Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 06.05.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
BM Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Dr. Neumann i.V. für Rm Gurowietz
Rm Schreyer
Rm Schultze
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Becker i.V. für Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Reppin i.V. für Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Helferich i.V. für Rm Bohnhof

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer i.V. für sB Spiekermann

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner abwesend

b) Beratende Mitglieder:

sE Kuri – Integrationsrat


c) Verwaltung:

Herr Zilian, 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Mülle, Personalrat

Herr Hampel, Personalrat
Herr Hartmann, 8/DEZ, BL
Herr Jödicke, 11/3, BL
Frau Kieseier, FB1/IV, stv. Gleichstellungsbeauftragte
Herr Menzel, Personalrat
Herr Sauer, FB 11/2-2
Frau Schween, FB 11/2 ZAK, BL
Frau Seuß, FB 1/V, GBL
Herr Spoo, FB 3/1, BL

Herr Berg, stv. Schriftführer
Frau Wosny, Schriftführerin



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 06.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Forum, Südwall 21-23, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 20714-21)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.4 Feststellung der Tagesordnung


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.03.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 8
mündlicher Bericht
Themen:
- Coronapandemie – Lagebericht aus dem Dezernat 8



3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (StA 10)

3.1.1 2. Sachstandsbericht zum Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20098-21)

3.2 Personal und Organisation (StA 11)

3.2.1 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)

3.2.2 Bericht zur Einführungswoche der Nachwuchskräfte 2020 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20196-21)

3.2.3 Evaluation und Weiterentwicklung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19862-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (StA 13)

3.4 Dortmund Agentur (StA 3)

3.4.1 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
Die Vorlage lag bereits in der Sitzung am 11.03.2021 vor.
Ein erneuter Versand erfolgt daher nicht!


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

3.5.2 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.5.3 Information über die Einführung der Anwendersoftware SORMAS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20296-21)


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Sachstand zur Einführung der Software SORMAS als Epidemie-Management-System
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20204-21-E1)

4.1.2 Personal im Gesundheitsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20212-21-E2)

4.1.3 Sachstandsbericht Green IT bei der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung erhalten Sie mit dem Nachversand!

4.1.4 Schulhausmeister*innen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20163-21-E2)

4.1.5 Situation der Beschäftigten des Sicherheitsdienstes im Ausweichquartiert Südwall 21-23
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme der Verwaltung erhalten Sie mit dem Nachversand!

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20839-21)

4.2.2 Smart City
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20841-21)

4.2.3 Städtische Apps und Websites
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20844-21)

4.2.4 Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20846-21)

4.2.5 Impfstrategie für Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20849-21)

4.2.6 Personalstatistik
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20865-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien


4.3.1 Verzeichnis der sozialen Angebote und Dienstleistungen in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 20486-21-E1)



4.3.2 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 19824-21)


4.3.3 Digitales Ticketsystem der Sport- und Freizeitbetriebe
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
(Drucksache Nr.: 20032-21-E1)


5. Mitteilungen der Vorsitzenden



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 20714-21)

Auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Thomas Westphal wird Frau Iris Wosny für die Wahlperiode 2020 bis 2025 zur Schriftführerin des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung bestellt.

zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Gebel benannt.

zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die Behandlung der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20849-21-E1) zu TOP

4.2.5 Impfstrategie für Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20849-21)


in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 4.1.1.

Ferner beschließt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Beantwortung des TOP

4.2.4 Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20846-21)


unter TOP 2.1 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen.


Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.03.2021

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 11.03.2021 wird einstimmig bei 3 Enthaltungen (Rm Becker, Rm Helferich und Rm Reppin) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 8

Herr Zilian (FB 10) erläutert einige Kennzahlen im Rahmen von Corona, auch in Verbindung mit der Frage „Was ist denn eigentlich Home-Office?“. Die Anzahl der Endgeräte seien naturgemäß in diesem Zusammenhang gestiegen. Am Anfang des Jahres 2021 habe man errechnet 2.400 Geräte zu benötigen. Stand heute habe man davon bereits eine beeindruckende Zahl von 1.150 mobilen Geräten ausgeliefert. Im Schnitt konnte man in den letzten Monaten beobachten, dass 2.100 Home-Office-User gearbeitet hätten. Seit der Pandemie sei auch die Anzahl der Handys und Smart-Phones gestiegen. War man bei den Smart-Phones vor einem Jahr noch bei 1.000, so sei man im Augenblick bei 1.653 und gehe davon aus, dass Ende des Jahres die Zahl 2.000 gerissen werde. Weiter weist Herr Zilian zum Thema Ausstattungsprogramm „Endgeräte für Lehrer*innen und Schule“ darauf hin, dass morgen das letzte Lehrer*innen-Gerät ausgerollt werde. Damit seien alle Schüler*innen- und Lehrer*innen-Endgeräte und demnach 18.357 Schüler*innen- und 6.050 Lehrer*innen-Endgeräte ausgerollt worden. Weiter berichtet er darüber, dass man sich bezüglich einer Verlagerung von Aufgaben des Schulsupports zur Kommunikations-GmbH angenähert und Aufgaben definiert habe. Es läge nun ein Angebot vor und man wolle bis Ende des Jahres 2022 mit 4 Mitarbeiter*innen starten um Erfahrungen zu sammeln. Voraussichtlich werde man die kommende Ausschuss-Sitzung mit einer Vorlage erreichen und über das Vorhaben informieren.

Die Vorsitzende stellt fest, dass das Ausrollen dieser Anzahl von Geräten sehr beeindruckend sei.

Herr Müller (FB 11) berichtet, dass sich das Thema Personal in der Pandemie im Wesentlichen in der Unterstützung des Gesundheitsamtes und des Impfbüros darstelle. Nach der letzten Zählung seien insgesamt 237 Personen in diesen beiden Einrichtungen zusätzlich tätig, davon 49 im Impfzentrum und 188 im Gesundheitsamt. 56 externe Beschäftigte, beispielsweise aus der Bundeswehr und dem Dt. Roten Kreuz, seien im Gesundheitsamt beschäftigt. 52 Personen seien befristet eingestellt und rund 100 Mitarbeitende aus der Stadtverwaltung hätten sich bereit erklärt vorübergehend – unter der Option auf ihre Planstellen zurück zu kehren – in diesem Bereich auszuhelfen. Zudem habe man auf Bitten des Gesundheitsamtes aktuell einen gesonderten Aufruf gestartet, um Beschäftigte der Stadtverwaltung für die Wochenenden zu gewinnen. Hierzu habe man innerhalb weniger Tage 100 Interessensmeldungen erhalten und somit eine große Unterstützung verschafft.

Herr Rosen (FB 13) geht auf die Infektionszahlen im ersten Quartal ein, die weitestgehend dem entsprächen was in der Dortmunder Bevölkerung zu verzeichnen sei. Hier habe man auch ein deutliches Augenmerk auf die publikumsintensiven Bereiche gelegt und festgestellt, dass es keine Signifikanzen gebe, sondern im Gegenteil die Quote der Neuinfektionen dort teilweise geringer als in anderen Bereichen sei, die ohne Publikum arbeiteten. Dies könne ein Indiz dafür sein, dass vieles von privat also von außen eingebracht würde. Weiter erklärt er, dass der Fachbereich 13 die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausgeliefert habe, seit letzten Mittwoch nun auch um die Selbsttests erweitert. Er betont, dass die Stadtverwaltung die Tests deutlich bevor es die Verpflichtung gab bestellt habe und nun schon mit der ersten Lieferung jedem Mitarbeitenden 2 Selbsttests pro Woche zur Verfügung stelle. Herr Rosen weist weiter darauf hin, dass am Impfkonzept – entsprechend der dynamischen Lage – gearbeitet werde. Für das Betriebsrestaurant sei die Unterstützung der Soldat*innen bis Ende Juni verlängert worden und somit der Betrieb sichergestellt.


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (StA 10)

zu TOP 3.1.1
2. Sachstandsbericht zum Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20098-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Ernennung von Herrn Michael Vorschütz zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) des StA 10, sowie den 2. Sachstandsbericht zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zur Kenntnis.


3.2 Personal und Organisation (StA 11)

zu TOP 3.2.1
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)

Bm Schilff (SPD) begrüßt die Vorlage ausdrücklich als einen echten Erfolg.

Rm Gebel (Die Linke +) schließt sich dem Lob seines Vorredners an und ergänzt, dass auf Seite 5 ein dualer Studiengang im Bereich Marketing/Digitale Medien dargestellt sei. Die dazu aufgeführten Punkte seien allesamt wichtig zu vermitteln, jedoch im Gegensatz zur digitalen Barrierefreiheit nicht gesetzlich verankert. Aus den Unterlagen gehe nicht hervor, ob dies im Studiengang schon berücksichtigt wurde.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage auch und fragt nach, warum die Stadt Dortmund angesichts der niedrigen Quoten in der freien Wirtschaft und der hohen Fluktuation „nur“ bedarfsgerecht ausbilde. Er fragt weiter, ob es nicht der sozialen Rolle der Stadt angemessen wäre über Bedarf auszubilden und möchte wissen, ob dies langfristig geplant sei.

Frau Schween (FB 11/2 ZAK) berichtet, dass der Stadtverwaltung die bedarfsgerechte Ausbildung sehr am Herzen liege. Man könne so entsprechend der Kapazitäten eine qualitativ hochwertige Ausbildung umsetzen. Zum Thema digitale Barrierefreiheit berichtet sie, auch die Wichtigkeit zu sehen und das Thema in die diversen Ausbildungs- und Studiengänge einfließen lassen zu wollen.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) fragt nach dem Grund für den jährlichen Wechsel in der Ausbildung im Bereich der gewerblich technischen Ausbildung und der Notfallsanitäter*innen bei der Feuerwehr?

Frau Schween erläutert, dass auch die Einführung dieses Wechsels etwas mit den Kapazitäten und ebenso mit den Bedarfen zu tun habe.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat merkt an, dass sie sehr erfreut sei, dass es nach wie vor die 10 Projekt-Stellen für Jugendliche gebe, die mehr Unterstützung benötigten. Sie regt weiter an, auch hier über eine Erhöhung nachzudenken.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 397 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2022.

Davon sind

316 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
16 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (15 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
13 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und

52 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.

zu TOP 3.2.2
Bericht zur Einführungswoche der Nachwuchskräfte 2020 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20196-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht über die Durchführung der Einführungswoche für die neuen Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Dortmund im Jahr 2020 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.3
Evaluation und Weiterentwicklung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19862-21)

Frau Schween (FB 11/2 ZAK) stellt die Highlights und Arbeitsergebnisse aus einem Jahr ZAK anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Der Dank aller Beteiligten gelte dem Ausschuss, der die Verwaltung auf dem Weg unterstützt, das Konzept mitgetragen und ihm am Ende auch zugestimmt habe. Sie schließt ihre Ausführungen mit einer Einladung an den Ausschuss, sich dann, wenn es wieder möglich ist, die Räumlichkeiten und die Arbeit des ZAK vor Ort anzuschauen und gewährt digitale Einblicke anhand eines Films (als Anlage 2 im GIS enthalten).

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für den beeindruckenden Vortrag und ermuntert die Verwaltung, insbesondere an den Bereichen E-Learning und digitale Präsentation, in Zusammenhang mit Home-Office und Vereinbarkeitsproblematiken für Väter und Mütter sowie für pflegende Personen, festzuhalten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Evaluation und Weiterentwicklung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) zur Kenntnis.


3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (StA 13)

- unbesetzt -


3.4 Dortmund Agentur (StA 3)

zu TOP 3.4.1
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob auch stadtintern der Austausch mit den zuständigen Stadtämtern für diese Fragen sicher gestellt sei?

Herr Dr. Rettberg (FB 1/II CIIO) bestätigt, dass der Austausch schon vorhanden sei, hier ginge es jetzt darum die Brücke insbesondere nach Europa zu schlagen. Aber auch in dieses Projekt werde man die verschiedenen beteiligten Ämter, genau wie in das grundlegende Projekt einbeziehen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
- die Umsetzung des Projekts „iResilience goes Europe“ im Rahmen der Finanzierung durch das BMBF,
- die externe Einstellung und Einrichtung eines Projekteinsatzes (E 13 TVöD)
- die Berücksichtigung eines Mehraufwandes in Höhe von 46.290 € für das Jahr 2021, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 46.290 € zur Deckung der Mehraufwendungen im Rahmen eines Verfahrens nach § 83 GO NRW,
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 81.570 € in der Haushaltsplanung 2022, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 81.570 €.
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 52.480 € in der Haushaltsplanung 2023, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 52.480 €.
- Die befristete Einrichtung eines Projekteinsatzes für den Förderzeitraum bis 30.06.2023. Wird die Förderzusage verlängert, kann die befristetet Einrichtung entsprechend fortgeschrieben werden.

zu TOP 3.5.2
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.

zu TOP 3.5.3
Information über die Einführung der Anwendersoftware SORMAS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20296-21)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nehmen die Einführung der Anwendersoftware SORMAS im Gesundheitsamt zur Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung




zu TOP 4.1.1
Sachstand zur Einführung der Software SORMAS als Epidemie-Management-System
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20204-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 11.03.2021 vor:
„… Zunächst möchte ich auch auf die Vorlage „Information zur Einführung der Anwendersoftware SORMAS (DS-Nr.: 20296-21)“ verweisen, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021 ebenfalls behandelt wird. Da diese Vorlage den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits am 13.04.2021 erreichen sollte, kam es hier zu Überschneidungen.

Zu Frage 1:

Das Gesundheitsamt erhofft sich durch die Einführung der Software SORMAS eine weitere Verbesserung bei der Kontaktnachverfolgung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Schnittstellen zu den Fachanwendungen DEMIS und SurvNet. Darüber hinaus ist seitens des Helmholtzzentrums für Infektionsforschung (HZI) geplant, einen Datentransfer zu anderen Gesundheitsämtern zu ermöglichen. Dies wird insbesondere die Kontaktnachverfolgung von Kontakten, die sich über mehrere Gebietskörperschaften erstrecken, vereinfachen.

Bei SORMAS handelt es sich um eine Open-Source-Software, welche die Möglichkeit bietet, die Schnittstelle durch entsprechende Programmierung an bereits vorhandene Fachverfahren anzupassen. Durch die Möglichkeit der laufenden Anpassung ist sie auch „zukunftsfähig“.

Die Software SORMAS soll mittelfristig die fachliche Abarbeitung von derzeit 37 Infektionskrankheiten, wie z. B. Tuberkulose, Masern, Meningitis, Polio etc. unterstützen.

Zu Frage 2:

Im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund ist derzeit eine accessbasierte Anwendung im Einsatz, die durch das Dortmunder Systemhaus programmiert und weiterentwickelt wurde. Diese Eigenentwicklung bildet die Arbeitsprozesse des Gesundheitsamtes vollumfänglich ab und wird laufend an die Bedürfnisse des Gesundheitsamtes angepasst.
Die Entwicklung der accessbasierten Anwendung war zwingend notwendig, da zum Zeitpunkt des Beginns der Pandemie zwar die Software SORMAS zur Verfügung stand, diese jedoch den Anforderungen der Gesundheitsämter zum Einsatz im Rahmen der Pandemiebewältigung nicht genügte. Insbesondere fehlten entsprechende Schnittstellen zum Meldesystem des Robert Koch Instituts (SurvNet) und zum Meldeverfahren (DEMIS). Des Weiteren ließen sich Aufgaben wie zum Beispiel die Bearbeitung von Reiserückkehrern, die Meldungen von Schnelltests sowie die Terminvergabe in Testzentren nicht in der Software SORMAS abbilden. Das HZI steht im regen Austausch mit der Anwendergemeinschaft. Die Implementierung der Schnittstellen zu SurvNet und DEMIS wurde am 15.04.2021 vorgestellt. So kann erst jetzt mit dem Rollout dieser Schnittstellen begonnen werden. Allerdings funktioniert die Freigabe dieser Schnittstellen bislang nur in dieser Kombination. Eine Schnittstelle DEMIS-SORMAS zu anderen Meldesystemen (z. B. OctowareTN) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert.

Die obigen Ausführungen und die Tatsache, dass weitere Schnittstellen bislang fehlten, führten im Ergebnis dazu, dass die Software SORMAS im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund derzeit noch nicht zum Einsatz kommt.



Zu Frage 3:

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.11.2020 wurde der Beschluss zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen gefasst, dass die Gesundheitsämter bundesweit die Software SORMAS einsetzen werden. Insofern ist hier die Relation zwischen Empfehlung und Absichtserklärung differenziert zu betrachten.
Die Stadt Dortmund hat dessen ungeachtet die notwendigen Verträge geschlossen, um die Voraussetzungen für eine kurzfristige Einführung der Software zu schaffen.

Zu Frage 4:

Die Umstellung auf SORMAS erfolgt, sobald es die pandemische Lage erlaubt, das bisher führende Verfahren durch SORMAS im laufenden Betrieb abzulösen. Hierzu stehen die Fachbereiche 53 und 10 in einem engen Austausch. Die notwendigen Voraussetzungen wurden geschaffen. Die Anzahl der Neuinfektionen steigt gegenwärtig allerdings stark an, sodass die personellen Ressourcen der Mitarbeiter*innen, die in der Kontaktpersonennachverfolgung eingesetzt sind, in vollem Umfang zur Bearbeitung der Indexfälle und der Kontaktnachverfolgung benötigt werden. Ein Umstieg auf ein neues führendes Verfahren birgt Risiken, die durch Schulungsmaßnahmen und vor allem einem Testbetrieb minimiert werden müssen. Sobald es die pandemische Lage zulässt, wird damit begonnen, in einer Testumgebung die Arbeitsprozesse des Gesundheitsamtes in SORMAS abzubilden und mit Echtdaten zu arbeiten. Im Anschluss an den Testbetrieb und evtl. notwendigen Anpassungen durch das HZI kann SORMAS dann das bisher genutzte Verfahren ablösen.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die Beantwortung der Frage 4 und merkt an, dass seine Fraktion darauf dränge, dass die Software kurzfristig eingeführt werde und sich nicht aufgrund einer Eröffnungsklausel bezüglich der pandemischen Lage weiter auf Monate verschiebe.

Herr Zilian (FB 10) gibt an, bezüglich der Einführung der Software im ständigen Austausch mit dem Gesundheitsamt zu sein. Das Gesundheitsamt habe derzeit jedoch aufgrund der hohen Inzidenzen keine Ressourcen, um einen Verfahrenswechsel durchzuführen. Der Plan sei, wenn es die pandemische Lage zuließe, dass einige der Studenten, die derzeit zur Unterstützung gewonnen werden konnten, sich mit der Umsetzung auseinandersetzen könnten, um dann letztlich die Software im Fachbereich 53 einführen zu können.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.3
Sachstandsbericht Green IT bei der Stadt Dortmund

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zur Nachfrage des Rm Gebel (Die Linke +) zur Vorlage „Sachstandsbericht Green IT bei der Stadt Dortmund (DS-Nr.: 19896-21)“aus der Sitzung vom 11.03.2021 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„..Der Betrieb eines virtuellen Servers unterteilt sich in die Kostenblöcke Grundlage, Betriebssystem und Anwendung. Die Kosten werden dabei unterschiedlich ermittelt. Die Hersteller von der Virtualisierungs-Grundlage „VMware“ und des Betriebssystem SUSE Linux Support berücksichtigen für die Berechnung der Kosten die Anzahl der im Server befindlichen Prozessoren (Ein Prozessor ist der zentrale Teil eines Computers, der das Rechenwerk und das Steuerwerk enthält). Die Berechnung der Kosten für die Lizensierung von Microsoft sowie die Lizensierung von virtualisierten IBM-Produkten erfolgt über die Anzahl der im Prozessor befindlichen Rechenwerke (Prozessorkerne). Diese Berechnungsmodelle der Hersteller unterlagen in der Vergangenheit einer gewissen Dynamik, sodass die geeignete Serverausstattung für die Virtualisierungs-Umgebung ständig überprüft und angepasst werden musste. Es ist davon auszugehen, dass diese Dynamik der Hersteller weiterhin beibehalten wird. Weitere Kosten entstehen für das Vorhalten von Ausfallreserven um alle virtuellen Maschinen eines defekten Servers auf einen funktionierenden Reserveserver zeitnah umlegen zu können. Aufgrund der herrschenden Lizenzpolitik der Hersteller ist es daher notwendig die Ausfallreserven in gleicher Konfiguration vorzuhalten. Beispiel: Ein Server mit 4 Prozessoren, mit je 18 Prozessorkernen ergibt insgesamt 72 Prozessorkerne. Auf jedem Prozessorkern läuft eine virtuelle Maschine. Somit laufen auf diesem Server 72 virtuelle Maschinen. Wenn davon ein Prozessor defekt ist, fallen 18 virtuelle Maschinen aus. Um diesen Ausfall auf einem Reserveserver umzulegen wird allerdings ein identischer Server mit 4 Prozessoren und je 18 Prozessorkernen benötigt. Auf Grund der unterschiedlichen Lizenz Modelle der Hersteller kann nicht ein einzelner Prozessor umgelegt werden, sondern nur das gesamte von dem Ausfall betroffene Server-System. Demnach ist das Vorhalten von Hardware für den automatischen Ausfallersatz immer pro Server-System erforderlich. Zurzeit wird die Virtualisierungs-Umgebung der Stadt Dortmund konsolidiert. Dabei wird als Ziel die Vereinheitlichung der einzelnen Server verfolgt. Hierzu werden die groß dimensionierten 4 ProzessorServer mit einem hohen Energieverbrauch gegen im Energieverbrauch sparsamere 2 ProzessorenModelle ersetzt. Die Server mit 2 Prozessoren werden mit je 20 Prozessorkernen betrieben. Dies ermöglicht eine Erhöhung der Flexibilität und Skalierbarkeit der Server im Betrieb, die gleichzeitig genügend Leistung für die Verwaltung bereitstellen, wie sie eine ökonomische Ausfallreserve vorhält. Durch diese Vereinheitlichung wird ein ausgeglichener ökonomischer und ökologischer Betrieb der Virtualisierungs-Umgebung hergestellt. Mit dieser ist es zukünftig möglich, auf die veränderte Lizenzpolitik der Hersteller zu reagieren und gegebenenfalls die strategische Ausrichtung flexibler anzupassen zu können.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.4
Schulhausmeister*innen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20163-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 11.03.2021 („Schulhausmeister*innen“, Drucksache Nr.: 20163-21-E1) vor:
„…die o.g. Bitte um Stellungnahme hat zu einer Befassung im Fachbereich Schule geführt. Im Ergebnis ist folgendes mitzuteilen:

1. Wurde bei der regelmäßigen Abfrage von nebenberuflichen Tätigkeiten der Schulhausmeister auch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten abgefragt?
Nein, in der regelmäßigen Abfrage von nebenberuflichen Tätigkeiten wurde die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten nicht abgefragt.

2. Wenn ja, warum?
Siehe Antwort zur Frage 1.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 4.1.5
Situation der Beschäftigten des Sicherheitsdienstes im Ausweichquartiert Südwall 21-23

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion („Situation der Beschäftigten des Sicherheitsdienstes im Ausweichquartier Südwall 21-23“, Drucksache Nr.: 20164-21-E1) aus der Sitzung vom 11.03.2021 vor:
„…die Situation im Bereich der „Pforte“ im Südwall 21-23 wurde auf Wunsch des APOD überprüft. In zwei Ortsterminen wurden alternative Szenarien unter Mitarbeit der Fachbereiche 37, 61, 65, 1 und 13 erörtert.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich bei den Kolleg*innen des externen Wachdienstes nicht um dieselbe Tätigkeit handelt wie im Bereich der Rathausinformation. Hierbei geht es um eine Überwachungstätigkeit, die umfassende Bewegung um und im Gebäude erfordert und nicht eine statische Tätigkeit an einem Schreibtisch. Dieser „Steharbeitsplatz“ erfordert demnach streng genommen gar keine Sitzgelegenheit. Gleichwohl möchten wir als gute Arbeitgeberin auch diesen Kolleg*innen möglichst optimal Arbeits- bzw. Rahmenbedingungen bieten. Hierzu wurde im Bereich des Eingangs das derzeitige Mobiliar ersetzt.

Der Arbeitsplatz wird so als Steharbeitsplatz unter folgenden Bedingungen ausgeführt:
- der Tresen aus nichtbrennbarem Material (Breite ca. 30 cm)
- der Abstand zur Wand muss min. 1 m und die Bewegungsfläche 1,5 m² betragen.
- da reine Steharbeitsplätze sehr belastend sind, müssen Ausgleichsmöglichkeiten wie Stehhilfe, Anti-Ermüdungsmatte jeweils nach DIN 4102 B1 (schwerentflammbar) als Ausgleich zur Verfügung stehen. - es werden Sitzmöglichkeit im Nebenraum zur Einnahme von Mahlzeiten geschaffen
- es wird ein abschließbarer Raum zur Verfügung gestellt, in dem die Kolleg*innen ihre (persönlichen) Wertsachen einschließen können

Mit dieser Maßnahme wird sowohl den Anforderungen des Baurechts als auch denen des Brandschutzes Rechnung getragen. Darüber hinaus ist eine derartige Einrichtung des Arbeitsplatzes konform zu den bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus wird im Eingangsbereich eine entsprechende Beschilderung angebracht, die das städtische Gebäude für die Gäste bzw. den Publikumsverkehr sichtbar und kenntlich macht.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20839-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 27.04.2021 vor:
„…der Personalrat beschreibt in seinem offenen Brief vom 10.03.2021, dass ein Aufstieg für tariflich Beschäftigte in die Entgeltgruppen E 13 bis E 15 schwierig ist und er die Anliegen der Fachbereiche und der tariflich Beschäftigten stärker berücksichtigt wissen möchte.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie steht die Personalverwaltung zu dieser Forderung gerade mit Blick auf die Personalauswahl bei neu zu besetzenden Stellen?

2. Gibt es an dieser Stelle einen besonderen Zusammenhang zum demografischen Wandel und Fachkräftemangel?

3. Welche Herausforderungen stellen sich bei der Anerkennung als "Sonstige/r Beschäftigte/r" derzeit dar?

4. Wie viele Fälle gibt es aktuell und im Rückblick auf die letzten drei Jahre differenziert nach Fachpersonal (technisches Personal, pädagogisches Personal etc.) und Personal der allgemeinen Verwaltung?

5. Wie gehen andere öffentliche Dienststellen mit der Anerkennung systematisch um?

6. Welche Zusammenhänge und Abhängigkeiten entstehen durch notwendige Stellenbewertungen?

7. Ist die Entsendung der Tarifbeschäftigten zur Anerkennung als "Sonstige/r Beschäftigte/r" in die modulare Qualifizierung - vergleichbar zur Beamtenschaft - angedacht?

8. Kann ein transparentes Konzept des*r sonstigen Beschäftigten im Sinne des Tarifrechtes transparent in ein gesamtstädtisches Personalentwicklungskonzept eingebettet werden?“




Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.


zu TOP 4.2.2
Smart City
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20841-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 03.05.2021 vor:
„…die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Themenkomplex Smart City. Insbesondere sollen folgende Sachverhalte dargestellt werden:
· Sachstand bereits geplanter oder begonnener Projekte
· Beteiligungsformate seit dem letzten Sachstandsbericht und in Zukunft
· Weiterentwicklung des Leitbildes aufgrund gesammelter Erfahrungen und veränderter Bedingungen

Begründung:
In den kommunalpolitischen Gremien taucht Smart City auf, wenn neue Projekte in Gang gesetzt werden sollen oder wenn in einem größeren Rahmen darauf Bezug genommen wird. Eine regelmäßige anlassunabhängige Berichterstattung erfolgte bislang nur einmal innerhalb von vier Jahren. Auch Beteiligungsformate, die sich an die Allgemeinheit oder an nicht bereits als Projektpartner akkreditierte gesellschaftliche Gruppen richten, sind seit langem nicht wahrnehmbar.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.


zu TOP 4.2.3
Städtische Apps und Websites
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20844-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 29.04.2021 vor:
„…die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche öffentlich verfügbaren Apps und Websites hat die Stadt Dortmund entwickelt oder entwickeln lassen?
2. Bei welchen öffentlich verfügbaren Apps oder Websites trägt die Stadt Dortmund die inhaltliche Verantwortung?
3. Welchen Apps oder Websites anderer Anbieter stellt die Stadt Dortmund nicht anderweitig allgemein verfügbare Daten oder Kommunikationskanäle zur Verfügung?
4. Welche offiziellen Social-Media-Profile liegen in der inhaltlichen Verantwortung der Stadt Dortmund?
5. Wo wurden die hier erfragten Informationen bislang gesammelt und gepflegt?

Ferner bitten wir die Verwaltung, die gleichen Informationen bei den Unternehmen einzuholen, an denen die Stadt Dortmund mehrheitlich beteiligt ist.

Begründung:

Apps, Websites und Social Media sind wichtige Werkzeuge zur Information, Kommunikation und Interaktion mit der Verwaltung und kommunalen Unternehmen. Um sie aber effektiv und effizient einzusetzen, bedarf es einer Übersicht der zur Verfügung stehenden Apps und Websites.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.

zu TOP 4.2.4
Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20846-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 vor:
„…mit Dienstantritt des neugewählten Oberbürgermeisters hat ausweislich der Drucksache Nr. 19468-20 ein umfangreicher, organisatorischer Prozess zur Neuorganisation des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates begonnen.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um
1. eine Auflistung sämtlicher Stellenbesetzungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Fachbereich 1) seit der Oberbürgermeisterwahl 2020 mit der Information, ob die Stellenbesetzungen verwaltungsintern oder extern im Wege der Neueinstellung erfolgten,
2. eine Darstellung der Stellenbewertung/Eingruppierung der seit der Kommunalwahl neu besetzten Stellen im Fachbereich 1,
3. eine Darlegung des Personalbestandes im Fachbereich 1 zum 30. September 2020 und zum 31. März 2021,
4. eine Information zur Personalfluktuation im Fachbereich 1 seit der Kommunalwahl durch verwaltungsinternen Wechsel, Eintritt in den Ruhestand oder Ausscheiden aus der Stadtverwaltung. „

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt mündlich unter TOP 2.1 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Hinweis: OB Westphal kündigt hierzu zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur kommenden Sitzung an.

zu TOP 4.2.5
Impfstrategie für Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20849-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 vor:
„…immer mehr Unternehmen bereiten sich schon heute mit Planungen eigener Impfstraßen darauf vor, ihren Belegschaften die Möglichkeit zur Corona-Impfung anbieten zu können, sobald Impfstoff dafür zur Verfügung steht. Wie den Medien zu entnehmen ist, laufen auch bei DSW21 die Vorbereitungen für den Aufbau einer Impfstation im Werkssaal, um unter betriebsärztlicher Leitung die Beschäftigten der DSW21 Unternehmensgruppe und weiterer kommunaler Unternehmen impfen zu lassen. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Aufbau eines eigenen Impfangebotes für die rd. 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Vorbereitung?

2. Falls ja: In welcher Reihenfolge soll dabei vorgegangen werden?

3. Existiert schon heute ein spezielles Impfangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die wegen direkter Bürgerkontakte einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind (Ordnungsamt, Bürgerdienste, etc.)?“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die Behandlung der Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20849-21-E1) in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 4.1.1.

zu TOP 4.2.6
Personalstatistik
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20865-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.04.2021 vor:
„…für die Bürgerinnen und Bürger stellt die Stadt über die Verwaltung sicher, dass Aufgaben der Sicherheit und der Daseinsvorsorge und die Einhaltung des Rechts effektiv geleistet werden und die Standortbedingungen der Stadt im Wettbewerb mit anderen Städten gestärkt werden.
Im Laufe der Zeit kommen neue Aufgaben hinzu, wie auch andere mit der Zeit obsolet werden. Um diesen Wandel transparent zu machen, stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:

1. Wie hat sich die Gesamtpersonalstärke in den einzelnen Jahren zwischen 2010 und 2020 entwickelt und welche Vorausschau gibt es für die Stadt bis zum Jahre 2026 (2021-2026)?


2. Wie ist die Aufteilung dieser Entwicklung je Stadtamt, ebenfalls für die letzten 10 Jahre (2010-2020) und welche Vorausschau gibt es für die Stadt bis zum Jahre 2026 (2021-2026)?


3. Bei den zehn Stadtämtern mit den größten Veränderungen: sind jeweils Erhöhungen und Verminderungen des Personalbestandes vorrangig in Veränderungen gesetzlich vorgesehener Pflichtaufgaben begründet oder spiegeln sich hier eigene Schwerpunktsetzungen der Stadtverwaltung wider?


4. Wie haben sich die Personalausgaben der Verwaltung pro Einwohner der Stadt in den einzelnen Jahren zwischen 2010 und 2020 entwickelt und welche Vorausschau gibt es für die Stadt bis zum Jahre 2026 (2021-2026)?“


Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Verzeichnis der sozialen Angebote und Dienstleistungen in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 20486-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 13.04.2021 vor:
zu TOP 7.5
Verzeichnis der sozialen Angebote und Dienstleistungen in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20486-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.


Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines digitalen Informationsportals, welches sämtliche Hilfs- und Beratungsangebote im sozialen Bereich in Dortmund erfasst. Dabei sollen möglichst alle verfügbaren Angebote und Dienstleistungen von städtischen, staatlichen, zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen und religiösen Organisationen berücksichtigt werden.

a) Folgende Informationen sollten über das städtische Onlineportal abrufbar sein:

· Name der Organisation

· Angebote und Leistungen

· Postanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, ggf. Ansprechpartner

· Internetauftritt, Social Media

b) Eine benutzerfreundliche Darstellung (Kategorisierung nach Tätigkeitsbereichen) mit Suchfunktion ist anzustreben.

c) Das Informationsportal sollte darüber hinaus multilingual und in leichter Sprache verfügbar sein.

2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, das erstellte Verzeichnis der sozialen Angebote allen BürgerInnen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Dies kann über die Startseite der städtischen Homepage erfolgen.

3. Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist spätestens zu seiner übernächsten Sitzung Bericht über die finanziellen und personellen Auswirkungen zu erstatten. Der Antrag ist ebenfalls dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zuzuleiten.


Begründung

Ein digitales Verzeichnis der sozialen Angebote in Dortmund dient dem Ziel, allen BürgerInnen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen aus dem Sozialbereich zu ermöglichen. Die zahlreichen Angebote und Leistungen – ob von städtischen, staatlichen, zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen oder religiösen Anlaufstellen erbracht – sollen hierüber erfasst und in benutzerfreundlicher Form dargestellt werden. Auf der städtischen Homepage sind im Bereich der Sozialverwaltung zwar viele soziale Beratungs- und Hilfsangebote hinterlegt – allerdings ist der Weg zu den relevanten Informationen mit bis zu 10 zu öffnenden Untermenus extrem unübersichtlich. Für viele Menschen stellt dies ein unüberwindbares Hindernis dar. Mit der Erstellung eines digitalen Informationsportals sollen mehr Transparenz und ein niederschwelliger Zugang zu wichtigen Informationen geschaffen werden.



Als Beispiele für die praktische Umsetzung eines solchen Informationsportals können die Sozialverzeichnisse der Stadt Brühl oder der Kantone Schwyz und Zug (CH) herangezogen werden:
https://www.sz.ch/privatpersonen/gesundheit-soziales/sozialverzeichnis.html/72-512-444-1671
https://verzeichnisse.zug.ch/directories/sozialverzeichnis


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion.

Gem. Punkt 3 des Antrages wird der gemeinsame Antrag auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung übersandt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.2
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021
(Drucksache Nr.: 19824-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 17.03.2021 vor:

zu TOP 3.7
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

AKUSW, 17.03.2021:

Herr Ingenmey (Seniorenbeirat) bittet die Verwaltung zu den 50 Bänken darum, zumindest ein Teil dieser Bänke auch seniorengerecht (mit entsprechenden Arm- und Rückenlehnen) auszustatten.

Herr Wilde teilte mit, dass er diese Bitte an die Fachverwaltung weitergeben werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis und überweist die Vorlage an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität sowie an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zur dortigen Kenntnisnahme.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.3
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
(Drucksache Nr.: 20032-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 20.04.2021 vor:
zu TOP 4.5
Digitales Ticketsystem der Sport- und Freizeitbetriebe
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20032-21-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 02.03.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Einführung des digitalen Ticketsystems in den Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe.

Dabei bitten wir vor dem Hintergrund des Handlungsdrucks durch die bestehenden Corona-Einschränkungen insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Für wann ist der Starttermin der digitalen Ticketvergabe angesetzt und für welche Einrichtungen werden dann Tickets erhältlich sein?

2. Wer ist Betreiber des digitalen Ticketsystems (die Sport- und Freizeitbetriebe, die Stadt Dortmund, ein externer Anbieter)?
Und über welche Wege werden die Tickets angeboten?

3. Wie wird die Gültigkeit der Tickets in den Einrichtungen kontrolliert?

4. Wie wird bei dem geplanten System eine Verbindlichkeit zur Wahrnehmung der gebuchten Termine sichergestellt?

5. Inwieweit ist eine Vereinheitlichung bzw. eine Bündelung von Ticket-Systemen weiterer städtischer Einrichtungen, ggf. auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, geplant?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme vom 30.03.2021 vor:






Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte gerne über den heutigen Sachstand mehr wissen sowie über die EU-Konzessionsvorgaben.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sie ein übergreifendes Ticketsystem für gut halten würde, bei dem sich mehr Betriebe einbringen könnten und das auch auf die Sportwelt Dortmund gGmbH ausgedehnt werden könnte.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) führt aus, dass man in die Überlegungen auch ältere und behinderte Menschen einbeziehen sollte.

Herr Kruse (52/GF) weist darauf hin, dass der Zeitplan umgesetzt worden sei und die vorbereitenden Arbeiten zum Abschluss gebracht werden konnten. Es erfolge eine EU-weite Ausschreibung, da das finanzielle Volumen über 5 Mio. € liege. Das Ticketsystem solle im nächsten Jahr in Betrieb gehen. Im Hinblick auf ältere und behinderte Menschen sei es so, dass die Kassen wieder geöffnet würden, so dass zukünftig das System über die Kasse sowie digital laufen werde. Das vorgesehene System sei problemfrei und unproblematisch für andere Bereiche wie beispielsweise die Sportwelt Dortmund gGmbH. Hierzu gebe es bereits gute Erfahrungen.

Frau Brunsing bittet, die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme sowie die heute gegebenen Informationen an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung und die mündlichen Informationen zur Kenntnis und leitet diese an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weiter.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.4
Beschilderung von E-Ladesäulen
(Antrag aus der verschobenen Sitzung am 02.02.21)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
(Drucksache Nr.: 19801-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 16.03.2021 vor:
zu TOP 12.7
Beschilderung von E-Ladesäulen
(Antrag aus der verschobenen Sitzung am 02.02.21)
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19801-21)

Da es sich bei Punkt 2 des Antrages um eine gesamtstädtische Angelegenheit handelt, wird dieser an den zuständigen Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weitergeleitet und der Punkt 1 durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost abgestimmt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Punkt 1:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
1. dass die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, ob eine bessere Beschilderung der E-Ladesäulen in der Kaiserstraße (vor dem Gerichtsgebäude und gegenüber des Restaurants Hexenkessel), ähnlich des beigefügten Beispielfotos aus einer anderen NRW-Kommune, umsetzbar ist.
2. dass die Verwaltung beauftragt wird, die Situation im Kaiserviertel zum Anlass zu nehmen und die Beschilderungen der E-Ladesäulen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen. Ziel sollte sein, dass an diesen Stellen nur für den Ladevorgang geparkt werden darf.

Begründung:


Leider wird der Parkraum insbesondere am zuerst genannten Standort immer wieder durch Fahrzeuge zugeparkt, die mit konventionellem Kraftstoff betrieben werden und dort somit nicht zum Aufladen parken.

Rm Vogeler (CDU) bittet darum den Antrag aus der vorliegenden Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) als zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Die CDU-Fraktion habe für dessen nächste Sitzung einen ähnlichen Antrag gestellt, sodass dies gemeinsam behandelt werden könne.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Es erfolgen keine Mitteilungen der Vorsitzenden.



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 16:15 Uhr beendet.





Dr. Petra Tautorat Christian Gebel Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: Anlage 1_APOD_ZAK-Evaluation_26.04.2021.pdf)(See attached file: Anlage 2_ZAK-Evaluation-Abschlussfilm.mp4)