sollte. Beispielhaft nennt Herr RM
Sauer die Fahrraddurchfahrt durch den Hauptbahnhof und mögliche Alternativen dazu.
Ein Zwischenbericht sei für die Qualität der Bahnhofsfunktion während der Bauzeit von
erheblicher Bedeutung.
- Die Themen Brandschutzkonzept und Gefahrenguttransport seien nichts Neues. Die Gründe,
warum diese Themen nicht abschließend geklärt sind, sind darzulegen.

Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Herr RM Sauer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Herr StR Sierau erläutert vor dem Hintergrund des Briefes des Herrn Hansen, dass er sich nicht als Antragsteller zum Planfeststellungsverfahren über den Stand seiner Kenntnis und Wahrnehmung über das Gespräch am 19.05.2004 in Berlin äußern werde.

Herr StR Sierau verweist auf die Satzungsbeschlüsse des Rates zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Bahn mitgeteilt, dass Unterlagen zum Brandschutz und Gefahrguttransport für das Planfeststellungsverfahren fehlen. Zusagen über Fördermittel des Bundes über 75 Mio. € und des Landes über 55 Mio. € liegen vor. Das städtebauliche Konzept ist zur Zeit zwischen den Beteiligten in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Juni 2004 im Gestaltungsbeirat und anschließend im Ausschuss präsentiert.
Zum aktuellen Stand stellt Herr StR Sierau dar, dass am 19.05.2004 zunächst alle Beteiligten zusammentreffen sollten, um verschiedene Fragen, u. a. zum bilateralen Verhältnis zwischen der Bahn AG und dem Investor, zu klären.
Auch wollte z. B. die Deutsche Bahn AG wissen, wie es eingeschätzt wird, dass der Bahnhof bis zur Fußball-WM nicht fertig sein wird und ob dies Auswirkungen auf die Fördermittel haben könnte. Derzeitig gibt es von Seiten der Bahn keinen Hinweis darauf, dass das Personenverkehrsaufkommen aus Anlass der Fußball-WM so hoch sein wird, dass es nicht beherrschbar sein wird. Beide Fördermittelgeber haben erklärt, dass diese Frage weder die Förderfähigkeit noch die –bereitschaft tangieren würde. Der Bahnhof werde nicht wegen der Fußball-WM gefördert.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau waren sich alle Beteiligten am 19.05.2004 einig, dass mit dem Bau der Bahnstation frühestmöglich begonnen werden solle. Es solle nicht zu große Beeinträchtigungen im Rahmen der Fußball-WM geben.
Die Dortmunder Feuerwehr wurde zu den im Planfeststellungsverfahren aufgetauchten Themen Brandschutz und Gefahrgut gebeten, Stellung zu nehmen, da hier ausreichender Sachverstand für solche Fragestellungen vorliege. Der Brandschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Einkaufs- und Unterhaltungsbereich zu sehen.
Die Feuerwehr der Stadt Dortmund habe sieben Brandszenarien durchgeführt und kommt zum Ergebnis, dass alle Szenarien technisch und taktisch beherrschbar seien. Dies ist dem Brandschutzgutachter, der vom Investor beauftragt wurde, mitgeteilt worden. Die Dortmunder Feuerwehr hat sich mit anderen Sachverständigen und großen Feuerwehren rückgekoppelt.

In Sachen Gefahrguttransporte wurde am 19.05.2004 vereinbart, dass der Investor eine Risikoanalyse bei einem Gefahrgutexperten in Auftrag gibt. Alle Informationen und Unterlagen wurden von der DB AG zur Verfügung gestellt.

Zur Frage der Gefahrguttransporte wurden laut Herrn StR Sierau keine quantitativen Angaben gemacht. Es sei aber wohl von der Deutschen Bahn AG gewünscht, diese Transporte von der Straße auf die Schiene zu holen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass erst nach Vorlage der Risikoanalyse beim Eisenbahn-Bundesamt eine Bewertung erfolgen wird, danach kommt es zum Planfeststellungsbeschluss.

Zu den Fragen des Herrn RM Sauer gibt Herr StR Sierau an, dass der Förderantrag zum städtebaulichen Umfeld im Vorfeld mit dem Landesministerium erörtert wurde: Es sollte mit Projektanmeldungen begonnen werden, auch wenn die Kosten abschließend noch nicht dargestellt werden können.
Zum weiteren Vorgehen wird der Ausschuss informiert werden.

Für die Stadt Dortmund erklärt Herr StR Sierau, dass die Kommunikation zwischen den Beteiligten läuft. Was aus Sicht der Stadt Dortmund zu tun war, ist erledigt.

Herr StD Fehlemann ergänzt, dass mit der Projektgruppe 6/MTC ein Logistikkonzept für die Bauzeit für die Personen, die Taxen etc. im und am Hauptbahnhof aufgestellt werden wird. Mit dem Investor und 6/MTC besteht Einigkeit darüber, dass die Erschließung in mehreren Paketen abgearbeitet wird. Im Erschließungsvertrag ist u. a. auch zu regeln, ob es bei der Tunnelsituation im Bahnhof bleibe. Die heutigen Richtlinien sagen aus, dass ein Tunnel bei 70 m beginnt. Sollte ein Tunnel entstehen, durch den Fußgänger und Radfahrer gehen, ist der höchste Sicherheitsstandard zu fordern und zu überlegen, wie hoch die Betriebskosten sind. Es sei üblich, dass im Erschließungsvertrag eine Ablöse der Betriebskosten erfolgt.

Frau RM Reuter hat den Eindruck, dass die Reibungsverluste zwischen Sonae und der Deutschen Bahn sehr groß seien. Sie erkennt immer neue Vorwände, um den Baubeginn zu verzögern und nicht sagen zu müssen, dass das Projekt nicht durchführbar sei. Die bisherigen Gewinnerwartungen seien für den Investor nicht mehr zu realisieren. Sie fordert einen Neuanfang, um zu einem funktionierenden Bahnhof zu kommen und begründet anschließend den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2004.

Herr RM Harnisch teilt die Einschätzung des Herrn RM Sauer, dass die Thematik der Gefahrguttransporte zu lange dauert.
Für ihn ist wichtig, dass der Hauptbahnhof unabhängig von der Fußball-WM gefördert werde und alle Beteiligten weiter zur Verkehrsstation und zu 3do stehen. Nicht nur eine vernünftige Verkehrsstation, sondern auch eine Verknüpfung von der City zur Nordstadt werde gefordert. Er verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion weiter zu diesem Projekt steht. In der Vergangenheit seien Fehler bei der Bahn gemacht worden.
Herr RM Harnisch lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die SPD-Fraktion ab.

Zu den eingangs von Herrn RM Sauer gestellten Fragen ergänzt Herr StR Sierau, dass derzeitig zu den Fördergeldern und den Baukosten keine weiteren Angaben gemacht werden können. Der weiterentwickelte Entwurf wird dem Ausschuss bald vorgestellt werden. Auf der Grundlage der Konkretisierung werde eine Kostenschätzung erfolgen.
Zunächst wird das Hauptgebäude errichtet werden, bevor im öffentlichen Raum City und Nordstadt miteinander verknüpft werden.

Herr Schließler gibt einen kurzen Zwischenbericht zum Stand der Arbeiten im Rahmen des Stadtbahnprojekts „Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen im Dortmunder Hauptbahnhof“. Im Februar 2003 wurde ein Förderantrag an das Land parallel zum Förderantrag für das 3do und die Verkehrsstationen gestellt. Im Mai 2003 wurde der Stadt die grundsätzliche Förderbereitschaft des Landes für dieses Projekt mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf mit den von der Stadt beauftragten Ingenieurbüros durchgearbeitet, weiterentwickelt und konkretisiert. Die Abstimmung mit den Dortmunder Stadtwerken ist erfolgt. Die Bauabläufe - insbesondere die Abhängigkeit zum Bau der Verkehrsstation - sind zusammen mit den Büros auf Seiten Sonae West vorangetrieben worden. Es wurden z. B. auch zusätzliche Alternativen für die südliche Verknüpfung mit Blick auf Gestaltung und Bebaubarkeit untersucht und entschieden. Im Ergebnis konnte die dem Land vorgestellte und förderfähige Planung bestätigt und verfeinert werden. Die Verwaltung bereitet zur Zeit den Baubeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlagen im Dortmunder Hauptbahnhof für die Ratssitzung am 15.07.2004 vor. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses werden die Ausschreibungs-pakete festgelegt und ausgearbeitet.

Herr RM Münch befürchtet, dass es bis 2006 keine Veränderung am Bahnhof geben wird. Angesichts der Fußball-WM hält er dies ggf. für besser als eine Riesenbaustelle. Seines Erachtens hätte die Stadt Dortmund 1999 nur eine Neugestaltung des Bahnhofs ins Auge fassen sollen.

Frau RM Reuter geht zur Fußball-WM 2006 von einer Baustelle und Beeinträchtigungen aus. Das Projekt bringt ihres Erachtens die Stadt nicht nach vorne.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass bei Großprojekten zumindest Konsens darüber bestehen müsse, wie mit dem Thema umgegangen wird. Für ihn ist erkennbar, dass die wesentlichen Kräfte an diesem Projekt sich Mühe geben, es zum Erfolg zu führen.
Er erläutert, dass es bis zum Jahr 1999 kein Informationsdefizit gegeben habe, da es eine Kommission gab, die an einem Tisch gesessen hat. Leider wurde diese Kommission abgeschafft.
Herr RM Drabig fragt nach dem Selbstverständnis des Ausschusses, wenn z. B. dem Gestaltungsbeirat vor dem Ausschuss Projekte und Unterlagen präsentiert werden. Er beklagt, dass der Ausschuss Kompetenzen abgegeben habe und dass er nicht informiert werde.

Herr StR Sierau verweist darauf, dass es positiv sei, unter Beteiligung der Politik Dinge vorzuberaten. Es sei klar, dass die Entscheidung erst im Rat falle. Zum weiteren Procedere wird die Gestaltung des öffentlichen Raumes von der Verwaltung vorbereitet werden.
Im Juli 2004 ist ein Folgetermin zum Termin am 19.05.2004 geplant. Auch soll das Thema des Dortmunder Hauptbahnhofes noch für den Juli im Holding-Vorstand der Deutschen Bahn AG angemeldet werden, um dort das Einverständnis für die Vertragswerke zu erhalten.
Auf die Frage des Herrn RM Drabig stellt Herr StR Sierau dar, dass der Gestaltungsbeirat sich in der nächsten Sitzung auf der Grundlage des von Herrn Prof. Fritschi gewonnenen Wettbewerbes eine Konzeption anschauen wird, die eine Integration des Projektes in den öffentlichen Raum vorsieht.

Im Vorgriff auf eine Befassung im Ausschuss werde das Konzept im Gestaltungsbeirat vorgestellt, um im Vorfeld Fragen klären zu können und die Beratung im Ausschuss zu erleichtern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 04428-03-ATC-ATB) mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Ausschuss kritisiert, dass die VertreterInnen der Bahn AG zum wiederholten Male nicht Bericht erstatten. In diesem Fall, bei dem es eindeutig um bahnspezifische Belange geht, die das Planfeststellungsverfahren weiter verzögern, ist die Haltung der Bahn umso unverständlicher.

Der Ausschuss fordert den Oberbürgermeister auf, alle Projektbeteiligten sowie die Fraktionsspitzen und PlanungssprecherInnen unverzüglich zu einem round-table-Gespräch einzuladen, um den Projektstand und die Konsequenzen im Hinblick auf das Zeitfenster bis zur WM 2006 zu erläutern.

Der Ausschuss erwartet eine Stellungnahme zu der Problematik der Gefahrguttransporte im Falle eines Bahnhofsumbaus. Dabei ist darauf einzugehen, worin die Problematik besteht, seit wann sie bekannt ist und welche neuen Aspekte sich ergeben haben, die eine weitere Warteschleife im Planfeststellungsver-fahren bedingen. Darüber hinaus ist darzulegen, wie der Gefahrguttransport zur Zeit in Dortmund abgewickelt wird und welche Änderungen geplant sind.

zu TOP 2.2
Bauleitplanung
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Planes) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des F-Plan-Entwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht
(Drucksache Nr.: 06357-04)

Herr RM Jostes schlägt vor, die Beratungen in den Bezirksvertretungen abzuwarten und am 09.06.2004 im AUSW eine Empfehlung an den Rat auszusprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die Vorlage als eingebracht an und vertagt sie auf die Sitzung am 09.06.2004.

zu TOP 7.2
Grundsanierung des Südbades
(Drucksache Nr.: 05993-04)
- Ergänzungsschreiben des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. (Drucksache-Nr. 05993-04E)
- Auszug der Ratskommission „Sanierung Südbad“ aus der Sitzung am 17.05.2004 (Drucksache-Nr. 05593-04EE)
(wurden nachversandt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2004 (Drucksache-Nr. 05593-04-ATC) (wurde nachgereicht)

Herr Jücker erklärt, dass der Ratsbeschluss vom 18.12.2003 ein Grundsatzbeschluss zur Grundsanierung auf der Basis einer groben Kostenschätzung war. Hierauf sollte der vorliegende Baubeschluss zur Grundsanierung folgen, der die Wiederherstellung des Südbades als Wettkampfstätte zum Ziel hat. Dazu ist insbesondere eine Überarbeitung des Raumprogrammes und der Technik notwendig. Anhand von Folien geht Herr Jücker auf die Raumzuordnung in den einzelnen Stockwerken ein. Die Pläne sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Von den ehemaligen Wannenbädern im Kellergeschoss wird eines aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten bleiben. Die größten Änderungen ergeben sich im Erdgeschoss, wo der frühere Damenumkleidebereich für externe Vermietung oder Fitnessräume frei wird.


Um die Wettkampffähigkeit herzustellen, wird das Schwimmbecken auf eine Wettkampflänge von 50 m verlängert, die Beleuchtung auf die Wettkampfanforderungen ausgelegt und die Beckendurchströmung verändert. Belange des Denkmalschutzes werden auch berücksichtigt, um Originalbausubstanz zu erhalten, z. B. die Wandgestaltung an der Nordseite, die von einem Künstler gestaltet wurde. Der Charakter des Gebäudes wird im Außenbereich durch eine als Keramik- und Stahlbetonfläche zu erkennende Fassade erhalten bleiben.

Der Zeitplan sieht vor, dass voraussichtlich Ende Juni 2004 der Bauantrag für die Maßnahmen eingereicht wird. Die Zustimmung der Bezirksregierung in Arnsberg zur Baumaßnahme wird derzeitig eingeholt. Nach dem Ratsbeschluss, der Genehmigung des Bauantrages und der Zustimmung aus Arnsberg wird die EU-weite Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen. Der Baubeginn ist für November 2004 geplant.

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2004 und bittet darum, ihn als eingebracht zu betrachten und mit der Vorlage an die weiteren Gremien ohne Beschlussempfehlung weiterzugeben, so dass ein Beschluss im Rat gefasst werden könne.
Die CDU-Fraktion stellt sich vor, dass nach Fertigstellung das Gebäude einem Neubau entspricht. Wichtig sei außerdem, mehr Mittel für die Bestandsgebäude zur Verfügung zu stellen, um diese in Schuss zu halten.

Auf die Frage des Herrn RM Harnisch, ob der Denkmalschutz sich als Hindernis ergibt und was er im Zuge der Sanierung für Zusatzkosten verursacht, stellen Herr RM Jostes und Frau RM Reuter heraus, dass der Denkmalschutz kein Hindernis sei, auch nicht in finanzieller Hinsicht. Dies sei in der Ratskommission Grundsanierung des Südbades deutlich gemacht worden.

Herr RM Jostes fordert die SPD-Fraktion dazu auf, wieder ein Mitglied in die Ratskommission zu entsenden.

Frau RM Reuter unterstützt im Namen ihrer Fraktion die Sanierung und damit auch den Baubeschluss. Zum CDU-Antrag meldet Frau RM Reuter Beratungsbedarf an.

Herr RM Berndsen hat Bedenken, zur Deckung der Verpflichtungsermächtigung die Gelder zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße zu nehmen. Dies dürfe nicht dazu führen, dass die Maßnahme später durchgeführt werde.

Herr StD Fehlemann erläutert dazu, dass die Deckungsvorschläge nur haushaltstechnisch notwendig seien, sie haben nichts mit der Verzögerung eines Projektes zu tun. Die Lindenhorster Straße werde weiter ausgeschrieben und gebaut.

Auf verschiedene Fragen erläutert Herr Jücker, dass Vorgespräche zur behindertengerechten Ausstattung stattgefunden haben und weitere Gespräche folgen werden. Anregungen wurden bereits aufgenommen.
Zur Frage nach möglichen Energieeinsparungen durch die Grundsanierung, z. B. durch eine Solaranlage, gibt Herr Jücker an, dass die in der Vorlage genannten Minderaufwendungen aufgrund technischer Verbesserungen sich nur auf die Reduzierung der erforderlichen jährlichen Wärmeleistung ergebe. Photovoltaik ist wegen der Dachkonstruktion des Südbades nicht möglich.
Bei den in der Vorlage benannten Kosten liegt eine Kostenberechnung mit einer detaillierteren Planung und Berechnung nach Gewerken als bei der Kostenschätzung im Dezember 2003 zugrunde.

Herr Liebig bestätigt, es sei davon auszugehen, dass die Kosten eingehalten werden, und bezieht sich hierbei beispielhaft auf andere Maßnahmen.

Zu Punkt 4 des CDU-Antrages stellt Herr StD Fehlemann heraus, dass die Einzelausschreibung nach Gewerken selbstverständlich sei, da darüber eine Kostensteuerung möglich sei.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2004 mit der Bezeichnung „Grundsanierung des Südbades“ (Drucksache-Nr. 05593-04-ATC) als eingebracht und gibt ihn ohne Beschlussempfehlung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter:

“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, die Vorlage mit folgenden Ergänzungen zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, an den Kernaussagen des am 11.07.2002 beschlossenen Bäderkonzept festzuhalten. Insbesondere die Übergabe der noch verbliebenen städtischen Hallenbäder an einen privaten Investor sollte weiterhin oberste Priorität haben.


2. Der Rat stellt jedoch fest, dass sämtliche beschlossenen Fristen des Bäderkonzepts verstrichen sind und die Verhandlungen mit einem potentiellen Investor zumindest ins Stocken geraten sind.
3. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, zu prüfen, inwieweit das Ausschreibungsverfahren für die sieben Hallenbäder modifiziert oder aufgehoben werden kann. Gegebenenfalls ist hierbei auch an eine Neuausschreibung zu denken, an der sich der bisherige Verhandlungspartner der Stadt selbstverständlich erneut beteiligen kann.
4. Der Rat der Stadt fordert die Städtische Immobilienwirtschaft auf, sämtliche Gewerke zur Sanierung des Südbades einzeln auszuschreiben. Ziel dieser Einzelausschreibung ist es, das heimische Handwerk an den Sanierungsmaßnahmen besonders zu beteiligen.
5. Der Kämmerer wird aufgefordert, beim Wechsel von kameralistischer auf doppische Haushaltsführung im Rahmen des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass genügend Rückstellungen für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen gebildet werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig unter Beifügung des CDU-Antrages bei einer Enthaltung durch Herrn RM Brunstein dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Sanierung des Südbades mit Kosten- von 10,1 Mio. € brutto. Zuzüglich sind Kosten für die baulichen Maßnahmen zur Zertifizierung und Anerkennung als Wettkampfstätte i. H. v. 2,2 Mio. € brutto notwendig.
Zusammen mit den vom Rat der Stadt am 18.12.2003 bereits beschlossenen Kosten für die Entkernung von 1,1 Mio. € beträgt das gesamte Investitionsvolumen 13,4 Mio. € brutto.

2. Die Veranschlagung der Grundsanierung Südbad erfordert eine veränderte Prioritätensetzung. Auch für die Haushaltsplanung 2005 und die Finanzplanung
bis 2008 muss das Ziel eines jährlich ausgeglichenen Vermögenshaushalt erreicht werden. Dies erfolgt ggf. durch die Verschiebung oder Aufgabe anderer Projekte.

3. Die im Haushaltsjahr 2004 erforderlichen Sanierungsarbeiten i. H. v. 948.276 € netto werden aus der Finanzposition 5700.9404.0002 - Hallenbäder/Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff - finanziert. Diese Finanzposition ist Bestandteil der im Rahmen der Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2004 erstellten und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Prioritätenliste (Dringlichkeitsliste gemäß § 81 II GO NRW) für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen.

4. Da bisher im Haushalt noch keine Steueranteile berücksichtigt wurden, wird der Stadtkämmerer ermächtigt, die im Jahr 2004 erforderlichen Ausgaben für
Vorsteuern von 151.724 € außerplanmäßig im Verwaltungshaushalt bereitzustellen.

5. Gleichzeitig genehmigt der Rat gemäß § 84 GO die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in 2004 zu Lasten des Jahres 2005
bei der HHSt. 5700.9411.0113 - Instandsetzungsarbeiten Südbad i. H. v. 8,0 Mio. €..
Deckung: siehe Begründung, 5. Haushaltsmäßige Finanzierung.

6. Mit der Realisierung der Maßnahme wird erst nach einem positiven Ergebnis des laufenden Verfahrens zur Anerkennung als DSV-wettkampfgerechte Anlage begonnen.

7. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen
Partnern mit der Durchführung der Maßnahme.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung; IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 210n
(Drucksache Nr.: 05815-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In O 210n - östlich Semerteichstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu den Punkten 6.1- 6.10 und 6.12 - 6.35 nicht zu folgen
- den Anregungen zu Pkt. 6.11 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen
und teilweise nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung von 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.07.2003 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 6.1 und 6.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 As. 1 GO NRW



III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 210n - östlich Semerteichstraße - die modifizierte Begründung vom 24. 03. 2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 06065-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 11.05.2004 (Drucksache-Nr. 06065-04E)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 12.05.2004 (wurde nachversandt)

Frau RM Schilling macht im Namen der SPD-Fraktion die Zustimmung zu dieser Bauleitplanung deutlich. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 11.05.2004 fordert sie die Verwaltung auf zu prüfen, wie eine vorübergehende, bis zur Fertigstellung des Neubaus der Grundschule Oespel-Kley bzw. des Bau des P+R-Platzes Hauert andauernde Rückverlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. „Schleife Oespel“ geregelt werden könne.
Außerdem bittet sie die Verwaltung das Bundesstraßenbauamt aufzufordern, als Straßenbaulastträger Flüsterbelag aufzubringen, da kein aktiver Schallschutz zur A 45 möglich sei.

Herr RM Neumann spricht sich im Namen der CDU-Fraktion auch für die Vorlage aus und unterstützt den Vorschlag der Frau RM Schilling, dass der Bezirksvertretungsbeschluss als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben werde.

Herr Wilde macht deutlich, dass der Prüfauftrag nicht den Bebauungsplan betreffe, auch wenn die Busschleife hierin festgesetzt wurde. Eine temporäre Beibehaltung der Busschleife ist denkbar und muss an anderer Stelle geprüft und entschieden werden.
Zum Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde erklärt Herr Wilde, dass im Bebauungsplan an der Nordgrenze eine ökologische Ausgleichsfläche von ca. 50 m Breite festgesetzt wurde. Die vom Beirat vorgeschlagene Fläche gehe darüber hinaus und ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Zur Anregung mit dem Flüsterasphalt sagt Herr Wilde zu, die zuständige Stelle anzuschreiben, dass bei künftigen Umbaumaßnahmen der Anregung gefolgt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 123
- Ortskern Oespel - geprüft und beschließt,
a) den Anregungen unter Punkt 18.1 bis 18.4, 18.6 und 18.8 bis 18.10 sowie 19.1.5.1 und 19.1.5.2 dieser Vorlage gänzlich nicht zu folgen;
b) den Anregungen unter Punkt 18.5 und 18.7 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen;
c) sowie die unter Punkt 18.5 und 18.7 teilweise und 19.1.1, 19.1.4, 19.1.5 und 19.1.6 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen gänzlich zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 21.02.2003 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 19.2 dieser Vorlage und die aktualisierte Begründung vom 02.04.2004 dem Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - einschließlich der unter den Ziffern 18 und 19 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 - Kleybredde - und Lü 152 - Indupark -).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt für einen erweiterten Teilbereich die Anordnung einer Umlegung. Der erweiterte Umlegungsbereich ist unter Punkt 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.3
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Sachstand 2004 und weiteres Vorgehen
(Drucksache Nr.: 05908-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 05969-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan In O 207 - Körne-Südwest - für den unter Ziffer 1 der Vorlage dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (1. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 01.04.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 220 - Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 05952-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 220 - Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141 BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.6
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
(Drucksache Nr.: 05940-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.03.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung -
Hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Mg 160 - Vogelsiedlung -
II. Information zum geänderten Plankonzept
(Drucksache Nr.: 06133-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 160 vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr - wie unter Punkt 2.2 dieser Beschlussvorlage genannt - festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1. geschilderten Sachverhalt und beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren unter Zugrundelegung des geänderten Plankonzeptes fortzuführen.

3.8 Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte

zu TOP 3.8.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 06042-04)


zu TOP 3.8.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
(Drucksache Nr.: 06044-04)

zu TOP 3.8.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
(Drucksache Nr.: 06045-04)

zu TOP 3.8.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
(Drucksache Nr.: 06041-04)

zu TOP 3.8.5
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
(Drucksache Nr.: 06046-04)

zu TOP 3.8.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
(Drucksache Nr.: 06048-04)

zu TOP 3.8.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
(Drucksache Nr.: 06049-04)

zu TOP 3.8.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
(Drucksache Nr.: 06050-04)

zu TOP 3.8.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
(Drucksache Nr.: 06051-04)

zu TOP 3.8.10
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 06052-04)

zu TOP 3.8.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
(Drucksache Nr.: 06053-04)

zu TOP 3.8.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 06054-04)

Die Tagesordnungspunkte 3.8 1 – 3.8.12 werden zusammen behandelt.

Herr RM Jostes hält die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte für eine Erleichterung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan. Die InSEKts gehen in die Details und können daher im Rahmen der politischen Arbeit eingesetzt werden.

Für Herrn RM Follert sind die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte wie die Masterpläne ein begleitendes Instrument, aus dem sich keine Beschlüsse ableiten.

Frau RM Reuter macht darauf aufmerksam, dass die Beratungen in den Bezirksvertretungen und im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde noch nicht abgeschlossen sind, so dass sie sich dafür ausspricht, die InSEKts zu vertagen.

Herr StR Sierau macht den Vorschlag, die InSEKts am 09.06.2004 zu diskutieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Flächennutzungsplan auch auf den 09.06.2004 vertagt wurde.

Beschluss zu TOP 3.8.1 – 3.8.12:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beratung der Vorlage auf den 09.06.2004.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 06251-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 119 - Kemminghauser Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 20.04.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2004 behandelt worden sind.
(Drucksache Nr.: 06256-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlussergebnisse zur Kenntnis.








5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Ökologische Verbesserung der Emscher im Verbindungsraum Phoenix
(Drucksache Nr.: 06351-04)

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Hörde die Vorlage auf den 01.06.2004 vertagt habe und schlägt vor, die Vorlage auf den 09.06.2004 zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beratung der Vorlage auf den 09.06.2004.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Arbeitsbericht 2003 des Amtes für Wohnungswesen
(Drucksache Nr.: 05931-04)

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht den Verkauf des Hannibal an, von dem in der heutigen Presse zu lesen war. Sie bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, was mit dem Hannibal jetzt passieren wird. Die Einflussmöglichkeiten seien sicherlich gering für die Stadt Dortmund, aber der Investor dürfe nicht aus den Augen verloren werden.

Herr RM Berndsen weist darauf hin, dass Dortmund einen entspannten Wohnungsmarkt habe. Er sieht es als wichtig an, auf die vorhandenen Wohnungen, ihre Qualität und auch auf Großsiedlungen zu achten.

Frau RM Horitzky zeigt der Bericht, dass die Wohnraumversorgung in Dortmund gut ist und sie bittet zu überlegen, ob der Bericht in jedem Jahr erforderlich ist.

Herr RM Harnisch hält einen jährlichen Bericht für notwendig. Er empfiehlt für den Arbeitsbericht 2004, die Weiterentwicklung der Präbausiedlung in Dortmund-Mengede im Rahmen der jetzt stattfindenden Modernisierung darzustellen. Dies ist insbesondere interessant im Zusammenhang mit dem Masterplan, der in 2004 aufgelegt wurde.

Herr Schütte erklärt, dass der Erwerber des Hannibal zu einem Gespräch über die Zukunft des Objekts und zur Instandsetzung etc. eingeladen werde, da das Objekt weiterhin Bindungen unterliege.
Auf die Frage der Frau Schmidt nach der Wohnraumversorgung für Menschen, die barrierefrei wohnen müssen und ob diese in den gewünschten Stadtbezirken wohnen können, gibt Herr Schütte an, dass die Mietwohnungsbauförderung insgesamt zurück gehe. Es werden ca. 100 Wohnungen pro Jahr gefördert. Im Rahmen der Förderung kann der allgemeine Standard der Barrierefreiheit, aber nicht für jede Wohnung ein rollstuhlgerechter Bau der Wohnung gefordert werden. Mit jedem Investor wird an geeigneten Standorten darüber gesprochen, behindertengerechte Wohnungen zu bauen, aber der Bau könne nicht immer erreicht werden.

Der Anregung des Herrn RM Harnisch, die Siedlungen in Mengede oder andere umfassende Modernisierungsmaßnahmen in Siedlungen der 50er und 60er Jahre als Thema in den nächsten Arbeitsbericht aufzunehmen, wird die Verwaltung folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Arbeitsbericht 2003 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis.



zu TOP 6.2
Wohnen im Alter - Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen
(Drucksache Nr.: 05834-04-ATS)
- Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 28.04.2004 (Drucksache Nr.: 05834-04-ATSE)

Herr RM Berndsen bittet darum, das Thema „Wohnen im Alter“ in das weitere Verfahren im Rahmen des Masterplans Wohnen einfließen zu lassen. Im übrigen verweist er auf die Begründung zum Antrag, die er in der Sitzung am 28.04.2004 gegeben habe.

Herr StR Sierau erklärt, dass bereits verschiedene Themenstellungen, u. a. das Wohnen im Alter, bekannt sind, die in den Masterplanprozess einfließen werden. Auch die Wohnungswirtschaft habe dieses Thema in einem anderen Termin angesprochen, da hier ein Zusammenhang zur Umstellung der Förderbedingungen auf Seiten des Landes und zu Investitionsentscheidungen bestehe. Ein erstes Gespräch hierzu findet am 14.07.2004 statt.

Frau RM Horitzky geht davon aus, dass über neue Wohnformen nachgedacht werden müsse. Das bestehende betreute Wohnen muss mit Vielfalt und Fantasie erweitert werden, hier sind private Eigentümer einzubeziehen.

Frau sB Pohlmann-Rohr weist auf den Auszug aus der Sitzung des AUSW am 28.04.2004 hin und bittet darum, den Beschlussvorschlag unter Punkt 1 um die Initiativen und Verbänden zu erweitern, die die Vertreter der Nutzerinnen und Nutzere sind, z. B. dem Kreutzviertel-Verein. Außerdem hatte sie den Vorschlag gemacht, den Seniorenbeirat einzubinden. Zudem sieht sie das altengerechte Umfeld auch immer als behindertengerechtes Umfeld an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, Punkt 1 des Beschlussvorschlages um die Initiativen und Verbände zu ergänzen, die in diesem Bereich tätig sind,
z. B. den Kreuzviertel-Verein. Der Seniorenbeirat ist hier auch einzubinden. Außerdem ist nicht nur das altersgerechte Umfeld, sondern auch das behindertengerechte Umfeld zu betrachten.

Mit diesen Ergänzungen beschließt der AUSW einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und örtlichen Vertretern der Wohlfahrtspflege, Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Menschen, die Pflege und Betreuung benötigen, zu erörtern. Dabei sollen insbesondere die neuen Fördermöglichkeiten des Landes NRW in den Wohnraumförderbestimmungen und den Modernisierungsrichtlinien für das Jahr 2004 Berücksichtigung finden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Gespräche zu berichten, damit die Stadt Dortmund altengerecht, d. h. den besonderen Bedarfslagen des Alters angemessen, geplant und gestaltet werden kann.











7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung im Rahmen des alternativen
Finanzierungsmodells
Hier: Bert-Brecht-Gymnasium / Droste-Hülshoff-Realschule
Gymnasium an der Schweizer Allee
Westricher Grundschule
Hauptschule Kirchlinde inkl. Erweiterung
(Drucksache Nr.: 06072-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung des Rates im Nachgang zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Grundsanierung des Südbades
(Drucksache Nr.: 05993-04)
- Ergänzungsschreiben des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. (Drucksache-Nr. 05993-04E)
- Auszug der Ratskommission „Sanierung Südbad“ aus der Sitzung am 17.05.2004 (Drucksache-Nr. 05593-04EE)
(wurden nachversandt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2004 (Drucksache-Nr. 05593-04-ATC) (wurde nachgereicht)

TOP 7.2 wurde im Anschluss an TOP 2.2 vor TOP 3. behandelt.


8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Kanalbau Schondellebach
(Drucksache Nr.: 05777-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:

Im Einzugsgebiet des Schondellebaches beschließt der Rat im Rahmen des neuen Emschersystems die Durchführung von weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung und Erweiterung des Entwässerungsnetzes mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 11.000.000,-- €. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten von 2.279.889,-- € ergibt sich die neue Beschlusssumme von 13.280.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0468 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2003 (einschl. beantragte Haushaltsreste) 2.279.889,-- €
Ausgaben 2004 102.300,-- €
Ausgaben 2005 1.000.000,-- €
Ausgaben 2006 2.500.000,-- €
Ausgaben 2007 2.000.000,-- €
Ausgaben 2008 ff. 5.397.811,-- €

Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


Herr Götzmann informiert den Ausschuss anschließend über Arbeiten, die im nördlichen Teil der Hansastraße stattfinden werden. Dieser Bereich ist Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms Brückstraße. Im westlichen Gehwegbereich vom Museum bis zur Kampstraße gibt es viele Stolperfallen, da dort der Untergrund nicht in Ordnung ist. Da die Aufwendungen im Unterhaltungsbereich dadurch sehr hoch sind, werden die Auszubildenden des Tiefbauamtes diesen Teil sanieren. Damit soll zunächst das Stadtbild verbessert, aber die Auszubildenden der Stadtverwaltung mit ihrer Arbeit auch in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Betonplatten werden durch Betonpflaster ersetzt. Außerdem werden die Vitrinen vor dem Gebäude der Barmer Ersatzkasse bei dieser Gelegenheit ausgetauscht.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
1. Quartalsbericht 2004 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 06203-04)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
- unbesetzt -


13. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 13.1
Wanderungsbilanz für Dortmund und Umgebung
(Drucksache Nr.: 06088-04-ATS)

Anhand von Folien (siehe Anlage zur Niederschrift) zeigt Herr Sommerer die neueste Bevölkerungsprog-nose des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS) auf. Dortmund hat inzwischen bestätigt bekommen, dass Wanderungsgewinne vorliegen. Diese sind bereits in die Prognose bis 2020 eingeflossen. In Dortmund ist eine positive Bevölkerungsentwicklung erkennbar, die aus Wanderungen resultiert.

Im Gesamtüberblick wird deutlich, dass Zuziehende nach der Schule, Arbeits- und Ausbildungssuchende nach Dortmund kommen. In einzelnen Jahrgängen zeigt sich, dass es Fortzugsüberschüsse von Personen ab ca. 30 Jahren gibt. Auch ab ca. 60 Jahren sind die Fortzüge etwas stärker als die Zuzüge.


Aus der Nahwanderungsbilanz für die Jahre 2002 und 2003 kann eine positive Grundhaltung entnommen werden, in 2003 gibt es eine positivere Bilanz als in 2002. Insgesamt ist eine positive Tendenz für Dortmund feststellbar. Im Nahwanderungsbereich zeigen sich bei den Ausländern in 2002 keine größeren Zuzugs- und Wegzugsveränderungen, bei den Deutschen erfolgt eine Streckung über einen längeren Zeitraum. Insbesondere ziehen Familien mit ihren Kindern weg. In 2003 haben die deutschen wegziehen-den Familien schon deutlich abgenommen, es kann von einer sichtbaren Verbesserung des Nahwande-rungsbereiches gesprochen werden. Im Bereich der Ausländer gibt es Nahwanderungsgewinne.

Auf die Frage, wohin die älteren Deutschen im Alter ab 60 Jahren ziehen, erklärt Herr Sommerer, dass diese Altersgruppe zu ihren Kindern z. B. in das Sauer- und Siegerland zieht oder sich an einem anderen Ort einen Altersruhesitz sucht.
Zur Wirtschaftskraft der Zu- und Wegziehenden befragt, verweist Herr Sommerer auf die Wanderungs-motivanalyse, die vor ein paar Jahren gemacht wurde. Im Betrachtungszeitraum um 1999/2000 haben Finanzstärkere Dortmund eher verlassen und Finanzschwächere sind zugezogen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verhältnis heute etwas verändert habe.
70 – 80 % der Wanderungsbewegungen im nahen Umfeld befinden sich im Mietwohnungsbereich. Eine aktuelle Untersuchung hierzu gibt es aber nicht.

Im Vergleich zu anderen Städten fängt Dortmund als große Flächenstadt im eigenen Stadtgebiet bereits Wanderungsverluste auf. Die Landesprognose zeigt, welches Erwartungspotenzial einfließt. Die Unterschiede z. B. zu Essen zeigen, dass Dortmund die jüngere Bevölkerung und auch mehr Bauland hat, dass in Dortmund mehr Kinder geboren werden und weniger gestorben wird. Die Demografie Dortmunds ist günstiger, so dass auch die Zuzüge stärker sind. Die Überalterung wird nach Darstellung des Herrn Sommerer in Dortmund später als in Essen einsetzen.

Herr StR Sierau gibt an, LDS-Prognosen und andere Gutachten belegen, dass es sehr differenzierte Entwicklungen für die einzelnen Teilräume des Landes gebe. Dies habe unterschiedliche Ursachen. Zuwanderungen resultieren in Dortmund aus den hohen Flächenpotenzialen und den Ausbildungsmög-lichkeiten der Hochschulen, Fachhochschulen, der Berufskollegs und der Ausbildungsangebote der Unternehmen. Die Zuwanderer bleiben aber nur hier, wenn Arbeitsplätze angeboten werden. Daher sei Dortmund verhältnismäßig stabil.

Herr RM Jostes hält in diesem Zusammenhang nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch einen Vorrat an Wohnflächen für wichtig. Es müssen Wohnmöglichkeiten in allen Variationen bereit gehalten werden.

Herr Sommerer gibt an, dass die Netto-Bevölkerungsentwicklung höhere Ausländerzahlen zeige, weil bei den Deutschen im Vergleich zu den Ausländern ein erheblicher Sterbeüberschuss - mit leichtem Plus durch Zuwanderungen ausgeglichen - nachweisbar sei.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau muss die quantitative Betrachtung eine qualitative Betrachtung nach sich ziehen, u. a. das Einkommen und der Bildungsstand sind hier einzubeziehen. Für viele Ausländer ist es wichtig, einen deutschen Pass zu erhalten und außerdem den Kindern hohe Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen.

Herr RM Münch geht davon aus, dass z. B. muslimische Zuwanderer andere Ansprüche an die Stadt Dortmund stellen als andere. Er befürchtet, dass sich in 20 bis 30 Jahren die Deutschen in den Ruhrgebietsstädten integrieren müssen.
Er stellt mündlich folgenden Antrag:
“Der AUSW beauftragt die Verwaltung, eine Prognose zu erstellen, wie sich der prozentuale Anteil von Ausländern - differenziert nach Stadtbezirken - bis 2020 entwickeln wird.“

Frau sB Pohlmann-Rohr befürchtet, dass hinter dem Projekt Grimmelsiepen eher Angstmacherei steckt, was sie nicht für gut hält.


Nach Meinung des Herrn RM Drabig ist Zuwanderung u. a. an das Thema Bildung zu binden. Er hält es auch für interessant zu sehen, wie die Fluktuation in einzelnen Stadtbezirken ist. Die Frage ist, wie weit der Integrationswille und das Integrationsbedürfnis geht.

Herr Münch meint, die Politik müsse darauf reagieren, wer in den nächsten 20 Jahren nach Dortmund zuwandern wird und ggf. müsse die Stadtentwicklung darauf reagieren.

Herr Sommerer verdeutlicht, dass Prognosen unterhalb eines Stadtgebietes, z. B. auf Stadtbezirksebene, sehr ungewiss sind. Für solch eine Prognose sind Rahmen festzulegen, z. B. wer Deutscher, wer Ausländer und wer ein Mensch mit Migrationshintergrund ist. Die Definitionen fehlen.
Nach Angaben des Herrn Sommerer fehlen derzeitig die Möglichkeiten dafür, ein Indikatorensystem aufzubauen. Das Amt für Statistik und Wahlen bemüht sich derzeit hier um eine breitere Datenbasis.

Herr StR Sierau stellt fest, dass die Frage mit quantitativen Betrachtungen nicht mehr zu fassen sei. Die Rahmenbedingungen sei zu wenig überschaubar, eine Prognose sei so kleinräumig nicht möglich.
Herr StR Sierau hofft auf ein Monitoring-System, das wahrscheinlich landesseitig aufgestellt werde.

Herr RM Münch modifiziert seinen mündlichen Antrag wie folgt:
“Der AUSW beauftragt die Verwaltung, eine Prognose zu erstellen, wie sich der prozentuale Anteil von Nicht-EU-Ausländern bis 2020 in Dortmund entwickeln wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den modifizierten mündlichen Antrag des Herrn RM Münch ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Immobilienmarkt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06058-04)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 06058-04St)

Herr Ellerkamp verweist auf den Bericht „Immobilienmarkt Dortmund 2003“, der für die Immobilienmessen EXPO REAL in München aufgelegt werde, und den „Immobilienmarkt - Kennzahlen 2003/2004“.
Der „Immobilienmarkt Dortmund 2003“ enthält eine Gesamtübersicht der in Dortmund projektierten Maßnahmen und Projekte und beinhaltet konzeptionelle Überlegungen.
Die Kurzfassung „Immobilienmarkt - Kennzahlen 2003/2004“ wird für die darauf folgende MIPIM in Cannes erstellt, die insbesondere die Kennzahlen des Standortes wiedergibt.

Die Berichte werden nach Angaben des Herrn Ellerkamp auf der Grundlage einer intensiven Marktbeobachtung und eines Austausches mit den entsprechenden Akteuren in Dortmund mit dem Ziel erstellt, Investoren, Nutzer und Entwickler auf die Möglichkeiten in Dortmund hinzuweisen und den Büroimmobilienmarkt in Dortmund bekannt zu machen.
Herr Ellerkamp lenkt die Aufmerksamkeit u. a. auf die Kennzahlen der Flächenumsatzentwicklung, die mit Essen, Hannover und Bremen vergleichbar ist. Die Fertigstellungen im Büroneubaubereich zeigt im Jahr 2001 eine Höchstleistung von 75.000 qm an, 2004 wird er ca. 35.000 qm anzeigen. Die Leerstandsquote liegt in Dortmund zur Zeit bei 3,9 %, das heißt, sie liegt im unteren Bereich.

Die Nachfragestruktur zeigt, dass in 1999/2000/2001 die IT-Struktur mit 45 % in Dortmund der Treiber war. In 2003 gab es eine erhebliche Nachfrage an Nutzern aus dem Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen. Es gibt Zuwächse im Banken-, Versicherungsbereich und im Bereich der wirtschaftsnahen Anwaltskanzleien.

Der Büromarkt ist laut Herrn Ellerkamp immer von der Lage und vom Umfeld abhängig. In Dortmund gibt es drei Kategorien:
- die Innenstadt und die Hauptzufahrtswege
- die Achse der B 1, wie der ADAC, und
- die Solitärstandorte: der Technologie Park, die Stadtkrone-Ost und der Phoenix TechnologiePark.
Damit wurden etablierte Adressen geschaffen.

Herr Ellerkamp zieht das Fazit, dass eine hohe Vermietungsleistung gehalten und eine gute Markttransparenz erreicht werden konnte. Die Stadt Dortmund ist auf den wesentlichen Messen vertreten und taucht in den Berichten der großen bundesweit tätigen Maklerbüros als Standort Dortmund auf. Das Leerstandsvolumen ist sehr gering, die Miete ist recht stabil.

Herr RM Follert bittet um eine jährliche Information an den AUSW.

Herr StR Sierau erklärt, dass Dortmund sich als Bürostandort im regionalen Maßstab etabliert habe. Dortmund hat zunehmend im Umstrukturierungsprozess der Unternehmen eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen. Das liege daran, dass attraktive Standorte entstanden sind. Nach Meinung des Herrn StR Sierau befindet sich das nächste qualifizierte Angebot für einen Büroflächenstandort in dieser Region ungefähr im Duisburger Innenhafen. In Dortmund gebe es bereits eine relativ hohe Vermietungsquote bei Neubauvolumen, bevor mit der Erstellung begonnen werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die zusätzliche mündliche Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Lokale Agenda 21 - 4. Zwischenbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 05576-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


14. Anfragen
- unbesetzt -


J o s t e s
B e r n d s e n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlage:

(See attached file: (Nah-)wanderungen AUSW 26. 5. 04.pdf)