Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Integrationsrates


am 03.03.2015
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Herr Zühtü Aydogan
DiD
anwesend
Herr Thomas Bahr
RM CDU
anwesend
Herr Volkan Baran
RM SPD
anwesend
Frau Irina Bürstinghaus
(-)
anwesend
Frau Ute Cüceoglu
Int. SPD
anwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
RM CDU
-
Herr Antonio Diaz
Int. SPD
-
Frau Sevinc Elmaci
Int. SPD
-
Herr Emre Gülec
AAdTV
anwesend
Herr Thorsten Hoffmann
RM CDU
entschuldigt
Herr Krzysztof Imielski
Polnische Liste
anwesend
Frau Fatma Karacakurtoglu
RM Die Linke/Piraten
anwesend
Frau Fatma Karaca-Tekdemir
AAdTV
anwesend
Herr Burak Kaya
Bündnis f. Innov. u. Gerechtigkeit
anwesend
Herr Marcin Antoni Korecki
Polnische Liste
-
Herr Alexander Krimhand
Krimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählerkreis
anwesend
Frau Monika Landgraf
RM Bündnis 90/Die Grünen
anwesend
Herr Kevin Ndeme Nguba Matuke
Afrikaner in Dortmund
anwesend
Frau Ute Pieper
RM SPD
anwesend
Herr Ekrem Sahin
Liste der Vielfalt
-
Herr Nikolai Schaefer
Int.SPD
anwesend
Herr Fiedhelm Sohn
RM SPD
anwesend
Herr Adem Sönmez
AAdTV
entschuldigt
Herr Michael Taranczewski
RM SPD
anwesend
Frau Aysun Tekin
Int.SPD
anwesend
Herr Rafet Ünal
Int.SPD
-
Herr Andrzej Ceglarski
Polnische Liste
anwesend
Sonstige beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat
entschuldigt
Frau Ricarda Erdmann
Arbeiterwohlfahrt
anwesend
Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband
anwesend
Herr Leonid Chraga
Jüdische Kultusgemeinde
-
Herr Gunther Niermann
Paritätische Wohlfahrtsverband
-
Verwaltung:
Herr Schultenkämper
1/III
anwesend
Frau Güntürk
1/MIA-DO-KI
anwesend
Herr Korkus
1/III-IR
anwesend
Frau Schmickler
32/4
anwesend
Frau Atorf
32/4
anwesend
Frau Wysgol
60/1-3
anwesend
Frau Sticher
3/Dez
anwesend
Berichterstattung:
Frau Went
FH Dortmund
anwesend
Herr Kücük
ZFTI-AMeg-Dortmund
anwesend
Frau Sakelsek
Landesintegrationsrat
anwesend
Frau Efe
Handwerkskammer
anwesend


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Integrationsrates,
am 03.03.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Integrationsrates am 27.01.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ernennung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes für den Integrationsrat
(Drucksache Nr.: 00317-15)

2.2 Wahl einer/eines Delegierten zur Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00319-15)

2.3 Bericht bzgl. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Änderung Optionspflicht)
mündlicher Bericht
mündlicher Bericht Frau Atorf von FB 32/4

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen

3.1 Kampagne des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen zum kommunalen Wahlrecht
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 00361-15)
Berichterstatterin Frau Sakelsek (stellv. Vorsitzende des Landesintegrationsrates)

3.2 Vorstellung des Projektes „Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung (AMeG)“
mündlicher Bericht
Berichterstatterin Frau Kizilocak von der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung

3.3 Bericht zum Thema "Übergang Schule/Beruf" durch Handwerkskammer Dortmund
mündlicher Bericht
Berichterstatterin Frau Efe

4. Anträge/Anfragen

4.1 Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund
Gemeins. Anfrage zur TO(Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände, )
(Drucksache Nr.: 00490-15)

5. Vorlagen

5.1 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)
Berichterstatterin Frau Sticher (DEZ3)

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme

7. Mitteilungen
Kenntnisnahme




Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet.

























1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Karacakurtoglu benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt. Der Top 5.1. wird aus zeitlichen Gründen vorgezogen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Integrationsrates am 27.01.2015

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Integrationsrates am 27.01.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Ernennung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes für den Integrationsrat

(Drucksache Nr.: 00317-15)
Die Vorsitzende Frau Tekin teilt mit, dass Herr Ceglarski im Rahmen der Nachfolgeregelung, für das aus dem Integrationsrat ausgeschiedene Mitglied, Frau Labuda, die Wahl in den Integrationsrat angenommen hat.
Frau Tekin teilt folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in analoger Anwendung des § 67 Abs. 3 GO NW wird ein Mitglied des Integrationsrates in sein Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Hierzu bitte ich Sie alle, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

Sehr geehrter Herr Ceglarski,

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

Sie sind hierdurch verpflichtet.

Ich wünsche Ihnen bei der Ausübung Ihres Amtes alles Gute und viel Erfolg.


zu TOP 2.2
Wahl einer/eines Delegierten zur Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00319-15)
Die Vorsitzende Frau Tekin teilt folgendes mit:

Durch das Ausscheiden von Frau Labuda aus dem Integrationsrat ist sie zugleich auch aus der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsratsrates ausgeschieden.

Organisatorisch rückt demnach der Stellvertreter Herr Imielski an die Stelle von Frau Labuda.
Herr Imielski sind Sie damit einverstanden an die Stelle von Frau Labuda zu treten?
Herr Imielski antwortet auf die Frage mit JA.
Weiter teilt Frau Tekin mit:
Da Herr Imielski sich mit der Nachfolgeregelung einverstanden erklärt, ist nunmehr eine Stellvertretung für Herr Imielski zu bennen.
Gibt es Vorschläge für die Stellvertretung?
Herr Ceglarski wird aus dem Plenum heraus vorgeschlagen. Der Vorschlag wird einstimmig von den anwesenden Mitgliedern angenommen. Herr Ceglarski ist daher als Stellvertreter von Herr Imielski benannt. Herr Ceglarski zeigt sich mit der Abstimmung einverstanden.



zu TOP 2.3
Bericht bzgl. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Änderung Optionspflicht)

Im Vorgriff auf die Ausführungen von Frau Atorf teilt Frau Schmickler dem Plenum mit, dass es für dieses Jahr ihre letzte Integrationsratssitzung ist, da Sie zeitnah in Elternzeit geht. Voraussichtlich wird sie ab Januar 2016 wieder als Vertreterin der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten an den Sitzungen teilnehmen. Frau Schmickler bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und wünscht dem Integrationsrat weiterhin viel Erfolg. Weiterhin teilt sie mit, dass ihr Stellvertreter Herr Norbert Heckers in dieser Zeit die Vertretung übernehmen wird.

Frau Atorf teilt mit, dass sie kurz zusammenfassen möchte was die lange Diskussion zum Thema „Doppel-Pass“ in Form der aktuellen Gesetzesänderung bedeutet. Es wird entgegen der medialen Berichterstattung nach wie vor keinen generellen Doppelpass geben. Man hat an sich nicht Doppelpass geschaffen, sondern nur eine kleine Vorschrift geändert. Den Doppelpass gibt es nach wie vor für alle EU-Bürger. Unabhängig von der Gesetzesänderung keinen alle EU-Staatsangehörigen eine Doppelstaatsangehörigkeit führen in Umsetzung des EU-Rechtes. Für den Bereich der Einbürgerung gelten aber die sonstigen Regelungen unverändert. Dieses hat vor allen Dingen für die türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten Bewandtnis weil sie gut ein drittel der Einbürgerungen in Dortmund ausmachen.
Frau Atorf erklärt, dass man nur den § 29 im Staatsangehörigkeitsgesetz geändert hat, die sogenannte Optionspflicht. Wenn man sich die Frage stellt ob für einen Nicht-EU-Bürger ein Doppelpass in Frage kommt, muss ein bestimmtes Frageschema nacheinander abgearbeitet werden. Die erste Frage die sich stellt ist, wie jemand seine Staatsangehörigkeit erworben hat.

Der Gesetzgeber hat fixiert, dass die Staatsangehörigkeit nach § 4 im Staatsangehörigkeitsgesetz erworben sein muss. Hier handelt es sich um die sogenannten Optionskinder. Das heißt, die gesetzliche Änderung betrifft nur die Menschen, die bereits jetzt den deutschen Pass neben der Herkunftsstaatsangehörigkeit führen. Als Beispiel wird hier ein deutsch-türkischer Pass genannt. Hier handelt es sich um die Kinder, welche nach dem Jahr 2000 geboren wurden und wegen des langjährigen Aufenthaltes und des Aufenthaltsstatus der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben oder die Kinder welche zwischen 1990 und 1999 geboren wurden und von ihren Eltern im Jahr 2000 und ausschließlich dort, eingebürgert wurden. Nur dieser genannten Person ist betroffen.
In der Folge heißt das, dass alle anderen, welche z.B. mit den Eltern in einem ganz normalen Verfahren, nach anderen Rechtsvorschriften eingebürgert wurden, den Doppelpass nicht beanspruchen können. Hier gilt das ganz normale Einbürgerungsrecht und das sieht z.B. für türkische Staatsangehörige keinen Doppelpass vor. Erst dann wenn festgestellt wird, dass „man ein solches Optionskind“ ist, wird muss die Frage gestellt werden ob diese Person im Inland aufgewachsen ist. Diese Frage stellt sich erst an zweiter Stelle. Wenn zu dem Ergebnis gekommen wird „ das man ein Optionskind ist“ aber nicht im Inland aufgewachsen ist gibt es den Doppelpass nur im Ausnahmefall.

Die dritte Frage welche zu stellen ist, ob man den Hinweis der Optionspflicht von der Behörde bekommen hat. Können alle drei Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist der Doppelpass möglich. Unabhängig für wie sinnvoll dieses Verfahren bewertet wird, hat der Gesetzgeber diese Prüfreihenfolge definiert. Frau Atorf weißt darauf hin, dass es sich dem „Aufwachsen im Inland“ nicht um den Kernpunkt der Prüfung handelt, sondern das Einhalten der zuvor beschriebenen Reihenfolge. In der Praxis führt es dazu, dass Kinder einer Familie zum Teil unterschiedlich behandelt werden.
Frau Atorf stellt die verschiedenen Konstellationen anhand einer Präsentation dar, welche den Mitgliedern im Nachgang der Sitzung durch die Geschäftsführung zur Verfügung gestellt werden wird.
Frau Atorf erklärt, dass es in Dortmund in allen Alterstufen mehr als 8000 Optionskinder gibt, welche die Gesetzesänderung betreffen wird. Die Persongruppe welche im Rahmen der „Sondereinbürgerung, bei welcher die Eltern damals selbst aktiv geworden sind“ umfasst ca. 600 Personen.
Die Einbürgerungsstelle der Stadt Dortmund hat sich dagegen entschieden, globale lange Merkzettel, serienbriefartig an die genannten 600 Personen zu verschicken, weil diese so verwaltungslastig formuliert worden wären oder so lang, dass diese nicht mehr verständlich gewesen wären. Stattdessen wird für jeden einzelnen Fall ein individuelles Anschreiben zum sich ergebenen Rechtsstatus formuliert. Dieser Mehraufwand muss aus dem Regelbetrieb heraus gestemmt werden, was der Grund dafür ist das noch nicht alle 600 Personen angeschrieben werden konnten. Inzwischen wurde bei der Bundesregierung eine Internetseite ins Leben gerufen. www.EinLebenZweiPässe.de

Diese wird seitens der Einbürgerung auch für empfehlenswert erachtet. Frau Atorf erklärt, dass die Einbürgerung gerne auch individuelle Anfragen beantworten wird. Sie empfiehlt hier den Weg per Email.
Herr Taranczewski teilt mit, dass man bei Erscheinen des Gesetzes naiv davon ausgegangen ist, dass junge Menschen nicht mehr in die Lage versetzt werden würden sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen. Es wird mitgeteilt, dass es sich um einen naiven Glauben handeln würde wenn man denkt zwei Staatsangehörigkeiten können behalten werden und das Gesetz dieses leisten würde. Herr Taranczewski fragt ob er dieses so richtig sieht.

Frau Atorf teilt mit, dass man das so genau nicht sagen könne. Aus den Geburtsjahrgängen 2000 und aufwärts werden schätzungsweise laut Bundesregierung 85 % der Leute durch das Gesetz profitieren. Das Problem der nächsten Jahre ist, dass sich alles noch einspielen muss.
Herr Baran teilt mit, dass es sich erst um einen ersten Schritt zur Doppelstaatsangehörigkeit handelt um auf politischer Ebene noch ausführlicher diskutiert werden muss. Man muss festhalten dass durch das Gesetz 500.000 jungen Menschen die Gelegenheit gegeben wird, sich nicht entscheiden zu müssen und dieses daher eine wichtige Errungenschaft für die jungen Menschen ist, welche davon profitieren. Herr Baran fragt, ob sich jemand, welcher bereits vor der Gesetzesänderung Post von der Einbürgerung hinsichtlich der Entscheidung zwischen zweier Staatsangehörigkeiten bekommen hat noch zwischen diesen entscheiden muss oder ob der entsprechende nunmehr hinfällig sei.

Frau Atorf erklärt, dass die Briefe/Hinweise auf die Optionspflicht welche nach alter Rechtslage bis einschließlich 19.12.14 ergingen sind gegenstandslos geworden weil der Gesetzgeber keine Übergangsregel geschaffen hat.
Herr Gülec teilt mit, dass die Thematik sehr kompliziert ist und fragt wie die Betroffenen informiert werden, damit diese die Thematik richtig verstehen können.
Frau Atorf teilt mit, dass nicht jeder informiert wird welcher keinen deutschen Pass hat. Alle die betroffen sind werden schriftlich individuell für ihren Lebenssachverhalt informiert. Seitens Frau Atorf wurde sich bemüht die durch den Bundesminister erlassene Schreiben so zu verdeutlichen, dass man diese auch als „Nichtjurist“ verstehen kann.
Herr Schaefer teilt mit, dass er gelesen habe, dass es bis jetzt Ausnahmeregelungen und Entscheidungsspielräume gegeben habe, welche ganz unterschiedlich von Kommune zu Kommune gehandhabt worden wurde.

Frau Atorf erklärt, dass es auch weiterhin Ausnahmeregelungen geben wird.
Weiterhin fragt Herr Schaefer wie die Internetseite zu handhaben ist. Frau Atorf erläutert, dass anhand von Beispielen die Thematik erklärt wird.
Herr Kaya teilt mit, dass er 1992 geboren ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er hat auch zurzeit kein Interesse an einer doppelten Staatsbürgerschaft. Herr Kaya fragt warum sein im Jahr 2000 geborener Bruder die doppelte Staatsbürgerschaft haben könnte und er nicht.
Frau Atorf erläutert dass es sich in diesem Fall um eine Stichtagsregelung handelt.
Herr Baran erklärt dass es Parteien gibt, welche Forderungen im Wahlkampf aufstellen, welche nach der Wahl umgesetzt werden sollen. Manchmal kommen dann Koalitionen zustande. Die SPD, Die Grünen und die Linken haben eine doppelte Staatsbürgerschaft ohne Kompromisse gefordert. Die CDU war eine Partei welche gesagt hat, dass es dieses auf keinen Fall gibt. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde dann vereinbart, dass es eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht gibt, zunächst aber der Optionszwang abgeschafft wird. Zukünftig muss man sehen wie sich alles weiter entwickelt. Herr Baran plädiert dafür die doppelte Staatsbürgerschaft generell zu akzeptieren.

Herr Taranczewski fragt inwiefern EU-Bürger bei Einbürgerung generell die doppelte Staatsbürgerschaft haben und ob dieses nur für die jungen Mensche gelten würde.
Frau Atorf erklärt, dass es für jeden EU-BürgerIn gilt, welcher sich einbürgern lässt als auch für die Optionskinder.
Herr Matuke teilt mit, dass im Rahmen des Vortrags ein Beispiel anhand türkischer MigrantenInnen gewählt wurde. Er fragt ob es für andere MigrantenInnen anderer Länder andere Vorschriften gäbe.
Frau Atorf erklärt, dass die Gesetzesänderung für alle Drittstaatsangehörige gilt. Das Beispiel der türkischen MigrantenInnen wurde gewählt da diese aktuell die größte Gruppe in Dortmund darstellt.


3. Vorstellung von Projekten/Organisationen

zu TOP 3.1
Kampagne des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen zum kommunalen Wahlrecht
(Drucksache Nr.: 00361-15)
Frau Sakelsek teilt mit, dass Sie zunächst erklären wird warum die Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich leben“ gerade zum jetzigen Zeitpunkt noch mal seitens des Landesintegrationsrates gestartet wird und wie der aktuelle Sachstand ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 gesagt, dass Kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Artikel 21 des GG, dass deutsche Volk meint und die Staatsgewalt von dem Volk ausgeht. Das bedeutet, dass nur jemand der deutscher Staatsbürger ist, kann auch kommunales Wahlrecht ausüben. Im Jahre 1992 kam der Maastrichter Vertrag und es wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Es hieß das jeder Unionsbürger mit einem Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt hat in dem Mitgliedsstaat in welchem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen.

1995 kam es dann zur erstmaligen Wahlbeteiligung von Unionsbürgern in Berlin. Die große Koalition hat im Jahre 2005 bis 2009 noch mal das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige als Prüfauftrag in den Koalitionsauftrag aufgenommen. Der Landesintegrationsrat startete 2006 und 2007 eine Kampagne mit Partnern auf Landesebene, wo sich für das kommunale Wahlrecht für alle hier dauerhaft lebende Migrantinnen und Migranten eingesetzt wurde. Partner der Kampagne waren u.a. Deutscher Gewerkschaftsbund, Freie Wohlfahrtspflege und andere. Es gab damals in 31 Kommunen einen Ratsbeschluss für die Einführung des kommunalen Wahlrechts. Auch außerhalb von NRW fand die Kampagne Resonanz. So gab es z.B. einen Ratsbeschluss in der Stadt Regensburg. Der Bundestag lehnte die Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts damals ab. Zum Gesetzesentwurf der Landesregierung gab es am 22.11.2013, Anhörungen von Sachverständigen zum kommunalen Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger im Landtag NRW.

Im Rahmen dieser Anhörungen hat Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt gesagt, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige auf Landesebene möglich ist. Zurzeit bereitet die Verfassungskommission des Landtages Vorschläge zur Änderung der Verfassung des Landes NRW vor. Es geht darin um die Einführung des Wahlrechtes auf Landesebene für Unionsbürgerinnen und –bürger. Natürlich freut sich der Landesintegrationsrat darüber, trotzdem findet der Landesintegrationsrat dass im Rahmen dieser Änderungen wenigsten das Wahlrecht für alle hier dauerhaft lebenden Migrantinnen und Migranten stattfinden soll.

Die meisten Migrantinnen und Migranten leben schon seit vielen Jahren in den Städten dieses Landes. Viele sind hier geboren, identifizieren sich mit ihrer Stadt und engagieren sich politisch und gesellschaftlich vor Ort. Der Landesintegrationsrat ist der Meinung, dass Integration nur über politische Beteiligung gelingen kann. Als Subjekte der Politik können und wollen Migrantinnen und Migranten über die Zukunft von Städten und Gemeinden auch mitbestimmen. Schon heute können sich Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes in den Mitbestimmungsgremien der Unternehmen beteiligen. Das ist zurzeit die einzige Möglichkeit der Beteiligung. Politische Rechte der Migrantinnen und Migranten können auch lokale Demokratien gegen rechtsradikale Tendenzen stärken.

Dieses ist ein Zeichen das man hier willkommen ist und dazu gehört. Ungleichbehandlung von nicht Deutschen Staatsangehörigen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten darf nicht länger hingenommen werden. Nach dem Verständnis des Landesintegrationsrates ist diese Ungleichbehandlung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gibt EU-Bürger, welche bestimmte Rechte haben und Drittstaatler welche keine politischen Rechte haben. Innerhalb einer Familie gibt es Konstellationen wo z.B. Kinder verschiedene Rechte haben. Die Pflicht Steuern zu zahlen muss an das Recht des Wahlrechtes geknüpft werden. Das Thema Einbürgerung kann keine Alternative zum kommunalen Wahlrecht sein. Die generelle Mehrstaatlichkeit sollte endlich akzeptiert werden. Frau Sakelsek weißt im Gesamtzusammenhang auf die Internetseite www.wahlrecht-fuer-migranten.de hin und wirbt noch mal um Unterstützung für die Kampagne.

Herr Baran erläutert, dass es wichtig ist, diese Kampagne noch mal aufzunehmen. In der Vergangenheit wurde das Thema in Form einer Resolution über den Rat verabschiedet, welches auch auf Landesebene getragen wurde. Herr Baran glaubt, dass ein Großteil der im Rat vertretenen Parteien und auch ein Großteil der heute anwesenden Personen nach wie vor für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten ist welche über eine gewisse Zeit hier leben. Herr Baran schlägt vor mit einer etwaigen Resolution noch ein bisschen zu warten, wie z.B. bis zum Jahresende. Im nächsten Jahr fängt wieder der Vorwahlkampf für Land und Bund an und dann bietet es sich aufgrund dieser Plattformen an eine Resolution in dieser Zeit zu veröffentlichen. Eine Resolution zum jetzigen Zeitpunkt würde eher verpuffen.

Frau Sakelsek erklärt, dass die verfassungsrechtliche Kommission tagt, und derzeit das Thema sich in Beratung befindet. Der Landesintegrationsrat empfiehlt daher die Kommission anzuschreiben und das kommunale Wahlrecht einzufordern. Je höher die Beteiligung ist, umso größere Chancen bestehen das Thema auch durchzusetzen.

Herr Baran entgegnet, dass eine Resolution kein Verfallsdatum hat und erklärt, dass es Sinn machen würde, dass der Vorstand des Integrationsrates einen Brief schreibt und in diesem auf die Resolution hinweist.
Herr Baran bittet den Schriftführer aufzunehmen, dass der Vorstand einen Brief an die Kommission schreibt und auf die Resolution hinweist. Es soll darin auch um Information gebeten werden ob die Resolution Berücksichtigung findet.
Frau Sakelsek teilt mit, dass es im Sinne des Landesintegrationsrates ist, dass der Dortmunder Integrationsrat auf die Resolution hinweist.
Herr Baran, bedankt sich bei Frau Sakelsek und auch bei dem Landesintegrationsrat für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit welche geleistet wird.


zu TOP 3.2
Vorstellung des Projektes „Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung (AMeG)“

Frau Wysgol teilt mit, dass es seitens des Umweltamtes seit 2013 ein Beratungszentrum – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz – gibt. Es wurde u.a. deswegen gegründet, da festgestellt wurde, dass viele Leute gerne mal etwas zum Thema Gebäudesanierung machen möchten. Bei den Menschen herrscht diesbezüglich eine gewisse Unsicherheit vor. Das Dienstleistungszentrum steht für eine unabhängige Beratung auch hinsichtlich von Fördermaßnahmen. Das Dienstleistungszentrum in der Berswordthalle ist an drei Tagen der Woche geöffnet. Normale kostet eine Energieberatung sehr viel Geld, die Stadt Dortmund stellt dieses Angebot kostenlos zur Verfügung. Es wurde festgestellt, dass die Menschen, welche die Energieberatung wahrnehmen keinen Migrationshintergrund haben, obwohl es in Dortmund sehr viele Eigentümer von Objekten gibt welche einen solchen haben.

Nach einer Studie des Zentrums für Türkeistudien wurde deutlich, das jede dritte türkischstämmige Person in Eigentum wohnt. Für die Zielgruppe zur energetischen Gebäudesanierung sind die Migrantinnen und Migraten unheimlich wichtig und müssen daher mit den vorhanden kommunalen Angeboten erreicht werden. Seitens des Umweltamtes, der FH Dortmund und dem Zentrum für Türkeistudien wurde daher das Projekt „Aktivierung von Migrantinnen und Migranten zur energetischen Gebäudemodernisierung“ angestoßen.

Eine Förderung des Projektes für die nächsten zwei Jahre erfolgt als eine von fünf Kommunen durch die Mercator-Stiftung. Ziel ist es u.a. herauszufinden wie Menschen mit Migrationshintergrund hinsichtlich der Thematik besser erreicht werden können. Es wird sich auf die Projektgebiete bzw. Stadtumbaugebiete Hörde, Nordstadt und Unionviertel konzentriert, da es dort u.a schon Netzwerke gibt auf welche zurückgegriffen werden kann. Es soll erreicht werden, dass möglichst viele Menschen Gebäudemodernisierung betreiben und Energie sparen. Weiterhin soll natürlich eine Nachhaltig erreicht werden. Es gibt viele Netzwerke in Dortmund welche sich um Gebäudemodernisierung kümmern.

Dort sind aber selten Menschen mit Migrationshintergrund vertreten. In den letzten Monaten wurde vielen Migrantenselbstorganisationen das Projekt vorgestellt und auf die Angebotspalette hingewiesen und informiert. Durch persönliche Kontakte wird versucht darauf aufmerksam zu machen was genau getan wird. Es sollen in Zukunft zwölf Informationsveranstaltungen speziell zugeschnitten auf Migrantinnen und Migranten durchgeführt werden. Es wird vier Veranstaltungen in den jeweiligen Stadtumbaugebieten geben, davon zwei für Mieter wo es um Energiesparen im Haushalt geht und zwei für Eigentümer. U.a wird auch eine Veranstaltung in türkischer Sprache durchgeführt werden. Frau Wysgol teilt mit, dass die erste Veranstaltung bereits am 20.04.15 stattfindet und die letzte Veranstaltung am 10.06.15 stattfindet.

Herr Krimhand erklärt, dass er es für ein wunderbares Projekt hält und die Notwendigkeit solcher Projekte bei Migranten zu platzieren verständlich und klar ist. Er bemängelt dass es schade ist, dass nur türkischstämmige Menschen angesprochen werden. In Hörde würde auch eine großartige Möglichkeit bestehen mit russischsprachigen Menschen zusammenzuarbeiten.

Frau Wysgol entgegnet, dass sie die Präsentation sehr kurz gehalten hat und es innerhalb des Projektes einen Schwerpunkt auf türkischstämmige Migrantinnen und Migranten gibt, aber natürlich auch andere nicht ausgeschlossen werden. Die geplanten Workshops sind für alle Nationalitäten offen und es werden sogar auch Dolmetscher vor Ort sein. Es geht auch darum herauszufinden ob es Sprachbarrieren gibt.

Herr Krimhand teilt mit, dass seiner Meinung nach Sprachbarrieren hinsichtlich der Thematik eine wichtige Rolle spielen.
Frau Wysgol bittet Herrn Krimhand aufgrund seiner Ausführungen um Kontaktvermittlung zur russischsprachigen Community sofern dies möglich ist. Sollte es eine hinreichend große Gruppe sein, so könnte auch ein extra Workshop in der russischen Sprache angehalten werden.

Herr Matuke erklärt, dass er die Sorge habe, dass bestimme Migrantengruppen ausgeschlossen werden, dieses aber durch die Ausführungen von Frau Wysgol relativiert wurde. Weiterhin teilt Herr Matuke mit, dass in den falschen Bereich investiert werden würde. Es müssen Multiplikatoren gebildet werden, welche von der Gruppe stammen, die auch Probleme bzgl. der Problematik haben. Es ist leichter von z.B. afrikanische Familien auch von Afrikanern angesprochen werden.

Frau Wysgol entgegnet, dass genau aus diesem Grund auch an die Migrantenselbstorganisationen herangetreten wurde um auch eine Empfehlungsrate zu bekommen welche aus der Community selbst kommt.

zu TOP 3.3
Bericht zum Thema "Übergang Schule/Beruf" durch Handwerkskammer Dortmund
Frau Efe teilt mit, dass es bei der Handwerkskammer den Werbeslogan „ Bei uns zählt nicht wo man herkommt, bei uns zählt wo man hin will“ gibt. Die Aufgabe von Frau Efe besteht auch darin diese Willkommenskultur auch in den Betrieben zu schaffen und auszubauen. Frau Efe teilt mit, dass sie im Ausbildungsmanagement mit dem Schwerpunkt Migration tätig ist ihre Aufgabe darin besteht Jugendlichen zu helfen, aber die Betriebe dafür zu sensibilisieren Jugendliche mit Migrationshintergrund einzustellen. Die Aufgabenbereiche sind die Beratung jugendlicher Migranten, die Beratung von Betrieben, Elternberatung und Lehrstellenvermittlung.

Es wird versucht Lehrstellen passgenau zu vermitteln. Zunächst erstmal wird seitens der Handwerkskammer auf die Mitgliedsbetriebe reagiert. Weiterhin findet eine Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und Vereinen statt. Unter den Vereinen sind z.B. auch Moscheevereine. Die Zusammenarbeit wird dort als gut funktionierend beschrieben. Eine Kooperationsarbeit mit Schulen und Kommunen findet ebenfalls statt. Betriebe werden seitens der Handwerkskammer dabei unterstützt passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Dabei wird auch darauf Wert gelegt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen zu sensibilisieren.

Hinsichtlich der Einstellung von Migrantinnen und Migranten in Handwerksbetrieben herrscht laut Frau Efe immer noch eine gewisse Unwissenheit vor. Den Betrieben seien die verschiedenen Kulturhintergründe nicht so ganz bewusst. Frau Efe erklärt, dass ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang darin besteht entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Minderung/Verringerung der Arbeitslosigkeit soll natürlich dadurch geschaffen werden. Eine weitere Aufgabe in der Ausbildungsberatung ist es auch die Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Es wird nicht nur versucht zu vermitteln sondern die Ausbildungsverhältnisse sollen und werden auch im Nachgang noch betreut. Netzwerkarbeit macht auch einen Teil der Arbeit von Frau Efe aus. Es wird und wurden fortlaufend Kontakte mit verschiedensten Kooperationspartnern u.a. auch Integrationsräten aus dem Bezirk der Handwerkskammer gesucht.

Das Tätigkeitsgebiet umfasst nicht nur den Raum Dortmund sondern auch Lünen, Hagen, Herne, Hamm, Unna und Soest.
Sofern seitens der Jugendlichen während der Beratung keine Mobilitätsbereitschaft gezeigt wird, werden nicht unbedingt Stellen außerhalb von Dortmund rausgesucht bzw. empfohlen.
Letztes Jahr im Dezember wurde eine Rückfrageaktion bei über 13.000 Betrieben gestartet. Bisher haben sich 1037 Betriebe zurückgemeldet, und mitgeteilt dass sie Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Zurzeit stehen davon noch 897 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Thematik der Mindestanforderungen an den Bewerber wird mit den Jugendlichen besprochen, da es diesen oftmals gar nicht bewusst ist was „mitzubringen“ ist.

Das sind z.B. nicht immer nur die Mathenoten, sondern insbesondere darüber hinaus das generelle Interesse an dem Beruf und auch die Entscheidung für diesen Beruf. Es gibt oftmals bei Jugendlichen über 18 Jahren das Problem, dass diese überhaupt nicht entschlossen sind und nicht genau wissen was sie machen wollen. Hinsichtlich dessen wird versucht die Jugendlichen zu beraten, aber auch auf diesem Wege mit den Migrantenorganisationen und Vereinen zusammen zu arbeiten, weil diese auch die Möglichkeit haben die Jugendlichen in Rahmen von Bewerbungstrainings zu betreuen. Viele Jugendliche bzw. Bewerber welche sich an die Handwerkskammer wenden haben zunächst das primäre Ziel das Abitur zu schaffen. Momentan versuchen sich Jugendliche über das Berufskolleg anzumelden mit der Intention einen höheren Abschluss zu bekommen. Das Problem ist, dass es viele Jugendliche nicht auf den Berufskollegs schaffen und diese dann wieder bei der Handwerkskammer wiedergefunden werden. Das ist nicht nur bei der Handwerkskammer so, sondern auch bei der IHK und der Arbeitsagentur. Weiterhin bitte die Handwerkskammer auch Beratung zu Fachfortbildungen an wie z.B. Meisterschule etc.

Seitens der Handwerkskammer erfolgt eine regelmäßige Evaluation und Statistiken werden angefertigt. Im Moment merkt man ganz deutlich, dass die Abiturienten und Fachabiturienten ganz stark eine Ausbildung im Handwerk suchen und auch bei der IHK. Das in der Vergangenheit nicht der Fall. Auf Studienabbrecher trifft dieses auch zu. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass Jugendliche welche sehr jung sind und den Weg ins Studium suchen, oftmals nicht genau wissen was sie studieren sollen.

Frau Efe teilt mit, dass Sie widerlegen möchte, dass Handwerksbetriebe, Jugendliche mit Migrationshintergrund nicht nehmen wollen. Sie telefoniert jeden Tag mit bis zu 30 Betrieben. Davon sind es vielleicht ein oder zwei Betriebe in ihrer beruflichen Laufbahn, welche gesagt haben, dass sie keine Migrantinnen oder Migranten einstellen würden. Die Betriebe werden seitens der Handwerkskammer auch besucht. Es geht Frau Efe auch um die Sensibilisierung für Benachteiligungen und um die Schaffung von interkulturellen Kompetenzen. Hierzu werden Fortbildungsmöglichkeiten und Worksshops von der Handwerkskammer angeboten. Bewerbungshilfen werden auch angeboten, aber stellen nicht den Schwerpunkt dar. Dieser Schwerpunkt liegt bei den Schulen oder den Vereinen, welche sich spezialisiert haben eine ganzheitlichen Beratung bzw. Betreuen anzubieten.

Die Handwerkskammer Dortmund bietet weiterhin auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen an, damit die Chance besteht in Deutschland arbeiten zu können. In diesem Zusammenhang kann es aber auch zu Teilqualifizierungen kommen, welche dann einer Nachqualifizierung bedürfen, damit den Standards in Deutschland gerecht geworden wird.
Im Rahmen eines Flüchtlingsprojektes wurden schon einige Bewerber durch die Handwerkskammer aufgenommen und einigen von ihnen konnte auch schon ein Ausbildungsplatz vermittelt werden. Dieses wird auch als Zeichen gewertet, dass die Handwerksbetriebe nicht abgeneigt sind Ausbildungsplätze zu vergeben, sondern vielmehr dafür offen sind und sogar Eigeninitiative zeigen.

Frau Efe betont, dass wenn jugendliche Flüchtlinge in die Ausbildung gehen, die Betriebe nicht gefördert werden, zumindest nicht von der Kammer und soweit Frau Efe weiß, auch nicht von der Arbeitsagentur. Weiterhin gibt es bei der Handwerkskammer auch die technische Betriebsberatung für gesundheitlich eingeschränkte Bewerber. Es gibt Möglichkeiten die aufnehmenden Betriebe dann auch entsprechend zu fördern, wie z.B. die Übernahme von Kosten für Umbaumaßnahmen etc.

Eine allgemeine Betriebsberatung Ausbildungsberatung und Weiterbildungsberatung wird auch von der Handwerkskammer angeboten.
Es wird gezielt dahin beraten zunächst eine Ausbildung zu machen und im Anschluss daran nicht zunächst ein Studium, sondern eine Meisterausbildung. Das ist das was die Handwerksbetriebe möchten bzw. favorisieren.
Herr Baran teilt mit, dass er seit 2004 bis vor kurzem intensiv in dem Bereich Ausbildung und Ausbildungsplatzmanagement tätig war. Die Aussage, dass das Handwerk nicht hinreichend genug unter den Jugendlichen bekannt sei, kann seitens Herr Baran nicht ganz nachvollzogen werden. Das Handwerk ist in der Region der größte Ausbildungsplatzanbieter. In großen und mittelständischen Handwerkunternehmen gibt es nicht das Problem, dass Migrantinnen und Migranten eingestellt oder nicht eingestellt werden, sondern in der Masse bei den Kleinstbetrieben, welche zwar bereit seien Migrantinnen und Migranten einzustellen, bei gleicher Leistung aber vorwiegend Menschen ohne Migrationshintergrung bevorzugt werden, liegt die Problematik.

Herr Baran berichtet von in ihm bekannten Fällen, wo hochgradig qualifizierte Bewerber aus nicht nachvollziehbaren Gründen Absagen von Ausbildungsbetrieben bekommen haben.
Herr Baran fragt, ob seitens Frau Efe bei Besuchen der Migrantenselbstorganisationen konkrete Bewerberinformationen mitgeteilt werden und in welcher Form dieses nachgehalten wird. Es ist wichtig alle Unternehmen und Betriebe hinsichtlich der Thematik zu sensibilisieren.

Frau Efe erklärt, dass das Problem darin besteht, dass es für die Jugendlichen „unbekannte“ Berufe sind und es insgesamt über 130 verschiedene Ausbildungsberufe gibt. Frau Efe teilt mit, dass die Jugendlichen davon maximal zehn Berufe kennen würden. Im Handwerk gibt es zahlreiche Berufe mit einer guten Arbeitsmarksperspektive, welche seitens der Jugendlichen aber schlichtweg nicht gekannt werden.

Herr Baran entgegnet, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund beispielsweise eine Maler- und Lackierer Ausbildung annehmen bevor sie einen Kiosk oder Dönerladen betreiben. Es gibt viele Jugendliche, losgelöst vom Thema der Migration, welche irgendeinen Ausbildungsplatz nehmen würden, als auf der Straße zu sitzen.

Frau Efe erklärt, dass ihre Erfahrung der letzten 20 Jahre in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen, diese ist, dass die Jugendlichen am Anfang immer sagen, dass sie bereit seien jede Ausbildung zu machen, weil sie bisher nichts gefunden haben. Wenn es aber konkret in der Beratung um das Ausbildungsplatzangebot geht, schränken sich die Jugendlichen dann doch wieder ein. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Mitwirkung der Jugendlichen auf langfristiger Sicht auch wichtig ist. Es wird immer empfohlen, dass die Jugendlichen auch selber Kontakt mit den Betrieben sollen, denn wenn es z.B. die Handwerkskammer tut, fragt der Betrieb warum der Bewerber nicht selber anruft. Frau Efe möchte sich dadurch auch einen Eindruck verschaffen wie ernst den Jugendlichen die Situation ist. Oft scheitert die Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der Mitwirkung.

Frau Tekin teilt mit, dass Sie auch in dem Bereich Ausbildung arbeitet und dass sie die Ausführungen von Frau Efe bzgl. dessen das die Jugendlichen nicht wissen was sie wollen, nicht bestätigen kann. Die Jugendlichen werden gerade im Übergang Schule/Ausbildung wenig unterstützt. Laut Statistiken nehmen gerade mal 10 Prozent der Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergrund eine Ausbildung auf. Bei den Osteuropäern und der ehem. Sowjetunion gerade mal 14,8 Prozent. Diese Zahlen sind erschreckend. Frau Tekin berichtet, dass sie bisher sehr engagierte Jugendliche kennengelernt hat. Leider ist die Erfahrung so, dass schon aufgrund des Namens die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt nicht allzu hoch sind im Gegensatz zu anderen Jugendlichen. Es ist die Aufgabe der Kammern (Handwerkskammern, IHK, etc.) die Betriebe zu sensibilisieren. Es gibt aus der Erfahrung von Frau Tekin entgegen den Ausführungen von Frau Efe zahlreiche Jugendliche bzw. Schüler welche freiwillige Praktika, sogar in den Schulferien machen um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Es ist daher durchaus Engagement und Mitwirkung bei den Jugendlichen vorhanden. Vor allem in den Berufskollegs schaffen es nicht einmal 50 Prozent der Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Abschluss zu erlangen. An diesen Strukturen muss daher gearbeitet werden, damit die Jugendlichen auch die Zugänge zu den Betrieben bekommen.

Frau Efe erklärt, dass sie nicht gesagt habe, dass die Jugendlichen nicht wollen, sondern dass die Mitwirkungspflicht oft fehlt. Die Jugendlichen wollen schon, sie wissen aber nicht wie. Im Rahmen der Beratung kommt es zu einer Multimomentaufnahme, es handelt sich demnach nicht um eine ganzheitliche Betreuung. Es ist wichtig deutlich zu machen, dass seitens der Handwerkskammer Aufklärungsarbeit geleistet wird. Um sich auf Ausbildungsstellen zu bewerben wird den Jugendlichen entsprechendes „Handwerkszeugs“ an die Hand gegeben. Die Rückmeldung von den Jugendlichen selber fehlt oftmals. Das ist etwas wo nicht drauf gewartet werden kann. Den Jugendlichen kann nicht hinterher telefoniert werden, da keine entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind.

Herr Schaefer fragt, ob es für Dortmund Statistiken gibt welche zeigen wie viele Jugendliche mit Migrationshintergrund in eine Ausbildung aufnehmen, wie viele diese Ausbildung abschließen bzw. abbrechen in welchen Berufsgruppen sich dieses abspielt und welchen Anteil die einstellenden Betriebe ausmachen, welche selber einen Migrationshintergrund vorweisen können.

Frau Efe teilt mit, dass nach ihrer Auswertung über 40 Prozent der Jugendlichen Migranten sind und sie ein generelles Problem mit Migranten auf dem Arbeitsmarkt nicht bestreiten kann. Frau Efe kann aber nicht bestätigen das mittelständische und Kleinstbetriebe irgendwelche Problematiken bzgl. der Thematik haben.

Herr Taranczewski erklärt, dass sich an der Welt nie etwas ändert, insbesondere das, dass immer die Kinder und Jugendlichen an allem Schuld sind und teilt mit, dass es nach seiner Meinung nach dem Handwerk noch zu gut geht, da sonst außer den starren Bemühungen oder anders gehandelt werden würde. Herr Taranczewski berichtet, dass er sich gut daran erinnern konnte, als die Betriebe sich noch bemüht haben um Lehrlinge zu bekommen und was es für Fördermaßnahmen gab. Es ist wichtig auf die Jugendlichen zuzugehen. Die Erwachsenen haben die Pflicht gegen die Orientierungslosigkeit der Jugendlichen etwas zu tun.

Frau Karacakurtoglu erklärt, dass sie Bildungs- und Berufsberaterin ist und u.a. auch Beratungen beim VMDO durchführt. Weiterhin teilt sie mit, dass alle auf ihre Art und Weise Recht haben. Frau Karacakurtoglu berichtet von Erfahrungen mit orientierungslosen Jugendlichen. Diese sind deshalb orientierungslos weil sie nie gezeigt bekommen haben was sie für Möglichkeiten haben bzw. nur einige wenige kennen. Die Jugendlichen sind über die Jahre hinweg demotiviert worden sind. Andererseits gibt es auch Jugendliche, die genau wissen was sie wollen. Das Problem hinsichtlich Anerkennung von Abschlüssen ist das seitens der Kammern die Voraussetzungen so stark und eng gefasst sind, dass es sehr schwer ist eine vollständige Anerkennung zu bekommen. Die Handwerkskammer muss sich öffnen und die Strukturen aufweichen. Frau Karacakurtoglu merkt an, dass ihr die Thematik der Bildungsschecks und der betrieblichen Bildungsschecks in dem Vortrag von Frau Efe gefehlt hat. Hier gäbe es die Möglichkeit durch Förderung an zusätzliche Qualifikationen zu kommen.

Frau Efe teilt mit, dass die Handwerkskammer nicht direkt Fördermöglichkeiten anbietet, sondern dieses eine Option der Arbeitsagentur ist.

Frau Cüceoglu merkt an, dass das von Frau Efe dargestellte Profil der Bewerber, durch die meisten Jugendlichen nicht abgebildet werden kann und wie die Nachbetreuung bei denjenigen Jugendlichen aussieht welche eine Ausbildung abbrechen.

Frau Efe erklärt, dass die Handwerkskammer angehalten ist als primäres Ziel, die Mitgliedsbetriebe zu beraten, zu betreuen und vernünftige Bewerber zu finden. Frau Efe teilt mit, dass sie ihm Rahmen der Beratung den Jugendlichen erklärt worauf die Betriebe Wert legen und das es den Betrieben teilweise zu gut geht und diese sich demzufolge nur die Bewerber mit den höchsten Schulabschlüssen aussuchen. Frau Efe erklärt, dass es ihre Aufgabe ist mit den Betrieben darüber zu reden und auch zu erklären, warum es auch mal wichtig ist einen leitungsschwächeren Bewerber einzustellen, welcher allerdings handwerklich geschickter ist.
Herr Krimhand erklärt, dass er auch schon einige Veranstaltungen für russische Jugendliche zum Thema Studium und Berufsberatung organisiert hat. Aus seiner Erfahrung sind die Eltern die ersten Ansprechpartner sind. Die von Frau Efe dargestellte Schwierigkeit eine Berufswahl zu treffen, wird durch Herr Krimhand bestätigt.

Frau Efe erläutert, dass die Handwerkskammer auch Eltern- und Einwandberatung anbietet und dass es Handlungsempfehlungen in Form einer mehrsprachigen Broschüre gibt. Weiterhin stellt Frau Efe eine Broschüre über ca. 130 Ausbildungsberufe vor. Diese gibt es auch in türkischer Sprache. Weitere Sprachen wie z.B. die Russische, polnische und arabische folgen.

4. Anträge/Anfragen

zu TOP 4.1
Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund
Gemeins. Anfrage zur TO(Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände, )
(Drucksache Nr.: 00490-15)
Herr Gülec teilt mit, dass die Anfrage deutlich formuliert sei. Es besteht ein aktuelles Interesse daran die Entwicklung der letzten Jahre aufgezeigt zu bekommen, auch darum um festzustellen um es eventuell einen entsprechenden Bedarf nach Projekten hinsichtlich der Thematik gibt.


5. Vorlagen

zu TOP 5.1
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)
Frau Sticher stellt die mit den Sitzungsunterlagen übermittelte Vorlage Drucksache Nr.: 14834-14 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe – Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus - vor.

Die im Rahmen der Sitzung vorgestellte Powerpoint-Präsentation wird den Mitgliedern des Integrationsrates zur Verfügung gestellt.

Herr Baran bedankt sich für die Ausführungen und Präsentation und teilt mit, dass ihm das Thema Salafismus bzw. dessen Bekämpfung schon seit einiger ein Anliegen ist. Herr Baran erläutert das am Anfang des Vortrages gesagt wurde, dass alles in einen Topf geworfen werde wie z.B.: Islamischer Staat oder islamischer Extremismus. Herr erklärt, dass er glaubt, dass sich die Muslime welche in Deutschland beheimatet sind oft genug von der Thematik distanziert haben. Es gilt hier den gesellschaftlichen Schulterschluss zu finden. Das Thema Extremismus im Allgemeinen ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Bei allem was im Rahmen der Präsentation aufgezählt wurde, bis auf die präventive Arbeit in den Schulen und den Moscheegemeinden selber, handelt es sich um die Bekämpfung der Symptome, was natürlich auch wichtig ist.

Viel wichtiger ist aber, was die Ursachen dieser Entwicklung sind. Was ist die Ausgrenzung bzw. wie kommt man zu der Annahme dass es sich um ein integrationspolitisches Problem handelt? Herr Baran erklärt, dass es in Deutschland leider zurzeit so ist, dass entsprechende Propaganda sehr erfolgreich ist. Dieses liegt u.a. mit Perspektivlosigkeit zusammen. Als Land und Bund muss geguckt werden, wie dem entgegengesteuert werden kann. In Dortmund herrschen zum Glück noch nicht so Verhältnisse wie in Mönchengladbach oder Bochum vor. Es ist sehr zu begrüßen dass die Stadt Dortmund hinsichtlich der Thematik die Initiative ergriffen hat und auch das der Polizeipräsident ein Präventionsforum eingerichtet hat. Die Parallelen zum Rechtsradikalismus bestehen nicht nur im Ideologischen Sinne, sondern das auch der gleicher „Server“ genutzt wird. Es wichtig parteiübergreifend den gesellschaftlichen Schulterschluss zu suchen und die Demokratiefeinde anzugehen.

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass wenn Extremisten wie Sven Lau oder Pierre Vogel zu Kundgebungen in Dortmund aufrufen, dass dort keine Bürgerschaft ist, welche dagegen demonstriert. Es gibt einen explosionsartigen Anstieg der salafistischen Bewegung. Dieses hat sich über Jahre entwickelt und es hätte schon vorher darauf reagiert werden müssen.

Herr Schaefer, stimmt den Ausführungen von Herrn Baran zu und teilt mit, dass Fortbildung und Beratung hinsichtlich der Thematik nur bedingt wirksam ist. Was im Moment völlig fehlt ist so etwas wie ein Ausstiegsprogramm. Ein Ausstiegsprogramm muss wirtschaftliche Chancen darstellen, wie z.B. Ausbildungsplätze und Abendschule oder ähnliches, damit Menschen welche in den entsprechenden Kreisläufen gefangen sind, dort auch wieder rauskommen.

Frau Sticher entgegnet, dass es richtig ist, dass es zunächst um Fortbildung und Beratung geht, aber es geht auch darum Jugendprojekte konkret zu unterstützen. Hier befindet man sich aber noch in der Phase der Konzeptionierung. Aussteigerprogramme sind insofern noch nicht sinnvoll, weil es noch keine bekannten Menschen gibt welche zurückgekehrt sind aus dem Islamischen Staat und zurück nach Dortmund gekommen sind. Das Wegweiserprogramm soll beraten und als Anlaufstelle dienen. Nicht nur für die Jugendlichen selber, sondern auch für das Umfeld. Es soll versucht werden eine Vernetzung hinzubekommen, was heißt, dass der Berater z.B. weiß an wen er weiter verweist. Es geht darum die Leute, die etwas bewirken können in das Netzwerk einzubeziehen.

Frau Cüceoglu erklärt, dass sie sich in vielen Sachen ihren Vorrednern anschließen möchte, aber kritisch anmerken möchte, dass es zu spät sei um mit irgendwelchen Projekten zu agieren. Sie teilt mit, dass Jugendfreizeitstätten geschlossen werden und dass überall gespart wird.
Herr Taranczewski erwidert, dass keine Jugendfreizeitstätten geschlossen wurden oder werden.
Frau Cüceoglu, erklärt, dass Jugendliche immer weniger Orte haben um sich zu treffen und um miteinander etwas zu unternehmen. Die Vereine und Moscheen kämpfen um jeden Cent um Freizeitangebote anbieten zu können. Es müssen Experten eingestellt werden, welche erkennen wann eine Gefährdung von Jugendlichen vorliegt. Nur Projekte und Fortbildungen reichen nicht aus.

Frau Landgraf teilt mit, dass Aussteigerprogramme in ihren Augen schon sehr sinnvoll seien und fragt warum nicht mal Fachleute wie Prof. Pfeifer, welcher zum Thema Salafismus einiges zu berichten hätte. Frau Landgraf äußert den Wunsch dass man die Thematik anschaulicher gestaltet.

Herr Matuke erklärt, dass aus seiner Sicht alle Arten von Terrorismus nicht passieren dürfe und verurteilt werden muss. Hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen ist es an der Zeit zu erkennen, dass die Leute welche nah dran sind viel mehr bewegen können als z.B.: die Verwaltungsleute. Die Akteure welche z.B.: bei den Vereinen oder dergleichen vor Ort sind müssen ausgebildet werden damit ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden kann.

Frau Karacakurtoglu teilt mit, dass das Thema aus ihrer Sicht ganz schön die Gemüter erhitzt und fragt was beispielweise mit den zwei jungen Mädchen passiert, welche vor ihrer Abreise am Flughafen aufgegriffen wurden und was mit diesen Personen passiert welche zurückkommen. Gibt es spezielle Programme oder Therapien?

Frau Sticher erklärt, dass es sich bei einem der Mädchen um eine minderjährige gehandelt habe. Dieses Mädchen war 15 und das andere Mädchen war 19 Jahre alt. Das Jugendamt hat versucht bzw. hat Angebote an die Familie gemacht, welche aber nicht angenommen wurden. Die Eltern haben z.B. die Unterbringung in einer Einrichtung abgelehnt. Eine Aufnahme zu der in Bochum und Düsseldorf ansässigen Organisation „Wegweiser“ wurde aber hingegen seitens der Eltern aufgenommen. Das 19-jährige Mädchen wird von der Polizei beobachtet. Zugleich ist dort ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Ansonsten ist Frau Sticher keine Therapiemaßnahme bekannt, sie geht aber davon aus, dass alles von der jungen Frau abgelehnt wurde. Zwangsweise Maßnahmen können nur gemacht werden wenn es durch ein Gericht dazu verurteilt wird.

Frau Karaca-Tekdemir teilt mit, dass sie Fragen zu der Arbeit mit den muslimischen Gemeinden habe. Im Jahre 2006/2007 wurde der Rat der muslimischen Gemeinden in Dortmund eingerichtet. Wenn der Rat der muslimischen Gemeinden in der Vergangenheit seitens der Stadt Dortmund unterstützt worden wäre, dann würde man zum jetzigen Zeitpunkt an einer anderen Stelle sitzen. Ein konstruktive Arbeit bzw. Mitarbeit der Moscheevereine könnte gefördert werden. Frau Karaca-Tekdemir erhofft sich, dass zukünftig andere Strukturen und Wege begangen werden auch was die Einbindung des Rates der muslimischen Gemeinden in Dortmund betrifft. In all den Jahren konnte sich nichts bewegen, weil es an dem Finanziellen gemangelt hat. Frau Karaca-Tekdemir wünscht sich, dass in diese Richtung einiges getan wird, weil dann kann auch der Informationsfluss und –austausch mit den Moscheevereinen gute Früchte tragen.

Herr Gülec weißt daraufhin, dass es aus seiner Sicht auch eine andere Seite der Medaille gibt. Die Diskussion über Salafismus bringt auch andere Probleme, welche die Moscheevereine in den letzten Tagen als sehr stark empfinden. Es gibt leider Menschen, welche das Problem Salafismus ausnutzen um die Islamfeindlichkeit zu verstärken. Seit ca. sieben Monaten gibt es in Dortmund Drohbriefe an die Moscheevereine und andere Angriffe.


Beschluss
Der Integrationsrat nimmt die Vorlage Drucksache Nr.: 14834-14 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe – Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus - zur Kenntnis.






zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

Herr Gülec teilt mit, dass am 28.03.2015 in Huckarde ein Friedensfest stattfinden wird. Weiterhin gibt es keine Wortmeldungen.


zu TOP 7.
Mitteilungen

Frau Tekin macht auf die Seniorenbeiratswahl aufmerksam.
Herr Kosan (VMDO) und Herr Kruse berichten über das Ausstellungsprojekt „Onkel Hasan“. Frau Tekin erklärt, dass das Thema bei der nächsten Sitzung des Integrationsrates noch mal aufgegriffen wird.